Sitzung Jugendhilfeausschuss am 28.01.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.01.2019)
Protokoll (erschienen am 04.04.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 29.01.2019

PROTOKOLL

22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 28. Januar 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.24 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Stimmberechtigte Mitglieder:
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Ratsherr Döring (FDP)
Herr Duckstein
Ratsherr Finck (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
Herr Gohrbandt
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
(Frau Karch)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Herr Klingeberg-Behr)
(Herr Müller-Brandes)
(Frau Pietsch)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Riechel-Rabe)
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wermke
Frau Wilke
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr M.A. Bergen
Frau Dipl.-päd. Bloch
(Frau Broßat-Warschun)
Herr Brünink
Frau David
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
Frau Merkel
(Frau Panafidina)
Frau Schnieder
Frau Venzke
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Herr Krasselt (Neue Presse)

Gast:
Frau Walkling-Stehmann (Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirksrat Vahrenwald-List)

Verwaltung:
Herr Belitz (51.3)
Frau Bergerstock (67.2)
Frau Cünedioglu (Dez. IV)
Frau Frischen (51.5)
Frau Fritz (51.02-R)
Herr Gronemann (19)
Frau Klinschpahn-Beil (51.4)
Frau Kuhlmey (51F)
Frau Dr. Mardorf (Dez. III)
Herr Maschke (51.6)
Herr Pietzko (51.0)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Frau Sauermann (Dez. III)
Frau Schrader (51F)
Frau Teschner (51.P)

Herr Tietz für das Protokoll (51.02-R)

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und Gleichstellungsausschusses am 22.10.2018

4. Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2845/2018 mit 3 Anlagen)

4.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zur DS-Nr. 2845/2018
Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2845/2018 E1 mit 1 Anlage)

5. Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg
(Drucks. Nr. 2806/2018 mit 3 Anlagen)

5.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List zur DS-Nr. 2806/2018
Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg
(Drucks. Nr. 2806/2018 E1 mit 1 Anlage)

6. Sozialbericht 2018 - Soziale Lagen, Stadtteile und Generationen
(Informationsdrucks. Nr. 2713/2018 mit 1 Anlage)

7. Notfallbetreuung Fluxx
(Drucks. Nr. 2966/2018 mit 2 Anlagen)

8. Änderung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen - Ergänzung
(Drucks. Nr. 2667/2018 N1 mit 1 Anlage)

9. Förderrichtlinien über die Finanzierung von Betriebskindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0125/2019 mit 3 Anlagen)

10. Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2018
(Drucks. Nr. 0255/2019 mit 1 Anlage)

11. Errichtung und Förderung der dreigruppigen Kindertagesstätte "Lathusenstraße"
(Drucks. Nr. 2693/2018)

12. 3. Arbeitsperiode des Beirates zur Förderung von Jugendkulturen
(Drucks. Nr. 0108/2019 mit 2 Anlagen)

13. Suche einer geeigneten Halle für den Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e. V.
(Informationsdrucks. Nr. 3001/2018 mit 2 Anlagen)

14. Bericht der Dezernentin



Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem wies Beigeordneter Hauptstein auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen hin [§ 64 Abs.2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Ratsherr Gast zog den Tagesordnungspunkt 5. "Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg" und Tagesordnungspunkt 5.1 "Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List zur DS-Nr. 2806/2018 Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg" in die Fraktionen.

Ratsherr Finck bat die Verwaltung trotz Vertagung um Vorstellung der Drucksache.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen -



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und Gleichstellungsausschusses am 22.10.2018

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 14.
Bericht der Dezernentin

Bezüglich der Sanierung des Gebäudes "Lister Turm" berichtete Herr Gronemann, dass es zu nicht absehbaren Schwierigkeiten gekommen sei. Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen an den tragenden Decken sei festgestellt worden, dass die Tragfähigkeit stark eingeschränkt sei. Dazu sei eine Gebäudesperrung notwendig gewesen. Es würden parallel Räume als Ausweichmöglichkeit für den Jugendtreff gesucht.

Ratsherr Gast fragte, ob auf dem Außengelände eine Containerlösung installiert werden könne.

Das Gelände und Gebäude unterliege Denkmalschutzbestimmungen, so Herr Gronemann, was die Suche nach geeigneten Flächen erschwere. Ein Baurecht für Container werde bereits geprüft.

Ratsherr Finck erkundigte sich, wie schwerwiegend die Schäden seien und welche zeitliche Perspektive zur Behebung dadurch entstehe.

Zurzeit könne keine Prognose gegeben werden, so Herr Gronemann. Ein noch zu erstellendes Gutachten werde Klarheit schaffen.



TOP 4.1.
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zur DS-Nr. 2845/2018
Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte

(Drucks. Nr. 2845/2018 E1 mit 1 Anlage)

Es fehle dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrats die Begründung zur Verbreiterung des Weges auf fünf Meter, so Herr Teuber und bat die Verwaltung um Stellungnahme.

Herr Gronemann konnte bestätigen, dass die Verwaltung den Antrag ebenfalls nicht nachvollziehen könne. Daher und wegen der fehlenden Erfordernis lehne die Verwaltung den Antrag ab.

Antrag,

den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer Nr. 15-2993/2018 zur Drucksache 2845/2018 abzulehnen.

Einstimmig



TOP 4.
Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2845/2018 mit 3 Anlagen)


Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO für den Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte in der Walter-Ballhause-Straße in Höhe von insgesamt 5.050.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 5.050.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)

zuzustimmen.

Einstimmig



TOP 5.
Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg
(Drucks. Nr. 2806/2018 mit 3 Anlagen)

Frau Bergerstock erläuterte anhand des als Anlage der Drucksache beigefügten Kartenmaterials die örtlichen Gegebenheiten, die Gründe zur Planung des Spielplatzes sowie der Grünflächen und die beabsichtigte, gestalterische Umsetzung.

Ratsherr Zingler berichtete von einem Anschreiben der Kreisgruppe Region Hannover im Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Niedersachsen e.V. und bat um Stellungnahme. Tenor des Anschreibens sei die Verlegung des Spielplatzes zur Vermeidung der Anbindung der Spielplatzwege auf Radwege sowie die Fällung von 37 Obstbäumen.

Aufgrund der Beseitigung von Schadstoffen müssten Obstbäume gefällt werden, so Frau Bergerstock. Trotz der ökologisch hohen Wertigkeit hätten zudem einige der Obstbäume keine hohe Lebenserwartung. Auf der alternativen Fläche ständen zwar keine zu fällenden Obstbäume, allerdings sei diese Fläche bedeutend kleiner und beinhalte vermutlich ebenfalls dieselbe Schadstoffbelastung.1

Ob man nicht an der Stelle der zu fällenden Bäume den Weg verbreitern könne, fragte Ratsherr Döring.

Frau Bergerstock berichtete, dass sehr viel des vorhandenen Baumbestandes bestehen bleiben werde. Zudem werde es Neupflanzungen geben. Zwischen dem Weg und dem Spielplatz gebe es einen Höhenunterschied. Um den Weg zu verbreitern, müsse man den Höhenunterschied durch eine komplett neue Planung berücksichtigen und ausgleichen. Dadurch müssten zusätzlich die laut aktueller Planung stehenbleibenden Bäume gefällt werden.

Ratsherr Pohl fragte, ob man im Rahmen der aktuellen Planung die Gefährlichkeit der Zugänge durch eine Verlagerung entschärfen könne.

Die Möglichkeit bestehe, so Frau Bergerstock. Allerdings sei durch die Verlagerung der Zugänge die Erreichbarkeit des Spielplatzes für die Nutzer sehr viel umständlicher und werde voraussichtlich keine Entschärfung bieten, da man Radfahrern auch auf anderen Wegen begegnen werde. Die geplanten Zugänge seien optimal. Durch die teilweise Abholzung der Randbegrünung werde zudem eine bessere Übersichtlichkeit geschaffen.

Ratsherr Finck fragte, welche optischen Warnhinweise geplant seien, um auf die Zuwegung zum Spielplatz hinzuweisen.

Der Weg solle zusätzlich zu den an den Zugängen aufgemalten Tatzen über diverse Schikanen2 verfügen, um Kinder auszubremsen, so Frau Bergerstock. Auch werde eine Treppe an einer Stelle eingerichtet, die Zusammenstöße zwischen Radfahrern und Kindern vermeide. Zwei von drei Zugängen seien jedoch barrierefrei.

Herr Teuber bat um Information, um welche Art von Altlasten es sich handle. Man könne keine Obstbäume auf einem Grundstück lassen, wenn bestimmte Schadstoffe in den Früchten enthalten sein könnten.

Die Antwort werde dem Protokoll beigefügt, so Frau Bergerstock.3

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann schilderte, dass die Planung der Fläche durch Bürgerbeteiligung erfolgt sei und der Stadtbezirksrat diese Umsetzung favorisiere und begrüße. Eine derart große Naherholungsfläche gebe es in dem Bezirk nirgends. Man müsse die Gelegenheit des Umbaus nutzen.

Ratsherr Finck fragte, welcher zeitliche Planungsaufschub entstehen könne, sofern Änderungen geplant werden müssten - sei es die Verbreiterung des Weges oder die Verlagerung des Spielplatzes auf das Alternativgrundstück.

Frau Bergerstock berichtete, dass bei Umsetzung der aktuellen Pläne Ende des Jahres eine Ausschreibung erfolgen könne. Geringe Änderungen könnten berücksichtigt werden. Die Finanzierung einer Verbreiterung des Weges müsse geprüft werden. Die finanziellen Mittel ständen aktuell nicht zur Verfügung. Weitere Schadstoffuntersuchungen seien ebenso die Folge. Daraus könne insgesamt eine Verzögerung von neun bis zwölf Monaten resultieren. Die Planung einer komplett neuen, vergleichbaren Fläche, deren Möglichkeit grundsätzlich im Stadtbezirk nicht bestehe, löse eine vorherige Bürgerbeteiligung aus. Ein zeitlicher Rahmen könne hierbei nicht benannt werden.

1(Anm.: Zitat aus dem Antwortschreiben des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün vom 01.02.2019 an die Kreisgruppe Region Hannover im Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Niedersachsen e.V.: (…) An den Bäumen sind vor Ort durch unbekannte Dritte Markierungen vorgenommen worden, die nicht vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stammen und die nicht bedeuten, dass diese Bäume gefällt werden sollen. Es handelt sich hierbei um alle aufgesprühten Punkte in der Farbe Pink. Die Markierungen des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün sind auf der vom Weg abgewandten Seite in Orange aufgebracht. Es werden nicht insgesamt 12 Obstbäume gefällt, sondern lediglich 5 und diese nur im Bereich des Spielplatzes (2 Äpfel, 2 Birnen, 1 Birne ohne Krone). (…)

(…) Die im Schreiben der Kreisgruppe angeregten Alternativstandorte dienen anderen Zwecken und können aufgrund von Größe und Lage den Spielplatzbedarf der Wohnbebauung im Pelikanviertel nicht erfüllen. Der Alternativstandort I ist ein vor Kurzem angelegter Rasenbolzplatz und die angrenzende neue Grünverbindung ist mit Bäumen bepflanzt und mit Wildblumen eingesät worden. Die Grünverbindung enthält weiter südlich auch die Retentionsflächen für das Regenwasser aus dem Baugebiet. Der Bolzplatz wurde absichtlich in Rasen angelegt, um weitere Nutzungen zu ermöglichen (Federball, Picknick etc.) und um harte Befestigungen und damit Versiegelungen zu vermeiden. Die Flächengröße würde nicht ausreichen, um zusätzlich den Spielplatz mit aufzunehmen. Der vorgeschlagene Alternativstandort II ist ebenfalls kleiner als der geplante Spielplatz. Zudem befindet sich dort im Untergrund ein großer Sammler der Stadtentwässerung, der das Gestaltungsthema des Spielplatzes nur mit deutlich verringertem Angebot für die Kinder und ihre Eltern erlauben würde und durch die Nähe zur Straße und zum angrenzenden Supermarkt deutlich weniger Aufenthaltsqualität aufweist.
Die Abwägung über den Spielplatz- und den Bolzplatzstandort ist bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt. Es ist nunmehr Aufgabe, im Interesse der Bevölkerung die Festsetzungen des Bebauungsplans auch in diesem Punkt umzusetzen. Um ein sicheres Spielen der Kinder zu ermöglichen, ist die vorgeschaltete Altlastensanierung nicht zu vermeiden. (…))

2(Anm.: Bei Schikanen handelt es sich um versetzt angeordnete halbseitige Sperrungen von Wegen, die aber langsam durchquerbar sind. Sie werden viel vor stark befahrenen Verkehrswegen angelegt, um zu verhindern, dass Radfahrende oder andere Personen ungebremst in den fließenden Verkehr gelangen.

Bei Spielplätzen werden sie durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eingebaut, um aus dem Spielplatz herauslaufende Kinder zu bremsen, in diesem Fall, damit sie aufmerksam sind und sich erst umschauen, bevor sie auf den Pastor-Jaeckel-Weg gehen. Gleichzeitig können so von den Aufsichtspersonen den Kindern Grenzen verdeutlicht werden („nur bis zur Sperre gehen“).)

3(Anm.: Für die Neuanlage des o.g. Spielplatzes ist es für die Durchführung der Bauarbeiten sowie eine gefahrlose Nutzung durch Kinder erforderlich, im Untergrund vorhandenes belastetes Bodenmaterial zu entnehmen, fachgerecht zu entsorgen und anschließend die Spielflächen herzustellen. Im Jugendhilfeausschuss wurde dazu die Frage gestellt, um welche Schadstoffe es sich handelt oder ggfls. welcher Belastungsklasse das Material zuzuordnen ist.

Vorgeschichte:
Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um ehemaliges Grabeland, auf dem bereits während der Aufstellung des Bebauungsplanes orientierende Untersuchungen durchgeführt wurden, um zu klären, ob eine Eignung als Spielplatz und Grünfläche gegeben ist. Hierbei wurde festgestellt, dass für die Nutzung als Grünfläche keine Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, weil die Prüfwerte nur geringfügig überschritten sind und durch den Bewuchs und die Art der Nutzung der Kontakt mit belastetem Material nicht gegeben ist. Laut Gutachten werden die festgestellten Schadstoffe im Boden von den Pflanzen nicht aufgenommen. Der mögliche Verzehr von Obst von den vorhandenen Obstbäumen ist unbedenklich, auch Gemüseanbau wäre hier möglich.

Für die Nutzung als Spielplatz muss dies aber geschehen, weil für das Schutzgut „spielendes Kind“ aufgrund von Alter, Größe und Verhalten höhere Grenzwerte einzuhalten sind.

Aktuell:
Im Vorfeld und während der Planung des Spielplatzes wurden 2017 und 2018 mehrere Untersuchungen durchgeführt und mit dem Sachgebiet 67.12 Altlasten-, Boden- und Grundwasserschutz sowie mit der Region inhaltlich abgestimmt. Insgesamt wurde festgestellt, dass leicht erhöhte Schwermetall- und PAK-Werte (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) festgestellt wurden. Im angrenzenden Böschungsbereich wurden auf zwei von fünf Teilflächen die Vorsorgewerte für PAK sowie auf Teilflächen für Benzo(a)pyren überschritten.

Sicherung/Sanierung:
Das für den Bau des Spielplatzes zu entnehmende Bodenmaterial wird mit fachgutachterlicher Begleitung entnommen, fachgerecht entsorgt und die Entsorgung dokumentiert. Eine gesunde Nutzung des Spielplatzes ist dann gegeben, wenn mind. 35 cm Überdeckung zwischen Oberfläche und ggfls. noch verunreinigten tieferen Bodenschichten gegeben ist. Der Untergrund und das neu aufzubringende saubere Material werden durch ein Vlies getrennt. Die für den Spielplatz vorgesehene leichte Anhebung des Geländes trägt ebenfalls zur Sicherheit bei.)

Antrag,

1. der Neuanlage des öffentlichen Spielplatzes und der Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg in Hannover-List mit Gesamtkosten in Höhe von
455.754,53,- € zuzustimmen,
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 NKomVG
2. die Ausstattung der Neuanlage entsprechend der Anlage 2 zu beschließen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 5.1.
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List zur DS-Nr. 2806/2018
Neuanlage Spielplatz und Grünfläche Pastor-Jaeckel-Weg

(Drucks. Nr. 2806/2018 E1 mit 1 Anlage)

Antrag,

den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List Nr. 15-3019/2018 zur Drucks. Nr. 2806/2018 abzulehnen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 6.
Sozialbericht 2018 - Soziale Lagen, Stadtteile und Generationen
(Informationsdrucksache Nr. 2713/2018 mit 1 Anlage)

Frau Sauermann präsentierte anhand einer PowerPoint-Präsentation den Sozialbericht 2018.

Ratsherr Finck erkundigte sich, ob der Grund für den Rückgang der Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen die allgemeine konjunkturelle Lage sei oder ob andere Gründe vorlägen.

Man profitiere vom bundesweiten Trend des konjunkturellen Aufschwungs, so Frau Sauermann.

Zur Kenntnis genommen



TOP 7.
Notfallbetreuung Fluxx
(Drucks. Nr. 2966/2018 mit 2 Anlagen)

Herr Belitz wies auf einen Zahlenfehler in der Tabelle der Seite 4 in der Spalte "Aufwendungen für Betreuung" für das Jahr 2017 hin. Anstelle von 258.101,84 € sei die korrekte Zahl 28.101,84 €.

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei diese Drucksache ein wichtiger Schritt, so Herr Teuber und fragte, wie viel eine Betreuungsstunde durchschnittlich pro Jahr gekostet habe.

Frau Schrader antwortete, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter pro Stunde 10 € Aufwandsentschädigung erhielten.

Herr Teuber bat um genaue Angabe der durchschnittlichen Kosten im Verhältnis der Gesamtkosten zu den 4.054 Stunden.

Ratsherr Döring antwortete, dass aufgrund der vorliegenden Zahlen der durchschnittliche Aufwand 51,50 € betrage.

Die Zahlen bestätigten das Angebot, so Ratsherr Finck und fragte, ob geplant sei, die Partnerschaften bzw. Beteiligung anderer Kommunen auszuweiten. Bezüglich der in der Drucksache genannten zusätzlichen Stellen fragte er, ob diese bereits geschaffen worden seien und wie die finanzielle Situation des Programms aussehe.

Es gebe Beratungsangebote für Betriebe, Regionskommunen und Weitere, um diese von dem Konzept zu überzeugen, so Frau Schrader. Für die administrative Unterstützung sei bereits eine Stelle besetzt und eine weitere Stelle sei mit dem Stellenplan beantragt.

Antrag,

1. zu beschließen, das Angebot des Modellkonzepts der hannoverschen Notfallbetreuung „Fluxx“ für Kinder und unterstützungsbedürftige Angehörige nach Ablauf der Projektphase zum 01.07.2019 zu verstetigen und

2. den angepassten Konzept-Empfehlungen zuzustimmen. Hierdurch entstehen Personal- und Sachkosten, wie in der Begründung des Antrags genannt.

Einstimmig



TOP 8.
Änderung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen - Ergänzung
(Drucks. Nr. 2667/2018 N1 mit 1 Anlage)

Frau Schnieder merkte an, dass die Neufassung auf den Einwendungen zu den altersübergreifenden Gruppen beruhe. Dadurch werde eine auskömmliche Finanzierung ermöglicht.

Herr Teuber wies auf die fehlenden Räumlichkeiten für Kindertagesstätten hin. Gerade für mehrgruppige Angebote in den Stadtteilen und Quartieren fehle es an bezahlbarem Raum. Erhöhter Kindertagesstättenbedarf bestehe in den Stadtteilen mit erhöhtem Bevölkerungszuwachs. Übrigbleibende Option sei meist ein Neubau. Selbst durch eine Bauherrenverpflichtung lägen die Kosten weit höher. Die Pauschalen reichten daher nicht aus. Einzelfallentscheidungen seien ein geeignetes Mittel, um Ausnahmen von der Pauschale zu ermöglichen. Der Mietspiegel sei nicht unbedingt repräsentativ für die Herleitung der Pauschale, da hierbei auch Räumlichkeiten berücksichtigt worden seien, die für eine Kindertagesstätte ungeeignet seien. Ebenfalls fehle es an einer gewerblichen Mietzinsbetrachtung, da der Mietspiegel sich an Wohnraum orientiere.

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügten Änderungen der Richtlinie über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von eingetragenen gemeinnützig anerkannten, Vereinen (KT), zu beschließen.

Einstimmig



TOP 9.
Förderrichtlinien über die Finanzierung von Betriebskindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0125/2019 mit 3 Anlagen)

Auf die Frage von Herrn Teuber, wie viele Betriebskindertagesstättenplätze es im Krippenbereich gebe, antwortete Frau Klinschpahn-Beil, dass es bis zu 309 Plätze im Krippenbereich seien. Im Kindergartenbereich seien es 242 Plätze.

Ratsherr Pohl fragte, ob diese Richtlinie rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft treten solle, was Frau Klinschpahn-Beil bestätigte.

Stadträtin Rzyski informierte, dass der Unterschied zwischen Mischform und Mischgruppe dem Protokoll beigefügt werde.

(Anm.: Bei Mischformen handelt es sich um Kindertagesstätten, die sowohl Betriebsgruppen als auch öffentlich geförderte Gruppen haben. Reine Betriebskindertagesstätten können auch Mischgruppen enthalten. Hier werden sowohl "Betriebskinder" als auch "Nichtbetriebskinder" betreut.)

Antrag,

die Förderrichtlinie über die Finanzierung von Betriebskindertagesstätten aufgrund der Beitragsfreiheit zum 01.08.2018 entsprechend zu ergänzen und zu beschließen.

Einstimmig



TOP 10.
Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2018
(Drucks. Nr. 0255/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl berichtete, dass die CDU-Fraktion - aufgrund der Geschwisterregelung und deren Auslaufen nach einer Übergangszeit - gegen diese Drucksache stimmen werde.

Beigeordneter Hauptstein äußerte, dass er sehr viele sinnvolle Punkte in dieser Drucksache sehe und dass er auch die Argumentation der CDU-Fraktion nachvollziehen könne. Daher werde er sich enthalten.

Antrag,

die in der Anlage 1 der Drucksache beigefügte Satzung rückwirkend zu beschließen und zum 01.08.2018 in Kraft zu setzen.

11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 11.
Errichtung und Förderung der dreigruppigen Kindertagesstätte "Lathusenstraße"
(Drucks. Nr. 2693/2018)

Antrag,

zu beschließen,

· der Errichtung der o.g. Kindertagesstätte (2 Krippengruppen für je 15 Kinder im Alter von 0-3 Jahren, vorrangig ab Vollendung des 1. Lebensjahres, und eine Kindergartengruppe für 25 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, alle in Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH am Standort Lathusenstr. 51 zuzustimmen und
· ab dem 01.03.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.
Einstimmig



TOP 12.
3. Arbeitsperiode des Beirates zur Förderung von Jugendkulturen
(Drucks. Nr. 0108/2019 mit 2 Anlagen)

Der Beirat sei eine wertvolle Einrichtung für die Landeshauptstadt Hannover und müsse unbedingt fortgeführt werden, so Ratsherr Finck.

Herr Teuber regte an, dass die Vielfältigkeit der Beiratsmitglieder um Mitglieder aus der jugendpolitischen Szene, der Sozialszene und der Jugendverbandsszene erweitert werden könne.

Antrag,

der Zusammensetzung des Beirats zur Förderung von Jugendkulturen für die 3. Arbeitsperiode wie vorgeschlagen zuzustimmen.

Einstimmig



TOP 13.
Suche einer geeigneten Halle für den Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V.
(Informationsdrucksache Nr. 3001/2018 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen



TOP 14.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski berichtete, dass der Hort "Canarisweg", die Kindertagesstätte "Hainholzer Hafen" und die Kindertagesstätte "Bergfeldstraße" im Rahmen des Programms "Familienzentren" im Jahr 2019 ausgebaut würden. Es hätten vier Interessenbekundungen vorgelegen, aus denen drei Bewerbungen hervorgegangen seien. Die genannten Einrichtungen hätten die Aufnahmekriterien für das Programm erfüllt. Alle drei Einrichtungen erklärten ihre Bereitschaft, den Early-Excellence-Ansatz in den zukünftigen Familienzentren zu etablieren. Vorrangig seien Einrichtungen in Stadtgebieten bzw. Mikrobezirken ausgewählt worden, in denen noch kein Familienzentrum bestanden habe oder in denen die benannten Indikatoren mindestens im Stadtdurchschnitt lägen.

Ratsherr Finck fragte, ob sich die Zahl der Familienzentren damit von 44 auf 47 Stück erhöhe, was Stadträtin Rzyski bestätigte.

Sodann informierte Stadträtin Rzyski, dass der Fachtag "Sprache und Sprachförderung in Kitas" - abweichend vom Beschlusstext der Drucksache 1335/2018 - nicht im 1. Quartal 2019 durchgeführt werde, sondern am 09.04.2019. Erst zu diesem Termin hätten entsprechende Räumlichkeiten gefunden werden können. Eine Einladung mit dem geplanten Ablauf werde Anfang Februar erfolgen. Es sei bei der Planung wichtig gewesen, Räumlichkeiten mit Tageslicht zu finden.

Ratsherr Finck merkte an, dass der Termin in den Osterferien liege und somit unpassend für den Fachtag erscheine.

Stadträtin Rzyski sicherte eine weitere Terminprüfung und Information zu.

Als nächstes berichtete Herr Belitz über Umbesetzungen in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung. Für Frau Petzold werde Frau Hähn, für Herrn Riechel-Rabe werde Herr Prante und für Herrn Werkmeister werde Herr Baumann neues Kommissionsmitglied.

Eine weitere Änderung habe es im Fachbereich Jugend und Familie gegeben, so Stadträtin Rzyski. Herr Pietzko sei neue Bereichsleitung für den Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.0). Im Anschluss stellte Herr Pietzko sich und seinen Tätigkeitsbereich kurz vor.

Herr Duckstein bat um Wort, um auf die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse hinzuweisen. Aufgrund der beschlossenen 1,5-prozentigen Erhöhung der Beihilfen müsse grundsätzlich durch die städtische Sachbearbeitung ein höherer Wert als Finanzierung angesetzt werden. Allerdings erfolge das bisher nicht.

Herr Belitz informierte, dass die Beschlüsse beim Fachbereich Finanzen eingegangen seien und dass die Erhöhung umgesetzt werde.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass der Haushaltsplan zudem genehmigungsbedürftig und die Haushaltsgenehmigung beantragt sei. Es müsse auf die offizielle Haushaltsfreigabe gewartet werden. Man gehe jedoch davon aus, dass die Erhöhung der Beihilfen nicht beanstandet werde. Mit der Freigabe des Haushaltsplans rechne man gegen Mitte des Jahres 2019

Herr Duckstein bedankte sich und bat um Berücksichtigung und Weiterleitung der Information an die Sachbearbeitung. Durch die Sachbearbeitung bestehe die Aufforderung, dass die Träger Haushaltspläne unter Berücksichtigung der veralteten Regelung einreichen sollten. Das sei im Hinblick auf die beschlossene Erhöhung nicht zielführend und binde unnötig zeitliche und personelle Ressourcen.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 16:24 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll