Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 22.05.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.05.2019)
Protokoll (erschienen am 28.06.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 22.05.2019

PROTOKOLL

28. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 22. Mai 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU) ab TOP 5
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) für Ratsfrau Steinhoff
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU) für Ratsherrn Marski
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
(Ratsherr Marski) (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Ratsherr Braune (parteilos)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Frau Kämpfe Gleichstellungsbüro
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schrade Gesamtpersonalrat
Frau Schulte-Vieting Fachbereich Personal und Organisation

Herr Heymann Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kalmus Fachbereich Büro Oberbürgermeister
Herr Münch Fachbereich Personal und Organisation
Frau Steckelberg Fachbereich Soziales
Herr Wöckener Fachbereich Personal und Organisation

Für die Niederschrift:
Herr Kohlmeyer Fachbereich Personal und Organisation




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 24.04.2019

2. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Einführung einer 4 Tage Woche
(Drucks. Nr. 0900/2019)

3. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Umstellung des Verkaufs im Rathaus auf Fair-Trade und Vegane Kondome anstatt PUR / PI Kondome
(Drucks. Nr. 0978/2019)

4. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 30.04.2019)
(Informationsdrucks. Nr. 1253/2019 mit 1 Anlage)

5. Abrechnung des Blocks „Personalkostenabsenkung in Höhe von 8,5 Mio. €“
im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes HSK IX+ (2015 bis 2018)
(Informationsdrucks. Nr. 1193/2019 mit 1 Anlage)

6. Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)
(Drucks. Nr. 1194/2019 mit 3 Anlagen)

7. Aktualisierung des Lokalen Integrationsplans (LIP)
(Informationsdrucks. Nr. 0949/2019 mit 1 Anlage)

8. Bericht der Dezernentin















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning eröffnete die 28. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Der Tagesordnungspunkt 13.3 wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 24.04.2019

Nachdem es keine Wortmeldungen gab, ließ Beigeordnete Kastning über den öffentlichen Teil des Protokolls abstimmen.

Einstimmig


TOP 2.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Einführung einer 4 Tage Woche
(Drucks. Nr. 0900/2019)

Antrag

Der Rat möge beschließen:

1. Eine 4 Tage Woche durch Anwesenheit für alle Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen, Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen und alle Office Manager einzuführen

Ratsherr Braune erläuterte, dass sein Antrag bereits im Schul- und Bildungsausschuss behandelt worden sei und dort durchaus eine gewisse Zustimmung erfahren habe. Da regelmäßig Freitags die Demonstrationen "Fridays for future" stattfänden, seien städtische Beschäftigte freigesetzt und sollten den Tag im Home-Office nutzen oder um Kund*innen zuhause zu besuchen.

Nachdem es keine Wortmeldung gab, ließ Beigeordnete Kastning über den Antrag abstimmen.

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Umstellung des Verkaufs im Rathaus auf Fair-Trade und Vegane Kondome anstatt PUR / PI Kondome
(Drucks. Nr. 0978/2019)

Antrag

Umstellung des Verkaufs im Rathaus auf Fair-Trade und Vegane Kondome anstatt PUR / PI Kondome

Ratsherr Braune erläuterte, dass er vor einigen Monaten festgestellt habe, dass in Toiletten des Neuen Rathauses Kondome verkauft würden. Es handele sich dabei nicht um Fair-Trade-Ware und sie besäßen einen hohen Plastikanteil. Plastik sei schlecht für die Umwelt und verschmutze die Meere, Wale und Fische stürben daran. Auch im Mittelmeer vor Stränden Mallorcas sei diese Verschmutzung deutlich wahrnehmbar. Um dies in Hannover bereits zu vermeiden, solle der Verkauf auf vegane Kondome aus fairem Handel umgestellt werden.

Beigeordneter Machentanz berichtete, dass er den Antragstext an sich überlegenswert finde, der Begründung aber nicht zustimmen könne.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gab, ließ Beigeordnete Kastning über den Antrag abstimmen.

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2019 (Stand 30.04.2019)
(Informationsdrucksache Nr. 1253/2019 mit 1 Anlage)

Frau Diers berichtete, dass es sich um die erste Prognose im laufenden Haushaltsjahr handele und die Personalkostenabrechnungen des ersten Quartals berücksichtigt seien. Eine Unterschreitung der veranschlagten Personalkosten um rund 2,5 Millionen Euro werde vermutet, wobei der zurückliegende Tarifabschluss und auch der aktuelle Gesetzesentwurf hinsichtlich der Besoldungsanpassung bereits eingerechnet seien. Dass dennoch eine Unterschreitung zu erwarten sei, unterstreiche das strukturelle Problem, alle geplanten Stellen besetzen zu können.

Ratsherr Engelke fragte, was unter dem Begriff Arbeitsgelegenheiten (AGH) im zweiten Absatz der Drucksache zu verstehen sei.

Frau Diers erläuterte, dass es sich dabei um Beschäftigungsverhältnisse handele, die über die Bundesagentur für Arbeit gefördert seien, beispielsweise im Bereich der städtischen Beschäftigungsförderung in der Hölderlinstraße.

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Abrechnung des Blocks „Personalkostenabsenkung in Höhe von 8,5 Mio. €“
im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes HSK IX+ (2015 bis 2018)
(Informationsdrucksache Nr. 1193/2019 mit 1 Anlage)


Ratsherr Gill fragte, was unter der Abkürzung "RB vom OB akzeptiert" zu verstehen sei, die beispielsweise auf Seite 2 der Anlage in der rechten Spalte zu finden sei.

Frau Diers antwortete, dass die Kommission HSK IX+ / Aufgabenkritik relevante Vorschläge zur Haushaltssicherung dem Oberbürgermeister zur politischen Reflexion übersandt und hierbei das Arbeitsinstrument eines Rückmeldebogens eingesetzt habe. Die Abkürzung bedeute, dass der Oberbürgermeister dem Vorschlag gefolgt sei.

Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass im Fachbereich Soziales in der Organisationseinheit (OE) 50.3, die die Wohngeldanträge bearbeite, insgesamt drei Stellen zur Streichung im Zeitraum Februar 2022 und Dezember 2024 aufgeführt seien. Vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Mietpreise habe die Bundesregierung aber bereits ein Gesetz beschlossen, das ab dem Jahr 2020 höhere Zuschüsse für Wohnraum vorsehe. Aktuell werde geschätzt, dass bundesweit rund 600.000 Menschen von der Wohngelderhöhung profitieren könnten. Eine Zunahme der Fallzahlen in der Wohngeldbearbeitung sei daher auch in Hannover zu erwarten. Ihn interessiere deswegen, inwiefern die Haushaltssicherungsmaßnahme vor diesem Hintergrund vertretbar sei.

Frau Diers erläuterte, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen in der Kommission HSK IX+ / Aufgabenkritik auch unter Mitwirkung des Gesamtpersonalrats und des Fachbereichs Finanzen detailliert geprüft worden seien. Hierbei sei zunächst ermittelt worden, ob es zu einer Arbeitsverdichtung komme oder ob es sich um Optimierungen, etwa aufgrund rechtlicher Änderungen oder entfallener Aufgaben, handele. Im Bereich des Wohngeldes gebe es Vergleichszahlen des Deutschen Städtetags, die beim Beschluss der Maßnahme vor mehr als einem Jahr zu Grunde gelegt worden seien. Aufgrund von Optimierungen und gesunkenen Fallzahlen sei die Einsparung der Stellen ohne wesentliche Auswirkungen auf die Antragsbearbeitung gerechtfertigt gewesen. Wenn zukünftig neue Stellenbedarfe entstünden, beispielsweise aufgrund gesetzlicher Änderungen oder steigender Fallzahlen, werde diesem Erfordernis Rechnung getragen.

Herr Janßen bestätigte, dass die Fallzahlen zum damaligen Zeitpunkt rückläufig gewesen seien und es im Bereich des Wohngeldes ein Personalbemessungssystem nach Fallzahlen gebe, das bei entsprechendem Zuwachs auch zur Neueinrichtung der erforderlichen Stellen führe.

Frau Diers ergänzte, dass es auch Ziel der Aufgabenkritik sei, Belastungsspitzen in der Verwaltung entgegenzuwirken. Eventuelle Neueinrichtungen von Stellen würden der Politik mit der Stellenplandrucksache vorgelegt. Die Verwaltung sei damit in der Lage, auf veränderte Aufwände in der Aufgabenwahrnehmung zu reagieren. Möglicherweise seien steigende Fallzahlen auch durch Binnenoptimierung von Abläufen zu kompensieren.

Ratsfrau David dankte für die Ausführungen. Gerade im Bereich der sozialen Aufgaben, etwa der Jugendhilfe, werde mittlerweile die starke Arbeitsbelastung der Beschäftigten sichtbar. Auch trotz Optimierung sollten die dortigen Stellen erhalten bleiben, gegebenenfalls aufgestockt werden.

Ratsherr Pohl wies auf Seite drei der Drucksache hin, wo benannt sei, dass für die ursprünglich vorgeschlagene Streichung der Parkranger-Stellen alternative Maßnahmen benannt werden sollten. Ihn interessiere, ob es diese Ersatzmaßnahmen gebe und in welcher Form sie der Politik vorgestellt würden. Des weiteren interessiere ihn beim Wegfall der Alkoholprävention in der OE 51.52, ob diese Aufgabe entfalle oder ob sie in freier Trägerschaft wahrgenommen werde.

Frau Diers antwortete, dass die ursprünglich vorgeschlagene Einsparung im Bereich der Parkranger dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt worden sei, der eine alternative Maßnahme gefordert habe. Die Auswirkungen der Ersatzmaßnahme seien in der Anlage der Drucksache auf Seite 6 unter der OE 67 abgebildet.

Ratsherr Pohl fragte, wie die Aufgabe der Alkoholprävention zukünftig wahrgenommen werde.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass es sich bei der gesamten Suchtprävention um ein wichtiges Thema, speziell in der Kinder- und Jugendarbeit handele, bei der die Stadtverwaltung durch freie Träger*innen unterstützt werde. In den einschlägigen Konzepten sei diese Aufgabe systematisch verankert. Alkoholprävention bleibe ein wichtiges Thema. Sie sei jedoch anders organisiert und es sei nicht zielführend, die Alkoholprävention singulär zu betrachten.

Ratsherr Pohl befand es für richtig, diese Aufgabe auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen wahrzunehmen. Es gebe aber viele Jugendliche, die die Einrichtungen in städtischer oder freier Trägerschaft nicht aufsuchten. Die Prävention solle deswegen seines Erachtens auch in Diskotheken und Bars erfolgen sowie in Form von Testkäufen. So sei bisher erfolgreich gearbeitet worden. Allein über die Jugendeinrichtungen sei ein großer Teil der Jugendlichen nicht zu erreichen.

Stadträtin Rzyski stimmte dieser Auffassung zu und ergänzte, dass die Stadtverwaltung weitere große Präventionsmaßnahmen in Kooperation mit den freien Träger*innen vornehme, beispielsweise die Maßnahme "Hart am Limit". Bei diesen Förderprogrammen werde grundsätzlich nicht hinsichtlich Legalität und Stoffgebundenheit der Suchtmittel differenziert. Daher habe sich die Verwaltung, den fiskalischen Erfordernissen der Haushaltssicherung Rechnung tragend, dafür entscheiden müssen, diese singuläre Aufgabenstellung anders wahrzunehmen. Erfreulicherweise sei auch der exzessive Alkoholkonsum von Jugendlichen zurückgegangen. Dies lasse Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der städtischen Maßnahmen zu.

Ratsherr Engelke fragte, ob die Anmerkung "RB vom OB akzeptiert" den Umkehrschluss zulasse, dass alle anderen Maßnahmen der Liste nicht vom Oberbürgermeister akzeptiert worden seien. Des weiteren interessiere ihn, welche Aufgaben durch die beiden im Dezember 2016 gestrichenen Stellen im Bereich der OE 18.6 wahrgenommen worden seien. Er habe dort keine Veränderung wahrgenommen. Fraglich sei ihm auch, ob die Streichung einer technischen Sachbearbeitungsstelle in OE 52.2 mit dem aktuellen Sportentwicklungsplan und Bäderkonzept vereinbar sei und welches Ergebnis die Alternativmaßnahme im Bereich der Parkranger gehabt habe.

Beigeordnete Kastning schloss die Frage an, ob es bei der Entwicklung der Parkranger-Stellen einen Zusammenhang zur Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes gebe.

Frau Diers antwortete, dass dem Oberbürgermeister durch die Kommission nur die Maßnahmen mit politischer Relevanz vorgelegt worden seien, nicht die vollständige Liste. Er habe einige dieser Maßnahmen akzeptiert und weiterverfolgen lassen, andere Maßnahmen abgelehnt. Zu diesen Maßnahmen zähle die Streichung der Parkranger-Stellen. Nach Erstellung des Konzeptes für Ordnung und Sicherheit habe sich die Situation jedoch geändert, so dass der größte Teil der Parkranger-Stellen zum Ordnungsdienst in den Fachbereich Öffentliche Ordnung verlagert und die anderen Stellen im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün belassen worden seien für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherungspflicht, beispielsweise Baumkontrollen.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob die Parkranger damit faktisch abgeschafft würden.

Frau Diers bestätigte, dass die freien Stellen zur Kompensation bereits in den Fachbereich Öffentliche Ordnung verlagert worden seien, einige Beschäftigte aber nicht in den Ordnungsdienst wechseln wollten und nun Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht wahrnähmen. Die besondere Form der Parkranger gebe es bereits nicht mehr. Die Planstellen seien aber weiterhin im Gesamtstellenplan vorhanden. Um den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes nachzukommen, habe der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün andere Stellen zur Streichung vorgeschlagen. Bei den entfallenen Stellen in OE 18.6 handele es sich zunächst um die Stelle der Bereichsleitung. Die Aufgabe werde nun durch Herrn Kallenberg zusätzlich zu seinem bisherigen Bereich wahrgenommen. Des weiteren sei eine freie Stelle bei der Sachbearbeitung für Entschädigungen eingespart worden. Viele Fachbereiche, so auch im Falle der bezeichneten Stelle der Fachbereich Sport und Bäder, hätten die von ihnen vorgeschlagenen Einsparungen mit zukünftigen Optimierungen im Zuge der Digitalisierung begründet. Um eine Arbeitsverdichtung auf den verbleibenden Stellen zu verhindern, sei mittelfristig ein Effizienzgewinn in der Vorgangsbearbeitung erforderlich.

Frau Gödecke ergänzte, dass die Erfolgskontrolle der Maßnahmen in diesen Fällen jeweils bei der Aufstellung des Stellenplans unter Einbeziehung der Personalvertretung stattfinde.

Ratsherr Wruck fragte, ob er es richtig verstanden habe, dass die Aufgaben der Parkranger zukünftig digital wahrgenommen werden sollten.

Frau Diers wiederholte, dass es die besondere Form der Parkranger bereits nicht mehr gebe und die Planstellen hälftig dem Ordnungsdienst und der Verkehrssicherung zugeordnet worden seien.

Beigeordnete Kastning fügte hinzu, dass die Aufgaben der bisherigen Parkranger gemäß dem Konzept „Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum“ weiterhin wahrgenommen würden und lediglich die Bezeichnung "Parkranger" entfallen sei.

Ratsherr Dr. Gardemin dankte für die Erläuterungen. Er assoziiere das Konzept "Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum" jedoch im Wesentlichen mit dem Innenstadtbereich und den Fragestellungen bei Besuchen des Finanz- und Ordnungsdezernenten in den Stadtbezirksräten. Dort sei es aber nach seiner Wahrnehmung im Stadtbezirk Linden-Limmer um andere Fragestellungen gegangen und es habe seinerzeit auch keinen Hinweis darauf gegeben, dass der Ordnungsdienst auch die Aufgaben der Parkranger übernehme. Ihn interessiere daher, wie insbesondere die Konfliktregelung auf Grünflächen, etwa bei Fragen der Hundeführung, zukünftig gewährleistet werde.

Frau Diers bestätigte, dass diese ordnungspolitischen und vermittelnden Aufgaben, auch auf städtischen Grünflächen, vom Ordnungsdienst wahrgenommen würden. Dies sei ihrer Auffassung nach ausführlich in den politischen Gremien diskutiert worden, zumal auch eine Schärfung der Aufgabenbeschreibung stattgefunden habe. Die verkehrssichernden Aufgaben der Parkranger seien hingegen im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün verblieben und würden von den dortigen Beschäftigten weiterhin wahrgenommen.

Ratsherr Gill erinnerte daran, dass diese Fragestellung seinerzeit auch im Organisations- und Personalausschuss diskutiert worden sei. Damals sei von Ratsherrn Engelke problematisiert worden, dass die Befugnisse der Parkranger an den Rändern der Grünflächen endeten und sie bereits auf angrenzenden Straßen nicht mehr zuständig seien. Ratsherr Gill begrüße, dass es nun eine flächenübergreifend zuständige Ordnungseinheit gebe.

Ratsherr Engelke stimmte dem Zitat zu und wies darauf hin, dass die Parkranger nach seinem Verständnis vor allem für ordnungspolitische und vermittelnde Aufgaben beim Grillen und Ausführen von Hunden auf städtischen Grünflächen zuständig gewesen seien, während der Ordnungsdienst darüber hinaus auch Parkverstöße bearbeiten könne.

Ratsherr Pohl wies darauf hin, dass Finanz- und Ordnungsdezernent von der Ohe in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung einen Zwischenbericht zum Ordnungsdienst abgegeben habe. Demnach habe sich der Ordnungsdienst auch unter anderem mit der Problematik frei laufender Hunde befasst.

Beigeordnete Kastning fügte hinzu, dass auch zwei Beschäftigte aus dem Ordnungsdienst in jener Sitzung sehr anschaulich berichtet und für Rückfragen zur Verfügung gestanden hätten.

Frau Diers merkte an, dass die in der Informationsdrucksache aufgeführten Stellenstreichungen auch noch einmal in Form der Beschlussdrucksachen zu den jeweiligen Stellenplänen vorgelegt würden und dann erneut diskutiert werden könnten.

Beigeordnete Kastning stellte, nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, die Kenntnisnahme der Informationsdrucksache fest.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)
(Drucks. Nr. 1194/2019 mit 3 Anlagen)


Antrag,

dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zuzustimmen (Anlage 1). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (Anlage 2) abzuschließen.
Ratsherr Engelke begrüßte die Ausweitung der HannIT als Einkaufsgemeinschaft und hinterfragte, wie der §12 der Satzung zu verstehen sei, demgemäß die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover gegen Kostenersatz Aufgaben der HannIT übernehme.

Frau Diers erläuterte, dass die HannIT als Anstalt öffentlichen Rechts eine eigene juristische Körperschaft sei und durch die Mitgliedskommunen finanziert werde, überwiegend durch die Region Hannover als größtes Mitglied. Die HannIT habe sich entschieden, keine eigene Gleichstellungsbeauftragte einzustellen, sondern die Aufgaben durch die Gleichstellungsbeauftragte der Region mit einem bestimmten Stundenanteil wahrnehmen zu lassen. Es handele sich um einen sehr geringen Anteil an den Gesamtkosten, den der Profit der gemeinsamen Ausschreibungen deutlich überwiege. Die HannIT führe einen eigenen Wirtschafts- und Kostenplan.

Ratsherr Engelke fragte, ob er es richtig verstanden habe, dass die Gemeinschaft der Mitgliedskommunen die Kosten der Gleichstellungsbeauftragten der Region übernehme.

Beigeordnete Kastning mutmaßte, dass es sich dabei sicherlich um anteilige Kosten nach Arbeitsstunden handele.

Frau Diers antwortete, dass die HannIT als AöR über ein Grundkapital verfüge, eigene Einnahmen und Ausgaben habe und über einen Wirtschaftsplan kalkuliere. Die anteiligen Kosten der Gleichstellungsbeauftragten decke sie möglichst mit ihren Einnahmen über ihre Verrechnungspreise.

Ratsherr Engelke merkte an, dass diese kleinen Gemeinden auch stärker von den Vorteilen der Einkaufsgemeinschaft profitieren würden als die Stadtverwaltung Hannover.

Frau Diers wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung sich aktuell an der gemeinsamen Beschaffung eines neuen Einwohnermeldewesens über die HannIT beteilige und sich dadurch den Aufwand der Erstellung der Vergabeunterlagen erspare. Dieser sei bei einem solchen Großvorhaben nicht unerheblich. Die Vorteile der Stadtverwaltung durch die Mitgliedschaft in der HannIT seien wohl nicht so groß wie die der kleineren Kommunen, aber dennoch vorhanden.

Ratsherr Engelke hinterfragte anlässlich der aktuellen IT-Störung, welches Gremium der Landeshauptstadt Hannover für die Beaufsichtigung der Leistungen zuständig sei, die die Stadtverwaltung von der HannIT beziehe. Er habe diesbezüglich eine Nachfrage.

Frau Diers entgegnete in Abstimmung mit Beigeordneter Kastning, dass in diesem Falle der Organisations- und Personalausschuss zuständig sei und die Frage im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden könne

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gab, ließ Beigeordnete Kastning über den Antrag abstimmen.

Einstimmig


TOP 7.
Aktualisierung des Lokalen Integrationsplans (LIP)
(Informationsdrucksache Nr. 0949/2019 mit 1 Anlage)

Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass der Lokale Integrationsplan ursprünglich im Jahr 2007 unter Beteiligung breiter gesellschaftlicher Schichten aufgestellt worden sei und die vorgelegte Drucksache über die Planungen der Stadtverwaltung informiere, den Integrationsplan zu aktualisieren. Bei Gesprächsbedarf stünden Frau Steckelberg und Frau Schulte-Vieting für detailliertere Auskünfte zur Verfügung. Die Drucksache werde aber noch zahlreiche weitere Gremien durchlaufen und entsprechende Diskussionsmöglichkeiten bieten. Wortmeldungen lagen nicht vor.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski berichtete, dass die Stadtverwaltung am Sitzungstage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover im Klageverfahren über die Suspendierung von Stadtrat Härke erhalten habe. Das Gericht habe die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung gänzlich bestätigt und die Klage abgewiesen. Eine Beschwerde sei zugelassen.

Ratsherr Engelke merkte an, dass die FDP-Ratsfraktion diese Entscheidung mit Erleichterung zur Kenntnis genommen habe und der zuständigen Verwaltung, insbesondere dem Dezernat, für die gute Arbeit und Begründung ihren Dank ausspreche.



Für die Niederschrift






Rzyski Kohlmeyer