Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 16.01.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.01.2019)
Protokoll (erschienen am 05.04.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 17.01.2019

PROTOKOLL

38. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 16. Januar 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.49 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD) i.V. f. Ratsherrn Kreisz
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD) 15.05 - 15.49 Uhr
Ratsherr Semper (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Dipl.-Ing. Fahr
Herr Dipl.-Ing. Kleine (parteilos) 15.10 - 15.49 Uhr
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Wippach
Frau Wohlfarth

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Herr Biederbeck Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Klinke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Kaiser Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.09.2018

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.10.2018

3. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1072/2018 N1 mit 7 Anlagen)

4.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2864/2018 mit 3 Anlagen)

4.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen)

4.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestraße 14 c -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2963/2018 mit 5 Anlagen)

5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1842 - Westlich Schweriner Straße -
(Drucks. Nr. 2780/2018 mit 1 Anlage)

6. Widmungen

6.1. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 2347/2018 mit 4 Anlagen)

6.2. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2349/2018 mit 2 Anlagen)

6.3. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 2360/2018 mit 2 Anlagen)

7. Bericht der Verwaltung

8. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 2922/2018 mit 1 Anlage)

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen mit 6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt:

TOP 3. wurde von der AfD in die Fraktion gezogen.


TOP 3.1. wurde in die Fraktionen gezogen.
TOP 4.3. wurde von der Verwaltung abgesetzt.


1. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Es gab keine Fragen von Einwohner*innen.

2. Genehmigung von Protokollen


2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.09.2018


Das Protokoll wurde mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt.


2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.10.2018


Das Protokoll wurde mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt.


3. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege


(Beschlussdrucks. Nr. 2677/2018)

Die Drucksache wurde in die AfD-Fraktion gezogen.

3.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2677/2018: Einheitliche Standards für Fahrradwege


(Beschlussdrucks. Nr. 0107/2019)

Die Drucksache wurde in die Fraktionen gezogen.

4. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.1. Bebauungsplan Nr. 1772 – Im Heidkampe / Laher Heide


Auslegungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 1072/2018 N1)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1072/2018 N1 mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

4.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 – Joachimstraße Nord Auslegungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 2864/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2864/2018 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

4.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung – Bodestraße Süd, Auslegungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 2914/72018)

Die Drucksache wurde von der Verwaltung abgesetzt.

4.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 – Wohn- und Geschäftshaus Tiestestraße 14 c – Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Beschlussdrucks. Nr. 2963/2018)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian fragte nach dem geförderten Wohnraum. Sie habe dazu nichts in der Drucksache gefunden.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete, dass man ganz am Anfang des Verfahrens stehe. Wenn eine entsprechend große Anzahl von Wohnungen geplant sei, momentan ab 20 Wohneinheiten, werde man im Durchführungsvertrag entsprechende Regelungen treffen.

Beigeordneter Machentanz fragte, ob im Durchführungsvertrag ab jetzt 30 % sozialer Wohnungsbau angesetzt werde.

Stadtbaurat Bodemann bestätigte dies.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2963/2018 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1842


– Westlich Schweriner Straße –
(Beschlussdrucks. Nr. 2780/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2780/2018 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

6. Widmungen

6.1. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult


(Beschlussdrucks. Nr. 2347/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2347/2018 einstimmig zu.

6.2. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel


(Beschlussdrucks. Nr. 2349/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2349/2018 einstimmig zu.

6.3. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide


(Beschlussdrucks. Nr. 2360/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2360/2018 einstimmig zu.

7. Bericht der Verwaltung

Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass am 04.02.2019 das zweite Forum zur Bürger*innenbeteiligung zum Steintorplatz im Alten Rathaus stattfinden werde.

- Unterbringung

Herr Lüdtke berichtete, dass zurzeit 4.071 Flüchtlinge untergebracht seien. Die Zahl sei seit Juli 2018 relativ konstant. Die Flüchtlingsunterkunft Am Seelberg werde leer gezogen und solle zukünftig für die Unterbringung von obdachlosen alleinstehenden Männern genutzt werden. Perspektivisch sollen im Jahr 2019 zwei Flüchtlingsunterkünfte geschlossen und zwei eröffnet werden. Eine weitere soll zur Unterbringung von obdachlosen Personen umgenutzt werden.


Des Weiteren informierte er darüber, dass momentan 1.246 obdachlose Personen untergebracht seien. Kurz vor Weihnachten sei in der Langensalzastraße eine neue Unterkunft für obdachlose Frauen in Betrieb genommen worden. Eine weitere Unterkunft in der Podbielskistraße 115 konnte am 14.01.2019 teilweise in Betrieb genommen werden, um die Personen aus der Alten Peiner Heerstraße dort unterzubringen. Zurzeit werde die Drucksache mit der Entscheidung für einen Betreibervertrag in den politischen Gremien behandelt. Der Betrieb werde aktuell über einen Vorvertrag mit dem Betreiber sichergestellt. Die Unterkunft in der Alten Peiner Heerstraße werde abgebaut.

8. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke bat um Auskunft, warum die neuen Unterkünfte in der Alten Peiner Heerstraße nicht bezugsfertig werden.

Herr Lüdtke antwortete, dass die Bauausführung der neuen Unterkünfte mangelhaft und die Nachbesserungen komplex seien. Das Gebaute entspreche aktuell nicht den technischen allgemeinen Ansprüchen. Es sei noch nicht absehbar, wann mit der Fertigstellung zu rechnen sei.

Ratsherr Engelke meinte, bei Baumängeln gebe es seiner Meinung nach kurze Fristen für Nachbesserungen. In diesem Fall handele es sich inzwischen um einen Zeitraum von fast einem Jahr. Er wollte wissen, ob es keine Vertragsstrafen gebe. Es könne nicht sein, dass an einem mangelhaften Gebäude so lange nichts passiere.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass der Fachbereich Gebäudemanagement als Bauherr so kompetent und professionell handele, wie es geboten sei. Seiner Kenntnis nach herrschte lange Zeit Unklarheit, wie die Mängel zu beseitigen seien. Er gehe davon aus, dass die Frist seit diesem Einverständnis laufe. Dies sei jedoch im zuständigen Ausschuss zu erfragen.

Ratsherr Semper fragte noch einmal nach dem genauen Grund für die lange Verzögerung bei der Beseitigung der Baumängel im Neubau sowie dem aktuellen Sachstand. Es sei vom Bezirksrat auf Missstände hingewiesen worden. Nach einer Anfrage beim Stadtbezirksrat aus Anfang 2018 hieß es, dass die Anlage zu 99% fertiggestellt sei und es nur noch einige Mängel gebe. Es entstehe der Eindruck, dass das Engagement der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen nicht ernst genommen werde. Er bitte dringend darum, den Unmut über die langsame Mängelbeseitigung an die Zuständigen weiterzugeben und eine genaue Mängelbeschreibung vorzulegen. Seiner Kenntnis nach gebe es auch in weiteren Unterkünften Mängel. Unter anderem sollen in der Unterkunft in Lahe Feuchtigkeitsschäden vorhanden sein.

Stadtbaurat Bodemann betonte, er weise es entschieden zurück, dass die Verwaltung den Einwirkungen von Stadtbezirks- und Ratspolitiker*innen nicht nachkomme. Er bedauere, dass es zu diesen Verzögerungen gekommen sei. Der Neubau der Anlage an der Alten Peiner Heerstraße zeige sehr deutlich, wie nachhaltig an einem Ersatz für diese kritische Anlage gearbeitet worden sei. Es sei auch zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Ausschreibung und der Schaffung von Baurecht eines längeren Vorlaufs für die Errichtung einer solchen Anlage bedarf. In diesem Fall habe erst der Beschluss über das Unterbringungskonzept für Obdachlose im Sommer 2018 vorliegen müssen, bevor weitere Vorarbeiten eingeleitet werden konnten.

Ratsherr Wruck fragte, ob in der Alten Peiner Heerstraße keine Bauaufsicht durchgeführt worden sei, durch die diese Mängel frühzeitig erkennbar gewesen wären.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass das Auftreten von Baumängeln nicht selten sei. Natürlich erfolge auch eine Bauleitung und –überwachung. In diesem Fall gehe es um bauliche Mängel an den Konstruktionen vor den eigentlichen Modulen, unter anderem an den Treppen und Vorkonstruktionen aus Stahl. Die Anlagen müssen hohen Anforderungen gerecht werden und die Verkehrssicherheit zu 100% sichergestellt sein. Das gleiche gelte für die Sanitärbereiche.


(Protokollantwort: Die Unterkunft Alte Peiner Heerstraße ist noch nicht fertiggestellt, weil sie mehrere Mängel aufweist. Die festgestellten Mängel liegen vor allem im Bereich von abweichenden Ausführungen gegenüber der Planung sowie der vertraglich geschuldeten Leistung. Ein Schwerpunkt dabei sind nicht fachgerecht ausgeführte Bäder und nicht fachgerecht ausgeführte Laubengänge. Da sich nahezu alle Mängel innerhalb der Gebäudekörper befinden, sind sie durch eine Betrachtung von außen nicht sichtbar. Die Objektüberwachung wurde regelmäßig durchgeführt. Die Mängel wurden zum Zeitpunkt der Feststellung ordnungsgemäß angezeigt. Mit dem Auftragnehmer mussten verschiedene technisch komplexe Möglichkeiten zur Mängelbehebung abgestimmt werden. Dies hat einige Zeit in Anspruch genommen.

Bei der Auftragserteilung wurden keine Vertragsstrafen vereinbart. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der ausführenden Sub-Unternehmen des beauftragten Generalunternehmens und unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktlage sind kurze Ausführungsfristen kaum umsetzbar. Das Generalunternehmen kommunizierte hierbei durchgängig transparent und verhielt sich stets kooperativ. Unter Voraussetzung einer positiven Einigung über den Umgang mit vertraglich abweichenden Ausführungen sowie störungsfreies Erbringen der Restleistung ist eine Fertigstellung für das 2. Quartal avisiert.

Die geschilderten Probleme gelten auch für die Unterkunft Mecklenheidestraße 27.

Größere Feuchtigkeitsschäden in einer Unterkunft in Lahe (Rendsburger Straße und Laher-Feld-Straße) sind der Verwaltung nicht bekannt.)

Beigeordneter Machentanz fragte nach einer Planung für einen Internet- oder WLAN-Anschluss in Unterkünften für Obdachlose.

Stadtbaurat Bodemann betonte, seiner Meinung nach sei davon auszugehen, dass Obdachlosigkeit vorübergehend sei, während die Flüchtlingsunterbringung ein länger währender Prozess sei. Die Verwaltung halte keinen Internet- oder WLAN-Anschluss vor.

Beigeordneter Machentanz äußerte, seiner Ansicht nach sei die Antwort nicht befriedigend. Die Obdachlosigkeit werde ein langfristiges Problem bleiben, solange nicht genügend Wohnungen gebaut werden. Er schlage vor, dass die Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses die Unterkünfte besuchen, um sich ein reales Bild machen zu können.

Ratsherr Engelke betonte, er halte das für keine gute Idee. Bevor eine Modulanlage eröffnet werde, gebe es einen Tag der offenen Tür. Bereits bewohnte Unterkünfte sollen seiner Ansicht nach nicht besucht werden. Die Unterkunft in der Podbielskistraße 115 sei als Flüchtlingsunterkunft mit den vereinbarten Standards geplant worden, inklusive eines Internetanschlusses. Aufgrund des Ratsbeschluss werde sie nun als Obdachlosenunterkunft genutzt. Er erwarte einheitliche Standards für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte. Seiner Meinung nach sei Obdachlosigkeit nicht temporär. So leben zum Beispiel in der Unterkunft in der Schulenburger Landstraße einige Menschen schon sehr lange.

Ratsherr Dr. Gardemin meinte, es müsse in aller Interesse liegen, wenn Hilfestellungen zur Verfügung gestellt werden, um aus der Obdachlosigkeit heraus zu finden. Seiner Ansicht nach gehören dazu auch die Möglichkeiten, die das Internet biete. Er bitte darum zu prüfen, ob in den Obdacheinrichtungen, ein PC mit Internetverbindung angeboten werden könne.

Stadtbaurat Bodemann sagte eine Prüfung zu.

Ratsherr Hirche fragte, wie viele Flüchtlinge monatlich aufgenommen werden.

Herr Lüdtke antwortete, dass zurzeit ca. 70 neue Flüchtlinge pro Monat untergebracht werden.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss habe beschlossen, an der Ecke Nordmannpassage keine Spielhalle zu genehmigen. Er fragte, wie dort trotzdem die Eröffnung einer Spielhalle möglich sei.

Herr Zunft betonte, dass in der Innenstadt vorwiegend Kerngebiete ausgewiesen seien. Spielhallen und Wettbüros können darin nicht komplett ausgeschlossen werden. Außerdem gelte Gewerbefreiheit. Deshalb seien alle Drucksachen so ausgestaltet, Spielhallen und Wettbüros in Erdgeschossen auszuschließen. An der Nordmannpassage/Ecke Kurt-Schumacher-Straße sei ein Wettbüro im ersten Obergeschoss genehmigt worden. Wettannahmestellen ähneln Kiosken und seien fast überall zulässig. Der gleiche Betreiber, der im Obergeschoss ein Wettbüro habe, betreibe nun eine Wettannahmestelle im Erdgeschoss. Die angebrachte Werbung suggeriere jedoch, dass im ganzen Haus eine Spielhalle existiere. Die Situation vor Ort werde aufgrund des Hinweises jetzt noch einmal überprüft.

Ratsherr Engelke bezog sich auf die Werbesatzung der Stadt Hannover, die sehr restriktiv sei. Wenn er es richtig interpretiere, sei Werbung in den oberen Etagen nur sehr eingeschränkt möglich. Er meine aber, beide Etagen seien großflächig zugeklebt. Er bat um Auskunft, ob es eine Möglichkeit gebe, einzugreifen.

Stadtbaurat Bodemann sagte eine Prüfung hinsichtlich der Werbeanlagen zu.

(Protokollantwort: Das Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 31 liegt nicht im Geltungsbereich der Werbesatzung Innenstadt. Die montierten Werbeanlagen sind nicht genehmigt und in dieser Form auch nicht genehmigungsfähig. Die Situation ist mit dem Nutzer erörtert und der Rahmen für genehmigungsfähige Werbeanlagen erläutert worden. Der entsprechende Werbeantrag wird kurzfristig erwartet.)

Ratsherr Dr. Gardemin sagte, auch er habe die Veränderung in der Kurt-Schumacher-Straße wahrgenommen und bat um Information, ob die Kombination von Wettbüros und Wettannahmestellen auch an anderer Stelle zu erwarten sei. Des Weiteren fragte er, ob es alternative Möglichkeiten gebe, dies zu verhindern, wenn es keine baurechtlichen Versagensgründe gebe. Er vermute, dass es auch von der Öffentlichkeit mit Sorge wahrgenommen werde und betrachte es als eine Aufgabe der Politik deutlicher nachzufassen.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass es sich in diesem Fall um eine besondere Konstellation handele. Der Betreiber habe im Erdgeschoss ein Lokal mit räumlichen Verbindungsmöglichkeiten zum ersten Obergeschoss gemietet. Dies sei eine spezielle bauliche Situation, die nicht in jedem Geschäftsraum zu finden sei. Die Verwaltung nehme dies zum Anlass zu prüfen, ob es sich um einen Trend handele und wie diesem möglicherweise entgegenzuwirken sei.

Ratsherr Kelich begrüßte diese Aussage. Seiner Ansicht nach sei diese Situation nicht zufriedenstellend. Man erwarte bei einer Vorgabe, die extra für eine Sache beschlossen wurde, auch die Einhaltung.

Ratsherr Wruck meinte, von Anbieter*innen scheine einen Trick gefunden worden zu sein, städtische Vorgaben auszuhebeln. Das bereite ihm Sorge.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian bat um Prüfung, ob dieses Vorgehen des Nutzers nachträglich verhindert werden könne.

Stadtbaurat Bodemann wies auf das Planungsrecht hin. Demnach dürfe der Gebietscharakter nicht vollständig geändert werden. Ein Kerngebiet, in dem relativ viel möglich sei, dürfe nicht so verändert werden, dass nur noch Wohnen erlaubt werde. Es müsse weiterhin auch Geschäftsnutzung, gewerbliche Nutzung oder Vergnügungsstättennutzung möglich sein. Der Verwaltungsgedanke sei gewesen, in den betroffenen Gebieten die Nutzung in den Erdgeschossen auszuschließen. Dieses sei aufgrund des großen Einflusses einer Präsenz von Spielhallen und Wettbüros im Erdgeschoss auf die Handelslage begründbar. In einem Obergeschoss sei es für den Handel nicht so belastend.

Ratsherr Engelke bat um den aktuellen Sachstand zu einem Landesgesetz, in dem es ein Losverfahren geben sollte.

Herr Zunft erläuterte, dass es sich dabei um die Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag handele. Auf diese Regelung hatten sich alle Bundesländer im Jahr 2012 geeinigt. Dort gehe es um Gesundheitsprävention und um die Verhinderung von Spielsucht. In beiden Fällen sei das Land zuständig. Da an dieser Stelle restriktiv gehandelt werde, gebe es nun vermehrt Anträge auf Wettbüros. Die bisherigen Regelungen in der Innenstadt zu den Spielhallen sind jedoch für Wettbüros nicht gültig. Daher lege die Verwaltung vermehrt Bebauungspläne mit dem Ausschluss von Wettbüros vor.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 15.49 Uhr.


Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin