Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 09.05.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.04.2019)
Protokoll (erschienen am 26.06.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB- Datum 13.06.2019

PROTOKOLL

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 9. Mai 2019,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.34 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Busse (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Monika Gehle ab TOP 3 (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Büchle (FB Gebäudemanagement)
Frau de Cassan (FB Wirtschaft)
Herr Schaefer (FB Sport und Bäder)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)




Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 24. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Emine Öztürk
(Drucks. Nr. 15-1031/2019)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Genehmigung des Protokolls über die 22. Sitzung am 07.03.2019
- Öffentlicher Teil -

5. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE (max. 45 Minuten) 1. Teil

7. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: „Denkmalgeschütztes Haus Pinkenburger Straße 3, 30655 Hannover“
Eingeladen sind: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

7.1. Sachstandsbericht der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB)

5. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE (max. 45 Minuten) 2. Teil

6. Information über den Rahmenvertrag zur Errichtung einer Medizinischen Hochschule
(Informationsdrucks. Nr. 1148/2019 mit 1 Anlage)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
Kita Kleefelder Frischlinge e. V. - 10/2019
(Drucks. Nr. 15-1335/2019)

8.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
AWO Kita Kapellenbrink Region Hannover e. V. - 11/2019
(Drucks. Nr. 15-1336/2019)

9. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

9.1. E N T S C H E I D U N G

9.1.1. Verlegung der Haltestelle für die neue Fahrbibliothek
(Drucks. Nr. 15-0992/2019 mit 1 Anlage)






9.2. A N H Ö R U N G E N

9.2.1. Gymnasium Schillerschule, Umbau und Erweiterung G9
(Drucks. Nr. 1021/2019 mit 3 Anlagen)

9.2.2. Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Nikolaas-Tinbergen-Weg
(Drucks. Nr. 1028/2019)

10. A N T R Ä G E

10.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott

10.1.1. Aufstellung Schild und zusätzliche Bänke
(Drucks. Nr. 15-1053/2019)

10.1.2. Tagesordnungen des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1054/2019)

10.1.3. Verbesserung der Beleuchtung Abgang (Treppe) Campus Kleefeld zur Karl-Wiechert-Allee
(Drucks. Nr. 15-1055/2019)

10.1.4. Aufstellung von Mülleimern an der Baumschulenallee
(Drucks. Nr. 15-1071/2019)

10.1.5. Bordsteinabsenkung Edeka Roderbruch / Roderbruchmarkt
(Drucks. Nr. 15-1098/2019)

10.1.6. Absenkung der Bordsteinkante Einmündung Hölderlinstraße/Stadtparkweg
(Drucks. Nr. 15-1100/2019)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Waldwege in der südlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1095/2019)

10.3. der Fraktion DIE LINKE.

10.3.1. Taubenplage eindämmen
(Drucks. Nr. 15-1108/2019)

10.3.1.1. Taubenplage eindämmen
(Drucks. Nr. 15-1108/2019 N1)

10.3.2. Grillplätze einrichten – Freiräume schaffen!
(Drucks. Nr. 15-1109/2019)







11. A N F R A G E N

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Baugebiet Paracelsusweg
(Drucks. Nr. 15-1090/2019)

11.1.2. Ladesäulen für Elektroautos im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1092/2019)

11.1.3. Maulwurfvergrämung auf der Bezirkssportanlage Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1093/2019)

11.1.4. Sportplatz der Bezirkssportanlage Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1094/2019)

11.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

11.2.1. Änderung von Grundstücksbezeichnungen (Straße, Hausnummern)
(Drucks. Nr. 15-1096/2019)

11.3. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

11.3.1. Obdachlose und Wohnungslose im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1089/2019)

12. M I T T E I L U N G E N

12.1. des Bezirksbürgermeisters

12.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements




















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 24. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die 24. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Emine Öztürk
(Drucks. Nr. 15-1031/2019)

Der Bezirksrat beschloss,

gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Emine Öztürk die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Bezirksbürgermeister Hofmann verpflichtete Frau Monika Gehle als Bezirksratsfrau. Er wies auf die Pflichten und Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hin und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 4.
Genehmigung der Protokolle über die 22. Sitzung am 07.03.2019 - Öffentlicher Teil -
Das Protokoll wurde mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 5.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE (max. 45 Minuten) 1. Teil

Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 18.39 Uhr bis 18.47 Uhr durchgeführt.

Ein Einwohner fragte nach, welche Ziele das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege allgemein verfolge und was diese speziell in Bezug auf das Baudenkmal Pinkenburger Straße unternehme. Des Weiteren interessierte ihn, wie die Niedersächsische Denkmalbehörde die Aufregung der Bürger*innen - auch den Zeitungsartikel – werte. Er informierte darüber, dass sich bereits Bürger*innen bereit erklärt hätten, eine Bürgerinitiative mithilfe eines Anwalts zu gründen, um Fortschritte zu erzielen. Hier seien nur noch die Kosten für den Anwalt zu klären.



Ein zweiter Einwohner stellte die Frage, warum nicht eine Vertretung an der Anhörung teilnehmen könne. Er wies auf die Einmaligkeit dieses 300 Jahre alten Gebäudes hin. Es handele sich nicht nur um eine juristische Angelegenheit, sondern auch um eine „Herzensangelegenheit“. Er fragte nach, ob es mit dem Gebäude ein ähnlich gutes Ende wie mit der Bockwindmühle nehmen würde.
Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass alle Bezirksratsmitglieder „erschüttert“ seien, dass weder das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege der Einladung gefolgt, noch ein Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde anwesend sei. Eine entsprechende Äußerung sei vorbereitet. Die SPD-Fraktion werde den Vorgang weiterhin im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eng begleiten.
Bezirksratsherr Oppelt bestätigte, dass der Bezirksrat hier dringenden Handlungsbedarf sehe, um das hochwertige Baudenkmal zu erhalten. Er lobte das Signal aus der Bevölkerung, dass es evt. zur Gründung einer Bürgerinitiative kommen könne. Die CDU-Fraktion unterstütze dies. Er missbilligte, dass kein Vertreter von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Hannover anwesend sei. Es sollte die Möglichkeit der Vertretung geben.

Dem Vorschlag von Bezirksbürgermeister Hofmann den TOP 5 zu unterbrechen und TOP 7 und 7.1. vorzuziehen, wurde einstimmig zugestimmt.

Bezirksratsherr Busse bedankte sich bei dem ersten Einwohner für seine Initiative. Er war sich sicher, dass die Groß-Buchholzer gemeinsam die Kosten für einen Anwalt zur Gründung einer Bürgerinitiative aufbringen würden.


TOP 7.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: „Denkmalgeschütztes Haus Pinkenburger Straße 3, 30655 Hannover“
Eingeladen sind: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege


Bezirksbürgermeister Hofmann verlas die an ihn gerichtete Antwort des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege:
Sehr geehrter Herr Hofmann, im Auftrag der Präsidentin Dr. –Ing. Christina Krafczyk darf ich Ihnen mitteilen, dass wir nicht beabsichtigen, an der von Ihnen geplanten Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld teilzunehmen. Wir begrüßen Ihr offensichtliches Interesse an der Problematik des Erhalts dieses für die Stadt Hannover bedeutenden Kulturdenkmals. Eine breite öffentliche Unterstützung der Bemühungen um eine Rettung ist sicherlich hilfreich. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) verpflichtet in Paragraf 6 Absatz 1 allerdings den Eigentümer. Die Stadt Hannover als zuständige untere Denkmalschutzbehörde verfolgt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten seit langer Zeit auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall die Ziele des NDSchGes umzusetzen. Unser Haus wird dabei soweit erforderlich mitwirken.“

Bezirksbürgermeister Hofmann erklärte, dass sich die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter*in aufgrund der Antwort auf die nachfolgende Missbilligung geeinigt hätten:
Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt sich seit mehreren Jahrzehnten mit dem kritischen Zustand der Baudenkmale Kapellenbrink 29 und Pinkenburger Straße 3. Insbesondere das Objekt in der Pinkenburger Straße 3, erbaut im Jahr 1619, erscheint seit Jahrzehnten in einem zunehmend besorgniserregenden Zustand. Aus diesem Grund erfolgten immer wieder Nachfragen des Stadtbezirksrates bei




der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Hannover. Diese Anfragen wurden im Allgemeinen unzureichend beantwortet, häufig mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Landesdenkmalpflege. Aus diesem Grund setzte der Stadtbezirksrat eine Anhörung zum Thema im Rahmen seiner Sitzung im Mai 2019 an. Die Landesdenkmalpflege lehnte eine Beteiligung an der Anhörung ab. Der Stadtbezirksrat verweist auf die im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz verankerte Pflicht zur Erhaltung für Baudenkmalen, die sich nicht nur auf den Eigentümer, sondern auch auf das Land Niedersachsen bezieht. Der Stadtbezirksrat bezweifelt, dass das Land Niedersachsen dieser Pflicht in den vergangenen drei Jahrzehnten in ausreichendem Maße nachgekommen ist und protestiert entschieden gegen die Weigerung der Landesbehörde, im Rahmen der Bezirksratssitzung zur Verfügung zu stehen. Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld spricht der Denkmalschutzbehörde des Landes Niedersachsen hiermit seine Missbilligung aus.“

Bezirksratsherr Oppelt fragte nach, warum in diesem Text nicht auch Bezug auf die Untere Denkmalschutzbehörde genommen worden sei.
Frau Schulz gab den Hinweis, dass die Untere Denkmalschutzbehörde um einen Sachstandsbericht gebeten wurde. Es handele sich hierbei um ein Auskunftsersuchen. Auskunftsersuchen können sowohl mündlich als auch schriftlich beantwortet werden. Die schriftliche Antwort werde unter TOP 7.1. verlesen.

Die Missbilligung wurde einstimmig angenommen.

Bezirksratsherr Busse bezeichnete die Antwort des Landesamtes in Bezug auf das Engagement der Bürger*innen vor Ort als zynisch und erinnerte an einen Vorfall vor 20 Jahren als eine örtlich engagierte Gruppe, die Balken des Gebäudes mit Holzschutzmittel gestrichen hatte und den Kommentar der anwesenden vier Vertreter des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.


TOP 7.1.
Sachstandsbericht der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB)
Frau Baron verlas folgenden Sachstandsbericht der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB):
Eine Teilnahme von Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) an der Bezirksratssitzung ist nicht möglich.
Gleichwohl begrüßt die UDB ausdrücklich das kommunalpolitische Interesse an der Aufgabe des Denkmalschutzes und hier konkret an der Erhaltung der Baudenkmale Pinkenburger Straße 3 und 3a. Der Leerstand und die damit verbundene Verschlechterung des Zustands der Baudenkmale sind nicht akzeptabel und es ist durchaus nachvollziehbar, dass bislang fehlende, vor Ort sichtbare Fortschritte für Unmut sorgen.
Zum rechtlichen Rahmen und zum Sachstand betreffend die Baudenkmale Pinkenburger Straße 3 und 3a hat die Verwaltung den Bezirksrat bereits mehrfach schriftlich informiert, zusammenfassend sei an dieser Stelle noch einmal ausgeführt:
Das von der Denkmalbehörde angeordnete Gutachten zum Schadensbild und zur Standsicherheit des Gebäudes hat keine akute Gefährdungssituation festgestellt. Nach dem vorliegenden Schadensgutachten ist ein Maßnahmenplan mit notwendigen Schritten zur Sicherung der Gebäude vereinbart und mit einem konkreten Terminplan in einzelnen Abschnitten bis zum Juni 2019 unterlegt worden. Die Eigentümer haben diese Vereinbarung zunächst anerkannt. Damit wäre die provisorische Sicherung bis zum Sommer 2019 abgeschlossen gewesen. Da die Zusagen nicht eingehalten wurden, sind




die Sicherungsarbeiten zum Gegenstand denkmalrechtlicher Anordnungen zu machen, die ihrerseits wieder durch Klage beim Verwaltungsgericht beantwortet werden können. Außerdem sind der Verwaltung in diesem Zusammenhang enge Grenzen gesetzt, da nur notwendige Sicherungsarbeiten angeordnet werden können, die ohne konkrete Nutzungsperspektive nicht die für die Baudenkmale zu wünschende Lösung im Sinne einer denkmalgerechten Sanierung sein können.
Es bleibt daher das vorrangige Ziel, Eigentümer für das Objekt zu gewinnen, die mit Blick auf eine tragfähige Nutzung ein Sanierungskonzept für die Gesamtanlage umsetzen. Dieses Vorgehen kann aber mit öffentlich-rechtlichen Mitteln nicht erzwungen werden.
Die diesem Ziel entgegenstehenden privaten Hindernisse können hier aus Gründen des Datenschutzes nicht näher ausgeführt werden.
Die UDB der Stadt Hannover ist in ihrem Vorgehen nicht isoliert tätig, sondern in enger Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Bereich Recht und nimmt darüber hinaus die Beratung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) als Fachamt in Anspruch, dass über Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen in Niedersachsen verfügt.
Da von Seiten des Bezirksrates wiederholt gefragt wird, „ab welchem Zeitpunkt die Verwaltung eine Enteignung in Betracht ziehen würde“, sei noch einmal klargestellt, dass der Antragsteller eines Enteignungsverfahrens nicht die Untere Denkmalbehörde sein könnte, sondern nur diejenige Stelle, die durch die Enteignung begünstigt werden soll, das heißt entweder das Land Niedersachsen, eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des Privatrechts, sofern der Enteignungszweck, nämlich die Erhaltung des Kulturdenkmals, zu den satzungsgemäßen Aufgaben der juristischen Person gehört und die Erfüllung gesichert ist. Die Enteignung kommt auch nur als „Ultima Ratio“ in Betracht, wenn es keine andere rechtlich und wirtschaftlich mögliche Maßnahme gibt, die in geringerem Umfang in die Rechte der Eigentümer eingreift.
Die UDB ist daher darauf angewiesen, in Abstimmung mit dem Bereich Recht die erforderlichen denkmalrechtlichen Anordnungen zu treffen und diese soweit erforderlich durch Zwangsmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) durchzusetzen und dieses Vorgehen gegebenenfalls vor den Verwaltungsgerichten zu verteidigen. Das Verfahren ist insoweit noch offen. Wenn es Ergebnisse gibt, wird die Verwaltung den Bezirksrat informieren.
Unabhängig von der Pflicht, die Baudenkmale zu erhalten, sind die Eigentümer in der Pflicht die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und mögliche Gefahren unmittelbar abzuwenden. Die Eigentümer sind sich dessen bewusst und haben dies der Verwaltung gegenüber anerkannt und bestätigt. Sollten sich dennoch vor Ort konkrete Gefahrensituationen abzeichnen, sollten entsprechende Hinweise direkt an die Bauaufsicht der Landeshauptstadt Hannover gegeben werden. Der zuständige Baukontrolleur wird entsprechend informiert, auch die Situation der Dachdeckung aktuell zu prüfen.“

Bezirksratsherr Busse ging auf das erstellte Gutachten ein. Danach sei das Haus standsicher. Er fragte nach, ob der Eigentümer juristisch dazu gezwungen wurde, dieses Gutachten erstellen zu lassen, ob er das Gutachten selbst bezahlt und entsprechend den Gutachter selbst ausgesucht habe. Falls dem so sei, interessierte ihn, ob es keine Möglichkeit gebe, ein unabhängiges Zweitgutachten zu erstellen.
Die ersten drei Fragen bejahte Frau Baron. Sie ergänzte, dass das Gutachten von der Denkmalschutzbehörde geprüft wurde. Die Frage hinsichtlich des Zweitgutachtens werde zu Protokoll beantwortet.
Antwort der Unteren Denkmalschutzbehörde: Das Schadensgutachten wurde von einem renommierten Ingenieurbüro (vormals öffentlich bestellter Prüfingenieur) aus Hannover erstellt. Es besteht daher kein Grund, das Gutachten in Frage zu stellen und daher z. Zt.




keine Notwendigkeit, ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben, auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten.
Bezirksratsherr Jäger bat um Prüfung, welche anderen rechtlichen Möglichkeiten der Bezirksrat habe. Er bemerkte, dass es für eine Bürgerinitiative evt. die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unterlassendem Handeln gebe. Er bat darum, dass der Brief des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und der Sachstandsbericht der UDB bereits vor dem Protokoll versandt werde. (Anmerkung: Am 03.06.2019 erfolgt.)


TOP 5.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE (max. 45 Minuten) 2. Teil

Der zweite Teil der Einwohner*innenfragestunde wurde von 19.02 Uhr bis 19.17 Uhr durchgeführt.

Ein weiterer Einwohner fragte in Richtung UDB und NLD nach, welche rechtlichen Möglichkeiten es in Bezug auf den Erhalt des Gebäudes gebe, welche bereits genutzt worden und ob diese ausreichend seien, damit das Gebäude nicht einstürze. Er führte dies und seine Eindrücke näher aus.

Ein dritter Einwohner ging auf den Neubau der MHH ein und zitierte aus entsprechenden Zeitungsartikeln. Er wies darauf hin, dass "Grün" für die Stadt notwendig sei.

Ein vierter Einwohner regte an, eine „Bürgerausschreibung“ bzw. Bürgerantrag zu stellen, damit der Roderbruch zu seinem 50-jährigen Bestehen eine eigene Flagge erhalte.

Der zweite Einwohner ergänzte, dass das Verkehrskonzept zur Erweiterung der MHH noch offen sei. Es gebe die Möglichkeit, die Stadtbahnlinie umzulegen oder Elektrofahrzeuge einzusetzen. Er regte an, anstatt dieser über eine Seilbahn – ähnlich wie auf dem Expo Gelände zur Expo – nachzudenken.
Des Weiteren habe er festgestellt, dass auf dem Gelände an der Karl-Wiechert-Allee Reihenhäuser gebaut werden und fragte nach, ob die mehrgeschossige Bauweise entfalle.
Bezirksbürgermeister Hofmann entgegnete, dass unter Beteiligung der Anlieger, das Konzept Heideviertel weiterentwickelt worden sei. Nunmehr seien 14 Doppelhaushälften und ein Geschossbau mit 100 kleineren Wohnungen vorgesehen.

Bezirksratsherr Plotzki bat darum, das Verkehrskonzept zum Neubau der MHH und die zugrundeliegenden Gutachten öffentlich zu machen, um Transparenz herzustellen.
Bezirksbürgermeister Hofmann bat Herrn Jürgens von der Stabsstelle der MHH 2025 als Sachverständigen um Beantwortung.
Herr Jürgens erklärte, dass zurzeit die Möglichkeiten der Auslage der Gutachten geprüft werde, um Transparenz herzustellen und Misstrauen abzubauen. Es solle kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden.
Bezirksratsherr Teicher informierte darüber, dass er das Präsidium der MHH angeschrieben habe, um die in den Infoveranstaltungen gezeigten Präsentationen für alle Mitglieder des Bezirksrates zu erhalten. Er bat diesbezüglich um Unterstützung durch Bezirksbürgermeister Hofmann.
Der dritte Einwohner bat darum, dass die Gutachten für alle digital zur Verfügung gestellt und nicht nur zur Einsichtnahme ausgelegt werden.





TOP 6.
Information über den Rahmenvertrag zur Errichtung einer Medizinischen Hochschule
(Informationsdrucksache Nr. 1148/2019 mit 1 Anlage)

Frau de Cassan erläuterte, dass mit der Informationsdrucksache der zu Grunde liegende Sachverhalt zum Rahmenvertrag zur Errichtung einer Medizinischen Hochschule aus dem Jahre 1966 dargestellt werden solle. Dieser Vertrag verpflichte die Stadt u. a. eine weitere Fläche auf das Land zu übertragen. Sie berichtete, dass der Rat der Stadt Hannover 1960 beschloss, ein neues Zentralkrankenhaus zu errichten. Um alle Stadtteile gut zu versorgen, fiel die Entscheidung auf den Südosten der Stadt und die Grundstücksuche begann. Parallel habe damals der Wissenschaftsrat entschieden, dass es in Hannover eine medizinische Hochschule geben solle. Für Hannover als Standort sprachen u. a. die laufenden Planungen für ein Zentralkrankenhaus. Im Jahr 1966 haben nach diversen Gesprächen Stadt und Land den sog. Rahmenvertrag zur Errichtung einer Medizinischen Hochschule geschlossen.
Der Vorteil wurde darin gesehen, dass bei der gemeinsamen Variante mit der MHH in der Folgezeit keine Betriebskostenzuschüsse und keine weiteren Unterhaltungen durch die Stadt erforderlich wurden. Laut Rahmenvertrag habe die Stadt u. a. einen Kostenzuschuss geleistet und die Grundstücke übertragen. In zwei Etappen sei dieser Vertrag im Hinblick auf die Grundstücke vollzogen worden. Es fehle noch der dritte Abschnitt westlich des Stadtfelddamms. Dieser werde nunmehr vertragsgemäß von der Landeshauptstadt Hannover angefordert. Da der Rahmenvertrag sehr alt sei, werden bestimmte Sätze konkretisiert. Es werde kein Grundstück verschenkt, sondern die letzte Tranche in einem Geschäft übergeben, wo der Gegenwert bereits erhalten wurde. Frau de Cassan berichtete, dass das Krankenhaus seit über 50 Jahren in Betrieb sei und nunmehr der letzte Schritt aus diesem alten Rahmenvertrag vollzogen werde.

Bezirksratsherr Teicher ging auf die genannten Drucksachen in der Info-Drucksache ein. Eine Einsichtnahme in diese sei erst am 10.05.2019 vereinbart worden. Es bestünde noch Klärungsbedarf. Er habe an der Info-Veranstaltung der MHH teilgenommen und dort hätte ein Großteil der Beteiligten – Kleingärtner*innen und die MHH - ihre Standpunkte dargelegt.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion begrüße, dass über 1 Milliarde Euro im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld investiert werden. Er hob die Bedeutung der MHH hervor. Es sei erfreulich, dass die MHH sich zum Standort Hannover bekenne. Der Bezirksrat könne über den Standort nicht entscheiden. Diese Entscheidung liege beim Land und der MHH. Die Argumente für die Entscheidung Stadtfelddamm seien nachvollziehbar, u. a. die kürzere Bauzeit für die neuen Gebäude und geringere Kosten für die Interimsbauten. Eine Entscheidung für die Karl-Wiechert-Allee hätte eine Dauerbaustelle mit den entsprechenden Verkehrsbelastungen auf der Karl-Wiechert-Allee bedeutet. Die CDU-Fraktion halte die Entscheidung für richtig und weise gleichzeitig darauf hin, dass die Stadt Hannover den Kleingärtner*innen entgegenkommen und sich für ortsnahe Lösungen einsetzen solle. Im Hinblick auf den Verkehr appellierte er an Stadt, Land und MHH, dass der Verkehr für die Anwohner*innen möglichst verträglich geregelt werde.
Bezirksratsherr Plotzki ging auf die am Vortag stattgefundene Informationsveranstaltung der MHH ein. Er wies darauf hin, dass viele betroffene Anwohner*innen Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation während des Baus und nach Inbetriebnahme geäußert hätten. Er merkte an, dass die Folgen in Bezug auf den Verkehr nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Auch die Auswirkungen auf die Natur und den Naherholungsbereich seien nicht entsprechend gewertet worden. Er bemängelte, dass die verkehrliche Anbindung über den nördlichen, naturnahen Raum erfolgen solle. Es müsse für eine bessere Erschließung ohne Auto gesorgt werden. Er favorisierte die Erschließung über



die Stadtbahnhaltestelle und eine verbesserte Anbindung an die S-Bahn-Station. Die Verkehrsgutachten sollten den Bürger*innen zugänglich gemacht werden. Die Fraktion DIE LINKE. habe festgestellt, dass bereits Fakten geschaffen werden und den Pächtern von Grabeland bereits in diesem Jahr gekündigt werden solle und den Kleingärtnern in 2020.
Herr Jürgens als Sachverständiger in Sachen MHH erläuterte den Ablauf der Entscheidungsphase. Die jetzige Entscheidung sei nicht nur aus rein wirtlichen Gründen getroffen worden. Es habe vier Varianten gegeben, die nach einheitlichen Kriterien überprüft worden seien. Es sei eine qualitative und eine quantitative Bewertung erfolgt. Die qualitative Untersuchung habe sich auf die Funktion in einem relativ großen Kriterienkatalog bezogen und darüber hinaus sei eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt. Im Vordergrund stand, dass das Klinikum weiterhin voll funktionsfähig bleibt. Dies sei auch der Hauptgrund gewesen, den jetzigen Standort zu wählen. Er erinnerte an den Versorgungsauftrag für die Stadt, das Land und darüber hinaus. Es wies auf die große Anzahl der ambulanten und stationären Behandlungen hin und den erheblichen Investitionsstau der letzten Jahre. Das Gelände sei hoch verdichtet und es sei kein Standort mehr zu finden, wo ein Bereich ausgelagert werden könne, um diesen zu sanieren.
Bezirksratsherr Jäger bedankte sich für die Informationsdrucksache, die zur Transparenz in dem Verfahren beitrage. Er schilderte den schlechten Zustand der MHH Gebäude und zeigte sich überrascht, dass die Entscheidung nun zu investieren, in Frage gestellt werde. Der Bezirksrat stehe dafür, dass der Grünzug nicht geopfert werde und er werde die Verkehrssituation im Blick behalten. Bei der Vorstellung am Vortag habe es sich um eine Vision gehandelt. Die Zuwegung für die Autos sei kritisch zu sehen. Dies sei aber nicht mit der Standortentscheidung zu vermengen. Die MHH sei wichtig vor Ort. Er appellierte daran, den Fokus auf die Dinge zu legen, die noch verändert werden können.
Dem GO- Antrag von Bezirksratsherr Behrendt auf Ende der Debatte, wurde mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen entsprochen.
Bezirksratsherr Teicher ging nochmals auf die Kleingärtner*innen ein und führte dies aus.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott unterstützte die Aussage von Frau Tegtmeyer-Dette auf der Informationsveranstaltung der MHH und zitierte sie sinngemäß: "Es sei Aufgabe der Politik, das große Ganze im Auge zu behalten. Kompromisse seien zu schließen. Es könne nicht sein, dass Einzelinteressen besonders berücksichtigt werden." Bezirksratsfrau Kleinert-Pott führte aus, dass es Ziel sein müsse, dass die Gebäude und die Ausstattung der MHH internationalen Standards entsprechen und schnellstmöglich mit einer Umsetzung begonnen werde. Sie appellierte an alle, dem zuzustimmen.


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Kita Kleefelder
Frischlinge e. V. - 10/2019

(Drucks. Nr. 15-1335/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Kita Kleefelder Frischlinge e. V.
Betrag: bis zu 4.000,00 €
Verwendungszweck: Projekt: „Außengelände der Kita – Anschaffung einer Spielkombination“
(Zuwendung 10/2019)
Einstimmig


TOP 8.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die AWO Kita Kapellenbrink Region Hannover e. V. - 11/2019
(Drucks. Nr. 15-1336/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: AWO Kita Kapellenbrink Region Hannover e. V.
Betrag: bis zu 1.382,00 €
Verwendungszweck: Anschaffung von vier Fahrzeugen
(Zuwendung 11/2019)

Einstimmig


TOP 9.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 9.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 9.1.1.
Verlegung der Haltestelle für die neue Fahrbibliothek
(Drucks. Nr. 15-0992/2019 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss,
die Verlegung des Haltepunktes der neuen Fahrbibliothek zu beschließen.

Einstimmig


TOP 9.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.2.1.
Gymnasium Schillerschule, Umbau und Erweiterung G9
(Drucks. Nr. 1021/2019 mit 3 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Schillerschule zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen des Abiturs nach 13 Jahren in Höhe von insgesamt 23.410.000 €
sowie
2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Einstimmig






TOP 9.2.2.
Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Nikolaas-Tinbergen-Weg
(Drucks. Nr. 1028/2019)

Der Bezirksrat empfahl,
  • eine Hortgruppe (20 Plätze) der Kita Nikolaas-Tinbergen-Weg 4 in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Hannover GmbH in eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

  • ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.


Einstimmig

TOP 10.


A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott

TOP 10.1.1.
Aufstellung Schild und zusätzliche Bänke
(Drucks. Nr. 15-1053/2019)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob festgestellt worden sei, dass eine problematische Situation am Kantplatz vorliege. Er wies auf die Anleinpflicht auf den städtischen Schmuckplätzen hin. Der Kantplatz falle unter den Begriff "Schmuckplatz". Aus diesem Grund beantrage die Fraktion DIE LINKE. getrennte Abstimmung.
Bezirksratsherr Fulst entgegnete, dass Plätze auf den Bänken in der wärmeren Jahreszeit fehlen würden. Die Kinder würden auf dem Platz spielen und es solle vermieden werden, dass diese – wie bereits geschehen – in Hundekot treten.

Der Bezirksrat beschloss:
1. Es werden zusätzliche Bänke um die Grünfläche am Kantplatz aufgestellt.
2. Es wird ein Schild aufgestellt, dass deutlich macht, das die Fläche des Kantplatzes nicht als „Hundeklo“ genutzt werden soll.
Getrennte Abstimmung:
Punkt 1: einstimmig
Punkt 2: 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen






TOP 10.1.2.
Tagesordnungen des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1054/2019)

Bezirksratsherr Fulst trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Plotzki schlug vor, den Antrag um die Sitzungen des Präventionsrates zu ergänzen, soweit keine rechtlichen Bedenken bestehen würden.
Frau Rembecki wies darauf hin, dass die Sitzungen des Präventionsrates und seiner Arbeitsgruppen im Stadtbezirksportal veröffentlicht werden. Auf Wunsch der Mitglieder seien deren Kontaktdaten mit aufgeführt worden, um direkt von den Arbeitsgruppensprechern nähere Informationen zu erhalten, z. B. über den Sitzungsort.
Bezirksratsherr Plotzki nahm aufgrund der Ausführungen seinen Vorschlag zurück.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Tagesordnungen des Integrationsbeirates werden zeitnah zusätzlich in das öffentlich zugängliche Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt Hannover z.B. unter einem Reiter „Integrationsbeiräte“ eingepflegt und sind damit an einer zentralen Stelle zu finden.

Einstimmig


TOP 10.1.3.
Verbesserung der Beleuchtung Abgang (Treppe) Campus Kleefeld zur Karl-Wiechert-Allee
(Drucks. Nr. 15-1055/2019)

Bezirksratsherr Behrendt verlas den Antrag.

Der Bezirksrat beschloss:
1. Es wird für eine angemessene Beleuchtung vom Parkplatz (der Hochschule Hannover Fakultät V) zur Straßenbahnhaltestelle Karl-Wiechert-Allee, sowohl beim Treppenaufgang, als auch beim alternativen Aufgang gesorgt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert die Beleuchtung, wenn möglich, in Kooperation mit dem Projekt "Kleefeld leuchtet" zu gestalten.
Einstimmig


TOP 10.1.4.
Aufstellung von Mülleimern an der Baumschulenallee
(Drucks. Nr. 15-1071/2019)

Bezirksratsfrau Kleinert-Pott stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:
1.. Es werden Mülleimer aufgestellt:
  • an der Parkbank Baumschulenallee/Ecke Rotekreuzstraße









  • an einem geeigneten Platz an der Baumschulenallee (stadtauswärts) zwischen Rotekreuzstraße und Osterfelddamm
2.. Der neu gegründete Ordnungsdienst kontrolliert regelmäßig den Bereich Baumschulenallee und beauftragt im Bedarfsfall aha mit der Säuberung
Einstimmig


TOP 10.1.5.
Bordsteinabsenkung Edeka Roderbruch / Roderbruchmarkt
(Drucks. Nr. 15-1098/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimme. Er merkte an, dass durch den höheren Bordstein evt. der schnelle Durchgang z. B. für Rollatoren abgemindert werde und die Gefahr nicht so groß sei, vor eine Straßenbahn zu laufen. Die Straßenbahnen würden in die Haltestelle Roderbruchmarkt sehr schnell einfahren. Er erinnerte daran, dass ein entsprechender Antrag auf Einrichtung einer Warnblinkanlage am westlichen Weg oder eine Begrenzung der Geschwindigkeit bei der Einfahrt der Straßenbahnen von der infra abgelehnt worden sei.

Der Bezirksrat beschloss:

Am Ende Stadtbahnhaltestelle Roderbruch Markt, Richtung stadteinwärts befindet sich in unmittelbarer Nähe der Schranke an der Stadtbahn auf der Stadtbahnseite Roderbruch Markt ein Bordstein, der für die Benutzerinnen und Benutzer von z.B. Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren ein Hindernis darstellt.Die Verwaltung wird daher aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Bordstein auf einer Breite von ca. 1 m abgesenkt wird.

Einstimmig


TOP 10.1.6.
Absenkung der Bordsteinkante Einmündung Hölderlinstraße/Stadtparkweg
(Drucks. Nr. 15-1100/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte den Antrag vor und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bordsteinkante am Ende der Hölderlinstraße in Kleefeld zum Stadtparkweg hin abzusenken.

Einstimmig








TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Waldwege in der südlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1095/2019)

Bezirksratsherr Hunze trug den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ausreichende finanzielle Mittel in den nächsten Haushaltsplanentwurf sowie in die folgenden Haushaltspläne für die Instandsetzung und Instandhaltung der Waldwege in der südlichen Eilenriede einzustellen.

Einstimmig


TOP 10.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 10.3.1.
Taubenplage eindämmen
(Drucks. Nr. 15-1108/2019)

Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass er eine Neufassung einbringe.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert,
1. ein Taubenfütterungsverbot auszusprechen,
2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Nisten von Tauben unter Brücken, Unterführungen, etc. zu verhindern und
3. besonders verschmutzte Bereiche umgehend reinigen zu lassen.
Neufassung


TOP 10.3.1.1.
Taubenplage eindämmen
(Drucks. Nr. 15-1108/2019 N1)

Bezirksratsherr Plotzki verlas die Neufassung des Antrages.
Bezirksratsfrau Starke stellte fest, dass die SPD-Fraktion sich dem Antrag zu Punkt 1 mit der vorgetragenen Neufassung anschließen könne. Zu Punkt 2 bat die SPD-Fraktion um eine Änderung und verlas diese.
Bezirksratsherr Teicher erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Änderungsvorschlag übernehme.
Bezirksratsherr Oppelt merkte an, dass die CDU-Fraktion beide Anträge unterstütze. Als besonders betroffener Bereich benannte er die Ecke Scheidestraße / Ecke




Berckhusenstraße. Dort müsse dringend etwas passieren. Er warb um eine breite Zustimmung auch mit der vorgeschlagenen Änderung von Bezirksratsfrau Starke.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert,
1. ein das Taubenfütterungsverbot auszusprechen in der Öffentlichkeit bekannter zu machen,
2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Nisten von Tauben unter Brücken, Unterführungen, etc. zu verhindern gemeinsam mit den Eigentümern von Brücken und Unterführungen nach Lösungen zu suchen und verstärkt den Ausbau von Taubenschlägen, um damit wirkungsvoll die Taubenanzahl zu verringern und
3. besonders verschmutzte Bereiche umgehend reinigen zu lassen.
Einstimmig


TOP 10.3.2.
Grillplätze einrichten – Freiräume schaffen!
(Drucks. Nr. 15-1109/2019)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Oppelt informierte, dass die CDU-Fraktion den Antrag in der vorliegenden Fassung ablehnen würde. Es bestünde die Sorge, dass festgeschriebene Grillplätze die Anlieger z. B. durch Lärm belästigen könnten.
Bezirksratsherr Behrendt fragte nach, wie die Grillplätze gestaltet werden sollten, ob z. B. ein gemauerter Grill zur Verfügung gestellt werden solle. Er informierte darüber, dass in den öffentlichen Parkanlagen grundsätzlich gegrillt werden dürfe; es sei denn, es sei ausdrücklich verboten.
Bezirksratsherr Plotzki antwortete, dass die Intention des Antrages sei, eine Regelung für Orte zu schaffen, wo Grillen offiziell möglich sei. Der Ort solle als öffentlicher Grillplatz ausgewiesen werden und eine feste Installation entstehen. Er bedauere, dass viel mit Einweggrills gearbeitet und entsprechend Müll produziert werde. Er sei offen für die Vorschläge, die die Verwaltung diesbezüglich erarbeite. Es sollten Alternativen angeboten werden, damit nicht an ungeeigneten Stellen gegrillt werde und es zu Nutzungskonflikten komme.
Bezirksratsherr Busse teilte die Sorge von Bezirksratsherrn Oppelt. Er erweiterte diese um das Thema „Müll“. Der Grundgedanke sei jedoch gut und es sei Aufgabe der Verwaltung den Grillplatz u.a. so zu gestalten, dass niemand gestört werde und die Müllentsorgung sichergestellt sei.
Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass Grillen auf dem Gelände des Spielparks nicht erlaubt sei. Um dem entgegen zu wirken, könne ein entsprechendes Schild beantragt werden. Die Intension des Antrages könne er nachvollziehen. Dieser sei jedoch nicht konkret genug, z. B. in Bezug auf die Frage, was passieren solle. Es gebe ausreichend öffentlichen Raum zum Grillen. Entsorgungsstellen für Grillkohle könne er sich vorstellen. Er merkte an, dass auch bei Vorhandensein von bestimmten Grillstellen es erlaubt sei, 50 m weiter zu grillen, weil es in öffentlichen Parkanlagen erlaubt sei.
Bezirksratsherr Plotzki entgegnete, dass definiert werden solle, was ein öffentlicher Grillplatz sei und diesen entsprechend auszustatten.





Bezirksratsherr Borstelmann bemerkte, dass der Antrag nicht konkret genug sei und nicht nachvollziehbar, da das Grillen in öffentlichen Parks gestattet sei. Er sei gegen gemauerte Grills, da dann das Müllproblem auftrete. Auch sei nicht geklärt, wer dafür verantwortlich sei, dass die Grillkohle tatsächlich erloschen sei und kein Funkenflug entstehen könne. Er betrachte dies sehr skeptisch, es sei denn, es gebe einen Paten, der sich um den Platz kümmere. Der Antrag sei daher abzulehnen.
Bezirksratsherr Jäger schlug vor, den Antrag zurückzuziehen und ggfs. neu zu formulieren. Es sei ihm nicht klar, ob der Bezirksrat den Standard für einen Grillplatz festlege oder ob die Verwaltung über den Standard eines Grillplatzes informieren solle. Falls ein Standard festgelegt werde und ein geeigneter Platz gefunden sei, könne er zustimmen, bei der jetzigen Formulierung nicht. Es sei sinnvoller mit einer zielgerichteten Idee die bereits gelebte Nutzung der Grünflächen um den Roderbruch zu unterstützen.
Nachdem Bezirksratsherr Hunze die Sitzungsleitung übernommen hatte, fragte Bezirksbürgermeister Hofmann nach, wie sichergestellt werden solle, dass alle Kulturen auf dem öffentlichen Grill unter Berücksichtigung ihrer religiösen Traditionen grillen könnten.
Bezirksratsherr Hunze bemerkte, dass unklar sei, ob öffentliche Grillplätze notwendig seien, da fast überall gegrillt werden dürfe und auch gegrillt werde. Ihn interessierte, welche Erfahrungen die Stadtverwaltung mit den anschließenden Säuberungen habe, ob der Müll mitgenommen werde oder liegenbleibe. Soweit der Müll liegebliebe, könne über öffentliche Grillplätze nachgedacht werden.
Bezirksratsherr Fulst bat um eine Konkretisierung des Platzes und den Hinweis, dass es z. B. keine Möglichkeit der Müllentsorgung gebe, um einem entsprechenden Antrag zustimmen zu können. So sei der Antrag sehr „schwammig“. Es gebe die Regel Müll nicht liegen zu lassen und ggfs. müsse die Einhaltung dieser Regel kontrolliert werden. Dies spreche aber nicht für einen öffentlichen Grillplatz.
Bezirksratsherr Plotzki informierte, dass mit dem Antrag eine positive Intension verbunden gewesen sei und nicht mit Verbotsschildern gearbeitet werden sollte. Es ging um die Schaffung von Freiräumen. Er zog den Antrag zurück und schlug vor, in einer Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten.

Antrag zurückgezogen


TOP 11.
A N F R A G E N

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Baugebiet Paracelsusweg
(Drucks. Nr. 15-1090/2019)

Bezirksratsherr Borstelmann trug die Anfrage vor.

In Bezug auf die Sportfläche im Baugebiet „Paracelsusweg“ und „In den Sieben Stücken“ werden momentan Fernwärmeleitungen entlang des Radweges, der auch am sogenannten Bolzplatz entlangführt, verlegt.





Diesbezüglich fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Was passiert mit dem Bodenaushub, der zwangsläufig anfällt?
2. Werden bei den Fernwärmeleitungen die Bedürfnisse der zu errichtenden Grundschule einbezogen bzw. gibt es hierzu bereits Planungen?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage zu 1. bezüglich des Verbleibs von Bodenaushub der Fernwärmebaumaßnahme beantwortet enercity wie folgt:
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden durch einen von enercity beauftragten Fachgutachter Baugrunderkundungen durchgeführt. Die aus den Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden- und Asphaltproben wurden entsprechend der einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften labortechnisch untersucht und klassifiziert.
Asphaltaufbruch wird entsprechend der ermittelten abfallrechtlichen Klassifizierung entsorgt bzw. einer geeigneten Recyclinganlage zur Verwertung zugeführt.
Mutterboden wird vor dem Rohrgrabenaushub weggeschoben und nach Abschluss der Arbeiten am gleichen Ort wieder eingebaut.
Sonstiger Bodenaushub wird unter Berücksichtigung der technischen Eigenschaften und der entsprechenden Abfall-Klassifizierung nach LAGA-TR Boden teilweise auf einer Bereitstellungsfläche zwischengelagert und nach Abschluss der Rohrbauarbeiten im Rohrgraben wieder eingebaut. Stark belasteter Boden und überschüssiger Bodenaushub wird entsprechend der ermittelten Klassifizierung nach LAGA TR Boden entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt.
Die Anfrage zu 2. beantwortet die Landeshauptstadt Hannover wie folgt:
Für die zu errichtende Grundschule wurde ein Fernwärmeanschluss geplant und bereits mit enercity abgestimmt.

Bezirksratsherr Jäger fragte nach, ob die Trasse in dem Bereich verlaufe, wo vorher bereits festgestellt worden sei, dass es sich um belasteten Boden handele und dieser nunmehr ausgehoben und wieder zurück geschüttet werde.
Bezirksratsherr Borstelmann erklärte, dass entlang des Radweges an drei Punkten eine Messprobe entnommen worden sei. Es handelte sich um einen deutlich belasteten Boden mit überhöhten Werten. Die pauschale Antwort reiche ihm nicht. Er bat konkret um Mitteilung, was mit dem belasteten Boden gemacht wurde. Er fürchte, dass aufgrund der Aussage, dass der Mutterboden wieder zurück gekippt werde, nicht genau differenziert wurde. Der gesamte Bodenbereich hätte ausgetauscht werden müssen, da der gesamte Boden entlang des Radweges laut Gutachten belastet sei. Er fragte nach, wie viel Kubikmeter entsorgt und wie viele wieder aufgebracht worden seien.
Antwort von enercity zu Protokoll: Zunächst ein paar grundsätzliche Dinge, die aus unserer Sicht oft zu Verwirrungen führen können.
Für alle Projekte ist im Vorfeld grundsätzlich immer eine entsprechende Baugrunduntersuchung mit einer Analyse und einer Einstufung der Bodenverhältnisse in sogenannte LAGA Klassen erforderlich. Ohne diese Untersuchung erfolgt keine Genehmigung seitens der Behörden (hier die LHH selbst). „Belasteter“ Boden macht nicht gleich automatisch einen kompletten Bodenaustausch erforderlich. Entscheidend ist hier allein die entsprechende LAGA Einstufung nach vorheriger Analyse. Diese entscheidet über die weitere Verwendung/Entsorgung des Bodenaushubs, der dann weiter den gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Entlang der gesamten ca. 5 km langen Leitungstrasse





wurden durch einen extern bestellten Fachgutachter ca. 50 Bodenproben bis zu einer Tiefe von max. 6 m genommen, entsprechend analysiert und eingestuft. Auch in dem von Bezirksratsherrn Borstelmann angesprochenen Abschnitt befinden sich drei dieser Untersuchungspunkte. Gerne hätten wir zusätzlich die Ergebnisse des in der Anfrage aufgeführten Gutachtens mit unseren Ergebnissen für eine bessere Transparenz verglichen, aber leider konnte uns das Gutachten nicht zur Verfügung gestellt werden. Somit können wir leider nur auf unsere Werte referenzieren.
Unsere Ergebnisse in dem markierten Bereich zeigen folgende Ergebnisse: Bis 1 m Tiefe wurde die Bodenklasse Z1.1. ermittelt, ab 1 m wurde die Bodenklasse mit Z2 bestimmt. Den gesetzlichen Vorgaben folgend, wurde Bodenaushub mit der Klasse Z2 entsorgt und somit ein Bodenaustausch in diesem Bereich vorgenommen. Die entsprechenden Entsorgungsnachweise liegen uns vollumfänglich vor. Boden der Klasse 1.1 (der angesprochene Mutterboden) darf vor Ort wieder eingebaut werden. Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, das unter bestimmten Umständen auch Material der LAGA Klasse Z2 ebenfalls wieder eingebaut werden darf.


TOP 11.1.2.
Ladesäulen für Elektroautos im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1092/2019)

Bezirksratsherr Hunze stellte die Anfrage vor.

Wie aus Presseberichten zu entnehmen ist, wird enercity bis Ende nächsten Jahres im Stadtgebiet und auf Firmengrundstücken 480 Ladesäulen für Elektroautos bauen. Da dieses aus Sicht der CDU wichtige und begrüßenswerte Vorhaben bis Ende 2020 abgeschlossen sein soll, möchten wir uns nach dem aktuellen Stand der Planungen erkundigen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Säulen sollen im Stadtbezirk gebaut werden? Lässt sich dem Online-Beteiligungsverfahren von enercity bereits ein Trend entnehmen, an welchen Orten im Stadtbezirk eine Ladesäule platziert werden soll und sind diese Orte auch praktisch geeignet für eine tatsächliche Aufstellung?
2. Mit welcher Ladedauer ist bei einer Ladeleistung für eine Fahrstrecke von 100, 200, 300 und 500 km eines Mittelklassewagens bei den normalen und Schnellladesäulen zu rechnen?
3. Wird Sorge dafür getragen, dass für die Standorte möglichst keine Grünflächen in Anspruch genommen werden, dass möglichst keine Bäume gefällt werden, und dass der fließende Verkehr während der Ladevorgänge nicht behindert wird?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Nach den Regeln des Öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen in Hannover (Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover, Drucksache Nr. 2808/2018) werden in jedem Stadtbezirk mindestens zwei Ladeeinrichtungen installiert, in jedem Stadtteil soll möglichst mindestens eine errichtet werden.
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld bestehen bereits an vier Standorten Ladeeinrichtungen verschiedener Betreiber*innen. Im Rahmen der Konzession werden zurzeit mehrere weitere Standorte geprüft, darunter der vom Stadtbezirksrat




gewünschte im Heidering. Die Zahl der endgültig zu installierenden Ladeeinrichtungen steht noch nicht fest.
Die Hinweise aus der Bevölkerung ergeben zwar einen Trend, der aber noch nicht ausgewertet wird. Der Grund dafür ist, dass noch bis Anfang Juni 2019 weitere Dialogveranstaltungen für die Bevölkerung und für interessierte Bezirksratsvertreter*innen durchgeführt werden, in denen die Meldung von Wunschstandorten von enercity beworben werden.
Eingegangene Hinweise, die einen Bedarf an Ladeinfrastruktur erkennen lassen, werden anschließend nach einem bewährten Verfahren geprüft. Einen Bedarf lösen u. a. drei benachbarte Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen aus, die keinen Zugang zu eigenen Lademöglichkeiten haben.

Zu 2.) Da bisher kein echtes Mittelklassefahrzeug mit vollelektrischem Antrieb am Markt ist, teilen wir für die angefragten Fahrstrecken die rechnerischen Ladezeiten für ein Fahrzeug mit einer Stromnutzung von 22 Kilowattstunden (kWh) pro 100 Kilometer (km) mit:

Stromart
AC (Wechselstrom, Normallladen)
DC (Gleichstrom)
Ladeleistung in Kilowatt (kW)
3,7 kW
7,6 kW
22 kW
50 kW
150 kW
typische Anwendung
Schuko-
steckdose
Wallbox o. Ladesäule
Wal-
lbox o. Ladesäule
Schnell-
ladesäule
Schnell-
ladesäule
Nutzung durch E-Automodelle
nahezu alle
die meisten
sehr wenige
die meisten
sehr wenige
Ladedauer für





100 km Reichweite
5 Std. 56 Min.
2 Std. 53 Min.
1 Std.
26 Min.
8 Min.
200 km Reichweite
11 Std. 53 Min.
5 Std. 47 Min.
2 Std.
52 Min.
17 Min.
300 km Reichweite
17 Std. 50 Min.
8 Std. 41 Min.
3 Std.
1 Std. 19 Min.
26 Min.
500 km Reichweite
29 Std. 43 Min.
14 Std. 28 Min.
5 Std.
2 Std. 12 Min.
44 Min.

In der Praxis variieren die auf die Reichweite bezogenen Ladezeiten einerseits je nach bereitgestellter Leistung durch die Ladeeinrichtung und die Aufnahmeleistung auf Seiten des Fahrzeugs (gängige Beispiele sind in der Tabelle berücksichtigt), andererseits aber auch aufgrund der Außentemperatur, zugeschalteter Nebenverbraucher im Fahrzeug und insbesondere durch das Fahrverhalten. Zudem sind nur sehr wenige Modelle mit einer Nominalreichweite von 500 km am Markt verfügbar.
Auch steuert die Ladetechnik der meisten Fahrzeuge das Ladeverhalten, indem sie die Entleerung vermeidet und nahe 100 % den Ladevorgang verzögert, um die Akkus zu schonen. Generell sind das normale und das langsame Laden insgesamt




schonender für die gesamte Technik und auch wirtschaftlicher als häufiges Schnellladen.
Ladezeiten von mehr als zehn Stunden kommen in der Praxis selten vor. Entweder werden Fahrzeuge mit sehr großen Akkukapazitäten häufiger im Bereich zwischen 20 und 80 % nachgeladen, oder es wird in dringenden Fällen eine Schnellladeeinrichtung angefahren.

Zu 3.) Die Festlegung der Standorte für die öffentlichen Ladeeinrichtungen unterliegt einem sorgfältigen Prozess, in dem die Konzessionärin und die Stadtverwaltung gemeinsam dafür sorgen, dass u. a. Grünflächen geschont und der fließende Verkehr nicht mehr als bei jedem anderen Ein- und Ausparken eines Kraftfahrzeugs behindert wird. Bäume werden für öffentliche Ladeeinrichtungen in Hannover nicht gefällt.

Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass bei enercity auf der entsprechenden Internetseite 106 Vorschläge für 64 Standorte im Stadtbezirk eingegangen seien. Er fragte nach, ob nur ein einziger Standort ausgewählt worden sei oder ob es durch Doppelnennungen 64 Standorte gebe, die in die nähere Auswahl gekommen seien.
Frau Schulz entgegnete, dass momentan die Vorschläge gesammelt werden und es noch keine Standortauswahl gegeben habe.


TOP 11.1.3.
Maulwurfvergrämung auf der Bezirkssportanlage Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1093/2019)

Bezirksratsherr Borstelmann trug den Antrag vor.

Dem Dringlichkeitsantrag „Bezirkssportanlage Roderbruch“ wurde in der Sitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 23.08.2018 unter TOP 9.2.3 stattgegeben. In der Entscheidung der Verwaltung (15-1960/2018 S1) vom 15.11.2018 wird dem Antrag gefolgt. Eine erste Rasenmahd hat stattgefunden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wird für den B-/C-Platz die ständige Maulwurfvergrämung installiert?
2. Was versteht die Verwaltung unter einer „ständigen Maulwurfvergrämung“?
3. Wann beginnt die Einebnung und Walzung der Plätze und welche weiteren Maßnahmen sind stadtintern geklärt worden?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2. Ein Schädlingsbekämpfer hat den Auftrag erhalten ganzjährig das Gelände zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zur Vergrämung durchzuführen.

Zu 3. Die Einebnung ist nach der ersten Rasenmahd erfolgt.
Weitere Maßnahmen werden derzeit verwaltungsintern abgestimmt.
Bezirksratsherr Fulst fragte nach, was unter den zu klärenden internen Maßnahmen konkret zu verstehen sei.



Frau Rembecki berichtete über ein Gespräch mit dem federführenden Fachbereich hinsichtlich eines ausstehenden Protokolls zu einer Begehung der Bezirkssportanlage. Dieses werde in Kürze versandt und im Anschluss werde über weitere Maßnahmen gesprochen.
Bezirksratsherr Jäger verwies auf die diversen Anträge zur Bezirkssportanlage und bat um ein konkretes Datum, wann die Maßnahmen vorgestellt werden. Die gegebene Antwort sei unzureichend.
Bezirksratsherr Borstelmann erinnerte daran, dass über die Bezirkssportanlage bereits seit 8 Jahren geredet werde. Der jetzige Zustand sei für die Schule und die beiden dort ansässigen Sportvereine unmöglich. Er bemängelte, die gesamte Vorgehensweise, den mangelnden Informationsfluss und die gegebene Antwort. Er unterstützte die Aussage von Bezirksratsherrn Jäger, dass ein konkreter Plan vorgelegt werden müsse, wann, welche Maßnahmen durchgeführt werden.
Frau Rembecki wiederholte, dass sie zu dem federführenden Fachbereich Kontakt aufgenommen habe und zu einer Koordinierungsrunde einladen werde, sobald eine Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen stattgefunden habe.
Bezirksratsherr Oppelt ergänzte die Ausführungen von Bezirksratsherrn Borstelmann und fragte nach, ob die Verwaltung den Schädlingsbekämpfer kontrolliere und welche Maßnahmen der Schädlingsbekämpfer bisher ergriffen habe. Er äußerte seinen Unmut über die gegebene Antwort und führte dies näher aus; insbesondere im Hinblick auf das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht der Bezirksräte.
Antwort des Fachbereichs Gebäudemanagement zu Protokoll:
Maulwurfsvergrämung:
Die Beauftragung des Schädlingsbekämpfers ist eine Dauerbeauftragung, die ganzjährlich in regelmäßigen Abständen erfolgt. Aktuell wird in der 24. KW eine weitere präventive Vergrämung durchgeführt. Diese erfolgt über Duftstoffe, die in die Maulwurfsgänge eingeführt werden. Hierdurch fühlt sich der, unter naturschutzstehende, Maulwurf gestört und wird auf die umliegenden Flächen vertrieben. Die Kontrolle der Schädlingsbekämpfungsfirma erfolgt in enger Abstimmung und unter Mitwirkung der Schulhausmeister vor Ort, eine alleinige Kontrolle durch die Verwaltung ist aus Kapazitätsgründen nicht zu leisten.
interne Maßnahmen / Zeitplanung:
Für die anstehenden Maßnahmen sind zur Zeit Machbarkeitsstudien zu den Themen Sanierung der bestehenden Wasserleitungen und Möglichkeiten der Bewässerung der drei Sportplätze sowie Sanierung / Erneuerung der Decken der Sportplätze A / B / C inkl. der Überprüfung des Ascheplatzes in Arbeit. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien werden Ende Juli vorliegen. Ein gemeinsamer Koordinierungstermin unter Federführung des Stadtbezirksmanagements und unter Beteiligung der ausführenden Fachbereiche soll nach der Sommerpause stattfinden, eine genaue Terminierung erfolgt noch vor der Sommerpause. In dem Termin wird die Verwaltung den Vertretern der Politik, den Nutzern und dem MTV Groß-Buchholz die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien vorstellen, die weitere geplante Vorgehensweise erläutern und den zeitlichen Ablauf darstellen. Ziel ist es, eine Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in 2020 auszuführen.

TOP 11.1.4.
Sportplatz der Bezirkssportanlage Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1094/2019)

Bezirksratsherr Borstelmann stellte die Anfrage vor.




In Bezug auf die Sportflächen (sogenannter B-/C-/D-Platz) und etwaige Bodenbelastungen durch jedwede Schadstoffe ergeben sich einige im Zusammenhang stehende Fragen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gab es in der Vergangenheit Untersuchungen in Bezug auf die ausgewiesenen Sportflächen, auf der sich temporär auch die Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee befindet?
2. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?
3. Besteht oder bestand eine Gefährdung von Kindern, die diese Flächen nutzen bzw. genutzt haben. Ergo: Sind die Prüfwerte bzw. Vorsorgewerte bzgl. der Nutzungsart Kinderspielfläche tangiert oder gar überschritten?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1) Im südlichen Bereich der Sportanlagen wurde eine Flüchtlingsunterkunft errichtet. Im Zuge der Planungen und vorbereitenden Untersuchungen wurde für den Bereich der Flüchtlingsunterkunft ein Bodengutachten erstellt.
Zu 2) Proben aus dem obersten Meter ließen eine geringfügige Belastung oberhalb der für Wohnbebauung empfohlenen Werte erkennen. Aus diesem Grund wurde aus rein vorsorglichen Gründen ein Bodenaustausch bis zu 90 cm Tiefe durchgeführt.
Zu 3) Das Gutachten sagt aus, dass bei einer Rückführung der Flächen zu Grün- und Parkanlagen auf Maßnahmen verzichtet werden kann, da die Mutterbodendecke unbelastet ist. Aus den Ergebnissen des Gutachtens, konnte kein Handlungsbedarf für die Gesamtflächen abgeleitet werden




Bezirksratsherr Borstelmann fragte nach, ob die Gutachten zur Verfügung gestellt werden können, z. B. als Anlage zum Protokoll.
Frau Schulz sagte eine Klärung zu.
Der Fachbereich Gebäudemanagement antwortete wie folgt:
Zu 1) Im südlichen Bereich der Sportanlagen wurde eine Flüchtlingsunterkunft errichtet.
Im Vorfeld der Realisierung wurde im Dezember 2015 im Auftrag des Bereichs Umweltschutz auf der Fläche eine orientierende Bodenuntersuchung hinsichtlich der geplanten Nutzung „Wohnen“ durchgeführt. Es wurden anlassbezogen nur diejenigen Bereiche des Sportplatzes untersucht, die für die Nutzung als Flüchtlingswohnheim vorgesehen waren.
Zu 2) und 3) Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen, die i. d. R. bis in 1 m unter Geländeoberkante erfolgten, ergaben folgendes Bild:
Unter einer ca. 0,3 m mächtigen Mutterbodenauflage war die Fläche von sandigen, z.T. humosen Auffüllungen mit zumeist geringen Anteilen an künstlich eingebrachte Substraten gekennzeichnet, die eine Mächtigkeit von 0,4 bis 1,3 m aufwiesen. Unter der Auffüllung wurden natürliche Sande angetroffen. Es wurden Analysen des Bodens in Hinblick auf die geplante Nutzung „Wohnen“ sowie die Verwertung bzw. Entsorgung des Substrats im Zuge der Baumaßnahmen durchgeführt. Die Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung der untersuchten Schadstoffe für den Wirkungspfad Boden - Mensch wurden für die geplante Nutzung „Wohnen“ in keiner Probe überschritten. Insofern ist davon auszugehen, dass keine direkte Gefährdung für Menschen, die sich auf der Fläche aufhalten, besteht.
Die Bewertung der Schadstoffbelastung erfolgte darüber hinaus anhand von Vorsorgewerten, den sog. Bodenwerten für die Bauleitplanung in Hannover. Diese wurden
von der Ratsversammlung als „Ökologische Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ beschlossen (Drucksache Nr. 1440/2007). In Teilflächen des Untersuchungsgebietes wurde in der Auffüllung unterhalb des Mutterbodens der Auslösewert für die Nutzung „Wohnen“ für den Parameter PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in geringem Umfang überschritten. Die ermittelten PAK-Gehalte können lt. Gutachter auf Kohlenreste zurückgeführt werden.
Da auch die abfallrechtlichen Analysen ein eher heterogenes Bild der PAK-Konzentrationen in der Auffüllung widerspiegelten, wurde vom Bereich Umweltschutz in den betroffenen Teilbereichen nach Abschieben des Oberbodens im Rahmen der Flächenherstellung für die Flüchtlingsunterkunft ein Bodenaustausch bis zur Sohle der Auffüllung (ca. 90 cm unter Geländeoberkante) empfohlen.
Sämtliche Bodenauskofferungsarbeiten im Zuge der Flächenherstellung wurden fachgutachterlich begleitet, um eine ordnungsgemäße Abfuhr und Entsorgung sicherzustellen. Im Zuge der Erdarbeiten wurde ein verfüllter Bombentrichter im Grenzbereich zum Areal des Sportplatzes entdeckt. Der Trichter wurde im Bereich der geplanten Flüchtlingsunterkunft ausgeräumt. Optisch war das Material auffällig, im Rahmen der Analytik wurden aber keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt
Beeinträchtigungen der umliegenden Bereiche durch etwaige Staubbelastungen oder Verschmutzungen bestanden weder während noch nach der Baumaßnahme.

TOP 11.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 11.2.1.
Änderung von Grundstücksbezeichnungen (Straße, Hausnummern)
(Drucks. Nr. 15-1096/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny trug die Anfrage vor.

Bei Änderungen von Grundstücksbezeichnungen (Straße, Hausnummern) durch die LH Hannover treten Aufwendungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein.
Insofern ist es relevant, inwiefern die Folgen für die Bürgerinnen und Bürger durch die LH Hannover abmildert werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Hilfen erfolgen durch die Verwaltung in Bezug auf Telekommunikationsanbieter (z. B. Telekom), Post, Energieversorger (z. B. enercity), Kataster- und Finanzamt?
2. Wer übernimmt die Kosten der Änderungen in Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen?
3. Welche Dokumente (z. B. Reisepass) müssen nicht angepasst werden bzw. welche Übergangszeiten gelten?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Verwaltung informiert einen umfangreichen Verteiler mittels Festsetzungsverfügungen in regelmäßigem Abstand über Straßenbenennungen und erforderlich gewordene Hausnummernfestsetzungen. Die genannten Institutionen
Telekom, Post (Citipost und Deutsche Post), enercity, Kataster- und Finanzamt sind Bestandteil dieses Verteilers. Darüber hinaus werden durch dieses Medium weitere Unternehmen erreicht, die bisher die Versorgung der Öffentlichkeit in der Regel sicherstellen. Dazu zählen Müllabfuhr, Zeitungsverlage und –zustelldienste, kirchliche Einrichtungen, Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs,
Kartendienste, Navigationsdienstleister und andere mehr. Die Zusammensetzung dieses Verteilers ist nicht abschließend, sondern kann um Institutionen mit einem berechtigten Interesse an den in den Festsetzungsverfügungen enthaltenen Daten erweitert werden, wenn diese an die Landeshauptstadt Hannover herantreten.
Da die im Verteiler enthaltenen Firmen durch die Verfügungen bereits Kenntnis von erforderlich gewordenen Adressänderungen erhalten haben, wird den von einer Umbenennung, Umnummerierung oder Neufestsetzung betroffenen Bürger*innen die Mitteilung an diesen Kreis abgenommen und sie somit entlastet.
Zu 2: Für die in diesem Kontext erforderlich werdende Änderung von Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen erhebt die Landeshauptstadt Hannover während der Übergangszeit keine Gebühren.
Zu 3: Dokumente, die die aktuellen Adressdaten nicht aufgreifen, müssen nicht geändert werden, z.B. der Reisepass.
Die Übergangszeit, während der die alte und die neue Adresse parallel nebeneinander gelten, um den Betroffenen einen Adresswechsel zu erleichtern, beginnt am Tag der Umsetzung und dauert ein Jahr. Dieser Umsetzungstermin wird den betroffenen Bürger*innen in den Änderungsbescheiden mitgeteilt.


TOP 11.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 11.3.1.
Obdachlose und Wohnungslose im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1089/2019)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

Niemand scheint genau zu wissen, wie viele Obdachlose und Wohnungslose es in Hannover gibt. (Die Neue Presse geht von nur 800 aus, das Diakonische Werk wiederum von mehr als 3000.) In der aktuellen Ausgabe von „Statistische Profile der Stadtteile und Stadtbezirke“ (v. November 2018) werden für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (S. 43 - 52) zwar sehr fein ziseliert Angaben über Haushaltsgrößen und -typen aufgeführt, aber über Obdachlose und Wohnungslose steht dort nichts.

In einer Informationsdrucksache (0310/2018) für den Sozialausschuss der LHH zum Thema „Situation von Wohnungslosen/Obdachlosen aus sozialpolitischer Sicht“ steht u.a.: „Es gibt keine feste Definition, wer als wohnungsloser und wer als obdachloser Mensch zählt, auch liegen keine statistischen Erhebungen über die Zahl der betroffenen Menschen in Hannover vor.“ In diesem 9-seitigen Dokument, das ich hier im Einzelnen nicht näher kommentieren will, stehen etliche interessante und teilweise sicher auch kluge Beobachtungen über die Problemlage, aber der Katalog der städtischerseits angebotenen Hilfen erschöpft sich im eher hilflosen Verweis auf das Sozialhilferecht und auch auf die drei Straßensozial-arbeiter*innen, die die Stadt beschäftigt. Alle anderen genannten Hilfsangebote stammen aus privater Hand.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, in absehbarer Zeit mehr Informationen über die Zahl und die Lebenssituation von Obdachlosen und Wohnungslosen in Buchholz-Kleefeld zu akquirieren?
2. Stimmt mir die Stadtverwaltung darin zu, dass die vorhandenen Hilfsangebote der Stadt Hannover für den v.g. Personenkreis ganz überwiegend palliativen Charakter haben und daher ungeeignet sind, das Problem grundlegend zu lösen?
3. Betrachtet die Stadtverwaltung (besonders vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Bestimmungen - Grundlage hierfür im internationalen Recht sind Art. 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Art. 16 der Europäischen Sozialcharta vom 16. Dezember 1966 sowie Art. 31 der revidierten Europäischen Sozialcharta.) die Versorgung aller Menschen dieser Stadt mit angemessenem Wohnraum als vorwiegend staatliche Aufgabe - oder sieht sie hier eher das Primat bei privaten karitativen Akteuren?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe fordert seit langem eine bundesweite Statistik zum Thema Wohnungsnotfälle. Die Region Hannover beabsichtigt die Konzeptionierung eines fortschreibungsfähigen Berichtswesens für eine regionale Wohnungsnotfallbeobachtung. Hierzu gab es erste Vorgespräche. Kooperationspartner dieses Vorhabens sind neben der Landeshauptstadt Hannover auch die Zentrale Beratungsstelle Wohnungslosenhilfe (ZBS).
zu Frage 2:
Ziel von palliativen Maßnahmen in der Medizin / Pflege ist es, die Beschwerden von Patient*innen zu lindern und eine möglichst hohe Lebensqualität zu erreichen. Diese Definition lässt sich nach Einschätzung der Verwaltung nicht allgemein für alle Maßnahmen verwenden, die wohnungs- und obdachlose Personen unterstützen sollen.
Wohnungs- und obdachlose Menschen befinden sich in unterschiedlichsten Lebenssituationen und haben einen sehr differenzierten Bedarf an Unterstützung, Beratung und Information. Dieser reicht von lebenspraktischer Unterstützung (Beschaffung von Kleidung, Nahrung, Unterkunft) über medizinische Versorgung, der individuellen




Unterstützung zur Verbesserung und Stabilisierung der Lebenssituation (z.B. Wohnungssuche, Suchttherapie) bis hin zu präventiven Angeboten (zur Vermeidung von Wohnungsverlust oder weiterer Verschuldung). Die Angebote werden durch unterschiedlichste Akteure (Träger der Wohnungslosen- und Suchthilfe, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover, caritative Träger, etc.) angeboten und orientieren sich an der individuellen Lebenssituation, den persönlichen Ressourcen und Interessen der betroffenen Menschen.
Daher kann die niedrigschwellige Stabilisierung der aktuellen Lebenssituation aus Sicht der Verwaltung durchaus ein individuell geeignetes Angebot sein.
Im optimalen Fall sollte über diese Stabilisierung dann in einem weiteren Schritt ein Ausstieg aus Wohnungs- und Obdachlosigkeit erreicht werden. Hierzu sind u.a. ausreichende und finanzierbare Wohnungsangebote für diesen Personenkreis erforderlich. Dieses gilt auch für Ansätze wie „Housing First“, bei denen das Ziel verfolgt wird, parallel mit Bezug einer Wohnung eine Stabilisierung der individuellen Lebenssituation durch Unterstützungsangebote zu erreichen. Ein entsprechendes Projekt hierzu befindet sich derzeit mit städtischer Unterstützung in Umsetzung.
zu Frage 3:
Obdachlose Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Unterbringung, die vor
den Gefahren des Übernachtens im Freien schützt. Diesen Anspruch erfüllt die Landeshauptstadt Hannover. Alle Obdachlosen, die um entsprechende Hilfe nachsuchen, werden in Obdachlosenunterkünften untergebracht. Ein gesetzlicher Anspruch des Einzelnen darauf, dass der Staat angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellt, existiert nicht. Unabhängig davon, versteht die Stadt die Versorgung gerade finanziell schwächerer Bevölkerungsschichten mit Wohnraum als kommunale Aufgabe. Vor diesem Hintergrund schafft die Stadt Baurechte für neue Wohnungen, fördert den sozialen Wohnungsbau mit städtischen Mitteln, legt, bei Neubauprojekten Quoten für den sozialen Wohnungsbau fest und unterstützt Haushalte mit einer Kommunalen Wohnungsvermittlung.

Bezirksratsherr Dr. Carlson fragte nach, ob die Stadtverwaltung der Meinung sei, dass jeder, der individuelle Hilfe einfordere, diese auch erhalte.
Frau Schulz entgegnete, dass entsprechende Angebote von der Stadt und anderen Institutionen vorgehalten werden und jedem, der Hilfe einfordere auch geholfen werde.


TOP 12.
M I T T E I L U N G E N

TOP 12.1.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann informierte über die Einladung zur Einweihung des Walter-Meyer-Weges am 27.05.2019 um 14.30 Uhr im Bereich der Petrikirche.


TOP 12.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki berichtete über die Einweihung des Fitnessparcours im Grünzug Roderbruch am 03.05.2019. Die Fitnessgeräte seien nach Eröffnung durch Bezirksbürgermeister Hofmann vorgestellt worden. Sie wies daraufhin, dass die Geräte auf Initiative des Bezirksrates und Präventionsrates dort aufgestellt worden seien. Die Veranstaltung sei gut besucht gewesen. Sie wurde vom Präventionsrat Buchholz-Kleefeld,




der AG Bildung und Gesundheit gemeinsam mit dem MTV Groß-Buchholz vorbereitet.
Zwei Trainerinnen stellten in der Zeit von 16.00 Uhr - 17.00 Uhr die Geräte vor und standen auch für individuelle Fragen zur richtigen Ausführung der Übungen an den Geräten zur Verfügung. Des Weiteren informierte Frau Rembecki darüber, dass die gute Kooperation zwischen dem Präventionsrat und dem MTV Groß-Buchholz mit dem Angebot von „Sport im Park“ fortgeführt werde. „Sport im Park“ sei ein Angebot der Landeshauptstadt Hannover. Auch der Fitnessparcours werde dieses Jahr in das Angebot vom 20.05.19 bis zum 25.08.19 mit einbezogen. Die Termine werden auf www.hannover.de veröffentlicht. Weitere Sportangebote z. B. auf der öffentlichen Grünfläche in Nachbarschaft des GDA Wohnstiftes seien dort auch vermerkt und eine Verlinkung auf das Stadtbezirksportal von Buchholz-Kleefeld finde statt. Die Broschüre zu „Sport im Park“ werde demnächst herausgebracht.
Die Frage von Bezirksratsherrn Plotzki, ob es sich um ein kostenloses Angebot des MTV Groß-Buchholz handele, bejahte Frau Rembecki. Das Angebot finde in Kooperation des MTV Groß-Buchholz mit dem Präventionsbeirat Buchholz-Kleefeld statt.

Des Weiteren wies Frau Rembecki auf die Integrationsbeiratssitzung Buchholz-Kleefeld am 13.05.2019 von 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr hin. Tagungsort sei Raum Leipzig im Neuen Rathaus, Trammplatz 2. Neben der Beratung von Zuwendungsanträgen von Projektträgern werde es u.a. auch um die Vorbereitung der Veranstaltung „10 Jahre Integrationsbeiräte“ gehen.



Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung am 21.34 Uhr.


Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)