Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 12.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.11.2018)
Protokoll (erschienen am 01.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 13.12.2018

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 12. Dezember 2018,
St. Nikolaikirche Limmer, Saal, Sackmannstr. 27, 30453 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.30 - 20.55 Uhr
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Geffers) (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE Partei) 20.00 - 20.55 Uhr
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Martin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Langensiepen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Machentanz) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)






Verwaltung:
Herr Gronemann (FB Gebäudemanagement)
Frau Eilers (FB Gebäudemanagement)
Frau Winters (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Leidinger (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Mingers (FB Personal und Organisation)
Herr Pfingsten (FB Personal und Organisation)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.11.2018

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Straßenbenennungen im Stadtteil Limmer
(Drucks. Nr. 15-2472/2018 N1 mit 1 Anlage)

3.2. Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2845/2018 mit 3 Anlagen)

3.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2845/2018
(Drucks. Nr. 15-2993/2018)

3.3. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

4. Integrationsbeirat Linden-Limmer

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2833/2018)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2984/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Information & Beteiligung zu aktuellen Vorgängen auf dem Baugebiet der Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-2856/2018)



6.2. Gemeinsam von Bündnis 90/ Die Grünen und CDU

6.2.1. Sicherung der Sperrpfosten im Bereich der Nedderfeldstraße/ Wilhelm-Bluhm-Straße und Verkehrssicherung der abgepollerten Einfahrt zur Faustwiese am Ende der Straße Zur Bettfedernfabrik
(Drucks. Nr. 15-2641/2018 N1)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Anhörung von Einwohnerinnen und Einwohnern zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten der Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-2449/2018)

6.3.2. Anhörung von Einwohnerinnen und Einwohnern zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten der Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-2449/2018 N1)

6.3.3. Verkehrssicheurng der abgepollerten Einfahrt zur Faustwiese am August-Baumgarte-Gang
(Drucks. Nr. 15-2641/2018)

6.3.4. Autofreier Sonntag in Linden
(Drucks. Nr. 15-2754/2018)

6.3.5. Frühe und umfassende Beteiligung für die nächsten Bauabschnitte im Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2756/2018)

6.3.6. Anhörung, Quartiersinitiativen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2758/2018)

6.3.7. Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende, Rollatoren und Kinderwagen an Straßenecken
(Drucks. Nr. 15-2793/2018)

6.4. der CDU-Fraktion

6.4.1. Sicherung der Sperrpfosten im Bereich Nedderfeldstraße/Wilhelm-Bluhm-Straße
(Drucks. Nr. 15-2642/2018)

6.4.2. Verkehrswidriges Parken im Bereich der neuen Verkehrsinsel auf der Badenstedter Straße von der Ihme-Schule (Außenstelle der Helene-Lange-Schule) in Richtung St. Martuins-Kirche
(Drucks. Nr. 15-2774/2018)

6.4.3. Verkehrssicherheit am Lindener Stadion, Am Spielfelde 11
(Drucks. Nr. 15-2775/2018)

6.4.4. Einsatz von Gelenkbussen auf den Buslinien 100 und 200
(Drucks. Nr. 15-2834/2018)



6.4.5. Prüfauftrag für einen Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2835/2018)

6.4.5.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2835/2018
(Drucks. Nr. 15-2992/2018)

6.5. der SPD-Fraktion

6.5.1. Radschnellweg Hannover - Garbsen in Limmer und Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-2844/2018)

6.5.2. Geh- und Radweg an der Leine
(Drucks. Nr. 15-2847/2018)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Lärmschutz und geplanter Abriss der Altgebäude auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2690/2018)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Anfrage zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2760/2018)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Missbräuchliches Parken in den Anwohnerbereichsstraßen in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-2842/2018)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes











I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 21. Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin kündigt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an, die Drucksachen 15-2835/2018 (zu TOP 6.3.5.) und 15-2844/2018 (zu TOP 6.4.1.) zur Beratung in die Fraktion zu ziehen.

Bezirksratsherr Voß kündigt an, die Drucksache 15- 2834/2018 (zu TOP 6.3.4.) zur Beratung in die SPD-Fraktion zu ziehen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.11.2018

Bezirksratsherr List erklärt, dass er davon ausgeht, dass die Verwaltung den seinerzeit abgelehnten Antrag des Bezirksrats zum Neubau des Freibadbereichs Fössebad nun nachträglich bestätigt.


Einstimmig genehmigt.


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Straßenbenennungen im Stadtteil Limmer
(Drucks. Nr. 15-2472/2018 N1 mit 1 Anlage)


Antrag,

folgende Straßenbenennungen und Umbenennungen, die in Folge des Bebauungsplans
Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - erforderlich werden, zu beschließen:

1) Für das Teilstück zwischen Sackmannstraße und der Zufahrt zu den Häusern
Stockhardtweg 1, 1A, 3 und 3A wird die Bezeichnung Stockhardtweg
aufgehoben
. Ab der Zufahrt zu den Häusern 1, 1A, 3 und 3A bleibt der Name
Stockhardtweg für das verbleibende Teilstück Richtung Norden unverändert bestehen.


2 a) Für den Abschnitt zwischen Große Straße und der westlichen Sackmannstraße
wird der Name Twedenweg aufgehoben. Für das Teilstück zwischen der östlichen
Sackmannstraße und Große Straße bleibt die Bezeichnung Twedenweg unverändert
bestehen.

2 b) Das Teilstück des Twedenweges, welches zukünftig als Fußweg auf privatem
Grundstück mit Gehrechten für die Allgemeinheit entstehen wird und von der westlichen
Sackmannstraße bis zur neuen südlichen Erschließungsstraße führt, wird umbenannt in
Maria-Suszyńska-Bartman-Weg.

2 c) Für das verbleibende Reststück bis zur Wunstorfer Straße wird der Name
Twedenweg aufgehoben und einbezogen in die neue südliche
Erschließungsstraße. Diese ringförmige, südliche Erschließungsstraße erhält
den Namen Cécile-Huk-Ring.

3) Die Haupterschließungsstraße, welche von der Wunstorfer Straße nach Norden auf
das Gelände führt, erhält den Namen Zur Wasserstadt.

4) Der nördliche asymmetrische Platzbereich erhält den Namen Julienne-Trouet-Platz.

5) Die Erschließungsstraße, welche von der Straße "Zur Wasserstadt" Richtung Osten
bis zur Sackmannstraße verläuft, erhält den Namen Stéphanie-Kuder-Straße.

6) Die westliche Erschließungsstraße, welche zwischen dem "Julienne-Trouet-Platz"
und der "Stéphanie-Kuder-Straße" liegt, erhält den Namen
Antonia-Agafonowa-Straße.


7) Die östliche Erschließungsstraße, welche zwischen dem "Julienne-Trouet-Platz" und
der "Stéphanie-Kuder-Straße" liegt erhält den Namen
Stanisława-Kamińska-Straße.

Übersichtskarte s. Anlage 1


Einstimmig


TOP 3.2.
Kita Walter-Ballhause-Straße, Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2845/2018 mit 3 Anlagen)


Herr Gronemann stellt den geplanten Neubau der Kita Walter-Ballhause-Straße vor.

[Präsentation als Anlage 1 zu Protokoll]

Bezirksratsherr Mallast fragt nach, ob die Verwaltung auch eine mögliche inkludierte Wohnbebauung in Erwägung gezogen hat. Zudem möchte er wissen, ob schon ein Träger der Einrichtung bekannt ist und ob sich die unterschiedlichen Gruppen der Kita und des Spielhauses das Außengelände teilen müssen.

Herr Gronemann antwortet, dass es sich bei dem geplanten Neubau um ein eigenes Gebäude der Landeshauptstadt Hannover handelt und dieses keine Mischnutzung vorsieht. Eine Mischnutzung mit Wohnungen findet man nur vor, wenn sich die Landeshauptstadt Hannover in Gebäude einmietet. Es wird ein gemeinsames Außengelände entstehen, das jedoch unterschiedliche Bereiche für die einzelnen Jahrgänge ausweist. Ein Träger ist zudem noch nicht bekannt, der für die Auswahl zuständige Fachbereich Jugend und Familie wird jedoch rechtzeitig mit einer entsprechenden Drucksache an den Bezirksrat herantreten.

Bezirksratsherr List möchte wissen, ob das Gebäude in passiver Bauweise entsteht und wie es sich mit Altlasten und Schadstoffen auf dem Gelände verhält.

Herr Gronemann antwortet, dass das Gebäude im Passivhaus-Standard entsteht. Er erläutert weiter, dass der komplette Boden im Kitabereich ausgetauscht wird und folglich frei von Altlasten und Schadstoffen sein wird.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte ergänzend wissen, ob auch eine Altlastensanierung für den im Stadtbezirk beliebten Bereich der Faustwiese geplant ist.

Herr Gronemann erläutert, dass der Bereich der Faustwiese aktuell nicht im Planungsbereich des Fachbereich Gebäudemanagements liegt und hierzu folglich keine Aussage getroffen werden kann.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass bei der Erschließung der Wiese zwischen dem belasteten Erdreich und der Rasenfläche ein Flies eingesetzt wurde, sodass es zu keiner Gefährdung kommt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte weiter wissen, ob die Großküche welche bereits einige Kitas im Umkreis versorgt, auch für das Catering dieser Kita vorgesehen ist. Grundsätzlich begrüßt er den Neubau einer weiteren Kita im Stadtbezirk, merkt jedoch auch an, dass hierdurch dem Stadtbezirk weitere Freifläche verloren geht. Er möchte abschließend wissen, ob die bisherige Wegbreite des August-Baumgarte-Ganges auch weiterhin gewährleistet ist und ob mit Auswirkungen auf den Baumbestand zu rechnen ist.

Herr Gronemann antwortet, dass ein möglicher Cateringvertrag Betreiberangelegenheit ist und er hierzu keine Aussage treffen kann. In Bezug auf den Baumbestand teilt er mit, dass vermutlich zwei Bestandsbäume (Pappeln) auf dem Gelände der Kita gefällt werden müssen und durch eine „kitagerechte“ Bepflanzung ersetzt werden müssen. Zudem ist eine weitere Bepflanzung im Bereich des August-Baumgarte-Ganges beabsichtigt. Ob die aktuelle Wegbreite beibehalten wird, ist aktuell nicht bekannt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin kündigt einen Änderungsantrag zur vorliegenden Drucksache an, der die Beibehaltung der bisherigen Wegbreite fordert und bringt diesen ein.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO für den Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte in der Walter-Ballhause-Straße in Höhe von insgesamt 5.050.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 5.050.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)
zuzustimmen.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-2993/2018 einstimmig beschlossen.



TOP 3.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2845/2018
(Drucks. Nr. 15-2993/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Baubeschreibung (Anlage 1) zur Drucks. Nr. 2845/2018, wie folgt zu ergänzen:

"Bei der Neuanlegung des August-Baumgarte-Ganges ist die derzeitige Mindestbreite von 5 Metern zu gewährleisten."


Einstimmig


TOP 3.3.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Ganskow stellt fest, dass die Landeshauptstadt Hannover 60 Dezibel als Grenzwert für eine Lärmbelästigung definiert. Er möchte wissen, wie dieser Wert begründet ist.

Herr Dr. Leidinger antwortet, dass der Grenzwert von 60 Dezibel in der Nacht gelte und gerichtlich in dieser Höhe anerkannt ist.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin äußert, dass der Stadtbezirk Linden-Limmer einer der am stärksten mit Lärm belasteten Stadtbezirke ist. Er möchte wissen, ob die beabsichtigten Maßnahmen zur Reduzierung daher auch überproportional hoch ausfallen.

Herr Dr. Leidinger antwortet, dass es verschiedene Überlegungen gibt. Er nennt hierzu beispielsweise den Modellversuch Tempo 30 und das Fensterschallschutzprogramm der Landeshauptstadt Hannover.

Bezirksratsherr List möchte wissen, ob bei den gemachten Erhebungen auch eine prognostizierte Verkehrserhöhung durch die Wasserstadt Limmer berücksichtigt wurde.

Herr Dr. Leidinger antwortet, dass die zugrundeliegenden Daten aus dem Jahr 2017 stammen und Prognosen in der Erhebung nicht zulässig sind.

Die Frage von Bezirksratsherrn Dr. Gardemin, ob auch die Geräusche der Schnellwege erfasst sind wird von Herrn Dr. Leidinger bestätigt.

Antrag,

1) dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (Anlage) zuzustimmen und

2.) die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.
Integrationsbeirat Linden-Limmer

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Ganskow berichtet von der vergangenen Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 26.11.2018. Themen dieser Sitzungen waren u.a. Vorträge der Leiterin der Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa und der Leiterin des gesamtstädtischen Integrationsmanagements. Zudem wurde eine Bewertung des aktuellen lokalen Integrationsplans vorgenommen und ein Ausblick auf den Neuen geworfen.

Es wurde berichtet.

TOP 4.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2833/2018)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Personen mit ihren Projekten vor, die der Integrationsbeirat für eine Zuwendung vorschlägt.

Antrag,
die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden Limmer zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2018-07-IB10
AntragstellerIn: Nael Arafat
Verwendungszweck: Die Lounge Hannover
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €

2. Antrag Nr. 2018-08-IB10
AntragstellerIn: Eigene Initiative des Integrationsbeirates
Verwendungszweck: Fremd- und doppelsprachige Bücherpakete für die vier
Bücherschränke
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

3. Antrag Nr. 2018-09-IB10
AntragstellerIn: Eigene Initiative des Integrationsbeirates
Verwendungszweck: Töpfe und Kochbedarf für die Kochgruppe Linden-Süd
Zuwendungsbetrag: 400,00 €

4. Antrag Nr. 2018-10-IB10
AntragstellerIn: Eigene Initiative des Integrationsbeirates
Verwendungszweck: Zuschuss zur laufenden Arbeit der drei Unterstützerkreise: Siloah,
Steigertahlstraße und Deisterstraße
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

5. Antrag Nr. 2018-11-IB10
AntragstellerIn: Eigene Initiative des Integrationsbeirates
Verwendungszweck: IKK e.V. - Computerkurse für MigrantInnen
Zuwendungsbetrag: 834,00 €

Einstimmig

TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2984/2018)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Personen mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten werden.

Antrag


die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Theater am Küchengarten
· Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
- Verwendungszweck: 100 Jahre Frauenwahlrecht – Kabarettistinnen im Theater am
Küchengarten
(Anlage 1)
· Empfänger: Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.0000,00 €
· Verwendungszweck: Förderung des Kastanienchors
(Anlage 2)
· Empfänger: Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer
· Zuwendungsbetrag: 700,00 €
· Verwendungszweck: Internetseite der Bürgerinitiative
(Anlage 3)

Einstimmig

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Information & Beteiligung zu aktuellen Vorgängen auf dem Baugebiet der Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-2856/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert den Bezirksrat Linden – Limmer zeitnah und umfassend über die aktuellen Entwicklungen auf dem Baugebiet Wasserstadt zu informieren und dieser Bringschuld zukünftig laufend unaufgefordert nachzukommen. Insbesondere werden Informationen erwartet zu den Themen:

o Bau & Fortgang der Erstellung der Lärmschutzwand an der Güterumgehungsbahn und deren Rechtsfolgen in Bezug auf bisherige Festlegungen (wie z. B. Baulasten und Bestand der Altgebäude, usw.)
o Sicherungsmaßnahmen der Altgebäude durch die LHH und die diesbezüglichen rechtlichen Auseinandersetzungen und deren Rechtsfolgen
o Abrissankündigung der nicht denkmalgeschützten Gebäude und erfolgte
Einschränkung / Versagung o Abrissantrag und ggf. Begründung der denkmalgeschützen Gebäude
o Übermittlung aller ggf. vorgelegter Gutachten / Begründungen / Nachweise der
Unwirtschaftlichkeit o Alle weiteren nötigen Informationen die zur Bewertung der durch die Bauträger vorgebrachten Behauptungen (NP: „Papenburg droht mit Rückzug“) erforderlich sind.
2. Die Verwaltung beruft zeitnah eine Sitzung der Kommission Sanierung Limmer ein, in der (mindestens) alle unter 1. genannten Themen behandelt werden.
3. Der Bezirksrat wird vor einer Entscheidung über einen möglichen Abrissantrag der denkmalgeschützten Altgebäude der Wasserstadt über eine förmliche Anhörung nach Paragraph 94 Absatz 1 S. 1 NKomVG beteiligt!
4. Der Oberbürgermeister der LHH wird gebeten nach Paragraph 94 Absatz 1 S. 3 NKomVG eine Einwohnerversammlung zum Thema "Erhalt und Nutzungskonzeption für die denkmalgeschützten Altgebäude der Conti in Limmer" durchzuführen.
5. Sind Teile der vorgenannten Themen oder Forderungen Persönlichkeitsschutz- und / oder datenschutzrelevant, sollen sie in vertraulichen Sitzungsteilen behandelt oder mit entsprechendem einschränkendem Vermerk übermittelt werden. – Ist die Umsetzung zu 3. nicht möglich, erfolgt zumindest vorher eine Information.


Einstimmig


TOP 6.2.
Gemeinsam von Bündnis 90/ Die Grünen und CDU

TOP 6.2.1.
Sicherung der Sperrpfosten im Bereich der Nedderfeldstraße/ Wilhelm-Bluhm-Straße und Verkehrssicherung der abgepollerten Einfahrt zur Faustwiese am Ende der Straße Zur Bettfedernfabrik
(Drucks. Nr. 15-2641/2018 N1)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsfrau Grobleben beantragt Einzelabstimmung zu den Sätzen des Antrages.

Diesem Verfahren wird zugestimmt.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die herausnehmbaren Absperrpfosten an der NedderfeldstraßelWilhelm-Bluhm-Straße sowie die Absperrpfosten an der Einfahrt zur Faustwiese am Ende der Straße Zur Bettfedernfabrik durch Absperrpfosten mit Schließzylindern auszutauschen, so, dass diese Pfosten nur noch durch Berechtigte entnommen/entfernt werden können. Ein Schlüsseltresor mit einem Schlüssel

für diese Absperrpfosten ist in Absprache mit der Feuerwehr in unmittelbarer Nähe anzubringen, es ist sicherzustellen, das auch die Polizei einen Schlüssel für die Absperrpfosten vor Ort erhalten/erlangen kann. Im Nahbereich ist pro Absperrpfosten jeweils eine passende Bodenhülse zu installieren, in die ein entnommener Pfosten vorübergehend gesichert gelagert werden kann. Der Standort dieser Bodenhülsen ist entsprechend zu kennzeichnen/auszuschildern. Die Verwaltung kontrolliert täglich die ordnungsgemäße Abpollerung/Sicherung der Absperrpfosten an den genannten Standorten und ordnet den Sicherheitsz und Ordnungsdienst zu Streifengängen am Freitag, Samstag und Sonntag im Umfeld des Faustgeländes an. Das Vorgehen ist mit der Polizei abzusprechen.


Einzelne Abstimmung zu den Ziffern der Drucksache:
Ziffer 1: Einstimmig
Ziffer 2: mit 14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Anhörung von Einwohnerinnen und Einwohnern zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten der Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-2449/2018)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat beschließt für jede seiner Sitzungen der laufenden Wahlperiode konkrete Beratungsgegenstände, zu denen eine Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner nach § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird. Der Beschluss ergeht jeweils vor der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde.
Für die Anhörung gelten folgende Grundsätze: Eine Anhörung soll nur zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten stattfinden. Sie unterbleibt, sofern der Beratungsgegenstand primär den organisatorischen Ablauf der Sitzung betrifft (z.B. Feststellung der Tagesordnung). Weiterhin werden die Beratungen über die Vergabe von eigenen Mitteln des Bezirksrates sowie Mitteln des Integrationsbeirates von der Einwohner/innenbeteiligung ausgenommen. Eine Anhörung erfolgt nach Meldung der Einwohnerin/des Einwohners und Erteilung des Wortes durch den/die Bezirksbürgermeister/in. Auf zielführendes Diskussionsverhalten ist zu achten. Wortmeldungen der Bezirksratsmitglieder bzw. der Verwaltung sind vorrangig zu berücksichtigen.
Der Beschluss über die Durchführung von Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunden bleibt hiervon unberührt.


Ersetzt durch Drucksache 15-2449/2018 N1.






TOP 6.3.2.
Anhörung von Einwohnerinnen und Einwohnern zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten der Bezirksratssitzungen
(Drucks. Nr. 15-2449/2018 N1)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt die Neufassung des Antrages ein und begründet diesen.

Bezirksratsherrn Voß bewertet den Antrag nach wie vor als zu ungenau. Beispielsweise ist nicht erkennbar, für wen die angegebene Zeitspanne von 45 Minuten Redezeit gelten solle. Seiner Meinung nach hätte ein solcher Antrag interfraktionell besprochen werden müssen und deshalb habe die SPD-Fraktion bereits in der vergangenen Sitzung die antragstellende Fraktion darum gebeten, den Antrag zurückzunehmen, um an einem Antrag gemeinsam arbeiten zu können. Er kritisiert, dass nun erneut die Abstimmung erzwingen wird, ohne dass den übrigen Fraktionen und EinzelvertreterInnen die Chance gegeben wurde, an diesem Antrag mitzuarbeiten.

Bezirksratsherr Ganskow kritisiert, dass die Klärung, zu welchen Tagesordnungspunkten eine Anhörung stattfinden soll, vor der EinwohnerInnenfragestunde passieren soll. Die EinwohnerInnenfragestunde findet aber nach den Verwaltungsvorlagen statt, folglich wäre eine Mitsprache zu diesen nicht möglich. Er plädiert dafür, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass eine Mitsprache zu allen Verwaltungsvorlagen und zu allen Anträgen der Fraktionen und EinzelvertreterInnen ermöglicht wird.

Bezirksratsfrau Steingrube teilt ihren Eindruck mit, dass das bisherige Verfahren im Bezirksrat gut funktioniert. Sie kann aktuell nicht erkennen, warum dieses geändert werden müsste. Zudem ist auch ihr der Antrag zu ungenau. Sie wünscht sich ebenfalls die Rücknahme des Antrages durch die antragstellende Fraktion und setzt sich für eine interfraktionelle Lösung ein.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass alle die Möglichkeit zur Mitarbeit gehabt haben. Er erinnert daran, dass der Antrag in der letzten Sitzung zur Beratung in die Fraktionen gezogen wurde und diese Zeit offensichtlich nicht genutzt wurde, um etwaige Änderungsanträge einzureichen. Er bewertet die Haltung der Kritisierenden als Blockade. Das hier im Antrag beschriebene Verfahren wird zudem in anderen Stadtbezirksräten bereits praktiziert und funktioniert dort.

Bezirksratsherr List bewertet den Antrag als Rückkehr zur Basisdemokratie und folglich als gut. Man könne diesen jedoch eventuell mit einer Befristung beschließen und dann evaluieren.

Bezirksratsherr Knoke äußert, dass nicht die Absicht bestehe, den Antrag zu blockieren. Es wurde einzig darum gebeten, diesen in der bestehenden Form zurückzunehmen, um an einer interfraktionellen Version arbeiten zu können.

Bezirksbürgermeister Grube kündigt eine persönliche Erklärung in Bezug auf den vorliegenden Antrag an und verliest diese. Er erläutert in dieser, warum er dem Antrag nicht zustimmen kann.

[Erklärung als Anlage 2 zu Protokoll]




Bezirksratsherr List greift die in der Erklärung angesprochene Geschäftsordnung des Rates auf und kritisiert diese als Gängelung der Verwaltung gegenüber der politischen Arbeit.

Herr Mingers weist dies zurück und erinnert Bezirksratsherrn List daran, dass auch die Geschäftsordnung des Rates die politischen Gremien durchläuft und folglich keine Vorgabe der Verwaltung ist, sondern demokratisch legitimiert ist.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bedauert es, dass der Bezirksbürgermeister den Antrag auch als Angriff gegen seine Person und die damit verbundene Sitzungsleitung versteht. Er sieht jedoch nicht, dass mit Beschluss des Antrages Rechte Dritter beschnitten werden und bittet um Zustimmung.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat beschließt für jede seiner Sitzungen der laufenden Wahlperiode konkrete Beratungsgegenstände, zu denen eine Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner nach § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird. Der Beschluss ergeht jeweils vor der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde.
Für die Anhörung gelten folgende Grundsätze: Eine Anhörung soll nur zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten stattfinden. Sie unterbleibt, sofern der Beratungsgegenstand primär den organisatorischen Ablauf der Sitzung betrifft (z.B. Feststellung der Tagesordnung). Weiterhin werden die Beratungen über die Vergabe von eigenen Mitteln des Bezirksrates sowie Mitteln des Integrationsbeirates von der Einwohner/innenbeteiligung ausgenommen. Eine Anhörung erfolgt nach Meldung der Einwohnerin/des Einwohners und Erteilung des Wortes durch den/die Bezirksbürgermeister/in. Auf zielführendes Diskussionsverhalten ist zu achten. Wortmeldungen der Bezirksratsmitglieder bzw. der Verwaltung sind vorrangig zu berücksichtigen. Der Beschluss über die Durchführung von Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunden bleibt hiervon unberührt. Der Leiter/ die Leiterin der Sitzung kann die Anhörung beenden, wenn 45 Minuten Gesamtredezeit der Einwohnerinnen und Einwohner überschritten sind.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.3.3.
Verkehrssicheurng der abgepollerten Einfahrt zur Faustwiese am August-Baumgarte-Gang
(Drucks. Nr. 15-2641/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung kontrolliert täglich die ordnungsgemäße Abpollerung an der Einfahrt zur Faustwiese am August-Baumgarte-Gang und ordnet den Sicherheits- und Ordnungsdienst zu Streifengängen am Freitag, Samstag und Sonntag im Umfeld des Faustgeländes an. Das Vorgehen ist mit der Polizei abzusprechen.

Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2641/2018 N1.


TOP 6.3.4.
Autofreier Sonntag in Linden
(Drucks. Nr. 15-2754/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Ganskow, ob der autofreie Sonntag in Linden zeitgleich zum gleichlautenden städtischen Aktionstag stattfinden soll, wird von Bezirksratsherrn Dr. Gardemin bestätigt.

Bezirksratsherr Ganskow äußert, dass er es für sinnvoller halten würde, wenn der autofreie Sonntag in Linden nicht zeitgleich zum gleichlautenden städtischen Aktionstag stattfinden würde.

Bezirksratsfrau Grobleben teilt mit, dass sie es begrüßen würde, wenn es diese Aktion jährlich im Stadtbezirk geben würde.

Bezirksratsherr Voß zieht die Drucksache zur Beratung in die SPD-Fraktion.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den autofreien Sonntag 2020 ein Konzept für den Stadtbezirk Linden-Limmer einzurichten und umzusetzen.
Dabei soll das autofreie Gebiet die Stephanusstraße, den Lindener Markt, die Falkenstraße, die Deisterstraße, die Posthornstraße, den Schwarzen Bären, die Blumenauer Straße, den Küchengartenplatz, die Limmerstraße und die Spinnereistraße umfassen.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.5.
Frühe und umfassende Beteiligung für die nächsten Bauabschnitte im Baugebiet Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2756/2018)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Planung der nächsten Bauabschnitte im Baugebiet Wasserstadt Limmer den Prozess der Einwohner/innen-Beteiligung im frühen Planungsstadium, d.h. deutlich vor der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung, beginnen zu lassen und dafür ein Konzept auszuarbeiten. Das Konzept ist dem Bezirksrat im Februar 2019 vorzustellen.

Das Konzept hat ausdrücklich nicht nur Beteiligungsformate einzubeziehen, die reinen Informationscharakter haben, sondern auch solche, die Vorstellungen der Einwohner/innen zu Wohnkonzepten, Wohnungsmieten, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Verkehrsfragen und Infrastruktur zu Wort kommen lassen.
Das Konzept hat sich an dem Ratsbeschluss 1341/2014 zu orientieren, der Anwaltsplanung mit Anlaufstelle im Stadtteil, extern moderierte Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Befragung der umliegenden Bevölkerung und Information im Internet vorsieht.

Das Konzept ist zudem als weiterführendes Konzept anzulegen, das die Anregungen konstruktiv verarbeitet und das den gesamten Planungs- und Ausführungsprozess begleitet.

Einstimmig


TOP 6.3.6.
Anhörung, Quartiersinitiativen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2758/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Voß kündigt an, weiteren Beratungsbedarf zu haben und zieht den Antrag zur Beratung in die SPD-Fraktion.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu einer Anhörung zum Thema ‚Quartiersinitiativen im Stadtbezirk‘ folgende Personen einzuladen:
1. Oliver Thiele (Quartier Jacobstraße/Minister-Stüve-Straße/Eleonorenstraße Jamiel)
2. Dr. Thomas Köhler (Limmer Nachbarschaften)
3. Martin Lange (Nachbarschafts-Kiosk Sporlederweg Linden-Süd)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.7.
Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende, Rollatoren und Kinderwagen an Straßenecken
(Drucks. Nr. 15-2793/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Knoke sieht Probleme in der grundsätzlichen Abpollerung aller Straßenecken im Stadtbezirk -gerade für gehandicapte Menschen- und beantragt Einzelabstimmung zu den Absätzen des Antrages.

Diesem Verfahren wird zugestimmt.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, alle Straßenecken (Kreuzungen und Einmündungen) im Stadtbezirk hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende, Rollatoren und Kinderwagen zu überprüfen und bei Unvollständigkeit barrierefrei zu gestalten.
Bis zur Umsetzung der Maßnahme sind Falschparker an Straßenecken täglich zu kontrollieren.
Zur barrierefreien Gestaltung gehört nicht nur die Abflachung von Bordsteinen und ggf. Einarbeitung von taktilen Elementen, sondern auch die Verhinderung von Falschparkern an Straßenecken.

Für die Verhinderung von Falschparkern an Straßenecken ist als Standard folgende Abpollerung (Modell Südstadt) vorzunehmen (s. Anlage).

Einzelabstimmung zu den Ziffern der Drucksache:
Ziffer 1: Einstimmig
Ziffer 2: Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Ziffer 3: Einstimmig
Ziffer 4: Mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.4.
der CDU-Fraktion

TOP 6.4.1.
Sicherung der Sperrpfosten im Bereich Nedderfeldstraße/Wilhelm-Bluhm-Straße
(Drucks. Nr. 15-2642/2018)
Bezirksratsherr Klenke erläutert, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag zurückziehen wird. Grund hierfür ist, dass man sich mit der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf einen gemeinsamen Antrag verständigen konnte.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, im Nahbereich der sechs herausnehmbaren Absperrpfosten an der Nedderfeldstraße/Wilhelm-Bluhm-Straße sechs zusätzliche, für die Pfosten passende, Bodenhülsen zu installieren und den Standort dieser Bodenhülsen entsprechend zu kennzeichnen/auszuschildern.


Zurückgezogen und ersetzt durch Drucks.Nr. 15-2641/2018 N1.


TOP 6.4.2.
Verkehrswidriges Parken im Bereich der neuen Verkehrsinsel auf der Badenstedter Straße von der Ihme-Schule (Außenstelle der Helene-Lange-Schule) in Richtung St. Martuins-Kirche
(Drucks. Nr. 15-2774/2018)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit das verbotswidrige Parken im o.g. Bereich verhindert wird


Einstimmig





TOP 6.4.3.
Verkehrssicherheit am Lindener Stadion, Am Spielfelde 11
(Drucks. Nr. 15-2775/2018)

Antrag
Die Verwaltung der LH Hannover wird gebeten, im Bereich des Lindener Stadions eine Verkehrszählung vorzunehmen.


Einstimmig


TOP 6.4.4.
Einsatz von Gelenkbussen auf den Buslinien 100 und 200
(Drucks. Nr. 15-2834/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Zukünftig sollen auf den Buslinien 100 und 200 wochentags in der Zeit von 12.00h bis 16.00h durch die Üstra Gelenkbusse (wenn möglich E-Busse) eingesetzt werden, die ermöglichen sollen, in diesem Zeitraum eine höhere Zahl Fahrgäste aufzunehmen. Dieses soll insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen/Eltern mit Kinderwagen etc. auch bei stärker ausgelasteten Bussen wenigstens einen Standplatz gewährleisten und einen adäquaten Zu- und Ausstieg zu/aus den Bussen zu ermöglichen.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.4.5.
Prüfauftrag für einen Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2835/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Region Hannover wird gebeten zu prüfen, ob ein Tunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg technisch möglich, finanzierbar und wirtschaftlich darstellbar wäre. Hierzu sind die Kosten zu berechnen (aufgesplittet nach den zu erwartenden Zuschüssen vom Bund und dem Land Niedersachsen sowie von dem von der Region Hannover zu leistenden Anteil). Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Stadtbahnzüge im Tunnel eine deutlich höhere Geschwindigkeit fahren könnten und dadurch eventuell auch die bisher fehlende Wirtschaftlichkeit für die Anbindung der Wasserstadt Limmer durch einen weiteren Stadtbahnzweig gegeben wäre.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 6.4.5.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2835/2018
(Drucks. Nr. 15-2992/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Überschrift wird geändert in:
Prüfauftrag für einen Stadtbahntunnel unter der Limmerstraße von der Spinnereistraße bis zum Westschnellweg sowie weiterer unterirdischer Fahrwegmöglichkeiten im Anschluss Richtung Innenstadt

Dem Beschlusstext wird nach dem Ursprungstext hinzugefügt:
Weiterhin wird die Verwaltung der Region Hannover gebeten in gleicher Weise die als „Scheelhaselösung“ bekannte Streckenführung, eine dauerhafte Führung nach Scheelhase über die Station Waterloo sowie die ursprünglich mit den Planungen einer unterirdischen D-Linien-Führung wie in den 1960er-Jahren angedachte Route zu prüfen.

Die Begründung wird um folgenden Text ergänzt:
Schon jetzt zeigt die „Scheelhaselösung“ über die unterirdische Führung vom Hauptbahnhof zum Waterloo und über Humboldtstraße und Goetheplatz in schöner Regelmäßigkeit bei Arbeiten an der oberirdischen Linienführung über Rosenstraße und Steintor ihre Leistungsfähigkeit auf dem vorhandenen unterirdischen Fahrweg, ohne die schon im Erdreich verbauten Vorleistungen am Hauptbahnhof in Anspruch nehmen zu müssen.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 6.5.
der SPD-Fraktion

TOP 6.5.1.
Radschnellweg Hannover - Garbsen in Limmer und Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-2844/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Region Hannover darauf hinzuwirken, dass in der „Machbarkeitsuntersuchung eines Radschnellwegs zwischen Stadt Hannover und Stadt Garbsen“ auf die Untersuchung der Varianten 1 und 3 im Abschnitt südlich des
Leineverbindungskanals und der Leine zwischen Schleuse Limmer und Dornröschenbrücke verzichtet wird. Stattdessen ist eine Verbindung der Varianten 1 und 3 von den Sportplätzen der Sportgemeinschaft Limmer (nördlich der Schleuse Limmer, östlich des Volksbads) nach Norden zu den Varianten 2 und 4 zu untersuchen.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 6.5.2.
Geh- und Radweg an der Leine
(Drucks. Nr. 15-2847/2018)

Bezirksratsherr Voß bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt nach, ob die angesprochene Rampe verlängert werden soll oder der Gehweg an der entsprechenden Stelle aufgefüllt werden soll.

Bezirksratsherr Voß antwortet, dass er die Frage nach dem sinnvollsten Weg zur Beseitigung der Fachverwaltung überlässt.

Antrag

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:

Von der Stadtverwaltung ist der Geh- und Radweg an der Leine zwischen der Brücke über den Leineverbindungskanal und dem Westschnellweg durch folgende Maßnahmen zu verbessern:
1. Beseitigung der Kante zwischen Weg und Brücke.
2. Kennzeichnung des Radwegs und des Gehwegs (getrennte Führung) von der Brücke des Westschnellwegs über die Leine bis in den Weg am Westschnellweg entlang nach Süden und Kennzeichnung des Rad- und Gehwegs (gemeinsame Führung) für den nach Westen anschließenden Abschnitt an der Leine.


Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Lärmschutz und geplanter Abriss der Altgebäude auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2690/2018)

Wie aus einer Anliegerinformation der Fa. GP Ingenieurbau und Projekt GmbH vom 26.09.2018 zu entnehmen ist wird in der Zeit vom 01.10.2018 – 02.01.2019 in dem Bereich von der Unterführung des Rosenbuschweges bis ca. 200 Meter südlich der Wunstorfer Straße in Limmer an der dortigen Güterumgehungsbahn eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Bis zur Errichtung dieser Lärmschutzwand wurde der Lärmschutz neben der dort bereits in der Vergangenheit vorhandenen, älteren und niedrigeren Lärmschutzwand sowie durch die auf dem Gelände der Wasserstadt vorhandenen und als „lärmdämmend fungierenden“ sogenannten Altgebäude gewährleistet. Für die Altgebäude ist aus diesem Grund aktuell eine Baulast eingetragen.



Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Steht die Errichtung der Lärmschutzwand im Zusammenhang mit einem zeitnah bevorstehenden Abriss dieser Altgebäude, bestehen für einen solchen Abriss ein aktueller Abrissantrag und eine aktuelle Abrissgenehmigung?
2. Hat in den vergangenen Monaten eine Untersuchung dieser Altgebäude hinsichtlich umweltgefährdender Stoffe (z.B. Nitrosamine) stattgefunden, welche umweltgefährdenden Stoffe wurden in welcher Konzentration und wo genau dort festgestellt?
3. In welcher Form ist hinsichtlich des aktuellen und zukünftigen Bestands der Altgebäude die Verwaltung der Stadt Hannover, der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Baupflege und Denkmalschutz, eingebunden, liegt von diesem zu der aktuellen Situation eine Stellungnahme vor?

In der Sitzung beantwortet

Zu 1.
Die Bestandsgebäude Nr. 1, 2, 45, 44 und 51 liegen innerhalb einer Gruppe baulicher Anlagen (Gruppendenkmal) gemäß § 3 (3) NDSchG. Für das nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude Nr. 10 liegt eine aktuelle Abbruchanzeige vor. Die bestehende Baulast für das Gebäude Nr. 10 wurde in der Zwischenzeit gelöscht und eine neue geänderte Baulast eingetragen. Der erforderliche Lärmschutz durch die verbleibenden Gebäude (Nr. 1, 2, 45 und 44 / 51) für den 1. Bauabschnitt bis zur Fertigstellung der LSW wird durch einen schalltechnischen Nachweis weiterhin gewährleistet. Die nach § 5 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) für die Anzeige einzureichenden Unterlagen liegen vollständig vor. Ein Abriss kann erfolgen.

Zu 2.
Neben den bisherigen Untersuchungen, die sich auf die mit Nitrosaminen belasteten Innenräume der denkmalgeschützten Bestandgebäude Nr. 44 / 51 bezogen, wurde im Sommer 2018 eine weiterführende Untersuchung hinsichtlich eventuell noch vorhandener Nitrosamine bei Erhalt der Außenfassade erstellt, mit der Fragestellung, ob noch ein Risiko besteht, dass Nitrosamine aus den außenliegenden Fensterlaibungen bei geöffnetem Fenster in das Gebäude gelangen könnten. Bei der Untersuchung wurden bis zu 15 cm tiefe Kernproben aus den äußeren Fensterlaibungen entnommen. Die Auswahl der Bohrkerne bezog sich auf die Stellen, bei denen deutliche Nitrosamin-Positivbefunde der benachbarten Innenwände aus früheren Untersuchungen von Mull & Partner (Jahr 2000) nachgewiesen worden waren. Die Nachweisgrenze für Nitrosamine liegt bei <0,3µg/kg.

Bei den Untersuchungsergebnissen wurden in keiner der 10 von dem Labor Fresenius untersuchten Bausubstanzproben von äußeren Fensterlaibungen Nitrosamine nachgewiesen. Da kein Nachweis einer Belastung vorlag, ist die Schlussfolgerung der Gutachter, dass von Fensterlaibungen keine Schadstoffe bei geöffneten Fenstern in die Innenräume gelangen könnten.

Zu 3.
Das Sachgebiet „Baupflege und Denkmalschutz“ des Bereichs Bauaufsicht bei der Stadt Hannover ist als untere Denkmalschutzbehörde zuständig für Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigungen (Maßnahmen innerhalb des Gruppendenkmals, an
einem Einzeldenkmal oder im Umgebungsschutzbereich von Baudenkmalen). Für den Eingang einer Abbruchanzeige ist die Bauordnung zuständig. Es bedarf gemäß § 10 NDSchG einer denkmalrechtlichen Genehmigung, wer in der Umgebung eines

Baudenkmals, Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will. Für den Abbruch des selbst in seiner Substanz nicht geschützten Bestandsgebäudes Nr. 10 (Grundstück Wunstorfer Str. 130, Flurstücke 29/6 und 29/8 der Flur 1, Gemarkung Limmer) ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt worden. Weitere Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung liegen derzeit nicht vor.


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Anfrage zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2760/2018)
In den letzten Monaten sind vermehrt Anfragen an uns gerichtet worden, wie die Radverkehrsführung im Stadtbezirk zu verstehen ist und welche Bereitschaft in Verwaltung und Politik besteht, offensichtliche Gefahrensituationen zu entschärfen. Grundkritik an der Radwegeführung sind die Lücken zwischen Radwegverbindungen und Zweifel am Regelwerk. Während für den motorisierten Kraftverkehr ohne Frage lückenlose Verbindungen bestehen und Normbreiten eingehalten werden, müssen Radfahrende plötzlich völlig auf ihre Wege verzichten, müssen in den Straßenverkehr einbiegen und geraten so in untergeordnete und gefährliche Verkehrssituationen. Es entsteht der Eindruck, für den erheblichen Platzbedarf des motorisierten Kraftverkehrs wird Gesundheitsgefährdung und Marginalisierung von Radfahrenden billigend in Kauf genommen. Dort wo Radfahrende Lücken im Radwegenetz hinnehmen müssen, sind dann auch noch Parkplätze installiert oder wenn keine Parkplätze ausgewiesen sind, werden Radwege von Falschparkern zugestellt. Aus den Anfragen an uns lässt sich entnehmen, dass kein Verständnis fürder Ungleichbehandlung besteht und sich zunehmend Unmut aufstaut, dass Platz für Autostraßen und Parkplätze wichtiger als die Sicherheit für Radfahrende genommen wird. Es bedarf erheblicher baulicher Veränderung aber auch eines anderen Umgangs mit Gefahrenverursachern, wie bspw. ausreichend Kontrollen von Falschparkern. Wir haben die Anfragen gesammelt und in einem bebilderten Anhang aufbereitet. Sollte die Verwaltung sich nicht in der Lage sehen, alle Fragen in einem Antwortvorgang zu beantworten, bitten wir um zeitversetzte Beantwortung der einzelnen Fragenkomplexe.
1. Kann die Verwaltung uns die Fragen beantworten, die sich aus den im Anhang abgebildeten Gefahrensituationen ergeben?
2. Jede Abbildung stellt für sich genommen eine erhebliche Gefahrensituation insbesondere für junge und eingeschränkte Radfahrende dar. Ist die Verwaltung an einzelnen dargestellten Gefahrenpunkten bereits mit der Entschärfung befasst und wenn ja an welchen?
3. Hat die Verwaltung vor, sich der dargestellten Gefahrenbereiche anzunehmen und wenn ja mit welchen Maßnahmen und mit welchem Zeitziel?

In der Sitzung beantwortet





Zu 1 bis 3:
Die Verwaltung wird sich mit den 11 benannten Verkehrssituationen befassen und im
Frühjahr 2019 eine Bewertung einschließlich möglicher Handlungsbedarfe an den
Stadtbezirksrat liefern.


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Missbräuchliches Parken in den Anwohnerbereichsstraßen in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-2842/2018)

In den Anwohnerbereichsstraßen in Linden-Süd, wie z.B. Behnsenstr., Haspelmathstr., Hengstmannstr. u.a. werden ab den Nachmittagsstunden nicht nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen, sondern jeder andere freie Straßenraum mit widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen zugeparkt. Da es sich sehr oft um Transporter der Sprinterklasse handelt, wird der freie Bereich so verengt, dass selbst Fußgänger geschweige denn andere KFZs durch diese Engpässe gefährdungsfrei kommen. Oft kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn zu schnellfahrende KFZs Fußgänger passieren müssen, da hier nicht Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer genommen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die vorstehend geschilderte Verkehrssituation bekannt?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um das widerrechtlich Beparken zu verhindern und damit die Gefährdung der Fußgänger zu verringern?
3. Wenn nein, wird die Verwaltung sich mit der Verkehrssituation vertraut machen, um dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen?

In der Sitzung beantwortet.


Zu 1.
Dem Verkehrsaußendienst ist bekannt, dass es zu Verstößen im Bereich der genannten Straßen kommt.

Zu 2.
Der Verkehrsaußendienst ist bemüht, durch stetige und häufige Kontrollen in dem Bereich die Zahl der Parkverstöße zu mindern.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Winters berichtet über anstehende Baumaßnahmen im Bereich der Hanomagstraße.


Es wurde berichtet.




TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es wurde nicht berichtet.


TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohnerin 1 spricht sich gegen die geplanten Hochbahnsteige im Bereich der Limmerstraße aus und würde die mögliche Tunnellösung favorisieren. Sie kündigt die Gründung einer Initiative an, dies sich mit dem Thema auseinandersetzen wird.

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die Gründung einer Initiative in dieser Angelegenheit. Er teilt mit, dass er auch gefragt worden ist, ob er dieser vorstehen möchte -was sich jedoch nicht realisieren lässt. Informationen die ihn erreichen, wird er aber –soweit möglich- der Initiative zur Verfügung stellen.

Bezirksratsfrau Steingrube lädt die Einwohnerin in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates ein, da ein in etwa gleichlautender Antrag der CDU-Fraktion, der für die heutige Sitzung vorgesehen war, zur Beratung in die Fraktion gezogen wurde.

Bezirksratsherr Mallast bezweifelt, dass eine mögliche Tunnellösung weniger Baustellen im Bereich der Limmerstraße zur Folge hätte.

Bezirksratsherr Knoke erwidert, dass die Angelegenheit abschließend in der Region Hannover entschieden wurde und die Landeshauptstadt Hannover diesem Beschluss gefolgt ist.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bezweifelt, dass die Entscheidung zu Hochbahnsteigen bereits abschließend ist.


Einwohner 2 weist auf eine Onlinepetition zur Rettung der Conti-Altgebäude im Bereich der Wasserstadt Limmer hin. Er fordert zudem die Politik auf, sich für neue Schadstoffmessungen einzusetzen.


Einwohner 3 bittet um eine kurze Vorstellung des Verkehrskonzeptes der Landeshauptstadt Hannover und fragt nach Ideen, wie das zu erwartende Mehraufkommen durch Bezug der Wasserstadt gehandhabt werden soll.

Bezirksbürgermeister Grube entgegnet, dass das Verkehrskonzept in diesem Rahmen nicht vorgestellt werden kann und verweist auf die Informationen der Verwaltung. Zudem sind auch keine neuen Planungen in Bezug auf das Verkehrsaufkommen der Wasserstadt bekannt.

Einwohnerin 1 kritisiert, dass im Sommer die kleinen Bäume im Stadtbezirk nicht gegossen wurden. Im Hinblick auf den Klimawandel fragt sie nach Konzepten.




Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass ihm keine Konzepte der Bewässerung bekannt seien, auch wenn sie notwendig sind.

Einwohnerin 1 reicht dies nicht aus, adressiert an die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wiederholt sie ihre Frage.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin antwortet, dass das Thema in der Ratsfraktion diskutiert wird und er die Anregung gerne mitnimmt. Klar muss jedoch auch sein, dass das Thema nicht in der alleinigen Zuständigkeit seiner Fraktion liegt.

Bezirksratsherr List stellt einen Antrag in Aussicht, der das Thema aufgreift und eine entsprechende Versorgung sicherstellen soll.


Durchgeführt in der Zeit von 19.05 Uhr - 19.30 Uhr

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 20:55 Uhr.





Grube Pfingsten
(Bezirksbürgermeister) (Schriftführer)