Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 06.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 28.11.2018)
Protokoll (erschienen am 12.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 31.01.2019

PROTOKOLL

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 6. Dezember 2018,
Vereinsgaststätte TuS Kleefeld, Kleestr. 50, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.22 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Busse (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Öztürk) (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt 19.06 - 20.22 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Tonke) (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)







Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 20. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 1. Teil -

7. A N F R A G E

7.1. der Fraktion DIE LINKE.

7.1.1. Auslaufende Mietpreisbindung der hanova-Wohnungen im Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-2784/2018)

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 2. Teil -

3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

3.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
Verein "Leere Wiege Hannover e. V." - 17/2018
(Drucks. Nr. 15-2970/2018)

3.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
Ev.- luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde - 18/2018
(Drucks. Nr. 15-2971/2018)

3.3. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
Kinder- und Jugendeinrichtung Camelot - 20/2018
(Drucks. Nr. 15-2972/2018)

3.4. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
MHH Kita Campuskinder - 21/2018
(Drucks. Nr. 15-2973/2018)

3.5. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das Jugendzentrum Friedrich Lohmeyer (Roderbruch) - 22/2018
(Drucks. Nr. 15-2974/2018)

3.6. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
MTV Groß-Buchholz von 1898 e.V. - 23/2018
(Drucks. Nr. 15-2975/2018)









4. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

4.1. IB-08-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates,
Projekt: "Deutsch für geflüchtete Frauen und Männer im
Flüchtlingswohnheim Baumschulenallee"
(Drucks. Nr. 15-2943/2018)

4.2. IB-10-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates,
Projekt: "Interkultureller Gesprächskreis"
(Drucks. Nr. 15-2944/2018)

4.3. IB-11-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2945/2018)

5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

5.1.2. Errichtung und Förderung der dreigruppigen Kindertagesstätte "Lathusenstraße"
(Drucks. Nr. 2693/2018)

5.1.3. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1842 - Westlich Schweriner Straße -
(Drucks. Nr. 2780/2018 mit 1 Anlage)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2695/2018)

5.2.2. Zuwendung an den Pinkenburger Kreis im Heimatbund Niedersachsen e.V. im Jahr 2018
(Drucks. Nr. 15-2797/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion
DIE LINKE. und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

6.1.1. Wegebenennung "Walter Meyer"
(Drucks. Nr. 15-2795/2018)






6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP) und der SPD-Fraktion

6.2.1. Ladestation auf dem Parkplatz des Rewe-Einkaufszentrums am Heidering
(Drucks. Nr. 15-2796/2018)

6.3. der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson

6.3.1. Autofreier Sonntag im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2776/2018)

6.3.1.1. Autofreier Sonntag im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld - Neufassung aufgrund der Ergänzung des Antragstextes
(Drucks. Nr. 15-2776/2018 N1)

10. M I T T E I L U N G E N

8. Verleihung des Integrationspreises 2018

9. Verleihung des Bürgerpreises 2018





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 20. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann informierte über die Hinweise zur Medienöffentlichkeit und eröffnete anschließend die 20. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Folgende Änderungen zur Tagesordnung erfolgten einstimmig: Ergänzung um den TOP Mitteilungen vor TOP 8. und eine durch TOP 7.1.1. geteilte Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 1. Teil -

Der erste Teil der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.38 Uhr bis 18.39 Uhr durchgeführt.
Ein Vertreter der Unternehmen in Kleefeld informierte den Bezirksrat darüber, dass aus Anlass des 30. Jahrestages des Mauerfalls die Unternehmer des Stadtteils ein Stück der Berliner Mauer – verziert von dem Künstler Ritzki – aufstellen wollen. Die Kosten der Aufstellung würden die Unternehmen tragen. Die Aufstellung sei in der Zeit vom 15. Oktober bis 10. November 2019 geplant.


TOP 7.
A N F R A G E

TOP 7.1.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.1.1.
Auslaufende Mietpreisbindung der hanova-Wohnungen im Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-2784/2018)

Bezirksratsherr Plotzki verlas die Anfrage.

Laut HAZ vom 17.11.2018 läuft in 132 Wohnungen der hanova im Heideviertel (zwischen Bevenser und Müdener Weg sowie An der Breiten Wiese) zum Jahresende die Mietpreisbindung aus. Der Bau der Wohnungen war öffentlich gefördert worden und die Stadt hält hier zurzeit auch Belegrechte. Die Mieterinnen und Mieter machen sich Sorgen um drohende Mieterhöhungen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

0. Unter welchen Bedingungen können städtische Belegrechte und die Mietpreisbindung in den genannten Wohnungen (und generell) verlängert werden?
0. Sind entsprechende Verhandlungen darüber zwischen der Stadt Hannover und hanova geplant? Wenn nein, warum nicht?
0. Kann die Verwaltung ausschließen, dass Wohnungen der hanova an rein kapitalmarktorientierte Wohnungsgesellschaften verkauft werden, wie im selben Gebäudekomplex durch Verkauf von Wohnungen an Vonovia vor wenigen Jahren bereits geschehen?
Frau Baron antwortete für die Verwaltung wie folgt:

zu 1)
Eine Verlängerung von Bindungen kann immer nur mit Zustimmung der Eigentümer erfolgen und ist in der Regel mit einer finanziellen Förderung durch die Stadt verbunden. In einigen Fällen konnte die Verwaltung im Rahmen des (Neu)Erwerbs von Belegrechten für - jeweils freiwerdende - ehemals geförderte Wohnungen neue Bindungen vereinbaren. Das Interesse der Vermieter an einer Verlängerung der Bindungen ist allerdings im Allgemeinen gering.
zu 2)
Aufgrund eines alten Vertrages mit der hanova hat die Landeshauptstadt Hannover auch nach Auslauf der Förderung an den Wohnungen der betroffenen Wirtschaftseinheit im Heideviertel weiterhin die Belegrechte.
Eine Mietbindung besteht ab 01.01.2019 nicht mehr. Mieterhöhungen richten sich zukünftig nach dem allgemeinen Mietrecht (in der Regel höchstens 15% innerhalb von 3 Jahren). Die Mieten der meisten Wohnungen würden jedoch in den nächsten Jahren - auch nach eventuellen Mieterhöhungen im maximal gesetzlich zulässigen Rahmen - noch innerhalb der Grenzen des Wohngeldes bleiben. Bei der überwiegenden Zahl der Wohnungen würde auch die Mietobergrenze für die Kosten der Unterkunft nicht überschritten werden, so dass sie weiterhin auch für Transfereinkommensbezieher geeignet sind.
Da zudem Mieterhöhungen auch bei geförderten Wohnungen nicht ausgeschlossen sind, sieht die Verwaltung zurzeit keine Notwendigkeit, für dieses Objekt städtische Mittel einzusetzen.



zu 3)
Wohnungsankäufe und -verkäufe der kommunalen Wohnungsunternehmen liegen nicht im Einflussbereich der Verwaltung.

Bezirksratsherr Plotzki ging auf die Drucksache Nr. 15-0175/2018 „Belegrechte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld“ ein und zitierte die Frage Nr. 3: „Wie viele Wohneinheiten werden in unserem Stadtbezirk nach derzeitigem Stand 2018 aus der Sozialbindung fallen und ist eine Verlängerung der Laufzeiten dieser Belegrechtswohnungen geplant?“. Anschließend verlas Bezirksratsherr Plotzki die Antwort: „Nach derzeitigem Stand werden in 2018 im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld keine Belegrechte auslaufen.“ Er fragte nach, wie sich die Veränderung in der Aussage erkläre.
Am Beispiel der Drucksache Nr. 0413/2018 könne festgestellt werden, dass Belegrechte unter bestimmten Bedingungen verlängert werden können. Er wies darauf hin, dass in der Zeit von 2011 bis 2016 im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld laut der aktuellen Statistik der Landeshauptstadt Hannover 442 Belegrechtswohnungen weggefallen seien. Er erkundigte sich, wie die Verwaltung aufgrund des hohen Rückgangs an Belegrechtswohnungen dem entgegen steuern wolle.
Frau Baron antwortete, dass die Frage 2 sich auf die Belegrechtswohnungen im Heideviertel bezog und verlas erneut die Antwort. Die weiteren Fragen würden zu Protokoll beantwortet.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zu Protokoll: Es gibt keine veränderte Aussage. In der Drucksache Nr. 15-2784/2018 wurde nach auslaufenden Mietpreisbindungen gefragt, die Drucksache Nr. 15-0175/2018 beschäftigt sich mit Belegungsbindungen. Es gibt Belegrechtswohnungen ohne eine Mietpreisbindung und Mietpreisbindungen für Wohnungen ohne städtische Belegrechte. Wie in der Verwaltungsantwort zur Drucksache Nr. 15-2784/2018 Frage 2 dargestellt, bleiben die Belegrechte für die hanova-Wohnungen im Heideviertel auch nach Auslauf der Mietbindungen durch die Tilgung des Baudarlehens aus öffentlichen Mitteln über einen Vertrag mit der Landeshauptstadt Hannover bestehen.
Eine Verlängerung von Bindungen kann nur mit Zustimmung der Eigentümer erfolgen.
Wie die Verwaltung als Antwort zur Frage 1 der Drucksache Nr. 15-2784/2018 ausgeführt hat, konnte in einigen Fällen im Rahmen des (Neu)Erwerbs von Belegrechten für - jeweils freiwerdende - einzelne Wohnungen neue Bindungen vereinbart werden. Dies ist bei derzeit 10 Wohnungen im Bereich Roderbruch/Nobelring gelungen. Bei auslaufenden Aufwendungszuschüssen wird mit den Eigentümern über eine Verlängerung der Laufzeiten und Bindungen verhandelt. Dies erfolgt auch bei Bindungsausläufen für andere geeignete Mietwohnungen. Zudem wurden bzw. werden 115 Neubauwohnungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld mit städtischen Mitteln gefördert, davon 60 Wohnungen als Belegrechtswohnungen. In etwa der gleichen Größenordnung ist die Förderung von weiteren Neubauten im Bereich des bisherigen Oststadtkrankenhauses geplant.
Auch bei neuen Wohnbauflächen (z.B. In den Sieben Stücken, Steinbruchsfeld-Ost) ist geförderter Wohnungsbau vorgesehen und wird Bestandteil etwaiger städtebaulicher Verträge. Entsprechend dem kommunalen Wohnraumförderprogramm wird die Stadt für einen Teil der Wohnungen voraussichtlich auch Belegrechte erhalten.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 2. Teil -
Der zweite Teil der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.46 Uhr bis 18.47 Uhr durchgeführt.





Ein Einwohner wies darauf hin, dass bisher für den Vermieter das Kostendeckungsprinzip gegolten habe. Es durfte nur die Miete verlangt werden, die die anfallenden Kosten abdeckte. Die entsprechenden Darlehen seien daher durch den Mieter zurückgezahlt worden und die Wohnungen gelten nunmehr als frei finanzierter Wohnraum mit der Konsequenz der Möglichkeit der Mieterhöhung. Er stellte fest, dass die Mieter durch ihre Miete den Wohnraum finanziert hätten und daher eine Mieterhöhung nicht gerechtfertigt sei.


TOP 3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 3.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Verein
"Leere Wiege Hannover e. V." - 17/2018
(Drucks. Nr. 15-2970/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Leere Wiege Hannover e.V.
Betrag: bis zu 589,43 €
Verwendungszweck: Erstausstattung (Aufsteller mit Plakat, Deckenbeleuchtung, Tischgeschirrspüler, Fliegengitter)
(Zuwendung 17/2018)

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksratsherrn Fulst


TOP 3.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
Ev.- luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde - 18/2018
(Drucks. Nr. 15-2971/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Ev. - luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde
Betrag: bis zu 6.000,00 €
Verwendungszweck: Überarbeitung des Eingangstores – Friedhof Nackenberg
(Zuwendung 18/2018)

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung in Abwesenheit von Bezirksratsherrn Fulst










TOP 3.3.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
Kinder- und Jugendeinrichtung Camelot - 20/2018
(Drucks. Nr. 15-2972/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Kinder- und Jugendeinrichtung Camelot
Betrag: bis zu 2.281,90 €
Verwendungszweck: Projekt: „Nahaufnahme - Kinder- und Jugendredaktion: wir sind ganz nah dran“
(Zuwendung 20/2018)

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksratsherrn Fulst


TOP 3.4.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die
MHH Kita Campuskinder - 21/2018
(Drucks. Nr. 15-2973/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: MHH Kita Campuskinder
Betrag: bis zu 5.771,10 €
Verwendungszweck: Anschaffung von Niedrigseilgartenelementen
(Zuwendung 21/2018)

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksratsherrn Fulst


TOP 3.5.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das
Jugendzentrum Friedrich Lohmeyer (Roderbruch) - 22/2018
(Drucks. Nr. 15-2974/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Jugendzentrum Friedrich Lohmeyer (Roderbruch)
Betrag: bis zu 4.239,90 €
Verwendungszweck: Anschaffung diverser Geräte für das Projekt: „Aufnahmeraum“
(Zuwendung 22/2018)

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksratsherrn Fulst








TOP 3.6.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
MTV Groß-Buchholz von 1898 e.V. - 23/2018
(Drucks. Nr. 15-2975/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: MTV Groß-Buchholz von 1898 e.V.
Betrag: bis zu 1.238,00 €
Verwendungszweck: Anschaffung eines speziellen Holms und einer Airtrack Trainer/Tumbling Matte
(Zuwendung 23/2018)

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksratsherrn Fulst und Bezirksratsherrn Borstelmann



TOP 4.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 4.1.
IB-08-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Deutsch für geflüchtete Frauen und Männer im Flüchtlingswohnheim Baumschulenallee"
(Drucks. Nr. 15-2943/2018)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Deutsch AG im Nachbarschaftskreis Groß-Buchholz
Projekt: "Deutsch für geflüchtete Frauen und Männer im Flüchtlingswohnheim" Deutschhefte
Zuwendungssumme: 630,00 €
Zuwendungsnummer: IB-08-2018

Einstimmig














TOP 4.2.
IB-10-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Interkultureller Gesprächskreis"
(Drucks. Nr. 15-2944/2018)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Die Johanniter
Projekt: "Interkultureller Gesprächskreis" in der Unterkunft für von Obdachlosigkeit bedrohte Familien Am Annateich
Zuwendungssumme: 750,00 €
Zuwendungsnummer: IB-10-2018

Einstimmig


TOP 4.3.
IB-11-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2945/2018)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
Projekt: Öffentlichkeitsarbeit
Zuwendungssumme: 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-11-2018

Einstimmig


TOP 5.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Herr Clausnitzer erläuterte den Lärmaktionsplan 2018 anhand der in Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation. Er ergänzte, dass für das Schienennetz der Bahn ein eigener Lärmaktionsplan durch das Eisenbahnbundesamt erstellt werde.




Bezirksratsherr Borstelmann dankte Herrn Clausnitzer für den Vortrag. Er erklärte, dass die CDU-Fraktion den Lärmaktionsplan ablehnen werde. Als Grund führte er u. a. die Modellversuche mit Tempo 30 - Zonen in der Göttinger Chaussee, der Friedrich-Ebert-Straße und der Marienstraße an. Bei Tempo 30 sei die Luftverschmutzung höher und nicht geringer und der Lärm werde auch nicht erheblich reduziert. Er zitierte folgenden Passus in Bezug auf die Wirkung aus dem Lärmaktionsplan: „Viele der in Hannover bereits durchgeführten und weiter zu intensivierenden Maßnahmen haben Wirkungen, die sich räumlich nicht konkret verorten lassen. Einige der Wirkungen von Maßnahmen, die im Lärmaktionsplan aufgeführt sind, lassen sich hingegen grob in ihrer lokalen Wirkung abschätzen. Bezirksratsherr Borstelmann stellte fest, dass nicht eruiert werden könne, an welchen Stellen tatsächlich eine Lärmreduzierung stattgefunden habe und damit eine Wirkung erzielt worden sei. Er gab zu Bedenken, dass auf der anderen Seite die Maßnahmen finanziert werden müssten.

Bezirksratsherr Jäger interessierte, ob bei der Ermittlung des Lärmschutzes der Messeverkehr und die Baustellenschwerpunkte berücksichtigt worden seien. Er ging auf die Stadtbahnlinien und die Busse, die eine Energierückeinspeisung haben und dadurch im Bremsvorgang sehr laut seien, ein und fragte, ob dies bei den Messungen berücksichtigt worden sei. Er hätte sich gewünscht, dass bei den Maßnahmen die Optimierung der Verkehrsschaltung mehr hervorgehoben worden wäre und führte beispielhaft die Podbielskistraße an. Durch die 3 Stadtbahnlinien auf der Podbielskistraßen würden sich die Fahrzeuge in den Nebenstraßen bis nach Groß-Buchholz hinein stauen und entsprechend Lärm verursachen. Der Verkehrsfluss habe Optimierungsbedarf. Im Hinblick auf das Schallschutzfensterprogramm fragte er nach, ob dies zu Mieterhöhungen für die Mietenden führen könne.

Herr Clausnitzer antwortete, dass Belastungen wie der Messeverkehr, Baustellen oder andere punktuelle Belastungen nicht explizit enthalten seien. Im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sei vorgeschrieben, wie der Lärmaktionsplan und die Lärmkartierung durchzuführen sei. Es seien Berechnungen und keine Messungen zugrunde zu legen. Die Faktoren für die Berechnung seien ebenfalls vorgegeben. Faktoren seien u. a. Einwohner, durchschnittliche Verkehrsbelastungen auf den Straßen und die bauliche Struktur. Herr Clausnitzer erklärte, dass in Straßenzügen, die sehr eng angebaut seien, durch physikalische, akustische Schallbrechung erhebliche Verstärkungseffekte in Bezug auf den Lärm entstehen würden. Dort seien deutlich höhere Lärmwerte zu verzeichnen als z. B. beim Messeschnellweg. Punktuelle Lärmquellen wie z. B. Staus dürfen daher laut Bundesimmissionsschutzgesetz nicht erfasst werden. Herr Clausnitzer informierte darüber, dass für das Fensterschallschutzprogramm ein Grundsatzbeschluss erforderlich sei. Über die konkrete Ausgestaltung könne er keine Aussage tätigen.

Herr Clausnitzer bestätigte auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Jäger, dass die Lärmkartierung anhand von statistischen Zahlen berechnet wurde und nicht anhand von Messungen. Messungen seien nicht zielführend und sehr ungenau, da eine bestimmte Lärmquelle aufgrund von Störfaktoren nicht erfasst werden könne.

Bezirksratsherr Plotzki dankte Herrn Clausnitzer für seine Ausführungen. Er vermisste im vorgelegten Lärmaktionsplan die Ausführungen zum Bereich Ecke Scheidestraße/Kantplatz. Dieser Bereich sei als weiterer Belastungsbereich nicht mehr mit aufgeführt worden. Dies erstaune ihn, insbesondere da sich die Fa. Continental in dem Bereich ansiedele und die Verkehrsdichte zunehmen werde. Er erkundigte sich, warum in diesem Bereich keine




Maßnahmen wie z. B. zum Schallschutz durchgeführt werden sollen. Des Weiteren ging Bezirksratsherr Plotzki auf die Eilenriede ein, die ein „durchgängig erlebbarer Naturraum“ und ein „ruhiges Gebiet“ sei und durch den Messeschnellweg geteilt bzw. gestört werde. Er fragte nach, warum für diesen Bereich keine Maßnahmen vorgesehen seien wie z. B. die Einwerbung von Bundes- bzw. Landesmittel zum Schallschutz oder eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h. Er machte darauf aufmerksam, dass auch Autoposer eine starke Lärmquelle im Stadtbezirk seien.

Herr Clausnitzer wies nochmals darauf hin, dass das Stadtgebiet flächendeckend in der Lärmkartierung untersucht worden sei. Die objektiv erstellte Lärmkartierung ergebe keinen besonderen, starken Lärmbelastungsschwerpunkt im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Aus diesem Grund seien auch keine Handlungsvorschläge im Lärmaktionsplan zu finden. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Lärmarten und -quellen machte er darauf aufmerksam, dass diese nicht Aufgabe des Lärmaktionsplanes seien. Der Gesetzgeber habe diese nicht vorgesehen. Herr Clausnitzer erklärte, dass die „ruhigen Gebieten“ mit aufgenommen worden seien, weil diese Kategorie in der EU-Richtlinie enthalten sei. Diese lärmgeschützten Gebiete solle es im Stadtgebiet geben und die Eilenriede sei vorgeschlagen worden. Daraus sei jedoch kein Anspruch her leitbar, dass Lärmschutz betrieben werden müsse und dieser finanziert werde. Es handele sich um einen sog. „Bestandschutz“ für dieses ruhige Gebiet und es solle nicht beeinträchtigt werden. Die vorhandenen Beeinträchtigungen seien als gegeben hinzunehmen. Herr Clausnitzer erläuterte, dass der Messeschnellweg in der Baulast des Landes liege. Damit sei auch der Lärmschutz eine Landesangelegenheit. Der vorherige Lärmaktionsplan habe eine zusätzliche Kategorie enthalten. Nach dieser sei auf die anderen Baulastträger, wie z. B. das Land Niedersachsen für die Landesstraßen oder die Deutsche Bahn AG für den Schienenverkehr zugegangen worden. Diese Kategorie sei aber nicht gesetzlich vorgesehen.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider erklärte, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Lärmaktionsplan zustimmen würde. Er plädierte dafür, dass gegen „Autoposer“ durchgegriffen werde – auch wenn dies nicht Gegenstand des Lärmaktionsplanes sei. Im Stadtbezirk gebe es bereits diverse Tempo 30-Zonen, daher sehe er kein Problem, wenn weitere eingerichtet würden. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider regte an, im nächsten Lärmaktionsplan die E-Mobilität mit aufzunehmen und zu fördern.

Bezirksratsherr Hunze widersprach der Aussage, dass an den Bahnstrecken kein größerer Lärm auftrete, der Maßnahmen erfordere. Er stellte fest, dass die alten, grünen Stadtbahnen erhebliche Lärmimmissionen verursachen würden. Des Weiteren zitierte Bezirksratsherr Hunze aus der Anlage des Lärmaktionsplanes im Hinblick auf den Ausbau von Tempo 30- Zonen auf den Ausfallstraßen: „Nach erfolgreichem Abschluss der modellhaften Untersuchungen könnten weitere hochbelastete Streckenabschnitte im Stadtgebiet für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgewählt werden.“ In diesem Zusammenhang gab er zu Bedenken, dass die Fahrzeuge bei Tempo 30 auf den Ausfallstraßen viel länger unterwegs seien und damit die Schadstoffbelastung der Luft wahrscheinlich entsprechend höher sei.

Herr Clausnitzer wies darauf hin, dass im neuen Plan drei Hauptmaßnahmen enthalten seien. Der Modellversuch des Landes sei einer dieser drei Maßnahmen. Es sei nicht beabsichtigt, überall Tempo 30 - Zonen einzurichten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO)




liege die diesbezügliche Zuständigkeit für die Hauptverkehrsstraßen beim Land. Er erklärte, dass nach der StVO die Regelgeschwindigkeit 50 km/h gelte und die Stadtverwaltung sich an die rechtliche Vorgabe halte. Bei bestimmten Ausnahmetatbeständen könne eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden. Das Land habe bei der Diskussion um die Handlungsfelder: Luftbelastung, Lärmbelastung und Verkehrssicherheit entschieden, eine Tempo 30 Reduzierung auf Hauptverkehrsstraßen zu testen. Die Stadt habe sich mit zwei Straßenzügen beworben, um zu klären, ob mit einer Reduzierung eine Auswirkung erzielt werden könne. Herr Clausnitzer stellte klar, dass das Thema „Luftschadstoffmessung tagsüber“ informell mit in den Plan aufgenommen worden sei.

Der Bezirksrat empfahl,

1) dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (Anlage) zuzustimmen und
2.) die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.1.2.
Errichtung und Förderung der dreigruppigen Kindertagesstätte "Lathusenstraße"
(Drucks. Nr. 2693/2018)

Der Bezirksrat empfahl,
  • der Errichtung der o.g. Kindertagesstätte (2 Krippengruppen für je 15 Kinder im Alter von 0-3 Jahren, vorrangig ab Vollendung des 1. Lebensjahres, und eine Kindergartengruppe für 25 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, alle in Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH am Standort Lathusenstr. 51 zuzustimmen und
  • ab dem 01.03.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Einstimmig


TOP 5.1.3.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1842 - Westlich Schweriner Straße -
(Drucks. Nr. 2780/2018 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl,

dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 1842 - Westlich Schweriner Straße - mit der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG (nachfolgend Vorhabenträgerin genannt), zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Einstimmig




TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2695/2018)

Der Bezirksrat beschloss

folgende Neubesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglieder des Stadtbezirksrates:

bisher: neu:
Bezirksratsherr Malcolm Johnson Bezirksratsherr Ulrich Janke (CDU-Fraktion) (CDU-Fraktion)

Einstimmig


TOP 5.2.2.
Zuwendung an den Pinkenburger Kreis im Heimatbund Niedersachsen e.V. im Jahr 2018
(Drucks. Nr. 15-2797/2018)

Der Bezirksrat beschloss,

dem Pinkenburger Kreis im Heimatbund Niedersachsen e.V. eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 6.000,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2018 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksbürgermeister Hofmann und Bezirksratsherrn Busse


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 6.1.1.
Wegebenennung "Walter Meyer"
(Drucks. Nr. 15-2795/2018)

Bezirksratsherr Behrendt stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Oppelt merkte an, dass aus Sicht der CDU-Fraktion die Benennung eines




Weges in der Eilenriede eine Art „Dammbruch“ darstelle. Es gebe keine Vorbehalte gegen die Person, sondern es werde befürchtet, dass weitere Wege in der Eilenriede nach Personen benannt werden. Die Eilenriede sei ein Wald und solle kein „Schilderwald“ werden. Aus den genannten Gründen lehne die CDU-Fraktion den Antrag ab. Er berichtigte die Begründung im Hinblick auf die Vorsitzenden des Eilenriedebeirates und zählte die Vorgänger von Herrn Meyer namentlich auf.
Bezirksratsherr Plotzki plädierte für die Neubenennung des Weges in der Eilenriede nach Walter Meyer und führte dies näher aus.
Bezirksratsherr Dr. Carlson erinnerte daran, dass in der Vergangenheit zwei Straßen nach Frauen benannt werden sollten. Er fragte nach, ob dies weiterhin geplant sei.
Frau Schulz bemerkte, dass für die Benennung von zwei Straßen im Neubaugebiet des ehemaligen Oststadtkrankenhauses Frauennamen ausgesucht worden seien. Da der Ausbau noch nicht so weit fortgeschritten sei, habe es noch keine Benennung bzw. offizielle Widmung gegeben.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Dem Beschluss des Eilenriedebeirates zu folgen,
den von der Petrikirche über den Spielplatz Schmachteberg zum Kirchröder Turm verlaufenden Asphaltweg der Eilenriede nach Walter Meyer zu benennen!

12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP) und der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Ladestation auf dem Parkplatz des Rewe-Einkaufszentrums am Heidering
(Drucks. Nr. 15-2796/2018)

Bezirksratsfrau Wyborny trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Oppelt bezeichnete den Antrag aus Sicht der CDU-Fraktion als "unschädlich", da die Verwaltung nach seinem Kenntnisstand routinemäßig bei derartigen Vorhaben prüfe, ob E-Lademöglichkeiten vorgesehen werden. Er ging nochmals auf die Schwierigkeiten beim Einkaufszentrum Heideviertel ein und führte dies näher aus.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwiefern in Zusammenarbeit zwischen der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz und der Landeshauptstadt Hannover im Zuge der Sanierung des Einkaufszentrums am Heidering im Heideviertel und des dazugehörigen Parkplatzes, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge auf diesem Parkplatz eingerichtet werden kann oder zumindest vorbereitende Maßnahmen für eine zukünftige Ausstattung dafür geschaffen werden können. Außerdem ist dies in Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Rewe-Markt zu prüfen.

Einstimmig




TOP 6.3.
der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson

TOP 6.3.1.
Autofreier Sonntag im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2776/2018)

siehe Neufassung


TOP 6.3.1.1.
Autofreier Sonntag im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld - Neufassung aufgrund der Ergänzung des Antragstextes
(Drucks. Nr. 15-2776/2018 N1)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Neufassung des Antrages vor.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion die durchgeführte Veranstaltung zum stadtweiten autofreien Sonntag für ausreichend halte. Er halte den Aufwand, die Veranstaltung in allen Stadtbezirken durchzuführen, für unverhältnismäßig hoch.
Bezirksratsherr Plotzki setzte sich für den Antrag ein, da eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein der Bevölkerung stärke und für bestimmte Themen sensibilisiere. Es sei wichtig, entsprechende Aktionen auf Stadtbezirksebene durchzuführen. Als Beispiel führte er u.a. die Aktion „putzmunter“ an und die Abschlussfeier auf dem Roderbruchmarkt.
Bezirksratsherr Hunze wies darauf hin, dass für die CDU-Fraktion Umweltschutz eine wichtige Angelegenheit sei. Er bemängelte den möglichen Standort für das Fest am Kleefelder Bahnhof.
Bezirksratsherr Borstelmann ging darauf ein, dass im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sehr viele Feste von Ehrenamtlichen organisiert und durchgeführt werden. Er gab zu Bedenken, dass es bei einem weiteren Fest an der Beteiligung mangeln würde. Des Weiteren wies er darauf hin, dass die Kapazitäten bei den Ehrenamtlichen ausgeschöpft seien.

Der Bezirksrat beschloss:

Ein Autofreier Sonntag wird an einem möglichst verkehrsreichen Bereich im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld in 2019 und/oder 2020 durchgeführt. Planung und Gestaltung erfolgen mit Unterstützung der Verwaltung (Wirtschafts- und Umweltdezernat) und in Kooperation mit Initiativen, Verbänden, gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, Ehrenamtlichen, Sponsorinnen und Sponsoren sowie dem Kulturbereich. Das Ergebnis der Planung ist dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
M I T T E I L U N G E N
Frau Schulz verlas die Antwort der Verwaltung zur Gemeinsamen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Carlsson (PIRATEN Partei) zur Anzahl der Fahrradbügel an der LIDL-Filiale Berckhusenstraße, aus der Sitzung des Bezirksrates am 08.11.2018,




die schriftlich nachgereicht worden war.

Die Antwort der Verwaltung lautete wie folgt:
zu 1)
In den genehmigten Zeichnungen zum Bauantrag sind 9 Stellplätze für Fahrräder inklusive Haltebügel im Bereich der Einkaufswagen-Box auf dem Baugrundstück dargestellt.
zu 2)
Es gibt keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen zur Anzahl notwendiger Fahrradstellplätze. Anhaltspunkt ist jedoch der Erlass des Nds. Ministers vom 16.8.1996 „Richtzahlen für den Bedarf an Fahrradabstellanlagen“. Der Erlass selbst ist außer Kraft getreten, wird aber in den einschlägigen Kommentierungen zur Niedersächsischen Bauordnung zur Orientierung weiterhin empfohlen. Die beantragten 9 Fahrradstellplätze entsprechend dieser Orientierungsempfehlung und sind als zulässig anzusehen. Die Umsetzung der Vorgaben der Baugenehmigung ist in der Verantwortung des Bauherrn.
zu 3)
Die freiwillige Herstellung von weiteren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist entsprechend § 60 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und Nr. 14.8 des Anhangs zur NBauO verfahrensfrei und bedarf somit keiner Baugenehmigung. Für die Einhaltung des öffentlichen Baurechtes bei verfahrensfreien Baumaßnahmen ist der Bauherr eigenständig verantwortlich.

Bezirksratsherr Dr. Carlson berichtete, dass ihm die Lidl Zentrale vor Monaten mitgeteilt habe, dass sie sich wegen dieser Thematik mit der Landeshauptstadt Hannover in Verbindung gesetzt habe. Er fragte nach, ob dem so sei.
Frau Schulz sagte eine Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort des zuständigen Sachgebiets im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung: Eine Kontaktaufnahme ist nicht erfolgt. Diese wäre bspw. hinsichtlich zusätzlicher Fahrradbügel auch nicht notwendig, da eine weitere Aufstellung verfahrensfrei wäre.

Des Weiteren informierte Frau Schulz darüber, dass im Grünzug Roderbruch – südlich der Neuen Landstraße und östlich des Kleingartengebietes ein Generationsfitnessparcours der Landeshauptstadt Hannover entstanden sei und am 07.12.2018 der Bauzaun entfernt werde und somit nutzbar sei. Im Frühjahr 2019 organisiere der Präventionsrat Buchholz-Kleefeld eine offizielle Eröffnungsfeier.


TOP 8.
Verleihung des Integrationspreises 2018
Bezirksbürgermeister Hofmann erinnerte an den 03.04.2014 als der Bezirksrat und der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld zur Gründung eines Nachbarschaftskreises für das Flüchtlingswohnheim Am Annateich eingeladen hatten und führte dies näher aus. An diesem Treffen nahm auch die heutige Preisträgerin des Integrationspreises teil. Frau Anke Kolster habe den Nachbarschaftskreis, der ca. 50 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer umfasste, aufgebaut und geleitet. Der Nachbarschaftskreis habe sich unter der Leitung von Frau Kolster sehr intensiv um die Menschen in der Flüchtlingsunterkunft Am Annateich gekümmert. Für ihre bisherige Arbeit habe der Integrationsbeirat empfohlen und der Bezirksrat beschlossen, dass der Integrationspreis 2018 Frau Anke Kolster verliehen werde. Bezirksbürgermeister Hofmann verlas die Urkunde: „Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld und der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld verleihen den
Integrationspreis 2018 an Frau Anke Kolster. Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld und der



Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld ehren Frau Anke Kolster u. a. für ihr Engagement für eine Willkommenskultur bei Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft Am Annateich und dem Aufbau und der Unterstützung des Nachbarschaftskreises Annateich. Sie unterstützt damit die Integration der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld.“
Frau Kolster bedankte sich für den Preis. Es sei ein „Gemeinschaftswerk“ gewesen, daher bedanke sie sich für alle, die beteiligt waren. Sie führte näher aus, warum sie die Aufgabe übernommen hatte und was ihre Motivation war.


TOP 9.
Verleihung des Bürgerpreises 2018
Bezirksbürgermeister Hofmann informierte darüber, dass der Bürgerpreis in 2018 zweigeteilt sei.
Ein Teil des Bürgerpreises 2018 gehe zum 2. Mal an den Pinkenburger Kreis. Der Pinkenburger Kreis sei eine Ortsgruppe des Heimatbundes und widme sich seit fast einem halben Jahrhundert der Bewahrung der Geschichte von Groß-Buchholz. Herr Busse habe als junger Mann "Demonstrationen" organisiert, um alte Fachwerkhäuser zu retten. Es entstand der Pinkenburger Kreis und diesem sei es u. a. gelungen, aus dem alten Transformatorenhaus ein Bürgerhaus für Groß-Buchholz in der Pinkenburger Straße entstehen zu lassen. Des Weiteren ging Bezirksbürgermeister Hofmann auf die vom Pinkenburger Kreis initiierten Veranstaltungen wie z. B. den Weihnachtsmarkt ein. Bezirksbürgermeister Hofmann verlas die Urkunde: „Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld verleiht den Bürgerpreis 2018 an den Pinkenburger Kreis. Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld ehrt den Pinkenburger Kreis und hier insbesondere Herrn Friedrich-Wilhelm Busse, Herrn Achim Müller und Frau Renate Sausner für ihr ehrenamtliches Engagement im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld u.a. für den Erhalt und die Pflege des Bürgerhauses als wichtiges Zentrum im Stadtbezirk.“
Herr Busse erklärte, dass vieles nur mit Hilfe des Bezirksrates erreicht worden sei und bemerkte, dass dies Motivation für die Bürgerinnen und Bürger sein könne, mit diesem Kontakt zu halten. Er ging näher auf den Begriff „Heimat“ ein und dass sich diese, Traditionsbewusstsein und Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Kulturen und Menschen von weit her nicht ausschließen müssen. Dies würde sich u.a. durch die Nutzung des Bürgerhauses durch viele ausländische Familien zeigen. Er führte dies näher aus.
Bezirksbürgermeister Hofmann berichtete, dass der 2. Teil des Bürgerpreises an Frau Petra Pfahl-Scholz gehe, die sich bis zu ihrem Renteneintritt beruflich in der Kita Corona engagiert habe und anschließend für die Kinder in der Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee. Darüber hinaus habe sie den Vorsitzenden der Schützengesellschaft, Herrn Wolf-Dieter Kaune unterstützt. Er zählte die ehrenamtlichen Aktivitäten von Herrn Kaune u.a. als Festleiter beim Schützenfest auf. Bezirksbürgermeister Hofmann erklärte, dass der 2. Teil des Bürgerpreises als Paarpreis an Beide verliehen werde.
Frau Pfahl-Scholz beschrieb ihre Motivation und die Aufgabe, die sie mit 5 weiteren Frauen und seit neuestem mit drei jungen Studentinnen in der Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee übernommen habe.

Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 20.22 Uhr.


Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)