Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 17.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.12.2018)
Protokoll (erschienen am 23.01.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 10.01.2019

PROTOKOLL

22. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 17. Dezember 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Bezirksratsherr Dr. Ramani) (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Dr. Schinkel

Verwaltung:
Herr Dr. Leidinger Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
(Frau Göttler) Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Petition von Herrn Rudolf Binder, Fliederweg 13 A, 31832 Springe gem. Art. 17 Grundgesetz
(Drucks. Nr. 15-2804/2018)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

5.2. Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Gebäudekomplex am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 2705/2018)

5.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2864/2018 mit 3 Anlagen)

9.1.4. Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd - Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 15-2931/2018)

5.4. Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 N1 mit 4 Anlagen)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung für IKJA e.V. für das Projekt "Paten-Initiative"
(Drucks. Nr. 15-2939/2018)

6.2. Zuwendung Geschenkregal
(Drucks. Nr. 15-2940/2018)

6.3. Zuwendung für Schließfächer
(Drucks. Nr. 15-2941/2018)

6.4. Zuwendung Legendenschilder Friesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2942/2018)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Entfernung Litfaßsäule
(Drucks. Nr. 15-2924/2018)

8.1.1.1. Entfernung Litfaßsäule
(Drucks. Nr. 15-2924/2018 N1)

8.1.2. Unterstützung/Hilfeleistung für Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2925/2018)

8.1.3. Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2926/2018)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Verkehrszählung in der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2935/2018)

8.3. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

8.3.1. Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
(Drucks. Nr. 15-2937/2018)

8.3.1.1. Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
(Drucks. Nr. 15-2937/2018 N1)

8.3.1.2. Änderungsantrag zur DS Nr. 15-2937/2018 Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
(Drucks. Nr. 15-3011/2018)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Bike-Flash
(Drucks. Nr. 15-2928/2018)

9.1.2. Außenlautsprecher
(Drucks. Nr. 15-2929/2018)

9.1.3. Cravatzo-Uhr
(Drucks. Nr. 15-2930/2018)

9.1.5. Reinigungsintervall an der Außenstelle der Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-2932/2018)

9.2. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

9.2.1. Hundekot – Sperrung des Gartenfriedhofes für Hunde
(Drucks. Nr. 15-2938/2018)

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.09.2018

10.2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 22.10.2018

10.3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 19.11.2018

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung von Protokollen

11.1. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 22.10.2018

11.2. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 19.11.2018

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 22. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass TOP 9.1.4. vor TOP 5.4. verlesen und TOP 8.1.1.1. eingefügt werde. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Herr Bingemer teilte mit, dass er Gewerbetreibender aus der Oststadt sei. Sein Gewerbebetrieb bestehe im nächsten Jahr seit 30 Jahren. Er bemängelte eine schlechte Ampelschaltung im Stadtbezirk Mitte. Kunden, die von außerhalb kommen, würden sich regelmäßig beschweren, weil ein flüssiges Fahren nicht möglich sei. Er fragte, wann die Ampelschaltung im Stadtbezirk Mitte optimiert werde. In dem Dreieck Berliner Allee/CellerStraße, in den Straßen Friesenstraße/Kronenstraße/Angerstraße sei das Straßennetz in einem desaströsen Zustand. Im Winter würden immer wieder neue Löcher aufbrechen, die lediglich mit einer Schippe Teer zugeschüttet werden. Er wollte wissen, wann es eine Sanierung der benannten Straßen geben werde.
Frau Roth sagte, dass sie keine abschließende Antwort geben könne. Sie werde sich die Adresse notieren und sagte eine Antwort zu. Sie fragte nach, um welche Kreuzungsbereiche es gehe. Die Straßen habe sie sich bereits notiert.

Herr Bingemer antwortete, dass es um die Kronenstraße, die Angerstraße, die Friesenstraße und die Hallerstraße gehe.

Bezirksratsherr Kriwall bat darum, dass der Bezirksrat die Informationen ebenfalls zugeleitet bekomme.

Frau Roth sagte eine Weiterleitung zu.

Herr Hilbers teilte mit, dass er Anwohner der Hainhölzer Straße sei. Die Bewohnerparkzone in dem Bereich werde immer wieder von Besuchern des Astor und der umliegenden Lokale missachtet. Die Anwohner haben gerade Freitags- und Samstagsabend Probleme trotz der kostenpflichtigen Bewohnerparkausweise einen Parkplatz zu finden. Er hatte diesbezüglich eine schriftliche Beschwerde geschickt. Er sei davon ausgegangen, dass die Beschwerde an den Bezirksrat weitergeleitet worden sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass die Beschwerde an die entsprechenden Fachbereiche der Verwaltung weitergeleitet worden sei. Sobald als möglich werde es eine Rückmeldung geben. Zum aktuellen Stand könne heute keine Aussage getroffen werden.

Herr Hilbers meinte, dass auch in dem Bereich um die Jacobistraße darüber nachgedacht werde, Bewohnerparkplätze einzurichten. Er hielt das für sinnvoll. Es müsse dann aber auch dafür gesorgt werden, dass die Anwohner dort parken können. Es müsse ebenfalls geguckt werden, wie viele PKW pro Haushalt existieren. Teilweise gäbe es zwei bis drei PKW pro Haushalt, von denen einige selten genutzt werden. Diese blockieren aber Parkplätze.

Bezirksratsherr Hoffmann erläuterte, dass es pro Anwohner nur einen Bewohnerparkausweis gäbe. Habe man mehrere PKW, könne nur eines in der Bewohnerparkzone geparkt werden.

Bezirksratsfrau Stock bat darum, das Beschwerdeschreiben an den Bezirksrat weiterzuleiten.

Frau Stricks teilte mit, dass ihr die Mail nicht vorliege. Sie werde Frau Göttler entsprechend informieren und um Weiterleitung bitten.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass ihre Fraktion einen Antrag in Bezug auf Maßnahmen zum Parken im Stadtbezirk Mitte gestellt habe. Derzeit gäbe es noch kein Gesamtkonzept. Ein Konzept sei aber in Arbeit. Das Bewohnerparken sei ein wichtiger Punkt, der aufgenommen werden müsse. Hannover habe mit dem ruhenden Verkehr große Probleme. Der Rat gehe dieses Thema gerade an. Sie trug vor, dass sie ein großes Interesse daran habe, Lösungen zu finden.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass vor ca. zwei Jahren mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung intensive Gespräche geführt worden seien zur Situation am Weißekreuzplatz und im Nicolaiviertel. Eine der Folgen der Gespräche sei auf Veranlassung des Oberbürgermeisters die Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes gewesen, um mit mehr Personal solche Missstände angehen zu können. Fraglich sei, ob die Maßnahmen ausreichend seien. Gerade in den Abendstunden sei wohl eine höhere Kontrolldichte sinnvoll, damit eine Missnutzung der Stellflächen nicht erfolge. Er verwies auf das Parkhaus am Astor, dass nicht immer voll belegt sei.

Herr Hilbers berichtete, dass es eine Zeitlang mal eine konzertierte Aktion gegeben habe und sehr stark kontrolliert worden sei. Das habe zunächst auch geholfen. Die Situation sei jetzt aber wie zuvor. Er meinte, dass man es bei der Höhe des Ordnungsgeldes von zehn Euro belassen könne. Es müsse aber drei Stunden später noch mal geguckt werden und ein weiteres Ordnungsgeld von 30 Euro hinzugefügt werden, falls der PKW dort immer noch parke. Zehn Euro seien zu gering, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Den Ordnungsdienst sehe er immer nur tagsüber. Tagsüber gäbe es aber keine Probleme. In den späten Nachmittags- und Abendstunden seien mehrmalige Kontrollen erforderlich. Die vorhandenen Vorschriften müssen durchgesetzt werden und dafür gesorgt werden, dass Recht und Ordnung herrsche. Die Vorschriften können sonst auch abgeschafft werden. Gäbe es Bewohnerparkzonen, müsse dafür gesorgt werden, dass die Bewohner dort auch parken können. Er wies auf ein Verwaltungsgerichtsurteil von 2014 aus Köln hin, das zum Inhalt habe, dass auch in Bewohnerparkzonen abgeschleppt werden dürfe, wenn dort falsch geparkt werde. Bewohner von Bewohnerparkzonen haben ein Recht, dort zu Parken und dürfen nicht von Fremdparkern behindert werden. In dem Urteil stehe zudem, dass die Fremdparker die Kosten des Abschleppens zu tragen haben. Er schlug vor, die Einmündung von der Nicolaistraße in die Herschelstraße wieder in beide Richtungen als befahrbar zu erklären. Um zu vermeiden, dass die Nicolaistraße dadurch zur Durchgangsstraße werde, könne die Nicolaistraße zwischen Postkamp und Nordfelder Reihe zur Einbahnstraße gemacht werden. Die Möglichkeit von der Herschelstraße in die Nicolaistraße einfahren zu könne, biete bei starkem Verkehrsaufkommen für ihn die Möglichkeit schneller nach Hause zu kommen. Zurzeit könne er nur über Celler Straße und Nikolaistraße oder über Arndtstraße und Hainhölzer Straße bzw. Striehlstraße nach Hause fahren. Diese Möglichkeiten dauern länger oder bedeuten einen Umweg. Als die Celler Straße umgebaut worden sei, sei die Zufahrt in die Nicolaistraße eine Zeitlang gesperrt und diese dafür über die Herschelstraße erreichbar gewesen. Ein Verkehrschaos sei dadurch nicht entstanden. Die einseitige Sperrung der Nicolaistraße solle dem Schutz der Radfahrer dienen. 100 Meter weiter zweige die Karolinenstraße ab. Dort gäbe es keine Schutzmaßnahmen. Das Viertel müsse erreichbar sein, ohne dass man in die Staubereiche um die Innenstadt fahren müsse.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass die Nicolaistraße mal in beide Richtungen befahrbar gewesen sei. Aus der Bewohnerschaft des Viertels haben sich viele beschwert, weil die Nicolaistraße als Durchgangsstraße genutzt worden sei. Er ging davon aus, dass es diese Beschwerden wieder geben werde, wenn die Straße beidseitig befahrbar wäre. Im Bezirk gäbe es außerdem viele Beschwerden wegen rumkreisenden PKW, der Shisha-Bars und des Park-Such-Verkehrs. Aus den genannten Gründen sei die Nicolaistraße zur Einbahnstraße gemacht worden. Er hielt die Umsetzung des Wunsches für problematisch.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Vertagt

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Petition von Herrn Rudolf Binder, Fliederweg 13 A, 31832 Springe gem. Art. 17 Grundgesetz
(Drucks. Nr. 15-2804/2018)

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wollte wissen, wer der Adressat der Petition gewesen sei und warum die Verwaltung darauf antworte.

Frau Stricks antwortete, dass die Petition an den Oberbürgermeister gerichtet war. Es handele sich bei der Straßenumbenennung der Hindenburgstraße aber inhaltlich um eine Angelegenheit des Stadtbezirksrates, so dass der Bezirksrat auch die Entscheidung treffen müsse.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob allen klar sei, über was hier entschieden werde, da das aus der Drucksache nicht hervorgehe.

Frau Stricks wies darauf hin, dass das aus der Petition hervorgehe, die an alle weitergeleitet worden sei. Dem Petenten gehe es darum, die Umbenennung der Hindenburgstraße rückgängig zu machen und den derzeitigen Zustand beizubehalten.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass sie die Drucksache in die Fraktion ziehe.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Herr Dr. Leidinger erläuterte, dass der Lärmaktionsplan aufgrund der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus 2002 notwendig sei. Großstädte und Ballungsräume wie Hannover seien verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Es bestehe ein Fünf-Jahres-Rhythmus. Im letzten Jahr sei über die Ergebnisse der Lärmkartierung in Form einer Informationsdrucksache berichtet worden. Dominante Lärmquelle sei der Straßenverkehr. Er stellte den Lärmaktionsplan anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt) Er legte dar, dass es im heutigen Beschluss über den Beschluss der öffentlichen Auslegung gehe. Ähnlich wie bei Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen sei die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben und durch die einmonatige Auslegung sichergestellt. Unter Einarbeitung des Auslegungsergebnisses werde dann der endgültige Lärmaktionsplan erstellt.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass er es für richtig halte, sich an dem Versuch mit Tempo 30 zu beteiligen. Er würde sich freuen, wenn dann auch mit Tempo 30 gefahren werden könne. Anhand der Präsentation habe man erkennen können, dass die Lärmbelastung seit der letzten Kartierung erheblich gesunken sei. Als eine der Maßnahmen, die zur Lärmreduzierung geführt haben, sei die Parkraumbewirtschaftung genannt worden. Er fragte, wie Schallemissionen durch eine Parkraumbewirtschaftung verhindert werden können. Er wollte wissen, ob es schon Überlegungen dazu gäbe, wie die Mittel für das Schallschutzfensterprogramm verteilt werden sollen. Er fragte, ob eine Temporeduzierung einen positiven Effekt habe oder nicht. Er wollte außerdem wissen, welche Möglichkeiten der Bürger habe sich zu beteiligen.

Herr Dr. Leidinger antwortete, dass es sowohl in der Friedrich-Ebert-Straße als auch in der Marienstraße Zeiten gäbe, in denen man auch nicht Tempo 30 fahren könne. Es sei aber so, dass die nächtliche Lärmbelastung der Auslöser sei und für die Gesundheit der Menschen die ausschlaggebendere. Nachts erreiche man durch Tempo 30 eine Lärmreduzierung und nachts sei Tempo 30 auch möglich, ohne im Stau zu stehen. Im Rahmen der Verkehrsvermeidung könne man mit der Parkraumbewirtschaftung erreichen, dass mehr Leute mit dem Umweltverbund in die Stadt kommen. Der tatsächliche Effekt sei schwer berechenbar. Es handele sich aber um eine weitere Nuance. Er berichtete, dass die Überlegungen zur Mittelverteilung aus dem Schallschutzfensterprogramm noch nicht abgeschlossen seien. Es sei nicht leistbar, dass alle Leute angeschrieben und informiert werden. Es handele sich um ein freiwilliges Programm. Der Lärmaktionsplan werde ausgelegt und wenn das Schallschutzfensterprogramm starte, werde es entsprechende Informationen in der Presse und auf der Homepage geben. Es sei vorgesehen, dass die Karte mit den blauen Punkten ins Internet gestellt werde und jeder erkennen könne, ob er in einem betroffenen Bereich wohne. Mit Tempo 30 erreiche man schon Verbesserungen. In den Bereichen, die über 65 dB liegen, könne man durch Tempo 30 eine Lärmreduzierung von 3 dB erreichen. Das hänge davon ab, von welchem Punkt aus man starte. Es handele sich um einen Punkt von vielen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung könne das Ergebnis sein, dass andere Vorschläge zur Lärmreduzierung gemacht werden. Das könne die Sperrung von Straßen in Wohnvierteln, die Einrichtung von Einbahnstraßen oder ähnliches sein. Der derzeitige Ansatz sei zunächst, die Maßnahmen auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Das Schallschutzfensterprogramm wirke in die ganze Fläche hinein.

Bezirksratsherr Hoffmann wies auf die vielen Einwohnerinnen und Einwohner hin, die sich in den Bezirksratssitzungen über den Lärmemissionen aus Gastronomien oder Vergnügungsbetrieben beschweren. Diese Problematik sei im Lärmaktionsplan nicht enthalten. Er fragte, ob das nicht vorgesehen sei oder erst in der endgültigen Fassung aufgenommen werde.

Herr Dr. Leidinger antwortete, dass definiert sei, für welche Lärmarten die Kartierung vorgenommen und die Maßnahmen entwickelt werden müssen. Für den Lärmaktionsplan seien zum Beispiel auch nicht alle, sondern nur bestimmte Gewerbebetriebe relevant. Sport und Veranstaltungen seien ebenfalls nicht Inhalt des Lärmaktionsplans. Würden Gastronomien usw. aufgenommen werden, würde das zu sehr ins Detail gehen. Diesbezüglich gäbe es ordnungsrechtliche Möglichkeiten.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte nach, ob Maschseefest, Schützenfest und Weihnachtsmarkt ebenfalls nicht relevant seien.

Herr Dr. Leidinger bestätigte das.

Bezirksratsherr Sandow hielt das Schallschutzfensterprogramm für interessant. Er gab aber zu bedenken, dass es sich nur um einen passiven Schallschutz handele. An die Lärmquelle werde nicht herangegangen. Es sei eine halbe Kapitulation, wenn man nur versuche den eigenen Schutz zu verbessern. Er sagte, dass 50.000 Euro für die nächsten beiden Jahre bei 900 betroffenen Gebäuden und 15.000 Einwohnern nicht viel Geld sei. Rechne man die Beträge auf die betroffenen Fenster herunter, könne man noch nicht mal von einer Teilfinanzierung sprechen. Er hielt es für eine symbolische Maßnahme. Eine Veränderung werde erst eintreten, wenn die 500.000 Euro in 2020 in den Haushalt eingestellt werden. Er ging davon aus, dass der Betrag auch nicht reichen werde. Er war der Auffassung, dass gegen unnötige Lärmquellen wie aufheulende Motoren usw. in enger Abstimmung mit der Polizei vorgegangen werden müsse. Zum Schutz der Anwohner sei das sinnvoll.

Herr Dr. Leidinger erläuterte, dass die 50.000 Euro wie in der Präsentation ersichtlich in 2019 und 2020 nur für vorbereitende Maßnahmen verwandt werden. Zum Beispiel werde die Erarbeitung der Förderrichtlinien mit externer Mithilfe erfolgen, um eine rechtlich abgesicherte Vergabe der Fördermittel sicherzustellen. In 2020 seien dann die ersten 500.000 Euro vorgesehen, um die ersten Fenster zu finanzieren.
Bezirksratsherr Dr. Feil merkte an, dass einige Straßen aus dem Stadtbezirk Mitte betroffen seien. Er fragte, ob es notwendig sei, sich an dem Modellprojekt Tempo 30 zu beteiligen, um herausfinden, welche Effekte die Temporeduzierung habe. Es sei bekannt, dass Autos lauter werden, je schneller sie fahren. In Süddeutschland gäbe es etliche Ortschaften mit Bundesstraßen als Durchgangsstraßen, in denen Tempo 30 eingerichtet wurde. Die Stadtverwaltung dagegen argumentiere immer damit, dass auf Durchgangsstraßen keine Temporeduzierung vorgenommen werden dürfe. Das sei für ihn unverständlich. Er wollte außerdem wissen, ob das Lärmschutzfensterprogramm in der EU-Richtlinie als erfolgreiche Maßnahme beschrieben worden sei. Nach seiner Wahrnehmung gehe es in der EU vielmehr darum, die Lärmquellen zu vermeiden. Hauptlärmquelle sei der Straßenverkehr. Diesbezüglich seien die Ziele zu weich. eine Förderung des Fahrradverkehrs scheitere häufig daran, dass die Verwaltung Vorschläge aus verschiedenen Gründen nicht umsetzen wolle.

Herr Dr. Leidinger erläuterte, dass die EU keine bestimmten Maßnahmen vorgebe. Die Maßnahmen seien ins Ermessen der Kommune gestellt. Jede Kommune müsse selbst sinnvolle, machbare und politisch umsetzbare Maßnahmen erarbeiten. Das Lärmschutzfensterprogramm sei in Deutschlands Großstädten eine weit verbreitete Maßnahme. Gerade an solchen Strecken, wo die vorhandene Verkehrsmenge nicht einfach reduziert werden könne und eine Temporeduzierung auch nur geringfügige Verbesserungen hervorrufe, sei das Programm eine sinnvolle Maßnahme. Er hielt es nicht für eine Kapitulation, sollte aber immer das letzte Mittel bleiben. Er sagte, dass es viele Kommunen gäbe, die Tempo-30-Versuche durchgeführt haben. In Niedersachsen habe das niedersächsische Ministerium die Hürden sehr hoch gelegt für die Einrichtung von Tempo 30 aufgrund von Lärm. Eine Temporeduzierung dürfe erst vorgenommen werden, wenn vorher umfangreiche Verkehrszählungen, Geschwindigkeitsmessungen und Lärmmessungen durchgeführt wurden. Die Stadt Hannover betrachte es daher als positiv, dass das Land von sich aus den Versuch aufnehmen wolle. Der Versuch koppele die Lärm- und Luftschadstoffbelastung miteinander. Aus diesem Grund seien auch die Friedrich-Ebert-Straße/Göttinger Straße und die Marienstraße für den Modelversuch angemeldet worden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass das Lärmschutzfensterprogramm ein Baustein von vielen sei und es sich um einen guten Baustein handele. Der Fokus könne auch auf Tempo 30 gelegt werden. Um positive Effekte zu erzielen, sei dafür jedoch eine Verstetigung des Verkehrs notwendig. Ständiges Stoppen und Anfahren mache erheblich mehr Lärm. Insofern sei dieser Baustein ebenfalls sehr wichtig. Die Bausteine seien in ihrer Gesamtheit zu betrachten.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass laut Lärmaktionsplan die Marienstraße nur in dem Bereich Berliner Allee Richtung Braunschweiger Platz in der zweiten Belastungsstufe aufgeführt sei. Er sei bisher davon ausgegangen, dass die Belastung auf dem Stück Berliner Allee bis zum Aegi genauso hoch sei. Er fragte, ob die Gründe dafür bekannt seien. In Bezug auf Schallschutzfenster wies er darauf hin, dass es diese in Hannover bereits entlang von Schienenwegen gäbe. Er fragte, ob nur die Fenster zur Straßenseite finanziert werden und ob es Unterschiede bei den Raumnutzungen gäbe.

Herr Dr. Leidinger antwortete, dass die Einteilung in die Belastungsbereiche eine Kombination aus der Höhe des Pegels und der Anzahl der betroffenen Einwohner sei. Aus diesem Grund könne für die Straßenabschnitte ein unterschiedlicher Belastungsbereich entstehen. In Bezug auf eine Versteigung des Verkehrs werde aber die gesamte Straße betrachtet. Er erläuterte, dass es bei den Fenstern der jeweiligen Räume Unterschiede gäbe. Es gäbe sogenannte sensible Räume wie Wohnraum, Schlafraum und Kinderzimmer. Abstellkammern, Treppenhäuser und Bäder werden keine Förderungen erhalten. Die Unterschiede in der Lärmbelastung zwischen Vorder- und Rückseite eines Hauses betrage je nach dem, ob es sich um eine Häuserzeile oder ein Einfamilienhaus handele, zwischen 5 und 10 dB. Die Gebäude seien aber alle ganz genau berechnet worden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, wann das Land Niedersachsen das Modellprojekt aufgelegt habe. Bei dem Tempo-30-Projekt soll auch eine geänderte Ampelsteuerung vorgeschlagen werden. Er wollte wissen, ob über eine Schlafampel auf der Marienstraße nachgedacht worden sei.

Herr Dr. Leidinger antwortete, dass das Land Niedersachsen die Ausschreibung Ende 2017 an die Kommunen versandt habe. Bis 31.01.2018 habe die Bewerbung abgegeben werden können. Angekündigt war, dass die Entscheidung noch in diesem Jahr erfolgen solle. In der Bewerbung habe sich die Stadt Hannover verpflichtet, bei dem Versuch mitzuwirken. Werden die Ampelschaltungen nicht angepasst, wird ein konstantes Tempo 30 nicht möglich sein und die Wirkung wäre dann nicht abschätzbar. Die Stadt werde versuchen, die Randbedingungen so optimal wie möglich zu gestalten. Eine Schlafampel sei nicht auszuschließen. Wichtig sei jedoch die Versteigung.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass ihre Fraktion noch einiges Potential in dem Lärmaktionsplan sehe. Ihres Erachtens müssen die Ursachen stärker in den Fokus genommen werden. Sie zog die Drucksache in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Altunok fragte, was passiere, wenn Hannover den Zuschlag nicht bekomme.

Herr Dr. Leidinger berichtete, dass die Stadt von einer Teilnahme ausgehe. Sollte der Zuschlag nicht erteilt werden, müsse neu überlegt werden, was das Thema Temporeduzierungen angehe. Zum jetzigen Stand des Lärmaktionsplans sei das noch nicht fixiert worden.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es wichtig sei, den Schallschutz aufzurüsten. Wichtig sei, dass die Kosten nicht durch die Mieterinnen und Mieter gezahlt werden. Es müsse sichergestellt sein, dass die Kosten von denjenigen, die die Wertsteigerung ihrer Gebäude erfahren oder durch die öffentliche Hand getragen werden. In diesem Zusammenhang habe er nichts dagegen, wenn die Abwälzung der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter auf kommunaler Ebene ausgeschlossen werde. Eine Finanzierung der Schallschutzmaßnahmen könne dann über die Grundsteuer erfolgen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 5.2.
Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Gebäudekomplex am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 2705/2018)

Antrag,
zu beschließen,
der Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte mit einer Krippengruppe (0-3 Jahre, vorrangig Kinder ab 1 Jahr, ganztags) und einer Kindergartengruppe (3 Jahre bis zur Einschulung, ganztags) am Schützenplatz 1, 30161 Hannover und
ab dem 01.05.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, der Finanzierung der Einrichtung in städtischer Trägerschaft zuzustimmen.

Einstimmig
TOP 5.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2864/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1859 mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig

TOP 9.1.4.
Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd - Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 15-2931/2018)

Seitens der Verwaltung wurde die DS 1686/2018 dem Stadtbezirksrat Mitte nur zur Kenntnisnahme übersandt.
Sowohl das Bauprojekt, als auch die Ersatzmaßnahmen liegen allesamt im Stadtbezirk Mitte und folglich im Zuständigkeitsbereich des Stadtbezirksrates.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wieso wurde die Drucksache dem Stadtbezirksrat Mitte nicht zur Entscheidung/ Anhörung vorgelegt?
2) Welche gesetzlichen Grundlagen bewirken lediglich die Erforderlichkeit einer Kenntnisnahme der Drucksache durch den Stadtbezirksrat?

Frau Stricks antwortete für die Verwaltung wie folgt:

1) Die Stadtbezirksräte haben bezüglich der Eilenriede keine Entscheidungsrechte. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2c Hauptsatzung ist die Eilenriede bei der Entscheidungszuständigkeit ausgenommen. § 9 Abs. 1 Nr. 3b Hauptsatzung „Grünanlagen“ ist nicht anwendbar, weil nach Anhang II Nr. 2.2.2.2. der Hauptsatzung Wälder nicht unter Park- und Grünanlagen fallen.
Allerdings stehen den Stadtbezirksräten nach § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und §§ 10, 11 und 12 Hauptsatzung Mitwirkungsrechte in Form von Anhörungsrechten, Vorschlagsrechten, Anregungen und Bedenken zu, denen er in dieser Form nicht nachkommen konnte. Er ist also noch anzuhören.
Der Verwaltung ist erst bei Nachprüfung klar geworden, dass in diesem Fall ein Anhörungsrecht zu beachten ist. Die Verwaltung hat die Drucksache daher auf die Tagesordnung des Stadtbezirksrates Mitte setzen lassen.
2) Würde ein Fall vorliegen, bei dem der Stadtbezirksrat keine Entscheidungszuständigkeit nach § 93 Abs. 1 NKomVG und § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung hat und ihm zudem auch kein Anhörungsrecht zustehen würde, so wäre es ausreichend, den Stadtbezirksrat die Drucksache zur Kenntnisnahme zu übersenden. Ein Informationsrecht könnte dann nur nach § 85 Abs. 4 NKomVG bestehen.

Bezirksratsherr Sandow fragte nach den Kompetenzen im Zusammenhang mit der Eilenriede. Er wollte wissen, ob die Umbaumaßnahmen im Bereich des Eingangs zum Zoo auch unter den Oberbegriff Eilenriede fallen.

Frau Stricks sagte eine Antwort zum Protokoll zu.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass es vor über zehn Jahren ein Programm zum Rückbau von Waldwegen in allen Teilen der Eilenriede gegeben habe. Seinerzeit seien alle Bezirksräte beteiligt worden, zu deren Stadtbezirken Teile der Eilenriede gehören. Er ging davon aus, dass die Bezirksräte seitdem eher mehr als weniger Rechte bekommen haben. Er fragte, warum seinerzeit die Bezirksräte beteiligt worden seien und jetzt erst im Nachgang.

Frau Stricks sagte auch hier eine Antwort zum Protokoll zu.

Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass die Rückbaumaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Pferdeturmkreuzung standen.

Bezirksratsherr Albrecht glaubte, dass es auch im Zusammenhang mit der Umwandlung der Eilenriede in Naturwaldparzellen einen Rückbau von Waldwegen gegeben habe. Auch da seien die Bezirksräte beteiligt worden.

Bezirksratsfrau Muschter antwortete, dass die Bezirksräte wegen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt gewesen seien.

Protokollantwort: Der Eingangsbereich des Zoos ist kein Wald und gehört nicht zur Eilenriede. Der Stadtbezirksrat ist nur dann zur Entscheidung befugt, wenn ihm die Entscheidungszuständigkeit nach § 93 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzt (NKomVG) und § 9 der Hauptsatzung übertragen worden ist. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 c der Hauptsatzung ist die Eilenriede ausdrücklich aus der Zuständigkeit der Stadtbezirksräte ausgenommen. § 9 Abs. 1 Nr. 3b der Hauptsatzung greift ebenfalls nicht, da nach Anhang II Nr. 2.2.2.2. der Hauptsatzung Wälder keine Park- und Grünanlagen sind. Aus diesem Grund ist der Stadtbezirksrat Mitte über die Drucksache am 20.08.2018 informiert worden. Das Initiativrecht des § 12 der Hauptsatzung und § 94 Abs. 3 NKomVG räumt dem Stadtbezirksrat jedoch auch das Recht ein, Vorschläge zu unterbreiten, Anregungen zu geben und Bedenken zu äußern hinsichtlich aller Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirk betreffen. Um diesem Anrecht des Stadtbezirksrat Mitte nachzukommen, wurde nun der Gremienverlauf überarbeitet – unter Beteiligung des Stadtbezirksrat Mitte.

TOP 5.4.
Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord
(Drucks. Nr. 1686/2018 N1 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherr Kriwall fragte, was mit dem Rohr passiere, das an der Brücke verläuft und ob das mit abgebaut werde.

Frau Stricks sagte eine Beantwortung zum Protokoll zu.

Bezirksratsherr Albrecht fand es interessant, dass der Eilenriedebeirat die Ursprungsdrucksache, die sich zu der Neufassung nur im Gremienverlauf unterscheide, einstimmig abgelehnt habe. Er sagte, dass bereits eine geteerte Wegestrecke bestehe. Vor diesem Hintergrund sei der Neubau des Teerweges überflüssig. Seine Fraktion werde die Drucksache daher ablehnen.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass es sich um eine sehr beliebte Strecke handele, die den späteren Radschnellweg queren werde. Der Teilabschnitt werde vervollständigt. Ein Großteil der Strecke sei bereits geteert. Das Stück, dass noch nicht geteert sei, sei gerade im Winter eine sehr dreckige Angelegenheit. Es handele sich um einen Zubringer zum künftigen Radschnellweg.

Antrag,
1. Der Asphaltierung eines wassergebundenen Waldweges in der nördlichen Eilenriede zwischen Zoo und Pferdeturmkreuzung als Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd-Eilenriede Nord zuzustimmen
2. sowie den Rückbau eines Waldweges und einer Fußgängerbrücke sowie eine Wegestilllegung als Ersatzmaßnahme zu beschließen

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Protokollantwort: Der Rückbau des Rohres, welches am Brückenkörper befestigt ist, ist ebenfalls vorgesehen.

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung für IKJA e.V. für das Projekt "Paten-Initiative"
(Drucks. Nr. 15-2939/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
IKJA e.V.erhält für das Projekt „Paten-Initiative“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.960,00 €.

Einstimmig

TOP 6.2.
Zuwendung Geschenkregal
(Drucks. Nr. 15-2940/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für das Geschenkregal werden 3.000 € aus den eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.3.
Zuwendung für Schließfächer
(Drucks. Nr. 15-2941/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Caritas erhält für ihren Modellversuch „Schließfächer für obdachlose/ wohnungslose Personen im öffentlichen Raum“ einen Investitionsbetrag von bis zu 4000 €. Das Projekt wird dem Bezirksrat vor seiner Umsetzung vorgestellt. Ferner sollen das Projekt nach einem Jahr evaluiert und die Ergebnisse dem Stadtbezirksrat Mitte vorgestellt werden. Das Projekt wird in enger Absprache mit der sich in direkter Nachbarschaft befindlichen Einrichtungen (Clemensburse, Kirchengemeinde St. Clemens etc.) und den entsprechenden Fachbereichen der Stadtverwaltung durchgeführt.

Einstimmig




TOP 6.4.
Zuwendung Legendenschilder Friesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2942/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für Legendenschilder der Friesenstraße wird ein Betrag von bis zu 450,00 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


- DIE Weihnachtsfeier
Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass sie bei der Weihnachtsfeier für die Obdachlosen gewesen sei. Es habe sich um einen sehr interessanten und anregenden Nachmittag gehandelt. Sie würde sich freuen, wenn nächstes Jahr weitere Mitglieder des Bezirksrates teilnehmen würden. Die positive Resonanz für die Weihnachtsfeier von den Eingeladenen sei enorm groß gewesen.

- Tag der Offenen Tür in der Unterkunft Langensalzastraße
Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass am 18.12.2018 um 16:00 Uhr ein Tag der Offenen Tür in der Unterkunft für obdachlose Frauen in der Langensalzastraße stattfinde. Eine offizielle Einladung gäbe es nicht. Es habe eine Mitteilung in der Zeitung gestanden.

- Beteiligungswerkstatt – Stärkung und Ausbau der Bürgerbeteiligung
Bezirksbürgermeisterin Kupsch erinnerte an den Informationsabend am 15.01.2018 um 18:00 Uhr bezüglich des aktuellen Standes der Bürgerbeteiligung.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Entfernung Litfaßsäule
(Drucks. Nr. 15-2924/2018)

Neufassung

TOP 8.1.1.1.
Entfernung Litfaßsäule
(Drucks. Nr. 15-2924/2018 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Litfaßsäule in der Hohenzollernstraße (südlich der Einmündung Heinrichstraße; im Kurvenradius) zu entfernen. Bei der Ersatzfläche ist der Stadtbezirksrat Mitte anzuhören, soweit diese sich im Stadtbezirk Mitte befindet.

Einstimmig

TOP 8.1.2.
Unterstützung/Hilfeleistung für Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2925/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Unterstützung obdachloser Menschen einen Sammelbus in geeigneter Größe zum Transport zu den Notschlafplätzen bereitzustellen. Des Weiteren sind Notschlafplätze für Personen mit Hund zu schaffen bzw. bereitzuhalten. Die Öffnungszeit der Notschlafplätze soll bis mindestens 08:00 Uhr ausgedehnt werden.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.3.
Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2926/2018)

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion das Ansinnen gut finde. Er zog den Antrag aber in die Fraktion.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Verkehrszählung in der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2935/2018)

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Der Antrag laufe darauf hinaus zu begründen, warum die Calenberger Straße Fahrradstraße werden solle. Der Antrag sei bereits eingebracht worden. Er hielt eine Verkehrszählung für überflüssig und verursache nur Kosten.

Bezirksratsherr Dr. Feil wies darauf hin, dass der Antrag keine Mehrheit erhalten habe und die Verwaltung daher auch keine Stellungnahme abgeben werde. Ganz allgemein soll der ÖPNV und der Fahrradverkehr gefördert werden. Gehe es aber um konkrete Maßnahmen gerade in dem belasteten Stadtbezirk Mitte, traue man sich das nicht zu. Er bat um Zustimmung zur Verkehrszählung, weil bei dem Antrag zur Fahrradstraße angezweifelt worden sei, dass es sich bei der Calenberger Straße um eine wichtige Trasse des Fahrradverkehrs handele. Die Verkehrszählung soll eine vorbereitende Maßnahme für fahrradfördernde Maßnahmen darstellen. Unter Vorlage der tatsächlichen Daten könne dann ein erneuter Antrag eingebracht werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass hier auf Umwegen versucht werde, den Willen doch noch durchzusetzen. Es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass der Bezirksrat den Antrag abgelehnt habe. Er fragte, welcher Erkenntnisgewinn von einer Verkehrszählung erwartet werde. Verkehrszählungen verursachen hohe Kosten. Er war der Auffassung, dass eine Verkehrszählung lediglich zum Ergebnis haben werde, dass morgens dort viel Verkehr herrsche. Ansonsten wäre dort nichts los.

Bezirksratsherr Dr. Feil legte dar, dass bei der Hindenburgstraße auch ständig neue Anträge kämen, obwohl es eine Beschlusslage gäbe. Es sei ein Anliegen seiner Fraktion eine Datengrundlage zu haben, um den Fahrradverkehr weiter zu fördern.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass eine Verkehrszählung für die Skeptiker notwendig sei. Um den Fahrradverkehr ins 21. Jahrhundert zu bringen, müssen Fakten für sinnvolle Fördermaßnahmen ermittelt werden.

Bezirksratsherr Hoffmann legte dar, dass seine Fraktion sich einer Verkehrszählung nicht verschließe. Er ging aber davon aus, dass es in der Calenberger Straße mehr Auto- als Fahrradfahrer gäbe. Er bat aufgrund der Kostenintensivität für die Zukunft darum, solche Anträge in die Haushaltsberatungen einzubringen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in der Calenberger Straße eine Verkehrszählung durchzuführen.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 8.3.1.
Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
(Drucks. Nr. 15-2937/2018)

Neufassung

TOP 8.3.1.1.
Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
(Drucks. Nr. 15-2937/2018 N1)

Ersetzt

TOP 8.3.1.2.
Änderungsantrag Zur DS Nr. 15-2937/2018 Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
(Drucks. Nr. 15-3011/2018)

Frau Stricks verlas den Text der Neufassung des Antrages.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel erläuterte, dass die Ebhardtstraße eine sehr unscheinbare Straße sei. Dennoch gelte bei der Einmündung in die Marktstraße rechts vor links, was zu problematischen Situationen führe. Die meisten Verkehrsteilnehmer vermuten aufgrund der Breite der Marktstraße, dass diese vorfahrtsberechtigt sei. Aus diesem Grund sei es sinnvoll eine Vorfahrtsregelung für die Marktstraße zu treffen.


Bezirksratsherr Dr. Feil meinte, dass es bis vor kurzem ein Vorfahrtsschild gegeben habe. Er ging davon aus, dass aufgrund der Tempo-30-Zone das Vorfahrtsschild entfernt worden sei. Die derzeitige Regelung diene außerdem der Verlangsamung des Verkehrs.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verstand das Ziel des Antrages nicht. Er fragte, ob ein Schild „Rechts vor Links“ aufgestellt werden soll.

Bezirksratsherr Hoffmann war der Ansicht, dass die vorherige Verkehrsführung besser gewesen sei und auch in Tempo-30-Zonen möglich sei. Sollte das nicht möglich sein, müsste durch eine gestrichelte Linie die Vorfahrtsberechtigung der Ebhardtstraße verdeutlicht werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke hielt es für sinnvoll, den Antrag eindeutiger zu formulieren.

Bezirksratsherr Hoffmann schlug vor, den Antragstext wie folgt zu ändern: „An der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße wird die bestehende Vorfahrtsregelung durch eine Aufpflasterung bzw. Markierung verdeutlicht“.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass von einer Aufpflasterung bisher nicht die Rede gewesen sei. Einer Aufpflasterung könne er nicht zustimmen. Einem Schild oder einer Markierung könne er zustimmen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel stellte klar, dass die Formulierung eindeutig sei, um die Vorfahrtsberechtigung für die Marktstraße zu erreichen. In diesem Sinne möchte er auch eine Abstimmung. Ihn wunderte aufgrund der Breite der Straße, dass dort Tempo 30 herrsche.

Bezirksratsherr Kriwall meinte, dass Bezirksratsherr Hoffmann eine zum vorliegenden Antrag gegenteiligen Vorschlag gemacht habe. Werde daraus ein Änderungsantrag gemacht, würde seine Fraktion zustimmen. Die Missachtung der Vorfahrtsberechtigung der Ebhardtstraße könne nicht der Grund für zu ändernde Vorfahrtsregeln sein. Er hielt das für ein falsches Signal.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob es sich bei dem Änderungsantrag jetzt um einen Antrag der Piraten oder einen gemeinsamen Antrag der Piraten und der CDU handele.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel antwortete, dass er den ersten Vorschlag der CDU-Fraktion übernommen habe.

Bezirksratsherr Hoffmann teilte mit, dass die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag einbringe: „An der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße wird die bestehende Vorfahrtsregelung durch eine Markierung verdeutlicht“.

Antrag
Antrag zu beschließen:
An der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße wird eine die bestehende Vorfahrtsregelung getroffen und umgesetzt durch eine Markierung verdeutlicht.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Bike-Flash
(Drucks. Nr. 15-2928/2018)

In Garbsen wurde am 23.11.2018 unter bundesweiter medialer Berichterstattung eine sogenannte Bike-Flash-Anlage in Betrieb genommen. Der Rat der Stadt Garbsen hatte sich im Juni 2018 erstmalig mit dieser Thematik beschäftigt.
Mit der Drucksache 15-0746/2018 wurde von unserer Fraktion bereits in der Sitzung am 16.04.2018 die Einrichtung eines Modellversuches mit dem sogenannten Bike-Flash für den Stadtbezirk Hannover Mitte beantragt und vom Stadtbezirksrat Mitte in der Sitzung am 14.05.2018 beschlossen.
Die Verwaltung teilte am 22.08.2018 mit, dass für eine Entscheidung zugunsten eines Modellversuchs des Systems Bike-Flash eine Abstimmung mit dem Dezernat Verkehr der Polizei Hannover erfolgen müsse. Diese könne aufgrund der dortigen personellen Situation erst im September 2018 vorgenommen werden.
Am 19.10.2018 teilte die Verwaltung Folgendes mit:
„Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses zur StVO handelt es sich bei dem System Bike-Flash um eine Einrichtung, die im Sinne von § 33 Abs. 2 StVO mit Verkehrseinrichtungen nach der StVO verwechselt werden kann und die sich damit auf den Verkehr auswirken kann. Der Bund-Länder-Fachausschuss hält damit den Einsatz eines solchen Systems für unzulässig.
Auch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 der StVO kommt nicht in Betracht.“
Mit dieser Begründung wurde die Umsetzung des Antrages und somit die Einrichtung einer Bike-Flash-Anlage seitens der Verwaltung abgelehnt.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wieso wurde das System Bike-Flash für den Stadtbezirk Mitte seitens der Verwaltung/ der Polizeidirektion Hannover abgelehnt, aber für Garbsen (ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover) eingerichtet?
2) Wird die StVO als Bundesgesetz seitens der Polizeidirektion Hannover in ihrem Zuständigkeitsbereich unterschiedlich ausgelegt?
3) Wird seitens der Verwaltung und der Polizeidirektion Hannover eine moralische Mitverantwortung für zukünftig Verletzte und Tote bedingt durch die augenscheinlich willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen getragen?

Schriftlich beantwortet

Vorbemerkung:
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auch zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen anordnen.
Vor jeder der vorgenannten Entscheidungen ist jedoch gemäß den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zur StVO zwingend u.a. die Polizei zu hören.
Diese Anhörung ist erfolgt. Die Polizei hat auf Erlass des vorgesetzten Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport mitgeteilt, dass es sich bei dem System „Bike-Flash“ um eine Einrichtung i.S.v. § 33 Abs. 2 StVO handelt, die mit Verkehrseinrichtungen nach der StVO verwechselt werden und die sich auf den Verkehr auswirken kann. Zudem wurde mitgeteilt, dass der Einsatz des Systems für unzulässig gehalten wird und auch eine Einführung im Wege einer Ausnahme/eines Modellversuchs nach § 45 Absatz 1 bzw. § 46 Absatz 2 StVO nicht in Betracht kommt.
Zudem wurde ausgeführt, dass auf Initiative des für Verkehrsrecht zuständigen Bund-Länder-Fachausschusses die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Durchführung eines Forschungsvorhabens zur Bewertung der Wirksamkeit eines mit dem System „Bike-Flash“ vergleichbaren StVO-konformen Systems beauftragt werden soll und dabei auch die mögliche Unfallprävention und Auswirkung auf den Straßenverkehr zu betrachten ist.
Aufgrund der Ablehnung der Polizei gegen die Einführung des Systems „Bike-Flash“ konnte die Verwaltung nicht in eigener Zuständigkeit eine andere Entscheidung treffen.
Hierfür gab es aber auch unabhängig davon sehr gute Gründe/Argumente, die bei einer abgewogenen Entscheidung zu berücksichtigen waren. Dazu zählen u.a. die nachfolgend aufgeführten Punkte, zu denen es keine gesicherten Erkenntnisse gibt:
Ob und in welcher Weise sendet das System „Bike-Flash“ den am Verkehr Teilnehmenden durch das Blinken eine klare und allgemeinverständliche Botschaft. Ist allen Verkehrsteilnehmer/innen tatsächlich klar, dass hier der ankommende/sich nähernde Rad Fahrende angezeigt werden soll, oder doch ein ausfahrendes/abbiegendes Fahrzeug? Wie erfolgt die Evaluation über die Funktionsdauer der Einrichtung – ist die neue Technik ausreichend zuverlässig? Wie sind die Rechtsfolgen im Falle eines Defekts/einer Fehlfunktion der Anlage? Wie wird ein Defekt angezeigt/detektiert und in welchem Zeitraum und mit welchem Automatismus erfolgt eine Instandsetzung?
Antwort zu Frage 1:
Die Ablehnung seitens der Verwaltung erfolge aus den vorgenannten Gründen. Zu der Begründung für die Einführung des Systems durch die Stadt Garbsen kann die Verwaltung keine Stellung nahmen.
Die Polizeidirektion Hannover hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die örtlich zuständige Polizeiinspektion Garbsen im Vorfeld der Einführung des Systems weder mündlich noch schriftlich beteiligt wurde.
Insofern gab es weder eine Ablehnung noch eine Befürwortung der Installation des Systems im Bereich der Stadt Garbsen durch die Polizei.
Antwort zu Frage 2:
Nein.
Antwort zu Frage 3:
Stellungnahme der Polizeidirektion Hannover:
Die Frage impliziert, dass die Polizeidirektion Hannover die Unfallprävention nicht mit höchster Aufmerksamkeit betreibt. Dagegen möchte sich die Polizeidirektion mit aller Deutlichkeit verwahren. Die Polizeidirektion Hannover führt zahlreiche repressive und präventive Maßnahmen durch, um die Unfallzahlen zu senken. Als Beispiele seien hier die Präventionsprojekte „“Fit im Auto“, „Abgelenkt… ist NEBEN der Spur“ oder „Elterntaxi“ genannt, die sich an Verkehrsteilnehmer verschiedenster Altersklassen richten.
Die Polizeidirektion Hannover handelt nicht willkürlich, sondern ist an Recht und Gesetz gebunden.
In diesem konkreten Fall gibt es keine unterschiedliche Auslegung eines Bundesgesetzes durch die Dienststellen der Polizeidirektion Hannover (siehe Antwort zu Frage 1).
Der Polizeidirektion Hannover eine moralische Mitverantwortung für zukünftige Verletzte und Tote anzulasten, ist nach Auffassung der Polizeidirektion einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen politischen Parteien und der Polizei abträglich.

Unter dem Motto „Gib mir Acht“ läuft zudem die jährliche Kampagne der Verwaltung zur Verkehrssicherheit. Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) wirbt gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, dem ADAC, der Verkehrswacht Hannover-Stadt e.V., der üstra und dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVH)/ Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Das Aktionsprogramm richtet sich an Dritt-, Viert- und Fünftklässlerinnen.
Über 1.000 Kinder können an jeweils drei Tagen auf dem Trammplatz vor dem Neuen Rathaus das richtige Verhalten im Straßenverkehr üben. Der Schwerpunkt liegt auf dem Radfahren. Ein Simulator hilft beim Trainieren des richtigen Verhaltens auf zwei Rädern. Auch die Bedeutung des „toten Winkels“ wird theoretisch und praktisch thematisiert. Die SchülerInnen können sich in diesem Fall selbst ans Steuer eines stehenden Lkw setzen und im Spiegel sehen, was aufgrund des toten Winkels für den Fahrer nicht zu erkennen ist. Auf zwei Fahrradparcours können Geschicklichkeit und Koordinationsvermögen auf dem Fahrrad geübt werden. Zudem wird mit der ADAC-Aktion „Achtung Auto“ aufgezeigt, welche Gefahren es für FußgängerInnen gibt, wie lang Bremswege für Autos sind und was es heißt, Geschwindigkeiten einzuschätzen.
Zusätzlich werden von der Verwaltung jedes Jahr in erheblichem Umfang Mittel zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufgewendet.
Den grundsätzlichen Aussagen der Polizei schließt sich die Verwaltung vollumfänglich an.

TOP 9.1.2.
Außenlautsprecher
(Drucks. Nr. 15-2929/2018)

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärmbelästigung durch Außenlautsprecher. Diese seien von Gewerbetreibenden, vornehmlich in der Gastronomie, zur Unterhaltung bzw. zu Marketingzwecken installiert worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Ist es rechtlich zulässig, derartige Beschallungseinrichtungen zu betreiben?
2) Welche gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Nutzungszeiten und Lärmimmission gibt es und was besagen diese?
3) Wird seitens der Verwaltung und/ oder der Polizeidirektion Hannover und/ oder der Region Hannover die Einhaltung bestehender Regelungen kontrolliert, wenn ja in welchem Umfang (bitte genaues Kontrollintervall angeben), mit welcher Personalstärke (bitte in Vollzeiteinheiten angeben) und mit welchen Konsequenzen (Anzahl der Ordnungswidrigekitenanzeigen und Höhe des Bußgeldes), wenn nein, warum nicht?

Wird nachgereicht

TOP 9.1.3.
Cravatzo-Uhr
(Drucks. Nr. 15-2930/2018)

In der August-Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte wurde mit der DS 15-1324/2018 die Aufstellung der Cravatzo-Uhr vor dem DGB-Haus an der Otto-Brenner-Straße, Ecke Goseriede, beschlossen.
Mittlerweile wurde die Uhr an ihrem Bestimmungsort aufgestellt. Allerdings ist diese nicht funktionstüchtig bzw. zeigt sie die falsche Uhrzeit.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann ist mit einer Reparatur/ Instandsetzung zu rechnen?
2) Warum wird die Uhr, solange sie die falsche Uhrzeit zeigt, nicht abgedeckt?

Schriftlich beantwortet

1) Eine Reparatur/ Instandsetzung des defekten Uhrwerkes ist beauftragt. Zur Überprüfung der defekten Uhrwerke wurden diese abgebaut und in der Werkstatt zerlegt. Die Umsetzung ist für Anfang 2019 vorgesehen, sobald die Beschaffung der erforderlichen Ersatzteile abgeschlossen ist. Da es sich um denkmalgeschützte Bauteile handelt, sind diese nur mit

erhöhtem Aufwand zu beschaffen.
2) Der vor Ort verbliebene dritte Teil der Uhr funktioniert tadellos.

TOP 9.1.5.
Reinigungsintervall an der Außenstelle der Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-2932/2018)

Seit einigen Jahren hat die Stadt die Pflege des Bürgersteigs rund um die Sophienschule, an der Lüerstraße/ Schacktraße, an eine private Reinigungsfirma abgegeben, die in unregelmäßigen Abständen zur Säuberung anrückte. Seit kurzem kommt die Firma fast täglich und verwendet einen nervigen, lauten Laubsauger.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Was ist der Grund dafür, dass die Reinigungsintervalle erhöht wurden?
2) Kommt es hier in letzter Zeit vermehrt zu Verunreinigungen durch die Schülerinnen und Schüler?

Schriftlich beantwortet

1) Die öffentlichen Gehwege der Lüer- und Schackstraße, die an das Grundstück der Außenstelle der Sophienschule angrenzen, sowie weitere Flächen auf dem Grundstück, sind zur wöchentlichen Reinigung durch die aha an ein privates Reinigungsunternehmen vergeben. Als Intervall ist unverändert die einmalige Reinigung je Woche festgelegt. Darüber hinaus sind vorsorglich die dort eingesetzten Mitarbeiter bezüglich der Einsatzzeiten ihrer Laubsauger/Laubblasgeräte in Wohnbaugebieten sensibilisiert worden.
2) Eine zunehmende Verunreinigung hinsichtlich Littering (das ungeordnete Wegwerfen von Verpackungen ohne vorheriges Sortieren/das Wegwerfen von Müll in die Umgebung)durch die Schülerinnen und Schüler ist weder der aha, noch den Mitarbeitern des eingesetzten Reinigungsunternehmens bekannt.

TOP 9.2.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 9.2.1.
Hundekot – Sperrung des Gartenfriedhofes für Hunde
(Drucks. Nr. 15-2938/2018)

Wegen nicht beherrschbarer Verschmutzung und Verstößen gegen die Anleinpflicht hat die Verwaltung seit September den Gartenfriedhof für alle Hunde gesperrt.
Das trifft auch viele Anlieger, die ihrem Hund hier einen Auslauf auf Rasen ermöglichen konnten und gesetzestreu waren.
Die Reaktion der Verwaltung ist ein Beispiel dafür, dass unser Staat kapituliert. Verwirrend ist, dass diese Maßnahme zu einem Zeitpunkt getroffen wird, zu dem der städtische Ordnungsdienst seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Nicht ordnungsgemäß entsorgter Hundekot ist auch sonst in Hannover, eigentlich in der gesamten Republik, ein allgegenwärtiges Problem.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Kann durch Änderung der Hunde-VO und der Hundesteuersatzung es ermöglicht werden, eine DNA-Datenbank von allen angemeldeten Hunden zu erstellen, um die Verfolgung von Verschmutzungen zu erleichtern.
2. Wenn gesetzliche Bestimmungen gegen eine Hunde-DNA-Kartei sprechen – welche sind diese?
3. Ist geplant, durch Einsatz des Ordnungsdienstes die Einschränkung überflüssig zu machen?
Schriftlich beantwortet
1. Durch eine Änderung der HundeVO kann man die Einrichtung einer „Hunde-DNA Kartei“ nicht erreichen. Die HundeVO wurde auf der Grundlage von § 55 Nds. SOG erlassen. Demnach können Verordnungen zur Abwehr von abstrakten Gefahren erlassen werden. Der Aufbau einer solchen Datenbank dient allerdings nicht dem Zweck der Gefahrenabwehr, es handelt sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld. Durch das drohende Bußgeld im Fall eines Verstoßes sollen die registrierten Hundehalter*innen motiviert werden, den Kot ihrer Hunde auch aufzusammeln. Eine solche Regelung in der HundeVO wäre demnach durch das Nds. SOG nicht abgedeckt.
Im Übrigen wäre zu prüfen, ob die Aufnahme einer „Hunde-DNA Kartei“ nicht gegen höherrangiges Recht und hier das Nds. Datenschutzgesetz (NDSG) verstoßen würde.
2. Zunächst einmal könnten datenschutzrechtliche Bestimmungen gegen die Einrichtung/Befüllung einer solchen Datenbank bestehen. Die Verknüpfung von DNA-Daten von Hunden mit den persönlichen Daten der Hundehalter führt zu einer Datenbank mit personenbezogenen Daten. Im Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine derartige Datenbank rechtlich nur zulässig, wenn ein förmliches Bundes- oder Landesgesetz zur Erstellung einer solchen Datenbank ermächtigt. Nach § 3 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 6 NDSG ist das Erheben personenbezogener Daten u.a. dann zulässig, soweit sie zur Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, deren Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt. Aus hiesiger Sicht ist diese Voraussetzung beim vorliegenden Sachverhalt nicht erfüllt: Ziel („Aufgabe“) ist es, diejenigen Hundehalter zu ermitteln, die den Kot ihrer Hunde nicht entfernen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist es nicht erforderlich, die Daten aller Hundehalter – auch die der Hundehalter, die sich gesetzestreu verhalten – zu erfassen.
Die Entnahme einer DNA-Probe bei den Hunden bedarf einer Mitwirkungspflicht der Hundehalter. Auch dafür bedürfte es einer formell-gesetzlichen Grundlage, die nach hiesiger Kenntnis nicht vorliegt.
3. Der Gartenfriedhof wird seit Jahren von Gruppen genutzt, die sich je nach Witterung über viele Stunden auf dem Gartenfriedhof aufhalten. Einzelne dieser Gruppen führen auch Hunde mit. Der Versuch der letzten Jahre, durch eine intensive Bestreifung sowohl für die Einhaltung der Anleinpflicht als auch für die Beseitigung der Verunreinigungen zu sorgen, hatte keinen nachhaltigen Erfolg. Insofern wäre aus Sicht der Verwaltung auch eine weitere Verstärkung der Kontrollen nur zielführend, wenn dadurch das Hundeverbot durchgesetzt und das Risiko der Verunreinigung und der Beschädigung der Grabsteine minimiert würde.

TOP 10.
Genehmigung von Protokollen

TOP 10.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.09.2018

Einstimmig




TOP 10.2.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 22.10.2018

Einstimmig

TOP 10.3.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 19.11.2018

Einstimmig

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 20:15 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin