Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 30.01.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.01.2019)
Protokoll (erschienen am 01.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 31.01.2019

PROTOKOLL

22. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 30. Januar 2019,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4, 30451 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP) 18.00 - 21.00 Uhr
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI) 18.00 - 20.15 Uhr
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (DIE FRAKTION)
(Ratsfrau Langensiepen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) 21.00 - 21.20 Uhr
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) 18.00 - 20.15 Uhr

Verwaltung:
Herr Mingers
Herr Pfingsten

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.12.2018

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Abschluss der Sanierung Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 3029/2018 mit 2 Anlagen)

4. Sanierung

4.1. Bericht aus der Sanierungskommission

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0277/2019 mit 2 Anlagen)

6. A N T R Ä G E

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Variantenvergleich Sanierung / Neubau IGS Linden
(Drucks. Nr. 15-0119/2019)

6.1.2. Wässerung städtischer Bäume und Sträucher bei Trockenperioden
(Drucks. Nr. 15-0120/2019)

6.1.3. Schadensgutachten für die denkmalgeschützten ehemaligen Continental-Industriebauten auf dem Wasserstadt-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0121/2019)

6.1.4. Autofreier Sonntag in Linden
(Drucks. Nr. 15-2754/2018)

6.1.4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2754/2019
(Drucks. Nr. 15-0299/2019)

6.1.4.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2754/2018
(Drucks. Nr. 15-0298/2019)

6.1.5. Anhörung, Quartiersinitiativen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2758/2018)


6.1.5.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2758/2018
(Drucks. Nr. 15-0300/2019)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Grenzmarkierung für Halteverbot Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 15-0122/2019)

6.2.2. Einsatz von Gelenkbussen auf den Buslinien 100 und 200
(Drucks. Nr. 15-2834/2018)

6.2.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2834/2018
(Drucks. Nr. 15-0310/2019)

6.2.3. Prüfauftrag für einen Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2835/2018)

6.2.3.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2835/2018
(Drucks. Nr. 15-2992/2018)

6.2.4. Geplante Schließung des Senioren-Zentrums Godehardistift
(Drucks. Nr. 15-0296/2019)

6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. IGS Linden - neuer Standort
(Drucks. Nr. 15-0131/2019)

6.3.2. Radschnellweg Hannover - Garbsen in Limmer und Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-2844/2018)

6.4. von der Fraktion DIE LINKE.

6.4.1. Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Planung Hochbahnsteig Offensteinstraße – Probleme mit dem Leben auf der Limmerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0157/2019)

6.4.2. Verkehrssicherheit des Fuß- und Radweges im Bereich ‚Zur Schwanenburg‘ / ‚Heinrich-Kollmann-Weg‘
(Drucks. Nr. 15-0158/2019)

6.5. von Ratsherrn Wolf (Ratsgruppe DIE LINKE./PIRATEN

6.5.1. Einrichtung einer Anwohnerzone in Hannover-Linden
(Drucks. Nr. 15-0132/2019)

6.6. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.6.1. Veröffentlichung der Mitschnitte von Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-0133/2019)


6.6.2. Erstellung eines Parkflächenkatasters für Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0134/2019)

6.6.3. Budget 10 Jahre Integrationsbeiratsarbeit
(Drucks. Nr. 15-0135/2019)

6.6.4. Intensivierug der Fassadenbegrünung
(Drucks. Nr. 15-0137/2019)

6.6.5. Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrräder im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0139/2019)

6.6.6. Öffentliche Radservicestationen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0141/2019)

6.6.7. Bewerbung um Cannabis-Modellprojekt
(Drucks. Nr. 15-0142/2019)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Reinigung der öffentlichen Toilettenanlage auf dem Lindener Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0123/2019)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Missbräuchliches Parken in den Anwohnerbereichsstraßen in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-0128/2019)

7.2.2. Brandstiftungen im Bereich des Fischerhofes
(Drucks. Nr. 15-0129/2019)

7.2.3. Ertüchtigung der Kreuzung Ricklinger Straße/Fischerhof sowie Einrichtung Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0130/2019)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Auswirkungen der Trockenheit auf Straßenbäume
(Drucks. Nr. 15-0156/2019)

7.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.4.1. Freie Pflanzmöglichkeit auf Höhe Minister-Stüve-Straße
(Drucks. Nr. 15-0144/2019)

7.4.2. Sitzgelegenheiten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0146/2019)



7.4.3. Allgemein verständliche Spielplatzschilder
(Drucks. Nr. 15-0147/2019)

7.4.4. City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0148/2019)


7.4.5. Blühpflanzen im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-0149/2019)

7.4.6. Biber im Bereich der Ihme
(Drucks. Nr. 15-0150/2019)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 22. Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube bittet die Anwesenden um einen Moment des stillen Gedenkens für den verstorbenen Herrn Egon Kuhn.

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die neue Kontaktbereichsbeamtin für den Stadtteil Limmer, Frau Häring.

Bezirksratsfrau Steingrube bringt einen Antrag zum Thema „Schließung des Godehardistift“ ein und begründet dessen Dringlichkeit. Der Antrag erhält die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder und wird als Tagesordnung 6.2.4. Beratungsgegenstand der Sitzung.

Bezirksratsherr Voß kündigt an, die Drucksachen Nummer 3029/2019 (TOP 3.1.) und
15- 0157/2019 (TOP 6.4.1.) zur Beratung in die SPD-Fraktion zu ziehen. Zudem teilt er mit, dass die SPD-Fraktion den eigenen Antrag zu Tagesordnungspunkt 6.3.2. zurückzieht.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin kündigt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an, die Drucksache 15-0132/2019 (TOP 6.5.1.) zur Beratung in die Fraktion zu ziehen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.12.2018

Bezirksratsherr List bezieht sich auf die persönliche Erklärung des Bezirksbürgermeisters Grube, welche als Anlage zum Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018 übersandt wurde. Darin wird sich auf eine Stellungnahme des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Hannover berufen, welche auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zur Verfügung gestellt werden sollte.

Herr Pfingsten erklärt, dass es innerhalb der üblichen Frist eine Entscheidung zu dem Antrag geben wird, zu welchem sich Bezirksbürgermeister Grube in Form einer persönlichen Erklärung in der angesprochenen Sitzung geäußert hat. Wie bei Entscheidungen üblich, handelt es sich hierbei um eine abgestimmte Entscheidung der Verwaltung, an der in diesem Fall auch das Rechtsamt mitgearbeitet hat. Es gesonderte Stellungnahme kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

Bezirksratsherr List merkt zudem an, dass hinter dem Namen von Bezirksbürgermeister Grube in den Protokollen die Parteibezeichnung Bündnis 90/ Die Grünen vermerkt ist, obwohl dieser doch parteilos ist.

Einstimmig genehmigt


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Abschluss der Sanierung Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -

(Drucks. Nr. 3029/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,

1. die Satzung (Anlage 1) zu beschließen:
Gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Limmer vom 06.11.2002, mit 1. Änderungssatzung vom 11.02.2004 und 2. Änderungssatzung vom 06.03.2008 und 3. Änderungssatzung vom 01.09.2016, aufgehoben.
2. zu beschließen, die am 17.09.2009 beschlossene Festlegung des Gebietes Wasserstadt Limmer als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB, mit der am 16.06.2016 beschlossenen Änderung, aufzuheben (Anlage 2).


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.
Sanierung

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsfrau Steingrube berichtet aus der vergangen Sitzung der Kommission Sanierung Limmer. Die Verwaltung beabsichtigt diese aufzulösen, da sie, so

Bezirksratsfrau Steingrube, die Sanierungsziele als erfüllt ansieht. Hiergegen formiert sich Widerstand und dieser wurde auch in der Sitzung deutlich. Es seien verschiedene Anträge eingebracht worden, die u.a. die Fortführung der Kommission und ein neuerliches Schadstoffgutachten forderten.
Sie appelliert an die Mitglieder, auch ihre jeweiligen Ratsfraktionen für dieses Thema zu sensibilisieren, um weiter mitentscheiden zu können. Einzelheiten zur Sitzung können dem entsprechenden Protokoll der Sitzung entnommen werden.

Bezirksratsherr Voß ergänzt, dass er die Drucksache der heutigen Sitzung zum Abschluss der Sanierung Limmer in die Fraktion gezogen habe, mit dem Ziel, Zeit zum Handeln zu gewinnen.

Es wurde berichtet


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0277/2019)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.

Antrag

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
- Empfänger: AWO Region Hannover e.V.
- Zuwendungsbetrag: 666,40 €
- Verwendungszweck: Anschaffung eines Schaukastens
(Anlage 1)
- Empfänger: IIK e.V.
- Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
- Verwendungszweck: Move It! Du bewegst! Förderung des ehrenamtlichen Engagements
(Anlage 2)

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Variantenvergleich Sanierung / Neubau IGS Linden
(Drucks. Nr. 15-0119/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge die Sanierung der IGS Linden dahingehend prüfen, ob nicht ein Neubau oder eine Kombination von Sanierung und Neubau für die pädagogische Arbeit und die logistische Umsetzung der Baumaßnahmen zuträglicher als ausschließliche Sanierungs-
und Brandschutzmaßnahmen sind. Mittels eines ergebnisoffenen Variantenvergleichs soll eine Machbarkeitsstudie vorbereitet werden. Mit dem Variantenvergleichs sind Kostengrobschätzung, sowie Vor- und Nachteile der pädagogischen Arbeit und der logistischen Umsetzung aufzulisten (inkl. Bewertung des Gewinns oder Verlustes von Schüler/innenzahlen und inkl. des investiven Ertrags durch Flächengewinn).

Als Varianten sind wenigstens einzubeziehen:
1.) Beschlossene Sanierungsmaßnahmen zzgl. eines Neubaus im bzw. am Rande des Von-AltenGartens,
1a.) wie 1. mit zusätzlicher Schließung des Lindener Berges mit einem Schnellwegdeckel und Überbauung durch einen Neubau des Freizeitheimes Linden und Veräußerung des bisherigen Grundstücks des Freizeitheimes.
2.) Beschlossene Sanierungsmaßnahmen zzgl. eines Schulneubaus auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel,
2a.) wie 2. als Kombinationsbau Schule und Freizeitheim (s.o.).
3.) Vollständiger Abriss und Schulneubau auf vorhandener Fläche,
3a.) wie 3. Aber Schulneubau auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel (s.o.),
3b.) wie 3. aber mit Neubau des Freizeitheimes auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel (s.o.).
4.) Beschlossene Sanierungsmaßnahmen zzgl. Überbauung des vorhandenen Gebäudes mit einem Neubau,
4b.) wie 4. aber mit Neubau des Freizeitheimes auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel (s.o.).
Für den Variantenvergleich ist zudem eine Kostengrobschätzung beizufügen, aus der die Kosten für eine vollständige Sanierung der Bestandsimmobilie hervorgeht.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.1.2.
Wässerung städtischer Bäume und Sträucher bei Trockenperioden
(Drucks. Nr. 15-0120/2019)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen. Er fragt zudem nach, ob die Verwaltung die Beantwortung der Anfrage zu diesem Thema vorziehen könne.

Herr Mingers verliest anschließend die Antwort der Verwaltung.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Geffers, ob die beabsichtigte Bewässerung am 12. und 21. Tage wissenschaftliche Hintergründe habe, wird von Bezirksratsherrn Dr. Gardemin mit Verweis auf die Mehrheitsmeinung der Forschung beantwortet.


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die städtischen Bäume und Sträucher im Stadtbezirk Linden-Limmer werden bei Trockenperioden bewässert. Jungbäume von einem Alter bis zu drei Jahren werden spätestens am zwölften Tag der Trockenperiode gewässert. Alle anderen Bäume und Sträucher spätestens am einundzwanzigsten Tag der Trockenperiode. Bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius ist alle drei Tage zu wässern.

Für Jungbäume ist die Bewässerung mit Hilfe des Treegator-Bewässerungssystems zu gewährleisten. Das Wasser ist hauptsächlich aus Regenrückhaltung zu nutzen.


Einstimmig


TOP 6.1.3.
Schadensgutachten für die denkmalgeschützten ehemaligen Continental-Industriebauten auf dem Wasserstadt-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0121/2019)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet ihn.

Für Bezirksratsherrn Müller ist nicht ersichtlich, warum noch ein Gutachten gefordert wird und dieses auch noch aus öffentlichen Geldern gezahlt werden soll. Er kritisiert, dass diese Kosten aus seiner Sicht vom Investor zu tragen seien. Dieser hat das Grundstück bereits sehr preiswert erworben.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin sagt aus, dass er die Anmerkung nachvollziehen kann. Er schätzt die Situation jedoch so ein, dass als Möglichkeiten nur noch der Erhalt der Gebäude oder deren Verfall bestehen. Er spricht sich eindeutig für deren Erhalt aus und erkennt hieran ein besonderes öffentliches Interesse. Dieser Verantwortung müsse die Verwaltung gerecht werden.
Er kann jedenfalls kein Interesse des Investors am Erhalt der Gebäude erkennen, obwohl dieser seiner Meinung nach aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes hierzu verpflichtet sei.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass ein bestehender Denkmalschutz nicht automatisch zu einer Erhaltung führe, sondern dieser auch wirtschaftlich zumutbar sein müsse. Ein weiteres Gutachten würde er begrüßen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die drei unter Einzeldenkmalschutz und Flächendenkmalschutz stehenden ehemaligen Industriebauten auf dem Gelände der Wasserstadt sind mittels toxilogischer Gutachten auf Rückstände von Nitrosaminen und Mineralölen zu untersuchen. Dabei ist zu bewerten, unter welchen Voraussetzungen die Gebäude zu Wohnzwecken, als Bürogebäude, Parkhäuser, Lager- bzw. Produktionsräume oder als Museumsgebäude nutzbar wären.
Es ist ferner zu bewerten, inwieweit spezielle Sanierungsmaßnahmen eine

Nutzung im o.a. Nutzungsspektrum ermöglichen. Dabei sind Erfahrungen mit ähnlichen Sanierungen in anderen Städten heranzuziehen.
Sollte eine Begutachtung von Gebäuden in privater Hand trotz des öffentlichen Interesses ohne Weiteres nicht möglich sein, hat die Stadt Hannover mit dem Eigentümer über eine Lösung zu verhandeln, die eine Begutachtung ermöglicht.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 6.1.4.
Autofreier Sonntag in Linden
(Drucks. Nr. 15-2754/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet ihn

Bezirksratsherr Ganskow kündigt einen Änderungsantrag an und bringt diesen ein. Er spricht sich dagegen aus, den beabsichtigten autofreien Sonntag im Stadtbezirk Linden-Limmer zeitgleich zum Aktionstag in der Innenstadt durchzuführen.

Bezirksratsfrau Grobleben kündigt ebenfalls einen Änderungsantrag an und bringt diesen ein. Ihr gehen beide Anträge zu diesem Thema nicht weit genug und sie plädiert für einen wöchentlichen autofreien Sonntag im Stadtbezirk.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin sagt aus, dass er das Anliegen des Bezirksratsherrn Ganskow verstehen kann. Er erinnert jedoch auch daran, dass es einen Aufruf an die innenstadtnahen Bezirke gab, sich an der Aktion zu beteiligen. Diesen wolle er nutzen um den Start der Aktion zu ermöglichen. Für die Zukunft wären auch andere Rhythmen denkbar.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den autofreien Sonntag 2020 ein Konzept für den Stadtbezirk Linden-Limmer einzurichten und umzusetzen.
Dabei soll das autofreie Gebiet die Stephanusstraße, den Lindener Markt, die Falkenstraße, die Deisterstraße, die Posthornstraße, den Schwarzen Bären, die Blumenauer Straße, den Küchengartenplatz, die Limmerstraße und die Spinnereistraße umfassen.

13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 6.1.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2754/2019
(Drucks. Nr. 15-0299/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

„2020“ wird durch „2019 oder 2021“ ersetzt.

4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 6.1.4.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2754/2018
(Drucks. Nr. 15-0298/2019)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt verändert:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für den einen wöchentlich stattfindenden autofreien Sonntag ab 2020 ein Konzept für den Stadtbezirk Linden-Limmer einzurichten und umzusetzen.

Dabei soll das autofreie Gebiet die Stephanusstraße, den Lindener Markt, die Falkenstraße, die Deisterstraße, die Posthornstraße, den Schwarzen Bären, die Blumenauer Straße, den Küchengartenplatz, die Limmerstraße und die Spinnereistraße umfassen.


5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 6.1.5.
Anhörung, Quartiersinitiativen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2758/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Voß kündigt einen Änderungsantrag an und begründet ihn. Ziel sei es, die geforderte Anhörung um zwei weitere Initiativen zu ergänzen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass in der Vergangenheit maximal drei Anzuhörende eingeladen wurden. Diese werden bereits durch den eigenen Antrag gefordert und er regt an, dass sich die SPD-Fraktion einen weiteren Anzuhörenden überlege und eine eigene Anhörung beantragt.

Bezirksratsfrau Steingrube ergänzt, dass es aber auch durchaus Vorteile habe Pro- und Kontraargumente in einer Sitzung zu hören und sie deswegen beide Anträge unterstützen wird.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu einer Anhörung zum Thema ‚Quartiersinitiativen im Stadtbezirk‘ folgende Personen einzuladen:
1. Oliver Thiele (Quartier Jacobstraße/Minister-Stüve-Straße/Eleonorenstraße Jamiel)
2. Dr. Thomas Köhler (Limmer Nachbarschaften)
3. Martin Lange (Nachbarschafts-Kiosk Sporlederweg Linden-Süd)


Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-0300/2019 einstimmig beschlossen

TOP 6.1.5.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2758/2018
(Drucks. Nr. 15-0300/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Im Antrag soll nach dem bestehenden Antragstext ergänzt werden:

„4. Angelika Schwager (Normal in Linden - NiL)

5. Malte Mackenrodt (Kiez Eleonorenstraße/Minister-Stüve-Straße/ Jacobstraße - ElMinJa-Kiez) “

13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Grenzmarkierung für Halteverbot Blumenauer Straße
(Drucks. Nr. 15-0122/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in der Blumenauer Straße zwischen der Lichtsignalanlage Gartenallee und der am rechten Fahrbahnrand befindlichen Parkzone in Fahrtrichtung Am Küchengarten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283 StVO) eine Grenzmarkierung (§41 Anlage 2 Zeichen 299 StVO) zur besseren Kenntlichmachung dieses Halteverbotes anzubringen. Der Linienbus 100 benötigt beim Abbiegen in die Blumenauer Straße dem Raum im Bereich des absoluten Halteverbotes.

Einstimmig


TOP 6.2.2.
Einsatz von Gelenkbussen auf den Buslinien 100 und 200
(Drucks. Nr. 15-2834/2018)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Mallast kündigt einen Änderungsantrag an, da für ihn auch eine Erhöhung der Taktung denkbar ist und bringt diesen ein.

Bezirksratsherr Knoke begrüßt diesen Vorstoß. Vor dem Hintergrund, dass die Flottenumstellung der Regio-Busse auf rein elektrische Fahrzeuge noch Zeit in Anspruch nehmen wird, sieht er in dem Änderungsantrag eine sinnvolle Alternative.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Zukünftig sollen auf den Buslinien 100 und 200 wochentags in der Zeit von 12.00h bis 16.00h durch die Üstra Gelenkbusse (wenn möglich E-Busse) eingesetzt werden, die ermöglichen sollen, in diesem Zeitraum eine höhere Zahl Fahrgäste aufzunehmen. Dieses soll insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen/Eltern mit Kinderwagen etc. auch bei stärker ausgelasteten Bussen wenigstens einen Standplatz gewährleisten und einen adäquaten Zu- und Ausstieg zu/aus den Bussen zu ermöglichen.


Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-0310/2019 einstimmig beschlossen


TOP 6.2.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2834/2018
(Drucks. Nr. 15-0310/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird um folgende Forderung ergänzt:
Alternativ ist zu prüfen, ob die Taktfrequenz der eingesetzten Busse erhöht werden kann um das Ziel zu erreichen.


Einstimmig


TOP 6.2.3.
Prüfauftrag für einen Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2835/2018)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin teilt seinen Eindruck mit, dass ein Tunneleingang/ Tunnelausgang im Bereich des Küchengartenplatzes eine Barriere zum Ihmezentrum bilden könnte. Ziel ist es jedoch, das Ihmezentrum an den übrigen Stadtteil anzubinden. Aktuell kann er daher nicht einschätzen, ob ein Tunnel die richtige Lösung ist. Gleichwohl suche man innerhalb seiner Fraktion nach Alternativen.

Bezirksratsherr Voß positioniert sich deutlich gegen eine Tunnellösung. Für ihn haben solche Anträge zur Folge, dass Barrierefreiheit verhindert wird. Er verweist darauf, dass der Stadtteil Linden-Nord einer der bevölkerungsreichsten Stadtteile Hannovers ist und dieser immer noch nicht barrierefrei ist. Es müsse nun endlich damit begonnen werden, dieses Ziel zu erreichen.

Bezirksratsherr Knoke ergänzt, dass die Region Hannover aufgrund der sich abzeichnenden Unwirtschaftlichkeit vermutlich keine Prüfung vornehmen wird.

Bezirksratsherr Müller entgegnet, dass ein Prüfauftrag gerade solche Fragen wie die der Wirtschaftlichkeit klärt und spricht sich daher für den Antrag aus.

Bezirksratsherr Bulut macht deutlich, dass es um ein Thema gehe, welches nach Umsetzung generationsübergreifend Bestand haben wird. Er plädiert daher dafür, sich so viele Informationen wie möglich einzuholen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bezieht sich auf die Ausführungen des Bezirksratsherrn Voß und erwidert, dass durch Prüfaufträge zunächst nichts verhindert wird. Es schadet aus seiner Sicht nicht, sich über alle Möglichkeiten zu informieren.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Region Hannover wird gebeten zu prüfen, ob ein Tunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg technisch möglich, finanzierbar und wirtschaftlich darstellbar wäre. Hierzu sind die Kosten zu berechnen (aufgesplittet nach den zu erwartenden Zuschüssen vom Bund und dem Land Niedersachsen sowie von dem von der Region Hannover zu leistenden Anteil). Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Stadtbahnzüge im Tunnel eine deutlich höhere Geschwindigkeit fahren könnten und dadurch eventuell auch die bisher fehlende Wirtschaftlichkeit für die Anbindung der Wasserstadt Limmer durch einen weiteren Stadtbahnzweig gegeben wäre.


14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.2.3.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2835/2018
(Drucks. Nr. 15-2992/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Überschrift wird geändert in:
Prüfauftrag für einen Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg sowie weiterer unterirdischer Fahrwegmöglichkeiten im Anschluss Richtung Innenstadt

Dem Beschlusstext wird nach dem Ursprungstext hinzugefügt:
Weiterhin wird die Verwaltung der Region Hannover gebeten in gleicher Weise die als „Scheelhaselösung“ bekannte Streckenführung, eine dauerhafte Führung nach Scheelhase über die Station Waterloo sowie die ursprünglich mit den Planungen einer unterirdischen D-Linien-Führung wie in den 1960er-Jahren angedachte Route zu prüfen.



Die Begründung wird um folgenden Text ergänzt:
Schon jetzt zeigt die „Scheelhaselösung“ über die unterirdische Führung vom Hauptbahnhof zum Waterloo und über Humboldtstraße und Goetheplatz in schöner Regelmäßigkeit bei Arbeiten an der oberirdischen Linienführung über Rosenstraße und Steintor ihre Leistungsfähigkeit auf dem vorhandenen unterirdischen Fahrweg, ohne die schon im Erdreich verbauten Vorleistungen am Hauptbahnhof in Anspruch nehmen zu müssen.

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 6.2.4.
Geplante Schließung des Senioren-Zentrums Godehardistift
(Drucks. Nr. 15-0296/2019)

Bezirksratsfrau Steingrube bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin stellt fest, dass das angesprochene Gebäude zwar nicht auf dem neusten Stand ist, jedoch seinen Zweck erfüllt. Es müsse aus seiner Sicht zudem sichergestellt werden, dass eine mögliche Sanierung nicht einen Wechsel der Kundschaft mit sich führe und erinnert auch an die soziale Verantwortung der Einrichtung.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover und der Oberbürgermeister werden gebeten, sich mit den Verantwortlichen des Senioren-Zentrums Godehardistift in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden, damit die Schließung des Godehardistift und der Kita-Gruppe "Junges Gemüse" vermieden wird.

Einstimmig

TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
IGS Linden - neuer Standort
(Drucks. Nr. 15-0131/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, durch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. Baugesetzbuch) für einen Bereich auf der Westseite der Bernhard-Caspar-Straße, dessen Abgrenzung sich aus dem beigefügten Planausschnitt ergibt, die Flächen für einen Neubau der IGS Linden verfügbar zu machen. In dem Bereich liegen ungenutzte Gewerbegrundstücke, die sich aufgrund ihrer Lage innerhalb des Stadtbezirks und an der Stadtbahnlinie 9 bestens als Schulstandort eignen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 6.3.2.
Radschnellweg Hannover - Garbsen in Limmer und Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-2844/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Region Hannover darauf hinzuwirken, dass in der „Machbarkeitsuntersuchung eines Radschnellwegs zwischen Stadt Hannover und Stadt Garbsen“ auf die Untersuchung der Varianten 1 und 3 im Abschnitt südlich des
Leineverbindungskanals und der Leine zwischen Schleuse Limmer und Dornröschenbrücke verzichtet wird. Stattdessen ist eine Verbindung der Varianten 1 und 3 von den Sportplätzen der Sportgemeinschaft Limmer (nördlich der Schleuse Limmer, östlich des Volksbads) nach Norden zu den Varianten 2 und 4 zu untersuchen.

Zurückgezogen

TOP 6.4.
von der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.4.1.
Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Planung Hochbahnsteig Offensteinstraße – Probleme mit dem Leben auf der Limmerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0157/2019)

Antrag

Der Bezirksrat führt in seiner Sitzung am 27.3.2019 eine öffentliche Anhörung gemäß §§31 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema „Planung Hochbahnsteig Offensteinstraße – Probleme mit dem Leben auf der Limmerstraße“ durch.

Es sollen dazu eingeladen werden:
  • Ein*e Vertreter*in der Region Hannover zum Bericht über den allgemeinen Planungsstand des Umbaus der D-Linie
  • Ein*e Vertreter*in der Feuerwehr Hannover und ein*e Vertreter*in des Technischen Hilfswerkes (THW) zum Schwerpunkt „Sicherheit im Brand- und Katastrophenfall“
  • Ein*e Vertreter*in des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und ein*e Vertreter*in des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zum Schwerpunkt „Fahrradwegeverbindungen um den geplanten Hochbahnsteig“
  • Ansässige Geschäftsleute (Notre Dame, Edeka, Antiquariat, Backshop Limmerstraße, Unverblümt, Kaufhaus Feinbein) zum Schwerpunkt „Einbezug in Planungen und mögliche Beeinflussung der Existenzgrundlage“
Zudem soll anwesenden Einwohner*innen nach §31, Absatz 5, bzw. §35, Absatz 6 der Geschäftsordnung des Rates der LHH ebenfalls die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Anhörung zu beteiligen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.4.2.
Verkehrssicherheit des Fuß- und Radweges im Bereich ‚Zur Schwanenburg‘ / ‚Heinrich-Kollmann-Weg‘
(Drucks. Nr. 15-0158/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Ausbesserung bzw. Korrektur des im Sommer 2018 neugestalteten und verbreiterten Leine-Rad-und Fußweges Höhe Heinrich-Kollmann-Weg Richtung Limmer (bis kurz vor der Holzbrücke) vorzunehmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.5.
von Ratsherrn Wolf (Ratsgruppe DIE LINKE./PIRATEN

TOP 6.5.1.
Einrichtung einer Anwohnerzone in Hannover-Linden
(Drucks. Nr. 15-0132/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit der Bereich zwischen Jacobsstraße, Minister-Stüve-Straße und Eleonorenstraße in Hannover-Linden als verkehrsberuhigte Anwohnerzone mit Beschränkung der Zufahrt für den Anwohner- und Lieferverkehr und als Anwohnerparkzone ausgewiesen werden kann (ähnlich den sog. Superblocks in Barcelona). Primäre Ziele sind dabei eine Schadstoff- und Lärmverminderung im Wohngebiet, eine Reduzierung des Parksuch- und Durchgangsverkehrs sowie eine Stärkung der Nachbarschaft durch mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 6.6.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.6.1.
Veröffentlichung der Mitschnitte von Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-0133/2019)

Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr List bewertet den Antrag als weiteren Baustein für die Transparenz der Arbeit des Bezirksrates und sieht dadurch auch die Beteiligung der Öffentlichkeit als verbessert an.

Bezirksratsherr Voß teilt seine Einschätzung mit, dass die Unterlagen, die aktuell der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, ausreichend sind.

Bezirksratsherr Ganskow ergänzt, dass der Antrag eine weitere Möglichkeit darstellt sich über den Sitzungsablauf zu informieren. Auch die teils emotionalen Diskussionen könnten besser nachvollzogen werden.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, eine Ergänzung der §§ 22 und 32 der Geschäftsordnung vorzunehmen, welche die Veröffentlichung der Mitschnitte zur Erstellung der Protokolle von Bezirksratssitzungen in Linden-Limmer grundsätzlich ermöglicht. Diese sollten dann innerhalb des Ratsinfosystems zusammen mit den jeweiligen Schriftprotokollen hinterlegt werden. Wortbeiträge von Sitzungsteilnehmenden sind nur mit deren Zustimmung zu veröffentlichen.


7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.6.2.
Erstellung eines Parkflächenkatasters für Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0134/2019)

Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksbürgermeister Grube sagt aus, dass ihm das Anliegen des Antrages nicht verständlich wird.

Bezirksratsherr Ganskow erklärt, dass das Thema Parkplätze und beispielsweise deren Wegfall regelmäßig in den Sitzungen diskutiert wird. Aktuell führe die Verwaltung keine Übersicht, aus der hervorgeht, wie viele Parkflächen dem Stadtbezirk überhaupt zur Verfügung stehen. Damit nicht weiter mit gefühlten Werten argumentiert werden muss, biete sich die Erstellung eines Katasters an.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin folgt der Argumentation und unterstützt den eingebrachten Antrag. In diesem Zusammenhang greift er die aktuelle Berichterstattung über die Einrichtung von Anwohner*innenparkzonen auf und möchte wissen, ob solche auch für Linden-Limmer im Gespräch sind.

Herr Mingers sagt zu, sich zu diesem Thema zu erkundigen.

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, ein öffentlich einsehbares Parkflächenkataster für den Stadtbezirk Linden-Limmer zu erstellen. Dies soll nach Möglichkeit in folgende Bereiche untergliedert sein:


1. öffentliche bewirtschaftete Parkplätze
2. öffentliche unbewirtschaftete Parkplätze
3. Private bewirtschaftete Parkplätze
4. Private unbewirtschaftete Parklätze
5. Parkplätze für Inhaber von Sonderausweisen (Anwohner, Behinderte u.a.)
6. Parkplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge
7. Sonstige Parkplätze

Nach der Ersterstellung ist das Kataster laufend fortzuführen.

Weiterhin sind diese Zahlen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und der Zahl der gemeldeten PKW zu setzen.


16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.6.3.
Budget 10 Jahre Integrationsbeiratsarbeit
(Drucks. Nr. 15-0135/2019)

Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Herr Mingers ergänzt, dass die Verwaltung bereits einen Förderantrag für den hier genannten Zweck gestellt hat, mit dem Ziel, eine entsprechende Veranstaltung zu unterstützen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Integrationsbeirat Linden-Limmer und in der Folge die Integrationsbeiräte der anderen 12 Stadtbezirke sowie den städtischen Integrationsbeirat zu befragen, inwieweit Planungen und Interesse an der Durchführung von bezirksbezogenen oder stadtweiten Feierlichkeiten aus Anlass des 10. Jahrestages der Einführung von Integrationsbeiräten besteht. Dafür ist ein Budget in durch die Verwaltung festzulegender Höhe bereitzustellen.


9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 6.6.4.
Intensivierug der Fassadenbegrünung
(Drucks. Nr. 15-0137/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Bepflanzungen von Fassaden („vertikale Gärten“) an städtischen Gebäuden im Bezirksgebiet möglich sind. Dazu sind auch die entstehenden einmaligen und wiederkehrenden Kosten darzulegen.

Bei den Überlegungen sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

- Es soll die Bepflanzung so angebracht werden, dass eine Beton-Carbonatisierung nicht
verstärkt wird.
- Es sollen keine selbstrankenden Pflanzen zum Einsatz kommen, um unkontrollierten
Bewuchs zu verhindern.
- Es soll zumindest in Teilen eine wintergrüne Bepflanzung geprüft werden.
- Es sollen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaub- und Stickoxidbelastung
geprüft werden.
- Es sollen auch blühenden Pflanzen zum Einsatz kommen, die Insekten Nahrung bieten.

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und ggf. eines Umsetzungsvorschlages legt die Verwaltung dem Bezirksrat zeitnah, spätestens zum 31. Dezember 2019 vor.


Einstimmig


TOP 6.6.5.
Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrräder im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0139/2019)

Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte wissen, ob diese Stationen dann normiert sein müssten, weil es seines Wissens nach unterschiedliche Ladesysteme gibt.

Bezirksratsherr Knoke berichtet, dass die unterschiedlichen Hersteller auch auf unterschiedliche Ladesysteme zurückgreifen. Er weist zudem darauf hin, dass die Reichweite der Räder durchschnittlich bei 150 Kilometer liegt und stellt daher in Frage, ob diese Stationen tatsächlich benötigt werden.

Bezirksratsherr Ganskow spricht sich dafür aus die Technik durch entsprechende Stationen zu unterstützen. Die Stationen sollen mit Adaptern ausgestattet werden, um sie für die gängigen Ladesysteme nutzbar zu machen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk die Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrräder möglich ist. Die Standorte der Ladestationen wären an geeigneter Stelle u.a. im Internet bekannt zu machen.


7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen






TOP 6.6.6.
Öffentliche Radservicestationen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0141/2019)

Bezirksratsherr Ganskow bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bewertet die Forderung des Antrages nach einer Pumpe pro Stadtteil als zu kleinteilig.

Bezirksratsherr Ganskow antwortet, dass es sich hierbei um die Minimalanforderung handelt und es natürlich auch gerne mehr Stationen pro Stadtteil sein können.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es im Stadtbezirk Linden-Limmer möglich ist, bis zu vier öffentliche, vorzugsweise elektrische und über Solarmodule betriebene Luftpumpen zu installieren, beispielsweise in der Nähe von großen Schulstandorten wie der IGS Linden und Gymnasium Limmer. Dabei sollte, wenn möglich, jeweils eine Luftpumpe pro Stadtteil vorgesehen werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pumpen mit allen herkömmlichen Ventilen genutzt werden können, sodass auch die Nutzer von Luftreifen an Rollstühlen oder Kinderwagen das Angebot in Anspruch nehmen können. Die Nutzung als Reparaturhilfe mittels sicherer Hinterlegung von gängigem Werkzeug und Flickmaterial ist wünschenswert.


6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 6.6.7.
Bewerbung um Cannabis-Modellprojekt
(Drucks. Nr. 15-0142/2019)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Vorbereitungen dafür zu treffen, sich zum Zeitpunkt einer Bewerbungsmöglichkeit für ggf. wissenschaftlich begleitete Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis um die Verortung eines solchen Projektes in Hannover - vorzugsweise im Stadtbezirk Linden-Limmer - zu bemühen.


9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion


TOP 7.1.1.
Reinigung der öffentlichen Toilettenanlage auf dem Lindener Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0123/2019)

In jüngerer Vergangenheit gab es seitens der Marktbeschicker wiederholt Unmutsäußerungen hinsichtlich des Reinigungszustandes und der mangelnden Funktion der öffentlichen Toilettenanlage auf dem Lindener

Marktplatz. Konkret wurde hierbei angeführt, das die Toilettenschüssel häufiger samstags verstopft sei und somit nicht funktionierte. Weiterhin fehlte Seife zum Reinigen der Hände. Dieses musste in der nahegelegenen Gastronomie erledigt werden. Vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Marktbeschicker im Lebensmittelbereich tätig ist, handelt es sich hier um einen bedenklichen Zustand!


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wird die öffentliche Toilettenanlage samstags vor dem Wochenmarkt gereinigt, wenn nicht, kann dieses zukünftig geschehen, wird bei dieser Reinigung auch Handseife bereitgestellt/nachgefüllt?
2. Wird im Rahmen der Reinigung der Toilettenanlage auch eine Funktionsprüfung derselben durchgeführt, um einen möglichen Defekt (Verstopfung, etc.) festzustellen?
3. Ist es möglich, für den Fall eines festgestellten Defektes an der öffentlichen Toilettenanlage diese zeitnah wieder instand setzen zu lassen oder für die Marktbeschicker eine „offizielle“ Ausweichmöglichkeit, z.B. im Rahmen einer Vereinbarung mit benachbarter Gastronomie/benachbarten Ladeninhabern, zu schaffen?
Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Antwort der Verwaltung

Zu 1.)
Die Reinigung der Bedürfnisanstalt am Lindener Marktplatz erfolgt zweimal täglich, i.e. morgens und abends. Diese Dienstleistung wird auch am Wochenende erbracht, und somit sonnabends grundsätzlich vor Beginn des Wochenmarktes.
Das ausführende Reinigungsunternehmen ist laut Betreiber angewiesen, bei jeder Reinigung auch auf Füllstände der Flüssigseife zu achten und diese dementsprechend nachzufüllen.

Zu 2.)
Das Reinigungsunternehmen ist angewiesen, eine Funktionsprüfung der Toilettenanlage durchzuführen.





Zu 3.)
Bei Abflussverstopfungen, die nicht sofort selbst behoben werden können, wird umgehend ein externer Dienstleister beauftragt. Sonstige Reparaturen werden umgehend bearbeitet und je nach Möglichkeit (Ersatzteilbestellung) oder Schwere der Störung schnellstmöglich selbst behoben oder an Drittfirmen (Elektrounternehmen etc.) beauftragt. Eine Störung können die Marktmeister*innen ferner über die angebrachte Hotline-Rufnummer direkt melden.
Grundsätzlich ist hinzuzufügen, dass es sich aufgrund des Nutzungsverhaltens als unmöglich erweist, Rohrverstopfungen und damit verbundene Unannehmlichkeiten zu vermeiden. So wird an vielen Standorten das Toilettenpapier als Ersatz für Papierhandtücher verwendet und in das Klosett, Waschbecken oder Urinal abgeworfen.

Geschieht diese Zweckentfremdung nach einer just erfolgten Reinigung oder Störungsbehebung, kann eine neuerliche Rohrverstopfung hervorgerufen werden.
Das vorrangige Mittel wäre, an die Eigenverantwortlichkeit und somit eine ordentliche und nachhaltige Nutzung der bereits vor Ort vorhandenen Bedürfnisanstalt zu appellieren.

TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Missbräuchliches Parken in den Anwohnerbereichsstraßen in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-0128/2019)

In der Bezirksratssitzung vom 12.12.2018 wurde die Verwaltung zu o.a. Thema gefragt und antwortete dazu u.a. „Der Verkehrsaußendienst ist bemüht, durch stetige und häufige Kontrollen in dem Bereich die Zahl der Parkverstöße zu mindern.“ Dieses Bemühen ist offensichtlich nicht in der Anwohnerschaft erkannt bzw. bekannt geworden und ebenfalls nicht erfolgreich. Es stehen immer die gleichen auswärtigen Fahrzeuge im Parkverbot. Die Tätigkeit des Außendienstes ist weder durch ordnungsrechtliche Maßnahmen z.B. Knöllchen noch durch das Personal aufgefallen. In einer ähnlich gelagerten Anfrage zum Bereich Posthornstr./Falkenstr. dokumentiert die Verwaltung ihren Erfolg durch die Anzahl der aufgeschriebenen Falschparker.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie oft und zu welchen Uhrzeiten kontrolliert der Verkehrsaußendienst diesen Bereich und wie viele Falschparker wurden aufgeschrieben?

2. Da die Fahrzeuge meistens in den frühen Abendstunden bis in die frühen Morgenstunden falsch abgestellt werden, wird auch in diesen Zeiten kontrolliert?

3. Wenn nein, wird die Verwaltung zukünftig in diesen Randzeiten diesen Bereich kontrollieren?

Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Antwort der Verwaltung

Zu 1.)
Der Verkehrsaußendienst kontrolliert diesen Bereich regelmäßig montags bis freitags in der Zeit von 07.00 h bis ca. 18:30 h. Das Dienstende ist abhängig von der

Wochenarbeitszeit der Außendienstkraft. Zusätzlich leistet jede/r Mitarbeiter*in einen Samstags- und einen Abenddienst (bis 21:00 Uhr) im Monat ab.

Die Häufigkeit der Überwachung wird für einzelne Straßen nur dann festgehalten, wenn dort intensive Kontrollen angeordnet wurden. Der Stadtteil Linden-Süd wird aufgrund der angespannten Parkplatzsituation täglich kontrolliert.

So wurden im Januar bisher wie folgt Anzeigen aufgenommen:

Roesebeckstr.: insgesamt 119 Anzeigen an den Tagen 02.01, 03.01, 05.01, 07.01, 08.01, 09.01, 10.01, 11.01, 12.01, 16.01, 17.01, 18.01, 19.01, 21.0 1, 22.01, 24.01

Behnsenstraße: insgesamt 27 Anzeigen an den Tagen 04.01, 05.01, 19.01, 21.01, 24.01

Zu 2. und 3.)
Die Verstöße in den verkehrsberuhigten Bereichen sind hauptsächlich in den frühen Morgenstunden vor 6:30 h bzw. späten Abendstunden zu beobachten. Deswegen fanden Kontrollen am Samstagmorgen, in den Abendstunden und auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit (gegen 06:30 Uhr) statt. Die Kontrollen zu den letztgenannten Zeiten waren nur aufgrund des freiwilligen Engagements einer Mitarbeiterin möglich.

TOP 7.2.2.
Brandstiftungen im Bereich des Fischerhofes
(Drucks. Nr. 15-0129/2019)

Anwohner sind nach einem erneuten Brand an einem Fahrzeug am Fischerhof an Mitglieder des Stadtbezirksrates herangetreten. Sie haben ausgeführt, dass in letzter Zeit es mehrere Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen bzw. in Hauseingängen gegeben hat. Den Zeitraum und die Häufigkeit konnten sie leider nicht genau beschreiben. Es sind Ängste entstanden, da beim letzten Brand ein Werkstattwagen angezündet worden war, in dem Gasflaschen gestanden haben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es in diesem Bereich Brandstiftungen gegeben hat?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen sind unternommen worden, um weitere Brandstiftungen zu verhindern?
3. Wenn nein, wird die Verwaltung sich mit Feuerwehr und Polizei ins Benehmen setzen, um eine Sachverhaltsaufklärung durchzuführen?

Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Die Polizeiinspektion West teilt mit:

zu 1.)
Es ist bekannt, dass es seit August 2018 zu sechs Straftaten in Bezug auf Brandstiftung PKW/Keller/Müllcontainer gekommen ist.




zu 2.)
Es wurden gezielt Maßnahmen wie Fußstreife und Observationsmaßnahmen unternommen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, aktuell laufen die Maßnahmen weiter.

TOP 7.2.3.
Ertüchtigung der Kreuzung Ricklinger Straße/Fischerhof sowie Einrichtung Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0130/2019)

In der Bezirksratssitzung vom 13.06.2018 wurde die Verwaltung durch den beschlossenen Antrag (Drucks. Nr. 15-1347/2018) gebeten, die o.a. Kreuzung mit einer Lichtzeichenanlage zu ertüchtigen sowie eine Fahrradstraße zwischen Fischerhof und Humboldtschule einzurichten. Zum Thema der Kreuzung antwortete die Verwaltung am 06.08.2018 „Im Bereich der Einmündung Ricklinger Straße wird die Verwaltung u.a. Verkehrszählungen beauftragen sowie Überprüfungen der Verkehrssicherheit durchführen.“ Zum zweiten Teil des Antrages der Fahrradstraße gab es weder eine Zwischennachricht noch eine abschließende Antwort.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist die Verwaltung mit den in ihrer Antwort angekündigten Maßnahmen und wann wird der Stadtbezirksrat darüber informiert?
2. Warum wurde über den zweiten Teil des Antrages bis heute noch nicht entschieden und wann wird es dazu eine Entscheidung geben?

Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Zu 1.) und 2.):
Die mit dem Antrag zitierte Stellungnahme der Verwaltung (DS 15-1347/2018 S1) hat nach wie vor Bestand. Die Verwaltung versteht die Aufgabenstellung als Paket und die Antwort umfasst alle Teilaspekte des Auftrages an die Verwaltung.

Die Verkehrszählung wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die auf den Zählergebnissen aufbauenden Prüfungen zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage sowie zur Einrichtung einer Fahrradstraße laufen noch. Die abschließende Entscheidung zu beiden Antragspunkten soll im Frühjahr 2019 vorgelegt werden.

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Auswirkungen der Trockenheit auf Straßenbäume
(Drucks. Nr. 15-0156/2019)

Der Sommer 2018 war nicht nur besonders heiß, er war auch davon geprägt, dass es wochenlang nicht oder nur kaum regnete. Insbesondere für junge Bäume und Neupflanzungen war dies ein großes Problem. Unterstützung bei der Bewässerung der Bäume erhielt die Stadt durch den Einsatz der Feuerwehr und die Mithilfe von Freiwilligen aus der Nachbarschaft.




Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche konkreten Folgen des „Dürresommers 2018“ sind jetzt schon für den Baumbestand im Stadtbezirk ersichtlich (Mortalitätsrate, Anwuchsverhalten junger Bäume, etc.)?

2. Gibt es ein Konzept, mit dem die Stadt dem Problem der wärmeren und trockeneren Sommer in Zukunft begegnen will und falls ja, wie sieht dieses aus?

3. Wie hat sich der Baumbestand im Stadtbezirk langfristig entwickelt und welche Zielvorstellungen bestehen seitens der Stadtverwaltung, was die zukünftige quantitative Entwicklung angeht?

In der Sitzung beantwortet

Antwort der Verwaltung

Zu 1.) Derzeit sind die Folgen nicht zu konkretisieren. Erst nach dem Blattaustrieb (Frühjahr) ist eine Bilanz möglich. Da sich der sogenannte „Dürresommer“ jedoch nicht nur durch sofortige Mortalität, sondern auch durch nennenswerte Schwächung und dadurch erhöhte Anfälligkeit aller Bäume (jung wie alt) darstellt, werden sich die tatsächlichen (Spät-) Folgen auch erst in den nächsten Jahren offenbaren.

Zu 2.) Wir unterhalten in der städtischen Baumschule ein Quartier, in welchem nach besonders „stadtklimaresistenten“ Bäumen gesucht wird. Diese sogenannte „Bonitur“ soll stressresistente Baumarten ermitteln. Die dann als besonders trockenheitsresistentere Arten extrahierten Bäume sollen im Stadtgebiet dann
verstärkt Verwendung finden. Zusätzlich arbeiten wir an Standortoptimierungsmaßnahmen, die ein nachhaltigeres Wässern begünstigen. Hierbei soll die Wassergabe länger in der Baumscheibe gehalten werden können. Neben „Bewässerungskragen“ wird hier nach Substraten (Oberboden/ Spezialerden) und Zuschlagstoffen geforscht, die das Wasser länger im Boden halten und somit pflanzenverfügbar machen.

Zu 3.) Die Stadtverwaltung ist bestrebt, den Baumbestand wie bisher zu erhalten oder sogar zu vergrößern. Nur in Ausnahmesituationen werden ehemalige Baumstandorte nicht ergänzt/ nachgepflanzt. Hier liegen dann aber stichhaltige Gründe, beispielsweise unterirdischer Leitungsverlauf, ungünstigste Bodenverhältnisse o.ä., vor. In derartigen Fällen wird betroffenes Gehölz dann aber an anderer Stelle ersetzt.

TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 7.4.1.
Freie Pflanzmöglichkeit auf Höhe Minister
(Drucks. Nr. 15-0144/2019)

In der Minister-Stüve-Straße befinden sich mehrere im Parkbereich angesiedelte Ummauerungen (ca. 3 x 2 Meter), die als Pflanzinsel für Bäume dienen. Die vor dem Haus Minister-Stüve-Str. 17 befindliche ist leer. Der laufenden Nummerierung nach müsste dort ein Baum mit der Nummer 007 gestanden haben. Da immer wieder Bäume jeglicher Art von „Pflege“ zum Opfer fallen (beispielsweise etwa 10 Stück auf

der zum Stadtbezirk Linden-Limmer gehörenden Seite des Ihmeufers entlang des Ihme-Zentrums), ist der schnelle Ersatz von Bäumen für das Mikroklima wichtig.

Obstbäume sind wichtige Nahrungsspender für Stadtbienen. Daneben leisten sie mit ihrem Ertrag einen Beitrag zur „Essbaren Stadt“.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Seit wann und aus welchem Grund ist die besagte Pflanzinsel leer?

2. Ist eine Neupflanzung vorgesehen? Wenn Ja, wann soll dies wie geschehen? Wenn Nein, warum nicht?

3. Ist in diesem Bereich die Anpflanzung eines kleinfruchtigen Obstbaumes, z.B. eines Kirsch- oder Pflaumenbaums, möglich oder vielleicht sogar besonders wünschenswert?

Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Antwort der Verwaltung

Zu 1.)
Die Kastanie wurde 2016 gefällt, da sie „abgängig“ und nicht mehr verkehrssicher war. Die
Rodung des Wurzelstubbens war durch die erhabene Pflanzung innerhalb eines
Hochbeetes nicht sofort möglich.

Zu 2.)
Es ist eine Ersatzpflanzung noch in diesem Frühjahr (spätestens März 2019) geplant.

Zu 3.)
Wir haben uns dazu entschieden, erneut eine Scharlach-Rosskastanie (Aesculus x carnea
`Briotii) zu pflanzen. Dieser Baum ist hier wegen seiner Größe/Habitus besonders geeignet.
Er zeichnet sich außerdem durch leuchtend blutrote Blüten aus und zeigt eine
ansprechende gelbbraune Herbstfärbung.

TOP 7.4.2.
Sitzgelegenheiten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0146/2019)

Auch Linden-Limmer ist nicht davon verschont: Eine älter werdende Bevölkerung wurde auch für unseren Stadtbezirk gerade festgestellt. Da mit zunehmendem Alter des Öfteren auch eine eingeschränkte Mobilität einher geht und es den Betroffenen möglich sein muss, auch längere Strecken zu Fuß zu überwinden, bieten sich jegliche Art von Sitzgelegenheiten zum Ausruhen an.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Sitzgelegenheiten stehen im Stadtbezirk in welcher Anzahl außerhalb von ÖPNV-Stationen zur Verfügung (aufgeteilt nach Anzahl der Sitzmöglichkeiten)?


2. Gibt es eine öffentlich einsehbare Auflistung dieser Sitzmöglichkeiten, nach denen sich auf solche Gelegenheiten angewiesene Betroffene ggf. einen „Laufplan“ erstellen können? Wenn nicht, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, eine solche Auflistung, ähnlich dem Verzeichnis öffentlicher Toiletten zu erstellen?

3. Wo sieht die Verwaltung den Bedarf/die Möglichkeiten für die Aufstellung weiterer Sitzgelegenheiten und wo sieht die Verwaltung den Bedarf/die Möglichkeit, diese oder schon bestehende Sitzgelegenheiten als Solar-/Smartbank aufzustellen, wie es sie bspw. vor dem Haus der Region schon gibt?

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Baudezernat/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Bev%C3%B6lkerungsentwicklung-und-demografischer-Wandel

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Wasser-Abwasser/Abwasser/Stadtentw%C3%A4sserung-Hannover/%C3%96ffentliche-Toiletten-in-Hannover/%C3%9Cbersicht-%C3%BCber-Hannovers-Toiletten

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Region-Hannover/Weitere-Meldungen-der-Region-Hannover/2018/Zwei-Solarb%C3%A4nke-vor-dem-Regionshaus-gehen-in-Betrieb

Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt


Zu 1.) Die Verwaltung verfügt lediglich über eine objektbezogene, tabellarische Aufstellung von Bankstandorten, welche nach Pflegebezirk und nicht nach Stadtbezirk erfasst sind. Bankstandorte auf Friedhöfen und in Wäldern und Landschaftsräumen sind hier nicht erfasst. Momentan sind ca. 4.500 Bänke gelistet.

Zu 2.) Eine einzelstandortbezogene Auflistung existiert zurzeit nicht. Im Rahmen des gerade neu eingeführten Grünflächenmanagementsystems (GFMS) ist geplant, auch Bankstandorte geographisch einzumessen und darzustellen. Über den Zeitpunkt, zu dem eine stadtbezirks- bzw. stadtweite Darstellung von Bankstandorten verfügbar sein wird, kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden.

Zu 3.) Die Verwaltung sucht nicht aktiv nach neuen Bankstandorten. Beim Haushaltskonsolidierungsprogramm V (DS 15-2669/2003) wurde, ausgehend von damals 2.000 geschätzten Bankstandorten, der Rückbau von 100 Bänken beschlossen. Momentan sind bereits 4.500 Standorte gelistet, ohne dass das für die Unterhaltung benötigte Personal aufgestockt wurde.
Die Verwaltung ist jedoch mit Stadtbezirksräten und Bürger*innen in konstruktiver Diskussion, wenn es um die Ergänzung von Bankstandorten geht.
Bei der standardgemäßen Unterhaltung sehen wir keine Möglichkeiten von Ersatzbeschaffungen mit Smart-Bench-Banken (Kosten lt. Internet um 5.000,00 € ohne Einbau), da für die Anschaffung solcher Bänke und deren Folgekosten keine Mittel eingestellt sind.
TOP 7.4.3.
Allgemein verständliche Spielplatzschilder
(Drucks. Nr. 15-0147/2019)

Mit der Bekanntgabe der Entscheidung zum Beschlussantrag auf Drs. 15-1879/20181 zur Beschilderung von Kinderspiel- und Bolzplätzen wurde klargestellt, dass die Verwaltung dem Inhalt teilweise folgt und bereits am Spielplatz in der Kochstraße ein entsprechendes Schild angebracht hat. Eine Inaugenscheinnahme hat ergeben, dass dieses Schild eine Größe von ca. 30 x 30 cm aufweist und nur an einem von zwei Eingängen platziert wurde. Die Bestückung der weiteren Spielplätze im Stadtbezirk soll jeweils dann erfolgen, wenn Um- und Neubauten vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Innerhalb welches Gremiums und/oder welcher Verwaltungseinheit sowie ggf. unter Beteiligung welcher dritter Einzelpersonen und/oder Organisationen und/oder Vorschriften wurden Inhalt, Größe und Gestaltung des Schildes festgelegt? (Hierbei interessiert besonders, warum nur fünf der acht in der Spielplatzsatzung unter § 3 benannten Verbots-Tatbestände mittels Piktogramm oder schriftlich aufgeführt sind, wobei sich dem Antragsteller nicht erschließt, was das unterste Piktogramm anspricht und warum auch Radfahren und Ballspiel aufgeführt sind, die sich nicht als Verbots-Tatbestände in der Spielplatzsatzung finden lassen - und warum die Notrufnummer 112 unverhältnismäßig klein aufgeführt ist, offensichtlich so klein, dass bei der Kontrolle nicht auffiel, dass ein Rechtschreibfehler enthalten ist.)

2. Warum wurde das Schild nur an einem Eingang des Spielplatzes an der Kochstraße angebracht bzw. ist auch künftig vorgesehen, bei Spielplätzen mit mehreren Eingängen nur an einem Eingang ein solches Schild anzubringen?



3. Inwieweit ist vorgesehen, die Anbringung entsprechender Schilder an den Spielplätzen im Stadtbezirk kurzfristig vorzunehmen bzw. wann wird nach aktuellen Planungen der letzte Spielplatz im Stadtbezirk mit einem entsprechenden Schild versehen sein?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1879-2018S1


Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Antwort der Verwaltung

Zu 1.)
Das Spielplatzschild ist Teil eines Beschilderungskonzeptes, das im Fachbereich
Umwelt und Stadtgrün erarbeitet wurde. Grundlage für die Inhalte auf den Spielplatzschildern ist die entsprechende DIN-Vorschrift und die Spielplatzsatzung.

Auf dem Schild müssen der Name des Spielplatzes, die Nutzungszeiten, die Notrufnummer, die Altersgruppe, für die der Spielplatz geeignet ist und Spielregeln angegeben werden. Auf den Schildern befinden sich die wichtigsten Spielregeln. Ansonsten gilt der Verweis auf die Satzung.


Die drei zusätzlich angesprochenen Verbote beinhalten Folgendes:
· Fahrradfahren verboten: Hierdurch sollen Unfälle und Zusammenstöße vermieden werden.
· Fußballspielen verboten: Allgemeines Ballspiel ist hiermit nicht gemeint. Es soll lediglich das Bolzen unterbunden werden, weil hierdurch besonders die kleineren Kinder gefährdet werden, wenn sie von einem Ball am Kopf oder Körper getroffen werden. Für das Fußballspielen sind Bolzplätze vorgesehen.
· Helmverbot: Die Sicherheitsanforderungen der Spielgeräte richten sich nach den Kopfmaßen ohne Helm. Der Helm vergrößert das Volumen, sodass die Gefahr besteht, dass die Kinder stecken bleiben und sich möglicherweise strangulieren. Dies soll mit dem Verbot verhindert werden.

Zu 2.)
Es wurde nur an einem Eingang des Spielplatzes ein Schild angebracht, da am Spielplatz Kochstraße nur ein offizieller Eingang vorhanden ist. Der zweite Eingang ist ein Durchgang, um den Anwohnern entgegenzukommen und ihnen Umwege zu ersparen.
Die Schilder werden entsprechend der Anzahl der offiziellen Zuwegungen und der Notwendigkeit angebracht und sollen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Daher variiert die Anzahl der Schilder an den Spielplätzen.

Zu 3.)
Die Beschilderung der Spielplätze erfolgt sukzessiv anhand einer Bestellliste. Aufgrund der hohen Anzahl von Spielplätzen im Stadtgebiet kann leider keine Auskunft darüber gegeben werden, wann die Beschilderung abgeschlossen sein wird.

TOP 7.4.4.
City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0148/2019)

Im Rahmen einer Anfrage im Stadtbezirk Mitte auf Drucksache 15-2420-20171 wurden verschiedene Fragen zu City-Light-Poster(CLP)-Vitrinen beantwortet. Unter anderem wurde zu Frage 2 dargestellt, dass die Baugenehmigungen für die jeweiligen CLP-Standorte unter Berücksichtigung der straßenverkehrsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit erteilt werden.

An verschiedenen Standorten, insbesondere in Kreuzungsbereichen, scheint eine Aufstellung ohne Verkehrsgefährdung jedoch unrealistisch.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Abstandsregelungen von den Fahrbahnrändern in Kreuzungsbereichen sowie von Radwegen müssen bei der Aufstellung von CLP-Vitrinen beachtet werden?

2. Gibt es weitere Regelungen bzw. Regelwerke, die bei CLP-Genehmigungen zu beachten sind? Wenn Ja, welche und mit welchen Vorgaben?

3. Inwieweit prüft die Verwaltung die Einhaltung der Regeln und Vorgaben?

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2420-2017F1

Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)
Folgende Abstandregelungen müssen eingehalten werden:Seitenabstand zur Straße mindestens 0,50 m, Seitenabstand zu Radwegen mindestens 0,20 m, also auch direkt im Anschluss an den roten Klinker-Schutzstreifen, wenn vorhanden. Ansonsten 0,20 m neben der Markierung.

Zu 2.)
Zu gewährleisten ist die Einhaltung von Sichtdreiecken nach RASt 2006, Kapitel 6.39.3 Sichtdreiecke.

Zu 3.)
Die Verwaltung prüft die Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorgaben vor Erteilung einer erforderlichen Baugenehmigung nach § 50 NBAuO - Werbeanlagen.

TOP 7.4.5.
Blühpflanzen im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-0149/2019)

Im Frühling ist wieder Pflanzzeit. In unserem vollbetonierten Stadtbezirk fehlen Blühpflanzen als Grundlage für die Existenz einer vielfältigen Insektenwelt. Darüber hinaus sorgen blühende Pflanzen für erfreuliche Farbtupfer im architektonischen Alltagsgrau.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche öffentlichen Flächen (Verkehrsinseln, Seiten- oder Mittelstreifen, Baumscheiben u.a.) sind in 2019 für eine Bepflanzung mit (saisonal wechselnden) Blühpflanzen vorgesehen und wie hoch ist der Anteil dieser Flächen an der entsprechende Gesamtfläche?

2. Warum sind die nicht zur Bepflanzung mit Blühpflanzen vorgesehenen Flächen von der Verwaltung dafür nicht vorgesehen?

3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit zu einem verstärkten Aufstellen und Befüllen von Pflanzkübeln, Hochbeeten etc., um das Angebot an Blühpflanzen zu erweitern, etwa vor dem Lindener Rathaus, auf der Limmerstraße oder entlang der Blumenauer Straße?


Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)
Blühpflanzen, wie z.B. Frühjahrsblüher, wurden z.B. am Ihmeufer und an der Blumenauer Straße eingebracht und werden ergänzt. Auf geeigneten Flächen im Stadtbezirk wurden auch Wildpflanzenflächen neu angelegt. Auch Bäume und Sträucher tragen ihren Teil zur Insektenfreundlichkeit der Umwelt bei. Aufgrund der steigenden Arbeitsbelastungen im Rahmen der Pflichtaufgaben wie z.B. Verkehrssicherungspflichten ist eine Wechselbepflanzung der Grünflächen in der Landeshauptstadt Hannover auf wenige repräsentative Objekte in der Innenstadt

beschränkt worden. Dieses gilt auch für das Aufstellen von Kübeln. Eine kurzfristige Ermittlung des Anteils der mit insektenfreundlichen Pflanzen bepflanzten Flächen ist uns aus Gründen des dafür erforderlichen Aufwandes nicht möglich.

Zu 2.)
Bei einem Vorschlag von Flächen für die Anlage von Wildpflanzen wird die Fläche vorab auf Eignung geprüft. Flächen, die für Veranstaltungen zur Verfügung stehen müssen sowie stark beschattete oder als Spiel- und Liegefläche genutzte Bereiche sind i.d.R. nicht für eine zusätzliche Bepflanzung mit Blühpflanzen geeignet.

Zu 3.)
Nein, für das verstärkte Aufstellen und Befüllen von weiteren Pflanzkübeln und Hochbeeten und deren Pflege stehen weder personelle noch finanzielle Mittel im Haushalt zur Verfügung.

TOP 7.4.6.
Biber im Bereich der Ihme
(Drucks. Nr. 15-0150/2019)

Entlang der Ihme lassen sich auf Höhe des Ihme-Zentrums bis zum uestra-Betriebshof beidseitig Spuren der Arbeit eines oder mehrerer Biber feststellen. Die Ansiedelung deutet auf eine besser werdende Wasserqualität hin, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Aber Biber sorgenb bekanntermaßen auch für Aufstauungen und Querschnittsverringerungen an Flüssen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung Kenntnis über Bibervorkommen im Bereich der Ihme und Erkenntnisse über deren Auswirkungen auf die Flora des angrenzenden Uferbereichs im benannten Abschnitt? Wenn Ja, seit wann und welche?

2. Sieht die Verwaltung durch Biber eine Gefahr für den Ihme-Schiffsverkehr?

3. Sind Ersatzpflanzungen durch die Stadt Hannover, die Region Hannover und/oder das Land Niedersachsen für durch Biber gefällte oder geschädigte Bäume vorgesehen? Wenn Ja, wann und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn Nein, warum nicht und auf welcher Rechtsgrundlage?


Antwort wird auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich übermittelt

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)
Durch Kartierungen von Biberspuren in 2015 ist bekannt, dass im gesamten
Flussverlauf von Leine und Ihme im Stadtgebiet Biberreviere vorhanden sind. Der
Bestand der Tiere wird sich seither vergrößert haben; aktuelle Kartierergebnisse durch
den NABU werden im Laufe des Jahres vorliegen. Es ist bekannt und unübersehbar,
dass der Biber im Winterhalbjahr entlang der o. g. Gewässer Bäume annagt und fällt.
Im Wesentlichen handelt es sich bislang um Weichhölzer wie Weiden und Pappeln.
Die Verwaltung geht seit 2018 dazu über, erhaltenswerte Bäume entlang der Leine mit
einem Fraßschutzgitter zu versehen. Diese Maßnahme wird auch in 2019
fortgesetzt.

Zu 2.)
Es ist nicht davon auszugehen, dass der Biber Dämme in Leine oder Ihme errichtet.
Der Biber staut eher kleinere Fließgewässer auf, deren Wasserstand stark schwankt.
Damit erreicht er, dass der Eingang zu seinem Bau immer unter Wasser ist. Eine
Gefahr für den Schiffsverkehr wird daher von der Stadtverwaltung nicht gesehen. Eine
Beantwortung dieser Frage durch die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
steht noch aus.

Zu 3.)
Der Biber und seine Lebensäußerungen sind ein Naturereignis. Gemäß § 2 Abs. 4
BNatschG sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum der
öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in
besonderer Weise berücksichtigt werden. Daraus lässt sich aber nach Einschätzung
der Unteren Naturschutzbehörde in der Region Hannover keine (geschweige denn eine

einklagbare) Pflicht des öffentlichen Flächeneigentümers zum konkreten
Handeln im Einzelfall ableiten. Eine Pflicht zur Ersatzpflanzung eines vom Biber
gefällten Baumes bestünde wohl nur dann, wenn der gefällte Baum Bestandteil einer
Kompensationspflanzung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung war,
bei der die Pflicht zum dauerhaften oder längerfristigen Erhalt des Baumes besteht. Zu
derartigen Ereignissen ist es jedoch bislang nicht gekommen.
Auch die Baumschutzsatzung der Stadt Hannover, die außerhalb von
Landschaftsschutzgebieten gilt, verpflichtet nicht, auf natürliche Weise abgängige Bäume zu ersetzen.
Da sich die durch den Biber verursachten Schäden im Ihmegrünzug bislang lediglich auf „Böschungs-Vegetation“ beschränkt, sind hier keine Ersatzmaßnahmen geplant oder erforderlich. Die gepflanzten Jungbäume sind so weit von der Uferlinie entfernt positioniert, dass sie für den Biber bislang uninteressant waren. Sollten Jungbäume im Ihmepark geschädigt werden, würden wir umgehend mit dem Einsatz von Fraßschutzgittern reagieren.

TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Es wurde nicht berichtet

TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Mingers informiert über die kommende Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer. Diese wird am Montag, den 04.02.2019 in den Räumlichkeiten von kargah e.V. stattfinden. Er bitte um rege Teilnahme.

Es wurde berichtet

TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohner 1 äußert, dass die im Antrag der SPD-Fraktion genannten Flächen für einen möglichen IGS Neubau aktuell durch Gewerbebetriebe genutzt werden und nicht
leer stehen. Er möchte wissen, ob dieser Sachverhalt berücksichtigt wurde.

Bezirksratsherr Voß antwortet, dass es das Ziel seiner Fraktion sei, das Gebiet als städtebauliches Entwicklungsgebiet auszuweisen, um dadurch einen Schulbau zu ermöglichen. In einem reinen Gewerbegebiet ist dies nicht möglich.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass er sich nicht vorstellen kann, dass die dort ansässigen Gewerbetreibenden diesen Vorstoß begrüßen. Die Umwandlung in ein Mischgebiet könnte zu Nachteilen beispielsweise in Sachen Immissionsschutz für die Gewerbetreibenden führen.

Bezirksratsherr Geffers entgegnet, dass keine wechselseitigen Nachteile zwischen Schule und Gewerbegebiet zu erwarten sind.

Einwohner 2 begrüßt es, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich einen Neubau der IGS Linden anvisiert. Ob es auf dem angesprochenen Gelände sein muss, sollte seiner Meinung nach durch eine Machbarkeitsstudie geklärt werden. Für ihn steht fest, dass die durchgeführten Brandschutzmaßnahmen nicht im Kontext einer Sanierung stehen. Er bewertet die Räume und das Schulgebäude als Ganzes für nicht mehr zeitgemäß.

Einnohnerin 3 und 4 stellen sich als Mitarbeiterinnen des Godihardistift, beziehungsweise als Mitarbeiterin der Kita-Gruppe „Junges Gemüse“ vor. Sie weisen darauf hin, dass von einer Schließung des Seniorenstifts auch die Kita-Gruppe betroffen wäre und heben die Bedeutung der Einrichtung insgesamt für den Stadtteil hervor. Sie bitten um Hilfe jeglicher Art, um die beabsichtigte Schließung abwenden zu können.

Bezirksbürgermeister Grube berichtet, dass er bereits Kontakt zum Geschäftsführer des Godihardistift hatte und dieser keinen Erhalt der Einrichtung anstrebe.

Einwohner 5 stellt sich als Geschäftsführer des Godihardistift vor. Er berichtet, dass nach derzeitigem Stand, von einer Schließung zum 31.12.2019 ausgegangen werden muss. Als Grund nennt er hierfür u.a. die Bestimmungen des aktuellen Bebauungsplanes, hinsichtlich der Geschossflächenzahl und der Grundflächenzahl, die einen eventuellen Neubau zu stark einschränken würden, um ihn wirtschaftlich betreiben zu können.

Frau Winters antwortet, dass weder Geschossflächenzahl noch Grundflächenzahl in dem vorgetragenen Maße festgesetzt sind. Das Maß der Ausnutzung wird über die Festsetzungen zu den überbaubaren Flächen und die Anzahl der Geschosse geregelt.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass der Bezirksrat auch eine Änderung des Bebauungsplanes diskutieren und dieser vermutlich auch zustimmen würde. Er bezweifelt jedoch, dass ein Neubau auf dem bisherigen Gelände tatsächlich eine Alternative für die Eigentümerin ist.

Einwohner 5 erklärt, dass die Wunschlösung wäre, ein Grundstück im Stadtteil zu finden und einen angemessenen Neubau zu realisieren. In dieser Zeit könnte der Betrieb am bisherigen Standort fortgesetzt werden. Hierzu haben auch schon Gespräche mit der Verwaltung -bislang jedoch ohne Ergebnis- stattgefunden. Ein Neubau im Bestand und während des Betriebs ist ausgeschlossen. Die Belegschaft müsste sich in dieser Zeit auch nach neuen Arbeitsplätzen umsehen und er vermutet, dass diese nach Fertigstellung nicht wieder zurückkommen würden.



Bezirksratsfrau Schweingel macht den jahrelangen Sanierungsstau für die jetzt entstandene Situation verantwortlich und kritisiert die Verantwortlichen.

Einwohner 6 regt an, einen Gutachter zu bestellen, um die Situation zu überprüfen. Sollte dieser zu dem Ergebnis kommen, dass ein Neubau am bisherigen Standort tatsächlich nicht möglich ist, gilt es gemeinsam Lösungen zu finden.

Einwohnerin 7 berichtet von unterschiedlichen Veröffentlichungen zum Thema „Standorte der Hochbahnsteige auf der Limmerstraße“. Sie befürwortet die damit zu erreichende Barrierefreiheit, die ihr bekannten und geplanten Standorte lehnt sie jedoch ab. Sie bittet um Auskunft zum letzten Planungsstand.

Bezirksbürgermeister Grube verweist auf den Stadtbezirksmanager Herrn Mingers. Dieser sagt zu, ihr Informationen zu diesem Thema zukommen zu lassen.

Einwohner 8 appelliert an alle Fraktionen, dem Prüfauftrag für einen Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße zuzustimmen.

Einwohner 9 stellt sich als Lehrer einer Einrichtung für Menschen mit Handicap vor. Die Hochbahnsteige sind ihm ein besonderes Anliegen, um endlich Barrierefreiheit zu erreichen. Er schlägt vor, den als Fußgängerzone ausgewiesenen Teil der Limmerstraße zu verlängern, um so die Situation zu entzerren.

Einwohnerin 10 verweist auf eine neuerliche und von ihr erstellte Online-Petition zu diesem Thema. Ziel der Petition ist es, eine tragfähige Lösung für alle zu finden.

Einwohner 11 fragt, ob der Antrag in Bezug auf den autofreien Sonntag in Linden um die Straßen der Initiative des Jamiel-Kiezes ergänzt werden kann.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin antwortet, dass diese vom Antrag umfasst sind.

Einwohnerin 12 begrüßt den beschlossenen Antrag zur Bewässerung städtischer Pflanzen. Sie befürchtet jedoch, dass es mit der Umsetzung an der Personalkapazität scheitern wird und kritisiert, dass dies im Antrag nicht mitgedacht wurde.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erläutert, das Fragen des Stellenplans im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu erörtern sind und die Entscheidungen hierzu der Rat der Landeshauptstadt Hannover trifft. Der formulierte Antrag ist daher unterjährig zunächst die einzige Möglichkeit das Thema anzugehen.

Durchgeführt in der Zeit von 18:55 Uhr bis 20:05 Uhr

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 21:20 Uhr.



Grube Pfingsten
(Bezirksbürgermeister) (Schriftführer)