Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 21.01.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.01.2019)
Protokoll (erschienen am 20.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 12.02.2019

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 21. Januar 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.55 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP) 18.30 - 21.20 Uhr
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD) 18.30 - 21.35 Uhr
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP) 18.30 - 21.35 Uhr
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 20.45 Uhr
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Carstens
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9.1.1. Petition von Herrn Rudolf Binder
(Drucks. Nr. 15-0067/2019)

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Petition von Herrn Rudolf Binder, Fliederweg 13 A, 31832 Springe gem. Art. 17 Grundgesetz
(Drucks. Nr. 15-2804/2018)

4.1.1. Änderungsantrag zur DS 15-2804/2018 Petition
(Drucks. Nr. 15-0181/2019)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

5.1.1. Änderungsantrag Lärmaktionsplan
(Drucks. Nr. 15-0180/2019)

5.1.2. Änderungsantrag zu DS 2688/2018 Lärmaktionsplan 2019
(Drucks. Nr. 15-0177/2019)

5.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1874 - Reitwallstraße,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0006/2019 mit 5 Anlagen)

5.3. Stadtbahnstrecke D-West:
Hochbahnsteig Humboldtstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 0039/2019 mit 3 Anlagen)

5.3.1. Änderungsantrag Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0182/2019)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Frühjahrsempfang 2019
(Drucks. Nr. 15-0038/2019)


6.2. Zuwendung für Tiliae e.V.
(Drucks. Nr. 15-0040/2019)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2926/2018)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Beleuchtung Fahrradweg
(Drucks. Nr. 15-0053/2019)

8.2.1.1. Änderungsantrag zur DS 15-0053/2019 Beleuchtung Außenradweg Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0176/2019)

8.2.1.2. Beleuchtung Fahrradweg
(Drucks. Nr. 15-0053/2019 N1)

8.2.2. Bewohnerparken im Nicolaiviertel
(Drucks. Nr. 15-0054/2019)

8.2.3. Sanierung eines Weges
(Drucks. Nr. 15-0055/2019)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Tafel Emmichplatz
(Drucks. Nr. 15-0079/2019)

9.1.4. Parkplatz für Brautpaare
(Drucks. Nr. 15-0077/2019)

8.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

8.4.1. Für Brautwagen reservierte Parkplätze vor dem alten Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0051/2019)

8.4.2. Frage für das Bürgerpanel zu neuen Straßenbenennungen
(Drucks. Nr. 15-0052/2019)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion


9.1.2. Auslastung von öffentlichen Parkhäusern/Tiefgaragen
(Drucks. Nr. 15-0070/2019)

9.1.3. Außenlautsprecher
(Drucks. Nr. 15-0074/2019)

10. Besetzung des Integrationsbeirates

10.1. Nachbesetzung im Integrationsbeirat Mitte
(Drucks. Nr. 15-0081/2019)

10.1.1. Nachbesetzung im Integrationsbeirat Mitte
(Drucks. Nr. 15-0081/2019 N1)

11. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 17.12.2018

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Verleihung des Bürger*innenpreises 2018

12.1. Bürger*innenpreis 2018
(Drucks. Nr. 15-0035/2019)

13. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 17.12.2018

14. Bericht des Stadtbezirksmanagements

15. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 23. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass TOP 4.1.1., TOP 5.1.1., TOP 5.1.2., TOP 5.3.1., TOP 8.2.1,1, und TOP 10.1.1. eingefügt werden. TOP 9.1.1. werde vor TOP 4. und TOP 9.1.4. vor TOP 8.4. verlesen. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Ein Einwohner fragte, warum es eine Ampelanlage an der Kreuzung beim Hochbahnsteig Humboldtstraße geben soll. Er wollte außerdem wissen, warum keine vorgezogenen Aufstellflächen für Radfahrer geplant seien. Die Aufstellflächen würden die Sicherheit erhöhen, gerade wenn man sonst neben großen Fahrzeugen stehen müsse. Er sagte, dass es sich bei der Calenberger Straße um eine wichtige Radroute handele und sie eine Verbindung durch das Ihme-Zentrum nach Linden darstelle. Er fragte, ob es zur besseren Wahrnehmbarkeit Streifen für die Radfahrer, die geradeaus die Calenberger Straße langfahren, geben werde. Er wollte wissen, ob die Radfahrer zügig freigeschaltet werden, wenn keine Bahn komme. Die Straße werde durch den Hochbahnsteig enger. An einer Stelle sei die Fahrbahn nur sechs Meter breit. Er meinte, dass dies zu eng sei. Die Mindestabstände eines Radfahrers zu dem parkenden und dem fahrenden Autoverkehr könne nicht eingehalten werden.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte eine Protokollantwort zu.

Bezirksratsherr Sandow begrüßte den Bau des Hochbahnsteigs außerordentlich. Vor sieben bis acht Jahren habe es noch geheißen, dass ein Hochbahnsteig dort nicht realisierbar sei und die Haltstelle daher wegfallen müsse. Mit Vehemenz sei für den Hochbahnsteig gekämpft worden. Für mobilitätseingeschränkte Menschen müsse die Möglichkeit bestehen, direkt vor der Klinik in eine Bahn einsteigen zu können. Es müsse mit der Fahrradverbindung ein gesunder Kompromiss gefunden werden. Um diesbezüglich Überlegungen anstellen zu können, werde die Drucksache in die Fraktion gezogen.

Der Einwohner verwies auf den Parkplatz auf dem Klinikgelände, der vorrangig genutzt werden sollte. Zu bestimmten Zeiten sei die Parkplatzsuche sowieso schwierig. Er begrüßte die direktere Anbindung der Haltestelle an das Krankenhaus.

Ein anderer Einwohner erläuterte, dass er bereits mehrfach in der Bezirksratssitzung gewesen sei, aber immer noch keine Antwort auf seine Frage erhalten habe, wie viele Ordnungswidrigkeiten wegen des wilden Urinierens aufgenommen worden seien. Des Weiteren habe er ein Anliegen wegen der Hinüberstraße und der Augustenstraße. Beide Straßen seien Einbahnstraßen. Aufgrund der Enge der Straßen sei es dort gefährlich mit dem Fahrrad zu fahren. Er schlug vor, an der Beschilderung etwas zu ändern, bevor es dort zu Unfällen oder anderen Problemlagen komme.

Eine Einwohnerin äußerte den Wunsch, die reservierten Parkplätze vor dem Alten Rathaus mit einem Zusatzschild zu versehen. Sie sei seit vielen Jahren für die Marktkirche tätig. Unter anderem singe sie im Bach-Chor Hannover und habe auch ein Notenamt. Sie sei für ihre Tätigkeiten auf einen Parkplatz in der Nähe der Marktkirche angewiesen. Einen Parkplatz zu finden, sei gerade in der Weihnachtszeit, in der die meisten Konzerte gegeben werden, und zu Messezeiten problematisch. Sie habe sich an einem Montagabend auf einen der Parkplätze gestellt und einen Strafzettel mit dem Hinweis, dass sie auf einem Parkplatz für Brautleute stehen würde, bekommen. Sie habe beim Standesamt angerufen und die Auskunft bekommen, dass nach 16 Uhr keine Trauungen mehr stattgefunden haben. Sie habe gegen das Bußgeld Einspruch eingelegt. Die Stadt Hannover habe geantwortet, dass das Schild „Reserviert für Brautleute“ 24 Stunden gelte. Sie fragte, ob nicht ein Zusatzschild aufgehängt werden könne, auf denen die Zeiten stehen, zu denen überhaupt Trauungen stattfinden. Es mache keinen Sinn, die Parkplätze nachts für das Parken auszuschließen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass das Anliegen aufgenommen wurde und es im späteren Verlauf der Sitzung einen Antrag dazu geben werde.

Ein weiterer Einwohner sagte, dass er zu den Problemen mit dem Parken im Nicolaiviertel bereits in der letzten Sitzung berichtet habe. Er habe in der Zeitung gelesen, dass der Klagesmarkt mit weiteren 90 Wohnungen bebaut werden soll. Er fragte, ob es für die Wohnungen auch Einstellplätze unter den Häusern gäbe oder ob die Bewohner auch im Nicolaiviertel parken. Er fragte außerdem, wo die Bewohner der geplanten Mikro-Appartements und die Gäste des geplanten Hotels parken werden. Er erläuterte, dass er einen Bewohnerparkausweis erwerben müsse. Es gehe ihm nicht um die Kosten dafür. Es gehe darum, dass er als Bewohner dann ein Recht habe, in dem Viertel zu parken. Von Fremd-Parkern werde er aber speziell Freitags- und Samstagsabend daran gehindert. Er wies auf ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Köln aus dem Jahr 2014 hin, aus dem hervorgehe, dass Fremd-Parker kostenpflichtig abgeschleppt werden dürfen, da die Rechte der Bewohner höher zu bewerten seien. Er meinte, dass das Problem nicht in den Griff zu bekommen sei, wenn nicht richtig durchgegriffen werde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch antwortete, dass der Bezirksrat nur eingeschränkt handlungsfähig sei. Dem Bezirksrat sei das Problem im Nicolaiviertel bewusst und stehe mit dem Ordnungsdienst und der Ordnungsbehörde in Kontakt. Der Bezirksrat werde mit seinen Bemühungen auch nicht nachlassen.

Frau Roth berichtete, dass es eine Tiefgarage unter dem geplanten Gebäude am Klagesmart geben werde. Es sei Standard, dass solche Neubauten mit Tiefgaragen versehen werden.

Der Einwohner wünschte sich, dass der Bezirksrat die Problemlage an die nächste Instanz weitergebe.

Bezirksratsherr Albrecht wies auf den Antrag hin, der einen ersten Schritt darstellen soll. Die Anregung mit dem Gerichtsurteil werde er aufnehmen und mit der Polizei darüber sprechen, inwieweit eine Anwendung in Hannover möglich sei.

Ein anderer Einwohner bezog sich auf die Beleuchtung des Eilenriederadweges. Es gäbe andere Möglichkeiten als eine Beleuchtung. Er plädierte für eine Verbreiterung des Radweges. Auf dem Radweg sei gerade im Sommer viel los und auch Fußgänger würden den Weg nutzen. Der Radweg sei durch die Randvegetation auch schmaler geworden. Er sprach sich für das Aufbringen einer Mittellinie aus. Er schlug vor, einen helleren Asphalt zu verwenden. Es gäbe Asphalt, der reflektiere und auf dem dadurch mit wenig Licht relativ viel zu sehen sei.

Bezirksratsherr Sandow teilte mit, dass der Änderungsantrag seiner Fraktion eine Verbesserung und Attraktivierung des Radweges und Berücksichtigung des Tierschutzes fordere. Zu den Stoßzeiten in den Abend- und Morgenstunden, in denen viele Jogger und Fahrradfahrer unterwegs seien, sei eine Beleuchtung sinnvoll. Von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr sollte auch zu Gunsten der Tiere Nachtruhe herrschen. Es handele sich um einen gesunden Kompromiss zwischen den Interessen der Natur und den Interessen der Radfahrenden.

Der Einwohner fragte, ob mal darüber nachgedacht wurde, den Radweg breiter zu machen.

Protokollantworten:
Die bisherige nicht signalisierte Gleisüberfahrt im Kreuzungsbereich Calenberger Straße genießt gegenwärtig Bestandsschutz. Im Falle von Umplanungen, wie im vorliegenden Fall, fordert die technische Aufsichtsbehörde für Bahnanalagen eine Signalregelung. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit ist eine Signalisierung des Knotenpunktes sinnvoll. Die vorhandene Fahrbahnbreite der Calenberger Straße ermöglicht keine Markierung von Schutzstreifen für Radfahrer. Dadurch können vorgezogenen Aufstellflächen vor dem Kraftverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße nicht gesichert erreicht werden. Die Vergabe der jeweiligen Grünzeiten für die einzelnen Fahrspuren am Knotenpunkt bemisst sich anhand des vorhandenen Verkehrsaufkommens unter Berücksichtigung der Priorisierung für den ÖPNV. Die Signalprogramme werden derart geschaltet, dass auch für die Radfahrer möglichst geringe Wartezeiten entstehen. An Engstellen, an denen der Kfz-Verkehr die Mindestabstände zum Radverkehr nicht einhalten kann, ist ein Überholvorgang nicht zulässig.

Im Jahr 2018 wurden bei der Landeshauptstadt Hannover 250 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen wilden Urinierens bearbeitet. 42 dieser Anzeigen hat der Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Hannover von August bis Ende Dezember 2018 aufgenommen.

Eine Verbreiterung des Radweges ist auf Grund der weiteren Versiegelung von Boden in der Eilenriede und der damit verbundenen Arbeiten aus mehreren Gründen mit erheblichen ökologischen Problemen verbunden. Es müssten Bäume entnommen werden und die Ausschachtungsarbeiten beschädigen die Baumwurzeln. Das trifft für alle Arten der Asphaltierung zu. Gegen einen Ausbau spricht auch, dass die Radwege erst im letzten Jahr saniert wurden. Alle negativen ökologischen Auswirkungen treffen auch für den Einbau eines hellen Asphalts zu. Eine Mittellinie macht eventuell Sinn bei erhöhten Unfallzahlen. Über Unfälle ist der Verwaltung aber nichts bekannt. Die Radwege parallel zur Hohenzollernstraße (bis auf ein kleines Stück am Emmichplatz) und Walderseestraße sind nur für die Radfahrer freigegeben. Fußgänger sollen andere Wege nutzen. Insofern ist einer konkurrierenden Nutzung schon entgegengewirkt. Die Radwege werden vom städtischen Forstbetrieb regelmäßig freigeschnitten. Falls es durch Vegetation zu Behinderungen kommt, bittet die Verwaltung um Informationen mit konkreter Standortbeschreibung. Da Fahrräder im Dunkeln mit Licht fahren müssen, hält die Verwaltung nicht nur aus tierökologischen Gründen eine Beleuchtung der Wege für nicht erforderlich. Etwas Licht spendet bei fehlendem Laub die Straßenbeleuchtung.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es gab keine Berichtspunkte

TOP 9.1.1.
Petition von Herrn Rudolf Binder
(Drucks. Nr. 15-0067/2019)

Mit der DS 15-2804/2018 beantragt die Verwaltung, die Petition von Herrn Binder zurückzuweisen.
Die eigentliche Petition mit den Daten der Petenten und Petentinnen wurde den Mandatsträgern im Bezirksrat Mitte nicht übersandt. Es wurde lediglich ein gedrucktes Exemplar je Fraktion bzw. Einzelverteter im interfraktionellen Gespräch verteilt. Eine Kennzeichnung dieses Exemplars mit dem Vermerk „Vertraulich“ ist unterblieben.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Ist es rechtlich zulässig, dass die Verwaltung die Daten der Petentinnen und Petenten ohne Hinweis auf die Vertraulichkeit im interfraktionellen Gespräch verteilt hat?
2) Welche gesetzliche Regelung erlaubt bzw. versagt der Verwaltung, die eigentliche Petition nicht dem Antrag DS 15-2804/2018 hinzuzufügen?
3) Auf welcher Grundlage sollen die Mandatsträger eine Entscheidung fällen, wenn nicht jeder bzw. jedem die Petition, mit dem entsprechenden datenschutzrechtlichen Hinweis auf die Vertraulichkeit, vorliegt?

Frau Stricks antwortete für die Verwaltung wie folgt:

1) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die wie hier ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, ist datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt insbesondere für Online-Petitionen, in denen es den Unterzeichnern gerade darauf ankommt, ihre Unterstützung für ein bestimmtes Anliegen des Petitionsführers öffentlich zu bekunden. Vor dem Hintergrund einer möglichst sparsamen Verwendung von personenbezogenen Daten zur Information hätte es ausgereicht und wäre angemessen gewesen, den Text der Petition ohne die Kommentare und die Liste der Petenten zu übermitteln.
2) und 3) Es wäre rechtlich zulässig und sachlich geboten gewesen, den Text der Petition als Anlage zur Drucksache zu nehmen. Ausnahmen von einer grundsätzlich erforderlichen Beifügung der Petition können lediglich bei besonders umfangreichen und/oder geheimhaltungsbedürftigen Petitionen machen. Derartige Ausnahmegründe sind hier nicht ersichtlich. Aus diesem Grund wurde die Übermittlung der Petition an den Bezirksrat nachgeholt und die Petition gleichzeitig mit der Einladung zur Sitzung am 21.01.2019 versandt.

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Petition von Herrn Rudolf Binder, Fliederweg 13 A, 31832 Springe gem. Art. 17 Grundgesetz
(Drucks. Nr. 15-2804/2018)

Antrag
zu beschließen, die Petition des Herrn Rudolf Binder vom 15.10.2018 zurückzuweisen.

11 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.1.1.
Änderungsantrag zur DS 15-2804/2018 Petition
(Drucks. Nr. 15-0181/2019)

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Petition ein Anliegen beinhalte, das seine Fraktion bereits eine ganze Weile beschäftige. Aus diesem Grund habe seine Fraktion die Petition zum Anlass genommen einen Änderungsantrag einzubringen. Er begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass die Beschlussfassung zur Einleitung der Umbenennung aus August 2018 langsam akzeptiert werden müsse. Er bemängelte außerdem die Formulierungen aus der Petition. Seine Fraktion werde der Drucksache zustimmen.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion dem Änderungsantrag vollumfänglich zustimmen werde. Die Argumentation des Petenten sei nachvollziehbar.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies darauf hin, dass die SPD in anderen Stadtbezirken gegen Straßenumbenennungen seien. Nur im Stadtbezirk Mitte werde daran festgehalten und nicht auf den Bürgerwillen eingegangen. Sie fragte, wie mit den Unterschriften bisher umgegangen worden sei, was damit noch passiere oder ob auf diese nicht eigegangen werde. Sie sagte, dass Beteiligungswerkstätten für die Bürgerbeteiligung eingerichtet werden. Sie hielt es für irreführend für den Bürger, weil das Ergebnis oft schon feststehe. Sie meinte, dass die Bürger gefragt werden müssten, welche Vorstellungen von Bürgerbeteiligung diese haben.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass beide Anträge nicht das beinhalten würden, was er gerne hätte. Der Beschluss zur Umbenennung ist gefasst worden. Deswegen könne man dem Anliegen des Petenten nicht folgen, da der Beschluss dann aufgehoben werden müsse. Die Petition zurückzuweisen hielt er nicht für richtig. Dem Petenten sollte mitgeteilt werden, dass der Bezirksrat sich mit der Petition beschäftigt habe und diese Einfluss nehme auf die politische Meinungsbildung des Bezirksrates. Komme es zur Abstimmung werde er mit Nein stimmen.

Frau Stricks antwortete, dass der Petent eine Antwort auf seine Eingabe bekomme und ihm werde mitgeteilt, welcher Beschluss gefasst wurde. Die Personen, die die Petition unterschrieben haben zu unterrichten sei Aufgabe des Petenten. Sie sagte außerdem, dass es sich rechtlich um eine Zurückweisung der Petition handele, wenn der Beschluss entsprechend gefasst werde. Es handele sich um Amtsdeutsch. Der Petent werde in dem Schreiben darüber informiert, dass sich der Bezirksrat mit seinem Anliegen befasst habe. Werde dem Änderungsantrag nicht zugestimmt, müsse die Petition zurückgewiesen werden.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass es ihr nicht um die Unterschriften für die Petition ginge, sondern um die über 800 Unterschriften, die im Bezirksrat letztes Jahr übergeben wurden.

Frau Göttler antwortete, dass die Unterschriftenliste mit den inzwischen über 1.000 Unterschriften an den Bereich Straßenumbenennung gegeben worden sei. Sie ging nicht davon aus, dass jeder Einzelne angeschrieben werde. Zur Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung noch gesprochen. Vor einer Bürgerbeteiligung müsse sich der Bezirksrat zunächst positionieren, wie die Bürgerbeteiligung aussehen soll.

Bezirksratsherr Hogh legte dar, dass er den Änderungsantrag ablehnen und der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Er wies auf die Aussage des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Osnabrück hin. Dieser habe mitgeteilt, dass die Mehrheit der Anwohnerschaft nicht über die Benennung eines Platzes entscheide, sondern auch übergeordnete Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien. Die CDU scheine sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Thema zu haben. Er habe schon immer betont, dass übergeordnete Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, wenn es um die Umbenennung an sich geht.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sah keine Gründe dafür, sich mit der CDU in Osnabrück bezüglich der Hindenburgstraße abzustimmen. Sie bat die Mitglieder des Bezirksrates zum Thema zurückzukommen.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass er die Petition befremdlich finde. Der Petent spreche von dem Bürgerwillen. Die CDU-Fraktion habe auch schon vom dem Bürgerwillen gesprochen. Nehme man die 800 abgegebenen Unterschriften und die 300 Unterschriften für die Petition komme man auf 1.100 Personen. In der Region Hannover wohnen 1,1 Millionen Menschen. Ihm sei rätselhaft hier von dem Bürgerwillen zu sprechen. Er kenne genügend Menschen, die für eine Umbenennung seien. Seine Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass Herr Hindenburg der Straße nicht würdig sei. Seine Fraktion habe die Entscheidung den Emmichplatz in Neues Haus umzubenennen akzeptiert, da dies dem Demokratieverständis seiner Fraktion entspreche. Er bat darum, im Falle der Hindenburgstraße die Beschlusslage ebenfalls zu akzeptieren und nicht immer wieder neue Anträge einzubringen.

Bezirksratsherr Albrecht habe bewusst keine inhaltliche Diskussion begonnen, sondern sich auf die vorliegende Petition bezogen. Er nehme Petitionen sehr ernst. Eine Petition biete die Möglichkeit, Dinge zu verändern, die festgeschrieben scheinen, in dem das zuständige Gremium einen entsprechenden Beschluss fasse. Seine Fraktion sei der Meinung, dass dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen werden solle. Seine Fraktion habe nichts erneut auf die Tagesordnung gebracht, sondern vielmehr notwendigerweise die Verwaltung. Es sei ein Recht eines jeden Mitglieds des Stadtbezirksrates, zu der Petition Stellung zu beziehen und gegebenenfalls gegen den Vorschlag der Verwaltung zu stimmen. Um kommunalrechtliche Fragen in Bezug auf die Petition zu klären, habe man die Drucksache in der letzten Sitzung in die Fraktion gezogen. Er wies nochmal darauf hin, dass es ein Recht jeder Fraktion oder jedes Einzelvertreters sei, Änderungsanträge einzubringen. Seine Fraktion habe es für selbstverständlich gehalten, dem Anliegen des Petenten Rechnung zu tragen und die Aufhebung des Beschlusses zu beantragen. In Osnabrück habe die CDU offenbar ein anderes Verständnis davon, wie die Bürger bei Straßenbenennungen einzubeziehen seien, als in Hannover.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
Dem Anliegen der Petentinnen und Petenten wird Rechnung getragen.
Der Beschluss des Bezirksrates zur Umbenennung der Hindenburgstraße vom 20.08.2018 (DS 15-1464/2018) wird aufgehoben.

7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 5.1.1.
Änderungsantrag Lärmaktionsplan
(Drucks. Nr. 15-0180/2019)

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 5.1.2.
Änderungsantrag zu DS 2688/2018 Lärmaktionsplan 2019
(Drucks. Nr. 15-0177/2019)

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mit den Änderungsanträgen. Es sei eine unkollegiale Zumutung, derart lange Anträge kurz vorher einzureichen. Als Einzelvertreterin sei es ihr nicht möglich, sich in der kurzen Zeit eine Meinung zu bilden. Sie plädierte daher dafür, die beiden Änderungsanträge nicht zu diskutieren und sich nicht mit ihnen zu befassen.

Für die Nichtbefassung stimmten 10 Bezirksratsmitglieder. Dagegen stimmten 9 Bezirksratsmitglieder. Es gab 0 Enthaltungen.



Bezirksratsherr Dr. Feil legte dar, dass seine Fraktion dem Lärmaktionsplan in der Form nicht zustimmen könne. Bis auf die Schallschutzfenster gehe aus dem Lärmaktionsplan nicht hervor, welche konkreten Maßnahmen getroffen wurden.

Bezirksratsfrau Stock fragte, wie das Verfahren weitergehe und ob es die Möglichkeit gäbe, die Drucksache erneut in die Fraktion zu ziehen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass die Drucksache bereits einmal in die Fraktion gezogen wurde und das ein zweites Mal nicht möglich sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke stellte klar, dass die Drucksache in die Fraktion gezogen werden könne. Es gehe hier allerdings um eine Anhörung. Bei einer Anhörung habe der Bezirksrat nur eine bestimmte Zeit zur Beschlussfassung. Werde die Drucksache erneut in die Fraktion gezogen, sei die Frist abgelaufen. Wie der Bezirksrat danach entscheide, sei unerheblich. Der Bezirksrat wolle sich mehrheitlich nicht mit den Änderungsanträgen befassen. Er sah als Möglichkeit nur noch, dass die Anträge den Ratsfraktionen übergeben werden und die darüber beraten. Bringe man die Änderungsanträge in die nächste Bezirksratssitzung ein, fehle der Bezug zum Antrag. Es könne auch ein Initiativantrag daraus gemacht werden.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass Drucksachen mehrfach in die Fraktion gezogen werden können, wenn darüber abgestimmt werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke legte dar, dass eine Drucksache ein zweites Mal nur nach Abstimmung und unter bestimmten Voraussetzungen in die Fraktion gezogen werden könne. Das könnte zum Beispiel sein, wenn neue Aspekte vorliegen. Er wies noch einmal darauf hin, dass die Anhörungsfrist abgelaufen ist, wenn die Drucksache erneut in die Fraktion gezogen werde.

Bezirksratsherr Albrecht erklärte, dass in der nächsten Sitzung über die Drucksache eine Beschlussfassung erfolgen könne. Auf das weitere Verfahren habe die Beschlussfassung aber keinen Einfluss. Die Drucksache gelte im weiteren Verfahren als vom Bezirksrat ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass es für solche Verwaltungsvorlagen Zeitvorschriften gäbe. Mit dem Prozedere es erneut in die Fraktion zu ziehen, sei die Zeitvorgabe abgelaufen.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass es sich um einen Entwurf der Stadt Hannover und nur um einen Beschluss zur Auslage handele. Somit könne jeder auch noch Änderungen einbringen.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass jeder als Privatperson nach der öffentlichen Auslage des Lärmaktionsplans Änderungen einbringen könne.

Bezirksratsherr Sandow hielt das gezeigte Verhalten für nicht richtig. In den Änderungsanträgen stecke unendlich viel ehrenamtliches Engagement und Arbeit. Die Zeit sich damit zu befassen sei sehr kurz gewesen. Sich mit den Änderungsanträgen nicht befassen zu wollen, sei aber unwürdig. Selbst die inhaltlosesten Anträge werden nicht mit Nichtbefassung bestraft. Es gehe um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Sache. Der Bezirksrat verzichte auf die Möglichkeit der Einflussnahme im Anhörungsverfahren. Der Änderungsantrag seiner Fraktion sehe zum Beispiel vor, dass Inhaber von Schrottimmobilien einem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot unterliegen sollen. Die Inhaber müssten dann auf eigene Kosten aktiv werden. Es handele sich dann um eine vollziehbare Entscheidung zu Gunsten der Schwächsten unserer Gesellschaft. Darüber entscheide der Bezirksrat jetzt nicht. Dasselbe gelte für das Thema Verkehrsrowdys und die Attraktivierung des ÖPNV. Er bat darum, die demokratische Kultur in dem Gremium aufrecht zu erhalten und die Sitten nicht verrohen zu lassen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi verstand die Verärgerung. Sie wies aber vehement darauf hin, dass sie sich immer an alle demokratischen Regeln gehalten habe. Sie hielt es für eine Zumutung, Änderungsanträge so spät einzureichen. In einer Fraktionssitzung könne über einen Antrag diskutiert und eine Entscheidung getroffen werden. Ihr als Einzelvertreterin sei das nicht möglich. Sie verwies ebenfalls auf die Möglichkeit, sich an die Ratsfraktion zu wenden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass der Bezirksrat mehrheitlich der Auffassung sei, dass die Vorgehensweise, kurz vor der Sitzung so umfangreiche Anträge einzubringen, nicht richtig sei. Er konnte nicht verstehen, warum die Anträge nicht vorher schon geschickt werden.

Bezirksratsherr Baathe fand die Entscheidung bedauerlich. Es wäre genügend Zeit gewesen, über die Anträge zu diskutieren. Er fand es außerdem bedauerlich, dass es keine weiteren Änderungsanträge gegeben habe und hielt das für Ideenlosigkeit. Er hätte sich gewünscht, dass gerade deshalb Offenheit gegenüber den Vorschlägen von Grünen und SPD gezeigt worden wäre.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass es nicht um den Inhalt der Anträge gehe, sondern um die nicht zur Verfügung stehende Zeit, sich mit ihnen zu beschäftigen. Sie bat darum, zukünftig den anderen Bezirksratsmitgliedern mehr Zeit einzuräumen.

Frau Stricks sagte, dass es nach § 32 der Geschäftsordnung i. V. m. § 10 Abs. 7 der Geschäftsordnung einer Zweidrittel-Mehrheit für eine Nichtbefassung bedarf. Die Zweidrittel-Mehrheit sei nicht erreicht worden, so dass eine Befassung mit den Anträgen erfolgen müsse.

Bezirksratsherr Schmidt zog die Anträge in die Fraktion.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 14 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 5.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1874 - Reitwallstraße,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0006/2019 mit 5 Anlagen)

Bezirksratsfrau Altunok sagte, dass sie den Antrag in die Fraktion ziehe, eine Vorstellung aber gewünscht sei.

Frau Roth stellte den Bebauungsplan anhand einer Präsentation vor.

Bezirksratsfrau Altunok war der Meinung, dass Hotelbebauung an dem Ort Sinn mache. Eine Wohnbebauung sehe sie dort nicht. Ihr gefiel außerdem die Gestaltung des Gebäudes. Im Innenstadtbereich gäbe es auch keine Hotels. Sie hoffte, dass die Preise für eine Übernachtung nicht zu hoch sein werden.


Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fragte, ob es sich um einen endgültigen Entwurf handele und definitiv so gebaut werde. Eine Hotelbebauung sah sie kritisch. Bei den Diskussionen um das Steigenberger-Hotel am Raschplatz sei vorgetragen worden, dass es eine Auslastung der Hotels von 60 % gäbe. Sie fragte, ob sich das bei den ganzen Hotels überhaupt lohne. Die Cebit, die immer für eine gute Auslastung der Hotels gesorgt habe, finde nicht mehr statt. Ihr erschliesse sich der Sinn für weitere Hotels nicht.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte, um wieviel Meter das Hotel höher sein werde als die umliegenden Gebäude.

Frau Roth antwortete, dass sie keine genaue Höhenangabe machen könne. Pro Normalgeschoss könne man von drei Metern ausgehen. Das Erdgeschoss sei höher. Lege man die drei Meter zu Grunde, komme man auf 27 Meter zuzüglich der vier bis fünf Meter für das Erdgeschoss. Außerdem komme noch das Technikgeschoss dazu. Das Gebäude unterscheide sich bewusst von den umliegenden Gebäuden. Der Standort des Hotels liege an der Laves-Achse. Mehrere Straßen treffen dort aufeinander. Es handele sich um einen markanten Standort. Das Hotel werde sich von den anderen Gebäuden absetzen. Es sei aber niedriger als zum Beispiel der Gehry-Tower. Sie sagte, dass derzeit viele Hotels im Bau seien. Die Vermietungsraten seien aber immer noch sehr hoch. Im direkten Umfeld des geplanten Hotels gäbe es keine Konkurrenz. Bei Investitionen in der Höhe werden im Vorfeld immer Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit angestellt. Der Zeitung sei zu entnehmen gewesen, dass das Hotelgewerbe den Bau weiterer Hotels positiv bewerte.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fand das Bauvorhaben gut. Er hoffte auf eine Initialzündung für die Nordmannpassage. Für den Bezirksrat stelle sich die Frage nicht, ob ein Hotel sinnvoll sei. Das sei die Entscheidung des Investors. In der DEHOGA-Zeitung könne nachgelesen werden, dass Städtereisen ständig zugenommen haben. Hannover liege im vorderen Bereich. Messebesucher sollen lieber in Hannover schlafen und hier das Geld ausgeben, als zum Übernachten nach Hamburg oder Wolfsburg auszuweichen. Nach seinen Erfahrungen werde ein Gebäude nie so gebaut, wie es vorgestellt werde. Er fragte, ob ein Fassadenwettbewerb geplant sei. Er sagte, dass ihm die Verkehrsführung noch nicht klar sei. Die Fußgängerzone sei bereits in der letzten Ratsperiode beschlossen worden. Der Hauptverkehr führe an den ganzen Etablissements vorbei. Er hielt das bereits für problematisch und jetzt soll auch noch der Verkehr zum Hotel dort langführen. Er bat um Erläuterung. In einer Straße soll sich die Zufahrt zur Tiefgarage befinden und in der anderen Straße soll der Lieferverkehr erfolgen. Er wies drauf hin, dass beide Straßen nicht besonders breit seien.

Frau Roth antwortete, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, der auf dieser Grundlage weitergeführt werde. Ein Fassadenwettbewerb sei nicht geplant. Die Planung des Gebäudes erfolgte von einem bekannten Architekten mit einem renommierten Büro aus Frankfurt. Es handele sich nicht um einen Klinkerbau. Es könne davon ausgegangen werden, dass die besonderen Kubaturen wie dargestellt ausgeführt werden. Die einzelnen Details seien aber noch nicht ausgearbeitet. Derzeit werden zunächst die Ziele und Zwecke definiert. In Bezug auf die Anfahrt zum Hotel erläuterte sie, dass Anlieger auch in einer Fußgängerzone zu ihrem Haus fahren dürfen. Sie ging davon aus, dass es eine begleitende Verkehrsuntersuchung geben werde. In der derzeitigen Phase werden die Belange, die berücksichtigt werden müssen, ermittelt.

Bezirksratsherr Dr. Feil fand den Entwurf gelungen. Durch die Perspektive auf den Plänen falle die Höhe des Gebäudes nicht auf. Er würde eine andere Darstellung hilfreich finden, die einen direkten Vergleich mit der Umgebungsbebauung ermögliche. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit hielt er das auch für angebracht.

Frau Roth sagte, dass sie die Anregung mit in das weitere Verfahren nehmen werde. Es mache Sinn, eine Fassadenabwicklung zu machen, um zu sehen, wie sich das Gebäude absetze. Die Gebäude in der direkten Umgebung seien fast alle fünfgeschossig.

Bezirksratsherr Albrecht teilte mit, dass seine Fraktion Veränderungen und Planungen an der Stelle ausdrücklich begrüße. Er hielt die Architektur für gelungen. Sie unterscheide sich von der Einheits-Architektur der Gebäude, die in der hannoverschen Innenstadt in den letzten fünf Jahren gebaut worden seien. Die Fassade sei sehr spannungsreich. Das Gebäude setze sich auch in der Höhe von den Nachbargebäuden ab. Die Innenstadt vertrage an der Stelle ein höheres Gebäude. In der Darstellung sehe es so aus, als wenn es oben drüber noch ein Dach gäbe. Er fragte, was bei dem Gebäude vorgesehen sei. Er hielt die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des Hotels über die Steintorstraße für problematisch. Er fragte, ob es dazu bereits Pläne gäbe. Die Grundsatzentscheidung für ein Hotel an der Stelle sei akzeptabel. Hannover habe dringenden Bedarf an Hotelbetten. Die Investoren haben das erkannt. Bei den großen Messen seien die Gäste in der Vergangenheit nach weit außerhalb zum Übernachten ausgewichen. Der Städtetourismus sei gerade in Hannover in der letzten Zeit angestiegen. Hannover habe viele High-Lights, die noch stärker vermarktet werden sollten. Im Gegensatz zu Bürogebäuden sorge ein Hotel auch für die Belebung der Umgebung am Abend.

Frau Roth antwortete, dass sich oben auf dem Dach das Technikgeschoss befinde. Mit dem Bebauungsplan befinde man sich in einem sehr frühen Stadium. Es sei normal, dass im weiteren Verlauf geprüft werden müsse, wie die Erschließung gestaltet werden könne. Dazu werde es noch Untersuchungen geben. Die Anzahl der Stellplätze sei noch nicht festgelegt. Die Erreichbarkeit der Stellplätze im 2. Untergeschoss erfolge mittels eines Fahrstuhls. Eine Rampe komme aufgrund der Enge nicht in Betracht und würde auch zu viele Stellplätze kosten.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob die U-Bahn von der Tiefgarage betroffen sei.

Frau Roth verneinte die Frage.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi kam auf die Spielhalle zurück, die sich in dem jetzigen Gebäude befinde. Sie fragte, ob die Spielhalle ein Recht habe, in das neue Gebäude wieder einzuziehen oder ob die Stadt einen Weg gefunden habe, Spielhallen zu verhindern.

Frau Roth antwortete, dass die Spielhalle sich dort schon befunden habe, als der jetzt geltende Bebauungsplan erstellt worden sei. Der jetzige Bebauungsplan lasse keine Vergnügungsstätten zu. Eine neue Spielhalle wäre dort nicht genehmigt worden. Da die Spielhalle aber bereits vorhanden gewesen sei, habe sie Bestandsschutz genossen. Sie sagte, dass das Grundstück verkauft sei und der Eigentümer die Mietverträge kündigen werde, um das Gebäude abreißen zu können. Die Spielhalle komme an der Stelle weg.

Bezirksratsherr Sandow bezog sich auf Zeitungsberichte der letzten Woche, aus denen hervorgehe, dass in vielen Großstädten aufgrund der Enge auf dem Wohnungsmarkt sehr viele Menschen von der Kommune in Pensionen und Hotels untergebracht werden, um ihren Unterbringungspflichten nachkommen zu können. Hannover sei davon nicht unmittelbar betroffen. Es stelle sich aber die Frage, wie viele Schlafmöglichkeiten seit 2010 für Hotelgäste und wie viele Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose oder B-Schein-Berechtigte geschaffen worden seien. Er bat um eine umfassende Aufstellung. Die Stadt sei sehr investorenfreundlich aufgestellt. An anderer Stelle fehlen die Flächen aber dringend. In Leipzig müsse der Investor für Bauvorhaben in der Innenstadt immer ein bis zwei Wohnungen mitplanen, um die Innenstadt zu beleben. Er fragte, ob die Stadt Hannover darüber nachgedacht habe, den Investor zur sozialen Mitverantwortung heranzuziehen. Er fragte, wie der Investor heiße. Es gäbe unterschiedliche Angaben dazu. Nach seinem Kenntnisstand handele es sich um die Projektgesellschaft Schramm und Schön.

Frau Roth antwortete, dass die gewünschten Zahlen zu den Hotelbetten und Unterbringungsmöglichkeiten zu Protokoll gegeben werden. Der Grundstückseigentümer ist mit dem Wunsch ein Hotel zu planen an die Stadt herangetreten. Diesen Weg sei die Stadt mitgegangen. Es handele sich nicht um eine gute Wohnlage. Die Stadt sei froh, dass es einen Investor für die Fläche gäbe.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass der Baudezernent bei den Plänen zur Bebauung des gegenüberliegenden Platzes damit geworben habe, dass dort urbanes Wohnen für bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders attraktiv sei. Er fragte, warum das für die Fläche jetzt anders gesehen werde.

Frau Roth antwortete, dass das Thema Wohnen nicht erörtert worden sei. Der Eigentümer sei mit der Bitte, ein Hotel zu errichten, an die Verwaltung herangetreten sei.

Bezirksratsherr Sandow fragte, welche Verpflichtungen dem Investor als Gegenleistung fürs Gemeinwohl auferlegt werden, dafür dass dem Wunsch entsprochen werde und dieser drei weitere Stockwerke bekomme.

Frau Roth teilte mit, dass es keine Infrastrukturabgabe für eine gewerbliche Nutzung gäbe. Beim Wohnungsbauvorhaben wäre das der Fall gewesen. Das Grundstück befinde sich in einem Kerngebiet, in dem das Wohnen nur untergeordnet zulässig sei.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.3.
Stadtbahnstrecke D-West:
Hochbahnsteig Humboldtstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 0039/2019 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.3.1.
Änderungsantrag Hochbahnsteig Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-0182/2019)

Bezirksratsfrau Altunok zog die Anträge in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die bestehende Form der Lichtsignalanlage des Knotens Humboldt-/Calenberger Straße ist beizubehalten (Lichtsignalanlage für Fußgänger zur Querung der Humboldtstraße und zum Erreichen der Stadtbahnhaltestelle). Auf die Signalisierung des gesamten Knotenpunktes Humboldt-/Calenberger Straße ist zu verzichten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Frühjahrsempfang 2019
(Drucks. Nr. 15-0038/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Bezirksbürgermeisterin lädt im Namen des Stadtbezirksrates Mitte zur Bürgerinnen- und Bürgerpreisverleihung 2018 und zum Frühjahrsempfang 2019 am 23. März 2019 ein. Hierfür werden aus Mitteln des Stadtbezirksrates bis zu 3.000 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 6.2.
Zuwendung für Tiliae e.V.
(Drucks. Nr. 15-0040/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Tiliae e.V. erhält für das Projekt „Kantaten im Kirchenjahr von Georg Philipp Telemann“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000,00 €.

Einstimmig

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

Es gab keine Mitteilungen

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2926/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Seine Fraktion sei nicht per se gegen Bürgerbeteiligungen und habe das beim Emmichplatz auch bewiesen. Die Alternative sei, die Bürgerbeteiligung auf den ganzen Stadtbezirk Mitte auszuweiten. Er sehe das aus finanziellen Gründen kritisch. Mit der Nutzung des Bürgerpanels und einer dadurch bedingten Abstimmung in der ganzen Stadt wären sie einverstanden gewesen. Das Bürgerpanel könne aber nicht genutzt werden. Er hielt eine Ausbreitung der Befragung über die eigentliche Straße hinaus nicht für sinnvoll. Die anderen Bewohner des Zooviertels ebenso wie die Bewohner der Oststadt usw. können ihre Vorschläge unabhängig von einem Beteiligungsverfahren einbringen.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Umsetzung der DS 15-1464/2018 über die in § 28 VwVfG vorgesehene Beteiligung hinausgehend, die Bürgerbeteiligung auf den gesamten Stadtteil Zoo auszuweiten.

8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Beleuchtung Fahrradweg
(Drucks. Nr. 15-0053/2019)

Neufassung

TOP 8.2.1.1.
Änderungsantrag zur DS 15-0053/2019 Beleuchtung Außenradweg Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0176/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den in der Eilenriede parallel zur Hohenzollern- und Walderseestraße verlaufenden Fahrradweg mit Ausnahme der Zeit von 00:00 – 06:00 ausreichend zu beleuchten.

6 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.1.2.
Beleuchtung Fahrradweg
(Drucks. Nr. 15-0053/2019 N1)

Bezirksratsfrau Altunok begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Feil teilte mit, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde. Es handele sich um einen wichtigen Radweg. Es müsse eine Auseinandersetzung darüber stattfinden, wie der Radweg zukünftig betrieben werden soll. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung könne dann über eine Beleuchtung oder reflektierende Randstreifen nachgedacht werden. Die Randstreifen seien eine Gefahrenquelle. Die Zählstelle vor dem Lister Turm sei die am meisten frequentierte Zählstelle für Fahrradfahrende. Bei diesem Radweg nur über Beleuchtung zu sprechen, sei nicht ausreichend.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass der Radweg in einem schlechten Zustand sei. Sie stimmte einer Gesamtbetrachtung zu. Eine zeitlich beschränkte Beleuchtung hielt sie nicht für richtig, da es auch Radfahrer gäbe, die nach Mitternacht den Radweg nutzen. Gerade für Frauen sei eine Beleuchtung ein wichtiger Sicherheitsaspekt. Eine Beleuchtung zu installieren, bevor der Radweg grundsaniert werde, hielt sie daher dennoch für wichtig. Sie war der Auffassung, dass die Sicherheit der Menschen in diesem Fall vor dem Tierschutzaspekt stehen müsse.


Bezirksratsfrau Muschter war der Meinung, dass man der Radweg mit einer vernünftigen Fahrradbeleuchtung gut befahren könne. Sie erinnerte daran, dass die Verlegung von Beleuchtung Baggerarbeiten erforderlich mache. Es müsse ein Kanal gegraben werden. Das mache das Fällen von Bäumen erforderlich. Es sollte besser ein Gesamtkonzept für den Radweg erstellt werden. Sie wies auf andere Lichtkonzepte hin. Es gäbe die Möglichkeit, dass Radfahrende sich die Beleuchtung selbst anfordern. Das Licht leuchte dann nur, wenn ein Radfahrer dort auch tatsächlich fahre.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass ein Änderungsantrag zum generellen Ausbau des Radweges hätte gestellt werden können. Der Antrag seiner Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Ausbau des bestehenden Radnetzes sei abgelehnt worden. Dafür solle es jetzt Fahrradschnellwege quer durch Europa geben. Er hielte für richtig, die Verwaltung aufzufordern, sich den Radweg anzuschauen. Es wäre auch eine Möglichkeit gewesen, zu beantragen, dass die Verkabelung im Bereich des Weges sein soll.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi schlug vor, den Antrag zu ergänzen um die Formulierung „und zu sanieren“.

Bezirksratsherr Hoffmann stimmte einer Ergänzung des Antrages seiner Fraktion zu.

Bezirksratsherr Baathe fragte, ob es möglich sei, sich auf Reflektionslinien einzulassen. Dadurch könne eine bessere Sichtbarkeit hergestellt werden.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass solche Hilfsmittel zusätzlich eingeplant werden können. Er hielt eine Beleuchtung jedoch aus Sicherheitsaspekten für notwendig. Die Beleuchtung diene auch der Sichtbarkeit von Personen, die sich auf dem Weg bewegen. Es seien nicht nur gut beleuchtete Fahrradfahrer, sondern auch schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrradfahrer und Fußgänger unterwegs.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass das Thema Lichtverschmutzung in Hannover noch nicht richtig angegangen worden wäre. Er werde dem Antrag nicht zustimmen.

Frau Stricks verlas den geänderten Antragstext.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den in der Eilenriede, parallel zur Hohenzollern- und Walderseestraße, verlaufenden Fahrradweg ausreichend zu beleuchten und zu sanieren.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.2.2.
Bewohnerparken im Nicolaiviertel
(Drucks. Nr. 15-0054/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Baathe war der Auffassung, dass für die Durchsetzung des Rechts die Schaffung von Stellen, die auch nachts kontrollieren, durch die Verwaltung notwendig wäre. Durch die Nachtzulagen wären die Stellen finanziell auch attraktiv. Er meinte, dass neue Wege begangen werden müssen. Der Bezirksrat sei diesbezüglich aber nicht zuständig. Die Einschränkung der Einsatzzeiten hielt er für das Problem.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sorgt dafür, dass die bestehenden Parkplätze für Bewohner und Bewohnerinnen mit entsprechendem Parkausweis im Nikolaiviertel (Hainhölzer Straße, Nikolaistraße) auch von diesen genutzt werden können. Durch den Einsatz des städtischen Ordnungsdienstes, insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende, sowie durch konsequentes Verfolgen der entsprechenden Ordnungswidrigkeiten bis hin zum Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge, ist dies zu gewährleisten.

Einstimmig

TOP 8.2.3.
Sanierung eines Weges
(Drucks. Nr. 15-0055/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den direkt nördlich am Bahndamm gelegenen Fußweg zwischen Leisewitzstraße und Berliner Allee zu sanieren. Im Rahmen dieser Sanierung ist eine Verbreiterung des Weges zu vollziehen.

Einstimmig

TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Tafel Emmichplatz
(Drucks. Nr. 15-0079/2019)

Bezirksratsherr Schmidt bezog sich auf das Legendenschild, für das der Bezirksrat sich für den Platz interfraktionell ausgesprochen habe. Seine Fraktion war der Auffassung, dass eine weitere Tafel nicht erforderlich sei. Die Erklärung unter dem neuen Namenszug sei ausreichend, gäbe Denkanstöße und motiviere die Leute sich mit dem Thema zu befassen.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass es um eine namentliche Erwähnung des Emmichplatzes gehe. Auf dem Legendenschild würde lediglich stehen, woher der Name „Neues Haus“ komme. Der Name Emmich werde nicht erwähnt. Es soll nicht in Vergessenheit geraten, wie der Platz mal benannt gewesen sei. Sollte es weitere Namen geben, könnten diese auch erwähnt werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verstand nicht, warum in der Hindenburgstraße eine Erklärtafel nicht erwünscht gewesen sei, als dieses Thema mal diskutiert wurde, beim Emmichplatz aber der Wunsch danach bestehe.

Bezirksratsherr Baathe wies darauf hin, dass seine Fraktion sich immer für eine erklärende Tafel ausgesprochen habe. Seine Fraktion habe es nur nicht für ausreichend gehalten, lediglich eine erklärende Tafel aufzustellen und den Straßennamen zu belassen. Als Zusatz zur Umbenennung sei die Tafel immer gewünscht gewesen.

Frau Stricks fragte zum Verständnis, ob eine gesonderte Tafel oder ein Legendenschild gemeint sei, das direkt unter dem Platz- oder Straßennamen hänge.

Bezirksratsherr Baathe antwortete, dass nicht das dreizeilige Legendenschild gemeint sei. Seine Fraktion wolle ein Schild, das darüber informiere, wie der Platz vorher hieß, warum die Ruine dort stehe und warum der Platz umbenannt worden sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass ein Schild, wie es beim ehemaligen Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz, gemeint sei.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi meinte, dass es ihr um die Umbenennung des Platzes gegangen sei. Das Datum für die Umbenennung und der Text des Legendenschildes sei festgelegt. Sie fragte sich, ob eine Erklärung historisch bedeutend sei. Sie werde sich enthalten.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass die Fraktion der Grünen am 20.08.2018 geschlossen für die Aufstellung von Info-Tafeln entlang der Hindenburgstraße gestimmt habe.

Bezirksratsfrau Stock legte dar, dass sich ihre Fraktion immer für die Aufarbeitung der Geschichte ausspreche. Sie sei nicht davon ausgegangen, dass der Antrag kontrovers diskutiert werde. Ihre Fraktion habe sich gewundert, dass eine Info-Tafel noch nicht beschlossen gewesen sei und habe dies nachholen wollen. Es soll über den Platz geschichtlich informiert werden und alle Namen, die der Platz mal gehabt habe, benannt werden.

Bezirksratsherr Hogh meinte, dass der Emmichplatz und er Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz nicht vergleichbar seien. Bei Hinrich Wilhelm Kopf habe die Historikerkommission angeregt, seinen Namen nicht komplett verschwinden zu lassen. Kopf habe gelogen und seine Vergangenheit verschwiegen. Kopf habe aber auch ehrenwertes für Niedersachsen erreicht. Aus diesem Grund gäbe es auf dem Hannah-Ahrendt-Platz die Erklärungstafel. Bei Emmich sehe er diese Voraussetzungen nicht gegeben. Es gäbe nichts Ehrenwertes über Emmich, das eine Benennung rechtfertige. Er werde dem Antrag nicht zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass es nicht um eine Ehrung gehe, sondern vielmehr um eine Bestandsaufnahme. Es soll nichts in Vergessenheit geraten. Es soll und dürfe auch keine Wertung beinhalten.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch fragte, ob auf dem Schild dann stehen soll, welche Namen der Platz getragen habe.

Bezirksratsherr Baathe antwortete, dass es allgemein um eine Info-Tafel zum Platz gehe, auf der zum Beispiel auch erklärt werde, um was es sich bei der Ruine handele. Zu anderen Plätzen gäbe es auch Info-Tafeln und eine solche wünschte er sich auch für diesen Platz inklusive der Geschichte des Platzes.

Bezirksratsherr Kriwall stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Antrag zur Geschäftsordnung wurde mit 14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel war zunächst der Meinung, dass es richtig sei, die Tafel einzurichten, da dies im Rahmen der Diskussion um die Umbenennung immer wieder Thema gewesen sei. Er hatte jetzt den Eindruck, dass es Streit um den Text geben werde. Er war der Meinung, dass ein solcher Streit nicht benötigt werde. Er werde dem Antrag daher nicht zustimmen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Eine Tafel am Emmichplatz zu errichten die über die Geschichte des Platzes und die Namensnennungen aufklärt.

13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.1.4.
Parkplatz für Brautpaare
(Drucks. Nr. 15-0077/2019)

Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob er es richtig verstanden habe, dass die Verwaltung vor dem Alten Rathaus überhaupt keine parkenden Autos sehen möchte.

Frau Göttler antwortete, dass dies richtig sei.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel war der Auffassung, dass die Antwort der Verwaltung niemandem vermittelt werden könne. Es gehe um die Abend- und die Nachtstunden, in denen sich keiner das Alte Rathaus ansehe. Er fand, dass man seinem Antrag zustimmen könne.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke konnte die Argumentation mit der Sichtachse auf das Alte Rathaus nachvollziehen. Er meinte, dass der Antrag präzisiert werden könne und der Zusatz „in der Dunkelheit“ aufgenommen werden könne. Im Dunkeln seien Sichtachsen unwichtig. Ersatzweise könne auch eine Uhrzeit angegeben werden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel war der Auffassung, dass die Verwaltung auseichend Gestaltungsspielraum habe, den sie nutzen könne. Er wolle seinen Antrag so belassen.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass er den Antrag unterstützen werde. Die ehrenamtliche Arbeit für die Marktkirche sei unterstützenswert, auch wenn es hier nur um einen Parkplatz gehe.

Thema: Parkplatz für Brautpaare

In der Karmarschstraße, Fahrrichtung Südwest, vor der Einmündung der Köbelingerstraße, ist vor dem Alten Rathaus ein Parkplatz mit VZ 314 gemäß Anlage 3 zu §42 StVO mit dem Zusatzschild „Reserviert für Brautpaare“ ausgewiesen. Eine zeitliche Einschränkung ist nicht ausgewiesen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie lange ist es Brautpaaren gestattet, dort zu parken?
2) In welcher Form erfolgt der Nachweis der Berechtigung, diesen Parkplatz als Brautpaar zu nutzen?
3) An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten finden Trauungen im Alten Rathaus statt?

Frau Göttler antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Grundsätzlich ist regelmäßiges Parken vor dem alten Rathaus mit Kfz aus stadtgestalterischer Sicht nicht gewünscht. Für Hochzeitsfahrzeuge wurde im Hinblick auf die Trauzimmer im „Dogenpalast“ dennoch dort eine Stellmöglichkeit geschaffen. Die entsprechenden Fahrzeuge sind in der Regel höherwertig, festlich geschmückt und heben sich optisch von übrigen Fahrzeugen (z.B. Handwerker oder Lieferwagen) ab.

Zudem ist die Nutzung der Plätze auf die Trauzeiten beschränkt. Eheschließungen im Alten Rathaus sind grundsätzlich von montags bis samstags möglich, wobei montags und dienstags nur in Ausnahmefällen Eheschließungen stattfinden. Die Eheschließungen sind im Regelfall vormittags, donnerstags auch nachmittags möglich.
Die Brautpaare bekommen vom Fachbereich öffentliche Ordnung Bescheinigungen zum Auslegen in den Fahrzeugen ausgehändigt. Diese berechtigen die Plätze „für die Zeit der Eheschließung am [Datum] um [Uhrzeit]“ zu nutzen. Entsprechende Vor- bzw. Nachlaufzeiten werden vom Verkehrsaußendienst berücksichtigt.

TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 8.4.1.
Für Brautwagen reservierte Parkplätze vor dem alten Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0051/2019)

Antrag
Antrag zu beschließen:
Die für Brautwagen reservierten Parkplätze vor dem alten Rathaus sollen so beschildert werden, dass ein Parken für jedermann erlaubt ist, wenn nicht - bedingt durch die Öffnungszeiten des Standesamtes oder den üblichen Zeiten für Hochzeitsgottesdienste in der Marktkirche - mit Brautwagen gerechnet werden kann – also z.B. am Abend und in der Nacht.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.4.2.
Frage für das Bürgerpanel zu neuen Straßenbenennungen
(Drucks. Nr. 15-0052/2019)

Bezirksratsfrau Altunok zog den Antrag in die Fraktion. Sie sagte, dass das Verfahren für das Bürgerpanel nicht klar sei und bat um Erläuterung.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel antwortete, dass das Bürger-Panel von Herrn Weil zur repräsentativen Befragung der Bürger eingerichtet worden sei. 2.300 Leute werden ausgewählt, die nach Geschlecht und Alter der Normalbevölkerung entsprechen. Es entstehe ein Meinungsbild, dass sich nicht nur auf die Interessierten beschränkt, die zu Veranstaltungen kommen. Das Bürger-Panel sei fünf oder sechs Mal durchgeführt worden. Bisher sei das Bürger-Panel genutzt worden, um eine Art Qualitätskontrolle der Tätigkeit der Verwaltung durchzuführen. Das einfache und kostengünstige Bürger-Panel sei bisher nicht genutzt worden, um die Bevölkerung zu politischen Themen abzufragen. Seines Erachtens nach sei das aber der eigentliche Sinn des Panels. Ihm sei wichtig, dass das Verfahren für ausgewählte Fragestellungen genutzt werden könne. Die Frage, wie man Straßen benennt, hielt er deswegen für geeignet, weil die Bevölkerung den Nutzen häufig nicht erkennen könne, sondern Missstimmung entstehe und der Politik vorgeworfen werde, nichts Besseres zu tun zu haben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass die ersten drei Mal die Ratspolitik vor der Nutzung des Panels eingebunden worden sei. Die Fragestellung hätte nicht mitbestimmt werden können. Es hätte aber kontrolliert werden können, dass keine Suggestivfragen gestellt werden. Ab dem vierten Bürger-Panel habe die Politik von den Befragungen nichts mehr erfahren. Er zeigte sich diesbezüglich enttäuscht. Es sei nicht geplant gewesen, politische Fragen zu stellen. Es sollte sich um eine reine Qualitätsabfrage handeln. Er bat die Verwaltung darum, das Verfahren um das Bürger-Panel ausführlicher darzulegen.

Frau Göttler teilte mit, dass das Bürger-Panel als Instrument des Oberbürgermeisters zu sehen sei. Das letzte Bürger-Panel sei zum Thema „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ durchgeführt worden.

Bezirksratsfrau Altunok fragte, wie die Auswahl der Personen vorgenommen werde.

Frau Göttler antwortete, dass die Personen nach dem Zufallsprinzip ausgesucht werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass sowohl schriftlich als auch Online geantwortet werden könne. Die ausgesuchten Personen stellen einen Querschnitt der Bevölkerung da. Es sei so, dass die jungen Leute am wenigsten antworten.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fügte an, dass genau auf die Formulierung im Antrag geachtet werden soll. Der Oberbürgermeister werde gebeten, die Frage aufzunehmen. Dadurch werde Rücksicht auf den derzeitigen Zustand genommen. Sollte der Oberbürgermeister die Fragen nicht aufnehmen wollen, hätte er dafür gerne eine Begründung.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, beim nächsten Bürgerpanel ein Meinungsbild zu der Frage einzuholen, ob die Einwohner für neue Straßenbenennungen eher Namen von Persönlichkeiten oder neutrale Namen (z.B. Orte, Lebewesen, Berufe) bevorzugen. Das Ergebnis der Umfrage ist selbstverständlich für die Politik nicht bindend.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.2.
Auslastung von öffentlichen Parkhäusern/Tiefgaragen
(Drucks. Nr. 15-0070/2019)

Thema: Auslastung von öffentlichen Parkhäusern/ Tiefgaragen

Im Stadtbezirk Mitte befinden sich diverse öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen. Für zukünftige Entscheidungen und Initiativen ist es hilfreich, die tatsächliche Auslastung der Parkhäuser/ Tiefgaragen zu erfahren.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie hoch war die jeweilige Auslastung der Parkhäuser bzw. Tiefgaragen in den letzten drei Jahren insgesamt? (Bitte Aufstellung nach Jahr und prozentualer Auslastung!)
2) Wie hoch war die Auslastung der Parkhäuser/ Tiefgaragen differenziert nach Wochentagen und Uhrzeit in den letzten drei Jahren? (Bitte Auflistung nach Jahr - Monat - Tag - Uhrzeit!)
3) An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten waren die öffentlichen Parkhäuser/ Tiefgaragen in den letzten drei Jahren zu 90% und mehr ausgelastet? (Bitte Auflistung nach Datum und Uhrzeit!)
Schriftlich beantwortet

1) Grundsätzlich werden in der Statistik zur Ermittlung der Auslastung der Parkhäuser (PH) und Tiefgaragen (TG) folgende Daten erfasst:
· Kurz- und Dauerparker in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
· die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag.
Im Ergebnis lag die Auslastung der sieben Cityparkhäuser/Tiefgaragen (PH Andreaestraße, PH Mehlstraße, TG Oper/Kröpcke, PH Osterstraße, TG Raschplatz/Hauptbahnhof, PH Schmiedestraße, PH Windmühlenstraße) der hanova GEWERBE GmbH in den letzten drei Jahren (2016, 2017, 2018) im Durchschnitt bei insgesamt 45,7 % (siehe Anlage 1).
2) Zu der Fragestellung wurden in der statistischen Auswertung der sieben Parkhäuser/Tiefgaragen folgende Daten erfasst:
· den exemplarischen „Typischen“ Monat September (keine Ferien, kein Weihnachtsgeschäft)
· Zeitraum drei Jahre (2016 – 2018)
· die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Das Ergebnis zeigt auf, dass die Häuser in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr ihre größte Auslastung haben (siehe Anlage 2).
3) Zu der dritten Frage wurden in der statistischen Auswertung der sieben Parkhäuser/Tiegaragen folgende Daten erfasst:
· exemplarisch den Dezember 2018 (die Auslastung in den Monaten Januar bis November übersteigt in der Regel nicht die 90 %)
· die Wochentage Montag bis Samstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr an denen die Auslastung über 90 % liegt
Das Ergebnis zeigt, dass alle Häuser außer dem PH Andreaestraße, dem PH Osterstraße und der TG Raschplatz/Hauptbahnhof voll ausgelastet sind (siehe
Anlage 3)
TOP 9.1.3.
Außenlautsprecher
(Drucks. Nr. 15-0074/2019)

Thema: Außenlautsprecher

Mit der DS 15-2929/2018 haben wir in die Bezirksratssitzung am 17.12.2018 eine Anfrage zu Außenlautsprechern eingebracht. Bis dato ist seitens der Verwaltung keine Antwort erfolgt. In der Sitzung am 17.12.2018 wurde lediglich geäußert, dass die Beantwortung nachgereicht werde.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann ist mit einer Antwort auf die Anfrage DS 15-2929/2018 zu rechnen?
2) Welche gesetzliche Regelung erlaubt es der Verwaltung, auf eine Anfrage einer Fraktion nicht zu antworten?
3) Welche Rechtsgrundlage regelt die Bearbeitungsdauer einer Anfrage durch die Verwaltung und was besagt diese Regelung genau?

Schriftlich beantwortet

1) Die Anfrage auf die DS 15-2929/2018 wird heute beantwortet.
2) und 3) Nach § 14 i.V.m. § 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover (GO) können Bezirksratsfraktionen, aber auch jedes einzelne stimmberechtigte oder beratende Bezirksratsmitglied Anfragen an die Verwaltung richten. Die Anfragen werden in der nächsten Bezirksratssitzung beantwortet, wenn sie spätestens am 14. Tag vor dem Tag der Sitzung bis 15.00 Uhr schriftlich bei der Abt. für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten eingegangen sind. Gem. § 14 Abs. 4 Satz 2 der GO werden nicht erledigte Anfragen und unbeantwortet gebliebene Zusatzfragen innerhalb einer Frist von zehn Tagen schriftlich gegenüber allen Ratsfrauen und Ratsherren beantwortet.

TOP 10.
Besetzung des Integrationsbeirates

TOP 10.1.
Nachbesetzung im Integrationsbeirat Mitte
(Drucks. Nr. 15-0081/2019)

Neufassung

TOP 10.1.1.
Nachbesetzung im Integrationsbeirat Mitte
(Drucks. Nr. 15-0081/2019 N1)

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:
Mitglied mit Migrationshintergrund:
bisher: neu:
N.N. Frau Susan Abdin Bey
Mitglied als Multiplikator:
bisher: neu:
N.N. Herr Samet Er
(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)
Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Mitte bleibt unberührt.

Einstimmig

TOP 11.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 17.12.2018

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen




Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 21:55 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin