Sitzung Ratsversammlung am 25.04.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 18.04.2019)
Protokoll (erschienen am 05.09.2019)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 12.07.2019

PROTOKOLL

31. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 25. April 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Unterbrechung 16.55 - 17.10 Uhr
Ende 20.14 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 16.45 Uhr
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD) 15.00 - 18.35 Uhr
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) 15.00 - 20.05 Uhr
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) 15.00 - 19.35 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
(Stadtbaurat Bodemann)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe


Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Aussprache zur Anklage des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1088/2019)

Dringlichkeitsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Beendigung einer Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen
(Drucks. Nr. 1097/2019)

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 29. November 2018 und 20. Dezember 2018

3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion zur Kostenentwicklung im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme des Investitionsmeorandums 500 +
(Drucks. Nr. 0866/2019)

4.2. der AfD-Fraktion

4.2.1. zu Jugendbanden am Opernplatz
(Drucks. Nr. 0867/2019)

4.2.2. zu Sicherheitskosten des Weihnachtsmarktes 2018
(Drucks. Nr. 0868/2019)

4.3. der Fraktion DIE FRAKTION

4.3.1. zum Sinn und Zweck des Ordnungsdienstes
(Drucks. Nr. 0870/2019)

4.3.2. zur Entwicklung von Gewerbeflächen auf Industriebrachen
(Drucks. Nr. 0871/2019)

4.3.3. zu zeitlich begrenzte autofreie Zonen
(Drucks. Nr. 0872/2019)

4.4. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sprachförderungsmaßnahmen an Schulen
(Drucks. Nr. 0873/2019)

4.5. Anfrage der FDP-Fraktion zur Auslastung der Cityparkhäuser zu Geschäftszeiten
(Drucks. Nr. 0874/2019)

4.6. Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Wertentwicklung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 0875/2019)

4.7. der Fraktion die Hannoveraner

4.7.1. zu Rauchverboten in den Sisha-Bars Hannover
(Drucks. Nr. 0876/2019)

4.7.2. zum Umzug der Roma-Familien in die List
(Drucks. Nr. 1038/2019)

4.8. von Ratsherrn Tobias Braune

4.8.1. zum Fest der Kulturen 2019
(Drucks. Nr. 0967/2019)

4.8.2. zur Richard-Wagner Straße
(Drucks. Nr. 0968/2019)

4.8.3. zur Fichte Grundschule und Fichte Straße
(Drucks. Nr. 0969/2019)

4.8.4. zum Kantplatz
(Drucks. Nr. 0972/2019)

4.8.5. zum Umgang mit Abfall in Hannover
(Drucks. Nr. 0994/2019)

4.8.6. zu Fahrrad und Oberbürgermeister
(Drucks. Nr. 1024/2019)

4.8.7. zum 5G Netz
(Drucks. Nr. 1025/2019)

5. Unterzeichnung des ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) Städteappells
(Drucks. Nr. 0776/2019 mit 3 Anlagen)

6. Beitritt zum Bündnis „Niedersachsen für Europa“
(Drucks. Nr. 0777/2019 mit 1 Anlage)

7. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1056/2019)

8. Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 N1 mit 4 Anlagen)

9. Kita Hohe Straße, Neubau einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen
(Drucks. Nr. 0447/2019 mit 3 Anlagen)

10. Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 –
Aufschub der Umwandlung von Kleingärten für den Wohnungsbau
(Informationsdrucks. Nr. 0523/2019 mit 1 Anlage)
11. Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover 1990 - 2015
(Informationsdrucks. Nr. 0658/2019 mit 1 Anlage)

12. Änderung Marktsatzung 2019
(Drucks. Nr. 0690/2019 mit 1 Anlage)

13. Änderung zur Marktgebührensatzung 2019 - 2021
(Drucks. Nr. 0709/2019 mit 1 Anlage)

14. Abschluss der Sanierung Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 3029/2018 mit 2 Anlagen)

15. 230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Im Heidkampe"
Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0497/2019 mit 5 Anlagen)

16. Bebauungsplanangelegenheiten

16.1. Veränderungssperre Nr. 109
(Drucks. Nr. 0507/2019 mit 3 Anlagen)

16.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung – Thie Nord -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0551/2019 mit 3 Anlagen)

16.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751 , Göttinger Chausee / Friedländer Weg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0563/2019 mit 3 Anlagen)

16.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B 65 -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0564/2019 mit 4 Anlagen)

16.5. Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0665/2019 mit 3 Anlagen)

16.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße
Beschluss über Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0682/2019 mit 6 Anlagen)

17. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu einer Resolution: Meldeportal der AfD einstellen
(Drucks. Nr. 0292/2019)

17.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0558/2019)

18. Antrag der AfD-Fraktion zur Distanzierung vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0348/2019)

19. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: "Für mein Kind nur das Beste!"
(Drucks. Nr. 0423/2019)

20. Anträge zur geschlechtergerechten Verwaltungssprache

20.1. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahme der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache"
(Drucks. Nr. 0290/2019)

20.1.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0632/2019)

20.2. Antrag der AfD-Fraktion zur Rücknahme "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“
(Drucks. Nr. 0410/2019)

20.3. Antrag der CDU-Fraktion zur neuen Regelung der Stadtverwaltung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache
(Drucks. Nr. 0852/2019)

21. Antrag der AfD-Fraktion zur Neufassung des § 10 Abs. 7 der Geschäftsordnung
(Drucks. Nr. 0993/2019)

22. A N T R Ä G E

22.1. der AfD-Fraktion

22.1.1. zur "Verurteilung des Verhaltens der Ratsfrau Hülya Iri"
(Drucks. Nr. 1035/2019)

22.2. von Ratsherrn Tobias Braune

22.2.1. zur Einführung einer 4 Tage Woche
(Drucks. Nr. 0900/2019)

22.2.2. zu einer Soforthilfe für Blantyre
(Drucks. Nr. 0938/2019)

22.2.3. zur Umstellung des Verkaufs im Rathaus auf Fair-Trade und Vegane Kondome anstatt PUR / PI Kondome
(Drucks. Nr. 0978/2019)

23. Antrag der SPD-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Kleingartenkolonie Friedenau
(Drucks. Nr. 0982/2019)

23.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)
(Drucks. Nr. 1099/2019)

24. Europaweites Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg - Zuschlagerteilung
(Drucks. Nr. 0590/2019)

25. Grundstücksangelegenheiten

25.1. Tausch von Grundstücksflächen an der Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 0609/2019 mit 2 Anlagen)

25.2. Verkauf Beneckeallee 28
(Drucks. Nr. 0823/2019 mit 2 Anlagen)

25.3. Grundstücksverkauf in Kirchrode
(Drucks. Nr. 0460/2019 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Staatsanwaltschaft Hannover mitgeteilt habe, dass diese in Sachen „Rathausaffäre“ an das Landgericht übergäbe. Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass er sich eine andere Entwicklung gewünscht habe und auch weiterhin mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen würde. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass er der unabhängigen Justiz vertrauen würde. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass die Anklageschrift aktuell noch nicht vorläge und dass er sich auch weiterhin nicht zu Details äußern könne. Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass er, wie in den vergangenen Monaten zuvor, die Verantwortung für die Landeshauptstadt Hannover als direkt gewählter Oberbürgermeister im vollen Umfang wahrnehmen würde. Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass er in der derzeitigen Situation beabsichtige, weitere Verwerfungen zu vermeiden. Dazu würde er um eine Bedenkzeit bis kommenden Dienstag (30.04.2019) bitten, um in einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden bzw. Fraktionsvertreter*innen die Gesamtsituation erörtern sowie etwaige Konsequenzen abwägen zu können.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass der Fraktion der AfD die Stellungnahme des Oberbürgermeisters nicht ausreichen würde. Die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover hätten in öffentlicher Sitzung ein Recht darauf zu erfahren, ob der Oberbürgermeister die Unwahrheit gesagt habe. Darauf würde auch der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der AfD abheben.

Ratsherr Emmelmann (CDU) wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU ihre Haltung zu dem Thema bereits öffentlich formuliert habe. Man sei jedoch gern bereit, mit dem Oberbürgermeister gemeinsam einen konstruktiven Weg für Hannovers Zukunft zu finden. Die Haltung der Fraktion der CDU werde dadurch allerdings nicht verändert werden können.
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) stellte klar, dass für die Fraktion DIE HANNOVERANER bis zur Urteilsverkündung auch weiterhin die Unschuldsvermutung gelte. Darüber hinaus sei man davon überzeugt, dass der Oberbürgermeister zum Wohle der Stadt die richtige Entscheidung treffen würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass der Oberbürgermeister die rechtliche Situation dargelegt habe und dass deshalb in der heutigen Sitzung weitere Diskussionen zu dem Thema zu nichts führen könnten.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen fordere, dass der Oberbürgermeister sein Amt ab sofort zur Verfügung stellen und bis zur Entscheidung des Rates dazu ruhen lassen möge. Zum Wohle der Stadtgesellschaft und einer arbeitsfähigen Verwaltung sei der Amtsverzicht zwingend notwendig.

Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass der Oberbürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt worden sei. Deshalb sei es zunächst einmal allein die Entscheidung des Oberbürgermeisters, wie dieser mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft umgehen wolle. Die Fraktion der FDP erwarte, dass der Oberbürgermeister, zu Beginn der benannten Sitzung seine Entscheidung mitteilen möge. Der zweite Schritt sei dann über das weitere Verfahren politisch gemeinsam zu befinden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass für die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN unverändert die Unschuldsvermutung gelten würde. Allerdings würde die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem Oberbürgermeister den Rücktritt nahelegen, damit ab dem kommenden Mittwoch wieder vernünftig gearbeitet werden könnte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) merkte an, dass für die Fraktion Die FRAKTION die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gelten würde und dass man deshalb bereits vor einem Jahr das Ruhen der Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters gefordert habe. Inzwischen wären die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP derselben Meinung, sodass es nun auf ein paar Tage mehr auch nicht mehr ankäme.


TOP
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Aussprache zur Anklage des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1088/2019)


Beigeordneter Hauptstein (AfD) argumentierte, dass der Oberbürgermeister von den Bürgern direkt gewählt worden wäre, sodass diese auch als erste in öffentlicher Sitzung erfahren sollten, wie es weitergehen solle.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Dringlichkeit ablehnen würde, da nicht davon auszugehen sei, dass weitere, neue Erkenntnisse offenbart würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass der Oberbürgermeister zur rechtlichen Situation gesprochen habe, sodass der Dringlichkeitsantrag unnötig und überflüssig sei.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) machte deutlich, dass die Statements zu dem Thema ergangen wären. Zudem würde die Fraktion Die FRAKTION auch weiterhin keinem Antrag einer rechtsextremen Partei zustimmen.

Ratsherr Engelke (FDP) wies darauf hin, dass der Oberbürgermeister in allen Einzelheiten auf die rechtliche Situation eingegangen wäre und dass die Fraktion der FDP deshalb keinen Grund habe, dem Antrag der AfD-Fraktion zuzustimmen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU einer tatsächlichen Dringlichkeit aus tagesaktuellem Anlass immer zustimmen würde. Ratsherr Emmelmann merkte an, dass die CDU-Fraktion dem Antrag inhaltlich jedoch nicht folgen könne.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Dringlichkeit zustimmen würde, da es nur in diesem Fall zu einer angemessenen Debatte in der heutigen Ratsversammlung zu dem Thema kommen könnte.
Gegen 18 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der AfD-Fraktion zur Aussprache zur Anklage des Oberbürgermeisters mit der Drucks. Nr. 1088/2019 ab.
Der Antrag wird in der Ratssitzung am 23. Mai 2019 behandelt.


TOP
Dringlichkeitsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Beendigung einer Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen
(Drucks. Nr. 1097/2019)


Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag nicht von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, sondern von ihm als Mitglied der Ratsversammlung in das Verfahren gegeben worden sei und verlas den Antragstext. Ratsherr Wolf sagte, dass die Dringlichkeit darin Begründung fände, dass keine weitere Ratsversammlung vor der Europawahl durchgeführt würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION der Dringlichkeit zustimmen würde, da dringend darüber debattiert werden müsste, warum sich fast niemand an die Regeln halten würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die Dringlichkeit ablehnen würde, da aktuell alle Fragen zu dem Thema von der Verwaltung beantwortet worden seien.
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Dringlichkeit zustimmen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Dringlichkeit zustimmen würde, da die Erläuterungen der Verwaltung dazu bislang lediglich mündlich erfolgt wären und man deshalb nicht einschätzen könnte, wie lange diese gelten würden.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen würde, da zwar aktuell alles geklärt sei, man jedoch Sicherheit für die Zukunft benötigen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die Fraktion der FDP die Dringlichkeit ablehnen würde, da zum einen die Regeln seit vielen Jahren bekannt wären und zum anderen die Verwaltung aktuell alle erforderlichen Informationen an die Parteien weitergegeben habe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der Dringlichkeit zustimmen würde, da es um die Regularien des Plakatierens anlässlich des Europawahlkampfes gehen würde.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Dringlichkeit nicht zustimmen würde.
Gegen 26 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) des Ratsherrn Wolf zur Beendigung einer Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen mit der Drucks. Nr. 1097/2019 ab.
Der Antrag wird in der Ratssitzung am 23. Mai 2019 behandelt.


Ratsfrau Keller (SPD) erklärte, dass sie zur Behandlung des Tagesordnungspunktes 24 den Ratssaal verlassen würde, da in diesem Zusammenhang der § 41 der NKomVG – das Mitwirkungsverbot, zum Tragen käme.
Der Rat beschloss, die Punkte 24 und 25 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 29. November 2018 und 20. Dezember 2018

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bemerkte, dass man der AfD-Fraktion nicht unterstellen möge, dass diese die grammatisch falsche Gendersprechweise verwenden würde. Beigeordneter Hauptstein verwies auf drei Beispiele aus dem Protokoll vom 29. November 2018, bei denen die Fraktion der AfD sicherlich nicht den Gender Star verwendet habe. Beigeordneter Hauptstein bat darum, dass die benannten Textstellen in die grammatisch richtige Form, nämlich das generische Maskulinum, überführt würden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass beim Protokoll vom 20. Dezember 2018, unter dem Tagesordnungspunkt 9, anstatt hanova Wohnen GmbH, die unzutreffende Bezeichnung Hannover Wohnen GmbH verwandt worden wäre und bat um Korrektur. Zudem sei ein Zitat von B. Brecht unpräzise wiedergegeben worden und möge verbessert werden.
Bei 3 Enthaltungen genehmigte der Rat, unter Berücksichtigung der Anmerkungen, die Protokolle über seine Sitzungen vom 29. November und 20. Dezember 2018 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Herr Jesse Jeng als Nachfolger des überraschend verstorbenen Ratsherrn Dieter Küßner vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Jeng habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Oberbürgermeister Schostok bat Herrn Jeng vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annehme. Zugleich verpflichtete Oberbürgermeister Schostok Herrn Jeng als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Oberbürgermeister Schostok Herrn Jeng auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam, händigte den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften aus und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion zur Kostenentwicklung im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme des Investitionsmemorandums 500 +
(Drucks. Nr. 0866/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0866/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Verwaltung legt jährlich im Herbst eine Informationsdrucksache zur Umsetzung des Investitionsmemorandums vor. In der Antwort zu der jetzigen Ratsanfrage sind die bis heute bekannten Sachstände benannt. Die hier gegebenen Informationen werden nach der Ratssitzung in einer Informationsdrucksache auch schriftlich zur Verfügung gestellt und ersetzen die geplante Drucksache.

Frage 1:
Bei welchen Maßnahmen aus der Informationsdrucksache 1085/2016, Anlage 2, sind Kostensteigerungen bekannt und wie hoch ist die konkrete Summe im Einzelfall? (Bitte um Vorlage einer überarbeiteten und aktualisierten Anlage)

Mit der Drucksache 2353/2018 hat die Verwaltung eine Liste derjenigen Projekte aus dem Investitionsmemorandum 500+ vorgelegt, die bis zum Jahr 2023 fertig gestellt werden sollen. Für die in späteren Jahren zu realisierenden Projekte ist eine auf das Fertigstellungsdatum konkretisierte Umsetzungsplanung hingegen angesichts der langen Vorlaufzeiten noch nicht sinnvoll. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich daher auf den Zeitraum bis 2023.

Generell kommt es bei Hochbauprojekten angesichts der in der Bauwirtschaft festzustellenden Preisentwicklung zu erheblichen Kostensteigerungen. Aufwandstreibend wirken veränderte Baustandards etwa im Bereich des Brandschutzes oder der Barrierefreiheit aber auch spezifische Entwicklungen in Hannover wie z.B. weiter steigende Schüler*innenzahlen. Diese verschiedenen Ursachen führen für die aus dem Investitionsmemorandum bis 2023 fertig zu stellenden Maßnahmen zu einer Ausweitung des Investitionsvolumens von 431 auf rd. 606 Mio. €.
Die einzelnen bis heute bekannten Kostensteigerungen sind in der beigefügten Liste dargestellt und werden dem Protokoll beigefügt bzw. mit einer Informationsdrucksache zur Kenntnis gegeben. Zu berücksichtigen ist außerdem eine ähnliche Kostenentwicklung bei den aus dem Finanzkorridor des Teilhaushaltes 19 umzusetzenden Maßnahmen.

Frage 2:
Welche in der Informationsdrucksache 1085/2016, Anlage 2, genannten Maßnahmen müssen bereits heute in den Teilhaushalt 19 verschoben werden? Werden sie bis zum Jahr 2026 umgesetzt? Wenn nein, bis wann ist aus heutiger Sicht die Umsetzung geplant und welche Projekte sind davon konkret betroffen?

Die Verwaltung plant keine von den bis einschließlich 2023 fertigzustellenden Maßnahmen in den Teilhaushalt 19 zu verschieben. Diese Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der Haushaltssituation allesamt wie geplant umgesetzt werden.
Mit dem nächsten Haushaltsplanentwurf wird die Verwaltung einen Vorschlag bezüglich der Umsetzung der im Zeitraum der Mittelfristplanung – also bis 2024 bzw. 2025 – zu realisierenden Maßnahmen vorlegen. Ob es in diesem Kontext zur Verschiebung von Maßnahmen in die Investitionskorridore der Teilhaushalte kommen wird, bleibt abhängig von der Gesamtentwicklung des städtischen Haushaltes.

Schon mit Blick auf die bis 2023 zu realisierenden Projekte ist allerdings absehbar, dass hierfür eine Ausweitung der Kreditaufnahmen erforderlich sein wird. Diese ist im Sinne der Zukunftsfähigkeit insbesondere der städtischen Bildungsinfrastruktur unabdingbar und unter fiskalischen Gesichtspunkten unter bestimmten Prämissen seriös vertretbar. Die Verwaltung unterstreicht daher die Notwendigkeit der weiteren Umsetzung der geplanten Investitionsprojekte und wird zugleich alles unternehmen, um die damit verbundenen gewaltigen finanziellen (und inhaltlichen) Herausforderungen zu bewältigen und zusätzliche Kreditaufnahmen auf das Notwendigste zu begrenzen. Ziel muss es sein, über eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung Überschüsse im Ergebnishaushalt zu erzielen, um diese nach einem Abbau der Altdefizite für die Investitionsfinanzierung einsetzen zu können. Die ausgeglichene Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 bietet hierfür eine solide Grundlage.
Entsprechend dieser Maxime sind verwaltungsintern verschiedene Aufträge zur Verbesserung der Haushaltssituation erteilt worden. Diese betreffen u.a. die Frage der Begrenzung des zukünftigen Anstiegs der Personalkosten mit dem Instrument der Aufgabenkritik, die Möglichkeiten, durch Anpassung von Baustandards kostendämpfende Effekte zu erzielen oder auch die Akquise zusätzlicher Fördermittel auf EU-, Bundes- und Landesebene. Die erfolgreiche Realisierung der in diesen Themenfeldern liegenden Potentiale zur Ertragssteigerung bzw. Aufwandsminderung ist gleichsam die Voraussetzung für die notwendige Fortschreibung der mit dem Investitionsmemorandum initiierten Investitionsoffensive.

Frage 3:
Gibt es auch für die mit Beschlussdrucksache 2154/2015 N1, Anlage 1, für den Teilhaushalt 19 für die Jahre 2016-2019 beschlossenen Maßnahmen bereits bekannte Kostensteigerungen? Wenn ja, für welche Maßnahmen, in welchem finanziellen Umfang? Seit wann ist dies jeweils bekannt und was bedeutet dies für die im Teilhaushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Jahr 2019?

Eine Liste mit den Details zur Kostensituation bei den Einzelmaßnahmen der Beschlussdrucksache 2154/2015 N1, Anlage 1 ist dieser Antwort als Anlage beigefügt. Die Kostensteigerung beträgt seit der Drucksache vom Jahresende 2015 bis heute gut acht Prozent bzw. gut 19 Mio. Euro. Da die Mehrkosten aus dem Teilhaushalt 19 gedeckt werden müssen, reduzieren sich die für neue Projekte zur Verfügung stehenden Mittel in den Folgejahren um den entsprechenden Betrag.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob man im vorliegenden Fall, aufgrund der über die Jahre stetig ansteigenden Kosten und einer damit verbundenen Verringerung der zur Verfügung stehenden Mittel, von einem Schneeballsystem sprechen könnte und ob deshalb nicht dringend eine Aufarbeitung der Maßnahmen notwendig würde. Ratsherr Emmelmann fragte ferner, ob es nicht ebenso notwendig wäre, dass die Verwaltung eine Auflistung des Gebäudebestandes in Hinblick auf Sanierungen anfertigen sollte, um auch vor dem Hintergrund der neu dazukommenden Gebäude noch einen Überblick haben zu können.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass die erste Frage nur mit nein beantwortet werden könnte. Die Verwaltung würde dem Rat eine Ausweitung des Investitionsmemorandums von 430 auf etwas über 600 Mio. € vorschlagen, da man der Ansicht sei, dass man den Vorrang für Investitionen benötige und keine Abstriche bei der Ertüchtigung der Gebäude und im Besonderen bei der Bildungsinfrastruktur machen wolle. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe unterstrich, dass man natürlich eine fortlaufende Kalkulation bzw. eine Fortschreibung der Kostenentwicklung vorhalten müsste. Deswegen läge die Verwaltung den Ratsgremien jährliche Controllingberichte vor, denen man entnehmen könnte, welches Projekt mit welcher Kostensteigerung zu betrachten sei. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bemerkte, dass die Tatsache, dass man überhaupt im Rat der Stadt die Frage diskutieren könnte, ob man in der Lage sei das Investitionsprogramm noch einmal erheblich auszuweiten, etwas über die Solidität der Finanzpolitik der Verwaltung aussagen würde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie hoch die Verzinsung bei mittelfristigen Finanzierungen wäre und weiter, ob die Verwaltung eine Prognose zur Zinsentwicklung abgeben könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die jährliche Zinsbelastung der Landeshauptstadt Hannover ungefähr 40 Mio. €, im Vergleich zu von vor zehn Jahren von ungefähr 60 Mio. €, betragen würde. Das sei nicht der Verdienst der Verwaltung, sondern dem allgemeinen Zinsniveau geschuldet. Die Verwaltung habe keine Hinweise darauf, dass kurzfristig eine erhebliche Veränderung des Zinsniveaus zu erwarten wäre. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bemerkte, dass keine Prognose darüber angestellt werden könnte, wie lange sich das historisch niedrige Zinsniveau noch halten würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass auch deshalb die Entscheidung, dass notwendige Projekte nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten, sondern das niedrige Zinsniveau genutzt werden sollte, eine der haushalterischen Vernunft sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte vor dem Hintergrund der vom Bund beschlossenen Schuldenbremse, wie die Landeshauptstadt Hannover mit der Neuaufnahme von Schulden umgehen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass die Schuldenbremse für Bundes- und Landes-, jedoch nicht für die Kommunalebene gelten würde. Es gäbe allerdings bei einigen Kommunen die Befürchtung, dass Lasten von Bund und Land in die Kommunen verschoben würden, um die Schuldenbremse auf diesem Weg umgehen zu können. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte fest, dass der Rat der Stadt mit der Zustimmung zum Haushalt einer investiven Neuverschuldung zugestimmt habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe hob hervor, dass darauf zu achten sei, dass im Ergebnishaushalt – dem konsumtiven Bereich, keine Schulden gemacht würden. Deshalb habe man dem Rat einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass man die Verantwortung habe, dass man den nachfolgenden Generationen eine intakte Infrastruktur übergäbe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erörterte, dass man Kredite aufnähme und sich gleichzeitig das Anlagevermögen erhöhen würde. Man tilge die Zinsen und gleiche die Zinslast schneller aus, als die Abschreibung für die Projekte erfolge, sodass infolgedessen die Bilanz – das Vermögen, der Landeshauptstadt Hannover wachsen würde. Deshalb könne man mit guten Gewissen einer Ausweitung der Investitionsanstrengungen nachkommen.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung auch nach Gewissheit über die zusätzlichen Kosten weiterhin an den Maßnahmen festhalten würde und fragte weiter, mit welcher Strategie man versuchen wolle, den zusätzlichen Kreditrahmen mit der Kommunalaufsicht auszuhandeln.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe führte aus, dass die konsequente Umsetzung der Investitionen und eine Haushaltsdisziplin, insbesondere mit Blick auf den Ergebnishaushalt, zusammengehören würden. Es wäre erfreulich, wenn es gelänge, innerhalb des Rates, im Zusammenspiel von Rat und Verwaltung, einen derartigen Vorrang für Investitionen zur Grundlage des gemeinsamen Handelns machen zu können. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe konstatierte, dass man eine Priorität für Zukunftsinvestitionen benötigen würde. Das setze jedoch auch voraus, dass man die Bereitschaft habe im Ergebnishaushalt Überschüsse zu erwirtschaften, um sich einen Teil der Investitionen quasi verdienen zu können. Deswegen beschreite die Verwaltung die Wege von Aufgabenkritik, denke man über zukünftige Standards in der Bauausführung nach und führe schwierige Gespräche über Mittelausstattungen mit Land und Bund.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob vor dem Hintergrund der bereits bekannten Mehrkosten ein Nachtragshaushalt in Betracht gezogen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe führte aus, dass es erfreulich sei, wenn Rat und Verwaltung in der Sache einen Konsens erreichten, wodurch es möglich sei, das Investitionsmemorandum ohne Abstriche umzusetzen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass man für den Zeitraum 2019/2020 zum Ergebnishaushalt keinerlei Erkenntnisse darüber habe, dass in irgendeiner Weise über einen Nachtragshaushalt nachgedacht werden müsste. Ferner würde man davon ausgehen, dass im Zeitraum 2019/2020 aus dem Finanzhaushalt heraus alle erforderlichen Auszahlungen geleistet werden könnten. Wichtig sei in Hinblick auf die kommenden Haushaltsplanberatungen, vor dem Hintergrund einer Fortschreibung der Mittelfristplanungen, dass sicherlich Anpassungen vorgenommen werden müssten.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob man sicher sein könne, dass nicht nur die Finanzlage für den Ausbau zu G9 stimme, sondern ob auch das Gebäudemanagement es schaffen werde diese große Aufgabe zeitgerecht zu bewältigen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass an einigen Stellen mit Provisorien bzw. Übergangslösungen gearbeitet werden müsse. Dazu stünde man mit den Schulen in Kontakt und habe für alle notwendigen Erweiterungen eine Lösung gefunden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass man neben einem begrenzten Haushalt und endlichen Personalressourcen auch mit nicht zu beeinflussenden Gegebenheiten umgehen müsste. Dazu würde beispielsweise das Verpflichten von Baufirmen zu Zeiten eines konjunkturellen Baubooms gehören.

Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, wie man die Verteilung zwischen Innen- und Außenfinanzierung einschätzen würde und fragte ferner, aus welchen Ergebnispositionen der größte Anteil der Innenfinanzierung zu erwarten wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erörterte, dass die Landeshauptstadt Hannover ein summiertes Altdefizit von 57 Mio. € habe. Der Einsatz von Haushaltsüberschüssen für Investitionszwecke setze voraus, dass sämtliche Altdefizite abgebaut würden. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass er die Frage zur prozentuellen Verteilung nicht beantworten wolle, da die Verwaltung dies zurzeit noch nicht seriös beantworten könnte und man zudem mit den beteiligten Bereichen erst am Anfang eines Prozesses stünde. Ferner entspräche es den Vorstellungen der Verwaltung, dass man den für das Investitionsmemorandum identifizierten Mehraufwand von 175 Mio. €, einen relevanten, eigenen Beitrag leisten zu wollen. Dazu sollten die Bereiche Aufgabenkritik, Standardüberprüfung und Fremdmittelakquise unter anderen beitragen.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die an Grundschulen notwendigen Um- und Anbauten für den Ganztagsunterricht zu Gunsten des G9-Ausbaus zurückgestellt würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass der Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen und der Ausbau von Mensenprovisorien an Grundschulen bis 2023 ursprünglich nicht im Rahmen des Investitionsmemorandums geplant gewesen wären. Diese seien nun, nach erneuter Bewertung der Notwendigkeit, auf Vorschlag der Verwaltung in das Investitionsmemorandum aufgenommen worden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Projekte Misburger Bad und Fössebad bereits ausgeschrieben wären, wie der weitere Zeitplan bei den beiden Projekten wäre und ob es bei 2019 für die Planungen des Außenbeckens im Fössebad bleiben würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass die Verwaltung dem Auftrag des Rates natürlich nachkäme, wenn dieser die Voraussetzung zur Errichtung eines Freibades schaffen würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe informierte darüber, dass das Misburger Bad Teil des Investitionsmemorandums wäre und dass im Nachgang der Ratsversammlung die Möglichkeit bestünde, sich über die aktuellen Kalkulationen informieren zu können. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe verwies auf die Ratsversammlung am 28. März 2019, in deren Rahmen Informationen zum Fössebad ergangen wären und bemerkte abschließend, dass es dazu keinen neuen Sachstand gäbe.

Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob die Mehrkosten von ungefähr sechs Mio. € für das Misburger Bad im Nachtrag von 170 Mio. € zum Investitionsmemorandum enthalten wären, ob weitere Mehrkosten absehbar wären und ob der korrigierte Termin der Fertigstellung endgültig feststünde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass die Kalkulation für das Misburger Bad mit Kosten in Höhe von 16,5 Mio. € etatisiert gewesen wären und dass sich diese nun um 5,8 auf 22,3 Mio. € erhöht hätten. Diese 5,8 Mio. € seien Teil des Nachtrages zum Investitionsmemorandum in Höhe von 175 Mio. €. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass die Berichterstattung zum Kostencontrolling die Präzisierung von Kostenentwicklungen enthielte, sodass es unseriös wäre, wenn die Verwaltung die aktuell kalkulierten Zahlen als unumstößlich ausgeben würde. Zudem gäbe es zum Zeitplan keine Veränderungen zu berichten.


TOP 4.2.
der AfD-Fraktion

TOP 4.2.1.
zu Jugendbanden am Opernplatz
(Drucks. Nr. 0867/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 0867/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Steht dieser Bereich seither verstärkt unter Beobachtung durch Ordnungs- und Sicherheitskräfte?

Die Polizeidirektion Hannover führt im Bereich Opernplatz seit mehreren Jahren, insbesondere vor dem Hintergrund von Ordnungsproblemen, regelmäßige Bestreifungen durch. Nach dem gewalttätigen Angriff im Bereich Opernplatz wurden diese temporär erhöht.
Der Städtische Ordnungsdienst bestreift das Areal ebenfalls regelmäßig, mehrmals am Tag und greift im Bedarfsfalle ein.

Frage 2:
Ist dieser Bereich auch weiterhin Treffpunkt von Jugendbanden?

Es liegen nach Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) keine Erkenntnisse darüber vor, dass der Opernplatz Treffpunkt von „Jugendbanden“ war oder ist. Der Opernplatz ist witterungs- und jahreszeitbedingt ein Anlaufpunkt für junge Erwachsene und Jugendliche.
Tagsüber und in den frühen Abendstunden halten sich nach polizeilichen Erkenntnissen regelmäßig etwa zwischen 20 und 50, an den Wochenenden teilweise über 100 Personen an der oben genannten Örtlichkeit auf.
Es sind regelmäßig Treffen von Anhängern der sogenannten Punk-, Emo- und Gothic-Szene aus der gesamten Region feststellbar.

Frage 3:
Falls nicht, liegen Erkenntnisse darüber vor, ob sich diese Szene möglicherweise an einen anderen Ort verlagert hat?

Es liegen keine Erkenntnisse dahingehend vor.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob inzwischen jeder Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes über eine stichsichere Weste verfügen könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Beschaffung noch nicht abgeschlossen sei.


TOP 4.2.2.
zu Sicherheitskosten des Weihnachtsmarktes 2018
(Drucks. Nr. 0868/2019)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hirche (AfD) aus Drucks. Nr. 0868/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Einsatzstunden wurden durch Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und städtische Ordnungskräfte für die Sicherung des Weihnachtsmarktes aufgewandt?

Aus Anlass des Präventionseinsatzes der Polizeiinspektion Mitte im innerstädtischen Bereich von Hannover wurden in der Vorweihnachtszeit 2018 (28.11.- 22.12.2018) insgesamt 9620 Personalstunden von der Polizei geleistet. Eine Differenzierung der Einsatzzeiten zwischen der Fläche des Weihnachtsmarktes und der übrigen Innenstadt ist nicht möglich.

Im Bereich der Feuerwehr wurde für den Weihnachtsmarkt 2018 ein Löschfahrzeug während des gesamten Zeitraums vom 28.11.2018 bis einschließlich 22.12.2018 durch Einsatzkräfte besetzt. Die Mannschaftsstärke wurde für diesen Zeitraum mit 4 Feuerwehrbeamt*innen geplant. Täglich im Zeitraum von 16 Uhr bis 21 Uhr erfolgte eine Standortverlagerung des Löschfahrzeuges von der Feuer- und Rettungswache 1 am Weidendamm in die Feuer- und Rettungswache 10 am Goetheplatz. Die hierdurch entstandenen Zeiten betragen insgesamt 600 Einsatzstunden. Da es sich um eine Standortverlagerung eines Löschfahrzeuges handelt, wurden keine Kosten berechnet. Eine Standortverlagerung wurde durchgeführt, um die Eingreifzeiten zu den besucherstarken Tageszeiten zu optimieren.

Der städtische Ordnungsdienst ist auf dem Weihnachtsmarkt nicht eingesetzt worden.
Zahlen der Rettungsdienste sind einsatzabhängig und können in dieser Form nicht ermittelt werden.

Frage 2:
Welche Kosten waren für die Stadt – nach Kategorien aufgeschlüsselt – mit dem Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt 2018 verbunden?

Die Sicherheit aller Besucher*innen auf dem Weihnachtsmarkt steht von jeher im Fokus der Verwaltung. Ein regelmäßiger Austausch im Vorfeld der Veranstaltung mit allen Fachbereichen der Verwaltung und der Polizei ist dabei immer selbstverständlich gewesen.
Ein immer wieder veränderter und angepasster Aufbau des Marktes wird dabei mit allen Behörden ausgetauscht und abgesprochen. Ein im Vorfeld aufgestellter Aufbauplan des Marktes wird von Polizei und Feuerwehr geprüft. Abschließend wird vor Beginn des Marktes eine Begehung des kompletten Marktplatzes mit allen Beteiligten durchgeführt. Lediglich die Form der Dokumentation (neu: Sicherheitskonzept) hat sich dabei verändert. Der Austausch über Inhalte, Abläufe und die Kommunikation während der Veranstaltung wurde den auftretenden Situationen entsprechend angepasst. Auftretende Gefahren, zum Beispiel durch schwierig einzuschätzende Wettersituationen, wurden stets mit den handelnden Personen abgestimmt und führten zu einer gemeinsamen Entscheidung.
Eine Auflistung dieser Kosten in Form von Einsatzstunden des Personals ist bisher nicht vorgenommen worden und somit auch nicht in Zahlen darstellbar. Lediglich der zusätzlich eingeführte Wachdienst, in der Zeit von 12 Uhr bis 21 Uhr mit insgesamt vier Personen, ist mit einem Betrag von 16.474,61 Euro netto aus der Betriebsabrechnung zu entnehmen.
Zwei weitere Sicherheitsanforderungen fallen mit ihrer Umsetzung in den Zeitraum von 2016 – 2018. Vorkehrungen für eine Notbeleuchtung in Höhe von ca. 7.000 Euro netto (geschätzt aus Gesamtrechnung der Ausschreibung Lichtermatten/ Scheinwerfer) und die Kosten einer zentralen Beschallungsanlage in Höhe von 20.259,95 Euro netto.

Die Feuerwehr ist dabei generell kein operativer Bestandteil in Sicherheitskonzepten von Veranstalter*innen, sondern plant die Erfüllung ihrer Aufgaben auf Basis des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes eigenständig.
Der Fachbereich Feuerwehr war bei der Herstellung des Einvernehmens zum Sicherheitskonzept des als Veranstalter zuständigen Bereichs der Verwaltung (Marktwesen) im Vorfeld sowie an der sicherheitstechnischen Begehung des Veranstaltungsgeländes vor Veranstaltungsbeginn beteiligt. Zudem wurden eigene Einsatzinformationen im Rahmen der allgemein üblichen Einsatzvorbereitung erstellt. Der Personalaufwand seitens der Feuerwehr belief sich dabei auf ca. 20 Personalstunden. Eine Berechnung des Personalaufwands erfolgte nicht.

Frage 3:
Wie stellt sich die Entwicklung dieser Kosten seit 2013 dar?

Abstimmungen innerhalb der Verwaltung haben auch in den Vorjahren stattgefunden, ebenso wie sicherheitstechnische Begehungen des Veranstaltungsgeländes. Diese Art der Herangehensweise gab es auch schon in den Jahren vor 2013. Wie bereits oben erläutert, hat sich die Dokumentation der sicherheitsrelevanten Fragen und der praktischen Umsetzung von Lösungsansätzen verändert. Umfangreiche und in einem Konzept schriftlich festgehaltene Szenarien und Maßnahmen für den Weihnachtsmarkt werden erst seit dem Jahr 2016 erstellt. Eine Statistik über die Anzahl der dafür aufgewandten Stunden ist nicht vorhanden.
Die unter Frage 1 benannte Standortverlagerung einer taktischen Einheit der Feuerwehr ist erst ab dem Jahr 2017 in dieser Größenordnung durchgeführt worden, so dass Einsatzstunden durch den Abwehrenden Brand- und Gefahrenschutz rückwirkend nicht aufgezeigt werden können.
Der Aufwand zur Herstellung des Einvernehmens zum Sicherheitskonzept und der sicherheitstechnischen Begehung hat sich in den vergangenen drei Jahren für die Verwaltung nicht nennenswert verändert.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob mit einer Kostensteigerung zur Sicherung des Weihnachtsmarktes 2019 zu rechnen sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass allein schon durch die vom Rat beschlossene Verlängerung des Weihnachtsmarktes eine Kostensteigerung verbunden sei. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Verwaltung die im Haushalt dazu hinterlegten Zahlen zu Protokoll nachreichen müsste.

Antwort der Verwaltung:
Für die Gebührenrechnung der Märkte (hier: Weihnachtsmarkt) sind für den Berechnungszeitraum von 2019 – 2021 die Kosten ermittelt worden.
In dieser Kostenschätzung sind auch entsprechende Ausgabesteigerungen berücksichtigt.
Eine Vielzahl der Leistungen wird durch externe Dienstleister erfüllt und ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen werden erst in den nächsten Wochen erfolgen, so dass zunächst von einer moderaten Kostensteigerung im Rahmen der Kostenschätzung, auszugehen ist.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob die Polizei tatsächlich die Möglichkeit eines Schusswaffengebrauches nutzen könnte oder ob die Schusswaffen ausschließlich der Abschreckung dienlich wären.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass Polizisten, die Waffen trügen, selbstverständlich an diesen Waffen geschult worden wären. Ferner würden alle Waffen, die von Polizisten getragen würden, vorrangig zum Zweck der Abschreckung getragen. Der Gebrauch von Schusswaffen würde genau das Szenario beschreiben, welches die Polizei auf jeden Fall vermeiden wolle. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bemerkte abschließend, dass zu hoffen sei, dass die Schusswaffen ihre abschreckende Wirkung entfalten mögen und dass diese nicht eingesetzt werden müssten.


TOP 4.3.
der Fraktion DIE FRAKTION

TOP 4.3.1.
zum Sinn und Zweck des Ordnungsdienstes
(Drucks. Nr. 0870/2019)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 0870/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie sieht die aufgeschlüsselte Kostentabelle aus (Personalkosten, Kosten für Fort- und Ausbildung, sowie eingesparte Polizeieinsatz-, Reinigungs- und Reparaturkosten) und wie interpretiert die Verwaltung diese im Verhältnis zu dem Nutzen, den die Anwohner*innen und die Öffentlichkeit davontragen?

In 2018 sind rund 1,3 Millionen Euro für den Ordnungsdienst an Personalkosten angefallen. Im Jahr 2019 waren dies bis Ende März rund 500.000,- Euro.
Für die Grundlagenqualifikationen und Fortbildungen des Ordnungsdienstes werden rund 90.000,- Euro an Aus- und Fortbildungskosten anfallen (2018 und 2019 gesamt). Die zukünftig jährlichen laufenden Kosten für Weiterqualifizierung, Fortbildung und Erstqualifizierung von neuen Mitarbeiter*innen ab 2020 schätzen wir auf rund 10.000,- Euro.
Informationen zu eingesparten Polizeieinsatz-, Reinigungs- oder Reparaturkosten liegen der Stadtverwaltung nicht vor.
Der Einsatz des Ordnungsdienstes und die dadurch erzielten Effekte werden von den Bürger*innen, aber auch Instanzen wie der Polizeidirektion Hannover oder der City-Gemeinschaft, positiv wahrgenommen und gewürdigt. Aus Sicht der Stadtverwaltung wird für die Anwohner*innen und die Öffentlichkeit ein hoher Nutzen erreicht.

Frage 2:
Welche Aus- und Weiterbildungen hat das Personal genossen und ist es dadurch befähigt Menschen und Situationen, ihre eigenen Berechtigungen sowie potentielle Folgen von fremden und eigenen Handeln richtig einzuschätzen, und wenn aus Fehleinschätzungen schwerwiegende Folgen entstehen, bei welcher Meldestelle beschweren sich geschädigte Personen?

Das Aus- und Weiterbildungskonzept für die Mitarbeiter*innen des städt. Ordnungsdienstes sieht eine ganze Reihe von Schulungen zu den unterschiedlichsten Themen vor. Der wesentliche Baustein hinsichtlich der eigenen Rechte und Pflichten sowie zur Beurteilung möglicher Folgen des eigenen Handels ist die Qualifizierung zum Verwaltungsvollzugsbeamten. Diese Qualifizierung findet am Niedersächsischen Studieninstitut statt. Darüber hinaus wurde ein eigenständiges Qualifizierungskonzept entwickelt, um den Mitarbeitenden auch entsprechende Kompetenzen beispielsweise im Bereich von Deeskalation, Entscheidungen in Konfliktsituationen oder Führen von Konfliktgesprächen zu vermitteln.
Falls in einem Einzelfall tatsächlich einmal ein/-e Außendienstmitarbeiter*in einen Schaden verursacht, so ist der Leiter des Ordnungsdienstes der richtige Ansprechpartner.

Frage 3:
Ist der Ordnungsdienst dazu berechtigt, persönliche Gegenstände von Personen zu beschlagnahmen und zu entsorgen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Berechtigung?

Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind unter den Voraussetzungen des § 26 Nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) (insb. „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“) dazu befugt, Gegenstände sicherzustellen. Die Verwahrung, Verwertung bzw. Vernichtung und Herausgabe sichergestellter Gegenstände ist in den folgenden §§ 27 bis 29 Nds. SOG geregelt.

Eine Vernichtung ist vorgesehen, wenn

1. im Fall einer Verwertung die Gründe, die zu ihrer Sicherstellung berechtigen, fortbestehen oder Sicherstellungsgründe erneut entstehen würden oder
2. die Verwertung aus anderen Gründen nicht möglich ist.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes ebenfalls von einem positiven Arbeitsklima in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern berichten würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe führte aus, dass es ein außerordentlich kooperatives Mitwirken der Bevölkerung gäbe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erörterte, dass beispielsweise die Regelungen zur Straßenmusik ein sich selbst regulierendes System darstellen würden. Denn jeder Straßenmusiker würde wissen wann, wo und für wie lange er spielen dürfe. Dieses System funktioniere im Sinne des Leitbildes für den Ordnungsdienst. Der Ordnungsdienst müsste nicht eingreifen, sei präsent und ansprechbar. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe konstatierte, dass die Kooperation mit der Polizei nach eigenen Einschätzungen nicht anders als mit exzellent bezeichnet werden müsste. Man fühle sich, wenn auch immer die Notwendigkeit bestünde, in hervorragender Art und Weise von der Polizei unterstützt. Zurzeit sei man gemeinsam mit der Polizei dabei, die weitere Vorgehensweise an unterschiedlichen Stellen am Hauptbahnhof zu koordinieren.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob die Obdachlosenlager eine Gefahr darstellen würden. Ratsherr Klippert fragte zudem vor dem Hintergrund einer tatsächlichen, körperlichen Verdrängung, ob der Ordnungsdienst mit dem Bereich Soziales verknüpft sei, damit in die Stadtteile verdrängte Obdachlose aus dem Zentrum nicht vollends verlorengehen würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass es sich im beschriebenen Fall nicht um eine Gefahrenabwehr, sondern um eine Besitzaufgabe von demjenigen handeln würde, der eindeutig und wiederholt zu erkennen gegeben habe, dass er kein Interesse daran habe, das Eigentum an den zurückgelassenen Gegenständen fortwirken lassen zu wollen. Zudem habe man dem städtischen Sozialdienst über die Räumungen informiert, um ein Durchfallen durch die Raster vermeiden zu können.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte wiederholt, ob man der Ansicht sei, dass keine Verdrängung stattfände und fragte weiter, ob der Bereich Soziales dies genauso sähe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass es nicht ankündigungslos geschehen würde, wenn der Ordnungsdienst wilde Lager auflösen würde. Dazu würden mehrfach Ansprachen im Vorfeld der Räumung stattfinden, ehe dann nötigenfalls, bevor wilde Müllablagerungen entstünden oder gegebenenfalls Beeinträchtigungen Dritter gegeben wären, der Ordnungsdienst tätig würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte fest, dass derjenige an dem Ort dann nicht mehr anzutreffen wäre. Was allerdings als merkwürdige Interpretation einer Verdrängung zu bezeichnen wäre. Die Frage sei vielmehr, ob man sich weiterhin im sozialarbeiterischen Kontakt mit diesen Menschen bleiben würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass der städtische Ordnungsdienst alles Notwendige dafür tun würde, dass die entsprechenden Informationen weitergeleitet würden.

TOP 4.3.2.
zur Entwicklung von Gewerbeflächen auf Industriebrachen
(Drucks. Nr. 0871/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.3.3.
zu zeitlich begrenzte autofreie Zonen
(Drucks. Nr. 0872/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.4.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sprachförderungsmaßnahmen an Schulen
(Drucks. Nr. 0873/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.5.
Anfrage der FDP-Fraktion zur Auslastung der Cityparkhäuser zu Geschäftszeiten
(Drucks. Nr. 0874/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.6.
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Wertentwicklung des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 0875/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.7.
der Fraktion die Hannoveraner

TOP 4.7.1.
zu Rauchverboten in den Sisha-Bars Hannover
(Drucks. Nr. 0876/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.7.2.
zum Umzug der Roma-Familien in die List
(Drucks. Nr. 1038/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.8.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 4.8.1.
zum Fest der Kulturen 2019
(Drucks. Nr. 0967/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.8.2.
zur Richard-Wagner Straße
(Drucks. Nr. 0968/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.8.3.
zur Fichte Grundschule und Fichte Straße
(Drucks. Nr. 0969/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.8.4.
zum Kantplatz
(Drucks. Nr. 0972/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.8.5.
zum Umgang mit Abfall in Hannover
(Drucks. Nr. 0994/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.8.6.
zu Fahrrad und Oberbürgermeister
(Drucks. Nr. 1024/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.8.7.
zum 5G Netz
(Drucks. Nr. 1025/2019)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 5.
Unterzeichnung des ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) Städteappells
(Drucks. Nr. 0776/2019 mit 3 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass am kommenden Sonntag im Hiroshima Hain das Kirschblütenfest gefeiert würde. Der Hain bestünde aus 110 Kirschbäumen, wobei jeder in Gedenken an 1.000 Opfer des Atombombenabwurfs im Jahr 1945 stünde. Der Hiroshima Hain und der Granitblock aus Hiroshima würden als Gedenkort an eine der größten Menschheitstragödien erinnern. Im Weiteren schilderte Ratsvorsitzender Hermann seine Eindrücke zum Besuch des Peace Memorial Museum und Atombombenarchivs in Hiroshima. Der 6. August 1945 sei der Beginn einer neuen Zeitrechnung. Eine ganze Stadt sei ausgelöscht worden. Die Anzahl der unmittelbaren Opfer würde mit 80.000 bis 110.000 Menschen beziffert. In den darauf folgenden Wochen und Monaten seien noch einmal genau so viele Opfer dazugekommen. Zudem seien die Spätfolgen, wie z.B. Geburtsschäden oder Krebs, bis zum heutigen Tag erkennbar. Ratsvorsitzender Hermann erläuterte, dass man seit mehr als 35 Jahren am 6. August eines jeden Jahres in der Ruine der Aegidienkirche an die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki erinnere. Ratsvorsitzender Hermann erörterte, dass viele politische und militärische Szenarien aus Vergangenheit und Gegenwart davon ausgingen, dass nur die abschreckende Wirkung von Nuklearwaffen das internationale Gleichgewicht aufrechterhielte. Aktuell gäbe es weltweit ungefähr 14.500 Atomsprengköpfe. Jeder mit der vielfachen Sprengkraft der 1945 abgeworfenen Sprengkraft ausgestattet. Allein die Aufkündigung des Washingtoner Vertrages nach 30 Jahren ihres Bestehens durch die Vereinigten Staaten von Amerika und Russland würde zeigen, wie unstabil und in Teilen unberechenbar die internationale Weltordnung geworden sei. Ratsvorsitzender Hermann machte deutlich, dass es der Verdienst des International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (IKAN) Städteappells sei, dass die Vereinten Nationen im Jahr 2017 den Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen haben. Im Kern verbiete dieser Vertrag die Herstellung, die Erprobung, den Besitz, den Einsatz sowie die Androhung eines Angriffs mit Atomwaffen. Darüber hinaus untersage dieser den Transfer über- und die Stationierung von Atomwaffen auf dem eigenen Staatsgebiet. Staaten, die beim Eintritt über Atomwaffen verfügten, verpflichteten sich diese zu zerstören. Opfern von Atomwaffentests- oder Einsätzen würde medizinische, psychologische, wirtschaftliche oder soziale Hilfe geleistet. Atomar kontaminierte Gebiete müssten saniert werden. Der Vertrag ächte Atomwaffen ausdrücklich. Ratsvorsitzender Hermann informierte darüber, dass der Vertrag seit September 2017 zur Unterschrift ausläge, von 70 Staaten unterzeichnet und von 23 Staaten ratifiziert worden sei. Die Inkraftsetzung des Vertrages erfolge, wenn dieser von 50 Staaten ratifiziert worden wäre. Die deutsche Bundesregierung habe an den Verhandlungen zum Vertrag nicht teilgenommen, eine Unterzeichnung bislang abgelehnt und würde am Atomwaffensperrvertrag festhalten. ICAN habe für seine Arbeit in Zusammenhang mit den katastrophal humanitären Auswirkungen eines jeglichen Atomwaffeneinsatzes und die Bemühungen eines Verbots derartiger Waffen im Jahr 2017 den Friedensnobelpreis erhalten. Mit dem Appell wende sich ICAN nun an die Städte, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterstützen und die nationalen Regierungen aufzufordern, den Vertrag zu unterzeichnen. Bislang wären 50 Städte weltweit dieser Aufforderung nachgekommen. Ratsvorsitzender Hermann stellte klar, dass sich Hannover, als Stadt des Friedens, Vizepräsidentin der Mayors for Peace und an der Seite der Partnerstadt Hiroshima seit Beginn der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts für die Abschaffung von Nuklearwaffen und dem Streben nach einer friedlichen Welt engagiere. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung in Deutschland würde das völkerrechtliche Verbot von Atomwaffen, deren Lagerung und Modernisierung auf deutschem Boden unterstützen. Auch der deutsche Bundestag habe 2010 mit sehr großer Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert dafür zu sorgen, dass die auf deutschen Boden gelagerten US-Amerikanischen Atomsprengköpfe abgezogen würden. Man wolle ferner, dass die deutschen Städte sicherer und widerstandsfähiger vor der atomaren sowie jeglicher anderer Bedrohungen, wie z.B. Terrorismus, Klimawandel, Hungersnöte oder Kriege, gemacht würden. Ratsvorsitzender Hermann unterstrich, dass der Rat der Stadt mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages ihre Auffassung dahin gehend untermauere, dass die Bevölkerung in Hannover ein Recht auf die Befreiung von der Bedrohung durch Atomwaffen habe. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophal weitreichende Folgen für Menschen und Umwelt nach sich ziehen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) betonte, dass keiner der Anwesenden den Ausführungen seines Vorredners inhaltlich widersprechen würde. Allerdings sei der vorliegende Antrag ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Verwaltung zusätzlich überflüssige Arbeit machen würde. Der Antrag sei eine Verschwendung von Verwaltungsressourcen, da zurzeit nirgendwo auf der Welt ein Einsatz von Atomwaffen bevorstünde.

Ratsherr Klapproth (CDU) entgegnete, dass mit einer breiten Zustimmung des Antrages ein Signal aus dem Volk heraus gesendet würde und dass man darüber hinaus die moralische Verpflichtung gegenüber der Partnerstadt Hiroshima habe, dem Verband für ein Atomwaffenverbot beizutreten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) bedankte sich beim Ratsvorsitzenden Hermann für dessen Wortbeitrag und brachte seine Verblüffung über die Ansichten der AfD-Ratsfraktion zum Ausdruck.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD froh sei an einer Beschlussfassung teilhaben zu dürfen, womit eine gute Nachbarschaft und eine internationale Vernetzung, vor dem Hintergrund von friedenspolitischen Ausrichtungen, für Hannover befördert würden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN unmissverständlich für die Unterstützung es ICAN Appells ausspräche. Atomwaffen seien zu ächten! Man sei überzeugt davon, dass die in Hannover lebenden Menschen das Recht auf ein Dasein frei von dieser Bedrohung hätten.

Ratsherr Engelke (FDP) widersprach den Ausführungen der AfD-Fraktion und hob die Wichtigkeit des vorliegenden Antrages hervor.

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD natürlich gegen Atomwaffen sei. Allerdings sollten sich die Altparteien in Berlin die Frage stellen lassen, warum die Atomwaffen immer noch in Deutschland wären und warum man Waffen nach Saudi-Arabien liefere.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich beim Ratsvorsitzenden Hermann für dessen Ausführungen und bedauerte, dass es Menschen im Rat gäbe, die diesen nicht einfach nur beipflichten könnten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er sich zu dem vorliegenden Antrag enthalten würde, da er der Ansicht sei, dass die abschreckende Wirkung der Nuklearwaffen möglicherweise weitere große Kriege verhindert habe und zukünftig verhindern würde. Ratsherr Wruck sagte, dass er ebenfalls mit einer Ratsdelegation in Hiroshima gewesen sei, dass er die Dokumente der unglaublichen Zerstörungskraft einer Atombombe habe erkennen müssen und dass er nicht nur deshalb grundsätzlich gegen den Einsatz von Atomwaffen wäre.

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass viele Abgeordnete mehr als 30 Jahre im Deutschen Bundestag sitzen würden und dass diese inzwischen reichlich Zeit genug gehabt hätten, etwas gegen die Atomwaffen in Deutschland zu unternehmen oder die richtigen Menschen in Position bringen zu können, dass Nötige zu regeln. Denn erst wenn sich die Altparteien in Berlin bewegten, würde es Sinn machen eine derartige Resolution im Rat der Stadt diskutieren zu wollen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass man viele erfolgreiche Jahre der Entspannungspolitik und damit einhergehend den Abbau von Atomwaffen habe erleben dürfen. Zudem sei eine Politik auf Basis gegenseitiger Bedrohung mit Atomwaffen nur als überaus miserabel zu bezeichnen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bemerkte, dass die AfD im Bundestag bislang auch keine Anträge diesbezüglich in das Verfahren gegeben habe.

Mit 50 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Unterzeichnung des ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) Städteappells nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0776/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 6.
Beitritt zum Bündnis „Niedersachsen für Europa“
(Drucks. Nr. 0777/2019 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) kritisierte den fortlaufenden Anstieg der Militarisierung der Europäischen Union und machte deutlich, dass innerhalb der Europäischen Union zum einen 25 % der Menschen in Armut lebten und dass sich zum anderen die Anzahl der Milliardäre seit 2007 verdoppelt habe. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Drucksache zustimmen würde, da man wolle, dass diejenigen zur Wahl gingen, die eine Entmilitarisierung, Solidarisierung und Demokratisierung vorantreiben würden.

Ratsherr Karger (AfD) machte deutlich, dass die Fraktion der AfD es ablehnen würde, dass durch die Brüsseler Bürokratie die Nationalstaaten immer mehr Souveränität abtreten müssten und damit eine Abwertung der nationalen Parlamente einherginge. Ratsherr Karger erklärte, dass die AfD-Fraktion der vorliegenden Drucksache nicht zustimme, da mit der Einführung der einheitlichen europäischen Akte von 1986 die Souveränität der Staaten aufgegeben worden wäre.

Ratsherr Döring (FDP) erläuterte, dass es sich die EU-Kritiker sehr einfach machen würden, wenn diese ihre Kritik zu einem Themengebiet auf die gesamte Europäische Union projizieren würden. Denn es sei völlig legitim, wenn man die Waffenexporte oder die Abgasrichtwerte kritisch betrachten würde. Allerdings sei die Europäische Union sehr viel mehr als nur diese beiden Teilgebiete. Ratsherr Döring stellte klar, dass diejenigen, die früher aufeinander geschossen hätten, nun unbürokratisch Handel treiben, reisen, sich niederlassen und eine gemeinsame Währung nutzen könnten. Man müsste das Ringen um Kompromisse im Europäischen Parlament, -Rat und -Kommission um Themen wie dem Klimaschutz, Infrastrukturentwicklungen - Entwicklung der Straßen, See- und Luftwege oder dem Artenschutz, die nicht allein national zu bewältigen wären, anerkennen. Die Europäische Union habe ihren Preis, aber auch einen sehr, sehr hohen Wert.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) betonte, dass er Deutscher bzw. Europäer sei, der mit allen Europäern friedlich zusammenleben wolle. Allerdings ohne eine alles überwuchernde EU-Bürokratie. Im Weiteren hob Ratsherr Wruck die Defizite der Europäischen Union, wie z.B. eine gemeinsame Sprache, Kultur oder starkes Militär, hervor und erklärte, dass es keinerlei Gründe gäbe, warum die Fraktion DIE HANNOVERANER der vorliegenden Drucksache zustimmen sollte.

Ratsherr Klapproth (CDU) erörterte, dass die Europäische Union – im Nachgang der Montanunion und der Europäischen Gemeinschaft, das Beste sei, was Europa hätte passieren können. Es sei fraglich, ob der seit 74 Jahren andauernde Frieden in Europa ohne die Europäische Union Bestand hätte. Ratsherr Klapproth wies darauf hin, dass die Europäische Union auch für Hannover eine Relevanz habe, da eben auch europäische Bündnisse und Verbände auf kommunaler und regionaler Ebene unterhalten würden.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) stellte fest, dass die Europäische Union zurzeit den Charakter eines Wirtschaftsbündnisses erfüllen würde. Allerdings sollte man sich deshalb nicht als Verweigerer geben, sondern vielmehr versuchen durch Wahl eine Veränderung herbeiführen zu können.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.

Mehrheitlich beschloss der Rat, gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Debatte.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN höchstens EU-kritisch, ganz sicher aber nicht europafeindlich sei und dass Emmanuel Macron inzwischen doch wohl eher den Liberalen zuzuordnen wäre.

Beigeordnete Dr. Markowis (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bemerkte, dass es vor dem Hintergrund einiger heute getätigter Wortbeiträge ganz offensichtlich gefährlich sei, dass die Generation, welche die Schrecken des Krieges miterlebt hätten, langsam verschwände. Man sollte dem Bündnis Niedersachsen für Europa zustimmen und die Europäische Union nicht leichtfertig in Frage stellen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass die Europäische Union eigentlich als Währungsunion gegründet worden wäre und dass dieser eine gleichgerichtete Sozialpolitik und auch eine gleichgerichtete Steuerpolitik fehlen würden. Zudem habe man erklärt, dass man dem vorliegenden Antrag zustimme, auch wenn man EU-kritische Anmerkungen formuliere.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte darauf aufmerksam, dass die Freizügigkeit in Bezug auf Reisen, Studieren, Wohnen und Arbeiten eine der ganz wichtigen Errungenschaften der Europäischen Union sei und dass im Besonderen europäische Bündnisse und Verbände auf kommunaler bzw. regionaler Ebene einen großen Nutzen erbringen könnten. Ratsherr Wolf hob hervor, dass man nicht den Fehler begehen sollte, eine Mauer um die Europäische Union ziehen zu wollen, da längst bekannt sei, dass die Bevölkerung Europas überaltere und man deshalb auf die jungen Kräfte aus Afrika und Asien angewiesen sei. Zudem würde bereits seit Jahrzehnten in den Schulen Europas Englisch unterrichtet, sodass diese inzwischen als gemeinsame Sprache anzuerkennen sei. Darüber hinaus wären Bündnisse auf kommunaler Ebene eine Möglichkeit mehr Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung der Europäischen Union nehmen zu können.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass die vergangenen drei Stunden Sitzungsdauer sehr gut darüber Aufschluss geben könnten, warum auf kommunaler Ebene eine derartige Politikverdrossenheit herrschen würde und die Wählenden zu Protestparteien abwandern würden. Denn in den vergangenen drei Stunden der heutigen Ratsversammlung sei noch nicht ein Beschluss zum Nutzen der in Hannover lebenden Menschen gefasst worden.
Mit 51 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Beitritt zum Bündnis „Niedersachsen für Europa“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0777/2019 mit 1 Anlage.

TOP 7.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1056/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1056/2019.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 8.
Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 N1 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Hirche (AfD) wies darauf hin, dass der Eilenriedebeirat den Antrag einstimmig abgelehnt habe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag ablehnen würde. Beigeordneter Machentanz erläuterte, dass der Eilenriedebeirat den Antrag einstimmig abgelehnt habe, da im unmittelbaren Umfeld eine geschlossene Strecke vorhanden wäre, die jedoch kaum genutzt würde.
Gegen 8 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1686/2018 N1 mit 4 Anlagen.

TOP 9.
Kita Hohe Straße, Neubau einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen
(Drucks. Nr. 0447/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Neubau einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen - Kita Hohe Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0447/2019 mit 3 Anlagen).


TOP 10.
Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 –
Aufschub der Umwandlung von Kleingärten für den Wohnungsbau

(Informationsdrucksache Nr. 0523/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Hirche (AfD) wies auf die Wichtigkeit zum Erhalt landwirtschaftlicher Bodenstrukturen hin und betonte, dass versiegelte Flächen weder wasserdurchlässig noch wasserspeichernd wären. Im Weiteren brachte Ratsherr Hirche die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt mit der 0 % Politik der Europäischen Zentralbank, den bürokratischen und ökologischen Hürden beim Bauen und der Massenzuwanderung in Zusammenhang.

Ratsherr Kreisz (SPD) entgegnete, dass die vorliegende Informationsdrucksache vor dem Hintergrund des Kleingartenkonzeptes 2016 bis 2025 erstellt worden sei und explizit den Aufschub der Umwandlung von Kleingartenflächen für den Wohnungsbau behandele. Die Verwaltung nutze diese Möglichkeit, da man inzwischen für mehr als 10.000 Wohneinheiten Baurecht geschaffen habe. Darüber hinaus schaffe die Verwaltung mit der vorliegenden Drucksache eine gewisse Planungssicherheit für die Kleingärtner.
Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass die Verwaltung unter anderen der Forderung der Fraktion der FDP nachgekommen sei, wonach eine klare Aussage für die Kleingärtner zu erfolgen habe. Der Kern der Aussage sei, dass in den kommenden fünf Jahren keine Kleingartenflächen in Wohnbauland umgewandelt würden.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die vorliegende Drucksache ausdrücklich begrüße, weil damit Planungssicherheit für 651 Kleingärtner für zumindest die kommenden sechs Jahre geschaffen worden wäre. Ratsherr Bindert betonte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen auch weiterhin für eine innerstädtische Verdichtung der Wohnbebauung stünde, da die Erschließung von neuen Flächen, der Ausbau der Infrastruktur und somit eine noch umfangreichere Versiegelung notwendig würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass die vorliegende Drucksache die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN leider nicht vollständig zufriedenstellen würde, da sich der Verzicht nur auf die Wohnbebauung beziehe. Die Umwandlung von Kleingartenflächen in Gewerbeflächen sei auch weiterhin möglich.

Ratsherr Semper (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU die vorliegende Drucksache ebenfalls begrüße, da für die kommenden Jahre ausreichend Baurecht für den Wohnungsbau geschaffen worden sei. Ratsherr Semper stellte fest, dass 25 bis 30 % an geförderten Wohnraum und ansonsten ein ganz überwiegender Anteil an qualitativ hochwertigem Wohnraum geschaffen würde. Das Angebot für die Menschen aus der Mitte der Gesellschaft sei eindeutig unterdimensioniert in der Landeshauptstadt Hannover. Zudem würden die Umlandgemeinden die Angebote für diejenigen, die die größte Steuerlast trügen, erhöhen. Ratsherr Semper machte deutlich, dass zwingend darauf zu achten sei, dass die Mitte der Gesellschaft nicht in die Region abwandern würde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) kritisierte, dass aus der Drucksache nicht hervorgehen würde, dass ein Ersatz für die bereits verlorengegangenen Kleingartenflächen geschaffen würde. Ferner sei in der Drucksache nicht hinterlegt, dass zusätzliche Kleingartenflächen geschaffen würden. Denn durch die Zuwanderungen würde die Einwohnerzahl ansteigen, sodass versucht werden müsste, auf diesem Weg noch mehr Menschen ein Freilufterlebnis anbieten zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass im Kleingartenkonzept natürlich die Schaffung von neuen Kleingartenflächen hinterlegt sei. Man habe sich darauf verständigt, dass man den Schlüssel von einem Kleingarten pro zwölf Geschosswohnungen beibehalten wolle.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) sagte, dass er es begrüße, dass Hannover nun doch erst einmal eine Großstadt im Grünen bleiben wolle und appellierte an die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, dass man für die Kleingartenkolonie Friedenau dieselben Voraussetzungen, wie in der vorliegenden Drucksache, schaffen möge.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die Mitglieder der Fraktion der AfD auf, dass sich diese eingehender mit den Drucksachen beschäftigen möge, damit sich der Rat der Stadt nicht ständig gezwungen sähe, drucksachenfremde Themengebiete behandeln zu müssen.

Ratsherr Engelke (FDP) zitierte aus dem Antragstext und bat darum, dass die AfD-Fraktion von Spekulationen diesbezüglich Abstand nehmen sollte.

Ratsherr Hirche (AfD) bat im Umgang miteinander um mehr Respekt und Sachlichkeit.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 11.
Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover 1990 - 2015
(Informationsdrucksache Nr. 0658/2019 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 12.
Änderung Marktsatzung 2019
(Drucks. Nr. 0690/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den Antrag ausdrücklich begrüße, da dieser auf einen Antrag der Partner der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zurückgehe und ferner das Ergebnis eines umfangreichen Beteiligungsprozesses reflektiere. Mit der Verlängerung sähe man eine Stärkung des Weihnachtsmarktes, eine Maßnahme zur weiteren Belebung der Altstadt und insgesamt eine Maßnahme zur Stärkung des Städtetourismus.

Ratsherr Hellmann (CDU) erklärte, dass sich die Fraktion der CDU, fernab von Gedanken zu Urheberrechten, über die Verlängerung des Weihnachtsmarktes freuen würde.
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Marktsatzung vom 11. November 2004, zuletzt geändert am 19. November 2015, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0690/2019 mit 1 Anlage.

TOP 13.
Änderung zur Marktgebührensatzung 2019 - 2021
(Drucks. Nr. 0709/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung zur Marktgebührensatzung 2019 – 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0709/2019 mit 1 Anlage.


TOP 14.
Abschluss der Sanierung Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -

(Drucks. Nr. 3029/2018 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass es rechtliche Rahmenbedingungen gäbe, für den Stadtteil Limmer den Status eines Sanierungsgebietes zu erhalten. Dort seien unter anderen Bodensanierungen durchzuführen und der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum voranzutreiben. Limmer bestünde nicht nur aus der Wasserstadt, wobei dort auch nur 12,5 % bezahlbarer Wohnraum entstünde.

Ratsherr Kelich (SPD) erläuterte, dass ein Sanierungsgebiet immer nur für einen gewissen Zeitraum gelte und dass nach Abschluss der Sanierungsziele kein Sanierungsgebiet mehr vorhanden sei. Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass mit den Beschlüssen des Rates zur Wasserstadt Limmer im ersten Bauabschnitt ein Anteil von 20 % und im zweiten Bauabschnitt ein Anteil von 30 % an geförderten Wohnraum beschlossen worden wären. Darüber hinaus würde die Fraktion der SPD eine Fortführung des Beteiligungsprozesses begrüßen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um namentliche Abstimmung.

Ratsherr Semper (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Abschluss der Sanierungen nicht zustimmen würde, da der Erhalt der Sanierungskommission wichtig für die Fortführung des Beteiligungsprozesses zur Wasserstadt Limmer wäre.

Namentliche Abstimmung:
Ratsherr Albrecht (CDU) Nein,
Ratsherr Alter (SPD) Ja,
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Bingemer (FDP) Ja,
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein,
Ratsherr Braune Nein,
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Ja,
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Döring (FDP) Ja,
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein,
Ratsherr Engelke (FDP) Ja,
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) Nein,
Ratsherr Finck (SPD) Ja,
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Gill (SPD) Ja,
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Ja,
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein,
Bürgermeister Hermann (SPD) Ja,
Ratsherr Hirche (AfD) Ja,
Ratsherr Hofmann (SPD) Ja,
Ratsfrau Iri (SPD) Ja,
Ratsherr Jacobs (AfD) Ja,
Ratsherr Jeng (CDU) Nein,
Ratsfrau Jeschke (CDU) Nein,
Ratsherr Karger (AfD) Ja,
Beigeordnete Kastning (SPD) Ja,
Ratsherr Kelich (SPD) Ja,
Ratsfrau Keller (SPD) Ja,
Ratsherr Klapproth (CDU) Nein,
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Ja,
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) Nein,
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Kreisz (SPD) Ja,
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) Nein,
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Markurth (SPD) Ja,
Ratsherr Marski (CDU) Nein,
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) Nein,
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Ja,
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Nicholls (SPD) Ja,
Ratsfrau Pluskota (SPD) Ja,
Ratsherr Pohl (CDU) Nein,
Ratsherr Prieß (AfD) Ja,
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Ja,
Ratsherr Semper (CDU Nein,
Ratsherr Spiegelhauer) (SPD Ja,
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Ja,
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) Nein,
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Ja,
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN) Nein,
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Nein,
Mit 36 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Abschluss der Sanierung Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3029/2018 mit 2 Anlagen.

TOP 15.
230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Im Heidkampe"
Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0497/2019 mit 5 Anlagen)
Mit 5 Enthaltungen beschloss der Rat das 230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Im Heidkampe", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0497/2019 mit 5 Anlagen.


TOP 16.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 16.1.
Veränderungssperre Nr. 109
(Drucks. Nr. 0507/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 109 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0507/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 16.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung – Thie Nord -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0551/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung – Thie Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0551/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 16.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751 , Göttinger Chausee / Friedländer Weg
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0563/2019 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751 , Göttinger Chaussee / Friedländer Weg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0563/2019 mit 3 Anlagen.


TOP 16.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B 65 -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0564/2019 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B 65, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0564/2019 mit 4 Anlagen.


TOP 16.5.
Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0665/2019 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Hirche (AfD) machte deutlich, dass bei einer höheren Bebauung ein Drittel der Fläche unbebaut geblieben wäre.

Ratsherr Kelich (SPD) erörterte, dass sich die Fraktion der SPD auf die Erschließung des neuen Wohngebietes freuen würde. Positiv sei ferner, dass man mit der Kreissiedlungsgesellschaft einen starken Partner für die Umsetzung habe verpflichten können.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimmen würde. Ratsfrau Falke merkte an, dass das Baugebiet zwischen einer Schnellstraße und diversen Eisenbahntrassen liegen würde, sodass bei einer höheren Bebauung Probleme mit dem Schallschutz aufgetreten wären.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bedankte sich für die Umsetzung der 30 % an geförderten Wohnraum an dem Standort.
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0665/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 16.6.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße
Beschluss über Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0682/2019 mit 6 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0682/2019 mit 6 Anlagen.


TOP 17.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu einer Resolution: Meldeportal der AfD einstellen
(Drucks. Nr. 0292/2019)

TOP 17.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0558/2019)

Ratsherr Döring (FDP) erklärte, dass die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP die Resolution und auch den Änderungsantrag mittragen würden, da man der festen Überzeugung sei, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst auf dem Fundament des Grundgesetzes ausgebildet worden wären und kritische sowie selbstständig denkende Kinder und Jugendliche erziehen sollten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erläuterte, dass das Meldeportal Schüler*innen und Eltern dazu auffordern würde, Lehrkräfte zu denunzieren und bei der AfD zu melden. Ratsherr Klippert hob hervor, dass die Tatsache, dass die Mitglieder der AfD-Fraktion demokratisch in den Rat der Stadt gewählt worden wären, die AfD noch lange nicht zu einer demokratischen Partei machen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass ein derartiges Portal notwendig sei, um sich gegen linksverdrehte Lehrkräfte und eine ideologisch festgefahrene Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur Wehr setzen zu können. Denn wenn an den Schulen auf Basis des Grundgesetzes unterrichtet würde, wäre das Portal überhaupt nicht notwendig.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bedankte sich für die Unterstützung der Resolution, die unter anderen auch vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dem Niedersächsischen Kultusminister sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt würde und machte deutlich, dass ein virtueller Pranger für Lehrkräfte und damit verbunden das Sammeln von Namen und Daten, auch vor einem historischen Hintergrund, absolut nicht tragbar sei.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass mit einem derartigen Portal überhaupt kein Beweis zum Verstoß gegen die politische Neutralität von Lehrkräften zu erbringen sei.

Ratsherr Hellmann (CDU) bat darum, dass man ihm das Datenschutzkonzept des AfD Portals vorstellen möge.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass es zu verhindern sei, dass sich eine dubiose Partei die Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften aneigne.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass das AfD Portal eine Minderheit vor dem politischen Mainstream sowie der politischen Korrektheit schütze.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.

Mehrheitlich beschloss der Rat, gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Debatte.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) brachte zum Ausdruck, dass Denunziationen grundsätzlich zu unterlassen wären. Ratsherr Wruck konstatierte, dass das Portal der AfD lediglich eine Reaktion auf ähnlich angelegte Meldeportale im Netz sei. Ratsherr Wruck erläuterte, dass er aus seiner beruflichen Vergangenheit berichten könne, dass die politische Neutralität nicht bei allen Lehrkräften in Stein gemeißelt wäre.

Ratsherr Braune berichtete, dass die Landesschulbehörde den Verfassungsschutz eingeschaltet habe, als er als Mitglied der AfD in den Rat der Stadt eingezogen sei. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft habe auf Anfrage erklärt, dass man Mitglieder der AfD nicht unterstütze. Ratsherr Braune erklärte, dass er die Resolution nicht mittragen könne und konstatierte, dass unter anderen auch ein richtiges Verhalten der Landesschulbehörde derartige Portale überflüssig machen würden.

Ratsherr Borstelmann (CDU) wies darauf hin, dass es bei der Landesschulbehörde eine Stelle zur Meldung von Lehrkräften gäbe und dass es nicht Aufgabe von Parteien sei, die Lehrkräfte an den Schulen zu überwachen. Darüber hinaus sei es absolut verwerflich, Kinder und Jugendliche zu Denunzianten erziehen zu wollen.
Mit 35 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0558/2019.

Mit 49 Stimmen gegen 7 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu einer Resolution: Meldeportal der AfD einstellen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0292/2019.

TOP 18.
Antrag der AfD-Fraktion zur Distanzierung vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0348/2019)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass der Antrag darauf abziele, dass sich der Rat der Stadt vom Eintrag in das Goldene Buch der Stadt des Herrn Cohn-Bendit distanziere, sodass dieser Eintrag nicht unkommentiert stehenbliebe. Es sollte erkennbar gemacht werden, dass der Rat der Stadt nicht damit einverstanden sei, dass ein Pädophilie Liebhaber mit dem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt ausgezeichnet würde.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass die Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 2014 einen Prüfauftrag zum Thema: „Pädophilie im Kreis der Grünen in den siebziger Jahren“ an das Institut für Demokratieforschung, unter Offenlegung aller Archive, vergeben habe. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Dr. Gardemin die Mitglieder, sowie das ehemalige Mitglied der Fraktion der AfD dafür, dass diese ständig ihre politischen als auch persönlichen Negativerfahrungen kommunizieren und sich permanent als Opfer produzieren würden. Im Gegensatz dazu spräche sich die AfD-Fraktion bei jeder Gelegenheit gegen Flüchtlinge aus und versuche den Begriff „Asyl-Tourismus“ gesellschaftsfähig zu machen. Darüber hinaus würde die AfD ständig anders Denkende attackieren und diskriminieren. Zudem würde man Altnazis, Reichsbürger und Neonazis in der Partei dulden.

Ratsherr Braune monierte, dass sein Name mit gewissen Aussagen aus der AfD in Zusammenhang gebracht worden sei.

Ratsherr Karger (AfD) stellte klar, dass es nicht darum ginge, wie die Bündnis 90/Die Grünen mit den Pädophilen Allüren ihrer alternden Stars umgehe. Es gehe in der vorliegenden Drucksache einzig und allein um Distanzierung.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Mehrheitlich beschloss der Rat, gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Debatte.

Ratsherr Hirche (AfD) kritisierte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nicht in der Lage wäre eine klare Stellungnahme zu Cohn-Bendit abzugeben. Zudem sei in der Satzung der AfD verankert, dass Mitgliedern der NPD und anderen Nazis der Beitritt zur AfD verweigert würde.
Mit 49 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Distanzierung vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0348/2019 ab.

TOP 19.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION: "Für mein Kind nur das Beste!"
(Drucks. Nr. 0423/2019)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass der vorliegende Antrag auf Basis irrtümlicher Informationen entstanden sei und zog diesen zurück.
Von der Fraktion Die FRAKTION zurückgezogen.

TOP 20.
Anträge zur geschlechtergerechten Verwaltungssprache

TOP 20.1.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahme der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache"
(Drucks. Nr. 0290/2019)

TOP 20.1.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0632/2019)

TOP 20.2.
Antrag der AfD-Fraktion zur Rücknahme "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“
(Drucks. Nr. 0410/2019)

TOP 20.3.
Antrag der CDU-Fraktion zur neuen Regelung der Stadtverwaltung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache
(Drucks. Nr. 0852/2019)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) stellte klar, dass die Sprachregelungen zur gendergerechten Sprache absolut überflüssig seien und ohne Not die allgemeine Führungslosigkeit und Unsicherheit vieler Menschen in unserer Zeit erhöhen würde.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass sie das generische Femininum benutze und in jedem Fall zu den „verhuschten“ sowie fanatischen Feministinnen gehören würde. Das generische Femininum setze sie besonders gern dann provokativ ein, wenn ihr eine männliche Ausgabe der Spezies Mensch gegenüberstünde, der immer noch nicht erfasst habe, dass mehr als 50 % der Weltbevölkerung weiblich wären.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) stellte fest, dass die Debatte um die gendergerechte Sprache als Feigenblatt diene, um längst vergangene Machstrukturen wieder aufleben lassen zu wollen. Das generische Maskulinum sei eine grammatische Unsitte aus den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts und gehöre in der Landeshauptstadt Hannover spätestens seit 2003 der Vergangenheit an.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) wies darauf hin, dass es der Verwaltung um eine Gerechtigkeit im Sprachgebrauch gegangen sei. Damit sei gemeint, dass Sprache niemanden mehr ausgrenzen solle.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass die Verfechter der gendergerechten Sprache ein problematisches Frauenbild offenbaren würden. Denn dieses würde den Frauen unterstellen, dass diese einer geistigen Unbeweglichkeit unterlägen, wenn sie sich bei der Anwendung des generischen Maskulinums nicht ebenfalls angesprochen fühlen würden. Zudem obläge die Intention zur Einführung der gendergerechten Sprache einem Widerspruch. Denn zum einem sei man bemüht alle Internetseiten der Landeshauptstadt Hannover in einfacher Sprache anbieten zu können und zum anderen würden diese dann durch die gendergerechte Sprache wieder verkompliziert. Abschließend bemerkte Beigeordneter Hauptstein, dass der Oberbürgermeister selbst die Umsetzung der gendergerechten Sprache für nicht besonders wichtig erachte, denn ansonsten hätte dieser seine Amtsbezeichnung längst in „Oberbürger*innenmeister“ angepasst.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erörterte, dass sich der Rat der Stadt in einer Art Kunstwelt befände, wenn dieser über die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache diskutieren würde. Denn die Bürgerinnen und Bürger auf der Straße würden sich mit diesem Thema überhaupt nicht befassen. Zudem gab Ratsfrau Jeschke zu bedenken, dass der Ansatz der Verwaltung, eine einfache, verständliche Sprache zu verwenden, der grundsätzlichere sei.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass die Sprache von Unternehmen und Verwaltungen, ob gesprochen oder geschrieben, nach und nach von der Gesellschaft übernommen würde. Ferner sei zu akzeptieren, dass es Männer und Frauen gäbe, denen die Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache absolut gleichgültig sei. Allerdings gäbe es auch Menschen, denen diese feinen Unterschiede in der Ansprache überaus wichtig wären.

Ratsherr Karger (AfD) stellte in Frage, dass die Fraktion der FDP einer klaren Linie im Vorlauf der heutigen Beschlussfassung gefolgt wäre.

Ratsherr Döring (FDP) entgegnete, dass er im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu dem Thema darauf hingewiesen habe, dass Schriftstücke aller Art von der Verwaltung für die Empfänger verständlich bleiben müssten. Daraufhin habe man der Fraktion der FDP zugesichert, dass diejenigen, die diese Schriftstücke produzieren würden, sehr behutsam und sensibel mit der Thematik umgehen würden. Deshalb könne man die vier vorliegenden Anträge guten Gewissens ablehnen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) merkte an, dass sich der Sachverhalt im Kern nicht um die unterschiedliche Ansprache von Frauen und Männern ranke, sondern dass es im Wesentlichen um die Beachtung und die entsprechende Ansprache des dritten Geschlechts ginge.

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass in keinem Land Europas die verpflichtende Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache eingeführt worden sei. Deshalb bestünde die Fraktion der AfD auch weiterhin darauf, dass ihre Beiträge in den Protokollen in der herkömmlichen Sprache formuliert würden.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur neuen Regelung der Stadtverwaltung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0852/2019 ab.

Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Rücknahme "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0410/2019 ab.

Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0632/2019 ab.

Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Rücknahme der Empfehlung für eine "geschlechtergerechte Verwaltungssprache" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0290/2019 ab.

TOP 21.
Antrag der AfD-Fraktion zur Neufassung des § 10 Abs. 7 der Geschäftsordnung
(Drucks. Nr. 0993/2019)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) gab den Antragstext wieder und erläuterte, dass mit der Umsetzung des vorliegenden Antrages die Hürde zur Einbringung eines Antrages auf Nichtbefassung ein wenig angehoben würde. Das schriftliche Formulieren könnte die Antragstellenden dazu bewegen, einen ansonsten spontan eingebrachten Antrag auf Nichtbefassung, zumindest abzuwägen.
Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Neufassung des § 10 Abs. 7 der Geschäftsordnung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0993/2019 ab.

TOP 22.
A N T R Ä G E

TOP 22.1.
der AfD-Fraktion

TOP 22.1.1.
zur "Verurteilung des Verhaltens der Ratsfrau Hülya Iri"
(Drucks. Nr. 1035/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 22.2.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 22.2.1.
zur Einführung einer 4 Tage Woche
(Drucks. Nr. 0900/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Schul- und Bildungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 22.2.2.
zu einer Soforthilfe für Blantyre
(Drucks. Nr. 0938/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 22.2.3.
zur Umstellung des Verkaufs im Rathaus auf Fair-Trade und Vegane Kondome anstatt PUR / PI Kondome
(Drucks. Nr. 0978/2019)
Eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 23.
Antrag der SPD-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Kleingartenkolonie Friedenau
(Drucks. Nr. 0982/2019)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion oder Gruppe Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Kreisz, Ratsherr Nicholls (SPD),
Ratsfrau Jeschke, Ratsherr Klapproth (CDU),
Ratsfrau Neveling, Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein, Ratsherr Karger (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN), Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.
Die Fraktion DIE HANNOVERANER verzichtete.

TOP 23.1.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)
(Drucks. Nr. 1099/2019)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Hofmann, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsherr Klapproth, Ratsherr Semper (CDU),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein, Ratsherr Hirche (AfD),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.
Die Fraktion DIE HANNOVERANER verzichtete.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

...




Für das Protokoll:






H e r m a n nT e g t m e y e r - D e t t e S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderErste StadträtinStadtangestellter