Sitzung Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) am 16.05.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 09.05.2019)
Protokoll (erschienen am 26.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.60 - Datum 19.07.2019

PROTOKOLL

23. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation
(Internationaler Ausschuss)
am Donnerstag, 16. Mai 2019, Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.05 Uhr
Ende 19.11 Uhr

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Anwesend:

Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP) in Vertretung Ratsherr Döring
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Beigeordneter Kelich (SPD) in Vertretung Bürgermeister Hermann
Ratsherr Klapproth (CDU)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU) in Vertretung Ratsfrau Dr. Matz
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) in Vertretung Ratsherr Yildirim

Beratende Mitglieder:
Frau Al-Amin
Frau Bokah Tamejani 18.07 - 19.11 Uhr
Herr Dipl.-Ing. Faridi
Frau Hanesyan 18.10 - 19.11 Uhr
Frau Kage
Herr Prof. Dr. Ing. Khoramnia

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf
Frau Dr. Doering, 50.6
Herr Wintzer, 40.13
Frau Steckelberg, 50.60
Frau Stolzenberg, 50.64
Herr Körber, Dez.III
Frau Fresemann, 50.60
Frau Hannig-Schohaus, 50.60 (für das Protokoll)

Presse
Herr Koshbeen

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung von Protokollen

3.1 Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 6.12.2018

3.2 Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 17.01.2019

4. Förderung von Fachkräften für Interkulturelle Bildungsarbeit an den Grundschulen Hägewiesen und Tegelweg
(Drucks. Nr. 1252/2019 N1)

5. Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2019 für den Verein Baobab - Zusammenleben e.V. für das Projekt: „Mouharaba“ aus Mitteln des Integrationsfonds
(Drucks. Nr. 1254/2019)

6. Bericht über die Mittelverwendung aus dem Integrationsfonds einschließlich der Projekte mit Zuwendungssumme bis zu 5.000 € für das Haushaltsjahr 2018
(Informationsdrucks. Nr. 1303/2019 mit 1 Anlage)

7. Neuordnung der Förderprogramme im Sachgebiet „Pädagogische Programme“ zu einem Unterstützungsmanagement für Schulen
(Informationsdrucks. Nr. 1251/2019 N1 mit 1 Anlage)

8. Niedrigschwellige Integrationsbegleitung durchgeführt vom Integrationsmanagement und
gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Informationsdrucks. Nr. 1304/2019)

9. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution gegen volksverhetzende Inhalte auf Wahlplakaten
(Drucks. Nr. 1381/2019)

10. Bericht der Dezernentin

11. Aktuelles





TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzende Ratsfrau Jeschke eröffnet die Sitzung und stellt die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und erklärt, dass als Tischvorlage ein Dringlichkeitsantrag vorliege, über dessen Dringlichkeit als erstes gesprochen werden müsse.

Ratsfrau Iri erläutert, dass die SPD-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag gestellt habe, in dem es darum gehe, dass zur Europawahl in Hannover vermehrt Plakate von der Partei „Die Rechte“ hingen. Auf einem der Plakate sei unter anderem Ursula Haverbeck als Spitzenkandidatin zu sehen. Auf einem anderen Plakat stehe „Zionismus stoppen – Israel ist unser Unglück“. Die Dringlichkeit sei dadurch gegeben, dass diese Plakate der Spaltung und der Hetze dienten und antisemitisch seien. Es werde um die Zustimmung zur Dringlichkeit gebeten.

Die Dringlichkeit des Antrags wird einstimmig zuerkannt und der Antrag auf die Tagesordnung genommen. Die Drucksache mit der Nummer 1381/2019 wird als neuer Tagesordnungspunkt 9 behandelt, alle nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden höher gezählt.

Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Keine Fragen


TOP 3.
Genehmigung von Protokollen

TOP 3.1.
Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 6.12.2018

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 3.2.
Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 17.01.2019

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 4.
Förderung von Fachkräften für Interkulturelle Bildungsarbeit an den Grundschulen Hägewiesen und Tegelweg
(Drucks. Nr. 1252/2019 N1)

Vorsitzende Ratsfrau Jeschke informiert, dass die Abstimmung über die vorliegende Drucksache vorbehaltlich sein werde, da im Vorfeld noch der Stadtbezirksrat Bothfeld Vahrenheide zu involvieren sei.

Ratsfrau Iri äußert, dass sie eine Frage zu den Kosten für die zwei Fachkräfte mit jeweils rund 19 Stunden habe und gerne erfahren würde, welche Qualifikation die Fachkräfte mitbrächten. Außerdem würde sie gerne etwas über die Sprachkenntnisse erfahren und darüber, wie viele Schülerinnen und Schüler eine Fachkraft bedienen müsse.

Herr Wintzer informiert, dass er dazu noch nichts Konkretes sagen könne, da die Johanniter-Unfallhilfe als Träger noch in den Personalauswahlgesprächen sei. Es gebe vergleichbare Programme unter anderem in Mühlenberg, wo z.B. eine Stadtteilmutter aktiv sei. An der Peter-Ustinov-Schule seien es zwei Integrationslotsen, die mit entsprechenden Sprachkenntnissen vorqualifiziert seien. Der Träger bemühe sich, in den folgenden Wochen jemanden zu finden, der bereits im Stadtteil aktiv sei. Schülerinnen und Schüler bediene diese Kraft indirekt auch, aber in erster Linie handele es sich um eine Assistenz bei den Kontakten zu den Eltern. Konkrete Zahlen dazu könne er derzeit nicht nennen. Aufgrund des Berichtes über die Grundschule Mühlenberg wisse er aber, dass es sich um sehr viele Gespräche handele. Dort existiere die interkulturelle Bildungsarbeit bereits seit einem halben Jahr. Es würden viele Hilfen im Bereich lebenspraktischer Hilfen abgefragt, z.B. im Hinblick auf die Antragsstellung zum Bildungs- und Teilhabepaket, auf Übersetzungsleistungen für Schulveranstaltungen und auf Fachfragen zur Entwicklung der Kinder. Die Arbeit sei auch als aufsuchende Arbeit angelegt. Man werde die Nachfrage auswerten und detailliertere Auskunft geben, wenn das System etablierter sei.

Ratsherr Jacobs erkundigt sich, in welcher Form und in welchen Zeitabständen dies kontrolliert werde und ob man auch schaue, ob das Angebot nach mehreren Jahren noch notwendig sein werde oder ob es zurückgefahren werden könne.

Herr Wintzer antwortet, dass es sich um eine städtische Zuwendung handle und der Träger daher gehalten sei, einen Sachbericht einzureichen, in dem konkret abgefragt werde, was in welchem Umfang geleistet werde, welche Probleme aufträten und welche Entwicklungsperspektiven gesehen würden. Zum nächsten Schuljahr seien auch Auswertungsgespräche geplant. Dies sei aufgrund eines Personalumbaus im Sachgebiet 40.13, in dessen Zuge auch neues Personal für speziell diese Arbeit eingestellt werde, bislang noch nicht geschehen. Man werde dies im Blick behalten. Solle sich herausstellen, dass der Bedarf tatsächlich nicht mehr da sei, müsse man schauen, wie dies geäußert werde. Mit der interkulturellen Bildungsarbeit habe man etwas aufgegriffen, das es bereits seit vielen Jahren unter unterschiedlichen Namen gebe. Die Erfahrungen zeigten, dass der Bedarf stark und bleibend da sei. Falls sich herausstelle, dass die Maßnahmen wirklich nicht nachgefragt würden, könne man dies sicherlich zurückfahren.

Ratsfrau Iri nimmt Bezug auf die aufgelisteten Aufgabenbereiche der Fachkräfte und nennt beispielhaft Übersetzen bei Elternabenden, Klassenkonferenzen oder Einzelgesprächen sowie Übersetzungen von Elternbriefen und Einladungen. Sie habe den Verdacht, dass 19 Stunden dafür nicht ausreichen könnten. Im Gegensatz zu Ratsherrn Jacobs glaube sie nicht, dass dieses Angebot in zwei bis drei Jahren heruntergefahren werden könne, sondern rechne mit einer weiterhin kontinuierlichen Nachfrage. Sie glaube, dass das Angebot gut nachgefragt werde, wenn es sich erst einmal etabliert habe.

Bürgermeisterin Kramarek äußert, dass ihre Fraktion sich grundsätzlich darüber freue, dass die Grundschule Hägewiesen von diesem Programm profitiere und dass es überhaupt diese Integrations- und Bildungslotsen für Schulen gebe. Sie sehe es auch so, dass es eher zusätzliche Bedarfe geben werde und freue sich zu hören, dass es eine Auswertung geben solle. Sie wolle mit Blick auf den kommenden Haushalt fragen, wann diese Auswertung Sinn mache und möglich sei. In der Drucksache stehe, dass der Gesamtbetrag in Höhe von 120.000 Euro mit der Einrichtung der Bildungslotsenstellen nun ausgeschöpft sei. Wenn weitere Bedarfe entstünden, müsse sich das im Haushalt abbilden. Daher sei eine Evaluation bis zum Frühjahr oder Sommer 2020 zu begrüßen.

Herr Wintzer führt aus, dass Evaluation an dieser Stelle ein eher hochtrabender Begriff sei. Eine Evaluation im wissenschaftlichen Sinne sei nicht machbar, aber entsprechende Gespräche und eine systematische Abfrage der Bedarfe werde möglich sein. Dies werde sicherlich nicht nur die vier Schulen betreffen, an denen das Angebot zurzeit gefördert werde. Der Bedarf bestehe auch an anderen Schulen. An der IGS Kronsberg fördere man die interkulturelle Bildungsarbeit bereits seit längerem über die stadtteilorientierten Netzwerke. Man habe dies nun in dieses Programm geschoben und aufgrund der Nachfragesituation an der Schule die Stundenzahl erhöht. Er nehme die Anregung, mit Blick auf den kommenden Haushalt Zahlen bis zum Frühjahr zu liefern, gerne auf.

Ratsherr Jacobs präzisiert, dass es ihm darum gehe, dass man in diesem Bereich auch an die Eigenverantwortung der Schulen bzw. der Menschen in den Schulen appelliere und sie mehr mit einbinde, um so das Angebot zu verstetigen. Eine Dauerfinanzierung sei nie gut. Daher frage er, wie man eventuell die Eltern vor Ort animieren und fördern könne, damit sie auch andere Eltern beraten könnten, um so auf lange Sicht das Programm auch wieder zurückfahren zu können. Die Normalität an den Schulen sollte sein, dass dies von selbst geschehe und diese Normalität müsse man auch wieder erreichen. Er kenne beide Schulen und wisse auch, dass der Stadtbezirk die Unterstützung zurzeit dringend nötig habe.

Herr Wintzer informiert, dass der Grundsatz bei allen Programmen „Fordern und Fördern“ sei, wobei man dies im Einzelfall austarieren müsse. Man wolle Schulen und die in diesem Bereich tätigten Personen stärken und unterstützen. Die Entwicklung müsse im Einzelfall beobachtet werden. Er könne dies ein Stück weit für das Programm „Rucksackschule“ beurteilen, dessen zehnjähriges Jubiläum man in diesem Jahr feiere. Die durch das Programm geförderten Eltern würden ihre Kinder maßgeblich stärker unterstützen. Dies sei ein wichtiger und wertvoller Beitrag, der aber nicht dazu führe, dass das Programm überflüssig geworden sei, da ja neue und andere Eltern hinzukämen. Er verweise aber auf das Programm „Schule Plus – Schulen mit besonderen Herausforderungen“, das im Rahmen der Schulentwicklung dazu animiere, auf die eigene Organisation zu schauen und darauf, wie man die bereits aktiven Kräfte im Sinne einer effektiveren Wirkung gut miteinander in Beziehung stelle.

Ratsherr Engelke äußert, dass er den Wunsch nach mehr Stunden nachvollziehen könne, es aber klar in der Drucksache stehe, dass weitere Nachfragen nicht bedient werden könnten, da das Geld ausgeschöpft sei. Er höre aus Bund und Land, dass Integration und Interkulturelle Arbeit gefördert werden solle, und frage daher, ob es von dort Mittel gebe, die man abgreifen könne.

Herr Wintzer antwortet, dass das Land im Bereich der interkulturellen Schulassistenz modellhaft und temporär solche Projekte gefördert habe. Eine Verstetigung und Nachhaltigkeit sei aber nicht erreicht worden. Bundesprogramme seien ihm in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Deshalb habe man als Kommune mit dem Ziel der Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit entschieden, zunächst in Vorleistung zu gehen und das Programm zu verstetigen, um so eine effektive Unterstützung der Schulen zu erreichen und den Fachkräften in diesem Bereich eine Perspektive zu geben. Gleichwohl müsse man dies als Bildungsregion Hannover beim Land immer wieder thematisieren.

Ratsherr Wolf bestätigt, dass das Land sich erfahrungsgemäß gerne herausziehe. Es werde zwar kurzfristig Geld ausgeschüttet und laut etwas angekündigt, was dann aber schnell beendet sei. Grundsätzlich sei diese Förderung aber sehr wichtig. Gerade im Bereich der Schulen mit besonderen Herausforderungen sei hier auch schon viel passiert. Bezogen auf die Peter-Ustinov-Schule habe man in Bezug auf die Verhinderung von Schulabsentismus und die Betreuung der Eltern sehr viel erreicht und die Schule sei quasi zu einem Leuchtturm in diesem Bereich geworden. Er habe erlebt, dass Eltern sich nicht getraut hätten, ihr Kind zur Schule zu schicken, da sie am Tag zuvor ein Schreiben der Landesschulbehörde erhalten hätten, mit dem sie nichts hätten anfangen können. Aufgrund völliger Unkenntnis hätten sie die Angst gehabt, dass ihnen das Kind weggenommen werde. Nach dem eine der Bildungslotsinnen bei einem Hausbesuch erklären konnte, dass es sich lediglich um einen Fragebogen handele, seien die Eltern beruhigt gewesen. Man könne gar nicht genug wertschätzen, was die interkulturellen Bildungslotsen für eine Arbeit leisteten, gerade auch in Schulen, in denen viele Kinder der Roma-Ethnie Schwierigkeiten hätten sich einzufügen. Allerdings halte er die Eingruppierung in E 6 mit Stufe 2 für nicht angemessen. Wie Ratsherr Engelke aber bereits gesagt habe, fehle es an zusätzlichen finanziellen Mitteln. Für den nächsten Haushalt solle man schauen, ob man diese multikulturellen Teams noch ausbauen könne.

Herr Faridi sagt, dass er selbst aus dem in der Drucksache genannten Stadtteil komme
und in der Nachbarschaft der Tegelschule wohne. Diese Stadtteile seien tatsächlich von Heterogenität und Vielfalt geprägt. Die beiden Schulen seien dennoch keine Problemschulen, im Gegensatz zu manchen anderen Schulen. Er denke, dass dieses Programm zur rechten Zeit komme. Man dürfe nicht darauf warten, dass Problemschulen entstünden, und solle die Schulen finanziell ausreichend ausstatten, auch im Hinblick auf die Einbindung der Eltern, ohne die vieles nicht funktioniere. Dies sei ein guter Anfang, der weitergeführt werden solle.

Vorbehaltlich der Zustimmung des StBR Bothfeld Vahrenheide - einstimmig


TOP 5.
Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2019 für den Verein Baobab - Zusammenleben e.V. für das Projekt: „Mouharaba“ aus Mitteln des Integrationsfonds
(Drucks. Nr. 1254/2019)

Ratsfrau Iri sagt, dass sie froh sei, dass sich der Verein Baobab 2015 gegründet und sich des Themas angenommen habe. Sie habe heute mit dem Vorsitzenden Herrn Kass Kasadi telefoniert und von ihm auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass es sich um 150 betroffene Frauen handele. Man könne sich in Deutschland kaum vorstellen, dass in der Community so etwas noch stattfinde. Die SPD-Fraktion begrüße daher den Antrag und stimme ihm selbstverständlich zu.

Ratsfrau Neveling betont, dass auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen dieses Programm zum Thema Genitalverstümmelung sehr begrüße. Man habe sich die Frage gestellt, ob es dort eher um Prävention oder um Nachsorge gehe und inwieweit Ärzte und Psychologen eingebunden seien.

Frau Dr. Doering informiert, dass das Projekt im Rahmen der 8.000 Euro versuche sowohl betroffene Frauen zu beraten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verein einen sehr guten Zugang vor allem zu betroffenen Afrikanerinnen habe, als auch niedrigschwellig Prävention anbiete. Genitalverstümmelung passiere nicht nur in den Herkunftsländern, sondern werde auch hier praktiziert. Der Verein Baobab habe Kontakte sowohl zu Psychologinnen und Psychologen als auch zu Medizinern. Inwieweit diese mit den finanziellen Ressourcen tatsächlich eingebunden werden könnten, könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Baobab sei aber sehr stark vernetzt in Hannover, wo es durchaus einige Angebote im Kontext von medizinische Versorgung gebe. Der Verwaltung sei es sehr wichtig gewesen, gut vernetzte Strukturen für von Gewalt betroffene Frauen bzw. für Fälle von innerfamiliärer Gewalt zu haben. Hier gebe es eine hohe Expertise beispielsweise bei den vom Land geförderten BISS-Beratungsstellen. Der Projektträger sei darüber informiert und mit den nötigen Kontakten versorgt worden.

Ratsherr Jacobs fragt, wie es mit dem Reporting für dieses Projekt aussehe. Er halte diese Sache für sehr wichtig und es gehe ihm darum, gerade die Genitalverstümmelung mit aller Macht zu verhindern. Es sei wichtig festzustellen, ob die Fälle zu- oder abnähmen und ob verhindert werden könne, dass Personen in die entsprechenden Länder reisten. Ein Reporting sei auch wichtig, um vorbeugende Maßnahmen oder evtl. nachschiebend Projekte unterstützen zu können, die bestimmte Bevölkerungsgruppen davon abhielten, ihre Töchter ins Ausland zu schicken, um dort die Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.
Frau Dr. Doering informiert, dass jedes durch Zuwendungen geförderte Projekt einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht vorlegen müsse. Im Sachbericht werde u.a. die Anzahl der Beratungsfälle abgefragt. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Fällen werde man aufgrund des Betroffenenschutzes nicht erhalten. Fallkonstellationen, die dazu führen könnten, dass Betroffene identifizierbar seien, werde man selbstverständlich nicht erfragen. Inwieweit man tatsächlich ein sinnvolles Reporting von Baobab erwarten könne, habe viel damit zu tun, dass zu erwarten sei, dass Frauen, die sich beraten ließen, zum sogenannten Hellfeld gehörten. Die Hellfelddokumentation sei ein relativ problematisches Reporting, da gleichzeitig ein „Dunkelfeld“ bestehe, das sehr schwierig zu beziffern sei. Wenn es zu einer weiteren Förderung im nächsten Förderjahr komme, könne man selbstverständlich Zahlen vergleichen. Man wisse aber aus vielen Situationen heraus, dass, je etablierter Projekte seien, es desto wahrscheinlicher werde, dass die Fallzahlen stiegen. Es werde also relativ schwierig sein, die Frage zu beantworten, ob eine Zunahme von Beratungsfällen im Projekt eine Zunahme der Fallzahlen von Genitalverstümmelung bedeuteten.

Ratsherr Jacobs sagt, dass es sich häufig um Frauen handele, die noch zur Schule gingen. Er wolle fragen, ob es begleitende Programme in den Stadtteilen gebe, um so eher stadtteilweit über Schulen oder andere Einrichtungen Einfluss zu nehmen. Die aufgelegten Programme sollten darauf abzielten, so etwas möglichst zu vermeiden. Er denke, dass dies letztendlich das Ziel von allen sei.

Frau Dr. Doering stellt dazu fest, dass dies sicherlich ein Ansatz sei und man sehen müsse, wie die Beratungszahlen sich entwickelten. Sie weise darauf hin, dass gerade bei schulischen Programmen und allgemeinen Gewaltpräventionsprogrammen die verschiedenen Formen von Gewalt selbstverständlich immer mitgedacht sein sollten.

Ratsherr Klapproth informiert, dass die CDU-Ratsfraktion dieser Drucksache selbstverständlich zustimmen werde. Für ihn sei in der Sache sehr wichtig, dass die Arbeit der öffentlichen Fachberatungsstelle gestärkt werde, damit diese Organisation nicht nur ein Anlaufpunkt sei, sondern tatsächlich eine Verschränkung stattfinde, um so weitere Stellen und deren Mitarbeiterinnen für diese Problematik zu sensibilisieren.

Einstimmig


TOP 6.
Bericht über die Mittelverwendung aus dem Integrationsfonds einschließlich der Projekte mit Zuwendungssumme bis zu 5.000 € für das Haushaltsjahr 2018
(Informationsdrucksache Nr. 1303/2019 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Iri äußert, dass in der Drucksache sehr interessante Projekte aufgelistet seien. Sie frage an, wie hoch die insgesamt beantragte Summe gewesen sei und wie viele Träger sich beworben hätten bzw. wie viele Zusagen und Ablehnungen es gegeben habe. Sie sei mit Blick auf eine Erweiterung der Trägervielfalt ein großer Fan von neuen Trägern und frage deshalb an, ob es auch neue Träger gegeben habe, die sich im Bereich der Integration auf den Weg gemacht hätten, aber nicht zum Zuge gekommen wären.

Frau Dr. Doering informiert, dass insgesamt 30 Anträge vorgelegen hätten, von denen man neun habe ablehnen müssen. Zwei der Antragsteller hätten ihre Anträge zurückgezogen. Insgesamt seien 96.816 Euro mehr beantragt worden, als Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Es seien auch immer wieder neue Vereine und Institutionen dabei, wobei sie im Einzelnen bei 30 Trägern nicht sagen könne, was wirklich neu und noch nicht gefördert worden sei. Für das Protokoll könne man die Liste aller eingereichten Anträge anhängen.

Ratsfrau Neveling stellt fest, dass der Integrationsfonds in 2018 komplett ausgeschöpft gewesen sei. Sie wolle sich erkundigen, wie die weitere Entwicklung aussehe und ob es die Möglichkeit für abgelehnte Projekte gebe, dass die Summe erhöht werde.

Frau Dr. Doering antwortet, dass der Sachstand für dieses Jahr sei, dass man nur noch sehr wenig Geld im Integrationsfonds zur Verfügung habe. Grund sei, dass für 2019 ungefähr die Hälfte der Mittel im Integrationsfonds durch Haushaltsbegleitbeschlüsse gebunden worden seien für Vorhaben, die nicht aus dem Zuwendungsverzeichnis hätten finanziert werden können. Die Verwaltung habe daher entschieden, die maximale Fördersumme pro Antrag auf 8.000 Euro zu reduzieren, um eine gute Verteilung auf verschiedene Vereine und Verbände zu erreichen. Es sei zielführend darüber nachzudenken, inwieweit der Integrationsfonds insbesondere für kleine Projekte eine zusätzliche Unterstützung sein könne. Man habe aufgrund der Überziehung des Fonds auch geprüft, inwieweit für Vereine die Möglichkeit bestehe, einen Antrag bei der Region zu stellen. Ablehnungen seien im Übrigen nicht immer durch fehlende Mitteln begründet, vielmehr seien die beantragten Maßnahmen einiger Vereine nicht konform mit den Zielen des Lokalen Integrationsplanes. Dies gelte beispielsweise für Vereine, die vorrangig die eigene Kultur förderten und somit nicht zwingend zur Integration geeignet seien. Das bedeute nicht, dass man grundsätzlich dagegen sei, verweise in diesen Fällen aber an andere Fachbereiche, wie zum Beispiel das Kulturbüro.

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Neuordnung der Förderprogramme im Sachgebiet „Pädagogische Programme“ zu einem Unterstützungsmanagement für Schulen
(Informationsdrucksache Nr. 1251/2019 N1 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
Niedrigschwellige Integrationsbegleitung durchgeführt vom Integrationsmanagement und
gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

(Informationsdrucksache Nr. 1304/2019)

Zur Kenntnis genommen

TOP 9.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution gegen volksverhetzende Inhalte auf Wahlplakaten
(Drucks. Nr. 1381/2019)

Ratsfrau Iri sagt, dass die Kommunikation vor der Ausschusssitzung sehr gut gewesen sei und dass ein breites Interesse bestehe, Hetzplakate und Plakate mit antisemitischen Inhalten in Hannover nicht zu dulden. Aus Sicht der SPD-Fraktion könne es nicht sein, dass die Partei „Die Rechte“ mit einer mehrmals verurteilten Holocaust-Leugnerin als Spitzenkandidatin werbe. Es sei keine Meinung, den Holocaust zu leugnen, sondern eine Straftat. Auf einem Plakat finde sich zudem die Aussage „Zionismus stoppen“, womit die jüdische Bewegung angegriffen werde, die hinter dem Ziel eines selbstständigen Nationalstaats für Juden stehe. Hierin sähen die Unterzeichner des Antrages auch eine klare Hetze gegen Juden. Man habe im Rat die Offensive gegen Antisemitismus beschlossen. Es sei der SPD-Fraktion wichtig, hier ein Signal zu setzen und zu sagen, dass man dies nicht dulde und in der Stadt nicht haben wolle. Sie würde sich freuen, wenn der Dringlichkeitsantrag auf breite Zustimmung stieße.

Ratsherr Engelke äußert, dass er es begrüße, dass der Dringlichkeit dieses Antrages zugestimmt worden sei. Er sei fest überzeugt, dass alle demokratisch denkenden Menschen diesem Antrag folgen würden. Er habe hinsichtlich des Textes auch Stimmen gehört, die auf die Meinungsfreiheit verwiesen. Er plädiere, ein Zeichen dafür zu setzen, dass in Hannover keine Plakate aufgehängt werden dürften, die Aussagen wie „Israel ist unser Unglück“ träfen, und dass man derartige Aussagen und die Menschen, die diese verbreiteten, in Hannover nicht dulden wolle. Hannover sei vielmehr eine weltoffene, bunte und fröhliche Stadt.

Ratsherr Klapproth merkt an, dass auch die CDU keine antisemitischen und antizionistischen Parolen hören wolle. Dies sei zum einen dumm und zum anderen auch strafbar. Man habe im letzten Jahrhundert ausreichend Gelegenheit gehabt zu erkennen, was für eine Tragödie durch so etwas angerichtet werden könne. Die CDU-Fraktion stimme diesem Antrag selbstverständlich zu. Wenn solche Plakate herumhingen, dann müsse man gegenüber der Verwaltung, die sonst hinsichtlich von Plakaten sehr stringent sei, anregen, diese Plakate zur Kenntnis zu nehmen und darauf zu reagieren, soweit dies rechtlich möglich sei.
Ratsherr Wolf betont, dass auch seine Fraktion antisemitische und rassistische Plakate verurteile. Er habe keine tieferen juristischen Kenntnisse darüber, inwiefern dies strafrechtlich verfolgbar sei. Aber man könne zumindest deklarativ diese Plakate und die dahinterstehenden Gruppen verurteilen. Er würde lieber den Beschluss fassen, die Verwaltung zu beauftragen, diese Plakate so schnell wie möglich herunterzureißen. Dies sei aber nicht möglich, da man damit an die Grenzen der Meinungsfreiheit stoße. Seiner Ansicht nach handele es sich hier aber nicht um eine Frage der Meinungsfreiheit, sondern es handele sich um Unsinn und Hetze. Er finde es gut, dass man gemeinsam diesen Antrag beschließe und ein gemeinsames Zeichen setze.

Ratsherr Jacobs sagt, dass auch die AfD grundsätzlich der Meinung sei, dass Antisemitismus und Antizionismus generell nichts in Hannover zu suchen hätten. Nichtsdestotrotz sei es so, dass die AfD zum Teil selber von Aussagen von Politikern anderer Fraktionen betroffen wäre, die der AfD Rechtsextremismus oder Ähnliches bescheinigten. Es sei nicht ersichtlich, dass alle Plakate schlecht seien. Man lebe in einer Demokratie und müsse viele Sachen aushalten. Aussagen wie „Israel ist unser Unglück“ seien jedoch unsäglich und furchtbar. Sie lösten aber auch in vielen Menschen Widerspruch aus. In einer Demokratie halte er es für enorm wichtig, dass Widersprüche ausgelöst würden. Man diskutiere in verschiedenste Richtungen und er werde sich weder im Ton noch in der Sache jemals antisemitisch äußern. Generell dürften keine Plakate mit verbotenen Inhalten an der Straße hängen und müssten somit möglichst schnell entfernt werden. Die Stadt solle zumindest prüfen, welche Maßnahmen möglich seien und ob eine Verfügung eingereicht werden könne. Es müsse geprüft werden, ob die Inhalte von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und könne nicht pauschal alle Plakate einer bestimmten Partei für rechtswidrig erklären. Hinsichtlich der Bewertung, welche Plakatinhalte als rechtsextrem zu bewerten seien, gebe es weitreichende Unterschiede. Auch seiner Ansicht nach gehörten die bislang in der Sitzung angesprochenen Plakate verboten. Er halte es aber nicht für zielführend, alle Plakate, deren Inhalt einem nicht gefalle, zu verbieten. Er werde sich in diesem Fall wahrscheinlich enthalten. Er halte es grundsätzlich für richtig, volksverhetzende Plakate strafrechtlich zu verfolgen. Wenn diese nicht zu bestrafen seien, könne man sicherlich sagen, dass man diese nicht haben wolle. Wenn diese von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, dann sei dies etwas Anderes. Er wolle verteidigen, dass man seine Meinung frei äußern dürfe, ohne gleich stigmatisiert zu werden.

Ratsfrau Neveling äußert, dass Hannover eine bunte und weltoffene Stadt sei und dies auch bleiben solle. Antisemitische, antiziganistische oder rassistische Plakate gehörten nicht ins Stadtbild. Man könne es nicht widerspruchslos hinnehmen, dass solche Plakate in den Straßen hingen. Mit dem zunehmenden Antisemitismus dürfe man sich nicht abfinden, denn das stelle eine Gefahr für die ganze Gesellschaft dar.

Herr Faridi sagt, dass er aus dem interreligiösen Dialog wisse, dass die Stimmung innerhalb der jüdischen Gemeinden nicht besonders gut sei. Bei vielen jüdischen Mitbürgern schleiche sich das Gefühl ein, dass es an der Zeit wäre, Deutschland zu verlassen. Die deutsche Demokratie und das Grundgesetz seien über 70 Jahre alt. Die Freiheit der Meinung erlaube eine derartige Hetze gegen Juden und Israel nicht. Es sei wichtig und richtig etwas gegen diese Stimmungsmache, die in den letzten zehn Jahren hochgekommen sei, zu unternehmen.

Ratsfrau Iri äußert an Ratsherrn Jacobs gewandt, dass sie dessen unklares Verhalten in der Sache störe. Es sei keine Meinungsäußerung, den Holocaust zu leugnen, sondern eine Straftat. 2014 habe Frau Haverbeck den Zentralrat der Juden wegen Falschaussage angezeigt. 2015 habe sie in einer ARD-Sendung gesagt, dass es den millionenfachen Judenmord nicht gegeben habe.

Ratsherr Engelke nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Faridi und sagt, dass dieser den Menschen, die überlegten Deutschland zu verlassen, die Drucksache, die gleich im Ausschuss mit größter Mehrheit verabschiedet werde, zeigen könne. Er wolle außerdem versuchen, Ratsherrn Jacobs dazu zu bewegen, doch zuzustimmen, denn es gehe nicht nur um die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Im Antrag sei vielmehr die Rede davon, sich von Volksverhetzung zu distanzieren. Zudem werde im Antrag Bezug genommen auf den sich außerhalb der Verfassung bewegenden und strafrechtlich relevanten Tatbestand der Infragestellung des Existenzrechts Israels.

Ratsherr Kelich führt aus, dass die Demokratie zwar stabil sei, aber auch gelebt werden müsse. Zu einer gelebten Demokratie gehöre auch, dass man dafür Sorge trage, dass diese Demokratie wehrhaft sei und bleibe gegen die Kräfte, die versuchten, sie zu untergraben und abzuschaffen. Wenn jemand den Holocaust relativiere oder das Existenzrechts Israels in Frage stelle und dies deutlich mit verurteilten Straftätern plakatiere, dann bewege sich dies aus politischer Sicht ganz klar abseits des Grundgesetzes. Er finde es bedenklich, dass Ratsherr Jacobs damit argumentiere, dass der Antrag wenig konkret sei. Dies sei nicht der Fall. Ratsherr Jacobs habe sich auch darüber beschwert, dass die AfD mit diesen Gruppierungen in einen Topf geworfen werde. Durch seine Aussagen habe er dies soeben selber getan. Dies solle Ratsherrn Jacobs zu denken geben.

Ratsherr Jacobs erwidert, dass auch die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Auch wenn er nicht alle Plakate der Partei „Die Rechte“ kenne, könne seiner Ansicht nach die Partei als rechtsextrem oder gar rechtsradikal bezeichnet werden. Die Verwaltung solle prüfen, inwieweit rechtliche Möglichkeiten bestünden. Es könne nicht sein, dass man in der Stadt Plakate aufhängen dürfe, die der Verfassung der Bundesrepublik widersprächen. Es müsse Möglichkeiten geben, solche Plakate auch per einstweiliger Verfügung entfernen zu lassen. Er verteidige aber entschieden die Meinungsfreiheit, egal, wo die geäußerte Meinung politisch stehe. Wenn es rechtlich die Möglichkeit gebe, sich so zu äußern, dann müsse man dies wahrscheinlich so erdulden. Dies tue sicherlich weh. Er werde sich auch deshalb enthalten, weil er nicht alle Plakate dieser Gruppierung kenne.

Ratsherr Kelich sagt, dass es Ratsherr Jacobs mit seinen Äußerungen nur noch schlimmer mache. Er verweise auf die Jahreslage politisch motivierter Kriminalität des BKA. Von 2017 auf 2018 sei die Anzahl politisch motivierter Straftaten um 20 Prozent gestiegen. Dass man vor diesem Hintergrund immer noch relativierend von Meinungsfreiheit sprechen könne, finde er unglaublich. Er appelliere an Ratsherrn Jacobs, sich dies noch einmal zu überlegen.

Bürgermeisterin Kramarek merkt an, dass es ihres Wissens nach zwei Möglichkeiten gebe, ein Plakat oder andere angebrachte Zeichen, wie beispielsweise gesprühte Hakenkreuze, entfernen zu lassen. Zunächst müsse man die Polizei informieren und dann könne man auch eine Strafanzeige stellen. Und genau dies solle man auch tun und dies sei auch der Auftrag aus dem Antrag. Die Stadt möge, wenn sie so etwas beobachte, dies strafrechtlich verfolgen. Dies sei nötig, um die Plakate entfernen zu lassen. Aus diesem Grunde könne Ratsherr Jacobs bei dem Antrag mitgehen.

Ratsherr Wolf sagt, dass Gruppen wie die AfD, die zwar demokratisch gewählt, aber längst keine demokratischen Parteien seien, die Vorarbeit für so etwas geleistet hätten. Auch von der AfD würden Plakate hängen, die äußerst grenzwertig und z.T. sexistisch seien.

Ratsherr Klapproth weist auf den Wortlaut des Antrages hin, in dessen ersten Satz stehe, dass man sich von den Inhalten dieser Plakate distanziere und nicht darum, dass man etwas verbieten wolle. Wenn etwas gegen Recht und Ordnung verstoße, gehe er davon aus, dass sich die Ordnung in dem Moment auch durchsetze. Die CDU-Fraktion hätte diesen Antrag auch gerne unterschrieben, was leider nicht möglich gewesen sei. Er gehe davon aus, dass auch die AfD sich von solchen antisemitischen und antizionistischen Aussagen distanzieren werde.

Ratsherr Engelke merkt an, dass ihn die Aussagen von Ratsherrn Jacobs ärgerten, in denen dieser sich als Verteidiger der Meinungsfreiheit darstelle. Das impliziere, dass dies die anderen Ausschussmitglieder nicht täten. Der gesamte Internationale Ausschuss verteidige die Meinungsfreiheit und nicht Ratsherr Jacobs alleine. Es gehe bei diesem Antrag auch nicht darum, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Er wolle zudem eine Frage an die Verwaltung richten. Die CDU habe im Laufe des Tages angefragt, ob sie diesen Dringlichkeitsantrag mitunterschreiben könne. Dies habe aus organisatorischen Gründen nicht funktioniert. Im Bezirksrat hingegen wäre dies möglich gewesen. Er frage, ob so etwas auch im Ausschuss gehe und wolle dies als Anregung zum Nachdenken verstanden wissen. Der CDU stehe es selbstverständlich frei, dem Antrag zuzustimmen, wovon er auch ausgehe.

Ratsherr Klapproth klärt auf, dass die CDU den Dringlichkeitsantrag leider nicht habe mitunterzeichnen können, weil nur der oder die Fraktionsvorsitzende oder deren Stellvertretung dies tun könne. Dies sei seiner Ansicht nach auch richtig so von Seiten der Verwaltung und bedeute, dass nicht jedes Ratsmitglied einer Partei Anträge unterzeichnen könne. Die CDU stimme auf jeden Fall dem Antrag zu.

Ratsherr Jacobs äußert, dass der Hinweis von Ratsherrn Klapproth zuträfe und es tatsächlich nur um die Partei „Die Rechte“ gehe, die auch seiner Ansicht nach meistens zu weit gehe. Er werde dem Antrag also doch zustimmen, weil es in ihm tatsächlich nur um die volksverhetzenden Plakate gehe und nicht generell um alle Plakate.

Einstimmig


TOP 10.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Beckedorf informiert, dass auf der Website der Stadt die Liste der vom Gesellschaftsfonds Zusammenleben geförderten Veranstaltungen zu finden sei und die Ausschussmitglieder dort Einsicht nehmen könnten. Dann habe sie mitzuteilen, dass in Umsetzung des entsprechenden Ratsbeschlusses das Interessenbekundungsverfahren für die Dokumentations- und Beratungsstelle für antisemitische Vorfälle laufe. Die Ausschreibung laufe noch bis zum 6. Juni 2019. Sie gehe davon, dass sie in der nächsten Ausschusssitzung über die Entscheidung informieren könne. Abschließend teile sie mit, dass man, die entsprechende Anregung aus dem Ausschuss aufgreifend, eine Klausurtagung für den Internationalen Ausschuss im Zusammenhang mit dem LIP-Prozess durchführen wolle. Im ersten Quartal 2020 wolle man sich mit einem Klausurnachmittag warmlaufen, auf dem es um die Leitlinien der Integrationspolitik gehen werde. Im vierten Quartal 2020 solle es dann wieder eine zweitägige Klausurtagung geben, bei der über den Ziel- und Maßnahmenkatalog des neuen LIP gesprochen und dieser finalisiert werden solle.


TOP 11.
Aktuelles

Keine Wortmeldungen

Vorsitzende Ratsfrau Jeschke schließt die Sitzung um 19:11 Uhr.

Stadträtin Beckedorf Hannig-Schohaus (für das Protokoll)