Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 23.01.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 16.01.2019)
Protokoll (erschienen am 28.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 28.01.2019

PROTOKOLL

24. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 23. Januar 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) für Ratsfrau Langensiepen
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Gill) (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsfrau Langensiepen) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD) für Ratsherrn Gill
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Ratsherr Braune (parteilos) bis Tagesordnungspunkt 7

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski Dezernat IV
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Frau Kämpfe Gleichstellungsbüro
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr
Herr Schrade Gesamtpersonalrat

Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Claßen Fachbereich Personal und Organisation
Herr Dr. Kreter Fachbereich Kultur
Herr Krüger Fachbereich Finanzen
Frau Lowack Fachbereich Personal und Organisation
Herr Mahrenholz Fachbereich Personal und Organisation
Herr Münch Fachbereich Personal und Organisation
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr
Herr Rudolf Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schille Fachbereich Personal und Organisation
Herr Sonnemann Fachbereich Feuerwehr
Herr Vogel Fachbereich Personal und Organisation
Frau Weymann Fachbereich Kultur

Für die Niederschrift:
Herr Kohlmeyer Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 12.12.2018

2. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu Rohrzucker
(Drucks. Nr. 2505/2018)

3. "Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)"; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung
(Drucks. Nr. 2968/2018 mit 2 Anlagen)

3.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 2968/2018 „Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)“; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung
(Drucks. Nr. 0140/2019)

4. Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2606/2018 mit 3 Anlagen)

5. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 31.12.18)
(Informationsdrucks. Nr. 0111/2019 mit 1 Anlage)

6. Information über das neues Datenschutzrecht
(Informationsdrucks. Nr. 0088/2019)

7. Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2969/2018)

7.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2969/2018: Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover; Öffentliches Kataster mit Informationen zur Kampfmittelbeseitigung
(Drucks. Nr. 0162/2019)

8. Vergabe des Dienstleistungsauftrages "Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover"
(Drucks. Nr. 0101/2019 mit 1 Anlage)

9. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 12.12.2018

11. Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung
(Drucks. Nr. 0021/2019)

12. Abschluss eines Vertrages über Reinigungs- und Spüldienstleistungen für das Restaurant „Der Gartensaal“ und die „Rathauskantine“ im Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 2964/2018)

13. Rahmenvertrag über 3 Jahre über die Lieferung von Kindertagesstätten-Möbeln der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0008/2019)

14. Verlängerung des vorhandenen Adobe Enterprise Term Licence Agreement (ETLA-Vertrag) vom 02.03.2019 - 01.03.2022
(Drucks. Nr. 3023/2018)

15. Ersatzbeschaffung von zwei Großtanklöschfahrzeugen für die Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0090/2019)

16. Ernennungen von Beamtinnen und Beamten

16.1. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 0014/2019)

16.2. Praxisaufstieg gem. § 34 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
(Drucks. Nr. 0012/2019)

16.3. Praxisaufstieg gem. § 34 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
(Drucks. Nr. 0013/2019)

16.4. Praxisaufstieg gem. § 34 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
(Drucks. Nr. 0015/2019)

16.5. Praxisaufstieg gem. § 34 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
(Drucks. Nr. 0016/2019)

16.6. Praxisaufstieg gem. § 34 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
(Drucks. Nr. 0017/2019)

16.7. Praxisaufstieg gem. § 34 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
(Drucks. Nr. 0018/2019)

16.8. Praxisaufstieg gem. § 34 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
(Drucks. Nr. 0019/2019)

17. Einstellungen und Höhergruppierungen

17.1. Einstellung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0065/2019)

17.2. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0066/2019)

17.3. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0068/2019)

17.4. Einstellung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0069/2019)

17.5. Einstellung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0071/2019 mit 1 Anlage)

17.6. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0072/2019 mit 1 Anlage)

17.7. Einstellung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0073/2019)

17.8. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0075/2019 mit 1 Anlage)

17.9. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0041/2019)

17.10. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0042/2019)

17.11. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0043/2019)

17.12. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0044/2019 mit 1 Anlage)

17.13. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0045/2019 mit 1 Anlage)

17.14. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0046/2019)

17.15. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0047/2019)

17.16. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0048/2019)

17.17. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0049/2019)

17.18. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0050/2019)

17.19. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0057/2019)

17.20. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0058/2019)

17.21. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0059/2019 mit 1 Anlage)

17.22. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0060/2019)

17.23. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0061/2019)

17.24. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0062/2019)

17.25. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0063/2019)

17.26. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0064/2019)

18. Vertragsverlängerungen

18.1. Vertragsverlängerung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0076/2019)

18.2. Vertragsverlängerung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0087/2019)

19. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning eröffnete die 24. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 7 seien Anträge nachgereicht worden.

TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 12.12.2018

Nachdem es keine Wortmeldungen gab, ließ Beigeordnete Kastning über den öffentlichen Teil des Protokolls abstimmen.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 2.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu Rohrzucker
(Drucks. Nr. 2505/2018)

Antrag

Der Rat möge beschließen:
Den weißen Industriezucker im Ratscasino und in der Anrichte mit Rohrzucker auszutauschen.

Ratsherr Braune erläuterte den vorgelegten Antrag, in dem es darum gehe, den weißen Industriezucker gegen den etwas gesünderen braunen Rohrzucker auszutauschen.

Beigeordneter Machentanz merkte an, dass der Antrag aufgrund der gesundheits- und umweltpolitischen Aspekte seines Erachtens im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen zu behandeln sei, der laut Geschäftsordnung des Rates unter anderem für Fragen zur Reinhaltung der Luft und Angelegenheiten des Agenda- und Nachhaltigkeitsbüros zuständig sei. Die Frage des Rohrzuckerimports betreffe auch den ökologischen Fußabdruck. Die Gruppe LINKE & PIRATEN beantrage daher zunächst eine Beratung des Antrags in den Fraktionen und anschließend die Beratung des Antrags im Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass der Antrag auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen wurde.

Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass Rohrzucker ebenfalls raffiniert werde.

Ratsherr Braune erläuterte, dass sein Antrag auf die Bereitstellung unraffinierten Rohrzuckers als Vollrohrzucker abziele.

Ratsherr Bindert wies darauf hin, dass dies im Antragstext nicht eindeutig formuliert sei. Seines Erachtens sei der Organisations- und Personalausschuss durchaus für die Beratung des Antrages zuständig, da es sich um einen Beschaffungsvorgang der Anrichte handele. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lege großen Wert auf die Beschaffung fair und regional gehandelter Produkte. Der aktuell bereitgestellte Zucker werde regional hergestellt und erfordere keine langen Transportwege. Ebenfalls sei zu bedenken, dass es auf Zuckerrohrplantagen häufig zu Kinderarbeit käme. Den vorgelegten Antragstext werde seine Fraktion daher ablehnen. Er danke hingegen der Verwaltung für die praktizierte nachhaltige und faire Beschaffung.

Ratsherr Markurth merkte an, dass mit der Beratung in den Fraktionen keine Veränderung der Zuständigkeit für die Beschlussfassung einhergehe. Der Antrag werde anschließend erneut im Organisations- und Personalausschuss behandelt.

Beigeordnete Kastning bestätigte dies.

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 3.
"Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)"; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung
(Drucks. Nr. 2968/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,

den folgenden Vorschlägen für die Realisierung des Lernortes zuzustimmen:

1. der pädagogischen Konzeption gem. Anlage 1

2. den Ausstattungskosten für den Lernort am angemieteten Standort Rathauskontor, Theodor-Lessing-Platz 1a in Höhe von bis zu 343.200 € aus dem vorhandenen Investitionskorridor 2018 und 2019 des Teilhaushaltes Kultur

3. den jährlichen Folgekosten für den Betrieb der neuen städtischen Kultureinrichtung in Höhe von bis zu 314.000 € für Personal- und Sachaufwand gem. Anlage 2,

4. der Erstattung der dem Vermieter entstehenden ausstellungsbedingten baulichen Kosten im Rathauskontor in Form einer Einmalzahlung bis zur Höhe von 584.000 € und

5. der Namensgebung „ZeitZentrum Zivilcourage“

Beigeordnete Kastning informierte darüber, dass die vorgelegte Drucksache einschließlich des Antrages der AfD-Fraktion bereits im Kulturausschuss beraten wurde. Dort seien die Aspekte der Erinnerungskultur eingehend diskutiert worden. Der Antrag der AfD-Fraktion sei dabei mehrheitlich abgelehnt, der Beschlussdrucksache mehrheitlich zugestimmt worden. Die Beratung im Organisations- und Personalausschuss möge daher die personellen und organisatorischen Ressourcenfragen fokussieren.

Beigeordneter Hauptstein erläuterte, dass der Änderungsantrag seiner Fraktion hauptsächlich eine sparsamere Ausgestaltung der Ressourcen beabsichtige. Zudem gehe es darum, die Barrierefreiheit für Menschen mit visuellen Einschränkungen durch die Anschaffung spezieller Audioguides zu verbessern. Das vorgelegte Konzept der Verwaltung für den Lernort sei ansonsten durchaus gut.

Ratsherr Pohl merkte an, dass sich die CDU-Fraktion von Anfang an für die Konzeption eines Lernortes in Hannover eingesetzt habe. Man sei aber auch von Anfang an skeptisch gewesen, ob das Rathauskontor der geeignete Ort dafür sei. Durch die wiederholt vorgelegten Kostensteigerungen habe sich dieser Eindruck so sehr bestätigt, dass seine Fraktion der Beschlussdrucksache nicht zustimmen könne.

Ratsherr Markurth ergänzte, dass auch der Antrag der AfD-Fraktion im Kulturausschuss ausgiebig diskutiert worden sei. Die Aspekte der Barrierefreiheit würden nach Ansicht seiner Fraktion in der Beschlussdrucksache ausreichend berücksichtigt. Daher empfehle er, diesen Antrag auch im Organisations- und Personalausschuss abzulehnen. Hinsichtlich der Kosten für die Einrichtung des Lernortes im Rathauskontor erwiderte Ratsherr Markurth, dass die einzelnen Kostenpositionen und ihre Entwicklung seitens der Verwaltung sehr gut nachvollziehbar dargelegt worden seien. Über den Anstieg der laufenden Kosten lasse sich streiten. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass die für den Lernort vorgesehenen Räume ursprünglich als einfache Büroräume angemietet worden seien. Die Verwaltung habe sich auf Wunsch der Ratsmehrheit flexibel gezeigt und Nachverhandlungen für die Einrichtung des Lernortes im Rathauskontor geführt, wofür er sehr dankbar sei. Dass die Räume nun höheren Ansprüchen gerecht werden müssten, liege auf der Hand. Die entsprechende Kostensteigerung sei daher nochvollziehbar.

Ratsfrau Steinhoff kündigte an, dass ihre Fraktion der Beschlussdrucksache zustimmen und den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen werde. Sie schließe sich der inhaltlichen Stellungnahme ihres Vorredners an und begrüße persönlich den vorgesehenen Standort sehr. Die Kostensteigerung sei aus haushalterischer Sicht zwar bedauerlich, aber inhaltlich nachvollziehbar und gerechtfertigt.

Ratsherr Marski wies darauf hin, dass auch seine Fraktion die Höhe der Kosten durchaus nachvollziehen könne. Man habe jedoch den Eindruck, dass nicht gut verhandelt worden sei und auch Dinge umgesetzt würden, die nicht notwenig seien. Die Haltung seiner Fraktion sei nicht neu und nicht allein in der gravierenden Kostensteigerung begründet. Das Rathauskontor habe man von Anfang an als Standort des Lernortes abgelehnt.

Beigeordneter Machentanz stellte heraus, dass seine Gruppe der Beschlussdrucksache zustimmen und den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen werde. Seines Erachtens hätten der Verwaltung bereits bei Erstellung der ersten Drucksache zum Lernort die höheren Kosten bekannt gewesen sein können.

Ratsherr Engelke zeigte sich ebenfalls unglücklich über die Steigerung der Kosten. Der Vorwurf einer schlechten Verhandlungsführung lasse sich aber nicht begründen. Ursprünglich seien die betroffenen Räume als normale Büroräume zu günstigen Konditionen angemietet worden. Aufgrund ihrer Nähe zum Rathaus, zentralen Lage und guten Erreichbarkeit seien sie aber ein idealer Standort für den Lernort. Die Ausgestaltung der Souterrainräume für die Nutzung als öffentlicher Ort sei selbstverständlich deutlich aufwändiger, als es bei einer Nutzung als Aktenlager oder Fahrradkeller erforderlich gewesen wäre. Die geplante Ausstattung sei aber sehr vernünftig gewählt. Er begrüße die geplante Umsetzung einer sehr guten Ausstellung an einem idealen Standort und stimme der Beschlussdrucksache daher zu.

Ratsherr Wruck kritisierte die Argumentation des Ratsherrn Markurth, der sich Ratsfrau Steinhoff angeschlossen habe, bezüglich der Ablehnung des Antrags der AfD-Fraktion. Diesen Antrag für richtig und sinnvoll zu befinden und ihn dennoch abzulehnen, erscheine ihm unschlüssig. Die Begründung, dass die Verwaltung ohnehin schon entsprechend plane, rechtfertige die Ablehnung nicht. Er vermute, dass vielmehr die politische Ausrichtung der antragstellenden Fraktion maßgeblich für die Ablehnung sei.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, stellte Beigeordnete Kastning zunächst den Änderungsantrag der AfD-Fraktion und anschließend die Beschlussdrucksache der Verwaltung zur Abstimmung.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 2968/2018 „Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)“; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung
(Drucks. Nr. 0140/2019)

Antrag

den Lernort durch Erweiterung der Ausstattung um adäquate Audioguides barrierefrei für Personen mit visuellen Einschränkungen zu gestalten.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.
Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2606/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Schaffung von Barrierefreien WC-Anlagen im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt
625.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

Ratsherr Engelke fragte, ob die geplanten barrierefreien WC-Anlagen entsprechend ausgeschildert würden und ob die Verwaltung die Bereitstellung von Warmwasser an den Handwaschbecken vorgesehen habe.

Herr Bär antwortete, dass eine Ausschilderung und Nachpflege des Leitsystems im Neuen Rathaus selbstverständlich vorgesehen sei. Bezüglich der temperierten Wasserversorgung sagte Herr Bär eine Beantwortung mit dem Protokoll zu.

[Protokollvermerk: Grundsätzlich werden Handwaschbecken in städtischen WC-Anlagen nur mit Kaltwasser versorgt. Im Fall von barrierefreien WC-Anlagen besteht ein Ermessensspielraum (siehe Broschüre für Barrierefreies Bauen in Hannover, S. 23, Empfehlung zur Ausgestaltung der Handwaschgelegenheit). Die Handwaschbecken in den neu zu errichtenden Anlagen im Neuen Rathaus sollen gemäß der im Vorfeld erfolgten Absprachen mit Kleindurchlauferhitzern zur dezentralen Versorgung mit Warmwasser ausgestattet werden.]

Ratsfrau Steinhoff lobte im Namen ihrer Fraktion die geplante Ausstattung des gesamten Neuen Rathauses mit Toiletten für Menschen mit Beeinträchtigungen und auch die geplante Ausführung zweier WC-Anlagen als Unisex-Toiletten.

Im Anschluss an die Wortmeldungen bat Beigeordnete Kastning um Abstimmung.

Einstimmig

TOP 5.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 31.12.18)
(Informationsdrucksache Nr. 0111/2019 mit 1 Anlage)

Frau Diers merkte an, dass sich die Personalkostenprognose zum Ende des Haushaltsjahres 2018 noch einmal verbessert habe. Ursächlich dafür sei im Wesentlichen, dass Stellenbesetzungsvorhaben der Fachbereiche teils noch nicht realisiert werden konnten, was auch dem Jahresende geschuldet sei. Das vorgelegte Ergebnis sei noch vorläufig, da im Zuge des Haushaltsabschlusses und in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen derzeit noch Umbuchungen stattfänden. Möglicherweise könnten Einnahmen über Sachkosten das Ergebnis noch weiter verbessern. Außerdem werde geprüft, ob für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 noch Rückstellungen zur Absicherung von Risiken aufgrund gesetzlicher Änderungen getroffen werden müssten. In der nächsten Prognose seien genauere Angaben möglich. Die erwartete Abweichung von der ursprünglichen Prognose sei angesichts der Größe des Personalbestandes und der Höhe der Personalausgaben ein gutes Ergebnis.

Beigeordnete Kastning stellte die Kenntnisnahme der Drucksache fest. Es lagen keine Wortmeldungen vor.

Zur Kenntnis genommen

TOP 6.
Information über das neues Datenschutzrecht
(Informationsdrucksache Nr. 0088/2019)

Beigeordnete Kastning merkte vorab an, dass mit der vorgelegten Drucksache und der Möglichkeit zur Diskussion und fachlichen Beratung dem Wunsch aus dem Kreise des Organisations- und Personalausschusses nach Informationen zur EU-DSGVO entsprochen werden, der im Zeitrahmen der Klausurtagung 2018 leider nicht mehr berücksichtigt werden konnte.

Herr Mahrenholz wies darauf hin, dass allein für eine Erläuterung der Grundzüge des neuen Datenschutzrechtes ein Vortrag von mindestens zwei Stunden Dauer erforderlich sei. Die Komplexität des Themas zeige sich auch im Umfang des gerade neu erschienenen Kommentars zum Bundesdatenschutzrecht ("Simitis") von mehr als 1.500 Seiten. Daher sei im Vorfeld die Entscheidung getroffen worden, die Informationen zu den wichtigsten Aspekten des Datenschutzrechtes in Form der vorgelegten Drucksache zu verschriftlichen. Informationen zu Regelungsinhalten mit geringer Relevanz für die Landeshauptstadt Hannover, beispielsweise dem Marktortprinzip oder dem One-Stop-Shop Prinzip seien dabei ausgefiltert worden.
Besonders relevant sei jedoch, welche organisatorische Anforderungen des geänderten Datenschutzrechtes in der Verwaltung noch umzusetzen seien:

1. Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 24 EU-DSGVO liege momentan beim Oberbürgermeister. Er könne die Umsetzung, beispielsweise für das in der Drucksache benannte Berichtswesen, an eine Vertretung delegieren, die in der Dezernent*innenkonferenz vertreten sei.

2. Erforderlich sei zudem eine zentrale Steuerung, da der Datenschutz ansonsten in den verschiedensten Ausprägungen und Qualitäten durch die Fachbereiche, Ämter und Betriebe wahrgenommen werde, was nicht hinnehmbar sei.

3. Die dezentrale Koordination und Organisation des Datenschutzes sei auszubauen.

Ein häufiges, grundlegendes Missverständnis sei, dass dem Datenschutzbeauftragten die Zuständigkeit zur Umsetzung der datenschutzrechtlich erforderlichen Aufgaben zugeordnet werde. Dieser habe jedoch nach dem neuen Recht lediglich eine beratende und überprüfende Funktion und keine Umsetzungsverantwortung. Für eine Organisation der Größenordnung der Landeshauptstadt Hannover sei zudem ein integriertes Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystem erforderlich. Immer wieder neu und wiederkehrend seien Datenschutzfolgeabschätzungen erforderlich, die in einem solchen System qualitätsgesichert und nachvollziehbar dokumentiert werden könnten. Andernfalls sei es, wie heute, nicht möglich, verlässlich mitzuteilen, an welchen Stellen der Verwaltung Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte durchgeführt werde. Datenschutz bleibe lästig und teuer, aber unvermeidbar. Es gelte, dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den sorgfältigen, vertrauenswürdigen Umgang mit den von ihnen erhobenen Daten gerecht zu werden.

Ferner merkte Herr Mahrenholz an, dass er nun seit mittlerweile 5 Jahren das Amt des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover ausübe. In dieser Zeit habe es durchaus fahrlässige oder technische Datenschutzverstöße gegeben, beispielsweise wenn im Massendruck von Anschreiben zwei Schreiben versehentlich zusammen im selben Umschlag verschickt würden. Es habe jedoch in der gesamten Zeit weder vorsätzliche noch grob fahrlässige Verstöße gegeben. Sein persönliches Unwort des Jahres 2018 sei ganz eindeutig das Wort "Vertraulich" gewesen. Viel zu oft habe er in den Zeitungen Berichte aus eigentlich vertraulichen Sitzungen lesen müssen. Dies resultiere aus mangelnder Verschwiegenheit von Teilnehmenden, möglicherweise aus dem Kreise der Politik. Es konterkariere seine Arbeit als Datenschutzbeauftragter, wenn er die Beschäftigten im Zuge der Beratung zur mühsamen Einhaltung der Vorschriften ermahne und gleichzeitig vertrauliche Details noch am Sitzungstag in der Presse nachzulesen seien. Diese mangelnde Verschwiegenheit sei ein schwerer datenschutzrechtlicher Verstoß durch die jeweiligen Informant*innen und es sei ihm ein großes Anliegen für das Jahr 2019, dass sich diese Situation deutlich verändere und die echte Vertraulichkeit nichtöffentlicher Sitzungen wieder hergestellt werde.

Beigeordneter Machentanz fragte, welche Schritte die Stadtverwaltung konkret zur Umsetzung der EU-DSGVO unternommen habe und welchen zusätzlichen Bedarf an Personal oder Zeitanteilen es hierfür gebe. In der vorgelegten Drucksache sei erwähnt worden, dass keine finanziellen Auswirkungen entstünden. Dies bezweifle er.

Herr Schille antwortete, dass im Jahr 2018 mit der Umsetzung der EU-DSGVO begonnen und eine Auftaktsitzung mit allen Betroffenen durchgeführt worden sei. Aufgrund des großen Themenumfanges erfolge die Umsetzung nun in verschiedenen Unterarbeitsgruppen, das Projekt befinde sich in der Umsetzung. Vorrangig seien bereits die Datenschutzinformationen für die Öffentlichkeit als Kund*innen der Verwaltung bereitgestellt worden. Verwaltungsinterne Themen würden nachrangig bearbeitet und befänden sich noch in der Umsetzung. Da sich das Projekt noch in der Findungs- und Umsetzungsphase befinde, habe es bisher keine erhöhten Personalkosten gegeben. Mit der Realisierung der von Herrn Mahrenholz vorgeschlagenen Maßnahmen gingen jedoch absehbar Personalkosten einher.

Herr Mahrenholz ergänzte, dass er als Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Hannover und Ersteller der vorliegenden Drucksache nur beratende Funktion habe. Die Umsetzung der Maßnahmen und somit auch die Entscheidung über den Kostenumfang obliege hingegen der Verwaltung, die die Kosten aller Voraussicht nach in zukünftigen Drucksachen noch beziffern werde.

Frau Diers fügte hinzu, dass auch ihres Erachtens Datenschutz und Informationssicherheit untrennbar miteinander verbunden seien. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sei man dabei, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die kritischen Infrastrukturen der Stadtentwässerung und dem Verkehrsrechner Nachweise vorzulegen, die die Gewährleistung der Datensicherheit im erforderlichen Umfang bestätigen sollen. Zentral und dezentral seien in diesem Zuge drei Stellen eingerichtet worden. An diesen Stellen werde auch ein neues Informationssicherheitsmanagementsystem erprobt. Die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere für den Umgang mit kritischen Infrastrukturen, plane man auf die Gesamtverwaltung zu übertragen. Außerdem habe der von Herrn Mahrenholz angesprochene Rollenwechsel des städtischen Datenschutzbeauftragten stattgefunden. Herr Schille arbeite daher neben seinen bisherigen Aufgaben an der Erstellung der einschlägigen Konzepte. Zukünftig sei in diesem Bereich sicher zusätzliches Personal aufzubauen. Die Personalbemessung erfordere jedoch präzisere Kenntnisse darüber, welche Aufgaben in den einzelnen Fachbereichen konkret noch umzusetzen seien. Zunächst seien Informationen für die Öffentlichkeit bereitgestellt und Vertragswerke überarbeitet worden. Eine Information an alle Beschäftigten darüber, wie sie sich über den Umgang der Stadtverwaltung mit ihren persönlichen Daten informieren könnten, werde noch erarbeitet. Zudem solle noch in der Allgemeinen Dienstanweisung geregelt werden, welche datenschutzrechtlichen Pflichten auf welcher Führungsebene der Verwaltung bzw. in der Sachbearbeitung nach dem geänderten Recht wahrzunehmen seien. Nachdem die Organisation des Datenschutzes neu geregelt sei, könnten dauerhafte Personalbedarfe gesichert abgeschätzt werden, woraus höchstwahrscheinlich ein Mehrbedarf resultiere.

Ratsherr Pohl fragte nach, wer heute konkret für die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen bei der Landeshauptstadt Hannover nach Artikel 4 EU-DSGVO verantwortlich sei.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass diese Verantwortung dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung obliege. Der Datenschutz selbst erfolge verwaltungsweit in allen Fachbereichen, Ämtern und Betrieben. Beispielsweise beim Angebot Kita-Online, dass gerade am Vormittag vorgestellt worden sei, werde die Datensicherheit über den gesamten Prozess gewährleistet. Die vertrauenswürdige Handhabung der Daten erfolge in den jeweiligen Verwaltungseinheiten.

Frau Diers ergänzte, dass die Anforderungen der EU-DSGVO an die Verwaltung nicht grundlegend neu seien. Bereits nach dem, in weiten Teilen vergleichbaren, früheren deutschen Datenschutzrecht habe es ein Datenschutz-Controlling und gezielte Schwachstellenanalysen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben. Die Auswirkungen der veränderten Regelungen müssten jedoch für die konkrete Handhabung der Daten in allen Verwaltungsbereichen noch einmal konkreter beschrieben werden.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen zum Thema gab, stellte Beigeordnete Kastning die Kenntnisnahme der Informationsdrucksache fest.

Zur Kenntnis genommen



TOP 7.
Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2969/2018)

Antrag,

zu beschließen, die präventive und systematische Suche nach Kampfmitteln in der Landeshauptstadt Hannover und die Fähigkeiten zur Planung und Umsetzung von Evakuierungsmaßnahmen durch die Aufstockung personeller Ressourcen zu stärken. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, folgende Stellen im Fachbereich 37 im Stellenplan 2019/2020 einzurichten:

- Sachbearbeiter/-in Kampfmittelerforschung (A12)
- Sachbearbeiter/-in Einsatzvorbereitung und Geoinformation (A11)
- Sachbearbeiter/-in Interne Bearbeitung (A09)
- Sachbearbeiter/-in Redaktion, Internet, Intranet und Neue Medien (E10)


Beigeordnete Kastning merkte an, dass es zur vorgelegten Beschlussdrucksache einen Antrag der Fraktion Die FRAKTION gebe.

Ratsherr Förste erläuterte, dass in Hannover ein öffentlich einsehbares Kataster der Kampfmittel-Altlasten fehle und ein Personalaufwand mit der Einrichtung und Pflege dieses Katasters einhergehe. Viele Grundstücke seien bereits sondiert worden. Die Ergebnisse der Ermittlungen und auch erfolgter Räumungen seien aber nicht öffentlich einsehbar. Es handele sich nicht um einen Satireantrag, sondern um Realpolitik, die möglicherweise auch zur Beschleunigung von Bauvorhaben führen könne.

Ratsherr Dr. Menge entgegnete, dass die Verwaltung, nach dem Verständnis seiner Fraktion, bereits die Veröffentlichung der Informationen beabsichtige und die erforderlichen personellen Ressourcen in ihrer Beschlussdrucksache, insbesondere in Form der Stelle "Sachbearbeiter/-in Redaktion, Internet, Intranet und Neue Medien", berücksichtigt habe. Es sei nicht zielführend, die Form der Veröffentlichung im Vorhinein festzuschreiben, so wie dies der Änderungsantrag vorsehe. Seine Fraktion werde dem Änderungsantrag daher nicht folgen.

Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass seine Gruppe generell die Schaffung von Transparenz begrüße. Er halte es jedoch für hochproblematisch, die Bevölkerung durch ein allgemein zugängliches Kataster darauf aufmerksam zu machen, wo sich möglicherweise nicht detonierte Munition befinde. Seine Gruppe werde dem Änderungsantrag daher ebenfalls nicht folgen, unterstütze aber die Beschlussvorlage der Verwaltung. Ihn interessiere, ob es bereits ein vergleichbares Kataster für den internen Dienstgebrauch bei der Landeshauptstadt oder sonstigen zuständigen Behörden gebe, auf das die städtische Sachbearbeitung Zugriff habe.

Beigeordnete Kastning merkte an, dass die Verwaltung den Organisations- und Personalausschuss bereits auf einer früheren Klausurtagung eingehend zum Thema Kampfmittelbeseitigung informiert habe und bat Herrn Lange um Beantwortung der Frage.

Herr Lange antwortete, dass ein wesentlicher Aspekt der Kampfmittelbeseitigung die Luftbildauswertung sei, die dem Land Niedersachsen obliege und vom Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes wahrgenommen werde. Im vergangen Jahr habe das Land in diesem Zusammenhang die Plattform "Kampfmittelinformationssystem Niedersachsen“ (KISNi) durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in Betrieb genommen. Die Stadtverwaltung stehe in engem Kontakt zur Landesverwaltung, um diese Informationsplattform mitnutzen zu können. Beim Start des Informationssystems und der dazugehörigen Fachanwendung habe es Anfangsschwierigkeiten im erwartbaren Umfang gegeben. Im Jahr 2019 solle das System jedoch auch den zuständigen Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover eine bessere Grundlage für ihre Bearbeitung gewähren, so dass Doppelarbeiten vermieden werden könnten. Die Luftbildauswertung schreite derweil fort und es würden kontinuierlich neue Informationen gewonnen. Auch seien speziell in den 1970'er Jahren die damaligen Räumungsarbeiten nicht im erforderlichen Umfang dokumentiert worden, was heute zu Schwierigkeiten und Friktionen führe. Die Einführung des Katasters sei aus Sicht der Verwaltung deswegen ebenso sinnvoll wie die kontinuierliche Überarbeitung und Fortführung der Daten. Für die Sicherheit der Einwohnerschaft Hannovers sei es weiterhin zwingend notwendig, Kampfmittelräumungsmaßnahmen zu initiieren und laufend mit dem Land Niedersachsen in Sondierungsmaßnahmen und Luftbildauswertungen zusammenzuarbeiten. Dies erfolge bereits heute und solle durch die beantragten Stellen mit Augenmaß verstärkt werden.

Ratsherr Pohl fragte, ob die vier beantragten Stellen bereits im Stellenplan 2019/2020 vorgesehen seien.

Herr Lange bestätigte dies.

Ratsherr Pohl interpretierte den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION abweichend zur Auffassung der Gruppe LINKE & PIRATEN so, dass lediglich die Dokumentation der kampfmittelfreien Zonen öffentlich zugänglich sein solle. Insbesondere dadurch, dass es bereits ein digitales Verzeichnis des Landes gebe, erscheine es seiner Fraktion zielführend, ein städtisches Verzeichnis der als kampfmittelfrei geprüften Zonen zu veröffentlichen. Diese Informationen seien unter anderem für Bauinteressierte sehr nützlich.

Ratsherr Wruck unterstrich, dass das gewünschte Kataster, so wie es Herr Lange bereits geschildert habe, einer ständigen Veränderung unterliege. Die Auswertung der Luftbilder und Untersuchung der Grundstücke schreite fort und der Mehrwert einer Veröffentlichung, dass auf einem Gelände eine erfolgreiche Kampfmittelräumung stattgefunden habe, sei gering, solange weiter laufend neue Erkenntnisse gewonnen würden.

Ratsherr Engelke stimmte zu, dass es rechtlich hochproblematisch sei, wenn die Stadtverwaltung Kampfmittelfreiheit bescheinige, während sie sich aufgrund der ständig neu gewonnenen Erkenntnisse nicht garantieren lasse. Er betrachte den vorliegenden Änderungsantrag daher als Satire. Jedoch interessiere ihn, seit wann eine hinreichende Dokumentation der Kampfmittelräumung stattfinde und weshalb diese Dokumentation zuvor unterblieben sei.

Herr Lange antwortete, dass seit ungefähr sechzig Jahren Kampfmittelräumungen stattfänden. Die Umsetzung sei jedoch nicht systematisch erfolgt und habe die erforderliche Dokumentation vermissen lassen. Die Herausforderung heute sei daher, systematisch heranzugehen und ein entsprechendes Kataster verlässlich zu führen. Durch den Ankauf von Luftbildern der Alliierten würden fortlaufend neue Erkenntnisse gewonnen, die die bisherigen Sondierungs- und Räummaßnahmen zum Teil konterkarierten. Bei der Feststellung, dass Areale sondiert und von Kampfmitteln befreit wurden, handele es sich deswegen immer nur um Momentaufnahmen. Eine erneute Sondierung könne immer wieder, auch plötzlich und unerwartet, erforderlich werden. Der Ansatz des Landes Niedersachsen, mit dem Kampfmittelinformationssystem einen landesweiten Standard zu schaffen, sei daher vollkommen richtig und schaffe eine sinnvolle und verlässliche Grundlage. Diese bestehe erst sei ca. 5 bis 8 Jahren.

Ratsherr Förste stellte heraus, dass in dem von seiner Fraktion gewünschten Kataster selbstverständlich nur die gesammelten Erkenntnisse eingetragen werden sollten und dankte Herrn Lange für die Aufklärung.

Ratsherr Wruck erinnerte an einen Vortrag der Feuerwehr Hannover zum Thema Kampfmittelbeseitigung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide, in dem mitgeteilt worden sei, dass die Erkenntnisse über mögliche Blindgänger noch unvollständig seien, da noch nicht alle Luftbilder der Alliierten den deutschen Behörden zur Verfügung stünden. Ihn interessiere, ob dies noch immer so sei.

Herr Lange antwortete, dass das Niedersächsische Innenministerium bzw. das zuständige LGLN noch immer Luftbilder bei den Alliierten ankaufen müssten und es nach seiner Einschätzung immer noch Archive gebe, deren Luftbilder noch nicht freigegeben seien. Dem Land stünde daher noch immer kein abschließend vollständiger Satz an Luftbildern zur Verfügung.

Ratsherr Engelke bat hinsichtlich der unvollständigen Dokumentation früherer Räumungsmaßnahmen um eine Einschätzung, weshalb die Dokumentation früher unterblieben sei und erst jetzt beginne. Dies sei ihm unbegreiflich.

Herr Lange antwortete, dass es früher unterschiedliche Akteur*innen mit unterschiedlichen Herangehensweisen an die Sondierung gegeben habe. Zum Teil hätten Bauunternehmen oder Bauwillige selbst beim Land Niedersachsen hinsichtlich der Kampfmittelfreiheit angefragt und die erforderlichen Sondierungsmaßnahmen beauftragt, deren Ergebnisse nicht zentral erfasst worden seien. Diese zentrale Dokumentation erfolge aber mittlerweile.

Ratsherr Borstelmann verglich das im Änderungsantrag vorgeschlagene Kataster für Kampfmittelräumungen mit dem bereits vorhandenen Altlastenkataster der Landeshauptstadt Hannover. Auch in diesem Themenfeld würden immer wieder neue Erkenntnisse gewonnen und veröffentlicht. Dennoch biete das Kataster eine sinnvolle Orientierung und schüre keine Unsicherheiten. Ihn interessiere, ob die Veröffentlichung des bezeichneten Katasters für Kampfmittelräumungen im Sinne der Feuerwehr Hannover sei.

Herr Lange antwortete, dass die größtmögliche Akzeptanz der Räummaßnahmen im Zuge der Kampfmittelbeseitigung ein wesentliches Anliegen der Feuerwehr Hannover sei. Wenn die Veröffentlichung von Daten dazu führen könne, dass Einwohner*innen zu der Annahme gelangten, in einem unsicheren Bereich zu leben, sei dies kontraproduktiv. Wichtiger sei der verantwortungs- und vertrauensvolle Umgang mit dieser Art von Altlasten. Die Feuerwehr lehne eine transparente Darstellung der notwendigen Räumungen nicht ab, weise aber auf die Komplexität der Situationen und Daten hin. Die richtige Deutung der Informationen sei sehr anspruchsvoll. Daher sei es besser, offensiv auf die Eigentümer*innen der Grundstücke zuzugehen und die notwendigen Maßnahmen direkt abzustimmen als ein Kataster anzubieten, das der Öffentlichkeit möglicherweise unverständlich sein könne. In einer komplexen Sachlage seien gezielte, klare Informationen aus Sicht der Feuerwehr zu bevorzugen.

Ratsfrau Steinhoff stimmte dieser Einschätzung zu und merkte an, dass der Antrag 0802/2017 zur präventiven Arbeit für die Kampfmittelbeseitigung im Jahr 2017 zwar mehrheitlich beschlossen, aber in der Umsetzung blockiert worden sei, was zu intensiven Diskussionen geführt habe. Sie frage daher, ob es angesichts des neu aufgebauten Informationssystems eine größere Bereitschaft beim Land gebe, ein präventives Herangehen der Landeshauptstadt Hannover zu unterstützen.

Herr Lange antwortete, dass dies der Fall sei. Das Land bemühe sich, eine bessere Datenqualität und ein systematisches Herangehen zu erreichen und so auch den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden eine bessere Grundlage bieten zu können. Dass dies gewisser Anlaufnotwendigkeiten und Abstimmungen bedürfe, sei angesichts der hohen Komplexität des Computersystems und der einzelnen Luftbildauswertungsvorgänge verständlich. KISNi verbessere die Möglichkeiten der Feuerwehr Hannover und lasse ein präventives Herangehen zu. In 2018 seien 50 Verdachtspunkte gemeinsam mit dem Land Niedersachsen begutachtet worden. Alle 50 Verdachtspunkte seien sondiert und erfreulicherweise keine Blindgänger gefunden worden. Die Feuerwehr bevorzuge es, auf einer guten Datengrundlage präventiv agieren zu können anstatt mit Großräummaßnahmen reagieren zu müssen, wie es beispielsweise im Mai 2017 der Fall gewesen sei.

Ratsherr Borstelmann ergänzte, dass es für Altlasten generell ein schriftliches Auskunftsverfahren bei der Landeshauptstadt Hannover gebe. Ihn interessiere, ob es analog dazu auch möglich sei, sich bei der Stadtverwaltung über erfolgte Kampfmittelsondierungen zu erkundigen.

Herr Lange antwortete dass dies bereits heute möglich sei.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, ließ Beigeordnete Kastning zunächst über den Änderungsantrag und anschließend über die vorgelegte Beschlussdrucksache abstimmen.

Einstimmig


TOP 7.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2969/2018: Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover; Öffentliches Kataster mit Informationen zur Kampfmittelbeseitigung
(Drucks. Nr. 0162/2019)

Antrag

Der Antragstext wird um folgenden Passus (kursiv) erweitert:

Antrag,
zu beschließen, die präventive und systematische Suche nach Kampfmitteln in der Landeshauptstadt Hannover und die Fähigkeiten zur Planung und Umsetzung von Evakuierungsmaßnahmen durch die Aufstockung personeller Ressourcen zu stärken. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, folgende Stellen im Fachbereich 37 im Stellenplan 2019/2020 einzurichten:
- Sachbearbeiter/-in Kampfmittelerforschung (A12)
- Sachbearbeiter/-in Einsatzvorbereitung und Geoinformation (A11)
- Sachbearbeiter/-in Interne Bearbeitung (A09)
- Sachbearbeiter/-in Redaktion, Internet, Intranet und Neue Medien (E10)

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Erkenntnisse, die im Rahmen der Gefahrenerforschung, Sondierung und Kampfmittelräumung erlangt werden, in ein öffentlich zugängliches Kataster (bspw. im Rahmen des Angebots auf www.hannover-gis.de) einzupflegen. Ebenso werden die der Verwaltung aus bereits erfolgten Sondierungen und Räumungen bereits vorliegenden Erkenntnisse, sowie die weiterer kommunaler und der Stadt verbundenen Unternehmen (bspw. Stadtwerke Hannover für Leitungsbau, Infrastrukturgesellschaft Hannover für U-Bahn-Bau, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe) ebenfalls in diesem öffentlichen Kataster erfasst

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
Vergabe des Dienstleistungsauftrages "Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover"
(Drucks. Nr. 0101/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss der Vereinbarung zur Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover mit der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH für den Zeitraum 01.04.2019 bis 31.03.2023 zuzustimmen.

Beigeordnete Kastning stellte die vorgelegte Drucksache zur Abstimmung, nachdem es keine Wortmeldungen gab.

Einstimmig


TOP 9.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzsyki informierte darüber, dass sie für den öffentlichen Sitzungsteil keine Berichtspunkte habe.

Berichtet

Für die Niederschrift





Rzyski Kohlmeyer