Sitzung Gleichstellungsausschuss am 01.04.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.03.2019)
Protokoll (erschienen am 21.11.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - GB - Datum 18.07.2019

PROTOKOLL

19. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 1. April 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 16.00 - 17.15 Uhr
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) für Beigeordnete Seitz
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Frau Feldmann
Frau Kellner
(Frau Dr. Köster)
Herr Moormann (SPD) 16.00 - 17.15 Uhr
(Frau Nölting)
(Frau Wegmann)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette Erste Stadträtin
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Dr. Wiedemann Fachbereich Büro Oberbürgermeister
Frau Proch Fachbereich Personal und Organisation LS
Frau Steeger Fachbereich Personal und Organisation





Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. Oktober 2019

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. Gesamtstädtisches Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ 2019/2020
(Informationsdrucks. Nr. 0792/2019)

5. Anfragen und Anträge

5.1. Antrag der AfD-Fraktion zur Verkleinerung des Gleichstellungsreferats
(Drucks. Nr. 0409/2019)

5.2. Antrag der AfD-Fraktion zur Rücknahme "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“
(Drucks. Nr. 0410/2019)

5.3. Antrag der CDU-Fraktion zur neuen Regelung der Stadtverwaltung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache
(Drucks. Nr. 0852/2019)

6. Bericht der Dezernentin

7. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

8. Verschiedenes


















Die Ausschussvorsitzende Frau Klingenburg-Pülm würdigte mit einer kurzen Ansprache die Arbeit des kürzlich verstorbenen Ratsherrn Dieter Küßner, der etliche Jahre Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Gleichstellungsausschusses gewesen ist. Der Ausschuss und alle Anwesenden gedachten ihm mit einer Schweigeminute.

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Frau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. Oktober 2019

Das Protokoll vom 22. Oktober 2018 wurde mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und
2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner*innen mit Fragen anwesend.


TOP 4.
Gesamtstädtisches Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ 2019/2020
(Informationsdrucksache Nr. 0792/2019)

Frau Tegtmeyer-Dette stellte die Informationsdrucksache zur Aktualisierung des Arbeitsprogramms „Mein Hannover 2030“ vor. Viele der bereits im letzten Jahr vorgestellten Projekte werden jetzt nach und nach von der Verwaltung umgesetzt. Alle Informationen zu den Vorhaben seien auch im Internet nachlesbar und würden regelmäßig aktualisiert. Sie regte an, sich die einzelnen Vorhaben anzusehen und dazu Fragen an die Verwaltung zu stellen. Viele der Vorhaben werden in der nächsten Zeit durch entsprechende Drucksachen in den jeweiligen Ausschüssen ausführlich vorgestellt, beraten und bei Bedarf beschlossen.

Frau Dr. Carl sagte, dass es teilweise schwierig sei, die Themen Gleichstellung und Diversity als Querschnittsthemen in den einzelnen Vorhaben zu erkennen. Sie bat zum Punkt „Inklusion, Integration und Teilhabe - Eine familienfreundliche und -gerechte Stadt“ um eine kurze Erläuterung, was von der Verwaltung in der Zukunft hierzu geplant sei. Des Weiteren interessierte sie sich für den Punkt “Ohne Wohnung in Hannover – Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit aus sozialpolitischer Sicht“ und fragte, wie sich dieses Projekt zum geplanten Ausbau der hannoverschen Frauenhauslandschaft verhalte und mitgedacht werde.

Frau Kämpfe antwortete, dass an diesen beiden genannten Punkten exemplarisch deutlich werde, dass hier im Gleichstellungsausschuss zwar alle Querschnittsthemen mitgedacht werden, die speziellen fachlichen Fragen aber vorrangig im entsprechenden Fachausschuss behandelt werden. Es können daher an dieser Stelle keine weiteren Details benannt werden. Bei weiterem Informationsbedarf bestehe die Möglichkeit, die entsprechenden Drucksachen zusätzlich auch im Gleichstellungsausschuss zu behandeln, sofern die Beratungsfolge dies nicht vorsehen sollte. Ein explizites Gleichstellungsthema gebe es in den Vorhaben nicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Arbeitsprogrammen würden die Querschnittsthemen Gender und Diversity nicht mehr explizit benannt, sondern seien nun integriert mitzudenken. Sie habe sich das letzte Arbeitsprogramm dazu speziell noch einmal angesehen, von den im neuen Arbeitsprogramm 48 aufgeführten Vorhaben seien 26 aus dem alten Arbeitsprogramm aus 2017 fortgeführt worden, davon waren 14 explizit mit dem Querschnittsthema Gender und Diversity verknüpft. Darüber hinaus seien auch 3 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm in den Gleichstellungsaktionsplan nach der europäischen Charta übernommen worden.

Frau Tegtmeyer-Dette führte dazu ergänzend aus, dass diese Querschnittsthemen in den einzelnen Vorhaben und Projekten mitberücksichtigt werden sollen. Vom Charakter her gebe es daher zu den Querschnittshemen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Wesentlichen keine eigenen Vorhaben. In allen Vorhaben fänden die Querschnittsthemen Berücksichtigung, es werde auch bereits in den Fragebögen zur Planung eines Vorhabens mit einem eigenen Punkt abgefragt, inwieweit die Querschnittsthemen berücksichtigt und betroffen seien.

Frau Dr. Carl fragte nach, ob das Thema „Ausbau der hannoverschen Frauenhauslandschaft“ in das Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ aufgenommen werden könne.

Frau Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass im jeweiligen Arbeitsprogramm die einzelnen Vorhaben in Handlungsfelder mit entsprechenden Zielen unterteilt seien. In Absprache mit den zuständigen Dezernaten und dem Oberbürgermeister werde entschieden, welche Handlungsfelder in ein neues Arbeitsprogramm übernommen werden, beziehungsweise welche Themen neu aufgenommen werden müssen, weil sie von Wichtigkeit für die Stadtentwicklung seien. Das Arbeitsprogramm bilde somit nicht sämtliche Aktivitäten der Stadtverwaltung ab, vielmehr werde dahingehend geschaut, welche Projekte inhaltlich der Zielerreichung der einzelnen Handlungsfelder dienen.

Frau Steinhoff kritisierte ebenfalls die nicht eindeutige Erkennbarkeit von Gleichstellung und Diversity als Querschnittsthema in den einzelnen Vorhaben. Sie fragte, ob die Möglichkeit bestehe, Informationen bzw. eine Aufstellung über die Vorhaben zu erhalten, bei denen Gleichstellung und Diversity tatsächlich mitgedacht werde.

Frau Diers antwortete, sie vermute, dass Gender und Diversity in allen Vorhaben mehr oder weniger eine Rolle spielen, deshalb sei es auch als Querschnittsthema in den Arbeitsprogrammen verankert. Es sei allerdings nicht immer gleich offensichtlich. Gender und Diversity sollten als integrale Themen in den Fachausschüssen Berücksichtigung finden und durch die Expert*innen mitgeplant werden. Es müssten somit alle Handlungsfelder dahingehend im Einzelnen durchgesehen werden. Sie gehe aber, wie bereits erwähnt, davon aus, dass in jedem Vorhaben dieses Querschnittsthema bei den Planungen mitgedacht werde.

Frau Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass das Arbeitsprogramm aktuell in allen Fachausschüssen mit den jeweils für den Bereich relevanten Themen vorgestellt werde. Sie empfahl, in den Ausschüssen die gewünschten Handlungsfelder anzusprechen und durch die Verwaltung erläutern zu lassen.

Herr Dr. Wiedemann gab an, es sei festgestellt worden, dass die Fokussierung auf ein Querschnittsthema pro Vorhaben zu einer Querschnittsthemenkonkurrenz geführt habe. Aus diesem Grund sei man im zweiten Arbeitsprogramm davon abgegangen jedes Vorhaben einem bestimmten Querschnittsthema zuzuordnen. In den ersten Überlegungen sei auch diskutiert worden, ob das Arbeitsprogramm im Gleichstellungsausschuss vorgestellt werden soll, da es keine expliziten Handlungsfelder zum Thema Gleichstellung enthalte. Allerdings gehöre Gleichstellung und Diversity als ein Themenbereich zum Leitbild der Stadt Hannover, somit sei davon auszugehen, dass dieses Querschnittsthema bei allen Mitarbeitenden in allen Vorhaben auch Berücksichtigung finde. Aus diesem Grund sei das Arbeitsprogramm auch dem Gleichstellungsausschuss vorgelegt worden. Er gab ebenfalls die Empfehlung, spezielle Fragen zu einzelnen Vorhaben im entsprechenden Fachausschuss zu stellen, da dort die Expert*innen dazu anwesend seien.

Herr Engelke bemerkte, dass die auf der Internetseite hinterlegten Angaben zum Arbeitsprogramm nicht mit der hier im Ausschuss vorgelegten Version übereinstimmen würden. Auf der Internetseite habe er keinerlei Angaben zu Genderaspekten gefunden.

Frau Dr. Matz interessierte sich dafür, wo genau die Angaben zu „Mein Hannover 2030“ auf der Internetseite der Stadt Hannover zu finden seien.

Frau Tegtmeyer-Dette gab an, dass diese Information grundsätzlich auf der gemeinsamen Seite von Stadt und Region - www.Hannover.de - am einfachsten mit Hilfe der Suchfunktion zu finden seien.

Frau Kellner bemängelte ebenfalls, dass die Genderaspekte in den Handlungsfeldern nicht klar erkennbar seien bzw. nicht deutlich werde, wie diese zur Gleichberechtigung beitragen können. Jedes Handlungsfeld habe Genderaspekte als Querschnittsthema. Sei regte an, Indikatoren oder Richtwerte zu entwickeln, die Auskunft darüber geben, mit welchen Maßnahmen die vorgegebenen Ziele zu erreichen seien. Sicherlich könne auch das Referat für Frauen und Gleichstellung mit Fachwissen dazu beitragen und Hilfestellung geben.

Frau Dr. Carl pflichtete Frau Kellner bei, auch sie regte an, für eine bessere Überprüfbarkeit der Zielerreichung Indikatoren zu entwickeln. Dies sei sinnvoll, um die Erfolge der Stadt Hannover in den einzelnen Vorhaben messen zu können. Auf die Empfehlung, die konkreten Fragen in den zuständigen Fachausschüssen zu stellen, antwortete sie, dass dies vom zeitlichen Aufwand nicht möglich sei. Sie bat daher darum, dass der Gleichstellungsausschuss Informationen erhalte, wenn im Vorfeld oder bei den Diskussionen in den Fachausschüssen gleichstellungspolitisch relevante Themen zur Sprache kommen.

Frau Tegtmeyer-Dette sagte zu, die hier vorgebrachten Anregungen zu prüfen. Sie bat aber dennoch darum, dass die Fraktionen in den Fachausschüssen dieses Querschnittsthema bei den Fragestellungen mitberücksichtigen, ansonsten würde es dazu führen, dass jede Drucksache, bei der es Berührungspunkte zum Thema Gleichstellung gebe, dem Gleichstellungsausschuss vorgelegt werden müsse. Dies wiederum hätte zur Folge, dass der Ausschuss mit Drucksachen überhäuft werde, obwohl ein Großteil der Drucksachen in den entsprechenden Fachausschüssen mit den Expert*innen besser beraten werden könne. Sie halte es für richtig und wichtig die Diskussionen in die jeweiligen Fachausschüsse hineinzutragen, denn sonst werde es nicht gelingen, diese Aspekte auch in den Fachdiskussionen entsprechend zu berücksichtigen.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.










TOP 5.
Anfragen und Anträge

TOP 5.1.
Antrag der AfD-Fraktion zur Verkleinerung des Gleichstellungsreferats
(Drucks. Nr. 0409/2019)

Herr Hauptstein stellte den Antrag vor. Er argumentierte, dass die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Verwaltungssprache sehr eindrücklich aufzeigen, dass man die wahre Gleichberechtigung schon erreicht habe. Es handele sich beim Referat für Frauen und Gleichstellung in weiten Teilen um eine künstliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Aus Sicht der AfD könnten unzählige Statistiken und Projekte eingespart werden. Den Bürger*innen sei es größtenteils egal, ob die Arbeit von einer Frau oder einem Mann erledigt werde, wichtig sei nur das wirtschaftliche und effiziente Handeln der Verwaltung. Es gehe auch nicht darum Arbeitsplätze einzusparen, sondern die Personalkapazitäten an sinnvollerer Stelle einzusetzen.

Herr Klippert entgegnete, dass seiner Meinung nach eher noch mehr Personal benötigt werde, was auch die gerade geführte Diskussion deutlich gezeigt habe.

Herr Wolf pflichtete Herrn Klippert bei. Frau Kämpfe leiste mit ihren Mitarbeiterinnen wertvolle und unverzichtbare Arbeit auf kommunaler Ebene. Allein sei die Arbeit nicht zu schaffen, gerade auch für die vielfältigen Aufgaben in der Stadtgesellschaft werde mehr Personal benötigt.

Frau Steinhoff unterstützte ebenfalls die Haltung ihrer Vorredner. Dem Antrag werde sie auf keinen Fall zustimmen.

Frau Dr. Carl widersprach den Ausführungen von Herrn Hauptstein. Ihrer Meinung nach habe sich der Ausschuss mit diesem Antrag bereits in einer früheren Sitzung befasst, sie verstehe daher nicht, weshalb dieser Antrag erneut gestellt werde. Dies zeige einmal mehr, dass die AfD den Gleichstellungsaspekt nicht verstanden habe. Es müsse sich auch weiter für eine Gleichstellung eingesetzt werden, da diese noch nicht in allen Aspekten des täglichen Lebens erreicht sei.
Die Aufgabenvielfalt der Gleichstellungsbeauftragten sowohl nach innen als auch nach außen sei so umfangreich, dass sich hier die Frage stelle, wie dies mit dem vorhandenen Personal überhaupt leistbar sei. Dies zeige alles sehr deutlich, dass sich die AfD mit dem Thema Gleichstellung nicht befasse bzw. nicht befassen wolle.

Herr Hauptstein entgegnete, er lese durchaus den Gleichstellungsaktionsplan. Dieser enthalte seiner Meinung nach viele für die Verwaltung und die Bürger*innen unnütze Maßnahmen. Er finde es erstaunlich, wie hier das eine oder andere Scheinproblem zurechtgebogen werde. Man müsse nicht zwanghaft darüber diskutieren, welche Genderaspekte zu berücksichtigen seien, wenn im Arbeitsprogramm keine Handlungsfelder zum Thema Gleichstellung enthalten seien. Dies sei Zeitverschwendung.

Auf Frau Dr. Carls Einwand zum wiederholten Vorlegen einer Drucksache antwortete Herr Hauptstein, dass seine Fraktion das gleiche Antragsrecht wie jede andere Fraktion habe. Aus seiner Sicht sei das erneute Einbringen des Antrags sinnvoll gewesen, dies sei Demokratie, die SPD-Fraktion habe darüber nicht zu befinden.

Frau Gamoori gab an, dieser Antrag zeige deutlich, dass die AfD mit ihrer Ideologie gegen Gleichstellung sei und kein Interesse habe, zusammen mit den anderen Fraktionen das Thema Gleichstellung in Hannover voran zu bringen.

Der Antrag wurde mit 1 Stimme dafür und 9 Stimmen dagegen ohne Enthaltungen abgelehnt.


TOP 5.2.
Antrag der AfD-Fraktion zur Rücknahme "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“
(Drucks. Nr. 0410/2019)

TOP 5.3.
Antrag der CDU-Fraktion zur neuen Regelung der Stadtverwaltung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache
(Drucks. Nr. 0852/2019)

Herr Hauptstein stellte den Antrag der AfD-Fraktion kurz vor. Er ging dabei auf zwei wesentliche Kritikpunkte ein. Zum einen werde durch die Empfehlungen einer geschlechtergerechten Verwaltungssprache unterstellt, dass Frauen das generische Maskulinum nicht verstehen würden. Zum anderen handele die Verwaltung mit einer gewissen Doppelmoral, da z.B. Bezeichnungen wie Mitarbeiter*innen oder Mitarbeitende verwendet werden sollen, sich aber Oberbürgermeister Schostok dagegen verwehre, als Oberbürger*innenmeister angesprochen zu werden. Der Großteil der Bürger*innen Hannovers nehme diese Empfehlungen nicht ernst, Hannover werde dadurch lächerlich gemacht.

Frau Jeschke stellte den Antrag der CDU-Fraktion vor. Ihre Fraktion lehne die neuen Empfehlungen zur geschlechtergerechten Verwaltungssprache ebenfalls ab, aber aus anderen Aspekten als die AfD, daher wurde ein eigener Antrag gestellt. Wenn die Verwaltung Drucksachen verfasse, wende sie sich an die Bürger*innen Hannovers. Die Bürger*innen sollen angesprochen und nicht exkludiert werden. Gerade im Hinblick auf das Thema Inklusion gebe es hier den ersten Kritikpunkt, da die Empfehlungen nicht in einfacher Sprache verfasst worden seien. Der Hauptkritikpunkt sei aber die Art und Weise der Umsetzung. Sie benannte an einigen Beispielen, dass Hannover zunächst handeln und sich für die Gleichberechtigung aktiv einsetzen müsse. Die Sprache werde sich daran automatisch entwickeln. Es sei der falsche Weg zunächst die Sprache zu verändern und dann erst zu handeln. Es werde eine Kunstsprache erfunden, viele Menschen fühlen sich überhaupt nicht angesprochen. Im Übrigen sehe sie die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Verwaltungssprache nicht als ein Geschäft der laufenden Verwaltung an, sondern als eine Entscheidung, die durch die hannoversche Ratspolitik hätte beschlossen werden müssen.

Frau Dr. Carl äußerte ihr Unverständnis zu den gerade vorgetragenen Begründungen der CDU-Fraktion. Diese würden sie teilweise stark an die Argumentation der AfD erinnern. Sprache sei eine Haltungsfrage. Hannover sei pluralistisch und bunt und es sei richtig, dies in der Sprache zum Ausdruck zu bringen. Verwaltung soll alle Menschen ansprechen so wie sie seien. Das generische Maskulinum sei eine Hinterlassenschaft der 50er Jahre, die glücklicherweise längst überwunden sei. Jeder Mensch habe das Recht, adressatengerecht angesprochen zu werden.

Die Einführung der gendergerechten Sprache sei in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gesamtpersonalrat erfolgt. Dieser vertrete die Interessen der Mitarbeiter*innen, von einer aufgezwungenen Entscheidung könne überhaupt nicht die Rede sein. Hannover habe in den letzten Jahren sehr viel für die Gleichberechtigung getan, es sei längst Zeit, dies auch in der Sprache darzustellen. Als Beispiel dafür benannte sie den Max-Spohr-Preis, den Hannover vor kurzem für die erfolgreiche Arbeit zum Thema Gender und Diversity erhalten habe. Dies zeige doch sehr deutlich, dass Hannover mit seinen Taten der Sprache längst voraus sei. Hannover agiere pluralistisch und weltoffen. Sie sei stolz darauf, Bürgerin Hannovers zu sein und sie sei stolz darauf, dass Hannover nicht stereotyp denke und alle Menschen gleichermaßen berücksichtige.

Herr Klippert äußerte sich zum vorgestellten Antrag der CDU-Fraktion. Er habe Schwierigkeiten damit die Denkweise nachzuvollziehen. In Bezug auf die einfache Sprache gab er zu bedenken, dass gerade in der Politik keine einfache Sprache gesprochen werde und die Bürger*innen oftmals dadurch nicht mitgenommen würden. Zum Argument, dass Taten folgen müssen erwiderte er, dies sei bereits längst durch die Herausgabe des Flyers erfolgt. Er bedauerte es, dass die CDU mit dieser Haltung den Eindruck erwecke, sich von einer modernen Großstadtpartei in eine rechtskonservative Partei zurück zu entwickeln. Dies habe die CDU aus seiner Sicht nicht nötig.

Herr Wolf brachte vor, dass eine Regelungshoheit im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache durchaus vorhanden sei. Seine Ratsgruppe habe daher auch angeregt, die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Mehr sei aus seiner Sicht dazu nicht zu sagen.

Frau Steinhoff gab an, ihre Fraktion habe sich bereits deutlich zu diesem Thema positioniert. Die Verwendung des Gendersterns werde eindeutig begrüßt. Ihre Fraktion vertrete die Haltung, dass die Verwaltung die Pflicht habe, sich so auszudrücken wie sich die Bevölkerung darstelle. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Definition angesprochen und mitgedacht werden.

Herr Kelich führte aus, es sei erstaunlich, welche widersprüchlichen Äußerungen hier mit Blick auf die Themen der Tagesordnung gemacht worden seien. An Frau Jeschke gewandt widersprach er ihrer Aussage, dass Sprache keine Macht habe. Seiner Auffassung nach sei Sprache Teil der Kultur und habe durchaus Macht. Er frage sich, warum diese Verwaltungsempfehlungen eine solche Aufregung verursachen, was dazu geführt habe, dass drei Anträge zum gleichen Thema eingebracht worden seien.
Sprache präge das Bewusstsein, es sei daher höchste Zeit, von dieser Macht etwas abzugeben und eine geschlechterumfassende Sprache zu etablieren. Er sei stolz darauf, dass Hannover mit diesem Schritt vorangegangen sei.

Herr Böning merkte an, dass hier im Ausschuss nur über den Antrag und nicht über die Begründung abgestimmt werde. Alle eingebrachten Anträge der Fraktionen mit jeweils unterschiedlichen Begründungen zielen darauf ab, dass die Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache zurückgenommen werden sollen. Er regte daher an, dass jede Fraktion über die Stimmabgabe zu den Anträgen noch einmal nachdenken möge. Er kritisierte auch, wie und mit welcher Wortwahl die CDU-Fraktion die Anträge seiner Fraktion bewerte.

Herr Hauptstein antwortete auf die Ausführungen von Herrn Kelich, dass dieser mit Blick auf die Länge der Tagesordnung eigentlich froh darüber sein müsse, dass diese Anträge eingebracht worden seien. Es hätte sonst für den Ausschuss bei dieser Sitzung nicht viel zu tun gegeben. Er gab an, dass für seine Fraktion die Einführung der geschlechtergerechten Verwaltungssprache einen Kulturbruch darstelle, der Ausdruck einer Genderideologie sei, die natürlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern vollkommen negiere und unter anderem zum Ziel habe, die Familie als Keimzelle des Staates zu zerstören. Dies sei der Grund für den Antrag gewesen.

Frau Steinhoff erklärte ausdrücklich, sie finde es richtig und gut, dass es diesen Kulturbruch gebe.

Der Antrag der AfD wurde mit 1 Stimme dafür und 9 Stimmen dagegen ohne Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag der CDU wurde mit 3 Stimmen dafür und 7 Stimmen dagegen ohne Enthaltungen abgelehnt.


TOP 6.
Bericht der Dezernentin


TOP 7.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Frau Kämpfe berichtete über die zum 8. März abgeschlossene Kampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Mit der Ausstellung und durch Fortbildungen seien 950 Kolleg*innen erreicht worden, darüber hinaus noch viele weitere Interessierte durch das verteilte, umfangreiche Informationsmaterial, welches in mehreren Sprachen erstellt worden sei. Das Thema werde weiterbearbeitet, es werden z.B. Fortbildungen verstetigt, die Ausstellung werde bei Großveranstaltungen gezeigt und auch an andere externe Einrichtungen verliehen.
Sie stellte auch das Mentoringprogramm „Frau.Macht.Demokratie“ vor, welches im Vorfeld zur Kommunalwahl 2021 vom Nds. Sozialministerium zusammen mit der Vernetzungsstelle durchgeführt werde und in diesem Jahr mit einer Auftaktveranstaltung starte. Frau Kämpfe gab an, dass sie sich sehr freuen würde, wenn sich in den einzelnen Fraktionen und hier im Ausschuss zahlreiche Interessierte fänden, die sich als Mentor*innen zur Verfügung stellen würden. Über den weiteren Ablauf werde sie zu gegebener Zeit informieren. Als Ansprechperson stehe die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Maren Gehrke zur Verfügung.

Herr Engelke fragte, ob der Flyer auch in digitaler Form zur Verfügung stehe.

Frau Kämpfe bejahte dies, unter www.Frauen-Macht-Demokratie.de könne dieser abgerufen werden.


TOP 8.
Verschiedenes

Die Sitzung wurde um 17:20 Uhr geschlossen.


Tegtmeyer-Dette Barluschke
Erste Stadträtin Für das Protokoll