Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 05.12.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.11.2018)
Protokoll (erschienen am 26.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 06.12.2018

PROTOKOLL

36. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 5. Dezember 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 17.30 Uhr
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Albrecht (CDU) i.V. für Ratsherrn Semper
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD) 15.00 - 16.15 Uhr
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD) 15.00 - 17.30 Uhr
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD) 15.00 - 17.00 Uhr
(Ratsherr Semper) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Dipl.-Ing. Fahr
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Herr Sprenz 15.00 - 17.05 Uhr
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
(Herr Winter) (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Wippach

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dreves Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Ruprecht Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Backhaus Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Frau Dr. Lehnhoff Fachbereich Tiefbau
Herr Konerding Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.08.2018

3. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

4. Vergabe der Konzession für
die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 2808/2018)

5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2638/2018 mit 3 Anlagen)

6. Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2702/2018 mit 1 Anlage)

7. Widmungen

7.1. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 2346/2018 mit 4 Anlagen)

7.2. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 2348/2018 mit 4 Anlagen)

7.3. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 2359/2018 mit 4 Anlagen)

7.4. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 2358/2018 mit 4 Anlagen)
8. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2461/2018 mit 1 Anlage)

9. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2462/2018 mit 1 Anlage)

10. Umsetzung des Haushaltsbegleitantrags H-0187/2017 zum Haushaltsplan 2017/2018, Konzept für die automatisierte Verkehrslageberechnung und Entwicklung von Steuerungsstrategien
(Drucks. Nr. 2866/2018 mit 2 Anlagen)

11. Bericht der Verwaltung

12. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Bericht der Verwaltung

14. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 3. wurde von den Linken & Piraten in die Fraktion gezogen.


TOP 10. wurde von den Grünen in die Fraktion gezogen.

Herr Bode bat aufgrund der kurzen Förderzeiträume um Beratung der Drucksache zu TOP 10. bereits in vierzehn Tagen, um den Verlust der Fördermittel nicht zu riskieren.


1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Herr Pilawa machte darauf aufmerksam, dass sich die Straßenbahnen und Busse vor der Ernst-August-Galerie im Posttunnel am Black Friday massiv aufgestaut haben. Von einem reibungslosen Verlauf könne nicht die Rede sein. Der Verkehrsabfluss vom Posttunnel Richtung Schillerstraße sei hier der Schwachpunkt. Er fragte, ob eine Lösung in Sicht sei.

Herr Bode verwies darauf, dass bereits nachgearbeitet worden sei. Es sei versucht worden, den Verkehrsfluss mittels der Lichtsignalanlage an der Mehlstraße/Kanalstraße zu verbessern. Das werde noch weiter optimiert, um auch den Verkehrsfluss in der Schillerstraße zu verbessern.

Herr Pilawa meinte, dass mit der neuen Bodenmarkierung vor der Kurve an der Ernst-August-Galerie weitere Verwirrung gestiftet werde. Autofahrende, die aus dem Posttunnel kommen, werden in den Gegenverkehr geleitet. Die Bodenmarkierung widerspreche seiner Ansicht nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung und er fragte, ob da noch nachgebessert werde.

Herr Bode entgegnete, dass die Markierung nicht verkehrswidrig sei. Außerdem wies er darauf hin, es sei durchaus Platz, an den wartenden Fahrzeugen vorbeizufahren. Die Maßnahme an sich sei deshalb als erfolgreich zu bewerten.

Herr Pilawa schlug vor, die Maßnahme durch Boden-LED-Marker weiter zu unterstützen.

Stadtbaurat Bodemann sagte eine Prüfung des Vorschlages zu. Seiner Ansicht nach habe sich aber durch die bisherigen Maßnahmen und den Fortschritt der Baumaßnahme der Linie 10/17 die Situation gegenüber den vergangenen Jahren deutlich gebessert.

Herr Hillbrecht erbat sich Auskunft zu der Verkehrssituation rund um die Rad- und Fußgängerbrücke „Hohe Brücke“ über den Messeschnellweg südlich des Weidetorkreisels. Dabei handele es sich um eine Hauptroute des Radverkehrs, die allerdings aktuell für den Radverkehr gesperrt sei. Er fragte, wann diese für den Radverkehr wieder freigegeben werde.

Herr Bode meinte, dass die Brücke steile Rampen habe und dies der Grund sei, warum Radfahrende durch Beschilderung zum Absteigen aufgefordert werden. Insofern handele es sich dort nicht um eine Sperrung für den Radverkehr. Das Fahrrad sei lediglich über die Brücke zu schieben. Auf der anderen Seite könne man wieder aufsteigen und weiterfahren. Die Geometrie der Brücke ließe unter Sicherheitsaspekten nichts anderes zu.

Herr Hillbrecht fragte nach, ob dies der Qualitätsstandard sei, den Hannover an Hauptrouten des Radverkehres anlege.

Stadtbaurat Bodemann bot an, überprüfen zu lassen, ob die Beschilderung deutlicher gestaltet werden könne. Er schließe nicht aus, bauliche Veränderungen an der Brücke zu prüfen, wenn die Finanzlage eine bauliche Umgestaltung zulasse.

Herr Mino bat zum Konzept für die automatisierte Verkehrslageberechnung um Auskunft, auf welche Weise für den Rad- und Fußverkehr die Daten erhoben und weitergegeben werden und welche Verbesserungen für diese Verkehrsteilnehmenden möglich seien.

Herr Bode entgegnete, dass Fuß- und Radverkehr nicht primär Gegenstand dieser Vorlage sei. Es gehe in erster Linie um die Verstetigung des Verkehrsflusses und die Verringerung der Luftschadstoffbelastung. Im hinteren Teil der Drucksache werde näher erläutert, wie die Daten erhoben und welche Geräte dazu beschafft werden sollen.

Herr Mino fragte, wie durch die zur Verstetigung des Verkehrsflusses vorgesehenen Maßnahmen verhindert werden solle, dass die Menge an Kraftfahrzeugen nicht steige.

Herr Bode erläuterte, dass es darum gehe, durch Lenkungsmaßnahmen den Verkehr über alternative Routen so zu steuern, dass sich der Zeitraum, in dem die Straßen voll seien und der höchste Schadstoffausstoß erfolge, reduziere.

Herr Mino entgegnete, dass diese Maßnahmen seiner Meinung nach zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV erfolgen und sich dadurch mehr Menschen für das Auto als Verkehrsmittel entscheiden werden.

Herr Bode wies darauf hin, dass das Ziel dieser Maßnahmen sei, die Menge jeder einzelnen Verkehrsart verträglich zu gestalten und die Umweltbedingungen durch die Verringerung von Schadstoffbelastungen zu verbessern.

Herr Mino befürchtete durch die Weiterleitung der Daten an eine Smartphone-App eine Gefährdung im Straßenverkehr durch die Benutzung von Smartphones während der Fahrt. Vor diesem Hintergrund bat er um Auskunft, ob die Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Nutzung solcher Apps untersucht werde.


Herr Bode antwortete, dass viele Menschen ihre Smartphones als Navi-Ersatz nutzen und die Daten in dieser Form zur Verfügung gestellt werden. Dies betreffe insbesondere das Modul Parken. Des Weiteren verwies er darauf, dass das SMS-Schreiben oder das Abrufen der E-Mails im Straßenverkehr zu Unfällen führe, was nicht mit der Datenübermittlung in der beabsichtigten Form vergleichbar sei.



2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.08.2018

Das Protokoll wurde mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt.

3. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege (Beschlussdrucks. Nr. 2677/2018)

Die Drucksache wurde von der Gruppe Linke & Piraten in die Gruppe gezogen.

4. Vergabe der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover (Beschlussdrucks. Nr. 2808/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2808/2018 einstimmig zu.

5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße, Erneuter Auslegungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 2638/2018)

Ratsherr Engelke meinte, man könne stolz, dass es gelungen sei, alle Bäume für die Ersatzpflanzung im Bezirk Südstadt unterzubringen.

Beigeordneter Machentanz freute es, dass an dieser Stelle nun zusätzliche Wohnungen entstehen werden. Nicht ganz so erfreut sei er jedoch, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau an anderer Stelle und nicht vor Ort entstehe. Er fragte nach, wie die Kontrolle erfolge, dass die Regeln zum öffentlich geförderten Wohnungsbau eingehalten werden.

Herr Dr. Schlesier erläuterte, dass die Wohnungen bei der Stadt gemeldet und dort auch nachzuweisen sei, wie sie genutzt werden.

Beigeordneter Machentanz bat um Auskunft, ob die Kontrolle einmalig oder turnusmäßig erfolge.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass dies fortlaufend erfolge.

Herr Schalow ergänzte, dass vor Abschluss eines Vertrages Mieter*innen von der Stadt vorgeschlagen werden. Zusätzlich sei ein B-Schein vorzulegen und der Abschluss des Mietvertrages mit dem oder der vorgeschlagenen Mieter*in anzuzeigen und nachzuweisen.

Ratsherr Kelich begrüßte ausdrücklich, dass es gelungen sei, die Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Südstadt nachweisen zu können. Darüber hinaus fand er es sehr gut, dass dem Wunsch des Bezirksrates nachgekommen worden sei und eine Streuobstwiese entstehe.

Ratsherr Hirche verwies darauf, er werde gegen den Beschluss stimmen, weil die Bürger*innenbefragung ergeben habe, dass die meisten Bürger*innen dagegen seien. Der Sommer habe seiner Ansicht nach gezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Entfernen von Altbaumbeständen und dem Klimawandel gebe. Er sei nicht gegen eine Bebauung, beispielsweise in Baulücken, aber nicht indem man Altbaumbestände entferne.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian entgegnete, dass Hannover eine wachsende Stadt sei. In einer solchen sei es wichtig, Nachverdichtung durchzuführen um nicht weiter in die Landschaft zu bauen. Ihr sei kein weiteres Projekt bekannt, bei der es so viel Bürger*innenbeteiligung gegeben habe, um allen unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen zum Ausgleich zu verhelfen. Es seien in diesem Fall viele Bäume erhalten worden und es sei gelungen, die Ersatzpflanzungen innerhalb des Stadtteils vorzunehmen. Aus ihrer Sicht habe man die Belange bestmöglich berücksichtigt.

Beigeordneter Machentanz merkte an, dass seiner Meinung nach Luxuswohnungsbau entstehen werde.

Ratsherr Wruck fragte, nach welchen Kriterien Mieter*innen für die geförderten Wohnungen ausgesucht werden.

Herr Schalow antwortete, dass grundsätzlich die Personen in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden, die einen Wohnungsnotstand haben und die die anderen notwendigen Kriterien erfüllen, wie beispielsweise Einkommensgrenzen etc. Wer welche Wohnung bekomme, richte sich nach Dringlichkeit sowie Größe und Zuschnitt. Ein weiteres Kriterium sei, welcher Stadtteil von dem Wohnungssuchenden gewünscht bzw. ausgeschlossen werde. Sollten dann noch mehrere Wohnungssuchende für eine Wohnung in Betracht kommen, sei der Antragseingang ein weiteres Kriterium.

Ratsherr Kelich merkte zum Thema Beteiligung der Bürger*innen vor Ort an, dass man es niemals allen Menschen recht machen könne. Dies sei auch nicht Sinn und Zweck einer Beteiligung. Ziel sei ein Ausloten von Interessen.

Ratsherr Engelke sah die Beteiligung, wie sie bei der Wiesenstraße erfolgt sei, als sehr umfangreich an. Er wies darauf hin, dass in der Wiesenstraße Wohnungen für den Querschnitt der Bevölkerung entstehen und nicht nur Luxuswohnungen.

Beigeordneter Machentanz entgegnete, dass dort sehr wohl Luxuswohnungen entstehen und diese teurer sein werden als die vorgesehenen Ausgleichswohnungen, die an anderer Stelle in der Südstadt liegen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2638/2018 mit 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung zu.



6. Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landehauptstadt Hannover (Beschlussdrucks. 2702/2018)

Ratsherr Engelke zeigte sich wenig verwundert, dass der Mietspiegel steigende Mieten in Hannover zeige. Diese seien aber im Vergleich zu anderen Städten wie Hamburg noch in einen verträglichen Rahmen.

Beigeordneter Machentanz kritisierte, dass der Mietspiegel lediglich die Bestandsmieten umfasse. Bei Neuvermietung merke man das Wohnungsproblem stärker.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian merkte an, dass der Mietspiegel etwas Gutes sei. Er habe ein korrigierendes Element, da dadurch willkürliche Mieterhöhungen nicht ohne weiteres möglich seien.


Des Weiteren habe sie zwei Fragen zum Mietspiegel. Sie fragte, warum der Wert des Mietspiegels 2017 im ersten Absatz mit 6,51 €/m² und im zweiten Absatz als Vergleichswert mit 6,30 €/m² angegeben werde und bat um Aufklärung, warum es zwei verschiedene Werte gebe. Zum Zweiten bat sie um Beantwortung, ob im Mietspiegel auch die Genossenschaftswohnungen berücksichtigt werden.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass versucht worden sei einzuschätzen, was der Anstieg von 6,51 € auf 6,90 € in der Phase der Neuaufstellung des Mietspiegels gegenüber dem alten Mietspiegel bedeute. Um dies festzustellen, sei mangels eines genauen Vergleichszeitraumes mit anderen Städten der Lagebericht der Stadtentwicklung aus dem Jahr 2017 herangezogen worden. In Hannover habe die Vergleichsmiete 2017 6,30 € betragen. Dies zeige, wie Hannover im Quervergleich zu anderen Städten stehe. Eine solcher Vergleich könne nicht über die Mietspiegeldaten erfolgen, weil die Mietspiegelerstellung der Städte nicht immer zeitgleich erfolge.
Des Weiteren sagte er eine Protokollantwort zu der Frage zu, ob im Mietspiegel auch die Genossenschaftswohnungen Berücksichtigung finden.

(Protokollantwort:
Die im Rahmen der Drucksache 2702/2018 genannte ortsübliche Vergleichsmiete 2017 von 6,51 €/m² für Hannover bezieht sich auf alle im Rahmen des Mietspiegels in der Landeshauptstadt erhobenen Mieten.
Der im Lagebericht der Stadtentwicklung verwendete F+B Mietspiegelindex 2017 von 6,30 €/m² für Hannover bezieht sich dagegen auf eine Referenzwohnung mit 65 m² Wohnfläche in normaler oder mittlerer Wohnlage mit normaler Ausstattung. Hierdurch sollen die deutschlandweit 347 verschiedenen Mietspiegel der unterschiedlichen Städte vergleichbar gemacht werden.
Der Mietspiegelersteller, Dr. Promann (ALP), bestätigt, dass Genossenschaftswohnungen im Mietspiegel 2019 berücksichtig worden sind.)

Ratsherr Dr. Gardemin bat um eine nähere Einschätzung seitens der Verwaltung, ob der Mietspiegel eine herausragende Markierung hinsichtlich der Entwicklung der Miethöhe sei und wie sich die Dynamik in Hannover gegenüber anderen Städten darstelle.

Stadtbaurat Bodenmann entgegnete, dass die Stadt Hannover im Großstädtevergleich in dem Lagebericht zur Stadtentwicklung 2017 an Platz 11 liege. Dieses sei kein Spitzenplatz. Unter den Vergleichsstädten seien auch Städte, die in den Lebensverhältnissen durchaus mit denen in Hannover vergleichbar seien. Hinsichtlich der Dynamik sei zu erwähnen, dass bei einer angespannten Wohnungsmarktlage Städte, die von einem relativ geringen Mietniveau ausgehen, eine relativ hohe Anstiegsrate haben. So sei das auch in Hannover, das im Vergleich im Mittelfeld von knapp 5 bis 6 % liege. Er sagte eine darüber hinaus gehende Protokollantwort zu.







(Protokollantwort:


Mietspiegel sind Teil der Marktdynamik: Gemäß § 558 Abs. 2 BGB dürfen zur Erhebung eines Mietspiegels nur Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurde. Dadurch werden systematisch exponentielle Mieterhöhungen für die Folgejahre festgeschrieben.
Seit der Einführung des Gesetzes gibt es diverse Forderungen wie die des deutschen Mieterbundes dies anzupassen, um die Mieten realitätsnäher abzubilden und durch die „eingebaute Systematik rasant steigende Mieten" zu verhindern, indem man sich beispielsweise auf die Mieten der letzten 10 Jahre bezieht.
Derzeit noch in der Beratung der Regierungskoalition ist der Vorschlag, die Bindungsfrist auf drei bzw. vier Jahre zu verlängern.)

Ratsherr Dr. Gardemin fragte, ob die Verteilung der Dynamik in Hannover geografisch auffällig oder diese in allen Stadtteilen durchschnittlich sei.

Stadtbaurat Bodemann sagte eine Protokollantwort zu.

(Protokollantwort:


Aussagen auf die Stadtteile lässt der Mietspiegel nur bedingt zu. Die Stadtteile sind weitgehend Wohnlagen zugeordnet (normale, normale/gute und gute Wohnlagen). Letztlich aber sollen sich Mieter*innen/Vermieter*innen auf die jeweilige konkrete Wohnung beziehen, die nach Größe, Baualtersklasse und eben der Wohnlage sowie Ausstattungskriterien zu bewerten ist.
Eine Differenzierung der Mietspiegeldaten für die Stadtteile ist nicht vorgesehen und methodisch aufgrund zu geringer Fallzahlen vermutlich auch nicht möglich.)

Ratsherr Kelich meinte, die Steigerungsraten weisen darauf hin, dass der Wohnungsbau weiterhin konsequent verfolgt werden müsse. Der Mietspiegel zeige, was auf dem Markt passiere und schaffe Objektivität und Rechtssicherheit.

Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass der Mietspiegel die Wohnungsnot zwar nicht beheben werde, aber der Bürger dadurch vergleichen könne.

Beigeordneter Machentanz erläuterte, dass er nicht grundsätzlich gegen einen Mietspiegel sei, sondern nur gegen diese Form des Mietspiegels. Wichtig sei für die Menschen nicht der Vergleich mit anderen Städten, sondern der Vergleich ihrer Mieten mit ihrem Reallohnzuwachs. Hier werde deutlich, dass die Mieten zu schnell steigen. Diese Situation verschlechtere sich zusehends.

Ratsfrau Jeschke entgegnete, dass der Mietspiegel sicherlich kein Allheilmittel, sondern lediglich ein Vergleichsinstrument sei und verdeutliche, dass weiter gebaut werden müsse.

Ratsherr Dr. Gardemin meinte, man müsse sich vor Augen führen, dass vor der Einführung des Mietspiegels das Vergleichsmietensystem angewandt worden sei. In diesem System seien ganz andere Mietsteigerungen möglich gewesen, weil es auf einer Zufallsbasis bestanden habe. Der Mietspiegel stelle dazu im Vergleich ein sehr gutes System dar.

Ratsherr Engelke erläuterte, der Mietspiegel sei keine Regulierungsmöglichkeit und meinte, wenn weiter so gebaut werden könne wie bisher, könne der Preisanstieg bei den Mieten gebremst werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2702/2018 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.



7. Widmungen

7.1 Widmung der Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Beschlussdrucks. Nr. 2346/2018)


Ratsherr Engelke äußerte, er habe an die Verwaltung bezüglich des OVG-Urteils Verständnisfragen und bitte um Antworten. Nach diesem Urteil sei es möglich, die Straßen 38 Jahre rückwirkend als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stellen. Er wollte wissen, ob dies bedeute, dass es 38 Jahre lang einen Zustand gegeben habe, der nicht zulässig gewesen sei. Außerdem fragte er, wann die Straßen für den Verkehr freigegeben werden. Er habe verstanden, dass ab dem Tag der Verkehrsfreigabe Beschränkungen ausgesprochen werden können, wenn die städtebauliche Zielsetzung dies erfordere und wollte wissen, ob dies richtig sei.

Herr Bode erläuterte, dass sich die Verkehrsfreigabe auf die neu zu widmenden Straßen beziehe. Da es auch Straßen gebe, die nur Fußwege seien, sei bei der Widmung eine Beschränkung auf die jeweilige Verkehrsart möglich. Die in Anlage 3 der Drucksache genannten Straßen seien davon jedoch nicht betroffen. In diesem Fall gehe es darum, einen Formfehler zu beseitigen.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob in der Vergangenheit dem Rat also fehlerhafte Drucksachen zur Abstimmung vorgelegt worden sei und er bat um Auskunft, wie ein solcher Fehler passieren konnte.

Herr Bode antwortete, dass bei der Veröffentlichung der Drucksachen damals ein Formfehler passiert sei. Die Straßen seien deshalb aber nicht ohne Widmung.

Ratsherr Engelke bat um Bestätigung, dass sich für die Anlieger*innen, beispielsweise bei der Straßenreinigungsgebühr, infolge der Beseitigung des Formfehlers nichts ändere.

Herr Bode bestätigte dies.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian bat um Auskunft, woran es gelegen habe, dass der Fehler 1970 entstanden sei, das Urteil des OVG Lüneburg aus dem Jahre 1988 stamme und erst jetzt festgestellt worden sei, dass nicht alles in Ordnung sei.

Herr Bode erläuterte, dass dies mit der Straßenmenge von über 4000 Straßen im Stadtgebiet im Zusammenhang stehe und die Überprüfung nicht oberste Priorität gehabt habe.

Beigeordneter Machentanz betonte, dass der Bauausschuss mit einem Beschluss nachträglich Rechtssicherheit herstelle, um ein nicht rechtmäßiges Arbeiten der Verwaltung aus dem Jahr 1970 zu heilen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2346/2018 einstimmig zu.





7.2 Widmung der Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (Beschlussdrucks. Nr. 2348/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2348/2018 einstimmig zu.

7.3 Widmung der Straßen im Stadtbezirk Mitte (Beschlussdrucks. Nr. 2359/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2359/2018 einstimmig zu.

7.4 Widmung der Straßen im Stadtbezirk Vahrenwald-List (Beschlussdrucks. Nr. 2358/2018)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2358/2018 einstimmig zu.

8. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen (Beschlussdrucks. 2461/2018)

Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass er Grundstücksverkäufen normalerweise nicht zustimme. Da es sich hier jedoch nur um einen ca. 13 cm breiten, überbauten Streifen handele und ein Rückbau zu vermeiden sei, werde er zustimmen. Er fragte, ob der Grundstückspreis einen Aufschlag auf den Verkehrswert erhalte, da für den Grundstückseigentümer, der den öffentlichen Raum überbaut habe ein Rückbau teuer wäre.

Herr Bode antwortete, dass das Grundstück zum Verkehrswert verkauft werde.

Ratsherr Dr. Gardemin fragte nach, ob es eine Toleranzschwelle für Überbauung gebe.

Herr Bode erläuterte, dass jeder gehalten sei, eine Grenzanzeige zu machen, wenn er baue. Bei Überschreitung müsse diese normalerweise bereinigt werden. Da aber niemand einen Nutzen von dem Rückbau habe, sondern für den Grundstückseigentümer eher noch ein großer Schaden entstehe, könne in diesem Fall von einem Rückbau abgesehen werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2461/2018 einstimmig zu.



9. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen (Beschlussdrucks. 2462/2018)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass in der Drucksache die betreffenden Seitenstreifen ohne Größenangabe erwähnt werden und des Weiteren aufgeführt sei, dass in den meisten Fällen die Verwaltung keine Bedenken habe, einem Verkauf zuzustimmen. Sie bat um Auskunft, wie groß oder breit die Streifen seien und welches die Kriterien seien, in denen die Verwaltung keine Bedenken habe, einem Verkauf zuzustimmen.





Herr Bode antwortete, dass dieser Fall anders gelagert sei. Die Verkehrsanlage sei fertiggestellt, decke aber nicht das gesamte Grundstück ab, das dafür zur Verfügung gestanden habe. An der entstandenen Freifläche gebe es kein städtisches Interesse, weil sie für die Verkehrsanlage nicht benötigt werde. Die Breite des Streifens betrage ca. 80 bis 90 cm. Bei einem Verkauf sei die Fläche zukünftig von dem neuen Eigentümer zu pflegen, so dass letztlich alle profitieren.


Es gebe jedoch andere Flächen, bei denen ein Verkauf nicht im städtischen Sinn sei. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn zu erwarten sei, dass sie für zukünftige Verkehrsflächen benötigt werden können.

Ratsherr Wruck bezog sich auf die Ausschnittszeichnung des Baugebiets Lister Blick in Hannover List und fragte, warum die Straße erst vor wenigen Jahren breiter geplant und dann doch nicht gebaut worden sei.

Herr Bode erläuterte, dass die Promenade nur im oberen Teil weniger breit ausgebaut worden sei, damit sie genau fluchtet und um keinen Versatz einzubauen. Die Breite an sich sei ausreichend.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2462/2018 einstimmig zu.



10. Umsetzung des Haushaltsbegleitantrags H-0187/2017 zum Haushaltsplan 2017/2018, Konzept für die automatisierte Verkehrslageberechnung und Entwicklung von Steuerungsstrategien (Beschlussdrucks. Nr. 2866/2018)

Die Drucksache wurde von den Grünen in die Fraktion gezogen.

11. Bericht der Verwaltung


- Niedersächsisches Studieninstitut


Stadtbaurat Bodemann informierte über den aktuellen Sachstand bezüglich der Berichterstattung zum Niedersächsischen Studieninstitut (NSI). Am 26.11.2018 habe die Verwaltung Informationen über bauaufsichtliche Mängel im NSI erhalten. Am 28.11.2018 habe eine turnusmäßige Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr stattgefunden, bei der ebenfalls Mängel festgestellt worden seien. Bereits zwei weitere Tage später, am 30.11.2018, sei ein Schreiben an das NSI verfasst worden mit dem die Stilllegung des betreffenden Gebäudeteils angekündigt und gleichzeitig um Auskunft zum weiteren Vorgehen gefordert worden sei. Dieses Vorgehen zeige, dass die Stadt Hannover sehr schnell tätig geworden sei.

Ratsherr Kelich begrüßte die erfolgte Klarstellung der Zuständigkeiten zur Situation am Niedersächsischen Studieninstitut und das schnelle Handeln durch die Stadt.









- Lage der Flüchtlingsunterbringung


Herr Schalow berichtete, dass mit Stand 05.12.2018 4.170 geflüchtete Personen untergebracht seien. Von einer neu geltenden Quote in Höhe von 1.058 Personen seien bereits 215 Personen zugewiesen und aufgenommen worden, so dass noch Zuweisungen von weiteren 843 Personen erfolgen können. Die Zuweisungszahlen seien in den letzten Monaten konstant geblieben. Es sei davon auszugehen, dass dies auch in den nächsten Monaten der Fall sei, so dass von 40 – 80 Zuweisungen pro Monat auszugehen sei. Die vorhandenen Plätze zur Unterbringung von Geflüchteten seien gut ausgelastet. Zurzeit werden zusätzliche Kapazitäten ausgebaut. So sei im Dezember die Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts am Standort Alt-Vinnhorst geplant.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des vom Rat beschlossenen Obdachlosenkonzepts sei geplant, die Unterkunft in der Langensalzastraße in Betrieb zu nehmen. Ein Tag der offenen Tür finde dort am 18.12.2018 in der Zeit von 16-18 Uhr statt.

Ratsherr Engelke fragte, wer in die leerstehende Unterkunft Podbielskistraße 115 einziehen werde.

Herr Schalow erläuterte, dass diese Unterkunft für die Unterbringung obdachloser Familien vorgesehen sei. Die Angebote für einen Betreiber werden aktuell ausgewertet. Zurzeit werde geprüft, ob es möglich sei, vor dem offiziellen Beschluss über den Betreibervertrag mit einem Übergangsvertrag den Betrieb aufzunehmen. Wann dies der Fall sein werde, könne jedoch noch nicht gesagt werden.

Ratsherr Dr. Gardemin fragte, ob es bedeute, wenn bei einer Vorgabe vom Land in Höhe von 1.058 Plätze, einer angenommenen monatlichen Zuweisungszahl von 40 – 80 Personen und bereits 215 zugewiesenen Personen, dass die Vorgabe schon vor vier Monaten erstellt worden sei. Des Weiteren bat er um Antwort, ob die noch vorzuhaltenden 843 Plätze bereits vorhanden seien oder erst noch mit den geschilderten Neubauten geschaffen werden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass nicht die Vorgabe sei, weitere 1.058 Plätze zu schaffen. Es sei eine neue Quote vorgegeben worden, wie viele Menschen nach Einschätzung des Landes Niedersachsen der Stadt Hannover bis Dezember 2019 zugewiesen werden. Davon seien bereits über 200 Personen untergebracht, was bedeute, dass demnach bis Ende 2019 noch etwa 850 Menschen unterzubringen seien. Allerdings sei auch von einer Fluktuation aktuell untergebrachter Personen auszugehen. Es werden weitere Kapazitäten geschaffen.

Ratsherr Dr. Gardemin fragte nach, wie viele von den 843 Plätzen vorhanden seien.

Herr Schalow erläuterte, dass aktuell über 4100 Menschen untergebracht seien und durch Fluktuationen davon ausgegangen werden kann, diese Quote mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten erfüllen zu können.

Ratsfrau Jeschke bat um einen Sachstand zur Unterkunft in der Mecklenheidestraße.

Herr Schalow antwortete, dass Baumängel den Bezug der Anlage unmöglich machen. Das Abstellen dieser Mängel im laufenden Betrieb sei nicht möglich. Die Inbetriebnahme sei für das erste Quartal 2019 avisiert.

Ratsherr Wruck bat um Auskunft, wie die Verwaltung erfahre, dass Obdachlose untergebracht werden müssen.

Herr Schalow antwortete, dass man im Rahmen der Gefahrenabwehr versuche dafür zu sorgen, dass niemand auf der Straße schlafen müsse. Dazu werden unterschiedliche Angebote vorgehalten. Dies seien zum Beispiel familientaugliche Unterkünfte wie Schlichtwohnungen oder Unterkünfte mit wohnungsähnlichen Grundrissen wie die Podbielskistraße, nach Geschlechtern getrennte Plätze in Gemeinschaftsunterkünften oder Notschlafplätze. Alternativ können sich die hilfesuchenden Menschen in der Sallstraße beraten lassen.

Ratsherr Wruck wollte ferner wissen, welchem Zweck die Wohnungen in der Podbielskistraße 115 dienen, und ob dort Familien nur not- oder auch länger untergebracht werden.

Herr Schalow bestätigte, dass die Wohnungen so lange wie notwendig zur Verfügung gestellt werden.

Ratsherr Wruck fragte nach, ob es Informationen darüber gebe, ob sich die Zahl der Obdachlosen über die Zeit durch Zuzug vergrößere, gleichbleibe oder sich verringere.

Herr Schalow antwortete, dass über die Jahre ein kontinuierlicher Anstieg der untergebrachten Personen festgestellt worden sei. Dabei handele es sich um einen zehnprozentigen Anstieg zum jeweiligen Vorjahr.

Beigeordneter Machentanz fragte, wie viele Plätze zur Unterbringung es aktuell in der Langensalzastraße gebe.

(Protokollantwort:


Die Unterkunft Langensalzastraße 17 verfügt über folgende Unterbringungsmöglichkeiten:
Erdgeschoss: 1x behindertengerechte Wohneinheit für 4 Personen
1x Wohneinheit für 4 Personen
1x Wohneinheit als Notschlafstelle für bis zu 9 Personen
Etage 1: 2x Wohneinheiten für 3 Personen
1x Wohneinheit für 5 Personen
1x Wohneinheit für 6 Personen
→Hinweis: Bei der Belegung der Wohneinheit kann es durchaus mit einer Belegung zu mehr Personen kommen, sofern Frauen mit Kindern darin wohnen.
Die Wohneinheiten verfügen immer über eine Küche für die Bewohnerinnen der Einheit.
Etage 2: 12x Einzelzimmer
2x Doppelzimmer
Etage 3: 12x Einzelzimmer
2x Doppelzimmer
Die komplette Unterkunft hat auf allen Etagen Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftssanitäranlagen in den Fluren. Im Erdgeschoss gibt es ebenfalls eine behindertengerechte Sanitäranlage. Außerdem befindet sich in der Etage 3 eine Gemeinschaftsküche)

- HannoVerKehr / Übergabe des 3. Förderbescheides




Herr Bode berichtete, dass die Verwaltung mit Haushaltsbegleitantrag H-0187/2017 beauftragt worden sei, ein Konzept als Grundlage für ein städtisches Verkehrsmanagement zu erstellen. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellte er den aktuellen Stand vor und informierte darüber, dass Förderanträge gestellt und bewilligt worden seien.

Ratsherr Engelke fragte, ob es weiterhin Probleme bei der Beschaffung der benötigten Sensoren zur Datenerfassung für den Verkehrsrechner gebe. Des Weiteren merkte er an, dass der Fokus seiner Meinung nach statt auf einer Navigationsfunktion eher auf einer vernünftigen Verkehrssteuerung liegen solle und bat um Erläuterung, wie die Verwaltung dies sehe.

Herr Bode antwortete, dass der Hauptfokus tatsächlich auf der Verkehrssteuerung liege. Für die Navigationsfunktion HannoVerkehrsParken und HannoVerKehrsAssistent seien wesentlich weniger Mittel vorgesehen. Die Sensoren seien beschaffbar.

Ratsherr Engelke begrüßte die Ergebnisse, meinte aber, dass vor einiger Zeit als Lösung für die Marienstraße die adaptive Pulksteuerung vorgestellt wurde. Leider sei die Marienstraße weiterhin problematisch. Er bat um Auskunft und Einschätzung, ob sich dieses neue System mit den Sensoren in ein paar Jahren als Fehlschlag herausstellen werde oder ob es bereits anderswo Erfahrungen mit einem solchen System gebe.

Herr Bode antwortete, dass es derartige Steuerungen bereits gebe oder sie aktuell entwickelt werden. Er erläuterte, dass sowohl die adaptive Pulksteuerung als auch das Verkehrsmanagement in gewissen Maßen natürlich auch Grenzen habe. Wenn der Verkehr stocke, könne auch keine Steuerung erfolgen. Ziel der Maßnahme sei vielmehr, den Verkehr möglichst zu verflüssigen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian fragte, wo in dem Verkehrsmanagementsystem die Verbindung zu den anderen Verkehrsarten sei und wie dieser Rechner auch andere Verkehre als den Autoverkehr erfasse.

Herr Bode erläuterte, dass der Begriff Verkehrsmanagement natürlich auch die anderen Verkehrsarten umfasse. Das Thema Digitalisierung des Verkehrs beschäftige sich im Rahmen des Dieselgipfels in erster Linie mit der Verhinderung oder Verminderung des Schadstoffausstoßes beim Autoverkehr. Die anderen Verkehrsarten blieben aber nicht unberücksichtigt und werden in die Steuerung mit einfließen. Sie gehören jedoch nicht zu dem hier betrachteten Modul.

Stadtbaurat Bodemann ergänzte, die Fördergelder sollen nicht ausschließlich dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt werden, denn natürlich werde bei der Systementwicklung der Fuß- und Radverkehr mit einbezogen.

Ratsherr Albrecht meinte, wenn sich der Verkehr staue, nützen auch die Vorrangschaltungen für den ÖPNV nichts. Insofern sei auch die Verflüssigung des Verkehrs für den ÖPNV von Vorteil. Er fragte nach, ob im Rahmen des Moduls HannoVerKehrsParken nicht auch das vorhandene Parkleitsystem verbessert werden könne.

Herr Bode antwortete, dass das Parkleitsystem nicht zum Thema Digitalisierung zähle, aber unabhängig davon weiter optimiert werde. Das Modul HannoVerKehrsParken habe zum Ziel, Verkehr zu vermeiden und zu verringern, indem es Nutzer*innen über freie Parkmöglichkeiten informiere und dadurch den Parksuchverkehr reduziere. Es sei insofern eine Ergänzung des vorhandenen Parkleitsystems.

Ratsherr Dr. Gardemin meinte, er betrachte die Drucksache skeptisch, da hier eine Gruppe bestimmte Interessen, wie die Verflüssigung des motorisierten Individualverkehres, vertrete, zu deren Mitglieder Conti und VW gehören. Für zu Fuß Gehende und Radfahrende haben sich beispielsweise die Wartezeiten an Ampeln durch die Pulksteuerung verlängert, so dass man nicht mehr mit einer Schaltung die Straße überqueren könne. Es dürfe nicht sein, dass alles optimiert werde und hinterher die Schwächeren durch den verflüssigten Verkehr im Nachteil seien.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass er die Skepsis durchaus verstehen könne. Er bitte jedoch darum, in die Überlegungen mit einzubeziehen, dass schon heute das gesamte Verkehrssteuerungswesen über diesen Rechner liefe. Ziel sei es, diese digital gestützten Regelungselemente unter den vier Verkehrsteilnehmenden - Autofahrende, Fußgehende, Radfahrende und Straßenbahnfahrende – zu optimieren, um die Verkehrsabläufe für alle und nicht nur eine einzelne Gruppe zu optimieren. Er sei der Ansicht, dass dies nur über digitale Systeme zu erreichen sei. Aus diesem Grund sei es von Vorteil, wenn der Bund dafür Fördermittel bereitstelle und er gehe davon aus, dass die Gremienmitglieder dies ähnlich sehen.

Beigeordneter Machentanz stimmte den vorgetragenen Bedenken zu, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht berücksichtigt werden. Er fragte, ob die Fördergelder, zurückgezahlt werden müssen, wenn trotz dieser geförderten Maßnahme Fahrverbote erteilt werden müsse.

Stadtbaurat Bodemann vermutete, dass dies nicht der Fall sei. Dies werde nochmal geprüft und als Protokollantwort nachgereicht.

(Protokollantwort:


Die Fördermittel werden nach Projektfortschritt abgerufen. Eine Rückzahlung kommt insofern nicht in Betracht.)

Ratsfrau Jeschke fragte, ob die geschilderten Module nicht auch auf den Fahrradverkehr oder den Fußgängerverkehr einwirken können bzw. wo die Verknüpfungsstellen der stationären Einheiten zu den Verkehrsteilnehmenden zu finden seien.

Herr Bode antwortete, dass dies im Modul HannoVerKehrsRechner wiederzufinden sei. Der Verkehrsrechner bestehe aus einem Hauptrechner und acht Gebietsrechnern. Auch jede einzelne Lichtsignalanlage sei ebenfalls ein Rechner. Ziel sei, diese so aufzurüsten, dass sie in Echtzeit untereinander kommunizieren können. Für diese Modernisierung der elektronischen Infrastruktur werde ein Großteil des Geldes verwendet. Anschließend könne auf diese Daten zugegriffen und sie weitergegeben werden. Den geschilderten Assistenten könne man auch für Radfahrerende nutzbar machen.

Ratsfrau Jeschke fragte nach, inwieweit angedacht sei, die Daten der App-Nutzer*innen ebenfalls zu Steuerungszwecken zu verwenden, beispielsweise bei Menschenansammlungen vor dem Stadion.

Herr Bode erläuterte, dass eine solche Fußgängererfassung zurzeit nicht möglich sei.

Ratsherr Engelke bat um Auskunft, ob für alle Förderanträge inzwischen Förderbescheide vorliegen.

Herr Bode bestätigte, dass bereits alle drei Förderscheide erteilt worden seien.



12. Anfragen und Mitteilungen


Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass seiner Kenntnis nach die Feuerwehr regelmäßig öffentliche Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes überprüfe und fragte im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Studieninstituts, ob es bereits im Vorfeld Hinweise gegeben habe.

Stadtbaurat Bodenmann antwortete, dass es vorher keine Hinweise gegeben habe. Die Bauaufsicht kontrolliere jedoch nicht eigeninitiativ die bauordnungsrechtliche Richtigkeit einzelner Gebäude. Es gebe wiederkehrende Prüfungen, wie zum Beispiel die Brandverhütungsschauen bei großen Versammlungsstätten. Eine solche habe bei diesem Gebäude am 28.11.2018 turnusmäßig stattgefunden. Diese habe die zwei Tage vorher eingegangene Meldung über eine ungenehmigte Nutzung sowie das Fehlen eines zweiten Rettungsweges im Wesentlichen bestätigt. Nach Analyse der beiden Aussagen sei die Stilllegung für diesen Gebäudeteil verfügt worden.

Ratsherr Wruck teilte mit, dass auf der Kreuzung Kugelfangtrift/Bahnstrift eine Bedarfsampel ausgefallen sei und bat um Überprüfung. Herr Bode sagte eine Überprüfung und Abhilfe zu.

Beigeordneter Machentanz bat um Auskunft, ob das Ziel für die Schaffung von Baurecht für 1.000 neue Wohnungen sowie 250 öffentlich geförderten Wohnungen im Jahr 2018 erreicht worden sei.

Stadtbaurat Bodenmann antwortete, dass die Verwaltung den jährlichen Bericht für die Sitzung am 19.12.2018 vorbereite.

Ratsherr Engelke merkte zur Drucksache Radschnellweg Lehrte an, dass die Installation einer Zählanlage für 40.000 € geplant sei und meinte, dass es seiner Meinung nach sinnvoller sei, diese Mittel für die Radwegesanierung zu verwenden.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass es wichtig sei, die Radfahrenden an verschiedenen Stellen in der Stadt zu zählen, um die Entwicklung im Bereich dieser Verkehrsteilnehmenden feststellen zu können.

Ratsherr Engelke stellte fest, dass an einigen Verkehrsinseln weiße LED-Leuchten eingebaut worden seien und fragte, ob dies jetzt Standard seien oder lediglich getestet werden.

Herr Bode antwortete, dass aktuell nur getestet werde, wie sich diese solarbetriebenen LED-Leuchten bewähren, da sie kostspielig seien.

Ratsherr Dr. Gardemin fragte, ob die Aktion der Weihnachtsampeln am Weihnachtsmarkt eine einmalige Aktion sei oder wo man so etwas beantragen könne.

Herr Bode antwortete, dass dies eine einmalige Aktion war.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Dr. Gardemin schloss die Sitzung um 17.40 Uhr.




Bodemann Ganschow
Stadtbaurat Schriftführer