Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 23.01.2019

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 16.04.2019

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 23. Januar 2019,
Herschelschule, Großer Kolonnenweg 37, 30179 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.50 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Ganijev (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
Bezirksratsfrau Lukac 18.20 - 21.50 Uhr (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz 19.00 - 21.50 Uhr (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
Ratsfrau Gamoori 18.00 - 21.00 Uhr (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)




Verwaltung:
Herr Kaminski, OE 66.1
Herr Vey, infra
Herr Rauhaus, OE 40
Frau Heinrich, OE 40.11
Herr Gronemann, OE 19
Frau Büchle, OE 19.2
Frau Heidrich-Peiers, OE 19.21
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Presse:
Herr Mörs
Herr Behrends (ab 20:45 Uhr)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

7.3. Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover
(Drucks. Nr. 0114/2019 mit 4 Anlagen)

7.3.1. Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover
(Drucks. Nr. 0114/2019 N1 mit 4 Anlagen)

4. Sachstandsberichte / Informationen der Verwaltung

4.1. Informationen der Verwaltung zum Kommunalen Schulentwicklungsplan 2018

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Tennisverein Grün-Weiß Hannover e. V.
(Drucks. Nr. 15-0082/2019)




7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652,
1. Änd. - Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0105/2019 mit 4 Anlagen)

7.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526,
1. Änderung - Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0104/2019 mit 4 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Flächenentsiegelung in der Sündernstraße
(Drucks. Nr. 15-0037/2019)

8.1.1.1. Flächenentsiegelung in der Sündernstraße
(Drucks. Nr. 15-0037/2019 N1)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Beleuchtung der Straße Prüßentrift
(Drucks. Nr. 15-0091/2019)

8.2.2. Tagesordnungen des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0092/2019)

8.2.3. Umfassender Bürgerservice im Internet
(Drucks. Nr. 15-0093/2019)

8.2.4. Obdachlosenunterkunft „Alte Peiner Heerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0094/2019)

8.2.5. Fußgänger- und Radfahrerquerung Langenforther-Straße
(Drucks. Nr. 15-0095/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Prüfauftrag „Cafeteria“ Unterkunft Alter Flughafen
(Drucks. Nr. 15-0099/2019)

8.3.2. Geschwindigkeitskontrolle Wittenberger Str.
(Drucks. Nr. 15-0100/2019)






9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. GWA Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Umgang mit Medien-Was können Fachkräfte Kindern, Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg geben"
(Drucks. Nr. 15-0248/2019)

9.2. Sozialpsychatrischer Dienst der Region Hannover, Plauener Str. 12a, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu einer Erholungsfahrt für eine sozialtherapeutische Frauengruppe
(Drucks. Nr. 15-0249/2019)

9.3. Elterninitiativ-Kindergarten Einsteinstraße, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide für eine Heizkörperverkleidung
(Drucks. Nr. 15-0250/2019)

10. Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 24.10.2018

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Verzögerung beim Neubau der Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-0030/2019)

5.1.2. Falschparken von MitarbeiterInnen des HDI auf dem P+R-Parkplatz Lahe
(Drucks. Nr. 15-0031/2019)

5.1.3. Fahrbahnmarkierungen in der Straße Riethorst Ausgang Kirchhorster Straße
(Drucks. Nr. 15-0032/2019)

5.1.4. Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0033/2019)

5.1.5. Aufwertung der Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße 13-20 (nördlicher Bereich)
(Drucks. Nr. 15-0034/2019)

5.1.6. Anwendung der Quote für geförderten Wohnraum im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0036/2019)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Weidenallee ~ Landschaftsschutzgebiet Hannover - Laher Wiesen (LSG H-S 10)
(Drucks. Nr. 15-0084/2019)

5.2.2. WLAN in öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0085/2019)



5.3. der CDU-Fraktion

5.3.1. Spielgerätecontainer Herschelschule
(Drucks. Nr. 15-0096/2019)

5.3.2. Baufortschritt Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heer Str.
(Drucks. Nr. 15-0097/2019)

5.3.3. Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heer Str.
(Drucks. Nr. 15-0098/2019)

5.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

5.4.1. Gefahrenabwehr
(Drucks. Nr. 15-0027/2019)

5.4.2. Pfützenbildung
(Drucks. Nr. 15-0029/2019)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und gratulierte nachträglich Bezirksratsherrn Stanke und Stv. Bezirksbürgermeister Hölscher zum Geburtstag. Anschließend stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Die Dringlichkeit zum Antrag der CDU wurde von Bezirksratsherr Bredow damit begründet, dass auf die Situation an der Haltestelle Riethorst kürzlich von einem Bürger hingewiesen worden sei und man hier die Notwendigkeit einer schnellen Reaktion sehe.

Bezirksratsfrau Heinrich sah in diesem Fall keine Dringlichkeit, da es die Situation dort schon länger gebe und ihre Fraktion noch Zeit brauche, sich mit dem Antrag zu beschäftigen.

Bezirksratsherr Steiner sah auch, dass man dort etwas tun müsse, die Dringlichkeit sei aber nicht gegeben.

Die Dringlichkeit wurde mit 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies darauf hin, dass der Antrag somit in der nächsten Sitzung behandelt werde.


Des Weiteren wies er darauf hin, dass es zu TOP 7.3., DS 0114/2019, eine Neufassung gebe, die unter TOP 7.3.1. behandelt werde.

TOP 3.1. und 3.2. wurden abgesetzt.

TOP 8.2.4. habe sich erledigt und werde daher zurückgezogen. Gleiches gelte für TOP 8.3.2., da die geforderte Geschwindigkeitskontrolle bereits durchgeführt worden sei.

TOP 7.3. wurde vorgezogen und nach TOP 2 behandelt.

Die so geänderte TO wurde einstimmig festgestellt.

Anschließend wies er auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit hin.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 4., 5., 6., 7. und 8. beteiligen könnten.

Die Dringlichkeit zum Antrag der CDU, DS Nr. 15-0251/2019 wurde bei 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung nicht festgestellt.
Zu TOP 7.3. gab es eine Neufassung unter TOP 7.3.1.
TOP 7.3.1. wurde vorgezogen und nach TOP 2 behandelt.
TOP 3 wurde abgesetzt.
TOP 8.2.4. und 8.3.2. wurden zurückgezogen.
Die so geänderte TO wurde einstimmig festgestellt.



TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Ein Anwohner wollte wissen, ob für die Anlieger des Frohnauwegs bei der noch nicht begonnenen Sanierung die Straßenausbaubeitragssatzung Anwendung finde.

Frau Raab verwies auf die Antwort zu TOP 5.1.4.. Danach unterliege diese Maßnahme nicht mehr der Straßenausbaubeitragssatzung.

Herr Bürger wollte wissen, ob zum 30. Jahrestag des Mauerfalls im Stadtbezirk oder vom Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide etwas geplant sei.

Bezirksbürgermeister Grunenberg antwortete, dass der Bezirksrat bisher nichts plane und ihm auch keine anderen Veranstaltungen bekannt seien.

Durchgeführt


TOP 3.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt



TOP 3.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

Abgesetzt


TOP 7.3.
Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover
(Drucks. Nr. 0114/2019 mit 4 Anlagen)

Siehe Neufassung


TOP 7.3.1.
Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover
(Drucks. Nr. 0114/2019 N1 mit 4 Anlagen)
Herr Vey stellte die Planungen anhand einer Präsentation vor (Anlage 1).

Bezirksratsfrau Heinrich beklagte den engen Zeitrahmen. Man sei sehr daran interessiert, dass der Hochbahnsteig dort gebaut werde, hätte aber gerne mehr Zeit gehabt, sich mit den vorgestellten Planungen auseinanderzusetzen.

Bezirksratsfrau Barth hielt die vorgestellten Planungen für überlegt und richtig und über einzelne Bäume zu streiten entspreche nicht den Vorstellungen ihrer Fraktion. Sie würden zustimmen, damit es endlich losgehen könne.

Bezirksratsherr Butz wies darauf hin, dass der Bezirksrat nur die Planfeststellung zu beschließen habe, in welcher es um den Trassenverlauf gehe. Alles andere werde durch den Beschluss nicht beeinflusst. Er halte es für schlecht, wenn der seit langen Jahren geforderte barrierefreie Ausbau der Haltestelle auf Grund von Beratungsbedarf noch weiter verzögert werde.

Bezirksratsherr Steiner meinte, dass er bisher noch nie eine so kuriose Drucksache erhalten habe, da es seitenweise ja nur darum gehe aufzuzeigen, wie schlecht der Planungsentwurf sei. Es stelle sich die Frage, warum in einem geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) geplant werde, der gar nicht überplant werden dürfe. Nachdem man sich monatelang Gedanken gemacht habe, werde jetzt der Politik die Pistole auf die Brust gesetzt und sie solle das jetzt schnell beschließen. Grundsätzlich sei der Bahnsteig ja unstrittig gewesen, aber angesichts der vorgelegten Planung finde er das ziemlich abenteuerlich.
Die Anlagen 4.1. bis 4.3. zur Drucksache, also die Stellungnahmen der Verwaltung, seien vernichtend für die Planung. Er sehe keine Notwendigkeit, den GLB anzutasten und vermisste Alternativen.
Er wies darauf hin, dass ja nur über die Stellungnahme der Stadt abgestimmt werde. Und die könne man nur vollumfänglich unterstützen. Damit werde der Planungsentwurf nicht unterstützt.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass ihre Fraktion hier einen offenen Dissens zwischen Stadt und Region sehe. Man habe ein Interesse an einer schnellen Verwirklichung des Hochbahnsteigs, einer vernünftigen Radwegeführung und dem Schutz des GLB.
Zum Verfahren beantragte sie eine Sitzungsunterbrechung, nachdem die anderen Fraktionen alle Fragen gestellt hätten.

Bezirksbürgermeister Grunenberg stellte noch einmal klar, dass es den angesprochenen Disput nur wegen der geplanten Leitungsverlegung in den GLB gebe.

Herr Kaminski nahm zum Verfahren im Hinblick auf die vorgelegte Drucksache Stellung. Die Stadt habe den Entwurf der Planung Ende November bekommen. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz gebe es dann eine Frist, in diesem Fall 6 Wochen, um dazu Stellung zu nehmen. Hierzu müssten verwaltungsintern alle Beteiligten abgefragt werden, um dann aus diesen Stellungnahmen eine Drucksache zu fertigen. Daraus werde schon klar, dass die 6 Wochen nicht ausreichten und man beantrage dann bei der zuständigen Landesbehörde in der Regel eine Fristverlängerung auf 3 Monate, wie auch in dieser Drucksache angegeben. Diese 3 Monate stünden dann auch zur Verfügung, seien aber auch noch sehr knapp bemessen, wenn man den politischen Beratungsgang einbeziehe. Daraus ergebe sich, dass man sehr unter Druck stehe und leider auch die politischen Gremien unter Druck setzen müsse, da man nicht mehr Zeit habe.
Es sei aber auch kein Beschluss zur eigentlichen Planung, sondern nur zur Stellungnahme.
Die Neufassung der Drucksache sei erforderlich geworden, da man sich auf Dezernentenebene darauf geeinigt habe, dass noch einmal Alternativen zur vorgelegten Planung zu prüfen seien. Die Satzung zum GLB spreche gegen eine Umsetzung der Planung der Region.
Man werde zu einer Lösung kommen, aber dazu sei eine weitere Prüfphase erforderlich.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, ob es richtig sei, dass die geplante Maßnahme deutlich teurer werde, wenn der Drucksache zugestimmt werde und dass die Stadt diese Mehrkosten zu tragen habe.

Herr Kaminski antwortete, dass die Stadt im Moment keine Kosten zu tragen habe, da es sich um ein ÖPNV-Projekt handele. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass die Stadt sich mit einem so hohen Betrag beteiligen müsse, werde hierzu ein entsprechender politischer Prozess erforderlich sein und dann werde sich die Umsetzung entsprechend verzögern.

Herr Vey ergänzte, dass selbst dann, wenn in der Sitzung beschlossen würde, noch nicht entschieden sei, was gemacht werde. Es gebe 2 Varianten hinsichtlich des Kanals, nämlich die teure Lösung in der Sutelstraße und die, auch von der Stadtentwässerung ungeliebte Lösung, quer durch den Hochbahnsteig. Darüber müsse man sich verständigen. Bei einer Verlegung durch den Hochbahnsteig werde keine Kostenbeteiligung der Stadt gefordert.

Bezirksratsherr Steiner zeigte sich erstaunt über die Kostendiskussion. Man könne doch nicht einen rechtlich geschützten Bereich beplanen und dann sagen, wenn das nicht gemacht werde, seien das Sonderwünsche der Stadt, die diese zu bezahlen habe. Es sei sogar fraglich, ob eine Umsetzung der Planung nicht rechtswidrig sei und dann sogar dagegen geklagt werden könne.

Herr Vey entgegnete, dass die Planung aus Sicht der Region nicht rechtswidrig sei, da die Satzung zum GLB ausdrücklich Befreiungen erlaube. Ein Grund für eine Befreiung sei auch die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens. Ob 1,2 Mio. € ein wirtschaftlicher Grund für eine Befreiung seien, darüber könne man streiten. Aus Sicht der Region sei es ein wirtschaftlicher Grund. Daher könne man die sehr harte Haltung aus dem FB Umwelt und Stadtgrün nicht nachvollziehen.

Bezirksratsfrau Barth stellte klar, dass ihre Fraktion einer Trassenführung des Kanals durch die Sutelstraße mit einer mehrmonatigen Bautätigkeit in der Sutelstraße nie zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Heinrich sah die Planungen auf einem Stand, der noch nicht zustimmungsfähig sei. Insofern beantragte sie noch einmal eine Sitzungsunterbrechung, um in den Fraktionen beraten zu können.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wollte von der Verwaltung wissen, was im Hinblick auf den geplanten weiteren Gremienverlauf geschehe, wenn die Drucksache in eine Fraktion gezogen werde.

Herr Kaminski verwies auf die schon beantragte Fristverlängerung für das Verfahren. Die angesprochenen 3 Monate liefen am 27.02. ab. Die nächste Bezirksratssitzung könne somit noch erreicht werden, nicht aber der Bauausschuss. Die 3-Monatsfrist könnte nicht mehr eingehalten werden. Im Extremfall würde das dazu führen, dass die Stadt keine Stellungnahme abgegeben hätte und die Planungen so, wie von der Region vorgelegt, verwirklicht werden könnten.
Man könnte dann zwar noch einmal mit der zuständigen Landesbehörde sprechen, ob man eine vorläufige Stellungnahme, von der man annehme, dass es die abschließende Stellungnahme werde, einreichen könne. Momentan sei es aber so, dass man die gesetzte Frist nicht überschreiten dürfe. Es gebe keinen Anspruch, eine verspätete Stellungnahme abgeben zu können.

Bezirksratsherr Steiner meinte, dass seine Fraktion auf Grund dieser Darstellung und des Antragstextes kein Interesse daran habe, die Entscheidung über die Drucksache zu vertagen. Daher solle abgestimmt werden.

Bezirksratsherr Ahmetovic bemängelte, dass die Kommunikation bei einem so wichtigen Projekt so schlecht gelaufen sei. Es seien noch viele Fragen offen. Daher müsse seine Fraktion noch einmal beraten.

Bezirksbürgermeister Grunenberg unterbrach die Sitzung von 19:00 – 19:10 Uhr.

Bezirksratsherr Bredow hielt es schon für grenzwertig, dass eine Drucksache so kurzfristig vorgelegt werde, dass sie nicht einmal mehr in eine Fraktion zur Beratung gezogen werden könne, obwohl das doch grundsätzlich Usus sein sollte. Er wolle dabei niemanden der Anwesenden angreifen, aber es sei schon bedauerlich, dass die Gefahr bestehe, dass die Stadt ihre Interessen nicht durchsetzen könne, wenn der Bezirksrat von seinem Recht des in-die-Fraktion-ziehens Gebrauch mache.

Bezirksratsfrau Heinrich teilte mit, dass ihre Fraktion entschieden habe, die Drucksache in die Fraktion zu ziehen, da man zum jetzigen Zeitpunkt sich nicht in der Lage sehe, darüber zu entscheiden. Man gehe davon aus, dass die Stadt Wege finden werde, dass der Bauausschuss nach der Februarsitzung des Bezirksrates vielleicht im Rahmen einer Sondersitzung die Drucksache beraten könne.

Bezirksratsherr Steiner konnte die Position der SPD-Fraktion nicht nachvollziehen und unterstrich den Beitrag von Bezirksratsherrn Bredow. Die schlechteste Variante sei, wenn durch das in-die-Fraktion-ziehen der SPD die Stellungnahme der Stadt nicht mehr abgegeben werden könne und da er diese Gefahr sehe, beantrage er eine Abstimmung über die Drucksache.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wollte daraufhin über die Dringlichkeit der Drucksache abstimmen lassen, da einerseits der Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion vorlag, die Drucksache in die Fraktion zu ziehen. Andererseits gab es den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über die Drucksache abzustimmen.

Auf Wunsch des Bezirksrates verlas Herr Krebs daraufhin den entsprechenden Passus (§13 Abs. 2 der GO) der Geschäftsordnung.
Die Dringlichkeit der Drucksache sei von Bündnis 90/Die Grünen beantragt worden. Über diesen Geschäftsordnungsantrag sei mit einfacher Mehrheit zu entscheiden.

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies daraufhin über die Dringlichkeit abstimmen. Sie wurde mit

11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

festgestellt.

Anschließend stellte er die Drucksache zur Abstimmung und verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat empfahl,
der als Anlage 4 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Eine Neufassung der Drucksache ist erforderlich, um die Forderungen bezüglich der Eingriffe in den Geschützten Landschaftsbestandteil Metzhof gegenüber dem Antragsteller zu präzisieren.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen

Herr Kaminski bedauerte, dass das Verfahren so gelaufen sei und sagte zu, den Bezirksrat über die weiteren Planungen so frühzeitig wie möglich zu informieren.


TOP 4.
Sachstandsberichte / Informationen der Verwaltung

TOP 4.1.
Informationen der Verwaltung zum Kommunalen Schulentwicklungsplan 2018

Die Verwaltung stellte den Schulentwicklungsplan anhand einer Präsentation (Anlage 2) vor.

Durchgeführt

Nach einer kurzen Pause schlug Bezirksbürgermeister Grunenberg vor, dass auf Grund der stark fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass die Sitzung um 22:00 Uhr beendet werden müsse, da dann die Schule geschlossen werde, man mit TOP 6. fortfahren könne und TOP 5 ff nach TOP 10. behandeln könne.

Der Vorschlag wurde vom Bezirksrat angenommen.


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Tennisverein Grün-Weiß Hannover e. V.
(Drucks. Nr. 15-0082/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Tennisverein Grün-Weiß Hannover e. V. für die Sanierung seiner Bewässerungsanlage eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

10.000 €

zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1652,
1. Änd. - Sutelstraße / Klein-Buchholzer-Kirchweg
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0105/2019 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein und legte dar, dass es hier und im nächsten Antrag darum gehe, Vergnügungsstätten, wie z.B. Spielhallen, in diesem Bereich zu verhindern.

Der Bezirksrat empfahl,
1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,
2. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1652, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung - Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0104/2019 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.



Der Bezirksrat empfahl,
1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,
2. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1526, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Flächenentsiegelung in der Sündernstraße
(Drucks. Nr. 15-0037/2019)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein.

Bezirksratsfrau Barth schlug vor, hieraus einen Prüfauftrag zu machen. Ein Stück weiter gebe es schon bei den Privatgrundstücken entsiegelte Flächen, die immer sehr vermüllt seien. Außerdem handele es sich um eine denkmalgeschützte Mauer.

Bezirksratsfrau Heinrich lehnte den Antrag grundsätzlich ab, da ihre Fraktion befürchte, dass der Bereich dann zum Gassigehen und Ablagern von Unrat genutzt werde.

Bezirksratsherr Steiner zeigte sich einverstanden, die Anregung mit dem Prüfauftrag zu übernehmen.

Siehe Neufassung


TOP 8.1.1.1.
Flächenentsiegelung in der Sündernstraße
(Drucks. Nr. 15-0037/2019 N1)

Bezirksratsherr Steiner brachte den geänderten Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in der Sündernstraße einen ca. 1 Meter breiten Streifen des Gehwegs entlang der denkmalgeschützten Mauer des ehemaligen Kasernengeländes auf der Westseite zu entsiegeln und darauf passende heimische Sträucher zu pflanzen.

11 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen






TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Beleuchtung der Straße Prüßentrift
(Drucks. Nr. 15-0091/2019)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein.

Bezirksratsfrau Barth unterstützte den Antrag, da es sich um eine vernachlässigte Straße handele, wo man nicht nachlassen dürfe, etwas zu fordern.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Straße „Prüßentrift“ zwischen „Im Kamp“ und „Am Rotdorn“ zwei zusätzliche Straßenleuchten zu installieren.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Tagesordnungen des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0092/2019)

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Tagesordnungen des Integrationsbeirates werden zeitnah zusätzlich in das öffentlich zugängliche Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt Hannover z.B. unter einem Reiter „Integrationsbeiräte“ eingepflegt und sind damit an einer zentralen Stelle zu finden.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.3.
Umfassender Bürgerservice im Internet
(Drucks. Nr. 15-0093/2019)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth unterstützte den Antrag für ihre Fraktion und meinte, dass der genannte Melde-Michel eine gute Sache sei.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Umsetzungsmöglichkeiten für eine Fachbereichs-übergreifende Internetplattform nach dem Vorbild des Hamburger „Melde-Michels“ für das Stadtgebiet Hannover bestehen. Dazu wird die Verwaltung unter anderem gebeten, mit der Hansestadt Hamburg zu einem Erfahrungsaustausch in Kontakt zu treten.

Einstimmig




TOP 8.2.4.
Obdachlosenunterkunft „Alte Peiner Heerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0094/2019)

Zurückgezogen


TOP 8.2.5.
Fußgänger- und Radfahrerquerung Langenforther-Straße
(Drucks. Nr. 15-0095/2019)

Bezirksratsfrau Lukac brachte den Antrag ein.

Bezirksratsherr Bredow befürchtete, dass es bei einer Änderung der Ampelphasen zu Rückstaus auf der General-Wever-Straße kommen könnte.

Bezirksratsfrau Heinrich erwiderte, dass ihrer Fraktion dieser Umstand bewusst sei, dass sie aber von vielen Menschen gehört hätten, dass diese auf Grund des starken LKW-Verkehrs nicht gerne auf der Mittelinsel warten würden. Gerade morgens komme es hier häufig zu gefährlichen Situationen, wenn Schüler*innen versuchten, noch den Bus zu erreichen.

Bezirksratsherr Mader gab zu bedenken, dass dort an der Kreuzung ein „Blitzer“ stünde, der nicht nur Rotlichtverstöße registriere, sondern auch Geschwindigkeitsverstöße. Daher könne er sich nicht vorstellen, dass dort zu schnell gefahren werde.

Bezirksratsfrau Lukac erwiderte, dass sie in der Gegend wohne und häufig sehe, dass dort zu schnell gefahren werde. Es werde nur direkt vor dem „Blitzer“ abgebremst.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Grünphase der Ampelschaltung für die Fußgänger- und Radfahrerquerung der „Langenforther Straße“ nördlich und südlich der Kreuzung „General-Wever-Straße“/“Am alten Gehäge“ wird verlängert.

18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Prüfauftrag „Cafeteria“ Unterkunft Alter Flughafen
(Drucks. Nr. 15-0099/2019)

Bezirksratsfrau Barth brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Steiner wies darauf hin, dass die Verwaltung in der Regel 4 Monate Zeit habe, über den Antrag zu entscheiden.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der Unterkunft Alter Flughafen für die untergebrachten ca. 80 Personen ein Tagesaufenthalt (Cafeteria, Kiosk, Gemeinschaftsraum, …) bis Sommer 2019 eingerichtet werden kann, der tagsüber außerhalb der Sleep In Öffnungszeiten Aufenthalt und den Genuss von „weichem“ Alkohol (Bier, Wein) ermöglicht. Über das Prüfergebnis ist in der nächsten Bezirksratssitzung zu berichten.

Einstimmig


TOP 8.3.2.
Geschwindigkeitskontrolle Wittenberger Str.
(Drucks. Nr. 15-0100/2019)

Zurückgezogen


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
GWA Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Umgang mit Medien-Was können Fachkräfte Kindern, Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg geben"
(Drucks. Nr. 15-0248/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : GWA Sahlkamp
Betrag : bis zu 350,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt "Umgang mit Medien-Was können Fachkräfte Kindern, Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg geben"
(Beihilfeantrag Nr. 01/2019)

Einstimmig

















TOP 9.2.
Sozialpsychatrischer Dienst der Region Hannover, Plauener Str. 12a, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu einer Erholungsfahrt für eine sozialtherapeutische Frauengruppe
(Drucks. Nr. 15-0249/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Sozialpsychatrischer Dienst der Region Hannover, Plauener Str. 12a
Betrag : bis zu 1.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zu einer Erholungsfahrt für eine sozialtherapeutische Frauengruppe
(Beihilfeantrag Nr. 02/2019)

Einstimmig


TOP 9.3.
Elterninitiativ-Kindergarten Einsteinstraße, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide für eine Heizkörperverkleidung
(Drucks. Nr. 15-0250/2019)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Elterninitiativ-Kindergarten Einsteinstraße
Betrag : bis zu 500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss für eine Heizkörperverkleidung
(Beihilfeantrag Nr. 03/2019)

Einstimmig


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung am 24.10.2018

Einstimmig


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



TOP 5.1.1.
Verzögerung beim Neubau der Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-0030/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Gemäß einem Artikel der HAZ vom 29.12.18 mit dem Titel „Hannover: Roma müssen in menschenunwürdiger Notunterkunft leben“ wird sich die Fertigstellung des Neubaus zur Unterbringung von Obdachlosen in der Alten Peiner Heerstraße aufgrund von „wesentlichen Mängeln“ voraussichtlich bis mindestens ins 3. Quartal 2019 verzögern.
Die Grüne Bezirksratsfraktion Bothfeld-Vahrenheide fordert mit Nachdruck eine zeitnahe Lösung für eine menschenwürdige Unterbringung, da derzeit in der alten Notunterkunft gemäß dem Artikel noch 12 Erwachsene und 23 Kinder unter katastrophalen Bedingungen untergebracht sind. Bereits die Reaktivierung der Containeranlage im Jahre 2011 für vermeintlich „nur“ 18 Monate wurde von grüner Seite seinerzeit scharf kritisiert. Konsequenterweise haben wir Anfang 2013 den vollständigen Abriss der Anlage gefordert. (siehe Ds 15-2559/2012 F1, 15-0414/2013, 15-0794/2014 F1)

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Welche Baumängel bestehen beim Neubau im Einzelnen? (bitte getrennt auflisten)
2. Wie gestaltet sich das vereinbarte Konzept zur Mängelbeseitigung zwischen dem Generalunternehmer und der Landeshauptstadt Hannover und wann und wie sollen welche Mängel beseitigt werden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in der alten Anlage kurzfristig Abhilfe zu schaffen, um die Situation der Bewohner*innen bis zum Umzug in den Neubau zumindest ein wenig zu verbessern?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1 ) Die vorliegenden wesentlichen Mängel betreffen z.T. die Verkehrssicherheit und z.T. die Betriebssicherheit der Anlage.

Die Verkehrssicherheit ist durch die nicht fachgerechte Ausführung der Laubengänge nicht sicher gewährleistet. Hierdurch entsteht durch unzureichende Entwässerung und Pfützenbildung eine Unfallgefahr bei Regen und vor allem bei Frost.



Des Weiteren ist die Betriebssicherheit infolge nicht fachgerechter Ausführung der Abdichtung in den Bädern und der Wohnungs-Eingangsschwellen nicht gewährleistet. Hierdurch wären Feuchteschäden und Betriebsunterbrechungen zu erwarten.

Zu 2) Aufgrund der hohen Komplexität der erforderlichen Nachbesserungsmaßnahmen musste zunächst eine angemessene technische Lösung gefunden und einvernehmlich mit allen beteiligten Verwaltungseinheiten abgestimmt werden. Dieses abgestimmte Lösungskonzept wird zurzeit gemeinsam mit den beteiligten Verwaltungseinheiten und dem ausführenden Unternehmen detailliert durchgeplant und für eine einwandfreie Ausführung vorbereitet. Der Auftragnehmer erstellt zurzeit die Ausführungsplanung für die abgestimmte geänderte Ausführung der Laubengänge und Eingangsschwellen. Die finale Freigabe und der Produktionsstart sollen noch im Januar erfolgen.

Die Detailplanung der Badsanierungen wird auf Durchführbarkeit an einem Musterbad erprobt und abschließend zur Ausführung freigegeben.

Zu 3) Die Bewohner der Alten Peiner Heerstraße werden ab dem 15.01.2019 in die Podbielskistraße 115 umziehen, da ab diesem Zeitpunkt ein Betreiber zur Verfügung steht.

Bezirksratsfrau Barth hielt die Antwort für eine Frechheit. Eine Unterkunft, die schon seit 2009 menschenunwürdig sei, nach wie vor zu betreiben und selbst ohne Ideen zu sein, wie man diese Situation verbessern könne, sei nicht akzeptabel, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ersatzbau für 2,5 Mio.€ noch nicht genutzt werden könne. Sie bat die Verwaltung darum, den Bezirksrat zu informieren, wenn die alte Unterkunft abgerissen worden sei.


TOP 5.1.2.
Falschparken von MitarbeiterInnen des HDI auf dem P+R-Parkplatz Lahe
(Drucks. Nr. 15-0031/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Seit der Inbetriebnahme der HDI-Zentrale wird der angrenzende P+R-Parkplatz Lahe insbesondere von Mitarbeiter*innen des HDI sowie auswärtigen Geschäftskund*innen bzw. -partner*innen als „Firmenparkplatz“ zweckentfremdet. Der Parkplatz ist unter der Woche an nahezu jedem Tag überbelegt. Es ist nach langjähriger Beobachtung davon ausgehen, dass ca. ein Drittel der Parkplätze von Mitarbeiter*innen des HDI blockiert werden, was den verkehrlichen und ökologischen Nutzungszielen entgegensteht.
Auch das Parken auf dem Gehweg zur U-Bahn-Station Paracelsusweg stellt ein anhaltendes Problem dar, da dies z.B. Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Rollatoren und Rollstuhlfahrer*innen bei der Benutzung der Wegeverbindung einschränken kann.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der infra bzgl. der Missnutzung des P+R-Parkplatzes Lahe vor?
2. Wann und wie wurden seit 2012 auf dem P+R-Parkplatz Lahe Kontrollen durchgeführt und Bußgelder verhängt und warum wurde dies ggf. wieder eingestellt?
3. Hat die infra - da es sich vermutlich nicht nur um ein rein örtliches Problem handelt - eine regionsweite technische Lösung mit Schranken, Parkscheinautomaten o.ä. erwogen, um der Missnutzung von P+R-Parkplätzen vorzubeugen? Wenn ja, warum ist es bisher nicht zu einer Umsetzung gekommen? Wenn nein, warum nicht?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet. Die infra teilt mit:

Frage 1: Die gemachten Beobachtungen zur missbräuchlichen Nutzung kann die infra bestätigen. Auch das seitliche Parken teilweise auf dem Gehweg wurde beobachtet, allerdings hat die infra keine wesentlichen Beeinträchtigungen für mobilitätseingeschränkte Personen festgestellt.

Frage 2: Auf dem P+R-Platz in Lahe (jetzt: Paracelsusweg) wurden bis 2015 vereinzelte Kontrollen durchgeführt und Vertragsstrafen ausgesprochen.
Die P+R-Flächen sind im Besitz der infra und diese sind nicht öffentlich gewidmet. Daher reicht eine Halterfeststellung i.d.R. nicht aus. Bei den Kontrollen muss festgestellt werden, wer das KFZ fährt und ob diese Person im unmittelbaren Anschluss öffentliche Verkehrsmittel benutzt oder nicht.
Diese Kontrollen sind nicht nur sehr personalintensiv; Auch das Durchsetzen der Vertragsstrafen ist schwierig, da sich die Vertragsstrafe gegen die Fahrerin / den Fahrer des KFZ richtet und nicht gegen den Halter. Der Aufwand insgesamt steht in keinem Verhältnis zum Erfolg. Sobald die Kontrollen beendet sind, stehen nach kurzer Zeit die Fremdparker wieder auf der Anlage. Daher wurden die Kontrollen eingestellt.

Frage 3: Die P+R-Flächen in der Region Hannover sollen allen Nutzern des ÖPNV einfach und kostenfrei zur Verfügung stehen. Schrankenlösungen, Parkscheinautomaten o.ä. technische „Lösungen“ schränken dies ein. Hier gilt abzuwägen, ob die ungehinderte kostenfreie Nutzung der P+R-Anlagen eingeschränkt werden soll, weil auf einzelnen Anlagen Kapazitätsengpässe durch Fremdparker vorhanden sind. Nach Auffassung der infra sollte die ungehinderte kostenfreie Nutzung der P+R-Anlagen nicht eingeschränkt werden.

Bezirksratsherr Steiner meinte, dass es zu dieser Thematik eine Anfrage in der Regionsversammlung gegeben habe und wollte wissen, wie da der Sachstand sei.

Protokollantwort:
Im Verkehrsausschuss der Region Hannover wurde am 11.05.2017 der Antrag 0399/2017 einstimmig beschlossen. Zu diesem Antrag wurde dann wie folgt im Verkehrsausschuss am 25.10.2018 berichtet:

Mit dem Antrag 0399 (IV) wurde beschlossen, die infra mit der Entwicklung eines Konzeptes zu beauftragen, mit dem sichergestellt wird, dass die Nutzung der P+R-Anlagen in Lahe und Marienwerder durch Nicht-ÖPNV-Nutzer unterbunden wird. Die Untersuchungsergebnisse der infra liegen vor (Anlage 3).
Betroffen von Fremdnutzung sind im Wesentlichen die P+R-Anlagen an den Stadtbahnhaltestellen Paracelsusweg (früher Lahe), Pascalstraße und Erhartstraße. Die P+R-Anlage an der Haltestelle Wissenschaftspark Marienwerder ist nicht betroffen.
Lösungsansätze aus anderen Städten sind nur bedingt übertragbar, weil die P+R-Anlagen an Stadtbahnhaltestellen in der Region Hannover kostenfrei angeboten werden, wohingegen andernorts häufig Parkgebühren erhoben werden. Zur Erhaltung der Attraktivität der P+R-Anlagen sollen in der Region auch zukünftig keine Gebühren erhoben werden, zumal es zahlreiche kostengünstige Parkmöglichkeiten in der Innenstadt Hannovers gibt und die Kosten einer Parkraumbewirtschaftung nicht durch die erzielbaren Erlöse gedeckt werden könnten.
Die von der infra erarbeiteten Lösungsansätze zeigen, dass es trotz eines beträchtlichen technischen Aufwandes nicht möglich sein wird, Nachteile auf Seiten der Nutzer zu vermeiden und eine Fremdnutzung vollständig auszuschließen. Insgesamt ist das Verhältnis von Aufwand und Kosten zum erzielbaren Nutzen nicht vertretbar.
Für den Fall eines weiterhin kostenlosen P+R-Angebotes in der Region Hannover schlägt die infra vor, den bisherigen Status quo beizubehalten. Eine Fremdnutzung lässt sich daher nicht vollständig vermeiden.

Bezirksratsherr Jacobs fragte, welche Möglichkeiten es gebe, Mitarbeiter und Besucher der HDI, den man wisse ja, dass die meisten Missnutzer von dort seien, darauf hinzuweisen, den Parkplatz nicht zu nutzen, sondern die eigenen Parkplätze.

Herr Krebs erwiderte, dass zwar vermutet werden könne, dass viele Besucher oder Mitarbeiter der HDI den Parkplatz missbräuchlich nutzten, der Nachweis hierzu aber, wie aus der Antwort hervorgehe, nicht so leicht zu führen sei.








TOP 5.1.3.
Fahrbahnmarkierungen in der Straße Riethorst Ausgang Kirchhorster Straße
(Drucks. Nr. 15-0032/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Bereits im Jahr 2012 wurden im Rahmen von Bauarbeiten die ursprünglichen Fahrbahnmarkierungen in der Straße Riethorst am Ausgang Kirchhorster Straße durch provisorische Markierungen ersetzt. Diese lösten sich zum Teil nach kurzer Zeit wieder ab, so dass mitunter uneindeutige und daher gefährliche Verkehrssituationen entstanden sind. Auf Antrag der Grünen Bezirksratsfraktion (siehe Ds 15-1158/2012) wurden die Markierungen seinerzeit erneuert, allerdings wieder nur provisorisch. Zudem wurden ältere Markierungen dabei nicht vollständig entfernt. Nun hat die Verwaltung nach eigenen Angaben eine dauerhafte Lösung veranlasst.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wann wird die Maßnahme durchgeführt?
2. Werden die älteren Fahrbahnmarkierungen dabei vollständig entfernt, um künftig uneindeutigen Verkehrssituationen vorzubeugen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.

Die Markierungen werden erneuert sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen. Für eine technisch richtige und dauerhafte Markierung sind Randbedingungen hinsichtlich der Temperaturen sowie der Feuchtigkeit (Boden und Luft) einzuhalten.

In diesem Zusammenhang werden auch die provisorischen Markierungen endgültig und vollständig entfernt.


TOP 5.1.4.
Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0033/2019)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Im Zuge des Wegfalls der Straßenausbaubeitragssatzung zum 1.1.2019 ist bei vielen Bürger*innen die Frage aufgekommen, ob sie für Straßenbaumaßnahmen noch beitragspflichtig sind. Aufgrund diverser Anfragen hat die Verwaltung Mitte November 2018 klargestellt: „Die Beitragspflicht für eine Straßenausbaumaßnahme entsteht, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt. Das bedeutet, dass für alle Maßnahmen bei denen dies bis zum 31.12.2018 der Fall ist, Beiträge erhoben werden müssen. Diese Maßnahmen müssen innerhalb von vier Jahren nach Entstehen der Beitragspflicht abgerechnet werden (Verjährungsfrist). Für alle Straßen, für die die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, werden keine Beiträge erhoben, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung zum 01.01.2019 aufgehoben wird.“
Aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen Bezirksratsfraktion vom 13.12.17 geht hervor, dass im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zum damaligen Zeitpunkt für keine der Maßnahmen aus dem GiB-Programm I+II eine Schlussrechnung vorlag. (siehe Ds 15-2959/2017 F1; ergänzend 15-2960/2017 F1 sowie 15-0037/2018 F1)


Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Für welche Straßenbaumaßnahmen des GiB-Programms im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide müssen weiterhin Straßenausbaubeiträge gezahlt werden?
2. Für welche weiteren Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide außerhalb des GiB-Programms müssen weiterhin Straßenausbaubeiträge gezahlt werden?
3. Wann lag bei den betreffenden Straßen nach Abschluss der Baumaßnahme jeweils die Schlussrechnung vor? (bitte getrennt auflisten)
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.) Vorbehaltlich einer abschließenden rechtlichen Prüfung nach Vorlage aller Rechnungen sind voraussichtlich für folgende Straßen des GIB-Programms im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide noch Straßenausbaubeiträge zu zahlen:
- Heinersdorfweg
- Gartenheimstraße

Zu Frage 2.) Außerhalb des GIB-Programms werden voraussichtlich für den Laher Kirchweg noch Straßenausbaubeiträge erhoben.

Zu Frage 3.) Die Schlussrechnungen für den tiefbautechnischen Ausbau sind wie folgt eingegangen:
- Heinersdorfweg am 28.06.2018 (GIB-Programm)
- Gartenheimstraße am 28.12.2018 (GIB-Programm)
- Laher Kirchweg am 19.12.2018 (Normalprogramm)

TOP 5.1.5.
Aufwertung der Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße 13-20 (nördlicher Bereich)
(Drucks. Nr. 15-0034/2019)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide besteht parteiübergreifend ein hohes Interesse, schnellstmöglich eine Aufwertung der Ladenzeile Kurze-Kamp-Straße 13-20 zu erreichen. Die Verwaltung teilte auf Anfrage der FDP zur „Aufhebung des Denkmalschutzes in der Kurze-Kamp-Straße“ am 14.06.2017 mit, der Denkmalschutz könne nicht ursächlich für die Vernachlässigung eines Gebäudes sein. Eine tragfähige Nutzung gehöre zu den zentralen Zielen der Denkmalpflege und man unterstütze die Initiative zur Stärkung und Aufwertung der Ladenzeile. (siehe Ds 15-1523/2017 F1)
Auf Nachfrage beim Forum Dialog Bothfeld der Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute am 28.11.2018 teilte die Verwaltung mit, der Sachstand sei seit nunmehr 1 ½ Jahren unverändert. Die Gründe für den anhaltenden Stillstand konnten nicht erläutert werden.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Gab oder gibt es seitens eines/einer oder mehrerer Eigentümer*innen Interessensbekundungen, offizielle Anfragen oder konkrete Planungen zur Sanierung/Aufwertung der Ladenzeile bzw. einzelner Teilabschnitte (siehe auch Ds 15-0029/2017 N1 S1) und wie hat die Verwaltung die Eigentümer*innen neben der Herausgabe eines Faltblattes im vorliegenden Fall konkret unterstützt?

2. Wann, wo und mit welchem Ergebnis haben in den letzten 3 Jahren Abstimmungsgespräche zwischen den Eigentümer*innen, der Stadtdenkmalpflege, dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und ggf. weiteren Beteiligten stattgefunden?
3. Was sind die genauen Gründe für den anhaltenden Stillstand bei der Sanierung/Aufwertung der Ladenzeile und welche rechtlichen Aspekte erschweren im vorliegenden Fall ggf. eine Umsetzung?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Im September 2017 wurde einschließlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung die Erlaubnis für die Einrichtung eines Cafés erteilt.
Im August 2018 wurde einschließlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung die Erlaubnis für die Einrichtung eines Ladens erteilt.
Beide Baugenehmigungen sind noch gültig.
Die Stadtdenkmalpflege unterstützt Eigentümer, Planungsbüros und Nutzer bei allen Fragen der Nutzung, Sanierung und Änderung von Baudenkmalen durch umfangreiche Beratung, so auch im Fall der genannten Genehmigungen.
Zur Umsetzung der Genehmigungen und zu möglichen weiteren Planungen und Vorhaben in der Ladenzeile Kurze Kamp Straße wären die privaten Eigentümer und Nutzer zu befragen.
TOP 5.1.6.
Anwendung der Quote für geförderten Wohnraum im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0036/2019)

In Anbetracht der großen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und der absehbar weiter steigenden Einwohner*innenzahl in der Landeshauptstadt Hannover muss es eine der vordringendsten Aufgaben sein, möglichst preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Die Prinzipien der am 18.08.2016 beschlossenen Hannoverschen Wohnungsbauoffensive (Ds 1525/2016) sollten daher nach Ansicht der Grünen Bezirksratsfraktion auch bei möglichst vielen Bauprojekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide Anwendung finden.
Erfreulicherweise haben sich SPD, Grüne und FDP im Rat der Landeshauptstadt Hannover im Zuge der Beratungen über den Haushalt 2019/2020 auf eine Anhebung der Quote für geförderten Wohnraum von grds. 25% auf 30% pro Standort verständigt.
Leider war bzw. ist eine entsprechende Quote für geförderten Wohnraum seit 2016 nicht in allen betreffenden Beschlussvorlagen der Verwaltung vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Für welche Wohnungsneubauprojekte im Stadtbezirk wurde seit Beschluss der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 ein Bebauungsplanverfahren eröffnet und a) ein Bebauungsplan beschlossen, b) noch kein Bebauungsplan beschlossen? (bitte Drucksachen nennen)
2. Bei welchen Wohnungsneubauprojekten im Stadtbezirk wurde bereits vor Beschluss der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 ein Bebauungsplanverfahren eröffnet aber nachher ein Bebauungsplan beschlossen? (bitte Drucksachen nennen)
3. Bezogen auf Frage 1 und 2: In welchen Fällen war bzw. ist in der (ursprünglichen) Beschlussvorlage der Verwaltung keine Quote von bisher 25% für geförderten Wohnraum vorgesehen und was waren bzw. sind hierfür jeweils die Gründe?
Schriftl. beantwortet
Mit dem Beschluss der Drucksache zur Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 (Drs.-Nr. 1525/2016) wurde erstmalig eine verbindliche Quote für die Verpflichtung zur Errichtung von gefördertem Wohnraum für Bauherren verbindlich, für deren Bauprojekte zur Realisierung zunächst Baurecht durch neuaufzustellende Bebauungspläne geschaffen werden muss. Die Quote betrug zunächst 25%, inzwischen wurde sie auf 30% angehoben.

Auch schon drei Jahre vor Inkrafttreten dieser Regelung hat die Verwaltung auf der Basis des 2013 beschlossenen Wohnkonzeptes (Drs.-Nr. 0840/2013) von Fall zu Fall geprüft, ob durch zusätzliche Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen, die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem jeweiligen Investor geschlossen werden mussten, Vereinbarungen über eine Quote für preiswerten Wohnraum möglich waren. Im Ergebnis konnten auf diese Weise auch bei vor 2016 begonnenen Bebauungsplanverfahren bzw. Wohnungsbauprojekten Vereinbarungen zur Errichtung von geförderten Wohnungen erreicht werden. Für den Stadtbezirk sind das folgende Projekte:
· Bauvorhaben Bothfelder Kirchweg (Drs.-Nr. 2767/2012, Bebauungsplanverfahren 1778 mit mindestens 14 geförderten Wohnungen, entsprechend einer Quote von ca. 33% bei einer Gesamtzahl von 42 dort geplanter Wohnungen),
· Bauvorhaben Hilligenwöhren (Drs.-Nr. 2915/2013, Bebauungsplanverfahren 1784 mit mindestens 33 geförderten Wohnungen, entsprechend einer Quote von ca. 15% bei einer Gesamtzahl von 226 dort geplanter Wohnungen) sowie das
· Bauvorhaben Im Heidkampe/ Laher Heide (Drs.-Nr. 2234/2012, Bebauungsplanverfahren 1772 mit mindestens 4 geförderten Wohnungen, entsprechend einer Quote von ca. 10% bei einer Gesamtzahl von ca. 40 dort geplanter Wohnungen)
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

zu Frage 1 (Beginn des Bebauungsplanverfahrens ab 2016):
a) Bebauungsplan rechtskräftig
· Dresdener Straße, VEP 1857 (Drs.-Nr. 1195/2017), rechtskräftig seit 15.11.2018
b) Bebauungsplan noch im Verfahren
· Kein Projekt

zu Frage 2 (Beginn des Bebauungsplanverfahrens vor 2016, jedoch Rechtskraft nach 2016):
· Im Heidkampe/ Laher Heide, B-Plan 1772 (Drs.-Nr.2234/2012), Satzungsbeschluss steht noch aus

zu Frage 3:
Im Fall des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1857 „Dresdener Straße“ wurde aufgrund der geringen Größe des Projektes mit seinen geplanten 9 Wohnungen die Schwelle von 20 Wohnungen als Bedingung für die verbindliche Festlegung einer Quote nicht erreicht.

Im Fall des Bebauungsplanes 1772 „Im Heidkampe/ Laher Heide“ wurde auf Initiative des Stadtbezirksrates ein Anteil von 4 geförderten Wohnungen über einen städtebaulichen Vertrag festgeschrieben. Bei der Festlegung dieser Anzahl war zu berücksichtigen, dass für den überwiegenden Teil der geplanten Wohnungen auf dem Grundstück bereits Baurechte nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bestanden und deshalb die Regelungen der sog. Hannoverschen Wohnungsbauoffensive nur für den Teil der geplanten Wohnungen zur Anwendung kam, für den der Bebauungsplan jetzt zusätzlich zum Bestand Baurechte schafft. Für diesen Teil des Projektes kann die Quote von 30% als erfüllt gelten.






TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Weidenallee ~ Landschaftsschutzgebiet Hannover - Laher Wiesen (LSG H-S 10)
(Drucks. Nr. 15-0084/2019)

Der Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Möglichkeiten zum Spazierengehen mit und ohne Hund und für sportliche Betätigung. Naherholung kann hier vor der Haustür beginnen.
Von den zahlreichen Grünflächen ist das LSG Laher Wiesen sehr beliebt.

Hier wurden in letzter Zeit Veränderungen festgestellt:
- Umfangreiche Rodungen entlang des Entwässerungsgrabens (Verlängerung Gieseckeweg – westliche Grenze des LSG)
- Rodungen und Rückschnitt entlang der Weidenallee
- Bebauung der Weiden mit Schuppen zu Zwecken der Pferdehaltung (s. Fotos).

Die SPD-Fraktion fragt die Verwaltung:
1. Wie weit sind die Planungen der Stadtentwässerung Hannover bzgl. des Regenentwässerungsgrabens gediehen (Ankauf von Flächen, „Renaturierung“)?
2. Werden die entfernten Bäume (Baumbruch) entlang der Weidenallee ersetzt (wann)?
3. Sind die in letzter Zeit auf den Weiden errichteten baulichen Anlagen mit der „Verordnung zum Schutz des Gebietes ‚Laher Wiesen‘ als Landschaftsschutzgebiet vom 05.01.1995“ (Rechtsgrundlage; hier § 4 Verbote) vereinbar?
Schriftl. beantwortet
Zu 1.) Für den Entwässerungsgraben NO VII (Weidkampshaidegraben) wurde der Ankauf eines 5,00 m breiten Randstreifens veranlasst. Dieser Streifen wird zur Verbesserung der Gewässerunterhaltung benötigt, da die regelmäßige Mahd und die in unregelmäßigen Abständen erforderliche Entschlammung der Gewässersohle durch die aktuelle randliche Nutzung der Flächen erschwert sind. Die Ankaufsverhandlungen laufen.

Zu 2.) Für die im Frühjahr 2018 aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernten drei Bäume in der Weidenallee erfolgt noch in diesem Winterhalbjahr - die von der Unteren Naturschutzbehörde festgesetzte - Ersatzpflanzung einer Eiche möglichst am selben Standort.

Zu 3.) Die Frage ist zur Beantwortung zuständigkeitshalber an die Untere Naturschutzbehörde in der Region Hannover weitergeleitet worden. Auf den stadteigenen Pachtflächen in den Laher Wiesen wurden in der letzten Zeit keine Weideschuppen errichtet.






TOP 5.2.2.
WLAN in öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0085/2019)

Die Bedeutung des Zugangs zum Internet für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks aller Altersgruppen ist allseits bekannt. So ist die Nutzung des Internets zu Zwecken von Kommunikation und Bildung notwendig. Zahlreiche Waren- und Dienstleistungen werden heute fast ausschließlich über das Internet angeboten. Zum Beispiel wickeln viele Firmen auch Bewerbungsverfahren per Internet ab.
Wiederholt hat sich der Bezirksrat mit Ausbau, Zugang und Anschluss an das Internet im Stadtbezirk via Kabel und WLAN beschäftigt (s.o.).

Leider ist die Situation diesbezüglich noch nicht zufriedenstellend.
Die Ergebnisse zur gewünschten Evaluation der IT-Systeme der Schulen im Stadtbezirk wurden bisher nicht vorgestellt. Die Kommunikation über das Internet von Flüchtlings-unterkünften aus ist nur eingeschränkt möglich.

Die SPD-Fraktion fragt die Verwaltung:
1. Wie ist der Zugang zum Internet (Kabel, WLAN) in den öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk zur Zeit?
(Schulen, Kultur- und Stadtteiltreffs, Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren, Flüchtlingsunterkünfte)
2. Wie schätzt die Verwaltung die technische Ausstattung der genannten Einrichtungen ein?
3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind in Arbeit bzw. geplant?
Schriftl. beantwortet

zu 1:
Die LHH ist Betreiber eines eigenen städtischen Netzwerkes sowie Rechenzentrums. Die städtischen Dienstgebäude sind zum größten Teil über Lichtwellenleiter an das städtische Verwaltungsnetz angebunden. Eine Übersicht über die WLAN-Verfügbarkeit in städtischen Dienstgebäuden ist zurzeit in Erstellung.

Für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide liegen aktuell folgende Informationen vor:

Schulanbindung bzgl. des pädagogischen Netzes:

Schul-form
Schulname
Adresse
PLZ
Anschluss-art
Kabel- typ
Band- breite in Mbit
Provider
GS
Fridtjof-Nansen-Schule
Leipziger Str. 38
30179
T@School DSL/VDSL
unbe- kannt
16
Telekom
GS
Gartenheim- straße
Gartenheimstr. 2
30659
T@School DSL/VDSL
Kupfer
14
Telekom
GS
Grimsehlweg
Grimsehlweg 20
30659
T@School DSL/VDSL
Kupfer
12
Telekom
GS
Hägewiesen
Hägewiesen 111
30657
T@School DSL/VDSL
Kupfer
16
Telekom
GS
Hoffm.-v.- Fallersleben- Schule
Thorner Str. 2
30659
T@School DSL/VDSL
Kupfer
16
Telekom
GS
Tegelweg
Tegelweg 2
30179
T@School DSL/VDSL
Kupfer
13
Telekom
GY
Herschelschule
Gr. Kolonnen- weg 37
30179
T@School DSL/VDSL
Kupfer
25
Telekom
IGS
Bothfeld
Hintzehof 9
30659
T@School DSL/VDSL
Kupfer
50
Telekom
IGS
Vahrenheide- Sahlkamp
Weimarer Allee 59
30179
T@School DSL/VDSL
Kupfer
8
Telekom
FöS
Albrecht-Dürer-Schule
Ebelingstr. 3
30659
T@School DSL/VDSL
Kupfer
13
Telekom

Flüchtlingsunterkünfte:

Bezeichnung der Einrichtung
PLZ
Straße
Haus-
nr.
Einrichtungsort/Bereich/
Raum
TK-Unternehmen
Bemer- kung
Containerstand-ort f. Flüchtlinge
30659
Alte Peiner Heer- straße
2C
Gemeinschafts- raum
Telekom
ge- plant
Containerstand-ort f. Flüchtlinge
30659
Laher- Feld- Straße
33 A-C
Gemeinschafts- raum
Telekom
versorgt
Containerstand-ort f. Flüchtlinge
30659
Rends- burger Straße
15 A-D
Gemeinschafts- raum
Telekom
beauf- tragt
Containerstand-ort f. Flüchtlinge
30179
Sahlkamp (ehemals Vahrenheider Markt)
30 A-C
Gemeinschafts- raum
Telekom
versorgt
Flüchtlingsunter- kunft
30659
Eichen- weg
81
Gemeinschafts- raum
htp
versorgt

Kultur- und Stadtteiltreffs:

Stadtteiltreff und Bürgeramt Sahlkamp (Elmstraße 15, 30657 Hannover) ist mit öffentlichem WLAN versorgt. Hierfür wurden 7 Accesspoints eingerichtet. Weitere Einrichtungen sind in Planung.

Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren:

Die WLAN-Versorgung für Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren wird aktuell im Rahmen einer Konzepterstellung erarbeitet.

zu 2:
Für die LHH ist es von großer Bedeutung, dass eine stadtweite gute digitale Infrastruktur vorhanden ist, um den Einwohnerinnen und Einwohner eine Teilhabe an den positiven Effekten der Digitalisierung zu ermöglichen. Hierfür hat sie zahlreiche Maßnahmen getroffen, die sukzessive umgesetzt werden.

zu 3:
Die LHH hat sich in Ihrer „Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der LHH“ das Ziel gesetzt, den öffentlichen WLAN-Ausbau innerhalb der Stadt zu intensivieren. Hierbei setzt die LHH bewusst auf mehrschichtige Lösungsansätze. Die öffentlichen Bereiche städtischer Dienstgebäude werden mit WLAN durch die LHH ausgestattet, wobei die jeweiligen Fachbereiche darüber entscheiden können, ob sie dies für die Öffentlichkeit öffnen.

Darüber hinaus steht die Stadtverwaltung im Dialog mit städtischen Beteiligungen und regional ansässigen Unternehmen um innovative WLAN-Konzepte gemeinsam zu erarbeiten. Außerdem begrüßt die LHH ausdrücklich verschiedene Initiativen wie z.B. die Freifunk-Initiative, die das Ziel eines flächendeckenden und offenen WLAN-Ausbaus in Eigenleistung innerhalb der Stadt Hannover verfolgen. Für Aktivitäten solcher Initiativen übernimmt die Stadtverwaltung jedoch nicht die Rolle des Vermittlers.

Die Anbindung der Schulen ist im Rahmen des Medienentwicklungsplan ein wichtiges Vorhaben. Aktuell erarbeitet die Stadtverwaltung einen Rolloutplan, der darüber Aufschluss gibt, welche Schule zu welchem Zeitpunkt mit Breitband und WLAN versorgt wird. Für den Breitbandausbau der allgemeinbildenden Schulen ist u.a. angedacht, in Zusammenarbeit mit der Region Hannover Fördermittel des Bundes und des Landes Niedersachsen zu akquirieren.

TOP 5.3.

der CDU-Fraktion

TOP 5.3.1.

Spielgerätecontainer Herschelschule

(Drucks. Nr. 15-0096/2019)


In der Bezirksratssitzung vom Dezember 2018 wurde von der Verwaltung zugesagt, kurzfristig mit den Beteiligten Kontakt aufzunehmen, um den Standort für den Container festzulegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat dieser Kontakt stattgefunden, wenn nein, warum nicht und wie ist das Ergebnis?
Schriftl. beantwortet
In Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schule, Gebäudemanagement, Umwelt und Stadtgrün sowie Planen und Stadtentwicklung – wozu auch die Denkmalpflege gehört – konnte inzwischen ein Standort am westlichen Rand des Pausenhofes in dem dortigen Grünstreifen zwischen Pausenhof und Sportplatz für die Aufstellung eines ca. 10 m² großen Containers zur Aufbewahrung der Spielgeräte gefunden werden. Es wird geprüft, die Außenwände des aus verzinktem Stahlblech bestehenden Containers mit sogenannten Rankhilfen zu versehen, damit Kletterpflanzen für eine Begrünung des Containers sorgen können. Auch eine farbige Gestaltung der Oberfläche ist denkbar.
Der vorgeschlagene Standort ist vom Mensabereich und vom Schulhof aus gleichermaßen gut erreichbar. Er wurde auch unter dem Aspekt ausgewählt, dass er die zukünftig noch anstehenden Baumaßnahmen am Gebäudekomplex der Schule nicht behindert und wäre zudem kurzfristig realisierbar. Dieser Standortvorschlag wurde sogleich, d. h. noch vor Weihnachten der Schule präsentiert. Der Vorschlag der Verwaltung bedeutet gegenüber dem von der Schule gewünschten Standort eine um ca. 50 m längere Fußwegstrecke für die mit der Ausgabe der Spielgeräte betraute Person.
Die Schulleitung hat diesen Standortvorschlag jetzt verworfen, da aus ihrer Sicht das dort auf dem Schulhof vorhandene Basketballfeld massiv beeinträchtigt würde und außerdem ein Standort in unmittelbarer Nähe zum Freizeitbereich der Schule erforderlich sei. Die Schulleitung regt deshalb einen gemeinsamen Ortstermin mit allen zu beteiligenden Entscheidungsträgern an.

TOP 5.3.2.
Baufortschritt Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heer Str.
(Drucks. Nr. 15-0097/2019)

Die aktuell bewohnte Unterkunft sollte bereits 2009 geschlossen werden. Im März 2017 endlich erfolgte der Ratsbeschluß zum Abriss der alten Anlage und Neubau einer neuen Unterkunft. Hierfür wurden 2,5 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. Im 02/2018 war die Anlage zu 90% fertiggestellt, konnte aber wegen Baumängel nicht bezogen werden. Der Presse ist zu entnehmen, dass dies nun im III/2019 erfolgen soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche gravierenden Baumängel liegen vor (bitte einzeln auflisten) und liegt eine Gefährdung der Bausicherheit vor?
2. Ist es möglich bei einer 90% Fertigstellung die Anlage wenigstens teilweise zu beziehen, wenn nein, warum nicht?
3. Ist die Verzögerung der Fertigstellung aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen zu sehen und wurden zum Wohle der künftigen Bewohner Lösungen für einen vorzeitigen Bezug erarbeitet, wenn nein, warum nicht?
Schriftl. beantwortet
Zu 1) Die vorliegenden wesentlichen Mängel betreffen z.T. die Verkehrssicherheit und z.T. die Betriebssicherheit der Anlage.
Die Verkehrssicherheit ist durch die nicht fachgerechte Ausführung der Laubengänge nicht sicher gewährleistet. Hierdurch entsteht durch unzureichende Entwässerung und Pfützenbildung eine Unfallgefahr bei Regen und vor allem bei Frost.

Des Weiteren ist die Betriebssicherheit infolge nicht fachgerechter Ausführung der Abdichtung in den Bädern und der Wohnungs-Eingangsschwellen nicht gewährleistet. Hierdurch wären Feuchteschäden und Betriebsunterbrechungen zu erwarten.

Zu 2) Ein Bezug ist erst nach Herstellung der Verkehrssicherheit möglich.


Zu 3) Der Auftragnehmer hat eine Mängelbeseitigung zugesagt. Zurzeit gibt es deshalb keine rechtliche Auseinandersetzung.

Die Bewohner der bisherigen Anlage an der Alten Peiner Heerstraße ziehen ab 15.01.2019 in die Anlage an der Podbielskistraße 115 um.


TOP 5.3.3.
Obdachlosenunterkunft Alte Peiner Heer Str.
(Drucks. Nr. 15-0098/2019)

In der HAZ vom 29.12.2018 wurde angeführt, dass in der Unterkunft neben 12 erwachsenen Personen auch 23 Kinder untergebracht sind. Nachfolgende Fragen bitten wir im Detail und einzeln zu beantworten, falls der Verwaltung nicht bekannt, sind diese Informationen zu erkundigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welchem Alter sind die Kinder?
2. Wieviel Kinder sind schulpflichtig, besuchen welche Schule und diese auch regelmäßig?
3. Soweit sie nicht schulpflichtig sind, besuchen Sie eine Kita/KiGa, wenn ja, wo und welche?
Schriftl. beantwortet
Zu Frage 1: Die 23 Kinder sind zwischen 9 Monate und 16 Jahre alt.

Zu Frage 2: 14 Kinder sind im schulpflichtigen Alter, davon 10 Kinder im Grundschulalter. Die Grundschulkinder besuchen alle die zuständige Schule des Schuleinzugsbezirkes: Grundschule Gartenheimstraße. Die anderen 4 Kinder werden eine weiterführende Schule im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover besuchen. Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten beim Schulbesuch liegen dem FB Schule nicht vor.
Nachdem Umzug in die Unterkunft Podbielskistraße 115 ist für die Grundschulkinder die Grundschule Mengendamm zuständig. Die abgebende und die aufnehmende Grundschule vereinbaren zzt. einen pädagogisch und organisatorisch sinnvollen Übergang.

Zu Frage 3: Von den in der Liste aufgeführten Kinder wurde von den Eltern bzw. von dem Betreiber der Unterkunft im Auftrag der Eltern der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im FamlienServiceBüro nicht geltend gemacht. Ob die Eltern bzw. der Betreiber der Unterkunft sich selber um einen Betreuungsplatz gekümmert haben, ist uns nicht bekannt.

Die Frage kann daher nur der Betreiber der Unterkunft bzw. die Eltern beantworten, ob die Kinder eine Kindertagesstätte besuchen.






TOP 5.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 5.4.1.
Gefahrenabwehr
(Drucks. Nr. 15-0027/2019)

Bereits zur Einweihung unseres Friedensmahnmals fielen mir etliche Warnschilder auf, die vor Astbruch warnen. Dies hat bei mir nur Unverständnis ausgelöst.
Im Umfeld einer Kirche, am Zuweg zur IGS Bothfeld und des Rohdenhofs dürfen bekannte Gefahren nicht bestehen bleiben.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Hat die Stadt Hannover in dem gesamten Bereich die Verkehrssicherungspflicht?
2. Falls ja, wann werden die Bäume überprüft?
3. Falls nein, wird die Verwaltung auf die Eigentümer einwirken, um die Situation zu entschärfen?
Schriftl. beantwortet
Zu 1.) Nein, das Kirchengrundstück ist ein Privatgrundstück. Hier ist der Eigentümer verantwortlich. Der öffentliche Fußweg gehört dem Fachbereich Tiefbau, der die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen überwacht. Der Fachbereich Tiefbau hat am 10.01.2019 den Eigentümer bezüglich der Bäume angeschrieben. In dem Schreiben wurde der Eigentümer aufgefordert, den Bereich abzusperren, bis keine Gefahr mehr von den Bäumen ausgeht.

Zu 2.) Die angesprochenen Bäume sind in Privatbesitz. Eine Baumkontrolle durch die Stadt fand hier nicht statt. Der private Eigentümer ist hier zuständig und verantwortlich. Die fotodokumentierten Schilder stammen nicht von der Stadtverwaltung.
Eine mündliche Information zum Pflegebedarf an den Bäumen wurde aber von unserem zuständigen Baumkontrolleur mündlich an die Eigentümer weitergegeben, nachdem diesem die Bäume bei der letztmaligen Baumkontrolle von stadteigenen Bäumen aufgefallen waren.

Zu 3.) Der private Eigentümer ist informiert und zum Handeln aufgefordert worden (siehe oben).

Frau Raab ergänzte, dass am 15. und 16. 01. die notwendigen Schnittmaßnahmen auf Veranlassung der Nicolaigemeinde durchgeführt worden seien.


TOP 5.4.2.
Pfützenbildung
(Drucks. Nr. 15-0029/2019)

Anwohner beklagen sich über Pfützenbildung am Übergang zwischen Saaleweg und Margarete-Hofmann-Weg. Gerade älteren Menschen wird der Weg zur Stadtbahn buchstäblich versperrt.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist diese Situation der Verwaltung bekannt und wird über Abhilfe nachgedacht?
2. Falls der Teil des Weges nicht Eigentum der Stadt Hannover ist, wer ist zuständig?
3. Wäre es denkbar, dem Wasser kostengünstig den Abfluss in den seitlichen Bewuchs zu ermöglichen?
Schriftl. beantwortet
Zu 1. Die Situation ist der Verwaltung bekannt. Im Frühjahr wird der Weg neu gepflastert.

Zu 2. Der Weg ist im Eigentum der Stadt.

Zu 3. Das ist nicht möglich, da sich die seitlichen Grünanlagen in Privatbesitz befinden.


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:50 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer