Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.02.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.02.2019)
Protokoll (erschienen am 28.08.2020)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 14.02.2019
- 18.63.06.BRB-

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 13. Februar 2019,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Barke) (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU) 19.06 - 22.00 Uhr
Bezirksratsfrau Herhaus (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Frau Seeliger FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Frau Hadasch Stadtanzeiger

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Bushäuschen Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0323/2019)

3.1.2. Briefkasten Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0324/2019)

3.1.3. Reifenspuren im Bereich Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0325/2019)

3.1.4. Tiergartenstr.132
(Drucks. Nr. 15-0326/2019)

3.1.5. Hochbahnsteige Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0327/2019)

3.1.6. Anträge
(Drucks. Nr. 15-0328/2019)

3.1.7. Brabeckstraße Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0329/2019)

3.1.8. Brabeckstraße Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0330/2019)

3.2. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.2.1. Standort und Konzept Dependance KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0331/2019)

3.2.2. Stand Einrichtung eines Blindenleitsystems im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0332/2019)

3.2.3. Gefahrenstelle Geh- und Radstreifen an der Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0333/2019)

3.2.4. Interessensbekundungen für „Anziehungspunkt im Stadtteilpark“ und „Kronsberger Hof“
(Drucks. Nr. 15-0334/2019)

3.3. FDP-Fraktion

3.3.1. Bolzplatz auf dem Spielplatz Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0335/2019)

3.3.2. Sanierung Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0336/2019)

3.4. der SPD-Fraktion

3.4.1. Städtische Heimaufsicht
(Drucks. Nr. 15-0337/2019)

3.4.2. Landwirtschaftliche Nutzfllächen
(Drucks. Nr. 15-0338/2019)

3.4.3. Schafsweiden Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0339/2019)

3.4.4. Übergangsmanagement
(Drucks. Nr. 15-0340/2019)

3.4.5. KiTa Villa Kinderzeit - Betreiberwechsel
(Drucks. Nr. 15-0341/2019)

3.5. Interfraktionell

3.5.1. Lage und Zustand der Löschwasserentnahmestellen
(Drucks. Nr. 15-0342/2019)

3.6. von Bezirksratsherrn Wahl (Die Linke.)

3.6.1. Inbetriebnahme der elektronischen Anzeigetafel an der Haltestelle „Brabeckstraße“
(Drucks. Nr. 15-0343/2019)

3.6.2. „WiFi4EU"-Programm
(Drucks. Nr. 15-0344/2019)

3.6.3. Abschluss der Erdkabelarbeiten in der Wülfeler Straße und der Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0345/2019)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-18. April 2018
-13. Juni 2018


6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

8.1. Nachbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0363/2019)

8.2. Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 mit 1 Anlage)

8.2.1. Änderungsantrag zu Beschlussdrucksache Nr. 2865/2018

(Drucks. Nr. 15-3004/2018)

8.3. Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Brockfeldzwerge“, Brockfeld 65, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0007/2019)

8.4. Veränderungssperre Nr. 108 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans
Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord -
(Drucks. Nr. 0307/2019 mit 3 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. Aus der letzten Sitzung - 12.12.2018

9.1.1. Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-2562/2018:
Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen
(Drucks. Nr. 15-2898/2018)

9.1.1.1. Änderungsantrag zu DS. 15-2898/2018 (Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen)
(Drucks. Nr. 15-3005/2018)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Reinigung der Straßenschilder in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0352/2019)

9.2.1. Reinigung der Straßenschilder in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0352/2019 N1)

9.2.2. Ampelkreuzung Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0353/2019)

9.2.2. Ampelkreuzung Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0353/2019 N1)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Verbesserung der Sicherheit im Bereich der Stadtbahn-Gleise Kurve Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-0354/2019)

9.3.1. Verbesserung der Sicherheit im Bereich der Stadtbahn-Gleise Kurve Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-0354/2019 N1)

9.3.2. Darstellung eines sechsten Schuleinzugsgebietes im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0355/2019)

9.3.3. Reinigung und Pflege am Haupteingang Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0356/2019)

9.3.3. Reinigung und Pflege am Haupteingang Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0356/2019 N1)

9.3.4. Verkehrszählung auf der Alten Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0357/2019)

9.3.5. Absperrpfosten Kattenbrookspark - einer reicht
(Drucks. Nr. 15-0358/2019)

9.4. der FDP-Fraktion

9.4.1. Ausbesserungen am Rad- und Fußweg Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0359/2019)

9.5. der SPD-Fraktion

9.5.1. Hundekottütenspender in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0360/2019)

9.5.2. Ergebnisse der Hochbauwettbewerbe
(Drucks. Nr. 15-0361/2019)

9.5.2. Ergebnisse der Hochbauwettbewerbe
(Drucks. Nr. 15-0361/2019 N1)

9.6. Interfraktionell

9.6.1. Beschilderung des Helen-Keller-Weges
(Drucks. Nr. 15-0362/2019)

9.6.2. Vorhalteflächen für Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0508/2019)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

TOP 5 und 11 werden abgesetzt

Antworten zu folgenden Anfragen werden nachgereicht:
3.1.6. Anträge
(Drucks. Nr. 15-0328/2019)

3.2.1. Standort und Konzept Dependance KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0331/2019)

3.2.2. Stand Einrichtung eines Blindenleitsystems im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0332/2019)

3.4.2. Landwirtschaftliche Nutzflächen
(Drucks. Nr. 15-0338/2019)
Zwischenstand:
Die Auswertung der Pachtverträge und die Erstellung einer Karte erfordert eine etwas längere Bearbeitungszeit und ist kurzfristig nicht leistbar.

unter TOP 9.6.2. wird nach Feststellung der Dringlichkeit der gemeinsame Dringlichkeitsantrag „Vorhalteflächen für Grundschulen“ von CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Einzelvertreter (Die Linke) beraten.

-Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Keine Punkte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Bushäuschen Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0323/2019)

Bezirksratsfrau Petermann trägt folgende Anfrage vor:


Seit Jahren setzen sich Nutzer der Buslinien in Kirchrode für ein Wartehäuschen an der Haltestelle Brabeckstraße gegenüber der Einmündung Kleiner Hillen ein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Welche Möglichkeiten der Umsetzung sieht die Verwaltung und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung:

Im Zuge des Ausbaus der Brabeckstraße von Tiergartenstraße bis Am Sandberge ist es vorgesehen, die Bushaltestelle mit taktilen Leitelementen für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen und mit einem Wetterschutzhäuschen auszustatten.

TOP 3.1.2.
Briefkasten Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0324/2019)

Bezirksratsfrau Petermann trägt folgende Anfrage vor:

In der Brabeckstraße wurde der Post-Briefkasten im Einfahrtsbereich des Heinemanhofs in Bemerode demontiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Steht die Demontage in Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung und stellt lediglich eine vorübergehende Maßnahme dar? Wann ist dann mit
der finalen Montage zu rechnen?
2. Wenn die Post den Briefkasten dauerhaft entfernt haben sollte, ist die Verwaltung und evtl. die Heimleitung hiervon im Vorfeld in Kenntnis gesetzt worden?

-Beantwortet
Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die Deutsche Post AG, Niederlassung Multikanalvertrieb weitergeleitet.

Die Antwort der Deutschen Post-AG lautet:
Der Briefkasten Brabeckstr. 86a vor dem Heinemannhof wurde am 12.09.2018 wegen der seinerzeit dort stattfindenden Straßenerneuerung vorübergehend abgebaut.
Seinerzeit ist unsere Fachabteilung mit einem Vertreter der Stadt (Fachbereich Gebäudemanagement 19.12) so verblieben, dass die Landeshauptstadt Hannover sich bei uns melden wird, sobald eine Wiederaufstellung des Briefkastens in der Nähe des bisherigen Standortes möglich sei. Bislang wurden wir noch nicht entsprechend seitens der Stadt angesprochen.
Sollten die Bauarbeiten in der Brabeckstr. im Bereich Heinmannhof abgeschlossen sein, kann der Briefkasten selbstverständlich wieder aufgestellt werden. Unsere Fachabteilung erwartet dazu einen kurzen Hinweis, um alles nötige veranlassen zu können.

TOP 3.1.3.
Reifenspuren im Bereich Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0325/2019)

Bezirksratsherr Zimmermann trägt folgende Anfrage vor:

Im Bereich der Brabeckstraße / Ecke Döhrbruch ist die Straße durch die Auf- und Abfahrten auf den Südschnellweg durch Verkehrsinseln geteilt. In Richtung Bemerode fahrend führt dies, kurz vor der Straße Heinemannhof, zu einer kleinen „S-Kurve“, die beide Straßenseiten wieder zusammenführt. An den Bordsteinen im Bereich dieser „S-Kurve“ sind auffällig viele Reifenspuren. Beobachtungen ergaben, dass diese hauptsächlich durch Busse und somit vermutlich auch durch LKW zustande kommen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist dieser Umstand bekannt?
2. Wurde die „S-Kurve“ zu klein geplant und dabei Busse,- Gelenkbusse und große LKWs nicht ausreichend berücksichtigt?
3. Was gedenkt die Verwaltung dagegen zu tun?

-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Umstand ist der Verwaltung bekannt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Endausbau der Fahrbahn noch nicht hergestellt und die Reifenspuren sind zum Teil auf den Baustellenverkehr oder widerrechtliche Umfahrungen der Mittelinsel zurückzuführen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verkehrsanlagen sind regelkonform für die Befahrung mit Lkw und Bussen geplant und ausgeführt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

TOP 3.1.4.
Tiergartenstr.132
(Drucks. Nr. 15-0326/2019)

Bezirksratsfrau Herhaus trägt folgende Anfrage vor:

In Kirchrode, vor dem Haus Tiergartenstr.132, gibt es 2 Behindertenparkplätze. Es sind deshalb zwei, weil es einige Bewohner der Wohngruppe gibt die zur Arbeit gefahren werden müssen. Dies geschieht mit den Bussen des ASB oder von Pro Senis , denn hier kann man mit dem Rollstuhl über eine Rampe in den Bus gelangen. Da hier mehrere Personen mit dem Bus befördert werden, kann der Ein-und Ausstieg auch schon einige Zeit in Anspruch nehmen. Jedoch kann jeder, der einen Behinderten-Parkausweis besitzt, hier parken. Dies geschieht auch häufig, gerade wohl die Besucher von Arztpraxen etc. nehmen diese Parkplätze häufig auch über Stunden in Anspruch. Deshalb wünschen sich die Bewohner des Hauses Tiergartenstr.132 dringend eine Personalisierung für diese Behindertenparkplätze vor Ihrer Haustür, möglichst mit einem Vermerk der Hausnummer.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Bewohnern dieses Hauses hier unbürokratisch und schnell zu helfen?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung:

Die beiden allgemeinen Schwerbehindertenparkplätze vor Tiergartenstr. 132 wurde 1994
auf Initiative des „Annastift e. V.“ eingerichtet, um im Rahmen der Fahrdienste für die
Bewohner des Hauses Nr. 132 ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
Die Nutzung dieser Parkplätze steht jedoch allen Berechtigten, die über die Zuerkennung der Merkzeichen „aG“ oder „BI“ verfügen, zu; eine Reservierung für die Fahrdienste ist nach StVO nicht möglich.

Die Einrichtung personenbezogener Parkplätze nach § 45 Abs. 1, Zif. 2 StVO für u. a.
schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung setzt zunächst ebenfalls das Vorliegen der Zuerkennung der Merkzeichen „aG“ oder „BI“ für die antragstellenden Personen voraus.
Des Weiteren muss im Haushalt der Antragstellenden ein Kraftfahrzeug zugelassen sein und ein glaubhafter Nachweis erbracht werden, dass in zumutbarer Nähe der Wohnung kein geeigneter Stellplatz zur Verfügung steht bzw. angemietet werden könnte.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird seitens der Verwaltung ein „personalisierter
Behindertenparkplatz“ eingerichtet. Dessen Nutzung ist jedoch an die bestimmte Person mit
dem im betreffenden Haushalt angemeldeten Fahrzeug verbunden.

Eine abweichende Nutzung würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anträge und Fahrdienste etc. widersprechen.

Die Verwaltung wird sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen und Lösungs-/
Optimierungsmöglichkeiten erörtern.

TOP 3.1.5.
Hochbahnsteige Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0327/2019)

Bezirksratsfrau Stittgen trägt folgende Anfrage vor:


Nach Fertigstellung der Hochbahnsteige in Kirchrode monieren Bewohner der Umliegenden Pflegeeinrichtungen, dass es Ihnen unmöglich ist, mit dem mit dem E-Rolli in die grünen Stadtahnen zu kommen, denn es gibt wohl immer noch min. 10cm Versatz, was mit einem Schiebe-Rolli möglich zu bewältigen ist , mit dem E-Rolli jedoch wohl nicht, hier muss eine Silberpfeil genutzt werden. Jedoch man hat auf dem Fahrplan den Silberpfeil als solchen nicht kenntlich gemacht. Rückfragen der Betroffenen bei der ÜSTRA haben ergeben, dass an der Haltestelle Großer Hillen um 9:00h stadteinwärts und um 16:00h stadtauswärts der Silberpfeil Werktags sicher fährt, ansonsten muss man bei der ÜSTRA anrufen um zu erfahren wann ein Silberpfeil auf der Linie 5 fährt, man kann nur mit dem Bus zur Peiner Straße fahren, denn dort ist jede 2. Bahn ein Silberpfeil in beide Richtungen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Treffen diese Informationen zu?
2. Wenn ja, wann und wie können die Fahrzeiten des Silberpfeils in den Fahrplan integriert werden?


-Beantwortet

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet.
Die ÜSTRA teilt mit:

Antwort der Üstra zu Frage 1 und 2:
Die Haltestelle Großer Hillen wird von der Stadtbahnlinie 5 bedient. Im vergangenen Jahr hat die ÜSTRA auf dieser Linie sukzessive den Fahrzeugeinsatz angepasst und vermehrt die neueren Stadtbahntypen eingesetzt. Zum letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2018 hat die ÜSTRA den Fahrzeugeinsatz dann komplett umgestellt, so dass die Linie inzwischen nur noch von Stadtbahnen vom Typ TW2000 oder TW300 angefahren wird. Fahrplanmäßig ist kein Einsatz der älteren, grünen Stadtbahnen auf dieser Linie vorgesehen. Auf eine Kennzeichnung der eingesetzten Stadtbahntypen im Fahrplan konnte damit verzichtet werden.

TOP 3.1.6.
Anträge
(Drucks. Nr. 15-0328/2019)

Anträge

Im Jahr 2018 sind von der CDU-Fraktion einige Anträge gestellt worden, die auch von der Verwaltung positiv beschieden worden sind, eine Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch noch nicht erfolgt. Dies betrifft z.B. die Drucksachen
15-0824/2018, 15-0826/2018, 15-0576/2018

15-2588/2018 - Hier haben wir bereits zwei Mal während unserer BR-Sitzungen nachgefragt, jedoch konnte man mir keinen Termin zur Umsetzung geben. Das ist besonders bedauerlich da es sich hier um eine nicht unproblematische neue, große
Kreuzung handelt und es oft zu gefährlichen Situationen zwischen Rad - und Autofahrern kommt da der Radweg nicht richtig wahrgenommen wird.

15-2007/2018 – Der zuständige Mitarbeiter hat auf mehrmalige Nachfrage erklärt, sich mit den Anwohnern in Verbindung setzten zu wollen um den Standort für das Drängelgitter zu bestimmen bevor diese in Auftrag gegeben wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?
2. Warum erfolgte bis jetzt noch keine Umsetzung der Maßnahmen?


Antwort wird schriftlich nachgereicht:


TOP 3.1.7.
Brabeckstraße Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0329/2019)

Bezirksratsfrau Kuscher trägt folgende Anfrage vor:


Dem Bezirksrat wurde zu Beginn der Bauarbeiten in der Brabeckstraße in Bemerode
Verwaltungsseitig eine Fertigstellung für Ende 2019 avisiert. Nunmehr stellt es sich so dar, dass bis dato nur etwa die Hälfte der zu erneuernden Strecke fertiggestellt ist. (Die obere
Deckschicht fehlt auch noch).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Gründe liegen für die Bauverzögerung vor?
2. Wann ist aus heutiger Sicht mit einer Beendigung der Bauarbeiten zu rechnen?
3. Wird es eine Informationsveranstaltung geben, um die Anwohner und inter-essierte Bürger*innen über die Veränderte Fertigstellungsterminierung und den weiteren Fortgang ins Bild zu setzten??


-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Bauablauf des 1. Bauabschnitts zum Ausbau der Brabeckstraße zwischen Tiergartenstraße und Am Sandberge kam es witterungsbedingt zu Verzögerungen. Weitere Verzögerungen ergaben sich durch unvorhersehbare Leitungslagen und somit erforderlichen Leitungsbau.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der derzeitige Bauablaufplan sieht für den 1. Bauabschnitt eine voraussichtliche Beendigung im September 2019 vor.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Zum Baufortschritt der Baumaßnahme im laufenden Baufeld sind derzeit keine weiteren Informationsveranstaltungen geplant.


TOP 3.1.8.
Brabeckstraße Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0330/2019)

Bezirksratsherr Zimmermann trägt folgende Anfrage vor:


Derzeit laufen die ersten Vorbereitungen für die Erneuerung der Brabeckstraße im Kirchröder Abschnitt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist mit einem Beendigung der Bauarbeiten zu rechnen?
2. Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen?
3. Wird es eine Informationsveranstaltung geben, um die Anwohner und inter-essierte Bürger*innen über die Planung und den Verlauf zu informieren?


-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der derzeitige Bauablaufplan sieht eine voraussichtliche Beendigung der gesamten Ausbaumaßnahme der Brabeckstraße für Mitte des Jahres 2021 vor.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für den 2. Bauabschnitt des Ausbaues der Brabeckstraße von der Tiergartenstraße bis Am Sandberge wird der vorbereitete Leitungsbau ab Februar 2019 durchgeführt und der Straßenbau ist nach derzeitigen Bauablaufplan für den Zeitraum von Mai 2020 bis Mitte 2021 geplant. Somit beträgt die Bauzeit für den Straßenbau ca. 14 Monate.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung wird im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode über die geplanten Bauabläufe und das Verkehrskonzept für den 2. Bauabschnitt während der Bauphase informieren.


TOP 3.2.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.2.1.
Standort und Konzept Dependance KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0331/2019)

Eine Dependance des Stadtteilzentrums KroKuS im Wohngebiet Kronsberg Süd sollte nicht allein Kinder und Eltern ansprechen, sondern sollte auch Angebot und Treffpunkt für Jugendliche, Studierende, Alleinstehende, Erwachsene ohne Kinder und ältere Menschen sein. Eine Eingliederung in eine Grundschule kann die Akzeptanz bei diesen Zielgruppen erschweren und zu strukturell bedingten Nutzungskonflikten führen.

Im Wohngebiet Kronsberg Süd ist auch ein Familienzentrum an einer der Kitas vorgesehen. Ein kürzlich in Vahrenheide eröffnetes Familienzentrum schließt zum Beispiel Elterntreff, Bibliothek und Sprachförderkurse für Kinder und Eltern ein.

In den Bürgerbeteiligungs-Veranstaltungen zur Planung von Kronsberg Süd wurde der sogenannte Anziehungspunkt im Stadtteilpark immer wieder ausdrücklich als Treffpunkt gewünscht. Eine Lage im Grünen würde für Kultur-, Freizeit- und Bildungsangeboten eine umfassende Methodik ermöglichen, die Außengelände und Natur einbezieht. Die Angliederung oder direkte Nachbar-schaft einer professionellen, aber preisgünstigen Gastronomie würde die Attraktivität einer KroKuS-Dependance unterstreichen und die Attraktivität im Vergleich zur Verortung in einer Grundschule für viele erwachsene Zielgruppen erhöhen (Vereine, Initiativen, Erwachsenen-bildung, Tagungen etc).


Wir fragen die Verwaltung:
· Für welche Zielgruppen und Nutzungsarten genau werden Räume von welcher Größe gebraucht und sind auch Büros für Mitarbeiter*innen der Dependance vorgesehen?
· Wurde auch die Verortung der KroKuS-Dependance am sogenannten Anziehungspunkt im Stadtteilpark geprüft und welche Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung in dieser Lösung - im Vergleich zur Ansiedlung dieser KroKuS-Dependance im Gebäude der Grundschule?
· Sollen sich die Angebote der KroKuS-Dependance von denen des geplanten Familienzentrums unterscheiden und ergänzen und wenn ja in welchen Punkten?
-Antwort wurde schriftlich nachgereicht:
Die Stadtteilkultur hat die Koordination einer abgestimmten Verwaltungsantwort übernommen. Der umfangreiche Abstimmungsprozess innerhalb der Verwaltung ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung beabsichtigt dem Bezirksrat spätestens in der 11. Kalenderwoche 2019 Bericht zu erstatten.


TOP 3.2.2.
Stand Einrichtung eines Blindenleitsystems im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0332/2019)

Auf Initiative der Grünen im Stadtbezirk haben Sozial- und Haushaltsausschuss der LHH im Februar bzw. März 2017 die Verwaltung beauftragt, im Stadtteilzentrum KroKuS unter Beteiligung des Blindenverbandes ein Blinden-Leitsystem zu installieren (siehe H-0230/2017).

Im Februar 2018 haben wir uns mit einer Anfrage nach dem Stand der Dinge erkundigt. Die Verwaltung antwortete darauf vor einem Jahr: „Derzeit finden innerhalb der Verwaltung Absprachen zur Umsetzung des Blindenleitsystems im KroKuS statt. ln Abstimmung mit den Nutzern des Hauses und dem Blindenverband wird hierfür ein Konzept entwickelt. Für die Erstellung eines Konzeptes sind aufwendige Bestandsaufnahmen und weitergehende Absprachen notwendig, sodass frühestens Mitte 2018 die Erarbeitung des Konzeptes abgeschlossen sein wird.“ (15-0256/2018 F1)

Dazu fragen wir die Verwaltung:
· Welcher Fachbereich und welche Abteilung der Verwaltung ist für die Umsetzung dieses Auftrages letztlich zuständig und verantwortlich?
· Welche konkreten Schritte zur Umsetzung des Auftrages aus dem März 2017 sind bis heute über den Stand im Februar 2018 hinaus erfolgt?
· Zu welchem Datum wird dieser Auftrag voraussichtlich vollständig erledigt und das Blindenleitsystem im KroKuS vorhanden und nutzbar sein?
Antwort wurde schriftlich nachgereicht:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Verantwortlich für die Koordinierung des Auftrages ist der Fachbereich Kultur bzw. der Bereich Stadtteilkultur als Nutzer der Einrichtung.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach aktueller Zeitplanung findet im März 2019 ein weiteres verwaltungsinternes Planungsgespräch statt, dem die Abstimmung mit externen Fachleuten, z.B. dem Blindenverband, folgen wird. Hierbei werden auch die teils gegenläufigen Anforderungen aus einem Blindenleitsystem und von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen abgewogen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Zeitpunkt der Umsetzung hängt vom Verlauf des leider mit Verzögerung begonnenen Abstimmungsprozesses, dem noch zu ermittelnden Kostenaufwand sowie verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Die Verwaltung wird dem Bezirksrat in 2019 hinsichtlich Konzept und Umsetzung Bericht erstatten.

TOP 3.2.3.
Gefahrenstelle Geh- und Radstreifen an der Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0333/2019)

Bezirksratsfrau Volland trägt folgende Anfrage vor:


An der Lange-Feld-Straße in Kirchrode gibt es von der Eisenbahnbrücke bis zur Bemeroder Straße keinen befestigten Fuß- und Radweg bzw. -streifen. Am durch nichts gesicherten südlichen Straßenrandstreifen stehen je nach Wetterlage große bis riesige Pfützen, die bis zur geteerten Fahrbahn reichen. Sie sind für Fußgänger*innen und Radverkehr kaum passierbar. Die Wasserflächen zwingen oder verleiten beide Gruppen hier direkt hinter der Kurve zu einem Schlenker auf die Fahrbahn. Die Wasserflächen frieren bei Frost zudem zu einer spiegelglatten Fläche.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen ein Zaun bzw. Büsche, davor ist auch kein Platz für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen.

Die Straße ist in diesem Teilstück durch eine Kurve besonders unübersichtlich. Vorgeschrieben ist Tempo 30, KFZ fahren hier aber zum großen Teil etwa doppelt so schnell. Im südwestlichen Stück der Straße ist zudem nicht einmal mehr eine Fahrbahnbegrenzung durch Farbe zu erkennen. Fahrbahn und Randstreifen bzw. „Fuß- und Radweg“ verschmelzen derzeit dort im Matsch zu einer undefinierten Fläche.

Viele Nutzer*innen der Stadtbahn aus dem Wohnviertel Büntekamp, unter anderem Schulkinder, gelangen nur entlang dieser Straße zur Haltestelle Zuschlagstraße der Linie 6 – in den Wintermonaten in Dunkelheit. Sie alle sind auf dieser Strecke großer Gefahr ausgesetzt.

Die Verwaltung ist seit mindestens dem 13. Dezember 2018 über diese Gefahrenstelle unterrichtet.

Wir fragen die Verwaltung:
· Wer ist hier verkehrssicherungspflichtig?
· Wann ergreift die Verwaltung Maßnahmen um diese Gefahrenstelle für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu beseitigen und welche Maßnahmen werden das sein?
· Wie erklärt es sich, dass die Verwaltung trotz der Gefährdung von Bürger*innen und Bürgern an dem ihr seit Mitte Dezember bekannten Zustand bisher nichts geändert hat?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Fachbereich Tiefbau. Die Lange-Feld-Straße wird routinemäßig begangen und Gefahrenstellen werden im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung beseitigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In dem Bereich zwischen der Deutsche Bahn Brücke und der Bemeroder Straße gehört der Radverkehr als Fahrverkehr auf die Fahrbahn und ist überdies auf der Nebenanlage mit Schrittgeschwindigkeit als „Radfahrer frei“ zulässig. Zur Verbesserung der Gehverbindung ist es vorgesehen die Fahrbahnmarkierung aufzufrischen und weitere Leitpfosten anzubringen. Ferner wurden zusätzliche Beleuchtungsmaste nach Fertigstellung der Bauarbeiten an der Brücke hergestellt. Eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung ist nur im Zuge umfangreicher Umbauarbeiten mit kompletter Neugestaltung der Straße möglich. Der Ausbau der Lange-Feld-Straße zwischen DB-Brücke und der Zufahrt Feuerwache ist derzeit in der Mifrifi für 2022/2023 eingeplant.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aufgrund der Witterungsverhältnisse war es bisher nicht möglich die Fahrbahnmarkierung auszuführen. Dies wird nachgeholt, sobald die Witterung es ermöglicht.


TOP 3.2.4.
Interessensbekundungen für „Anziehungspunkt im Stadtteilpark“ und „Kronsberger Hof“
(Drucks. Nr. 15-0334/2019)

Bezirksratsfrau Kramarek trägt folgende Anfrage vor:


Die LH Hannover hat Ende 2018 ein Interessenbekundungsverfahren für den geplanten „Anziehungspunkt im Stadtteilpark“ Kronsberg Süd im Erbbaurecht ausgeschrieben (Abgabeschluss am 11.01.2019). Im Expose heißt es unter anderem: „Zwar wurde im Rahmen der Öffentlichkeit immer wieder der Wunsch nach einer attraktiven Gastronomie und einem Treffpunkt geäußert, aber auch andere Ideenansätze sind ausdrücklich willkommen und erwünscht.“

Ein weiteres Interessenbekundungsverfahren wurde Ende 2018 für den Kauf des Kronsberger Hofes (Abgabeschluss 04.02.2019) ausgeschrieben.


Wir fragen die Verwaltung:
· Wie viele Interessenbekundungen sind für den „Anziehungspunkt im Stadtteilpark“ Kronsberg Süd insgesamt eingereicht worden und wie viele für den Kronsberger Hof /Grundstück Wasseler Straße 1?
· Welche grundsätzliche Nutzungsideen bzw. -ziele gibt es demnach für den „Anziehungspunkt im Stadtteilpark“ Kronsberg Süd, welche für das Grundstück Kronsberger Hof und was sind in beiden Fällen die nächsten Schritte und die Kriterien der Auswahl?
· Aufgrund welcher Entscheidung welches Fachbereiches kommt der Fachbereich Wirtschaft in seinem Expose zum Interessenbekundungsverfahren „Anziehungspunkt im Stadtteilpark“ dazu, die klaren Ergebnisse der Bürgerbeteiligung (nämlich dem Wunsch nach einer attraktiven Gastronomie und einem Treffpunkt ) mit der Aussage zu konterkarieren „…aber auch andere Ideenansätze sind ausdrücklich willkommen und erwünscht“?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für den Anziehungspunkt: Eine. Für das Grundstück Wasseler Str. 1: Vier.

Mit allen Interessent*innen werden zeitnah vertiefende Gespräche geführt. Die Verwaltung wird entsprechend berichten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für den Anziehungspunkt im Stadtteilpark Kronsrode gibt es den Vorschlag für ein integrativ geführtes Café mit kulturellem Beiprogramm. Für das ehem. Hotel Kronsberger Hof gibt es Vorschläge sozialer Grundausrichtung, z.B. eine Kindertagesstätte, Wohnen + Pflege usw.

Kriterien sind die inhaltliche und finanzielle Belastbarkeit der Vorschläge.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aus Sicht der Verwaltung wird dieser Wunsch keineswegs konterkariert. Die Verwaltung sieht hier aber die Chance, im Rahmen eines formal sehr offenen Interessenbekundungsverfahrens auch andere Ideen und Vorschläge aufzugreifen und den Entscheidungsgremien ggf. auch Alternativen vorstellen zu können.

TOP 3.3.
FDP-Fraktion

TOP 3.3.1.
Bolzplatz auf dem Spielplatz Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0335/2019)

Bezirksratsherr Ranke trägt folgende Anfrage vor:



Die Bedeutung des Spielplatzes an der Lange-Feld-Straße wird von vielen Seiten zurecht immer wieder betont. Für viele Eltern und Kinder ist der Platz ein besonderer Spielplatz, weil er so so großflächig ist und auch offiziell als Bolzplatz eingestuft ist. Auch die Verwaltung hat dies mehrfach so bestätigt.
Seit einigen Wochen sind nun die Fußballtore dort abgebaut.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum sind die Fußballtore abgebaut?
2. Wann werden sie wieder aufgebaut?
3. An welchen anderen Orten in Kirchrode gibt es Spielplätze mit Toren, also mit Gelegenheit zum Fußballspielen?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Tore wurden für allgemeine Unterhaltungsarbeiten und Sicherstellung eines verkehrssicheren Bespielens der Fußballfläche temporär abgebaut. Die Fläche muss vernünftig egalisiert und eingesät werden. Im Zuge dieser Arbeiten werden die Tore wieder aufgebaut. Die Arbeiten sind für Frühjahr geplant.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In Kirchrode gibt es neben der Lange-Feld-Straße lediglich die Möglichkeit, auf dem Gelände der Schule an der Wasserkampstraße auf kleinere Tore zu spielen.

TOP 3.3.2.
Sanierung Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0336/2019)

Bezirksratsherr Ranke trägt folgende Anfrage vor:



Die Brabeckstrasse ist seit Januar 2018 eine Dauerbaustelle, die zu Belastungen der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner führt. Laut der 07. Sitzung vom 16.08.2017 des Stadtbezirksrates wurde eine Fertigstellung zu Mai 2019 in Aussicht gestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
- wird die Fertigstellung zu dem gennanten Termin gehalten?
- Sollten Verzögerungen eintreten, kann der Sachverhalt auf den Internetseiten der Stadt Hannover dargestellt werden?


-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nein! Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende August 2019 fertiggestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Straßenbaumaßnahme Brabeckstraße ist in der aktuellen Baustelleninformation für die Stadt Hannover unter Hannover.de enthalten.
Die Angaben zu den dort dargestellten Baumaßnahmen werden regelmäßig aktualisiert.

TOP 3.4.
der SPD-Fraktion

TOP 3.4.1.
Städtische Heimaufsicht
(Drucks. Nr. 15-0337/2019)

Bezirksratsherr Quast trägt folgende Anfrage vor:


Ende Dezember 2018 kam es in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung im Stadtbezirk zu einem Übergriff eines Bewohners auf eine Bewohnerin. Die Strafverfolgungsbehörden wurden allerdings erst drei Tage nach dem Vorfall informiert und konnten erst dann ihre Arbeit aufnehmen. Augenscheinlich gab es hierbei Versäumnisse von Seiten des pflegenden Personals.

Frage an die Verwaltung:
Welche Maßnahmen hat die städtische Heimaufsicht unternommen oder plant zu unternehmen um solche Versäumnisse in Zukunft zu unterbinden, ggf. das pflegende Personal entsprechend zu sensibilisieren?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung:
Am 02.01.2019 wurde die Heimaufsicht darüber informiert, dass ein Bewohner einer Pflegeeinrichtung gegen die sexuellen Selbstbestimmungsrechte einer Bewohnerin der Einrichtung verstoßen haben soll.
Noch am selben Tag des Bekanntwerdens hat die Heimaufsicht in der Einrichtung umfangreiche Gespräche mit dem Pflegepersonal sowie den Leitungskräften geführt.
Weiterhin wurden die Pflegedokumentationen der mutmaßlich Geschädigten und des mutmaßlichen Schädigers ausgewertet, um Hinweise darauf zu erhalten, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgte.
Die Heimaufsicht wirkte umgehend daraufhin, dass eine räumliche Trennung des vermuteten Schädigers und der vermutlich Geschädigten erfolgte.

Die Betreuerin des mutmaßlichen Schädigers konnte davon überzeugt werden, dass ein weiterer Verbleib ihres Betreuten in der Einrichtung keine Option ist.

„Nach Gesprächen mit der Betreuerin des mutmaßlichen Schädigers veranlasste die Betriebsleitung eine geschlossene Einweisung des mutmaßlichen Schädigers.“
Die Heimaufsicht hat weiterhin im Nachgang dieses Vorfalls, im Rahmen einer nicht angekündigten Prüfung, weitere Mitarbeiter*innenbefragungen durchgeführt und sämtliche Bewohnerinnendokumentationen des entsprechenden Wohnbereiches ausgewertet, um zu überprüfen, ob es Hinweise darauf gibt, dass bei anderen Bewohnerinnen gegen die sexuelle Selbstbestimmung verstoßen wurde. Hierzu gab es keinen Hinweis.

Nach umfangreicher Sachermittlung in der Pflegeeinrichtung wurde Kontakt zur Geschäftsführung des Betreibers aufgenommen. Die Versäumnisse in der Einrichtung wurden ausführlich besprochen.

Die Heimaufsicht hat sich davon überzeugt, dass die Versäumnisse in der Einrichtung durch den Betreiber aufgearbeitet wurden.

Die hausinternen Abläufe in „Krisenfällen“ wurden noch einmal mit allen Mitarbeiter*innen kommuniziert.

Weiterhin wurde ein umfangreiches Fortbildungsangebot für alle Mitarbeiter*innen des Betreibers erstellt. Schwerpunkte hierbei sind die Themen „Sexualität im Alter und Gewalt“.

Für die Zukunft ist geplant, einen Diskurs zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung und Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet in Gang zu setzen, der als Ziel die Erarbeitung eines Konzeptpapiers für stationäre Einrichtungen haben soll. Gestartet wird damit im Netzwerk „Demenz-aktiv“, da dort nahezu alle Träger gerontopsychiatrischer Einrichtungen im Stadtgebiet zusammen mit anderen Akteuren, wie z. B. der Alzheimer-Gesellschaft, regelmäßig zusammenkommen.

TOP 3.4.2.
Landwirtschaftliche Nutzfllächen
(Drucks. Nr. 15-0338/2019)

Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt je nach Betriebsform und -Größe entsprechende zu bewirtschaftende Flächen. Nun sind die Flächen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover endlich und können, sofern sie für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgesehen und genutzt werden, nur von einem Betrieb bewirtschaftet werden.
Bedingt durch die städtische Struktur gibt es nur noch eine überschaubare Anzahl an diesen Betrieben innerhalb der Landeshauptstadt. Um möglichst bei allen Wünschen nach entsprechenden Flurstücken die Lage individuell einschätzen zu können, ist es notwendig zu wissen, welche Flächen mit welcher jeweiligen Größe in städtischen Besitz und bis wann diese verpachtet sind und damit wieder neuvergeben werden können.

Frage an die Verwaltung:
Welche Flurstücke sind derzeit in den Stadtteilen Bemerode, Wülferode und Anderten von der Stadt mit welcher jeweiligen Größe bis wann verpachtet?
(Bitte, wenn möglich, mit einer detaillierten Karte unter Nennung der einzeln benannten Flurstücke und deren Größe in ha)

-Antwort wurde schriftlich nachgereicht:

Antwort der Verwaltung:

1. Flächengröße / Verteilung
Bestand an landwirtschaftlich genutzten Flächen im Eigentum der LHH:
Gemarkung
ha
Anderten
217
Bemerode
187
Wülferode
110
514

Hinweis
· Die Angaben beziehen sich auf den Katasterbegriff der Gemarkungen als Kriterium. Die städtischen landwirtschaftlichen Flächen in den drei Gemarkungen liegen aber weitgehend im Bereich des Kronsbergs und damit in den Stadtteilen Bemerode, Wülferode und Anderten.
· Die Flächenangaben lassen keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Flächenausstattung der einzelnen Betriebe zu. Diese haben neben den städtischen Flächen noch Eigentumsflächen und Pachtflächen von Privateigentümer*innen in Bewirtschaftung.
· Lediglich beim Kronsberghof, der ausschließlich auf städtischen Flächen wirtschaftet, ist dieser Rückschluss möglich. Der Kronsberghof hat derzeit 127 ha in den Gemarkungen Bemerode / Wülferode, wovon aber noch 7 ha in Bemerode für das Baugebiet Kronsrode entfallen werden.

2. Vertragslaufzeiten
· Der Pachtvertrag mit dem Kronsberghof läuft derzeit bis zum 30.09.2021, ist aber gekoppelt an den Erbbaurechtsvertrag für die Hofanlage (30.09.2042)
· Die Verträge für die übrigen Ackerflächen laufen bis auf einzelne Ausnahmen (Verpflichtung aus Kaufvertrag o.ä.) auf unbestimmte Zeit mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit (bis 3. Werktag im April mit Wirkung zum 30.09. desselben Jahres)
· Die Verträge für die Grünlandflächen verlängern sich je nach Grad der Extensivierungsauflagen um drei oder fünf Jahre und können jeweils vor der erneuten Verlängerung bis zum 3. Werktag im April mit Wirkung zum 30.09. desselben Jahres gekündigt werden.
Ergänzend in der Anlage:
Eine entsprechende Tabelle (unterteilt nach den jeweiligen Genmarkungen) und eine Karte der Ackerflächen in dem Bereich.

TOP 3.4.3.
Schafsweiden Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0339/2019)

Bezirksratsherr Quast trägt folgende Anfrage vor:


Mehrfach wurde der Versuch unternommen um wenigsten eine Teilfläche der nördlichen Schafsweide auf dem Kronsberg in eine Hundeauslauffläche zu verwandeln. Nachdem nun die Hundeauslauffläche im Bereich Kreuzbusch/Lehmbuschfeld auf Grund von Erschließungs- und daraus resultierenden Bauarbeiten nicht mehr nutzbar ist, wird die Suche nach einer Ersatzfläche notwendiger.

Fragen an die Verwaltung:
1. Bis wann sind die beiden Schafsweiden (östlich Paul-Theile-Weg und östlich Hugo-Knappworst-Weg) verpachtet?
2. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten bei einer Neuverpachtung der eingezäunten Weide am Paul-Theile-Weg diese zu verkleinern um die restliche Fläche als Hundeauslauffläche auszuweisen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Vertrag läuft bis zum 30.09.2019 und verlängert sich um fünf Jahre, wenn er nicht bis zum 3. Werktag im April 2019 gekündigt wird. Auf Art und Weise der Nutzung wurde in der Antwort zur Drucksache 15-3004/2017 eingegangen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung hält es nicht für sinnvoll, Flächen aus der eingezäunten Schafweide herauszulösen und sie anschließend als Hundeauslauffläche zur Verfügung zu stellen. Bereits mehrfach wurde beanstandet, dass die Hundeauslaufmöglichkeiten am Nordkronsberg nicht ganzjährig nutzbar sind, weil die Hunde während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der Zeit vom 01.04. bis 15.07. jeden Jahres dort an der Leine geführt werden müssen. Dies würde auch für die Fläche der Schafweide als Bestandteil der sog. freien Landschaft gelten, woran auch die Einzäunung nichts ändert.

In den Drucksachen 15-3004/2017 und 15-2012/2018 hat die Verwaltung dargelegt, dass möglichst ein Ersatz für die entfallende Auslauffläche Rehbuschfeld angeboten werden soll. Da ein Ausbau der Grünverbindung am Nordrand der geplanten Bebauung nahe der Von-Escherte-Straße erst nach erfolgter Bebauung unter Beteiligung der neuen Anwohner*innen erfolgen soll, kann zur möglichen Integration einer Hundeauslauffläche derzeit keine Aussage gemacht werden. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass auch hier die Regelungen zur allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit greifen würden.

Ziel der Verwaltung ist es, in diesem Bereich eine ganzjährig nutzbare Auslauffläche anzubieten. Der einzige Raum, der hierfür in Betracht kommt, ist der Stadtteilpark Bemerode/Oheriedenpark. Um potenzielle Konflikte zu vermeiden, sollte für eine Entscheidung über eine Auslauffläche in dieser Grünanlage das abschließende Konzept zur städtebaulichen Entwicklung auf dem Gelände der Bezirkssportanlage Bemerode/Schulzentrum Bemerode abgewartet werden, die entsprechende Entscheidung hierüber hat sich aber leider immer weiter verzögert. Die Verwaltung hat auf diesen Zusammenhang schon in der Drucksache 15-0216/2014 hingewiesen. Die angrenzende neue Bebauung hat evtl. auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Grünanlage, außerdem müssen auch Einschränkungen aus angrenzenden Nutzungen berücksichtigt werden. So sind von Schulen und Kindertagesstätten jeweils 50 Meter Abstand zu Hundeauslaufflächen einzuplanen.

Unter dem Vorbehalt späterer Änderungen wird die Verwaltung im Frühjahr 2019 eine Fläche im nördlichen Bereich des Stadtteilparks Bemerode als Hundeauslauffläche ausweisen, zunächst für ein Jahr auf Probe. Die Lage und Abgrenzung der Fläche ist Abbildung 1 zu entnehmen. Sie wird im Norden durch einen Zaun zur Stadtbahn begrenzt, der begleitende Weg wird nicht stark von Radfahrer*innen frequentiert und ist auch kein vorrangiger Schulweg. Die Fläche hat eine Größe von ca. 2.300 m² und kann ganzjährig genutzt werden. Über die Stadtbahnquerung in Verlängerung der Feldbuschwende ist sie fußläufig auch gut von den Wohnquartieren am Nordkronsberg zu erreichen.




Abb. 1: Hundeauslauffläche Stadtteilpark Bemerode


Nach Ablauf der Probezeit wird die Verwaltung eine Beschlussdrucksache vorlegen, mit der abschließend über die Ausweisung der Hundeauslauffläche entschieden werden kann.

TOP 3.4.4.
Übergangsmanagement
(Drucks. Nr. 15-0340/2019)
Bezirksratsfrau Iri trägt folgende Anfrage vor:


Das Übergangsmanagement einiger weniger Träger in der Landeshauptstadt Hannover bietet in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Integrationsmanagement Unterstützungshilfe für Geflüchtete, u.a. eine passende finanzierbare Wohnung zu finden. Die fehlenden Sprachkenntnisse sowie rechtliche und bürokratische Auflagen stellen eine große Hürde für zugewanderte Familien und Einzelpersonen dar. Gleichzeitig ist eine eigene Wohnung eine der Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration. Das Übergangsmanagement ist Ansprechpartner für Ratsuchende und Vermieter, unterstützt u.a. bei der Wohnungsvermittlung und ggf. bei der Wohnungsbesichtigung, unterstützt bei der Antragsstellung für die Ersteinrichtungsbeihilfe, bei der Erklärung der Hausordnung, bei der Ummeldung beim Bürgerbüro, bei der Anmeldung zur Energieversorgung, Ummeldung der schulpflichtigen Kinder und betreut die neuen Mieter*innen über den Einzug hinaus, um eine Nachhaltigkeit des Übergangsmanagement gewährleisten zu können und beim Einleben in die Nachbarschaft unterstützend wirken zu können.
Diese Unterstützungsleistung und das Angebot ist bei den Geflüchteten notwendig und wird gerne angenommen.

Fragen an die Verwaltung:
1. Gibt es in unserem Stadtbezirk einen Träger, der zum gegebenen Zeitpunkt Hilfestellung anbieten kann und den Bereich des Übergangsmanagements hauptamtlich für Geflüchtete abdeckt?
2. Wenn nein, wie soll der zukünftige Bedarf abgedeckt werden?

3. Sind die Bauträger über unsere Hilfestrukturen im Stadtteil ausreichend informiert?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Der Umzug aus Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen wird durch das Integrationsmanagement der Landeshauptstadt Hannover unterstützt: Von der Wohnungssuche über Hilfen bei der Ausstattung der Wohnung, Unterstützung beim Umzug bis zur Begleitung zu Einrichtungen im neuen Umfeld und beim Aufbau neuer Kontakte.
Dazu gehören das Angebot der auf 16 Wochen (im Bedarfsfall auch länger) befristeten Nachbetreuung unter Einbezug von IntegrationslotsInnen oder ehrenamtlichen TandempartnerInnen für jeden ausgezogenen Flüchtling/Familie. Zu der Nachbetreuung zählen auch Beratung zu Regeln und Gesetzen des Zusammenlebens, wie auch zu Umgang mit Geld, Kontoführung, Schulden, Verbraucherverträgen für Energie- und Wasserversorgung.
Der Prozess des Auszugsmanagements, der sich über einige Monate hinziehen kann, beginnt mit der Beantragung des Wohnberechtigungsscheines (B-Schein). Für die Zusammenarbeit zwischen den Flüchtlingen und den BeraterInnen ist es wichtig die Chancen realistisch darzustellen und viel Eigeninitiative, Geduld und Kompromissbereitschaft aufgrund des sehr knappen Wohnungsmarktes zu erwarten. Das Integrationsmanagement bekommt nur selten Wohnungsangebote direkt von Vermietern, für Familien besteht die beste Chance über ein Angebot des Wohnungsamtes.
Grundsätzlich werden alle Flüchtlinge beim Auszug aus den Unterkünften vom Integrationsmanagement unterstützt, wenn sie es wünschen. Die Wohnraumversorgung 61.43 sendet dem Integrationsmanagement zeitlich mit der Information an die Bewohner*innen ein Wohnungsangebot zu. Es handelt sich fast immer um Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, in seltenen Fällen auch um Asylsuchende mit einer guten Bleibeperspektive oder um besonders belastete Geflüchtete (Krankheit, Trauma, Queer).
In einem ersten Beratungsgespräch wird den Flüchtlingen die Möglichkeit eines Auszugs aus der Gemeinschaftsunterkunft erklärt. Thematisiert wird
· die Bedeutung des Aufenthaltsstatus für die Auszugsoption und
· die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt zwecks realistischer Einschätzung der Wohnungssuche
Sofern erforderlich, unterstützt das Integrationsmanagement bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und informiert über alternative Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften. Dabei stellt das Integrationsmanagement
· den Kontakt zu den Ansprechpartnern/innen der Wohnangebote her
· vereinbart gegebenenfalls Wohnbesichtigungstermine und
· kooperiert eng mit dem Sachgebiet Wohnraumversorgung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Wenn ein Wohnungsangebot vorliegt sind folgende Dinge zu begleiten:
1. Besichtigung der Wohnung
2. Zustimmung beim Wohnungsamt
3. Mietvertrag erklären und über alle anderen Regelungen zu informieren (Nebenkosten, Heizkosten, Strom, etc.)
4. Zustimmung zur Mietkostenübernahme vom Jobcenter einholen
5. Kaution beantragen und die Zustimmung abwarten
6. Mietvertragsunterzeichnung
7. Unterstützung bei der Wohnungsübergabe (Übergabeprotokoll); bei Bedarf die Flüchtlinge/Geflüchteten zur Wohnungsübergabe, zur Begutachtung von vorhandenem Inventar und eventuellen Schäden
8. Erstausstattung beantragen
9. Erstausstattung gemeinsam mit Ehrenamtlichen organisieren
10. Ehrenamtliche Unterstützung für den Umzug organisieren
11. Ehrenamtliche Unterstützung für den Einzug (Lampen anbringen, Küchengeräte installieren etc.)
12. Ummeldung und Adressänderung an alle relevanten Stellen melden
13. Unterstützung bei enercity, Telefon, GEZ, etc.
14. Informationen bei den Hausregeln und den Bezug zu der direkten Nachbarschaft versuchen herzustellen
15. Ehrenamtliche Tandempartner über das Freiwilligenzentrum organisieren und beraten
16. Absprachen mit dem Tandempartner treffen und Informationsaustausch untereinander klären
Auch, wenn diese Punkte gradlinig klingen, gibt es viele Stolpersteine. Die Entscheidungen dauern häufig viel länger als erwartet, Fristen werden versäumt und können bis hin zum Scheitern einer Mietvertragsunterzeichnung führen. Die Ansprüche und Wünsche der Flüchtlinge entsprechen häufig nicht der Realität am Wohnungsmarkt (z.B. Größe und Lage der Wohnung, Angst vor Isolation,…). Oft dauert das tatsächliche Einziehen in eigenen Wohnraum sogar nach Unterzeichnung eines Mietvertrages noch einmal 1-2 Monate, weil die Bewilligung und Beschaffung der notwendigen Erstausstattung zu einem bewilligten Preis schwer möglich ist (gebrauchte Waschmaschine, Betten, …). Das Problem der doppelten Mietzahlung durch das Jobcenter ist in diesem Zusammenhang zu klären und individuell einzuschätzen. Hier ist die Hilfe der Ehrenamtlichen sehr wichtig, aber auch sie haben sehr viele Rückfragen.
Bei Flüchtlingen im Asylverfahren oder gemischten Bedarfsgemeinschaften (z.B. 2 mit Aufenthaltserlaubnis und 2 noch im Verfahren und damit im Leistungsbezug beim Sozialamt) sind die bürokratischen Wege und Hindernisse ungleich höher.
Der Auszug von anerkannten Flüchtlingen aus einer betreuten Unterkunft ist ein intensiver Übergangsprozess. Der Umzug erfordert detaillierte Kenntnisse zum Thema „Wohnen“, Handwerker, Möbelhäuser, Transporte, …. Die Flüchtlinge müssen Erfahrungen sammeln, wer für was zuständig ist, was ist Vermieterangelegenheit, was liegt in der Verantwortung des Mieters, welche Kosten werden von wem getragen und wie hoch sind sie.
Dann leben sie plötzlich alleine, meist auch in einem Stadtteil, den sie noch nicht kennen, denn in den seltensten Fällen kann ihnen eine Wohnung im Stadtteil der bisherigen Unterkunft zugeteilt werden.
Um diesen Übergang möglichst unproblematisch und schnell gestalten zu können, ist eine intensive Begleitung wichtig.
Das Integrationsmanagement der Stadt Hannover unterstützt hier die Betreiber in der Wahrnehmung einer ihrer Aufgaben, weil es in aller Interesse (Unterbringung LHH, Sozialamt, Betreiber, Flüchtlinge), dass der Übergang schnell vonstattengeht. Voraussetzung dafür ist, dass der Übergabezeitpunkt der Betreuung des Flüchtlings an das Integrationsmanagements klar geregelt ist. Sobald der Flüchtling einen Aufenthaltsstatus hat und die Leistungen vom Jobcenter getragen werden, sollte der Betreiber das IM darüber informieren. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das IM den Fall übernimmt. Da der Flüchtling dann aber noch einige Zeit in der Unterkunft lebt, wird es zunächst noch eine Aufgabenteilung geben: Betreiber – alles rund um die Jobcenterleistungen und die Alltagsbetreuung in der Unterkunft, IM – alles rund um den Auszug, B-Schein, Wohnungssuche, -besichtigung, Mietvertrag, Erstausstattung.
Während dieser Zeit hat sich das Vertrauen zwischen IM und Flüchtling aufgebaut und der Übergang in die Nachbetreuung dadurch auch fließend. Die Betreuung wird gewährleistet durch Hausbesuche, Termine im Büro in der Blumenauer Straße, Begleitung zu verschiedenen relevanten Institutionen und Organisation und Gespräche mit Ehrenamtliche.
Konkrete Aktivitäten der Nachbetreuung sind z.B.:
· Jobcenterangelegenheiten
· Regeln des Zusammenlebens erläutern (Hausordnung etc.)
· Anmeldung Stadtwerke (Zählerstände)
· Ansprechpartner für Vermieter
· Zeitnahe Anmeldung im Bürgerbüro
· Stadtteil erkunden mit Adressen und Ansprechpartner
· Anmeldung Schule, Kindergarten, außerschulische Betreuungseinrichtungen, etc.
· Adressänderung bekannt geben (Geldinstitut, Anwälte etc.)
· Vermittler bei Konflikten (Vermieter, Nachbarn, etc.)
· Vermittlung einer ehrenamtlichen Begleitung
· Wenn nötig KSD
· Übergabe an die Bezirkssozialarbeit oder andere lokale Beratungsstellen
· Familienzusammenführung
· Bildungsangebote recherchieren, z.B. Sprachkurse
· Freizeitangebote recherchieren, z.B. Sportvereine, Stadtteilfeste,….
· Regelung von evtl. Mietschulden
· Regelung von evtl. Schulden bei Energieversorger
Die Nachbetreuung sollte nicht länger als 8 Wochen nach dem tatsächlichen Auszugs aus der Gemeinschaftsunterkunft übersteigen. Dann sollten die Kontakte in das neue Umfeld soweit gefestigt sein, dass lebenspraktische Dinge selbstständig oder mit Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitung bzw. der Nachbarschaft und lokalen professionellen Diensten geregelt werden können. Insbesondere bei komplizierteren Lebensumständen (alleinerziehende Mütter, traumatisierte Menschen, Familiennachzug,….) oder bei der Suche nach einer beruflichen Perspektive kann der Kontakt zum IM auch verlängert werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Einzelfall erfolgt eine Information bzw. ein gemeinsamer Besuch des Integrationsmanagements und dem Wohnungsnehmenden.

TOP 3.4.5.
KiTa Villa Kinderzeit - Betreiberwechsel
(Drucks. Nr. 15-0341/2019)

Bezirksratsherr Konietzky trägt folgende Anfrage vor:


Aus dem Umfeld der KiTa Villa Kinderzeit ist an uns herangetragen wurden, dass es zum 01.08.2019 zu einem Wechsel der Betreiberfirma dieser Einrichtung kommen soll. Das Gebäude wurde damals im Rahmen eines städtischen Projektes baugleich an mehreren Orten in Hannover errichtet. Den Zuschlag für den Betrieb dieser Kindertagesstätte erhielt die jetzige Betreiberfirma u.a. erst durch die Zustimmung des Bezirksrates. Über die aktuelle Entwicklung gibt es allerdings keinerlei Informationen an den Bezirksrat. Neben einem Interessenbekundungsverfahren zur Findung eines neuen Betreibers sollen wohl auch die Eltern bereits über die weitere Entwicklung informiert wurden sein, oder es ist zumindest geplant.

Dieser fehlende Informationsfluss an den Bezirksrat ist nicht hinnehmbar und Bedarf einer zügigen Lösung

Fragen an die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Stand in der KiTa Villa Kinderzeit bezüglich des bisherigen Betreibers?

2. Wie ist der aktuelle Stand es Interessenbekundungsverfahren, sofern es eines gibt, um einen neuen Betreiber zu finden?
3. Wann und in welcher Form wird der Bezirksrat über diese Entwicklungen informiert und in die Findung eines neuen Betreibers eingebunden?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Betreibervertrag wurde vom derzeitigen Träger Kinder Kinder! gGmbH fristgerecht gekündigt. Die Kindertagesstätte Villa Kinderzeit wird bis zum 31.07.2019 von diesem Träger betrieben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand des Interessenbekundungsverfahren, sofern es eines gibt, um einen neuen Betreiber zu finden?

Es wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren für die Suche nach einem geeigneten Träger für die Kindertagesstätte in der Börgerstraße 22, 30539 Hannover erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nach Abschluss und Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens wird die Vergabe der Trägerschaft im Rahmen einer vertraulichen Beschlussdrucksache in die Ratsgremien (u. a. in den Bezirksrat) gegeben.

TOP 3.5.
Interfraktionell

TOP 3.5.1.
Lage und Zustand der Löschwasserentnahmestellen
(Drucks. Nr. 15-0342/2019)

Bezirksratsherr Quast trägt folgende Anfrage vor:


Im Rahmen einer gemeinsamen Übung der drei Freiwilligen Feuerwehren aus dem Stadtbezirk in den Räumlichkeiten der Grundschule an der Feldbuschwende wurde die Einsatzfähigkeit der Kameradinnen und Kameraden deutlich, gleichzeitig trat allerdings eine nicht unerhebliche Fragestellung zu Tage. Für die Übungskräfte war unklar wo und welche Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) im Umfeld der Grundschule An der Feldbuschwende für den sofortigen Einsatz nutzbar waren. Die Organisatoren hatten im Vorfeld wohl einen Hydranten außer Funktion vorgefunden, einer war durch bauliche Maßnahmen (eingesetzter größerer Betonring) nicht frei zugänglich und der dritte war unter Laub und Erde nicht sofort auffindbar. Daher wurde im Einsatzszenario die Wasserentnahme aus dem rückwärtigen Regenrückhaltebecken erfolgreich geprobt. Allerdings sollten solche Probleme und Fragestellung nicht im realen Einsatz auftreten, daher ist es wichtig das alle vorhandenen Löschwasserentnahmestellen einsatzfähig, auffindbar und klar verortet sind.

Fragen an die Verwaltung:

1. Wie viele für die Feuerwehr nutzbare Löschwasserentnahmestellen gibt es im Stadtbezirk?
2. Wann wurden diese letztmalig und wann werden diese erneut die im Stadtbezirk vorhandenen Löschwasserentnahmestellen auf ihre Funktionsfähigkeit und die entsprechende Beschilderung (weißes Schild mit roten Rand) hin überprüft?
3. Gibt es entsprechende Schulungsmaßnahmen oder Unterlagen durch die gerade die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren mit den entsprechenden Wasserentnahmestellen gerade im Umfeld von öffentlichen Gebäuden und generell größeren Gebäuden (Mehrfamilien-, Hochhäuser und Lagerhallen) im Übungsdienst vertraut gemacht werden?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode gibt es 955 Hydranten der städtischen Sammelwasserversorgung.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die regelmäßige Prüfung und Wartung und ggf. Instandsetzung der Hydranten einschließlich der Kennzeichnung ist Teil des Konzessionsvertrages Wasser, der zwischen der LHH und der Stadtwerke Hannover AG, jetzt enercity AG, geschlossen wurde. Demnach obliegt diese Aufgabe der enercity AG als örtlichen Wasserversorger. Die enercity AG führt die Inspektion und Wartung von Hydranten auf Basis des hierfür einschlägigen technischen Regelwerkes DVGW Arbeitsblatt W400-3B1 turnusmäßig alle vier Jahre durch. Die Hydranten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wurden zuletzt im Jahre 2017 durch die enercity AG überprüft. Folglich wird die nächste Überprüfung im Jahre 2021 durchgeführt. Anlassbezogen kann sich das Prüfdatum für einzelne Hydranten aufgrund Erneuerungen oder vorliegender Mängelmeldungen verschieben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bereits in der Grundausbildung (Truppmannausbildung Teil 1) werden die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr mit den Grundlagen der Wasserversorgung, insbesondere dem Auffinden von Wasserentnahmestellen in Theorie und Praxis vertraut gemacht. Alle an der Grundausbildung teilnehmenden Einsatzkräfte erhalten eine schriftliche Ausbildungsunterlage, die auf vier Seiten das Thema behandelt. In der sich an die Grundausbildung anschließenden Truppmannausbildung Teil II und der laufenden jährlichen Ausbildung (Übungsdienste) werden die Kenntnisse in diesem Themenbereich in den Ortsfeuerwehren weiter vertieft. Hier sollen den Einsatzkräften gerade Besonderheiten an Gebäuden im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Ortsfeuerwehren (z.B. Industrieanlagen, Lagerhallen, Krankenhäuser o.ä.) vermittelt werden. Die Planung und Organisation dieser Ausbildungsinhalte obliegt den Ortsbrandmeistern der Wehren im Rahmen ihrer Dienstplangestaltung. Soweit angefordert, werden hier die zuständigen Organisationseinheiten (z.B. Löschwasserversorgung, vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung) des FB 37 unterstützend und beratend mit tätig. Ferner stehen den Ortsfeuerwehren Hydrantenpläne für das gesamte Stadtgebiet in gedruckter bzw. elektronischer Form zur Verfügung.

TOP 3.6.
von Bezirksratsherrn Wahl (Die Linke.)

TOP 3.6.1.
Inbetriebnahme der elektronischen Anzeigetafel an der Haltestelle „Brabeckstraße“
(Drucks. Nr. 15-0343/2019)

Bezirksratsherr Wahl trägt folgende Anfrage vor:


Im Sommer 2018 wurde an der Haltestelle „Brabeckstraße“ mit der Installation einer elektronischen Abfahrtszeit-Anzeigetafel für Busse begonnen. Zunächst wurde die Haltestange installiert, im November 2018 schließlich auch die dazugehörige Anzeigetafel (siehe Foto in der Anlage).

Diese funktioniert jedoch bis jetzt (Stand: 26.1.2019) nicht.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Wann ist mit der Inbetriebnahme der Abfahrtszeit-Anzeigetafel zu rechnen?
2. Wenn es bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme noch länger als 3 Monate dauern sollte – was sind die Gründe hierfür?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die TransTecBau weitergeleitet.

Antwort der TransTecBau zu Frage 1 und 2:

„Laut Aussage vom Hersteller iqu Systems GmbH ist es möglich bis spätestens Ende April (KW 18) die Anlage in Betrieb zu nehmen. Die Anzeige wird nochmal zwischen der KW 9 und KW 12 abgehängt und im Werk umgerüstet.
Wenn alles wie geplant läuft, wird es möglich sein, den Anzeiger in der KW 18 aufzuhängen und danach in Betrieb zu nehmen.“

TOP 3.6.2.
„WiFi4EU"-Programm
(Drucks. Nr. 15-0344/2019)

Bezirksratsherr Wahl trägt folgende Anfrage vor:


Im März 2017 wurde vom Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode die Drucksache 0485/2017 N1 (Freies WLAN-Netz im Stadtteilzentrum Krokus leichter zugänglich machen) beschlossen. Diese Drucksache sieht vor, dass sich Bürger*innen lediglich durch das Akzeptieren von Nutzungsbedingungen (AGB) schnell und ohne zeitliche Beschränkungen mit dem Hotspot im Krokus verbinden können.

Auf meine Anfragen an die Verwaltung, wann denn der Beschluss des Bezirksrates umgesetzt wird (so auch mit Drucksache 15-2556/2017, auf die eine schriftliche Antwort noch aussteht) wurde mir versichert, dass die Landeshauptstadt Hannover ein stadtweites Konzept vorbereite und sich eine Drucksache dazu in Erstellung befinde.

Nun wurden wir im Januar 2019 darüber informiert, dass eine Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover auf ein Förderprogramm der Europäischen Union für freies WLAN nicht berücksichtigt wurde und die Stadt sich auf das nächste Förderprogramm bewerben wird.

Dazu frage ich die Verwaltung:

0. Aus welchen Gründen wurde der Beschluss des Stadtbezirksrates noch nicht umgesetzt und liegt hier ein Zusammenhang mit der bislang nicht gewährten Subventionierung durch die Europäische Union vor?
0. Wird die Stadt den Ausbau von freien WLAN-Hotspots auch ohne die Förderung durch die EU weiterverfolgen?
0. Wann ist damit zu rechnen, dass der Beschluss des Bezirksrates betreffend des freien WLAN im Krokus umgesetzt wird?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die nicht gewährte Subventionierung durch die EU hat keine Auswirkungen auf die Umsetzung des vereinfachten WLAN-Zugangs im Stadtteilzentrum Krokus.


Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Landeshauptstadt Hannover wird auch ohne die Förderung durch die EU den WLAN-Ausbau vorantreiben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das Stadtteilzentrum Krokus verfügt bisher über freies WLAN, welches durch ein Ticketsystem genutzt werden kann. Ein vereinfachter Zugang (z.B. WLAN-Nutzung durch Bestätigung der AGB´s) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 umgesetzt.

TOP 3.6.3.
Abschluss der Erdkabelarbeiten in der Wülfeler Straße und der Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0345/2019)

Bezirksratsherr Wahl trägt folgende Anfrage vor:


Im Dezember 2018 wurden in der Wülfeler Straße und in der Emslandstraße Kabelarbeiten durchgeführt. Dazu wurden Fußwegplatten entfernt, die nötigen Kabel verlegt und die entstandene Lücke mit Asphalt ‚zugeteert‘.

Die dadurch entstandene Situation ist ästhetisch nicht vorteilhaft (siehe Foto der derzeitigen Situation in der Anlage).

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Ist die derzeitige Situation ein vorübergehender Zustand oder wird diese Form der Verschließung des Fußweges dauerhaft so bestehen bleiben?
2. Wenn Ersteres: Bis wann wird der Fußweg wieder optisch einwandfrei verschlossen sein?
Wenn Zweiteres: Warum?
3. Sind die bei Aushebung des Kabelschachtes entfernten Fußwegplatten aufgehoben worden und können diese zum erneuten Verschließen des Schachtes verwendet werden? Wenn nein, warum nicht?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yılmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es handelt sich hier um ein Asphaltprovisorium mit dem die Verkehrssicherheit bis zur endgültigen Wiederherstellung durch die Landeshautstadt Hannover aufrechterhalten wird. Hier wurde es u.a. auch eingesetzt, um eine offene Baugrube über die Feiertage und Jahreswechsel 2018/2019 zu vermeiden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die endgültige Oberflächenwiederherstellung erfolgt nach Eingang der Fertigstellungsmeldung des Leitungsträgers bei der Landeshauptstadt Hannover durch die entsprechende Rahmenvertragsfirma des Fachbereichs Tiefbau. Dieses garantiert den Zugriff auf die Firma bei eventuell anfallenden Gewährleistungsmängeln. Die Stadtverwaltung ist bemüht, die Flächen zeitnah instand zu setzen und ist dabei permanent auf die korrekte Zuarbeit durch das verursachende Leitungswerk angewiesen. Nach entsprechender Zuarbeit erfolgen die Wiederherstellungen gemäß den zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Rahmenvertragsfirma zeitnah. Die Arbeiten erfolgen hier bei offenen Witterungsverhältnissen bis Ende Frühjahr 2019.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das wiederverwertbare Material wurde auf dem Bauhof eingelagert.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)


Es wurden folgende Themen angesprochen:

Baustellensituation Brabeckstraße
Herr Busche (GKK) erkundigt sich, wann die Kaufleute auf der Brabeckstraße gesondert über die Baustellensituation informiert werden. Wie der genaue Plan aussieht und der aktuelle Plan. Er bittet die Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger diese Fragestellungen an die zuständigen Fachbereiche weiterzuleiten.

Spielplatz Lange-Feld-Straße
Eine Einwohner wollte wissen, woher die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ihre vorliegenden Zahlen, die sie im Antrag benutzen, stammen. Ihrer Ansicht nach stimmen diese Zahlen nicht. Sie äußerte Ihre Verwunderung weshalb im Antrag mit unzutreffenden Zahlen argumentiert werde. Diese Vorgehensweise empfinde Sie als erstaunlich, sowohl den Kolleg*innen als auch den Einwohner*innen gegenüber.
Bezirksratsfrau Volland betonte die Richtigkeit der vorgebrachten Zahlen und betonte, dass es das Interesse aller sei für den Stadtbezirk das Beste zu erhalten. Daher sollen alle Kinder in Kirchrode auch zur Schule gehen können.

Tannenfällung in Wülferode
Eine Einwohnerin informierte über die Fällung von Tannen in der Niederfeldstr. 13 c. Sie habe die Naturschutzbehörde nicht erreichen können, um noch die Fällung zu verhindern.
Bezirksbürgermeister Rödel erläuterte, das die Baumschutzsatzung verpflichtend sei und hätte eingehalten werden müssen. Der Bezirksrat werde sich hierum kümmern, versprach er.


-Durchgeführt von 20:16 - 21:02 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-18. April 2018
-13. Juni 2018

-Abgesetzt


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung
-Keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanagerin Seeliger informiert, dass zur Bushaltestellensituation in Wülferode ein Ortstermin anberaumt wird, den die Fachverwaltung Tiefbau durchführen wird.

-Stadtbezirksmanagerin Seeliger informiert


TOP 8.
VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

TOP 8.1.
Nachbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0363/2019)

Antrag,

folgende Nachbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:

Bisher
Neu
unbesetzt
Frau Maryam Mohammadi


-Einstimmig


TOP 8.2.
Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"
(Drucks. Nr. 2865/2018 mit 1 Anlage)

Antrag, zu beschließen

1. eine neue 3-zügige Ganztagsgrundschule (GS) mit 2 zusätzlichen Klassenräumen und mit einer Ein-Feld-Sporthalle zum Schuljahr 2023/24 zu errichten,
2. am Schulstandort eine Dependance des Stadtteilzentrums KroKuS zu errichten,
3. für den Schulbezirk der neuen GS Kronsberg Süd (Arbeitstitel) ein gemeinsames Schuleinzugsgebiet mit der GS Kronsberg (Arbeitstitel) festzulegen,
4. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten,
5. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen und
mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie
6. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.1.
Änderungsantrag zu Beschlussdrucksache Nr. 2865/2018

(Drucks. Nr. 15-3004/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Antrag Beschlussdrucksache Nr. 2865/2018 wird in den Punkten 1. und 2. wie folgt geändert:


Antrag, zu beschließen

1. eine neue 4-zügige Ganztagsgrundschule (GS) mit 2 zusätzlichen Klassenräumen und mit einer Ein-Feld-Sporthalle zum Schuljahr 2023/24 zu errichten,
2. eine Dependance des Stadtteilzentrums KroKuS in einem anderen Gebäude bzw. in anderen Räumlichkeiten im Quartier Kronsberg Süd unterzubringen.

-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.3.
Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Brockfeldzwerge“, Brockfeld 65, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0007/2019)

Antrag,

die Umwandlung der finanziellen Förderung aus dem Vertrag vom 07.05.1998 über die Förderung des Deutschen Roten Kreuz als Träger der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge in eine Förderung der Landeshauptstadt Hannover über den Ersatz der Betriebskosten für die städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der freien Wohlfahrtspflege (BKE) zum 01.01.2019 zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 8.4.
Veränderungssperre Nr. 108 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans
Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord -

(Drucks. Nr. 0307/2019 mit 3 Anlagen)

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1551, 6. Änderung nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 108 -Anlagen 2 und 3- als Satzung zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Aus der letzten Sitzung - 12.12.2018

TOP 9.1.1.
Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-2562/2018:
Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen

(Drucks. Nr. 15-2898/2018)

Bezirksratsfrau Volland verliest den Antrag und begründet ihn:


Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Antrag „Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen“ (DS Nr. 15-2562/2018) wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung ergänzt die im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode fehlenden Legenden-tafeln an den Straßennamensschildern (Richtzeichen „Zeichen 437“) Anni-Rath-Weg, Erna-Winkelhoff-Straße und Irmhild-Warweg-Straße an beiden Enden und am Arthur-Gerlt-Weg am nördlichen Ende. Die Texte für die Tafeln sind mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen. Die Finanzierung der sieben Legendentafeln erfolgt aus Mitteln des Bezirksrates (130,00 Euro pro Tafel).



-Erledigt durch Änderungsantrag
(Drucksache-Nr: 15-3005/2019)


TOP 9.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS. 15-2898/2018 (Legendentafeln an Straßenschildern ergänzen)
(Drucks. Nr. 15-3005/2018)

Bezirksratsfrau Volland verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Der im Antrag befindliche vorletzte Satz: "Die Texte für die Tafeln sind mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen."

wird durch folgenden Satz ersetzt:

„Dazu setzt sie zum einen die in der DS. 15-1956/2009 S1 gefallene Entscheidung für das Legendschild Anni-Rath um, außerdem wird der Einstimmige Beschluss des Bezirksrates zur DS. 15-1133/2012 zum Arthur-Gerlt-Weg umgesetzt und für die beiden anderen Wege wird als Grundlage für die Legendentexte die Begründung zur Beschlussdrucksache 0391-2004 (1 Anlage) zur Benennung der beiden Straßen im Stadtteil genutzt und dann mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen.“

-Einstimmig

TOP 9.2.

der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.

Reinigung der Straßenschilder in Kirchrode

(Drucks. Nr. 15-0352/2019)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung beauftragt die Reinigung der Straßennamensschilder und sonstigen Verkehrszeichen in Kirchrode im Bereich der Lange-Feld-Str. und deren Nebenstraßen zu beiden Seiten in Kirchrode (Beispiel Lange-Feld-Str. Ecke Freihorstfeld). Weiterhin befinden sich diese Verunreinigungen auch an diversen Straßennamensschildern im Bereich der Tiergartenstraße.


-Erledigt durch die Neufassung:
15-0352/2019 N1



TOP 9.2.1.
Reinigung der Straßenschilder in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0352/2019 N1)

Bezirksratsherr Zimmermann verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung beauftragt die Reinigung der Straßennamensschilder und sonstigen Verkehrszeichen in Kirchrode im Bereich der Lange-Feld-Str. und deren Nebenstraßen zu beiden Seiten in Kirchrode (Beispiel Lange-Feld-Str. Ecke Freihorstfeld). Weiterhin befinden sich diese Verunreinigungen auch an diversen Straßennamensschildern im Bereich der Tiergartenstraße. Des Weiteren überprüft die Stadtverwaltung sämtliche Straßenschilder und Verkehrszeichen im Stadtbezirk auf Verunreinigungen.


-Mit Änderungen einstimmig


TOP 9.2.2.
Ampelkreuzung Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0353/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Ampeln an der Kreuzung Tiergartenstraße sind mit Countdownzählern zu versehen.


-Erledigt durch die Neufassung:
15-0353/2019 N1



TOP 9.2.2.
Ampelkreuzung Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0353/2019 N1)

Bezirksratsfrau Petermann verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Fußgänger und Radverkehrsampeln Ampeln an der Kreuzung Tiergartenstraße sind mit Countdownzählern zu versehen, ggf. als Modelversuch.


-Einstimmig mit den Änderungen


TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Verbesserung der Sicherheit im Bereich der Stadtbahn-Gleise Kurve Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-0354/2019)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Im Streckenabschnitt der Stadtbahnlinie 6 zwischen den Haltestellen Brabeckstraße und Feldbuschwende wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Stadtbahn deutlich reduziert. An den Gleisquerungen im Kurvenbereich und an der Haltestelle Feldbuschwende werden die Ampel-Gelbphasen im Warnblinkmodus, entsprechend den Abfahrtszeiten an den Haltestellen, auf die längst mögliche Dauer verlängert.

-Erledigt durch die Neufassung:
15-0354/2019 N1


TOP 9.3.1.
Verbesserung der Sicherheit im Bereich der Stadtbahn-Gleise Kurve Oheriedenpark
(Drucks. Nr. 15-0354/2019 N1)

Bezirksratsherr Rücker verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Im Streckenabschnitt der Stadtbahnlinie 6 zwischen den Haltestellen Brabeckstraße und Feldbuschwende wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Stadtbahn deutlich reduziert. An den Gleisquerungen im Kurvenbereich und an der Haltestelle Feldbuschwende werden die Ampel-Gelbphasen im Warnblinkmodus, entsprechend den Abfahrtszeiten an den Haltestellen, auf die rechtlich längst mögliche Dauer verlängert.

-Einstimmig mit den Änderungen


TOP 9.3.2.
Darstellung eines sechsten Schuleinzugsgebietes im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0355/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge die Möglichkeit eines sechsten Schuleinzugsgebiet im Stadtbezirk im Stadtteil Kirchrode prüfen. Dabei ist die mögliche Verteilung der Schulzüge und Schulbezirksgrenzen so darstellen, dass die im Jahr 2017 ausgelagerten zwei Züge der Wasserkampschule in eine neue, zusätzliche 3-zügige Grundschule in Kirchrode fließen können.

-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.3.
Reinigung und Pflege am Haupteingang Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0356/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Treppen- und Rampenbereich am Haupteingang zum Bemeroder Rathaus / Bürger- und Seniorenbüro wird gründlich gereinigt – auch und besonders die senkrechten Flächen in Waschbetonoptik. Zudem wird der Lackaufbau des Metallgeländers rundum erneuert.


-Erledigt durch die Neufassung:
15-0356/2019 N1



TOP 9.3.3.
Reinigung und Pflege am Haupteingang Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0356/2019 N1)

Bezirksratsfrau Volland verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Treppen- und Rampenbereich am Haupteingang zum Bemeroder Rathaus / Bürger- und Seniorenbüro wird gründlich gereinigt – auch und besonders die senkrechten Flächen in Waschbetonoptik und alle acht Betonquader vor dem Rathaus (inkl. der drei neuerdings mit hölzerner Sitzfläche versehenen). Zudem wird der Lackaufbau des Metallgeländers rundum erneuert.


-Einstimmig mit den Änderungen


TOP 9.3.4.
Verkehrszählung auf der Alten Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-0357/2019)

Bezirksratsfrau Kramarekverliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zählung der Fahrrad- und Kfz-Verkehre in der Alten Bemeroder Straße durchzuführen und das Ergebnis der Verkehrszählung dem Bezirksrat mitzuteilen.


-9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.3.5.
Absperrpfosten Kattenbrookspark - einer reicht
(Drucks. Nr. 15-0358/2019)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden starren Absperrpfosten an der Zufahrt Kattenbrookspark zu entfernen. Der etwa zwei Meter dahinter neu gesetzte Feuerwehrpfosten bleibt unverändert.


-Zurückgezogen


TOP 9.4.
der FDP-Fraktion

TOP 9.4.1.
Ausbesserungen am Rad- und Fußweg Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0359/2019)

Bezirksratsherr Ranke verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den bestehenden Rad- und Fußweg an der Lange-Feld-Straße zwischen künftiger Feuerwache und Eisenbahnbrücke so schnell wie möglich so auszubessern, dass eine verkehrssichere Nutzung für Radfahrer und Fußgänger ermöglicht wird.
Auf die weitergehenden Umbaumaßnahmen im Rahmen der Erneuerung der Straße kann nicht gewartet werden.

-Einstimmig


TOP 9.5.
der SPD-Fraktion

TOP 9.5.1.
Hundekottütenspender in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0360/2019)

Bezirksratsfrau Ehrlich verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag

Hundekottütenspender in Wülferode
zu beschließen:
Die Verwaltung installiert zeitnah einen Hundekottütenspender am Mülleimer neben den Findlingen auf dem Wülferoder Platz. Der genaue Standort wird in Absprache mit der Patin festgelegt. Außerdem ist das Leerungsintervall des Mülleimers zu verkürzen.
Die Erstausstattung inkl. Tüten finanziert der Bezirksrat aus eigenen Mitteln mit bis zu 500,- €.

-Einstimmig


TOP 9.5.2.
Ergebnisse der Hochbauwettbewerbe
(Drucks. Nr. 15-0361/2019)

Antrag

zu beschließen:
Nach dem Ausstellungsende in der Bauverwaltung werden die Ergebnisse des Hochbauwettbewerbes für die Baufelder B 1.1, B 1.2, B 1.3 sowie B 11 und B 12 im Geltungsbereiches des
B-Planes 1553 – Kronsberg-Süd zeitnah im KroKuS oder anderen geeigneten Räumlichkeiten im Stadtbezirk in der Nähe der neuen Bebauung ausgestellt. Außerdem ist zu prüfen, ob die Ergebnisse der weiteren Hochbauwettbewerbe nicht zuerst im Stadtbezirk und später erst in der Bauverwaltung ausgestellt werden können.

-Erledigt durch die Neufassung:
15-0361/2019



TOP 9.5.2.
Ergebnisse der Hochbauwettbewerbe
(Drucks. Nr. 15-0361/2019 N1)

Bezirksratsherr Quast verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag

zu beschließen:
Nach dem Ausstellungsende in der Bauverwaltung werden die Ergebnisse des Hochbauwettbewerbes für die Baufelder B 1.1, B 1.2, B 1.3 sowie B 11 und B 12 im Geltungsbereiches des
B-Planes 1553 – Kronsberg-Süd zeitnah im KroKuS oder anderen geeigneten Räumlichkeiten im Stadtbezirk in der Nähe der neuen Bebauung ausgestellt. Außerdem ist zu prüfen, ob die Ergebnisse der weiteren Hochbauwettbewerbe nicht zuerst im Stadtbezirk und später erst in der Bauverwaltung ausgestellt werden können. Weitere Eröffnungen sollen dann zu Uhrzeiten stattfinden, an denen auch zu üblichen Zeiten Berufstätige teilnehmen können.

-Einstimmig mit den Änderungen


TOP 9.6.
Interfraktionell

TOP 9.6.1.
Beschilderung des Helen-Keller-Weges
(Drucks. Nr. 15-0362/2019)

Bezirksratsherr Quast verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die im Bereich des Helen-Keller-Weges befindliche Beschilderung Achtungszeichen und „Taubblinde“ wird gereinigt und wieder parallel zu den Wegen ausgerichtet. Zusätzlich werden aus Richtung der Kühnstraße am Anfang des Helen-Keller-Weges sowie an der Wegekreuzung der Mardalstraße und dem Helen-Keller-Weg deckungsgleiche Schilder aufgestellt.



-Einstimmig


TOP 9.6.2.
Vorhalteflächen für Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0508/2019)

Bezirksratsherr Quast verliest den Antrag und begründet ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Im Rahmen des erneuten Aufstellungsbeschusses für den Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße wird die vorgesehene Fläche für den Zweck „Schule“ in den nordwestlichen Bereich des Geltungsbereiches verschoben. Als Außengrenze dient der Arthur-Gerlt-Weg sowie der Verbindungsweg zwischen dem Arthur-Gerlt-Weg und dem Oheriedentrift.
2. Im Rahmen einer 8. Änderung des Bebauungsplanes 227 wird die bis zur 4. Änderung des Bebauungsplanes als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Schule)“ vorgesehene und jetzt als Spielpark genutzte Fläche in eine Vorhaltefläche für eine Grundschule geändert.
3. Der Bezirksrat erwartet vor einer endgültigen Entscheidung über den genauen Standort einer 6. Grundschule im Stadtbezirk, die nach jetzigem Stand im Sommer 2026 ihre Arbeit aufnehmen müsste, eine ergebnisoffene Darstellung von Alternativstandorten zur Wilhelm-Göhrs-Straße und dem Spielpark Lange-Feld-Straße (siehe dazu u.a. die Drucksache 15- 3006/2018). Die Entscheidungsfindung muss so rechtzeitig eingeleitet werden, dass ausreichend Zeit für gegebenenfalls notwendige planungsrechtliche Schritte bleibt.

Einzelabstimmung auf Anftrag:
Punkt 1: Einstimmig
Punkt 2: 15-Ja/2-Nein/ 0-Enthaltungen
Punkt 3: Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Keine Punkte

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:

Rödel Yılmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin