Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 08.05.2019

Protokoll:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 09.05.2019

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 8. Mai 2019,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4, 30451 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.10 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend: Fraktionszugehörigkeit:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP) 18.00 - 20.40 Uhr
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.30 - 22.10 Uhr
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
(Bezirksratsfrau Grobleben) (DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
Bezirksratsfrau Laube (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Beigeordneter Machentanz (DIE LINKE.) 18.00 - 20.40 Uhr
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (PIRATEN)

Verwaltung:
Frau Winters Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Pfingsten Fachbereich Personal und Organisation



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.03.2019

3. A N H Ö R U N G: Planung Hochbahnsteig Offensteinstraße - Probleme mit dem Leben auf der Limmerstraße

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße
(Drucks. Nr. 1058/2019 mit 1 Anlage)

5. Integrationsbeirat Linden-Limmer

5.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat Linden-Limmer

5.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1057/2019)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1272/2019)

7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Wiedereinrichtung der Wertstoffinsel am Pfarrlandplatz/Leinaustraße
(Drucks. Nr. 15-1069/2019)

7.1.2. Einrichtung einer Veloroute von Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke)
(Drucks. Nr. 15-1070/2019)

7.1.3. Ampelphasen für Fußgehende verlängern
(Drucks. Nr. 15-0813/2019)

7.1.4. Ausgestaltung der Straßenbahnhaltestellen auf der Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0815/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Keine Entscheidung über Antrag auf Abriss der denkmalgeschützten Gebäude der Wasserstadt Limmer vor der Einwohnerversammlung
(Drucks. Nr. 15-1080/2019)



7.2.2. Wiedereinrichtung der Wertstoffinsel Leinaustraße Ecke Ottenstraße / Überwachung des ruhenden Verkehrs
(Drucks. Nr. 15-1081/2019)

7.2.3. Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-1082/2019)

7.2.4. Nachpflanzung des Baumbestandes am Deisterplatz zwischen den Fahrspuren des Westschnellweges
(Drucks. Nr. 15-1084/2019)

7.2.5. Vorbereitung einer Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für ein besonderes Vorkaufsrecht für das Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0802/2019)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Weberstraße
(Drucks. Nr. 15-1085/2019)

7.3.2. Erstellung eines Konzeptes zur Nutzung des Treffpunktes Allerweg nach der Sanierung
(Drucks. Nr. 15-0810/2019)

7.4. der Fraktion DIE LINKE.

7.4.1. Ersatz- und Zusatzpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1087/2019)

7.5. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.5.1. Vorläufige Wiedereinsetzung von Stolpersteinen an der Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 15-0839/2019)

8. A N F R A G E N

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Beteiligung des Stadtbezirksrates zu einem möglichen Abriss der historischen Gebäude auf dem Gelände der Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-1068/2019)

8.2. der Fraktion DIE LINKE.

8.2.1. Baumfällungen und -(nach) pflanzungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1086/2019)

8.3. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

8.3.1. Regelungen der Landeshauptstadt Hannover
zur Plakatwerbung im öffentlichen Raum anlässlich der Europawahl
(Drucks. Nr. 15-1006/2019)


8.3.2. Ersatz für die Flüchtlingsunterkunft Rosebeckstraße 15
(Drucks. Nr. 15-1062/2019)

8.3.3. Stadtarchiv ins Ihme-Zentrum?
(Drucks. Nr. 15-1063/2019)

9. Informationen über Bauvorhaben

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 26. Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die anwesenden Gäste, welche die Einladung des Stadtbezirksrates zur Anhörung mit dem Thema „Hochbahnsteig Offensteinstraße – Probleme mit dem Leben auf der Limmerstraße“ angenommen haben.

Bezirksbürgermeister Grube macht alle Anwesenden darauf aufmerksam, dass die Presse anwesend ist und diese beabsichtigt, Film- und Tonaufnahmen zu fertigen. Er weist auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit hin.

Bezirksratsherr Geffers teilt mit, dass Filmaufnahmen seine Person betreffend zu unterlassen sind.

Bezirksratsherr Ganskow erklärt, dass er seinen Antrag zu Tagesordnungspunkt 7.5.1. (Drucks. Nr. 15- 0839/2019) zurückzieht.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates beschließen einvernehmlich, den Tagesordnungspunkt 4. (Verwaltungsvorlagen) und Tagesordnungspunkt 7 ff. (eigene Anträge des Stadtbezirksrates) für das Beteiligungsverfahren zu öffnen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.


Die geänderte Tagesordnung wird festgestellt.




TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.03.2019

Genehmigt

TOP 3.
A N H Ö R U N G: Planung Hochbahnsteig Offensteinstraße - Probleme mit dem Leben auf der Limmerstraße

Bezirksbürgermeister Grube erläutert das Verfahren der folgenden Anhörung und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Feuerwehr Hannover nicht als externe Sachverständige am Verfahren teilnimmt, sondern die Verwaltungsmeinung im Anschluss an die Anhörung vertritt.

Weiter weist Bezirksbürgermeister Grube daraufhin, dass der Allgemeine Deutsche Fahrrad - Club Hannover e.V. (ADFC) der Einladung nicht gefolgt ist. Stattdessen haben sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich im Vorfeld der Sitzung in einer Stellungnahme zu äußern.

Bezirksbürgermeister Grube verliest die Stellungnahme der ADFC Hannover e.V..

[Präsentation als Anlage 1 zu Protokoll]


Herr Hoffmann-Schoenborn (Vorsitzender des Wirtschaftsforums Linden-Limmer) spricht für die Gewerbetreibenden.

[Anmerkung zu Protokoll]
Herr Hoffmann-Schoenborn ist kurzfristig eingesprungen, da sich keine Vertretung der Gewerbetreibenden auf der Limmerstraße eingefunden hat.

Für die Gewerbetreibenden stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Hochbahnsteige kommen, sondern wann. Aus diesem Grund plädiert er für eine rechtzeitige Information und Kommunikation durch die Entscheidungsträger*innen. Die Gewerbetreibenden werden sich mit der zukünftigen Situation arrangieren (müssen), wichtig sei aber ausreichend Zeit zur Vorbereitung.
Er identifiziert ein entstehendes Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen im Bereich der Limmerstraße nach Fertigstellung der Hochbahnsteige. Zudem werden die bisher vielfältigen Aktivitäten auf der Limmerstraße unterbunden; beispielsweise wird es sehr schwierig, eine bisher funktionierende Außengastronomie weiter zu betreiben. In diesem Zusammenhang besteht die weitere Forderung nach einem strukturierten Baustellenmanagement, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten.
Er berichtet weiter, dass sich aufgrund der Ankündigung des Baus der Hochbahnsteige keine Fluchtbewegung von Gewerbetreibenden feststellen lässt, jetzige Geschäftsaufgaben seien übliche Fluktuationen.


Herr Oestmann spricht als Vertreter für Menschen mit Behinderung.

Zunächst macht er deutlich, dass es ihn überrascht und erfreut, dass offensichtlich nur noch die Standortfrage der Hochbahnsteige diskutiert wird und sich die grundsätzlich ablehnende Haltung aufgelöst zu haben scheint.

Er erläutert und betont die Wichtigkeit der Hochbahnsteige für Menschen mit Behinderung. Gerade auch die durch UN-Behindertenrechtskonvention zugesicherte Mobilität könnte hiermit gewährleistet werden.
Die Nutzung des Regio Busses ist keine echte Alternative, da hier lediglich ein Platz von rund 1,30m freigehalten wird und dieser maximal für einen Rollstuhl pro Fahrt ausreichend ist. Deswegen ist es auch nicht ungewöhnlich, dass Rollstuhlfahrer*innen mehrere Busse abwarten müssen, um einen Bus mit freiem Platzangebot zu bekommen.
Die drei geplanten Hochbahnsteige sind seiner Meinung nach zwingend notwendig. Er plädiert dafür, umgehend das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen. In diesem Verfahren steht allen der Rechtsweg offen und ein Gericht würde dann über alle eingebrachten Einwände entscheiden. Er erinnert abschließend daran, dass jede*r in die Situation geraten kann auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bedankt sich, die vorgetragenen Punkte zeigen die Wichtigkeit einer solchen Anhörung. Auch er bewertet die Alternative durch den Regio Bus als unzureichend. Nach derzeitigem Planungsstand wird der Hochbahnsteig Offensteinstraße mit einer Rampe und einer Treppe geplant, also nicht mit vollständiger Barrierefreiheit. Er möchte wissen, wie dies durch Herrn Oestmann bewertet wird. Auch vor dem Hintergrund, dass die Hochbahnsteige an sich schon eine neue Barriere für die Bewegung im öffentlichen Raum bilden.

Herr Oestmann antwortet, dass beidseitige Rampen grundsätzlich besser wären. Dies sei jedoch Verhandlungssache und aus seiner Sicht könnte auch eine Rampe ausreichen.
Die Hochbahnsteige als Objekt in der Straße stellen für ihn keine weitere Einschränkung dar, da ihr Nutzen höher zu bewerten ist als der dadurch entstehende Nachteil.


Herr Knoblich berichtet für die Region Hannover

[Präsentation als Anlage 2 zu Protokoll]

Stellvertretende Bürgermeisterin Schmalz bedankt sich für den Vortrag. Sie hat aber einige Fragen. Sie fragt, ob die Haltestelle Köthnerholzweg nicht weiter Richtung stadtauswärts geplant werden kann, warum keine Haltestelle vor Rossmann in der Limmerstraße möglich ist und ob nicht eine Haltestelle vor dem Ihme-Zentrum geplant werden kann.

Herr Knoblich antwortet, dass eine Versetzung der Haltestelle Köthnerholzweg problematisch ist, da der motorisierte Individualverkehr extrem eingeschränkt werden würde und es zudem etliche Häusereinfahrten in diesem Bereich gibt.
Eine Planung der anderen beiden Haltestellen entsprechend des Vorschlags von Frau Schmalz würde zu einer Verschlechterung der gesamten Erschließung führen. Eine Versetzung der Haltestelle vor das Ihme-Zentrum hätte keinen Vorteil für Linden-Nord, zudem wären die Abstände zwischen den einzelnen Haltestellen zu groß.

Bezirksratsherr Müller greift die Aussage auf und stellt fest, dass in der Kurt-Schumacher-Straße der motorisierte Individualverkehr eingeschränkt werden konnte. Er möchte wissen, warum dies hier nicht möglich ist. Zudem fragt er, ob der Region Hannover die Pläne des Architekten Runge zur einer möglichen Haltestellenlösung im Bereich Küchengarten / Ihme-Zentrum bekannt seien.

Herr Knoblich antwortet, dass eine Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs immer eine Einzelfallentscheidung ist, welche auch von der Landeshauptstadt Hannover

mitgetragen werden müsste. Planungen, die in diese Richtung gehen, sind ihm nicht bekannt. Die Situation in der Kurt-Schumacher-Straße ist aus seiner Sicht auch nicht mit der Limmerstraße vergleichbar.
Die Pläne des Herrn Runge sind der Region Hannover bekannt, diese seien technisch aber nicht umsetzbar und daher eher als „Skizzen“ zu werten.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Fiedler antwortet Herr Knoblich, dass der neue Hochbahnsteig Glocksee am Standort der jetzigen Haltestelle errichtet wird.

Bezirksratsherr Mallast bedankt sich für den Vortrag und die aus seiner Sicht gute Darstellung des bisherigen, mehrjährigen Beratungsverlaufs. Er möchte wissen, was in der Zwischenzeit passiert ist, da zwischenzeitlich doch mehrere Jahre vergangen sind.
Zudem möchte er wissen, ob eine Verlängerung der Fußgängerzone dazu führen könnte, dass der Hochbahnsteig mit zwei Rampen geplant werden könnte.

Herr Knoblich antwortet, dass der Fokus zunächst auf andere Projekte verlagert wurde, deren Planung auf weniger Widerstand gestoßen ist. Weiter berichtet er, dass unabhängig von einer möglichen Verlängerung der Fußgängerzone, der Hochbahnsteig mit zwei Rampen geplant wird. Sollte man in dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Platz nicht ausreichend ist, wird nach Alternativen der Errichtung, bspw. mit einer Rampe und einer Treppe geschaut.

Bezirksratsherr Müller fragt abschließend, ob aktuell damit begonnen wird, den Hochbahnsteig Offensteinstraße neu zu planen und aufgrund dessen die Planung von 2017 mit einer Rampe und einer Treppe nicht mehr aktuell ist.

Herr Knoblich antwortet, dass zunächst die politische Standortentscheidung abgewartet werden musste und nun mit der Detailplanung begonnen wird.


Herr Weske berichtet für die Infrastrukturgesellschaft der Region Hannover.

[Präsentation als Anlage 3 zu Protokoll]

Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte wissen, was der Vorteil des geplanten Hochbahnsteiges Offensteinstraße ist und spricht sich für eine rechtzeitige Beteiligung der Anlieger*innen aus.

Bezirksratsherr Müller fragt, warum der Busverkehr weiterhin durch die Limmerstraße geführt werden muss.

Bezirksratsherr Knoke stellt fest, dass der Standortbeschluss für die Hochbahnsteige erst 2017 gefasst wurde uns bittet Herrn Weske hierzu nochmal um Aufklärung.

Herr Weske erläutert, dass es richtig ist, dass der Beschluss für die Standorte erst 2017 gefasst wurde. Im ebenfalls angesprochenen Jahr 2012 wurde die grundsätzliche Entscheidung zum System getroffen, also Hochbahnsteige oder Trogbahnsteig. Nach der Entscheidung für die Hochbahnsteige wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Hierbei war zunächst der Standort Küchengarten im Fokus, welcher zunächst geklärt werden musste, um anschließend die weiteren Standorte zu planen.




In Bezug auf die Fragestellung von Bezirksratsherrn Müller antwortet Herr Weske, dass es die Aufgabe ist, alle vorhandenen Angebote barrierefrei auszubauen. Das bedeutet, Bus und Bahn gleichermaßen zu berücksichtigen.

Herr Weske erklärt weiter, dass die infra natürlich die Anlieger*innen informieren wird, jedoch erst wenn die konkreten Pläne vorliegen und somit voraussichtlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Der Vorteil im Standort Offensteinstraße liegt darin, dass man sich aus dem Verkehrsknotenpunkt Köthnerholzweg raushält und dadurch weniger Verkehrskonflikte zu erwarten sind, was die Planungen insgesamt vereinfacht.

Bezirksratsherr Mallast möchte wissen, ob es möglich ist einen Entwurf für den Standort Köthnerholzweg ohne motorisierten Individualverkehr zu erarbeiten.

Herr Weske antwortet, dass die bisherige Vorgabe vorsieht den Individualverkehr zu berücksichtigen. Ein anderer Bedarf ist ihm nicht bekannt.

Herr Henke berichtet für die Feuerwehr Hannover

Herr Henke berichtet, dass die Feuerwehr im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt wird. Üblich ist es jedoch auch, dass der vorbeugende Brandschutz bereits vorher im Rahmen der Planungsphase eingebunden wird. Bisher wurde die Feuerwehr Hannover noch nicht eingebunden, was daran liegt, dass die Planungsunterlagen noch nicht fertig sind. Aus diesem Grund stehen die weiteren Ausführungen unter Vorbehalt.

Herr Henke führt aus, dass drei Aspekte für die Feuerwehr besonders wichtig sind.

Zunächst müssen die Zu- und Durchfahrten breit genug sein, damit die Rettungsfahrzeuge diese passieren können. Da die Limmerstraße auch von Bussen befahren wird, sieht er hier kein Problem.

Weiter muss die Bewegungsfläche ausreichend groß sein, was aus seiner Einschätzung im Fall der Limmerstraße gegeben ist und es muss Aufstellflächen für die Drehleiter geben. Hierbei muss jedoch jedes Gebäude separat geprüft werden. Denn in manchen Gebäuden dienen sogenannte Rettungsfenster als zweiter Fluchtweg. Diese Regelung besteht jedoch erst seit 1974 und geht daher aus den Baugenehmigungen hervor. Er ergänzt, dass eine Rettung über die Drehleiter erfolgen kann, aber die Rettung bis zum zweiten Obergeschoss auch durch tragbare Leitern sichergestellt werden kann.

Bezirksratsherr Müller bedankt sich für den Vortrag und möchte wissen, ob für das
Gebäude der Sparkasse, welches recht hoch ist, eine Evakuierung durch den Einsatz der Drehleiter sichergestellt werden muss.

Herr Henke antwortet, dass die Höhe eines Gebäudes nicht das entscheidende Kriterium ist. Auch hier gilt es wieder die eventuell anleitbaren Fluchtfenster zu identifizieren. Da sich das genannte Gebäude zudem auf einem Eckgrundstück befindet, könnte die Evakuierung ggf. auch über die Seitenstraße erfolgen. Abschließend kann dies heute nicht beantwortet werden, da jeder Einzelfall geprüft werden muss.

Einwohnerin 1 stellt sich als eine der Sprecherinnen der Initiative Hochbahnsteige auf der Limmerstraße – „Schlimmer geht’s nimmer“ vor. Sie berichtet, dass es vielfältige Ansprüche von vielfältigen Menschen gebe. Sie setze sich für eine Lösung ein, die für alle verträglich wäre, da jeder mit Einschränkungen rechnen müsse. Sie kritisiert zudem, dass die direkte Anwohnerschaft nicht beteiligt wurde.

Bezirksbürgermeister Grube weist in Bezug auf die Beteiligung auf das anstehende Planfeststellungsverfahren. In dessen Rahmen wird ein Beteiligungsverfahren eröffnet, an dem sich alle beteiligen können und sollen.

Einwohner 2 weist daraufhin, dass eine mögliche Klage gegen das Ergebnis des Planfeststellungsverfahren für eine einzelne Initiative vermutlich finanziell nicht leistbar ist. Er vertritt die Auffassung, dass das Leben auf der Limmerstraße bei Realisierung einer Tunnellösung trotz der notwendigen Baustellen fortgeführt werden könnte. Er bezweifelt zudem, dass es zu einer weiteren Taktverdichtung der 700er Linie von 7,5 Minuten auf 5 Minuten kommen könnte.

Einwohner 3 bewertet die Hochbahnsteige als städtebauliche Fehlentscheidung. Aus seiner Sicht zerstört eine andere Lösung als das Niederflursystem das komplette Quartier. Er plädiert dafür, sich weiterhin für eine andere Lösung als die der Hochbahnsteige einzusetzen.

Einwohner 4 fordert, falls nur noch Feinarbeiten zu erledigen sind, dass man dies auch rechtzeitig und umfassend kommunizieren muss. Nur so können sich alle Betroffenen auf die Situation einstellen und das Leben auf der Limmerstraße wird nicht abgewürgt. Im Falle der Gewerbetreibenden gehe es auch um Existenzen.

Hierzu ergänzt Bezirksbürgermeister Grube, dass die Kommunikation und das Baustellenmanagement wesentlich besser funktionieren müsse als im Fall der aktuell eingerichteten Baustelle im Bereich der Davenstedter Straße.

Anhörung wurde durchgeführt


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Einziehung einer Teilfläche der Fössestraße
(Drucks. Nr. 1058/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Geffers drückt seine Ablehnung gegenüber vorliegender Drucksache aus.
Ziel der SPD-Fraktion ist es, den LKW-Verkehr aus dem Westteil von Hannover über die Anschlussstelle Fössestraße auf den Westschnellweg zu führen und nicht über die Limmerstraße.
Um zur Anschlussstelle Fössestraße zu kommen, müssen die LKW aktuell einen Zick-Zack-Kurs fahren. Dieser ließe sich vermeiden, wenn man die Fössestraße in Verlängerung des Bartweges mit der Davenstedter Straße verbinden würde. Hierfür wird der Abschnitt der Fössestraße, welcher nach dem Vorschlag der Verwaltung eingezogen werden soll, benötigt und er spricht sich daher für die Beibehaltung der aktuellen Widmung als öffentliche Straße aus.

Bezirksratsherr Mallast bewertet das Anliegen der Verwaltung als nicht unbedingt notwendig, auch wenn er den Überlegungen von Bezirksratsherrn Geffers nicht vollumfänglich zustimmt. Man könne sich durch die Zustimmung zur Umwidmung trotzdem potenzieller Möglichkeiten zur Lenkung des Verkehrs berauben und dies ist nicht gewünscht.




Antrag,

der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Fössestraße", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

2 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.
Integrationsbeirat Linden-Limmer

TOP 5.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Linden-Limmer

Herr Mingers berichtet aus der vergangen Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer. Die Sitzung war als Diskussionsveranstaltung rund um die Einführung des lokalen Integrationsplanes geplant. An dieser Veranstaltung haben Vertreter*innen von kargah e.v. und Miso teilgenommen, sowie drei Einzelpersonen, welche an der Erarbeitung des lokalen Integrationsplanes mitgewirkt haben.
Grundsätzlich wurde die Einführung des lokalen Integrationsplanes lobend erwähnt, die Migrantenorganisationen sehen jedoch keine echte Mitwirkung. Sie wünschen sich mehr Einbindung bei der Erstellung des neuen Planes und fordern eine Stärkung der lokalen Integrationsbeiräte.
Herr Mingers weist daraufhin, dass die Veranstaltung leider nicht gut besucht war.

Es wurde berichtet

TOP 5.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1057/2019)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Personen mit ihren Projekten vor, die der Integrationsbeirat Linden-Limmer für eine Zuwendung vorgeschlagen hat.

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer zu beschließen:


1. Banjul e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.400,00 €
Verwendungszweck: "Africa Cup 2019
2. Förderverein der IGS Linden
Zuwendungsbetrag: 799,00 €
Verwendungszweck: "Projekt "Spielend gegen Ausgrenzung"

Einstimmig
TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1272/2019)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Personen mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.

Bezirksratsherr Ganskow beantragt Einzelabstimmung zu den Anlagen der Drucksache.

Diesem Vorschlag wird gefolgt.

Antrag
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
- Empfänger: Galerie Bohai e.V.
- Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
- Verwendungszweck: Anschaffung Inventar
(Anlage 1)
- Empfänger: Familienzentrum Spielhaus Linden
- Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss Mutter-Kind-Fahrt
(Anlage 2)
- Empfänger: Caritasverband Hannover e.V. – Familienzentrum St. Vinzenz
- Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss Familienausflug
(Anlage 3)
- Empfänger: Sport-Club Linden 07 e.V.
- Zuwendungsbetrag: 1.600,00 €
- Verwendungszweck: Zuschuss Erneuerung Brennwertkessel
(Anlage 4)
Einzelabstimmung zu den Anlagen des Antrages:
Anlage 1: einstimmig
Anlage 2: einstimmig
Anlage 3: mit 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung
Anlage 4: einstimmig

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Wiedereinrichtung der Wertstoffinsel am Pfarrlandplatz/Leinaustraße
(Drucks. Nr. 15-1069/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wertstoffinsel am Pfarrlandplatz vor dem Bunkergebäude Leinaustraße wieder einzurichten. Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um Abholung und Bereitstellung durch die Betreiberfirma zu ermöglichen.

Einstimmig

TOP 7.1.2.
Einrichtung einer Veloroute von Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke)
(Drucks. Nr. 15-1070/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zwischen Charlys Brücke in Limmer bis zu den Ihmebrücken in Linden-Nord (Leinertbrücke und Justus-Garten-Brücke) eine durchgängige Veloroute einzurichten.
Die Verbindung soll in der Holzrehre beginnen und über die Sichelstraße und den Eichenbrink in die Liepmannstraße führen und dann über die Noltestraße am Schmuckplatz in zwei Routenäste abzweigen. Der erste Routenast führt über die Velberstraße, Ahlemer Straße, Pavillonstraße und dann über Fössestraße und Spinnereistraße zur Leinertbrücke. Der zweite Routenast führt über die Velberstraße, Leinaustraße, An der Bettfedernfabrik über den August-BaumgarteGang zur Justus-Garten-Brücke (siehe rote Streckenführung Anlage 1).
Auf dieser Strecke soll durch entsprechende Beschilderung der Radverkehr gegenüber den einmündenden oder kreuzenden Straßen durchgängig vorfahrtberechtigt sein, mit Ausnahme der Querung des Eichenbrinks und des Kötnerholzweges, um so Verhaltenssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen zu schaffen und eine zügige Befahrbarkeit sicherzustellen.
Die Veloroute ist nach den Standards des ADFC umzusetzen (siehe Anlage 2) und im Rahmen des Masterplans 2018 (Green City Plan Hannover) der Landeshauptstadt Hannover und der beschlossenen Finanzierung mit Haushaltsmitteln für 10 Velorouten (DS H-0174-2019) umzusetzen. Der Masterplan sieht den „Auf-/Ausbau einer stadtteilverbindenden Radverkehrsinfrastruktur" vor.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.1.3.
Ampelphasen für Fußgehende verlängern
(Drucks. Nr. 15-0813/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung wird aufgefordert, für alle Ampeln im Stadtbezirk für Fußgehende die Überquerungsphasen um mindestens 20 Prozent zu verlängern und die Räumphasen auf 1 Meter pro Sekunde abzusenken.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 7.1.4.
Ausgestaltung der Straßenbahnhaltestellen auf der Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0815/2019)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Voß macht deutlich, dass er nach wie vor Probleme mit der Forderung des Antragstextes hat. Er bewertet es als gut, dass die Anhörung vor der Beratung dieses Antrages stattgefunden hat, da man hierzu einiges gehört hat. Ein Trogbahnsteig würde im Ergebnis mehr Raum auf der Limmerstraße nicht nutzbar machen als ein Hochbahnsteig.

Er beantragt Einzelabstimmung zu den Ziffern des Antrages.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin wirbt dafür, auch Ziffer 2 durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Er hebt hierbei auch die städtebauliche Qualität hervor, welche nicht niedrig einzuschätzen sei.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Im Vorfeld der Planung der Straßenbahnhaltestellen auf der Limmerstraße wird die Verwaltung aufgefordert, sich im Einvernehmen mit der Region Hannover um eine städtebaulich verträgliche Lösung bei der Ausgestaltung der Haltestellen und des Umfelds zu bemühen.

Dabei sind zumindest drei Varianten in die Planung einzubeziehen:


1.) Halbierung der Haltestellenbreite durch eingleisige Verkehrsführung im Haltestellenbereich.

2.) Halbierung der Haltestellenhöhe durch Absenkung der Schienen im Haltestellenbereich um 30 bis 40 cm.

3.) Ästhetische und funktionale Verbesserung der Haltestellen im Rahmen eines Kreativwettbewerbs.


Einzelabstimmung zu den Ziffern des Antrages:
Ziffer 1: mit 6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, somit abgelehnt
Ziffer 2: mit 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Ziffer 3: einstimmig


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion


TOP 7.2.1.
Keine Entscheidung über Antrag auf Abriss der denkmalgeschützten Gebäude
der Wasserstadt Limmer vor der Einwohnerversammlung
(Drucks. Nr. 15-1080/2019)
Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksbürgermeister Grube weist eingehend daraufhin, dass er sich in dieser Angelegenheit hat rechtlich beraten lassen. Es bestehen Zweifel an der Argumentation der Verwaltung. Er beabsichtigt aus diesem Grund einen Brief an den Oberbürgermeister zu verfassen und in diesem auf eine Klärung der rechtlichen Situation zu drängen. Ebenso wie der Antragsteller hat auch der Stadtbezirksrat ein Klagerecht.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin findet es bedauerlich, dass der Eigentümer die Gebäude verfallen lässt und äußert. dass diese jetzt wohl nicht mehr zu retten seien. Die Gebäude sind Zeitzeugen der Industriegeschichte und seiner Meinung nach müsse sich die Verwaltung für den Erhalt dieser Gebäude einsetzen. In zwei ähnlichen Fällen hat die Verwaltung schon einmal versagt und es später bereut. Hierbei handelt es sich um den Abriss der Tränenburg im Jahr 1974 und den Abriss der Flusswasserkunst von Hubert Stier im Jahr 1964.

Bezirksratsherr List unterstützt Bezirksratsherrn Dr. Gardemin in seinen Ausführungen und teil ebenfalls die Meinung, dass sich vermeidbare Abrisse nicht wiederholen dürften. Die rechtliche Auseinandersetzung sollte als Protest des gesamten Stadtbezirksrates gegen das Vorgehen der Verwaltung gestaltet werden.

Bezirksratsherr Geffers macht deutlich, dass die politischen Gremien nicht über geltendes Recht entscheiden. Er verweist daraufhin, dass es sich bei der Entscheidung um eine gebundene Entscheidung handelt. Der Antragsteller hat das Recht, dass über seinen Antrag entschieden wird. Das zugrundeliegende Gesetz hat schon lange Bestand. Er spricht sich dafür aus, der Verwaltung zu vertrauen, dass sie eine rechtmäßige Entscheidung trifft.
Man dürfe nicht den Eindruck erwecken, als könne man politisch etwas an dieser gebundenen Entscheidung ändern.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bewertet die vielfältigen Proteste trotzdem als richtig. Schließlich verpflichte Eigentum auch, es zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen. Er macht deutlich, dass man hier nicht von Enteignung spreche, aber die Gebäude wurden auch der Verwaltung zum Kauf angeboten.

Einwohner 7 bittet darum dem Antrag zuzustimmen. Seiner Meinung nach reduziert die Verwaltung das Verfahren einzig auf die Rechte des Eigentümers, dabei gehe es hier um die Entwicklung eines ganzen Quartiers.

Frau Winters ergänzt, dass die Hürde zur Erteilung einer Abrissgenehmigung gesetzlich geregelt und sehr hoch ist.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister und die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, nicht über einen Antrag auf Abriss der denkmalgeschützten Gebäude der


Wasserstadt Limmer/Conti in Limmer zu entscheiden, bevor nicht die Einwohnerversammlung (geplant für den 21.08.2019) stattgefunden hat.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 7.2.2.
Wiedereinrichtung der Wertstoffinsel Leinaustraße Ecke Ottenstraße / Überwachung des ruhenden Verkehrs
(Drucks. Nr. 15-1081/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, zu veranlassen, dass die Wertstoffinsel von aha Leinaustraße Ecke Ottenstraße mit der Altglasversorgung wieder eingerichtet wird. Weiterhin ist in dem genannten Bereich für eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Verkehrsaußendienst und den Ordnungsdienst der Stadt Hannover zu sorgen. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass zukünftig das Altglas durch den Entsorger problemlos abgefahren werden kann und dass auch die Feuerwehr im Einsatzfall die Örtlichkeit ohne zeitlichen Verzug passieren kann.

Einstimmig


TOP 7.2.3.
Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-1082/2019)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Auch Bezirksratsherr Ganskow stellt am Schwarzen Bär einen unhaltbaren Zustand fest, welcher seiner Meinung nach durch das vorhandene Gerüst noch verstärkt wird. Gerade zu Pausenzeiten der BBS oder zum Schulende ergeben sich kritische Situationen.

Bezirksratsherr Geffers bewertet die Situation ebenfalls als unbefriedigend gerade weil plötzlich der Fahrradweg endet.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass der Fahrradweg nicht endet, aber zu einem gemeinsamen Weg wird. Die Verwaltung soll prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Situation zu entschärfen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, ob in dem Bereich Schwarzer Bär 7-5 am Fahrbahnrand entlang der Fahrbahn Fahrradbügel installiert werden können. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Pfosten der Verkehrsschilder vor dem Haus Schwarzer Bär 3 näher zur Fahrbahn platziert werden können und ob die Kiste mit dem

Streugut vom dortigen Standort (Schwarzer Bär 3, Fahrbahnrand) ganz entfernt und beispielsweise zum Platz Schwarzer Bär / Ecke Minister-Stüve-Straße verlegt werden kann. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, dass ohnehin geringe Platzangebot für Fahrradfahrer in diesem Bereich besser nutzbar zu machen.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.4.
Nachpflanzung des Baumbestandes am Deisterplatz zwischen den Fahrspuren des Westschnellweges
(Drucks. Nr. 15-1084/2019)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründe diesen.

Bezirksratsherr Geffers fragt ob die Art der von der Verwaltung anzupflanzenden Bäume frei wählbar ist und würde sich spät blühende Linden wünschen:

Tilia henryana Blüte August. - September.
Tilia tomentosa. Blüte Juli
Tilia euchlora. Blüte Ende Juli

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, am Deisterplatz zwischen den beiden Fahrspuren des Westschnellweges im dortigen „Mittelstreifen“ Nachpflanzungen beim Baumbestand vorzunehmen. Der Baumbestand wurde vor Jahren „ausgedünnt“, um im Rahmen von Straßenbauarbeiten (im Jahr 2014) den Verkehr über diesen Mittelstreifen umzuleiten. Ergänzend wäre auch eine „bienenfreundliche“ Bepflanzung wünschenswert.

Einstimmig


TOP 7.2.5.
Vorbereitung einer Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für ein besonderes Vorkaufsrecht für das Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0802/2019)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Mallast weist daraufhin, dass eine Stellungnahme des Rechtsamtes hierzu vorliegt und der Beschluss demnach nicht umzusetzen ist.

Bezirksratsherr Geffers ergänzt, dass ein Vorkaufsrecht für Immobilien, die Miteigentumsrechten unterliegen, nicht vorgesehen ist.

Bezirksratsherr Ganskow zeigt sich erstaunt, dass die CDU-Fraktion in Privateigentumsrechte eingreifen will und drückt seine Ablehnung zum Antrag aus.


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, für das Ihme-Zentrum eine Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für ein besonderes Vorkaufsrecht vorzubereiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Weberstraße
(Drucks. Nr. 15-1085/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Von der Verwaltung der LHH sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Weberstraße zu treffen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 7.3.2.
Erstellung eines Konzeptes zur Nutzung des Treffpunktes Allerweg nach der Sanierung
(Drucks. Nr. 15-0810/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH ist entgegen der Aussage in der Antwort zur Anfrage DS 15-
04817/2019 F1 (Ein neues Nutzungskonzept wird in Zusammenarbeit mit den
Nutzer*innen erarbeitet, sobald seitens der Verwaltung ein konkreter Zeitpunkt für die
Sanierung feststeht.) unverzüglich mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes für den
Treffpunkt Allerweges zu beginnen. Dabei ist auch zu überlegen, ob die Nutzung des
Treffpunktes als Stadtteilzentrum möglich und sinnvoll ist bzw. welche alternativen
Nutzungsmöglichkeiten sinnvoll sein könnten. Dieses Konzept sollte mit allen Nutzern des Treffpunktes erarbeitet werden und dabei auch mitgedacht werden, wie Nutzern, die in das zukünftige Nutzungskonzept nicht hineinpassen, Alternativen zum Treffpunkt geboten werden. Es ist auch zu überlegen, ob die Erstellung des Konzeptes durch eine neutrale Moderation begleitet werden kann.

Einstimmig

TOP 7.4.


der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.4.1.
Ersatz- und Zusatzpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1087/2019)

Stellvertretende Bürgermeisterin Schmalz bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Geffers wiederholt seinen Wunsch zur Bepflanzung und setzt sich für spät blühende Linden ein (siehe TOP 7.2.4.).

Bezirksratsherr Ganskow favorisiert Obstbäume als Bepflanzung.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzliche Baum- und Strauchbepflanzungen in den Straßen des Stadtbezirks Linden-Limmer vorzunehmen, in denen es räumlich möglich ist und Ersatzbepflanzungen dort vorzunehmen, wo Bäume und Sträucher aufgrund von Krankheiten, Sturmschäden oder auch Trockenheit in den letzten Jahren entfernt bzw. gefällt werden mussten, z.B. in der Weckenstraße, am Küchengartenplatz, an der durch Linden führenden Schnellstraße und in vielen anderen Straßen im Stadtbezirk. Überprüft werden sollte auch die Möglichkeit einer Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern in der Blumenauer Straße auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Ihme-Zentrum.

Einstimmig


TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 7.5.1.
Vorläufige Wiedereinsetzung von Stolpersteinen an der Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 15-0839/2019)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stolpersteine für Hella, Johanna und Hans Goldschmidt sowie für Else, Ludwig und Lore Speier sollen übergangsweise vor den Häusern Blumenauer Str. 11/13 eingesetzt werden. Die vorläufige Platzierung an diesem Ort ist geeignet darzustellen.

Zurückgezogen






TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Beteiligung des Stadtbezirksrates zu einem möglichen Abriss der historischen Gebäude auf dem Gelände der Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-1068/2019)

Mit Drucksache 15-2856/2018 S1 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sie es nicht für erforderlich hält, den Bezirksrat über einen möglichen Abriss der unter Denkmalschutz stehenden historischen Industriegebäude zu informieren. Der Bezirksrat fordert aber weiterhin, wie mit Beschluss vom 12.12.2018 gefordert, sein demokratisch verbrieftes Recht ein, in einer so wesentlichen Entscheidung über Erhalt oder Vernichtung von Baudenkmälern, nach Paragraph 94 Absatz 1 S. 1 NkomVG gehört zu werden. Wir fragen daher die Verwaltung,

1.) ob sie uns zusichern kann, dass die Altgebäude am Tag der Einwohner*innenVersammlung am 21.8.2019 noch stehen und nicht bereits eine Abrissgenehmigung vorliegt?

Weiterhin verweist die Verwaltung in der oben genannten Drucksache auf eine Information, die sie „zu gegebener Zeit“ zum Sachstand eines Abbruchs der Bestandsgebäude geben wird. Wir fragen daher die Verwaltung,

2.) was aus Sicht der Verwaltung mit „zu gegebener Zeit“ gemeint ist?



In der Sitzung beantwortet


Es ist nicht richtig, dass die Verwaltung dem Bezirksrat Informationen zu den Baudenkmalen Wunstorfer Straße 130 vorenthalten will. Vielmehr begrüßt die Verwaltung das kommunalpolitische Interesse am Erhalt der baulichen Zeugen der Industriegeschichte auf dem Gelände der Wasserstadt.

Es ist lediglich klarzustellen, dass in § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) ein Genehmigungsvorbehalt definiert ist, zu dem auch der Abbruch eines Kulturdenkmals gehört.


Ein entsprechender Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung liegt der Unteren Denkmalschutzbehörde der LHH (UDB) seit dem 03.04.2019 vor. Die Prüfung des Antrags gehört zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Die Entscheidung über den Antrag ist gesetzesgebunden. Das heißt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne der Grenzen der Erhaltungspflicht nach § 7 NDSchG gegeben sind, kann es auch einen Anspruch auf Genehmigung des Abbruchs geben. Die Bescheidung denkmalrechtlicher Anträge obliegt ebenso wie die Bescheidung von Bauanträgen nicht den kommunalpolitischen Beschlussfassungen. Würde der Antrag rechtswidrig verweigert, steht dem Antragsteller das Rechtsmittel der Klage beim Verwaltungsgericht zu, gegebenenfalls könnten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Die gesetzliche Hürde, nach der dem Denkmaleigentümer der Erhalt eines Baudenkmals nicht mehr zugemutet werden kann, liegt allerdings hoch. Natürlich ist es ein Anliegen des Denkmalschutzes und eine Aufgabe der Denkmalbehörden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Baudenkmale zu erhalten.

Wenn die Prüfung des vorliegenden Antrages abgeschlossen ist, wird der Stadtbezirksrat über das Ergebnis informiert. Der Rahmen einer angemessenen Bearbeitungsfrist endet voraussichtlich Ende Juni 2019.

TOP 8.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.2.1.
Baumfällungen und -(nach) pflanzungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1086/2019)

Jedes Jahr werden laut BUND/NABU mehr Bäume gefällt als nachgepflanzt. Das heißt, auch im Stadtbezirk Linden-Limmer wird sich der Baumbestand reduziert haben. Ein nachgepflanzter junger Baum kann zudem einen alten Baum mit großer Blätterkrone in seinen ökologischen Funktionen nicht vollwertig ersetzen. Der stetige Verlust von Straßenbäumen und Bäumen an Schnellstraßen verändert nach und nach unser Stadtbild. Nach der Hitzewelle des letzten Sommers und auch vor dem anstehenden heißen Frühling und voraussichtlich heißen Sommer müsste nun jeder und jedem klar sein, dass Bäume für unser Stadtklima eine enorme Bedeutung haben. Die Städte heizen sich immer mehr auf. Bäume bieten Schatten, absorbieren Schadstoffe, setzen Sauerstoff frei und binden das Treibhausgas CO2 und wirken so bremsend auf den Klimawandel. Sie schützen die Ackerböden vor Erosion durch starke Winde und schützen an Bahnstrecken, Schnellstraßen und Autobahnen viele Menschen vor zu starkem Lärm.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1) Wie viele Bäume sind in den letzten 10 Jahren (bis Ende 2018) im Stadtbezirk Linden-Limmer
a) aktiv gefällt (beispielsweise aufgrund von Baumaßnahmen),
b) wegen Krankheiten oder
c) wegen Trockenheitsschäden entfernt worden und
d) wie viele sind andererseits (nach)gepflanzt worden, bzw.
e) wie viele explizite Nachpflanzungen für im o.g. Zeitraum entfernte Bäume sind (bis wann) noch geplant?
2) Werden Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume aus dem Stadtbezirk generell in der Nähe des ehemaligen Standortes oder zumindest im Stadtbezirk Linden-Limmer vorgenommen oder ist es auch möglich, dass solche Ersatzpflanzungen an völlig entfernten, anderen Stellen passieren?

In der Sitzung beantwortet


zu 1.

Genaue Angaben zu Fällungen und Ersatzpflanzungen in den letzten 10 Jahren liegen nur für Straßenbäume vor. Die Auswertung des Baumkatasters ergibt für diesen Zeitraum (2009 bis 2018) folgende Zahlen:

a), b) und c):
Im Stadtbezirk 10 – Linden-Limmer – wurden insgesamt 270 Straßenbäume gefällt. Aufgrund von Baumaßnahmen wurden 48 Bäume gefällt. 184 Bäume wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt, wobei die Stand- und Bruchsicherheit meist durch Krankheiten und Fäulen verloren geht. Diese Krankheiten können auch durch Trocken- und Hitzestress entstehen. Eine genaue Unterscheidung der Ursachen ist hier nicht möglich.
d): 134 der gefällten Bäume sind inzwischen nachgepflanzt worden.

e): Für 43 Bäume ist eine Nachpflanzung geplant oder noch zu klären. Der genaue Zeitpunkt ist nicht allgemein festzulegen, sondern richtet sich nach den Bedingungen im Einzelfall. 93 Bäume können nicht am gleichen Standort nachgepflanzt werden, weil die Standorte durch Konkurrenz benachbarter Bäume, durch Leitungstrassen oder durch Überbauung nicht geeignet sind oder nicht mehr zur Verfügung stehen.

zu 2.

Soweit möglich, werden gefällte Straßenbäume in der Nähe der alten Standorte nachgepflanzt. Allerdings sind die Grenzen der Stadtbezirke kein Kriterium bei der Planung von Baumstandorten. Durch den Umbau von Straßen und den Neubau von Wohnquartieren mit neuen Straßen entstehen häufig neue Baumstandorte im Umfeld der für Bauvorhaben gefällten Bäume. Im Stadtbezirk Linden-Limmer wurden von 2009 bis 2018 insgesamt 325 Straßenbäume neu gepflanzt. 146 davon stehen auf den Standorten vorher gefällter Bäume, 179 Baumstandorte sind neu entstanden.

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 8.3.1.
Regelungen der Landeshauptstadt Hannover
zur Plakatwerbung im öffentlichen Raum anlässlich der Europawahl

(Drucks. Nr. 15-1006/2019)

Die Europawahl am 26. Mai 2019 steht vor der Tür. Es ist Wahlkampfzeit und die Plakatierfreudigkeit kennt kaum Grenzen. Da schreitet die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover ein und erlässt mit ihrer Plakatier-Erlaubnis Regeln, die kaum umsetzbar sind. So macht die hannoversche Straßenverkehrsbehörde u.a. folgende Vorgaben, die offenbar zur Europawahl 2019 wesentlich restriktiver angewandt werden sollen als in der Vergangenheit, wo sie ebenfalls schon galten:

„1.4 Es gelten folgende Sicherheitsabstände:

a) 0,60 m vom Bordstein
b) 0,30 m vom Radweg
c) 5,00 m von einer Einmündung

d) 2,20 m über Straßenniveau bei Anbringung über Geh- und Radwegen Der verkehrssichere Zustand ist von Ihnen durch regelmäßige Kontrollen sicherzustellen.




1.9 Kleinere Tafeln dürfen an Beleuchtungsmasten angebracht werden, sofern …?
bis zu 5,00 m Lichtpunkthöhe die Größe DIN A3 und an Masten über 5,00 m Lichtpunkthöhe die Größe DIN A1 nicht überschreiten, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Die Anbringungshöhe der Plakate darf 3,50 m nicht überschreiten. Die Tafeln dürfen nicht weiter als 1,00 m an die Leuchtkörper heranreichen. Pro Antragsteller darf an den Objekten der Plakatierung nur mit einem Plakat geworben werden.“ 1

Heutzutage kommen nicht selten Klapp-Plakate zum Einsatz, die produktbedingt beidseitig gehängt werden müssen. Auch ist die Stabilität durch ein beidseitiges Anbringen von Hohlkammerplakaten wesentlich höher als bei einem einzelnen Exemplar.
Abgesehen davon lässt sich kaum verhindern, dass Mitbewerber unter bereits gehängte Plakate weitere darunter anbringen und damit erstere hochschieben, was nicht im Einflussbereich des Erstanbringers liegt. Hieraus ergeben sich weitere Fragen, auf die bei direkter Ansprache des Fachbereichs Tiefbau u.a. mit folgenden Aussagen geantwortet wird: „ (…) es ist weder Aufgabe des Straßenbaulastträgers noch der Straßenverkehrsbehörde, Sie oder andere Erlaubnisnehmer über fehlerhafte Standorte aufzuklären. Wo plakatieren zulässig ist und wo nicht, steht deutlich in der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Das Messen von Lichtpunkthöhen an Straßenbeleuchtungen, bzw. Abstände / Entfernungen messen zu Straßeneinmündungen und Bordsteinkante, bzw. Radwegbegrenzung müssen Sie selber vornehmen oder beauftragen.“2

Am 4. April 2019 hat der Fachbereich Tiefbau im Auftrag des Oberbürgermeisters an alle Parteien, die für Hannover eine Plakatier-Erlaubnis zur Europawahl 2019 beantragt haben, eine Mail versendet und zur „Information und zum besseren Verständnis eine Fotostrecke, wie Plakatieren erlaubt ist und wo nicht“ angefügt. Auf den insgesamt 12 Fotos wird ausschließlich dargestellt, was „nicht zulässig“ ist.3 Unter anderem wird dabei auch vorgegeben, dass Plakate um 90° zu drehen sind (also faktisch weg von der Blickrichtung aller Verkehrsteilnehmer von Fußgängern über Rad- und Kradfahrer bis zu Autonutzern).

Regeln sind nur solange sinnvoll, wie sie in ihrer Ausgestaltung nachvollziehbar sind und ihre Einhaltung ohne übermäßigen Aufwand realisierbar ist. Auch mit Blick auf kommende Wahlen und künftige Plakatierungen im öffentlichen Raum frage ich deshalb:

1. Wo gibt es Auflistungen darüber, welche Lichtpunkthöhe die einzelnen Laternen im Stadtbezirk Linden-Limmer haben, wie deren Abstand von Bordsteinen und Radwegen ist und welche Laternen exakt fünf Meter von einer Einmündung entfernt oder näher an einer solchen stehen?

2. Hält die Verwaltung in Zeiten von Wahlmüdigkeit – die Wahlbeteiligung zur Europawahl 2014 lag europaweit bei 43,09 %, in Deutschland kaum darüber bei 47,90 %4- für sinnvoll, Regelungen zu erlassen, die eine Wahl-Werbung quasi weiträumig unterbinden oder aufgrund der Forderung, Plakate mit 90°-Drehung weg von der Fahrbahn anzubringen, quasi sinnlos macht, weil damit der fließende Verkehr nicht erreicht wird?

3. Hat in der Verwaltung schon mal jemand darüber nachgedacht, dass Plakate im Format A3 bei einer gehängten Höhe von minimum 2,20 m nicht mehr lesbar sind und hält die Verwaltung es ggf. für sinnvoll, weitere Plakatwände aufzustellen und dann unter Verweis auf die restriktiven Regelungen auch tatsächlich eine Gleichbehandlung aller zugelassenen Parteien zu gewährleisten?




1 Zitate aus dem Originalbescheid ohne Korrekturen durch Anfragesteller
2 Zitat aus E-Mail des FB 66 vom 4. April 2019, 09:59 Uhr an den Anfragesteller
3 vgl. Anlage: „Fotostrecke“ des Fachbereichs Tiefbau vom 4. April 2019
4 https://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/185215/interaktive-grafiken-die-wahlbeteiligung-bei-europawahlen


In der Sitzung beantwortet


Zu 1.)
Es gibt bei der Stadtverwaltung kein Kataster über Leuchtenstandorte, in dem alle gewünschten Informationen enthalten sind. Die Einhaltung der Auflagen aus der Genehmigung (Abstände/Entfernungen, Lichtpunkthöhen, etc.) ist für jeden Standort vor Ort zu prüfen.


Zu 2.)
Die Regelungen sollen keine Wahl-Werbung verhindern, sondern durch die Regelungen soll verhindert werden, dass die Nutzer*innen der öffentlichen Verkehrsflächen durch Wahl-Werbung geschädigt werden.

Zu 3.)
Die Verwaltung stellt keine Plakatwände zu Verfügung. Es steht aber allen Parteien frei, eine Genehmigung zur Aufstellung von Plakattafeln zu beantragen und solche unter Beachtung der in der Genehmigung enthaltenen Auflagen aufzustellen. Diese Möglichkeit steht allen Parteien zur Verfügung, so dass auch hier eine Gleichbehandlung aller Parteien gegeben ist.

TOP 8.3.2.
Ersatz für die Flüchtlingsunterkunft Rosebeckstraße 15
(Drucks. Nr. 15-1062/2019)

Mit Schreiben der Verwaltung vom 15. April 2019 wurden Stadtbezirksrat und Integrationsbeirat Linden-Limmer davon in Kenntnis gesetzt, dass die Flüchtlingsunterkunft in der Rosebeckstraße 15 spätestens zum 30. Juni 2019 aufgegeben und zurückgebaut wird.
Eine Rücksprache mit einem Sprecher des Nachbarschaftskreises Siloah1 hat ergeben, dass dort die Auflösung der Unterkunft bedauert wird. Der NK Siloah wünsche sich, dass in räumlicher Nähe eine neue Unterkunft eröffnet wird.
Gerade im Hinblick auf das Bekenntnis der Stadt Hannover zu einem „Sicheren Hafen“ scheint sinnvoll, auf bestehende Betreuungs-Strukturen zurück zu greifen und vor-handene Kapazitäten nicht ohne Beschaffung neuer Räumlichkeiten aufzugeben.
Allerdings zeigt die offizielle Internet-Auflistung von potentiellen Standorten für neue Unterkünfte2 in Linden-Limmer keinen Ort an.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Warum ist die Schaffung einer weiteren bzw. neuen Unterkunft für Geflüchtete im Stadtbezirk, genauer gesagt im Stadtteil Linden-Süd, als Nachfolgeeinrichtung für die zu schließende Unterkunft in der Rosebeckstraße 15 bislang nicht vorgesehen?


2. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten zur Schaffung einer Einrichtung in räumlicher Nähe zum bisherigen Standort in der Rosebeckstraße 15, in der auch der Nachbarschaftskreis Siloah wirken kann bzw. sucht sie aktiv nach einem entsprechenden Standort?

3. Was passiert nach Schließung der Flüchtlingsunterkunft mit den bis zu 100 noch dort Wohnenden, wenn auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt keine entsprechende neue Unterbringung zu finden ist?

1 https://uf-hannover.net/nachbarschaftskreis/nk-siloah/
2 https://www.hannover.de/Fl%C3%BCchtlinge-in-Stadt-und-Region-Hannover/Zahlen-und-Fakten/Unterk%C3%BCnfte-nach-Stadtbezirk/Zur%C3%BCckgestellte-und-aufgegebene-Unterk%C3%BCnfte


In der Sitzung beantwortet


zu 1.) und 2.)
Die Planung der Unterkunftskapazitäten erfolgt für das gesamte Stadtgebiet. Laufend werden Unterkünfte aus unterschiedlichen Gründen geschlossen; gleichzeitig werden neue Unterkünfte in Betrieb genommen. Dabei ist die Verwaltung bestrebt, die Unterkünfte gleichmäßig auf das Stadtgebiet bzw. die Stadtbezirke zu verteilen. Dabei geht es nicht nur darum eine „Belastung“ gleichmäßig zu verteilen, sondern auch darum vorhandene sozialräumliche Potentiale wie ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Flüchtlinge zu nutzen. Leider gibt es aber auch Stadtbezirke in denen die räumlichen Möglichkeiten neue Unterkünfte zu errichten sehr begrenzt sind; dazu gehört auch Linden-Limmer. Trotz intensiver Suche ist es der Verwaltung nicht gelungen einen geeigneten neuen Standort in Linden-Limmer zu identifizieren.

zu 3.)
Derzeit leben noch rund 60 Personen in der Unterkunft. Teilweise haben die Bewohner*innen Wohnungsangebote der städtischen Wohnungsvermittlung vorliegen. Alle anderen Bewohner*innen werden in anderen Unterkünften untergebracht. Diese erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet. In Absprache mit den Sozialarbeiter*innen vor Ort und den Bewohnenden selbst, versucht die Verwaltung den Bedürfnissen und Anforderungen der Bewohnenden bei der Zuweisung einer neuen Unterkunft gerecht zu werden. Unterstützung erfahren die Bewohnenden hierbei zusätzlich durch das städtische Integrationsmanagement und Ehrenamtliche. Aus Sicht der Verwaltung läuft der Umzug der Bewohner*innen bis jetzt relativ problemlos, insbesondere, weil sich viele Bewohner*innen räumlich verbessern und für die Schließung der Unterkunft ausreichend Zeit eingeplant werden konnte.

TOP 8.3.3.
Stadtarchiv ins Ihme-Zentrum?
(Drucks. Nr. 15-1063/2019)

Medienberichten1 zufolge steht dem Stadtarchiv ein Umzug bevor, wobei eine Lagerhalle als unangemessen betrachtet wird. Unter anderem wird ein Standort in Linden angepeilt.

Das Ihme-Zentrum als Teil der Stadtgeschichte Hannovers verfügt nach allgemeinen Informationen über ca. 70.000 m² freie Fläche, die nicht im Rahmen der bisherigen

Anmietungen der Stadt Hannover genutzt werden. Es ist innenstadtnah, verkehrs-technisch gut erschlossen und bietet rund 500 (aktuell) ungenutzte Parkplätze.
Verschiedentlich wurde bereits eine kulturelle Nutzung dieser Flächen als sinnvoll erachtet.

Oberbürgermeister Schostok hat dem neuen Eigentümer dieser Flächen sein Vertrauen ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wo im Stadtbezirk Linden-Limmer ist nach bisherigen Planungen ein potentieller Neu-Standort für das umzusiedelnde Stadtarchiv und was zeichnet diesen besonders aus?

2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, das Stadtarchiv im Ihme-Zentrum unterzubringen? Wenn Nein, warum nicht?

3. Ist der Verwaltung bewusst, dass die Erwägung bzw. Prüfung eines Umzugs des Stadtarchivs in das Ihme-Zentrum dessen allgemeiner Attraktivitätssteigerung dienen könnte und ein weiteres Zeichen für ein Bekenntnis zu seiner Zukunft wäre?

1 vgl. u.a.
- http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Hannover-Stadtarchiv-soll-umziehen
- http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Stadtarchiv-Hannover-CDU-kritisiert-Umzug
- http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Stadtarchiv-Hannover-Viel-Kritik-an-geplantem-Umzug

In der Sitzung beantwortet


Zu 1)
Die Anmietung von Archivflächen wird, wie berichtet, europaweit ausgeschrieben. Dies ist vergaberechtlich so vorgeschrieben. Bisher haben Marktsondierungen stattgefunden. Der gewünschte Standort soll neben den archivrelevanten Anforderungen in einem Radius von 4 km um Stadtmitte (Kröpcke) liegen und eine gute Anbindung an den ÖPNV (200m) haben. Alle Objekte, die die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen, sind potentiell geeignete Standorte. In den Radius fallen auch Flächen des Stadtbezirkes Linden-Limmer. Ob ein Grundstück/Gebäude in Linden-Limmer im Rahmen der Ausschreibung angeboten wird, kann derzeit nicht gesagt werden.

Zu 2)
Der Eigentümer der Gewerbeflächen im Ihmezentrum hat die Möglichkeit, sich an der europaweiten Ausschreibung zu beteiligen. Ob die Flächen den Anforderungen entsprechend hergerichtet werden können und ein wirtschaftlicher Mietpreis angeboten werden kann, ist der Verwaltung nicht bekannt, hierfür braucht es vielmehr detailliertere Prüfungen und Kenntnisse der Bausubstanz. Daher kann aktuell nicht beurteilt werden, ob eine Umsetzung im Bereich der Gewerbeflächen des Ihmezentrum denkbar ist. Sollte ein Angebot des Eigentümers der Gewerbeflächen des Ihmezentrum abgegeben werden, wird dieses, wie alle eingehenden Angebote ebenfalls sorgfältig geprüft. Der Zuschlag kann nur auf ein Angebot erteilt werden, welches alle Anforderungen erfüllt und zudem das wirtschaftlichste Angebot darstellt.




Zu 3)
Die Landeshauptstadt Hannover hat mit der vorzeitigen, langfristigen Verlängerung der Anmietung von Büroflächen im Ihmeplatz 5 ein deutliches Bekenntnis der Stadtverwaltung zum Ihmezentrum gezeigt. Auch der neue Eigentümer wird von der Landeshauptstadt Hannover aktiv in allen Maßnahmen zur Sanierung und Revitalisierung unterstützt werden. Wie ausgeführt, ist aus vergaberechtlichen Gründen eine solche Anmietung nur im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung umsetzbar. Die Öffnungszeiten des Stadtarchivs für Benutzer*innen sind indessen auf die Tage Dienstag (9:30-18 Uhr) sowie Mittwoch und Donnerstag (9:30-16 Uhr) beschränkt; für die Depots der übrigen Kultureinrichtungen ist kein regelmäßiger Besucher*innenverkehr vorgesehen. Daher sollte die evtl. Verlagerung in das Ihme-Zentrum hinsichtlich einer Attraktivitätssteigerung des Ortes keinesfalls überbewertet werden.

TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Es wurde nicht berichtet


TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es wurde nicht berichtet


TOP 11.
Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohner 3 möchte wissen, ob neue Planungen in Bezug auf den Süd- und Westschnellweg bekannt sind und ob bei einer möglichen Neuplanung Lärmschutzwände berücksichtigt werden könnten.

Bezirksbürgermeister Grube weist auf die Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2019 hin. In dieser Sitzung wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr über ihre Planungen hinsichtlich der Schnellwege im Stadtbezirk informieren.

Einwohnerin 5 beklagt sich über eine zunehmende Vermüllung des Stadtbezirkes. Sie weist daraufhin, dass die Mülleimer veraltet sind und die Vögel sich an diesen zu schaffen machen. Zudem teilt sie ihre Einschätzung mit, dass die Bepflanzung auf den Baumscheiben zu früh geschnitten wurde. Abschließend informiert sie, dass den Hans-Jörg-Hennecke Gang vermehrt Jugendliche verschmutzen.

Einwohner 6 fordert, dass eine weitere Bürgerbeteiligung für die Wasserstadt geschaffen wird. Zudem bittet er um Zustimmung zum Antrag der CDU bei TOP 7.2.1..

Durchgeführt in der Zeit von 19:30 Uhr - 20.30 Uhr

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 22.10 Uhr.


Für das Protokoll:

Grube Pfingsten


Bezirksbürgermeister Schriftführer