Sitzung Schul- und Bildungsausschuss am 16.01.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.01.2019)
Protokoll (erschienen am 09.04.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 12.02.2019

PROTOKOLL

24. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Mittwoch, 16. Januar 2019,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 18.22 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Herr Balke (Elternvertreter)
Frau Bartels de Pareja (Lehrervertreterin)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) 16.00 - 17.40 Uhr
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Borstelmann (CDU) 16.00 - 18.17 Uhr
Herr Brockhausen (Schülervertreter)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Frau Dr. Kursawe) (Lehrervertreterin)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Herr Meinhof (Schülervertreter)
Ratsherr Pohl (CDU)
Herr Popp (Elternvertreter)
Herr Dr. Rümelin (Lehrervertreter)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski

Presse:
Frau Döhner (HAZ)
Herr Vogt (NP)






































Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls des Schul- und Bildungsausschusses

2.1. am 28.11.2018

2.2. am 12.12.2018

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4.2. Änderungsantrag der Vertreter*innen der Lehrkräfte zu Drucks. Nr. 2894/2018: Elternbefragung als Ergänzung zur Schulentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 0116/2019)

4.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucksache Nr. 2894/2018: Elternbefragungen als Ergänzung zur Schulentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 0102/2019)

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Elternbefragungen als Ergänzung zur Schulentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 2894/2018)

5. 18. Gymnasium – Kriterien zur Trägerauswahl

6. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L














Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstream Frauen, Männer und Diverse gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wolf eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls des Schul- und Bildungsausschusses

TOP 2.1.
am 28.11.2018

Vertagt



TOP 2.2.
am 12.12.2018

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen



TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Der Schülersprecher des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, wann die geplanten mobilen Raumeinheiten aufgestellt werden.

Die Verwaltung erklärte, dass geplant war, im Herbst 2018 mit der Aufstellung der mobilen Raumeinheiten zu beginnen, doch die Baugenehmigung noch ausstehe. Die Vorarbeiten seien abgeschlossen, so dass zeitnah mit der Aufstellung begonnen werden könne, sobald die Baugenehmigung vorliege.

Eine Bürgerin aus Misburg fragte, wie sie es als Mutter organisieren solle, ihr Kind zukünftig ohne Hortversorgung zu betreuen, insbesondere in den Ferien.



Stadträtin Rzyski erklärte, dass es einen Grundsatzbeschluss des Rates aus dem Jahr 2015 gebe, aufgrund dessen die Ganztagsschulen ausgebaut werden sollten. Die Horte würden nicht durch die Verwaltung geschlossen, sondern die Hortträger ließen ihre Horte zu Kindergarten- oder Krippengruppen umwandeln, wenn die Nachfrage nach Hortplätzen zurückgehe. Ganztagsschulen böten eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung, sowie die Möglichkeit der Ferienbetreuung für 9 Wochen im Jahr.

Eine Schülerin des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, wann die in die Ludwig-Windhorst-Schule ausgelagerten Schüler an das GY Tellkampfschule zurückkehren können.

Die Verwaltung antwortete, dass die Auslagerung der Klasse darauf beruhe, eine Entzerrung des beengten Schulraumes herbeizuführen. Sobald die mobilen Raumeinheiten aufgebaut seien, könne die Klasse zurück an die Schule.

Eine Elternvertreterin des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, wie die Schulraumversorgung in 2020 ausreichend gewährleistet werden solle.

Die Verwaltung erläuterte, dass im Februar 2019 eine Beschlussvorlage in den entsprechenden Gremien vorgelegt werden solle, in der die konkreten Maßnahmen der Bauplanung beschrieben werden. Der Plan sehe vor, die Maßnahmen Mitte 2020 zu beginnen und Ende 2021 zu beenden. Sobald die mobilen Raumeinheiten errichtet werden können, könne der Raumbedarf für G9 vorerst abgedeckt werden.

Die stellvertretende Schulleiterin des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, woran es liege, dass sich die Baugenehmigung derart verzögere.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass dies im Protokoll nachgeliefert werden könne.
(Vgl. TOP 4 letzter Satz)

Eine Mutter von Schülern des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, ob die Eltern und Schüler die Verwaltung in irgendeiner Weise unterstützen können, um die Genehmigung des Bauantrages voranzutreiben.

Die Verwaltung erklärte, dass eine Unterstützung nur bedingt möglich sei. Die Erteilung einer Baugenehmigung weise eine gewisse Komplexität vor und derzeit stünden viele Bauvorhaben in Hannover an.

Der Personalratsvorsitzende des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, mit welchen Maßnahmen die Situation des Lehrerzimmers verbessert werden könne, da dieses derzeit in einer Modulanlage auf dem Schulhof stehe und einige Mängel aufweise. Zudem fragte er, wann die Sanierung beendet sei und das Lehrerzimmer wieder im Gebäude untergebracht werden könne.

Die Verwaltung antwortete, dass die Verwaltung Mängel an den Modulanlagen sofort vom Vermieter beseitigen ließe, weshalb es wichtig sei, solche bestehenden Mängel zu melden. Das Sanierungsende sei für Ende 2020 geplant, allerdings wäre auch hier das Vorliegen der Baugenehmigung eine wesentliche Voraussetzung.

Der Personalratsvorsitzende des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, ob es möglich sei, einen Wasseranschluss in der Modulanlage anzubringen.



Die Verwaltung sagte zu, dazu Informationen einzuholen. Grundsätzlich sei bei einem Wasseranschluss zu bedenken, dass das Abwasser entsorgt werden müsse. Dies sei zunächst zu prüfen.

Eine Schülerin des Gymnasiums Tellkampfschule fragte, wie Inklusion funktionieren solle, wenn keine Räume dafür zur Verfügung stünden.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass diese Problematik an vielen Schulstandorten bestünde. Die Verwaltung stehe vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben, u.a. Inklusion, Ganztag und G9, umzusetzen, neben allgemeinen Sanierungen. Derzeit müssten 104 Schulen umgerüstet werden. Dies könne nur schrittweise geschehen.
Diese schwierige Situation müsse leider ausgehalten werden. In voraussichtlich drei Jahren sei die Sanierung am Gymnasium Tellkampfschule beendet, dann habe die Schule gute Rahmenbedingungen.



TOP 4.2.
Änderungsantrag der Vertreter*innen der Lehrkräfte zu Drucks. Nr. 2894/2018: Elternbefragung als Ergänzung zur Schulentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 0116/2019)

Bürgermeisterin Kramarek erläuterte, dass eine Elternbefragung zum Abbilden des Elternwillens vor Durchführung einer Beratung durch die Lehrer in der 4. Klassenstufe erfolgen solle.

Beigeordneter Hauptstein befand die Idee der Elternbefragung für gut, erklärte jedoch, dass eine Befragung der Lehrer ebenfalls wichtig sei, da so ein größeres Meinungsbild geschaffen werden könne.

Frau Bartels de Pareja bezweifelte, dass die Durchführung der Elternbefragung ohne Einbindung eines externen, wissenschaftlichen Institutes zu einem sinnbringenden Ergebnis führe. Zudem werde dabei auch eine Beurteilung vergangener Jahrgänge einbezogen und dies führe zu einem umfassenderen Meinungsbild. Die Lehrer bei der Befragung miteinzubeziehen sei nicht zielführend, da es explizit um den Elternwillen gehe.

Ratsherr Klippert sprach sich für eine Befragung durch ein externes, wissenschaftliches Institut aus. Es müsse in jedem Fall Geld dafür aufgewendet werden, also könne man dafür auch ein unabhängiges Institut beauftragen.

Herr Popp fragte im Namen des Stadtelternrates, weshalb nur die Klassenstufen 1 und 2 befragt werden sollten. Zu diesem frühen Zeitpunkt könne man noch nicht belastbar sagen, welche Schulform für das Kind die geeignete sei.

Außerdem fragte er, ob es möglich sei, zum Thema „Schulentwicklungsplanung“ Zahlen vom Kultusministerium zu erhalten.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass eine einmalige Befragung der Eltern keine Grundlage für die Schulentwicklungsplanung biete. Dies benötige viel umfangreichere Informationen, wie u.a. zu Geburtenraten, Bevölkerungszahlen und Baugebieten. Eine einmalige Befragung stelle eine Trendabbildung dar. Es sei durchaus interessant, diese Trendentwicklung zu beobachten, doch ausschlaggebend für die Schulentwicklungsplanung sei es nicht. Hierfür benötige es ein regelmäßiges Monitoring, welches allerdings vom Aufwand her schwer zu leisten wäre.

Ratsfrau Dr. Matz merkte an, dass durch eine einmalige Befragung der Eltern keine belastbaren Zahlen generierbar seien. Eine Durchführung der Befragung in den unteren Grundschulklassenstufen könne keine entscheidenden Daten liefern.

Herr Dr. Rümelin fragte, welche Haushaltsmittel für eine solche Befragung vorhanden seien und ob die Verwaltung eine solche Befragung eigenständig durchführen könne, statt ein externes Institut zu engagieren.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung eigenständig eine solche Befragung durchführen könne. Es müsse vorher abgeklärt werden, welche konkrete Fragestellung gegeben werden soll und ob eine Vollerhebung oder eine Stichprobenerhebung durchgeführt werden solle. Die Kosten seien abhängig von der Art der Befragung. Bei einer Vollerhebung wäre der Hauptkostenfaktor das Frankieren der Briefe, da eine solche Befragung nach dem gleichen System wie eine Briefwahl durchgeführt werden würde. Grundsätzlich seien die Kosten auch im Rahmen einer Vollerhebung überschaubar.

Herr Balke kritisierte, dass eine Befragung in den angegebenen Klassenstufen viel zu früh sei und dieser Antrag generell den Anschein mache, dass der Elternwille nicht akzeptiert werde.

Ratsherr Bingemer schloss sich seinem Vorredner an und unterstrich, dass die FDP den Elternwillen respektiere. Eine Befragung mit Beteiligung eines externen Institutes, stelle einen erhöhten Mehraufwand dar und biete ein geringes Kosten-Nutzungs-Verhältnis.

Ratsherr Bindert beantragte das Ende der Diskussion zu diesem TOP.

Ratsherr Borstelmann gab zu Bedenken, dass eine solche Befragung nur unverbindliche Wünsche der Eltern abbilde und somit keinerlei belastbare Zahlen liefere.

Ratsherr Wolf sprach sich für den Antrag der Lehrervertreter aus. Die Linke und Piraten hatten ebenfalls einen derartigen Antrag geplant, bei dem ein unabhängiges Institut beauftragt werde, eine Elternbefragung durchzuführen.

2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Stadträtin Rzyski warf ein, dass gerade die Mitteilung erfolgte, dass die Baugenehmigung für die Aufstellung der mobilen Raumeinheiten am Gymnasium Tellkampfschule nun erteilt wurde. Die in der Sitzung nicht mehr anwesende Schulleitung werde kurzfristig davon in Kenntnis gesetzt.


TOP 4.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucksache Nr. 2894/2018: Elternbefragungen als Ergänzung zur Schulentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 0102/2019)

1 Stimme dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Elternbefragungen als Ergänzung zur Schulentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 2894/2018)

7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen



TOP 5.
18. Gymnasium – Kriterien zur Trägerauswahl

Stadträtin Rzyski stellte die Tischvorlage vor.

Bürgermeisterin Kramarek sprach sich kritisch gegenüber einer privaten Trägerschaft aus. Bildung solle kostenfrei sein und mit einer privaten Trägerschaft kämen erhöhte Kosten auf die Eltern zu, was für eine soziale Ungerechtigkeit sorgen könnte.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass Fragen zum Elternbeitrag sehr wichtige seien. Zunächst gehe es jedoch darum, vom Ausschuss eine Einschätzung zu erhalten, ob eine freie Trägerschaft überhaupt in Frage käme.

Ratsherr Borstelmann merkte an, dass es im Stadtgebiet Hannover bereits einige Schulen in privater Trägerschaft gebe, die erfolgreich angenommen würden und zu einer großen Vielfalt in der Schullandschaft Hannovers beitrügen. Eine Auseinandersetzung mit einer freien Trägerschaft sei also durchaus sinnvoll.

Frau Bartels de Pareja hinterfragte die Gründe hinter dem Vorschlag, eine private Trägerschaft zu wählen. Es bestehe die Gefahr, dass öffentliche Schulen einem negativen Wirkungsbild unterliegen könnten, da private Schulen ggf. eine bessere finanzielle Förderung genießen.

Herr Balke warnte davor, dass letztlich das Problem bevorstehen könne, einigen Schülern keinen kostenlosen Schulplatz mehr anbieten zu können, sollte sich die Situation in der Stadt Hannover weiter verschärfen.

Ratsfrau Gamoori schloss sich den kritischen Stimmen an, bedankte sich jedoch für das transparente Vorgehen der Verwaltung und diesen Vorschlag. Sie bat darum, die Angelegenheit in der nächsten Ausschusssitzung erneut besprechen zu können, da sie weiteren Beratungsbedarf sehe.

Stadträtin Rzyski sagte zu, für die nächste Ausschusssitzung eine Übersicht vorzulegen, um detaillierter über private, freie und öffentliche Trägerschaft zu informieren.

Ratsherr Bingemer regte dazu an, eine private Trägerschaft zu berücksichtigen, da eine Trägervielfalt gewährleistet werden sollte.

Ratsherr Klippert kritisierte, dass mit einer privaten Trägerschaft die Bildung nicht kostenfrei bliebe. Bildung müsse für jeden möglich sein und somit sei es nicht hinnehmbar, Schulplätze, die dringend benötigt würden, kostenpflichtig zu machen.

Ratsherr Borstelmann merkte an, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine Option handele und noch nicht um eine konkrete Beauftragung mit einer privaten Trägerschaft. Es werde lediglich die Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer privaten Trägerschaft gefordert.

Ratsherr Wolf erklärte, dass auch er eine private Trägerschaft ausschließe, da Bildung kostenfrei sein müsse. Es dürfe keinen Unterschied geben zwischen den einzelnen Schulen.

Zur Kenntnis genommen



TOP 6.
Bericht der Dezernentin

Die Verwaltung stellte eine Powerpoint-Präsentation zur Standortsuche für das 18. Gymnasium vor.

Zudem berichtete Stadträtin Rzyski, dass eine Entscheidung zum Thema „Oberstufe an der IGS Südstadt“ seitens der Landesschulbehörde erwartet werde.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass am 29.01.2019 zum Thema „Gymnasium Sophienschule“ eine öffentliche Veranstaltung stattfinden werde, zu dem die Ausschussmitglieder ebenfalls eingeladen seien.



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Wolf schloss die Sitzung um 18:22 Uhr.

Für die Niederschrift



Rzyski Prescher