Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 14.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.12.2018)
Protokoll (erschienen am 16.01.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 18.12.2018

PROTOKOLL

23. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 14. Dezember 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD) 14.00 - 16.00 Uhr
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Döring) (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) 14.00 - 15.55 Uhr
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsherr Oppelt (CDU) 14.00 - 15.15 Uhr
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bebek) (parteilos)
Frau Gahbler
(Frau Günter)
(Frau Herz) (parteilos)
(Herr Weinel) (SPD)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Dez. V)
Frau Rohde (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Herr Schatz (OE 23.1)
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Peters (OE 23.32)
Frau Leinenweber (OE 19)
Herr Gronemann (OE 19)
Herr Baltruweit (OE 19.0)
Herr Bär (OE 19.1)
Frau Thoms (OE 19.15)
Frau Arndt (OE 19.23)
Herr Bartels (OE 23.022)

Gäste:
Herr Hagemann (hannoverimpuls)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der 22. Sitzung des AWL am 09.11.2018 - öffentlicher Teil

3. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 12.04.2018 (BEREITS VERSANDT durch den Geschäftsbereich OB am 09.11.2018)

4. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 29.08.2018 - öffentlicher Teil (BEREITS VERSANDT durch den Fachbereich Finanzen am 27.11.2018)

5. Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2606/2018 mit 3 Anlagen)

6. Grundschule Heinrich-Wilhelm-Olbers, Einbau Mensa im Bestand
(Drucks. Nr. 2846/2018 mit 3 Anlagen)

7. Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2845/2018 mit 3 Anlagen)

8. Museum August Kestner, Brandschutzkonzept 1. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 2843/2018 mit 3 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Werbeträgern
(Drucks. Nr. 2250/2018)

9.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2250/2018 (Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Werbeträgern)
(Drucks. Nr. 2378/2018)

9.2. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

10. Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

11. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der 22. Sitzung des AWL am 09.11.2018 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache bei einer Enthaltung genehmigt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 12.04.2018 (BEREITS VERSANDT durch den Geschäftsbereich OB am 09.11.2018)

Ohne Aussprache bei einer Enthaltung genehmigt.


TOP 4.
Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 29.08.2018 - öffentlicher Teil (BEREITS VERSANDT durch den Fachbereich Finanzen am 27.11.2018)

Ratsherr Gast bemängelte, dass teilweise in der Darstellung nicht zu erkennen sei, welcher Redner zu den jeweiligen Beiträgen gehöre.

Einstimmig genehmigt.

(Hinweis: Die Anmerkung wird an die zuständige Protokollführerin des Finanzausschusses weitergegeben.)

TOP 5.
Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2606/2018 mit 3 Anlagen)

Frau Gahbler hielt die Arbeiten für absolut notwendig und warf die Fragen auf, was ein verschiebbares WC sei, wer dieses bediene und ob eine solche Variante teurer als ein Standard-WC sei. Eventuell müsse geprüft werden, ob bei erheblichen Kosten nicht auf ein WC im 3. OG verzichtet und auf das im 2. OG ausgewichen werden könne.

Herr Bär beschrieb ein verschiebbares WC als ein technisches Instrument, um in begrenzten Räumlichkeiten eine beidseitige Nutzung gewährleisten zu können. Dazu könne das WC elektromotorisch verschoben werden, so dass es von links oder rechts zugänglich sei.

Aufgrund des Elektromotors und der flexiblen Anschlüsse koste diese Variante ein Vielfaches eines Standard-WCs. Die exakte Kostenhöhe könne zum Protokoll nachgeliefert werden.

Antwort Fachbereich Gebäudemanagement: Nach Kenntnisstand von OE 19 betragen die erforderlichen Mehraufwendungen zur Anschaffung eines motorisch horizontal verschiebbaren behindertengerechten WCs gegenüber einem „normalen“ behindertengerechten WCs ca. 10.000 € brutto (Preisstand 2015). Je nach baulicher Gegebenheit ist mit weiteren Zusatzkosten (z. B. bzgl. Elektro- oder Hochbauarbeiten zu rechnen). Hinzu kommen erhöhte Wartungs- und Betriebsaufwendungen i. H. v. ca. 600 € brutto pro Jahr (2015).

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian begrüßte die Vorlage ausdrücklich und hielt ein WC im 3. OG für absolut erforderlich, da Barrierefreiheit in einem öffentlichen Gebäude, insbesondere bei einem Publikumsmagneten wie dem Rathaus, oberste Priorität genieße.

Ratsherr Spiegelhauer schloss sich den Worten der Vorrednerin an und hielt den Punkt der Barrierefreiheit auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt für sehr wichtig. Es werde nachgefragt, ob das Vorhaben mit der Schwerbehindertenvertretung abgestimmt sei, da dazu in den Unterlagen nichts zu finden gewesen sei.

Herr Bär erläuterte, dass es intensive Gespräche mit der Schwerbehindertenbeauftragten sowie der Beauftragten für Menschen mit Behinderung gegeben habe und darin alle möglichen Varianten diskutiert worden seien, wobei bei einigen Vorschlägen der Denkmalschutz Bedenken geäußert habe.

Ratsherr Emmelmann bezeichnete das Projekt als hervorragend, regte jedoch an, noch einmal die Situation im Eingangsbereich zu überdenken, da es möglich und denkmalschutzrechtlich umsetzbar sei, eine ausfahrbare Rampe zu installieren.

Herr Bär wies darauf hin, dass die zuständige Kommission mit allen Beteiligten derzeit an einer Lösung des Problems im Eingangsbereich arbeite und darüber zu gegebener Zeit berichtet werde.

Einstimmig beschlossen.



TOP 6.
Grundschule Heinrich-Wilhelm-Olbers, Einbau Mensa im Bestand
(Drucks. Nr. 2846/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Bingemer hielt den Einbau der Mensa für sehr wichtig und kündigte Zustimmung an.

Ratsherr Karger erkundigte sich danach, ob aufgrund der dargestellten Zahlen das Essen im Schichtbetrieb eingenommen werde, worauf Ratsherr Bingemer erklärte, dass aus dem Schulausschuss berichtet werden könne, dass das zutreffe und ein Dreischichtbetrieb ab 11.30 Uhr geplant sei und die Bewohner des Altenheims ab 12.00 Uhr essen könnten. Die Verwaltung konnte diese Ausführungen bestätigen.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.
Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2845/2018 mit 3 Anlagen)


Ohne Aussprache abgesetzt.


TOP 8.
Museum August Kestner, Brandschutzkonzept 1. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 2843/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Emmelmann stellte die Frage, ob die Drucksache nicht auch im Finanzausschuss behandelt werden müsse, da eindeutig eine Haushaltsrelevanz zu erkennen sei und daher gemäß Geschäftsordnung der Finanzausschuss einbezogen werden müsse.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette legte dar, dass die Drucksache mit dem Fachbereich Finanzen abgestimmt sei und von dort keine Bedenken bezüglich der Gremienbeteiligung geäußert worden seien. Es werde vorgeschlagen, den Punkt heute zu behandeln und anschließend erfolge eine Klärung mit dem Fachbereich Finanzen, ob es eine Erweiterung des Gremienlaufs geben müsse.

Ratsherr Emmelmann wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Kämmerer um Klärung gebeten habe, aber leider bis zu Beginn der heutigen Sitzung keine Antwort eingegangen sei. Es werde nun erwartet, dass eine finale Klärung unverzüglich erfolge und die Auffassung der CDU-Fraktion, dass die Drucksache gemäß Geschäftsordnung federführend in den Finanzausschuss gehöre, geprüft werde.

Gegen eine heutige Behandlung im AWL gebe es aber keine Bedenken.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette sah die Federführung nicht beim Finanzausschuss, da Mittel aus dem Teilhaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement zur Verfügung gestellt würden. Nur wenn eine Rückstellung nicht erfolgen sollte, komme es zu einer Relevanz über den beschlossenen Haushalt hinaus.

Ratsherr Emmelmann bezeichnete das gesamte finanzielle Verfahren als unseriös, da in der Drucksache drei Wege der Finanzierung aufgezeigt würden. In erster Linie zeichne sich der Kämmerer für diese Art der Finanzierung verantwortlich, die jegliche Haushaltsplanentwürfe überflüssig mache. So etwas müsse in der Zukunft unterbleiben.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette sicherte eine Klärung mit dem Finanzdezernenten zu.

Zum Inhalt der Drucksache fragte Ratsherr Karger, wann die Planungen zum zweiten Bauabschnitt vorgelegt würden, worauf Frau Arndt mitteilte, dass die Arbeiten des ersten Bauabschnitts im Herbst 2019 begännen und im Anschluss an eine kurze Öffnung des Museums die Maßnahmen des zweiten Bauabschnitts im Spätherbst 2019 gestartet würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass die dazugehörige Drucksache voraussichtlich im Frühjahr 2019 vorgelegt werde.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Werbeträgern
(Drucks. Nr. 2250/2018)
Ohne Aussprache mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 9.1.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2250/2018 (Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Werbeträgern)
(Drucks. Nr. 2378/2018)

Ohne Aussprache mit 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.


TOP 9.2.
Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)
Ratsfrau Falke kündigte an, diesen Punkt in die Fraktionen zu ziehen, worauf Vorsitzender Ratsherr Hellmann betonte, dass insgesamt unklar sei, ob der AWL das zuständige Organ sei. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass die antragstellende Fraktion an dieser Stelle die Unzuständigkeit erklären könne, worauf Ratsherr Emmelmann erwiderte, dass die CDU-Fraktion sich bis zur möglichen Behandlung im kommenden AWL zu dieser Frage Gedanken machen werde.

Auf Wunsch von Linke & Piraten in die Fraktionen gezogen.


TOP 10.
Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bat Herrn Hagemann von hannoverimpuls, über den Sachstand zum Thema „Unterstützung des Taxi-Gewerbes bei der Einführung Elektrofahrzeugen“ zu berichten. Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen (Versand erfolgt nur digital).

Ratsfrau Falke fragte nach, ob es besondere Sicherheitsvorkehrungen für Wasserstofftankstellen gebe, worauf Herr Hagemann ausführte, dass entsprechende Genehmigungsverfahren erhebliche Zeit in Anspruch nähmen und es eine Vielzahl von Auflagen gebe.

Ratsherr Spiegelhauer warf die Frage auf, wie hoch die Bereitschaft seitens der Taxi-Wirtschaft sei, zusätzlich zu den Fördermitteln selbst zu investieren, worauf Herr Hagemann antwortete, dass es sich um ein liquiditäts- und margenschwaches Segment handele, das häufig aus Kleinunternehmen mit nur einem Fahrzeug bestehe und daher die Bereitschaft, zu investieren, eher gering sei.

Interessanter sei die Einbindung der Taxi-Zentrale, die selbst keine eigenen Fahrzeuge habe und die Fahrten nur vermittele. Dort könnten E-Taxis angesiedelt und bei Bedarf den Unternehmen, beispielsweise als Ersatzfahrzeuge, gegen eine geringe Aufwandsentschädigung zur Verfügung gestellt werden.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian bedankte sich für den Vortrag und wünschte dem Förderprogramm einen erfolgreichen Verlauf.

Ratsherr Emmelmann stellte die Frage, ob die dafür vorgesehenen Ladevorrichtungen nur für die E-Taxis reserviert seien oder ob auch taxiähnliche Dienste diese nutzen dürften. Darüber hinaus werde um Mitteilung gebeten, warum Hybridfahrzeuge, die unter kaufmännischen Gesichtspunkten attraktiv seien, so selten im Taxibereich vertreten seien.

Herr Hagemann führte aus, dass vollhybride Fahrzeuge zu Dieselfahrzeugen wettbewerbsfähig seien und nur darüber spekuliert werden könne, warum der Anteil an Vollhybriden nicht höher sei. Die Vollhybriden ständen aber nicht im Fokus von Förderprogrammen, da sie zu wettbewerbsfähigen Kosten betrieben werden könnten.

Zum Thema des induktiven Ladens sei zu sagen, dass es momentan keine technisch abgenommene Induktionsschnittstelle für am Markt erhältliche Fahrzeuge gebe. Es sei auch zu betonen, dass kabelgebundene Ladestationen energieeffizienter als induktive seien. Aus den genannten Gründen seien derzeit die Induktionsladevorrichtungen nur für E-Taxis reserviert.

Ratsherr Bingemer erkundigte sich danach, ob der Dachverband der Taxiunternehmer Lobbyarbeit für das Vorantreiben der Elektromobilität betreibe, worauf Herr Hagemann entgegnete, dass der Lobbyverband zwar an dem Thema arbeite, aber noch nicht konsequent genug, wobei berücksichtigt werden müsse, dass Taxis aufgerüstete Spezialfahrzeuge seien und nicht jeder Hersteller auch E-Taxi-Modelle anbiete.

Anschließend bat Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette Frau Thoms, über die Planungen zur Sophienschule zu berichten. Dies geschehe im öffentlichen Teil und im nichtöffentlichen werde die entsprechende Drucksache für den Neubau bzw. den Erweiterungsbau beraten.

Frau Thoms referierte wie angekündigt. Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen (Versand erfolgt nur digital).

Ratsherr Oppelt bedankte sich für den Vortrag und zeigte sich erfreut darüber, dass es bei dem Vorhaben nun vorangehe, insbesondere vor dem Hintergrund, dass vor geraumer Zeit im KWR Trakte wegen Einsturzgefahr gesperrt werden mussten und Container als Ersatz aufgestellt worden seien.

Wichtig bei dem Projekt sei die räumliche Trennung der Schulen und die müsse viel deutlicher erfolgen. Die Freifläche zwischen den Schulen falle zu gering aus und es sei zu fragen, warum die Sporthalle nicht an der Schackstraße gebaut werde, die Parkplätze dafür in das Parkhaus am HCC verlegt würden und die Freifläche als Außensportanlage genutzt werde, um die räumliche Trennung hervorzuheben. In dem Zusammenhang sei auch zu erwähnen, dass vor einigen Jahren eine Kita auf der Freifläche errichtet worden und damals nach Protesten ein Abbau zugesichert worden sei.

Ebenfalls kritisch gesehen werde die Planung der Bauabschnitte und die Situation, dass zunächst die eine Schule fertiggestellt werde und erst viel später die andere. Hier werde angeregt, die bisherigen Planungen zu überdenken.

Herr Gronemann erklärte, dass es bezüglich der erwähnten Kita die Zusage gegeben habe, diese abzubauen, wenn es keinen akuten Bedarf mehr gebe – dieses sei im Rahmen eines Transfers der Kita zum Waterlooplatz umgesetzt worden. Ein Versprechen, die Freifläche nicht wieder zu bebauen, habe es nicht gegeben.

Der Beschluss des Rates sehe die Bebauung der Freifläche mit der Sophienschule vor, so dass damit dem Willen der Politik gefolgt werde.

Die Möglichkeit, die räumliche Trennung zu verstärken, sei durch die Planung, parallel zum Bestand neu zu bauen, eingeschränkt. Eine andere Positionierung führe nur dazu, dass die Kerne der Schulen näher zueinander rückten – was bei der jetzigen Planung durch den Puffer der Sportflächen verhindert werde.

Die Wünsche der Schulen seien voll berücksichtigt worden, was das flammende Plädoyer des Schulleiters der Sophienschule für die Umsetzung des Konzepts gezeigt habe – das werde seitens des KWR ähnlich eingeschätzt.

Zu den Parkplätzen sei zu sagen, dass die Bauordnung die Errichtung einer bestimmten Anzahl vorsehe. Es könne zwar eine Baulast auf anderen Flächen erzeugt werden, dafür eigne sich aber nicht das Parkhaus im HCC, da die baurechtlich für das HCC festgelegten Parkplätze nicht doppelt angerechnet werden dürften.

Das Verkehrskonzept sei in Arbeit und werde zeitnah vorgelegt. Zu der Planung der Bauabschnitte werde Frau Thoms Stellung nehmen.

Frau Thoms erläuterte, dass die Gesamtbaumaßnahme für das GY Sophienschule in zwei Bauabschnitten realisiert werden solle, um den Aufwand für Auslagerungen zu minimieren.

Im 1. BA für das GY Sophienschule würden ca. 70% des Neubaus errichtet. Der 1. BA beinhalte neben der gesamten Verwaltung alle allgemeinen Unterrichtsräume, die naturwissenschaftlichen Räume, die Mensa sowie den gesamten Ganztagsbereich. Während der Bauphase stehe das Bestandsgebäude in der Lüerstraße weiterhin für das GY Sophienschule zur Verfügung.

Für den 1. BA werde die Bestands-Sporthalle sowie der Verbindungsgang am Standort Lüerstraße abgerissen. Der Sportunterricht könne teilweise in der 3-Feldhalle des KWR stattfinden. Die Außensportflächen stünden weiterhin zur Verfügung. Teile des Schulhofes blieben erhalten, ein Teil der Außensportfläche werde als Schulhof hergerichtet.

Nach Fertigstellung des 1. BA könne der Umzug aus dem Bestandsgebäude an der Lüerstraße in den Neubau erfolgen. Bereiche der Hauptstelle an der Seelhorststraße könnten ebenfalls schon in den Neubau ziehen, die Hauptstelle stehe aber bis Ende der Baumaßnahme für das Gymnasium Sophienschule zur Verfügung.

Für den 2. BA Gymnasium Sophienschule werde das dann leergezogene Bestandsgebäude an der Lüerstraße abgerissen. Der 2. BA beinhalte neben der Aula, dem Musikbereich, der Cafeteria und einigen Nebenräumen auch den Sporthallenkomplex, die Außensportanlagen und den Schulhof.

Parallel zum Abriss des Bestandsgebäudes Außenstelle GY Sophienschule werde mit dem Teilabbruch am KWR begonnen. Mit dem Teilabbruch entfalle der gesamte naturwissenschaftliche Unterrichtsbereich sowie einige Unterrichtsräume im KWR.

Der stattdessen vorgesehene Erweiterungsbau des KWR beinhalte neben der Unterbringung der Klassenstufen 5 - 7 und den naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen den Ganztagsbereich, die Mensa, Musikunterrichtsräume, eine Schülerbibliothek und eine Lehrerstation. Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau werde die gesamte Schulhoffläche neugestaltet.

Um den naturwissenschaftlichen Unterricht am KWR weiterhin zu gewährleisten, sollten die im 1. BA GY Sophienschule errichteten NTW-Bereiche gemeinsam von beiden Gymnasien genutzt werden.

Die bereits vorhandene Klassencontaineranlage aus vorangegangenen Bauvorhaben am KWR bleibe erhalten und könne für die Auslagerung der Allgemeinen Unterrichtsräume genutzt werden.

Im Anschluss berichtete Herr Baltruweit über die Personalbemessung für Begehungen des Fachbereichs Gebäudemanagement im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Hierzu wird auf die Anlage 3 verwiesen (Versand erfolgt nur digital).

Ratsherr Emmelmann erklärte, dass die Ausführungen gezeigt hätten, dass zusätzliche Stellen im Hinblick auf Abwendung möglicher Gefahren sinnvoll seien. Ein unzureichender Prüfrhythmus könne zu Situationen führen, wie sie beim Rathaus aufgetreten seien.

Es sei zu fragen, ob es zutreffe, dass bei der Prüfung Schwerpunkte gesetzt würden und eine Risikoabwägung vorgenommen werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette hob hervor, dass ein Kompromiss zwischen optimaler Abarbeitung von Aufgaben und den Rahmenbedingungen des Haushaltes gefunden werden müsse. In bestimmten Bereichen würden zusätzlich zu den regelmäßigen Begehungen Sonderprogramme aufgelegt, um noch gezielter prüfen und Risiken vermeiden zu können.

Herr Gronemann ergänzte, dass zwischen den Verkehrssicherungsbegehungen, die zur Erkennung offensichtlicher Schäden dienten und vorgeschrieben seien, und der Detailbegutachtung unterschieden werden müsse.

Der Aufwand, für jedes Gebäude eine fortlaufende Detailbegutachtung vorzunehmen, sei immens und nicht durchführbar. Es werde eine vorausschauende Bauunterhaltung angestrebt, bei der immer zwischen Aufwand und Nutzen abgewogen werden müsse.

Ergänzend zu den Verkehrssicherungsbegehungen gebe es Schwerpunktprogramme, die häufig daraus resultierten, dass Probleme an einem Gebäude festgestellt worden seien, die auf andere Objekte übertragen werden könnten.

Ratsherr Emmelmann bezog sich auf die Aussagen von Erster Stadträtin Tegtmeyer-Dette bezüglich der Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des Haushaltes und unterstrich, dass es bei der Verkehrssicherungspflicht keine Kompromisse geben dürfe und diese Aufgaben Vorrang vor möglichen Sonderprogrammen hätten.

Bei der Durchsetzung der Verkehrssicherungsaufgaben sei es auch unerheblich, ob die Untersuchungen mit einem hohen Aufwand verbunden seien – sie müssten einfach geleistet werden. Hier sei als Beispiel die Dachbegehung beim Neuen Rathaus zu nennen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betonte, dass keine Aussagen dahingehend getätigt worden seien, dass den Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen werde oder eine Abwägung zwischen Haushaltsbedingungen und der Abarbeitung der Verkehrssicherungspflichten vorgenommen werde. Es sei in ihrer Aussage (Sprecherin) um die Thematik gegangen, Schäden erkennen zu können, die möglicherweise in der Behebung weniger kosteten, wenn sie früher erkannt werden könnten.

Den Verkehrssicherungspflichten sei in der Vergangenheit im erforderlichen Umfang nachgekommen worden und dies werde auch in Zukunft so geschehen.

Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller fragte nach, ob bei neuen Gebäuden andere Prüfungsintervalle als bei bestehenden vorgeschrieben seien, wozu Herr Baltruweit bemerkte, dass es dabei keine Unterschiede gebe, aber in der Praxis bei älteren Gebäuden und möglichen Vorschäden häufiger Begehungen stattfänden.

Anschließend kündigte Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette an, dass Herr Bär über Mehrkosten im zweiten und dritten Bauabschnitt der Goetheschule berichten werde. Diese Mehrkosten lägen innerhalb des festgelegten Rahmens, der keine Zustimmung erforderlich mache. Da es sich jedoch um nennenswerte Mehrkosten handele, werde an dieser Stelle darüber und über die Gründe informiert.

Herr Gronemann ergänzte, dass es in der Haushaltssatzung einen Passus in den allgemeinen Anweisungen zur Umsetzung gebe, dass bei laufenden Baumaßnahmen durch eine Ermächtigung und Zustimmung der Kämmerei eine gewisse Überschreitung der Mittel erfolgen könne, ohne eine weitere Drucksache vorlegen zu müssen. Sollte dies der Fall sein, sei eine Unterrichtung des zuständigen Ausschusses vorzunehmen.

Herr Bär berichtete entsprechend. Hierzu wird auf die Anlage 4 verwiesen (Versand erfolgt nur digital).

Ratsherr Emmelmann fragte im Hinblick auf die bisherigen Diskussionen am heutigen Tage nach, ob es nicht konsequent sei, nun auch ein Sonderprogramm für alle städtischen Gebäude aufzulegen, die ebenfalls von ähnlichen Problemen wie den eben dargelegten betroffen seien.

Herr Gronemann bezeichnete das hier vorliegende Problem als speziell und hervorgerufen durch einen handwerklichen Fehler, das nicht verallgemeinert werden könne. Bei anderen Mängeln, die Grundlage für Sonderprogramme gewesen seien, handele es sich häufig um Schäden, die aufgrund von Maßnahmen entstanden seien, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprochen hätten und nun überholt seien.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 11.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Ratsherr Emmelmann bezog sich auf den Weihnachtsmarkt und einen Bericht, dass dort Ketten verkauft würden, die an Hakenkreuze erinnerten, was nach einer zitierten Aussage aus der Presse laut Herrn Flohr nicht toleriert werde und warf die Frage auf, wie sich die Sache entwickelt habe.

Frau de Cassan fasste zusammen, dass es sich faktisch um ein Hakenkreuz gehandelt habe und der Verkauf gesetzlich verboten sei. Dies sei dem Verkäufer mitgeteilt worden, worauf dieser den Verkauf eingestellt habe. Auf eine Diskussion, ob er in einem Rechtsstreit in einer ähnlichen Sache bereits einmal Recht bekommen habe, habe sich die Stadt nicht eingelassen.

Zur Kenntnis genommen.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 16.20 Uhr.


gez. Tegtmeyer-Dette gez. Bartels