Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 16.05.2019

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 20.05.2019

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 16. Mai 2019,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 0.10 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
(Bezirksratsherr Fauteck) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Nolte) (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
(Bezirksratsherr Steuer) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Herr Wescher Bezirksratsangelegenheiten
Frau Höppner FB Stadtplanung
Frau Scharsky FB Stadtplanung
Frau Zimmermann FB Stadtplanung
Herr Freimuth FB Stadtplanung

Gäste:
Herr Müller Polizeikommissariat Ricklingen
Herr Balow Polizeikommissariat Ricklingen

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 07.03.2019

3. B E R I C H T E

3.1. Bericht des Polizeikommissariats Ricklingen

3.2. Bericht zur Baudurchführung des Bauvorhabens „In der Rehre“ und die Behinderung des Schleichverkehrs „Am Grünen Hagen“

3.3. Bericht aus der Sanierungskommission

3.4. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.5. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.6. Informationen über Bauvorhaben

4. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G

5.1.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1875 - Wohnen Am Sauerwinkel / Südstrücken -
Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1161/2019 mit 3 Anlagen)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1312/2019)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Fördersumme aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0763/2019)

6.1.2. Ausgleichsmaßnahme für Landschafts-Flächenverbrauch
(Drucks. Nr. 15-0764/2019)


6.1.3. Parkplatz Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-0903/2019)
6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Flüchtlingsheim Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-1182/2019)

6.2.2. Kneippweg – Restauration des ursprünglichen Zustandes
(Drucks. Nr. 15-1183/2019)

6.2.3. Wohnhäuser in Wettbergen - Hauptstraße 41 und 45
(Drucks. Nr. 15-1184/2019)

6.2.4. Sperrung der Hauptstraße zur Deckensanierung
(Drucks. Nr. 15-1185/2019)

6.2.5. Gewässerschau Hirtenbach im Stadtteil Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1186/2019)

6.2.6. Mittel für die Seniorenarbeit im Stadtteil Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1187/2019)

6.2.7. aha
(Drucks. Nr. 15-1188/2019)

6.2.8. Parken Endstation Wettbergen der Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-1189/2019)

6.2.9. Mülltrennung in den Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 15-1190/2019)

6.2.10. Beseitigung von Graffiti an Gabionen am Spielplatz Poggendiek
(Drucks. Nr. 15-1191/2019)

6.2.11. Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1192/2019)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortskern Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0569/2019)

7.1.2. Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Am Booker"
(Drucks. Nr. 15-0570/2019)

7.1.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-0570/2019 Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Zum Booker"
(Drucks. Nr. 15-1152/2019)

7.1.2.1.1. Änderungsantrag zu 15-0570/2019 und 15-1152/2019
Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Am Booker"
(Drucks. Nr. 15-1400/2019)
7.1.3. Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0572/2019)

7.2. Interfraktionell

7.2.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1155/2019)

7.2.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-1155/2019
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1399/2019)

7.3. der AfD-Fraktion

7.3.1. Begehung Wilhelm-Busch-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0902/2019)

7.3.2. Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes
(Drucks. Nr. 15-0940/2019)

7.3.3. Fußgängerüberweg Oberricklinger Tor
(Drucks. Nr. 15-0941/2019)

7.3.4. Fußgängerüberweg Saarstraße
(Drucks. Nr. 15-0942/2019)

7.4. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.4.1. Anreize und Unterstützung zu mehr Bewegung und Verkehrssicherheit für Grundschulkinder
(Drucks. Nr. 15-1153/2019)

7.4.2. Umgestaltung der Ortsmitte Wettbergen - Vorstellung des Konzeptes
(Drucks. Nr. 15-1154/2019)

7.5. der CDU-Fraktion

7.5.1. Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege in der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-1211/2019)

7.5.1.1. Änderungsantrag zu 15-1211/2019
Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege in der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-1397/2019)

7.5.2. Reinigungsintervalle Fahrradunterführung am Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-1212/2019)

7.5.3. Hundekotbeutelspender am Rand des Spielplatzes an der Ecke Nordfeld-/Gesmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1213/2019)

7.5.3.1. Hundekotbeutelspender am Rand des Spielplatzes an der Ecke Nordfeld-/Gesmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1213/2019 N1)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 07.03.2019 –Nichtöffentlicher Teil-


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsmitglied Winnicki brachte einen Dringlichkeitsantrag zu TOP 7.2.1. ein. Die Dringlichkeit sei gegeben, da die Gewährung der beantragten Zuwendung für den VWV für eine rechtzeitige Planungssicherheit notwendig für die Umsetzung des Stadtteilfestes in Wettbergen sei.

Die Dringlichkeit wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 dagegen und 1 Enthaltung angenommen.

Herr Wescher stellte Sonja Schwarze als Nachfolge für Joachim Sievers als neue Stadtbezirksmanagerin vor.

Die Tagesordnung wurde einschließlich der Änderung einstimmig angenommen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 07.03.2019

Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.


TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Bericht des Polizeikommissariats Ricklingen

Herr Müller stellte die aktuelle Polizeistatistik anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Bezirksratsmitglied Dr. Menge lobte, dass die regelmäßigen Statistiken gut geeignet seien, eine Vergleichbarkeit und Entwicklung darzustellen. In dem Zusammenhang bat er um eine Einschätzung der Zusammenarbeit mit dem neu eingeführten Sicherheits- und Ordnungsdienst der Stadt Hannover.

Herr Müller bezeichnete diese als regelmäßig, konstruktiv, effektiv und insgesamt positiv.
Bezirksratsmitglied Bergmann fragte, ob differenziert werden könne, in welchem Umfang Straftaten fremdenfeindlich bzw. politisch motiviert seien.

Herr Müller erklärte, dass es keine stadtteilbezogene Auswertung gäbe. Die Fallzahlen für Hannover lägen bei ca. 40 % und seien rückläufig.

Bezirksratsmitglied Winnicki wollte wissen, ob Sinti und Roma bestimmte Plätze bevorzugen würden. Darüber hinaus merkte er an, dass er den städtischen Sicherheits- und Ordnungsdienst nicht ausreichend wahrnehme. Daher fragte er, ob es eine Statistik bzw. Fallzahlen zu gemeinsamen Einsätzen gäbe.

Herr Müller konnte keine besonderen Plätze der Roma und Sinti benennen, zumal durch intensive gegensteuernde Maßnahmen und Schließung einer Einrichtung eine Eindämmung gelungen sei.
Er betonte nochmals die gute, intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem städtischen Sicherheits- und Ordnungsdienst. Sobald sich der städtischen Sicherheits- und Ordnungsdienst etabliert habe, würden sicher auch auswertbare Daten gesammelt.

Bezirksratsmitglied Deppe wies auf die sehr schlechte räumliche Situation im Kommissariat hin und bat um Verbesserungsvorschläge.

Herr Müller bedankte sich für die Werbung und bestätigte, dass es räumlich sehr beengt und nicht barrierefrei sei. Ein Schutz der Privatsphäre könne nicht immer gewährleistet werden. Die Zuständigkeit dafür läge aber beim Innenministerium.

Bezirksratsmitglied Karger bat um Konkretisierung der Fälle mit Stichwaffen und fragte nach dem Ermittlungsstand zu den Brandstiftungen in Ricklingen.

Herr Müller erläuterte, dass das Merkmal "Messer" auch schon bei bloßem Besitz einer Stichwaffe gesetzt würde. Eine weitere Differenzierung gäbe es nicht.

Herr Balow verwies beim Delikt der Brandstiftung auf die Zuständigkeit des zentrale Kriminaldienstes der PI-Mitte. Es stünden Personen im Fokus. Im Übrigen gäbe es zurzeit aber keine aktuellen Vorfälle.

Auf die Frage von Bezirksratsmitglied Winnicki erläuterte Herr Balow, dass auch Taschendiebstähle in die Zuständigkeit des zentralen Kriminaldienstes fallen. Der Stadtbezirk Ricklingen sei dahingehend kein Brennpunkt.

Auf Nachfrage von Bezirksratsmitglied Tzinopoulou-Gilch bestätigte Herr Müller, dass es trotz umfangreicher Präventionsarbeit immer wieder vereinzelt Opfer des s.g. "Enkeltricks" gäbe.


TOP 3.2.
Bericht zur Baudurchführung des Bauvorhabens „In der Rehre“ und die Behinderung des Schleichverkehrs „Am Grünen Hagen“

Herr Freimuth stellte die u.a. bezugnehmend auf die Eingabe von Anwohnern des "Grünen Hagen" in der letzten Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen gewünschte Umleitungsvariante zur Entlastung des Wohngebietes anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Herr Freimuth bedauerte auf Nachfrage von Bezirksratsmitglied Bergmann, dass es noch keine Möglichkeiten gäbe, die Sperrungen in die gängigen Navigationssysteme einzubinden. Er versicherte, dass eine gut sichtbare Ausschilderung schon an den Hauptstraßen auf die Einschränkungen hinweisen werde.

Bezirksratsmitglied Winnicki fragte, ob der Gehweg während der Sperrung In der Rehre auch als Fahrradweg nutzbar sei. Darüber hinaus merkte er an, dass es ein sehr mühevolles, umfangreiches Umleitungskonzept sei und wollte wissen, ob eine Stufenlösung denkbar sei und ob es eine Planung für eine Dauerlösung gäbe.

Herr Freimuth bestätigte, dass es einen auch mit Fahrrädern nutzbaren Weg geben werde.
Um immer wieder Verwirrungen über die Verkehrsführung zu vermeiden, sei geplant, das Konzept voll umfänglich umzusetzen. Sollte es sich in der Praxis nicht bewähren, sei eine Änderung jederzeit möglich. Ob die Verkehrsführung dauerhaft verbleibe, wolle die Verwaltung nach Beendigung der Maßnahme anhand der gemachten Erfahrungen entscheiden.

Herr Freimuth versicherte auf diverse Anfragen und Vorschläge von Bezirksratsmitgliedern Kratzke, Kumm, Dr. Wilhelms und Winnicki, dass die Verwaltung sehr intensiv bauliche und verkehrsleitende Alternativen geprüft habe und das hier vorgestellte Konzept die sinnvollste und wirtschaftlichste Alternative sei.

Von 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr eröffnete Bezirksbürgermeister Markurth die Einwohner*innenfragestunde (TOP 4) zu diesem Thema.

Sowohl die Baumaßnahme selbst als auch das Umleitungskonzept wurden von diversen Einwohner*innen mit unterschiedlicher Betroffenheit sehr kontrovers diskutiert und kommentiert.

Bezirksbürgermeister Markurth schlug zu gg. Zeit einen gesonderten Termin zum Austausch der Erfahrungswerte vor.

TOP 4.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
(Siehe auch unter TOP 3.2.)

Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr durchgeführt.

TOP 3.3.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksratsmitglied Dr. Menge berichtete aus der Sanierungskommission.

TOP 3.4.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsmitglied Schrader berichtete aus dem Integrationsbeirat. Er verwies u.a. auf den Zuwendungsantrag 15-1312/2019 unter TOP 5.2.1..

TOP 3.5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es gab keine Berichte.

TOP 3.6.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Höppner berichtete über Gerüchte bezüglich eines Eigentümerwechsels am Eberhard-Engels-Platz/Wallensteinstraße. Die Pläne der neuen Eigentümer seien nicht bekannt und es lägen auch keine Bauanträge vor. Die Verwaltung wolle die Nutzung als Einkaufszentrum gern erhalten. Wenn es dazu neue Erkenntnisse gäbe, werde der Bezirksrat zeitnah informiert.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G

TOP 5.1.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1875 - Wohnen Am Sauerwinkel / Südstrücken -
Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1161/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1875 entsprechend des Antrags vom 12.03.2019 (Anlage 2) zu beschließen.

Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1312/2019)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

02-2019
FoKuS e.V. erhältfür die Internetpräsentation      bis zu 700,00 €
03-2019
MSV e.V. erhältfür eine Kochaktion   bis zu 1.500,00 €


Die Drucksache wurde mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.



TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Fördersumme aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0763/2019)

Bezirksratsmitglied Prieß korrigierte die Anfrage dahingehend, dass er sie als Einzelvertretung eingebracht habe.

Es gab dagegen keine Einwände.

Bezirksratsmitglied Prieß trug sie daraufhin vor.

Am 9.2.2019 beantragte die Fahrradwerkstatt der Leonore-Goldschmidt-Schule IGS-Mühlenberg (Lehrerin Frau Sabine Nowak) eine Fördersumme aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen in Höhe von 3.600,- € für die Finanzierung von zwei Containern für die Aufbewahrung von Fahrrädern auf dem Schulgrundstück.

Wenn auch das Schulprojekt „Fahrradwerkstatt“ zweifellos unterstützungs- und förderungswürdig ist, so ist natürlich auch ein sparsamer Umgang mit den Mitteln des Bezirksrates selbstverständlich.

Soweit mir bekannt, hat die Landeshauptstadt Hannover in der letzten Zeit eine Vielzahl abschließbarer Stahlcontainer von verschiedenen Standorten abgebaut, die für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen waren. Diese Stahlcontainer würden sich zur Unterbringung von Fahrrädern vorzüglich eignen und müssten nicht extra angeschafft werden.

 Wir fragen die Verwaltung:

1. In wie weit prüft das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover, ob Ausgaben von Rat und Bezirksrat notwendig sind, wenn gleichwertige vorherige Anschaffungen ungenutzt vorhanden sind?

2. Hat der Stadtbezirksrat Ricklingen Zugriff auf eingelagerte Gegenstände, die ursprünglich bestimmungsgemäß nicht mehr gebraucht, aber für andere wichtige Zwecke genutzt werden können, wie hier im Falle der Container?

3. Kann der Fahrradwerkstatt der Leonore-Goldschmidt-Schule theoretisch zwei oder mehrere geeignete Container aus dem Bestand der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass unnötige Kosten für Neuanschaffungen in Höhe von 3.600,-€ entstehen?


Antwort der Verwaltung:

Vorbemerkung:
Die Verwaltung beschafft unterschiedliche Container für spezifische Nutzungen und Bedarfe. Die Unterbringung in Notunterkünften für Flüchtlinge erfolgt nicht in „Containern“, sondern in für Wohnzwecke ausgestalteten Modulanlagen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

zu Frage 1:
Zuwendungsmittel werden dem Stadtbezirksrat mit Ratsbeschluss über die Haushaltssatzung zur Verfügung gestellt. Sie unterliegen - wie alle einzusetzenden Haushaltsmittel - den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung.

Die Verwaltung prüft die Einhaltung der Richtlinien des Stadtbezirksrates zur Vergabe von Zuwendungen aus eigenen Mitteln im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der eingereichten Abrechnungsnachweise.

Das Rechnungsprüfungsamt prüft nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 153 ff des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.März 2000 im Rahmen von Schwerpunktprüfungen, ob und wie die Verwaltung dieser Prüfungs- und Nachweispflicht nachkommt.

zu Frage 2:
Die Entscheidungsrechte der Stadtbezirksräte sind in § 93 NKomVG und § 9 Hauptsatzung abschließend bestimmt. Die Verfügung über die Verwendung von Sachgegenständen zählt nicht dazu.

zu Frage 3:
Die Verwaltung verfügt über keine eingelagerten Container. Die bisher abgebauten Modulanlagen waren entweder nicht im Eigentum der Stadt, sondern von Containerbaufirmen angemietet und wurden zurückgegeben oder wurden aufgrund einer zu starken Abnutzung verschrottet.


TOP 6.1.2.
Ausgleichsmaßnahme für Landschafts-Flächenverbrauch
(Drucks. Nr. 15-0764/2019)

Bezirksratsmitglied Prieß trug die Anfrage vor.

Durch den Landschafts-Flächenverbrauch der neuen Trasse der B3 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover im Bereich Ricklingen an der Stadtgrenze zur Stadt Hemmingen ist über eine Ausgleichsmaßnahme nachzudenken. 

Ausgangslage:

Die neue Trasse der B3, Ortsumgehung Hemmingen-Westerfeld und Arnum, nimmt Konturen an. Sowohl die vierspurige Brücke der B3 über das Endstück der Göttinger Chaussee, als auch jeweils ein Landschaftsstück vor und hinter der Brücke verbrauchen die zuvor floral besiedelten Straßenränder und das Begleitgrün zwischen dem Dreieck der alten B3, der Beeke (Ihme) und der Göttinger Chaussee. 

Juristischer Hintergrund:

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, wie auch nach Landesnaturschutzrecht hat der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft unvermeidliche Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.

 Folge:

Das Bauwerk der neuen B3-Trasse löst daher, sowohl im Gemeindegebiet Hemmingen-Westerfeld, als auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover eine Ausgleichsmaßnahme aus. Der Ausgleich soll sich entsprechend der Gesetzeslage auch am Ort des Eingriffs auswirken.

Alternative Lösung:

Durch den Umbau der B3 wird ein vierspuriger Straßenabschnitt einschließlich der Straßenränder ab Auffahrt B3-Brücke bis zum Ende der Göttinger Chaussee auf hannoverschem Gebiet frei. Nach Auskunft des NABU haben wir in Hannover Ausgleichsflächen, die mit Bäumen bepflanzt sind.   Was aber fehlt, sind nicht gemähte, naturbelassene Wiesen, und seien sie auch noch so klein.

Unsere bedrohten Schmetterlingsarten sind überwiegend einjährig. Wird eine Wiese mehrfach gemäht, so wird dem Nachwuchs unserer Wiesenfalter die Lebensgrundlage entzogen. Hier direkt am Ricklinger Holz kann der neu gewonnene Landschaftsstreifen dem Wald zugeschlagen werden und als besonnte Waldwiese eine hervorragende Ausgleichsfläche für den Naturschutz bieten, die dem Rückgang der stationären Insektenarten wirksam und nachhaltig entgegenwirkt. 

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist das wegfallende Stück der alten B3 hinter dem Waldschlösschen als ideale Ausgleichsfläche für die B3 - Umgehungsstrecke Hemmingen-Arnum vorgesehen, oder
2. fällt die Fläche dem Wunsch von Einzelinteressen nach mehr Parkplätzen zum Opfer?Wenn ja,
3. welche andere Fläche in Ricklingen ist als geeignete Ausgleichsmaßnahme vorgesehen?


Antwort der Verwaltung:

Allgemeines:
Hinsichtlich des Ausbaus der B3 wurde über alle den Eingriff sowie auch den Ausgleich und Ersatz betreffenden Fragen bereits im Planfeststellungsverfahren zu diesem Projekt abschließend entschieden, so dass nunmehr kein Handlungsspielraum besteht, hiervon abweichende Entscheidungen zu treffen.

Zu 1.) Auf dem ca. 150 m langen wegfallenden Teilstück der alten B3-Trasse sind neben dem Rückbau der Ihmebrücke Flächenentsiegelungen, die Anlage von Sukzessionsflächen und die Pflanzung einiger Einzelbäume festgelegt. Zudem muss hier ein Standort für ein neues Gleichrichterwerk für den Neubau der Stadtbahn freigehalten werden.

Zu 2.) Neue Parkplätze sind auf dieser Fläche nicht vorgesehen.

Zu 3.) Somit besteht keine Notwendigkeit, alternative Ausgleichsflächen in Ricklingen
nachzuweisen.





TOP 6.1.3.
Parkplatz Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-0903/2019)

Bezirksratsmitglied Karger trug die Anfrage vor.

Die Parkplatzsituation rund um die Vereine „08 Ricklingen“, „Sportfreunde Ricklingen“ und „TSV Saxionia“ ist sehr schlecht. Die Zufahrtstraße Mühlenholzweg (nördlicher Teil) wird durch parkende Autos, vermutlich von Angestellten des Anliegers „Landesbetrieb IT Niedersachsen“, zur einspurigen Straße ohne möglichen Gegenverkehr.

Da die Brücke der B3/Frankfurter Allee über den Mühlenholzweg nur eine Durchfahrtshöhe von 3,40 Meter hat, können anreisende Mannschaftsbusse (normale Reisebushöhe: 3,60 Meter) der Gästemannschaften noch nicht einmal bis an die Sportstätten der Vereine heranfahren, da dadurch beim Aus- und Einladen bzw. Aus- und Einsteigen wegen der parkenden Autos die Straße blockiert werden würden.

Das brachliegende Gelände nördlich des Mühlenholweges zwischen dem Landesbetrieb und der B3 bietet sich für die Nutzung als Parkplatz an. (siehe Anlage)

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist es möglich dort einen Parkplatz zu errichten und welche Hürden sind dafür vorher zu nehmen?

2. Wie viele Parkplätze können dadurch gewonnen werden?

3. Warum ist das Parken an der Straße zugelassen, obgleich sie dadurch faktisch zur einspurigen Straße ohne möglichen Gegenverkehr wird?

Antwort der Verwaltung:



Zu 1.) Der Bebauungsplan Nr. 1482, 1. Änderung setzt das Grundstück als Gewerbegebiet fest. Es ist mit Gebäuden von 6-13 m Traufhöhe bebaubar. Der Bebauungsplan schließt eine Parkplatznutzung nicht aus.
Bei dem angefragten Grundstück handelt es sich um ein privates Grundstück. Über bauliche Nutzungen entscheidet der Eigentümer.

Zu 2.) Die Anzahl der möglichen Stellplätze ist von der konkreten Planung (u.a. Art der zu parkenden Fahrzeuge und deren Wenderadien, Lage der Erschließung) abhängig und kann daher noch nicht beziffert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Erschließung aufgrund der vorhandenen Topografie schwierig ist.

Zu 3.) Eine einspurige Kraftverkehrsführung ist in verkehrsarmen Nebenstraßen grundsätzlich verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden. Bei Gegenverkehr hat das Fahrzeug mit der Engstellenverursachung auf seiner Seite zurückzusetzen und Vorrang zu gewähren.





TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Flüchtlingsheim Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-1182/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki trug die Anfrage vor.

Auf dem Parkplatz Kneippweg wurde ein Flüchtlingsheim geplant und es wurden vorbereitende Maßnahmen getroffen, die Kosten verursachten, ca. € 2 Millionen werden genannt

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer zeichnet verantwortlich, für Entscheidung am Kneippweg ein Flüchtlingsheim einzurichten?
2. Wie genau kam die Entscheidung zustande?
3. Wer - insbesondere aus dem Stadtbezirk bzw. Stadtbezirksrat - war an der Standortsuche beteiligt?

Antwort der Verwaltung:

Im Rahmen des Standorteprogramms 2016 hat die Verwaltung mit der DS 1712/2015 unter anderem vorgeschlagen am Standort Fellgiebelstraße (Ricklingen) eine Modulanlage für Flüchtlinge zu errichten (Beschluss VA am 30.07.2015). Nach dieser Beschlussfassung machte der Stadtbezirksrat Ricklingen geltend, dass dieser Standort in Verbindung mit dem weiter vorgeschlagenem Standort Karl-Nasemann-Weg und der Tresckowstraße zu einer räumlichen Ballung von Flüchtlingsunterkünften führen könnte. Der Stadtbezirk hat den Standort Kneippweg als Alternative für die Fellgiebelstraße vorgeschlagen. Diesen Austausch der beiden Standorte hat der VA mit DS 2274/2015 - N1 am 22.10.2015 beschlossen.


TOP 6.2.2.
Kneippweg – Restauration des ursprünglichen Zustandes
(Drucks. Nr. 15-1183/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki trug die Anfrage vor. In dem Zusammenhang verwies er auf den Antrag 15-2382/2018 zum Rückbau des Parkplatzes am Kneippweg.

Anmerkung zum Protokoll:
Die Entscheidung zur Drucksache 15-2382/2018 liegt inzwischen vor.

Auf dem Parkplatz am Kneippweg wurden unter anderem Bäume gefällt in Vorbereitung eines Flüchtlingsheimes.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt?

Antwort der Verwaltung:

Die Parkplatzfläche Kneippweg, welche als Standort eines Flüchtlingswohnheimes
vorgesehen war, wird im Laufe dieses Jahrs wiederhergestellt. Derzeit wird die Planung erstellt und mit weiteren Beteiligten abgestimmt. Danach werden die Arbeiten ausgeschrieben und die Fläche bearbeitet.

TOP 6.2.3.
Wohnhäuser in Wettbergen - Hauptstraße 41 und 45
(Drucks. Nr. 15-1184/2019)

Bezirksratsmitglied Kumm trug die Anfrage vor.

Nach Verkauf der Gebäude durch die vorherigen Eigentümer, hat ein Unternehmen diese erworben. Nach anfänglichen Bautätigkeiten sind seit mehreren Wochen keine Arbeiten mehr durchgeführt worden. Das Gebäude macht einen verwahrlosten Eindruck. Die Gebäude sind für das Wettberger Erscheinungsbild abträglich.

Wir Fragen die Verwaltung:

1. Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt?

2. Ist es der Verwaltung möglich Einfluss auf die Bautätigkeiten zu nehmen?
Wenn ja welche?

3. Gibt es Auflagen die u.U. nicht eingehalten werden und kann die
Verwaltung Maßnahmen ergreifen um das Erscheinungsbild aufzuwerten?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.) Der Zustand vor Ort ist der Verwaltung bekannt.

Zu 2.) Das Grundstück Hauptstraße 45 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 887, das Grundstück Hauptstraße 41 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 887, 1. Änderung. Vorhaben, die den Festsetzungen der Bebauungspläne entsprechen, haben Anspruch auf Genehmigung.
Einflussmöglichkeiten gibt es nur bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Zu 3.) Über die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinaus, hat die Verwaltung keine weiteren Möglichkeiten auf das Erscheinungsbild von Baustellen Einfluss zu nehmen.

TOP 6.2.4.
Sperrung der Hauptstraße zur Deckensanierung
(Drucks. Nr. 15-1185/2019)

Bezirksratsmitglied Kumm trug die Anfrage vor.

In der Hauptstraße ist auf einem Teilbereich die Straßendecke erneuert worden. Hierzu wurde die Straße komplett gesperrt und eine Umleitung eingerichtet. In mehreren Straßen wurde ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Diese führten teilweise zu chaotischen Situationen, zumal auf der Umleitung eine Baustelle der Stadtentwässerung war. Die Informationsweise des Tiefbauamtes war hier wieder eine Katastrophe.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. Warum sind die Mitglieder des Bezirksrates nicht informiert worden obwohl schon mehrfach Kritik an der sehr schlechten Informationspolitik des Tiefbauamtes geübt wurde und immer wieder Besserung verspochen wurde.
2. Warum sind nicht alle Anlieger der Umleitung informiert worden? In Mehrfamilienhäusern ist offenbar immer nur ein Mieter mit Handzettel über die Baumaßnahme informiert worden. Die ortsansässigen betroffenen Geschäfteinhaber wurden nur selektiv informiert.
3. Welche Maßnahmen werden im Tiefbauamt ergriffen um zukünftig solche Pannen zu vermeiden?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1:

Die Maßnahme wurde dem Bezirksrat mit der Informationsdrucksache 0647/2019 vom 28.02.2019 bekannt gegeben. Aufgrund der kurzen Bauzeit, 27.03. – 30.03.2019, wurde von einer erneuten Information des Bezirksrats abgesehen.

Zu 2:
An jedes anliegende Gebäude, welches eine Zufahrt zum Ausbaubereich besitzt, wurde eine Anliegerinformation übergeben. Die direkt anliegenden Geschäfte und die Geschäfte, die sich in den temporär entstandenen Sackgassen befanden, wurden gesondert informiert.
Zu 3:
Die Verwaltung prüft, ob auch bei zeitlich kurzen Maßnahmen nicht nur jedes Gebäude, sondern jeder Haushalt eine Anliegerinformation erhält.









TOP 6.2.5.
Gewässerschau Hirtenbach im Stadtteil Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1186/2019)

Bezirksratsmitglied Kumm trug die Anfrage vor.

Im Rahmen des Hochwasserschutzes und Naturschutzes wird der Hirtenbach sicherlich auch regelmäßig kontrolliert. Er wird sowohl als Laichgewässer für Kröten und Entwässerungsmaßnahmen genutzt.

Wir Fragen die Verwaltung:

1. Wann hat die letzte Gewässerschau am Hirtenbach stattgefunden?

2. Was war der Befund?

3. Welche Maßnahmen sind ggf. geplant?


Antwort der Veraltung:

Für die Gewässerunterhaltung des Hirtenbachs ist der UHV 52 Mittlere Leine zuständig. Die Stadt Hannover ist Mitglied in diesem Unterhaltungsverband und nimmt an den Gewässerschauen teil.

Zu 1.)
Die Gewässerschauen finden einmal jährlich statt. Die letzte wurde turnusgemäß im November 2018 durchgeführt.

zu 2.)
Bei der Gewässerschau gab es keine besonderen Beanstandungen.

zu3.)
Als Maßnahmen wurden Müllentnahmen, Entnahme einer Ölsperre, Stauentfernung, Brombeerschnitt, Einhaltung des gesetzlichen Randstreifens und Entfernung einer illegalen Gewässerkreuzung ins Protokoll aufgenommen.

Zur weiteren Information:
Im Mündungsbereich mit der Ihme finden im Augenblick die Bauarbeiten zur B3 neu statt. Hier ist es zu einer mit Planfeststellung genehmigten Verlegung des Hirtenbachs gekommen. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten will die Stadtentwässerung Hannover den naturnahen Umbau des Hirtenbachs im Unterlauf forcieren.


P 6.2.6.
Mittel für die Seniorenarbeit im Stadtteil Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1187/2019)

Bezirksratsmitglied Langrehr trug die Anfrage vor.

Jeder Stadtteil im Stadtbezirk hat eine Anlaufstelle für die Seniorenarbeit. Dies gilt jedoch nicht für Wettbergen. Hier stehen keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung. Das bedeutet, dass hierfür auch keine finanziellen Mittel mehr verwendet werden.

Wir Fragen die Verwaltung:

1. Wie hoch waren die eingestellten Beträge im Jahr 2018 in Wettbergen?

2. Wofür werden die, durch den Wegfall der Seniorenarbeit, freigewordenen
Mittel in 2019 verwendet?

3. Wie hoch ist der derzeitige finanzielle Aufwand für die Seniorenarbeit in
Wettbergen?


Antwort der Verwaltung:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Stadtteil Wettbergen und in den anderen in der nachfolgenden Auflistung aus der Infrastrukturliste des Kommunalen Seniorenservice Hannover benannten Stadtteile – bis auf den Stadtteil Bornum - durchaus Anlaufstellen für Seniorenarbeit bereitstehen. (Siehe Anlage)

zu 1.:
Für die einzelnen Stadtbezirke bzw. Stadtteile gibt es keine gesondert eingestellten Beträge. Die Durchführung der Angebote der Seniorenarbeit wird aus dem dafür insgesamt bereitgestellten Betrag finanziert.
zu 2.:
Die Seniorenarbeit in Wettbergen ist nicht weggefallen, sondern lediglich räumlich verlagert worden. Die Mittel der Raummiete in Höhe von rd. 8.800,-- Euro stehen nicht mehr zur Verfügung, da sie lediglich für die Anmietung der Räumlichkeiten eingeplant waren. Es sind insoweit keine Mittel frei geworden. Ob das DRK durch Beendigung seines Angebotes in der Begegnungsstätte Wettberger Edelhof über freigewordene Mittel verfügt und wie diese ggfs. in 2019 verwendet werden, ist nicht bekannt.
zu 3.:
Der finanzielle Aufwand der Stadt Hannover an der Seniorenarbeit in den Stadtbezirken ergibt sich aus den Zuwendungen an die freien Träger der Seniorenarbeit, die im Wesentlichen stadtweit tätig sind und aus der Verbandsförderung. Aus diesen Zuwendungs- und Förderbeträgen ist jedoch ohne Befragung der freien Träger und Verbände nicht ermittelbar, wie hoch der finanzielle Aufwand für den Stadtteil Wettbergen in der Seniorenarbeit ist.

TOP 6.2.7.
aha
(Drucks. Nr. 15-1188/2019)

Bezirksratsmitglied Dr. Wilhelms trug die Anfrage vor.

In jüngster Zeit versendet aha Mahnschreiben zur Fußwegreinigung mit Strafandrohungen, z.B. Berechnung von € 260,- Stundenlohn im Sinne eines Zwangsgeldes.
Die Fußwegreinigung ist den Anwohnern übertragen. aha ist mit der Erledigung seiner originären Aufgaben im Stadtbezirk, vorsichtig ausgedrückt, im Grenzbereich.




Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung und bitten darum, sich mit aha für die Beantwortung ins Benehmen zu setzen:
1. Welche hoheitlichen Aufgaben hat die Stadtverwaltung, insbesondere strafbewehrte Abmahnungen, an aha übertragen?
2. Können die Anwohner die Fußwegreinigung, insbesondere den Winterdienst, auf aha übertragen?
3. Ist aha bereit, dem Bezirksrat in einer der nächsten Sitzungen zu erläutern, welche Kriterien zur Reinigung vorliegen, wann eine „Gefahrenabwehr“ nötig ist, wie oft aha die öffentlichen Fußwege im Stadtbezirk reinigt und weiteres?

Antwort der Verwaltung:
1. Die öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Stadtreinigung gemäß §52 Nds. Straßengesetz i.V.m. §4 Abs.2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) wurden 2003 mit Gründung des Zweckverbandes auf aha übertragen. aha nimmt deshalb seit diesem Zeitpunkt für die Landeshauptstadt Hannover (LHH) in eigener Zuständigkeit alle Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Straßenreinigungsbehörde gemäß Nds. Straßengesetz im Stadtgebiet Hannover wahr.
Hierzu zählt auch die ordnungsrechtliche Überwachung und Ahndung aller straßenreinigungsrechtlich relevanten Sachverhalte, die insbesondere in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Landeshauptstadt Hannover definiert sind.

Im angesprochenen Fall handelt es sich um die ordnungsrechtliche Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der an die Eigentümer anliegender Grundstücke übertragenen Reinigungspflichten gemäß §7 der Reinigungsverordnung i.V.m. §4 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover.
Grundstückseigentümer, die ihren Verpflichtungen im Sinne der o.g. Rechtsvorschriften nicht nachkommen, werden von aha aufgefordert, die versäumte Reinigung in einer bestimmten Frist nachzuholen und dauerhaft ihren Reinigungspflichten nachzukommen. Erfolgt diese Nachbesserung und/oder die Einhaltung zukünftiger Reinigungsverpflichtungen nicht, wird eine entsprechende Ersatzvornahme gemäß den Vorschriften des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung angedroht und ggfs. auch (unter entsprechender Kostenauferlegung) durchgeführt.
2. Die Stadtreinigung Hannover ist für die öffentlich-rechtliche Straßenreinigung zuständig und übernimmt grundsätzlich keine privaten Reinigungs-/Winterdienstaufträge. Dies dient u.a. auch dem Konkurrenzschutz privater Reinigungsdienstleister. Wir empfehlen, sofern die Reinigungsverpflichtungen nicht selbst durchgeführt werden können, private Reinigungsdienstleister zu beauftragen.
3. Die Stadtreinigung Hannover ist gerne bereit, weitergehende Informationen in den Bezirksräten vorzutragen.



TOP 6.2.8.
Parken Endstation Wettbergen der Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-1189/2019)

Bezirksratsmitglied Dr. Wilhelms trug die Anfrage vor.

An der Stadtbahnendstation Wettbergen ist die Erweiterung der Parkplätze notwendig; Stichworte Reduktion CO2, Feinstaub, Lärm und Verkehrsaufkommen in der Stadt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Dinge?
2. Wann kann mit der Umsetzung der Maßnahme gerechnet werden?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1:
Die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie (in der verschiedene Varianten in Lage und Ausführung untersucht wurden) liegen vor. Es wird zunächst von einer Erweiterung von 30-50 Stellplätzen (orientiert an den aktuellen „Wildparkern“ zzgl. Entwicklungspotential) ausgegangen. Eine stärker angebotsorientierte Planung ist z.Zt. leider nicht förderfähig.
Erste Gespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Erschließung der Vorzugsvariante wurden geführt. Gemeinsame Vorgespräche mit der LHH hatten im Vorfeld stattgefunden. Die LHH wurde aktuell gebeten die Verfügbarkeit des Grundstücks nochmal zu bestätigen. Gespräche mit der RegioBus und ÜSTRA zur notwendigen geänderten Erschließung für den Busverkehr bei der Vorzugsvariante stehen noch aus.
Zur Vorbereitung notwendiger Baugrundgutachten wurden Anfragen zur Kampfmittelfreiheit gestellt. Baurechtliche Rahmenbedingungen sollen ebenfalls zeitnah abgefragt werden.

Zu 2:
Ein Finanzierungsantrag beim Land kann frühestens zum Mai 2020 gestellt werden. Die Programmaufnahme könnte dann Anfang Januar 2021 erfolgen.
Sofern die Finanzierung gesichert und eine Baugenehmigung erteilt wird, könnte die Umsetzung frühestens in 2021 beginnen.


TOP 6.2.9.
Mülltrennung in den Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 15-1190/2019)

Bezirksratsmitglied Tzinopoulou-Gilch trug die Anfrage vor.

Über die Art und Weise wie der Müll in den Unterkünften gesammelt bzw. ggf.
getrennt wird gibt es keine konkreten Vorschriften seitens der Stadt. Im Rahmen der Müllentsorgung hat die Stadt diese Aufgabe den Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte übertragen, die sich bemühen in eigener Verantwortung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften den Abfall zu sammeln, ggf. zu trennen und entsorgen zu lassen. Es gibt bereits einige Flüchtlingswohnheime mit Biotonnen und gelben Tonnen, in denen die Mülltrennung gut funktioniert. Es gibt allerdings auch die Erfahrungen, dass die Mülltrennung in einigen Unterkünften nicht funktioniert.

Die erfolgreiche Vermittlung der Mülltrennung an den Flüchtlingen ist letztendlich ein weiterer Schritt für die Integration in normalen Mietwohnraum.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Sind für alle Flüchtlingsunterkünfte Biomüll- bzw. Wertstofftonnen vorgesehen, vorhanden und wird die ordnungsgemäße Mülltrennung sichergestellt - und wenn nicht, warum und sind Maßnahmen in Zukunft geplant?


Antwort der Verwaltung:

Es gehört zu den Aufgaben der Sozialarbeiter*innen in den Unterkünften alle Flüchtlinge zur Mülltrennung anzuhalten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projekte zur Mülltrennung in den Unterkünften, die teilweise gemeinsam mit aha durchgeführt werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist allerdings recht unterschiedlich. Es gibt einige Flüchtlingswohnheime in denen die Mülltrennung gut funktioniert und die dementsprechend neben Restmüllbehältern auch über Papiermüll-, Biomüll- und Wertstoffbehälter verfügen.



Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Unterkünfte in denen die Wertstoffbehälter auf Initiative von aha wieder abbestellt wurden, weil diese wiederholt wegen eines zu hohen Fremdstoffanteils kostenpflichtig per Hand nachsortiert bzw. zu Restmüll umdeklariert werden mussten.

Die Stadt arbeitet gemeinsam mit den Betreibern daran, die Mülltrennung in den Unterkünften weiter zu verbessern.


TOP 6.2.10.
Beseitigung von Graffiti an Gabionen am Spielplatz Poggendiek
(Drucks. Nr. 15-1191/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki trug die Anfrage vor.

In der Sitzung des Bezirksrates Ricklingen im März fragten wir nach der Beseitigung von Graffiti an Gabionen am Spielplatz Poggendiek. Wir machten darauf aufmerksam, dass ein aufwandsminimales Austauschen oder wenigstens Umdrehen der Steine aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger bereits genügte. Die Verwaltung teilte zu der Anfrage mit, dass es keinen separaten Ansatz für die Beseitigung von Graffiti gäbe, dass Reinigungsarbeiten aber situativ aus dem laufenden Unterhaltungsbudget entnommen würden. Ferner sagte die Verwaltung zu, die betreffenden Graffiti noch einmal zu überprüfen und ggf. eine zusätzliche Reinigung durchzuführen (DS 15-0566/2019 F1).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Überprüfung stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, zu wann ist sie vorgesehen?

2. Warum weigert sich die Verwaltung, durch Umdrehen der betreffenden Steine in der gebotenen Zeitnähe einfach und pragmatisch für Abhilfe zu sorgen?
3. Welche Kosten sind der Öffentlichkeit durch den bzw. die offenkundig untauglichen Reinigungsversuche entstanden?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.) Ja, die Gabionen wurden wiederholt kontrolliert. Es lassen sich keinerlei politische oder sexistische Symbole erkennen.

Zu 2.) Die betroffene Gabione müsste in einer sehr arbeitszeitintensiven Maßnahme geöffnet und komplett geleert werden, um die Steine auch am Grunde drehen zu können. Derzeit hat die Verwaltung hierzu keine personellen Kapazitäten verfügbar. Momentan sind wir im Gespräch mit dem Stützpunkt Beschäftigungsförderung Hölderlinstraße zwecks Gewinnung zusätzlicher Personalkapazitäten. Bei positivem Ergebnis werden wir die Maßnahme in die Projektliste aufnehmen und ergänzend prüfen, ob sich die Schäden durch eine zusätzliche Reinigung noch reduzieren lassen.

Zu 3.) Die Kosten für die beauftragte Maßnahme belaufen sich auf 147,47 €.


TOP 6.2.11.
Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-1192/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki trug die Anfrage vor.

Vor fast drei Jahren fragten wir nach dem Stand des Verfahrens betreffend der Inbetriebnahme des Wasserkraftwerkes Döhrener Wolle zwecks Erfüllung der städtebauvertraglichen Obliegenheiten der Stadt gegenüber den Grundstückskäuferinnen und –käufern im Neubaugebiet Zero-E-Park. Ohne die Kompensation des Restwärmeenergiebedarfes der Passivhaussiedlung durch regenerative Energieerzeugung ist der Zero-E-Park nicht „Zero-E“. Der Presse ist zu entnehmen, dass sich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Leineinsel, dem vorgesehenen Standort der Anlage, erheblicher Widerstand formiert. Unter anderem würden hohe Lärmemissionen befürchtet, heißt es.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
2. Ist eine Inbetriebnahme in 2020 noch realistisch? Wenn nicht, zu wann wäre spätestens mit einer Realisierung zu rechnen?
3. Falls es weiter zu Problemen kommt: Welchen Zeitraum für die Umsetzung dieser oder einer alternativen Kompensationsmaßnahme hält die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit für akzeptabel und gegenüber den gutgläubigen Grundstückskäufern für noch zumutbar?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.) Das 2017 begonnene Planfeststellungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Antragstellerin ist die Investorin der geplanten Wasserkraftanlage in Döhren, die AUF Eberlein & Co. GmbH. Die Landeshauptstadt Hannover ist in diesem Verfahren Beteiligte.
Der für das Verfahren wichtige Meilenstein „Erörterungstermin“ fand im November 2018 statt. In dem zweitägigen Termin konnten die Einwendungen von den Beteiligten selbst vorgetragen und erläutert werden. Für verschiedene Akteur*innen, insbesondere für die Vorhabenträgerin, aber auch für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover wurden Aufgaben identifiziert, die teilweise noch zu bearbeiten sind.

Zu 2.) Eine Inbetriebnahme im Jahr 2020 ist nicht realistisch. Selbst wenn noch in diesem Jahr ein Planfeststellungsbeschluss (d. i. die Genehmigung der Wasserkraftanlage) erfolgen sollte, hat der Anglerverband Niedersachsen e. V. angekündigt gegen die Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Die Ankündigung dieser Klage besteht seit 2010 und wurde im Erörterungstermin wiederholt. Vor Abschluss dieses gerichtlichen Verfahrens ist nicht mit einem Baubeginn zu rechnen. Seine Dauer ist schwierig abzuschätzen und wird nicht weniger als ein Jahr betragen.
Der anschließende Bau der Anlage wird sich über zwei Jahre jeweils in der Sommersaison erstrecken. Anschließend kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Die Kompensation der CO2-Emissionen könnte somit in ca. drei bis fünf Jahren beginnen. Ein „spätester Termin“ ist aber derzeit nicht zu benennen.

Zu 3.) Die Kompensation der CO2-Emissionen aus dem Wohngebiet „In der Rehre Süd“ (zero:e park) ist eine gemeinsame Aufgabe der drei früheren Partnerinnen bei der Grundstücksvermarktung, nämlich der Stadt Hannover, der meravis und der NLG. Die Organisation der Kompensation obliegt gemäß dem 2010 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag der Stadt.
Im selben Vertrag wurde die Umsetzung der Kompensation durch die Döhrener Wasserkraftanlage präferiert, und seitdem wird dieser Weg konsequent verfolgt. Die lange Dauer des Prozesses ergab sich einerseits aus mehreren als notwendig erkannten Umplanungen bis 2017, andererseits aus der Komplexität des Planfeststellungsverfahrens.

Der Tatsache, dass die Kompensation auch für die Jahre seit Bezug der Häuser im Wohngebiet „In der Rehre Süd“ nachzuleisten ist, sind sich die Vermarktungspartnerinnen bewusst. Die Nachholung wird nach Inbetriebnahme der Wasserkraftanlage auch möglich sein, weil sie ein Mehrfaches der zur Kompensation erforderlichen Strommenge erzeugen kann.

Ein kürzlich bekannt gewordenes Problem für das Verfahren ist die Nichtigkeit des Vorvertrags, den die Stadt Hannover 2012 mit der AUF Eberlein & Co. GmbH abgeschlossen hatte. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, den Bau und Betrieb der Wasserkraftanlage nach heute geltendem Recht als Konzession neu auszuschreiben. Dies muss aber – mit Blick auf das zu erwartende Klageverfahren – nicht zwingend zu weiteren Verzögerungen im Ablauf führen. Das Vorhaben kann durch die obsiegende Partei des Ausschreibungsverfahrens weitergeführt werden.

Die Kompensation der CO2-Emissionen der Bewohner*innen im Wohngebiet „In der Rehre Süd“ steht also nicht in Frage.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortskern Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0569/2019)
Bezirksratsmitglied Winnicki trug den Antrag vor.

Bezirksratsmitglied Dr. Menge verwies auf den Antrag 15-1154/2019 (TOP 7.4.2.) mit der Begründung, dass als Erstes die Vorstellung des vorhandenen Konzeptes erfolgen solle, um nicht unnötig Ressourcen und Zeit zu verschwenden und dann weitere Schritte folgen könnten.

Bezirksratsmitglied Winnicki betonte nochmal, dass dieses Konzept, das ca. 10 Jahre alt sei, unter Beteiligung der Bürger*innen erneuert werden solle.

Antrag

Die Verwaltung legt ein Konzept für die Aufwertung des Ortskerns im Stadtteil Wettbergen vor. Die Parkflächenkapazitäten sollen erhalten bleiben um die Attraktivität des lokalen Einzelhandels- und Gastronomieangebotes nicht zu gefährden bzw. zu verbessern. Dabei sollten die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles erneut einbezogen und insbesondere die vielen Neubürgerinnen und -bürger adressiert werden. Darüber hinaus ermittelt die Verwaltung Planungs- und Umsetzungskosten für die kommende Haushaltsperiode bzw. plant den Beginn der Umsetzung noch in dieser Haushaltsperiode sofern Mittel in einem geeigneten Haushaltsprodukt zur Verfügung stehen.

Der Antrag wurde mit 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.4.2.
Umgestaltung der Ortsmitte Wettbergen - Vorstellung des Konzeptes
(Drucks. Nr. 15-1154/2019)

Bezirksratsmitglied Dr. Menge trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Planungen zur Umgestaltung der Ortsmitte Wettbergen aus dem Jahre 2012 dem Stadtbezirksrat Ricklingen in einer der nächsten Sitzungen nochmals vorzustellen.

Der Antrag wurde mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen angenommen.



TOP 7.1.2.
Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Am Booker"
(Drucks. Nr. 15-0570/2019)

Antrag

Die Straße "An der Feldmark" in Bornum wird ab der Höhe der Hauptstraße "Im Dorfe" namentlich getrennt indem der südliche Teil in "Am Booker" umbenannt wird.

Der Antrag wurde zugunsten von 15-1400/2019 (TOP 7.1.2.1.1.) zurückgezogen.


TOP 7.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0570/2019 Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Zum Booker"
(Drucks. Nr. 15-1152/2019)

Antrag

Das Teilstück des Lindener Weges (Bornum) vom Rückhaltebecken bis zur Beckstraße wird in „Zum Booker“ umbenannt.

Der Antrag wurde zugunsten von 15-1400/2019 (TOP 7.1.2.1.1.) zurückgezogen.


TOP 7.1.2.1.1.
Änderungsantrag zu 15-0570/2019 und 15-1152/2019
Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Am Booker"

(Drucks. Nr. 15-1400/2019)

Antrag

Die Straße "An der Feldmark" in Bornum wird getrennt indem der südliche, in Ost-West-Richtung entlang des Bolzplatzes verlaufende Teil in "Am Booker" umbenannt wird.

Der Antrag wure einstimmig angenommen.


TOP 7.1.3.
Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0572/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki trug den Antrag vor.

Bezirksbürgermeister Markurth merkte an, dass die Höhe der einzelnen Beiträge zu gegebener Zeit in den Bescheiden den betroffenen Anliegern und nicht öffentlich dem Bezirksrat mitgeteilt würden.

Bezirksratsmitglied Winnicki wandte ein, dass die Beträge möglicherweise bezogen auf die ganze Straße benannt bzw. geschätzt werden könnten. Er hoffe darüber hinaus, mit diesem Antrag das Verfahren beschleunigen zu können.

Antrag

Die Verwaltung legt dem Stadtbezirksrat Ricklingen zeitnah eine Auflistung vor, aus der hervorgeht,
1. für welche Straßenbaumaßnahmen des GiB-Programmes im Stadtbezirk Ricklingen weiterhin Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen,
2. für welche weiteren Straßenausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen,
3. wann bei den betreffenden Straßen nach Abschluss der Baumaßnahmen jeweils die Schlussrechnung vorlag,
4. in welcher Höhe für die einzelnen Straßen Beiträge zu erwarten sind.

Sofern die Verwaltung sich zeitlich nicht in der Lage sieht, diese Auflistung bis zum 30.08.2019 zu liefern, nennt sie dafür eine verbindliche Frist noch in diesem Jahr.

Der Antrag wurde mit 6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.2.
Interfraktionell

TOP 7.2.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1155/2019)

Interfraktioneller Antrag


Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 16.05.2019 -

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge und lehnt den unter Ablehnung aufgeführten Antrag ab.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1155/2019
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen

(Drucks. Nr. 15-1399/2019)

Bezirksratsmitglied Winnicki trug den Antrag vor.

Bezirksbürgermeister Markurth schlug vor, die Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln, da möglicherweise schützenswerte Daten und Fakten besprochen würden, die dem Ansehen des betroffenen Vereins schaden könnten.

Trotz des energischen Protestes von Bezirksratsmitglied Winnicki wurde die Diskussion in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt.
TOP 7.3.
der AfD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Begehung Wilhelm-Busch-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0902/2019)

Bezirksratsmitglied Karger trug den Antrag vor.

Antrag

die Verwaltung soll einen Termin für den Bezirksrat zur Begehung der Wilhelm-Busch-Grundschule, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Gebäudemanagments und der Schulleitung, vereinbaren, der bis zur nächsten Bezirksratssitzung am 20.06.2019 stattfindet, damit sich der Bezirksrat ein umfassendes Bild der eklatanten baulichen Mängel der Schule machen kann.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.3.2.
Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes
(Drucks. Nr. 15-0940/2019)

Bezirksratsmitglied Karger trug den Antrag vor.

Antrag

dass die Verwaltung der LHH sich dafür einsetzt, auf dem Platz vor dem Haupteingang des Stadtfriedhofs Ricklingen einen Stellplatz für Inhaber eines Parkausweises für Schwerbehinderte in die Planung mit aufnehmen zu lassen.

Der Antrag wurde mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen angenommen.



TOP 7.3.3.
Fußgängerüberweg Oberricklinger Tor
(Drucks. Nr. 15-0941/2019)

Bezirksratsmitglied Karger trug den Antrag vor.

Antrag

dass die Verwaltung der LHH sich dafür einsetzt, die Herstellung eines Provisoriums für den geplanten Fußgängerüberweg am Oberricklinger Tor bis zur finalen Realisierung im Rahmen des Ausbaus der Göttinger Chaussee umgehend in die Planung mit aufnehmen zu lassen und umzusetzen.

Der Antrag wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 7.3.4.
Fußgängerüberweg Saarstraße
(Drucks. Nr. 15-0942/2019)

Antrag

dass die Verwaltung der LHH sich dafür einsetzt, die Herstellung eines Provisoriums für den geplanten Fußgängerüberweg an der Göttinger Landstraße, Höhe Saarstraße, bis zur finalen Realisierung im Rahmen des Ausbaus der Göttinger Chaussee umgehend in die Planung mit aufnehmen zu lassen und umzusetzen.

Der Antrag wurde zurückgezogen.

TOP 7.4.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.4.1
Anreize und Unterstützung zu mehr Bewegung und Verkehrssicherheit für Grundschulkinder
(Drucks. Nr. 15-1153/2019)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette trug den Antrag vor.

Auf Nachfrage von Bezirksratsmitglied Dr. Wilhelms erläuterte Bezirksratsmitglied Dette, dass die Maßnahme vorerst in Zusammenarbeit mit dem Regionssportbund in 2019 erprobt werden solle.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundschulen im Stadtbezirk Ricklingen zur Teilnahme an der unter anderem vom Regionssportbund initiierten Aktion „Bewegungspass“ bzw. an ähnlichen Aktionen zu motivieren und zu unterstützen. Gleichzeitig lobt der Bezirksrat im Jahr 2019 zwei Preisgelder von jeweils 250 Euro aus für
- die Grundschule mit den anteilig am meisten zu Fuß zurückgelegten Schulwegen
- die Schulklasse mit den anteilig am meisten zu Fuß zurückgelegten Schulwegen

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.5.
der CDU-Fraktion

TOP 7.5.1.
Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege in der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-1211/2019)

Bezirksratsmitglied Kumm trug den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert das Denkmal und das Umfeld zu reinigen.

Der Antrag wurde zugunsten von 15-1211/2019 (TOP 7.5.1.1.) zurückgezogen.
TOP 7.5.1.1.
Änderungsantrag zu 15-1211/2019
Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege in der Hauptstraße

(Drucks. Nr. 15-1397/2019)

Bezirksratsmitglied Bergmann trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert das Denkmal und das Umfeld zu reinigen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, für die Denkmäler für die Gefallenen der Weltkriege in Ricklingen und Wettbergen eine regelmäßige Reinigung vorzusehen, insbesondere vor dem Volkstrauertag.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.5.2.
Reinigungsintervalle Fahrradunterführung am Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-1212/2019)

Bezirksratsmitglied Deppe trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Reinigungsintervalle durch den zuständigen Abfallentsorger beidseitig entlang der Fahrradunterführung am Ricklinger Kreisel (Unterführung zwischen der Pfarrstraße und dem Komplex Finanzamt / Wucherpfennig zu erhöhen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.5.3.
Hundekotbeutelspender am Rand des Spielplatzes an der Ecke Nordfeld-/Gesmannstraße (Drucks. Nr. 15-1213/2019)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender am Rand des Spielplatzes an der Ecke Nordfeld-/Gesmannstraße in Ricklingen aufzustellen.

Der Antrag wurde zugunsten von 15-1213/2019 N1 (TOP 7.5.3.1.) zurückgezogen.

TOP 7.5.3.1.
Hundekotbeutelspender am Rand des Spielplatzes an der Ecke Nordfeld-/Gesmannstraße (Drucks. Nr. 15-1213/2019 N1)

Bezirksratsmitglied Deppe trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender am Rand des Spielplatzes an der Ecke Nordfeld-/Gesmannstraße in Ricklingen aufzustellen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 0:10 Uhr


Spreen, Ulrike (18.63.09)
Protokollführung