Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 17.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.12.2018)
Protokoll (erschienen am 29.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 27.03.2019

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 17. Dezember 2018,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.55 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ricken (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Herr Krebs Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement
Frau Rabe Bezirksplanerin
Frau Erdmann Bezirksplanerin
Frau Schröder FB Umwelt und Stadtgrün
Herr Peters FB Wirtschaft
Herr Clausnitzer FB Planen u. Stadtentwicklung

Presse:
Frau Hilbig HAZ

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.11.2018
(öffentlicher Teil) - gesondert übersandt

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.2. Mittel des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-2933/2018)

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Sanierungskommission

6. Informationen über Bauvorhaben

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Unterbringung Alt-Vinnhorst II
(Drucks. Nr. 15-2920/2018)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Kleingartenflächen im KGV Friedenau, Bereich Schulenburger Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2798/2018)

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 mit 3 Anlagen)

8.1.2. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP)
für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

8.1.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410,
1. Änderung - Bodestraße Süd,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/die Grünen

9.1.1. Installation von Fahrradbügeln in der Bunnenbergstraße
(Drucks. Nr. 15-2915/2018)

9.1.2. Installation von Fahrradbügeln im Bereich Kopernikusstraße/ Weidendamm
(Drucks. Nr. 15-2916/2018)

9.1.2.1. Installation von Fahrradbügeln im Bereich Kopernikusstraße/ Weidendamm
(Drucks. Nr. 15-2916/2018 N1)

9.1.3. Verbesserung der Beleuchtung durch den Georgengarten
(Drucks. Nr. 15-2917/2018)

9.1.4. Neue Beleuchtung/Beschilderung für die Fuß- und Radwegeverbindung vom Erlenweg-Vinnhorst zur Voltmerstraße-Hainholz
(Drucks. Nr. 15-2918/2018)

9.1.5. Geplanten Kreuzungsausbau Alt Vinnhorst/Beneckeallee - Höhe Vinnhorster Bahnhof durchführen mit klarer, einfacher Straßenführung sowie Ampelsicherung
(Drucks. Nr. 15-2919/2018)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Änderung der Verkehrsführung und Sicherung der Kreuzung Alt-Vinnhorst/Beneckeallee
(Drucks. Nr. 15-2921/2018)

9.3. der CDU-Fraktion und Bezirksratsherrn Spatzker

9.3.1. Entfernung der auf den Parkplätzen der GS Vinnhorst aufgestellten Fahrradbügel
(Drucks. Nr. 15-2923/2018)

10. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-3018/2018)

11. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.11.2018 (nichtöffentlicher Teil)






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßte die anwesenden Verwaltungsvertreter*innen, insbesondere Frau Erdmann, die neue Stadtplanerin für den Bereich Vinnhorst und Nachfolgerin von Frau Lampe-Fuhst.
Sie stellte sich im Anschluss kurz vor.
Bezirksratsfrau Jagemann zog den TOP 9.1.5. in die Fraktion.
Ratsherr Nicholls zog den TOP 9.2.1. in die Fraktion.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Imbissbetreiber am Weidendamm sorgte sich um die Zukunft seines Geschäftes, da er gehört habe, dass es an dieser Stelle Veränderungen geben werde. Er erkundigte sich, ob das Grundstück verkauft werde, wenn ja, an wen. Er fragte, ob auch ein Erwerb durch ihn denkbar sei. Eine Klärung des Sachverhaltes wurde ihm zugesagt.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.11.2018 (öffentlicher Teil) - gesondert übersandt
Bezirksratsherr Rahabi war der Ansicht, dass sein Wortbeitrag zum Thema Kleingärten unzureichend wiedergegeben sei. Nach entsprechender Korrektur solle die Genehmigung des Protokolls in der nächsten Sitzung erfolgen.

Vertagt

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Ratsfrau Neveling berichtete und erläuterte die Intention für die unter TOP 4.2. zu beschließende Zuwendung.
-Das Protokoll über die Sitzung des Integrationsbeirates ist allen Bezirksratsmitgliedern zugegangen-

TOP 4.2.
Mittel des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-2933/2018)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 15-2933/2018 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig, die Restmittel des Integrationsbeirates Nord aus dem Jahr 2018 für die Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates vorzuhalten.

TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsherr Winter berichtete, dass das Verstetigungskonzept anhand einer Präsentation vorgestellt wurde. Die Übergangszeit bis zum Ende des Sanierungszeitraumes laufe bis zum Jahr 2022. Die Drucksache zur Erneuerung des Spiel- und Stadtgrünplatzes Fenskestraße werde in der ersten Sitzung der Sanierungskommission in 2019 vorgestellt. Es habe entgegen der ursprünglichen Planung zwei Terminverschiebungen bei den Sitzungsterminen gegeben.

TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Rabe berichtete mittels einer Präsentation über verschiedene Bauvorhaben.
-Diese Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt-

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Unterbringung Alt-Vinnhorst II
(Drucks. Nr. 15-2920/2018)

Ratsherr Nicholls trug die Anfrage vor.

Es wurden nun die Möbel für die zweite Flüchtlingsunterkunft in Vinnhorst geliefert, d.h. es kann wohl bald mit einem Bezug gerechnet werden. Der Stadtbezirksrat und Integrationsbeirat Nord arbeiten eng mit den ehrenamtlichen Helfern in den Unterkünften im Stadtbezirk Nord zusammen. Dementsprechend ist es uns wichtig zu erfahren, wer, wann, warum die Leitung von der Unterkunft Alt-Vinnhorst II übernehmen soll, aber es leider gar nicht angedacht ist/war, den politisch vor Ort Agierenden mitzuteilen?


Der Stadtbezirksrat Nord hat dazu nachfolgende Fragen:

1. Ist es richtig, das die Verwaltung bereits Verträge mit European Homecare gemacht hat. Und weil die Institution bereits in Alt-Vinnhorst I tätig ist, der Vertrag nur lediglich erweitert und deshalb keine neue Drucksache notwendig wird?

2. Wenn die Antwort zur Frage 1 – positiv beantwortet wird – fragen wir die Verwaltung, warum man vorab nicht dem Bezirksrat bzw. wenigstens dem Integrationsbeirat Nord eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen hat?

3. Gibt es grundsätzlich keine Regelungen mal Nachfragen über bereits existierende Unterkunftsbetreiber – bei Ehrenamtlichen oder den politisch Aktiven zu eruieren, wie gut die Arbeit vor Ort läuft oder eine Art Zufriedenheitsauskunft zu erstellen?

Herr Kaczmarek erläuterte, dass die Antwort zu dieser Anfrage seitens der Verwaltung vorliege, aber noch nicht endabgestimmt sei und er diese daher nicht vortragen könne.
Dies führte im Gremium zu einigem Unmut und einige Bezirksratsmitglieder äußerten hierüber ihr Unverständnis .

Es wurde vereinbart, dass die Antwort schriftlich nachgereicht und außerdem für die Öffentlichkeit in der nächsten Sitzung mündlich vorgetragen wird.

Die Anfrage wurde zwischenzeitlich schriftlich wie folgt beantwortet:

Es ist richtig, dass die Verwaltung mit der Firma European Homecare den bestehenden Vertrag für den ersten Bauabschnitt der Flüchtlingsunterkunft Alt Vinnhorst geändert hat, sodass nunmehr beide Bauabschnitte der Flüchtlingsunterkunft Alt Vinnhorst als eine Einheit von der Firma betrieben werden.

Eine separate Vergabe der Betreiberleistung für den zweiten Bauabschnitt war nicht möglich. Beide Abschnitte hängen in technischer Hinsicht zusammen (z.B. Brandmeldeanlage). Auch ist der Betrieb als Einheit wirtschaftlicher. Darüber hinaus konnte nur durch eine Vertragsänderung im Verhandlungsweg gleichzeitig die Kapazität des ersten Bauabschnittes reduziert werden. Im ersten Bauabschnitt gab es bisher eine „Doppel-Belegung“ der Zimmer.
Im Rahmen der Vertragsänderung konnte nun dem Wunsch des Stadtbezirksrates
(DS 15-2531/2016) nach einer Einzelbelegung der Zimmer Rechnung getragen werden.

Die gesamte Unterkunft verfügt nun über eine Kapazität von 198 Plätzen. Für die soziale Betreuung sind 5,5 Sozialarbeiter/innen und 0,5 Erzieherinnen / Erzieher vorgesehen. Die neue Laufzeit des Vertrages endet zum 31.10.2020.

Antwort zu Frage 2:

Die Verwaltung ist aus unterschiedlichen Gründen gezwungen, regelmäßig bestehende Verträge zu ändern oder zu ergänzen. In diesen Fällen gibt es keine standardisierte Information der politischen Gremien.
Im vorliegenden Fall hätte eine entsprechende Information des Stadtbezirksrates sichergestellt werden sollen. Dies ist jedoch nicht ausreichend geschehen und soll zukünftig verbessert werden.

Antwort zu Frage 3:

Die Qualität der Arbeit der Betreiber wird von der Verwaltung kontrolliert. Hinweise von Ehrenamtlichen und politisch Aktiven über Missstände nimmt die Verwaltung gerne entgegen und verfolgt diese auch.
Eine Abfrage von subjektiven Zufriedenheitseinschätzungen führt die Verwaltung nicht durch, da solche Einschätzungen bei den Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden können.

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Kleingartenflächen im KGV Friedenau, Bereich Schulenburger Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2798/2018)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.

Mit der Drucksache 2431/2018 möchte die Verwaltung die Kleingartenflächen im
KGV Friedenau, Bereich Schulenburger Landstraße kündigen. Die Begründung ist
u.a. die Bereitstellung der Flächen als Gewerbefläche gemäß B-Plan Nr. 681
Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der B-Plan Nr. 681 von 1975 mit seinen vier textlichen Festsetzungen, teilweise
6-geschossigen Bauweise und Festsetzungen durch Baulinien und Baugrenzen
für eine gewerbliche Nutzung und ohne Angaben zu Lärmimmissionen, ökologischen
Standards und Ausgleichsmaßnahmen noch zeitgemäß?

2. Gehören Wettbüros, Autolackierbetriebe und KFZ Betriebe zu den unter den
textlichen Festsetzungen Nr. 1 (‚Die Gewerbebetriebe sind beschränkt auf Betriebe,
die nur im Mischgebiet im Sinne § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zugelassen
sind‘) aufgeführten sonstigen Gewerbebetrieben und wären sie dort zulässig?

3. Wie viele Betriebe haben bereits Interesse an einer Nutzung der Flächen bekundet?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort zu 1:
Ja. Der hier in Rede stehende Bebauungsplan hat Rechtskraft und ist geeignet, die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu steuern. Es besteht aus Verwaltungssicht kein Planerfordernis. Eine Feinsteuerung zu einzelnen Nutzungen kann , da es sich um städtische Flächen handelt, im Rahmen von Grundstückskaufverträgen erfolgen.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass angrenzend an die Siedlungslage Vinnhorst der Bereich der Trasse Kabelkamp weiter freigehalten wird (siehe hierzu auch Masterplan Mobilität 2025 aus 2010). Diese Fläche soll als Fuß- und Radwegeverbindung ausgebaut werden. Dieser Abstand bildet einen Lärmschutz für das Wohngebiet. Die freiwerdenden festgesetzen gewerblichen Flächen stehen für eine dreigeschossige Bebauung zur Verfügung. Bei einem Planänderungsverfahren würden im Übrigen keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein, weil hier bereits Baurechte bestehen.

Antwort zu 2:
In einem Gewerbegebiet wären die genannten Nutzungen planungsrechtlich zulässig. Die Einschränkung, die der Plan vorsieht, zielt auf die Verträglichkeit in Bezug auf Immissionsschutz (Lärm, Geruch u.a.) ab. Betriebe, die sich dort niederlassen müssen nachweisen, dass sie hinsichtlich ihres Verträglichkeitsgrades Mischgebietswerte einhalten. Diese Festsetzung dient dem Schutz der angrenzenden Wohnbebauung Vinnhorst. Aus dieser Festsetzung kann sich je nach Betrieb ggf. die Unzulässigkeit der genannten oder ähnlichen Nutzungen in einem Baugenehmigungsverfahren ergeben. Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet nur bis zu einer bestimmten Größe zulässig.

Antwort zu 3:

Es haben noch keine Unternehmen Interesse an einer Nutzung der Flächen bekundet, da bisher keine Vermarktung der Flächen begonnen wurde, d.h. es ist nicht bekannt, dass die Flächen von Unternehmen gewerblich genutzt werden können.

Die aktuelle hohe Nachfrage- und Marktsituation für Gewerbegrundstücke in Hannover lässt keine Schwierigkeiten der Vermarktung nach einer Entwicklung erkennen.

Ratsherr Nicholls fragte, ob die Information stimme, dass eine Kündigung des Geländes bereits zum Jahr 2025 erfolgt sei.
Frau Schröder erläuterte, dass diese Fläche bereits im Kleingartenkonzept als aufzugebende Fläche verzeichnet sei. Das Kleingartenkonzept sei für den Zeitraum 2016 bis 2025 angelegt, dies gebe den Rahmen vor. Der Hintergrund für die beabsichtigte Kündigung der Fläche zum Ende des nächsten Jahres sei, dass die Stromversorgung dann nicht mehr sichergestellt werden könne. Eine Abfrage des FB Umwelt und Stadtgrün bei der Stadtplanung und dem FB Wirtschaft habe ergeben, dass die Fläche entwickelt werden könne.
Bezirksratsherr Winter fragte, ob dies auch bedeute, dass sich Wettbüros und Spielhallen ansiedeln könnten. Herr Kaczmarek bestätigte, das kleinere Vergnügungsstätten möglich wären.
Bezirksratsherr Winter äußerte, ob es nicht günstiger wäre mit einer Bebauungsplanänderung so etwas auszuschließen, bevor man den Kleingärtnern kündigen würde.
Frau Rabe sagte, man unterscheide zwischen kerngebietstypischen Vergnügungsstätten und den sog. Kleineren.
Diese würden eine Größe von maximal 100 m² haben.
In diesem Gebiet seien nur die Kleineren zulässig. Aber da es sich um ein städtisches Grundstück handele und die Vermarktung selbst durchgeführt werde, seien dadurch mehr Steuerungsmöglichkeiten als über ein Bebauungsplanverfahren gegeben. Daher sehe sie kein Planerfordernis.
Herr Peters ergänzte, dass die Stadt Hannover bisher noch kein Grundstück für eine Spielhallennutzung verkauft habe. Auch lege die Stadtverwaltung in den Kaufverträgen die Nutzung fest. Der Verkauf eines Grundstücks an dieser Stelle für eine Spielhallennutzung könne ausgeschlossen werden.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache auf.

Ratsherr Nicholls sagte, er erhoffe sich nun Antworten auf die Fragen, die in der letzten Sitzung von der Verwaltung nicht beantwortet werden konnten.
Ratsherr Klapproth ergänzte, in der letzten Sitzung sei die Rede von einem Filetstück gewesen. Dies erschließe sich ihm nicht. Er fragte, warum gerade dieses Stück vermarktet werden solle.
Herr Peters erläuterte aus Sicht der Wirtschaftsförderung, dass 2/3 der städtischen Einnahmen aus Gewerbesteuereinahmen stammen würde. Daher beschäftige sich die Wirtschaftsförderung mit der Entwicklung und Veräußerung von Gewerbeflächen. In großen Städten wie auch in der Stadt Hannover gebe es eine Konkurrenz um Flächennutzung. Freizeit, Wohnen und Gewerbe seien alles Nutzungen, die auf beschränktem Raum nur einmal stattfänden. Laut Katasterdaten habe die Stadt Hannover zur Zeit einen Umsatz von 17 Hektar Gewerbeflächen, in den Vorjahren habe der Gewerbeflächenumsatz bei 11 Hektar gelegen. Nach aktuellen Zahlen gebe es nur noch Reserveflächen, die für weniger als ein Jahr ausreichen würden.
In dem im Jahr 2012 aufgelegten Gewerbeflächenkonzept wurde festgelegt, dass Hannover gewerblich nicht in der Fläche wachsen solle, sondern der Flächenbedarf von Unternehmen in einer Innenentwicklung sichergestellt werden solle. Flächen, für die Planungsrecht bestehe, können nutzbar gemacht werden. So eine Situation sei an der Schulenburger Landstraße gegeben.
Planungsrecht sei vorhanden und keine aufwändigen Verfahren mehr durchzuführen.
Dazu käme die Aussage von enercity, dass die Versorgung der Gärten mit Strom nur noch mit neuen langfristigen Investitionen sichergestellt werden könne.
Der Rat der Stadt habe durch den Beschluss des Gewerbeflächenkonzepts den Auftrag erteilt, sich mit solchen Flächen zu beschäftigen.
Die angrenzenden Brachflächen gehören einem privaten Eigentümer, dieser sei nicht bereit zu verkaufen. Also habe die Stadt keinen Einfluss auf die Nutzung dieser Flächen. Daher sei die Stadt darauf angewiesen, ihre eigenen Flächen für unternehmerische Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Ratsherr Klapproth sagte, die Ausführungen seien durchaus einleuchtend. Er verwies aber auf die seit 12 Jahren andauernden Bemühungen, den Hainhölzer Markt zu entwickeln und immer sei es noch nicht umgesetzt worden.
Die wirtschaftliche Betrachtung sei rechtlich in Ordnung, aber er bat um Prüfung, ob diese kleine Fläche gegen alle Widerstände der Menschen unbedingt benötigt werde.
Wenn die Entwicklung der Fläche ähnlich lange dauere wie am Hainhölzer Markt, könnten die Menschen noch länger ihre Kleingärten behalten.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, diese Ecke alleine würde sich zur Entwicklung gar nicht lohnen.

Bezirksratsherr Abend führte aus, dass man die Aussage von enercity bezüglich der schwierigen Stromversorgung nicht als Kündigungsgrund nehmen sollte, sondern hierzu auch den Kleingärtnern eine Eigenverantwortung zubilligen müsse, wie sie damit umgehen. Wenn das Kleingartenkonzept auch keinen genauen Kündigungstermin vorgebe, sei dies auch eine Position, die noch einmal diskutiert werden müsse.

Herr Peters wies darauf hin, dass man die Ansiedlung von Einzelhandel zur Belebung von Flächen z.B. am Hainhölzer Markt nicht mit der Veräußerung von Gewerbeflächen an Unternehmen vergleichen könne. An der Stelle ginge es um wohnortnahe Versorgung, das hieße man brauche keinen großen Investor, sondern es ginge um die Ansiedlung z.B. von Dienstleistern und Handwerkern. In den letzten Jahren habe man 40 Hektar potentielle Gewerbefläche für Wohnnutzung "verloren". Wegen der großen Nachfrage käme man mit der Nutzbarmachung von Flächen im Innenbereich nicht hinterher.

Bezirksratsherr Ricken fragte nach den Kosten für einen Stromanschluss, damit die Nutzung bis zum Jahr 2025 gewährleistet sei. Bei einer künftigen Ansiedlung von Kleinbetrieben sei auch eine Stromversorgung notwendig, wieso könne man dies nicht jetzt schon realisieren. Er könne sich vorstellen, dass die Kleingärtner bereit seien, das zu zahlen.
Ratsherr Nicholls fragte die Verwaltung, ob in Kleingärten eine Wohnnutzung unzulässig sei. Dies wurde von Frau Schröder bestätigt.
Er erkundigte sich, wie die Verwaltung damit umginge, was wäre die Konsequenz wenn dort Wohnnutzung stattfinde.

Bezirksratsherr Winter sagte, der Wirtschaftsförderung läge sicherlich eine Liste von Interessenten für Gewerbegrundstücke vor. Er erinnerte an einen kleinen Grundstücksstreifen im Bereich des Hauptgüterbahnhofes welches von aurelis für Handwerker angeboten wurde. Bisher habe sich dort nichts getan. Er erkundigte sich wie hoch die tatsächliche Nachfrage in diesem Bereich sei.
Da sich die angrenzenden Grundstücke im Privatbesitz befinden, fragte Herr Winter nach, ob die Stadt Hannover ggfs. dort ein Eingreifen erwäge, da Eigentum verpflichte.
In Hamburg seien seines Wissens nach solche Instrumente angewandt worden.

Bezirksratsherr Schrank sagte, das Hauptproblem sei, dass die Betroffenen nicht gefragt, bzw. informiert worden seien. Herr Rädecker hätte alles in Eigenregie mit dem Rat abgestimmt. Wenn die Betroffenen beteiligt worden seien, hätte auch eine Bereitschaft signalisiert werden können die Kosten für den Stromanschluss zu übernehmen. Außerdem habe der Rat das Kleingartenkonzept damals unter der Prämisse der notwendigen Schaffung von Wohnraum beschlossen, es sei nicht um Gewerbeflächen gegangen.

Herr Peters erläuterte zu den gestellten Fragen, das die Fläche neu erschlossen werden müsse und die Grundstückskäufer sämtliche Kosten der Erschließung, auch der Stromversorgung, zu tragen hätten. Auch wenn die Stromanschlüsse für die jetzige Einfamilienhausnutzung wiederhergestellt würden, müsse man bedenken, dass es keine Aufgabe der Stadt sei, über Pachtland Flächen für eine derartige Nutzung günstig zur Verfügung zu stellen.
Zum angesprochenen Grundstück am Hauptgüterbahnhof sagte er, dass die Fläche von aurelis mit einem mehrgeschossigen Bürogebäude bebaut werde und nach Abschluss der Projektentwicklung eine Veräußerung geplant sei.
Er führte aus, das Instrument, um in Nachbargrundstücke einzugreifen, sei das Planungsrecht. Bei Verkauf eines Grundstückes könne die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben.
Eine Enteignung von Privaten sei nicht möglich für diese Zwecke. Hamburg habe eine entsprechende Satzung erlassen mit dem Ziel, die Spekulation mit Grundstücken zu vermeiden und erträgliche Marktpreise zu sichern. Es müsse ein entsprechender Passus in die Grundstückskaufverträge eingearbeitet werden.
Bisher sei diese Satzung in Hamburg nur in einem Fall angewandt worden.
In Niedersachsen gebe es so etwas bisher nicht.
Herr Peters führte aus, dass durchaus auch auf Basis des Kleingartenkonzeptes Kleingartenflächen einer gewerblichen Nutzung zugeführt wurden, Beispiel Medizinische Hochschule Hannover.
Frau Schröder sagte, man wisse, dass vier Kleingärten dauerhaft bewohnt werden. Es gebe entsprechende Einträge im Meldeverzeichnis. Man habe Kontakt mit den jeweiligen Pächtern aufgenommen. Es haben keine Kaufverträge vorgelegt werden können, ebenso habe es keinerlei Baugenehmigungen gegeben.
Es gebe auch keine Grundbucheinträge, die Grundstücke wurden frei von Rechten und Pflichten Dritter erworben.

Die Pachtverträge seien um die Jahrtausendwende herum abgeschlossen. Nach sorgfältiger Prüfung gehe der FB Umwelt und Stadtgrün davon aus, dass diese Wohnverhältnisse illegal seien. Zu den entstehenden Kosten zur Stromversorgung sei von enercity eine Investitionssumme von rund 90.000 € genannt worden, dies entspräche einem Kostenanteil von 5.000 € pro Garten.
Bezirksbürgermeisterin Geschke fragte nach, mit wem die Stromverträge geschlossen wurden.

Frau Schröder erläuterte, es handele sich um Altverträge über Freileitungen, die nach dem zweiten Weltkrieg zur Versorgung der Bevölkerung errichtet wurden, die in Nachkriegszeiten auch in Gärten wohnte. enercity sei nach einem neuen Energiewirtschaftsgesetz nicht mehr verpflichtet, diese alten Leitungen zu warten bzw. in Stand zu setzen. Diese Freileitungen werden sukzessive abgeschaltet. Bezüglich dieser Freileitungsnutzer, die dem Bezirksverband beigetreten sind, wurde im Rahmen des Kleingartenkonzeptes auf die Problematik hingewiesen. Zwischen enercity, der Stadt Hannover und dem Bezirksverband der Kleingärtner habe es bezüglich der Verstromung einen Kompromiss gegeben. Die Wiederverstromung gegen eine geringe finanzielle Einlage der Kleingärtner werde befürwortet. Allerdings gelte dies nur für dauerhaft zur Kleingartennutzung ausgewiesenen Flächen, nicht für Flächen, die als Gewerbe- oder als Straßenfläche ausgewiesen seien.

Es entstand eine längere Diskussion über das weitere Verfahren. Ob die Drucksache, wie von der CDU Fraktion gewünscht, erneut in die Fraktionen gezogen werden könne.
Herr Krebs führte aus, dass die Drucksache bereits einmal in die Fraktionen gezogen worden sei, somit das zweite Mal auf der Tagesordnung stehe und laut Geschäftsordnung des Rates der Bezirksrat als angehört gelte und die Drucksache weiter in das Verfahren gehe. Der in der Beratungsfolge nachfolgende Ausschuss könne entscheiden, ob er die Anregungen des Bezirksrates abwarten wolle oder nicht.
Das Gremium diskutierte die Möglichkeit einer formalen Behandlung bzw. nur eine Kenntnisnahme der Drucksache.
Bezirksratsherr Rahabi sprach sich dafür aus, ein klares Signal zu senden und diese Drucksache abzulehnen. Man könne sich dann dafür einsetzen, dass von den Fraktionen auf Ratsebene eventuell noch eine andere Lösung gefunden werde.
Ebenso äußerte sich Bezirksratsherr Spatzker, der eine klare Ablehnung befürwortet.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, alle in dieser Sitzung gestellten Fragen seien beantwortet worden. Die CDU-Fraktion nahm davon Abstand, die Drucksache in die Fraktion zu ziehen.

Sodann lehnte der Bezirksrat mit 0 Stimmen dafür, 18 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen die vorliegende Beschlussdrucksache ab.

TOP 8.1.2.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)
Bezirksbürgermeisterin Geschke begrüßte Herrn Clausnitzer, der für Fragen
zur Verfügung stehe.
Bezirksratsherr Ricken bezog sich auf den als ruhiges Gebiet ausgewiesenen Georgengarten und fragte, welche Auswirkungen dies habe, speziell im Hinblick auf dort stattfindende Veranstaltungen wie Feuerwerkswettbewerb und Konzerte der Chopin Gesellschaft.
Bezirksratsherr Dr. Huneke fragte, ob es sich bei der Heruntersetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen um eine globale Idee handele.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja fasste die aus ihrer Sicht im LAP getroffenen Hauptaussagen zusammen und sagte, es würden sehr alte Maßnahmen aufgeführt, es seien sehr wenig neue Maßnahmen enthalten. Es sei die Heruntersetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Marienstraße und der Friedrich-Ebert-Straße vorgesehen. Es werde festgestellt, dass der Hauptlärm vom KFZ Verkehr komme und es sollen Lärmschutzfenster eingesetzt werden. Wobei diese nicht dazu beitrügen, den Lärm zu reduzieren. Es würden keine Aussagen über den zeitlichen Horizont getroffen . Es stehe wenig drin, was wirklich gemacht werden soll.
Bezirksratsherr Schön stellte die Frage, wie wahrscheinlich die Option zur Erweiterung der Umweltzone durch eine neue Plakette sei.

Herr Clausnitzer erläuterte, dass nach EU-Recht die Stadt verpflichtet sei, ruhige Gebiete auszuweisen. Bei den hierzu angestellten Überlegungen habe man den Georgengarten und z.B. die Eilenriede genannt. Der LAP übernehme bereits bestehende Restriktionen, d.h. der Georgengarten sei bereits als Grünfläche geschützt, werde nur zusätzlich als ruhiges Gebiet aufgenommen. Die bisherigen nachbarschaftlichen Nutzungen werden weiter uneingeschränkt stattfinden können.
Bei der Festlegung von Tempo 30 handele es sich nicht um eine flächendeckende Ausweitung. Es handele sich um einen Modellversuch des Landes Niedersachsen.
Das Land habe die Stadt Hannover aufgefordert sich zu beteiligen. Die beiden höchstbelasteten Straßen wurden benannt. In diesem Rahmen werde eine Untersuchung durchgeführt, wie sich diese Maßnahme auswirken werde. Lärm, Luftreinhaltekriterien und die Verkehrssicherheit seien hier die wesentlichen Themen. Die Chancen, dass Hannover mit diesen beiden Straßen an diesem Programm teilnehme, seien relativ hoch.
Es wurden eine ganze Reihe von Maßnahmen im LAP ausführlich dargestellt.
Massive Maßnahmen zur Luftreinhaltung laufen, damit verbunden auch Schadstoffreduzierungen mit gleichzeitiger Lärmreduzierung. Konkret werde der LAP für fünf Jahre aufgestellt. Zuletzt 2012/2013, nun erfolge die Fortschreibung.
Für die Einführung einer Umweltplakette sei eine bundesrechtliche Entscheidung erforderlich. Sollte diese getroffen werden, werde die Stadt Hannover diese sofort umsetzen.

Bezirksratsherr Winter schlug vor, den vorliegenden Lärmaktionsplan nur formal zu behandeln. Dieser Plan suggeriere Aktion, davon wäre ihm aber zu wenig enthalten und auch seien keine konkreten Maßnahmen für den Bezirk Nord aufgeführt.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja bezog sich auf die Aussage im LAP, in der Geschwindigkeitskontrollen als ungeeignete Maßnahme eingestuft wurden, da dadurch keine dauerhafte Wirkung erzielt werde.
Herr Clausnitzer unterstrich, dass damit gemeint sei, dass dadurch keine dauerhafte Lärmreduzierung zu erzielen sei.
Bezirksratsherr Ricken schlug vor, auch die Kopernikusstraße als Tempo 30 Zone vorzusehen.
Herr Clausnitzer erläuterte, im Hauptverkehrsstraßennetz gelte im Regelfall die Geschwindigkeit von 50 km/h. Wenn man in Einzelfällen davon abweiche, gerate man u.U. in Konflikte mit der oberen Straßenverkehrsbehörde des Landes.
Bezirksratsherr Rahabi fragte, ob angemeldete Musikveranstaltungen im Georgengarten weiterhin möglich seien. Herr Clausnitzer erklärte, dass der LAP dort nicht eingreife. Solche Veranstaltungen würden aufgrund der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigt.

Sodann nahm der Bezirksrat Nord die Drucks. Nr. 2688/2018 zur Kenntnis.

1) dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (Anlage) zuzustimmen und

2.) die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

-formal behandelt-

TOP 8.1.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2914/2018 mit 3 Anlagen)
Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache auf.
Bezirksratsherr Winter erinnerte an die in 2017 vorgelegte Verkaufsdrucksache bezüglich des westlichen Grundstückes und fragte, ob der damalige Investor noch bereit stehe, da nun erst die Änderung des Bebauungsplanes erfolge.
Frau Rabe erläuterte, dass für beide Eckgrundstücke der Bebauungsplan von einem Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werde.
An beiden Seiten gebe es Eigentümer die an Wohnungsbau interessiert seien.
Der von Herrn Winter angesprochene Investor sei weiterhin vorhanden, es liefen Abstimmungsgespräche. Das Vorhaben habe sich auch dadurch verzögert, da erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden mussten.

Herr Drenske fragte bezüglich des Engelbosteler Dammes 112 nach dem Stand des verfahrens. Es habe vor längerer Zeit die Ankündigung des Baus von Mikroappartements gegeben. Frau Rabe bestätigte, dass dies weiterhin die aktuelle Planung sei. Aber nach der bisherigen Mischgebietsfestsetzung war Wohnen so nicht umsetzbar. Die Änderung des Planungsrechts muss zunächst erfolgen. In Bezug auf den Achtungsabstand (Störfallsituation) zur VSM war auch ein Gutachten zu erstellen, dies liege nun ebenfalls vor.
Bezirksratsherr Winter fragte, warum man dieses Verfahren nicht schon zum damaligen Zeitpunkt eingeleitet habe.
Frau Rabe erläuterte, dass sich die damaligen Planungen des Investors zunächst auf eine vorübergehende Flüchtlingsunterbringung bezogen habe.
Nun sei aber eine dauerhafte Wohnbebauung geplant, diese könne in einem Mischgebiet nicht realisiert werden.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1410, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
  1. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/die Grünen

TOP 9.1.1.
Installation von Fahrradbügeln in der Bunnenbergstraße
(Drucks. Nr. 15-2915/2018)
Ratsfrau Neveling brachte den Antrag ein.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Höhe des neugestalteten Spielplatzes an der Bunnenbergstraße an geeigneten Stellen Fahrradbügeln zu installieren.

TOP 9.1.2.
Installation von Fahrradbügeln im Bereich Kopernikusstraße/ Weidendamm
(Drucks. Nr. 15-2916/2018)

Bezirksratsherr Winter brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Auf Vorschlag von Bezirksratsfrau Jagemann einigte man sich auf die textliche Ergänzung der Abstimmung der Standorte mit dem Bezirksrat.
Die entsprechende Neufassung dieses Antrages wurde einstimmig beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich Kopernikusstraße/ Ecke Weidendamm an geeigneten Stellen Fahrradbügeln zu installieren in Abstimmung mit dem Bezirksrat Nord.

TOP 9.1.3.
Verbesserung der Beleuchtung durch den Georgengarten
(Drucks. Nr. 15-2917/2018)

Bezirksratsherr Abend brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verbesserung der Beleuchtung im Georgengarten im Bereich der Fuss- und Radwegebeziehung Nordstadt/Linden-Nord vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere die Beleuchtung an den Unterführungen des Bremer Damms wiederherzustellen bzw. geeignet zu ergänzen. Zusätzlich ist zwischen dem Ende der Beleuchtung auf dem Wickopweg ein Lückenschluss zu den Haltestellen Schneiderberg und/oder Leibniz Universität zu erschließen.

TOP 9.1.4.
Neue Beleuchtung/Beschilderung für die Fuß- und Radwegeverbindung vom Erlenweg-Vinnhorst zur Voltmerstraße-Hainholz
(Drucks. Nr. 15-2918/2018)
Ratsherr Nicholls brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue, durchgehende Beleuchtung für die Fuß- und Radwege-Verbindung vom Erlenweg-Vinnhorst zur Voltmerstr.-Hainholz zu installieren. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, Richtungs- und Ortsangabenschilder aufzustellen.


TOP 9.1.5.
Geplanter Kreuzungsausbau Alt Vinnhorst/Beneckeallee - Höhe Vinnhorster Bahnhof durchführen mit klarer, einfacher Straßenführung sowie Ampelsicherung (Drucks. Nr. 15-2919/2018)

Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtteil Vinnhorst die Kreuzungssituation Alt-Vinnhorst
und Beneckeallee (Kreuzungsabschnitt K14 mit Beneckeallee K13) neu aufzubauen. Anzulegen ist eine Fahrspur für Alt-Vinnhorst in Richtung Vinnhorst und Ampelsicherungen, damit die Beneckallee und auch Alt-Vinnhorst als Fußgänger zu überqueren sind.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.2.

der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.

Änderung der Verkehrsführung und Sicherung der Kreuzung Alt-Vinnhorst/Beneckeallee (Drucks. Nr. 15-2921/2018)



Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion und Bezirksratsherrn Spatzker

TOP 9.3.1.
Entfernung der auf den Parkplätzen der GS Vinnhorst aufgestellten Fahrradbügel
(Drucks. Nr. 15-2923/2018)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Abend erklärte, die Aufstellung der Fahrradbügel wäre in Absprache mit der Schule erfolgt, daher könne seine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen.

Sodann lehnte der Bezirksrat mit 8 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen diesen Antrag ab.

TOP 10.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-3018/2018)
Bezirksbürgermeisterin Geschke verlas die entsprechenden Zuwendungen gemäß des Antrages aus Drucks. Nr. 15-3018/2018.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Nordstadt-Konzerte e.V., Klassisches Konzert
Christuskirche in Kooperation mit der Lutherschule, 1.000,00 €
WTM e.V., Anschaffungen für Datenschutz, 1.400,--€
Die Falken, Zelte für Jugendfreizeiten, 1.000,--€
AWO Carré Spierenweg, Projekt Multifunktionsraum, 3.900,--€

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
Herr Kaczmarek informierte über die durch die Verlegung der Sitzungen der Sanierungskommission Hainholz notwendig gewordenen Terminverschiebungen der Sitzungen des Integrationsbeirates Nord. Die Sitzungen des Integrationsbeirates Nord finden nun am 06.03.2019 und 08.05.2019 jeweils ab 18.00 Uhr im Kulturhaus Hainholz statt. Er legte Interkulturelle Jahreskalender für 2019 zum Mitnehmen bereit.
Ebenfalls gab er den Hinweis auf die Möglichkeit, dem Unterstützerkreis für Flüchtlinge (www.uf-hannover.net) Spenden zukommen zu lassen. Diese Gelder würden die Arbeit der Nachbarschaftskreise Nord sehr unterstützen.
Am 15.01.2019 werde im Neuen Rathaus eine Beteiligungswerkstatt im Hinblick auf Beteiligung auf Bezirksratsebene stattfinden. Eine Einladung werde hierzu noch versandt.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um
20.50 Uhr.


Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin