Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 28.03.2019)
Protokoll (erschienen am 26.06.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 03.06.2019

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 4. April 2019,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.52 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Busse (Parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Öztürk) (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (Parteilos)
Bezirksratsfrau Starke 18.30 - 20.25 Uhr (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke 19.39 - 20.52 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) ( DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Büchle (FB Gebäudemanagement)
Frau de Cassan (FB Wirtschaft)
Herr Gronemann (FB Gebäudemanagement)
Herr Holland (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagement)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuung)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 23. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle

2.1. über die 21. Sitzung am 07.02.2019 - Öffentlicher Teil -

2.2. über die 22. Sitzung am 07.03.2019 - Öffentlicher Teil -

3. Einwohner*innenfragestunde

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
Verein "Kleefelder Chorgemeinschaft e. V." - 05/2019
(Drucks. Nr. 15-0988/2019)

4.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das Montesorri Bildungshaus Hannover gGmbH - 06/2019
(Drucks. Nr. 15-0989/2019)

4.3. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld,
Projekt "Reinigung und Fugenerneuerung des Schaukastens
Schaperplatz" - 08/2019
(Drucks. Nr. 15-0990/2019)

4.4. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld
- Anbringung eines Hundetütenspenders am Stadtparkweg und für das erste Jahr 4 Kartons Hundetüten - 09/2019
(Drucks. Nr. 15-0991/2019)

5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G

5.1.1. Erneuerung Spielplatz Mecklenburger Straße
(Drucks. Nr. 15-0765/2019 mit 2 Anlagen)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Gymnasium Käthe-Kollwitz-Schule, Interimsmaßnahmen G9
(Drucks. Nr. 0854/2019 mit 3 Anlagen)

5.2.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Nikodemus
(Drucks. Nr. 0859/2019)



6. A N T R Ä G E

6.1. interfraktionell

6.1.1. Ökologische Sanierung des Spielplatzes Corrensweg
(Drucks. Nr. 15-0782/2019)

6.1.2. Verleihung eines Bürgerpreises - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0783/2019)


7.3. Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

7.3.2. Umsetzung von Drs. 15-0833/2018 und Einbeziehung unseres Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0934/2019)


6.1.3. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0985/2019)

6.2. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

6.2.1. Beschilderung Kulturzentrum Hölderlin 1
(Drucks. Nr. 15-0923/2019)

6.2.2. Roderbruchmarkt nicht als Parkplatz etablieren
(Drucks. Nr. 15-0924/2019)

6.2.3. Dringlichkeitsantrag: "Trinkerszene"
(Drucks. Nr. 15-0986/2019)

6.2.3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-0986/2019 , Dringlichkeitsantrag: "Trinkerszene"
(Drucks. Nr. 15-0987/2019)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Fahrradbügel Breithauptstraße/Ecke Senator-Bauer-Straße
(Drucks. Nr. 15-0919/2019)

6.3.2. Beleuchtungssituation der Spielplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0920/2019)

6.4. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

6.4.1. Pyrotechnik-Verbot Silvester 2019/2020 in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0893/2019)





7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

7.1.1. Wochenmärkte in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0925/2019)

7.1.2. Freundschaftshaine im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0930/2019)

7.1.3. Bodenuntersuchungen
(Drucks. Nr. 15-0932/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Fachspezifische digitale Software zur Dokumentation der Straßenkontrolle
(Drucks. Nr. 15-0921/2019)

7.2.2. Forst- und Pflegearbeiten in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0922/2019)

7.3. der Fraktion DIE LINKE.

7.3.1. Leerstand des ehemaligen Gasthauses ‚Landhaus-Terrassen‘
(Drucks. Nr. 15-0933/2019)

8. M I T T E I L U N G E N

8.1. des Bezirksbürgermeisters

8.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements








I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 23. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die 23. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.



Bezirksbürgermeister Hofmann informierte darüber, dass die SPD-Fraktion Vorstandswahlen durchgeführt habe und zum Fraktionsvorsitzenden Herr Martin Fulst gewählt wurde. Seine Stellvertreterin sei Frau Johanna Starke und der zweite Stellvertreter.
Herr Hans Behrendt.
Bezirksratsherr Behrendt erläuterte seine Entscheidung und gab den „Staffelstab“ an Bezirksratsherrn Fulst weiter.
Die Dringlichkeit des interfraktionellen Antrages wurde nach Vorstellung durch Bezirksratsherrn Plotzki einstimmig bestätigt. Die Behandlung der Drucksache Nr. 15-0985/2019 erfolgte unter TOP 6.1.3.. Bezirksbürgermeister Hofmann machte den Vorschlag, die Anfrage unter TOP 7.3.2. wegen Sachzusammenhangs vor TOP 6.1.3. zu beantworten.
Nach Begründung der Dringlichkeit des Antrages zur „Trinkerszene“ im Schwardtmannschen Garten durch Bezirksratsherrn Fulst wurde diese zu Drucksache Nr. 15-0986/2019 einstimmig anerkannt. Die Einsortierung des Antrages erfolgte unter TOP 6.2.3.
TOP 2.2. wurde abgesetzt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle

TOP 2.1.
über die 21. Sitzung am 07.02.2019 - Öffentlicher Teil -
Der Öffentliche und Nichtöffentliche Teil des Protokolls wurden einstimmig genehmigt.


TOP 2.2.
über die 22. Sitzung am 07.03.2019 - Öffentlicher Teil -
Abgesetzt


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Bezirksbürgermeister Hofmann wies auf die Medienöffentlichkeit hin und gab Erläuterungen zu der Einwohner*innenfragestunde.
Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 18.39 Uhr bis 18.46 Uhr durchgeführt.

Eine Einwohnerin merkte an, dass aus den Medien zu entnehmen sei, dass mit den betroffenen Kleingärtnern der MHH Erweiterungsgeländes Gespräche geführt worden seien. Sie fragte nach, wann diese stattgefunden haben.
Bezirksbürgermeister Hofmann sagte eine Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün: Die Fläche ist als Sondergebiet für die MHH-Erweiterung planungsrechtlich bereits seit Jahrzehnten festgesetzt, somit gelten die Kleingärten laut Bundeskleingartengesetz nicht als Dauerkleingärten. Der Stadtfelddamm ist seit dem Jahr 1965 dem Land als zusätzliche Bebauungsfläche für den MHH-Neubau zugesichert worden. Die Pachtverträge mit den Kleingärtner*innen sind dementsprechend ausgestaltet. Welche Gespräche zwischen dem Land und der MHH mit den Pächter*innen
vor Ort geführt worden sind, entzieht sich der Kenntnis des Fachbereichs.




Ein Einwohner fragte nach, ob es bereits Gespräche mit dem Bezirksverband der Kleingärtner gegeben habe, was vorgesehen sei, wann gebaut und zu wann die Kleingärten gekündigt werden sollen. Des Weiteren erkundigte er sich, ob auch mit den Anwohner*innen Gespräche geführt werden.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün: Der Präsident des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner e. V. (BZV) persönlich hat am 13.03.2019 bei dem Gespräch mit dem Land, der MHH, der Region und der Landeshauptstadt Hannover (LHH) im Neuen Rathaus zu der Kurzvorstellung beider möglicher Standorte teilgenommen. Welcher Standort es tatsächlich wird und welchen Kleingärtner*innen also ihren Garten verlassen müssen, stand zu dem Zeitpunkt noch nicht fest.
Erst am 01.04.2019 hat das Land die Entscheidung zum Standort der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Nach dem Kenntnisstand des Fachbereichs ist die Entscheidung während eines Workshops am 25.03.2019 getroffen worden.
Bei dem zweiten Gespräch am 12.04.2019 mit dem Land, der MHH, der Region und der LHH im Neuen Rathaus war der Präsident des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner e. V. (BZV) zusammen mit dem Schatzmeister des BZV ebenfalls anwesend.
In diesem Gespräch hat die Landeshauptstadt Hannover das Land ausdrücklich darum gebeten, dass die Kleingärtner*innen schnellstmöglich darüber informiert werden, wann sie frühestens ihre Gärten räumen müssen.
Die Entscheidung wann gebaut wird und zu wann Kleingärten gekündigt werden, ist abhängig von den Planungen des Landes Niedersachsen. Darauf hat die Verwaltung der LHH keinen Einfluss und auch keine Kenntnis zur Weitergabe an die Kleingärtner*innen.
Die Mitarbeiter*innen der MHH werden am 15.042019 informiert. Bis zur nächsten Bezirksratssitzung am 09.05.2019 ist eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit geplant, zu der die MHH einladen wird.
Bezirksbürgermeister Hofmann war ebenfalls am 13.03.2019 und am 12.04.2019 bei den Gesprächen mit dem Land, der Region und der MHH dabei.

Der Einwohner interessierte sich dafür, wann die gesamten Fahrradwege rot markiert seien. Er verwies auf die entsprechende Drucksache, wonach dies schnellst möglichst erfolgen solle.


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
Verein "Kleefelder Chorgemeinschaft e. V." - 05/2019
(Drucks. Nr. 15-0988/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Kleefelder Chorgemeinschaft e. V.
Betrag: bis zu 750,00 €
Verwendungszweck: Anschaffung von 50 Chormappen
(Zuwendung 05/2019)

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksratsfrau Wyborny




TOP 4.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das
Montesorri Bildungshaus Hannover gGmbH - 06/2019
(Drucks. Nr. 15-0989/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Montesorri Bildungshaus Hannover gGmbH
Betrag: bis zu 5.000,00 €
Verwendungszweck: Projekt: „Außengelände im Kinderhaus Milanstraße – Spielanlage Wasserbereich“
(Zuwendung 06/2019)

Einstimmig


TOP 4.3.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld,
Projekt "Reinigung und Fugenerneuerung des Schaukastens Schaperplatz"
- 08/2019
(Drucks. Nr. 15-0990/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Verwendungszweck: Projekt: „Reinigung und Fugenerneuerung des Schaukastens Schaperplatz“ – Schaukasten des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Zuwendung 08/2019)
Betrag: bis zu 175,00 €

Einstimmig


TOP 4.4.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld - Anbringung eines Hundetütenspenders am Stadtparkweg und für das erste Jahr 4 Kartons Hundetüten - 09/2019
(Drucks. Nr. 15-0991/2019)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag: bis zu 112,00 €
Verwendungszweck: Anbringung eines Hundetütenspenders am Stadtparkweg und für das erste Jahr 4 Kartons Hundetüten
(Zuwendung 09/2019)

Einstimmig



TOP 5.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 5.1.1.
Erneuerung Spielplatz Mecklenburger Straße
(Drucks. Nr. 15-0765/2019 mit 2 Anlagen)

Der Bezirksrat beschloss,

der neuen Ausstattung des Spielplatzes Mecklenburger Straße in Hannover Groß-Buchholz entsprechend der Anlage 2 mit Baukosten in Höhe von ca. 126.200€ brutto zuzustimmen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1 NKomVG

Einstimmig


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Gymnasium Käthe-Kollwitz-Schule, Interimsmaßnahmen G9
(Drucks. Nr. 0854/2019 mit 3 Anlagen)

Frau Büchle stellte die Drucksache anhand der als Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation vor und ging u. a darauf ein, dass die Schule zwei Standorte habe, und dass der Hauptstandort der Käthe-Kollwitz-Schule unter Denkmalschutz stehe. Die neue Anlage zur temporären Erweiterung sei als vorelementierte Holzrahmenbau geplant. Frau Büchle führte dies näher aus.
Bezirksratsherr Teicher fragte nach, für wie viele Jahre das Interimsgebäude genutzt werden solle und ob der angesetzte Betrag von 4 Millionen € nicht sehr hoch sei.
Frau Büchle entgegnete, dass der Betrag höher sei als bei einem üblichen Modulbau, u.a. liege dies am Denkmalschutz. Die Modulanlage sei so lange erforderlich, wie das Thema
G 9 nicht anderweitig abgebildet sei. Die Nutzungsdauer des Interimsbaus liege bei mindestens fünf Jahren.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Kleinert-Pott, ob die Gebäude wieder abgebaut werden, antwortete Frau Büchle, dass ein Interim rückbaubar sei.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott bemerkte, dass es aus Gründen des Denkmalschutzes keine Containerlösung gebe und erkundigte sich, ob es daher teuerer werde.
Frau Büchle erläuterte, dass neben dem Denkmalschutz auch die hochwertige Fassade die Kosten erhöhe. Mit den hochwertigen Fassaden sollen die Lärmimmissionen gemindert werden, um den Unterricht zu gewährleisten. Die höhere Qualität habe Auswirkungen auf die Kosten.
Die Aussage von Bezirksratsfrau Kleinert-Pott, dass ein Ringtausch zwischen der Realschule Gerhard-Hauptmann-Schule und der Außenstelle der Käthe-Kollwitz-Schule geplant sei, bestätigte Frau Büchle. Die Lösung werde angestrebt und momentan




erarbeitet. Frau Büchle wies darauf hin, dass die Planungen sehr komplex seien und daher Zeit brauchen.
Bezirksratsherr Borstelmann erkundigte sich nach der Bauzeit für das Interimsgebäude.
Frau Büchle erklärte, dass die Bauzeit zum Schuljahr 2020 beendet sein solle. Es handele sich um einen vorelementierten und -gefertigten Holzrahmenbau.
Bezirksratsherr Borstelmann bemerkte, dass es eine „dauerhafte“ Interimslösung sei und fragte nach, was passiere, wenn G9 komplett durchgesetzt sei. Ihn interessierte, welche Planungen es für die Zeit nach der Interimslösung gebe. Bezirksratsherr Borstelmann stellte fest, dass der Pausenhof nach dem Bau sehr klein sei. Es gebe dann nur noch den Innenhof. Er fragte nach, wo die Schüler*innen zukünftig ihre Pause verbringen sollen.
Frau Büchle informierte darüber, dass sich die Planungen zum Pausenhof momentan in Abstimmung befinden würden. Ein Teil des Rasensportplatzes sei für eine befestigte Ausgleichsschulfläche beplant. Eine Doppelnutzung des Rasensportplatzes als Sport- und Pausenfläche solle ermöglicht werde. Ob die Umsetzung bis Sommer 2020 erfolgen könne, sei noch abschließend zu klären.
Bezirksratsherr Borstelmann bedauerte, dass ein Teil der Rasenfläche versiegelt werde und sich die Sportfläche verkleinere. Diese sei jetzt schon nicht ausreichend. Er interessierte sich für die Erreichbarkeit des Schulhofes und hielt die Wegeführung für problematisch. Er stellte fest, dass die Bauweise sehr hochwertig sei und dadurch der Anschein erweckt werde, dass das Gebäude dauerhaft installiert sei.
Herr Gronemann ergänzte, dass es ein Konzept gebe, wie die beiden Schulen entflechtet werden können und der Ringtausch durchgeführt werden kann. Bei der Machbarkeitsstudie sei festgestellt worden, dass die erforderlichen baulichen Maßnahmen erheblich sein werden. Für die Außenstelle sei eine Änderung des B-Planes erforderlich. Die Durchführung der Verfahrensschritte und der Baumaßnahmen hätte das G9-Programm erheblich verzögert. Daher sei gemeinsam mit der Schule diese Ausweichlösung entwickelt worden, um die Zeit zu überbrücken bis der Ringtausch tatsächlich durchgeführt werde. Da der zeitliche Rahmen nicht abgeschätzt werden könne, sei das Gebäude etwas hochwertiger als ein „normaler“ Interimsbau. Darüber hinaus sei neben dem Denkmalschutz der Lärmschutz sehr wichtig, da direkt an der Straße gebaut werde. Die genannten Gründe haben zu der Entscheidung geführt, hier hochwertiger zu bauen. Die Maßnahme „Pausenhof“ sei abgetrennt worden, um den Drucksachenlauf der Interimslösung zu beschleunigen, um im Sommer 2020 das Gebäude dort nutzen zu können. Herr Gronemann informierte darüber, dass es zum Pausenhof eine gesonderte Drucksache gebe. Die beiden Maßnahmen würden inhaltlich zusammenhängen und es sei davon auszugehen, dass diese auch zeitgleich fertig umgesetzt seien.
Bezirksratsherr Borstelmann wies darauf hin, dass im Schulausschuss von einem Ringtausch abgesehen wurde, da die Gerhard-Hauptmann-Schule dies nicht wolle. Er ging auf die Sanitäranlagen für die Lehrer im neuen Gebäude ein und fragte nach, ob diese vorgesehen seien.
Frau Büchle wies darauf hin, dass Sanitäranlagen allgemein eingeplant seien.
Bezirksratsherr Borstelmann erkundigte sich, ob es üblich sei, dass das Architektenhonorar bei 1/7 der Bausumme liege.
Herr Gronemann entgegnete, dass es sich nicht nur um Architektenhonorare handele, sondern auch um die Kosten für die beteiligten Ingenieure, wie z. B. für die Planung der Haustechnik oder der Statik. Die Summe sei anhand der Tabellen der Honorarordnung berechnet worden.
Bezirksratsherr Hunze zitierte aus der Drucksache zur Finanzierung. Aus der Formulierung entstünde der Eindruck, dass die veranschlagten Kosten nicht eingehalten werden können und fragte nach, ob dem so sei.




Herr Gronemann führte aus, dass es nur wenige Maßnahmen gebe, die die genannten Summen der Drucksachen überschreiten. Es sei immer ein „Sicherheitspuffer“ in den Maßnahmen enthalten. Er erläuterte dies. Bei den zitierten Sätzen handele es sich um einen reinen Vorbehaltspassus, der sich auf alle durchzuführenden Maßnahmen des Gebäudemanagements beziehe, für den Fall, dass der Teilhaushalt des Gebäudemanagements in diesem Jahr übersteuert werde.
Bezirksratsherr Fulst fragte nach, wie in dem Flachbau vor hohen Temperaturen geschützt werde, damit Unterricht stattfinden könne.
Frau Büchle verwies auf die „Schwanenhälse“ auf den Dächern, die zum Luftansaugen für die dezentralen Lüftungsgeräte dienen. In den Klassenräumen seien dezentrale Lüftungsgeräte installiert. Diese würden für einen 100 prozentigen Luftwechsel bei geschlossenen Fenstern sorgen. Es handele sich dabei um Teilklimageräte. Diese können nicht kühlen, aber in den Abend- und frühen Morgenstunden im Sinne einer Nachtabkühlung tätig werden.
Bezirksratsherr Plotzki bat um Erklärung, warum die Gebäude der Schule unter Denkmalschutz stehen würden und ob es einen Ensembleschutz gebe. Er fragte nach, ob das temporäre Gebäude nicht günstiger gebaut werden könne, wenn nicht die Vorgaben des Denkmalschutzes berücksichtigt werden müssten. Es erstaune ihn, dass dem Denkmalschutz bei einem Interimsgebäude Rechnung getragen werden müsse. Er plädierte dafür, mehr zu investieren, um einen dauerhafte Lösung zu schaffen.
Herr Gronemann berichtete, dass die Schulgebäude in den 50ziger Jahren erbaut und sehr schnell unter Denkmalschutz gestellt worden sei. Es werde so hochwertig gebaut, um im Sommer eine starke Überhitzung zu vermeiden und die Räume an der Straße über einen längeren Zeitraum gut nutzen zu können.
Frau Büchle ergänzte, dass bei einem Neubau auf dem Grundstück eines denkmalgeschützten Gebäudekomplexes immer eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen müsse.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Plotzki, ob dies auch für temporäre Gebäude gelte, antwortete Herr Gronemann, dass für das Gebäude ein Bauantrag zu stellen sei und automatisch eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolge und entsprechende Auflagen erteilt werden. Dies sei jedoch nicht der Hauptfaktor für die Form und Gestaltung des Gebäudes. Die Qualität ergebe sich u. a. aufgrund des Lärmschutzes, der Überhitzung und der "Dauerhaftigkeit" des Gebäudes, dass tendenziell länger als zwei Jahre genutzt werde.
Bezirksratsherr Hunze erkundigte sich, ob die Fenster geöffnet werden können.
Frau Büchle erläuterte anhand der Power-Point-Präsentation die Fensterfront. Es gebe ein festverglastes Fenster und daneben einen schmaleren Fensterflügel, der gekippt und gedreht werden könne.
Dem GO-Antrag des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Schneider auf Ende der Debatte wurde mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen entsprochen.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott merkte an, dass sie davon ausgehe, dass der Vorschlag mit der Schulleitung abgestimmt und es im Sinne der Schulleitung sei, dass die Erweiterung so schnell wie möglich erfolge.
Bezirksratsherr Oppelt erstaunte, dass es sich um eine Interimslösung handele, die für mindestens fünf Jahre gedacht sei, aber nicht der genaue Zeitraum genannt werden könne. Er bat um eine ungefähre Einordnung.
Herr Gronemann wies darauf hin, dass zunächst der Ringtausch erfolgen müsse und dass nicht abschätzbar sei, wie viel Zeit, die dafür notwendigen Verfahren in Anspruch nehmen würde. Er erläuterte dies näher.






Der Bezirksrat empfahl,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung zusätzlicher Klassenräume zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 4.010.000 €
sowie
2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.2.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Nikodemus
(Drucks. Nr. 0859/2019)

Der Bezirksrat empfahl,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Kindertagesstätte Nikodemus, Lüneburger Damm 6, 30625 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der LHH und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
interfraktionell

TOP 6.1.1.
Ökologische Sanierung des Spielplatzes Corrensweg
(Drucks. Nr. 15-0782/2019)

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Mittel 2019 aus dem „Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätze, Stadtteilparks und Grünflächen“ des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld wie folgt zu verwenden.
Der Spielplatz Corrensweg wird saniert und nach ökologischen Gesichtspunkten aufgewertet.
Die Vorschläge der Verwaltung sind dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vor Durchführung der Maßnahmen vorzulegen. Die Belange von Kindern, der jeweiligen Schule und Anwohner*innen sind zu berücksichtigen.

Einstimmig



TOP 6.1.2.
Verleihung eines Bürgerpreises - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0783/2019)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vergibt einmal im Jahr einen Bürgerpreis an Einzelpersonen, Personengruppen (im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld wohnhaft, arbeitend oder ehrenamtlich engagiert), Vereine oder Institutionen aus dem Stadtbezirk, die sich in besonderem Maße im gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich eingesetzt haben oder sich in anderer ehrenamtlicher Weise um den Stadtbezirk verdient gemacht haben. In begründeten Einzelfällen kann es zu einer erneuten Preisverleihung kommen.
Der Bürgerpreis wird mit 500,00 € je Jahr dotiert und mit einer Urkunde ausgehändigt. Der Bürgerpreis kann in Gänze oder in Teilen vergeben werden. Die Aushändigung der Urkunde bzw. der Urkunden nimmt der/die Bezirksbürgermeister*in in öffentlicher Sitzung vor.
Das Vorschlagsrecht haben alle Einwohner*innen, Vereine und Institutionen des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld sowie die Mitglieder des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld. Die Ausschreibung wird in der örtlichen Presse veröffentlicht. Über die Vergabe entscheidet der Bezirksrat in nichtöffentlicher Sitzung mit 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bezirksrates.

Einstimmig


TOP 7.3.
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.3.2.
Umsetzung von Drs. 15-0833/2018 und Einbeziehung unseres Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0934/2019)

Bezirksratsherr Plotzki stellte die Anfrage vor.

Mit Beschluss der Drucksache 15-0833/2018 durch den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode wurde die Verwaltung am 18.4.2018 aufgefordert, „eine Fahrradstraße in der Zuschlagstraße und in der Bleekstraße von der Zuschlagstraße bis zur Lothringerstraße“ einzurichten.

In der Entscheidung (Drs. 15-0833/2018 S1) zu diesem sehr begrüßenswerten Beschluss heißt es seitens der Verwaltung am 4.7.2018: „Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass die Prüfung der Eignung als Fahrradstraße für die Zuschlagstraße angeschoben worden ist. Für eine Entscheidung sind zahlreiche Elemente abzuprüfen. Im Rahmen der Prüfung wird eine Verkehrszählung durchgeführt und ausgewertet. Danach stehen noch weitere Arbeitsschritte an, die Teil der Prüfung sind. Die Realisierung wäre in 2019 möglich, eine positive Prüfung und entsprechende Haushaltsmittel vorausgesetzt.“

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Wann ist mit Ergebnissen dieser Prüfung zu rechnen und wird auch unser Bezirksrat Buchholz-Kleefeld über diese informiert (da die Zuschlagstraße die „Grenzstraße“




zwischen den Stadtbezirken 04, Buchholz-Kleefeld, und 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode, darstellt und sozusagen ‚zur Hälfte‘ auf dem Gebiet unseres Stadtbezirkes liegt)?
2. Ist bereits bekannt, ob für den Fall eines positiven Ausgangs der Prüfung entsprechende Haushaltsmittel zur Umsetzung des Beschlusses noch in diesem Jahr zur Verfügung ständen?
3. Ist die Umsetzung des Beschlusses im Falle eines positiven Ausgangs der Prüfung ein ‚Automatismus‘ oder bedarf es dann noch einer weiteren (Umsetzungs-)Drucksache?
- Wenn es einer weiteren Beschlussdrucksache bedarf: Wird unser Bezirksrat 04 auch über diese abstimmen (müssen)?
- Wenn die Fahrradstraße bei positivem Ausgang der Eignungsprüfung ‚automatisch‘ eingerichtet wird: Warum ist unser Bezirksrat 04 in diese Entscheidung dann überhaupt nicht eingebunden (gewesen), wenn doch die Zuschlagstraße genau die Grenze zwischen unserem Stadtbezirk und Kirchrode-Bemerode-Wülferode darstellt?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Die Prüfung der verschiedenen Belange ist zwischenzeitlich mit positivem Ausgang im Sinne der Drucksache Nr. 15-0833/2018 abgeschlossen worden. Es besteht demnach mit einem Radverkehrsanteil von über 50% eine Eignung zur Fahrradstraße. Einer Ausweisung steht nichts entgegen.
Zu 2.) Ja, es stehen ausreichend Mittel zur Einrichtung der Fahrradstraße zur Verfügung.
Zu 3.) Sofern die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße vorliegen, kann die Verwaltung die Einrichtung vornehmen. Es handelt sich hierbei im Kern um eine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung, für die keine Beschlussrechte seitens der Stadtbezirksräte bestehen. Eine Willensbekundung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in Form eines Antrages aus dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld wäre aber dennoch aus Sicht der Verwaltung wünschenswert.


TOP 6.1.3.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0985/2019)

Bezirksratsherr Plotzki trug den Antrag vor.

Der Stadtbezirksrat beschloss:

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld begrüßt den Beschluss des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode, durch die Verwaltung „eine Fahrradstraße in der Zuschlagstraße und in der Bleekstraße von der Zuschlagstraße bis zur Lothringerstraße (Bereich des KGV-Geländes) mit einer deutlichen entsprechenden Kennzeichnung auf der Fahrbahn und geeigneter Beschilderung“ einrichten zu lassen (Drucksache 15-0833/2018). Wir fordern die Verwaltung zur zügigen Umsetzung des Vorhabens auf.

Einstimmig





TOP 6.2.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 6.2.1.
Beschilderung Kulturzentrum Hölderlin 1
(Drucks. Nr. 15-0923/2019)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung sorgt für eine ausreichende Beschilderung um sowohl Kfz, Fußgängern als auch Fahrradfahrern den Weg bzw. die Anfahrt zum Hölderlin 1 zu weisen. Hierzu werden an von der Verwaltung auszuwählenden Orten Schilder angebracht. Diese Auswahl soll in Absprache mit dem Stadtteilkulturzentrum erfolgen. Die Schilder sollen an das Design der Schilder angepasst werden, welche bereits für Jugendzentren, bzw. den Kulturtreff benutzt werden.

Einstimmig


TOP 6.2.2.
Roderbruchmarkt nicht als Parkplatz etablieren
(Drucks. Nr. 15-0924/2019)

Bezirksratsherr Jäger verlas den Antrag und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Roderbruchmarkt in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen nicht als Parkplatz genutzt wird. Zusätzlich soll die Verwaltung Möglichkeiten erarbeiten, um den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld des Roderbruchmarktes andere Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Einstimmig


TOP 6.2.3.
Dringlichkeitsantrag: "Trinkerszene"
(Drucks. Nr. 15-0986/2019)

Bezirksratsherr Jäger trug den Antrag vor und begründete diesen ausführlich.

Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass dringend etwas am Schwardtmannschen Garten geschehen müsse. Es könne nicht sein, dass die „Trinkerszene“ diesen Bereich für sich beanspruche und andere Personen sich dort nicht mehr sicher und wohl fühlen würden. Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen seien aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch




kontraproduktiv. Die Verwaltung solle nicht so eingeengt werden. Er wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion der Ansicht vertrete, dass der städtische Ordnungsdienst in den Stadtteilen noch nicht angekommen sei. Die Einsätze erfolgten nur zu Schwerpunktthemen im Stadtteil. Wünschenswert wäre, wenn der Ordnungsdienst von sich aus im Stadtbezirk tätig werde.
Die Idee im Schwardtmannschen Garten ein WC aufzustellen, könne von der CDU nicht mitgetragen werden. Er schlug vor, die sehr gute Intension des Antrages aufzugreifen, aber die konkrete Lösung in das Ermessen der Verwaltung zu stellen. Im Antrag genannte Punkte, wie der Missbrauch der Sträucher als Toilette oder der Hecken als Mülleimer seien Ordnungswidrigkeiten und hier könnte der städtische Ordnungsdienst bereits jetzt tätig werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die problematische Situation im Schwardtmannschen Garten zu lösen. Wir fordern die Verwaltung auf:

1. Die Tischtennisplatten in den Bereich des Spielplatzes zu verlagern, damit diese unter die Spielplatzverordnung fallen.

2. Gemeinsam mit einem sozialpädagogischen Träger, z.B. dem Karl-Lemmermann-Haus, mit den Personen der örtlichen Trinkerszene im Schwardtmannschen Garten in Kontakt zu treten und mit diesen Verhaltensregeln zu erarbeiten, die es allen sich im Garten befindlichen Personen ermöglicht, diesen zu nutzen.

3. Hierzu ggf. alternative Sitzplätze für die Tischtennisplatten zu schaffen und ggf. WCs und Mülleimer an geeigneter Stelle aufzustellen.

4. Bis zur Umsetzung und Begleitung der Personen vor Ort, mit dem städtischen Ordnungsdienst und der örtlich zuständigen Polizei regelmäßige Bestreifungen durchzuführen.


5. Die Ergebnisse dem Bezirksrat auf der ersten Sitzung nach den Sommerferien vorzustellen.

Über die jeweiligen Punkte wurde einzeln abgestimmt.
Punkt 0 (Tenor): einstimmig
Punkt 1: 10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 2: 13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 3: 10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Punkt 4: 10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 5: einstimmig


TOP 6.2.3.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-0986/2019 , Dringlichkeitsantrag: "Trinkerszene"
(Drucks. Nr. 15-0987/2019)

Bezirksratsherr Oppelt stellte den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Danach sollten die aufgeführten Maßnahmepunkte gestrichen werden.


Den GO-Antrag von Bezirksratsherrn Plotzki auf getrennte Abstimmung der Unterpunkte wurde ohne Gegenrede entsprochen. Die Fraktion DIE LINKE. habe Bedenken, eine erneute Verdrängung der Menschen anzustreben. Es habe bereits eine Verlagerung vom Roderbruchmarkt in den Schwardtmannschen Garten gegeben. Jeder Mensch brauche einen Rückzugsort. Es sei akzeptabel, dass dies ein Raum sei, der nicht so im Mittelpunkt stehe und wo die Menschen, die Möglichkeit haben, sich nicht störend zu verhalten. Der Intention der Punkte 2 und 5 könne sich die Fraktion Die LINKE. anschließen.
Bezirksratsherr Dr. Carlson unterstützte den Vorschlag von Bezirksratsherrn Plotzki hinsichtlich der Einzelabstimmung. Darüber hinaus erinnerte er an die Sondersitzung zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum und wiederholte seinen Hinweis, dass der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel und damit verbundene Handlungen klassische Armutsphänomene seien und nicht mit ordnungspolitischen Maßnahmen zielführend behandelt werden können.
Bezirksratsherr Fulst stimmte dem zu, dass Menschen in sozialen Nöten nicht mit Ordnungsgeldern „geholfen“ werden könne. Dies sei keine dauerhafte Lösung. Ziel des Antrages solle nicht die Vertreibung der Menschen sein. Der Park solle weiterhin von allen genutzt werden, daher sei u. a. der Passus zu den WCs aufgenommen worden. Auch solle eine Begleitung dieser Personengruppe erfolgen, damit alle den Park nach den vereinbarten Regeln nutzen können.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Hunze, dass eine Regelerarbeitung mit den Menschen kaum möglich sei, wies Bezirksratsherr Fulst auf positive Beispiele hin.
Bezirksratsherr Teicher merkte an, dass Bußgelder von den betroffenen Menschen nicht gezahlt werden können und dies zu Ersatzhaft führen könne. Dies wolle die Fraktion Die LINKE. nicht unterstützen.

Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten.

6 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Fahrradbügel Breithauptstraße/Ecke Senator-Bauer-Straße
(Drucks. Nr. 15-0919/2019)

Bezirksratsherr Oppelt stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Plotzki gab zu Bedenken, dass die aufzustellenden Fahrradbügel evt. den geplanten Radschnellweg behindern würde und die Fraktion Die LINKE. sich aus diesem Grund gegen den Antrag entscheiden müsse.
Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstütze und durch die Formulierung „einige Fahrradbügel“ werde der Verwaltung die Möglichkeit gegeben, diese an einen zukünftigen Radschnellweg anzupassen.
Bezirksratsherr Oppelt stimmte Bezirksratsherr Fulst zu. Er wies darauf hin, dass im Umfeld der Laterne einige wenige Fahrradbügel installiert werden sollen.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einige Fahrradbügel an der Breithauptstraße/Ecke Senator-Bauer-Straße aufzustellen.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.3.2.
Beleuchtungssituation der Spielplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0920/2019)

Bezirksratsherr Oppelt trug den Antrag vor und erläuterte diesen ausführlich.

Bezirksratsfrau Starke erklärte, dass die SPD-Fraktion grds. Anträge begrüßen würde, die die Sicherheit von Kindern erhöhen. Es sei jedoch fraglich, ob kleine Kindern im Dunkeln bei niedrigen Temperaturen einen Spielplatz nutzen würden. Grundsätzlich bestünden keine Bedenken gegen eine Überprüfung der Beleuchtungssituation auf den Spielplätzen. In diesem Fall sollten jedoch Kosten und Nutzen gegen einander aufgerechnet werden. Das Aufstellen einer Lampe ohne Anschluss und Leitungsverlegung betrage ca. 2.500,00 € und könne besser investiert werden., z. B. in weitere Spielgeräte. Soweit sich Personen auf dem Spielplatz aufhalten, die dort nicht hingehören, sei die Polizei zu rufen bzw. könne der Ordnungsdienst in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wies sie auf die hohe Lichtverschmutzung in den Städten hin. Aus den genannten Gründen könne die SPD-Fraktion den Antrag nicht mittragen.
Bezirksratsherr Plotzki stimmte den Ausführungen von Bezirksratsfrau Starke zu. Durch eine Ausleuchtung könne die Nutzung von nicht gewollten Personen ausgeweitet werden. Er wies darauf hin, dass ein Spielplatz grundsätzlich bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werde und nicht mehr danach. Dies könne auch zu ungewollten Lärmbelästigungen zu Lasten der Anwohner*innen führen. Die Fraktion Die LINKE. lehne den Antrag ab.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass die Umsetzung nicht so viel Geld kosten werde. Es sollte nicht bei den Kindern gespart werden. Es gebe diverse Möglichkeiten mit dem Thema „Licht“ umzugehen, z. B. Bewegungsmelder. Die Kinder und Eltern sollten selbst entscheiden, ob sie in der Dunkelheit einen Spielplatz nutzen wollen. Es wäre schade, wenn dies nach 17.00 Uhr nicht mehr möglich sei.
Bezirksratsherr Jäger wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Beleuchtung für einen konkreten Spielplatz, wo die Kinder im Dunkeln spielen wollen, unterstützen würde. Er erklärte, dass Eltern ihre Kinder in der dunklen Jahreszeit bei niedrigen Temperaturen nicht auf einen Spielplatz zum Spielen schicken würden.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider erklärte, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch für die Sicherheit der Kinder aussprechen würde. In diesem Fall gebe es jedoch keinen sinnvollen Nutzen. Lichtverschmutzung und Stromverbrauch sollten vermieden werden, daher lehne die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ab.
Bezirksratsherr Oppelt stellte fest, dass der Bedarf anhand einer Begehung geprüft werden solle. Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, dass der Antrag von den Kindern und Jugendlichen gekommen sei im Rahmen von „Pimp Your Town“. Er warb für den Antrag.

6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 6.4.1.
Pyrotechnik-Verbot Silvester 2019/2020 in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0893/2019)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte den Antrag vor.





Bezirksratsherr Oppelt führte aus, dass die CDU-Fraktion den Menschen nicht vorschreiben wolle, wie diese in der Silvesternacht ihr Feuerwerk einsetzen. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gebe es keine Orte, wie in der Innenstadt, wo eine Gefährdung vorliege. Der Antrag würde aufgrund der Aufzählungen auf ein generelles Verbot abzielen. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag nicht folgen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider erklärte, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag folgen werde. Es gebe Menschen, deren Freiheit durch die Böllerei eingeschränkt werde, da mehrere Tage durchgehend geböllert werde. Durch Silvesterfeuerwerk würden hohe Schäden an Personen und Sachen entstehen. Darüber hinaus sei die Luftqualität Neujahr durch das Feuerwerk sehr schlecht.
Bezirksratsherr Fulst stellte fest, dass es Aufgabe der Landeshauptstadt Hannover sei, die Bereiche festzulegen und für die Umsetzung Sorge zu tragen. Die SPD-Fraktion favorisiere eher eine Ausweitung bestimmter festgelegter Bereiche wie in der Innenstadt. Dies werde von der Bevölkerung auch positiv aufgenommen. Aus diesem Grund lehne die SPD-Fraktion den Antrag in dieser Form ab.
Bezirksratsherr Teicher merkte an, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag unterstütze und bezog sich dabei auf die Antwort zur Anfrage. Des Weiteren werde die Umwelt durch die hohe Feinstaubbelastung geschädigt.
Bezirksratsherr Hunze bemerkte, dass es sich bei den im Antrag beispielhaft angeführten Städten überwiegend um Städte mit alten Fachwerkbauten handele und diese entsprechend Feuer empfindlich seien. Des Weiteren sei eine Überprüfung, der im Antrag genannten Stellen praktisch unmöglich.
Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Busse auf Schluss der Debatte wurde einstimmig entsprochen.
Bezirksratsherrn Plotzki verwunderte es, dass die einzelnen Unterpunkte aufgegriffen wurden. Diese würden dem Schutz der Bevölkerung und der Gebäude dienen und der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld habe das Recht, Anregungen hinsichtlich der schützenswerten Flächen zu geben. Er führte dies näher aus.
Bezirksratsherr Dr. Carlson wies daraufhin, dass der Antrag eher auf die personenbedingten Schäden und nicht auf die Sachschäden abgestellt sei. Dies sei losgelöst von dem Antreffen von denkmalgeschützten Häusern zu sehen. Er ging auf die vier aufgeführten Merkmale von Standorten ein und wies darauf hin, dass es sich um Beispiele handele und dies nicht bedeute, dass für die unter die Definition fallenden Standorte ein generelles Verbot ausgesprochen werden solle. Eine Auswahl der Standorte könne z. B. in Absprache mit der MHH im Hinblick auf das Entstehen der häufigsten Verletzungsfälle, erfolgen. Er gehe von einem Verbot für fünf bis sechs Standorte im Stadtbezirk aus.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Oppelt und Bezirksratsherrn Fulst an und äußerte die Befürchtung, dass bei der Auswahl von einzelnen Standorten sich die „Böllerei“ in die bisher ruhigen Nebenstraßen verlagern würde. Sie lehne den Antrag ebenfalls ab.
Bezirksratsherr Borstelmann ging auf die aufgeführten Unfälle ein und wies darauf hin, dass die verletzten Personen zwar in der MHH behandelt worden seien, aber nicht eindeutig dem Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zugeordnet werden könnten. Er spreche sich gegen zu viel Verbote aus, die die Bürger*innen bevormunden würden.

5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen





TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 7.1.1.
Wochenmärkte in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0925/2019)

Bezirksratsherr Kreiner verlas die Anfrage.

Die Wochenmärkte sind ein wichtiger Ort, um Lebensmittel einzukaufen. Darüber hinaus haben sie für die jeweiligen Quartiere eine soziale Bedeutung.
1. Wie haben sich die Wochenmärkte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld in den letzten 10 Jahren entwickelt?
2. Welche Perspektiven haben die Wochenmärkte?
3. Mit welchen Maßnahmen sollen die Wochenmärkte perspektivisch gesichert werden?


Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

zu 1.
Die Wochenmärkte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld haben sich, dem Trend der überwiegenden Wochenmärkte entsprechend, etwas verkleinert. Dies ist zum einen den Nachwuchsproblemen bei den Händler*innen geschuldet und zum anderen hat sich das Kaufverhalten der Kund*innen im Rahmen der geänderten Altersstruktur (Demografischer Wandel) verändert. Dennoch ist das Warenangebot auf den Märkten umfassend und wird immer wieder den Bedürfnissen der Kund*innen angepasst.

zu 2 und 3.
Zum Erhalt und der Attraktivitätssteigerung der Wochenmärkte in der Landeshauptstadt haben Händler*innen, Politiker*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung zusammen ein Konzept erarbeitet, das als 10-Punkte-Plan in der Drucksache 0599/2018 beschlossen wurde. Der entwickelte Katalog beinhaltet Maßnahmen, die zum einen die Anziehungskraft aller Wochenmärkte steigern und zum anderen einzelne Märkte mit Aktionen und Maßnahmen unterstützen soll. Im Jahr 2020 wird eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen erfolgen.

Eine dieser Einzelmaßnahmen ist z. B. eine postalische Befragung der Einwohner*innen zum Wochenmarkt im Stadtteil. Im Januar wurde die erste postalische Befragung im Stadtteil Davenstedt durchgeführt. Sie soll dazu dienen, herauszufinden, was die Menschen bewegt auf einem Markt einzukaufen oder ihn zu meiden, welche Angebotswünsche bestehen und was verbessert werden kann.

Die Auswertung für Davenstedt ist noch nicht abgeschlossen. In diesem Jahr sind dazu weitere postalische Befragungen in den Stadtteilen Kleefeld und List geplant. Nach Auswertung sollen diese Ergebnisse in ein konkretes Handlungskonzept einfließen und umgesetzt werden.

Um einen Marktstandort attraktiv zu erhalten, ist es auch wichtig, dass die Kund*innen eine entsprechende Nachfrage haben. Dies war leider in der Vergangenheit nicht immer der Fall und führte zur Standplatzaufgabe einiger Händler*innen.



Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Kreiner, wann eine Befragung in Groß-Buchholz erfolge, verwies Frau Schulz auf die Drucksache Nr. 0599/2018, in welcher aufgeführt sei, wann und wo die Befragungen stattfinden sollen. In dieser sei u. a. der Schaperplatz in Kleefeld aufgeführt, aber nicht Groß-Buchholz.


TOP 7.1.2.
Freundschaftshaine im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0930/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte die Anfrage vor.

Laut Informationsbroschüre des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün gibt es in Hannover zurzeit 10 Freundschaftshaine in verschiedenen Stadtbezirken. Einer davon liegt in Groß Buchholz an der Silberstraße.

Wir fragen die Verwaltung
:
1. Wie viele Bäume können auf diese Fläche gepflanzt werden?
2. Wie viele Bäume wurden bisher hier gepflanzt?
3. Gibt es im Stadtbezirk eine weitere Möglichkeit für die Ausweisung so eines Freundschaftshaines, wenn die vorhandene Fläche voll bepflanzt sein wird?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Auf der Fläche für Freundschaftsbäume können ca. 80 Bäume gepflanzt werden.
Zu 2.) Derzeit stehen dort ca. 60 Bäume.
Zu 3.) Der Freundschaftshain besteht seit 2002 und hat noch Kapazitäten für weitere 20 Bäume, daher hat die Verwaltung noch keine weitere Fläche in Erwägung gezogen.

TOP 7.1.3.
Bodenuntersuchungen
(Drucks. Nr. 15-0932/2019)

Bezirksratsfrau Wyborny trug die Anfrage vor.

Ende Februar/Anfang März des Jahres 2019 wurden auf dem Gelände an der Karl-Wiechert-Allee zwischen dem Wolfsburger Damm und dem Kleintierzuchtverein an der Lüchower Straße Bodenuntersuchungen durchgeführt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchem Anlass wurden diese Untersuchungen durchgeführt?
2. Welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen erbracht?


Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Im rechtskräftigen B-Plan 1030 ist die Fläche am Wolfsburger Damm als öffentlicher Spielplatz festgesetzt. Die Planung für die Neuanlage eines Spielplatzes in diesem Bereich wird in 2019 aufgenommen. Zur Grundlagenermittlung werden standardmäßig Untersuchungen auf Altlasten nach dem Mindestuntersuchungsprogramm (MUP) für Spielflächen in Hannover durchgeführt.
Es handelte sich um vorsorgliche Bodenuntersuchungen. Im Vorfeld bestand kein Verdacht auf Altlasten im Boden.
Zu 2.) Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Boden auf dem Gelände teilweise erhöhte PAK–Gehalte (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) aufweist, die die Vorsorgewerte der Landeshauptstadt Hannover überschreiten. Aus diesem Grund soll im Zuge der geplanten Baumaßnahme der Boden in diesen Bereichen bis in 0,35 m Tiefe ausgetauscht werden.


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Fachspezifische digitale Software zur Dokumentation der Straßenkontrolle
(Drucks. Nr. 15-0921/2019)

Bezirksratsherr Hunze stellte die Anfrage vor.

Auf die Anfrage des Bezirksrates aus der Sitzung vom 14.06.2018, in welchen Straßen in den letzten 12 Monaten Schäden festgestellt wurden, die Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich machten, erklärte die Verwaltung, dass eine Auflistung mit Kontrollergebnissen nicht geführt wird. Diese Aussage führte zu einer Rüge für die Verwaltung.
Zu unserem Erstaunen wurde auf den Antrag aus der Sitzung vom 13.09.2018 ein Straßenkataster einzurichten von der Verwaltung Folgendes mitgeteilt: "Seit 2017 erfolgt die Dokumentation der Straßenkontrolle digital, in einer fachspezifischen Software..." (1. Entscheidung Nr.15-2002/2018 S1)

Wir fragen nunmehr die Verwaltung:
1. Werden Fragen, wie die vorstehende vom 14.06.2018 in Zukunft beantwortet werden können?
2. In welchen Fällen werden Mängel von der Verwaltung als verkehrsgefährdend eingestuft?
3. Werden Schäden in Zukunft weitgehend so frühzeitig behoben, dass teure Grundsanierungen nur noch in Ausnahmefällen erforderlich werden?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Eine Liste mit Kontrollergebnissen sortiert nach Straßen wird nach wie vor nicht geführt. Mit der in der Drucksache Nr. 15-2002/2018 genannten fachspezifischen Software wird das Datum der Kontrolle sowie festgestellte Schäden/Gefahrenstellen archiviert. Eine Dokumentation über 12 Monate liegt somit mittlerweile vor.




Ein Abruf und eine Anzeige der festgestellten Schäden und deren Beseitigung für sämtliche Straßen des Stadtbezirks wäre softwaretechnisch möglich. Allerdings enthält eine solche Liste immer auch persönliche Daten zu Mitarbeitern, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen. Ein Abruf der Daten ohne diese personenbezogenen Angaben ist nicht möglich, weil es sich um Unterlagen handelt, die gerichtsfest und somit unveränderbar sein müssen. Die Verwaltung muss diese u.a. vorlegen, wenn ein Schadensersatzfall gerichtlich zu entscheiden ist.
zu 2.
Als verkehrsgefährdende Straßenschäden werden Schäden eingestuft, die Straßennutzer*innen bei üblicher Nutzung der Verkehrsfläche nicht erwarten würden. „Grundsätzlich müssen sich Straßenbenutzer*innen allerdings den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich erkennbar darbietet. Der Straßenbaulastträger muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen (z.B. durch Beschilderung oder Sperrung), die für Benutzer*innen, die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten lässt.“ [Quelle: Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage]
Dies kann z.B. ein nicht rechtzeitig zu erkennendes großes Schlagloch in einer ansonsten intakten Fahrbahn sein.
zu 3.
Die Straßen werden wie in den Drucksache Nr. 15-2002/2018 und 15-1365/2018 bereits beschrieben, regelmäßig zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert. Dabei festgestellte Schäden werden fortlaufend durch städtische Straßenkolonnen oder beauftragte Straßenbaufirmen beseitigt. Zudem wird das Deckenprogramm jährlich durchgeführt.
Erneuerungsmaßnahmen bleiben trotz dieser laufenden Straßenerhaltungsmaßnahmen weiterhin erforderlich. Durch Klima (insbesondere Frost-Tau-Wechsel), Verkehrsbelastungen und Aufgrabungen für Leitungsbau etc. sowie schlicht durch Alterung unterliegen die Straßen diversen Belastungen, die die Nutzungsdauer einer Straße wie bei anderen Gebrauchsgegenständen auch beschränken.
Nach Regelwerk werden Straßen bei Neubau oder Erneuerung mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren bemessen, d.h. nach 30 Jahren ist eine Grunderneuerung zu erwarten.
Im Laufe der Nutzungsdauer finden die zuvor genannten Straßeninstandsetzung bzw. –haltungen statt. Bis eine Erneuerung einer Straße in Hannover erforderlich wird, vergehen in der Regel deutlich mehr als 30 Jahre Nutzungsdauer. Eine Unterlassung oder eine mangelhafte Instandsetzung bzw. –haltung liegt somit nicht vor.

Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass es sich um kein datenschutzrechtliches Problem handeln könne, da es möglich sei, die Namen der Mitarbeiter auf der Liste zu schwärzen. Er bat darum, zu Protokoll eine Liste mit allen kontrollierten Straßen aus dem Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld nachzureichen. Er ging auf eine in diesem Zusammenhang bereits gegebene Antwort ein, wonach einmal im Jahr von einem städtischen Mitarbeiter jede Straße begangen und kontrolliert werde. Er fragte nach, wo die Bürger*innen die Liste regelmäßig einsehen können.
(Anmerkung: Der Fachbereich Tiefbau stellt dem Bezirksrat die Liste am 17.06.2019 vor und steht für Fragen zur Verfügung.)
Bezirksratsherr Jäger stellte fest, dass mit der Erfassung der Daten über die Straßen in einer Liste bereits ein weiterer Schritt erfolgt sei und fragte nach, welche Daten der Bezirksrat einsehen könne. Des Weiteren interessierte ihn, ob der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld fordern könne, dass die Stadtverwaltung eine Statistik erstelle, auch wenn der personelle Aufwand sehr hoch sei.



Bezirksratsherr Oppelt ergänzte die Nachfrage, oder ob die Mitglieder des Rates gebeten werden müssen, eine entsprechende Anfrage für das gesamte Stadtgebiet zu stellen.
Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Dr. Carlson, ob es sich um Namen von Mitarbeitern handele, die in dienstlicher Eigenschaft in dienstlichen Vorgängen unterwegs seien, bejahte Frau Schulz.
Des Weiteren erkundigte sich Bezirksratsherr Dr. Carlson, ob die Namen der Personen, die dienstlich unterwegs seien, dem Datenschutz unterliegen würden.
Frau Schulz bestätigte dies und zitierte aus der Antwort, „auch persönliche Daten zu Mitarbeitern, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen“.

TOP 7.2.2.
Forst- und Pflegearbeiten in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0922/2019)

Bezirksratsherr Hunze stellte die Anfrage vor und erläuterte diese.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum sind immer noch nicht alle umgestürzten und stark schräg stehenden Bäume aus unserem Stadtwald entfernt worden? Es handelt sich um Schäden aus 2017 und Anfang 2018.
2. Welche Kriterien gelten hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Maßnahmen für den Bereich der Eilenriede, der als Naturwald bezeichnet wird?
3. Kann der Bezirksrat eine detaillierte Skizze bekommen, in der der genaue Bereich des Naturwaldes ersichtlich wird?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Nach den Stürmen Xavier, Herwart und Friederike wurden bewusst nicht alle umgestürzten und schräg stehenden Bäume entfernt. Als liegendes und stehendes Totholz schaffen sie ökologische Nischen und sind als Habitatbäume sehr wertvoll für den Naturschutz.
Zu 2.) Ein Naturwald ist ein Wald ohne Einflüsse der Menschen. Deshalb finden in Naturwäldern keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen statt. Die Naturwälder dienen daher auch als Referenzflächen, um zu zeigen, wie sich die Wälder in Hannover ohne menschliche Eingriffe entwickeln.
Baumkontrollen und Verkehrssicherungsmaßnahmen finden in Naturwaldflächen nur an asphaltierten Wegen und Straßen statt. Die Bäume
dürfen dabei zwar gefällt werden, der Stamm und die Krone verbleiben aber im Bestand und gehen mit den Jahrzehnten in den Nährstoffkreislauf über.
In außergewöhnlichen Gefahrensituationen (z.B. ein Baum hängt in 5 Meter Höhe quer über einem Weg) dürfen auch an wassergebundenen Wegen Bäume gefällt werden. In diesen Fällen verbleiben die Bäume ebenfalls im Waldbestand.
Zu 3.) In den folgenden Kartenausschnitten sind die Naturwaldflächen rot (schraffiert) markiert:








Eilenriede Nord:






























Eilenriede Süd:
























Seelhorst:


Ricklinger Holz:




Tiergarten:





TOP 7.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.3.1.
Leerstand des ehemaligen Gasthauses ‚Landhaus-Terrassen‘
(Drucks. Nr. 15-0933/2019)

Bezirksratsherr Teicher verlas die Anfrage.

Seit 2011 steht das ehemalige Gasthaus ‚Landhaus-Terrassen‘ (Gehägestraße 46B, gegenüber des Restaurants und Hotels ‚Steuerndieb‘) leer. In einem (online verfügbaren) Bericht der HAZ vom 23.9.2012 heißt es, „dass die Landhaus-Terrassen zu einer Wohnanlage umgebaut werden“ sollen und eine entsprechende Baugenehmigung dazu bereits existiere1.

Seitdem gibt es allerdings keinerlei Umbaufortschritte und die Immobilie steht, durch einen Bauzaun gesichert, weiterhin ungenutzt leer.



Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Woran ist nach Kenntnis der Verwaltung der geplante Umbau zu einer Wohnanlage (bisher) gescheitert?
2.. Hat es seit den oben genannten Planungen von 2012 Wechsel in der Eigentümerschaft des Hauses gegeben und wenn ja, welche? Wer ist aktuell Eigentümer*in der Immobilie?
(Ggf. im nichtöffentlichen Teil der Bezirksratssitzung zu beantworten.)
3. Hat die Verwaltung Kontakt zu der/dem derzeitigen Eigentümer*in und gibt es einen aktuellen Sachstand zu geplanten (Um-)Baumaßnahmen an der Immobilie?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?

1
Siehe: http://www.haz.de/Hannover/Aus-den-Stadtteilen/Ost/Ausflugslokal-wird-zur-Wohnanlage

Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:

zu 1.:
Bisherige Umbauüberlegungen bezüglich des Bestandsgebäudes wurden seitens der Eigentümer nicht weiter verfolgt wegen angeblicher mangelnder Wirtschaftlichkeit.
Zu 2.:
Seit 2012 hat es einen Eigentümerwechsel gegeben. Informationen über private Grundstückseigentümer unterliegen dem Datenschutz.
Zu 3.:
Die derzeitige Eigentümerin steht in Kontakt mit der Verwaltung.
Der Verwaltung wurden von Eigentümerseite bisher keine konkreten, dem öffentlichen Baurecht entsprechenden (Um-) Baumaßnahmen vorgestellt.

Bezirksratsherr Busse berichtete, dass er gestern auf dem Grundstück Aktivitäten von Bauhandwerkern wahrgenommen habe und eine Familie, die sich das Grundstück angesehen habe. Diese Familie sei an dem Objekt interessiert gewesen. Es stünde öffentlich für 1,4 Millionen zum Verkauf. Das Gebäude sehe von außen sehr gut aus, würde sich innen aber im Zustand eines Rohbaus befinden. Er fragte nach, ob dies der Verwaltung bekannt sei.
Herr Holland erklärte, dass ihm diese Details nicht bekannt seien. Er habe sich das Gebäude am Dienstag angesehen und könne den Eindruck bestätigen. Die Stadt habe keine Informationen über einen Verkauf, da dies der Stadt nicht angezeigt werde. Das Objekt stehe nicht unter Denkmalschutz. Er erläuterte die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Bebauungsplanes.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, was aus stadtplanerischer Sicht die beste Lösung für dieses Objekt sei.
Herr Holland erklärte, dass dies die Entscheidung des Eigentümers sei, ob er das Gebäude saniere oder neu baue entsprechend den Festlegungen des Bebauungsplanes.
Bezirksratsherr Hunze erkundigte sich, welche Nutzungseinschränkungen es gebe.
Herr Holland entgegnete, dass das Grundstück mit fast 3.000 qm sehr groß sei. Ein Großteil des Grundstücks sei durch den Bebauungsplan als private Grünfläche festgesetzt und nur ein geringer Teil als Bauland ausgewiesen. Das Bauland im eigentlichen Sinne würde 1.600 qm betragen. Die Ausnutzungsziffer laut Bebauungsplan sei sehr gering. Er erläuterte dies näher. Danach können 400 qm überbaut werden.
Auf die Frage von Bezirksratsherr Oppelt, ob die Stadt darüber nachdenke, den Bebauungsplan für diesen Bereich zu ändern, antwortete Herr Holland, dass ihm diesbezüglich nichts bekannt sei. Aufgrund eines Einzelnen würde die Stadt nicht aktiv


werden, da die unterschiedlichsten Interessenlagen, u. a. der Nachbarn zu berücksichtigen seien.

TOP 8.
M I T T E I L U N G E N

TOP 8.1.
des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Hofmann bedankte sich bei allen, die im Rahmen der Aktion „putzmunter“ von aha so fleißig gesammelt haben. Das so gewonnene Preisgeld in Höhe von 5.000,00 € gehe an das Stadtteilgespräch Roderbruch.
Des Weiteren informierte Bezirksbürgermeister Hofmann darüber, dass das Präsidium der MHH prüfe, wann die Informationsveranstaltung für die Bürger*innen zum Neubau der MHH stattfinden werde. Ein Termin bis Ende April sei avisiert.


TOP 8.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Rembecki berichtete, dass sich der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld seinerzeit für die Errichtung eines Fitnessparcours eingesetzt habe. Zusammen mit dem Präventionsrat Buchholz-Kleefeld, insbesondere der AG Bildung und Gesundheit wurden gemeinsam mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die Fitnessgeräte in 2018 ausgewählt. Bei den insgesamt sieben Geräten wurde darauf geachtet, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen die Geräte nutzen können. Der Präventionsrat wolle gemeinsam mit dem MTV Groß-Buchholz die Fitnessgeräte vorstellen. Es seien alle eingeladen, am 03.05.2019 von 16 Uhr bis 17 Uhr in den Grünzug Roderbruch-Nord zu kommen und auch selbst aktiv zu werden und den Fitnessparcours zu testen. Eine Einladung sei auf den Tischen verteilt worden bzw. liege im vorderen Bereich aus. Mineralwasser und Obst werde zur Erfrischung gereicht.





Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.52 Uhr.



Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)