Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 16.05.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 07.05.2019)
Protokoll (erschienen am 24.08.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 10.07.2019

PROTOKOLL

22. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 16. Mai 2019,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.46 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Bunduls) (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Rühmeier) (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
(Bezirksratsherr Sommerkamp) (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Herr Berger Stadtbezirksmanagement
Frau Czorny Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Hiller Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Lippelt Maschseebote
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Str. 451 -
Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0679/2019 mit 3 Anlagen)

3.2. Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 1074/2019 mit 2 Anlagen)

3.3. Umstrukturierung der Kindertagesstätte 'Villa Kinderreich'
(Drucks. Nr. 1026/2019)

3.4. Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte Windröschenweg
(Drucks. Nr. 1045/2019)

3.5. Grundschule Beuthener Straße, Sanierung der WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 15-1248/2019 mit 3 Anlagen)

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

5. A N F R A G E N

5.1. Interfraktionell

5.1.1. Sanierung des Außengeländes der KiTa „Ratz & Rübe“
(Drucks. Nr. 15-1214/2019)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. KiTa „Ratz & Rübe“ mit gesperrtem Außengelände
(Drucks. Nr. 15-1050/2019)

6.2. Interfraktioneller Antrag

6.2.1. Ortsbegehung der KiTa „Ratz & Rübe“
(Drucks. Nr. 15-1215/2019)

5.2.2. Wie geht es mit dem Alten Jagdhaus in Seelhorst weiter?
(Drucks. Nr. 15-1048/2019)

5.2.3. Gefährlicher Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstr. stadtauswärts (Richtung Süden)
(Drucks. Nr. 15-1049/2019)

5.2.4. Sanierungsbedarf der Stadtbücherei Döhren
(Drucks. Nr. 15-1142/2019)

5.2.5. Macht das Expo-Gelände sicher!
(Drucks. Nr. 15-1164/2019)

5.3. der CDU-Fraktion

5.3.1. Elektrorollstuhl
(Drucks. Nr. 15-1167/2019)

5.3.2. Verkehrschaos während der Hannover-Messe
(Drucks. Nr. 15-1168/2019)

5.3.3. Sanierungsbedürftige Straßen in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1169/2019)

5.3.4. Bauarbeiten auf der Leineinsel und in anderen Straßen in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1170/2019)

5.3.5. Wasserkraftanlage Döhrener Wehr
(Drucks. Nr. 15-1171/2019)

6.3.1. Wasserkraftanlage Döhren - Neuausschreibung verhindern
(Drucks. Nr. 15-1172/2019)

5.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.4.1. Fahrradstadt Hannover? - Erneute Nachfrage nach dem Stand der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz
(Drucks. Nr. 15-1220/2019)

6. A N T R Ä G E

6.1. Antrag aus der letzten Sitzung von Bezirksratsherrn Seela (FDP) und Bezirksratsherrn Weinmann (DIE PARTEI)

6.1.1. Kronsrode ausgrenzen
(Drucks. Nr. 15-0613/2019 mit 2 Anlagen)

6.1.1.1. Kronsrode ausgrenzen
(Drucks. Nr. 15-0613/2019 N1 mit 2 Anlagen)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.2. Fahrradwegmarkierung „Hoher Weg“
(Drucks. Nr. 15-1173/2019)

6.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.4.1. Wer haftet für absterbende Bäume und ggf. auftretende Gebäudeschäden?
(Drucks. Nr. 15-1380/2019)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.1. Zuwendung Skulptur "Wünschestein"
(Drucks. Nr. 15-1174/2019)

7.1.2. Zuwendung Pflanzaktion Rübezahlplatz 2019
(Drucks. Nr. 15-1175/2019)

7.1.3. Zuwendung Rasensportverein von 1926 e.V. Kanutransportanhänger
(Drucks. Nr. 15-1176/2019)

7.1.4. Zuwendung Fitnessraum Verein für Rasenspiele von 1906 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1177/2019)

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. März 2019
(öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
Es lag ein Dringlichkeitsantrag vor, dessen Dringlichkeit mit 14 Stimmen festgestellt wurde. Er wurde unter TOP 6.4.1. auf die Tagesordnung genommen.
Die TOPs zur Kita Ratz und Rübe sowie zur Wasserkraftanlage sollten nacheinander behandelt werden.
Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

Es lag ein Dringlichkeitsantrag vor, der unter TOP 6.4.1. auf die Tagesordnung genommen wurde.
Die TOPs 5.1.1., 5.2.1. und 6.2.1. (zur Kita Ratz und Rübe) wurden zusammen behandelt, ebenso TOP 5.3.5 und 6.3.1. (Wasserkraftanlage Döhren)


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Geschwindigkeitskontrollen im Stadtbezirk
Ein Anlieger fragte, warum am alten Eingang des Seelhorster Friedhofs / Friedhofsallee Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, aber nicht in 30er Zonen an Kitas / Schulen, wo sehr schnell gefahren werde.
Der Kontaktbeamte der Polizei antwortete, dass dies Aufgabe der Stadt sei.
Frau Jakob verwies auf eine Reihe von Anträgen des Bezirksrates, z.B. an der Kita Am Schafbrinke zu kontrollieren.
Herr Rinker ergänzte, dass Messungen grundsätzlich zu begrüßen seien. Tempo 30 sollte eingehalten werden.
Frau Kellner sagte, dass dringend auch Messungen in der Wolfstraße erfolgen sollten, aber nicht in den Ferien.
Frau Jakob sprach sich dafür aus, die Messungen nicht wahllos, sondern an Gefahrenstellen durchzuführen und wo zu schnell gefahren werde, wie an der Bushaltestelle an der Wülfeler Straße.

Zebrastreifen in der Landwehrstraße
Eine Anliegerin regte an, in der Landwehrstraße am Penny einen Zebrastreifen anzulegen, da die Querung mit Rollator schwierig sei.
Frau Kellner führte aus, dass ein entsprechender Antrag von der Verwaltung abgelehnt wurde.
Herr Schade sagte, dass diverse Anträge seit Mitte der 80er Jahre abgelehnt wurden. Es handele sich um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.

Fehlende Bordsteinabsenkungen
Die Anliegerin kritisierte des weiteren, dass Bordsteinabsenkungen fehlen, z.B. am Uhrturm vor dem Widder und an der Ecke Hildesheimer Straße / Rheinstraße am Sunpoint.
Frau Kellner regte an, sich an die Verwaltung oder den Seniorenbeirat zu wenden. Bei einer Begehung seien bereits verschiedene Anregungen aufgegriffen worden, die aber nicht alle von der Verwaltung umgesetzt wurden.

Bücherschrank Waldhausen
Frau Kellner verlas die Frage der Patin des Bücherschrankes nach dem Ersatzstandort während der Bauarbeiten am Waldheimer Tor.
Herr Dr. Schlesier antwortete, dass der Bauantrag noch geprüft werde. Er nehme die Frage mit, wo der Bücherschrank während und nach der Bauphase verbleibe und wann er umgesetzt werde.
Evtl. werde das Bauprojekt von der Heimkehr in der Juni-Sitzung vorgestellt.
Frau Jakob sagte, dass die Frage wegen des Bücherschrankes in einem Gespräch mit der Heimkehr erörtert wurde und es eine Lösung gebe, über die informiert wurde.


durchgeführt von 18:13-18:26 Uhr


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Str. 451 -
Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0679/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,
die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1877 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend dem Antrag vom 21.02.2019 (Anlage 2) zu beschließen.

Einstimmig


TOP 3.2.
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 1074/2019 mit 2 Anlagen)

Antrag,
1.) einem Gebietstausch entsprechend dem beiliegenden Gebietsänderungsvertrag (Anlage 1) zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover gem. §§ 24 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),
sowie
2.) der planungsrechtlichen Übernahme der im Flächennutzungsplan Laatzen als „Flächen für Bahnanlagen“ dargestellten Flächen als „Fläche für die Eisenbahn“ in den Flächennutzungsplan Hannover zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 3.3.
Umstrukturierung der Kindertagesstätte 'Villa Kinderreich'
(Drucks. Nr. 1026/2019)

Antrag,
zu beschließen,
  • der Umstrukturierung einer Krippengruppe (15 Plätze) der Kindertagesstätte 'Villa Kinderreich', Waldhausenstr. 30 in 30519 Hannover in eine altersübergreifende Gruppe (max. 25 Plätze für Kinder im Alter von 1-6 Jahren) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • der Kinder Kinder! gem.GmbH als Trägerin der Einrichtung für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2019 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Einstimmig


TOP 3.4.
Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte Windröschenweg
(Drucks. Nr. 1045/2019)

Antrag,

zu beschließen,
  • der Umstrukturierung von drei altersübergreifenden Gruppen (je 5 Krippen- und 15 Kindergartenplätze) der Kindertagesstätte Windröschenweg 2, 30519 Hannover in zwei Kindergartengruppen (je 25 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren) und eine Krippengruppe (15 Plätze für Kinder im Alter von 1-2 Jahren) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • der DRK-Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gem. GmbH, als Trägerin der Einrichtung, für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2019, laufende Zuwendungen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 3.5.
Grundschule Beuthener Straße, Sanierung der WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 15-1248/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung der WC-Anlagen in der Grundschule Beuthener Straße in Höhe von insgesamt 266.000 €

und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Berger informierte über Veranstaltungen zum Europäischen Nachbarschaftstag in Döhren, Mittelfeld und in der Südstadt und das 18. Döhrener Jazz-Festival am 25. Mai 2019 auf dem Fiedeler Platz

Der Stadtteil Mittelfeld beteilige sich am Modellprojekt „Gesunde Lebenswelten“ der Ersatzkassen sowie Stadt und Region Hannover. Es gehe dabei um die Steigerung der Gesundheitskompetenz von Männern und Frauen zwischen 35 und 55 Jahren. In Kürze werden zwei Projektkoordinator*innen eingesetzt.

Frau Kellner regte an, dass das Projekt im Bezirksrat vorgestellt werden soll.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Sanierung des Außengeländes der KiTa „Ratz & Rübe“
(Drucks. Nr. 15-1214/2019)

Frau Jakob stellte die Anfrage.

In der KiTa „Ratz & Rübe“ im Stadtteil Wülfel musste das Außengelände teilweise gesperrt werden.
Es kann zurzeit nicht in vollem Umfang von den Kindern und Erziehern genutzt werden. Auf dem sehr kleinen Außengelände sind offenbar große Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Sanierung sollte bald beginnen. Obwohl der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel für die Kindergärten im Stadtbezirk zuständig ist, wurde er erst auf mehrfache Nachfrage über diese Umstände informiert und auch nicht zu einer Begehung eingeladen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurden die Bezirksratsmitglieder nicht zeitnah über erfolgte Einschränkungen der Nutzung des Außengeländes informiert?
2. Warum sind zur bereits getätigten Begehung keine Bezirksratsmitglieder eingeladen worden?
3. Wann wird der Bezirksrat vor Ort vollumfänglich über alle wesentlichen Details und den Zeitrahmen der geplanten Arbeiten informiert?
Herr Berger antwortete wie folgt:
Zu 1) Bei einer Einschränkung einer Nutzfläche werden die Stadtbezirke nicht informiert, da es sich bei der anschließenden Beseitigung eines Mangels um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Zu 2) Begehungen von Nutzerflächen werden generell im Rahmen der Bearbeitung der Geschäfte der laufenden Verwaltung ohne die Beteiligung von Stadtbezirksräten wahrgenommen.

Zu 3) Im Rahmen einer Sachstandsanfrage für den Bezirksrat wurde der Sachstand mit E-Mail vom 18.04.2019 vollumfänglich beantwortet.

Der Rückbau der Pergola und des Heidehauses ist erfolgt. Der untere Spanndraht (Zaun) ist am Boden mit Bodenankern befestigt worden.

Für die Instandsetzungsarbeiten der Gullys ist der Grundstückseigentümer zuständig. Er wurde aufgefordert die Arbeiten zu erledigen und hat bereits mit den Instandsetzungsarbeiten der Gullys begonnen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in Kürze abgeschlossen sein werden.

Beide Seiten der Kita Außenfläche sind wieder frei gegeben und bespielbar.


Frau Jakob betonte, dass der Bezirksrat den Wunsch hatte, bei der Begehung dabei zu sein.
Herr Berger sagte, dass sich die Verwaltung zunächst selbst ein Bild machen wollte und das Engagement des Bezirksrates sicherlich dazu beigetragen habe, dass jetzt etwas passiere.
Frau Jakob ergänzte, dass sich die Eltern an die Politik gewendet hätten, als es um die Sperrung des Außengeländes ging. Wenn ein ganzes Gelände gesperrt werde, sei dies keine laufende Sache der Verwaltung.
Herr Schade ergänzte, dass der Bezirksrat beschlossen habe, frühzeitig über anstehende Baumaßnahmen im Stadtbezirk informiert zu werden.

TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
KiTa „Ratz & Rübe“ mit gesperrtem Außengelände
(Drucks. Nr. 15-1050/2019)

Frau Miskovic brachte die Anfrage ein

In der KiTa „Ratz & Rübe“ im Stadtteil Wülfel musste das Außengelände gesperrt werden. Die Stadtverwaltung hat Einschränkungen in der Nutzung und Handhabung verfügt.
Es sollen unter anderem auch Umbaumaßnahmen auf dem sehr kleinen Außengelände erforderlich sein. Die Kinder werden in der Nutzung der Außenanlage zumindest sehr eingeschränkt, wenn nicht sogar komplett ausgesperrt. Dies ist für die Mitarbeiter der KiTa und der Kinder untragbar und für die Entwicklung der Kinder auch nicht förderlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Weshalb müssen Umbaumaßnahmen auf der Außenfläche erfolgen?

2. Welche Zwischenlösung hat die Stadtverwaltung im Umfeld der KiTa gesucht, um den Kindern das Spielen auf einem Außengelände zu ermöglichen und die Entwicklung der Kinder weiterhin zu fördern (beispielsweise Mit-Nutzung des Geländes der GS Loccumerstr.)?

3. Wie lange werden diese Umbaumaßnahmen andauern und wird es danach weiterhin Einschränkungen in der Nutzung geben?


Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1) Nach Meldung von Mängeln aus der Kita wurde ein Vororttermin veranlasst. Im Rahmen dieses Termins wurden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt und folglich mussten Teilbereiche des Kita Außengeländes zur Sicherheit der Kinder gesperrt werden.

Um der Kita zukünftig ein den städtischen Anforderungen entsprechendes Außengelände zur Verfügung zu stellen, soll die gesamte Fläche überarbeitet werden.

Zu 2) In enger Absprache mit der Kita werden für die Zeit der Baumaßnahme nur Teilbereiche abgesperrt, sodass die Kita die restliche Außenfläche nutzen kann. Es werden von der Verwaltung für die Kita keine Kompensationsmaßnahmen geplant.

Zu 3.) Erst nach Fertigstellung der Außenflächenplanung kann ein genauer Zeitplan für die Baumaßnahme bekannt gegeben werden.


Herr Berger ergänzte, dass er mehrmals mit der Kitaleitung gesprochen habe und die Zusammenarbeit gut und kooperativ gewesen sei.

Frau Jakob sagte, dass die Missstände seit mehreren Monaten bekannt seien. Es sei jetzt Mai. Sie bat um das Datum, wann die Stadt Kenntnis von den Missständen erlangt habe.
Herr Berger ging von Oktober 2018 aus

Auch Frau Miskovic bestätigte, dass es Wut oder Ärger gab. Die Verwaltung habe bereits Meldungen vor ein paar Jahren über einzelne defekte Geräte erhalten. Sie fragte wann es die allererste Meldung gab.

Frau Kellner bat Herrn Berger, diese Fragen mitzunehmen.

Frau Jakob fragte, wie die Stadt mit den Kitas umgehe, ob es regelmäßige Kontrollen wie bei Straßen gebe. Gerade bei Spielflächen sei dies besonders wichtig. Sie fragte, wann die letzte Begehung der Kita "Ratz und Rübe" war.

Herr Berger sagte, dass er dies nachfragen werde.


Antworten zum Protokoll:
Wann haben Sie im vergangenen Jahr die ersten Mängelmeldungen bzgl. des Außengeländes seitens der Kita erhalten?
Antwort: Am 13.06.18 wurde erstmalig über die Mängel, resultierend aus der Jahreskontrollbegehung, im Außengelände informiert. Zur genauen Feststellung des Zustandes und zur Festlegung der notwendigen Maßnahmen fand am 12.07.18 ein Ortstermin mit der Kita-Leitung statt. In einem ersten Schritt wurden daraufhin als Sofortmaßnahme die Schaukel gesperrt, um die Gefahrenquellen zu entschärfen. Danach bestand keine unmittelbare Verkehrssicherheitsgefährdung mehr.
Im Anschluss an einen Termin am 08.04.19 wurden das Wasserspiel sowie die Sandkastenumrandung ebenfalls aus Sicherheitsgründen als Sofortmaßnahme entfernt.
Aktuell ist die Überplanung des Außengeländes in Bearbeitung. Die Sanierung soll in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden, damit zumindest der halbe Außenbereich auch während der notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Kinder zur Verfügung steht.
Die Fertigstellung der Planung ist für das 3.Quartal 2019 vorgesehen. Auf dieser Grundlage kann dann die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

In welchem Turnus finden regelmäßige Kontrollen des Außengeländes durch die Verwaltung statt?
Antwort: Die regelmäßigen Kontrollen des Außengeländes durch den Pflegebezirk erfolgen 2 x im Jahr. Die Kitaleitungen überprüfen per Sichtkontrolle zusätzlich täglich das Außengelände.

Wann hat die letzte Begehung des Außengeländes der Kita Loccumer Str. vor dem Ortstermin der Verwaltung am 08.04.19 stattgefunden?
Antwort: Die letzte Begehung vor dem 08.04.2019 fand am 12.07.2018 statt.

TOP 6.2.
Interfraktioneller Antrag

TOP 6.2.1.
Ortsbegehung der KiTa „Ratz & Rübe“
(Drucks. Nr. 15-1215/2019)
Frau Kellner brachte den interfraktionellen Antrag ein

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten noch vor den Sommerferien eine Begehung der KiTa „Ratz & Rübe“ unter Beteiligung der VertreterInnen des Bezirksrates Döhren-Wülfel zu organisieren.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.2.2.
Wie geht es mit dem Alten Jagdhaus in Seelhorst weiter?
(Drucks. Nr. 15-1048/2019)

Herr Schade stellte die Anfrage.

Vorletztes Jahr sind auf dem Gelände des Alten Jagdhauses in Seelhorst denkmalgeschützte Nebengebäude abgerissen worden, ohne dass dies von der Stadt genehmigt worden ist. Daraufhin wurde durch die Stadt ein Baustopp verhängt. Zuvor waren Pläne bekanntgeworden, auf dem Gelände Mietwohnungen zu errichten. Diesen Monat nun berichtete die HAZ, dass der bisherige Inhaber das im alten Jagdhaus betriebene Restaurants schließt.
Da das Alte Jagdhaus ein historisch wertvolles Gebäude im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ist und uns an der Erhaltung des alten Kulturgutes viel gelegen ist, fragen wir die Verwaltung:
1) Ist der Stadt schon bekannt, welche Nachnutzungen für das alte Jagdhaus geplant sind?
2) Steht das alte Jagdhaus nach wie vor unter Denkmalschutz?
3) Wie ist der Stand des ursprünglichen Bauvorhabens, führt oder will der Grundeigentümer die früheren, genehmigten Pläne doch noch ausführen?
Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1) Der Stadt ist nicht bekannt, welche Nachnutzungen für das alte Jagdhaus geplant sind.
zu 2) Das Gebäude Vor der Seelhorst 111 (Altes Jagdhaus) ist als Einzeldenkmal gem. § 3.2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) in die Liste der Bau- und Kulturdenkmale des Landes Niedersachsen eingetragen.
zu 3) Die Verwaltung hat keine Kenntnisse über die aktuellen Erwägungen des Eigentümers.

TOP 5.2.3.
Gefährlicher Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstr. stadtauswärts (Richtung Süden)
(Drucks. Nr. 15-1049/2019)

Frau Miskovic stellte die Anfrage.

In der Drucksache 15-2429/2018 F1 erklärt die Stadtverwaltung, dass eine zusätzliche Lichtsignalanlage für die westliche Fußwegquerung auf Höhe Fontainestraße – bzw. eine Verlegung des vorhandenen gesicherten Überweges ein Stück weiter in Richtung Norden (wie von der SPD angeregt) nicht möglich und nicht erforderlich sei. Passanten könnten die Straße auch ohne Ampel queren.
Dies ist problematisch. Es ist oft zu beobachten, dass fahrende Pkws in ihrer eigenen Grünphase halten müssen, um den Fußgängern einen gesicherten Überweg direkt am Ende des Hochbahnsteiges zu ermöglichen.
Hier besteht eine gefährliche und manchmal auch chaotische Situation. Es ist zu prüfen, wie eine gesicherte Lösung für den Fußgängerüberweg über die Westseite der Hildesheimer Straße am Südende des Hochbahnsteiges der Haltestelle Bothmerstraße gefunden werden kann.
Wer die Stadtbahn am Südende der Haltestelle verlässt, geht nicht bis zur Ampelanlage vor, sondern quert in Höhe des Bäckereifachgeschäftes die stadtauswärts führende Fahrbahn der Hildesheimer Straße.
Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen wären möglich, um diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen?
2. Könnte der Fußweg von der Haltestelle bis zur Ampel besser, mindestens farblich markiert, oder durch eine Absperrung zur Straßenseite durch ein Geländer oder eine Glaswand gesichert werden (viele andere Haltestellen haben ebenfalls Absperrungen)
3. Wenn Nein, weshalb nicht?
Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu Frage 1:
Ob es sich hierbei um einen Gefahrenpunkt handelt, ist zunächst eingehender zu prüfen. Ein wesentliches Merkmal sind zunächst die Unfallzahlen der Polizei, die die Verwaltung zwischenzeitlich angefordert hat. Sollten sich daraus Indizien für eine Gefährdungssituation ergeben, wäre es sinnvoll, das Verkehrsgeschehen mit einer Videoüberwachung zu beobachten und aus den Ergebnissen zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten.

Zu Frage 2:
Der Fußweg ist ausreichend zu erkennen und ermöglicht es Personen die auf eine barrierefreie und lichtsignalgeregelte Querung angewiesen sind, diese auch zu nutzen. Ob darüber hinaus das Erfordernis besteht, sämtlichen Fußgänger*innen die Querung der Fahrbahn am Ende der Hochbahnsteigrampe zu verbieten sollte anhand der Auswertung zur Überprüfung des Verkehrsgeschehens erfolgen.

Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1 und Frage 2


Frau Miskovic ergänzte, dass sie kürzlich erlebt habe, dass für die Autos alle drei Fahrspuren grün hatten, aber noch ca. 10 Personen die Straße überquerten. Dies könne nicht akzeptiert werden. Man sehe die Ampel nicht. Es sei auch keine Messezeit gewesen. Die Stadt solle unverzüglich handeln.

Frau Dr. Matz fragte wann die Auswertung erfolge und wann die Stadt welche Maßnahme plane und in welchem Zeitrahmen.

Herr Berger sagte, dass ihm der Zeitrahmen nicht bekannt sei. Der Bezirksrat werde informiert.

Antwort zum Protokoll:
aus der zwischenzeitlich erfolgten Auswertung des Unfallgeschehens der vergangenen 5 Jahre konnten keinerlei Auffälligkeiten abgeleitet werden.
Indizien für eine Gefährdungssituation liegen nicht vor.
Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung kein weiterer Handlungsbedarf.

TOP 5.2.4.
Sanierungsbedarf der Stadtbücherei Döhren
(Drucks. Nr. 15-1142/2019)

Frau Dr. Schröder brachte die Anfrage ein.

Die Stadtbücherei Döhren musste erneut für mehrere Tage geschlossen werden. Es gab wohl starke Einschränkungen und großer Defekte in der Nutzung der Heizungsanlage. Das Gebäude ist jetzt schon mehrfach in kurzer Zeit wegen baulicher Abgänge und Einschränkungen geschlossen worden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie groß war der Sanierungsaufwand bislang und sind weitere Umbaumaßnahmen erforderlich?
2. Ist die weitere Instandhaltung des Gebäudes noch wirtschaftlich vertretbar oder sollten parallel die Planungen für den Neubau des Freizeitheims Döhren einschließlich der der Stadtbücherei besser zügig vorangetrieben werden?
3. Warum wurde der Bezirksrat, wie in dem Dringlichkeitsantrag vom 10.12.2017 gefordert und von der Stadtverwaltung bestätigt (DS 15-1653/2018 S 1) nicht informiert?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1.) Die Stadtbücherei Döhren war im vergangenen Jahr wegen abgängiger Unterdecken und dem Ausfall der Heizungsanlage von Schließungen betroffen. Bei den Maßnahmen handelte es sich um Sofortmaßnahmen, die z.T. keinen zeitlichen Planungsvorlauf erlaubten. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten, wurde die Heizungsanlage provisorisch repariert. Eine neue Kesselanlage wird nun in den kommenden Wochen – außerhalb der Heizperiode – installiert. Weitere Sanierungsmaßnahmen sind derzeit nicht geplant.

Zu 2.) Das Gebäude der Stadtbücherei Döhren ist in einem dem Alter entsprechenden Zustand. Die Instandhaltungskosten der vergangenen Jahre hielten sich in einem vertretbaren Maß.

Beschlusskonform sollen die Optionen einer langfristigen Unterbringung geprüft werden.
Ein Beteiligungsverfahren für den Neubau eines Stadtteilzentrums, unter Einbindung des Stadtbezirksrats Döhren-Wülfel, der Nutzer und der Öffentlichkeit ist derzeit in Vorbereitung.

Zu 3.) Entsprechend dem o.g. Dringlichkeitsantrag wurde der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel unter Einbindung des Stadtbezirksratsmanagements über die Deckensanierung und die damit verbundenen Schließungen im April und Juni 2018 informiert. Alle baulichen Maßnahmen, insbesondere die geplante zeitliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgte in Rücksprache mit den Nutzern.
Bei dem Ausfall der Heizungsanlage handelte es sich um eine akute Störung, die unmittelbar behoben werden musste, um die Schließung der Stadtbücherei so kurz wie möglich zu halten.


Herr Schade erkundigte sich nach dem vorgesehenen Beteiligungsverfahren.

Frau Ohlhorst sagte, dass sie dazu nachfragen werde.

Frau Kellner bat ebenfalls um nähere Erläuterung. Beim letzten Mal habe man die Informationen aus der Presse erfahren und nicht von der Verwaltung.

Antwort zum Protokoll:
Das Beteiligungsverfahren für den Neubau des Stadtteilzentrums Döhren befindet sich in Vorbereitung. Erste Gespräche mit den Nutzer*innen und der Koordinierungsstelle Beteiligungsmanagement wurden geführt. Im ersten Schritt wurden die Verwaltungen aufgefordert den aktuellen Raumbedarf aufzustellen. Die Angaben werden derzeit aufbereitet und dem Fachbereich Finanzen zur Anerkennung vorgelegt. Parallel wird das Beteiligungsverfahren inhaltlich vorbereitet. Sobald die Inhalte zum Verfahren (Beteiligungsgegenstand, Phasen der Beteiligung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, etc.) erarbeitet wurden, kann ein Zeitplan entwickelt und vorgestellt werden. Die Verwaltung wird den Stadtbezirksrat entsprechend informieren und zu gegebener Zeit einbinden.

TOP 5.2.5.
Macht das Expo-Gelände sicher!
(Drucks. Nr. 15-1164/2019)

Frau Dr. Schröder brachte die Anfrage ein.

Mehrfach musste der Bezirksrat Döhren Wülfel auf Antrag der SPD-Bezirksratsfraktion eine bessere Absicherung des holländischen Pavillons gegen ungebetene Besucher fordern, bevor diese letztendlich umgesetzt wurde. Mittlerweile ist an dieser Stelle ein vielversprechendes Neubauprojekt geplant. Nun haben sich nach Kenntnis der SPD-Fraktion im Bezirksrat Döhren-Wülfel jugendliche Kletterer ein neues Domizil auf dem Expo Gelände erschlossen: Mehrfach bereits wurden sie im ehemaligen Litauischen Pavillon gesichtet, der offenbar durch eine nicht gesicherte Dachluke betreten werden konnte. Bereits bei diesen Aktionen bestand Gefahr für Leib und Leben nicht nur der Akteure, sondern auch der potentiellen Retter. Mittlerweile hat ein Feuer am Ostermontag große Teile des Pavillons vernichtet, der Pavillon ist möglicherweise nicht mehr standfest.
Es ist nicht hinnehmbar, dass auf dem Expo Gelände immer wieder durch illegale Aktionen verantwortungsloser Akteure nicht nur diese selbst, sondern auch die im Gefahrenfall zum Eingreifen verpflichteten Mitglieder von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in größte Gefahr gebracht werden. Ziel muss es sein, alle noch existierenden aber leerstehenden Pavillons der EXPO 2000 sicherer zu machen und gefährliche Unfälle zu verhüten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Stadt diese Situation bekannt?
2. Wurde der Eigentümer des Litauischen Pavillons von der Stadt schon auf seine Verkehrssicherungspflichten aufmerksam gemacht oder wird dies noch erfolgen?
3. Was kann und wird die Stadt unternehmen, um das gesamte Expo-Gelände besser zu sichern, statt nur bei der gefährlichen „Nutzung“ einzelner Gebäude einzugreifen?
Herr Berger antwortete wie folgt:

zu 1. Im Hinblick auf den litauischen Pavillon wurde seitens der Verwaltung bereits in der Vergangenheit eingeschritten. Die Drucksache haben wir zum Anlass genommen, die aktuelle Situation vor Ort erneut in Augenschein zu nehmen.

zu 2. Die Eigentümerin / der Eigentümer wurde mehrfach auf die erforderlichen Maßnahmen hingewiesen. Leider ist ein wirkungsvoller Zugriff auf die Eigentümerin / den Eigentümer angesichts des Sitzes im Ausland deutlich erschwert.

zu 3. Ein Einschreiten der Verwaltung erfolgt im Falle des bauordnungsrechtlichen und/ oder gefahrenabwehrrechtlichen Erfordernisses. Ohne das Vorliegen eines baurechtswidrigen Zustandes bzw. einer entsprechenden Gefährdungslage fehlt hierzu die Handhabe.

Herr Schade fragte nach dem Ergebnis der Inaugenscheinnahme.

Herr Berger sagte, dass dies nachgereicht werde.

Frau Kellner bat um zeitnahe Information.

Antwort zum Protokoll:
es wurde festgestellt, dass inzwischen eine erhöhte Gefährdungslage vorliegt. Ein zwischenzeitiger Kontakt mit dem Rechtsanwalt der Eigentümerin hat allerdings ergeben, dass in Kürze ein Verkauf des Gebäudes erfolgen soll, im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Übergabe soll der Pavillon abgetragen werden. Für den Fall des Scheiterns wurde seitens des Anwaltes angekündigt, auf eine Sicherung der baulichen Anlage hinzuwirken.



TOP 5.3.
der CDU-Fraktion

TOP 5.3.1.
Elektrorollstuhl
(Drucks. Nr. 15-1167/2019)

Frau Jakob stellte die Anfrage.

Eine schwerst pflegebedürftige Frau wollte an der Bushaltestelle Lerchenfeldstraße mit einem 4-rädrigen Pflege-Elektrorollstuhl in den 123 Bus einfahren. Von der Busfahrerin wurde ihr forsch signalisiert, dass sie hierzu in Zukunft einen „Aufkleber“ benötige, den sie sich bei ihrer Krankenkasse zu besorgen habe, sonst würde ihr in Zukunft das fahren mit dem Bus verweigert. Die Dame im Rollstuhl und ihre Begleitung waren in dieser Situation überfordert und wussten nichts von einer neuen Regelung. Auch war auf Nachfrage dem Annastift nichts bekannt. Hier sind ca. 200 Personen, die diesen „Aufkleber“ benötigen, welches einer Vorlaufzeit bedarf, diese entsprechend zu versorgen.
Die ÜSTRA konnte telefonisch keine Auskunft geben, selbst auf Rückfrage bei mehreren Mitarbeitern, wo man den Aufkleber bekommen könne. Nur dass das Gesamtgewicht von 350 auf 300 kg heruntergesetzt wurde, welches auch zu Problemen bei den busfahrenden Personen führe, da ein Pflegerollstuhl schon ohne Person ein hohes Gewicht vorweise. Die Änderung der Beförderungsbedingungen sei zum 01.04.2019 in Kraft getreten.
Selbst eine Anfrage bei der AOK, wie von der Busfahrerin verwiesen, konnte keine Auskunft geben, weil dort ebenfalls nichts bekannt sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde das Beförderungsgewicht reduziert?
2. Aus welchen Gründen muss ein Aufkleber vorgehalten werden und wo kann man sich einen solchen besorgen?
3. Wie wird sichergestellt, dass die relevante Zielgruppe auch über die Regelung informiert wird und wie kann eine Änderung zum 01.04.2019 in Kraft treten, obwohl die Versorgung mit Aufklebern nicht gewährleistet ist?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

„Unternehmensseitig wurde der Region versichert, dass es der ÜSTRA sehr wichtig ist, das Fahrpersonal für dieses Thema zu sensibilisieren. Aus diesem Grund werden sie bereits bezüglich der Mitnahme von E-Scootern geschult, ebenso geschult werden die Fahrer*innen wenn es um den Unterschied zwischen E-Scooter und E-Rollstuhl geht, sodass der Unterschied im Allgemeinen bekannt ist.
Falls es doch zu Verwechslungen kommt, hilft es, wenn genaue Angaben (Datum, Uhrzeit, Linie, Fahrtrichtung) zum Vorfall gemacht werden, damit die ÜSTRA diese Einzelfälle zurückverfolgen und schnell klären kann.
Zu 1. Das zulässige Maximalgewicht wurde bereits zum 01.01.2018 herabgesetzt. Das liegt unter anderem in der Belastbarkeit der Rampe in den Fahrzeugen begründet und gilt nicht nur für E-Scooter. Hier folgen die Bestimmungen im Großraum-Verkehr Hannover für die betroffenen Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen den bundesweit geltenden rechtlichen Bedingungen.

Zu 2. Für die Zertifizierung der E-Scooter und die entsprechende Bereitstellung der Piktogramme („Aufkleber“) sind die E-Scooter Hersteller zuständig. Die Betroffenen können sich auch an ihr Sanitätshaus wenden. Eine Liste der zertifizierten E-Scooter findet man unter https://www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/liste-oepnv-geeigneter-elektromobilee-scooter/.
Zu 3. Die Änderung der Beförderungsbedingungen zum 01.04.2019 im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) sind ortsüblich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und in der Neuen Presse veröffentlicht worden (Erscheinungsdatum 25.03.2019). Darüber hinaus hat die ÜSTRA über die geänderte Sachlage in ihren regelmäßigen Sitzungen mit den Behindertenverbänden informiert. Die Behindertenbeauftragten von Stadt Hannover, Region Hannover und Land Niedersachsen sind ebenfalls informiert worden.
Für die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen ist in der Region Hannover der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover zuständig. Soweit es gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern, sind diese in den für die im GVH verkehrenden Verkehrsunternehmen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch haftungsrechtliche Fragestellungen berührt sein können.“
Frau Jakob sagte, dass die Informationen ca. Mitte April nicht bekannt waren, auch die AOK sei nicht informiert gewesen. Sie bat, bei der Behindertenbeauftragten der Stadt nachzufragen, wie die Information weitergegeben wurden.

Frau Waase bat zu Frage 1 bei der ÜSTRA nachzufragen, ob es nicht stabilere Rampen geben könne.

Frau Dr. Schröder wies darauf hin, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden dürfe. Deshalb seien bessere Schulungen erforderlich, auch zu E-Scootern und E-Rollstühlen.

TOP 5.3.2.
Verkehrschaos während der Hannover-Messe
(Drucks. Nr. 15-1168/2019)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.

Bei der Hannover-Messe 2019 kam es in unserem Stadtbezirk aufgrund des An- und Abreiseverkehrs zu Be- und Überlastungen der Straßen Am Mittelfelde, Wülfeler Straße, Garkenburgstraße und der Hildesheimer Straße. Der Individualverkehr und der Busverkehr kamen zeitweise zum Erliegen. Mit den Maßnahmen A (Anfahrt) und R (Rückfahrt) wurden zwar bereits auf dem Messeschnellweg Schritte ergriffen, um dem Verkehr besser entgegenzutreten. Bei der Hannover Messe 2019 wurde es mit der Maßnahme A bei einer etwa vierstündigen Einbahnstraßenregelung an drei von fünf Messetagen belassen. Dennoch ist es zu einem großen Verkehrschaos im Stadtbezirk gekommen, dazu hat die Sperrung Emmy-Noether-Allee/Kattenbrookstrift einen erheblichen Anteil.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) Wurde die Verwaltung über die Verkehrsprobleme während der Messe informiert?
2.) Wenn ja, welche Schritte wird die Verwaltung zur Vermeidung der Verkehrsprobleme während der nächsten Messen ergreifen?
3.) Warum wurden ausgerechnet während der Hannover-Messe die Straßen Emmy-Noether-Allee/Kattenbrookstrift gesperrt?
Herr Berger antwortete wie folgt:

zu 1: ja, die Verwaltung wurde über die Verkehrsprobleme informiert.

zu 2: Die Verwaltung ist bemüht, das Baustellenmanagement unter Berücksichtigung der besucherstarken Messen stetig zu verbessern.

zu 3: Es hat lediglich an den drei besucherstärksten Tagen (Dienstag bis Donnerstag) der diesjährigen Hannover Messe eine Einbahnstraßenregelung auf dem Messeschnellweg zwischen Kreuz Seelhorst und AS Messe-Nord zur Anreise gegeben (ca. 3 Stunden täglich). Mittels 17 zusätzlicher LED-Tafeln wurde der Messeverkehr auf dem übergeordneten Straßennetz (Autobahnen und Schnellwege) zum Messegelände geführt. Es ist jedoch nie in Gänze auszuschließen, dass – insbesondere ortskundige Autofahrer*innen – über das untergeordnete Straßennetz versuchen, zum Messegelände zu gelangen. Leistungsfähige Umleitungsstrecken im untergeordneten Straßennetz sind für derartige Verkehrsmengen nicht ausgelegt und auch nicht vorhanden. Die Verkehrssituation wurde auch durch die bereits vor Beginn der Hannover Messe bestehende Baustelle Kattenbrookstrift / Emmy-Noether-Allee verschärft. Die Vollsperrung konnte bauablaufbedingt zur Hannover Messe nicht zurückgenommen werden


Frau Jakob verwies auf die Verkehrsbelastung für die Siedlung Seelhorst. Auf den umliegenden Straßen sei man nur im Schritttempo vorangekommen. Die Messen seien wichtig für Hannover, ein Verkehrschaos in Mittelfeld müsse aber vermieden werden.
Sie bat, ein Verkehrskonzept für den Messeverkehr vorzustellen.

Herr Berger wird den Wunsch weitergeben. dass der Bezirksrat über das Verkehrskonzept zur Messe informiert werden möchte.

Frau Kellner sagte, dass es keine zeitgleichen Baumaßnahmen geben sollte.

TOP 5.3.3.
Sanierungsbedürftige Straßen in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1169/2019)

Frau Waase brachte die Anfrage ein.

Mit der Drucksache 0647/2019 hat die Verwaltung eine Liste sanierungsbedürftiger Straßen in den einzelnen Stadtbezirken vorgelegt. Der Stadtbezirk Döhren-Wülfel wird dabei nicht erwähnt.

Dabei gibt es unserer Meinung nach in diesem Stadtbezirk diverse sanierungsbedürftige Straßen. So zum Beispiel die Wolfstraße oder Teile der Peiner Straße. Beide Straßen befinden sich schon sehr lange in einem extrem schlechten Zustand.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum hat die Verwaltung z. B. die genannten Straßen für die Maßnahmen nicht vorgesehen?
2. Kann dies noch nachträglich geschehen?
3. Wenn nicht, wann ist dann mit einer Sanierung der Straßen zu rechnen?
Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Die Straßen des gesamten Stadtgebietes werden anhand der vorhandenen Schadensbilder priorisiert. Im Laufe der Nutzungsdauer einer Straße werden im Rahmen der Erhaltung unterschiedliche Sanierungsarbeiten durchgeführt, bis letztlich eine Grunderneuerung erforderlich wird. Im Rahmen der Erhaltung werden kleinteilige Maßnahmen wie Risse und Schlaglöcher oder großflächigere Maßnahmen wie die Erneuerung von Deckschichten durchgeführt. Massivere großflächige Einbrüche der Tragschicht alarmieren zur Priorisierung. Die Wolfstraße wurde im Rahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand mit der Drucksache 15-0891/2015 i.V. mit dem Änderungsantrag 15-1075/2015 zur Erneuerung beschlossen. Die bauliche Umsetzung der Erneuerung ist für 2020 vorgesehen. Im Bereich der Trogstrecke der Peiner Straße ist die Sanierung von Teilflächen der Fahrbahn in 2019 vorgesehen.

Frau Maschke-Scheffler bezog sich auf die Drucksache 0647/2019 in der auch die Riepestraße enthalten sei, allerdings dem Stadtbezirk Südstadt zugeordnet wurde.

TOP 5.3.4.
Bauarbeiten auf der Leineinsel und in anderen Straßen in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1170/2019)

Frau Maschke-Scheffler brachte die Anfrage ein.

Seit einigen Wochen finden in den Straßen Am Brückenhaus, Am Leinewehr, an der St. Petri Kirche, Am Lindenhofe und in weiteren Straßen Bauarbeiten statt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung diese Bautätigkeiten bekannt und wenn ja, warum sind diese Arbeiten nicht bekannt gemacht worden?

2. Um welche Art von Arbeiten handelt es sich?

3. Wie lange sollen diese Bauarbeiten dauern, da z.Zt. keine Aktivitäten erkennbar sind.


Herr Berger antwortete wie folgt:

Es handelt sich um Arbeiten der Deutschen Telekom. Grundsätzlich wird der Fachbereich Tiefbau vor Baubeginn über bevorstehende Arbeiten von sämtlichen Leitungsträgern informiert. Nur so kann der Fachbereich Tiefbau die endgültige Wiederherstellung zeitlich organisieren. Hier allerdings erfolgte die Information erst nach Fertigstellung der Arbeiten der Telekom Ende März 2019.

Aufgrund mangelhafter Verdichtung wurde die Baustelle vom Fachbereich Tiefbau nicht übernommen und die Telekom aufgefordert nachzubessern.
Nach Ablauf der gesetzten Frist zur Nachbesserung bzw. nach erfolgter und erfolgreicher Nachbesserung ist die Stadtverwaltung bemüht, die Flächen zeitnah im ursprünglichen Zustand herzustellen.

Frau Maschke-Scheffler kritisierte, dass ansonsten über jede kleine Baumaßnahme berichtet werde.

Herr Berger bestätigte, dass es Regelungen gebe und in 99% der Fälle auch informiert werde.

Herr Rinker bezog sich auf unterschiedliche Baumaßnahmen in der Landwehrstraße und angrenzende Straßen.

Herr Berger sagte, dass dies nicht Gegenstand der Anfrage war.

Frau Maschke-Scheffler bestätigte, dass im Bereich der Post alles wieder zu war und es dann erneute Baumaßnahmen gab.

TOP 5.3.5.
Wasserkraftanlage Döhrener Wehr
(Drucks. Nr. 15-1171/2019)

Frau Maschke-Scheffler stellt die Anfrage.

Wie der Presse zu entnehmen war, ist das Verfahren zum Bau einer Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr aufgrund formaler Fehler abgebrochen worden.
Bis jetzt sind aber Kosten im Rahmen der bisherigen Aktivitäten aufgelaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welchen Betrag hat die Stadt Hannover bisher in das Projekt investiert und welche Beträge werden eventuell noch fällig?

2. Hat der bisherige Investor aufgrund der neuen Situation gegenüber der Stadt Forderungen (Schadensersatz?) geltend gemacht? Wenn ja in welcher Höhe


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1.: Für das seit 2007 betriebene Vorhaben einer Wasserkraftanlage in der Staustufe der Leine in Döhren hat die Stadt keine Investitionen getätigt.

Aus dem Ergebnishaushalt sind Mittel für die insgesamt neun Treffen des Nachbarschaftsdialogs geflossen, soweit sie für die Anmietung von Räumen, für Beschallung und Moderation erforderlich waren. Alle Kosten für die Planung und deren Darstellung im Nachbarschaftsdialog, für Fachgutachter*innen, Rechtsbeistand und für das Planfeststellungsverfahren bei der Region Hannover trug die AUF Eberlein & Co. GmbH. Den begleitenden Antrag für die Wasserkraftnutzung stellte die Verwaltung bei der Region Hannover.

Für die erneute Vergabe der Konzession für den Bau und Betrieb der Wasserkraftanlage ist eine Ausschreibung erforderlich.

Zu 2: Die bisherige Investorin AUF Eberlein & Co. GmbH hat bisher keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht.
Frau Jakob bezog sich auf den regelmäßigen Bürgerdialog. Die Stadt müsste wissen, welche Kosten aufgewendet wurden.

Frau Czorny informierte über den Bürgerdialog und die dafür aufgewendeten Kosten aus dem Ergebnishaushalt als laufende Geschäftsaufwendungen einerseits und die Investitionen als bauliche Maßnahmen des Investors andererseits.
Die Kosten des Bürgerdialog über mehrere Jahre würden nachgereicht.

Herr Schade bezog sich auf die Frage 2 zum Schadensersatz aus vorvertraglichen Pflichten. Er fragte, ob die Stadt in Erwägung ziehe, auf eine neue Ausschreibung zu verzichten.

Frau Czorny sagte, dass diese Frage ggfs. juristisch zu klären sei.

Herr Seela fragte, ob die Stadt jetzt die neue Ausschreibung angehe, obwohl es viel Ärger gab.

Frau Czorny erläuterte, dass die neue europaweite Ausschreibung bis Ende des Jahres vorbereitet werde und der Rat die Drucksache beschließen müsse.

Frau Dr. Matz sagte, dass es bei der erneuten Ausschreibung mehrere Bewerber geben könne und evtl. ein anderer Bewerber als Herr Eberlein den Zuschlag bekommen könne. Der bisherige Investor habe viel Geld investiert, deshalb müsse bekannt sein, welche Schadenersatzforderungen auf die Stadt zukommen. Es müsste ein fairer Wettbewerb sein und die Kriterien dürften nicht passgenau auf den bisherigen Investor zugeschnitten sein.

Frau Czorny wird eine Aufstellung der Kosten erfragen.

Herr Milkereit fragte nach den im Vertrag genannten 300.000 ,- € und ob diese Mittel bereits an den Investor gezahlt wurden.

Frau Czorny sagte, dass diese Mittel noch nicht ausgezahlt wurden und zur städtebaulichen Aufwertung sowie zur Kompensation des Baugebietes In der Rehre und einem klimaneutralen Co2-Ausstoß vorgesehen seien.

Frau Dr. Matz bat um Erläuterungen zu dem Co2-Ausstoß und Strom aus erneuerbarer Energie, besser sollten von dem Geld Bäume gepflanzt werden.

Fra Jakob wandte ein, dass statt des bisherigen alten Brückenhauses/Turbinenhauses ein neues Gebäude erforderlich sei und der Rat dem Vorhaben nicht zustimmen sollte.

Frau Czorny wird über den Wortlaut der Vereinbarung zu den 300.000,- € zum Protokoll informieren.

Herr Schade ging auf das Planfeststellungsverfahren bei der Region Hannover ein und fragte, ob die Ergebnisse Auswirkungen auf die neue Ausschreibung hätten.

Frau Czorny antwortete, dass das Planfeststellungsverfahren von Herrn Eberlein weiterlaufe. Falls es einen Planfeststellungsbeschluss gebe, wird der Investor das Grundstück haben müssen.
Die Stadt werde den Bau und den Betrieb ausschreiben.

Frau Kellner fragte ebenfalls nach, ob die zahlreichen Einwände bei der neuen Ausschreibung einfließen werden.

Frau Czorny sagte, dass im Bürgerdialog auch gemeinsame Schritte mit Herrn Eberlein festgelegt wurden. Erkenntnisse würden berücksichtigt, man beginne nicht bei Null.

Ein Anlieger sagte, dass man nach dem Formfehler das Vorhaben besser aufgeben sollte.
Die Frage sei, ob nun ein neuer Nachbarschaftsdialog gestartet werde. Bei wichtigen Dingen sei dies vorgesehen gewesen.

Frau Czorny nahm diesen Hinweis mit.

Frau Jakob frage, ob die Stadt und der Bezirksrat diesen Dialog fortsetzen könnten, wo neue Erkenntnisse dargestellt werden.

Frau Kellner bat, die Antwort an den Anlieger auch dem Bezirksrat mitzuteilen.


Antworten zum Protokoll:

Was hat der Bürgerdialog bisher gekostet?
Die neun Treffen des Nachbarschaftsdialogs seit 2011 haben für die Stadt externe Ausgaben von ca. 4.800 Euro für Raummiete und Beschallung verursacht. Kosten für Gutachten, Referate, Expertenbeiträge sowie für Reisen und Übernachtungen wurden der Stadt nicht in Rechnung gestellt. Solche Aufwendungen sind der AUF Eberlein & Co. GmbH für ihren Geschäftsführer und die beauftragten Planungs- und Gutachter*innenbüros entstanden. Auch der Heimatbund Niedersachsen könnte Kosten für angereiste Expert*innen getragen haben.

Erläuterung der CO2-Kompensation In der Rehre
Mit Beschluss zur Drucksache Nr. 3221/2002 beauftragte der Verwaltungsausschuss die Verwaltung, das Wohngebiet „In der Rehre Süd“ (B-Plan Nr. 1522) als Null-Emissions-Siedlung zu entwickeln. Das Baugebiet wurde daraufhin in vielfacher Hinsicht ökologisch optimiert geplant. Die Emissionsfreiheit bezog sich auf die nach dem Bauen anfallenden Treibhausgas-Emissionen, wie sie aus den Passivhausgrundstücken erwartet werden konnten.

Die aus verschiedenen Energieträgern entstehenden, jährlichen Treibhausgas-Emissionen wurden prognostiziert und anschließend in die zur Kompensation erforderliche, emissionsfrei zu erzeugende jährliche Strommenge umgerechnet. Das Ergebnis ist die zu erzeugende Menge von 1.300 Megawattstunden (1,3 Millionen Kilowattstunden) pro Jahr.

Im Jahr 2010 schlossen die drei Vermarkterinnen der Baugrundstücke, nämlich die meravis Wohnungsbau und Immobilien GmbH, die Niedersächsische Landgesellschaft und die Landeshauptstadt Hannover, einen Städtebaulichen Vertrag. Darin wurde u. a. vereinbart, dass die Kompensation der Emissionen durch Beteiligung an einer regenerativen Stromerzeugungsanlage erfolgen und gemeinschaftlich aus den Grundstückserlösen getragen werden sollte. Unter den denkbaren Erzeugungsformen wurde einer Bezuschussung der konkret anstehenden Wasserkraftanlage in Döhren der Vorrang eingeräumt.

In der Folge wurde mit der Investorin AUF Eberlein & Co. GmbH ein Vorvertrag über die Konditionen zum Bau der Wasserkraftanlage an der Döhrener Leineinsel abgeschlossen, in dem auch ein Zuschuss von 300.000 Euro vereinbart wurde.

Das spätestens seit 2014 bewohnte Baugebiet „In der Rehre Süd“ erfordert auch für diese zurückliegende Zeit eine Kompensation. Diese kann durch die Wasserkraftanlage nach Inbetriebnahme innerhalb weniger Jahre geleistet werden, weil sie im Durchschnitt das Dreifache der erforderlichen Jahreskompensation erzeugen wird.

Wofür sind die 300.000 € vorgesehen? (Die Mehrkosten für die Nutzung des alten Brückenhauses ist ja weggefallen.)
Der Zuschuss steht mit der Nutzung des Brückenhauses in keinem Zusammenhang. Er wird aus den Grundstückserlösen im Wohngebiet In der Rehre Süd geleistet, damit die regenerative Strommenge dem Baugebiet bilanziell zugeordnet werden kann. Verwendet werden soll der Zuschuss für die gehobene städtebauliche Ausgestaltung des Bauwerks (Sandsteinverkleidung, Anklänge an das frühere Baudenkmal).

Welche Investitionen hat Eberlein bisher schon getätigt?
Seitens der AUF Eberlein & Co. GmbH werden die bisher z. B. für Planung, Gutachten und Referate von Expert*innen aufgelaufenen Ausgaben auf ca. 350.000 Euro beziffert.

Wird der Nachbarschaftsdialog fortgesetzt?
Zurzeit besteht noch juristischer Klärungsbedarf, so dass das weitere Vorgehen noch nicht verbindlich kommuniziert werden kann. Nach erfolgter Festlegung –frühestens nach der Sommerpause – wird die Landeshauptstadt Hannover zu einem Nachbarschaftsdialog einladen, in dem die weiteren Schritte skizziert werden.


TOP 6.3.1.
Wasserkraftanlage Döhren - Neuausschreibung verhindern
(Drucks. Nr. 15-1172/2019)

Frau Maschke-Scheffler stellte den Antrag.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine Neuausschreibung der Wasserkraftanlage am Leinewehr Döhren zu verzichten und das Projekt endgültig zu beenden.


5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Rinker wandte ein, dass man aufgrund des Formfehlers nicht das gesamte Verfahren stoppen sollte, zumal es Einigkeit über die Energiewende gebe.

Herr Schade sagte, dass die SPD nicht zustimmen werde. Man habe keine großen Bedenken .Es gebe das Planfeststellungsverfahren der Region Hannover. Man habe sich eine vergleichbare Anlage angesehen. Die Staustufe bestehe seit Jahrhunderten, es sei eher ein Eingriff in die Natur, wenn diese beseitigt würde. Beide Seiten hätten Fehler gemacht. Bei einer Beendigung des Projekts sei Schadensersatz zu leisten.

Herr Milkereit sagte, dass er den Antrag ablehne. Es sei ein kleines Kraftwerk, das CO2-freie Energie erzeugt und diese dringend notwendig ist. Energieversorgung sollte in kommunaler Hand und für die Menschen bezahlbar sein

Frau Maschke-Scheffler sagte, dass die besichtigte Anlage nicht 10 m von den Häusern entfernt stehe. Die Baustelle werde 10 m tief sein und das Wehr werde zerstört und vor Ort geschreddert. Die Frage sei, wie viel CO2 verbraucht werde, wenn der Bau mehrere Jahre dauere. Fischereivereine, Naturschutz, BUND, Steffi Lemke, Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN. lehnen kleine Wasserwerke ab, weil sie viel zu viel zerstören.

Frau Jakob unterstrich, dass man sich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt habe und der Nutzen gering sei im Verhältnis zur Zerstörung der Umwelt, u.a. durch das neue Gebäude.

Herr Rinker sagte, dass man sinnvolle Projekte nicht verhindern wolle und hier die Staustufe vorhanden sei. Hier gebe es andere Voraussetzungen.

Herr Schade betonte, dass Neuanlagen kleiner Wasserkraftwerke wegen des Eingriffs in die Natur und der erforderlichen neuen Staustufen nicht so gut seien. Die Prüfung der Bedenken erfolge durch die Region Hannover.

Ein Anlieger der Leineinsel erläuterte Unterschiede zwischen Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken. Größere Windkraftanlagen erzeugten mehr Energie

Frau Jakob ergänzte, dass angeblich keine geeigneten Anträge zur Umwelt und Photovoltaikanlagen gestellt würden, sie erinnere sich an diverse Anträge, die ggfs. erneut eingebracht werden sollten. Ein Wasserkraftwerk sei unnötig. Die Uferränder würden zerstört, weil man 10 Meter tief in die Erde baue. Man habe jetzt die Chance auf dieses Vorzeigeprojekt von Herrn Mönninghoff zu verzichten. Man müsse die Interessen der Bürger*innen vertreten.

Herr Seela sagte, dass er dem Antrag zustimmen werde. Er habe sich damit befasst und seit 1984 gab es verschiedene Akteure. Er befürworte andere Projekte mit erneuerbarer Energie und betonte, dass man die Bevölkerung und die Anlieger der Leineinsel mitnehmen müsse, die dieses Vorhaben ablehnen.

TOP 5.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.4.1.
Fahrradstadt Hannover? - Erneute Nachfrage nach dem Stand der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz
(Drucks. Nr. 15-1220/2019)

Frau Röttger stellte die Anfrage.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel im April 2018 haben wir die Verwaltung nach dem aktuellen Stand und der Umsetzungen der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz gefragt (beschlossen im Februar 2015 (DS Nr. 15-2821/2014 N1 in Verbindung mit DS Nr. 15-0233/2015)), sowie nach Begründungen für eine eventuelle Nicht-Umsetzung. Die Verwaltung antwortete, dass die Eingaben geprüft werden und die abschließende Beantwortung im Juni 2018 erfolgt. Bisher haben wir allerdings keine abschließende Antwort erhalten.

Die Maßnahmen sind wichtige Bausteine für das von der LHH im Masterplan Mobilität 2025 ausgegebene Ziel, über eine Attraktivitätssteigerung den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 Prozent zu steigern.



Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie ist der momentane Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (bitte nach Stadtteilen aufgegliedert)?
2. Falls einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden sollen: Wie lautet die jeweilige Begründung für die Nicht-Umsetzung?


Frau Ohlhorst antwortete, welche Straßen in den einzelnen Stadtteilen für den Radverkehr geplant bzw. nicht geplant wurden:

Zu 1 – Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen:
Nachfolgend werden die Bearbeitungsstände für die laufenden und abgeschlossenen Maßnahmen aufgeführt. Alle verbleibenden Maßnahmen, die nicht unter 1 und 2 aufgeführt sind, sind noch nicht in der Umsetzung befindlich.

DÖHREN:
Für die Brückstraße sind Maßnahmen an den vorhandenen Nebenanlagen zur Umsetzung in 2019 beauftragt.
Die Sanierung der Radwege an der Schützenallee (inkl. Suthwiesenstraße bis Riepestraße bzw. Maschsee-Süd) erfolgt über das Sonderprogramm GiB.
Die Ertüchtigung Zeißstraße erfolgt über das Sonderprogramm GiB.

MITTELFELD:
Wülfeler Straße, von Bemerode aus Richtung Mittelfeld: Es handelt sich um eine eigenständige Maßnahme, die nicht über das Netzkonzept Radverkehr bewegt wird.

SEELHORST:
Peiner Straße, Richtung Seelhorst (nach der Unterführung), an Querung Hoher Weg:
VZ 205 „Vorfahrt achten“ wurde vor der Einmündung aufgestellt.

WALDHAUSEN:
Schützenallee, Höhe Aspria-Parkplatz Richtung Döhren: Die Sanierung der Nebenanlagen an der Schützenallee erfolgt über das Sonderprogramm GiB.
Salzburger Straße, Richtung Mainzer Straße, Reparatur des maroden Radweges: Es handelt sich um eine eigenständige Maßnahme, die nicht über das Netzkonzept Radverkehr bewegt wird.

WALDHEIM:
Eilenriederadweg, Querung Mainzer Straße Ri. Wolfstraße – große Gefahrenstelle und Radfahrerstau: Für die Thematik wurde die DS 15-1824/2016 beschlossen, die losgelöst von dieser DS abgearbeitet wird.


Zu 2 – Begründungen zur Nicht-Umsetzung von Maßnahme Vorschlägen:

DÖHREN:
Brückstraße: Die Schaffung eines Radfahrstreifens im Brückenbereich ist mangels Breite im Bestand nicht möglich.
Thurnithistraße: Die vorhandenen Radwege sind in einem verkehrssicheren Zustand und hinreichend erkennbar.
Wiehbergstraße: Derzeit besteht kein politischer Auftrag zur Planung eines Radschnellweges Laatzen-Döhren-Südstadt-City. Somit erfolgt keine Prüfung, ob diese Fahrradstraße Teil eines Radschnellweges sein könnte.

MITTELFELD:
Am Mittelfelde: Zur Schaffung von Radfahrstreifen auf beiden Straßenseiten entlang der gesamten Straße weist das Straßenprofil nicht genug Breite auf.
Am Mittelfelde / Spittastraße: Das Aufbringen einer Markierung im Kurvenbereich einer Hauptverkehrsstraße mit abknickender Vorfahrt über die Vorfahrt hinweg ist weder sicher, zielführend noch zulässig.
Karlsruher Straße: Die Schaffung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens mit Zuführung für direktes Linksabbiegen in die Straße „Am Mittelfelde“ ist im Bestand nicht möglich. Es wäre ein Umbau des gesamten Knotens erforderlich. Da die Fahrbahnnutzung jedoch legal möglich und der Wechsel auf die Linksabbiegespur zu deren Beginn möglich ist, muss die Verwaltung von diesem Unterfangen derzeit absehen.
Garkenburgstraße, Nähe Spittastraße: Im Nahbereich sind zwei Lichtsignalanlagen zur Querung vorhanden, somit kann eine zusätzliche Querung nicht geschaffen werden. Die Borde wurden so angepasst, dass die Querung erleichtert ist.
Garkenburgstraße, Ecke Ahornstraße: Vor Ort liegen keine Auffälligkeiten vor, es ist alles markiert und beschildert, wie dies an einer untergeordneten Einmündung üblich ist.
Fahrradstraße auch für Mittelfeld: Im Radverkehrsnetz in Mittelfeld gibt es keine Straße, die die Kriterien zur Eignung als Fahrradstraße erfüllt.

SEELHORST:
Peiner Straße: Gehwege werden nicht über das Netzkonzept Radverkehr ertüchtigt. Verwaltungsintern wurde das Thema dem Planungsbezirk übergeben und wird dort weiterverfolgt.
Fahrradstraße für die Seelhorst: „Schaffung einer Fahrradstraße für die Seelhorst: Peiner Str. ab Abzweigung Wülfeler Bruch bis „Vor der Seelhorst“.
Die Peiner Straße stellt auf diesem ca. 650 m langen Abschnitt keine verbindende Funktion für den Radverkehr dar. In Richtung Osten bestehen keine direkten Anschlüsse, um z.B. den naheliegenden Messeschnellweg zu queren. Es kann lediglich die Straße Vor der Seelhorst erreicht werden, die in Nord-Süd-Richtung parallel zum Messeschnellweg verläuft und nur eine geringe Erschließungsfunktion erfüllt.
Die Peiner Straße dient auf diesem Abschnitt eher der Erschließung der angrenzenden Grundstücke und Kleingärten, als einer wichtigen Achse für den Radverkehr.
Die Charakteristik und die Verkehrsregelung der Straße bieten überdies schon im aktuellen Zustand günstige Bedingungen für den Radverkehr. Die Einrichtung einer Fahrradstraße würde keine weiteren Vorteile bieten.

WÜLFEL:
Wilkenburger Straße, Querung Hildesheimer Straße: Weiterführung der markierten Querung in einen Schutzstreifen in die Behnstraße, um die Sicherheit der Radelnden ins Gewerbegebiet zu erhöhen. Dem Vorschlag wird nicht gefolgt. Die Führung ist hinreichend markiert und geregelt wie üblich. Die Behnstraße ist nicht Teil des städtischen Radverkehrsnetzes.

Loccumer Straße: Schaffung einer Fahrradstraße für die Verkehrsberuhigung der Loccumer Str., zumal sich dort 2 Schulen, eine KiTa und ein Altenpflegeheim befinden. Die Loccumer Straße weist keine Eignung zur Ausweisung als Fahrradstraße nach StVO auf. Eine widerrechtliche Ausweisung auf Kosten der Sicherheit der Radfahrenden wird die Verwaltung nicht vornehmen.

Frau Röttger bedauerte, dass es viele Anregungen gab und in der Seelhorst nur ein kleines Schild aufgestellt wurde und dieses ständig falsch herum stehe.

Frau Dr. Matz bat um die schriftliche Beantwortung der Anfrage. Deshalb könne sie keine Nachfragen dazu stellen.

Frau Meier und Frau Jakob baten auch um den dazugehörigen Antrag an alle und dann könne man gezielt neue Anträge stellen.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Antrag aus der letzten Sitzung von Bezirksratsherrn Seela (FDP) und Bezirksratsherrn Weinmann (DIE PARTEI)

TOP 6.1.1.
Kronsrode ausgrenzen
(Drucks. Nr. 15-0613/2019 mit 2 Anlagen)

Herr Weinmann brachte den Antrag ein, dieser wurde durch eine Neufassung ersetzt,
zur Diskussion vgl. TOP 6.1.1.1.

Antrag

Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:
Der Bezirksrat unterstützt die einstimmige Entscheidung des benachbarten Bezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Antrag Nr. 15-2021/2018) und schließt sich an, die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover aufzufordern, eine Drucksache zu erstellen und den zuständigen Gremien vorzulegen, mit der die Grenze zwischen den Stadtbezirken Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Döhren-Wülfel so verlegt wird, dass das Neubaugebiet Kronsberg-Süd vollständig in den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode eingegliedert wird.

wurde durch Neufassung ersetzt (vgl. TOP 6.1.1.1.)


TOP 6.1.1.1.
Kronsrode ausgrenzen
(Drucks. Nr. 15-0613/2019 N1 mit 2 Anlagen)

Antrag

Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:
Der Bezirksrat unterstützt die einstimmige Entscheidung des benachbarten Bezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Antrag Nr. 15-2021/2018) und schließt sich an, die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover aufzufordern, eine Drucksache zu erstellen und den zuständigen Gremien vorzulegen, mit der die Grenze zwischen den Stadtbezirken Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Döhren-Wülfel so verlegt wird, dass das Neubaugebiet Kronsberg-Süd vollständig in den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode eingegliedert wird.
Als Ausgleichsmaßnahme sollen dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel in der gleichen Größe vergleichbare Gebiete zugeschrieben werden.


6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Frau Dr. Matz wies darauf hin, dass "Kronsrode" der Arbeitstitel für die Investoren sei und keine neue Stadtteilbezeichnung.

Herr Rinker sagte, dass man dem Antrag zustimmen werde, da es vorteilhaft sei, wenn das Neubaugebiet in nur einem Stadtbezirk liege. Döhren-Wülfel sollte einen gleichwertigen Ausgleich erhalten.

Herr Milkereit stimmte der Anregung zu. Beim Seelhorster Garten gab es einen Tausch zur Kommunalwahl, weil sich die Menschen nicht Döhren-Wülfel zugehörig fühlten. Er werde dem Antrag zustimmen.

Herr Schade entgegnete, dass man Einflussmöglichkeiten verliere, wenn das Gebiet abgegeben werde. Zum anderen erhalte der Stadtbezirke finanzielle Mittel auch entsprechend der Einwohnerzahl.

Frau Jakob sagte, dass es in Hannover überall Grenzen gebe, aber es gebe keine Veranlassung, die Grenze zu verändern. Die CDU lehne den Antrag ab.

Herr Seela sagte, dass es im Einzelfall sinnvolle Veränderungen der Stadtgrenze gebe. Er habe wenig Argumente gehört und bat um Zustimmung zu dem Antrag.

Herr Milkereit verwies auf erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, da Döhren-Wülfel einer der kleinsten Stadtbezirke sei. Der Tausch werde frühestens zur nächsten Kommunalwahl erfolgen. Bis dahin behalte man das Mitspracherecht.

Frau Meier sagte, dass es sinnvoll sei, wenn die Bewohner eines Blocks zum Wählen nicht in unterschiedliche Stadtbezirke gehen müssten.

Frau Miskovic interessierte sich für die Zahl der betroffenen Wohnungen. Man solle zunächst abwarten und die Grenzen so belassen.

Frau Jakob regte an, wenn die Größe der Stadtbezirke verglichen würde, sollte Kronsberg-Süd eher Döhren-Wülfel zugeordnet werden.

Herr Seela sagte, dass man die Wohnbebauung und die soziokulturelle Zugehörigkeit berücksichtigen müsse. Es sei eine sinnvolle Lösung, den kleinen Bereich abzugeben, da sich die dortigen Bewohner*innen dem Kronsberg zugehörig fühlen werden.

TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.2.
Fahrradwegmarkierung „Hoher Weg“
(Drucks. Nr. 15-1173/2019)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Markierung für den Fahrradweg auf dem westlichen Bürgersteig der Straße „Hoher Weg“ zwischen der Peiner Straße und Friedhofsallee zu erneuern. Ferner soll eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Frau Röttger begrüßte diesen Antrag .Vom Fahrradweg gehe es direkt auf die Straße. Er sei im Maßnahmenplan Radwege enthalten.


TOP 6.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.4.1.
Wer haftet für absterbende Bäume und ggf. auftretende Gebäudeschäden?
(Drucks. Nr. 15-1380/2019)

Herr Rinker brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass das Abpumpen des Grundwassers durch die Heimkehr e.G.im Senator-Eggers-Weg eingestellt wird und die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G. umgehend ein Beweissicherungsverfahren einleitet.

Zurückgezogen

Herr Hiller erläuterte, dass zuletzt am 14. Mai eine Probeabsenkung des Grundwassers für eine spätere Grundwasserabsenkung erfolgte. Zuständig für die Erlaubnis sei die Region Hannover als untere Wasserbehörde. Die Stadt Hannover liefere lediglich die Daten. Bei dem Pumpversuch seien weniger als 5.000 m3 Wasser entnommen worden. Die Stadtentwässerung habe der Einleitung stattgegeben, da es sich um eine kleine Menge handelte. Im Herbst/Winter sei eine größere Absenkung vorgesehen.

In der anschließenden Diskussion gab es folgende Fragestellungen :

Schadensersatzanspruch der Teicheigentümer wegen verendeter Fische
Auf Nachfrage von Frau Meier sagte Herr Hiller, dass sich die Eigentümer an die Untere Wasserbehörde der Region Hannover wenden müssten.

Entnahmemenge von 5.000 m3 Wasser und Information
Frau Röttger fragte nach, ob dies 5 Mio. Liter Wasser seien und warum es keine Information der Nachbarschaft gab.
Herr Hiller sagte, dass laut Region Hannover die Heimkehr oder der Architekt die Anwohner informiert habe.

Beweissicherungsverfahren
Herr Milkereit fragte zum Pegel am Lenzberggraben nach und wie ein Beweissicherungsverfahren ablaufe.

Herr Hiller erläuterte, dass auch hierfür die Untere Wasserbehörde zuständig sei. Das Grundwasser läge unter dem langjährigen Mittel.
Zur Beweissicherung prüfe die Verwaltung der Landeshauptstadt die Daten. Der Grundwasserpegel schwanke. Bei einer Absenkung werde z.B. empfohlen, Bäume zu bewässern. Schäden müssten ggfs. privatrechtlich ausgeglichen werden.

Herr Milkereit fragte nach, ob jetzt der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt sei und ob wann die Auswertung erfolge.
Herr Hiller bestätigte dies und antwortete, dass die Auswertung bis Montag erfolge.

Geplante größere Absenkung des Grundwassers
Frau Dr. Matz sagte, dass bei dem jetzigen Versuch mit weniger als 5.000 m3 auch die Ziele wichtig seien. Bei der eigentlichen Absenkung werde es deutlich mehr sein. Das Verfahren sei dubios und die Untere Wasserbehörde hätte im Vorfeld informiert werden müssen. Sie fragte, ob ein Versuch mit dieser Menge ausreiche.

Herr Hiller erläuterte zum Pumpversuch, dass Brunnen errichtet werden und Messungen im Brunnen einem entfernten Bereich erfolgten zur Durchlässigkeit. Er wisse nicht, ob die jetzige Firma später auch Auftragnehmerin für die große Absenkung sei. Es liege noch kein Antrag vor.
Für eine Absenkung gebe es verschiedene Verfahren.

Frau Dr. Matz gab zu bedenken, dass jetzt der Teich und später evtl. der Graben leer sei. Sie fragte, ob Schäden für die Umwelt nicht geprüft würden.
Herr Hiller sagte, dass der Versuch zunächst für drei Tage und dann erneut für 2 Tage durchgeführt wurde. Die Ursache für ein Leerlaufen des Teiches werde geprüft.

Grund für die Wasserentnahme
Frau Miskovic fragte, wer die Entnahme beantragt habe und aus welchem Grund.
Herr Hiller sagte, dass bei Bauvorhaben so wenig Grundwasser wie möglich entnommen werde. Der Planer müsse sich vorher Gedanken machen. Erst bei größeren Entnahmen sei eine Erlaubnis bei der Untere Wasserbehörde zu beantragen.

Frau Miskovic gab zu bedenken, dass der Grundwasserfluss verändert werde

Herr Hiller erläuterte, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handelte. Die Auswirkungen auf Büsche, Bäume etc. in einem Radius würden geprüft. Es gebe Empfehlungen zur Beweissicherung, zum Baumschutz z.B. eine Bewässerung.

Auswirkungen auf die Nachbarschaft und Verbleib des Wassers
Frau Waase fragte nach, wer betroffen sei und ob die Häuser in Sand gebaut seien und evtl. Risse bekommen. Sie fragte auch wegen der Höchst- und Tiefstände des Grundwasserspiegels nach und wohin das Wasser abgeleitet wurde.

Herr Hiller sagte, dass das Wasser herausgezogen wurde, aber Kurzmaßnahmen unschädlich seien. Beim Grundwasserspiegel gebe es Höchststände im Frühjahr. Im Sommer 2018 gab es ein Niederschlagsdefizit. Das Wasser sei in Schmutzwasserkanäle oder den Vorfluter des Landwehrgrabens geleitet worden.

Beweissicherung Probebohrung
Frau Meier fragte wegen einer Beweissicherung nach. Wenn es bereits bei der Probebohrung Schäden gab, sei später bei der größeren Abpumpung mit weiteren Schäden zu rechnen.
Herr Hiller sagte, dass in zeitlichem Zusammenhang Tiere verendet seien, deshalb werde die Region Hannover dies beobachten, ein Beweissicherungsverfahren habe damit nicht zu tun.

Frau Meier fragte, ob der Eigentümer Beweise liefern müsse.
Herr Hiller sagte, dass bei Kurzabsenkungen keine Beweissicherung erfolge. In jedem Haus gebe es Risse.

Herr Schade bezog sich auf den Antrag und das mögliche Vorgehen, wenn die Maßnahme bereits abgeschlossen sei. Er kenne eine Beweissicherung im Zivilprozess, damit Beweise nicht untergehen. Er fragte, was zum Schutz der Anwohner gemacht werden könne, wenn Absenkungen in größerem Maße erfolgen .

Frau Meier sagte, dass man lediglich den Bauherrn auffordern müsste.
Herr Hiller bestätigte dies. Die Landeshauptstadt Hannover werde einen Radius berechnen.

Mögliches Verbot einer weiteren Absenkung?
Frau Dr. Matz fragte, ob eine erneute Absenkung evtl. verboten werden könnte, weil das Grundwasser wegen geringer Niederschläge zu niedrig sei und Schäden für die Eilenriede und andere Bäume zu befürchten seien. Sie fragte, ob es Fälle gab, wo eine Absenkung abgelehnt wurde.

Herr Hiller sagte, dass ihm kein Fall bekannt sei. Es gebe auch andere Maßnahmen, z.B. Betonschlitzwand oder naturschonende Verfahren.

Herr Rinker sagte, dass der Antrag dank der neuen Erkenntnisse zurückgezogen und neu eingebracht werde.

Frau Keller dankte Herrn Hiller, dass er in die Sitzung gekommen ist.

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.1.
Zuwendung Skulptur "Wünschestein"
(Drucks. Nr. 15-1174/2019)

Frau Maschke-Scheffler sagte, dass es bereits einen Stein vor dem FZH Döhren gebe und hielt dies für ausreichend.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Künstler Wilfried Behre erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.295,00 Euro für Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen, Altlastenbeseitigung sowie Transport und Aufstellung der von ihm gespendeten Skulptur "Wünschestein" auf dem Fiedelerplatz in Döhren.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.2.
Zuwendung Pflanzaktion Rübezahlplatz 2019
(Drucks. Nr. 15-1175/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Verein geMit Interessengemeinschaft gewerbe- und dienstleistungsfördernder
Mittelfelder e.V., erhält eine Zuwendung in Höhe von 300,-.Euro als Zuschuss zur
Durchführung der alljährlichen Bepflanzung der Blumenkübel des Rübezahlplatzes und
des Nachbarschaftstreffs Mittelfeld

Einstimmig


TOP 7.1.3.
Zuwendung Rasensportverein von 1926 e.V. Kanutransportanhänger
(Drucks. Nr. 15-1176/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Rasensportverein von 1926 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,-Euro
als Zuschuss zur Anschaffung eines Kanutransportanhängers.

Einstimmig


TOP 7.1.4.
Zuwendung Fitnessraum Verein für Rasenspiele von 1906 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1177/2019)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Verein für Rasenspiele von 1906 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.000,-
Euro als Zuschuss zur Ausstattung des neu gestalteten Fitnessraums.

Einstimmig


TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. März 2019
(öffentlicher Teil)

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Frau Kellner schloss die öffentliche Sitzung um 21:20 Uhr.





Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin