Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 07.03.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 27.02.2019)
Protokoll (erschienen am 21.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 08.03.2019

PROTOKOLL

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 7. März 2019,
im Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen) 19.50 - 22.10 Uhr
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
(Bezirksratsherr Fauteck) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
(Bezirksratsfrau Langrehr) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Nolte) (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
(Bezirksratsherr Steuer) (LINKE & PIRATEN)
(Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch) (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Scholz (CDU)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Höppner Stadtplanung
Frau Scharsky Stadtplanung
Herr Dr. Schlesier Stadtplanung
Frau Büchle Gebäudemanagement
Herr Gronemann Gebäudemanagement
Herr Prietzel Gebäudemanagement

Gast:
Frau Doss Malteserhilfsdienst e.V.

Presse:
Herr Nöthel "Fidele Dörp"
Herr Schwarzenberger HAZ




Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 07.02.2019

3. B E R I C H T E

3.1. „Grundschule Wilhelm-Busch-Schule in Oberricklingen – Sachstand zum baulichen Zustand des Gebäudes und Vorstellung der (geplanten) Sanierungsmaßnahmen“

3.2. Bericht über den ambulanten Hospizdienst des Malteser Hilfsdienst e. V.

3.3. Bericht aus der Sanierungskommission

3.4. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.5. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.6. Informationen über Bauvorhaben

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Sanierung des Fachunterrichtstraktes
(Drucks. Nr. 0583/2019 mit 3 Anlagen)

5.1.2. Veränderungssperre Nr. 109
(Drucks. Nr. 0507/2019 mit 3 Anlagen)

5.1.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751 , Göttinger Chausee / Friedländer Weg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0563/2019 mit 3 Anlagen)

5.1.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B 65 -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0564/2019 mit 4 Anlagen)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0501/2019)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Entwicklung der Wochenmärkte (Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg)
(Drucks. Nr. 15-0500/2019)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Sturzgefahr am Eckgrundstück Mühlenwinkel
(Drucks. Nr. 15-0544/2019)

6.2.2. Überplanung Vorplatz Jugendzentrum
(Drucks. Nr. 15-0545/2019)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Beseitigung von Graffiti - Ansatz von Haushaltsmitteln und Koordination innerhalb der Verwaltung
(Drucks. Nr. 15-0566/2019)

6.3.2. Arbeit des Jugendamtes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0567/2019)

6.3.3. Arbeit der Jugendzentren im Stadtbezirk – Synergiepotentiale der Ganztagsbetreuung und der Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 15-0568/2019)

6.4. der Fraktion DIE LINKE. Piraten

6.4.1. Auswirkungen der Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen auf das denkmalgeschützte Haus an der Göttinger Chaussee 246 A
(Drucks. Nr. 15-0582/2019)

7. A N T R Ä G E

7.1. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.1.1. Verkehrszählung Am Grünen Hagen, Bergfeldstraße, Hauptstraße und In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0546/2019)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortskern Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0569/2019)

7.2.2. Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Am Booker"
(Drucks. Nr. 15-0570/2019)

7.2.3. Entwicklung eines Konzeptes für die niederschwellige Inanspruchnahme von BuT-Mitteln
(Drucks. Nr. 15-0571/2019)

7.2.4. Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0572/2019)

7.2.5. Grüner Pfeil Göttinger Chaussee / In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0573/2019)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Aufgrund der thematischen Überschneidung wurde TOP 5.1.1. im Zusammenhang mit 3.1. behandelt.

Zu TOP 3.2. wurde nach TOP 3.6. berichtet.

Die Tagesordnung wurde einschließlich der Änderungen einstimmig angenommen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 07.02.2019

Bezirksratsherr Winnicki bat um Streichung eines Absatzes auf Seite 6 des Protokolls.

Bezirksratsherr Schrader merkte an, dass er in der Anwesenheitsübersicht nicht der FDP zu geordnet, sondern als parteilos geführt wurde und bat um Änderung.

Das Protokoll wurde einschließlich der Änderungswünsche einstimmig bestätigt.

Die Änderungswünsche wurden im Protokoll vorgenommen.


TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
„Grundschule Wilhelm-Busch-Schule in Oberricklingen – Sachstand zum baulichen Zustand des Gebäudes und Vorstellung der (geplanten) Sanierungsmaßnahmen“

Herr Gronemann stellte Frau Büchle als neue für Ricklingen zuständige Bereichsleiterin im Fachbereich Gebäudemanagement vor.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßte Vertretungen des Schulelternratsvorstand und der Schulleitung als Sachverständige. (Im Weiteren "die Sachverständigen" genannt)

Herr Prietzel stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation die bisherigen und geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Wilhelm-Busch-Schule vor.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Bezirksratsherr Winnicki fragte, warum nur Frauentoiletten saniert würden und ob es urheberrechtliche Probleme damit gebe, dass die Fallrohre nicht mehr innenliegend verlegt werden sollen.

Herr Prietzel erklärte, dass die Anzahl der WC's für Frauen nicht ausreichend seien. Aus diesem Grund würden bisherige Herrentoiletten teilweise umgebaut. Für die geänderte Entwässerung fehle noch die Zustimmung des Denkmalschutzes. Es werde aber keine außenliegende, sichtbare Rohre geben.

Auf die Frage von Bezirksratsfrau Walther in Bezug auf die weiteren Planungen entgegnete Herr Gronemann, dass unter anderem aufgrund vorgeschalteter Verfahrensschritte und fehlender Mittel nur eine Teilsanierung derzeit verlässlich geplant sei. Grundsätzlich solle aber das Sanierungsprogramm ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Aufgrund dessen würden kleinere Maßnahmen auch schon zeitlich vorgezogen.

Von Bezirksratsfrau Walther und Bezirksratsherrn Karger wurde nach dem derzeitigen Stand in Bezug auf den wiederholt aufgetretenen Schimmelbefall gefragt.

Herr Prietzel und Herr Gronemann erläuterten, dass in den Fällen von Schimmelbefall, die durch starken Wassereinbruch aufgetreten seien, immer sofort reagiert und provisorische Sanierungen durchgeführt worden seien. Auf Dauer sei das aber keine Lösung gewesen, weshalb es nun auch die umfangreiche Grundsanierung gäbe. Diese beschränke sich für die laufende Planung auf den besonders betroffenen Fachtrakt. Die Organisation des Unterrichts sei zwar Aufgabe der Schulleitung, er könne aber versichern, dass auch während der Maßnahmen Fachunterricht stattfinden werde.
Um bei Schimmelbefall frühzeitig eingreifen zu können, fänden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten regelmäßige Begehungen statt, aufgrund der bekannt schlechten Situation an der Wilhelm-Busch-Schule mit einer kürzeren Taktung. Über diese Begehungen hinaus würden Schäden auch zeitnah durch die Hausmeister*innen festgestellt und an den Fachbereich Gebäudemanagement gemeldet.
Bei den letzten Messungen in der Sporthalle nach der Sanierung des Wassereinbruches dort, sei keine Schimmelbelastung festgestellt worden.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Winnicki erklärte Herr Gronemann, dass die Sanierung des Gebäudes aufgrund des Denkmalschutzes Vorrang vor einem ggf. kostengünstigeren Neubau habe. Darüber hinaus läge die Priorität in der Verkehrssicherheit. Die Nachhaltigkeit werde im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.

Die Sachverständigen der Wilhelm-Busch-Schule brachten mehrere Beschwerden über Mängel und Mängelbeseitigung vor, die im Vorfeld auch schon schriftlich eingereicht wurden.

Sowohl diese Fragen als auch die als Vermerk formulierten Antwort der Verwaltung sind diesem Protokoll als Anlage 2 und 3 beigefügt.


TOP 3.3.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksratsherr Dr. Menge berichtete aus der Sanierungskommission.


TOP 3.4.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Schrader berichtete aus dem Integrationsbeirat. Er verwies u.a. auf den Zuwendungsantrag unter TOP 5.2.1..


TOP 3.5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers berichtete, dass die Müllplätze des Spar- und Bauvereins unter der Brücke am Friedrich-Ebert-Platz und an der Ecke Friedrich-Ebert-Straße/ Konrad-Hänisch-Straße aufgelöst und die Restmüll- und Biotonnen direkt den jeweiligen Häusern zugeordnet würden, um eine andere Verantwortlichkeit im Bewusstsein der Mieter*innen zu erzielen und die jetzigen stark vermüllten Bereiche wieder sauberer würden.


TOP 3.6.
Informationen über Bauvorhaben

Es gab keine Berichte.


TOP 3.2.
Bericht über den ambulanten Hospizdienst des Malteser Hilfsdienst e. V.
Frau Doss berichtete anhand einer PowerPoint-Präsentation über die Arbeit des ambulanten Hospizdienstes.

Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -


Ein Bürger monierte, dass es im Stadtbezirk Ricklingen keinen HNO-Arzt gäbe.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette verwies auf die Zuständigkeit der kassenärztlichen Vereinigung.

Ein weiterer Bürger fragte, ob die Gehwege im Bereich der Springer Straße wieder vollständig hergestellt würden, nachdem dort Baumaßnahmen durchgeführt worden seien.

Bezirksbürgermeister Markurth erklärte, dass es üblich sei, den Belag zwischenzeitlich nur provisorisch und erst nach Abschluss aller geplanten Maßnahmen wieder endgültig herzustellen.

Bezirksbürgermeister Markurth erläuterte noch einmal auf Nachfrage eines Bürgers, dass die Wilhelm-Busch-Schule trotz höherer Kosten nicht neugebaut würde, da das Gebäude unter Denkmalschutz stehe.

Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 20:10 Uhr bis 20:20 Uhr durchgeführt.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Sanierung des Fachunterrichtstraktes
(Drucks. Nr. 0583/2019 mit 3 Anlagen)

Die Diskussion zu dieser Drucksache wurde im Zusammenhang mit dem Bericht unter TOP 3.1. durchgeführt.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung des Fachunterrichtstraktes an der Grundschule Wilhelm-Busch durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 510.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)

zuzustimmen.
Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.

TOP 5.1.2.
Veränderungssperre Nr. 109
(Drucks. Nr. 0507/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

nach den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 109 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 580, 2. textliche Änderung – Bückeburger Allee / B 65 -, Anlagen 2 und 3, als Satzung zu beschließen.

Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.



TOP 5.1.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751 , Göttinger Chausee / Friedländer Weg
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0563/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1751 mit Begründung zuzustimmen, und
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.


TOP 5.1.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 580, 2. textliche Änderung - nördlich Bückeburger Allee / B 65 -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0564/2019 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 580, 2. textliche Änderung mit Begründung zuzustimmen und

3. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0501/2019)

Antrag,

folgende Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates zu beschließen:

IB 01-2019 Der Förderverein GS Mühlenberg erhält für Schwimmunterricht 1.400 €.

Die Drucksache wurde einstimmig beschlossen.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Entwicklung der Wochenmärkte (Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg)
(Drucks. Nr. 15-0500/2019)

Bezirksratsherr Karger trug die Anfrage vor.

Im Jahr 2009 wurde mit der Drucksache 0407/2009 ein Konzept zur Stärkung der hannoverschen Wochenmärkte in Auftrag gegeben. Letztes Jahr wurde dieses Thema mit dem Programm „Hannover 2030“ wieder aufgegriffen und ein 10-Punkte-Plan zur Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte erarbeitet.

Wir fragen die Verwaltung

1. Wie hat sich die Anzahl der Markthändler in Oberricklingen, Ricklingen und Mühlenberg vom Jahr 2009 bis heute entwickelt?

2. Wie hat sich die Besucheranzahl der Wochenmärkte in Oberricklingen, Ricklingen und Mühlenberg von 2009 bis heute entwickelt?

3. Ab dem zweiten Quartal 2018 sollte der 10-Punkte-Plan weiter umgesetzt werden. Wie ist hier der aktuelle Stand und sind hier schon erste Erfolge zu erkennen?


Antwort der Verwaltung:

Frage 1
Die drei oben genannten Wochenmärkte haben sich in den letzten Jahren, gemessen an den zur Verfügung stehenden Flächen, etwas verkleinert. Genaue Zahlen können hier nicht ermittelt werden, da die Nutzung durch Händler einem stetigen Wandel unterliegt. Dies ist zum Einen den Nachwuchsproblemen bei den Händler*innen geschuldet und zum Anderen hat sich das Kaufverhalten der Kund*innen im Rahmen der geänderten Altersstruktur (Demografischer Wandel) verändert. Dennoch ist das Warenangebot auf den Märkten umfassend und wird immer wieder den Bedürfnissen der Kund*innen angepasst.

Frage 2

Die Verwaltung führt keine Kund*innen–Zählungen auf den Wochenmärkten durch. Grundsätzlich ist aber zu beobachten, dass der Kund*innen–Zulauf saisonal größeren Schwankungen unterlegen ist. Das hat sich im Laufe der Jahre nicht geändert.

Frage 3

Bezogen auf die drei genannten Märkte ist im 10 Punkte-Plan für den Markt auf dem Butjerbrunnenplatz eine Belebung durch einen neuen Imbiss vorgesehen. Leider konnte trotz mehrerer Versuche noch keine dauerhafte Lösung gefunden werden.

Im Rahmen der märkteübergreifenden Werbemaßnahmen wurde die Internet-Seite „märkte-hannover“ neu gestaltet und eine hochwertige Werbebroschüre über Hannovers Wochenmärkte mit dem Titel „Liebe geht durch den Markt“ produziert.

Der durchgeführte Spezialmarkt im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags am 04.11.2018 in der Innenstadt von Hannover war für die Markthändler*innen und auch als Werbung für die Hannoverschen Wochenmärkte ein großer Erfolg.

Die Händler*innen konnten davon berichten, dass Kund*innen des am 04.11.2018 durchgeführten Spezialmarktes auf den Wochenmärkten gesichtet wurden. Diese Veranstaltung wird die Verwaltung gemeinsam mit den Markthändler*innen am 31.03.2019 wiederholen.

TOP 6.2.

der SPD-Fraktion


TOP 6.2.1.

Sturzgefahr am Eckgrundstück Mühlenwinkel

(Drucks. Nr. 15-0544/2019)


Bezirksratsfrau Masanke trug die Anfrage vor.

Nach Fertigstellung der Straße Mühlenwinkel besteht die Situation, dass der Fußweg der Straße Mühlenwinkel einen Höhenunterschied von bis zu 30 cm zum Eckgrundstück Minna-von-Mädler-Weg/ Mühlenwinkel aufweist. Zurzeit ist die Kante lediglich mit einem Absperrband gesichert.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist es zu diesem Höhenunterschied gekommen?
2. Wer ist dafür verantwortlich?
3. Wie und von wem kann die für die Fußgänger nicht ungefährliche Situation beseitigt werden?


Antwort der Verwaltung:

Zu 1. und 2.:
Die Verwaltung hat dem Bauträger bzw. deren zuständigem Planer im Oktober 2014 die geplanten Höhen an den Grundstücksgrenzen mitgeteilt. Diese Höhen entsprechen im Wesentlichen der Ausbauplanung für die Straße, die im Jahr 2018 baulich umgesetzt wurde.

Eine Änderung der Höhen im Zuge des Endausbaus war aufgrund des bereits angelegten Querschnitts (Baustraßen / Entwässerungseinrichtungen) nicht mehr möglich.
Nachdem die Problematik sichtbar war, wurde die Eigentümerin von der Bauleitung des Fachbereichs Tiefbau kontaktiert und gebeten, sich mit dem Bauträger in Verbindung zu setzen.



Zu 3.:Aus unserer Sicht kann in diesem Bereich seitens des Bauträgers bzw. des Eigentümers als Absturzsicherung ein Zaun errichtet oder eine Anpflanzung vorgenommen werden.
Warum in diesem Bereich seitens des Bauträgers oder des Anliegers keine Auffüllung mit Oberboden (D= 20 bis 30 cm) vorgenommen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.

Die Verwaltung sieht hier keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.


TOP 6.2.2.
Überplanung Vorplatz Jugendzentrum
(Drucks. Nr. 15-0545/2019)

Bezirksratsherr Kratzke trug die Anfrage vor.

Mit der Drucksache 15-1818/2017 hat die Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage des Bezirksrates Ricklingen geantwortet, sie werde überprüfen, ob auf dem Vorplatz des Jugendzentrums Wettbergen „ein Tisch mit Bänken aufgestellt werden kann“. Ebenso sollte geprüft werden, „ob auf der Mauer vor dem Bauwagen Sitzauflagen befestigt werden können.“
Leider hat die Verwaltung weder ein Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt noch ist dort eine Maßnahme ergriffen worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann ist mit einem Ergebnis der Überprüfung zu rechnen?
2. Wann ist mit einer Umsetzung des Ergebnisses der Überprüfung zu rechnen?


Antwort der Verwaltung:

Zu 1) Das Ergebnis der Überprüfung liegt vor und hat ergeben, dass sowohl die Sitzauflagen auf der Mauer vor dem Bauwagen als auch eine Sitzgruppe für die Jugendlichen in Auftrag gegeben werden.

Zu 2) Die Umsetzung der Maßnahmen soll bis spätestens Ende Mai 2019 erfolgen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Beseitigung von Graffiti - Ansatz von Haushaltsmitteln und Koordination innerhalb der Verwaltung
(Drucks. Nr. 15-0566/2019)

Bezirksratsherr Deppe trug die Anfrage vor.

Graffiti verursachen in Deutschland Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Die Strafmessung wurde auf Bundesebene jüngst deutlich verschärft. Die Zahl der Graffiti im Stadtbezirk Ricklingen hat in allen Stadtteilen sichtbar zugenommen. Nicht umgehend beseitigte Graffiti ermutigen Täter zu weiteren Taten. Es erscheint vor diesem Hintergrund geboten, insbesondere relativ einfach zu beseitigende Graffiti umgehend zu entfernen. Graffiti am an den Spielplatz Poggendiek angrenzenden Gabionen wurden nicht entfernt. Dazu hätte es möglicherweise genügt, die betroffenen Steine lediglich umzudrehen. Auch ein Ersatz der Steine wäre vergleichsweise günstig zu realisieren gewesen. Stattdessen wurde durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes nur ein untauglicher Versuch der Reinigung unternommen und dies auch nur nach Monaten der Verzögerung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die im Haushalt angesetzten Mittel für die Beseitigung von Graffiti an öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet in dieser und der letzten Haushaltsperiode und welcher Anteil entfiel in der letzten Haushaltsperiode auf den Stadtbezirk Ricklingen?
2. In wie vielen Fällen in der jüngeren Vergangenheit konnte das Grünflächenamt Graffiti im Stadtgebiet und im Stadtbezirk Ricklingen erfolgreich beseitigen? In wie vielen nicht?
3. Wie wird diesbezüglich die Arbeit des Grünflächenamtes mit anderen Teilen der Verwaltung koordiniert?
Antwort der Verwaltung:

Zu 1.) Im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gibt es keinen separaten Ansatz für die Graffiti-Entfernung. Die notwendigen Reinigungsarbeiten werden situativ aus dem laufenden Unterhaltungsbudget entnommen.

Zu 2.) Grundsätzlich werden Graffiti vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün nur entfernt, wenn diese politisch oder sexuell motiviert sind. Dies ist selten der Fall. Die Verwaltung nimmt diese Anfrage zum Anlass, die Graffiti im zero-Park noch einmal zu überprüfen und ggf. eine zusätzliche Reinigung durchführen. Eine genaue Auflistung über Graffiti im Stadtbezirk Ricklingen gibt es nicht.

Zu 3.) Jeder Fachbereich kümmert sich um die eigenen Flächen in eigener Zuständigkeit.


TOP 6.3.2.
Arbeit des Jugendamtes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0567/2019)

Bezirksratsherr Winnicki trug die Anfrage vor.

In einer kürzlich erschienenen Reportage des Nachrichtenmagazins Der Spiegel wurde berichtet, dass das kostenlose Frühstück, das die Kinder an der Peter-Ustinov-Schule erhielten, für einzelne Kinder die einzige Mahlzeit des Tages sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass einzelne Kinder nicht am Ganztagsangebot bzw. am Mittagessen teilnehmen, und welche Gründe dem zugrunde liegen?
2. Waren in der Vergangenheit und sind seit dem Artikel Fälle von akuter Kindeswohlgefährdung in diesem Zusammenhang bekannt?
3. Falls nein, was plant die Verwaltung um diesen Fällen nachzugehen? Falls ja, was plant bzw. tut die Verwaltung und reichen die Kapazitäten sowie Ressourcen der Verwaltung aus?

Antwort der Verwaltung:

zu Frage 1:
Es ist der Verwaltung bekannt, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen der Schule am Mittagessen teilnehmen. Für das Mittagessenangebot der Schule stellt der Schulträger eine Mittagessenversorgung sowie Räumlichkeiten und die entsprechende Ausstattung zur Verfügung. Außerdem vergibt der Schulträger die Mittagessenversorgung an Caterer in Form einer Konzession.
Die Verträge über die Bestellung eines Mittagessens werden direkt vom Caterer mit den Eltern auf privatrechtlicher Basis geschlossen; hierauf hat der Schulträger keinen Einfluss. Die Entscheidung, ob die Kinder oder Jugendlichen ein Mittagessen in der Schule zu sich nehmen, obliegt allein den Eltern. Eine Verpflichtung der Schüler*innen bzw. der Eltern, täglich ein Mittagessen abzunehmen, ist weder der Schule noch dem Caterer noch dem Schulträger möglich.

zu Frage 2:
Ein erhöhtes Aufkommen in der Vergangenheit und gegenwärtig von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und Meldungen zu Fehlzeiten gem. § 8a SGB VIII bestehen nicht. Die KSD Dienststelle Mühlenberg steht mit der Schule in Einzelfällen im Rahmen der Bezirkssozialarbeit im Kontakt. Auch der Schulsozialarbeit sind ebenfalls seit dem Artikel keine Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen bekannt geworden.

zu Frage 3:
Die Verwaltung ist bemüht, das Mittagessenangebot so attraktiv wie möglich zu gestalten und die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die ein Mittagessen einnehmen, zu steigern. Dies soll erfolgen durch Qualitätssteigerungen des Mittagessens, Teilnahme an Gesprächen mit Eltern (z.B. Elternabenden), Werbung für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket z. B. Erstellung und Verteilung eines Werbeflyers sowie durch Beratung der Schulen in Bezug auf Verbesserungen im organisatorischen Ablauf des Mittagessens.


TOP 6.3.3.
Arbeit der Jugendzentren im Stadtbezirk – Synergiepotentiale der Ganztagsbetreuung und der Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 15-0568/2019)

Bezirksratsherr Winnicki trug die Anfrage vor.

Drei von vier Schulen im Stadtgebiet mit besonderen Herausforderungen (mit und ohne Ganztagsbetreuung) befinden sich im Stadtbezirk Ricklingen: Die Grundschule Mühlenberg, die Peter-Ustinov-Oberschule und die Johannes-Kepler-Realschule. Neben der Landesschulbehörde ist auch die Stadt sowohl als Schulträger als auch als Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefordert, ihren Beitrag zu einer Verbesserung der Situation und Förderung der Kinder und Jugendlichen zu leisten. Die Jugendarbeit mit ihren außerschulischen Angeboten bietet die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet zu unterstützen und in ihrer Entwicklung zu fördern.
In den letzten Jahren wurden mehrere Schulen im Stadtbezirk Ricklingen in Ganztagsschulen umgewandelt. Die Zahl der Jugendzentren blieb dagegen konstant. Hier bietet sich möglicherweise ein noch ungenutztes Synergiepotential für die Verbesserung der Qualität der Ganztagsbetreuung und der Jugendarbeit.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sind Jugendarbeit und Ganztagsbetreuung an den Schulen des Stadtbezirkes miteinander verzahnt und anhand welcher Beispiele aus der Praxis kann die Zusammenarbeit veranschaulicht werden?
2. Welche spezifischen Aufgabenstellungen sieht die Verwaltung und welche konkreten Angebote der Jugendarbeit richten sich gezielt an die Schülerinnen und Schüler der genannten Schulen mit besonderen Herausforderungen?
3. Welcher Anteil der für die Jugendarbeit vorgesehenen Haushaltsmittel entfällt auf den Stadtbezirk Ricklingen?
Antwort der Verwaltung:

Frage 1.
Die Alterszielgruppe der klassischen (offenen) Jugendarbeit (Jugendzentren und –treffs) deckt sich nicht mit der Ganztagsbetreuung an den Schulen im Stadtbezirk. Das gilt auch für evtl. Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen, da die Nutzung des Ganztags in der Regel ab der 7. Klasse (13 Jahre) deutlich zurückgeht. Daher gibt es keine verstetigten konkreten Arbeitszusammenhänge zwischen der (offenen) Jugendarbeit und den Ganztagsbetreuungsangeboten städtischer Schulen.

Durch die Vernetzung im Kinder- und Jugendforum, an dem neben anderen Interessenvertreter*innen sowohl Einrichtungen der Jugendarbeit als auch die Schulsozialarbeit im Stadtbezirk partizipieren, werden übergeordnete Arbeitszusammenhänge und fachliche kollegiale Beratung gesichert. Aus dem Kinder- und Jugendforum entstehen regelmäßig gemeinsame Fortbildungszusammenhänge, als auch sozialräumliche Projekte.

Der Spielpark Ricklingen hat Kontakte zu den Schulsozialarbeiter*innen der GS Stammestraße, insbesondere zu der mit dem Thema „Integration“ beauftragten sozialpädagogischen Fachkraft. Im Rahmen von zwei Projektdurchgängen im Jahr 2016 wurden die Räume des Spielparks für Fahrradkurse zur Verfügung gestellt. Als kooperative Aktion zwischen der Schule und dem Spielpark fand ebenfalls in diesem Jahr ein Eltern-Kind-Ferienfrühstück (ca. 20 Teilnehmer*innen) statt. Derzeit wird von Seiten des Spielparks die Aktivierung der Projektarbeit mit der Schule geplant.
Von besonderer Bedeutung sind jedoch die immer wieder stattfindenden Besuche der Sozialpädagog*innen der Schule mit Kindern als Einzelkontakt oder kleinen Gruppen im Spielpark. Die Kinder werden darüber mit den Mitarbeiter*innen des Spielparks und den Angeboten des Spielparks vertraut. Der überwiegende Teil der Kinder (häufig aus geflüchteten Familien) nimmt danach selbständig die pädagogischen Angebote des Spielparks wahr. Auch fachlicher Austausch (unregelmäßig) zu Entwicklungen im Quartier wird zwischen den Schulsozialarbeiter*innen und den Spielparkmitarbeiter*innen gepflegt.
Die Nachmittagsbetreuung (Stephansstift) der Schule Stammestraße nutzt vorwiegend im Sommer den Spielpark, oft nach vorheriger Anmeldung.

Die umliegenden Schulen und ihre Schüler*innen nutzen Außengelände und Gebäude des Spielparks Mühlenberg und nehmen nach Bedarf und Interesse die offenen Angebote des Spielparks wahr.

Frage 2.
Die typische Klientel der städtischen Jugendzentren sucht im Nachmittag bewusst schulferne Orte auf. Eine Anbindung an das „System Schule“ wäre in Bezug auf diese Jugendlichen eher kontraproduktiv.

Die Arbeit in den Jugendzentren bezieht sich primär auf die lebenspraktischen Alltagsherausforderungen, denen das oftmals aus prekären Lebensverhältnissen stammende Klientel herausgefordert gegenübersteht. Das bezieht sich selbstverständlich im Einzelfall auch mittelbar auf schulische Problematiken, lässt sich aber nicht im Kontext von Schule bearbeiten. So bieten die Jugendzentren unter anderem Hausaufgabenhilfe, Berufsberatungen und Bewerbungstrainings auch in Zusammenarbeit mit Fachdiensten wie PACE (Pro-Aktiv-Centren, Jugendberufshilfe) an. PACE fördert individuell und sozial benachteiligte junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Im Programm werden gemeinsam mit den Jugendlichen der Unterstützungsbedarf abgestimmt und die notwendigen Hilfen angeboten und koordiniert.

Handlungsziel in den Spielparks ist die Unterstützung von Kindern und Eltern mit dem Ziel der außerschulischen Chancenerweiterung. Von der Hausaufgabenhilfe bis zur Ferienfahrt werden für die Kinder individuell passende Bildungsunterstützung und freizeitpädgogische Maßnahmen und Projekte angeboten. Bemerkenswert sind die schnellen Erfolge beim Erlernen der deutschen Sprache. Spielerisch lernen die Kinder durch den positiv gestalteten spielerischen Kontakt mit den anderen Kindern die deutsche Sprache und damit die Schlüsselkompetenz zu weiteren Bildungsschritten.

Frage 3.
Die für die Jugendarbeit vorgesehenen Haushaltsmittel betragen gesamtstädtisch 13.911.628 €. Der Stadtbezirk Ricklingen erhält davon für die kommunalen Einrichtungen und die der freien Träger insgesamt 903.917 €.


TOP 6.4.
der Fraktion DIE LINKE. Piraten

TOP 6.4.1.
Auswirkungen der Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen auf das denkmalgeschützte Haus an der Göttinger Chaussee 246 A
(Drucks. Nr. 15-0582/2019)

Die Anfrage wurde nicht verlesen, da die Antragsteller in der Sitzung nicht anwesend waren.

Die Vorbereitungsarbeiten zur verkehrs- und umweltpolitisch sinnvollen Stadtbahnverlängerung nach Hemmingen führen für Grundstücksbesitzer teilweise zu erheblichen Einschränkungen. Im Fall des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes an der Göttinger Chaussee 246 A sind mittlerweile wohl gravierende Schäden entstanden – Medienberichten zufolge hat u.a. ein unabhängiger Gutachter bereits in mindestens vier Vor-Ort-Terminen die Schadensentwicklung dokumentiert.

Die Besitzerin, die in den vergangenen Jahren unter Auflagen des Denkmalschutzes eine namhafte sechsstellige Euro-Summe in das Haus und dessen Sanierung investieren musste, befürchtet mittlerweile den Einsturz ihres Objektes. Demgegenüber sieht die Infrastrukturgesellschaft der Region Hannover (infra) alles weitgehend im Lot.

Zudem wurde mutmaßlich schon im Jahr 2016 ein Schadstoffgutachten erstellt und im Zusammenhang wurden Bodenproben genommen. Dem Vernehmen nach wurde jetzt ein neues Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wer ist bei den Baumaßnahmen federführend, wer juristisch verantwortlich und inwieweit ist der Denkmalschutz eingebunden?
2. Wo befinden sich die Bodenproben und das Schadstoffgutachten, das mutmaßlich 2016 erstellt wurde, und ist in jüngerer Zeit ein neues Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben worden (und wenn Ja, von wem und warum)?
3. Welche Folgewirkungen hat es, wenn eine Verwaltung Zusagen gibt, von denen der Bauträger bzw. Baufirmen aber nichts wissen bzw. diese Zusagen nicht beachten?


Die Beantwortung der Anfrage wurde wie folgt schriftlich nachgereicht.

Frage 1: Bauherrin ist die infra. Der Denkmalschutz wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingebunden. Der Planfeststellungsbeschluss regelt Fragen des Denkmalschutzes bezogen auf die Baumaßnahme abschließend.

Frage 2: Bei jeder Tiefbaumaßnahme bei der der Boden entsorgt werden muss, werden in der Regel vor Ausschreibung und immer beim Bau Bodenproben entnommen. Dies ist zum einen erforderlich um den Auftragnehmern die Kalkulation der Entsorgung zu ermöglichen und zum anderen um die Entsorgungswege nachzuweisen. Dafür ist im Vorfeld der Baumaßnahme ein Entsorgungskonzept aufzustellen und mit der Unteren Abfallbehörde (UAB) abzustimmen. Genau diese Regularien werden eingehalten.
Bodenproben werden in der Regel nicht verwahrt.

Frage 3: Die Frage lässt sich nur schwer beantworten, da nicht eindeutig ist, worauf sich die Frage bezieht. Sollte sich die Frage auf Gespräche zwischen der Bauherrin (infra) und dem betroffenen Anlieger zu Gebäudeschäden beziehen, ist dazu folgendes zu sagen: Grundsätzlich müssen die beauftragten Baufirmen die Arbeiten im Rahmen angemessener technischer Möglichkeiten so durchführen, dass keine Schäden an den benachbarten Gebäuden auftreten. Sollten Schäden auftreten, ist zunächst nachzuweisen, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Bautätigkeit und den Schäden besteht und kein grundsätzlicher Mangel am Gebäude (wie z.B. vorhandene Vorschäden, eine unzureichende Gründung o.ä.) vorliegt. Wenn dies nachgewiesen ist, ist mit dem Bauherrn über Schadenersatz zu sprechen.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.1.1.
Verkehrszählung Am Grünen Hagen, Bergfeldstraße, Hauptstraße und In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0546/2019)

Bezirksratsfrau Masanke trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, in den Straßenzügen Am Grünen Hagen, Bergfeldstraße, Haupt-straße und In der Rehre zwei Verkehrszählungen der KFZ und LKW, jeweils vor und nach dem Ausbau der Straße In der Rehre, durchzuführen. Dabei sind auch Herkunftsort oder -Landkreis aufzunehmen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortskern Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0569/2019)

Bezirksratsherr Kumm trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung legt ein Konzept für die Aufwertung des Ortskerns im Stadtteil Wettbergen vor. Die Parkflächenkapazitäten sollen erhalten bleiben um die Attraktivität des lokalen Einzelhandels- und Gastronomieangebotes nicht zu gefährden bzw. zu verbessern. Dabei sollten die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles erneut einbezogen und insbesondere die vielen Neubürgerinnen und -bürger adressiert werden. Darüber hinaus ermittelt die Verwaltung Planungs- und Umsetzungskosten für die kommende Haushaltsperiode bzw. plant den Beginn der Umsetzung noch in dieser Haushaltsperiode sofern Mittel in einem geeigneten Haushaltsprodukt zur Verfügung stehen.

Der Antrag wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 7.2.2.
Umbenennung eines Teilabschnittes der Straße "An der Feldmark" in "Am Booker"
(Drucks. Nr. 15-0570/2019)

Bezirksratsherr Winnicki trug den Antrag vor.

Antrag

Die Straße "An der Feldmark" in Bornum wird ab der Höhe der Hauptstraße "Im Dorfe" namentlich getrennt indem der südliche Teil in "Am Booker" umbenannt wird.

Der Antrag wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 7.2.3.
Entwicklung eines Konzeptes für die niederschwellige Inanspruchnahme von BuT-Mitteln
(Drucks. Nr. 15-0571/2019)

Bezirksratsherr Winnicki trug den Antrag vor.

Bezirksbürgermeister Markurth gab den Vorsitz an seinen Stellvertreter, Herrn Dette , ab.

Zwischen Bezirksratsherr Winnicki, Bezirksbürgermeister Markurth, Bezirksratsfrau Bergmann, Bezirksratsherrn Dr. Menge und Bezirksratsherrn Karger wurde intensiv und kontrovers über die Sinnhaftigkeit des Antrags auf Erstellung eines solchen Konzeptes diskutiert.

Hauptsächlich wurde gegen den Antrag auf das von der rot-grünen Regierung aufgelegte stadtweite Konzept verwiesen, das hier nur eine kleinteilige Ergänzung bekäme. Darüber hinaus sei die Entwicklung eines Konzeptes keine Erleichterung sondern eine weitere Erschwernis und Bürokratisierung. Es gäbe ausreichende und vielfältige Unterstützung. Auch die Antragsvordrucke seien gut verständlich und die Erläuterungen dazu mehrsprachig.

Für den Antrag wurde argumentiert, dass sich das Modellvorhaben nicht auf die BuT-Mittel beziehe. Das Ziel sei, mit einer geringen Investition in die Verwaltungsoptimierung eine Entlastung des pädagogischen Personals zu erreichen. Der Bedarf an Unterstützung der Eltern sei notwendig, da sie aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage seien, sich zu kümmern.

Bezirksratsherr Prieß stellte den Antrag auf Schluss der Debatte gemäß §13 I b i.V.m. 16 IX der GO des Rates der Stadt Hannover, was einstimmig angenommen wurde.

Antrag

Die Verwaltung entwickelt ein niederschwelliges Konzept zur Verringerung der Bürokratie, zur Entlastung des Fachpersonals und zur Verbesserung der Situation von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern an Schulen mit besonderen Herausforderungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe im Stadtbezirk Ricklingen und arbeitet hierzu gegebenenfalls mit Region, Land und/oder Bund zusammen.

Der Antrag wurde mit 4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

TOP 7.2.4.
Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0572/2019)

Bezirksratsherr Dr. Wilhelms trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung legt dem Stadtbezirksrat Ricklingen zeitnah eine Auflistung vor, aus der hervorgeht,
1. für welche Straßenbaumaßnahmen des GiB-Programmes im Stadtbezirk Ricklingen weiterhin Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen,
2. für welche weiteren Straßenausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen,
3. wann bei den betreffenden Straßen nach Abschluss der Baumaßnahmen jeweils die Schlussrechnung vorlag,
4. in welcher Höhe für die einzelnen Straßen Beiträge zu erwarten sind.

Sofern die Verwaltung sich zeitlich nicht in der Lage sieht, diese Auflistung bis zum 30.08.2019 zu liefern, nennt sie dafür eine verbindliche Frist noch in diesem Jahr.

Der Antrag wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.


TOP 7.2.5.
Grüner Pfeil Göttinger Chaussee / In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0573/2019)

Bezirksratsherr Deppe trug den Antrag vor.

Antrag

Die Ampel an der Einmündung Göttinger Straße / In der Rehre erhält einen Grünpfeil (Zeichen 720). Gegebenenfalls kooperiert die Verwaltung hierzu mit dem Land.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 22:10 Uhr.

Spreen, Ulrike (18.63.09)
Schriftführerin