Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 25.02.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.02.2019)
Protokoll (erschienen am 13.04.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 11.03.2019

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 25. Februar 2019,
Stadtteilzentrum Nordstadt e.V. Bürgerschule, Klaus-Müller-Kilian-Weg 2, 30167 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.00 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Ricken) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schnare ab TOP 3 (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
(Bezirksratsherr Schrank) (Die Partei)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Winter) (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanager
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Frau Rabe Stadtbezirksplanung
Frau Klinke FB Tiefbau
Frau Schäfer Bereich Sanierung

Presse:
Frau Hilbig HAZ




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0482/2019)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.11.2018
- öffentlicher Teil

6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

6.1. Bericht von der Klausurtagung am 23.01.2019

7. S A N I E R U N G

7.1. Bericht aus der Sanierungskommission

8. Information über Bauvorhaben

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Gehwegparken
(Drucks. Nr. 15-0271/2019)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Anfrage zur Entscheidung Wasserzulauf siehe Drucks. Nr. 15-2101/2018 S1
(Drucks. Nr. 15-0478/2019)

9.3. der Fraktion DIE LINKE.

9.3.1. (Miet-)Preistreibende Effekte durch Entwicklung des „Bumke-Geländes“ zum Wohnquartier
(Drucks. Nr. 15-0466/2019)

10. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

10.1. E N T S C H E I D U N G E N

10.1.1. Barrierefreier Umbau des Bereiches vor dem Haupteingang zur Christuskirche am Engelbosteler Damm sowie der Behindertenstellplätze und des Zugangs zur Stadtbahnhaltestelle vom Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-0268/2019 mit 1 Anlage)

11. A N H Ö R U N G E N

11.1. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

11.2. Sanierungsgebiet Soziale Stadt Hainholz
Erneuerung Spiel- und Stadtgrünplatz Fenskestraße in Hannover-Hainholz
(Drucks. Nr. 0433/2019 mit 2 Anlagen)

12. A N T R Ä G E

12.1. der CDU-Fraktion

12.1.1. Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0479/2019)

12.1.2. Änderung der Radwegführung im Bereich der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0480/2019)

12.1.3. Erneuerung von LED Bodenleuchten auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Vinnhorster Weg/Schulenburger Landstraße und Neuinstallation von LED Bodenleuchten im Kreuzungsbereich Mecklenheidestraße/Schulenburger Landstraße
(Drucks. Nr. 15-0481/2019)

12.1.4. Geplanten Kreuzungsausbau Alt Vinnhorst/Beneckeallee - Höhe Vinnhorster Bahnhof durchführen mit klarer, einfacher Straßenführung sowie Ampelsicherung (Drucks. Nr. 15-2919/2018)

12.1.5. Änderung der Verkehrsführung und Sicherung der Kreuzung Alt-Vinnhorst/Beneckeallee (Drucks. Nr. 15-2921/2018)

12.1.6. neuer Interfraktioneller Änderungsantrag zu
Drucks. Nr. 15-2919/2018 und 15-2921/2018
Kreuzungsausbau Alt Vinnhorst/Beneckeallee - Höhe Vinnhorster Bahnhof
(Drucks. Nr. 15-0600/2019)

13. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0591/2019)

14. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

15. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.11.2018
- nichtöffentlicher Teil



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie berichtete, Bezirksratsherr Ricken sei aus beruflichen Gründen verzogen und habe daher sein Mandat niedergelegt.
Sie begrüßte Herrn Schnare, der in der heutigen Sitzung als sein Nachfolger verpflichtet werde.
Zu TOP 5 erläuterte sie, dass das Protokoll vom 05.11.2018 in der heutigen Sitzung genehmigt werden könne, die Anmerkungen von Herrn Rahabi seien berücksichtigt worden.
Zu TOP 10.1. begrüßte sie Frau Kniep vom Fachbereich Tiefbau, die für Fragen zur Verfügung stand sowie die Pastorin der Christuskirche, Frau Sonnenburg.
Zu TOP 12.1.4. und TOP 12.1.5. habe es eine Nachreiche gegeben, man habe sich zu dieser Thematik auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigt, dieser wurde unter TOP 12.6. auf die Tagesordnung genommen.
Zu TOP 13 gab es eine Tischvorlage.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0482/2019)

Der Bezirksrat Nord stellte einstimmig fest, dass
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord bei Bezirksratsherrn Sebastian Ricken gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Herr Schnare wurde verpflichtet.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Der Pächter einer Gartenfläche im Bereich Schulenburger Landstraße/KGV Friedenau bedankte sich für das bisherige Abstimmungsverhalten des Bezirksrates. Er lud zur Verdeutlichung der Sachlage alle Mitglieder des Bezirksrates für Freitag, 15.03.2019 ab 15.00 Uhr in den Garten der Familie Hutschenreither, Schulenburger Landstraße 154 c ein.
Ein Mitglied des Arbeitskreises Verkehr gab zur vorliegenden Drucksache unter TOP 11.1. das Statement ab, dass das Abreißen von Häusern für die Erstellung von Rad- und Fußwegen unverhältnismäßig und nicht nötig sei. Zu TOP 12..1.2. sagte er, dass ein durchgehendes Fahrwegniveau besser wäre. Man könne auch Zebrastreifen sicherer gestalten, ggfs. sein der Bau eines Minikreisels zum Ausbremsen des Verkehrs eine Lösung.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, es stimme, dass Fahrradfahren in Vinnhorst sehr gefährlich sei. Der Bezirksrat gebe hierzu einen Anstoß, man müsse nun die Stadtverwaltung Lösungsmöglichkeiten prüfen lassen.


Mehrere Vertreter der Gruppe "Netzwerk Wohnen für Alle" waren zur Sitzung anwesend und vertraten folgende Anliegen:
Bezüglich der Nachnutzung des BUMKE Geländes plädierte ein Mitglied für den Erlass einer Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung durch die Stadt Hannover.
Eine Bürgerin äußerte sich erschreckt über die Preisentwicklung im Immobilienbereich und forderte von der Politik konsequentes Handeln ein, um dieser Entwicklung Einhalt zu bieten.
Ein Bewohner aus der Warstraße äußerte sich positiv zum Engagement des "Netzwerkes Wohnen für Alle" und fragte, welche Chancen der Bezirksrat sehe, das neue Wohngebiet auf dem BUMKE Gelände Autofrei zu halten und die Mietpreise mitgestalten zu können.
Eine weitere Aktive des Netzwerkes plädierte für den Schutz der sozialen Strukturen. Es wäre niemand gegen den Zuzug neuer Leute, aber es dürfe dadurch keine Verdrängung stattfinden. Die bisherigen Bewohner müssten die Möglichkeit haben, zu bleiben.
Ein weiteres Mitglied des Netzwerkes richtete einen Aufruf an die Stadt Hannover und den Bezirksrat, dafür zu sorgen, dass beim BUMKE Gelände keine Situation eintrete wie bei der Vermarktung der ehemaligen Landesfrauenklinik.
Hierzu sagte Bezirksbürgermeisterin Geschke, der Dialog mit dem Investor sei noch nicht abgeschlossen. Eine weitere öffentliche Veranstaltung zum BUMKE Gelände werde in der nächsten Woche stattfinden.

TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.11.2018 - öffentlicher Teil
Das Protokoll (öffentlicher Teil) wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 6.1.
Bericht von der Klausurtagung am 23.01.2019
Ratsfrau Neveling berichtete, auf der Klausurtagung sei über das im Jahr 2018 Erreichte sowie über die Planungen für das Jahr 2019 gesprochen worden.
Viele junge geflüchtete Männer seien untergebracht worden. Diese hätten tagsüber Deutschunterricht und arbeiteten häufig abends für Zeitarbeitsfirmen, so dass nicht alle an den Angeboten des Nachbarschaftskreises teilnehmen konnten.

Ein Schwerpunkt sei das Thema Öffentlichkeitsarbeit, ein neues Faltblatt werde entwickelt, ebenso gäbe es Informationen im Netz unter dem Link www.hannover.de/integrationsbeirat13

Zum Thema Rassismus unter Migranten werde sich der Integrationsbeirat Nord Fachreferenten einladen.
Am 21.03.2019 werde im La Buca ein Essen für Ehrenamtliche des Nachbarschaftskreises gegeben. Bisher seien 27 Personen angemeldet, sie lud hierzu auch alle interessierten Bezirksratsmitglieder zur Teilnahme ein.
Bezirksbürgermeisterin Geschke ergänzte, dies sei eine gute Gelegenheit, "Danke" zu sagen für die Leistung der Ehrenamtlichen und dem Engagement bereits seit dem Jahr 2015.

TOP 7.
S A N I E R U N G

TOP 7.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksbürgermeisterin Geschke gab einen kurzen Bericht. Es wurden Entwicklungen in Hainholz geschildert. Der Bunker in der Bömelburgstraße werde umgebaut, es entstehen 75 Wohnungen inclusive einer Tiefgarage. Die unter TOP 11.2. vorliegende Drucksache zum Spiel- und Stadtgrünplatz Fenskestraße wurde ausführlich vorgestellt.

Die Drucksache wurde einstimmig von der Sanierungskommission befürwortet. In der Voltmerstr.18 - 20 werden 16 Seniorenwohnungen entstehen. Die Bömelburgstr.21 werde aufgestockt. Über den Hainhölzer Markt sei lebhaft diskutiert worden. Das Projekt Teegarten 2018/ Planung 2019 sei vorgestellt worden.

TOP 8.
Information über Bauvorhaben
Frau Rabe berichtete anhand einer Präsentation über verschiedene Vorhaben im Stadtbezirk.
Vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung im Gewerbegebiet habe bei der Schulenburger Landstraße 139 b eine Bauherrenberatung stattgefunden, der dortige Pflanzstreifen werde auch hergerichtet. Die Dächer der Gebäude Engelbosteler Damm 40 - 42 werden ausgebaut. Ebenfalls werde die vonovia Balkone anbauen, eine Visualisierung wurde gezeigt. Es solle ein verträgliches Miteinander von ansässigen Betrieben und Wohnen erreicht werden.
Frau Rabe nahm Bezug auf den vom Bezirksrat beschlossenen Antrag zur Stärkung der östlichen Nordstadt und erläuterte die daraus resultierenden Ziele und Fragestellungen. Ebenso die hierfür notwendigen Verfahrensschritte.
- die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt -
Die Dialogrunde zur Entwicklung des nördlichen Engelbosteler Dammes kommt am 09.05.2019 um 18.00 Uhr bei der AWO im Horst-Fitjer-Weg erneut zusammen.

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Gehwegparken
(Drucks. Nr. 15-0271/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja trug die Anfrage vor.

In der Antwort auf die Anfrage von B90/Die Grünen auf das Gehwegparken
in der Straße ,Herrenhäuser Kirchweg' (DR 15-2069/2018 F1) wird ausgeführt, dass
das halbhohe Gehwegparken [ist] weder angeordnet noch baulich oder markierungstechnisch vorgesehen (ist), wurde allerdings in den vergangenen Jahren aufgrund des hohen Parkdrucks geduldet'.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. In welchen Straßen im Stadtbezirk Nord (bitte um Aufzählung) ist das halbhohe
Gehwegparken ohne verkehrsbehördliche Anordnung erlaubt oder wird geduldet?

2. Ist die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und insbesondere von Rad fahrenden
Kindern - z.B. durch aufschlagende KFZ-Beifahrertüren - auf den Gehwegen
bei einem halbhohen Gehwegparken noch gewährleistet?

3. Welche Mindestbreite soll ein Gehweg bei einem erlaubten halbhohen Gehwegparken
haben?


Antwort zu Fragen 1 und 2:
Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Das halbhohe Gehwegparken ist ausschließlich dort erlaubt, wo es entweder durch Zeichen 315 StVO oder durch entsprechende Parkflächenmarkierung angeordnet ist.
Das Gehwegparken stellt grundsätzlich eine Ausnahme dar und wurde Stadtbezirk Nord betrifft u.a. in der Glünderstraße und der Alleestraße angeordnet.
Sind zuvor genannte Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden. Ordnungswidriges Verhalten kann grundsätzlich nicht geduldet werden.

Natürlich gilt im Falle des zulässigen Parkens auf Gehwegen zum Schutz der Fußgänger- und Radverkehrs § 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach sich Jede/r so zu verhalten hat, dass kein/e Andere/r geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Würde an einer einzelnen Örtlichkeit eine besondere dahingehende Unfallauffälligkeit auftreten, würde ggf. auch das Gehwegparken aufgehoben werden.

Antwort zu Frage 3:
Gemäß den aktuellen, verbindlichen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ darf nach Ziffer 1 das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn u.a. genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsfall bleibt. Dabei sind auch die örtliche Gesamtsituation (z.B. Anzahl der Grundstückszufahrten mit deutlich höherer verbleibender Fläche für den Verkehr von zu Fuß Gehenden) sowie die Interessen aller am Verkehr Teilnehmenden (auch der Bedarf an Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum) zu berücksichtigen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn es sich um Verkehrsanlagen im Altbestand handelt.

Im Baustellenfall ist grundsätzlich eine Mindestbreite für Fußwege von 1,5m gefordert, bei kurzen Einengungen sogar nur 1 m.

Ratsherr Nicholls sagte, halbhohes Parken sei auf verkehrliche Gründe zurückzuführen.
Man dürfe nicht nur den Bürgersteig im Auge behalten, sondern auch die Straße.
Der Stadtverwaltung seien die Risiken bewusst, aufgrund des verringerten Straßenquerschnitts sei auch kein Fahrradfahren in beide Richtungen zugelassen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte, dies sei eben wegen der Duldung des halbhohen Parkens nicht möglich.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Anfrage zur Entscheidung Wasserzulauf siehe Drucks. Nr. 15-2101/2018 S1
(Drucks. Nr. 15-0478/2019)
Ratsherr Nicholls trug die Anfrage vor.
Die Verwaltung antwortete sehr umfassend über den Antrag vom Stadtbezirksrat Nord über einen neuen Wasserzulauf zum Mittellandkanal – hinter dem Haus, Dörpefeld 46. Der vom Stadtbezirk Nord vorgeschlagene neue Abfluss zum Mittellandkanal wurde aber seitens der Verwaltung aus Kostengründen und aufgrund eines nach Einschätzung der Verwaltung zu umfangreichen Aufwandes abgelehnt. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass meistens bei Schadensfällen die erste Reaktion von den Betroffenen der Ruf nach leistungsstärkeren Kanälen sei. Genau dies wurde jedoch nicht eingefordert, sondern es wurde vielmehr ein konkreter Vorschlag unterbreitet. Dazu führen Sie auf Seite 2 die notwendigen Arbeiten sowie die rechtlichen Aufwände an und einen erheblichen Kostenaufwand.

Im Hinblick auf absehbare Starkregenereignisse auch in diesem Jahr sollte zur Vermeidung von Schäden bei Betroffenen die in der ersten Entscheidung Nr.: 15-2101/2018 S1 dem Stadtbezirksrat Nord avisierte hydrodynamische Berechnung zeitnah erfolgen, damit eine Umsetzung der Folgerungen daraus umgehend erfolgen kann.


Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wurde in den letzten Jahren eine Überlaufleitung zum Mittellandkanal errichtet?
2. Wenn ja, wo und wie viel hat er gekostet?

3. Wird sichergestellt, dass eine mögliche bauliche Umsetzung der Folgerungen aus den Planungsvarianten im Nachgang zu den hydrodynamischen Berechnungen noch vor Anfang Herbst 2019 vollzogen werden kann?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage1:

Nein, eine solche lokale Einzellösung wurde in den letzten Jahren nicht realisiert.

Antwort zu Frage 2: Entfällt


Antwort zu Frage 3:

Die ersten Ergebnisse der hydrodynamischen Nachrechnung werden uns im Juni 2019 vorliegen. Sofern die Ergebnisse zeigen, dass die für Sanierung bestehender Entwässerungsnetze empfohlenen Überstauhäufigkeiten nicht eingehalten werden, erfolgt in der Entwurfsplanung die Betrachtung möglicher Sanierungsalternativen. In der weiterführenden Ausführungsplanung wird die Lösungsvariante für die Vergabe und Baudurchführung vorbereitet, wozu neben der Abfrage der Kampfmittelfreiheit auch die Erstellung eines Baugrundgutachtens sowie eine umfangreiche Leitungskoordinierung erforderlich ist.

Für diese einzelnen planungs- und vergaberechtlichen Schritte sind entsprechende Fristen einzuhalten, so dass nach Planungsbeginn im Sommer 2019 frühestens mit einem Baubeginn für eine evtl. erforderliche Sanierungsmaßnahme im April bzw. Mai 2020 gerechnet werden kann.
Hier bleibt jedoch noch der Hinweis darauf, dass der Eigentümer des Hauses Dörpefeld 46 den ihm in der Betriebsausschusssitzung am 07.08.2017 empfohlenen Eigenschutz gegen zukünftige Starkregenereignisse in der Form realisiert hat, dass er mit einem Stahlblech entlang der Grundstückskante seine Lichtschächte vor Überflutung gesichert hat. Somit besteht hier keine außerordentliche Gefährdung, sodass eine ordnungsgemäße Sanierungsplanung gemäß den Bemessungsgrundlagen in diesem Einzugsgebiet durchgeführt werden sollte.

TOP 9.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 9.3.1.
(Miet-)Preistreibende Effekte durch Entwicklung des „Bumke-Geländes“ zum Wohnquartier (Drucks. Nr. 15-0466/2019)
Bezirksratsherr Rahabi trug die Anfrage vor.

Nach Erwerb des Grundstückes der Firma Hermann Albert Bumke GmbH & Co. KG Hannover (Engelbosteler Damm 5 und 9 sowie Oberstraße 3, 4 und 7) will die Firma Theo Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co. KG als neue Eigentümerin dieses zu einem „urbanen und vielfältigen“ Wohnquartier (ggf. mit Gewerbe- und/oder Einzelhandelsflächen) entwickeln.

Im Vorfeld und am Rande der aufgrund überwältigenden Andrangs auf einen späteren Termin verschobenen ersten Runde zur Bürger*innenbeteiligung am 31.1.2019 wurde deutlich, dass viele Bürger*innen befürchten, dass die durch den Um- bzw. Neubau entstehenden Wohnungen insbesondere für Normalverdiener*innen und Transferleistungsempfänger*innen nicht bezahlbar sein werden und zusätzlich (miet-)preissteigernd auf das weitere Wohnumfeld in der Nordstadt wirken.

Vor einer möglichen Wohnbebauung ist eine Änderung des derzeit gültigen Bebauungsplanes notwendig, bei dem beispielsweise durch die Festlegung von notwendigen Anteilen geförderten Wohnraums sowie Festlegungen mittels städtebaulicher Verträge mit dem Investor seitens der Politik Einfluss auf die Umgestaltung des Geländes genommen werden kann.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Jenseits des bereits bei anderen Bauprojekten genutzten Mittels der Festlegung einer Quote für geförderten Wohnraum – welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung noch, dämpfend auf zukünftige Mietpreise auf dem „Bumke-Gelände“ einzuwirken?

2. Plant die Verwaltung mit Aufstellung der Neufassung des Bebauungsplans Festlegungen, wie z.B. eine oben genannte Quote für geförderten Wohnraum (wenn ja: in welcher Höhe und für welchen Zeitraum?) oder den Einsatz weiterer Festsetzungen im Sinne von Frage 1?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

3. Ist es aus Sicht der Verwaltung möglich, durch Festsetzungen im oben genannten Sinne dafür zu sorgen, dass zukünftige Mietpreise auf dem „Bumke-Gelände“ an der unteren Grenze des Mietspiegels der LHH liegen werden, um weitere, in diesem abgebildete Mietpreissteigerungen zu verhindern und wenn ja, durch welche?
Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Mit der vom Fragesteller bereits angedeuteten Änderung des Bebauungsplanes für das „Bumke-Areal“ in der Nordstadt werden planungsrechtliche Regelungen getroffen. Diese beziehen sich vor allem auf die Art der „Nutzung“ (hier Wohnen) und zum „Maß der Nutzung“ (z.B. Geschossigkeit). Ein erster Verfahrensschritt ist mit einem Aufstellungsbeschluss bereits abgeschlossen.

Parallel zu diesem Bebauungsplan, der bodenrechtliche Festsetzungen enthält, wird die Verwaltung mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Ein wichtiger Bestandteil eines solchen Vertrages wird eine Vereinbarung für einen Anteil von gefördertem Wohnungsbau sein.

D.h. der Vorhabenträger verpflichtet sich, für 30 % der im Plangebiet zu errichtenden Wohnungen einen Antrag auf entsprechende Wohnungsbaufördermittel zu stellen. Bei dieser Quote (30 %) handelt es sich um eine vom Rat der Stadt beschlossenen Vorgabe, die für die Verwaltung verbindlich ist (Beschluss vom 13.12.2018).

Weitergehende Instrumente mit einer mietpreisdämpfenden Wirkung im Zusammenhang mit einer Umnutzung des Bumke-Areals stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung.

Antwort zu Frage 3:
Wie bereits erwähnt, können in einem Bebauungsplan nur bodenrechtliche Regelungen/Festsetzungen getroffen werden. Das Baugesetzbuch bietet keine Rechtsgrundlage für weitergehende Eingriffe in privatrechtliche Miet- oder Kaufverträge. Eine Mietpreisbindung gilt nur für die öffentlich geförderten Wohnungen, und zwar für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Dieser beträgt beim städtischen Förderungsprogramm je nach Programmteil entweder 15 oder 10 Jahre.

TOP 10.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 10.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 10.1.1.
Barrierefreier Umbau des Bereiches vor dem Haupteingang zur Christuskirche am Engelbosteler Damm sowie der Behindertenstellplätze und des Zugangs zur Stadtbahnhaltestelle vom Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-0268/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-0268/2019 auf und sagte, für eventuelle Nachfragen stehe Frau Kniep vom Fachbereich Tiefbau zur Verfügung.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte, ihre Fraktion habe noch keine Gelegenheit gehabt, sich das Ganze näher anzuschauen. Sie hätten auch ein neues Mitglied und diese Drucksache habe man zur letzten Fraktionssitzung noch nicht vorliegen gehabt. Ihre Fraktion würde sich über weitere Informationen freuen, behalte sich aber vor, das Ganze in die Fraktion zu ziehen, um sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen, da man dann zur Beurteilung eine bessere Vorstellung habe.
Sie wolle aber trotzdem die Informationen der anwesenden Verwaltungsvertreterin anhören.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, dieses Ansinnen hätte man bereits zu Beginn bei der Feststellung der Tagesordnung äußern können.
Sodann erteilte sie Frau Kniep das Wort.
Frau Kniep sagte, sie wolle die Planung gern näher erläutern, um möglichst zu verhindern, dass die Drucksache in die Fraktion gezogen würde, da man zeitlichen Zwängen unterliege. Es wäre gut, wenn man die von der Kirchengemeinde für dieses Jahr geplanten Veranstaltungen von Baumaßnahmen freihalten könne. Es gebe auch bei der Vergabe rechtliche Belange, die eingehalten werden müssten.
Bis zum Jahr 2014 lag der Haupteingang der Christuskirche am Conrad-Wihelm-Hase-Platz. Dann habe ein umfänglicher Umbau mit Sanierung und Änderung des Nutzungskonzeptes der Kirche stattgefunden. Der Haupteingang sei seitdem am Nordportal, dieser sei nur über eine zweistufige Treppenanlage erreichbar. Wenn man in der heutigen Zeit Barrierefreiheit wirklich leben wolle, sei dies sehr ungünstig, da Rollstuhlfahrer nicht ohne Hilfe in die Kirche gelangen können. Teilweise habe man sich mit einer provisorischen Rampe aus Sperrholz beholfen. Die Kirche habe hierzu eigene Architekten beauftragt und sei dann mit der Vorplanung an die Stadt Hannover heran getreten mit dem Ziel, planerisch eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Planung sehe nun vor, dass die Treppenanlage - das Podest insgesamt - erhöht werde, mit dem Ziel, dass im Eingangsbereich keine Treppenstufe mehr vorhanden sei. Im vorderen Bereich werde zum Ausgleich des Höhenunterschiedes eine dritte Treppenstufe angebaut.
Zur Aufnahme der Höhenunterschiede werde es auch ein kleines Sitzmäuerchen aus Granitsteinen geben.
Rollstuhlfahrer können vom E-Damm kommend an der Treppenanlage vorbeifahren, über eine Rampe den Sockel erreichen und so ebenerdig in die Kirche gelangen. Die Ausgestaltung erfolge mit gesägtem Großpflaster mit einem geringen Fugenanteil. Dieser Boden sei mit Rollatoren und Rollstühlen gut befahrbar.
Diese Planungen wurden auch genutzt, um zwei Behindertenparkplätze mit anzuordnen. Vor dem Eingang stehend seien die Plätze auf der rechten Seite geplant. Die Parkplätze werden mit glatten Platten im Format 60/40 befestigt. Die Kirche wünsche sich dieses schon sehr lange. Pastorin Sonnenburg sei auch heute zur Unterstützung dieses Vorhabens anwesend.

Frau Rabe sagte, sie erinnere sich an ihren ersten Ortstermin an der Christuskirche, aufgrund ihrer Erkrankung habe sie diesen im Rollstuhl absolviert und habe genau diese Situation erfahren. Sie wisse, wie schwer es sei, mit einem Rollstuhl in die Christuskirche hinein zu kommen. Auch die Schwerbehindertenbeauftragte der Stadt Hannover sei immer wieder mit diesem Thema befasst.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja stellte eine Nachfrage bezüglich der Größenordnung des Vorhabens. Auf dem Plan entstehe der Eindruck, die ausgebaute Rampe sei fast halb so groß wie die gesamte Kirche. Frau Kniep erläuterte die Größenverhältnisse anhand eines Planes. Man habe eine 6 Meter lange Rampe mit einem maximalen Gefälle von 6%. Sie erstrecke sich aber nur über die Breite von zwei Stellplätzen.

Ratsherr Nicholls begrüßte das Vorhaben ausdrücklich. Es müsse selbstverständlich sein, dass die Christuskirche auch durch mobilitätseingeschränkte Menschen selbstständig genutzt werden könne. Es gebe Situationen, in denen Rollstuhlfahrer die Treppen hochgetragen werden müssten, dies wolle man niemanden zumuten. Es solle auch eine zügige Umsetzung erfolgen.
Was die Größe der erforderlichen Maßnahme angehe, sei der Flächenverbrauch darauf zurückzuführen, dass ein bestimmtes Gefälle einzuhalten sei. Das sehe man ebenso beim Rathaus in Vinnhorst und an der Lutherkirche. Er informierte das Gremium über einen aktuell im Kulturausschuss getroffenen Beschluss, dass die akustischen Verhältnisse in der Christuskirche signifikant verbessert werden sollen. Vor diesem Hintergrund sollte man auch Rollstuhlfahrern ermöglichen an Veranstaltungen teilzunehmen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja beantragte eine Sitzungsunterbrechung um sich mit ihrer Fraktion zu beraten.
Bezirksbürgermeisterin Geschke bat um Berücksichtigung, dass im März keine Sitzung des Bezirksrates stattfinden würde und unterbrach die Sitzung für einige Minuten.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte nach der Sitzungsunterbrechung, dass es ihrer Fraktion keinesfalls darum ginge einen barrierefreien Ausbau eines Kirchenzugangs zu verhindern. Die Intention ihrer Fraktion sei gewesen, dass durch einen Termin vor Ort die Möglichkeit bestanden hätte eigene Ideen zu entwickeln, und ggfs. hierzu einen Änderungsantrag zu stellen, das sei das Ihnen zustehende Instrument. Sie äußerte Bedauern darüber, dass bestimmte Vorlagen so spät vorliegen und sie gedrängt werden sich schnell zu verhalten. Dies wollte sie allen Mitgliedern vor der Abstimmung klar sagen. Sie erklärte sodann die Drucksache nicht in die Fraktion ziehen zu wollen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke gab den Hinweis, dass das gesamte Gremium die Unterlagen zeitgleich erhalten habe.
Vielleicht läge es an der Terminierung der Fraktionssitzungen.
Gegebenenfalls müsse man die Fraktionssitzungen erst abhalten, wenn die Unterlagen vorliegen. So würden es die anderen Fraktionen auch handhaben.

Bezirksratsherr Spatzker äußerte sich zur Verfahrensweise. Im Interkreis sei vom Fraktionsvorsitzenden der Wunsch geäußert worden, dass jemand von der Verwaltung zu dem Thema kommen solle, da ansonsten die Drucksache in die Fraktion gezogen werde. Die Fachfrau aus der Verwaltung sei in der Sitzung anwesend und trotzdem sei zunächst angekündigt worden, die Drucksache in die Fraktion zu ziehen. Man solle sich doch an die Absprachen im Interkreis halten.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja entgegnete, auch nach entsprechender Information durch die Fachverwaltung hätte man zu einer anderen Entscheidung kommen können.

Bezirksbürgermeisterin Geschke ließ sodann über die Drucksache abstimmen.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig
dem barrierefreien Umbau des Bereiches vor dem neuen Haupteingang der Christuskirche sowie der Behindertenstellplätze im Bereich des Haupteinganges und des Zugangs zur Stadtbahnstation vom Engelbosteler Damm aus, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. ca. 140.000 €, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

TOP 11.
A N H Ö R U N G E N

TOP 11.1.
Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 11.2.
Sanierungsgebiet Soziale Stadt Hainholz
Erneuerung Spiel- und Stadtgrünplatz Fenskestraße in Hannover-Hainholz

(Drucks. Nr. 0433/2019 mit 2 Anlagen)
Der Bezirksrat beschloss einstimmig

1. der Erneuerung des öffentlichen Spiel- und des Stadtgrünplatzes Fenskestraße in Hannover-Hainholz mit Gesamtkosten in Höhe von 832.700,- € zuzustimmen,
- Befassungsrecht der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz gem. § 1 (2) der Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 NKomVG
2. der Ausstattung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG
TOP 12.
A N T R Ä G E


TOP 12.1.
der CDU-Fraktion

TOP 12.1.1.
Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare
Beeinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0479/2019)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 12.1.2.
Änderung der Radwegführung im Bereich der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0480/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Ratsherr Nicholls signalisierte seine Zustimmung, es handele sich um eine problematische Radwegeführung. Durch Wurzelverschiebungen sei an manchen Stellen eine Anhebung der Wegefläche erfolgt. Es wäre positiv, wenn es Lösungen gebe, die diesem gerecht werden könnten.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja wies zur genaueren Verortung darauf hin, dass die Straße "Im Krummen Sieke" parallel an zwei Orten verlaufe und hier die Kreuzung Höhe "Wischkämpe" gemeint sei.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der Bezirksrat fordert die Verwaltung auf, die Radwegführung in der Straße Alt Vinnhorst in Höhe der Einmündung "Im Krummen Sieke" und in Höhe "Wischkämpe" dahingehend zu ändern, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos und für Kraftfahrzeugführer frühzeitig gut erkennbar vom Radweg auf die Fahrbahn gelangen.

TOP 12.1.3.
Erneuerung von LED Bodenleuchten auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Vinnhorster Weg/Schulenburger Landstraße und Neuinstallation von LED Bodenleuchten im Kreuzungsbereich Mecklenheidestraße/Schulenburger Landstraße
(Drucks. Nr. 15-0481/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte, die vorgeschlagene Maßnahme seien sinnvoll aber schlug ergänzend vor, dass die Fahrradfurchen rot eingefärbt werden sollten.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, das es sich nur um kleine Kreuzungen handele, die bereits mit Fahrradampeln versehen seien.
Ratsherr Nicholls befürwortete den Vorschlag von Frau Deja, sagte aber, dies könne Inhalt eines eigenen Antrags werden.
Bezirksbürgermeisterin Geschke ergänzte, dass dann evtl. noch ein paar Straßen mehr aufgenommen werden könnten.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der Bezirksrat fordert die Verwaltung auf, die defekten LED Bodenleuchten im Kreuzungsbereich Vinnhorster Weg/Schulenburger Landstraße unverzüglich zu erneuern und den Kreuzungsbereich Mecklenheidestraße/Schulenburger Landstraße ebenfalls mit LED Bodenleuchten auszustatten.



TOP 12.1.4.
Geplanten Kreuzungsausbau Alt Vinnhorst/Beneckeallee - Höhe Vinnhorster Bahnhof durchführen mit klarer, einfacher Straßenführung sowie Ampelsicherung
(Drucks. Nr. 15-2919/2018)

Erledigt durch Änderungsantrag - siehe Drucks. Nr. 15-0600/2019

TOP 12.1.5.Änderung der Verkehrsführung und Sicherung der Kreuzung Alt-Vinnhorst/Beneckeallee (Drucks. Nr. 15-2921/2018)



Erledigt durch Änderungsantrag - siehe Drucks. Nr. 15-0600/2019

TOP 12.1.6.
neuer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2919/2018 und 15-2921/2018 Kreuzungsausbau Alt Vinnhorst/Beneckeallee - Höhe Vinnhorster Bahnhof mit klarer und einfacher Straßenführung sowie Ampelsicherung durchführen
(Drucks. Nr. 15-0600/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke verlas den neuen interfraktionellen Änderungsantrag.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt im Stadtteil Vinnhorst die Kreuzungssituation Alt-Vinnhorst
und Beneckeallee (Kreuzungsabschnitt K14 mit Beneckeallee K13) neu anzulegen, um eine wesentlich verbesserte Verkehrssicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zukünftig zu gewährleisten. Wichtig wäre dort vor allen Dingen ein Ampelsystem, damit die Fußgänger unbeschadet die Beneckeallee, aber auch Alt-Vinnhorst überqueren können.

TOP 13.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0591/2019)
Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-0591/2019 auf.

Folgende Zuwendungen des Bezirksrates wurden einstimmig genehmigt:

TUS Vinnhorst, Errichtung einer Beachanlage, 2.000,00 €
Verein der gewerbetreibienden e.V., Strangriedefest 2019, 1.200,00 €
Ev. - Luth. Nordstädter Kirchengemeinde, Vesperkirche 08.09. - 22.09.2019, 1.500,00 €
Nordstädter Turnverein NTV e.V., Trikots für zwei Sparten, 500,00 €
Freiw. Feuerwehr Vinnhorst, Jugendfreizeit für Jugenabtlg., 2.000,00 €
Chor Chorifeen, Anschaffung E-Piano, 800,00 €
Fereindorf Eisenberg, Anschaffung Spielturm, 750,00 €





TOP 14.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeisterin Geschke erinnerte an die Aktion "Putzmunter", am 30.03.2019 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr fände wieder die freiwillige Abfallsammelaktion statt.
Das vom Bezirksrat geförderte Projekt "Makerspace" wurde in der Bürgerschule durchgeführt und sei sehr gut angenommen worden. Alle seien begeistert dabei gewesen.

Leider werde der Wochenmarkt in Ledeburg, der auch zum Vinnhorster Einzugsbereich gehöre, nicht weiter stattfinden.
Mangels Nachfrage konnte der Markt nicht rentierlich betrieben werden.
Sie verwies als Markteinkaufsmöglichkeit auf den im Stadtbezirk am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Nordstadt stattfindenden Markt.

Sie erinnerte an die Terminverlegung des Interkreises, dieser fände einen Tag früher, am Mittwoch, 28.03.2019 statt.

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Geschke den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.50 Uhr.

Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung