Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 04.03.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.02.2019)
Protokoll (erschienen am 31.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 26.03.2019

PROTOKOLL

27. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 4. März 2019, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.22 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU) 14.00 - 16.12 Uhr
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Engelke (FDP) 14.00 - 16.04 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD) 14.00 - 15.42 Uhr
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Semper (CDU) 14.00 - 15.53 Uhr
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) 14.00 - 15.49 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Herr Dirscherl)
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
(Herr Kratzke) (SPD)
Herr Kruse
Herr Mittelstädt
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 14.00 - 15.47 Uhr
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 16.13 Uhr


Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Unverzagt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schwägerl (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Drechsel (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Mittwoch, den 12. September 2018

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 14.01.2019

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 26. Sitzung am 04.02.2019

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

3.2. Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 N1 mit 4 Anlagen)

3.3. Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 –
Aufschub der Umwandlung von Kleingärten für den Wohnungsbau
(Informationsdrucks. Nr. 0523/2019 mit 1 Anlage)

3.4. Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover 1990 - 2015
(Informationsdrucks. Nr. 0658/2019 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Untersagung der Vorbereitung von Fahrverboten
(Drucks. Nr. 3024/2018)

4.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP zur vermehrten Einrichtung von Notfallorientierungspunkten
(Drucks. Nr. 0320/2019)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N


6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen)

6.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2914/2018 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd, Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0138/2019)

6.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung - Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0104/2019 mit 4 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änd. - Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0105/2019 mit 4 Anlagen)

6.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 – Heisterholzwinkel-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0425/2019 mit 3 Anlagen)

6.5. Schwarze Heide - West
Beschluss für den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Einleitungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0165/2019 N1 mit 1 Anlage)

6.6. Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Süd-West
(Drucks. Nr. 0001/2019 mit 2 Anlagen)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Vergabe von Aufträgen
(Drucks. Nr. 0590/2019)

10. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

11. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -


Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 3.1. wurde abgesetzt.

· TOP 3.3. (DS Nr. 0523/2019) wurde auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen.

· TOP 3.4. (DS Nr. 0658/2019) wurde auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen. Es wurde zudem darum gebeten, den Vortrag der Verwaltung zur Drucksache auf die nächste Sitzung des AUG zu verschieben.

· TOP 6.5. (DS Nr. 0165/2019 N1) wurde auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen.

· TOP 9. (DS Nr. 0590/2019) wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Herr Schumann sprach die Drucksache Nr. 2431/2018 N1 an, die im dafür zuständigen Stadtbezirksrat in eine Fraktion gezogen worden sei. Für ihn sei fraglich, wie zukünftig darüber abgestimmt werde. Er finde es nicht in Ordnung, dass die von der Drucksache betroffenen Gärten einem Radweg und Gewerbe weichen sollten. Er fragte, wo die in den Böden der Flächen festgestellte Belastung herkäme und warum die dafür Verantwortlichen sich darum bisher nicht gekümmert hätten. Man könne nicht den jetzigen Anwohner*innen die Schuld an den Bodenbelastungen in die Schuhe schieben.
Weiterhin sehe er mit Besorgnis, dass das ganze Grün dieser Gärten vernichtet werden solle. Er fragte, warum die Stadt nicht zukunftsorientierter für die nachfolgenden Generationen denke.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass die vorhandene Bodenbelastung der angesprochenen Kleingärten von der Stadt noch nie den dort ansässigen Kleingärtner*innen bzw. den Nutzer*innen der Gärten angelastet worden sei. Da der Boden jedoch sanierungsbedürftig sei und dafür ausgetauscht werden müsse, sei eine zeitgleiche bzw. weitere Nutzung der Gärten leider nicht möglich.
Weiterhin habe die Stadtverwaltung sich im Rahmen des bestehenden Kleingartenkonzeptes sehr viele Gedanken über die Zukunft der Kleingärten gemacht. Bspw. habe man über ihre sinnvolle Nutzung in der Zukunft nachgedacht.
So seien seit dem Beschluss des Konzeptes bereits viele Maßnahmen zur Aufwertung der Kleingärten umgesetzt worden, wie Frau Schwägerl zum nachfolgenden TOP 3.3. noch anhand eines Vortrages darstellen werde. Zusätzlich werde man neue Kleingärten ausweisen. Man habe für die Zukunft weiterhin vor Augen, dass mehr Menschen nach Hannover ziehen würden und dass man für viele davon ebenfalls Kleingärten zur Verfügung stellen wolle. Die Stadt führe also bereits genau die Maßnahmen durch, von denen ihr oft vorgeworfen werde, sie nicht zu tun.

Herr Schumann bemerkte dazu, dass er seine Rede nicht als Vorwurf, sondern eher als einen Hinweis an die Verwaltung gemeint habe.

Frau Kurtz gab an, dass sie aus Solidarität mit den Kleingärtner*innen in diese Sitzung gekommen sei. Sie selbst sei auch vom Kleingartenkonzept betroffen. Weiterhin sei sie als Sprecherin für das Pestel Institut in der Rolle eines Ernährungsratsmitglieds anwesend. In diesem Rahmen wolle sie insgesamt auf die Rolle der Kleingärten für die Ernährung in der Region Hannover hinweisen. Dafür würden jedoch Flächen benötigt und es müsse verhindert werden, dass diese abhanden kämen.
Dem Kleingartenkonzept habe sie entnehmen können, dass es für die Kleingärten der Kolonie Friedenau auch eine Ausgleichsfläche bzw. ein Kleingartenerwartungsland geben solle. Man müsse in Frage stellen, ob es wirklich nachhaltig sei, wenn man an einer Stelle Kleingärten entferne und später, wahrscheinlich ca. 200 Meter entfernt, neue Kleingartenflächen ausweise. Kleingärtner*innen an sich könne man noch umsiedeln, jedoch sei das mit der vorhandenen Fauna und Flora der Flächen nicht möglich.
Sie forderte die Verwaltung auf, darüber nachzudenken, ob die geplante Vorgehensweise wirklich nachhaltig und zielführend sei und fragte, ob die Stadt diesem Appell Folge leisten könne oder wolle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass ein Bereich der vielen, im Kleingartenkonzept enthaltenen Maßnahmen sei, einige der Kleingartenflächen für andere Nutzungen aufzugeben. Dies betreffe auch die 18 Kleingärten der Kolonie Friedenau. Die Gründe hierfür seien alle in der zugehörigen Drucksache aufgeführt. Einer davon sei die vorhandene Altlastenproblematik im Boden dieser Gärten. Daher ließe sich der Fall Friedenau nicht für alle Kleingärten verallgemeinern.
Im Kleingartenkonzept habe man sich ausführlich mit den verschiedenen Bedeutungen und Funktionen der Kleingärten auseinandergesetzt. Dazu gehörten z. B. die Themen Naherholung, sozialer Zusammenhalt, Bodenschutz, Biodiversität und andere. Besondere Aufmerksamkeit habe man u. a. der Bedeutung der Kleingärten für eine gesunde und regionale Ernährung der Menschen in Hannover gewidmet.
Insofern könne sie den Ausführungen von Frau Kurtz zur wichtigen Funktion der Kleingärten völlig zustimmen. Dies sei einer der Gründe, warum die Anzahl der Kleingärten in Hannover mindestens beibehalten, wenn nicht sogar gesteigert werden solle. Dafür würden auch noch neue Flächen hinzukommen.
Allerdings gebe es auch Gärten, die aufgrund ihrer Größe keine Abnehmer*innen fänden. Auch diese Flächen müsse man weiterentwickeln und nachfragegerecht gestalten. In Einzelfällen behalte sich die Stadt jedoch - aus den bereits genannten Gründen - eine Umnutzung von Kleingartenflächen vor.

Herr Schumann sprach die Baumfällungen bei der Sophienschule im Zooviertel an, die Ende Februar erfolgt seien. Er fragte, in welchem Umfang dazu Ersatzpflanzungen erfolgen würden und ob die Baumschutzsatzung noch weiter dahingehend verändert werden würde, dass zukünftig immer dickere Bäume abgeholzt werden dürften.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass bei Bauvorhaben grundsätzlich versucht werde, möglichst viele Bäume auf den Bauflächen zu schützen. In der Regel würden jedoch viele Gehölze aufgrund ihres Standortes die Vorgänge auf Bauflächen behindern.
Dazu habe man in der Baumschutzsatzung klare Regelungen, die auch bei der Sophienschule berücksichtigt worden seien. Bei entsprechend vorhandenem Baurecht dürfe eine Fällgenehmigung erteilt werden, allerdings seien dafür auch entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die nötige Anzahl dafür sei in der Baumschutzsatzung festgelegt. Für das Gelände an der Sophienschule gelte dies selbstverständlich auch. Dort seien von den vorhandenen Gehölzen 41 Bäume und 32 Sträucher entfernt worden, 53 Bäume würden weiterhin erhalten bleiben. Gemäß der Baumschutzsatzung werde man später 39 Bäume und 55 Sträucher neu pflanzen.
Durchgeführt

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung des
Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und des
Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Mittwoch, den 12.
September 2018

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 14.01.2019

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 26. Sitzung am 04.02.2019

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich
Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher
Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

Abgesetzt

3.2. Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 N1 mit 4 Anlagen)
Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass von der Verwaltung in der vorliegenden N1 der Drucksache kein neuer Umsetzungstermin zur geplanten Maßnahme genannt worden sei. Im Text sei, wie auch in der Ursprungsdrucksache, immer noch zu lesen, dass die Maßnahme im Jahr 2018 umgesetzt werden solle. Dabei sei schon bei der Erstellung der N1 im Dezember 2018 klar gewesen, dass die Umsetzung nicht mehr im selben Jahr starten könne. Er fragte, ob die Maßnahme eventuell bereits ohne einen rechtsgültigen Beschluss des Rates von der Stadt durchgeführt werde.
Weiterhin erinnerte er daran, dass er schon bei der Ursprungsdrucksache die darin enthaltene Kostensteigerung im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsbeschluss kritisiert habe, ebenso die Beanspruchung des Umwelt- Etats für die Maßnahme, obwohl deren Beschlussfassung im Sportbereich erfolgt sei. In der nun vorliegenden N1 seien weiterhin keine Kostenveränderungen im Vergleich zur Ursprungsdrucksache aus dem August 2018 aufgeführt worden. Er fragte an die Verwaltung, ob es weiterhin bei den veranschlagten 144.000 Euro bleiben werde.
Herr Drechsel erläuterte dazu, dass die Angabe in der N1 zum Startzeitpunkt der Maßnahme für 2018 leider fehlerhaft sei. Der Zeitpunkt müsse natürlich entsprechend verschoben werden.
Zu den Kosten wies er auf einen Rahmenvertrag mit einigen Firmen hin. Zu diesem werde der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün regulär vom Fachbereich Tiefbau beraten bzw. unterstützt. Als man die N1 verfasst habe, seien noch dieselben Kosten weiterhin gültig gewesen wie zur Zeit der Ursprungsdrucksache. Allerdings könne man nicht absehen, wie sich die Baupreise im Verlauf des Jahres weiterhin entwickeln würden, hier seien Veränderungen denkbar.

Ratsherr Hirche gab an, dass er zur aktuellen Sitzung des AUG eigentlich den Vorsitzenden des Eilenriedebeirats habe einladen wollen. Leider habe ihm dieser per E-Mail eine Absage zukommen lassen, da er u. a. befürchte, dass sein Redebeitrag im AUG nicht erwünscht sei. Anhand dieses Textes könne man gut erkennen, was im Rathaus alles möglich sei.
Er kritisierte, dass man den Eilenriedebeirat behandle, als wäre er überflüssig. Dann könne stattdessen auch gleich der AUG alles Nötige beschließen, dann brauche man zudem keine Bürger*innenbeteiligung mehr. Diese Angelegenheit könne man seiner Meinung nach schon mit der Affäre um den Oberbürgermeister vergleichen. Das sei eine traurige Sache.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass der Eilenriedebeirat sich jederzeit schriftlich zum Thema hätte äußern und dementsprechend eine Stellungnahme der Verwaltung dazu bekommen können. In Bezug auf die vorliegende Drucksache habe der Eilenriedebeirat sich einstimmig gegen diese Maßnahme ausgesprochen. Das Protokoll der entsprechenden Sitzung sei bereits verschickt worden.
Im Fall einer schriftlichen Äußerung des Beirates zur Angelegenheit hätte die Verwaltung diese den Mitgliedern des AUG entsprechend vorgelegt bzw. sie zu einem Bestandteil der Drucksache gemacht. Da dies jedoch nicht erfolgt sei, sehe sie für den Beirat keine nachteilige Behandlung durch die Verwaltung und auch keine formellen Fehler.

Ratsherr Hirche fragte, ob er als Politiker nicht den Wunsch äußern dürfe, jemanden in einer AUG- Sitzung zum Thema reden zu lassen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte dazu, dass die Anhörung von Sachverständigen zu einem Thema im AUG von dessen Mitgliedern gem. § 35 Abs. 6 der GO des Rates beschlossen werden müsse. Es bestehe auch die Möglichkeit, dass Anzuhörende in die Einwohner*innenfragestunde kämen, um dort Fragen zum Thema zu stellen. Ein Rederecht bestünde im AUG jedoch generell nur für die Ausschussmitglieder und die Verwaltung.

Ratsherr Engelke erwähnte eine Brücke in der Eilenriede, die laut Drucksache aufwendig zurückgebaut werden solle. Dafür seien lediglich 30.000 Euro angesetzt worden. Er fragte, ob die Verwaltung diesen - in Relation zu der geplanten Maßnahme - relativ geringen Betrag erklären könne.
Herr Drechsel erklärte dazu, dass über die erwähnte Brücke keine öffentliche Straße führe, sondern dass es sich um einen Fuß- und Waldweg in der vorderen Eilenriede handle. Dies werde auch in der Anlage Nr. 4 zur Drucksache beschrieben. Man benötige daher in dem Bereich der Brücke tatsächlich keine verkehrsrechtliche Absperrung für den Umbau. Auch hierzu habe man sich vom Fachbereich Tiefbau beraten lassen. An dessen Schätzung würden sich die in der Drucksache angegebenen 30.000 Euro orientieren.

Ratsherr Bindert wies auf seine Funktion sowohl als umweltpolitischer als auch als sportpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion hin. Vor über zwei Jahren habe man im AUG die Verbindungsroute der zwei Inlinerrouten beschlossen. Der Bedarf nach diesem Lückenschluss sei vor über 10 Jahren im Sportentwicklungsplan festgestellt worden. Man trage daher dem Ansinnen der sporttreibenden Menschen in der Stadt Rechnung. Er bedauere es, dass der Eilenriedebeirat sich jetzt dagegen stelle. Die Strecke, die asphaltiert werden solle, sei ohnehin eine wassergebundene Decke, auf der eine Versickerung von Regenwasser nicht stattfinden könne. Die jetzige Decke sei bereits eine fast betonähnliche Anlage mit darunter befindlichem Bauschutt. Wie viele Waldwege der Eilenriede, sei auch dieser ein Überrest des 2. Weltkrieges. Daher sei der Eingriff seines Erachtens ökologisch zu vertreten. Zudem werde in der Eilenriede auch vieles wieder zurückgebaut und einige Wege aus der Nutzung genommen. Dies trage den ökologischen Belangen dort Rechnung. Daher freue er sich, dass man der Drucksache nun endlich zustimmen könne.

Ratsherr Oppelt gab an, dass die CDU-Fraktion diese Drucksache unterstütze, weil sie es ebenfalls für einen wichtigen Lückenschluss halte. Man mache sich die Entscheidung nicht leicht, weil man jede Form von Asphaltierung in der Eilenriede kritisch hinterfrage. Im Rahmen der bisherigen Diskussion seien bereits entsprechende Argumente für eine Asphaltierung genannt worden, daher erachte seine Fraktion die Maßnahme als richtig.
Erfreulich wäre es sicherlich, wenn der Eilenriedebeirat generell die Möglichkeit dazu hätte, Meinungen und Argumente dem AUG gegenüber vorzustellen. Dennoch verstehe er die Aussage von Ratsherrn Hirche diesbezüglich nicht, denn der Eilenriedebeirat hätte zumindest im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde die Chance dazu gehabt, vorzusprechen. Darum finde er die Umstände etwas eigenartig. Grundsätzlich höre man den Eilenriedebeirat aufgrund seiner besonderen Kompetenz sehr gerne an. Wenn dieser bei einer wichtigen Entscheidung komplett gegensätzlich abstimme, dürfe man darüber nicht einfach hinweggehen. Daher habe seine Fraktion die Entscheidung sorgfältig abgewogen. Da es sich um nur 550 Meter Wegstrecke handle, sei man nach erfolgter Abwägung dazu gekommen, der Drucksache zuzustimmen.

Ratsherr Kreisz schloss sich seinen zwei Vorrednern darin an, dass die nun endlich anstehende Beschlussfassung zur Drucksache erfreulich sei. Die Verwaltung müsse lediglich - bei ähnlichen Neufassungen - zukünftig auf die Korrektheit von Fristen- und Zeitangaben achten, worauf bereits Ratsherr Wolf hingewiesen habe. Er bewerte es ausdrücklich als richtig, dass der Ratsherr Albrecht im Rat darauf hingewiesen habe, dass an der Drucksache auch der Stadtbezirksrat beteiligt werden müsse und daraufhin eine Neufassung angefertigt worden sei.

Auch er würde sich Darstellungen und Äußerungen des Eilenriedebeirats zum Fall wünschen. Zu beachten sei bspw., dass bei der Beschlussfassung des Eilenriedebeirats zu dieser Drucksache dessen Mitglieder nicht vollständig anwesend gewesen seien. Einige der Fehlenden seien jedoch anderer Meinung gewesen und hätten evtl. anders abgestimmt.
Durch die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen für die Asphaltierung könne man guten Gewissens der Drucksache zustimmen. Damit zerstöre niemand die Eilenriede oder mache sie weniger liebenswert. Durch die Ausgleichsmaßnahmen werde der Charakter der Natur vor Ort sogar noch gestärkt.

Ratsherr Wolf gab zu bedenken, dass seine Ratsgruppe natürlich nicht prinzipiell gegen durchgehende Inlinerverbindungen sei, die Drucksache jedoch nicht so überzeugend finde, dass man die Umweltbedenken hinten anstellen solle. Daher bleibe man bei der Ablehnung der Drucksache.

Ratsherr Hirche ergänzte, dass auch seine Fraktion der Drucksache nicht zustimmen werde, u.a. weil der Eilenriedebeirat diese einstimmig abgelehnt habe.

Ratsherr Engelke gab an, dass er beim Thema Inlinerstrecken in der Eilenriede bisher meist skeptisch gewesen sei. Bei Sportarten müsse man ein wenig darauf schauen, ob es nur ein vorübergehender Trend oder eine langfristigere Sache sei. Der Inlinersport habe sich jedoch inzwischen gut etabliert.
Der Eilenriedebeirat vergesse seiner Auffassung nach manchmal ein wenig, dass er nur eine beratende Funktion innehabe. Diese bewerte er jedoch als besonders wichtig. Beschaue man sich die Aufgaben des Beirats für den Schutz der Eilenriede, könne er auch verstehen, warum dieser die Drucksache ablehne. Anhand dieses Abstimmungsergebnisses müsse nun jede Ratsfraktion ihre eigene Entscheidung fällen. Seine Fraktion habe sich dazu entschieden, der Drucksache zuzustimmen. Ihn habe gewundert, dass der Eilenriedebeirat nicht von seinem Recht zu einer Stellungnahme Gebrauch gemacht habe, die man dem AUG hätte vorlegen können. Die Gründe dafür seien ihm nicht bekannt, aber es sei schade um die vertane Chance. Dennoch habe er Verständnis für das Abstimmungsergebnis des Beirats.

Ratsherr Förste erinnerte daran, dass Inlineskater sehr umweltfreundlich unterwegs seien, auch könne er die Aufregung um lediglich 550 Meter Strecke nicht verstehen. Alle Ablehner*innen der Drucksache seien aus Sicht seiner Fraktion schlicht Spielverderber.

Ratsherr Böning stimmte den Ausführungen von Ratsherrn Förste zu. Die Maßnahme werde den Freizeitwert der Eilenriede ziemlich erhöhen. Er nehme nicht an, dass durch eine Asphaltierung der kurzen Strecke die Umwelt besonders geschädigt werde. Auch er sehe keinen wirklich nachvollziehbaren Grund, die Drucksache abzulehnen. Seine Fraktion werde daher der Drucksache im Rat zustimmen.

9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



3.3. Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 –
Aufschub der Umwandlung von Kleingärten für den Wohnungsbau
(Informationsdrucksache Nr. 0523/2019 mit 1 Anlage)
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass Frau Schwägerl vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gleich einen Vortrag zum Thema halten werde. Bis Ende des Jahres werde die Stadt das Baurecht für ca. 10.000 Wohneinheiten geschaffen haben, und zwar ausschließlich auf Flächen, die keine Kleingärten seien.
In Abstimmung mit dem Baudezernenten sei festgestellt worden, dass in den nächsten Jahren kein zusätzliches Bauland benötigt werde. Damit die Kleingärtner*innen in Hannover sichergehen könnten, dass in den nächsten Jahren eine ungestörte Bewirtschaftung ihrer Gärten möglich sei, habe man diese Drucksache vorgelegt.
Der Vortrag solle weiterhin vorstellen, was bisher im Rahmen des beschlossenen Kleingartenkonzeptes an Projekten gestartet und umgesetzt worden sei, zudem auch, was zukünftig noch anstehe. Das Thema der Nutzung von Kleingartenflächen für andere Zwecke stelle nur einen Teil des Kleingartenkonzepts dar. Der Vortrag werde eine Übersicht über alle Themen und Konzepte dazu darstellen.

Frau Schwägerl stellte das Thema anhand eines Vortrags vor (siehe Anlage Nr. 1).

Ratsherr Hofmann fragte nach der Möglichkeit, ob die Verwaltung nicht nur die jeweils betroffenen Kleingartenvereine, sondern auch die entsprechenden Bezirksräte über konkrete, vereinbarte Modernisierungsmaßnahmen oder konkrete Untersuchungsergebnisse informieren könne. Bspw. habe er im Vortrag sehr oft eine Betroffenheit seines Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld entdecken können. Er gehe davon aus, dass dort großes Interesse daran bestehe, über die genannten Themen in den Bezirksratssitzungen informiert zu werden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, dass nichts dagegenspreche. Sicherlich könne aufgrund des begrenzten Personals im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün nicht bspw. für jeden zu sanierenden Weg eine Bezirksratssitzung besucht werden, jedoch werde man bei größeren Projekten selbstverständlich die Stadtbezirksräte entsprechend informieren.

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen

3.4. Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover 1990 - 2015
(Informationsdrucksache Nr. 0658/2019 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen

4. A N T R Ä G E

4.1. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Untersagung der
Vorbereitung von Fahrverboten
(Drucks. Nr. 3024/2018)
Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass seine Fraktion kurz vor Weihnachten 2018 erfahren habe, dass die Stadtverwaltung, hinter dem Rücken des Rates, Vorbereitungen zu Fahrverboten getroffen habe.
Sie hätte dazu mit dem Land korrespondiert. Die CDU erwarte jedoch, dass die Verwaltung alles für die Vermeidung von Fahrverboten tue und nicht schon in vorauseilendem Gehorsam die weiße Flagge hisse.
Man bewerte dieses Verhalten im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen für abträglich und halte es generell für ein falsches Signal der Stadt. Diese verkenne die rechtliche Situation und sei keinesfalls zur Vorbereitung von Fahrverboten gezwungen. Die Grenzwerte würden in Kürze erreicht werden, daher wäre eine solche Maßnahme nicht verhältnismäßig. Er bitte aus diesem Grund um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

Ratsherr Kreisz erinnerte daran, dass der Antrag bereits kürzlich im Bauausschuss sehr ausführlich behandelt worden sei. Anstelle der CDU hätte er den Antrag zurückgezogen, weil er nicht zielführend sei.
Worauf die Stadt sich tatsächlich vorbereite, sei eine mögliche, gerichtliche Anordnung von Fahrverboten. In diesem Falle müsse die Verwaltung eine solche Maßnahme natürlich umsetzen können. Daher bereite sie sich entsprechend auf diese Eventualität vor. Dies sei von Oberbürgermeister und Verwaltung in den letzten 1,5 Jahren immer wieder klargestellt worden. Niemand wolle oder befürworte Fahrverbote. Auch sei mehrfach erklärt worden, dass die Ursachen des ganzen Themas auf anderen Ebenen als der kommunalen lägen, nämlich bei Bund, Land und EU. Der vorliegende Antrag sei daher als billiger Populismus einzuordnen und seine Fraktion werde ihn ablehnen. Damit betrachte man die Debatte darüber als beendet.

Ratsherr Bindert bestätigte, dass im Bauausschuss auch seine Fraktion zum vorliegenden Antrag bereits ausführlich Stellung bezogen habe. Die CDU führe sich selbst hier ad absurdum. In dem Augenblick, in dem die Stadtverwaltung ein gerichtlich verhängtes Fahrverbot nicht sofort umsetzen würde, wäre die CDU die erste Partei, die sich mit Vorwürfen gegen die Stadt an die Presse wenden würde. Daher finde er es merkwürdig, dass die CDU dagegen angehe, wenn sich die Stadt vorsorglich auf ggf. gesetzlich und gerichtlich verhängte Fahrverbote vorbereite. Seine Fraktion werde den Antrag daher ebenfalls ablehnen.

Ratsherr Wolf gab an, dass seine Ratsgruppe den Antrag unterstützen werde, weil die Vorbereitungen der Stadt an den Ratsgremien vorbei durchgeführt worden seien, was nicht akzeptabel sei.

Ratsherr Engelke erinnerte daran, dass es auch ein Geschäft der laufenden Verwaltung gebe. Als solches betrachte er die erwähnten Vorbereitungen auf Fahrverbote. Ihm sei keine Ratsfraktion bekannt, die für Fahrverbote kämpfe. Insoweit sei klar, dass diese nicht gewollt seien. Der vorliegende Antrag versuche, den Eindruck zu vermitteln, dass die Verwaltungsspitze hier freiwillig ein Fahrverbot bringen wolle. Dem sei mit Sicherheit nicht so. Der Oberbürgermeister habe öffentlich mehrfach verkündet, dass er alles Nötige tun werde, um Fahrverbote möglichst zu verhindern.
Er fragte, was die CDU erwarte, falls ein Gericht tatsächlich Fahrverbote anordne. Der Oberbürgermeister könne dann schlecht den Rat um eine Erlaubnis zur Umsetzung fragen, denn eine gerichtliche Anordnung sei von der Verwaltung auszuführen, ansonsten werde sie straffällig. Insoweit könne der Verwaltungsspitze nichts untersagt werden.
Weiterhin habe die CDU-Fraktion versäumt, die seit Weihnachten 2018 stattgefundenen Entwicklungen in diesem Themenbereich zu recherchieren. Dort habe sich einiges getan. Daher betrachte er den Antrag als überflüssig.

Ratsherr Böning erklärte, dass er den Antrag als präventiv auffasse, damit niemand auf die Idee komme, Fahrverbote auszusprechen, wenn es nicht unbedingt erforderlich sei bzw. angeordnet werde. Bislang sei er davon ausgegangen, dass Umsetzungen von Maßnahmen der Verwaltung jeweils nicht ohne Ratsbeschluss erfolgen würden, jedoch habe er inzwischen bei mehreren Themen feststellen können, dass einiges am Rat vorbeigehe. Um ein klares Zeichen zu setzen, sei er der Meinung, dass man dem Antrag zustimmen solle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erbat mehr Differenzierung für das Thema. Natürlich gebe es - als rein theoretische Maßnahme - die Möglichkeit, dem Rat im Rahmen des Luftreinhalteplans die Möglichkeit von Fahrverboten vorzuschlagen. Dieser müsste in diesem Fall dann darüber abstimmen. Selbstständig bzw. selbsttätig könne die Verwaltung aber keine Fahrverbote verhängen.
Wenn allerdings ein Gericht über das Verhängen von Fahrverboten entscheiden würde, um die geforderte Luftqualität sicherzustellen, stünde tatsächlich die Frage im Raum, ob der Rat zu einer - der Stadtverwaltung auferlegten und umzusetzenden Rechtsprechung - befragt werden müsse. Sie sagte für diesen Fall eine rechtliche Prüfung zur Erforderlichkeit einer Ratszustimmung zu. Die Stadt werde jedoch nicht auf die Idee kommen, Fahrverbote eigenständig und ohne eine Zustimmung des Rates zu verhängen, denn Fahrverbote seien nicht das Ziel.

Ratsherr Hirche beantragte den Schluss der Debatte gemäß der Geschäftsordnung des Rates (§ 13). Der Ausschuss stimmte dem Antrag sowie der Beendigung der bis dahin noch erfassten Redner*innenliste mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Ratsherr Oppelt stellte klar, dass seiner Auffassung nach in der Debatte, rechtlich gesehen, einiges durcheinandergeraten sei. Es gehe hier nicht um Strafrecht, wie Ratsherr Engelke dies angesprochen habe, sondern um ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Antrag der CDU ziele auf die rechtlichen Notwendigkeiten ab, denn rechtlich gesehen sei es - gerade anhand der Entwicklungen der letzten Wochen - nicht zwingend, Vorbereitungen für die Anordnung von Fahrverboten zu treffen. So sei es immer wieder deutlich gemacht worden, dass die Grenzwerte zur Luftreinhaltung bereits erreicht worden seien oder kurz davor stünden. Kein Gericht würde daher von einer Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten ausgehen.
Der Antrag mache auch insoweit Sinn, als der Oberbürgermeister die Bevölkerung immer wieder verunsichert habe, bspw. durch das Erwähnen der Blauen Plakette. Eine politische Willensbildung in Richtung Fahrverbote halte seine Fraktion jedoch für sehr gefährlich. Daher werde die CDU den Antrag weiterhin aufrechterhalten, was den Menschen in Hannover deutlich machen solle, dass man gegen Fahrverbote kämpfe.

Ratsherr Wolf bedauerte, dass es offensichtlich Ratsmitglieder gebe, die trotz ihrer langjährigen Ratstätigkeit noch nicht wüssten, dass einige Dinge, die von grundlegender Bedeutung seien, vom Rat und nicht von der Verwaltung entschieden werden müssten.
Nach wie vor gehe seine Ratsgruppe davon aus, dass eine Beteiligung der Politik bei solchen Entscheidungen eine Voraussetzung und existenziell sei.

Ratsherr Bindert fragte, wie viel Arbeitszeit der Verwaltung denn bisher tatsächlich dafür verwendet worden sei, einen Erlass von Fahrverboten in der Stadt zu bewirken.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, sie könne auf diese Frage hin leider nicht eingrenzen, wie lange oder wie viel sich die Verwaltung insgesamt mit der Thematik beschäftigt habe, denn es seien mehrere Fachbereiche daran beteiligt. Zudem stelle dies auch eine Frage der Auslegung dar.
Sie erinnerte daran, dass dem AUG bereits vorgetragen worden sei, dass die Verwaltung sich mit dem Thema der möglichen Einschränkungen für Dieselfahrzeuge beschäftigt habe. Die Maßnahmen, die im Ganzen von den verschiedenen Fachbereichen vorgeschlagen worden seien, seien gemäß der vorliegenden Berechnungen des Gewerbeaufsichtsamtes nicht ausreichend zur Erreichung der nötigen Luftgrenzwerte. Seitens der Verwaltung sei dem AUG mit einer Präsentation bereits dargestellt worden, dass laut Aussage des Gewerbeaufsichtsamtes die Grenzwerte erst ca. 2024 erreicht würden.
Dies sei gemäß der gesetzlichen Lage, die seit dem Jahr 2015 die Einhaltung der Werte fordere, natürlich nicht ausreichend. Insoweit sei die Stadtverwaltung, insbesondere bei einem evtl. Gerichtsverfahren, dazu verpflichtet, vortragen zu können, dass sie sich mit diesen Fragestellungen beschäftigt habe. Dazu gehöre u.a. natürlich auch die Fragestellung, ob Fahreinschränkungen für bestimmte Fahrzeugarten dafür sorgen könnten, an einzelnen und betroffenen Straßen der Stadt die Grenzwerte einzuhalten.

Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits Fahrverbots- Schilder beantragt habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bestätigte, dass bestimmte Typen von Verbotsschildern beantragt worden seien, um in Erfahrung zu bringen, ob diese überhaupt genehmigt würden, da diese Schilder nicht in der Anlage der StVO existierten und einer Genehmigung bedürften. Die Aussage des Landes sei dann gewesen, dass eine Genehmigung nicht erfolgen würde. Dies sei wichtig, um vor Gericht abschließend argumentieren zu können, wie sich die Situation darstelle. Dem Gericht gegenüber müsse dargelegt werden können, dass die Stadt wirklich alle notwendigen Prüfungen durchgeführt habe. Dies bedeute natürlich nicht, dass für alle geprüften Maßnahmen auch eine Umsetzungsabsicht durch die Stadt bestehe, aber das Gericht verlange dennoch die entsprechende Prüfung. Dies stelle die rechtliche Situation dar, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.
5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP zur
vermehrten Einrichtung von Notfallorientierungspunkten
(Drucks. Nr. 0320/2019)
Ratsherr Engelke stellte den Antrag kurz vor. Notfallorientierungspunkte würden eine wichtige Hilfe an Punkten in der Stadt darstellen, die u. a. bei Notrufen örtlich schwierig einzugrenzen seien, wie z. B. bei der Standortangabe "am Maschsee". In anderen Kommunen habe man das Konzept schon konsequent umgesetzt, bspw. durch das Nummerieren von Parkbänken.
Im Jahr 2017 habe es bereits einen Antrag zu Notfallorientierungspunkten in der Eilenriede gegeben. Diese Idee wolle man nun erweitern, indem man solche Punkte auch für etwas außerhalb liegende Radwegeverbindungen oder für ausgewählte Orte oder Sitzbänke im Stadtgebiet vorschlage. Die Umsetzung sei recht preisgünstig und biete mehr Sicherheit für alle Menschen.

Ratsherr Bindert ergänzte dazu, dass er vor Kurzem mit dem Vorsitzenden eines Behinderten- und Blindenverbandes gesprochen habe. Dieser habe den Vorschlag gemacht, die Schilder für die Notfallorientierungspunkte zusätzlich in Braille-Schrift auszustatten, um Menschen mit Seh- Einschränkungen die Möglichkeit zur Orientierung zu erleichtern.

Ratsherr Wolf erinnerte daran, dass viele ältere Menschen keine Handys mit einer automatischen Standortermittlung besäßen und Rettungskräfte bei eingehenden Notrufen dann teilweise Schwierigkeiten beim Ermitteln des jeweiligen Standortes hätten. Dafür könnten die Notfallorientierungspunkte ebenfalls hilfreich sein.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung -
Bodestraße Süd,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen)

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

6.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2914/2018
(Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung -
Bodestraße Süd, Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0138/2019)

Ratsherr Hirche stellte den Antrag kurz vor.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

6.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung -
Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0104/2019 mit 4 Anlagen)

Einstimmig





6.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652, 1. Änd. -
Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0105/2019 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

6.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 – Heisterholzwinkel-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0425/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

6.5. Schwarze Heide - West
Beschluss für den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Einleitungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 0165/2019 N1 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

6.6. Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Oberricklingen Süd-West
(Drucks. Nr. 0001/2019 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette

Berichtet

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Ratsherr Oppelt kam auf umfangreiche Baumfällungen zu sprechen, die jüngst in der Lüerstraße im Zooviertel stattgefunden hätten. Er sei überrascht über die Brutalität, mit der die Stadt gegen die schöne Begrünung vorgegangen sei. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Stadt hier mit zweierlei Maß messe und sich scheinbar bei Bedarf über die eigenen Regelungen und die Baumschutzsatzung hinwegsetze.
Er fragte, auf welcher rechtlichen Grundlage die Fällungen durchgeführt worden seien und warum auch hier die Durchführung in einer Art "Nacht-und-Nebel-Aktion" kurz vor dem Ende der Baumfällsaison stattgefunden habe, anstatt vorher die Anwohner*innen zu den Planungen zu befragen.
Zudem sei die CDU darüber verärgert, wie die zugehörige Drucksache gestaltet worden sei. Aus dieser sei das erfolgte, massive Baumsterben nicht im Vorfeld hervorgegangen. Im Gegenteil sei der Text irreführend formuliert und solle wohl den Eindruck erwecken, dass keine großen Handlungen in Richtung Baumfällungen geplant worden seien. Auf diese hätte eindeutig hingewiesen werden müssen. Man habe nun ca. zwei Drittel des dortigen Baumbestandes abgeholzt, darunter auch einige wunderschöne Einzelexemplare, wie etwa eine Kaukasische Flügelnuss. Es sei bedauerlich, dass man solche Bäume nicht in die Planungen des neuen Schulgeländes einbezogen habe.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 1251 das Planungsrecht für das geplante Neubauvorhaben gegeben sei. Darin sei für die Örtlichkeit eine Gemeinschaftsbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule" festgesetzt worden.
Die geplante Änderung des Bebauungsplans beziehe sich ausschließlich auf die Absicherung der außerschulischen Vereinsnutzung für die Sporthalle. Alles andere sei durch das Planungsrecht abgedeckt. Die Sporthalle werde also auch dann gebaut werden, wenn man den Bebauungsplan nicht ändere. Sie würde dann jedoch ausschließlich von der Schule genutzt werden, nicht zusätzlich auch von Sportvereinen. Demnach sei die rechtliche Grundlage gegeben.
Der Schulumbau selber sei mit der Drucksache Nr. 2407/2018 beschlossen worden. Aus Sicht der Behörde, die die Fällanträge prüfe und die Genehmigungen erteile, war daher ersichtlich, dass es sich um ein seriöses und ernsthaftes Bauvorhaben handele, welches kurz vor der Realisierung stünde. Der Rat der Stadt habe diesem Vorhaben auch zugestimmt. Daraus wäre für die Kolleg*innen des Baumschutzteams ersichtlich gewesen, dass der Schulbau tatsächlich erfolgen solle.
Die Dringlichkeit der Umsetzung der Baumaßnahme - noch vor der nächsten Fällsaison ab Oktober 2019 - leite sich aus dem engen Zeitplan des Schulbaus ab. Dieser Zeitplan sei in den entsprechenden Drucksachen und in den Vorträgen vor den zuständigen Ausschüssen auch so dargelegt worden.
Der erste Bauabschnitt solle bis Mitte 2020 fertiggestellt werden. Ab 2020 erfolge die Umstellung auf das neue Schulsystem, welches mit steigenden Schüler*innenzahlen bzw. Schuljahren der einzelnen Schüler*innen an dieser Schule einhergehen werde. Daher sei der Raumbedarf höher und der Schulhofumbau nötig.
Im März 2019 wolle man die Abrissarbeiten realisieren. Die genehmigten Fällungen sowie der enge Zeitplan seien tatsächlich notwendig gewesen, um u. a. die gesetzliche Schulpflicht einhalten zu können.
Die Baumschutzsatzung sage in § 5, Abs. 1 b aus, dass eine Ausnahme von den Verboten des § 3 zu erteilen sei, "wenn eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen" verwirklicht werden könne. Dies sei hier der Fall. Die rechtlichen Grundlagen für die Fällungen seien damit gemäß der Regelungen der Baumschutzsatzung, des Bebauungsplans und des Ratsbeschlusses gegeben.
Weiterhin wolle sie darauf hinweisen, dass die Baumfällungen in der Anwohner*innenversammlung zu den Planungen ausdrücklich angekündigt worden und nicht überraschend erfolgt seien.

Ratsherr Semper ergänzte zum Redebeitrag von Ratsherrn Oppelt, dass die Drucksache zu den Maßnahmen einen möglichst umfangreichen Erhalt des Baumbestandes verspreche. Der Wortlaut sei irreführend, weil nicht klar werde, dass mit den geplanten Fällungen der überwiegende Baumbestand erfasst werden solle. Daher wäre Kritik hier völlig gerechtfertigt.
Weiterhin halte er die dargestellte Herleitung der Baumfällgenehmigung für fragwürdig.

Die Verwaltung stütze sich bei dieser Begründung auf den alten Bebauungsplan, obwohl bereits ein neuer im Verfahren sei. Rein theoretisch sei es immerhin möglich, dass die Ratsgremien noch Abwandlungen für die Bereiche der Abholzungen beschlössen. Daher halte er es für nicht unbedingt zulässig, sich auf alte Planungen zu stützen. Zudem müsse für die Beurteilung, ob eine bauliche Nutzung möglich wäre oder nicht, dies in Form eines Bauantrags konkretisiert werden, doch ein solcher läge, außer einigen Visualisierungen dazu, anscheinend noch nicht vor. Man dürfe nicht auf die Art vorgehen, für eine Fläche eine Bauabsicht zu erklären und dann sofort - im vorauseilenden Gehorsam - alle Bäume zu entfernen, obwohl die genauen Planungen noch gar nicht feststünden.
Er bat daher um eine genauere Darstellung und Begründung der Verwaltung zur Herleitung der Rechtsgültigkeit, denn glasklar fände er die bisherige Darstellung noch nicht.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte dazu, dass man der Angabe in der Drucksache, so viele Bäume wie möglich zu erhalten, nachgekommen sei. 53 der vorhandenen Bäume seien erhalten geblieben, 41 hätten hingegen leider gefällt werden müssen, weil der Bau sonst nicht umsetzbar gewesen wäre. Da der Drucksache vor nicht allzu langer Zeit vom Rat zugestimmt worden sei, könne auch von einer Zustimmung des Rates zum Bebauungsplan ausgegangen werden. Ansonsten würde dies bedeuten, dass der Rat seine Meinung innerhalb weniger Wochen völlig umkehre. Die Planungen für die Schule lägen sehr detailliert vor und seien, mit Umrissen und Kartenmaterial, bereits umfangreich in verschiedenen Rats- Ausschüssen und Stadtbezirksräten vorgestellt worden. Die Planungen lägen also im Detail vor und der Bauantrag sei ebenfalls gestellt worden. Da diese Pläne bereits vor Monaten bekannt gemacht worden seien, könne man sie nun nicht als überraschend ansehen. Zudem habe sie auf den ausgesprochen engen Zeitplan hingewiesen, weshalb bezüglich der Planungen leider keinerlei Alternative zu finden sei.

Ratsherr Bindert bestätigte, dass die Drucksache bereits in allen Details erörtert worden sei, inklusive der anstehenden Fällungen. Dabei sei seitens der Verwaltung offen klargestellt worden, dass zwar der Erhalt möglichst vieler Bäume geplant sei, es aber in bestimmten Bereichen zum totalen Kahlschlag kommen müsse, weil es anders nicht umsetzbar sei. Warum man dies in der Drucksache nicht so dargestellt habe, sei ihm nicht bekannt. Auf eine Nachfrage von ihm zur Drucksache hätte die Verwaltung die Rückfrage gestellt, ob die Drucksache bezüglich der Fällungen noch geändert werden müsse. Hierzu seien jedoch keine Wünsche seitens der Fraktionen erfolgt. Dass sich die CDU nun im Nachhinein als Verfechter der Bürger*innen oder der Bäume gebe und es zudem fragwürdig finde, wenn die Stadt dafür Sorge tragen wolle, den Schulunterricht zu gewährleisten, finde er merkwürdig.

Ratsherr Hofmann fragte, ob statt der erwähnten "Kaukasischen Flügelnuss" nicht vielmehr einheimische Gehölze und Bäume zur Biodiversität in der Stadt beitragen würden, da sie den Insekten wesentlich mehr Lebensraum böten. In diesem Sinne sei es dann fraglich, ob man den erwähnten Baum erhalten müsse.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass die Baumschutzsatzung hier nicht differenziere. Insoweit sei natürlich auch ein Baum wie die Flügelnuss schützenswert.

Ratsherr Engelke berichtete, dass es zum Bauvorhaben eine sehr umfangreiche und informative Veranstaltung gegeben habe. Aus der Politik seien exakt zwei Personen anwesend gewesen, nämlich die Bezirksbürgermeistern Kupsch und er selbst als ihr Stellvertreter. Man hätte dort sehr schön erleben können, was die Anwohner*innen zu dieser ersten Vorstellung des geplanten Vorhabens wirklich zu sagen gehabt hätten. Leider hätte dies die Politik überhaupt nicht interessiert. Dort hätten jedoch alle beteiligten Fachbereiche der Stadt sogenannte "Informationsinseln" aufgebaut, an denen man nach dem allgemeinen Vortrag zu den Planungen die einzelnen Mitarbeiter*innen noch zusätzlich hätte befragen können. Auch der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hätte eine solche Insel mit Infomaterialien zu den Bäumen gehabt.
Es sei klar gesagt worden, dass mehr Bäume erhalten als abgeholzt werden sollten. Auch Ersatzpflanzungen, als Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Baumschutzsatzung, seien angesprochen worden.
Dort hätte man sich also über die Planungen ausführlich informieren können, dazu wäre allerdings eine Anwesenheit unerlässlich gewesen. Wie er bereits erwähnt habe, sei die Beteiligung aus der Politik jedoch leider kaum vorhanden gewesen.
Im Stadtbezirksrat Mitte hätte die dortige CDU-Fraktion im Übrigen der Drucksache zugestimmt. Die FDP-Fraktion dieses Stadtbezirksrats hätte zudem einen Antrag auf weitere, über die nötigen Ersatzpflanzungen hinausgehende Pflanzungen gestellt.
Daher könne er die Kritik der CDU-Ratsfraktion nicht nachvollziehen. Die Fällungen seien keine Nacht- und Nebel-Aktion gewesen, sondern alle vorher klar bekanntgegeben worden.
Bei der Informationsveranstaltung seien viele Anwohner*innen gewesen, die sich auch am Stand des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün erkundigt hätten. Niemand habe dort groß gegen die geplanten Fällungen protestiert. Er könne sich vorstellen, dass die jetzige Aufregung nur von wenigen Personen verursacht worden sei, um Aufsehen zu erregen. Da diese nun bereits einen entsprechenden Artikel in der Presse bekommen hätten, dürfe man sich fortan gerne wieder beruhigen.

Ratsherr Oppelt wies die Kritik von Ratsherrn Engelke zurück. Es käme nicht darauf an, wer in welcher Informationsveranstaltung gewesen sei. An solchen könnten natürlich auch nicht alle Einwohner*innen teilnehmen. Wenn die Verwaltung von Anfang an sauber, offen und ehrlich gespielt hätte, wäre in der Drucksache vermerkt worden, dass ein ganz erheblicher Anteil der Bäume auf dem Gelände gefällt werden müsse. Jedoch sei stattdessen in der Drucksache suggeriert worden, dass der größte Teil der Bäume erhalten bleiben solle. Die wahren Informationen seien dann in irgendwelchen kleinen Gebäude- Kommissionen versteckt worden.
Da die Erste Stadträtin auf die Frage von Ratsherrn Semper zu einer Herleitung der Rechtmäßigkeit der Fällungen noch nicht eingegangen sei, könne man zumindest eine Protokollantwort erwarten. Auch ihm erschienen die bisherigen Ausführungen, rechtlich gesehen, auf recht wackeligen Füßen. Zu erwarten, dass ein zukünftiger Bebauungsplan sehr ähnlich wie die Drucksache ausfallen werde, sei zu unsicher. Jedoch bestünde durchaus noch die Möglichkeit zahlreicher Änderungen, wie z. B. an der Kurvatur des Gebäudes. Sicherlich habe die CDU dem Bau einer Schule zugestimmt, aber nicht den Fällungen in der erfolgten Form. Dies könne im weiteren Verfahren durchaus noch geklärt werden.

Ratsherr Hirche bemerkte, dass das neue Engagement der Fraktionen für den Schutz von Umwelt und Bäumen erfreulich sei. Dies wäre auch im Fall der Wiesenstraße wünschenswert gewesen, wo viel abgeholzt worden sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, dass die rechtliche Darstellung gerne schriftlich nachgereicht werden könne.

Ratsherr Semper erinnerte daran, dass im Normalfall zunächst ein Bauantrag eingereicht werde und auf dessen Grundlage dann ggf. entsprechende Fällgenehmigungen erteilt würden. Im vorliegenden Fall habe man jedoch den Eindruck, dass es andersherum gelaufen sei und hier mit zweierlei Maß gemessen werde, was auch für viele Einwohner*innen nicht nachvollziehbar sei.
Dazu und zum grundsätzlich in der Genehmigung befindlichen Verfahren hätte die CDU gerne eine entsprechende Klärung und Darstellung der Verwaltung.

Protokollantwort:

In Absprache mit OE 30.1 (Fachbereich Recht) können folgende Aussagen getroffen werden:



Die Baumfällungen wurden genehmigt, weil
- das Planungsrecht für das geplante Neubauvorhaben gegeben ist. Der Bebauungsplan Nr. 1251 setzt eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest. Es gibt somit einen rechtsgültigen B-Plan. Die geplante Änderung des B-Plans bezieht sich ausschließlich auf die Absicherung der außerschulischen Vereinsnutzung. Es geht also dabei nicht um bauliche Veränderungen.

- Der Schulumbau selbst wurde in der vertraulichen Drucksache Nr. 2407-2018 beschlossen. Da es sich dabei um eine Entscheidung des Rats handelt, war die Ernsthaftigkeit/ Seriosität des Bauvorhabens klar erkennbar.

- Die Dringlichkeit der Umsetzung der Baumaßnahmen noch vor der nächsten Fäll-Saison im Oktober 2019 leitet sich aus dem engen Zeitplan des Schulumbaus ab. Der 1. Bauabschnitt soll bis Mitte 2020 fertig gestellt sein. Ab 2020 erfolgt die Umstellung auf das Schulsystem G9, welches mit steigenden Schülerzahlen einhergeht.
Der Schulumbau ist daher dringend nötig, um diesem Sachverhalt gerecht zu werden. Bereits im März 2019 sollen die Abrissarbeiten realisiert werden. Hierzu sind die genehmigten Baumfällungen notwendig.

- Insofern konnte der Baumschutz nach §5 b) (Ausnahmen und Befreiungen: „ ...eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann“) die Fällungen genehmigen.

Behandelt



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian beendete die Sitzung um 16:22 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll








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