Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 03.12.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.11.2018)
Protokoll (erschienen am 31.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 13.12.2018

PROTOKOLL

24. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 3. Dezember 2018, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.10 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU) 14.00 - 15.45 Uhr
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD) 14.00 - 15.05 Uhr
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD) 14.00 - 15.30 Uhr
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) 14.00 - 16.05 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Herr Dirscherl)
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
(Herr Kratzke) (SPD)
Herr Kruse (parteilos) 14.00 - 15.50 Uhr
Herr Mittelstädt
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.10 - 15.45 Uhr

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Schlesier (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr de Haan (Fachbereich Gebäudemanagement)
Frau Bantle (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Tiemann (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Kaminski (Fachbereich Tiefbau)
Herr Aßmann (Fachbereich Tiefbau)
Frau Wildermann (Dezernat V / LA21)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Koebe (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Czorny (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Konerding (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schäfer (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Steinbüchel (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 12.11.2018

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Kalkulation der Benutzungsgebühren 2019/2020 für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2242/2018 mit 2 Anlagen)

3.2. Familienzentrum Allerweg
Entwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Mimmi-Fullrott-Gang
(Drucks. Nr. 1619/2018 mit 1 Anlage)

3.2.1. Ergänzungsantrag der Verwaltung zum Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer gemäß §12 GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 1619/2018 „Familienzentrum Allerweg, Entwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Mimmi-Fullrott-Gang“
(Drucks. Nr. 1619/2018 E1 mit 1 Anlage)

3.3. Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)

3.3.1. Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 E1 mit 2 Anlagen)

3.3.2. Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1856/2018: Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 2627/2018)

3.4. Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten
(Drucks. Nr. 2513/2018 mit 1 Anlage)

3.5. Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 – 2018
- 7. Sachstandsbericht -
(Informationsdrucks. Nr. 2653/2018 mit 1 Anlage)

3.6. Evaluation 2017 zur "Sozial nachhaltigen Beschaffung" der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2468/2018 mit 1 Anlage)

3.7. Sachstand zur Drucksache 3158/2017
Saubere Luft für Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2855/2018 mit 1 Anlage)

3.8. Vergabe der Konzession für
die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 2808/2018)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2638/2018 mit 3 Anlagen)

6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2488/2018 mit 3 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2522/2018 mit 4 Anlagen)

6.4. Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2639/2018 mit 4 Anlagen)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

10. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -

Der Vorsitzende Ratsherr Bindert eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 2. wurde vertagt.



· Zu TOP 3.1. wurde ein Vortrag der Verwaltung angekündigt.

· TOP 3.4. (DS Nr. 2513/2018) wurde auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen.

· TOP 4.1. (DS Nr. 2677/2018) wurde auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung des Protokolls über die 23. Sitzung am 12.11.2018

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Kalkulation der Benutzungsgebühren 2019/2020 für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2242/2018 mit 2 Anlagen)
Frau Koebe stellte die Drucksache anhand eines Vortrags vor (siehe Anlage Nr. 1 - Sachstandsbericht zum Ratsantrag Drs. Nr. 3157/2017).

Ratsherr Engelke bat um Erläuterung des Punktes "Nicht aus Gebühren zu deckende Plankostenanteile" in der Anlage Nr. 2 zur Drucksache.

Frau Koebe gab dazu an, dass die Stadt zur Zahlung eines Zuschusses aus dem allgemeinen Haushalt bereit sei. Dieser werde gleich im Vorfeld aus der Berechnung der zu erwirtschaftenden Gebühren abgezogen.

Ratsherr Engelke fragte, ob man hier von einer rechtlich korrekten Berechnung ausgehen könne, da Gebühren eigentlich so berechnet und kalkuliert werden müssten, dass das Ergebnis ungefähr bei plus/minus Null läge. Er fragte, ob die Gebühr durch den allgemeinen Haushalt finanziert werde.

Frau Koebe bestätigte, dass die Drucksache aus diesem Grund zum Beschluss vorliege. Die Gebühren würden in der Tat so kalkuliert, dass sie nicht kostendeckend seien, sondern ein Zuschussbedarf in Höhe von 7,3 Millionen Euro entstünde. Dieser werde aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass dieses Verfahren zulässig sei, obwohl man sich damit im Rahmen des Gebührenhaushalts bewege. Es betreffe das im Vortrag angesprochene Thema "Grünwert". Mit den Friedhofsflächen stelle die Stadt - über die reinen Bestattungsflächen hinausgehend - auch einen Teil dieser Flächen der Allgemeinheit bzw. der Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung. Dies dürfe jedoch nicht über die Friedhofsgebühren finanziert werden, aber aus dem städtischen Haushalt. Das sei mit dem Begriff "Grünwert" gemeint.

Ratsherr Engelke gab an, dass die Gebühren Hannovers in Norddeutschland bisher mit am teuersten gewesen seien. Daher habe er sich über den Satz
"Dieser Zuschuss wird u.a. berücksichtigt, um die Höhe der städtischen Friedhofsgebühren im vergleichbaren Niveau der Umlandgemeinden zu halten und somit zu verhindern, dass Angehörige aus Kostengründen auf Friedhöfe der Umlandgemeinden ausweichen, anstatt einen städtischen Friedhof zu nutzen" in der Anlage Nr. 1 der Drucksache gefreut.
Allerdings sei diese Darstellung etwas geschönt, denn wenn man die erwähnten 7,3 Millionen Euro ebenfalls umlegen bzw. einberechnen würde, wäre man doch wieder am teuersten.

Frau Koebe erklärte, dass bisher keine Überprüfung dahingehend erfolgt sei, ob die Umlandgemeinden ohne Zuschüsse aus deren allgemeinem Haushalt auskämen. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte Ratsherr Engelke mit seiner Vermutung Recht.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte zum Thema Friedhofsgebühren, dass ein Vergleich zwischen Gemeinden und deren Gebühren einem Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen ähnele. Es müsse immer erst geprüft werden, welche Leistungsbestandteile im jeweiligen Preis enthalten seien, was sehr unterschiedlich ausfalle. Wenn man die Gebühren der Gemeinden bspw. nach den darin enthaltenen Leistungen vergleiche statt nur nach der Höhe, käme ein ganz anderes Ergebnis heraus.
So läge bspw. die Gebühr für ein Erdwahlgrab in Langenhagen unter der Gebühr in Hannover, jedoch seien in der hannoverschen Gebühr im Vergleich mehr Leistungen enthalten. Rechne man die Kosten für diese Leistungen auf die Gebühr in Langenhagen dazu, lägen die Kosten dort deutlich über denen in Hannover.

Ratsherr Oppelt kam auf die vergangenen Gebührenerhöhungen durch die Stadt Hannover zu sprechen. Die CDU begrüße, dass es aktuell zu keiner Erhöhung kommen werde, daher werde man der Drucksache zustimmen.
Die CDU halte, im Gegensatz zur FDP, den Zuschuss aus dem allgemeinen Haushalt für angemessen und sei nicht der Meinung, dass die Gebühren weiter steigen sollten. Es sei ausreichend dargestellt worden, dass der Gebührenzahler nicht für den sogenannten Grünwert belastet werden sollte.
Er wolle nochmals die Fragestellung zur Bearbeitungszeit der Verwaltung für die Bewilligung von Grabmalanträgen ansprechen. Es habe dazu Beschwerden seitens der Bürger*innen sowie der zuständigen Steinmetzbetriebe gegeben. Auch hier sei für Hannover eine 2 - 4- fache Bearbeitungsdauer im Vergleich zu anderen Kommunen festgestellt worden sei. Er fragte, ob dieses Problem inzwischen beseitigt worden sei oder ob die Verwaltung noch daran arbeite.

Frau Koebe wies darauf hin, dass die Bearbeitung der Grabmalanträge, die vollständig und damit prüfbar eingereicht worden seien, inzwischen auf dem neuesten Stand sei. In der Vergangenheit habe es leider erhebliche, personelle Engpässe durch Langzeiterkrankungen innerhalb der Verwaltung gegeben. Aufgrund dessen habe man diese entstandenen Lücken "stopfen" und Arbeit umschichten müssen. Einzelne Mitarbeiter*innen hätten dadurch, zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben, noch weitere übernehmen müssen. Dies sei leider nicht ohne eine entsprechende Verlängerung der Bearbeitungszeiten zu bewältigen. Man arbeite derzeit an personellen Lösungen, um trotz der Langzeiterkrankungen weiterhin in der Bearbeitung auf dem Laufenden bleiben zu können.

Ratsherr Oppelt fragte, ob die Verwaltung sich bei der Bearbeitungszeit bereits wieder der Wochenfrist angenähert habe. Weiterhin fragte er, welche organisatorischen Maßnahmen genau getroffen würden, um die Vertretungen zu regeln. Es sei eine Frage der Pietät, dass die Bearbeitungszeit für Anträge nicht wochenlang betrage.

Frau Koebe erwiderte, dass bislang keine "klassische" Frist für die Bearbeitungszeiten existiere, die irgendwo schriftlich festgehalten worden sei. Während der Engpässe habe die Bearbeitungsdauer länger als eine Woche gebraucht, inzwischen liege sie aber wieder bei ca. einer Woche. Es müsse bei krankheitsbedingten Ausfällen stets geprüft werden, wie diese Vakanzen nachbesetzt werden könnten.
Hier rede man also nicht von einer Aufstockung von Stellen. Letztere würde im Rahmen des Organisationsprozesses überprüft. Dort stelle man fest, ob und wie eine Personalbemessung im Sinne von zusätzlichem Personal oder ähnlichem erforderlich sei.

Ratsherr Oppelt fragte nach, ob er richtig verstanden habe, dass die Bearbeitungszeit der Anträge bei krankheitsbedingten Vakanzen weiterhin bei 3 - 4 Wochen bliebe.

Frau Koebe erläuterte, dass zurzeit die Arbeit umgeschichtet werde. So würden die nicht vordergründigen Arbeiten zunächst in der Bearbeitungsdauer nach hinten verschoben, während man die absolut notwendigen vorziehe. Sicherlich würde die Bearbeitung der liegen gebliebenen Arbeiten zwar später ebenfalls erforderlich werden, dennoch sei man durch dieses System derzeit mit den Bearbeitungszeiten der dringend erforderlichen Arbeiten wieder auf dem Laufenden. So könnten die hereinkommenden Anträge in einer angemessenen Frist bearbeitet werden.
Seitens der Stadt gebe es ihres Wissens ein Qualitätsversprechen darüber, dass Beschwerdeschreiben von Bürger*innen an die Stadt von dieser innerhalb von 14 Tagen beantwortet würden. Daran orientiere man sich auch mit den Grabmalanträgen. Eine Lösung für das Grundproblem müsse jedoch noch bearbeitet werden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette sprach an, dass diese Grundproblematik allgemein bestehe. Wenn eine Position bzw. Funktion mit nur einer Person besetzt werden könne und diese dann auf unbestimmte Zeit erkranke, stehe die Verwaltung vor der Herausforderung, die Aufgaben dieser Person mit dem vorhandenen Personal abdecken zu müssen. Dies bedeute natürlich, dass an anderer Stelle Arbeit liegenblieben müsse, denn es sei grundsätzlich schwierig, für mehrere Wochen eine Vertretung zu bekommen.
Dies sei ein personalwirtschaftliches Problem, dass an dieser Stelle offensichtlich geworden sei, aber immer wieder auftauche. Besonders eklatant falle es auf, wenn eine bestimmte Funktion mit nur einer Person besetzt und keine Vertretungsperson dafür vorhanden sei.
Die Problematik stelle ein Thema für den Personal- und Organisationsausschuss dar. Dort könne diskutiert werden, wie mit der Fragestellung dazu umgegangen werden solle, dass eine allgemeine Regelung für das Auffangen der nötigen Arbeiten in Krankheitsfällen fehle.
Wenn man, wie im vorliegenden Fall, auf besonders niedrige Gebühren achte, bedeute dies jedoch auch, dass man in diesem Bereich nur insoweit besetzte Funktionen habe, wie man dort dringend Personal benötige. Damit seien dann an dieser Stelle auch keine entsprechenden Redundanzen vorhanden, so dass es im Krankheitsfall zwangsläufig zu Verzögerungen komme.

Ratsherr Oppelt gab an, dass er den von Frau Koebe aufgestellten Zusammenhang zwischen Grabmalanträgen und Beschwerdefristen etwas fragwürdig finde, da es sich hier um Anträge und nicht um Beschwerden handeln würde. Er bat um konkrete Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Grabmalanträge und zu den Strategien der Stadt im Hinblick auf die Vermeidung von Bearbeitungsengpässen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass Frau Koebe bereits eine Bearbeitungszeit von unter 2 Wochen für die Anträge angegeben habe.
Was die Krankheitsfälle angehe, bestehe die Herausforderung, diese innerhalb der Verwaltung durch das vorhandene Personal aufzufangen. Dafür müsse man gerade im Friedhofsbereich Prioritäten setzen, wie bspw. für zeitnahe Beisetzungen.
Im Fall der Grabmalanträge bestünde seitens der Steinmetze das Interesse, solche Anträge möglichst schnell zu bekommen, weil jeweils bestimmt werden müsse, welche Art von Grabstein aufgestellt werden dürfe. Die in der Friedhofssatzung enthaltenen Vorschriften zur Aufstellung von Grabsteinen seien je Friedhof und dessen Abteilungen sehr differenziert. Um die entsprechenden Anträge bearbeiten zu können, bedürfe es daher erfahrener Mitarbeiter*innen oder einer umfassenden Einarbeitung in die Thematik. Daher sei die Vertretung entsprechend erschwert. Der Wunsch nach einer schnellen Bearbeitung sei verständlich und die Kolleg*innen der Friedhofsverwaltung seien sehr bemüht, gute Lösungen zu finden. Da die Bearbeitungszeit derzeit unter 2 Wochen liege, sei man in dieser Hinsicht aber auf einem guten Weg.

Ratsherr Kreisz gab an, dass die Konstanthaltung der Gebühren erfreulich sei, auch wenn man sich als Zugabe noch die Einbringung von mehr Wettbewerbsfähigkeit gewünscht habe. Positiv seien die stattfindenden Organisationsprozesse innerhalb der Verwaltung, um die langen Wartezeiten bei den Anträgen verringern zu können. Hierzu habe die Verwaltung bereits ausführlich Stellung genommen. Daher bedanke er sich bei den städtischen Mitarbeiter*innen für ihre Bemühungen und den guten Job. Die Drucksache sei ausgewogen und sinnvoll, weshalb seine Fraktion dieser zustimmen werde.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass man für die Friedhofsanlagen innerhalb der letzten Jahre deutliche Verbesserungen erreicht habe. Zu nennen seien hier z. B. Kindergräber, sargfreie Bestattungen für muslimische Mitbürger*innen oder die Aufwertung von Flächen zur allgemeinen Nutzung. So würden die Friedhofsflächen inzwischen nicht nur als Bestattungsort genutzt, sondern auch als Aufenthaltsflächen. Auch den ökologischen Wert durch die vielfältigen Bepflanzungen dürfe man nicht unterschätzen. Die Verteilung der Gebühren und die Finanzierung der Nutzungsflächen aus dem allgemeinen Haushalt bewerte er als ausgesprochen gut.

Ratsherr Engelke bemerkte zum Redebeitrag von Ratsherrn Oppelt, dass dieser ihm Worte in den Mund gelegt habe, die er so nicht gesagt hätte. Er habe lediglich Zahlen hinterfragt. Ansonsten könne er sich der Aussage von Ratsherrn Drenske dazu anschließen, dass die städtischen Friedhöfe als sehr gut gepflegte Parkanlagen zu betrachten seien.
Er fragte, ob die Verwaltung tatsächlich für jede Grabstelle prüfen müsse, ob ein bestimmter, evtl. vom Steinmetz vorgeschlagener Grabstein dort hingesetzt werden dürfe oder nicht.

Frau Koebe erklärte, dass spezifisch für die einzelnen Friedhöfe die sogenannten Grabmalvorschriften gültig seien. Diese trügen dem Gedanken Rechnung, dass die Friedhöfe historisch gewachsen seien. So seien die Gestaltungen je nach Abteilung und Epoche der Entstehung unterschiedlich. Diesem Denkmalschutzgedanken lägen die Vorschriften zu bestimmten Größen und Abmessungen für die Grabsteine zugrunde.
Dazu käme noch die ebenfalls zu beachtende Verkehrssicherungspflicht, aufgrund derer die Steinmetze jeweils zur einer schriftlichen Erklärung über die Art der Verdübelung und Fundamentierung der Grabsteine verpflichtet seien. Diese beiden Aspekte - Denkmalschutz und Verkehrssicherungspflicht - bildeten die Gründe für die Notwendigkeit von Anträgen für Grabmale.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob es für bestimmte Abteilungen der Friedhöfe bereits feste Gestaltungsvorschriften inklusive der dort gestatteten Grabmale gebe. Dies könne es den Steinmetzen erleichtern, die Arten der erlaubten Grabsteine für ein Grab schneller einzugrenzen, was auch das ganze Verfahren beschleunigen würde.

Frau Koebe bestätigte, dass es einen Katalog mit Grabmalvorschriften gebe, dieser müsse allerdings sehr differenziert betrachtet werden. Die bspw. auch stadt- oder regionsweit arbeitenden Steinmetzbetriebe müssten die jeweiligen Gestaltungsvorschriften der einzelnen Friedhöfe bei der Stadt abfragen, um den Antrag stellen zu können.

Ratsherr Semper merkte an, dass er nicht verstehen könne, warum es der Verwaltung in so vielen Bereichen Probleme bereite, für klare Vertretungsregelungen zu sorgen. Bei einer Verwaltung mit 8.000 Mitarbeiter*innen müsse dies doch möglich sein, immerhin schaffe es auch jedes kleine Wirtschaftsunternehmen.

Herr Deitermann erläuterte dazu, dass es innerhalb der Verwaltung bereits saubere Strukturen und Vertretungsregelungen gebe. Nicht mehr vorhanden seien allerdings Redundanzen, wie die Dezernentin bereits angesprochen habe. Weiterhin gebe es zum Teil erhebliche Unterschiede in der Zeitdauer der Krankheitsfälle. Nicht für alle Fälle könne man entsprechend Vorsorge treffen, vor allem nicht, wenn auch die Vertreter*innen zusätzlich durch Krankheit etc. ausfielen. Dies werde in der Privatwirtschaft nicht anders aussehen.

Ratsherr Hirche gab zu bedenken, dass es auch "nach unten hin" ausstrahle, wenn die Führungsspitze der Verwaltung im Rathaus überwiegend mit sich selbst beschäftigt sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette äußerte dazu, dass alle Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün sowie des Friedhofsbereichs ordnungsgemäß und sorgfältig ihrer Arbeit nachkämen, unabhängig von den Vorgängen im Ratshaus.

Ratsherr Hirche korrigierte, dass er nicht die Mitarbeiter*innen der normalen Verwaltung gemeint habe, sondern den Oberbürgermeister und die Dezernent*innen.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

3.2. Familienzentrum Allerweg
Entwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Mimmi-Fullrott-Gang
(Drucks. Nr. 1619/2018 mit 1 Anlage)

Einstimmig
3.2.1. Ergänzungsantrag der Verwaltung zum Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer gemäß §12 GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 1619/2018 „Familienzentrum Allerweg, Entwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Mimmi-Fullrott-Gang“
(Drucks. Nr. 1619/2018 E1 mit 1 Anlage)

Einstimmig

3.3. Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)
Ratsherr Drenske begrüßte den geplanten Ausbau der Strecke, der es vielen Radfahrer*innen ermöglichen werde, sicherer und schneller beide Kommunen zu erreichen. Dies sei zudem angesichts der vielen Berufspendler wichtig für die Verkehrswende. Er hoffe darauf, dass auch das Land die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen und die Stadt Lehrte ihren Beitrag dazu leisten werde, indem sie den Weg auf ihrer Seite fertig ausbaue.

Bezirksbürgermeister Dickneite berichtete, dass die Drucksache in seinem Stadtbezirksrat sehr intensiv diskutiert worden sei. Es bestünde das Problem, dass es an Teilen der Strecke noch starke Verengungen gebe. Dafür müsse man noch eine Lösung finden, vor allem, wenn man das Ganze als Schnellstraße für Radfahrer*innen ausbauen wolle.
Die Strecke würde auch von vielen Fußgänger*innen sehr intensiv genutzt, u. a. von einer Alteneinrichtung. Bei einem Ausbau der Strecke, der wahrscheinlich eine noch stärkere Nutzung nach sich ziehe, befürchte man Konflikte zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Diese gebe es auch jetzt schon.
Bei der Verlängerung des Eisteichwegs, kurz vor der Kreuzung der beiden Bahnbrücken, bestehe bspw. eine extrem enge Stelle.
Für einen Ausbau dieser Teilstrecke wäre allerdings die Entfernung von Teilen der dort vorhandenen Grünflächen bzw. Vegetation nötig.
Daher gebe der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten die dringende Empfehlung, die vorhandenen Engpässe der Strecke eingehend zu prüfen und zu überlegen, ob dort Verbreiterungen möglich seien. Wünschenswert wäre auch eine sichtbare Trennung von Fuß- und Radweg.

Ratsherr Oppelt bestätigte, dass die CDU viele der Bedenken teile, die Bezirksbürgermeister Dickneite vorgetragen habe. Insgesamt mute das ganze Projekt wie ein Schildbürgerstreich der Stadtführung an. Dass man allen Ernstes über einen Fahrradschnellweg nach Lehrte - allerdings ohne die Beteiligung von Lehrte - beschließen wolle, sei ziemlich absurd. Die Stadt Lehrte habe nicht die Absicht, sich an diesem Schnellweg zu beteiligen. Damit werde der Weg dann irgendwo im Nirgendwo enden. Offensichtlich habe sich die Stadtführung Hannovers mit der von Lehrte gar nicht abgestimmt. Statt bis zum bitteren Ende daran festzuhalten, nur um der Ampelkoalition ein ideologisches Leuchtturmprojekt zu ermöglichen, hätte die Stadt das Ganze rechtzeitig stoppen müssen.
Stattdessen hielte es die CDU für wesentlich sinnvoller, in den bereits bestehenden Radverkehr in der Stadt zu investieren. Hannover rühme sich zwar immer seiner Fahrradfreundlichkeit, jedoch seien die Radwege der Stadt in einem sehr schlechten Zustand. Die CDU habe bereits entsprechende Haushaltsanträge eingebracht, um dem entgegenzuwirken. Im Rat bestünde noch die Möglichkeit, diesen zuzustimmen.

Ratsherr Kreisz wies darauf hin, dass Ratsherr Oppelt alles, was er nicht möge oder ablehne, als Ideologie bezeichne. Das Wort habe allerdings die Bedeutung im Sinne von "Idee". Man habe also eine Idee davon, was man umsetzen und wie man die Stadt verbessern wolle. Der vorgeschlagene Fahrradschnellweg liege zu 75 % auf dem Gebiet der LH Hannover. Auch wenn Lehrte noch nicht gleich mitziehen werde, so würde doch der Schnellweg etliche Stadtteile Hannovers miteinander verbinden und damit per Fahrrad besser, sicherer und schneller erreichbar machen.
Den Hinweisen von Bezirksbürgermeister Dickneite sei seitens der Verwaltung mit der Ergänzungsdrucksache gefolgt und Rechnung getragen worden. Auch die Ampel habe dazu einen Zusatzantrag eingebracht. Ansonsten freue man sich über den Ausbau der Strecke sowie über viele weitere Einzelmaßnahmen, mit denen die Stadt Hannover den Radverkehr voran bringe.

Herr Keller wies darauf hin, dass bei der Behandlung der Drucksache im Eilenriedebeirat die Frage aufgekommen sei, wann der landschaftspflegerische Begleitplan zur Drucksache kommen werde. Eigentlich sei dessen Erscheinen zum Bauplan für September 2018 angekündigt worden. In den Bauabschnitten 45 und 46, genau dort, wo die Strecke geplant sei, gebe es nämlich ein erhöhtes Aufkommen an Amphibien und Reptilien.

Herr Kaminski antwortete, dass der Begleitplan noch in der Erstellung sei. Ihm sei das Aufkommen an Amphibien in den erwähnten Streckenabschnitten bekannt. Es müsse eine Lösung für den Umgang damit gefunden werden. Die Abstimmungen dazu mit der Unteren Naturschutzbehörde liefen derzeit noch. Der Begleitplan könne nach Abschluss aller Gespräche vorgelegt werden.
Ratsherr Engelke gab an, dass er die Fahrradpolitik der CDU nicht nachvollziehen könne. Einerseits kämen von ihr Vorschläge für eine fahrradfreundliche Stadt, andererseits würden aber im AUG viele mögliche oder beantragte Maßnahmen als zu teuer oder undurchführbar abgelehnt.
Sicherlich würden im Vergleich zu den Radwegen in der Stadt nicht viele Menschen auf dem Radweg nach Lehrte fahren, allerdings wäre die mögliche Verbindung vieler Stadtteile in Hannover durch die geplante Strecke sehr vorteilhaft.
In der Drucksache habe man auch die Anträge aus dem Stadtbezirksrat Mitte behandelt. Dort werde so u. a. eine Zählstelle für die Strecke vorgeschlagen, an anderer Stelle werde zudem das Vorhandensein einer solchen angegeben.
An der Langen Laube oder am Maschsee wolle man eine Zähltafel für die Radfahrer*innen aufstellen. Dies fände er als Idee gut, die Kosten von 40.000 Euro dafür könne er jedoch nicht gutheißen. Aus seiner Sicht bringe diese Maßnahme keinen Mehrwert. Die Verwaltung solle besser prüfen, ob sie dieses Geld nicht für sinnvollere Maßnahmen ausgeben könne.
Dass die Kleefelder Straße weiterhin ein Problemfall bleiben werde, sei bekannt. Er sei froh darüber, dass eine dortige Planung von Parkplätzen zwischen den Bäumen wieder vom Tisch sei, hoffe aber auf eine alternative Lösungsfindung. Die Anwohner*innen dieser Straße müssten mit ihren Autos meist rückwärts aus ihren Garagen herausfahren. Dies bringe die dort passierenden Radfahrer*innen in Gefahr, da die Sicht auf die Straße nicht ausreichend sei.
Vielleicht bekomme man aber irgendwann mithilfe von Zuschüssen sogar eine Brücke. Alles in allem gehe die Drucksache in die richtige Richtung und stelle einen ersten Schritt dar, dem weitere folgen würden.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass die Strecke nach Lehrte nicht im "Nichts" enden würde, sondern bereits bestehe, wenn auch in einem anderen Ausbaustadium. So könne man durchaus beide Städte über diese Strecke erreichen. Die beabsichtigte Änderung sei eine deutliche Aufwertung von 2/3 der Strecke. Dies lehne die CDU ab, worin man den Unterschied in den "Ideologien" der Parteien erkennen könne.
Die Ampelkoalition stehe für eine Verbesserung und Förderung der Radverkehrssituation, während die CDU dies eher ablehne und stattdessen auf die weitere Produktion bzw. den Einsatz von PKW setze. Wenn die Diskussion ehrlicher geführt würde, müsste auch die CDU anerkennen, dass eine Aufwertung von 2/3 des Weges eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr darstelle.
Sicherlich hoffe man auch darauf, dass die Stadt Lehrte den ihr zugehörigen Streckenabschnitt ebenfalls irgendwann entsprechend ausbauen werde, jedoch sei die bisherige Verweigerung Lehrtes kein Grund zur Aufgabe. Die Grüne Partei werde weiter für die Verbesserung des Radverkehrs kämpfen.

Bezirksbürgermeister Dickneite gab an, dass der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten die Strecke nicht grundsätzlich als Schnellweg abgelehnt habe. Im Gegenteil freue man sich darauf, dass ein Teil des Weges nach dem Ausbau wieder in einem gut nutzbaren Zustand sein werde. Bisher habe man dafür immer kämpfen müssen. Dem Stadtbezirksrat sei jedoch auch daran gelegen, die Strecke für Fußgänger*innen und gehbehinderte Menschen wie z. B. Rollstuhlfahrer*innen ebenfalls gut nutzbar zu machen, vor allem den Stellen, wo sich der Weg stark verenge.
Ratsherr Oppelt erklärte der Ampelkoalition, dass diese die Radfahrer*innen darauf hinweisen müsse, dass man Geld für eine Strecke nach Lehrte investieren wolle. Ebenfalls darüber, dass diese Strecke gar nicht nach Lehrte führe und dass die Ampel zudem kein Geld in die Sanierung der Radwege in der Stadt investieren wolle. Bisher sei offensichtlich noch nicht verstanden worden, dass der CDU sehr viel daran liege, etwas für Radfahrer*innen zu tun, was vor allem die Pflege der innerstädtischen Radwege betreffe. Dies ziehe man ideologischen Projekten tatsächlich vor.

Ratsherr Drenske schlug vor, dass man das eine tun und das andere nicht lassen solle. Zusätzlich zum bereits vorhandenen Ausbau der Radverkehrs-Infrastruktur durch die Verwaltung habe man zusätzliche Mittel für die weitere Sanierung eingestellt und zur Verfügung gestellt. Es gebe durchaus bereits einen Radweg nach Lehrte, diesen werde es auch weiterhin geben, zukünftig sogar in verbesserter Form. Gegen diesen Ausbau zu stimmen, zeige nicht, dass die CDU der bessere Unterstützer des Radverkehrs sei.

Ratsherr Hirche gab an, dass seine Fraktion der Drucksache zustimmen werde, auch wenn man bei einigen Punkten noch Bedenken habe. Zu erwähnen sei hier vor allem der von Bezirksbürgermeister Dickneite angesprochene und nötige Ausbau der vorhandenen Engstellen der Strecke und ähnliches. Jeder gebaute Radweg sei jedoch besser als ein nicht gebauter. Allerdings müsse er der CDU darin Recht geben, dass die innerstädtischen Radwege ebenfalls nötige Pflege und Sanierungen erhalten müssten.
8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.3.1. Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 E1 mit 2 Anlagen)

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

3.3.2. Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1856/2018: Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 2627/2018)

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.4. Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten
(Drucks. Nr. 2513/2018 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

3.5. Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 – 2018
- 7. Sachstandsbericht -
(Informationsdrucksache Nr. 2653/2018 mit 1 Anlage)
Ratsherr Wolf gab an, dass private Grundstückseigentümer*innen, gemäß der vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien, Zuschüsse für eine Detailuntersuchung altlastenverdächtiger Flächen und ebenso für die Planung und Durchführung von Altlastensanierungen beantragen könnten. Unter Punkt 5 der Drucksache sei jedoch angegeben, dass während des gesamten Projektzeitraums keine Anträge von privaten Grundstückseigentümer*innen gestellt worden seien. Er fragte die Verwaltung, ob diese eine Erklärung dafür habe.

Frau Czorny erläuterte, dass das Altlastenprogramm überwiegend aufgrund der Altlasten auf den ehemaligen Grundstücken von Riedel de Haen aufgelegt worden sei. Viele der heutigen Grundstückseigentümer*innen wären dann allerdings vor Jahren durch die Region Hannover zu Altlastensanierungen herangezogen worden. Um die Grundstückseigentümer*innen bei entsprechenden und zukünftigen Fällen zu unterstützen, sei das Altlastenprogramm erstellt worden. Allerdings seien nach dessen Erstellung bis laufend keine weiteren Fälle mehr eingetreten.
Behandelt

3.6. Evaluation 2017 zur "Sozial nachhaltigen Beschaffung" der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2468/2018 mit 1 Anlage)
Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass in der Drucksache zwar viele Produkte zur nachhaltigen Beschaffung genannt seien, allerdings bedeute eine faire Beschaffung nicht immer auch, dass es sich um ökologisch einwandfreie Produkte handele. Er fragte, inwieweit die Schadstofffreiheit in den Warenbezug einbezogen werde.
Weiterhin könne man in der Drucksache lesen, dass einige Organisationseinheiten der Verwaltung auf die Verwendung fair gehandelter Getränke verzichten würden, weil diese zu teuer seien. Er fragte, welche Steuerungs- und Handlungsmaßnahmen die Verwaltung hier vorsehe.
In der Drucksache werde auch Wert auf den Bezug regionaler Waren gelegt. Dazu fragte er, inwieweit hierzu eine Einflussnahme auf die Kantinen von Schulen und Kitas vorhanden sei. Konkrete Aussagen dazu habe er in der Anlage zur Drucksache nicht finden können.

Frau Wildermann erläuterte zur Verpflegung in Schul- und Kitakantinen, dass man in Zusammenarbeit mit vielen Vereinen sehr lange die Schulen zu gesunder und ökologischer Ernährung beraten habe. Seit der Umstellung auf Ganztagsschulen mit Ausgabeküchen sei jedoch die bisherige Beratung leider nicht mehr "wirkmächtig".
In der vorhandenen Evaluation seien die Schulen tatsächlich nicht enthalten, dies sei aber für die nächste Evaluation geplant, weil es ein spezielles Thema sei. Weiterhin wolle man auch die Themen Recyclingpapier, Sportbereiche und Ernährung nochmals behandeln. Die nächste der jährlich erfolgenden Sonderauswertungen werde sich mit dem Thema Maschinen befassen.
Bei der Ernährung habe der regionale und möglichst biologische Bezug immer den Vorrang vor dem fairen Bezug. Erst wenn dies nicht möglich sei, müsse man auf faire Waren übergehen.
Man habe sich vor allem die Produktproben nach der ILO-Kernarbeitsnorm angesehen. Dazu gehörten Textilien und bestimmte Nahrungsmittel, Getränke usw.
Laut ADA 10/44 müsse das Thema der sozialen Kriterien bereits ab Einordnung berücksichtigt werden. Die Waren, die man im Rathaus anbiete, könne das Agenda-Büro noch gut überwachen. Was allerdings in den einzelnen Fachbereichen angeboten oder eingekauft werde, sei weniger einsehbar. Man gehe nun nach und nach in alle Fachbereiche und deren Personalversammlungen, um das Thema und die vorhandenen Möglichkeiten anzusprechen. Man habe bis jetzt schon drei Fortbildungen zum Thema Textilien gemacht. Die Teilnahme durch Kolleg*innen aus den Beschaffungsbereichen sei steigend. Die spätere Erfassung zusammen mit der zentralen Beschaffung werde alles noch weiter erleichtern.

Ratsherr Drenske bedankte sich für die Drucksache und auch für die Ehrlichkeit, mit der die Stellen angesprochen würden, an denen es nicht einfach sei, fair und ökologisch zu beschaffen. Ihm sei es wichtig, zu ermitteln, was man durch das eigene Konsumverhalten erreichen und verändern könne. Daher befürworte er die Vorbildfunktion der Stadtverwaltung, die zudem als Multiplikator fungiere. Es müsse klar gemacht werden, wie sehr das Konsumverhalten einzelner Einfluss auf viele andere Menschen nehme. Daher bewerte er es als positiv, dass die Stadt sich um die Wahrung ökologischer und sozialer Standards bemühe.
Behandelt

3.7. Sachstand zur Drucksache 3158/2017
Saubere Luft für Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2855/2018 mit 1 Anlage)
Ratsherr Drenske bedankte sich für das Engagement der Verwaltung, die bereits Maßnahmen für den Luftreinhalteplan ergreife. Erfreulich sei auch, dass die Verwaltung hier schon seit vier Jahren tätig sei und die Maßnahmen weiter verstärke. Wenn Bundes- und Landeregierung nun dafür sorgen würden, die Autos sauberer werden zu lassen, hätte man eine ernsthafte Chance, die Grenzwerte einzuhalten und gerichtlich angeordnete Fahrverbote zu vermeiden.
Nicht so gut gelaufen sei bei der Stadt der Bau von Carsharing- Parkplätzen. Beantragt habe man 400 neue Parkplätze. Die Verwaltung habe stattdessen lediglich die Gesamtanzahl der vorhandenen Parkplätze auf 400 erhöht. Weiterhin weigere sich leider die Region Hannover, das preiswerte ÖPNV-Ticket einzuführen, was jedoch nötig sei, um den Menschen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel schmackhafter zu machen.

Ratsherr Oppelt gab an, dass die Verwaltung aus Sicht der CDU nicht darum bemüht sei, die Luft rein zu halten, sondern eher darin, die Bevölkerung zu verunsichern. Es werde immer wieder von der Blauen Plakette gesprochen, was nichts anderes als Fahrverbote für einen Großteil der Bevölkerung bzw. der Dieselfahrzeuge bedeute. Man wisse u. a. aus der Studie von Herrn Dudenhöffer, dass die Plakette gar nicht notwendig sei und die Werte in absehbarer Zeit eingehalten würden.
Fraglich sei weiter, wie in Hannover die Messstationen aufgestellt seien. Hierüber wünsche man sich eine deutliche Stellungnahme und ehrliche Berichte an die Bevölkerung. Laut Prüfung des Landesverkehrsministers hätte man die Stationen auch anders aufstellen können, denn nach der derzeitigen Art der Aufstellung würden Werte gemessen, die drohende Fahrverbote bedeuteten. Diese würden durch die nachfolgenden Umgehungsverkehre jedoch keine Verbesserung der Luftwerte erreichen. Sie seien damit nur kontraproduktiv.
Er weise nochmals auf den 16-Punkte-Plan der CDU hin, der noch aufgreifbar wäre. Auch solle die Stadt ehrgeiziger an das Thema Fördermittel herangehen. Laut Nachricht aus Berlin sollten die Bundesfördermittel um eine halbe Milliarde Euro aufgestockt werden, hier müsse die Verwaltung aktiver werden.
Wünschenswert wäre auch eine Darlegung der Stadt darüber, in welcher Höhe sie eine Beantragung von Landesfördermitteln beabsichtige. Dort gebe es ein 100 Millionen Euro schweres Förderprogramm für saubere Luft. Man erwarte vom Oberbürgermeister, sich mit dem Ministerpräsidenten ins Benehmen zu setzen und den Löwenanteil der Fördergelder nach Hannover zu holen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung zum Thema Blaue Plakette habe Stellung nehmen müssen, weil ihr die Beschäftigung mit diesem Thema laut politischem Antrag vorgegeben worden sei. Es sei bereits mehrfach dargelegt worden, dass die Blaue Plakette in dem Fall, dass Fahrverbote tatsächlich für die Einhaltung der Luftgrenzwerte erforderlich wären, das geeignetste Instrument sei, um eine entsprechende Steuerung der in die Stadt einfahrenden Fahrzeuge vornehmen zu können. Alle anderen Maßnahmen seien dafür viel zu grob. Auch der Deutsche Städtetag sowie alle deutschen Kommunen seien der gleichen Auffassung.
Die Messstation sei vom Gewerbeaufsichtsamt aufgestellt worden, welches eine Behörde des Niedersächsischen Umweltministeriums sei. Der Umweltminister derselben Behörde zweifle nun daran, ob der Messcontainer an der richtigen Stelle stehe. Dies müsse er allerdings in seiner eigenen Behörde klären. Die Stadt habe die Station weder aufgestellt, noch die Art oder den Ort der Aufstellung vorgeschrieben.

Die Stadt müsse Vorschläge dazu bringen, wie die Grenzwerte eingehalten werden könnten. Derzeit liege man trotz aller bisher durchgeführten Maßnahmen im Jahresdurchschnitt noch bei 43 µg, während der Grenzwert 40 µg betrage. Es gebe also noch Handlungsbedarf. Relevant dafür seien die Messwerte des Landes bzw. des Umweltministeriums, das der Stadt die Daten liefere, mit welchen diese arbeiten müsse. Für die richtige Erhebung der Daten sei somit das Umweltministerium zuständig. Bisher sei von dort auf Anfragen hin immer bestätigt worden, dass der Messcontainer richtig stehe. Darauf müsse man sich verlassen und andere Äußerungen könne man dazu nicht tätigen.
Es sei sehr kontraproduktiv, dass immer noch Fahrzeuge hergestellt würden, welche die Grenzwerte nicht einhalten könnten. Darin herrsche weithin Einigkeit. Der Oberbürgermeister von Mainz habe im Vorfeld des gerade stattgefundenen Dieselgipfels sehr deutlich ausgesagt, dass der oder die Verursacher der schlechten Luftwerte nicht die Städte seien, sondern die Automobilindustrie, die es nicht schaffe, die Autos so zu produzieren, wie es gesetzlich vorgeschrieben sei. Dieses müsse der Bund lösen. Dieses Problem sei kontraproduktiv, nicht das Verhalten der Stadt.

Zum Thema Fördermittel wies sie darauf hin, dass die Verwaltung in der letzten AUG- Sitzung die bereits gestellten Förderanträge vorgestellt habe. Dies könne gerne nochmals erfolgen.
Man freue sich über die Aufstockung der Fördermittel des Bundes um ca. 500 Millionen Euro, denn die bisherigen Mittel seien in einigen Bereichen bereits deutlich überzeichnet, vor allem bei der Förderung des ÖPNV aufgrund des Kaufs von E-Bussen. Man habe vor allem im Bereich Digitalisierung - wie bspw. der Optimierung der Ampelschaltungen - noch viele weitere Programme in petto, die man gerne beantragen würde.
Fördermittel des Landes gebe es bislang nicht. Die Verwaltung stehe dazu in ständigem Kontakt mit dem Land Niedersachsen. Erst vor ca. zwei Wochen habe man ein Gespräch mit dem Vertreter des Umweltministeriums darüber gehabt, welche Maßnahmen der Stadt in die Vorstellungen des Landes passen würden. Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen selbst stehe noch nicht.
Es gebe einen Kabinettsbeschluss darüber, dass bei einer Erwirtschaftung eines Überschusses im Haushalt 2018 des Landes dieser zur Förderung von Maßnahmen in den betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt werden solle. Man könne jetzt noch nicht ganz sicher absehen, ob es einen Überschuss geben werde, erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2018. Diese werde erst im Frühjahr oder Frühsommer des Jahres 2019 erfolgen. Erst dann könnten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit stehe man im Gespräch mit dem Land, um die Bitten der Stadt im Hinblick auf das Förderprogramm vorzutragen, so dass dieses für die Stadtverwaltung unbürokratisch und gut nutzbar sei. Selbstverständlich werde die Stadt jeden beantragbaren Euro auch beantragen.

Ratsherr Kreisz dankte für die ausführliche Stellungnahme durch die Dezernentin. Die Vorwürfe der CDU-Fraktion kämen geradezu gebetsmühlenartig jeden Monat erneut. Dabei wisse die CDU genau, dass sich der in Planung befindliche Luftqualitätsplan der LH Hannover derzeit immer noch im niedersächsischen Verkehrsministerium befinde. Er schlug der CDU vor, dort direkt beim Verkehrsminister Althusmann nachzufragen und um die nötige Genehmigung des Plans zu bitten. Auch könne man endlich von den Tischen der Automobilindustrie wegkommen und sich stattdessen um die Bedürfnisse der Bürger*innen kümmern. Das alles geschehe in der CDU und CSU offensichtlich nicht. Er sei kein Freund von großen Koalitionen, weil sich auf Landes- und Bundesebene zeige, dass dort nichts dabei herauskäme.
Weiterhin sei der 16-Punkte-Plan der CDU nicht mehr in der Schwebe, sondern bereits von der Ampel abgelehnt worden, weil man die darin vorgeschlagenen Maßnahmen nicht für zielführend gehalten habe.
Die Verwaltung hingegen habe zu den bereits beschlossenen Punkten eine Stellungnahme erarbeitet. Dafür sei es auch nicht progressiv, dass die Region Hannover mit ihrer großen Koalition nicht dafür sorge, dass Hannover einen attraktiveren ÖPNV bekomme.
Das alles frustriere ungemein, weil man von allen Ebenen mit dem Thema allein gelassen werde. Der CDU würde nichts besseres einfallen, als immer wieder mit dem Finger auf die Stadt zu zeigen, obwohl alle anderen Ebenen versagt hätten. Die Stadt fördere bereits den Fußgänger- und Radverkehr und den ÖPNV. Dies werde von der Ampelkoalition unterstützt, die glücklicherweise in der Mehrheit des Rates sei. Er sei froh über die vorliegende Informationsdrucksache, an der man weiterhin solidarisch und gemeinsam mit der Verwaltung arbeiten werde.

Ratsherr Drenske erläuterte zur Durchführung der Luftmessungen, dass es einen bestimmten Rahmen für die Messhöhe gebe. Es sei auch möglich, mehrere Meter hoch zu messen. Er wolle jedoch daran erinnern, dass man in der Regel die Luft in der Höhe der Brust einatme, also bei ca. 1,50 m. Die sei auch die aktuelle Messhöhe.
Bei einer Veränderung der Messhöhe würden sich zwar die Messergebnisse ändern, jedoch natürlich nicht der Schadstoffgehalt der Luft, die man weiterhin einatme. In größerer Höhe sei der Ausfall von Stickoxiden deutlich geringer. Es würden also durch einen Messtrick scheinbar bessere Werte ermittelt, wodurch man die Autos sauberer rechnen wolle, als sie tatsächlich seien. Für die Gesundheit der Menschen erreiche man damit aber nichts, sie müssten die gleiche Schadstoffmenge wie bisher weiterhin einatmen.
Er forderte die CDU auf, statt mit Forderungen nach anderen Messmethoden eher damit anzufangen, an echten Lösungen zu arbeiten, auf die Autoindustrie zuzugehen und dafür zu sorgen, dass man saubere Autos herstelle.

Ratsherr Oppelt bestätigte, dass die 16 Lösungsvorschläge der CDU von der Ampel abgelehnt worden seien, weil man sie dort für falsch halte. Jedoch habe die CDU ihrerseits nachgewiesen, dass einzelne Punkte aus dem Programm der Ampelkoalition eher dazu führen würden, dass der Verkehr behindert werde und noch mehr Autoverkehr entstehe. Damit würde auch die Luftverschmutzung steigen.
Was die Messungen betreffe, halte er es eher mit dem Landesumweltminister der SPD, der nachvollziehbarerweise ausgesagt habe, dass die Messungen eigentlich auf der anderen Seite der Straße stattfinden müssten, weil dort die Menschen in ihren Häusern leben würden. Entscheidend sei demnach auch, wo die Menschen die Luft einatmen müssten. Er sei enttäuscht darüber, dass die SPD-Ratsfraktion und der Oberbürgermeister dem Ministerpräsidenten des Landes in den Rücken fielen. Mit der Forderung nach der Blauen Plakette würden quasi auch Fahrverbote gefordert. Daher fände er die Haltung der Landesregierung dahingehend, dass man Fahrverbote unbedingt vermeiden wolle, für völlig richtig. Dies sei realistisch und möglich, wenn man gemeinsam an Lösungen arbeiten und alle Möglichkeiten ausschöpfen würde.

Er wolle noch einen Brief des Dezernenten für Wirtschaft, Verkehr und Bildung der Region Hannover, Herrn Franz, erwähnen, in dem dieser sich kürzlich zur Verkehrspolitik in Hannover geäußert habe. Er hoffe, dass man sich einig darüber sei, dass diese Äußerungen deplatziert und falsch gewesen seien. Herr Franz solle eher vor der eigenen Haustüre kehren, insbesondere in Bezug zum Thema "stadtweites Fahrradverleihsystem". Die CDU habe hierzu schon mehrfach auf eine Handlungsnotwendigkeit hingewiesen. Herr Franz habe jedoch angeboten, eine stadtweite Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu initiieren. Er fragte, ob die Stadtverwaltung Interesse an einer Teilnahme bzw. Nutzung einer solchen Gruppe habe.

Ratsherr Engelke sprach eine Reise nach Wien an, an der einige Ratsmitglieder teilgenommen hätten. Er sei begeistert vom dortigen ÖPNV gewesen. Zwar seien die Bahnen nicht so hochmodern wie in Hannover, aber sehr gut getaktet. Auch in Berlin sei dies gut umgesetzt worden, er habe ohne Wartezeiten durchfahren können. Vielleicht solle sich Herr Franz mehr um solche Themen kümmern.
Zu den Messstationen gab er der Ersten Stadträtin Tegtmeyer-Dette Recht darin, dass dem Ausschuss schon seit Aufstellung der Station in der Göttinger Straße bekannt sei, dass diese eine Sache des Gewerbeaufsichtsamts sei. Sein Gedanke dazu sei von Anfang an gewesen, dass diese Station absichtlich schlechte Luftwerte messen solle. Wenn man sie in einer Häuserschlucht direkt an einer vierspurigen Straße aufstelle, könne man vorher sagen, was dabei herauskomme.
Seit er einen Bericht des NDR zu einer Messstation in Oldenburg gesehen habe, die trotz kaum vorhandenen Verkehrs eine hohe Luftverschmutzung messe, sei er ins Nachdenken gekommen. Er wäre gespannt, welche Messergebnisse dabei herauskämen, wenn man die Straße, an der die Station stehe, an einem Wochentag sperren würde. Er befürchte fast, dass dann ähnliche Ergebnisse entstünden wie in Oldenburg. Er sei daher inzwischen bei den Messstationen allgemein sehr skeptisch. Natürlich solle es nicht laufen wie in Athen, wo eine Station auf einem Gebäudedach installiert würde und erst in kilometerweiter Entfernung eine Straße auszumachen sei. Realistische Werte seien aber wünschenswert. Die meisten Menschen der Stadt würden den Messergebnissen keinen Glauben mehr schenken.
Das Ministerium begründe die weitere Messung in Hannover stets mit einem gewünschten Abschluss der Messreihe, jedoch stehe die Station schon seit Jahren auf diesem Platz. Er frage sich, wie viele Jahre die Messreihe insgesamt laufen solle und ob nicht bereits mehrere Durchgänge erreicht worden seien. Seiner Meinung nach könne die Station auch testweise an eine andere Stelle versetzt werden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die EU den Standort des Messcontainers vorgebe. Demnach müsse die Aufstellung an der Strecke mit der stärksten Belastung erfolgen. Man könne die Werte nicht dadurch senken, indem man den Container an einer Stelle mit einer möglichst geringen Belastung aufstelle. Es gebe hier keinen Spielraum in der Vorgabe, der Container stehe derzeit an der genau richtigen Stelle. Man habe dazu auch oft beim Land nachgefragt, weil es entsprechende Ratsanfragen gegeben habe. Die Antworten seien immer vom Gewerbeaufsichtsamt erfolgt und hätten stets die gleiche Aussage enthalten.

Ratsherr Oppelt erinnerte an seine Frage zu einer Teilnahme der Stadt an einer Arbeitsgruppe für ein stadtweites Fahrradverleihsystem.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass für das Thema Radverkehr der Baudezernent Bodemann zuständig sei. Es gebe jedoch eine Verwaltungsposition zum Thema. Aufgrund der bestehenden Arbeitsverteilung zwischen - der für den ÖPNV zuständigen - Region Hannover und der Stadtverwaltung werde man auf jeden Fall konstruktiv zusammenarbeiten und gemeinsame Maßnahmen ergreifen, die die Probleme aufgreifen könnten. Zu bestimmten Fragestellungen gebe es immer wieder Arbeitsgruppen, sie könne jedoch keine Aussage dazu treffen, ob es auch eine Gruppe für das Thema Fahrradverkehr gebe. Sie empfahl, diese Frage auch im Bauausschuss zu stellen, weil dies der zuständige Ausschuss dafür sei.

Ratsherr Hirche äußerte, dass man seit Monaten in diesem Thema feststecke und nicht wesentlich weiter käme. Dennoch habe ihm der Vortrag sehr zugesagt, gerade auch, weil die Autoindustrie darin erwähnt worden sei, die er als Alleinschuldige an der Misere sehe. Das sei bisher viel zu wenig angesprochen worden. Dazu müsse man beachten, dass Mitglieder der SPD jahrelang im Aufsichtsrat von VW gesessen hätten.
Die Bundeskanzlerin habe ausgesagt, dass die Städte es selbst in die Hand nehmen müssten, mit dem Thema umzugehen.

Ratsherr Oppelt korrigierte, dass die Kanzlerin stattdessen die Erhöhung der Gelder um eine halbe Milliarde angekündigt habe. Er fragte, ob die AfD nicht daran interessiert sei, dass die Kommunen mehr Gelder erhielten.

Ratsherr Hirche erwiderte, dass die Kommunen das Geld natürlich bräuchten, man müsse sich aber fragen, aus welchem Grund dies der Fall sei. Die Antwort sei darin zu finden, dass die Autos nicht korrekt gebaut würden. Wenn dies anders laufen würde, könne man sich die Gelder sparen. Die Dieselbesitzer*innen seien am Ende die Gelackmeierten durch den Geldverlust.

Ratsherr Wolf bestätigte, dass man sich in der Diskussion immer wieder an dem Punkt festfahre, dass wirksame Maßnahmen auf anderen Ebenen zu entscheiden seien. Genau diese würden das jedoch nicht umsetzten und den schwarzen Peter den Kommunen zuspielen.
Die Messstation in der Göttinger Straße hinge im Übrigen schon sehr lange in einer Höhe von 3,80 m, was der EU-Vorschrift entspreche.
Ihm fehlten in der ganzen Diskussion die Vergleiche mit Städten in Europa und der ganzen Welt, die es bereits geschafft hätten, ihre Innenstädte leer und sauber zu bekommen. In Spanien gebe es bspw. einige Städte, die darin weit voraus seien. Mit entsprechenden Vergleichen würde man schnell darauf kommen, dass die Kommunen durchaus Möglichkeiten hätten, um Dinge zu ändern. Fahrspurverengungen oder Clusterlösungen seien Beispiele dafür. Auch als Stadt könne man also durchaus Modellprojekte und Möglichkeiten anschieben, die von übergeordneten Stellen unabhängig seien. Die Gelder seien dazu abrufbar. In nächster Zeit werde man mit konkreteren Anträgen dazu kommen.
Er unterstütze es, die Fahrzeughersteller in Haftung zu nehmen. Leider seien Niedersachsen und Hannover VW-Land, es werde entsprechend schwierig und langwierig sein, dagegen anzukommen. Jedoch seien diverse Prozesse im Gange, so dass er zuversichtlich dahingehend sei, dass über kurz oder lang das Verursacherprinzip angewendet würde.
Weiterhin wolle er der Stadt und allen Ratsfraktionen für den vorhandenen Willen danken, die Situation zu lösen.
Behandelt

3.8. Vergabe der Konzession für
die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover (Drucks. Nr. 2808/2018)

Herr Konerding stellte die Drucksache anhand eines Vortrags vor (siehe Anlage Nr. 2: LIS-Konzession für AUG).

Ratsherr Engelke dankte für den Vortrag und merkte an, ihn habe nur gestört, dass aha kürzlich darüber informiert habe, dass die Mülleimer in der Stadt zukünftig bunt statt grau werden sollten, während die Stadt jetzt wiederum graue Ladesäulen plane.
Ratsherr Kreisz gab an, dass man sich über den geplanten Zuschlag an enercity freue, man halte dies für einen guten Beitrag zur sauberen Luft.

Ratsherr Semper sprach die letzte Folie des Vortrags an, auf der über 400 Ladepunkte erwähnt worden seien, während gleichzeitig die Angabe zu nur einem Ladepunkt pro Stadtbezirk erfolge. Er fragte, wie der Begriff "Ladepunkt" genau definiert werde: Als einzelne Ladesäule oder als Sammelpunkt mit mehreren Ladesäulen.
Er merkte weiterhin an, dass er ein bis zwei Standorte pro Stadtbezirk für deutlich zu wenig halte. Da diese Anzahl als Mindestanzahl formuliert werden sei, gehe er vorläufig nicht von einer Erhöhung der Menge aus.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Ausstattung mit der Ladeinfrastruktur so gestaltet werden müsse, dass sie nachfragegerecht sei. In einigen Stadtteilen sei der Bedarf nach Ladeinfrastruktur deutlich höher als in anderen Stadtteilen. In Gegenden mit vielen Einfamilienhäusern werde kaum eine solche Struktur benötigt, weil die Leute dort ihre Fahrzeuge in ihren Garagen laden könnten. In Stadtteilen mit hochverdichteter Bebauung hingegen brauche es ein großes Angebot an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Man habe festgelegt, dass man für alle 13 Stadtbezirke und über 50 Stadtteile mindestens eine Ladesäule zur Verfügung stelle. Gleichzeitig müsse auf eine wirtschaftliche Gestaltung geachtet werden, denn auch nicht genutzte Ladesäulen würden Geld kosten. Daher sei der Vorschlag von enercity, mit den jeweiligen Anwohner*innen der Stadtteile Workshops zur Bedarfsermittlung durchzuführen, aus Sicht der Verwaltung genau das Richtige, da es einem marktwirtschaftlichen Prinzip entspreche. Daher sehe man eine Grundausstattung vor, die im Bedarfsfall aufgestockt werden könne.

Ratsherr Semper gab zu bedenken, dass ohne vorhandenes Angebot in der Regel keine Nachfrage entstehe. Zudem sei ihm kein Stadtteil mit ausschließlich Einfamilienhäusern in Hannover bekannt. Daher sei es sein Wunsch, dass die Stadt das Angebot noch ein Stück weit erhöhe.

Ratsherr Drenske gab an, dass die Grüne Fraktion den Antrag mit der Vergabe an enercity unterstützt habe und dass man sich sehr über die Schaffung der entsprechenden Ladepunkte freue. Die Schaffung weiterer Ladepunkte im öffentlichen Raum ermögliche weiteren Menschen die Nutzung von E-Autos.

Ratsherr Wolf wies auf Punkt 5 der Drucksache hin, der darüber informiere, dass anfangs Preise von 35 Cent pro Kilowattstunde für das Normalladen bzw. 45 Cent für Schnellladen mit Gleichstrom geplant seien. Er fragte, wie lange diese Anfangsphase dauern solle, bis die Kosten dann 45 Cent betrügen und in welchem Rahmen bereits Preissteigerungen vertraglich vereinbart seien. Diese Information hätte er gerne sowohl für den Kilowattpreis als auch für die Zeitstunden, in der die Autos dort stünden.

Weiterhin fragte er, ob weiter am Konzept der Induktionsladung gearbeitet worden wäre, wie es inzwischen in immer mehr Städten der Fall sei. Viele Städte würden diesbezüglich ihre Parkflächen neben der Straße mit unterirdischen Induktions- Ladestation ausrüsten. Die dort parkenden E-Autos könnten dann über Nacht ohne Kabelverbindung geladen werden.
Herr Konerding erläuterte, dass nichts weiter vereinbart worden sei zur direkten Veränderung in die eine oder andere Richtung. Zurzeit und auch auf längere Sicht stelle es kein marktgängiges Modell dar, erzeuge also keine Gewinne. Wenn man eine so große Menge an Ladeeinrichtungen zur Verfügung stelle, würde es auch einige Zeit benötigen, Gewinne zu erzielen. Man habe aber den Stadtwerken zugestanden, die Preise anpassen zu können. Diese befänden sich derzeit im Vergleich im mittleren Segment. Es sei auch im Interesse von Stadt und enercity, diese bestehenden und marktgängigen Preise so lange wie möglich im Rahmen zu halten. Wann eine Änderung der Preise erfolgen werde, sei noch nicht absehbar.
Derzeit gebe es 60 Standorte mit Ladestationen für E-Fahrzeuge in der Stadt. Auf der Internetseite https://www.goingelectric.de könne man diese einsehen. Insgesamt seien über 160 Ladepunkte mit Kabelfunktion vorhanden. Damit sei eine Infrastruktur da.
Ladeflächen mit Induktivfunktion seien bisher eher als projekthaft bekannt, dann allerdings außerhalb Hannovers. Meist seien sie auf eine bestimmte Nutzergruppe wie Taxiflotten oder Busse zugeschnitten, aber nicht auf öffentliches Aufladen. Dazu benötige man einen - zurzeit noch nicht vorhandenen - Standard für bspw. die Platte, über die der Strom empfangen werden könne. Daher werde es für öffentliche Ladepunkte auf einige Zeit hin sicherlich noch keine Induktionsflächen geben. Man habe jedoch eine Öffnungsklausel eingebaut, die enercity dazu berechtige, bei einer Veränderung der Technologie von den bisherigen technischen Standards abzuweichen und auf die Technologie zu gehen, die sich am meisten durchsetze.
Die bisher geplante Anzahl an Ladepunkten solle bis 2020 umgesetzt sein. Danach gehe es noch weiter, auch dafür seien entsprechende Öffnungen vorhanden, jedoch habe man den Bedarf dafür noch nicht ausgeworfen.
Hannover sei die erste Großstadt, die eine solche Konzession ohne den Einsatz eigener Mittel vergebe. Man werde eine Ausstattung haben, die viele andere Städte in den Schatten stelle. Bis dahin warte die Ladeinfrastruktur wahrscheinlich darauf, bis die entsprechenden Nutzer*innen dafür vorhanden seien.
Einstimmig

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einheitlichen Standards für Fahrradwege
(Drucks. Nr. 2677/2018)

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2638/2018 mit 3 Anlagen)

6 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2488/2018 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

6.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2522/2018 mit 4 Anlagen)

7 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

6.4. Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2639/2018 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Keine Wortmeldungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Bindert beendete die Sitzung um 16:10 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll


Anlage Nr. 1) Sachstandsbericht zum Ratsantrag Drs. Nr. 3157-2017


Anlage Nr. 2) LIS-Konzession für AUG