Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 20.02.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.02.2019)
Protokoll (erschienen am 22.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07- Datum 11.03.2019

PROTOKOLL

18. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 20. Februar 2019,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.00 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Behmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
(Bezirksratsherr Gertz) (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe) (CDU)
Bezirksratsherr Küßner (CDU) 18.00 - 19.45 Uhr
(Bezirksratsherr Nagel) (SPD)
(Bezirksratsherr Niculescu) (CDU)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
(Bezirksratsherr Siekermann) (FDP)
Bezirksratsherr Weinem (PIRATENPARTEI)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
Bürgermeister Hermann (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz Fachbereich Personal und Organisation
Herr Berger Fachbereich Personal und Organisation
Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement 18.00 - 18.25 Uhr
Herr Peters Fachbereich Wirtschaft 19.00 - 20.00 Uhr




Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 2. Sondersitzung am 05.12.2018

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.12.2018

4. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0420/2019)

4.1. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

5. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Gymnasium Tellkampfschule, G9 Neubau
(Drucks. Nr. 0440/2019 mit 3 Anlagen)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Straßensanierungen im Bestand – Termine für Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0390/2019)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Grillplätze
(Drucks. Nr. 15-0391/2019)

7.2.2. Böllerverbot an Silvester
(Drucks. Nr. 15-0392/2019)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Fußgänger*innen-Lichtsignalanlage Mainzer Straße / Bismarckstraße / Bahnhof Bismarckstraße
(Drucks. Nr. 15-0393/2019)

7.3.2. Sanierung Sextrostraße
(Drucks. Nr. 15-0394/2019)

7.3.3. Ausfahrt Parkplatz vom Dietrich-Kittner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0395/2019)

7.4. von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATENPARTEI)

7.4.1. Zukunft Feuerwache 3 in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0411/2019)

7.4.2. Schaffung von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrräder
(Drucks. Nr. 15-0412/2019)

8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

8.1.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0396/2019)

8.2. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Zweirichtungsradweg Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-0397/2019)

8.2.2. Informationstafel und Sitzbank an der Streuobstwiese hinter dem Bahndamm an der
Alten Bult
(Drucks. Nr. 15-0398/2019)

8.2.3. Bevorrechtigung für Radfahrer*innen auf Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-0399/2019)

8.2.4. St(r)ö(e)r-Werbetafel in Feldstr./Hildesheimer Str.
(Drucks. Nr. 15-0400/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Alte Feuerwache in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2960/2018)

8.4. der AfD-Fraktion

8.4.1. Geruchs- und Geräuschbelästigung durch das Restaurant „Handwerk“
(Drucks. Nr. 15-0408/2019)

8.5. von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATENPARTEI)

8.5.1. Öffentliche Radservicestationen
(Drucks. Nr. 15-0413/2019)

8.5.2. Ausschreibung Ausbau der Elektromobilität
(Drucks. Nr. 15-0417/2019)

8.5.3. Sanierung der Aula der Wilhelm-Raabe-Schule
(Drucks. Nr. 15-0418/2019)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Unter TOP 4. findet die Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes statt.
TOP 8.5.3. wird in die Fraktionen gezogen.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 2. Sondersitzung am 05.12.2018

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.12.2018

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Einstimmig genehmigt.


TOP 4.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0420/2019)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Melanie Reimer die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 4.1.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

Bezirksbürgermeister Pollähne begrüßte Herrn Frank Straßburger als neues Bezirksratsmitglied und verpflichtete ihn per Handschlag.


TOP 5.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohner*innenfragestunde wurde in der Zeit von 18:08 - 18:20 Uhr durchgeführt

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Geruchs- und Geräuschbelästigung durch Restaurant „Handwerk“
- Radwegführung Lindemannallee
- Kreuzung Brehmstraße
- Weitere Zukunft der alten Feuerwache Jordanstraße

Die 1. Sprecherin nahm Bezug auf den Antrag unter TOP 8.4.1. und überreichte ergänzend zu diesem Antrag ein Schreiben an die Region Hannover, welche von weiteren betroffenen zehn Haushalten unterschrieben worden sei.

Die 2. Sprecherin wies darauf hin, dass sich die Radwegeführung auf der Lindemannallee geändert habe. Es sei auf der linken Seite Straße stadtauswärts nicht mehr möglich, in beide Richtungen Rad zu fahren, auf der rechten Seite aber schon.

Herr Berger erklärte, dass dieses Thema schon letztes Jahr im Bezirksrat behandelt worden sei. Die jetzige Radwegeführung sei das Ergebnis einer rechtlichen Änderung, welche damals vom Fachberiech Tiefbau auch erläutert worden sei. Der Zweirichtungs-Radverkehr sei nicht mehr zulässig. Es sei irritierend, dass das auf der rechten Seite der Lindenmannallee nicht zulässig sei soll. Herr Berger sagte zu, dies über die Fachverwaltung zu klären und eine Rückmeldung zu geben.

Der 3. Sprecher nahm zum einen Bezug auf die Kreuzung Brehmstraße / Bischofsholer Damm und erklärte, dass die neulich aufgestellte Litfaßsäule eine Gefahrenquelle darstelle, da die Sicht auf die Kreuzung für Radfahrer*innen und Autofahrer*innen nicht optimal bzw. ausreichend gewährleistet sei. Der Standort müsse dringend nochmal überprüft werden.
Des Weiteren habe der Sprecher gehört, dass ein Hamburger Projektentwickler mehrere Projekte in Hannover gekauft habe, bei denen es sich um Wohnungsbauprojekte handele. Der Sprecher gehe davon aus, dass eines der Projekte das Grundstück hinter der alten Mensa der Tierärztlichen Hochschule, also um den alten Sportplatz handele und wollte wissen, ob das so stimmt.

Frau Lahde-Fiedler erklärte, über Verkauf des Grundstückes keine Informationen zu haben. Sie wies aber darauf hin, dass der Wohnungsbau auf dem besagten Grundstück rechtlich nicht möglich sei.

Der 4. Sprecher fragte im Hinblick auf den Antrag zu TOP 8.3.1., in welcher Form die Bürger*innen zur weiteren Verwendung des Gebäudes der alten Feuerwache befragt werden sollen und ob es schon konkrete Vorschläge gebe.

Bezirksratsherr Scholz antwortete, dass die Form der Befragung noch nicht bestimmt sei und dass durchaus eine repräsentative Befragung durchgeführt werden könne.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohner*innenfragestunde umd 18.20 Uhr.


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Gymnasium Tellkampfschule, G9 Neubau
(Drucks. Nr. 0440/2019 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum G9 Neubau des Gymnasiums Tellkampfschule in Höhe von insgesamt 10.255.000 €

und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen
Bezirksratsherr Küßner brachte seine Freude über den nunmehr beginnenden Neubau des des Gymnasiums Tellkampfschule zum Ausdruck, da dieser seit geraumer Zeit dringend erforderlich sei.

Bezirksratsherr Weinem wollte wissen, warum im geplanten neuen Gebäude zwar die Biologieräume vorgesehen werde, die Physikräume aber nicht und wie sich die weitere Zukunft der Physikräume gestalten werde.

Herr Bär bestätigte, dass die Biologieräume aufgrund der Umstrukturierung im Neubautrakt angesiedelt würden. Die Chemieräume im A-Trakt seien vor einigen Jahren schon saniert worden. Grundsätzlich müssten die Physikräume saniert werden, Da aber die Umsetzung des Naubaus nach G9 dringender sei, werde die Sanierung der Physikräume zunächst hinter die Umsetzung dieser Maßnahme gestellt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.




TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Straßensanierungen im Bestand – Termine für Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0390/2019)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Die Stadt Hannover hat angekündigt mehrere Straßen (Ifflanstr. etc.) im Stadtbezirk Südstadt-Bult zeitnah zu erneuern. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden viele dieser Sanierungen aber nicht in 2018 durchgeführt. Eine frühestmögliche Information über Beginn, Dauer und Umfang der Baumaßnahmen wäre für die Anliegerinnen und Anlieger wünschenswert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wie lange werden sie voraussichtlich dauern (bitte pro Straße angeben)?
2. Welche der bisher im Stadtbezirk erneuerten Straßen werden noch über die Straßenbeitragssatzung abgerechnet?
Herr Berger antwortete wie folgt:
Zu 1.:
Die Baumaßnahmen Sextrostraße, Ifflandstraße und Am Graswege befinden sich derzeit in Vorbereitung und werden voraussichtlich 2020 baulich umgesetzt. Die konkreten Bauzeiten stehen erst nach Fertigstellung der Planung und Koordinierung der Maßnahmen fest.

Die Maßnahmen Hans-Böckler-Allee und Auf dem Emmerberge sind bereits baulich abgeschlossen.

Zu 2.:
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult werden noch die Freiligrathstraße, die Pfalzsraße, die Seilerstraße sowie die Straße Auf dem Emmerberge aus dem Sonderprogramm Straßenerneuerung abgerechnet.


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Grillplätze
(Drucks. Nr. 15-0391/2019)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann verlas die Anfrage.

Öffentliche Grillplätze tragen zu einem gesellschaftlichen Miteinander bei. Werden Grillplätze zentral an gekennzeichneten Orten geschaffen, kann eine illegale Nutzung von Wald- und Wiesen- sowie privaten Flächen vermieden werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es in den Stadtteilen geeignete Flächen, die sich für öffentliche Grillplätze eignen würden?
2. Welche Infrastrukturmaßnahmen müssen für öffentliche Grillplätze geschaffen werden?
3. Welche Kosten entstehen für die Schaffung eines öffentlichen Grillplatzes mit geteertem Unterboden, Feuerstelle, Abfalleimer und anderen infrastrukturellen Begebenheiten?
Frau Yildiz antwortete wie folgt:
Zu 1.:
Nein

Zu 2.:
Die Schaffung von Infrastrukturmaßnahmen für öffentliche Grillplätze würde in der
Praxis in vielen Parkanlagen nicht funktionieren. Diese wären bei schönem Wetter und
hohem Aufkommen von Nutzer*innen nicht ausreichend dimensioniert, harte
Befestigungen im Untergrund würden sich bei hohen Temperaturen im Sommer sehr
stark aufheizen. Zusätzliches Personal für die Reinigung dieser Flächen steht bei der LHH
nicht zur Verfügung.

Zu 3.:
Die Kosten hängen stark von der Größe, der Lage und der Ausprägung der Anlage ab
und könnten nur im Rahmen einer Vorplanung ermittelt werden.


TOP 7.2.2.
Böllerverbot an Silvester
(Drucks. Nr. 15-0392/2019)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann verlas die Anfrage.

Ein Verbot von Böllern, Raketen und sonstigen Knallkörpern gab es zum Jahreswechsel 2018/2019 erstmalig in der Innenstadt von Hannover. Dieses wurde vor allem mit Angriffen auf Feuerwehr und Polizei begründet. Zusätzlich konnten dadurch auch Verletzungen von Dritten durch herumfliegende und explodierende Feuerwerkskörper verhindert werden.Zu beobachten war jedoch ein Ausweichen aus der Innenstadt auf andere benachbarte Stadtteile wie beispielsweise Linden. Durch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern von Laien besteht Gefahr für Leib und Leben. Dritte können durch Böller und Raketen verletzt werden, es geschehen Angriffe auf Feuerwehr und Polizei. Hinzu kommen die starken Nachteile und Folgen auf weitere Unbeteiligte wie Kinder, Tiere, Umwelt und ältere Menschen. Neben Autos werden Natur und Pflanzen durch Knallkörper verunreinigt und teilweise sogar beschädigt. Tiere werden verschreckt und können ebenfalls Schaden nehmen. Feuerwerkskörper bedeuten ebenso eine deutlich erhöhte Brandgefahr, gerade in dichter Wohnbebauung. Durch das Herumliegen der Böllerreste entsteht eine große Verschmutzung und Vermüllung der Wohnquartiere, was zusätzlichen Aufwand und Kosten für die Stadtreinigung bedeutet. Durch das millionenfache Abbrennen von Feuerwerkskörpern entsteht ferner eine enorme Feinstaubbelastung.

Hannover dient mit seinem Böllerverbot in der Innenstadt als bundesweites Vorbild und wurde sogar in den Berliner Senat eingeladen, um über die Erfahrungen zu berichten. Berlin hatte zum Jahreswechsel 2018/2019 ein Böllerverbot, das dieses Jahr ausgeweitet wird auf zwei weitere Zonen (Robert Kiesel/ Alexander Fröhlich ZEIT online, 21.01.2019). Begründet wird das Verbot mit den Übergriffen auf Polizei und Einsatzkräfte. Langfristig soll privates Feuerwerk grundsätzlich im gesamten Berliner Stadtgebiet verboten werden. Anstelle von privaten Feuerwerken sollen organisierte Feuerwerke durchgeführt werden. Dies ist bereits in anderen europäischen Großstädten wie Wien oder Paris der Fall. Hannover könnte hier eine weitere Vorreiterrolle einnehmen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Besteht die Möglichkeit eines Verbots von Böllern, Raketen und anderen Knallkörpern für die Silvesternacht und darüber hinaus im Bezirk Südstadt-Bult?
2. Können Ausweichmöglichkeiten angeboten werden, sodass an zwei Stellen im Stadtbezirk (je einer pro Stadtteil) geknallt werden kann ohne Dritten Schaden zuzufügen (nicht in der Nähe von Altenheimen, nicht in dichter Wohnbesiedlung, ohne Beschädigung des Gartendenkmals Maschsee)?
3. Welcher Schaden und welche Kosten (für Beseitigung von Schäden, Reinigung, Abfallentsorgung) entstehen durch Silvesterknaller in Hannover Südstadt-Bult jährlich?
Herr Berger antwortete wie folgt:
Zu 1.:
Die Landeshauptstadt Hannover hat sich insbesondere aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Jahren dazu entschlossen, eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung zum Mitführen und Abbrennen bestimmter pyrotechnischer Gegenstände in Teilen der Innenstadt auf der Grundlage des landesrechtlichen Gefahrenabwehrgesetzes zu erlassen. In den Vorjahren waren zahlreiche Personen in die Innenstadt gereist, um dort pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Z.T. hielten sich über 1000 Personen auf Plätzen wie dem Kröpcke auf. Dadurch konnten weder die erforderlichen Sicherheitsabstände zu Personen eingehalten, noch konnte gewährleisten werden, dass keine Personen von Querschlägern oder den Resten abgebrannter Raketen getroffen wurden. Die anwesenden Personen schossen die Feuerwerkskörper z.T. aus der Hand gezielt auf andere Menschen. Daneben wurden auch nicht zugelassene Feuerwerkskörper mitgeführt.
Es kam zu Verletzungen von mindestens sieben Personen, darunter auch Kinder. Ein Kind wurde sogar schwer verletzt (starke Verbrennungen im Gesicht). Nach den Feststellungen der Polizeidirektion Hannover hat das erlassene Verbot zum Jahreswechsel 2018/19 zu einer erheblichen Entspannung der Lage geführt.
Die Silvesternächte im Zuständigkeitsbereich des PK Südstadt verlaufen grundsätzlich unauffällig. Von der Polizeiinspektion Süd wurde hierzu mitgeteilt, dass anders als im Innenstadtbereich keine vergleichbaren Menschenansammlungen entstehen, in deren Mitte konzentriert Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Generell haben sich die Landeshauptstadt Hannover und die Polizeidirektion Hannover darauf verständigt, die Wirkungen des letztjährigen Böllerverbots auszuwerten und daraus ggf. notwendige Schlussfolgerungen abzuleiten.

Zu 2.:
Nach § 23 Abs. 1 1. SprengVO ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ohnehin verboten. Darüber hinaus gilt auch hier, dass zunächst die gemeinsame Auswertung von Polizeidirektion und Landeshauptstadt erfolgen wird.

Zu 3.:
Dem Fachbereich Feuerwehr liegen keine gesonderten Informationen zu Schadenshöhen, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden, vor.

Durch aha werden die Silvesterreste im Stadtbezirk Südstadt-Bult im Zuge der Straßenreinigung entfernt, so dass keine Sonderkosten anfallen. Mehrheitlich liegen die Böllerreste auf den Gehwegen, die laut Straßenreinigungssatzung von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke gereinigt werden müssen. Zukünftig ist aha durch die Landeshauptstadt beauftragt, die Neujahrsreinigung um den Maschsee durchführen. Die Kosten hierfür liegen bei 9.000€.

Bezirksratsherr Kluck wollte wissen, ob der Verwaltung die Zahl der durch Böller verletzten Personen vom letzten Jahr in der Südstadt bekannt sei.

Herr Berger verneinte dies.


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Fußgänger*innen-Lichtsignalanlage Mainzer Straße / Bismarckstraße / Bahnhof Bismarckstraße
(Drucks. Nr. 15-0393/2019)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen verlas die Anfrage.

In der Begründung zur Ablehnung des Antrages Drucksache Nr. 15-0322/2017 S1 zur Schaffung eines Zebrastreifens am Übergang in Höhe der Verkehrsinsel Mainzer Straße / Bismarckstraße / Bahnhof Bismarckstraße hat die Verwaltung angegeben, dass sie die begonnene Planung für die Errichtung einer Fußgänger*innen-Lichtsignalanlage fortführt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.Wird die Planung weiterhin fortgeführt
2. Kann die Verwaltung mittlerweile mitteilen wann mit einer Umsetzung zu rechen ?

Frau Yildiz antwortete wie folgt:

Zu 1. und zu 2.:
Die Planung wird zurzeit nicht fortgeführt.

Durch die Ausweitung des ursprünglich zu überplanenden Bereiches der Querungsstelle auf die beiden Bushaltestellen und den gesamten Bahnhofvorplatz sind zurzeit keine ausreichenden personellen und finanziellen Kapazitäten für die Planung und Realisierung des Projektes verfügbar.

Der Zeitrahmen für eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme kann derzeit nicht benannt werden.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen fragte, ob aufgrund der Einstellung der Planung ein Zebrastreifen an dieser Stelle sinnvoll sei.

Herr Berger antwortete, dass in der Begründung zur Ablehnung deutlich erklärte worden sei, warum eine Umsetzung nicht möglich sei.


TOP 7.3.2.
Sanierung Sextrostraße
(Drucks. Nr. 15-0394/2019)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen verlas die Anfrage.

Auf der Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult vom15.02.2017 hat die Verwaltung
auf die Anfrage Drucksache Nr. 15-0297/2017 F1 geantwortet, dass die Sanierung der
Sextrostraße 2018 baulich umgesetzt werden sollte.

Wir fragen daher die Verwaltung:

Wann ist mit einer Umsetzung zu rechen ?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Die Sanierung der Sextrostraße befindet sich in der Vorbereitung und wird voraussichtlich 2020 baulich umgesetzt.


TOP 7.3.3.
Ausfahrt Parkplatz vom Dietrich-Kittner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0395/2019)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen verlas die Anfrage.

Beim Verlassen des Parkplatzes vom Dietrich-Kittner-Platz sieht man kaum, ob von links
Autos kommen, da dort häufig geparkt wird und man so keinerlei Sicht in die Mainzer
Straße hat.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.Ist es möglich für die Ausfahrt vom Dietrich-Kittner-Platz einen Verkehrsspiegel zu
installieren, um die Sicht auf die Mainzer Straße zu verbessern?

2. Wenn Nein welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier für mehr
Verkehrssicherheit zu sorgen ?

Frau Yildiz antwortete wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.:
Die Installation von Verkehrsspiegeln im Stadtgebiet wird durch die Verwaltung grundsätzlich nicht unterstützt. Die Spiegel stellen (insb. bei schlechten Witterungslagen) kaum eine Verbesserung dar (u.a. eine verzerrte Darstellung und bei Dunkelheit die Gefahr des Blendens). Zudem käme an der benannten Örtlichkeit nur eine Installation nördlich der Parkplatzzufahrt in Betracht. Dadurch würden die vom Parkplatz ausfahrenden Verkehre aber dazu verleitet werden nach rechts (in den Spiegel) zu schauen. Dadurch könnte sich das Risiko ergeben, dass nicht auf den von Süden kommenden, vorfahrtberechtigten Radverkehr geachtet würde und dieser damit gefährdet würde.

Zu 2.:
Für die Ausfahrt des Dietrich-Kittner-Platzes liegen keine Auffälligkeiten bezüglich des Unfallgeschehens vor. Sofern sich die ausfahrenden Verkehre weit rechts einordnen, ist das Sichtfeld auch auf die von Süden kommenden Verkehre ausreichend.





TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATENPARTEI)

TOP 7.4.1.
Zukunft Feuerwache 3 in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0411/2019)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Mit dem bevorstehenden Umzug der Feuerwache 3 besteht die Möglichkeit einer Umnutzung der frei werdenden Flächen und der benachbarten, bereits freien Fläche bis zum Wohnprojekt für Flüchtlingsfamilien in der Jordanstraße 30.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ab wann werden die Gebäude der Feuerwache 3 frei?
2. Welche Ergebnisse haben Untersuchungen der Verwaltung zur Bausubstanz der vorhandenen Bausubstanz erbracht?
3. Wann ist mit einer Auslegung des Einwurfs für einen Bebauungsplan für das Gelände der Feuerwache 3 und des angrenzenden, bereits frei geräumten Grundstücks nördlich der Feuerwache 3 zu rechnen?
Frau Lahde-Fiedler antwortete wie folgt:
Zu 1.:
Der Neubau der Feuerwache 3 wird voraussichtlich Ende September 2019 fertiggestellt. Der
Umzug soll spätestens im I. Quartal 2020 stattfinden.

Zu 2.:
Die Bausubstanz entspricht dem Gebäudebaujahr. Tiefergehende Untersuchungen und Gutachten in Bezug auf eine Nachnutzung wurden bisher nicht erstellt.

Zu 3.:
Wegen des in Antwort 2 skizzierten Untersuchungsbedarfs ist die Fortsetzung des Planverfahrens aktuell noch nicht absehbar.

Bezirksratsherr Jeng fragte, wie groß der Bereich auf dem Grundstück sei, auf dem definitiv kein Wohnungsbau stattfinden werde und ob evtl. eine Art Mischnutzung möglich sei, so dass bspw. ein Kulturzentrum oder ähnliches errichtet werde könne.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass dies so nicht pauschal gesagt werden könne. Es sei nicht bekannt, um welchen Teilstück es sich handelt, daher könne die Größe nicht mitgeteilt werden.




TOP 7.4.2.
Schaffung von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrräder
(Drucks. Nr. 15-0412/2019)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Um der Parkplatznot in der Südstadt entgegenzuwirken, bietet sich insbesondere für Pendler das Elektrofahrrad als interessante Alternative an, wenn öffentliche Verkehrsmittel zu unzumutbar langen Fahrzeiten führen. Auch größere Einkäufe können alternativ zum Auto auch mit Elektrolasträdern erledigt werden. Daher hilft eine gut ausgebaute öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder auch bei der Bewältigung des Verkehrsproblems in der Südstadt und bei der Verringerung von lokalen Luftschadstoffimmissionen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Einrichtung von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrräder auch außerhalb des Konzessionsvertrags für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover möglich?
2. Wo sind bereits potentielle Standorte zur Einrichtung von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrräder im Stadtbezirk Südstadt-Bult geplant?
3. Bis wann ist mit der Bereitstellung von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeugen zu rechnen?
Frau Yildiz antwortete wie folgt:
Als Vorbemerkung sei darauf verwiesen, dass die Verwaltung das Ziel der Verlagerung von erheblichen Teilen des individuellen motorisierten Verkehrs (IMV) auf Fahrrad, Fußwege und den ÖPNV verfolgt. Dies vorausgeschickt, sind die Antworten wie folgt:

Zu 1.:
Die Einrichtung von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrräder ist nicht Gegenstand
der genannten Konzession und wäre somit möglich.

Zu 2.:
Öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrräder sind seitens der Verwaltung weder im
Stadtbezirk Südstadt-Bult noch an anderer Stelle im Stadtgebiet geplant, da das
Nutzer*innenverhalten zeigt, dass Elektrofahrräder nahezu ausschließlich zu Haus oder
an anderen, den Nutzer*innen privat zugänglichen Quellen kostengünstig aufgeladen
werden. Die Akkumulatoren sind für fast alle Tagesstrecken, die mit Elektrofahrrädern
gefahren werden, hinreichend ausgelegt. Somit wird ein Nachladen nur sehr selten
erforderlich, und wenn, dann nicht an planbaren Orten. Diese Beobachtung wird auch
dadurch gestützt, dass die vorhandenen Angebote im öffentlichen Raum
(Karmarschstraße und Ständehausstraße) wenig genutzt werden. Deshalb ist auch im
Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover kein Ausbau öffentlicher
Fahrradladestationen vorgesehen und eine Finanzierung dafür nicht eingeplant.

Zu 3.:
Mit der Bereitstellung von öffentlichen Ladepunkten für elektrisch betriebene
Kraftfahrzeuge im Rahmen der o. g. Konzession ist vom zweiten Quartal 2019 bis Ende
2020 zu rechnen. Weitere Details sind der Informationsdrucksache Nr. 0428/2019 zu
entnehmen.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP,
DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0396/2019)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 8.2.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Zweirichtungsradweg Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-0397/2019)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen ob es möglich ist, auf dem Altenbekener Damm
zwischen den Kreuzungen Jordanstraße / Mainzer Straße und der Kreuzung Hildesheimer
Straße die Fahrradwege auf beiden Seiten als Zweirichtungsradwege auszuweisen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.2.2.
Informationstafel und Sitzbank an der Streuobstwiese hinter dem Bahndamm an der
Alten Bult

(Drucks. Nr. 15-0398/2019)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Streuobstwiese an der Alten Bult, eine
Sitzbank und ein Informationsschild aufzustellen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 67)


TOP 8.2.3.
Bevorrechtigung für Radfahrer*innen auf Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-0399/2019)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, alle Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
so herzurichten, dass der Radverkehr auf der gesamten Strecke der Fahrradstraße Vorfahrt hat. Ausgenommen sind Kreuzungsbereiche in den sich Fahrradstraßen begegnen oder die durch eine Lichtsignalanlage (LSA) geregelt werden.

Bezirksratsherr Hauptstein stellte die Sinnmäßigkeit dieser in Rede stehenden Einführung der Sonderreglung für Fahrradstraße in Frage und warnte davor, den PKW-Verkehr noch weiter einzuschränken. Immerhin hätten PKW-Fahrer*innen auch ein berechtigtes Interesse daran, auf den Straßen gut voranzukommen.

Bezirksratsherr Kluck antwortete, dass darin keine Einschränkung zu sehen sei, da die PKWs immerhin auf den sog. Fahrradstraßen auch fahren dürften, nur eben mit der Einschränkung, dass der Radverkehr Vorrang habe.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.2.4.
St(r)ö(e)r-Werbetafel in Feldstr./Hildesheimer Str.
(Drucks. Nr. 15-0400/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung des bisher im
Stadtentwicklungs- und Bauausschusses beschlossenen Antrages DS
2250/2018, die Werbetafel Feldstr./Hildesheimer Str. und Bandelstr./Hildesheimer
Str. auf ihre Verkehrsgefährdung hin zu überprüfen und ggfs. möglichst zu
entfernen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Alte Feuerwache in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2960/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zum geeigneten Zeitpunkt eine Umfrage bei den Anliegern zu starten wie das Gebäude/Gelände der alsbald geräumten Feuerwache zukünftig genutzt werden soll (z.B. Aufbau eines Kulturzentrums, Abriss oder Wohnungsbau, Büronutzung etc.). Gegebenenfalls sollte bei den Kulturinstitutionen im Stadtbezirk das Interesse und der Platzbedarf abgefragt werden.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen bat darum, diesen Antrag zurückzunehmen und kündigte an, ansonsten diesen abzulehnen. Zur Begründung führte er an, dass in der Stadt Hannover ein dringender Bedarf an Sozialwohnungsbau bestünde und abgewartet werden sollte, welchen Vorschlag die Verwaltung bezüglich des Gebäudes machen werde. Eine vorherige Befragung der Bürger*innen wäre sinnlos.

Bezirksratsherr Jeng erklärte, dass die CDU-Fraktion auch nicht bestreite, dass es einen hohen Bedarf an Wohnungsbau und auch an Kinderbetreuungsangeboten gebe. Gleichzeitig müsse aber auch festgehalten werden, dass es in der Südstadt kaum Räumlichkeiten gebe, in denen sich Vereine, Verbände oder auch Bürger*innen kostenfrei oder zu günstigen Konditionen treffen und organisieren könnten. Kompromisse könnten immer noch eingegangen werden. Dennoch solle sich der Bezirksrat den Anspruch auf Mitgestaltung von Flächen nicht nehmen lassen.

Bezirksratsherr Zingler sprach sich dafür aus, eine ergebnisoffene Prüfung der Interessen durchführen zu lassen.

Bezirksratsherr Scholz begrüßte ebenfalls die ergebnisoffene Abfrage der Bürger*innen-Interessen.

Bezirksratsherr Kluck entgegnete, dass mit diesem Antrag eine Abfrage der Anlieger*innen durchführt werden solle. Dies sei aber nicht ausreichend. Mit bspw. einem Kulturzentrum sollen außer den Anlieger*innen auch andere Menschen in den Stadtteil gezogen werden, die mit der im Antrag geforderten Abfrage nicht erreicht werden könnten. Der Bezirksrat müsse selbstverständlich ein offenes Ohr für alle Vorschläge haben. Fakt sei, dass es für dieses Areal viele Bedarfe gebe. Allerdings sei zu diesem Zeitpunkt eine Befragung nicht zielführend, da dadurch Wünsche zum Ausdruck kommen könnten, die nicht erfüllt werden könnten.

Bezirksratsherr Küßner wies darauf hin, dass das Grundstück der alten Feuerwache einen denkbar ungünstigen Standort für sozialen Wohnungsbau darstelle. Allein vier Verkehrsknotenpunkte würden aufeinandertreffen. Die Emissionen seien für Wohnungsbau zu hoch. Daher sei es sinnvoll, eine Art Bürgerforum bezüglich dieses Themas einzurichten, in der die Akteure*innen aus der Südstadt ausdiskutieren können, welche Bedarfe tatsächlich gegeben seien. Dies sei kein Thema, welches nur im Bezirksrat behandelt werden könne.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen entgegnete, dass gegen ein Bürgerforum oder Befragung von Bürger*innen nichts einzuwenden sei, wiederholte aber, dass dies nicht zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen könne.

Bezirksratsherr Scholz nahm nochmals Bezug auf den Antragstext und bat darum zur Kenntnis zu nehmen, dass die Verwaltung zum geeigneten Zeitpunkt eine Befragung durchführen solle.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

TOP 8.4.1.
Geruchs- und Geräuschbelästigung durch das Restaurant „Handwerk“
(Drucks. Nr. 15-0408/2019)

Bezirksratsherr Hauptstein stellte den Antrag vor.

Antrag,
in der o. g. Sache bei der Region Hannover zu intervenieren: Die Region soll eine nochmalige und vor allem angemessenere und zielführendere Überprüfung der Situation vornehmen.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass die Regionsverwaltung bereits hierzu tätig geworden sei. Der hiesige Schornsteinfeger habe schon Untersuchungen durchgeführt. Es seien noch weiter Prüfungen durch Einbindung der Anwohner*innen und Beschwerdeführer*innen geplant. Daher sei dieser Antrag obsolet.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 1 Stimme dafür, 11 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATENPARTEI)

TOP 8.5.1.
Öffentliche Radservicestationen
(Drucks. Nr. 15-0413/2019)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es im Stadtbezirk Südstadt-Bult möglich ist, bis zu vier öffentliche, vorzugsweise elektrische und über Solarmodule betriebene Luftpumpen, beispielsweise in der Nähe zu großen Schulstandorten, am Stephansplatz oder Bertha-v. Suttner-Platz oder am Rudolf von Benningsen-Ufer zu installieren. Es ist darauf zu achten, dass die Pumpen mit allen herkömmlichen Ventilen genutzt werden können, sodass auch die Nutzer von Luftreifen an Rollstühlen oder Kinderwagen das Angebot in Anspruch nehmen können.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.5.2.
Ausschreibung Ausbau der Elektromobilität
(Drucks. Nr. 15-0417/2019)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Nachdem der Verwaltungsausschuss der LHH am 06.012.2018 der Vergabe der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover gemäß der Drucksache 2808/2018 einstimmig zugestimmt hat, wird die Verwaltung gebeten, dem Konzessionsnehmer öffentlich zugängliche Standorte zur Schaffung von mindestens 34 neuen Ladepunkte im Stadtbezirk Südstadt-Bult zu benennen und so bald als möglich zur Verfügung zu stellen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.5.3.
Sanierung der Aula der Wilhelm-Raabe-Schule
(Drucks. Nr. 15-0418/2019)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, eine zeitnahe restauratorische Aufarbeitung und Renovierung der denkmalgeschützten Aula der Wilhelm-Raabe-Schule umzusetzen. Im Einzelnen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand Bedarf für die die folgenden Maßnahmen:
· energetische Sanierung der großen Fensterflächen und der nicht isolierte Decke,
· nach Schaffung eines zweiten Fluchtwegs durch eine äußere Feuertreppe Umsetzung weiterer Brandschutz-Maßnahmen, insb. Schaffung eines zweiten Fluchtwegs für die Empore
· restauratorische Aufarbeitung und Renovierung der denkmalgeschützten Aula,
· weitere Maßnahmen:
· verbesserte Akustik
· moderne Ton-, Licht-, und Präsentationstechnik,
· moderne Bühnentechnik
· flexible Einzelbestuhlung
· mobile Trennwände

Die restauratorische Aufarbeitung und Renovierung der denkmalgeschützten Aula der Wilhelm-Raabe-Schule soll unabhängig von der Schulentwicklungsplanung zur Abbildung von G9 an der WRS geplant und durchgeführt werden, weil die Aula-Nutzung losgelöst von der Frage G8 oder G9 zu betrachten und zu planen ist.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger berichtete, dass die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt zum Schuljahr 2019/20 erfolgen werden und und informierte u.a. über folgendes:

• Die Landesschulbehörde hat mit Schreiben vom 12.02.2019 die Genehmigung zur Errichtung einer gymnasialen Oberstufe zum kommenden Schuljahr 2019/2020 erteilt

• Der Schulträger wird in Abstimmung mit der Schulleitung Möglichkeiten erarbeiten, wie der zukünftige 11. Jahrgang räumlich abgebildet werden kann

• Für die Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe wurde mit der IGS Südstadt ein eigener Anmeldetermin 21.2.19, 15.00 – 18.00 Uhr und 22.2.19, 9.00 – 13.00 Uhr abgestimmt und veröffentlicht
• Die Baumaßnahmen bezüglich der Sanierung und Erweiterung der IGS Südstadt im Sekundarbereich I werden uneingeschränkt fortgeführt werden


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Es lagen keine vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.55 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung