Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.11.2018)
Protokoll (erschienen am 07.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11.BRB - Datum 24.01.2019

PROTOKOLL

über die 19. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 6. Dezember 2018,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, großer Saal,
Wunstorfer Landstr. 59, 30453 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.27 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD) 18.30 - 21.20
Bezirksratsherr Egyptien (Piraten)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guaqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD) 19.05 - 20.50
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Rosenzweig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Presse:
Herr Meise (Stadtanzeiger)







Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. PROTOKOLLE

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.12.2017

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.02.2018

2.3. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 15.03.2018

2.4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.04.2018

2.5. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 07.06.2018

2.6.. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 23.08.2018

2.7. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 20.09.2018

2.8. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 01.11.2018

2.9. Genehmigung des Protokolls über die 2. Sondersitzung am 08.11.2018


3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal eröffnet)


4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2761/2018)


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)




5.2. 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover;
hier: 1. Änderungsatzung
(Drucks. Nr. 2807/2018 mit 3 Anlagen)


6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Fußgängerampel ‘Erhardstraße‘ mit akustischer Querungshilfe
(Drucks. Nr. 15-2716/2018)

6.1.2. Nutzung des Schulzentrums Ahlem, ‘Petit-Couronne-Straße 30‘
(Drucks. Nr. 15-2733/2018)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Angebot für Jugendliche in Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 15-2736/2018)

6.2.2. Bauvorhaben Benther Blick
(Drucks. Nr. 15-2737/2018)

6.2.3. Fahrtakt Buslinie 120 nach 22:00 Uhr
(Drucks. Nr. 15-2738/2018)

6.2.4. Kunstrasenplatzprogramm
(Drucks. Nr. 15-2739/2018)

6.2.5. Schule Plus
(Drucks. Nr. 15-2740/2018)

6.2.6. Stadtmobil (Carsharing) Parkplätze in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2741/2018)

6.2.7. Zusammenarbeit Gesamtschule und Primarstufe
(Drucks. Nr. 15-2742/2018)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Bauvorhaben der KSG in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2755/2018)

6.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

6.4.1. Aufwand für Flüchtlinge im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2656/2018)





7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Grundstückszuordnung ‘Davenstedter Holz 32‘
(Drucks. Nr. 15-2717/2018)

7.1.2. Sicherheitsbaumschnitt ’Davenstedter Holz 32‘
(Drucks. Nr. 15-2718/2018)

7.1.3. Anwohnerzufahrt Grundstück 'Riechersstraße 14' über den ‘Huesmannhof‘
(Drucks. Nr. 15-2719/2018)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze
(Drucks. Nr. 15-2743/2018)

7.2.1.1. ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks. Nr. 15-2743/2018 Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Intoleranz und Hetze
(Drucks. Nr. 15-2936/2018)

7.2.1.2. ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks. Nr. 15-2743-2018 Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze
(Drucks. Nr. 15-2976/2018)

7.2.2. Einbahnstraßenregelung in der Friedrich-Heller-Straße
(Drucks. Nr. 15-2744/2018)

7.2.2.1. ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks. Nr. 15-2744/2018 Einbahnstraßenregelung in der Friedrich-Heller-Straße
(Drucks. Nr. 15-2977/2018)

7.2.3. Eindeutige Verkehrsführung an der Kreuzung Eichenfeldstr. / Badenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2746/2018)

7.2.4. Erneuerung von Piktogramme und Verkehrsmarkierungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2751/2018)

7.2.5. Aufnahme Schulkindergarten Friedrich-Ebert-Schule in den Schulentwicklungsplan
(Drucks. Nr. 15-2749/2018)

7.2.6. Parkverbot für LKWs in der Eichenfelstraße/ Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2748/2018)

7.2.6.1. NEUFASSUNG: Parkverbot für LKWs in der Eichenfelstraße/ Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2748/2018 N1)

7.2.7. Durchfahrt Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-2747/2018)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Quartier Davenstedter Markt / Quartier Geveker Kamp
(Drucks. Nr. 15-2757/2018)

7.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

7.4.1. Betäubungsloses Schlachten
(Drucks. Nr. 15-2714/2018)

7.4.2. Missbilligung von körperlichen Übergriffen am Davenstedter Marktfest
(Drucks. Nr. 15-2715/2018)

7.4.3. Verkehrsspiegel Lohgraben - Am Soltekampe
(Drucks. Nr. 15-2650/2018)

7.4.4. Einlasskontrolle Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-2651/2018)

7.5. von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

7.5.1. Biotop Hammhof und Schöndorfhof
(Drucks. Nr. 15-2768/2018)

7.5.2. Grundsanierung Straßenstück zwischen Bauweg und Am Lindener Berge
(Drucks. Nr. 15-2769/2018)

7.5.3. Verantwortungsübernahme der SPD-Fraktion für höhere Emissionsbelastung im Kreuzungsbereich Hermann-Ehlers-Allee/Empelder Straße
(Drucks. Nr. 15-2770/2018)

7.6. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

7.6.1. Temporäre Aufstellung eines mobilen Geschwindigkeitsmessers in der Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-2779/2018)

7.6.2. Belegung des ehemaligen Gemeindehauses der Christkönig Gemeinde in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2781/2018)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

8.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2815/2018)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner.

Anschließend eröffnet Bezirksbürgermeister Göbel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2743/2018 „Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze“ vorliegt, der von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) eingebracht wurde. Dieser wird im weiteren Sitzungsverlauf unter Tagesordnungspunkt 7.2.2.1. geführt.

Zu selbiger Drucksache wurde ein weiterer Änderungsantrag durch Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten) eingebracht. Dieser wird sich als Tagesordnungspunkt 7.2.1.2. wiederfinden.

Außerdem liegt ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2744/2018 „Einbahnstraßenregelung Friedrich-Heller-Straße“ vor, der ebenfalls von Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten) eingebracht wurde. Dieser wird im weiteren Verlauf als Tagesordnungspunkt 7.2.2.1. geführt.

Anschließend stellt Bezirksbürgermeister Göbel die geänderte Tagesordnung fest.


TOP 2.

PROTOKOLLE

TOP 2.1.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.12.2017.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt merkt an, dass auf Seite 7, Absatz 2 des Protokolls das Wort „sinn“ an dieser Stelle gestrichen werden muss.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet mit der vorgebrachten Änderungsanmerkung um Abstimmung.

Einstimmig genehmigt.

TOP 2.2.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.02.2018.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig genehmigt.

TOP 2.3.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 15.03.2018.

Lag nicht vor.

TOP 2.4.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.04.2018.

Lag nicht vor.

TOP 2.5.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 07.06.2018.

Lag nicht vor.

Bezirksratsfrau Dudda meldet sich zu Wort und stellt fest, dass das Nichtvorliegen älterer Protokolle einen unhaltbaren Zustand darstelle und die Arbeit für die Bezirksratsmitglieder erheblich behindere. Sie geht davon aus, dass künftig eine zeitnahe Bereitstellung der Protokolle erfolgen werde.

TOP 2.6.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 23.08.2018.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig genehmigt.

TOP 2.7.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 20.09.2018.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt stellt fest, dass auf Seite 12 des Protokolls, oberer Teil,

versehentlich zweimal das Wort „ohnehin“ nacheinander aufgeführt wurde. Zudem merkt sie an, dass auf Seite 13, mittiger Teil, fälschlicherweise „SPD-Fraktion“ statt „CDU-Fraktion“ geschrieben wurde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet mit den vorgebrachten Korrekturen um Abstimmung.

Einstimmig genehmigt.

TOP 2.8.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 01.11.2018.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt weist darauf hin, dass auf Seite 9, Zeile 1 die Bezeichnung „Badenstedter Markt“ statt „Davenstedter Markt“ aufgenommen werden muss.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet mit der vorgebrachten Richtigstellung um Abstimmung.

Einstimmig genehmigt.

TOP 2.9

Genehmigung des Protokolls über die 2. Sondersitzung am 08.11.2018.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig genehmigt.

TOP 3.

EINWOHNER- UND EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 18:37 Uhr.

Ein 1. Sprecher ergreift das Wort und bezieht sich auf das „Rewe-Grundstück“ im Bereich der Heisterbergallee. Er stelle fest, dass dort eine zunehmende Verwitterung und Überwucherung des Geländes festzustellen sei, ohne dass an dieser Stelle Bau- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen ergriffen worden seien. Er erkundigt sich deshalb nach dem Sachstand in dieser Gelegenheit.

Herr Graen nimmt Stellung und teilt mit, dass zunächst das Baugenehmigungsverfahren sehr viel Zeit in Anspruch genommen habe, da die benötigten Unterlagen und Gutachten verzögert bei der Verwaltung eingegangen seien. Eine entsprechende Genehmigung habe nunmehr jedoch erteilt werden können. Eine Nachfrage bei dem zuständigen Architekturbüro bezüglich des weiteren Fortgangs der beabsichtigten Baumaßnahmen sei bis dato unbeantwortet geblieben. Herr Graen stellt eine Weiterverfolgung des Projekts in Aussicht und wird den Bezirksrat über die weiteren Schritte in Kenntnis setzen, sobald hierzu konkrete Angaben und Terminierungen vorliegen.

Bezirksratsfrau Grammel ergänzt, dass sie durch eine Einwohnerin auf den verwahrlosten Zustand des Bereichs angesprochen worden sei. Sie bittet daher um Klärung, ob eine vorübergehende Reinigung des Geländes vorgenommen werden könne.

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass das Anliegen zur Kenntnis genommen und weiterbearbeitet werde. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt er daraufhin die Einwohner*innenfragestunde um 18:39 Uhr.



TOP 4.

INTEGRATIONSBEIRAT

TOP 4.1.

Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirats Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-2761/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel verliest den Antragstext sowie die einzelnen Zuwendungsanträge.

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2018-08-IB11

Empfänger/in: Gebrüder-Körting-Schule

Verwendungszweck: Schulgarten 14 und 16

Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

2. Antrag Nr. 2018-09-IB11

Empfänger/in: Miteinander für ein schöneres Viertel - MSV e.V.

Verwendungszweck: Ernten und Kochen mit Kindern und ihren Familien

Zuwendungsbetrag: 2.850,00 €

3. Antrag Nr. 2018-10-IB11

Empfänger/in: Jugendzentrum Salem / Martin-Luther-Kirchengemeinde

Verwendungszweck: Kunst und Kultur in Ahlem - Jugendzentrum Salem

Zuwendungsbetrag: 1.546,00 €

4. Antrag Nr. 2018-11-IB11

Empfänger/in: Grundschule Ahlem

Verwendungszweck: KulturBeutelProjekt - "Kulturen verbindende Wertebäume“

Zuwendungsbetrag: 500,00 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richten.

Begründung des Antrages

zu 1.:

Durch das Projekt soll die Integration der Kulturen der SchülerInnen gefördert werden. Hierfür wird ein Ort der Begegnung zur Verfügung gestellt, der eine Annäherung der Kinder an die Natur unterstützen soll. Zudem soll den SchülerInnen die "einheimische Nahrung" nähergebracht werden.

zu 2.:

Das Projekt soll eine verbesserte Integration von Migrantenkindern und ihren Eltern, die zum großen Teil aus arabisch sprechenden Ländern stammen und im angrenzenden Wohngebiet wohnen, ermöglichen. Dies soll im Rahmen des gemeinsamen Anbaus und der Ernte von Gemüse, Obst und Kräutern im Hochbeetgarten ermöglicht werden.

zu 3.:

Unabhängig von kulturellem Hintergrund, Aufenthaltsstatus, Lebenslage, Lebensform, wirtschaftlicher oder sozialer Lage oder möglicher vorhandener Beeinträchtigungen soll eine ermutigende Begegnung untereinander geschaffen werden. Dies soll durch kreative und kulturelle Bildung mit Unterstützung qualifizierter DozentInnen erfolgen. Ziel ist es unter anderem eine gelungene Integration zu intensivieren und auszubauen.

zu 4.:

Ziel ist die Förderung von demokratischen Werten, Integration, Inklusion und Prävention gegen Rechtsextremismus durch Führungen von Schülerinnen und Schülern. Dies geschieht durch den Aufbau und die Ausstellung der von ca. 60 GrundschülerInnen gebauten "Kulturen verbindenden Wertebäume" in der Grundschule Ahlem.

Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Einzelabstimmung über alle vier vorliegenden Zuwendungsanträge.

1. Antrag Nr. 2018-08-IB11:

Einstimmig zugestimmt.

2. Antrag Nr. 2018-09-IB11:

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten werde, da nach ihrem Kenntnisstand auch „1-Euro-Jobber“ bei der Projektbearbeitung beschäftigt würden. Sie und ihre Partei würden sich jedoch für gerechte Entlohnung und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einsetzen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

3. Antrag Nr. 2018-10-IB11:

Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass man diesem Antrag nicht zustimmen werde, da – nach seiner Feststellung – durch das Jugendzentrum Salem eine Hetzkampagne gegen die AfD betrieben werde, die unter anderem auch in der Bezirkspresse stattfinde. Insofern könne nicht erwartet werden, dass man nun im Gegenzug einem Zuwendungsantrag positiv gegenüberstünden.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung.

4. Antrag Nr. 2018-11-IB11:

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 5.

VERWALTUNGSVORLAGEN

TOP 5.1.

Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

1) dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (Anlage) zuzustimmen und

2.) die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die damit verbundenen Maßnahmen wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostendarstellung

Die im Rahmen des Lärmaktionsplanes vorgeschlagene Maßnahme des Schallschutzfensterprogramms ist für die Haushalte der nächsten Jahre wie folgt vorgesehen.

In den Jahren 2019/2020 je 50.000,00€ für vorbereitende Maßnahmen und im Jahr 2020 500.000,00€ für die Umsetzung. Über die Finanzierung der Fortsetzung des Schallschutzfensterprogramms ab dem Jahr 2021 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

Im Zuge des Modellprojektes zu "Tempo 30" können ggfs. geringe Kosten für Beschilderung anfallen, die aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Die sonstigen Lärmminderungsmaßnahmen werden den Haushalt nur geringfügig zusätzlich belasten, weil vor allem bereits in den Haushalt eingestellte Maßnahmen hinsichtlich ihres lärmmindernden Potenzials untersucht und ggfs. optimiert werden.

Begründung

Siehe bereits übersandte Anlage zur Drucksache.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt führt aus, dass in diesem Zusammenhang unter anderem die Aufnahme eines Schallschutzfensterprogrammes geplant sei, für welches in der Entwurfanlage einige in Frage kommende Straßen benannt worden seien. Sie erkundigt sich, ob hiervon auch die Wunstorfer Landstraße umfasst sein werde

Herr Graen bestätigt, dass ein entsprechendes Programm vorgesehen sei. Die konkreten Förderrichtlinien sollen hierzu im kommenden Jahr aufgestellt werden. Die Wunstorfer Landstraße befinde sich, auf Basis einer durchgeführten Erhebung, zwar in der untersten Kategorie der belasteten Straßen, werde aber – nach seiner Einschätzung – voraussichtlich in das Programm aufgenommen. Eine abschließende Festlegung, auch bezüglich der konkreten Schutzmaßnahmen, sei zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht erfolgt.

Ergänzend erkundigt sich Bezirksratsfrau Grammel, ob der vorgesehene Budgetrahmen insgesamt überhaupt ausreichen werde, um zum Beispiel eine Ausstattung belasteter Straßenbereiche mit Schallschutzfenstern vornehmen zu können. Zudem möchte sie gerne wissen, wie ein solches Verfahren dann ablaufen werde, und ob betroffene Anwohner*innen ggf. einen entsprechenden Antrag stellen müssten.

Herr Graen weist noch einmal daraufhin, dass die konkrete Ausgestaltung des Programms zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehe. Es könne aber voraussichtlich nicht davon ausgegangen werden, dass alle benannten Straßenbereiche vollumfänglich in die baulichen Anpassungsmaßnahmen aufgenommen werden könnten. Sicherlich werde es eine weitere Kategorisierung und Abstufung geben, um die besonders stark belasteten Bereiche vorrangig fördern zu können.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.



TOP 5.2.

5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover;

hier: 1. Änderungssatzung

(Drucks. Nr. 2807(2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

zu beschließen,

1.

die Schulbezirke im Bereich der Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen entsprechend der 1. Änderungssatzung zur 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) zum Schuljahr 2018/2019 zu ändern,

2.

den seit 1996 bestehenden Vertrag mit der Stadt Seelze über die Beschulung von

Kindern aus Velber und Letter-Süd in der Grundschule Ahlem durch den in der

Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag zu ersetzen,

3.

den Schulbezirk der Grundschule Ahlem entsprechend der 1. Änderungssatzung zur

5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden

Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) sowie der

dazugehörigen Darstellung (Anlage 3) zum Schuljahr 2019/2020 zu ändern,

4.

die Verwaltung zu ermächtigen, die o. g. 1. Änderungssatzung zu verkünden und ggf.

zukünftig notwendige redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler

sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostendarstellung

Durch den Abschluss des Änderungsvertrages und der Änderung des Schuleinzugsbereichs der Grundschule Ahlem, verringert sich die Höhe der von der Stadt Seelze zu zahlenden Gastschulgelder. Die Zahlung der Gastschulgelder endet mit der Ausschulung der letzten Schülerin/des letzten Schülers aus Velber oder Letter-Süd aus der Grundschule Ahlem.

Begründung

Siehe bereits übersandte Anlage zur Drucksache.

Bezirksratfrau Nolte-Vogt erinnert daran, dass durch den Bezirksrat eine Information der Schulverwaltung über die Schulentwicklungsplanung der im Stadtbezirk befindlichen Schulen gewünscht worden sei. Sie erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt eine solche Informationsweitergabe erfolgen werde.

Herr Löpp teilt mit, dass das Anliegen an die Schulverwaltung herangetragen worden sei, und dass voraussichtlich zu Beginn des neuen Sitzungsjahres ein entsprechender Austausch stattfinden werde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 6.

A N F R A G E N

TOP 6.1.

der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.

Fußgängerampel ‘Ehrhartstraße‘ mit akustischer Querungshilfe

(Drucks. Nr. 15-2716/2018)

Bezirksratsfrau Dudda verliest den Text der Anfrage.

Bereits im Jahre 2017 wurde vom Bezirksrat die Installation einer akustischen Querungshilfe an der Fußgängerampel ‘Ehrhartstraße‘ Ecke ‘Heisterbergallee‘ beschlossen. Bedauerlicherweise warten blinde und sehbehinderte MitbürgerInnen bis zum jetzigen Zeitpunkt auf diese wichtige Einrichtung. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist die sichere Querung der hoch frequentierten ‘Heisterbergallee‘ zur und von der Stadtbahnhaltestelle ‘Ehrhartstraße‘ dringend notwendig um insbesondere die Verkehrssicherheit für beeinträchtigte MitbürgerInnen zu erhöhen.



Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wann ist die dringend notwendige Installation der akustischen Querungshilfe
vorgesehen und könnte man diese angesichts der bevorstehenden und
verschlechternden Witterungsverhältnisse beschleunigen?

Herr Löpp verliest den Antworttext der Verwaltung.

zu 1.


Der Umbau ist für die 5. KW 2019 vorgesehen.
Ein Vorziehen dieser Maßnahme ist nicht möglich.


TOP 6.1.2.
Nutzung des Schulzentrums Ahlem, ‘Petit-Couronne-Straße 30‘
(Drucks. Nr. 15-2733/2018)

Bezirksratsherr Höhne verliest den Text der Anfrage.

2008 hat der Rat der LH Hannover gegen den Willen von Eltern, SchülerInnen und


LehrerInnen die Aufgabe des ‘Schulzentrums Ahlem‘ in der ‘Petit-Couronne-Straße 30‘
beschlossen. Dieser Beschluss sah den weiteren Erhalt und die Weiterführung des Betriebs
der Mehrzwecksporthalle für den Schul- und Vereinssport im Stadtteil vor. Auf dem
verbleibenden Grundstück sollte eine Wohnbebauung realisiert werden. In den vergangenen Jahren wurde das Gebäude als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt und konnte 2017 geräumt werden. Danach sollte es für evtl. Notfälle noch vorgehalten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:




1. Soll das Gebäude auch noch 2019 bzw. in wie vielen darauf folgenden Jahren für die
Unterbringung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen vorgehalten und bzw. genutzt
werden?

2. Wann kann mit dem Abriss und der Bebauung des Grundstücks für den Wohnungsbau
gerechnet werden und wie soll dieser hinsichtlich eines erhöhten Bedarfs an
Sozialwohnungen aussehen?

3. Wie kann in der Phase eines evtl. Abrisses des Schulzentrums eine autarke
Versorgung mit Strom, Heizung, Wasser etc. gewährleistet werden und welche Bau- und
Investitionskosten sind hiermit verbunden?

Frau Sufin verliest den Antworttext der Verwaltung.

Vorbemerkung:


Gemäß §1 des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz) ist die Landeshauptstadt Hannover zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet, die ihr vom Land Niedersachsen zugewiesen werden. Dafür setzt das Land Niedersachsen Aufnahmequoten für die einzelnen Kommunen fest. Abhängig davon, wie viele Flüchtlinge das Land Niedersachsen tatsächlich aufnehmen muss, werden diese Flüchtlinge im Rahmen der Quote verteilt bzw. wird die Laufzeit oder die Höhe dieser Quote angepasst.

Für die zuständigen Gemeinden wie der Landeshauptstadt Hannover bedeutet dies, oft sehr kurzfristig auf stark schwankende Zahlen zu reagieren. Für Notfälle soll deshalb das Schulgebäude des ehemaligen Schulzentrums Ahlem als Kapazitätsreserve vorgehalten werden.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:

zu 1.
Wir gehen davon aus, dass das o. g. Gebäude in 2019 für diesen Zweck benötigt wird. Ob dies auch im Folgejahr notwendig ist, kann heute noch nicht beurteilt werden.

zu 2.
Abriss und Bebauung des Grundstücks sind erst möglich, wenn die o. g. Nutzung entbehrlich ist.

Zur Regelung der künftigen Wohnbebauung liegt der Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung vor, der 2015 in Kraft getreten ist. Zulässig ist dort eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Verdichtete Wohnformen und Geschosswohnungsbauten sind aufgrund der topographischen und stadträumlichen Lage sowie der verkehrlichen Anbindung nicht vorgesehen.

zu 3.
Die Verwaltung wird die Schließzeit der Halle während unausweichlich erforderlicher Umschluss- und Umbauarbeiten so kurz wie möglich halten. Ein komplett durchgängiger Betrieb wird aus technischen Gründen nicht möglich sein. Die Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen zur autarken Versorgung der Sporthalle liegen noch nicht vor.






TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Angebot für Jugendliche in Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 15-2736/2018)

Bezirksratsfrau Eggers verliest den Text der Anfrage.

Der Stadtbezirk verfügt über eine gute Ausstattung im Bereich der organisierten Kinder- und Jugendarbeit. Es gibt den Kleinen Jugendtreff El Dorado, den Lückekindertreff Die Insel, das Bauwagenprojekt des VCP, den Jugendtreff Desperados und den Jugendtreff Salem. Gleichwohl werden nicht alle Jugendlichen mit diesen Angeboten erreicht, was in Teilen zu Problemen führt. In Badenstedt-West wird mit einer aufsuchenden Bauwagenarbeit per Flyer geworben.



Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die aufsuchende Jugendarbeit in Badenstedt-West über die Stadtverwaltung organisiert worden?
2. Ist es möglich ein niedrigschwelliges Angebot über aufsuchende Jugendarbeit oder aber einen fest aufgestellten Container im Grünzug in der Nähe der Gebrüder-Körting-Schule zu organisieren?

Herr Löpp verliest den Antworttext der Verwaltung.

zu 1.


Im Rahmen der Erstellung des Stadtbezirkskonzeptes Ahlem – Badenstedt - Davenstedt im Jahr 2015 (siehe DS 2298/2015) wurde mit der Sozialräumlichen Koordinierungsrunde im Stadtbezirk das Thema „aufsuchende Arbeit“ behandelt und nach Zielsetzung und Maßnahmenplanung beschrieben. Im Einzelnen waren dies:
· Wahrnehmung der Zielgruppen im sozialräumlichen Kontext und Ausbau der Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Einrichtungen und
· Bedarf und auch Wünsche sowie Interessen der Kinder und Jugendlichen innerhalb der Angebotsstruktur aufgreifen.

Diese Ziele sollen mit folgenden Maßnahmen und Angeboten erreicht werden:
· Kontinuierliches Angebot der aufsuchenden Arbeit alle drei Wochen freitags und samstags von April bis Oktober/November durch die Einrichtungen El Dorado und Desperados in den Stadtteilen Davenstedt und Badenstedt
· Situatives Angebot der aufsuchenden Arbeit je nach Bedarf in allen Stadtteilen
· Angebote/Projekte je nach Bedarf initiieren
· Zusammenarbeit mit dem Jugendschutz der LHH, kontinuierlicher Austausch, gemeinsame Maßnahmenbestimmung
· Kontinuierlicher Austausch mit dem Bezirksrat und den Kontaktbereichsbeamten der Polizei
· Expertise aus Netzwerk ressourcenorientiert in die Angebote/Projekte einbinden
· Zugang zu allen Angeboten in den Einrichtungen für Zielgruppen ermöglichen

Der angefragte Bereich in der Nähe der Gebrüder-Körting-Schule/Körtingsdorf wurde nicht explizit ausgewiesen.

zu 2.
Im Rahmen der nächsten AG 78 Kinder- und Jugendarbeit wird dieses Thema aufgegriffen und die Träger werden angefragt, ob perspektivisch ein niedrigschwelliges Angebot der aufsuchenden Arbeit hergestellt werden kann.


TOP 6.2.2.
Bauvorhaben Benther Blick
(Drucks. Nr. 15-2737/2018)

Bezirksratsherr Alfermann verliest die Anfrage.

Seit einiger Zeit befindet sich die ehemalige Tierversuchsanstalt an der Hermann-Ehlers-Allee – auch Mäuseburg genannt – im Abriss. Sowohl Gehölz-, wie auch Abrissarbeiten haben begonnen. Über Veröffentlichungen ist bekannt geworden, dass dort Wohnungsbau geplant ist. Die Landeshauptstadt Hannover hat im Entwurf des Haushaltsplanes ein erhebliches Volumen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, um bezahlbaren Wohnraum in Hannover zu schaffen.



Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Realisierungsphase befindet sich das Bauvorhaben Benther-Blick?
2. Wird im Rahmen dieses Bauvorhabens sozialer Wohnungsbau und wenn ja in welchem Umfang realisiert?

Herr Graen verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.


Der Bebauungsplan Nr. 1825 als planungsrechtliche Grundlage für das Bauvorhaben ist in
Aufstellung. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslage des Planentwurfs im
Frühjahr 2019 vorgesehen. Ein zwischen den Investoren HRG und KSG und der Landeshauptstadt Hannover zu schließender städtebaulicher Vertrag samt Erschließungsvertrag befindet sich derzeit in der Endabstimmung.
Das ehemalige Institutsgrundstück ist mittlerweile im Eigentum des erschließenden Investors HRG. Als vorbereitende Maßnahmen werden dort bereits Abrissarbeiten durchgeführt, für welche eine teilweise Fällung des Gehölzbestandes erforderlich war.

zu 2.
Eine Durchmischung verschiedener Wohnformen und ein Anteil öffentlich geförderten
Mietwohnungsbaus war von Beginn der Planungen an eine Vorgabe der Landeshauptstadt
Hannover an die Investoren. Die KSG als Bauherr sieht einen Anteil von 30% der Wohneinheiten für die öffentliche Förderung vor, was im städtebaulichen Vertrag entsprechend festgeschrieben werden soll.


TOP 6.2.3.
Fahrtakt Buslinie 120 nach 22:00 Uhr
(Drucks. Nr. 15-2738/2018)

Bezirksratsherr Sorge verliest den Text der Anfrage.

Die Buslinie 120 verbindet die Stadtteile in Ahlem und Davenstedt. Es gibt Nachfragen von Anwohnern, ob der Fahrtakt nach 22:00 Uhr verkürzt werden kann.





Wir fragen die Verwaltung:
1. Wir stark wird die Buslinie nach 22:00 Uhr angenommen?
2. Beabsichtigt die Üstra den Fahrtakt zu verkürzen?

Herr Löpp verliest den Antworttext der Verwaltung.

zu 1.


Der Region Hannover liegen Fahrgastzahlen der ÜSTRA für montags – samstags vor.

Werktags liegt die durchschnittliche Besetzung der Fahrten nach 22 Uhr in Fahrtrichtung
Aegidientorplatz bei 3,8 Fahrgästen, die Maximalbesetzung der Fahrten liegt zwischen 3
und 11 Fahrgästen. In Fahrtrichtung Ahlem liegt die durchschnittliche Besetzung bei
7,3 Fahrgästen, die Maximalbesetzung der Fahrten liegt zwischen 5 und 21 Fahrgästen.

Die Fahrgastnachfrage der Haltestellen im Stadtbezirksrat Ahlem-Davenstedt-Badenstedt ist
sehr niedrig, sie liegt bei 0 – 4 Ein- bzw. Aussteigern/Fahrt. Ausnahme ist die Haltestelle
Davenstedter Platz mit 2 – 9 Aussteigern in Fahrtrichtung Ahlem.

Samstags liegt die durchschnittliche Besetzung der Fahrten nach 22 Uhr in Fahrtrichtung
Aegidientorplatz bei 5,8 Fahrgästen, die Maximalbesetzung der Fahrten liegt zwischen 6
und 19 Fahrgästen. In Fahrtrichtung Ahlem liegt die durchschnittliche Besetzung bei
8,8 Fahrgästen, die Maximalbesetzung der Fahrten liegt zwischen 6 und 13 Fahrgästen.

Die Fahrgastnachfrage der Haltestellen im Stadtbezirksrat Ahlem-Davenstedt-Badenstedt ist
sehr niedrig, sie liegt bei 0 – 2 Ein- bzw. Aussteigern/Fahrt. Ausnahme ist die Haltestelle
Davenstedter Platz mit 3 – 10 Aussteigern in Fahrtrichtung Ahlem.

Sonntags bewegt sich die Nachfrage nach 22 Uhr auf einem sehr niedrigen Niveau.

zu 2.
Über eine Taktverdichtung entscheidet nicht die ÜSTRA sondern die Region Hannover als
Aufgabenträger für den ÖPNV. Eine Angebotsänderung könnte zum Fahrplan 2020 (gültig
ab 15.12.2019) vorgenommen werden.

Zur Linie 120 liegen weitere Anträge vor: Taktverdichtung zwischen 20 und 22 Uhr sowie
Taktverdichtung samstags zwischen 9 und 13 Uhr. Dies wird z. Zt. geprüft und in die
Maßnahmenliste der Anträge zum Fahrplan 2020, über die Im Sommer 2019 die
Regionspolitik entscheidet, aufgenommen. Nach den vorliegenden Nachfragezahlen ist
nicht ausgeschlossen, dass die Verwaltung der Region Hannover zu bestimmten Zeiten
eine Taktverdichtung auf 20 Minuten (statt 30 Minuten) vorschlagen wird.


TOP 6.2.4.
Kunstrasenplatzprogramm
(Drucks. Nr. 15-2739/2018)

Bezirksratsfrau Eggers verliest den Anfragetext.

Die Landeshauptstadt Hannover hat ein umfangreiches Kunstrasenplatzprogramm auf den Weg gebracht, von dem zahlreiche Vereine in Hannover profitieren können. Insgesamt können bis zu 10 Plätze in Hannover entstehen. Die Bewerbungsfrist für die Vereine endete am 31.10.2018.




Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Sportvereine haben sich insgesamt beworben?
2. Wie viele Sportvereine aus dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind dabei?
3. Wann ist mit einer Entscheidung über die Auswahl der Vereine zu rechnen?

Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.

Es haben sich innerhalb der Bewerbungsfrist insgesamt 27 Sportvereine für das Kunststoffrasenprogramm der Landeshauptstadt Hannover beworben. Zwei Bewerbungen gingen nach der Bewerbungsfrist (07.10.2018) ein.

zu 2.

Aus dem Stadtbezirk 11 hat sich ein Verein fristgemäß für das Kunststoffrasenprogramm der Landeshauptstadt Hannover beworben. Ein Verein hat seine Bewerbung nach der Bewerbungsfrist und ohne Bewerbungsbogen eingereicht, so dass keine vollständigen prüfbaren Angaben zu den erforderlichen Bewertungskriterien vorliegen.

zu 3.

Die Verwaltung plant den Sportausschuss im Rat der Landeshauptstadt Hannover im 1.Quartal 2019 eine Beschlussdrucksache als Vorschlag zur Entscheidung über die Rangfolge der zukünftigen Kunststoffrasenplatz-Bauvorhaben vorzulegen.

Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass es seitens der CDU-Fraktion als bedauerlich empfunden wird, dass sich der Sportverein TuS Davenstedt aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht für das Kunstrasenplatzprogramm hätte bewerben können. Es würden erhebliche Unterhaltungskosten für die interessierten Vereine anfallen, die dann eine entsprechende Sportfläche bewirtschaften müssten. Der TuS Davenstedt wäre demnach insbesondere aufgrund seiner zentralen Lage und der hervorragenden Jugendarbeit als besonders geeigneter Bewerber in Frage gekommen. Bezirksratsfrau Dudda erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem konkreten Verein, welcher sich aus dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstadt für das Programm der Landeshauptstadt beworben hat.

Herr Löpp legt dar, dass diese Information derzeit nicht vorliegt, aber im Rahmen einer Protokollantwort nachgereicht wird.

Bezirksratsherr Stamer stellt fest, dass für die Vereine, die in das Kunstrasenplatzprogramm aufgenommen werden, nicht nur die reinen Bewirtschaftungskosten anfallen würden. Obendrein müssten die aufgenommenen Vereine den errichteten Sportplatz auch für andere Vereine bereitstellen, die diesen ebenfalls nutzen möchten. Hieraus entstünden weitere Kostenpunkte, zum Beispiel durch die Bereithaltung und Instandhaltung von sanitären Anlagen, Umkleidekabinen, etc. Bezirksratsherr Stamer möchte daher erfahren, ob für die hierdurch belasteten Vereine Zuschüsse erbracht werden, um die steigenden Ausgaben bewältigen zu können.

Ergänzend erkundigt sich Bezirksratsfrau Dudda in diesem Zusammenhang, ob die ausgewählten Vereine des Kunstrasenplatzprogramms dazu verpflichtet sind, die neue Sportfläche anderen Vereinen ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob diese mitnutzenden Vereinen dann hierfür ggf. ein Nutzungsentgelt erbringen müssten.

Herr Löpp sagt eine Klärung der entstandenen Fragen zu und kündigt auch zu diesen Punkten entsprechende Protokollantworten an.

[Protokollantworten der Verwaltung:


1. Welcher konkrete Verein aus dem Stadtbezirk 11 hat eine fristgerechte und umfängliche Bewerbung für das Kunstrasenplatzprogramm eingereicht?

Antwort = Badenstedter SC.

2. Erhalten Vereine, die einen Kunstrasenplatz bewirtschaften, einen grundsätzlichen Kostenzuschuss, um die anfallenden Ausgaben zur Pflege und Instandhaltung decken zu können.

Antwort = Die Vereine erhalten für die Fläche des Kunstrasenspielfeldes die übliche Zuwendung für die Platzpflege in Höhe von zurzeit 0,26 €/qm/Jahr. Bei einer Fläche von ca. 7.500 qm wären dies ca. 1.950,00 €/Jahr.

3. Besteht für Vereine, die einen Kunstrasenplatz erhalten bzw. bereits über einen solchen verfügen, die Verpflichtung diesen auch für andere Sportvereine bereit zu stellen? Und erhalten die bereitstellenden Vereine im Gegenzug einen Kostenzuschuss für die hiermit einhergehenden Ausgaben (z.B. für die Bereitstellung und Pflege von fremdgenutzten Sanitäranlagen, etc.)?

Antwort = Laut Mietvertrag sind die Verein verpflichtet, auf Bitten der Stadt anderen Vereinen Nutzungszeiten auf ihrer Sportanlage einzuräumen. Dafür müssen diese Vereine dann eine Miete zahlen.]


TOP 6.2.5.
Schule Plus
(Drucks. Nr. 15-2740/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest die Anfrage.

Das Land Niedersachsen hat im Oktober 2018 das Projekt Schule Plus für Schulen in besonderen Lagen auf den Weg gebracht. Das Projekt wird in 4 Kommunen in Niedersachsen an 20 Schulen erprobt. Auch Hannover ist im Rahmen des Projektes berücksichtigt worden. Die Schulverwaltung hat in Ergänzung zum Landesprogramm noch ein eigenes Programm für Schulen in besonderen Lagen aufgelegt.



Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Schulen aus dem Stadtbezirk sind ihm Rahmen des Landes- und Stadtprogramms berücksichtigt?
2. Welche Vorteile ergeben sich für die Schulen aus dem Programm und welche zusätzliche Versorgung erhalten die Schulen?

Frau Sufin verliest den Antworttext der Verwaltung.

zu 1.


Der Auftrag für die Verwaltung bestand laut Drucksache 1220/2018 N1 u. a. darin, die Auswahl der Schulen gemeinsam mit dem Land abzustimmen. Unter Berücksichtigung entsprechender Sozialindikatoren wurden gemeinsam mit dem Land insgesamt acht Schulen in Hannover ausgewählt. Ein Kennzeichen des Programms ist es, Schulen nicht isoliert, sondern in ihrem sozialen Umfeld mit dem Blick auf die lokalen Besonderheiten zu betrachten. Neben der Belastung der Schulen ist daher auch die sozialräumliche Nähe der Schulen untereinander ein Kriterium, damit eine Vernetzung zu ähnlichen Problemlagen möglich ist. Aus dem Stadtbezirk ist die IGS Badenstedt ausgewählt, eine räumliche Nähe besteht zu den Schulen: GS Mühlenberg, OBS Peter-Ustinov und RS Johannes-Kepler.

zu 2.
Schulen, die in einem schwierigen sozialen Umfeld arbeiten, unterliegen oft besonderen pädagogischen und organisatorischen Herausforderungen und benötigen konzeptionelle und materielle Unterstützung. Daher werden den ausgewählten Schulen zum Programmstart zunächst insgesamt 300 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt.
Die Schulen werden im laufenden Schuljahr durch ein Schulentwicklungsteam zunächst bei einem Analyseprozess begleitet. Dieser Prozess hilft den Schulen bei der konzeptionellen Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der jeweiligen schulspezifischen und regionalen Bedingungen. Um dabei möglichst viele unterschiedliche Perspektiven einzubringen, besteht das Schulentwicklungsteam aus verschiedenen Fachkräften des Landes (Schulentwicklungsberater*innen, Fokusevaluator*innen und Fachberater*innen für Unterrichtsqualität) sowie einem/einer Mitarbeiter*in des Schulträgers, der/die im Bedarfsfall weitere kommunale Fachkräfte (Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe) einbindet.
Nach Abschluss der Analysephase können neben der Umsetzung von Hinweisen zur Schulorganisation auch weitere Ressourcen in Absprache zwischen Land und Kommune für die Bereiche zur Verfügung gestellt werden, für die ein Bedarf festgestellt wird.
Die Landeshauptstadt Hannover stellt, sofern der Änderungsantrag zum Haushalt (H-0326/2019) am 13.12.2018 vom Rat beschlossen wird, insgesamt 750.000 € für 2019 / 2020 zur Verfügung.


TOP 6.2.6.
Stadtmobil (Carsharing) Parkplätze in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2741/2018)

Bezirksratsherr Alfermann verliest die Anfrage.

In der Heisterbergallee in Höhe der Haus-Nr. 73, gegenüber der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 10 sind 2 (Stadtmobil) Caresharing-Parkplätze eingerichtet.



Wir fragen die Verwaltung:
1. Um Pendlern die Nutzung dieser Parkplätze zu ermöglichen, könnte man diese Caresharing-PKW´s nicht woanders platzieren?

Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.


Wir sehen von einer Verlegung der Carsharing-Stellplätze zu diesem Zeitpunkt ab.
Die Lage dieser Stellplätze wurde in einer Vorortbesichtigung als geeignet angesehen, da gerade durch die Nähe zu der Stadtbahnhaltestelle eine Art Mobilpunkt entsteht. Hierdurch wird die Umsteigemöglichkeit zwischen Bahn / Bus und Carsharing erleichtert.
Zudem wurden diese Stellplätze erst vor Kurzem eingerichtet, so dass zumindest im nächsten Jahr in einer Art Testphase beobachtet werden soll, welche Entwicklung sich längerfristig zeigt.


TOP 6.2.7.
Zusammenarbeit Gesamtschule und Primarstufe
(Drucks. Nr. 15-2742/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Text der Anfrage.

Wie der Presseberichterstattung aus der letzten Sitzung des Schulausschusses zu entnehmen war, wird überlegt, in Hannover Kooperationen bzw. Zusammenfassungen von Gesamtschulen mit Grundschulen zu prüfen. Gemäß § 106 Abs. 6 Nr. 1 Niedersächsisches Schulgesetz ist eine organisatorische Zusammenfassung ausdrücklich auch nur zwischen Gesamtschulen und Grundschulen möglich, weil beide heterogene Schülergruppen beschulen und zieldifferent unterrichten. Im Zusammenhang der Schulausschusssitzung ist die IGS Badenstedt erwähnt worden.



Wir fragen die Verwaltung:
1. Bezieht sich die Prüfung der Kooperation der IGS Badenstedt auf eine Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Schule, Gebrüder-Körting-Schule oder beide Grundschulen in Badenstedt?
2. Wann startet die Prüfung und zu welchem Schuljahr ist ggf. eine Kooperation frühestens vorgesehen?

Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung zusammenfassend zu den vorgetragenen Fragen 1 und 2.

Die Verwaltung stellt derzeit Vorüberlegungen in Bezug auf Kooperationen bzw. der Einrichtung von Primarstufen an Integrierten Gesamtschulen an. Grundsätzlich könnte dabei auch die IGS Badenstedt in den Fokus genommen werden. Die Prüfung möglicher Optionen zur Umsetzung befindet sich noch in Vorbereitung.



Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung die politischen Gremien darüber entsprechend informieren.











TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Bauvorhaben der KSG in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2755/2018)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt verliest die Anfrage.

Im September 2017 stellte die KSG ihren Plan vor, in mehreren Schritten ihre Wohnungen an der Richard-Lattorf-Straße durch Neubauten zu ersetzen und dadurch insgesamt mehr Wohnungen zu schaffen. Der Baubeginn für den 1. Bauabschnitt sollte im Frühjahr 2018 sein, die Fertigstellung im Frühjahr 2019.



Inzwischen erfolgte im Sommer der dafür nötige Abriss von 12 Wohnungen. Gebaut wird allerdings bisher nicht, was angesichts des bestehenden Wohnungsbedarfes sehr zu bedauern ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Aus welchen Gründen hat sich der Baubeginn verzögert?

2. Welche aktuellen Zeitplanungen liegen der Verwaltung vor?

Herr Graen verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.


Die Frage, wann Bauarbeiten aufgenommen werden, zielt darauf ab, wann ein Bauherr/eine Bauherrin eine Baugenehmigung ausnutzt. Die Gründe hierfür entziehen sich der Kenntnis der Verwaltung und müssten bei der Bauherrin nachgefragt werden.
Aufgrund einer Vielzahl zu klärender, offener Fragen im Baugenehmigungsverfahren konnte die Baugenehmigung jedenfalls erst im November 2018 erteilt werden.

zu 2.
Zeitplanungen der Bauherrin zur Bauausführung liegen der Verwaltung nicht vor.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 6.4.1.
Aufwand für Flüchtlinge im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2656/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Text der Anfrage.


Für 2019 bis 2022 sieht die Bundesregierung eine Fortsetzung der 2016 vereinbarten Bundeshilfen für die Unterbringung und Integration der „Geflüchteten“ vor. Hierbei regelt der aktuelle Gesetzesentwurf die Finanzierung der Integrationskosten in Ländern und Kommunen verbindlich lediglich bis Ende 2019.

Wir fragen daher die Verwaltung:

(1) Wie hoch war der jährliche finanzielle Gesamtaufwand für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 im Stadtbezirk?

(2) Welcher Anteil wurde jeweils vom Bund und vom Land getragen?

(3) Wie hoch wird der jährliche Gesamtaufwand für 2019 bis 2022 kalkuliert und wie wird ab 2020 der Aufwand bestritten, wenn die Bundeshilfen reduziert werden?

Frau Sufin verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.


Der jährliche finanzielle Gesamtaufwand für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen setzt sich aus den Individualleistungen sowie aus Leistungen zusammen, die für die Flüchtlinge insgesamt in der LHH erbracht werden. Für die Jahre 2013 bis 2015 liegen keine belastbaren Zahlen vor, so dass diesbezüglich keine Angaben gemacht werden können. Eine Statistik, die speziell die Leistungen an Flüchtlinge in den einzelnen Stadtbezirken erfasst, wird nicht geführt. Die jetzt ermittelten Werte wurden anhand des Verhältnisses der im Stadtbezirk vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte zu den Unterkünften in der LHH gesamt und den Gesamtaufwendungen für Flüchtlinge in der LHH ermittelt. Der dadurch ermittelten Werte spiegeln relativ umfassend und realistisch die Aufwendungen und Erträge für Flüchtlinge im Stadtbezirk wider.

Für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ergeben sich für die Jahre 2016 bis 2018 folgende Werte:

2016
Aufwendungen
12.443.875

Erträge
5.663.862

Nettobelastung
6.780.014



2017
Aufwendungen
10.373.360

Erträge
7.307.900

Nettobelastung
3.065.460



Plan 2018
Aufwendungen
10.657.350

Erträge
5.881.512

Nettobelastung
4.775.837

zu 2.
Die Erträge werden nahezu zu 100 % vom Land gezahlt. Inwieweit das Land im Einzelnen eine Erstattung vom Bund erhält, ist von hier nicht feststellbar.














zu 3.
Der jährliche Gesamtauswand für 2019 und 2020 wurde im Haushalt 2019/2020 (Stand Verwaltungsentwurf) wie nachfolgend dargestellt geplant:

2019, Stand Verwaltungsentwurf
Aufwendungen
7.752.531

Erträge
5.303.089

Nettobelastung
2.449.442



2020, Stand Verwaltungsentwurf
Aufwendungen
7.200.524

Erträge
4.983.544

Nettobelastung
2.216.980



Die Werte der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 werden erst nach endgültigem Beschluss zum Haushalt 2019/2020, bei endgültiger Fertigstellung des Haushalts zusammengestellt.
Eine hypothetische Aussage zur Finanzierung des jährlichen Gesamtaufwandes bei Wegfall der Bundeshilfen kann derzeit nicht getroffen werden. (Siehe dazu auch die Antwort zu Punkt 2.).


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Grundstückszuordnung ‘Davenstedter Holz 32‘
(Drucks. Nr. 15-2717/2018)

Bezirksratsfrau Loß verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:



Eine Grundstückszuordnung am ‘Davenstedter Holz 32‘ vorzunehmen und dafür Sorge zu
tragen, dass die Eigentümer die nicht stattfindende Grünpflege und darüber hinaus den Räum- sowie Winterdienst verantwortlich übernehmen.

Begründung:

Eine eindeutige Grundstückszuordnung im Bereich des ‘Davenstedter Holz 32‘ ist nicht gegeben. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird der (grün markierte) Teil des Fußweges von niemandem in der Zuständigkeit übernommen. Daher ist es dringend erforderlich, dass für

1.) das Eckgrundstück am ‘Davenstedter Holz 32‘ (rot markiert) und

2.) die Fußwege (grün markiert) und

3.) die Fußwege (rot markiert)

unverzüglich, noch vor dem Einsetzen der Winterperiode, die Eigentümer zur Pflege und Sicherung der Wege aufgefordert werden.

Bezirksratsherr Alfermann bemängelt, dass die sich in der Antragsanlage befindenden Skizzierungen aufgrund des Schwarz-Weiß-Druckes nicht nachvollziehbar seien. Allerdings habe die SPD-Fraktion eine eigene Ortsbegehung vorgenommen, sodass man das Anliegen der CDU-Fraktion teilen könne. Der Antrag werde daher unterstützt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.1.2.

Sicherheitsbaumschnitt „Davenstedter Holz 32“

(Drucks. Nr. 15-2718/2018)

Bezirksratsfrau Loß verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Einen Sicherheitsbaumschnitt ‘Davenstedter Holz 32‘ über den Gründeigentümer dringend zu veranlassen.

Begründung:

Am ‘Davenstedter Holz 32‘ steht auf einem nicht zugewiesenen Grundstück eine Trauerweide.

Bedingt durch das Alter des Baumes und dem zurückliegenden extrem trockenen Sommer, ist es im Baum zum Absterben vereinzelter größerer Äste gekommen. Dies stellt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die im direkten Umfeld ansässigen Bewohner dar, die sich überwiegend mit Rollatoren bewegen. Wir bitten aufgrund der Sicherheitslage dringend über den Grundeigentümer einen Rückschnitt und Überprüfung des gesamten Baumes zu veranlassen.

Bezirkratsherr Alfermann stellt dar, dass man den für den Baumschnitt zuständigen Eigentümer problemlos feststellen könne. Inhaltlich stimme man mit dem Anliegen der CDU-Fraktion allerdings überein, sodass man auch diesem Antrag zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Dudda erwidert, dass man sich selbstverständlich bewusst sei, dass der Eigentümer letztlich festgestellt werden könne. Aufgrund der gebotenen Dringlichkeit habe man nun aber den verlesenen Antrag zur Abstimmung eingebracht.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.1.3.

Anwohnerzufahrt Grundstück „Riechersstraße 14“ über den „Huesmannhof“

(Drucks. Nr. 15-2719/2018)

Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Anwohnerzufahrt (verkehrliche Erschließung) des neu zu bebauenden Grundstücks ‘Riechersstraße 14‘ nicht über die ‘Lenther Straße‘ und weiterführend den ‘Huesmannhof‘ zur rückwärtigen Grundstücksseite zu leiten, sondern über den vorderen Teil des Grundstücks vorzusehen.

Begründung:

Das Grundstück ‘Riechersstraße 14‘ ist für die Bebauung eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten und lediglich 6 Parkflächen für PkW’s vorgesehen. Wir müssen daher davon ausgehen, dass die darüber hinausgehende Anzahl der zu parkenden Fahrzeuge auf die schon jetzt mit wenig verfügbaren Parkflächen der umliegenden Straßen versuchen wird auszuweichen. Der Bauantrag sieht leider vor, dass die verkehrliche Erschließung über den rückwärtigen Teil des Grundstücks erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass die Anwohner einen sehr großen Umweg nehmen müssen und über die schon jetzt hoch frequentierte ‘Lenther Straße‘ und in der Weiterführung den ‘Huesmannhof‘ ein- und ausfahren sollen. Der ‘Huesmannhof‘ ist eine Sackgasse und Anliegerstraße und dient lediglich nur für einige wenige Bewohner als Möglichkeit der Durchfahrt. Zur Verdeutlichung der heutigen Verkehrssituation möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass ‘Aha‘ aufgrund der Enge und Unübersichtlichkeit diesen Straßenabschnitt ebenfalls nicht anfährt und die Bewohner aufgefordert sind, die Mülltonnen zur ‘Lenther Straße‘ zu bringen.

Gerade im Bereich der ‘Lenther Straße‘ existiert eine, durch die Kurvenführung bedingte, erhebliche Unübersichtlichkeit. PkW’s, die aus dem ‘Huesmannhof‘ heraus in die ‘Lenther Straße‘ einfahren, beklagen schon heute die, durch parkenden Fahrzeuge bedingte, schlechte Einsichtnahme in die Straße.

Darüber hinaus befindet sich im vorderen Bereich des ‘Huesmannhofs‘ eine krankengymnastische Praxis, die entsprechend häufig von Patienten mit erheblicher Einschränkung der Mobilität aufgesucht wird. Ausgewiesene, behindertengerechte Parkmöglichkeiten vor dem Eingangsbereich existieren leider nicht, so dass es immer wieder zu kurzfristigen Haltevorgängen kommt. Ein Vorbeifahren ist dann nur noch unter erschwerten Bedingungen gegeben. Der ‘Huesmannhof‘ misst an der schmalsten Stelle eine Breite von 3,80m und lässt daher ein Vorbeifahren von zwei PkW‘s nicht zu. Vor dem Hintergrund, dass sowohl der Baustellenverkehr bis zur Erstellung des Grundstücks ‘Riechersstraße 14‘ ebenfalls über die ‘Lenther Straße‘ und weitergehend den ‘Huesmannhof‘ erfolgen soll und danach als permanente Ein- und Ausfahrt für die Bewohner vorgesehen ist, beunruhigt die Anwohner zusehends. Die Einfahrt auf dem rückwärtigen Teil des Baugrundstücks weist lediglich eine Breite von 3,00m auf. Die dadurch bedingte geringe Einsehbarkeit in den ‘Huesmannhof‘ darf nicht zur Folge haben, dass die bereits langjährig bestehenden Einfriedungen der Nachbargrundstücke gekürzt werden müssen. Hierdurch entsteht für die Anwohner ein nicht hinnehmbarer und erheblicher Einschnitt in deren

Privatsphäre und bietet ungehinderten Einblick auf die auf dem Grundstück spielenden Kinder, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben.

Unfälle mit Fußgängern, älteren Mitmenschen, die sich mit Hilfe von Rollatoren bewegen und spielenden Kindern sind bei einer extrem erhöhten Frequentierung des PkW-Verkehrs nicht auszuschließen, allerdings bei einem Verbot als Grundstückseinfahrt durchaus vermeidbar.

Bezirksratsherr Alfermann stellt fest, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Aufgrund des festgelegten Bebauungsplanes und den damit einhergehenden Maßgaben sei es dem Bauherrn aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich eine Zu- bzw. Ausfahrt für PKWs zu gewährleisten. Der festgestellte Zu- und Abfahrtsverkehr könne im Rahmen der jetzigen Verhältnisse durchaus als zumutbar bewertet werden.

Eine tatsächliche Entspannung der geschilderten Situation könne vor allem erreicht werden, wenn dem späteren Antrag der SPD-Fraktion zur Thematik „Durchfahrt Lenther Straße“ zugestimmt werde. Bezirksratsherr Alfermann führt weiter aus, dass durch bauliche Maßnahmen eine Verbreiterung der Zuwegung in Richtung dort bestehender Garagen herbeigeführt werden könne, sodass sich die verkehrsbedingten Widrigkeiten entzerren würden. Hierzu würden derzeit Gespräche zwischen dem Bauherrn und den Anwohner*innen stattfinden.

Bezirksratsfrau Grammel wundert sich, weshalb nicht von vornherein Tiefgaragen errichtet worden seien, da sich die Problemlage offenkundig von vornherein gezeigt habe. Sie vermute, dass diesbezüglich wohl in erster Linie Kosten eingespart werden sollten.

Herr Graen führt aus, dass ein Bau von Tiefgaragen in diesem Baubereich nach seiner Einschätzung in keinem Verhältnis zum Kosten-/Nutzen-Aufwand gestanden hätte. Man hätte keine nennenswerten Parkflächen gewonnen, stattdessen aber einen wesentlich erheblicheren Bau- und Kostenaufwand darstellen müssen.

Bezirksratsfrau Dudda stellt fest, dass man sich seitens der CDU-Fraktion ebenfalls über die Errichtung von Tiefgaragen in diesem Bereich gefreut hätte. Es sei in der Tat von Gründen der Kostenvermeidung auszugehen. Man begrüße zwar ausdrücklich den Bau neuen Wohnraums, um der aktuell festzustellenden, schwierigen Wohnraumsituation begegnen zu können. Allerdings müsse man auch mit Beunruhigung feststellen, dass bereits jetzt ein akuter Parkplatzmangel in diesem Bereich vorherrsche, welcher sich durch die neuen Wohneinheiten weiter verschärfen werde. Es müsse dringend darüber nachgedacht werden, ob der vorgesehene Zuteilungsschlüssel zwischen Wohneinheiten und nachzuweisenden Parkflächen noch zeitgemäß sei. Es sei traurig, dass die Anwohner*innen diese Situation nun künftig ausbaden müssten. Die Politik habe die Verpflichtung tragfähige Zukunftsmodelle und Baumaßnahmen zu unterstützen, die eine entsprechende Weitsicht erforderten.

Durch Bezirksratsherrn Egyptien wird ausgeführt, dass man in der bisherigen Diskussion nicht erwähnt habe, dass die problematisierte Zufahrt nicht nur zum Bereich der Riechersstraße 14, sondern auch zumn Bereich der Riechersstraße 11 A leiten würde. Ein Zufahrtsverbot sei dergestalt kaum unsetzbar, da man auf diese Weise die Anwohner*innen der Hausnummer 11 A entweder deutlich bevorteilen oder diese ebenfalls stark einschränken würde. Bezirksratsherr Egyptien könne dem Antrag daher ebenfalls nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass ursprünglich im dargestellten Parkbereich zwölf Abstellplätze vorgesehen gewesen seien, welche allerdings aufgrund einer anwohnerbedingten Kompromissvereinbarung letztlich auf sechs Stellflächen reduziert worden seien. Es dürfe im Rahmen der Diskussion also nicht unterschlagen werden, dass im Vorfeld durchaus ein größerer Parkbereich angedacht worden sei.

Von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wird ausgeführt, dass sich eine weitsichtige und auf die Zukunft gerichtete Bau- und Gestaltungsplanung nicht darin zeigen dürfe, dass ein höherer Parkflächenschlüssel vorgesehen werde. Dies würde eine überbordende Zunahme von Kraftfahrzeugen beinhalten, die die verkehrstechnischen Kapazitäten der Landeshauptstadt weit überschreiten würde. Es sei festzustellen, dass sich die problematisierten Wohneinheiten in nahem Umfeld zur dort verlaufenden Stadtbahnlinie 9 befinden würden, sodass auch hier eine zunehmende Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel empfohlen werden könne.

Bezirksratsfrau Dudda stellt noch einmal fest, dass sie ausdrücklich jede neugeschaffene Wohneinheit nachdrücklich begrüße. Die hiermit verbundene Planung müsse jedoch ohne Zweifel die Wirklichkeit der heutigen Infrastruktur und die Bedürfnisse der Einwohner*innen abbilden. Diesbezüglich dürfe man sich nicht der Wahrheit versperren, dass ein entsprechend hoher Bedarf an PKW-Stellflächen nun mal bestehe und auch weiterhin bestehen werde.

Bezirksratsherr Alfermann legt dar, dass die meisten der neuen Wohneinheiten von älteren Menschen bewohnt würden, bei welchen nicht davon auszugehen sei, dass diese einen erhöhten Parkplatzbedarf beanspruchen würden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

TOP 7.2.

der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.

Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze

(Drucks. Nr. 15-2743/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest zunächst den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat lehnt jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze ab. Der Bezirksrat steht für eine weltoffene und von unterschiedlichen Kulturen geprägte Gesellschaft.

Vor Verlesung des Begründungstextes führt Bezirksratsfrau Klebe-Politze eine Stellungnahme aus. Demnach sei die eingebrachte Resolution ein Aufruf zu Respekt, Toleranz und vor allen Dingen Mitmenschlichkeit. Der heutige Tag würde sich hierzu ganz besonders anbieten, um hieran zu erinnern. An Bezirksratsherrn Hirche gewandt stellt Bezirksratsfrau Klebe-Politze fest, dass der gesäte Hass und die wiederkehrenden Hetzparolen nichts mit Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe zu tun hätten. Die AfD verunglimpfe in ihren Flugblättern auf Kosten der Steuerzahler*innen andersdenkende Menschen, wie zum Beispiel eine Ratskollegin, welcher in unverschämter Weise das Wort im Mund umgedreht worden sei. Ferner versuche man immer wieder Gruppen gegeneinander auszuspielen. Im Vergleich zwischen den aufgewendeten Ausgaben zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und den durch die AfD hinterzogenen Steuermitteln, müsse man sich die Frage stellen, an welcher Stelle die Mutter aller Probleme tatsächlich festzustellen sei. In der Partei-Zeitung „Der Bürgerbote“ würde die AfD Lehrer verunglimpfen, die sich von der AfD-Politik distanziert hätten und die man künftig gern über ein Meldeportal beobachten lassen würde. Dies alles habe man in Deutschland schon einmal in zwei Diktaturen erleben müssen. Es sei ein Hohn, dass Bezirksratsherr Hirche und seine Partei gern von der Verteidigung der Demokratie sprächen. Die Demokratie müsse jedoch vielmehr gegen die Politik der AfD und Rechtsextremisten im Allgemeinen verteidigt werden. Es sei daher an der Zeit für ein Aufstehen der Anständigkeit in der demokratischen Gesellschaft.

Bezirksratsfrau Grammel stellt fest, dass es sich bei den vorangegangenen Ausführungen von Bezirksratsfrau Klebe-Politze um ein persönliches Statement im Rahmen der Antragsvorstellung gehandelt habe. Dies sei so nicht hinnehmbar, zumal dies in der Vergangenheit bei anderen Bezirksratsmitgliedern stets unterbunden worden sei.

Bezirksratsherr Bretthauer bestätigt dies.

Von Bezirksratsfrau Dudda wird dargelegt, dass es hinlänglich bekannt sei, dass der Bezirksrat vehement gegen Fremdenfeindlichkeit eintrete. Sie müsse sich jedoch fragen, wie ein im Ahlemer Boten veröffentlichter Artikel der SPD-Fraktion einzuordnen sei, in der sie selbst namentlich mit Rassismus und Hetze in Verbindung gebracht werde. Eine kritische Auseinandersetzung sei auf politischer Ebene ohne Zweifel wünschenswert, jedoch müssten das Maß und der Ton gewahrt bleiben. Die CDU vertrete nicht umsonst christliche Werte und werde diese auch weiterhin im Sinne der Bürger*innen beherzigen. Verunglimpfungen und Fremdenfeindlichkeit habe sie an eigener Stelle und auch im Rahmen ihrer Familiengeschichte erleben müssen. Sie habe daher stets und mit großer Vehemenz gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus eingestanden. Sie verwehre sich daher ausdrücklich gegen die Form der erfolgten Pressedarstellungen und fordere für die Zukunft ein gemäßigteres Miteinander im politischen Dialog. Es sei somit widersprüchlich zu bewerten, dass von Bezirksratsfrau Klebe-Politze einerseits mit einem persönlichen Statement gegen rechte Hetze eingetreten werde, aber andererseits durch ihre eigenen Parteikollegen*innen Hetze gegen Bezirksratsfrau Dudda und ihre Partei betrieben werde. Sie habe in dieser Angelegenheit eine Entschuldigung durch die SPD erwartet, welche aber nicht erfolgt sei. Sie werde jedoch auch künftig mit aller Deutlichkeit die Standpunkte ihrer Partei vertreten.

Bezirksratsherr Hirche nimmt Stellung zu den vorangegangenen Ausführungen von Bezirksratsfrau Klebe-Politze und führt aus, dass der Umgang mit den wiederkehrenden Schlagworten wie Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze endlich enden müsse. Diese sich wiederholenden Vorwürfe seien letztlich nur auf die eigene Argumentationslosigkeit der SPD zurückzuführen. Ein konkretes Flugblatt, in welchem er oder seine Partei Verunglimpfungen geäußert hätten, sei ihm nicht bekannt. Er erwarte hierzu konkrete Nachweise und keine pauschalen Behauptungen. Letztlich sei die Darstellung der SPD aber ohnehin belanglos, da man sowieso jeden Standpunkt der AfD als Hetze verurteile. Stattdessen habe man bei der AfD lediglich den Mut die desaströse Politik der Bundesregierung, die einen Strom der Armutszuwanderung ausgelöst habe, offen und direkt anzusprechen. Dieser Sichtweise folgend müsste man auch alle Anwohner*innen als Hetzer*innen bezeichnen, die sich in den letzten Monaten immer wieder über die unhaltbaren Zustände im Umfeld der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtbezirk beklagt hätten. Es sei demnach vielmehr als Frechheit zu beurteilen, dass diese Einwohner*innen durch die SPD abgewiesen und die beschriebenen Verhältnisse verharmlost dargestellt worden seien. Bezirksratsfrau Klebe-Politze und die SPD im Allgemeinen würden nicht mehr die Interessen und Sorgen der hart arbeitenden, steuerzahlenden und einheimischen Bevölkerung vertreten. Aus diesem Grund würden sich die Menschen in Scharen von der SPD abwenden. Solange Personen wir Bezirksratsfrau Klebe-Politze Verantwortung in der SPD tragen würden, wäre diesbezüglich aber auch keine Veränderung zu erwarten. Dies begrüße die AfD jedoch ausdrücklich, da man somit auch weiterhin die SPD in den Keller schicken könne.

Ferner sei der thematisierte „Bürgerbote“ nicht aus Steuermitteln, sondern aus Parteispenden finanziert worden.

Durch Bezirksratsfrau Eggers wird erklärt, dass man sehr wohl eine hetzerische Haltung der CDU in vorangegangenen Bezirksratssitzungen wahrgenommen habe. Insbesondere im Rahmen von Einwohner*innenfragestunden, in welchen eine sehr aufgeheizte Stimmung geherrscht habe. Hieraus sei letztlich der zuvor dargestellte Presseartikel im Ahlemer Boten entstanden.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass ein gemäßigter und kollegialer Umgang im Bezirksrat nur erreicht werden könne, wenn hieran auch alle politischen Akteure mitwirken würden. Dies beziehe aber insbesondere auch Bezirksratsfrau Dudda ein, die durch ihr Verhalten immer wieder zu einer Eskalation beigetragen habe. Selbstverständlich werde man eigene Standpunkte auch weiterhin öffentlich vertreten, was durch das Prinzip der Pressefreiheit untermauert werde. Eine namentliche Benennung sei in dem genannten Artikel nur deshalb erfolgt, da Bezirksratsfrau Dudda nun mal als Fraktionsvorsitzende ihrer Partei in Erscheinung trete.

Bezirksratsfrau Dudda empfindet die vorangegangenen Darstellungen als abenteuerlich. Die zitierte Pressefreiheit umfasse natürlich nicht das Recht alles sagen zu dürfen, was einem in den Sinn komme. Auch hierbei müssten Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass die CDU in einem rechtsextremen Kontext dargestellt werde, da dies nicht ansatzweise der Parteipolitik entspreche. Es mache betroffen, dass sich bei der SPD mittlerweile ein solcher Ton manifestiert habe. Natürlich werde man sich auch künftig der Sorgen von Einwohnern*innen annehmen, da sich hierdurch ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis begründe. Und nicht zuletzt deshalb werde man sich auch künftig vehement gegen den Vorwurf aussprechen, dass man Hetze betreibe oder rechte Standpunkte vertrete.

Ergänzend stellt Bezirksratsherr Hirche dar, dass man keine eigenen Artikel in den bekannten Wochenzeitungen mehr veröffentlichen könne, da dies von den jeweiligen Redaktionen nicht gewünscht sei. Aus diesem Grund sei man letztlich gezwungen eigene Medien zu nutzen, um sich Gehör zu verschaffen. Insofern seien hierfür Flugblätter, Flyer oder die parteieigene Zeitung „Der Bürgerbote“ probate Mittel. Es sei festzustellen, dass es letztlich keine Pressefreiheit gäbe, zumal diese offenkundig nur für die SPD gelte.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt zustimmend mit, dass auch seine Beiträge, die er als Vertreter der FDP verfasst habe, bereits seit September nicht mehr in den bekannten Wochenzeitungen veröffentlicht worden seien. Er habe hierfür die Begründung erhalten, dass seine Beiträge einen zu politischen Charakter hätten.

Bezirksratsfrau Grammel bestätigt die Schwierigkeit der Veröffentlichung von politischen Beiträgen, obwohl ihre Partei keine Hetzparolen verbreiten würde. Darüber hinaus kommt Bezirksratsfrau Grammel noch einmal auf die Verlesung des vorangegangenen Antrags der SPD zurück. In der Vergangenheit seien persönliche Ergänzungen, die sie selbst bei eigenen Antragsverlesungen abgegeben habe, strikt unterbunden worden. Sie erwarte daher eine Gleichbehandlung für alle politischen Vertreter*innen im Stadtbezirksrat.

Bezirksratsherr Alfermann stellt fest, dass eine persönliche Einlassung im Rahmen der Antragsvorstellung in der Tat nicht in Ordnung gewesen sei. Hierfür wolle man sich im Namen der Fraktion entschuldigen.

Bezirksratsfrau Dudda stellt nach Rücksprache mit ihrer Fraktion einen Antrag auf Nichtbefassung des Antrags zur Drucks. Nr. 15-2743/2018 der SPD. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass man in diesem Gremium ordentlich und mitmenschlich miteinander umgehe und keine Hetze betreibe. Ebenso sei es selbstverständlich, dass kein politischer Vertreter bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiere. Somit bestehe kein Raum für die vorgetragene Resolution.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über den Antrag auf Nichtbefassung abstimmen.

Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wird jedoch nicht erreicht.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel nun um Verlesung des vollständigen Antrags- und Begründungstextes der eingebrachten Resolution.

Diese werden von Bezirksratsfrau Klebe-Politze verlesen.

Antrag:

Wie oben.

Begründung:

Leider kommt es im Stadtbezirk immer wieder zu Fremdenfeindlichkeit, offenem Rassismus und Hetze. In einem Flugblatt bringt die AfD des Stadtbezirks das wieder einmal mehr zum Ausdruck und spielt in billigster Polemik benachteiligte Gruppen gegeneinander aus. Das ist weder zu tolerieren, noch darf darüber geschwiegen werden.

TOP 7.2.1.1.

Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 15-2743/2018 Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze

(Drucks. Nr. 15-2936/2018)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge folgende, erweiterte Fassung der Drs. 15-2743/2018 (mit Streichung) als Resolution beschließen:

Der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt lehnt jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit sowie entsprechende und Hetze ab.

Mit Äußerungen dieser Art werden wir uns offensiv auseinandersetzen, gerade auch, wenn sie im Zeichen eines erstarkenden Rechtspopulismus und -extremismus von einzelnen Vertretern aus dem eigenen Gremium kommen.

Der Bezirksrat steht für eine weltoffene und von unterschiedlichen Kulturen und Lebensweisen geprägte Gesellschaft und lässt sich in seinem Bemühen um die Wahrung der Menschenwürde jeder einzelnen Bewohnerin und jedes einzelnen Bewohners unseres Stadtbezirkes nicht von Einzelnen auseinanderdividieren.

Begründung

Unverändert.


TOP 7.2.1.2.

Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten) zu Drucks. Nr. 15-2743/2018 Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze

(Drucks. Nr. 15-2976/2018)

Im Folgenden verliest Bezirksratsherr Egyptien den ebenfalls zur vorgetragenen Resolution eingebrachten Änderungsantrag.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat stellt sich zudem hinter den "Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", der im Dezember 2018 im Rahmen der Vereinten Nationen beschlossen werden soll. Im Bewusstsein, dass Mobilität die Mutter jeglicher Entwicklung ist, und im Wissen, dass menschliche Migration ein natürlicher Bestandteil dieser Mobilität ist, fördern wir die Integration von Migranten.

Begründung:

Der Bundestag hat sich in seiner Sitzung am 29.11.2018 mit großer Mehrheit für die Teilnahme am GCM ausgesprochen.

Bezirksratsherr Hirche bezieht sich auf den vorgetragenen Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel und erkundigt sich, welche „einzelnen Vertreter*innen“ gemeint seien, die dort bezeichnet wurden. Wenn man sich schon politisch äußere, müsse man auch den Mut aufbringen die angedeuteten Namen konkret zu benennen.

An Bezirksratsherrn Egyptien richtet Bezirksratsherr Hirche zudem den Hinweis, dass das Abstimmungsergebnis zum zuvor genannten GCM-Pakt im Bundestag alles andere als deutlich ausgefallen sei. Die AfD lehne die hiermit einhergehenden Inhalte ab.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun zunächst um Abstimmung über den Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel.

10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über den Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Egyptien.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 5 Enthaltungen.

Letztlich lässt Bezirksbürgermeister Göbel über den Ursprungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2743/2018 mit den zuvor beschlossenen Änderungen abstimmen.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 6 Enthaltungen.

TOP 7.2.2.

Einbahnstraßenregelung in der Friedrich-Heller-Straße

(Drucks. Nr. 15-2744/2018)

Bezirksratsherr Sorge verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung und der Rat der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, die Friedrich-Heller-Straße aus Fahrtrichtung Geveker-Kamp als Einbahnstraße zu deklarieren, sodass die Friedrich-Heller-Straße nur noch aus Fahrtrichtung Geveker Kamp befahren werden kann.

Begründung:

Viele Verkehrsteilnehmer nutzen die Friedrich-Heller-Straße als Abkürzung um die Ampelkreuzung Heisterbergallee / Geveker Kamp zu umfahren. Dieser Umstand führt dazu, dass die Friedrich-Heller-Straße stark mittels Durchgangverkehr belastet wird. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens besteht neben der Belastung der Anwohner vor allem Gefahr für die Bewohner und Besucher des ansässigen Pflegewohnstifts, aber auch der nahe liegenden Schule und Kindertagesstätte.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU den Antrag in die Fraktionen zieht.


TOP 7.2.2.1.

Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten) zu Drucks. Nr. 15-2744/2018 Einbahnstraßenregelung in der Friedrich-Heller-Straße

(Drucks. Nr. 15-2977/2018)

Da die CDU den vorangegangenen Ursprungs-Antrag der SPD in die Fraktionen zieht, wird auch der hierauf basierende Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Egyptien erst im Rahmen der folgenden Bezirksratssitzung behandelt.

TOP 7.2.3.

Eindeutige Verkehrsführung an der Kreuzung Eichenfeldstraße / Badenstedter Straße

(Drucks. Nr. 15-2746/2018)

Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung und der Rat der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, an der Kreuzung Badenstedter Str. /Eichenfeldstr. eine eindeutige Verkehrsführung einzurichten. Die Badenstedter Straße soll sowohl stadtein- und stadtauswärts mit einer Fahrbahnmarkierung versehen werden, die auf dem rechten Teil der Fahrbahn das Abbiegen nach rechts und das Geradeausfahren ermöglicht. Auf dem linken Teil der Fahrbahn soll eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Falls die Fahrbahnbreite eine Spurmarkierung nicht zulässt, sollen zumindest die Richtungspfeile angelegt werden.

Begründung:

An der Ampelkreuzung Badenstedter Straße / Ecke Eichenfeldstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts kommt es aufgrund fehlender Fahrbahnmarkierung immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil an der Kreuzung sowohl geradeaus, nach links und nach rechts gefahren werden. Die Fahrbahnbreite vor der Haltelinie ist breit genug, so dass dort zwei Fahrzeuge nebeneinander stehen können. Es kommt oft an dieser Stelle vor, dass Fahrzeuge auf beiden Spuren geradeaus fahren und dann aufgrund parkender Fahrzeuge in Höhe der Apotheke beim Einscheren beinahe kollidieren. Um die Situation auch auf der Gegenseite zu entschärfen und eindeutig zu regeln, sollen auch hier Markierungen vorgenommen werden. Diesen Antrag hatte die SPD-Fraktion bereits im Mai 2015 eingebracht und er wurde bisher von der Verwaltung abgelehnt. Wir sehen aber weiterhin dringenden Handlungsbedarf.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass sie einen Handlungsbedarf nicht nachvollziehen könne. Wie dargestellt wurde der Antrag bereits im Mai 2015 eingebracht. Offenkundig seien in der Zwischenzeit jedoch gravierenden Vorkommnisse zu konstatieren gewesen, die einen erneuten Antrag nun rechtfertigen würden. Die ihr im problematisierten Bereich bekannte Verkehrssituation lasse kein dringliches Handlungserfordernis erkennen.

Durch Bezirksratsherrn Stamer wird die Ausführung der Vorrednerin bestätigt. Auch er könne keine Handlungserfordernis erkennen. Dennoch begrüße er grundsätzlich eingebrachte Anträge, die einen reibungsloseren Verkehrsfluss im Stadtbezirk bezwecken würden.

Bezirksratsfrau Loß führt aus, dass eine defensive Fahrweise zur Verhinderung gefährlicher Verkehrssituationen zu unterstützen sei. Jedoch sei jeder/m Autofahrer*in bekannt, wie man sich in entsprechenden Situationen zu verhalten habe, zumal man ja über einen Führerschein verfüge. Ein erhöhtes Unfallrisiko lasse sich im beschriebenen Bereich auch für sie nicht erkennen.

Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass ein ähnlich lautender Antrag von ihm, der sich auf den Bereich der Empelder Straße bezogen habe, zuletzt abgelehnt worden sei. Grundsätzlich könne er die Sinnhaftigkeit des Antrags jedoch nachvollziehen. Die beschriebenen Schwierigkeiten würden nach seiner Auffassung häufig entstehen, weil die Autofahrer*innen nicht verinnerlichen würden, dass die bestehende Linksabbiegerspur ausschließlich auch für diesen Zweck ausgewiesen sei.

Bezirksratsherr Hirche führt die gelegentlichen Verkehrsbeeinträchtigungen in diesem Bereich auf den sich stauenden Verkehr zurück, der aufgrund des Halts von Straßenbahnen zeitweise entsteht. Allerdings könne auch er keine Besonderheit erkennen, die ein Eingreifen notwendig erscheinen lasse.

Schließlich führt Bezirksratsherr Egyptien aus, dass er die zuvor von Bezirksratsherrn Bretthauer geschilderte Situation nachvollziehen könne, da von Zeit zu Zeit Schwierigkeiten mit falsch gewählten Links- bzw. Rechts-Spuren für Autofahrer*innen entstehen würden. Die Entfernung einer Geradeaus-Spur würde hier jedoch als verkehrslenkende Maßnahme eher überzogen erscheinen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

TOP 7.2.4.

Erneuerung von Piktogrammen und Verkehrsmarkierungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-2751/2018)

Bezirksratsherr Sorge verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung und der Rat der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Piktogrammen und Verkehrsmarkierungen zu kontrollieren und nachzuzeichnen.

Begründung

Es ist aufgefallen, dass an vielen Stellen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt einige Piktogramme und Verkehrsmarkierungen nicht mehr erkennbar sind.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass die Pflege und Einrichtung der benannten Piktogramme eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt darstellen würde. Insofern bestehe auch keine grundsätzliche Erneuerungsverpflichtung, wenn entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stünden. Man unterstütze das Ansinnen aber grundsätzlich und werde daher dem Antrag zustimmen.

Von Bezirksratsfrau Dudda wird darauf verwiesen, dass man einen ähnlich lautenden Antrag im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen eingebracht habe. Man erkenne ebenfalls die Erfordernis zur Erneuerung der genannten Fahrbahnmarkierungen.

Bezirksratsherr Egyptien tut Kund, dass auch er dem Antrag zustimmen werde. Die Stadt solle ruhig mal schauen, an welchen Stellen etwas nicht in Ordnung sei.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.2.5.

Aufnahme Schulkindergarten Friedrich-Ebert-Schule in den Schulentwicklungsplan

(Drucks. Nr. 15-2749/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat und die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, die Kinder aus dem Schulkindergarten der Friedrich-Ebert-Schule in die Statistik des Schulentwicklungsplanes mit aufzunehmen.

Begründung

Bisher sind alle restlichen Schulkindergärten der Landeshauptstadt Hannover in der Statistik und dem Schulentwicklungsplan enthalten. Lediglich der Schulkindergarten der Friedrich-Ebert-Schule fehlt. Da die Friedrich-Ebert-Schule eine der größten Grundschulen Hannovers ist, ist es unabdingbar, dass auch alle vorhandenen Schüler statistisch erfasst und für die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, um Engpässe zu vermeiden.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass man sich wundern müsse, weshalb der Schulkindergarten nicht von vornherein in den Schulentwicklungsplan aufgenommen worden sei.

Hierauf antwortet Bezirksratsfrau Klebe-Politze, dass es offenkundig schlichtweg vergessen worden sei, den Schulkindergarten aufzunehmen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.2.6.

Parkverbot für LKWs in der Eichenfeldstraße/ Badenstedt

(Drucks. Nr. 15-2748/2018)

Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert in der Eichenfeldstraße und den von ihr abzweigenden Straßen Parkverbote für LKWs einzurichten, mit Ausnahme des Be- und Entladens.

Begründung:

In der Eichenfeldstraße und den abzweigenden Straßen werden regelmäßig dauerhaft LKWs abgestellt. Dies führt häufig zu erheblichen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer.

Bezirksratsherr Höhne begrüßt den Antrag grundsätzlich, da ähnliche Behinderungen durch parkende LKWs auch in anderen Bereichen festzustellen seien. Allerdings seien nach seinem Kenntnisstand im Sinne des Straßenverkehrsrechts keine Beschränkungen bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen vorgesehen.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass sie ein Handlungserfordernis nicht teilen könne. Es mangele im beschriebenen Bereich grundsätzlich nicht an ausreichenden Parkflächen. Zweifellos würden abgestellte LKWs aber immer wieder mal eine Belastung für die direkten Anwohner*innen darstellen. Allerdings lasse sich keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls durch die beschriebenen Umstände erkennen.

Durch Bezirksratsherrn Bretthauer wird empfohlen eine Ergänzung des angestrebten Verbots für LKWs über 3,5 Tonnen zu formulieren.

Bezirksratsherr Egyptien verweist auf die Straßenverkehrsordnung und stellt fest, dass Fahrzeuge mit einem Nettogewicht von über 3,5 Tonnen im Anliegerbereich keine Parkberechtigung hätten.

Bezirksratsfrau Dudda empfiehlt eine inhaltliche Änderung des Antrags. Durch die Aufnahme der Formulierung „über 3,5 Tonnen“ könne man deutlich darstellen, welche Fahrzeuge von einem Parkverbot umfasst werden sollten.

Die SPD-Fraktion stimmt diesem Vorschlag zu und veranlasst eine entsprechende Neufassung des vorgetragenen Antrags.

TOP 7.2.6.1

NEUFASSUNG: Parkverbot für LKWs in der Eichenfeldstraße/ Badenstedt

(Drucks. Nr. 15-2748/2018 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert in der Eichenfeldstraße und den von ihr abzweigenden Straßen Parkverbote für LKWs über 3,5 Tonnen einzurichten, mit Ausnahme des Be- und Entladens.

Begründung:

Unverändert.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung über den neugefassten Antrag.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.2.7.

Durchfahrt Lenther Straße

(Drucks. Nr. 15-2747/2018)

Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung und der Rat der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, die Durchfahrt der Lenther Straße aus Richtung Badenstedter Str., wie auch von der Straße Am Soltekampe kommend, nur noch für Anlieger zu gestatten.

Begründung:

Immer wieder kommt es vor, dass Pendler aus der Richtung Lenthe kommend oder nach Lenthe wollend, die Lenther Straße als Abkürzung verwenden. Die Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Dadurch kommt es immer wieder zu problematischen Situationen.

Bezirksratsfrau Dudda weist darauf hin, dass eine Anliegerbeschränkung der Lenther Straße die dann ausweichenden Verkehrsteilnehmer*innen lediglich auf andere Straßen im Umkreis verdrängen würde, sodass dann dort wiederum eine entsprechende Ballung entstünde. Man solle die Verkehrsführung im Bereich der Lenther Straße einfach im jetzigen Zustand belassen.

Bezirksratsherr Bretthauer führt aus, dass in der Vergangenheit eine Umwidmung der Straße in einen verkehrsberuhigten Straßenbereich erfolgt sei, da dort ein Wohngebiet entstanden sei. Der Hauptverkehr sollte daher eigentlich über die Straße Am Soltekampe abgewickelt werden, wo auch ein Tempo-50-Bereich bestehe.

Bezirksratsfrau Grammel erklärt, dass die Lenther Straße von vielen Personen genutzt werde, die im dortigen Umfeld ihre Einkäufe erledigten.

Bezirksratsherr Alfermann zeigt sich verwundert über die vorangegangenen Darstellungen. Es habe im Bezirksrat zahlreiche Einwohner*innen-Hinweise gegeben, die die Lenther Straße als „Rennstrecke“ beschrieben hätten. Nicht zuletzt sei ein solcher Eindruck auch von Bezirksratsfrau Grammel geschildert worden. Natürlich beziehe sich die gewünschte Einschränkung nicht auf die Menschen, die vor Ort ihre Einkäufe besorgen würden. Diese Klientel sei von der beantragten Maßnahme auch nicht beeinträchtigt. Entscheidend sei eine Unterbindung des überbordendes Durchgangsverkehrs, der regelmäßig zu den dargestellten Verhältnissen führe.

Bezirksratsherr Breitkreuz weist ergänzend darauf hin, dass die Lenther Straße nach seinem Kenntnisstand nicht durchgehend als Tempo-30-Bereich deklariert sei.

Bezirksratsherr Alfermann bestreitet dies.

Bezirksratsfrau Loß begrüßt nochmals jegliche Maßnahme, die zu einer Verkehrsberuhigung beitrage. Nach ihrer Auffassung könne es möglicherweise zielführend sein, im Bereich der Lenther Straße Geschwindigkeitskontrollen durch „Blitzer“ einzurichten.

Bezirksratsherr Alfermann antwortet, dass es bereits entsprechenden Maßnahmen gegeben habe, die aber nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung geführt hätten.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass der Vekehrsbereich Lenther Straße in der Tat bereits mehrfach inhaltlicher Bestandteil der Bezirksratssitzungen gewesen sei. Er bittet nunmehr um Abstimmung.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen.


TOP 7.3.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.

Quartier Davenstedter Markt/ Quartier Geveker Kamp

(Drucks. Nr. 15-2757/2018)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, baldmöglichst Städtebauförderungsmittel für das Quartier zwischen Woermannstraße, Davenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee und der Fösse sowie für den Bereich Geveker Kamp bis zur Droehnenstraße zu beantragen.

Begründung:

Die für eine Beantragung notwendigen Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB sind erfolgt. Über die Ergebnisse wurde im März 2018 im Bezirksrat berichtet. Die Untersuchungen bestätigten die besonderen Problemlagen und Handlungsbedarfe. Leider ist eine Antragstellung seitens der Verwaltung aus organisatorischen und personellen Gründen bislang nicht vorgesehen.

Bezirksratsherr Stamer bestätigt die Notwendigkeit des vorgebrachten Antrags. Man müsse bedenken, dass man für das Projekt „Mein Quartier 2030“ unter Einbringung entsprechender Mittel ein Planungsbüro beauftragt habe, welches im Umkehrschluss eine entsprechend breit gefächerte Quartiersanalyse vorgelegt habe. Diese Ergebnisse müssten nun weiter bearbeitet und genutzt werden. Hierfür würden aber ohne Zweifel auch weitere Mittel benötigt. Es liege nun zuvorderst in der Verantwortung des Bezirksrats entsprechenden Druck zu entfachen und auf die Notwendigkeit des Anliegens hinzuweisen. Man werde den sinnvollen Antrag daher unterstützen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.4.

von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 7.4.1.

Betäubungsloses Schlachten

(Drucks. Nr. 15-2714/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen,

sich vom betäubungslosen Schlachten von Tieren zu distanzieren und sich dafür einzusetzen, Absatz 2 Nr. 2 aus dem § 4 a des Tierschutzgesetzes ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Wie auch der „Deutsche Tierschutzbund e.V.“ stellt auch die „Bundestierärztekammer (BTK)“ die Forderung auf, Absatz 2 Nr. 2 aus dem § 4 a des Tierschutzgesetzes, der die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Betäubungspflicht vorsieht, wenn religiöse Vorschriften dies zwingend gebieten, ersatzlos zu streichen.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Nichtbefassung des Antrags beantragt.

Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass er Anträge, die wieder und wieder durch den Bezirksrat nichtbefasst würden, auch stets wieder aufs Neue einbringen werde. Er habe als gewählter politischer Vertreter ein gesetzliches Antragsrecht.

Durch Bezirksratsfrau Dudda wird darauf hingewiesen, dass Bezirksratsherr Hirche in der Tat entsprechende Anträge wieder und wieder einbringen könne. Allerdings würde sie es begrüßen, wenn diese inhaltlich schlüssig wären. Zudem sei im vorliegenden Fall eine Zuständigkeit des Bezirksrates nicht erkennbar.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über den Antrag auf Nichtbefassung abstimmen.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.

Die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Bezirksratsmitglieder spricht sich für eine Nichtbefassung aus. Der Antrag wird somit von der Tagesordnung gestrichen.

TOP 7.4.2.

Missbilligung von körperlichen Übergriffen am Davenstedter Marktfest

(Drucks. Nr. 15-2715/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen,

körperliche Angriffe jeglicher Art auf Ratsmitglieder bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit wegen Ihrer Zugehörigkeit zu einer Partei aufs Schärfste zu missbilligen.

Begründung:

Am Davenstedter Marktfest am 26.08.2018 kam es an einem Informationsstand unserer Partei mit MdB Jörn König zu einem körperlichen Übergriff auf unseren Ratsherren Reinhard Hirche.

Im Polizeibericht zu diesem Vorfall steht:

„Sonntagnachmittag (26.08.2018) haben bislang unbekannte Täter am Wegsfeld im Stadtteil Davenstedt zwei Mitglieder der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) beleidigt und in einem Fall geschlagen. Nun sucht die Polizei Zeugen!

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der erste Vorfall gegen 14:15 Uhr an einem Infostand der Partei auf dem Marktplatz in Davenstedt ereignet. Ein 50-jähriges AfD-Mitglied wurde dabei von einem Mann beleidigt, der unmittelbar nach der Tat flüchtete. Während die zwischenzeitlich alarmierten Beamten nach dem Täter fahndeten, näherte sich gegen 14:30 Uhr ein weiterer Unbekannter dem Stand, beleidigte ein Parteimitglied (69 Jahre alt) und schlug ihm auf die Hand - der Senior wurde leicht verletzt. Anschließend lief der Angreifer in Richtung der Fösse davon.

Bezirksratsfrau Dudda ergreift das Wort und beantragt für die CDU-Fraktion erneut die Nichtbefassung des Antrags.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass man den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen werde. Man weise erneut darauf hin, dass die SPD jegliche Form der Gewaltanwendung, ganz gleich gegen wen sich diese richte, grundsätzlich und vehement ablehne.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Bezirksratsmitglieder spricht sich für eine Nichtbefassung aus. Der Antrag wird somit von der Tagesordnung gestrichen.

TOP 7.4.3.

Verkehrsspiegel Lohgraben – Am Soltekampe

(Drucks. Nr. 15-2650/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen,

an der Ausfahrt aus der Straße „Am Lohgraben“ in die Straße „Am Soltekampe“ einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass der aus Westen kommende Fahrradweg einsehbar wird und den Fahrradweg mit der Zwei-Richtungs-Markierung an der Ausfahrt zu ergänzen.

Begründung:

Der aus Westen kommende Fahrradweg ist für die aus Norden kommenden Auto nicht einsehbar, ohne dass die Autos mit ihren Motorhauben schon auf dem Fahrradweg ragen. Um das Unfallrisiko zu senken, empfiehlt es sich hier die Situation durch einen Verkehrsspiegel und eine Zwei-Richtungs-Markierung zu entschärfen.

Bezirksratsherr Alfermann stellt fest, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, obwohl man dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Allerdings lasse die Straßenverkehrsordnung das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht mehr zu.

Eine Inaugenscheinnahme durch Bezirksratsherrn Egyptien habe ergeben, dass eine gefährdende Situation nicht gegeben sei, solange die passierenden Autofahrer*innen mit angemessener Geschwindigkeit den beschriebenen Bereich befahren würden. Es werde bereits jetzt auf die besondere Verkehrslage und den verlaufenden Fahrradweg hingewiesen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.4.4.

Einlasskontrolle Bezirksrat

(Drucks. Nr. 15-2651/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen,

dass ab sofort bei Sitzungen des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt eine Einlasskontrolle für Besucher durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass keine Transparente oder ähnliche Gegenstände in den Versammlungsraum gelangen.

Begründung

In der Sitzung des Stadtbezirksrats am 20. September 2018 entrollten Besucherinnen ein großformatiges Transparent, auf dem gegen die Alternative für Deutschland (AfD) agitiert wurde. Auf einer ca. 1,50 Meter breiten Stoffbahn war links eine bunte Montage zu sehen, die offenbar "Buntheit" und "Vielfalt" symbolisieren sollte - und rechts das Ungleich-Zeichen mit dem Parteikürzel der Alternative für Deutschland, also "≠ AfD". Bei den insgesamt fünf Demonstrierenden handelte es sich um Lehrkräfte der Friedrich-Ebert-Schule, unter ihnen die neue Rektorin. Der Vorfall ereignete sich während der "Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde". Eine Sprecherin der - durchweg weiblichen - Lehrkräfte hatte zuvor angekündigt, sie und ihre Kolleginnen wollten sich und das Konzept der Schule vorstellen. Bezirksbürgermeister Rainer Göbel erinnerte zwar daran, dass eine Fragestunde nicht zur Abgabe von Statements gedacht sei, sondern dazu, Fragen zu stellen, ließ das Vorhaben aber zu. Herr Göbel ließ es auch zu, dass das Agitationstransparent für längere Zeit zu sehen war. Erst nach dem Protest des AfD-Ratsherrn Reinhard Hirche forderte Göbel die Damen auf, das Zeigen des Transparents zu unterlassen. Hirche hatte mit dem Rücken zum Geschehen gesessen und war erst von einem Zuschauer auf das Transparent aufmerksam gemacht worden. Herr Göbel ließ es des Weiteren zu, dass sich die Damen nach Verlassen des Versammlungsraums mit dem Transparent draußen vor der geöffneten Flügeltür postierten, wo es weiterhin deutlich zu sehen war. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass Göbel der Tür frontal gegenüber saß, das Geschehen also voll im Blick hatte. Woraus sich also die Notwendigkeit ergibt, künftig sicherzustellen, dass derartige Agitationstransparente weder im Versammlungsraum noch in seiner unmittelbaren Umgebung zu sehen sind. Da der Bezirksbürgermeister Herr Göbel wiederholt offenbar nicht Willens zu sein scheint, die Geschäftsordnung zum Schutze aller anwesenden Volksvertreter durchzusetzen, besteht hier in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze führt aus, dass bekanntermaßen ein Recht auf freie Meinungsäußerung herrsche. Die geschilderte Protestaktion sei ursprünglich auf einen AfD-Antrag zurückzuführen, welcher unabgestimmt mit der Friedrich-Ebert-Schule in den Bezirksrat eingebracht worden sei. Es sei wohl nachvollziehbar, dass sich eine Schule, welche über einen etwa 90prozentigen Schüler*innenanteil mit Migrationshintergrund verfüge, nicht von einer fremdenfeindlichen Partei vereinnahmen lassen wolle. Es sei zudem verständlich, dass sich die Lehrer*innen der Friedrich-Ebert-Schule nicht detailliert mit der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover auskennen. Ohnehin hätten die Lehrkräfte das problematisierte Transparent nach dem Hinweis des Bezirksbürgermeisters umgehend eingerollt. Es sei überzogen und abenteuerlich aus diesem Vorfall abzuleiten, dass es sich hierbei um eine Demonstration gehandelt habe, die ein besonderes Schutzbedürfnis der gewählten Volksvertreter*innen hervorrufe. Wer Hass und Hetze säe, dürfe sich nicht wundern, wenn Menschen sich hiergegen zu Wort melden würden. Es habe keinen tätlichen Angriff auf ein Bezirksratsmitglied gegeben. Der Vorfall sollte der AfD Anlass geben, um das eigene Auftreten zu hinterfragen. Wer sich vor den Argumenten der Bürger*innen fürchte, sollte sich für die Politik besser nicht zur Verfügung stellen. Insgesamt stelle die AfD keine Alternative für Deutschland dar. Sie sei vielmehr überflüssig.

Bezirksratsfrau Dudda stellt fest, dass die CDU-Fraktion keinerlei Veranlassung für Einlasskontrollen oder ähnliche Maßnahmen erkennen könne. Sie habe das Klima im Bezirksrat – vor und nach der Beteiligung der AfD – als einen Ort des friedlichen Klimas kennen gelernt. Die Parteienvielfalt habe zugenommen und insgesamt zu einer bunten Zusammenstellung geführt. Sie empfinde den Antrag von Bezirksratsherrn Hirche ebenfalls als überzogen. Zudem bestätigt Bezirksratsfrau Dudda, dass der Bezirksbürgermeister die Lehrkräfte in einem angemessenen Ton auf das Demonstrationsverbot hingewiesen habe. Diese hätten dem Hinweis Folge geleistet und den Sitzungssaal verlassen.

Bezirksratsherr Hirche bezieht sich auf die vorangegangenen Ausführungen von Bezirksratsfrau Klebe-Politze. Er empfinde das Gebaren der SPD-Fraktion durch die geäußerten Stellungnahmen abenteuerlich.

Im Folgenden bezieht sich Bezirksratsherr Hirche auf einen kursierenden „Brandbrief“ der im Stadtbezirk vertreten Schulleiter*innen, welcher auf die insgesamt schwierige Schulsituation hinweise.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist darauf, dass dies nicht Gegenstand der momentanen Debatte sei, da sich diese auf den zuvor eingebrachten Antrag in Bezug auf Einlasskontrollen beziehe.

Bezirksratsherr Hirche räumt dies ein und kündigt an, dass er bezüglich des angesprochenen „Brandbriefes“ einen gesonderten Antrag in die nächste Bezirksratssitzung einbringen werde. Er stellt darüber hinaus fest, dass sich der Bezirksbürgermeister im Rahmen der problematisierten Bezirksratssitzung mitnichten im Sinne der bestehenden Geschäftsordnung verhalten habe. Bezirksratsherr Hirche müsse sich diesbezüglich auch nicht von Bezirksratsfrau Klebe-Politze belehren und ständig wiederholend des Vorwurfs der Hetze bezichtigen lassen. Er wünsche sich für die künftigen Sitzungen einen angemessenen Umgang, der den bestehenden Regelungen der Geschäftsordnung entspreche.

Durch Bezirksratsfrau Loß wird angefügt, dass man demnächst womöglich noch Leibesvisitationen im Eingangsbereich einführen wolle. Sie empfinde den eingebrachten Antrag ebenfalls abenteuerlich und könne sich ein Miteinander mit Einlasskontrollen oder ähnlichen Maßnahmen nicht vorstellen.

Bezirksratsherr Stamer stellt fest, dass die eingebrachten AfD-Anträge ein Armutszeugnis darstellen würden. Er könne sich an einen der letzten AfD-Anträge erinnern, der die Einpollerung der Straßen im Stadtbezirk nach sich gezogen hätte, um auf diesem Weg drohende Anschläge abzuwenden. Nun werde man mit der beantragten Einführung von Einlasskontrollen konfrontiert, was eine weitere hanebüchene Zumutung darstelle. Er appelliere daher an Bezirksratsherrn Hirche künftig konstruktive Anträge einzubringen und sich nicht auf billige Polemik zurückzuziehen.

Bezirksratsherr Alfermann stellt noch einmal fest, dass der Bezirksbürgermeister die damals demonstrierenden Lehrkräfte umgehend auf die bestehenden Verbote hingewiesen habe. Diesem Hinweis hätten die Lehrer*innen dann auch umgehend Folge geleistet.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt anschließend über den Antrag abstimmen.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.5.

von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

TOP 7.5.1.

Biotop Hammhof unf Schöndorfhof

(Drucks. Nr. 15-2768/2018)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

das Biotop und Gewässer, das sich hinter den Grundstücken des Hammhof und Schöndorfhof befindet, soll vom Grünflächenamt in seinen Anfangszustand zurückversetzt werden.

Begründung:

Die Wasserfläche ist mit Schilf und anderen Wasserpflanzen so zugewachsen, dass der Sinn, ein Leben für Frösche und Enten zu ermöglichen, nicht mehr gegeben ist.

Bezirksratsfrau Dudda steht dem Antrag sehr positiv gegenüber und bekundet Zustimmung der CDU-Fraktion.

Durch Bezirksratsfrau Loß wird ergänzt, dass es schade sei, dass solche Naturräume erst verkommen müssten, bevor gehandelt würde. Es empfehle sich die Pflege entsprechender Biotope künftig im Auge zu behalten. Dies sei zweifellos kostengünstiger, als wieder und wieder Sanierungen vornehmen zu müssen.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass die SPD-Fraktion diesem Antrag ebenfalls zustimmen werde.

Bezirksratsherr Egyptien teilt mit, dass die beschriebene Wasserfläche gänzlich ausgetrocknet sei.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.5.2.

Grundsanierung Straßenstück zwischen Bauweg und Am Lindener Berge

(Drucks. Nr. 15-2769/2018)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag:

Das Straßenstück der Badenstedter Straße zwischen Bauweg und Am Lindener Berge soll grundsaniert werden und auf der Kleingartenseite Fuß- und Radweg angelegt werden.

Begründung:

Dieses Straßenstück ist damals mit Kleinpflaster hergestellt worden. Die Schlaglöcher sind für die Verkehrsteilnehmer eine Zumutung. Im Übrigen wurde die Straße vom: Am Lindener Berge bis zur Brauhofstraße mit einer neuen Straßendecke versehen. Es ist eine Zumutung für alle Verkehrsteilnehmer, die in Richtung Badenstedt fahren, diese Huckelstrecke zu benutzen.

Bezirksratsherr Bretthauer stellt ergänzend fest, dass der beschriebene Straßenbereich nicht dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zuzurechnen sei. Allerdings werde dieser Bereich auch von Einwohnern*innen des hiesigen Stadtbezirks genutzt. Insofern könne man nach seiner Auffassung zumindest eine Weiterleitung an den Stadtbezirk Linden-Limmer veranlassen.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass man dem Antrag nicht zustimmen könne, da eine örtliche Zustimmung nicht gegeben sei. Er empfehle allerdings den Besuch der Einwohner*innenfragestunde im Stadtbezirk Linden-Limmer, um dort die geschilderte Problematik vorzutragen.

Bezirksratsfrau Dudda verweist ebenfalls auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtbezirksrats Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Möglicherweise verfüge Bezirksratsherr Bretthauer ja über Kontakte zu einer/m politischen Vertreter*in des Nachbarstadtbezirks, welche/r dann den vorgestellten Antrag dort einbringen könne.

Bezirksratsherr Höhne schlägt vor, dass der Antrag zurückgezogen werden sollte.

Bezirksratsherr Bretthauer lehnt dies ab.

Durch Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wird abschließend empfohlen, den Antrag an die Ratsfraktion der FDP weiterzuleiten, sodass das Anliegen ggf. auf dieser Ebene weiterverfolgt werden könne.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 7.5.3.

Grundsanierung Straßenstück zwischen Bauweg und Am Lindener Berge

(Drucks. Nr. 15-2769/2018)

Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag:

Die Bezirksratsfraktion der SPD übernimmt die Verantwortung, dass an der Kreuzung Hermann-Ehlers-Allee und Empelder Straße die Emission von klimaschädigenden Abgasen durch die Nichteinführung des Antrags:

"Die gelben Markierungen in der Hermann-Ehlers-Allee Richtung Empelde werden folgendermaßen geändert: die rechte Fahrspur nur für Rechtsabbieger, die linke Fahrspur nur für Geradeausfahrer und die Markierung wird über die Kreuzung auf die linke Fahrspur weitergeleitet, dadurch kann an der Empelder Straße ein "Grüner Pfeil" angebracht werden, die Linksabbiegerspur bleibt wie sie ist."

höher ausfällt, als notwendig ist.

Begründung:

Die SPD-Fraktion nimmt aus politischen Gründen in Kauf, dass unsere Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig mehr Abgase einatmen, als nötig.

Bezirksratsherr Alfermann stellt fest, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag selbstverständlich ablehnen werde. Man könne nicht auf jeden abgelehnten Antrag mit einem Gegenantrag antworten, durch welchen dann eine Schuldübernahme der ablehnenden Fraktionen verlangt werde. Es habe eine mehrheitliche Ablehnung des thematisierten Antrags von Bezirksratsherrn Bretthauer gegeben, da dieser – nach Einschätzung von Bezirksratsherrn Alfermann – unsinnig gewesen sei. Ebenso werde man nun auch den heutigen Antrag ablehnen.

Bezirksratsfrau Loß fügt an, dass eine Emissionsmehrbelastung im Bereich Hermann-Ehlers-Allee/Empelder Straße mit Sicherheit nicht festgestellt werden könne. Dieser könne allenfalls für den Bereich der Badenstedter Straße denkbar sein. Eine Zustimmung zum eingebrachten Antrag sei nicht vorstellbar.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU-Fraktion natürlich grundsätzlich eine geringere Emissionsbelastung begrüße und befürworte. Allerdings könne sie die Sinnhaftigkeit des nun vorliegenden Antrags nicht erkennen.

Bezirksratsherr Bretthauer führt aus, dass eine Emissionsbelastung durchaus zu konstatieren sei, da die Autofahrer*innen auf der Rechtsabbiegerspur der Hermann-Ehlers-Allee aufgrund der geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen aufgehalten würden und es somit zu einem höheren Schadstoffaustausch käme. Eine dargelegte Änderung der Verkehrsführung könne diese Situation mit wenigen Maßnahmen verbessern.

Bezirksratsfrau Dudda erklärt, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag in die Fraktionen ziehe, um ihn nochmals zu behandeln und ggf. neu zu beurteilen.


TOP 7.6.

von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 7.6.1.

Temporäre Aufstellung eines mobilen Geschwindigkeitsmessers in der Lenther Straße

(Drucks. Nr. 15-2779/2018)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Lenther Straße für die temporäre Aufstellung eines mobilen Geschwindigkeitsmessers zu sorgen, um auf die Einhaltung der dort vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu drängen.

Begründung:

In der Lenther Straße halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Zum Teil wird mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit durch die Straße gefahren. Gerade Fahrradfahrerinnen und -fahrer sind gefährdet. Viele nutzen daher mittlerweile den Gehweg, weil ihnen die Fahrbahn zu unsicher erscheint. Es ist daher empfehlenswert, durch die temporäre Aufstellung eines mobilen Geschwindigkeitsmessers auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu drängen.

Bezirksratsfrau Dudda steht der Aufstellung eines mobilen Geschwindigkeitsmessers positiv gegenüber. Nach einer Auswertung der erfolgten Messungen könne man dann abschließend beurteilen, ob die bestehende Verkehrssituation im beschriebenen Bereich, die immer wieder kontroversen Diskussionen unterliege, richtig eingeschätzt werde.

Bezirksratsherr Bretthauer stellt fest, dass zuvor im Rahmen eines anderen Antrags die Aufstellung von Anliegerverkehrsschildern abgelehnt worden sei. Stattdessen solle nun auf die Einhaltung des Tempo-30-Verkehrs hingearbeitet werden. Es wäre die wesentliche einfachere Lösung den Verkehrsbereich lediglich für Anlieger auszuweisen.

Durch Bezirksratsfrau Loß wird der Standpunkt vertreten, dass grundsätzlich jeder aufgestellte „Blitzer“ zu begrüßen sei. Diese würden einen monetären Ertrag generieren und jede/r Verkehrsteilnehmer*in könne letztlich selbst entscheiden, ob man sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsmaßgaben halten wolle oder lieber die zu erwartenden Bußgelder in Kauf nehme.

Bezirksratsherr Alfermann kündigt an, dass die SPD-Fraktion diesem Antrag natürlich ebenfalls zustimmen werde. Darüber hinaus bekräftigt er noch einmal, dass die Lenther Straße durchgehend und lückenlos einer Tempo-30-Widmung unterliege. Bezirksratsherr Alfermann weist zudem darauf hin, dass dieser Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit keine Umsetzung finden werde, da die Landeshauptstadt Hannover keine mobilen Geschwindigkeitsmessungen mehr vornehme.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 7.6.2.

Belegung des ehemaligen Gemeindehauses der Christkönig Gemeinde in Badenstedt

(Drucks. Nr. 15-2781/2018)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Belegung des ehemaligen Gemeindehauses der Christkönig Gemeinde in Badenstedt (Am Soltekampe) mit wohnungslosen und/oder von Gewalt bedrohten Frauen möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Bezirksrat zur Entscheidung über ggf. daraus folgende Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:

Die LHH hat seit längerem das ehemalige Gemeindehaus der Christkönig Gemeinde in Badenstedt angemietet. Sinn der Anmietung war die Unterbringung von Flüchtlingen. Mögliche Engpässe in der Unterbringung von Geflüchteten sollte das Gemeindehaus auffangen. Flüchtlinge sind dort (mit Ausnahme des belegten ehemaligen Pfarrbüros) nicht eingezogen. Zur Herrichtung als Unterkunft notwendige Umbaumaßnahmen sind im Gemeindehaus selbst ebenfalls noch nicht erfolgt. Das Gemeindehaus verfügt allerdings bereits über sanitäre Anlagen und eine Küche. In Hannover mangelt es an bezahlbaren Wohnraum. Viele Menschen stehen ohne Aussicht auf eine Wohnung auf der Straße. Darunter auch Studierende, Frauen (zum Teil mit Kindern) und Familien, die ihre Wohnung nicht mehr bezahlen konnten. Solange das ehemalige Gemeindehaus keine Flüchtlinge beherbergt, steht die Landeshauptstadt in der Pflicht, das Objekt für diejenigen zu öffnen, die ohne eine eigene Wohnung sind. Insbesondere für die in den letzten Jahren gestiegene Zahl von wohnungslosen Frauen, auch mit Kindern, muss ein besonderer Schutz gewährt werden. Daher sollte die Landeshauptstadt Hannover die notwendigen Umbaumaßnahmen im ehemaligen Gemeindehaus durchführen, damit Frauen, die zurzeit wohnungslos sind, eine (ggf. zeitweise) Bleibe in Badenstedt bekommen können. Es sollte auch geprüft werden, ob das Gemeindehaus als ‚Frauenhaus‘ genutzt werden kann, in welchem Frauen vor gewalttätigen Partnern geschützt leben können. Bundesfamilienministerin Giffey hat gerade angekündigt, ab dem nächsten Jahr ein Förderprogramm für solche Frauenhäuser aufzulegen, um den leider weiter hohen Bedarf an solchen Schutzräumen besser decken zu können. Eine Bewerbung für dieses Förderprogramm ist daher ebenfalls zu prüfen.

Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass sie den vorgebrachten Antrag grundsätzlich begrüße. Sie sei allerdings bestürzt darüber, dass im öffentlichen Teil über einen Standort für Frauenhäuser diskutiert werde. Dies führe dazu, dass entsprechenden Einrichtungen kein Schutzmerkmal mehr zukommen könne. Bei öffentlicher Bekanntgabe entsprechender Vorhaben sei nicht mehr sicherzustellen, dass die dort ggf. untergebrachten Personen vor der Verfolgung Dritter bewahrt werden könnten. Eine Behandlung des Antrags hätte daher im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen sollen. Die vorgetragene Idee sei daher nicht mehr weiterzuverfolgen.

Bezirksratsherr Alfermann stimmt den Ausführungen der Vorrednerin zu und teilt mit, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag in die Fraktionen zieht.

TOP 8.

EIGENE MITTEL

TOP 8.1.

Interfraktionelle Anträge – Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-2815/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt kurz die vorliegenden Zuwendungsanträge vor.

Antrag:

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen.

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2018 bzw. 2019 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet jeweils um Einzelabstimmung zu den jeweiligen Zuwendungsanträgen.

1. Antrag Nr. 2018-31-STBR11

Empfänger/in: TV Badenstedt e.V.

Verwendungszweck: Erneuerung einer Schließanlage

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 600,00 €

Einstimmig zugestimmt.

2. Antrag Nr. 2018-33-STBR11

Empfänger/in: Ahlemer Wirtschaftskreis

Verwendungszweck: Anschubfinanzierung 2019

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 4.900,00 €

Einstimmig zugestimmt.

3. Antrag Nr. 2018-34-STBR11

Empfänger/in: Grundschule Ahlem

Verwendungszweck: Interaktive Wanderausstellung / Wertebäume

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

4. Antrag Nr. 2018-35-STBR11

Empfänger/in: Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft


zwischen Ahlem und Petit-Couronne

Verwendungszweck: Stofftaschengestaltung

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 500,00 €

Einstimmig zugestimmt.

5. Antrag Nr. 2018-36-STBR11

Empfänger/in: TuS Davenstedt e.V.

Verwendungszweck: Ausbaumaßnahme

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 9.500,00 €

Einstimmig zugestimmt.

6. Antrag Nr. 2018-37-STBR11

Empfänger/in: Diakonisches Werk Hannover

Verwendungszweck: Ausbildungsinformationsbörse "Ali"

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 950,00 €

14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

7. Antrag Nr. 2018-38-STBR11

Empfänger/in: IGS Badenstedt

Verwendungszweck: Bildungsreise nach England

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 950,00 €

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

8. Antrag Nr. 2018-39-STBR11

Empfänger/in: TV Badenstedt 1891 e.V.

Verwendungszweck: Bürger-Lauf 11 / 2019

Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.500,00 € Förderpreise

2.000,00 € Kosten- und Organisationszuschuss

2.000,00 € ggf. ungedeckte Kosten

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass er zwei anwesenden Bürger*innen zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils noch einmal die Möglichkeit einer Wortmeldung geben möchte, da der in der Einladung befindliche Hinweis, dass die Einwohner*innenfragestunde zu einem späteren Zeitpunkt ggf. nochmals eröffnet werde, möglicherweise zu einem Missverständnis geführt habe. Allerdings habe Bezirksbürgermeister Göbel wahrgenommen, dass den beiden Einwohnern*innen ein kurzer Beitrag sehr wichtig sei.

Die übrigen Bezirksratsmitglieder zeigen sich einverstanden mit dem Vorschlag des Bezirksbürgermeisters.

Der 2. Sprecher bezieht sich auf die zuvor behandelte Problematik im Bereich Riechersstraße 14/Huesmannhof. Bei der thematisierten Zuwegung habe es sich in der Vergangenheit um einen reinen Fußweg gehandelt, der von den Anwohnern*innen eigenständig gepflegt worden sei. U.a. habe man dort auch den Winterdienst eigenständig sichergestellt. Man könne erkennen, dass sich hier ein Problem ergeben werde, wenn diese Zuwegung fortan für den weiteren Anwohnerverkehr genutzt werde. Aufgrund der beengten Verhältnisse sei eine Sicherheit für spielende Kinder oder ältere Menschen nicht gewährleistet. Entgegenkommende Fahrzeugen könnten aufgrund des schmalen Weges nicht aneinander vorbeifahren. Zudem könne man nicht nachvollziehen, weshalb eine Lösung mit Tiefgaragenstellplätzen nicht möglich sei, zumal eine ähnliche Lösung im Bereich der Riechersstraße 5 umgesetzt worden sei. Er bittet darum sich im Vorfeld einer solchen Problematik anzunehmen, und nicht erst zu einem Zeitpunkt, wenn eine Anpassung der Verhältnisse nicht mehr möglich sei.

Bezirksratsherr Alfermann führt aus, dass er die geschilderte Situation anders einschätze. Ihm sei der Wohnbereich sehr gut bekannt, zumal er diesen auch häufig passiere. Zu Situationen mit entgegenkommenden Fahrzeugen komme es nur sehr selten. Der Bauherr habe aufgrund der städtebaulichen Vorschriften keine andere Lösungsmöglichkeit gehabt. Eine gänzliche Schließung der Zuwegung für den PKW-Verkehr hätte letztlich für alle Anwohner*innen nur Nachteile.

Von Bezirksratsfrau Dudda wird dargestellt, dass sie mit den getroffenen Baumaßnahmen in zweierlei Hinsicht unzufrieden gewesen sei. Einerseits seien zu wenige Parkflächen vorgehalten worden, andererseits sei die geschilderte Zufahrtslösung über die Riechersstraße 14 unglücklich. Aus Sicht der CDU-Fraktion hätte man sehr gern eine andere Lösung gefunden, allerdings sei dies sowohl aus Sicht des Bauherrn als auch aus mehrheitlicher Sicht des Bezirksrates abgelehnt worden.

Darüber hinaus ergänzt Bezirksratsfrau Dudda, dass es ohne Zweifel sinnvoll ist, wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dargestellt, wenn mehr Einwohner*innen auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad zurückgreifen würden. Allerdings müsse man auch bedenken, dass viele ältere Menschen aus Mobilitätsgründen auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen seien. Eine Tiefgaragenlösung und die Schaffung weiterer Parkflächen wäre daher ohne Zweifel sinnvoll gewesen.

Der 2. Sprecher teilt abschließend mit, dass einige Anwohner*innen über einen Umzug aufgrund der Zuwegungslösung nachdenken.

Bezirksbürgermeister Göbel äußert Verständnis für den bestehenden Unmut und führt aus, dass man letztlich den Maßgaben der Verwaltung und der Entscheidung des Bauherrn folgen müsse. Somit lasse sich leider keine andere Lösung herbeiführen.

Eine 3. Sprecherin bestätigt die vom Vorredner geschilderten Verhältnisse. Zudem gibt sie zu bedenken, dass der geschaffene Parkbereich sicherlich nicht nur von den hinzukommenden Mietern*innen der Wohnungen angefahren werde, sondern beispielsweise auch von anderen Anwohnern*innen, die dort Einkäufe abladen oder aus anderen Gründen eine kurzzeitige Haltmöglichkeiten suchten. Sie selbst sei maßgeblich für den Erhalt der Zuwegung zuständig, welcher nach ihrer Einschätzung aufgrund des zu erwartenden PKW-Verkehrs künftig nicht mehr sichergestellt werden könne. Sie bittet daher darum, die getroffene Maßnahme noch einmal zu überdenken und eine andere Lösung zu erarbeiten.

Bezirksbürgermeister Göbel weist noch einmal darauf hin, dass eine andere Umsetzung aufgrund der bereits getroffenen Entscheidungen nicht mehr darstellbar sein werde.

Bezirksratsherr Höhne empfiehlt eine Kontaktaufnahme mit Herrn Graen, um sich noch einmal über die rechtlichen Grundlagen der getroffenen Entscheidungen unterrichten zu lassen.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt den öffentlichen Teil der Sitzung, bittet die anwesenden Einwohner*innen den Sitzungssaal nun zu verlassen und wünscht diesen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 21:27 Uhr.




Für das Protokoll:




Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer