Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 07.02.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 31.01.2019)
Protokoll (erschienen am 10.04.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 20.03.2019

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 7. Februar 2019,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.08 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
(Bezirksratsherr Borstelmann) (CDU)
Bezirksratsherr Busse (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
(Bezirksratsherr Jäger) (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Öztürk) (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt 20.04 - 21.08 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke 19.07 - 21.08 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Braune (parteilos)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Zaman (SPD)

Verwaltung:
Herr Peters (FB Wirtschaft)
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 21. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle - Öffentlicher Teil -

2.1. über die 19. Sitzung am 08.11.2018

2.2. über die 2. Sondersitzung am 22.11.2018

2.3. über die 20. Sitzung am 06.12.2018

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 1. Teil -

6.3. Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

6.3.1.. Bisherige Umsetzung des Kleingartenkonzeptes am Beispiel der Kolonie Niedersachsen
(Drucks. Nr. 15-0273/2019)

5.3. Antrag der Fraktion DIE LINKE.

5.3.1. Resolution: MHH nachhaltig erweitern - Kleingärten erhalten!
(Drucks. Nr. 15-0272/2019)

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 2. Teil -

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5. A N T R Ä G E

5.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

5.1.1. Emailadressen für Stadtbezirksratsmitglieder nutzbar machen.
(Drucks. Nr. 15-0200/2019)

5.1.2. Mülleimer aufstellen und dem Konzept Sicherheit und Ordnung nachkommen.
(Drucks. Nr. 15-0213/2019)

5.1.3. Anhörung der Denkmalschutzbehörde zum Haus in der Pinkenburger Str. 3
(Drucks. Nr. 15-0216/2019)

5.1.3.1 Anhörung der Denkmalschutzbehörde zum Haus in der Pinkenburger Str. 3
(Drucks. Nr. 15-0216/2019 N1)




5.1.4. Verbesserung der Kapazitäten auf der Buslinie 125
(Drucks. Nr. 15-0239/2019)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Instandsetzung von Straßen durch Kaltbauweise
(Drucks. Nr. 15-0258/2019)

5.2.2. Waldweg zwischen Kirchröder Turm und Petrikirche instandsetzen
(Drucks. Nr. 15-0261/2019)

5.4. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

5.4.1. Veröffentlichung der Mitschnitte von Bezirksratssitzungen in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0011/2019)

5.5. der Fraktion DIE LINKE

5.5.1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. - Temporäre Aufstellung eines Geschwindigkeitsanzeigers auf dem Wolfsburger Damm
(Drucks. Nr. 15-0452/2019)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

6.1.1. Rechtsradikale im Bezirk bzw. in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0217/2019)

6.1.2. Parkproblem Burgdorfer Damm
Problem: aufgrund von Hinweisschildern erlaubtes Parken auf dem Bürgersteig, wodurch der Fußgängerbereich verengt wird
(Drucks. Nr. 15-0218/2019)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Reinigungszyklus der Straßenreinigung im Winter
(Drucks. Nr. 15-0262/2019)

6.4. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

6.4.1. Mietspiegel Hannover 2019 Teil 1
(Drucks. Nr. 15-0024/2019)

6.4.2. Mietspiegel Hannover 2019 (Teil 2)
(Drucks. Nr. 15-0025/2019)






6.4.3. Entscheidung Nr. 15-1130/2018 S1 - Beitritt Baulücken- und Leerstandskataster
(Drucks. Nr. 15-0160/2019)

7. M I T T E I L U N G E N

7.1. des Bezirksbürgermeisters

7.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements


















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 21. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Hofmann erläuterte die Hinweise zur Medienöffentlichkeit und eröffnete anschließend die 21. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion DIE LINKE. wurde nach Vorstellung durch Bezirksratsherrn Plotzki einstimmig bestätigt. Die Behandlung der Drucksache Nr. 15-0452/2019 erfolgte unter TOP 5.5.1..
Bezirksratsherr Plotzki bat darum, die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde durch den Aufruf von TOP 6.3.1. und TOP 5.3.1. zu teilen. Die Änderungen zur Tagesordnung wurden einstimmig angenommen. Des Weiteren schlug Bezirksratsherr Plotzki vor, Herrn Hertwig vom BUND als Sachverständigen zu TOP 5.3.1. zuzulassen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.






Darüber hinaus wurde auf Vorschlag von Bezirksratsherrn Busse und aufgrund der Dringlichkeit folgendes einstimmiges Votum gefasst: „Bezirksbürgermeister Hofmann erinnert die Verwaltung an den einstimmigen Beschluss des Bezirksrates in Sachen "Hof Burzlaff, Kapellenbrink " und bittet die Verwaltung um ein kurzfristiges gemeinsames Gespräch – wenn möglich innerhalb der nächsten 8 Tage - mit dem Investor und zwei Mitgliedern des Bezirksrates.“ Zur Dringlichkeit verwies Bezirksratsherr Busse auf das seit acht Tagen vorliegende Unwirtschaftlichkeitsgutachten für die denkmalgeschützten Gebäude „Hof Burzlaff“ und führte dies näher aus.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle - Öffentlicher Teil -

TOP 2.1.
über die 19. Sitzung am 08.11.2018
Einstimmig


TOP 2.2.
über die 2. Sondersitzung am 22.11.2018
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 2.3.
über die 20. Sitzung am 06.12.2018
Einstimmig


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 1. Teil -

Der erste Teil der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.39 Uhr bis 18.52 Uhr durchgeführt.

Der erste Einwohner ging auf den Neubau der MHH ein und wies darauf hin, dass wahrscheinlich bei beiden Alternativen Planungsrecht erforderlich sei. Er fragte die Verwaltung, ob bei Erstellung des Bauplanungsrechts nach § 1 und § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) die Grundlagen hinreichend berücksichtigt werden würden oder ob nur umgesetzt werde, was von der Uni gefordert werde. Er zitierte § 1 a BauGB. Danach habe Bauen am jetzigen Standort grundsätzlich Vorrang. Er fragte nach dem aktuellen Sachstand.
Frau Baron berichtete, dass die Standortuntersuchung momentan von der MHH und dem Ministerium betrieben werde und es noch keine Entscheidung gebe. Sie wies darauf hin, dass es bereits seit den 60ziger Jahren westlich des Stadtfelddamms eine Erweiterungsfläche für die MHH gebe. Ein entsprechender Bebauungsplan, der das „Sondergebiet MHH“ festsetze, sei vorhanden und damit auch Baurecht. Zu gegebener Zeit werde sich die Landeshauptstadt Hannover zu der Standortfrage positionieren. Zunächst seien die laufenden Untersuchungen zum Standort abzuwarten.





Bezirksbürgermeister Hofmann ergänzte, dass im März 2018 mit den Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter*innen vereinbart worden sei, dass der Bezirksbürgermeister das Gespräch mit dem Präsidium der MHH suche, um eine große Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Auch würden Gespräche mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) geführt. Er bat um Geduld, da zunächst die Auswertung der entsprechenden Gutachten, z. B. des Verkehrsgutachtens abgewartet werden müssen, um eine Informationsveranstaltung im Stadtbezirk für die Öffentlichkeit durchzuführen. Er sei zu einem weiteren Vorbereitungstermin am 13.03.2019 durch das Staatssekretariat des MWK eingeladen.
Ein zweiter Einwohner äußerte sein Unbehagen über die Verlagerung der MHH, da diese u. a. den Stadtteil nachhaltig verändern würde. Er sprach sich für einen Ausbau in die Höhe aus. Aufgrund der Zeitungsartikel sei der Eindruck entstanden, dass bereits eine Entscheidung über die Verlagerung der MHH gefallen sei. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren halte er für wichtig.
Der erste Einwohner bezog sich auf das Interview mit dem Präsidenten der MHH und dem Wissenschaftsminister. Es sei nicht richtig, dass der Vertrag zwischen der MHH und der Stadt Hannover die Stadt im Hinblick auf die Bauleitplanung verpflichte. Das Baugesetzbuch sei eindeutig. Er zitierte § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Ohne einen bestehenden Bebauungsplan gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Stadt Hannover sei für das Planungsrecht zuständig und solle dies entsprechend nach außen vertreten.
Ein dritter Einwohner nannte als Variante für die Erweiterung der MHH den Parkplatz zu überbauen und fragte nach, ob bereits andere Varianten überprüft worden seien, z. B. die diversen Gebäude mit Flachdach aufzustocken und somit in die Höhe zu bauen.
Bezirksbürgermeister Hofmann wies darauf hin, dass die Mitglieder des Bezirksrates momentan Informationen nur durch die Zeitungslektüre erhalten würden. Aus diesem Grund sei die Informationsveranstaltung so wichtig, um alle offenen Fragen zu beantworten.
Der zweite Einwohner wies darauf hin, dass in der Presse immer von Reserveflächen für die MHH gesprochen werde. Reserve bedeute, dass die Fläche für eine Erweiterung notwendig sei. Ein Neubau falle seines Erachtens nicht unter den Begriff „Reserve“.
Bezirksbürgermeister Hofmann verwies hinsichtlich der offenen Fragen auf die Informationsveranstaltung.
Der erste Einwohner ging erneut auf den sog. „MHH-Vertrag“ ein und machte darauf aufmerksam, dass es darin um einen zusätzlichen Flächenbedarf der MHH ginge.
Ein vierter Einwohner berichtete, dass er für den Erhalt der Kleingärten sei und dass die Menschen, die ihre Gärten aufgeben müssten, nicht vergessen werden sollten. Auf seine Frage, ob es Ersatzgärten gebe, antwortete Bezirksbürgermeister Hofmann, dass dies auch Teil der Informationsveranstaltung sein solle.
Der vierte Einwohner ging auf den Zeitungsartikel ein, wonach die Luft hinten besser sei als an der Straße. Dies sei für ihn kein Argument. Er bedauere es, wenn Grün vernichtet werde.


TOP 6.3.
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.3.1..
Bisherige Umsetzung des Kleingartenkonzeptes am Beispiel der Kolonie Niedersachsen
(Drucks. Nr. 15-0273/2019)

Bezirksratsherr Plotzki trug die Anfrage vor.





Im Rahmen der Errichtung von festen Unterkünften / Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde die Kolonie Niedersachsen an der Lathusenstraße aufgelöst und zur Bebauung für eine Wohnanlage der Zusatzversorgungskasse freigemacht (siehe Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord).

Dazu frage ich die Verwaltung:


1. Wie viele Kleingärten sind bisher als Ausgleich durch den Wegfall der Kolonie Niedersachsen an der Lathusenstraße im Rahmen des Kleingartenkonzept 2025 an anderer Stelle im Stadtbezirk / im Stadtgebiet neu geschaffen worden?
2. Wie vielen bisherigen Pächtern dieser Kolonie konnten Ersatzgärten angeboten werden und wurden diese auch angenommen?
3. Wie hoch wurden die Pächter jeweils entschädigt und welche Gesamtkosten kamen so zusammen?
Frau Baron beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Es wurden keine Kleingärten als Ausgleich für den Wegfall der Kolonie Niedersachsen im Jahr 2014 geschaffen, da die Kündigung der Kolonie zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach Bebauungsplan 1788 bereits vor der Erstellung des Kleingartenkonzeptes erfolgte und die Abwicklung daher unabhängig vom Kleingartenkonzept 2016-2025 verlief.
Zu 2. Es wurden keine Ersatzgärten geschaffen, da es hierfür keine Verpflichtung gab, aber es wurden Leerstände in anderen Kleingartenanlagen angeboten. Von den seinerzeit 15 verbliebenen Pächter*innen hat der Fachbereich Wirtschaft mit 5 bleibewilligen Pächter*innen Grabelandverträge zur Interimsnutzung geschlossen.
Diese Grabelandverträge wurden zur Umsetzung des Bebauungsplanes 1788 mit Wirkung zum 31.10.2016 fristgerecht gekündigt. Die Flächen wurden im Anschluss geräumt.
Zu 3. Die Pächter*innen sind auf Grundlage der Richtlinie zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigung bei Pächterwechsel entschädigt worden. Insgesamt wurden den verbliebenen 15 Pächter*innen 32.269,01 € ausgezahlt. Die an den vom Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. gestellten Wertermittler zu zahlende Gebühr betrug 1.400,00 €.
Die Räumungskosten beliefen sich auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 16.637,33 €.
Bezirksratsherr Plotzki wunderte sich, dass keine Gärten ersetzt und nur Grabelandflächen angeboten wurden.
Frau Baron zitierte aus der Antwort zu Frage 2: "Es wurden keine Ersatzgärten geschaffen, da es hierfür keine Verpflichtung gab, aber es wurden Leerstände in anderen Kleingartenanlagen angeboten.“
Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass es nur bei Vorhandensein eines Kleingartenkonzeptes auch Ersatzflächen gebe.
Frau Baron wies nochmals darauf hin, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine Verpflichtung gab, Ersatzgärten zur Verfügung zu stellen. Die Ausgleichsflächen wären damals die Leerstände gewesen.





TOP 5.3.
Antrag der Fraktion DIE LINKE.

TOP 5.3.1.
Resolution: MHH nachhaltig erweitern - Kleingärten erhalten!
(Drucks. Nr. 15-0272/2019)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor und erläuterte diesen ausführlich.

Der Sachverständige, Herr Hertwig, Naturschutzreferent beim BUND Hannover, erklärte, dass sich der BUND gegen eine Verlagerung der MHH ausspreche. Er fasste die genannten Gründe zusammen: Schutz der Biodiversität. Die Kleingärtenflächen würden viel Lebensraum u. a. für Insekten und Vögel bieten. Des Weiteren sollte keine weitere Flächenversiegelung erfolgen. Der Flächenverbrauch sollte auf 0 reduziert werden, auch wenn ein Neubau einfacher sei als ein Bau im Bestand. Die Kleingärten seien darüber hinaus für das Kleinklima sehr wichtig, was sich auf die umliegende Bebauung auswirke. Es sei wichtig, die Kaltluftentstehungsgebiete wie z. B. die Eilenriede und deren Abstrom zu erhalten. Bei einer direkten Bebauung an der Eilenriede werde der Abstrom der Kaltluft reflektiert und nachhaltig verändert.
Nach Übernahme der Sitzungsleitung durch Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider dankte Bezirksbürgermeister Hofmann Herrn Hertwig und dem Aktionsbündnis für ihre Beiträge. Im Rahmen der Entscheidungsfindung hinsichtlich der MHH erinnerte er an die getroffene Vereinbarung. Er halte es nicht für richtig eine Entscheidung zu fällen ohne alle Informationen zu kennen. Er plädierte dafür, zunächst die Informationsveranstaltung gemeinsam durchzuführen und sich im Anschluss auf einer gesicherten Informationslage zu entscheiden.
Bezirksratsherr Teicher stellte fest, dass seit der getroffenen Vereinbarung ein Jahr vergangen sei. Er sehe die Informationsveranstaltung lediglich als Verkündung des Ergebnisses. Er erinnerte an die Entstehung des Aktionsbündnisses gegen Kleingartenzerstörung und führte dies näher aus. Des Weiteren wies er daraufhin, dass die Stadt Hannover eine große Verdichtung habe, Grünflächen und viele zentrale Plätze würden bebaut und damit fielen Grünflächen und Freiräume für die Menschen weg.
Bezirksratsherr Busse ging darauf ein, dass die Informationsveranstaltung ausdrücklich auf Wunsch der Fraktionen stattfinden sollte. Ihn irritierte, dass nunmehr lediglich ein Ergebnis präsentiert werden solle und bat um Aufklärung.
Bezirksbürgermeister Hofmann antwortete, dass er seit März letzten Jahres versuche, die MHH und das MWK einzuladen. Eine Informationsveranstaltung mache jedoch nur Sinn, wenn alle notwendigen Gutachten, wie z. B. das Verkehrsgutachten vorliegen und der Bezirksrat diese bewerten könne. Er erinnerte daran, dass am 13.03.2019 das nächste Vorbereitungstreffen stattfinde. Er könne zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusicherung geben, dass die Informationsveranstaltung vor einer Entscheidung des Landeskabinetts hinsichtlich eines Standortes der MHH stattfinde.
Bezirksratsherr Busse stellte fest, dass sich die Landesregierung nicht nach einem Votum des Bezirksrates richten werde. Um eine Minimalchance für ein Votum zu haben, werde er dem Antrag nach den vorliegenden Informationen folgen. Es gehe hier um die Erhaltung der Natur.
Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass die CDU-Fraktion bedaure, dass immer mehr Flächen in der Stadt und im Land versiegelt werden. Er ermunterte die Kleingärtner, weiter zu kämpfen, um für sich die bestmögliche Lösung zu erreichen. Dem vorliegenden Antrag





könne die CDU-Fraktion nicht zustimmen. Zum einen sei noch keine Entscheidung gefallen und zum anderen solle eine Informationsveranstaltung stattfinden. Darüber hinaus enthalte der Antrag konkrete Vorschläge. Diese seien jedoch ohne Detailkenntnisse erarbeitet worden. Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der MHH um eine Universitätsklinik handele, die tlw. Spitzenforschung betreibe und einen Weltruf habe. Die MHH sei ein Aushängeschild für die Landeshauptstadt Hannover. Aus den genannten Gründe könne die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen, obwohl sie sehr dafür seien das Kleingarten- und Grünflächen in jeder Form erhalten bleiben sollen.
Bezirksratsherr Plotzki verwies auf die in den Presseartikeln genannten zwei Varianten. Der Beirat der MHH müsse nur noch eine Entscheidung fällen. Er lobte die MHH als sehr gute Klinik und hob deren Bedeutung für die Landeshauptstadt Hannover hervor. Er sei davon überzeugt, dass mit einer guten Planung innerhalb des Bestandes eine Alternative geschaffen werden könne. Darüber hinaus sei das Verfahren intransparent. Er plädierte für den „politischen“ Antrag und für eine klimapolitische Signalsetzung.
Bezirksratsherr Fulst stimmte Bezirksratsherrn Hunze und seiner Argumentation hinsichtlich der Versiegelung und dem Erhalt der Kleingärten zu. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen, da es ihm an „Transparenz“ fehle. Momentan gebe es nur eine einseitige Information. Die „Gegenseite“ sei noch nicht gehört worden. Er würde gerne die Vor- und Nachteile einer Bebauung z. B. am Stadtfelddamm oder vorne im Bestand erfahren. Er gehe davon aus, dass die Gründe gegen einander abgewogen werden. Ohne dieses Wissen könne die SPD-Fraktion der Resolution nicht zustimmen.
Bezirksratsherr Busse ging auf die Begrifflichkeit „Aushängeschild der Landeshauptstadt Hannover“ ein. Er erinnerte an große Bauprojekte in Hannover, die ebenfalls als „Aushängeschild“ tituliert worden seien und führte dies näher aus. Er stellte fest, dass es nicht schwierig sei, aus dem Bestand Neues aufzubauen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider zog den Antrag in die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und begründete dies.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott bemerkte, dass sie bei einer offeneren – nicht so rigorosen - Formulierung des Antrages diesem hätte zustimmen können. Als Beispiel führte sie an „es solle geprüft werden, ob die Ziele und Bedürfnisse der MHH mit den Zielen der Kleingärtner und dem Klimaschutz vereinbar seien“. Bisher hätten die Interessen der Kleingärtner im Vordergrund gestanden. Es müsse das Augenmerk aber auch auf die Interessen der MHH gelenkt werden. Sie erinnerte daran, dass Anfang der 1980ziger Jahre, die MHH die modernste Klinik in ganz Deutschland gewesen sei und alle darauf stolz gewesen seien. Inzwischen sei diese sehr unübersichtlich geworden. Priorität müsse ein moderner und übersichtlicher sowie gut organisierter Bau haben, der über viel Platz verfüge und Ausweichmöglichkeiten habe.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 2. Teil -

Der zweite Teil der Einwohner*innenfragestunde wurde von 19.28 Uhr bis 19.33 Uhr durchgeführt.
Ein weiterer Einwohner fragte nach, ob für die Kleingärten, die im Vorfeld zum Kleingartenkonzept gekündigt worden seien, keine Ersatzgärten zur Verfügung gestellt werden bräuchten. Laut Bundeskleingartengesetz solle den gekündigten Pächter*innen ein Ersatzgarten zur Verfügung gestellt werden.






Frau Baron stellte richtig, dass den Kleingärtnern leerstehende Kleingärten als Ersatzgärten angeboten worden seien. Nach Bundeskleingartengesetz sei die Kündigungsfrist eingehalten, die Bewertung zur Entschädigung vorgenommen und leerstehende Gärten angeboten worden.
Ein fünfter Einwohner ging auf die genannte Entschädigungssumme von 32.000,00 € für 15 Gärten ein und merkte an, dass von der anteiligen Summe kein neuer Kleingarten wieder hergestellt werden könne. Er fragte nach, warum so wenig ausgezahlt worden wäre.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün: „Bei Kündigung eines Kleingartens unterliegt die Wertfindung der geltenden Bewertungsrichtlinie, die sogenannte „Richtlinie zur Ermittlung des Wertes eines Kleingartens bei Pächterwechsel“. Die Wertermittlung bestimmt sich nach der von den zuständigen Landesministerien genehmigten Bewertungsrichtlinien des zuständigen Landesverbandes, also hier dem Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.V.. Sie obliegt Bewertungshöchstgrenzen und dem Sachwertverfahren gemäß Wertermittlungsverordnung zum Baugesetzbuch. Es wird von den gewöhnlichen Herstellungskosten (Normalherstellungskosten) ausgegangen. Es wird keine Arbeitsleistung berücksichtigt, ausgenommen für Lauben und Zäune. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die Errichtung des Gartens und der Laube so niedrig wie möglich gehalten werden, indem mit sparsamsten Mitteln und in Selbst- und Nachbarhilfe gearbeitet wird. Dies folgt dem obersten Grundsatz der Wertermittlung – der Beibehaltung des sozialen Charakters des Kleingartenwesens.
Die Bewertung erfolgt methodisch und verantwortungsbewusst von geschulten Wertermittler*innen des Bezirksverbandes gemäß den in der Richtlinie vorgegebenen Bedingungen, Tabellen und Vorschriften. Sie wird in einem detaillierten Schätzprotokoll festgehalten bzw. dokumentiert, welches schließlich die Grundlage für die jeweilige Entschädigung bildet. Auf dieser geltenden Grundlage wurde die Entschädigung an die jeweiligen Pächter*innen ausgezahlt.“
Frau Baron erklärte, dass die Gärten nach den Richtlinien bewertet worden seien.
Der zweite Einwohner betonte, dass er gegen die Bebauung des hinteren Geländes sei. Er sprach sich als Kleefelder für den Erhalt des grünen Charakters des Stadtteils aus. Er wies darauf hin, dass der öffentliche Nahverkehr auf die Karl-Wiechert-Allee ausgerichtet sei und er wünschte sich, dass die MHH nicht das große Bettenhaus mit dem meisten Publikumsverkehr nach hinten baue. Er appellierte an den Bezirksrat die Resolution anzunehmen.


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Abgesetzt


TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)






TOP 5.1.1.
Emailadressen für Stadtbezirksratsmitglieder nutzbar machen.
(Drucks. Nr. 15-0200/2019)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zusammen mit dem Datenschutzbeauftragen, der IT Abteilung der LHH und allen anderen nötigen Akteuren, nach Wegen zu suchen, wie zum einen der Datenschutz sichergestellt werden kann und zum anderen ein benutzerfreundlicher Umgang für das Abrufen und Nutzen der Emailadressen der LHH für die Ratsmitglieder und Bezirksratsmitglieder gewährleistet werden kann.

Einstimmig


TOP 5.1.2.
Mülleimer aufstellen und dem Konzept Sicherheit und Ordnung nachkommen.
(Drucks. Nr. 15-0213/2019)

Bezirksratsherr Fulst trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag zustimmen werde. Er fragte nach, warum der Antrag nur auf bestimmte Mülleimer beschränkt sei.
Bezirksratsherr Fulst erinnerte an die Anfrage mit dem Thema „an welchen Parkbänken Mülleimer vorhanden seien“. Die Verwaltung habe nicht antworten können, weil es unterschiedliche Zuständigkeiten gebe. Die Mülleimer an den beiden genannten Standorten seien sinnvoll.

Der Bezirksrat beschloss:
1. Es wird jeweils ein Mülleimer an den Bänken an der GS im Kleefelde (Ludolf-Ahrens-Weg) aufgestellt.
2. Es wird ein Mülleimer an der Bank im Georg-Fischer-Weg aufgestellt.
Einstimmig

TOP 5.1.3.
Anhörung der Denkmalschutzbehörde zum Haus in der Pinkenburger Str. 3
(Drucks. Nr. 15-0216/2019)

Bezirksratsherr Kreiner stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Teicher teilte mit, dass die Fraktion DIE LINKE. diesen Antrag begrüßen würde. Er wies auf das Grundgesetz hin, wonach Eigentum verpflichte und dem Wohle der Allgemeinheit dienen solle und eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig sei und führte dies allgemein weiter aus.
Bezirksratsherr Busse machte darauf aufmerksam, dass die Untere Denkmalschutzbehörde, dem Fachbereich Bauen der Landeshauptstadt Hannover



zugeordnet sei und im Auftrag der Landesdenkmalamtes Niedersachsen tätig werde. Es sei sinnvoll einen Vertreter der Landesdenkmalpflege einzuladen.
Frau Schulz erläuterte, dass der vorliegende Antrag einen Sachstandsbericht der Unteren Denkmalschutzbehörde anfordere. Soweit Vertreter*innen des Landesdenkmalamtes eingeladen werden sollen, sei ein Antrag auf eine Anhörung (Anmerkung: § 35 der Geschäftsordnung des Rates) zu stellen. In dem Antrag seien die Einzuladenden und die Fragestellungen konkret zu benennen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten wurde die Neufassung eingebracht.


TOP 5.1.3.1
Anhörung der Denkmalschutzbehörde zum Haus in der Pinkenburger Str. 3
(Drucks. Nr. 15-0216/2019 N1)

Bezirksratsherr Fulst brachte die Neufassung ein.

Der Bezirksrat beschloss:

Wir fordern eine Anhörung der Landesdenkmalschutzbehörde im Bezirksrat Buchholz-Kleefeld. Inhalt der Anhörung ist das Haus in der Pinkenburger Str. 3. Die Anhörung soll im ersten Halbjahr 2019 stattfinden. Ebenso fordern wir einen Sachstandsbericht der Verwaltung zum genannten Haus.

Einstimmig


TOP 5.1.4.
Verbesserung der Kapazitäten auf der Buslinie 125
(Drucks. Nr. 15-0239/2019)

Bezirksratsfrau Starke stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass es sich nur um eine Anregung handeln könne, da der Nahverkehrsplan der Region bereits beschlossen sei. Er erkundigte sich, an wen sich der Antrag richte.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze, wie die Zustände bekannt geworden seien, entgegnete Bezirksratsfrau Starke, dass Bezirksratsherr Jäger mit den Umständen vertraut und so der Antrag entstanden sei.
Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass der Antrag an die Landeshauptstadt Hannover gehe, um Gespräche mit der Region und der ÜSTRA aufzunehmen. Es gebe zu wenig Busverkehr für zu viele Menschen.
Bezirksratsfrau Starke ergänzte, dass mit den Regionsabgeordneten der SPD und dem Verkehrsbeauftragten der Region Hannover Kontakt aufgenommen worden wäre. Mit dem Antrag solle die Verwaltung informiert werden und etwas für die Schüler*innen und Senior*innen getan werden.
Bezirksratsherr Teicher ging nochmals näher auf den Nahverkehrsplan ein. Er erklärte, dass der vorliegende Antrag von der Fraktion DIE LINKE. begrüßt werde.
Bezirksratsfrau Starke merkte an, dass nicht das Nahverkehrskonzept geändert werde solle. Es werde vielmehr ein Problem aufgegriffen. Über eine kurzfristige Lösung wie z. B. den Einsatz von Zusatzbussen würden sie sich freuen.




Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover schafft in Kooperation mit der Region Hannover und der Üstra eine Entlastung oder/und weitere Kapazitäten auf der Buslinie 125 Richtung Meierwiesen im Bereich Roderbruch.

Einstimmig


TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Instandsetzung von Straßen durch Kaltbauweise
(Drucks. Nr. 15-0258/2019)

Bezirksratsherr Hunze trug den Antrag vor.
Bezirksbürgermeister Hofmann bemerkte, dass der Merianweg vor vielen Jahren in Kaltbauweise saniert worden sei.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider wies darauf hin, dass es den Straßenbauingenieuren überlassen bleiben solle, in welcher Weise eine Straße saniert werde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde sich enthalten.
Bezirksratsherr Plotzki interessierte, ob die Verwaltung darlegen könne, wann und wie Kaltbauweise angewandt werde. Soweit dies nicht möglich sei, werde der Antrag in die Fraktion DIE LINKE. gezogen.
Bezirksbürgermeister Hofmann stellte fest, dass die Frage nicht beantwortet werden könne und der Antrag damit in die Fraktion gezogen worden sei.
Bezirksratsherr Behrendt bemerkte, dass der Antrag „unschädlich“ sei. Geklärt werden sollte noch, welche Straßen sich für die Instandsetzung in Kaltbauweise eignen und eine Kosten-/Nutzenrechnung sei sinnvoll.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen


TOP 5.2.2.
Waldweg zwischen Kirchröder Turm und Petrikirche instandsetzen
(Drucks. Nr. 15-0261/2019)

Bezirksratsherr Hunze stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dass der Waldweg zwischen Kirchröder Turm und Petrikirche instandgesetzt wird.

Einstimmig







TOP 5.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 5.4.1.
Veröffentlichung der Mitschnitte von Bezirksratssitzungen in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0011/2019)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag nicht unterstützen werde. Die Bezirksräte seien transparent und die Sitzungen würden die Politik erlebbar machen. Es gebe Bürgersprechstunden, wo sich die Bürger*innen im Vorfeld an die ehrenamtlichen Politiker*innen wenden können. Die Geschäftsordnung sehe einen derartigen Mitschnitt - ähnlich wie den „Livestream“ – für den Bezirksrat nicht vor. Für den Rat könne er sich dies vorstellen. Für Bezirksräte sei das Mittel nicht geeignet. Die CDU-Fraktion habe Bedenken, dass einige Mitglieder Hemmungen entfalten könnten, in diesem Gremium unvoreingenommen zu sprechen, vor dem Hintergrund, dass sie später daran erinnert werden, falls sie etwas nicht ganz korrekt ausgedrückt haben. Gerichte hätten dies bereits entsprechend entschieden. Aus den genannten Gründen würde die CDU-Fraktion dem Antrag – auch wenn er gut gemeint sei – nicht folgen wollen.
Bezirksratsfrau Starke bemerkte, dass die SPD-Fraktion ebenfalls nicht zustimmen könne. Die SPD-Fraktion sei für Transparenz und Offenheit. Es gebe für die Bürgerin oder den Bürger immer die Möglichkeit an der Sitzung teilzunehmen. Sie stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu, dass es ein Gremium geben müsse, wo der „Jungpolitiker“ üben könne, ohne dass er hinterher über die Medien daran erinnert werde. Dieser Schutz sei auch im Hinblick auf die Nachwuchsprobleme der politischen Parteien notwendig.
Bezirksratsherr Teicher sagte, dass er sich nicht „schutzbedürftig“ fühle. Er sei gewählter Mandatsträger und müsse Kritik aushalten können. Er merkte an, dass die Fähigkeit von jungen Menschen nicht unterschätzt werden solle. Die Fraktion DIE LINKE. unterstütze den Antrag.

Der Antrag wurde mit 3 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.




TOP 5.5.
der Fraktion DIE LINKE

TOP 5.5.1.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. - Temporäre Aufstellung eines Geschwindigkeitsanzeigers auf dem Wolfsburger Damm
(Drucks. Nr. 15-0452/2019)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Dringlichkeitsantrag vor und erläuterte diesen.
Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Bezirksratsherr Busse erinnerte daran, dass vor Jahren auf eine Anfrage an die Polizei, von dieser geantwortet worden sie, dass es zu wenige mobile Geschwindigkeitsanzeiger gebe. Er bat darum, Frau Millich von der Polizei als Sachverständige zu hören, ob dies immer noch so sei.





Frau Millich, Kontaktbeamtin der Polizei, antwortete, dass die Polizei diese Geräte nicht besitze. Die Landeshauptstadt Hannover habe der Polizei vor ca. 1 ½ Jahren mitgeteilt, dass die Stadt keine mobilen Geräte mehr aufstelle.
Bezirksratsherr Oppelt wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Antrag begrüße. So würden alle darauf aufmerksam gemacht, dass sie evt. die Geschwindigkeit überschreiten. Es sei erfreulich, dass das Wohnungsunternehmen die Kosten trage wolle.

Der Stadtbezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, aufgrund des derzeit starken Baustellenverkehrs zu und vom Neubaugebiet „Suderburger Wende“ in Absprache mit dem Bauträger an geeigneter Stelle auf dem Wolfsburger Damm einen (mobilen) Geschwindigkeitsanzeiger aufzustellen.

Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau
Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 6.1.1.
Rechtsradikale im Bezirk bzw. in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0217/2019)

Bezirksratsherr Fulst trug die Anfrage vor.

Nach dem nächtlichen Fackelzug / Nazi Aufmarsch im Jahr 2011 wurden Maßnahmen ergriffen um präventiv tätig zu werden. Wir als Bezirksrat wollen nun wissen ob diese Maßnahmen zum Erfolg geführt haben.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Straftaten wurden im Bezirk bzw. in der LHH in den Jahren 2011 bis 2018 dem rechtsradikalen Milieu zugeordnet?
2. Wie viele Antisemitische Straftaten gab es im gleichen Zeitraum?
3. Wie viele Personen werden im Bezirk bzw. in der LHH in demselben Zeitraum dem rechtsradikalen Spektrum zugeordnet?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

zu 1 + 2)
Die beiden Fragen werden anhand der vom Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) übermittelten Daten in folgenden tabellarischen Übersichten beantwortet.
Das Zahlenmaterial bezieht sich auf die Jahre 2011 bis einschließlich 2017. Die Zahlen für das Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - Jahr 2018 sind noch nicht valide.






Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld





Rechtsmotivierte Straftatendavon antisemitisch

2011 20

2012 40

2013 30

2014 51

2015 71

2016 80

2017 61


Landeshauptstadt Hannover


Rechtsmotivierte Straftaten davon antisemitisch

2011 136 17

2012 146 14

2013 136 11

2014 155 14

2015 209 23

2016 179 12

2017 136 14

zu 3)
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover (Landeshauptstadt und Region Hannover) werden zu 174 Personen Kriminalakten mit dem Zusatz "Politisch motivierte Straftäter - PMK - Rechts" geführt.
Eine Selektion für den Bezirk Buchholz - Kleefeld ist aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht möglich.


TOP 6.1.2.
Parkproblem Burgdorfer Damm
Problem: aufgrund von Hinweisschildern erlaubtes Parken auf dem Bürgersteig, wodurch der Fußgängerbereich verengt wird

(Drucks. Nr. 15-0218/2019)

Bezirksratsfrau Kleinert-Pott stellte die Anfrage vor.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Hat die Verwaltung, wie bei der Begehung am 27.04.2018 verabredet, dafür gesorgt, dass die Polizei regelmäßige Kontrollen bzgl. des Parkverhaltens durchführt, damit nicht zu weit auf dem Bürgersteig geparkt wird?
2) Hat sich die Situation dahingehend verbessert, dass auch für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen genügend Platz auf dem Bürgersteig bleibt?

Frau Baron beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Verwaltung hat – wie bei dem gemeinsamen Ortstermin vereinbart – den städtischen Verkehrsaußendienst um entsprechende Überwachung der Einhaltung der



Parkordnung gebeten. Vom Verkehrsaußendienst wurden vereinzelte Verstöße insbesondere in Bezug auf zu geringem Restgehweg auf der Nebenanlage festgestellt und die entsprechenden Fahrzeugführenden mittels Hinweiszettel auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Von der örtlichen Polizei wurden keine Verstöße festgestellt.
Zu 2: Nach Rücksprache mit der örtlichen Polizei und eigenen Beobachtungen gibt es dort bis dato keine Probleme für Rollstuhl fahrende und Kinderwagen. Es besteht dort ausreichend Platz auf der Nebenanlage neben den geparkten Fahrzeugen.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Reinigungszyklus der Straßenreinigung im Winter
(Drucks. Nr. 15-0262/2019)

Bezirksratsherr Hunze verlas die Anfrage vor und erläuterte den Hintergrund.

Zum 01.01.2018 wurden von aha neue Gebührentarife und Reinigungsklassen eingeführt, z.B. drei neue Winterdienstklassen.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Ist sichergestellt, dass in den Wintermonaten, in denen der Winterdienst nicht oder nur sehr eingeschränkt erforderlich ist, der normale Reinigungszyklus der Straßenreinigung beibehalten wird?
2) Erfolgt die Straßenreinigung in den „winterdienstfreien“ Wintermonaten mit gleicher Intensität, wie in den sonstigen Monaten des Jahres?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde an aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover weitergeleitet. Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:

zu 1)
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover änderte zum 01.01.2018 die Straßenreinigungsgebühr. Bis dahin existierte eine Einheitsgebühr, die aber rechtlich angreifbar ist, wenn im Winter nicht alle Reinigungsklassen bedient werden können. Deshalb hat aha eine Trennung der Straßenreinigungsgebühr vorgenommen (Sommergebühr, Wintergebühr). Diese Unterscheidung bedeutet nicht, dass im Winter nur Winterdienst durchgeführt wird. Falls die Witterungsbedingungen keinen Winterdienst erforderlich machen, wechselt die Straßenreinigung vom Winterdienst in die Sommerreinigung.
zu 2)
Nach einem Volleinsatz bleibt das Streumittel Splitt auf Fahrbahnen, Gehwegen und Überwegen liegen. Der Bundesgerichtshof hat 2003 (VI ZR 260/02) entschieden, dass man mitten im Winter keine Streustoffe sofort beseitigen muss. Diese werden erst dann entfernt, wenn die Wetterprognose eine nachhaltige frostfreie Periode vorhersagt. Insofern wird in diesen Bereichen nicht mit der gleichen Intensität gereinigt. Des Weiteren dürfen





Kehrmaschinen bei Temperaturen um den Nullpunkt bzw. bei Frost nicht eingesetzt werden. In solchen Fällen entfällt die maschinelle Unterstützung für die Straßenreinigung, so dass die Mitarbeiter punktuell reinigen.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 6.4.1.
Mietspiegel Hannover 2019 Teil 1
(Drucks. Nr. 15-0024/2019)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug die Anfragen vor.

Wie die ARD berichtete, zählen bei der Berechnung der Vergleichsmieten meist nur neue Verträge oder Mieterhöhungen aus den letzten vier Jahren. Also in der Regel nur die teuersten. Die große Masse der oft viel günstigeren laufenden Bestands- und Sozialmieten bleibt außen vor. Das treibt vor allem in den Metropolen die Zahlen noch steiler nach oben als sie es ohnehin schon tun.
Der Streit über die Mietpreisbremse lässt uns mitunter vergessen, dass die Mietspiegel auf die Explosion der Wohnkosten schon seit mehr als zwanzig Jahren einen mindestens ebenso starken Einfluss hatten. Dabei gäbe es eine Möglichkeit, die Steigerungen in den Ballungsgebieten zu mindern. Würde der Berechnungszeitraum im Mietspiegel von vier auf zehn Jahre erweitert, hätte dies starke Auswirkungen – zugunsten der Mieter*innen. Vor allem in den Städten würden die Vergleichsmieten deutlich sinken. Die Zahlen stammen kurioserweise aus der Branche selbst. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Marco Wölfle von der Steinbeis-Hochschule in Freiburg hat die Folgen einer Mietspiegel-Reform im Auftrag des Immobilienverbandes Deutschland untersucht. Seine Ergebnisse sind eindeutig:
"Wenn wir jetzt den Mietspiegelzeitraum von vier auf zehn Jahre verlängern, reduzieren wir die Vergleichsmiete in den Großstädten in vielen Fällen um einen zweistelligen Prozentbereich. Sprich: Mehr als zehn Prozent geht die Vergleichsmiete zurück." (Zitiert nach ARD Onlin)e
Nach einer entsprechenden Analyse des vorliegenden hannover'schen Mietspiegels ergeben sich einige Fragen zur angewandten Methodologie.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welcher Mietspiegelzeitraum (s.o.) wurde bei der Erstellung des vorliegenden Mietspiegels tatsächlich verwendet?
2. Die Art der Wohnung (Abschnitt 4.2.1 auf S. 5) wird – wie es dort heißt – nicht direkt in den Mietspiegel einbezogen. Angesichts dessen, dass Fragebögen ohnehin ausgefüllt werden müssen, wäre eine Erhebung dieses Wohnwertmerkmals nicht möglich gewesen?
3. Führt nicht die Punktevergabe für eher standardmäßig vorhandene Wohnungsausstattungsmerkmale lt. Abschnitt 4.2.4 auf S. 6-7 (z.B. Warmwasserversorgung in der Küche, Isolierglas oder eine halbwegs moderne Badausstattung) dazu, dass eine Wohnung automatisch auf der Skala zwischen Spannenunterwert und Spannenoberwert in Richtung des Letzteren verschoben wird, so dass der Mietrichtwert steigt, ohne dass deshalb eine besondere Wohnqualität vorliegen muss?





Frau Schulz beantwortete die Anfragen wie folgt:

zu 1)
Der berücksichtigte Zeitraum zur Ermittlung der Vergleichsmiete umfasst, wie in § 558 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschrieben, vier Jahre, d.h. es wurden zum Stichtag der Datenerhebung: 01. April 2018 nur Mieten berücksichtigt, die seit dem 01.04.2014 entweder neu vereinbart oder verändert wurden.
zu 2)
Die Art der Wohnung wurde bei der Befragung als Ausschlusskriterium für die Berücksichtigung im Mietspiegel abgefragt. Es wurde abgefragt, ob die Wohnung sich in einem Ein- und Zweifamilienhaus, in einer Doppelhaushälfte oder in einem Reihenhaus befindet, oder ob es sich um ein Einzelzimmer handelt, das Teil einer kompletten Wohnung ist. Wenn dies bejaht wird, so werden diese Mieten im Mietspiegel nicht berücksichtigt. Der Ausschluss erfolgt, weil es sich bei dieser Art von Wohnraum um einen anderen Wohnungsmarkt handelt. Derartiger Wohnraum ist mit Wohnungen in Mehrfamilienhäusern nicht zu vergleichen.

zu 3)
Das System der Spanneneinordnung berücksichtigt durchaus, dass bestimmte Ausstattungen (wie z. B. Warmwasserversorgung oder Isolierverglasung) in sehr vielen Wohnungen vorhanden sind. Zum einen erfolgt dies über die unterschiedliche Gewichtung der Ausstattungsmerkmale (1 oder 2 Punkte), zum anderen durch die unterschiedliche Verteilung der Ausstattungspunkte. So benötigt eine Wohnung bereits mehr als ein Drittel der möglichen Ausstattungspunkte, um sich in den zweiten Abschnitt der Mietenspanne einzuordnen.

TOP 6.4.2.
Mietspiegel Hannover 2019 (Teil 2)
(Drucks. Nr. 15-0025/2019)

Wie die ARD berichtete, zählen bei der Berechnung der Vergleichsmieten meist nur neue Verträge oder Mieterhöhungen aus den letzten vier Jahren. Also in der Regel nur die teuersten. Die große Masse der oft viel günstigeren laufenden Bestands- und Sozialmieten bleibt außen vor. Das treibt vor allem in den Metropolen die Zahlen noch steiler nach oben als sie es ohnehin schon tun.
Der Streit über die Mietpreisbremse lässt uns mitunter vergessen, dass die Mietspiegel auf die Explosion der Wohnkosten schon seit mehr als zwanzig Jahren einen mindestens ebenso starken Einfluss hatten. Dabei gäbe es eine Möglichkeit, die Steigerungen in den Ballungsgebieten zu mindern. Würde der Berechnungszeitraum im Mietspiegel von vier auf zehn Jahre erweitert, hätte dies starke Auswirkungen – zugunsten der Mieter*innen. Vor allem in den Städten würden die Vergleichsmieten deutlich sinken. Die Zahlen stammen kurioserweise aus der Branche selbst. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Marco Wölfle von der Steinbeis-Hochschule in Freiburg hat die Folgen einer Mietspiegel-Reform im Auftrag des Immobilienverbandes Deutschland untersucht. Seine Ergebnisse sind eindeutig:
"Wenn wir jetzt den Mietspiegelzeitraum von vier auf zehn Jahre verlängern, reduzieren wir die Vergleichsmiete in den Großstädten in vielen Fällen um einen zweistelligen Prozentbereich. Sprich: Mehr als zehn Prozent geht die Vergleichsmiete zurück." (Zitiert nach ARD Online)
Nach einer entsprechenden Analyse des vorliegenden hannover'schen Mietspiegels ergeben sich einige Fragen zur angewandten Methodologie.



Ich frage daher die Verwaltung:
1. Bei Abschnitt 4.2.5 Wohnlage (S. 7) wird gesagt, die Wohnlagequalität sei nach wissenschaftlichen Grundlagen ermittelt worden. Welche waren das?
2. Von 64 möglichen Kategorien in der Tab. 5.1 (S. 9) sind 7 wegen geringer Zahl ( < 10) nicht belegt, 11 weitere sind als nur bedingt aussagekräftig kodiert (wegen 10 bis 29 Mietwerte). Liegt das an dem tatsächlichen geringen Vorkommen von Wohnungen dieser 18 Baualtersklassen/Wohnlagen oder wurden diese nur nicht ausreichend durch die Datenerhebung erfasst?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

zu 1)
Zur Beantwortung dieser Frage enthält die Anlage den Methodenbericht des Mietspiegels aus dem Jahr 2011. Die Seiten 7 ff erläutern den Ansatz der Wohnlageneinstufung.
zu 2)
Der Mietspiegel repräsentiert die tatsächlich bestehende Struktur der Wohnungsgrößen und Baualtersklassen des (Miet)Wohnungsbestandes in der Stadt Hannover recht treffend.
Beispiel kleine Wohnungen in einfachen und guten Wohnlagen bis unter 45 m²: Stadtweit gibt es nur etwa 8 % dieser Wohnungen, weder im Alt- noch im Neubausegment ist diese Wohnungsgröße typisch, die Felder sind daher nicht oder schwach besetzt. Der Anteil der Wohnungen von 45 m² bzw. bis unter 65 m² in einfacher oder guter Wohnlage ist hingegen mit etwa 25 % deutlich höher und damit auch die Felder entsprechend stärker besetzt.
Beispiel Wohnungen mit 65 bis unter 85 m²: Die durchschnittliche Wohnungsgröße liegt in Hannover bei etwa 77 m². Der Anteil dieser Wohnungen mit 65 bis unter 85 m² liegt bei etwa 45 %, daher können alle Felder gefüllt werden bis auf die „Neubauwohnungen“.
Beispiel Neubauwohnungen (stadtweit etwa 1,8 %): Im Neubausegment sind vor allem große Wohnungen mit Wohnflächen mit mehr als 90 m² errichtet worden. Die Felder mit kleineren Wohnungsgrößen bleiben daher zwangsläufig offen. (vgl.: Schriftenreihe zur Stadtentwicklung Bd. 130: Analyse des Angebots an Mietwohnungen und Wohnimmobilien 2012 bis 2017). Zudem dürften bei den Neubauwohnungen in normalen und guten Wohnlagen kaum Mietvertragsänderungen zwischen Errichtung ab 2010 und Mietspiegelabfrage (Veränderungen der Miete seit 2014) erfolgt sein.


TOP 6.4.3.
Entscheidung Nr. 15-1130/2018 S1 - Beitritt Baulücken- und Leerstandskataster
(Drucks. Nr. 15-0160/2019)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

Mit Entscheidung v. 14.11.2018 wird dem v.g. Beschluss nicht gefolgt.
Aus meiner Sicht ist hier zuallererst wichtig, dass der Beitritt zu einem präexistenten Baulücken- und Leerstandskataster mit der Begründung abgelehnt wird, man hätte den einen Katastertyp schon. Die Ablehnung des Leistungsmerkmals Leerstandskataster ist nicht durch den Hinweis auf ein Baulückenkataster begründbar. Wenn die Stadtverwaltung der Ansicht ist, ein Leerstandskataster sei überflüssig, so müsste das entsprechend dargelegt werden. Dies ist nicht erfolgt.
Des Weiteren wird die Ablehnung damit begründet, dass das v.g. Baulücken- und Leerstandskataster nur über eine Landesdienststelle nutzbar und außerdem nicht öffentlich zugänglich sei. Beide Punkte betreffen keine Anforderungen unseres Beschlusses v.





14.06.2018; sie stellen somit für sich genommen keinen Ablehnungsgrund dar. Wenn die Stadtverwaltung der Ansicht ist, die beiden Gesichtspunkte seien an sich Ablehnungsgründe, so müsste das entsprechend dargelegt werden. Dies ist nicht erfolgt.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Mit welcher Begründung lehnt die Stadtverwaltung den Beitritt zum Leerstandskataster des LGLN ab?
2. Welche Leistungsmerkmale hat das derzeitige Baulückenkataster der LHH (Dessen Existenz durch die Benutzung eines Verbs im Indikativ Präsens in der v.g. Entscheidung verbürgt ist.) und wo kann man es einsehen?
3. Welche Leistungsmerkmale hat die geplante Online-Fassung (Auch hier wird auf einen Passus im Text der v.g. Entscheidung Bezug genommen.) und für wann genau ist die Online-Stellung geplant?
Frau Baron beantwortete die Anfrage wie folgt:

zu 1.
Die Verwaltung führt ein eigenes Baulückenkataster für das Gebiet der Landeshauptstadt
Hannover und auch der Wohnungsleerstand wird regelmäßig erhoben. Die letzte Wohnungsleerstandsanalyse wurde 2012 vorgenommen und in Band 118 der Schriften zur Stadtentwicklung veröffentlicht (siehe Informationsdrucksache 2220/2013). Die Unterlagen sind auf www.hannover.de(Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Baudezernat/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Wohnungsmarkt­beobachtung) veröffentlicht.
zu 2.
Das Baulückenkataster der Landeshauptstadt Hannover ist im Internet einsehbar und enthält die von der Verwaltung ermittelten Baulücken. Die Baulücken wurden im Jahr 2018 erfasst bzw. aktualisiert.
zu 3.
Die aktualisierte Fassung des Baulückenkatasters ist unter www.hannover-gis.de und dort im Ordner „Themenauswahl/Wohnen/Baulückenkataster 2019“ seit Jahresbeginn 2019 veröffentlicht.

Bezirksratsherr Dr. Carlson berichtete, dass er unter dem Stichwort „Baulückenkataster“ unter www.hannover.de gesucht und die genannte Fundstelle nicht gefunden habe. Er fragte nach, was er falsch gemacht habe.
(Anmerkung: Das Programm kann unter www.hanover-gis.de geöffnet werden: Themenauswahl/Wohnen/Baulückenkataster 2019.)
Es werde eine Leerstandserhebung aus dem Jahre 2012 – veröffentlicht 2013 – angesprochen. Nach seinem Verständnis solle ein Leerstandskataster aktuell sein und zumindest monatlich aktualisiert werden. Er stellte die Frage, ob dem nicht zugestimmt werden könne.
Frau Baron sagte eine Antwort zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung: „Eine flächendeckende Überprüfung aller Baulücken im Stadtgebiet kann in einem monatlichen Rhythmus von der Verwaltung nicht geleistet werden. Bei Bedarf (und sofern leistbar) ist geplant, das Kataster fortzuschreiben und die Aktualisierung zu veröffentlichen.“



TOP 7.
M I T T E I L U N G E N

TOP 7.1.
des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Hofmann bat darum die Werbetrommel für die Veranstaltung Putzmunter am 30.03.2019 zu rühren. Die Stadtbezirkswette werde gewonnen, wenn 500 mit Müll gefüllte, rote AHA-Putzmuntersäcke gesammelt werden. Der Gewinn betrage 5.000,00 €.


TOP 7.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Rembecki ging auf die zwei Sondersitzungen im letzten Jahr zum Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ ein.
Der Städtische Ordnungsdienst, dessen Aufgabe und Wirken Stadtkämmerer Dr. Axel von der Ohe, Dezernent für Finanzen und öffentliche Ordnung, in den zwei Sitzungen vorgestellt hatte, sei seit dem 1.1.19 für alle Einwohnerinnen und Einwohner erreichbar.
Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes sei es, Bestreifungen im Stadtgebiet vorzunehmen, bei Regelverstößen tätig zu werden, Ordnungswidrigkeiten festzustellen und gegebenenfalls notwendige Verwaltungsmaßnahmen einzuleiten.
Informationen, Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung werden entgegengenommen und unmittelbar bearbeitet. Darüber hinaus stehe der Ordnungsdienst rat- oder hilfesuchenden Personen schnell und unbürokratisch zur Seite.
Das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes umfasse das komplette Stadtgebiet einschließlich der bebauten Flächen und Grünflächen. Die zu beobachtenden Gebiete werden dabei immer wieder den jahreszeitlichen und örtlichen Besonderheiten und Gegebenheiten angepasst.
Zeitlich übe der Ordnungsdienst seine Aufgaben montags bis samstags zwischen 8 und 22 Uhr, teilweise auch bis 24 Uhr, aus. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen sei der Ordnungsdienst bei besonderen Lagen tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes treten in Dienstkleidung auf. Sie wurden so ausgewählt und geschult, dass sie deeskalierend agieren und auch in emotional aufgeladenen Situationen angemessene Handlungskompetenz wahren.
Der Ordnungsdienst sei montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr telefonisch unter 168-55555 und per E-Mail unter Ordnungsdienst@hannover-stadt.de erreichbar.
Diese Informationen seien auch unter folgendem Link:
https://www.hannover.de/ordnungsdienst-lhh zu finden. Sie wies in diesem Zusammenhang auf den ausgelegten Wohnumfeld-Flyer hin.

Darüber hinaus informierte Frau Rembecki darüber, dass der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld öffentlich am 18. Februar, 19 Uhr in der Begegnungsstätte Kommunaler Seniorenservice Rodewaldstraße 17 tage. Der Beirat freue sich über Gäste.

Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.08 Uhr.


Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)