Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 06.03.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.02.2019)
Protokoll (erschienen am 07.06.2019)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 20.05.2019

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 6. März 2019,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.02 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Dickneite) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
(Bezirksratsherr Becker) (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
(Bezirksratsfrau Kuhn) (CDU)
(Bezirksratsherr Lückert) (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsfrau Schnelle (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Selberg (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
(Bezirksratsherr Weidemann) (CDU)
Bezirksratsherr Wollenzien (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke,
Frau Rudolph,
Herr Gronemann,
Herr Wittig
Herr Schulze
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.02.2019 (öffentlicher Teil)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. BERICHT DER VERWALTUNG

4.1. Neubau Misburger Bad

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Nutzung Nebengebäude des Bürgerhauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-0531/2019)

5.1.2. Nutzung mobiles Bürgeramt
(Drucks. Nr. 15-0539/2019)

5.1.3. Aufzug am S-Bahn-Haltepunkt Anderten-Misburg
(Drucks. Nr. 15-0540/2019)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Hundeauslaufflächen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 0388/2019 mit 1 Anlage)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

8. Informationen über Bauvorhaben

9. A N T R Ä G E

9.1. aus vorangegangener Sitzung

9.1.1. Beleuchtung städtischer Waldparkplatz am „Blauen See“ in Misburg
(Drucks. Nr. 15-0185/2019)

9.1.2. Parkverbot für Autos über 3,5 Tonnen an Teilstücken Hannoversche Str.
(Drucks. Nr. 15-0219/2019)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Nachtabschaltung Fußgängerampel Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-0543/2019)

9.2.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-0543/2019 "Nachtabschaltung Fußgängerampel Waldstraße"
(Drucks. Nr. 15-0721/2019)

9.2.1.2. Änderungsantrag zu DS 15-0543, Nachtabschaltung Fußgängerampel Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-0722/2019)

9.2.2. Duschen Sporthalle Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-0541/2019)

9.2.3. Urinale für das Bürgerhaus
(Drucks. Nr. 15-0542/2019)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Querungssicherung Gollstraße/Ecke Am Kindergarten
(Drucks. Nr. 15-0548/2019)

9.3.2. „Ladenzeile“ an der Endhaltestelle in Misburg?
(Drucks. Nr. 15-0547/2019)

9.3.3. Änderung des Bebauungsplans am Standort des AMK-Hauses in Anderten
(Drucks. Nr. 15-0554/2019)

9.4. der Fraktion/Gruppe Die Linke/Piraten

9.4.1. Einrichtung von Kurzzeit-Parkplätzen am Wochenmarkt Kardinal-Galen-Schule
(Drucks. Nr. 15-0557/2019)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. 22-2018, Zuw. STBR 05, SGM, Lichtschutzfolie
(Drucks. Nr. 15-0549/2019)

11. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

11.1. Zuwendungen - Integrationsbeirat: Offene Schachstunde in der Stadtbibliothek Misburg (IB-01-2019)
(Drucks. Nr. 15-0559/2019)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Frau Engelhardt eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
  • Die Einwohner*innenfragestunde wird geteilt auf vor und nach TOP 4
  • Die TOPs 8., 12., 13. und 14. werden abgesetzt

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.02.2019 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsfrau Scholvin machte auf einen Fehler bezüglich der Anwesenheit in der vergangenen Sitzung bei Frau Engelhardt aufmerksam.
Herr Selig antwortete, dass dies elektronisch bereits korrigiert sei.

Einstimmig


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Ehepaar, welches Anwohner am ehemaligen Deurag-Nerag Gelände sind, fragten nach Baumfällungen auf dem jetzigen Gelände der Firma Exxon Mobil.
Bereits vor einigen Jahren hätte es Versuche gegeben hier Bäume zu fällen. Jetzt seien ohne Ankündigung über 20 Bäume gefällt worden.
Frau Herzog-Karschunke sagte eine Weitergabe an den zuständigen Fachbereich zu und eine Beantwortung zu Protokoll.
Bezirksratsfrau Scholvin wollte zusätzlich wissen, ob eine solche Fällaktion nicht mit der Brut- und Setzzeit kollidiere.
Bezirksratsherr Hoare wollte wissen, ob die Baumschutzsatzung denn auch für die Stadtverwaltung gelte.
Herr Gronemann erläuterte, dass die Stadtverwaltung natürlich auch an die Satzung gebunden sei. Auch hier müssten formal Fällgenehmigungen beantragt werden. Zu der Situation auf dem Privatgelände könne er natürlich momentan nichts sagen.
Protokollantwort:
1.) Die Fläche ist in Teilen als Wald gemäß Niedersächsischen Waldgesetzes ausgewiesen. Andere Teile unterliegen der Baumschutzsatzung der LHH.
Baumfällungen im Wald unterliegen nicht der Baumschutzsatzung.
Für die Baumfällungen im Satzungsbereich der Baumschutzsatzung lag eine Genehmigung vor. Die Fällungen erfolgten zur Verkehrssicherung entlang von Nachbargrundstücken.
2.) Die Fällungen erfolgten nach Rücksprache mit der unteren Waldbehörde der Region Hannover sowie dem Baumschutz des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün der LHH. Die Flächen wurden im Vorfeld durch den Baumschutz besichtigt.
3.) Die Fällungen wurden aufgrund der Verkehrssicherung bzw. § 5 (1) c der Baumschutzsatzung genehmigt.
4.) Für die zur Fällung freigegebenen Bäume nach Baumschutzsatzung erfolgt Ersatzpflanzung von 22 Bäumen.
Für Baumfällungen auf Waldflächen gibt es hingegen keine Vorgaben zu Ersatzpflanzungen. Aufforstungen können gemäß Waldgesetz auch in Form von Sukzession erfolgen. Nähere Informationen zum Waldgesetz sind jedoch bei der Unteren Waldbehörde der Region Hannover anzufordern.
5.) Die Brut- und Setzzeit gilt vom 1. April bis zum 15. Juli und regelt die Anleinpflicht für Hunde nach dem niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Der 28.02. gilt als Frist für Baumfällungen für alle Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Der Bescheid war entsprechend befristet. Die Fällung der Bäume, welche gemäß Baumschutzsatzung freigegeben waren, erfolgte innerhalb der Fristsetzung. Für Waldflächen gilt diese Frist nicht, folglich können im Wald auch nach dem 28.02. Bäume gefällt werden.
Ein Bürger machte wiederholt darauf aufmerksam, dass rund um das Trafohäuschen an der Endhaltestelle in Misburg, Glasscherben liegen.
Protokollantwort:
Die Beteiligten werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Umstände an der Trafostation an der Endhaltestelle weiter bearbeiten.

Ein weiterer Bürger machte darauf aufmerksam, dass der Parkplatz am Sportpark mittlerweile ein Schild bekommen habe, nachdem nur Besuchern dieses Sportparks dort das parken erlaubt sei. Dies würde bedeuten, dass bei größeren Veranstaltungen im Bürgerhaus zu wenige Parkplätze vorhanden seien.
Protokollantwort:
Der Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergegeben.

Eine Bürgerin aus Anderten fragte nach der versprochenen Anhörung zum Thema Holcim Höver. Sie habe festgestellt, dass diese nun doch nicht auf der Tagesordnung sei.
Frau Herzog-Karschunke erläuterte, dass diese Anhörung durch den anstehenden Erörterungstermin des Gewerbeaufsichtsamtes auf die kommende Sitzung verschoben worden sei.


TOP 4.
BERICHT DER VERWALTUNG
Es wurden folgende Themen angesprochen:

TOP 4.1.
Neubau Misburger Bad
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Herr Gronemann erläuterte das Thema anhand der beigefügten Präsentation (Anhang 1).

Folgende Fragen und Anregungen kamen aus dem Bezirksrat, die die Verwaltung beantwortete:
  • Die Kategorie D beinhaltet Wettkämpfe auf Regionsniveau. Alles was darüber hinaus ist, deckt das Stadionbad ab.
  • Die Sanierung des Beachvolleyballfeldes wird in geringem Maße durch die Bautätigkeiten notwendig sein.
  • Bei der Bauüberwachung werden jetzt andere Wege mit einer strengeren Herangehensweise gegangen. Die Überwachung erfolge jetzt sowohl intern, als auch extern.
  • Für die Kosten gebe es immer auch einen Puffer für unvorhergesehene Entwicklungen.
  • Eine Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens ist nicht möglich. Allerdings gebe es durchaus auch Stadtbezirke die gar kein Bad haben und schon lange auf weitere Anfahrten zu einem Bad angewiesen sind. Es sei eine Organisationsfrage. Hier gebe es durchaus Möglichkeiten diesen Übergangszustand zu bewältigen. Es wird immer ein nutzbares Hallenbad für den Schulsport geben.
  • Einen Kioskbereich werde es geben, ob er innen und außen baulich eingerichtet wird, müsse man noch prüfen. Aber zu einem Kombibad gehöre ein Kiosk, der von drinnen und draußen nutzbar ist.
  • Eine Behindertengerechte, barrierefreie Nutzung des gesamten Bades ist natürlich vorgesehen, sowohl drinnen, als auch draußen.
  • Auf alle Fälle werde man während der Bauphase eine Saison im Freibad verlieren. Es werde aber versucht, die Einschränkungen zu minimieren.
  • Der Vorlauf von einem halben Jahr in der Ausschreibung bis zum Baubeginn sei nötig, da sich sonst noch weniger Firmen bewerben. Diese müssten das Ganze auch logistisch planen können.
  • Das Ziel bei eventuell höheren Kosten, die die Bieter veranschlagen, soll nicht sein, Leistungen zu kürzen, sondern den richtigen Bieter zu finden und zur Not das Bieterverfahren zu strecken oder gar neu zu starten.
  • Das Fössebad wird getrennt vergeben. Eine gemeinsame Vergabe beider Bäder würde wahrscheinlich die Kapazitäten der meisten Auftragnehmer übersteigen.
  • Der Verbleib der Inneneinrichtung aus dem alten Bad ist vertraglich geregelt.
  • Es wird regelmäßig eine Berichterstattung zum Stand des Misburger Bades geben.
  • Eine Auskleidung des Beckens mit Edelstahl sei zwar von der Anschaffung her teurer, aber auf Dauer wirtschaftlicher.
  • Eine Verlängerung der Freibadsaison sei prinzipiell wie immer möglich, aber man habe für Frei- und Hallenbäder im Normalfall nur 1x Personal zur Verfügung. Hier lägen die Grenzen.


Zu TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Ein Bürger wollte wissen, was zur Verzögerung geführt hat und was passiert, wenn der Zeitplan nicht eingehalten wird, ist es möglich externe Gutachter zur Bauüberwachung einzusetzen?
Herr Gronemann antwortete, dass es im wesentlichen durch die vielen Beteiligten zu Verzögerungen kam (Planung, Bürger*innenbeteiligung, Finanzierung, verschiedene Gremien). Externe Sachverständige gebe es sogar sehr viele. Dazu kommt noch das eigene Personal, welches als Projektleitung oben drüber steht.

Eine Bürgerin fragte, ob mit Konventionalstrafen gearbeitet werde.
Herr Gronemann antwortete mit Jein. Man wolle es möglichst vermeiden, aber das stehe noch nicht abschließend fest. Einige Dinge ergeben sich aus dem Baurecht.



TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Nutzung Nebengebäude des Bürgerhauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-0531/2019)



Das Nebengebäude des Bürgerhauses (siehe Foto) wird augenscheinlich derzeit nicht genutzt. Daher fragen wir die Verwaltung:


1. Wird dieser Gebäudeteil derzeit genutzt und wenn ja, durch wen und in welchem Umfang?
2. Sofern 1.) verneint wird: gibt es seitens der Stadtverwaltung Planungen für eine kurzfristige Nutzung und wären die Räume bezugsfertig?
3. Könnten die Räumlichkeiten für das Kulturbüro genutzt werden, um den Raum im Bürgerhaus wieder den Vereinen zur Vermietung zur Verfügung zu stellen?

Zu 1)
Das Gebäude wird derzeit nicht genutzt.

Zu 2)
Aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des Gebäudes wird das Nebengebäude des Bürgerhauses zurzeit nicht genutzt, die Räume sind nicht bezugsfertig.
Die Flächen im Erdgeschoss müssten bei Bedarf hergerichtet werden. Abhängig von der Nutzungsart ist ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen, der den aktuellen Anforderungen des Brandschutzes, des Wärmeschutzes und der Barrierefreiheit zu entsprechen hat. Eine kurzfristige Nutzung ist somit nicht umsetzbar. Aufgrund des fehlenden 2. Rettungsweges und der fehlenden Barrierefreiheit kann das Obergeschoss in dem jetzigen Zustand nicht für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Zu 3)
Für die Wiederherstellung der Räume stehen weder finanzielle Mittel im Haushalt noch personelle Kapazitäten für Planung und Umsetzung zur Verfügung.

TOP 5.1.2.
Nutzung mobiles Bürgeramt
(Drucks. Nr. 15-0539/2019)

Die Nutzung eines Bürgeramtes ist immer wieder Thema im Stadtbezirk.

Daher fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Möglichkeiten der mobilen Nutzung des Bürgeramtes gibt es für Misburg-Anderten?
2) Wie wurden Angebote, sofern vorhanden, im Jahr 2018 genutzt?

Die Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover bieten ihre Leistungen derzeit an acht dezentralen Standorten im Stadtgebiet an. Mit der Errichtung des HannoverServiceCenters am Schützenplatz ist eine weitere Möglichkeit geschaffen worden, in der bald Bürgeramtsleistungen in Anspruch genommen werden können.

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung ist zusätzlich laufend bemüht, die Erreichbarkeit für alle Bürger*innen zu verbessern. Hierzu zählt auch die Einrichtung von Angeboten, die online von zuhause genutzt werden können.

Bereits jetzt werden folgende Dienstleistungen online angeboten:
  • Melderegisterauskünfte,
  • Anträge Führungszeugnis,
  • Anträge Gewerbezentralregisterauskunft,
  • Meldeanfragen sowie die
  • Abfrage zum aktuellen Status eines beantragten Ausweisdokumentes.
Weitere Vorgänge stehen vor der unmittelbaren Umsetzung, ebenso wie die Einrichtung weiterer Zahlungsmethoden zum direkten Bezahlen der Gebühren.

Als weiteren Service wird auch die Einrichtung mobiler Dienste geprüft. Hierbei stehen derzeit insbesondere technische Hindernisse einer zufriedenstellenden Umsetzung noch entgegen. Wir verfolgen aber aktiv die sich ergebenden Entwicklungen auf diesem Gebiet und stehen dem Thema „mobiles Bürgeramt“ offen gegenüber.

Bezirksratsherr Hoare vergewisserte sich, dass es also gegenwärtig keine mobilen Dienste gebe.
Dies bestätigte Herr Selig.

TOP 5.1.3.
Aufzug am S-Bahn-Haltepunkt Anderten-Misburg
(Drucks. Nr. 15-0540/2019)

Im Laufe des letzten Jahres wurde an der S-Bahn-Station Anderten-Misburg der bestehende Aufzug demontiert. Laut erster Informationen sollte die Aufzugsanlage Anfang 2019 wieder in Betrieb gehen. Mittlerweile ist als neuer Termin der Juni diesen Jahres genannt worden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, warum sich die Arbeiten an der Aufzugsanlage verzögern?
2. Hat die Verwaltung Informationen, warum die Anlage weit vor der Installation einer Ersatzanlage demontiert werden musste?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auf eine beschleunigte Bauabwicklung hinzuwirken?
Antwort der Verwaltung:

Die Anfrage wurde zuständigerweise an die DB StationService AG weitergegeben, von der wir folgende Antwort erhielten:

Die Deutsche Bahn hat den Aufzug in Anderten-Misburg am 25. Juni 2018 für die Erneuerung außer Betrieb genommen. Ursprünglich war geplant, dass der Aufzug im Januar 2019 wieder zur Verfügung stehen wird.
Bei der Erneuerung des Aufzuges stellte sich heraus, dass neben der Aufzugstechnik auch der komplette Aufzugsschacht erneuert werden muss. Diese Arbeiten waren notwendig, da der alte Aufzugsschacht starke Korrosionsspuren aufwies und an diversen Stellen Wasser eingedrungen ist. Für den Rückbau des Aufzugsschachtes wurden für einzelne Arbeiten Zugpausen benötigt, da die Oberleitungen aufgrund des Arbeitsschutzes abgeschaltet werden mussten. Weiterhin waren Genehmigungen für Kranarbeiten erforderlich, die aufgrund parallel stattfindenden Baumaßnahmen auf einer Ausweichstrecke, nur in sehr geringfügigen Zeitfenstern zur Verfügung standen.

Leider kam es zu einer fehlerhaften Ausführung bei den Betonarbeiten der Aufzugsschachtgrube, was zu nachträglichen statischen Nachweisen und Berechnungen sowie baulichen Nacharbeiten führte. Erst nach der mängelfreien Fertigstellung der Aufzugschachtgrube konnte mit der Fertigung des Schachtgerüstetes begonnen werden. Für den Einbau des Schachtgerüstes in dem der neue Aufzug geführt wird, sind ebenfalls Zugpausen erforderlich. Diese waren aufgrund der zeitlichen Verzögerungen neu abzustimmen und sind nicht in der optimalen Form verfügbar.

Aus diesem Grund kann erst in der 11. KW mit der Montage des Aufzugsschachtes begonnen werden. Die weiteren baulichen Maßnahmen, wie die Montage des Aufzuges, bis zur Inbetriebnahme werden gemäß der aktuellen Planung bis zum Juli 2019 abgeschlossen.
Die Deutsche Bahn informiert alle Kunden an der gesamten Strecke über den nicht zur Verfügung stehenden Personenaufzug und die Möglichkeiten für den barrierefreien Zu und Ausstieg. Der barrierefreie Ausstieg ist an den benachbarten Verkehrsstationen Karl-Wiechert-Allee und Ahlten jederzeit möglich. Ebenfalls wurden an den Bahnhöfen entlang der Strecke Bauplakate ausgehängt, die auf die Bauarbeiten, den defekten Personenaufzug und den aktuell nicht bestehenden barrierefreien Zugang zum Bahnsteig hinweisen.
Weiterhin werden die Kunden auf den gängigen Informationsplattformen, wie die App Bahnhof Live, über den außer Betrieb gesetzten Aufzug informiert.

TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Hundeauslaufflächen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 0388/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Schnelle fragte, ob es in Misburg Süd eine andere Fläche geben werde.
Frau Herzog-Karschunke verneinte dies, es seien alle Flächen überprüft worden.
Bezirksratsfrau Schnelle beantragte getrennte Abstimmung der beiden Punkte.

Antrag,
1. die Hundeauslauffläche am Königsberger Ring im Stadtteil Anderten dauerhaft für den Freilauf von Hunden freizugeben,
2. die Ausweisung der Hundeauslauffläche an der Bidonisstraße/Helwingerodestraße in Misburg-Süd wieder aufzuheben.

getrennte Abstimmung:
Punkt 1: einstimmig
Punkt 2: 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Frau Herzog-Karschunke zur Platzbenennung Endhaltestelle Misburg:
Es hat eine sehr große Resonanz zur Beteiligung gegeben. Zum Ende der Einreichungsfrist sind insgesamt über 80 Namensvorschläge für den Platz eingegangen. Dabei sind einige Doppelnennungen erfolgt, aber auch diverse unterschiedliche Namensvorschläge dabei. Diese werden derzeit verwaltungsintern auf rechtliche Umsetzbarkeit geprüft. Anschließend haben die Bürger*innen aus dem Stadtbezirk Misburg-Anderten bei insgesamt mindestens zwei Veranstaltungen die Möglichkeit, einen Namen zu favorisieren.
Bisher stehen als Termine fest: Familienfest am und rund um das Bürgerhaus am 18.05.2019 in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr und der Europäische Nachbarschaftstag am 24.05.2019 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus Misburg.

Herr Selig zum Umzug der Sachgebiete der Bezirksratsbetreuung und des Stadtbezirksmanagements:
Er wies auf das per Post versandte Schreiben hin und machte darauf aufmerksam, dass in die Zeit des Umzuges auch der nächste Annahmeschluss fällt. Er bat die Bezirksratsmitglieder Anträge und Anfragen möglichst zeitig einzureichen. Am besten wäre eine Übergabe der unterschriebenen Originale bei der Finanz-AG am 18.3. abends.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 9.1.1.
Beleuchtung städtischer Waldparkplatz am „Blauen See“ in Misburg
(Drucks. Nr. 15-0185/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, für den Waldparkplatz am Blauen See (neben dem Naturfreundehaus bzw. diesem vorgelagert), der sich im Eigentum der LHH befindet, die somit auch die Verkehrssicherungspflicht trägt, eine ausreichende Beleuchtungssituation herzustellen, sodass Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Vereinsmitglieder vor Ort den Parkplatz sicher und ausgeleuchtet nutzen können.

Einstimmig


TOP 9.1.2.
Parkverbot für Autos über 3,5 Tonnen an Teilstücken Hannoversche Str.
(Drucks. Nr. 15-0219/2019)

Bezirksratherr Hoare kündigte an, dass sich seine Fraktion enthalten würde. Ihm erschließe sich der Sinn noch immer nicht, eine Regelung mit diesem Schild werde ins Leere laufen.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, das Parken von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen abwechselnd an besonders schmalen Gehweg-Stellen ab Haltestelle Meyers Garten bis Haltestelle Kampstraße durch Aufstellen von Parkverbotschildern mit diesem Zusatzschild zu verbieten.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Nachtabschaltung Fußgängerampel Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-0543/2019)

Bezirksratsherr Mansmann regte an, die Ampel als Doppeldunkelampel (Schlafampel) auszuführen. Dazu wurde ein weiterer Änderungsantrag gefertigt und eingebracht.
Bezirksratsherr Wollenzien erläuterte die taktile Leitlinie.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, die Fußgängerampel vor Sparkasse in der Waldstraße mit einer Nacht-Abschaltung zu versehen und ggfs. eine taktile Leitlinie einrichten.

Mit den Änderungen aus DS 15-0722/2019 einstimmig angenommen


TOP 9.2.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0543/2019 "Nachtabschaltung Fußgängerampel Waldstraße"
(Drucks. Nr. 15-0721/2019)

Antrag

Anstelle einer Nachtabschaltung erfolgt eine Umrüstung auf eine Bedarfsampel/zweifeldige Ampel mit Gelb-/Rotsignal für den Kfz-Verkehr.

Durch Annahme der DS 15-0543/2019 mit den Änderungen aus der DS 15-0722/2019 erledigt.


TOP 9.2.1.2.
Änderungsantrag zu DS 15-0543, Nachtabschaltung Fußgängerampel Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-0722/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, die Fußgängerampel vor Sparkasse in der Waldstraße mit einer Nacht-Abschaltung zu versehen nachts als Doppeldunkelampel bzw. Schlafampel zu schalten und ggfs. eine taktile Leitlinie einrichten.

Einstimmig


TOP 9.2.2.
Duschen Sporthalle Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-0541/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, im Rahmen der nach dem Rohrbruch anstehenden Reparatur der Leitungen der bisher nutzbaren Duschen, der Trinkwasserversorgung und der Heizung auch die wegen Legionellen-Belastung abgestellten Duschanlagen in der Sporthalle Anderten Eisteichweg gleichzeitig und durchaus mit einem provisorischen Charakter wieder herzustellen und benutzbar zu machen.

Einstimmig


TOP 9.2.3.
Urinale für das Bürgerhaus
(Drucks. Nr. 15-0542/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, im Bürgerhaus Misburg die an französische Pissoirs erinnernden Bodenrinnen in der Herrentoilette EG rechts, neben dem Clubraum, durch 4 Urinale zu ersetzen, die Rinne ersatzlos rauszureißen und den Boden zu fliesen.

Einstimmig


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Querungssicherung Gollstraße/Ecke Am Kindergarten
(Drucks. Nr. 15-0548/2019)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, in der Gollstraße/Ecke Am Kindergarten Maßnahmen zur Querungssicherung durchzuführen.

Einstimmig


TOP 9.3.2.
„Ladenzeile“ an der Endhaltestelle in Misburg?
(Drucks. Nr. 15-0547/2019)

Bezirksratsherr Hoare bestätigte auf Anfrage von Bezirksratsherrn Mansmann, dass das Gelände auf dem Privatgrundstück gemeint sei.
Bezirksratsherr Tegeder kündigte an, dass die SPD sich genau aus diesem Grund enthalten werde. Man könne nicht über Privateigentum bestimmen.
Bezirksratsherr Hoare betonte, dass es ein Prüfauftrag sei.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche prüfen zu lassen, ob und inwiefern an der Endhaltestelle in Misburg an der im Bild dargestellten Stelle (Kreis) perspektivisch hinsichtlich Städtebau und Eigentumsverhältnissen eine Ladenzeile zu Belebung und Attraktivitätssteigerung des Platzes geschaffen werden könnte.

7 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 9.3.3.
Änderung des Bebauungsplans am Standort des AMK-Hauses in Anderten
(Drucks. Nr. 15-0554/2019)

Bezirksratsherr Tegeder kündigte an, dass die SPD gegen diesen Antrag stimmen werde. Er würde zu einer Verzögerung der Neubebauung führen.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, einen Entwurf für eine Überarbeitung des Bebauungsplans 800 im Bereich des ehemaligen AMK-Hauses zu erstellen. Durch diese Änderung soll der Ersatzneubau für das AMK-Haus und die Sporthallen in Anderten auch für Veranstaltungen kultureller und privater Art genutzt werden können. Außerdem soll die Zahl der Vollgeschosse auf mindestens zwei festgelegt werden. Eine Bauhöhenbeschränkung soll so gewählt werden, dass eine lichte Höhe von sieben Metern über dem Spielfeld der Halle erreicht werden kann. Außerdem soll eine Bebauung der Fläche zwischen aktueller, überbaubarer Grundstücksfläche und dem Eisteichweg im Bereich der aktuellen Zuwegung zum AMK-Haus mit einem Vollgeschoss ermöglicht werden. Zur Erschließung soll außerdem eine möglichst direkte Wegverbindung zum Schulgelände eingeplant werden.

Auf Wunsch der Die LINKE und PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.
der Fraktion/Gruppe Die Linke/Piraten

TOP 9.4.1.
Einrichtung von Kurzzeit-Parkplätzen am Wochenmarkt Kardinal-Galen-Schule
(Drucks. Nr. 15-0557/2019)

Bezirksratsherr Mannsmann lehnte eine Bebauung von Grünflächen ab, auch wenn es nur mit Rasensteinen ist.
Auch die CDU lehnte den Antrag ab. Es sei genug Parkfläche vorhanden.
Der Antragsteller begründete den Antrag mit dem Bedarf an Parkplätzen für ältere und bewegungstechnisch eingeschränkte Kunden des Wochenmarktes, die diese in unmittelbarer Nähe bräuchten.

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob in unmittelbarer Nähe zum Wochenmarkt Kardinal-Galen-Schule einige (ca. fünf) Kurzzeit-Parkplätze, die nur zu den Öffnungszeiten des Marktes mit Parkscheibe für maximal eine Stunde genutzt werden dürfen, eingerichtet werden können.

Um unnötige Versiegelung von Grünfläche zu vermeiden, sollten diese als Fläche mit Rasensteinen geschaffen werden.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 10.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.

22-2018, Zuw. STBR 05, SGM, Lichtschutzfolie

(Drucks. Nr. 15-0549/2019)



Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der SG Misburg eine Summe von bis zu

600,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für Ausstattung der Gymnastikhalle mit Lichtschutzfolie zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 11.1.
Zuwendungen - Integrationsbeirat: Offene Schachstunde in der Stadtbibliothek Misburg (IB-01-2019)
(Drucks. Nr. 15-0559/2019)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Stadtbibliothek Misburg
Projekt: Offene Schachstunde der „Schachfreunde Andertens“
Zuwendungssumme: bis zu 480,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2019
Einstimmig

Für das Protokoll:




U. ENGELHARDT G. SELIG
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Protokollführer