Sitzung Jugendhilfeausschuss am 26.11.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 16.11.2018)
Protokoll (erschienen am 27.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 27.11.2018

PROTOKOLL

21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 26. November 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.17 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Stimmberechtigte Mitglieder:
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Ratsherr Döring (FDP)
Herr Duckstein
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
(Herr Gohrbandt)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Frau Karch
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
(Ratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
(Herr Klingeberg-Behr)
(Herr Müller-Brandes)
(Frau Pietsch)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Riechel-Rabe)
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wermke
Frau Wilke
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr M.A. Bergen
Frau Dipl.-päd. Bloch
(Frau Broßat-Warschun)
(Herr Brünink)
(Frau David)
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
Frau Merkel
Frau Panafidina
(Frau Diplom Sozialarbeiterin Schnieder)
(Frau Venzke)
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeinen Zeitung)

Verwaltung:
Herr Belitz (51.3)
Frau Bergerstock (67.22)
Herr Cordes (51.0)
Frau Cünedioglu (Dez. IV)
Herr Finger (30)
Frau Frerking (51.50)
Herr Gronemann (19)
Herr Kiklas (51.58)
Frau Klinschpahn-Beil (51.4)
Herr Kunze (51.2)
Herr Maschke (51.6)
Frau Meyer (51.23.4)
Herr Pietzko (51.0)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Frau Stärk (51.4)
Frau Teschner (51.P)
Herr Tietz (51.02-R)

Frau Fritz für das Protokoll (51.02-R).

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.09.2018 - Öffentlicher Teil -

4. Ehemalige FöS Maximilian-Kolbe-Schule, Auslagerung der Kita Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 2409/2018 mit 3 Anlagen)

5. 500 plus: Die Maßnahmen bis 2023
Umsetzung des Investitionsmemorandums
(Informationsdrucks. Nr. 2353/2018 mit 4 Anlagen)

6. Sanierungsgebiet Mühlenberg
Erneuerung Spielplatz Canarisweg
Umsetzung des ersten Bauabschnitts der Grünverbindung Canarisweg
(Drucks. Nr. 2357/2018 mit 2 Anlagen)

7. 2. Ergebnisbericht 2018 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 2661/2018 mit 1 Anlage)

8. Mit Experimentiermitteln finanzierte Projekte 2017
(Informationsdrucks. Nr. 2423/2018)

9. Adoptionsvermittlungsstelle/Familienersetzende Hilfen/Sachstandsbericht
(Informationsdrucks. Nr. 2662/2018 mit 3 Anlagen)

10. Maßnahme der Kinderbetreuung und Elternbegleitung für Flüchtlingsfamilien gemäß
DS 2094/2015
(Drucks. Nr. 2450/2018)

11. Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 2635/2018 mit 1 Anlage)

12. Personalkosten für pädagogische Vertretungskräfte in städtischen Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2636/2018 mit 1 Anlage)

13. Neuverteilung der Mittel für Erschwerniskindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2657/2018 mit 1 Anlage)

14. Änderung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen
(Drucks. Nr. 2667/2018 mit 1 Anlage)

15. Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Gebäudekomplex am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 2705/2018)

16. Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion
(Drucks. Nr. 2700/2018 mit 4 Anlagen)

17. Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit
(Informationsdrucks. Nr. 2669/2018)

18. Organisationsentwicklungsprozess des Stadtjugendring Hannover. e. V. und Förderung der Jugendverbandsarbeit
(Informationsdrucks. Nr. 2753/2018 mit 4 Anlagen)

19. Bericht der Dezernentin


Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem verwies Beigeordneter Hauptstein auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Herr Teuber zeigte ein Mitwirkungsverbot für sich bei dem Tagesordnungspunkt 11. „Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.“ (Drucks. Nr. 2635/2018 mit 1 Anlage) an.

Ratsherr Finck zog den Tagesordnungspunkt 14. „Änderung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen“ (Drucks. Nr. 2667/2018 mit 1 Anlage) in die Fraktionen.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen -



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.09.2018 - Öffentlicher Teil -

Beigeordneter Hauptstein stellte TOP 3. und TOP 20. „Genehmigung des Protokolls über die 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.09.2018“ gemeinsam zur Abstimmung, da keine Anmerkungen zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung gewünscht waren.

Einstimmig



TOP 4.
Ehemalige FöS Maximilian-Kolbe-Schule, Auslagerung der Kita Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 2409/2018 mit 3 Anlagen)


Herr Teuber erkundigte sich nach der geplanten Dauer der Auslagerung der Kita Strelitzer Weg, ob diese eher fünf oder zehn Jahre betrage. Herr Gronemann berichtete, dass die Auslagerung nur für die Dauer des Ersatzneubaus geplant sei und die Fertigstellung der Kita Strelitzer Weg für das Jahr 2021 geplant sei.

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Auslagerung der Kita
Strelitzer Weg von insgesamt. 2,68 Mio. € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche
Zuständigkeit)
und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 2,68 Mio. € durch den Verwaltungsausschuss (finanzielle Zuständigkeit), vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, den Jugendhilfeausschuss und den Schul- und Bildungsausschuss zuzustimmen.

Einstimmig




TOP 5.
500 plus: Die Maßnahmen bis 2023
Umsetzung des Investitionsmemorandums

(Informationsdrucks. Nr. 2353/2018 mit 4 Anlagen)

Ratsfrau Gamoori begrüßte für die SPD-Ratsfraktion diese Informationsdrucksache und hob hervor, wie wichtig es sei, auch mit dem Bau von Kindertageseinrichtungen in die Kitainfrastruktur zu investieren, um mehr Angebote und Plätze zu schaffen, die in der wachsenden Stadt benötigt würden.

Ratsherr Pohl nahm Bezug auf die Äußerungen von Ratsfrau Gamoori und merkte an, dass das Spannende an dieser Informationsdrucksache nicht die vielen Investitionen seien, sondern dass mittlerweile die Baukosten explodiert seien und man erhebliche Probleme habe, alle Projekte umsetzen zu können. Spannend sei, was nicht in der Drucksache stehe, welche Projekte sich verzögerten bzw. welche eventuell gar nicht mehr realisiert werden könnten. Diese Drucksache sei daher kein Jubelinstrument, so Ratsherr Pohl, wie Ratsfrau Gamoori es versucht habe darzustellen.

Herr Duckstein merkte kritisch an, dass im Rahmen der Maßnahmenplanung nicht eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit zur Sanierung bzw. zum Umbau vorgesehen sei. Der Zustand dieser Einrichtungen habe sich teilweise seit 20 bis 30 Jahren nicht verändert und man müsse sich auch hierüber Gedanken machen.

Zur Kenntnis genommen



TOP 6.
Sanierungsgebiet Mühlenberg
Erneuerung Spielplatz Canarisweg
Umsetzung des ersten Bauabschnitts der Grünverbindung Canarisweg

(Drucks. Nr. 2357/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,

1. der Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Canarisweg sowie des ersten Bauabschnitts der Grünverbindung Canarisweg in Hannover-Mühlenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 754.000,- € zuzustimmen,
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 NKomVG
2. der Ausstattung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

Einstimmig


TOP 7.
2. Ergebnisbericht 2018 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 2661/2018 mit 1 Anlage)

Auf die Frage von Ratsherrn Pohl zum Ziel der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz und dem Erläuterungsvermerk, dass dieses Ziel für 2018 nur sichergestellt werden könne, wenn die Kita Beckstraße im Dezember ans Netz gehe, antwortete Frau Klinschpahn-Beil, dass man davon ausgehe, dass der Betrieb in der angesprochenen Kita in der übernächsten Woche aufgenommen werden könne.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Mit Experimentiermitteln finanzierte Projekte 2017
(Informationsdrucks. Nr. 2423/2018)

Auf die Frage von Frau Karch nach der Berechnung des Einsparpotentials im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, erklärte Herr Kunze, dass sich die Beispielrechnung seit mehreren Jahren auf Durchschnittswerte beziehe. So setze man z.B. für die sozialpädagogische Betreuung von Kindern sechs Stunden für die Betreuung einer Familie in der Woche an; bei einem Projekt „Gesundheitssprechstunde“ würden zwei Stunden pro Familie zugrunde gelegt, die dann in einer Gruppenarbeit mit den jeweiligen Familien erbracht würden. Auf diese Art und Weise werde ein Einsparpotential errechnet.

Herr Teuber erkundigte sich zur Gesundheitssprechstunde für Roma- und Sinti-Familien, ob er die Herleitung der Berechnung richtig verstanden habe und diese sich aus zwei Stunden pro Familie x 30 berechne und sich damit 60 Stunden Beratung ergäben oder ob es sich um eine kontinuierliche Fortsetzung der Beratung handele.

Herr Kunze berichtete, dass man an den beiden Standorten Burgweg und Alte Peiner Heerstr. nicht von einer durchgängigen Beratung und Betreuung der Familien ausgehen könne und es sich dagegen um eine punktuell stattfindende Beratung an zwei Tagen in der Woche durch die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ und einem Kinderarzt handele. Pro Kontakt würden zwei Stunden zugrunde gelegt.

Ratsherr Finck erkundigte sich im Rahmen des Projektes „Fachkräfte Frühe Hilfen“ nach den eingesetzten Fachkräften und Tätigkeiten. Herr Kunze berichtete, dass es sich um ausgebildete Kinderkrankenschwestern und Familienhebammen handele, die ein Ausbildungsmodul bei der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ durchliefen und sie eine zusätzliche Schulung im Rahmen von Jugendhilfe und insbesondere der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung erhielten.

Ratsherr Klapproth fragte zum Standort Burgweg und den dort bekannten erheblichen Schulfehlzeiten der Kinder, ob im Rahmen der Gesundheitsfürsorge bzw. im Rahmen von sozialpädagogischen Gesprächen eine entsprechende Beratung stattfinde.

Herr Kunze berichtete, dass die Gesundheitssprechstunde für Kinder von null bis sechs Jahre angedacht sei, die noch keiner Schulpflicht unterlägen. Sollten dabei auch Kinder sein, die zur Schule gehen müssten, werde dies vom teilnehmenden Arzt auch entsprechend vorgebracht.

Zur Kenntnis genommen



TOP 9.
Adoptionsvermittlungsstelle/Familienersetzende Hilfen/Sachstandsbericht
(Informationsdrucks. Nr. 2662/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Finck erkundigte sich nach einer Erklärung für die rückläufigen Zahlen der Adoptionsbewerber und nach den durchschnittlichen Wartezeiten eines Paares von der Meldung bei der Verwaltung bis zur Aufnahme eines Kindes.

Frau Meyer berichtete, dass in den letzten zehn Jahren die Bewerberzahlen stark rückläufig gewesen seien und man davon ausgehen könne, dass dies u. a. an den medizinischen Entwicklungen liege. Bei den Bewerbern handele es sich fast ausschließlich um Paare, die bewusst diesen Weg der Adoption gingen und medizinische Möglichkeiten für sich ausgeschlossen oder abgeschlossen hätten. In der Vergangenheit hätten die Wartezeiten bei bis zu vier Jahren gelegen, wohingegen heutzutage die Wartezeiten bei etwa ein bis zwei Jahren lägen.

Auf die Frage von Ratsherrn Finck nach der Entwicklung der Bewerberzahlen bei gleichgeschlechtlichen Paaren, insbesondere bei schwulen Paaren, antworte Frau Meyer, dass nach Inkrafttreten der Ehe für alle keine verstärkte Nachfrage beobachtet worden sei, jedoch seit ca. einem halben Jahr die Zahl der Bewerbungen von Männerpaaren stark zugenommen habe. Bewerbungen von Frauenpaaren seien kaum vorhanden.

Weiterhin erkundigte sich Ratsherr Finck, ob die Erfolgsaussichten einer Adoption durch ein schwules Paar ähnlich zu sehen sei wie die anderer Paare oder sich Nachteile für diese Personen ergeben könnten, da es Vorbehalte bei den Familien/Eltern gebe, die das Kind zur Adoption freigäben.

Frau Meyer wies darauf hin, dass seitens der Verwaltung eine Gleichbehandlung der Paargruppen stattfinde. Schwierigkeiten könnten sich seitens der leiblichen Eltern ergeben, die der Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar zustimmen müssten. Ansonsten seien die Chancen für alle Paare gleich.

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Gast, ob ein Anstieg der Bewerberzahlen zu verzeichnen sei, erwiderte Frau Meyer, dass man grundsätzlich von keinem Anstieg der Bewerberzahlen sprechen könne. Schwankungen könnten sich aufgrund der größeren Zahl an Männerpaaren ergeben haben.

Zur Kenntnis genommen




TOP 10.
Maßnahme der Kinderbetreuung und Elternbegleitung für Flüchtlingsfamilien gemäß
DS 2094/2015

(Drucks. Nr. 2450/2018)

Antrag,

dem Deutschen Roten Kreuz Soziale Dienste Region Hannover gem. GmbH für die Betreuung
von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in der Gemeinschaftsunterkunft in der Tresckowstraße 45,
30457 Hannover gemäß DS 2094/2015 und vorgelegtem Konzept Fördermittel in Höhe von
21.324 € für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 zu bewilligen.

Einstimmig



TOP 11.
Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 2635/2018 mit 1 Anlage)

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Antrag,

zu beschließen, der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. eine Zuwendung in Höhe von 85.788,80 € für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 für zwei Betreuungspersonen (Sozialassistent/-in) und zwei AGH-Kräfte (1 Euro Job), inklusive Sach- und Overheadkosten für die Durchführung von jeweils einer Kinderbetreuung vormittags und nachmittags für die Integrationskurse zu gewähren und somit die bestehende Maßnahme im Jahr 2019 fortzusetzen.

Einstimmig



TOP 12.
Personalkosten für pädagogische Vertretungskräfte in städtischen Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2636/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

die Einrichtung von 25,45 Stellen für Vertretungskräfte des pädagogischen Personals im Gruppendienst der städtischen Kindertagesstätten zum 01.01.2019 zu beschließen.

Einstimmig




TOP 13.
Neuverteilung der Mittel für Erschwerniskindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2657/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl führte aus, dass mit der Aufstockung der Mittel zukünftig der Kreis der zu berücksichtigen Einrichtungen um 20 weitere Kindertagestätten zu Erschwerniskindertagesstätten mit entsprechender Mehrförderung erweitert werde und bat um Benennung dieser 20 Kindertagesstätten.

Frau Klinschpahn-Beil verwies darauf, dass diese Frage mit dem Protokoll beantwortet werde.1

Ratsherr Finck erkundigte sich in Bezug auf die Sozialindikatoren, nach welchen Kriterien man Erschwerniskindertagesstätte werde und schloss die weitere Frage an, ob der Bedarf gestiegen sei oder ob der bestehende Bedarf stärker abgedeckt bzw. kompensiert werde.

Frau Klinschpahn-Beil berichtete, dass die Eruierung durch die Kollegen der Sozialplanung erfolge. Eine Kennzahl sei dabei der Bezug von Arbeitslosengeld I und II bzw. Grundsicherungsleistung, ebenso der Anteil der Alleinerziehenden und der Migrationsanteil. Aus all diesen Daten werde ein Schlüssel gebildet, sogenannte Belastungsfaktoren. Die Belastungsfaktoren werden für alle hannoverschen Kitas ermittelt. Die hundert Einrichtungen mit den höchsten Belastungsfaktoren hätten Gelder bekommen, weitere 20 Kindertagesstätten kommen jetzt dazu. In den letzten Jahren gab es Verschiebungen bei den Kindertagestätten, die in der Nähe zu einer Flüchtlingsunterkunft lägen, weil jetzt Kinder aus den Flüchtlingsunterkünften in den Kindertagesstätten betreut werden. Diesen Kindertagesstätten, so Frau Klinschpahn-Beil, wolle man
u. a. ermöglichen, zusätzliche Angebote zu schaffen.

Frau Karch schloss die Frage an, ob dies nur für die städtischen Kindertagesstätten oder auch für die der freien Träger gelte. Wenn nein, ob es für die freien Träger eine andere Möglichkeit gebe.

Die Stadt, so Frau Klinschpahn-Beil, betreibe nur 42 Kindertagesstätten. Es seien davon somit alle Träger betroffen. Alle Kindertagesstätten werden unabhängig vom jeweiligen Betreiber gefördert.

Antrag,

zu beschließen, den Verfahrensablauf zur Neuverteilung der Mittel für Erschwerniskindertagesstätten (Anlage 1) dahingehend zu ergänzen, dass die Anzahl der zu berücksichtigenden Kindertagesstätten zum 01.01.2019 auf 120 erhöht wird und der Betrag für die ersten 100 Erschwerniskindertagesstätten aufgestockt wird und die im Haushalt 2019/2020 veranschlagten Mittel in Höhe von 924.300 € eingesetzt werden.

Einstimmig


1
Caritas
St. Lucia
Kinderlebens(t)räume
Erdenkinder
Stephanstift
Wundertüte
Elternverein
Die Kronsbären
LHH 51.4
Freboldstraße
Elternverein
Kinderladen Stärkestrasse
Elternverein
Kinderkreis Wettbergen
AWO
Pfarrlandplatz
Elternverein
RAMBO ZAMBO
Elternverein
Kinderwelten im FZH Vahrenwald
GGPS
Katrin-Sello-Weg
Krabbe-l-ino e.V
Hort Große Haie
GvKK
Katholisch-Internationales Familienzentrum St.Maria
Staki
Marktkirche
GGPS
Familienzentrum
Elternverein
Kindergarten Benno
AWO
Herbartstraße
Elternverein Salz und Pfeffer e. V.
Hort Salzmannstrasse
LHH 51.4
Wunstorfer Landstraße/FZ Ahlemer Verbund
Spokusa
Familienzentrum Nordstadt Spunk - das Tollhaus



TOP 14.
Änderung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen
(Drucks. Nr. 2667/2018 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen



TOP 15.
Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Gebäudekomplex am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 2705/2018)

Ratsherr Pohl bemängelte die Begründung, dass diese Einrichtung in städtischer Trägerschaft geführt werden müsse, weil die Kindertagesstätte in einem städtischen Gebäude untergebracht sei und viele Kinder von städtischen Mitarbeitern dort in der Einrichtung untergebracht würden. Als Begründung für die städtische Trägerschaft habe sich der Betrieb einer Kleinsteinrichtung angeboten. Wunsch der CDU-Fraktion sei gewesen, den Betrieb in einem Interessenbekundungsverfahren zu vergeben.

Stadträtin Rzyski merkte an, dass die Errichtung dieser Kindertagesstätte in städtischer Trägerschaft nicht zwingend sein müsse, sondern zur Beratung und Abstimmung gestellt werde. Die Verwaltung habe in dieser Drucksache die Gründe dargelegt, weshalb sie es für sinnvoll erachte, so zu verfahren.

Frau Klinschpahn-Beil berichtete, dass u.a. handlungsleitend die Kindertagesstätte am Waterlooplatz zurzeit in Modulbauten mit drei Krippen- und einer Kindergartengruppen untergebracht worden sei. Die Einrichtung könne dort nicht dauerhaft verbleiben. Die Kindergartengruppe sei ebenso eine Ini-Gruppe, was eine Reduktion auf 18 Kindern bedeute, so dass diese Kinder dort schlecht durchwachsen könnten. Aus diesen Gründen habe man sich entschlossen, in Kooperation mit der Kindertagesstätte Waterloo zu gehen. Es gebe bereits Kinder auf der Warteliste, die zum 01.08. nächsten Jahres in den Kindergarten kämen und deren Eltern den Wunsch hätten, dass es eine städtische Einrichtung sei. Es mache daher aus Sicht der Verwaltung Sinn, dass die Stadt Hannover, die selbst Kindertagestätten betreibe, auch der Betreiber im Gebäudekomplex am Schützenplatz wie im Rathaus werde.

Ratsherr Döring bat um erläuternde Worte, warum die Einrichtung eine offene Einrichtung sei und keine Betriebskindertagesstätte werde, da die Anzahl der Beschäftigten ausreichend zum Füllen einer Betriebskindertagesstätte sein müsse.

Frau Klinschpahn-Beil bestätigte, dass man auch eine reine Betriebskindertagesstätte führen könne. Sie verwies auf die Betriebskindertagesstätte in Form der Krippe am Astor und berichtete weiter, dass auf Wunsch des Fachbereiches Personal eine weitere Krippe in Planung sei, da Nachfrage bestehe. Im Kindergartenbereich suchten Eltern meist einen ortsnahen Platz, wohingegen im Krippenbereich der große Wunsch nach einem Platz auf dem Weg zur Arbeit gegeben sei. Da im Stadtteil Mitte weiterer Bedarf bestehe, wolle man die Kindertagesstätte für alle öffnen.

Auf die Frage von Ratsherrn Gast, ob es richtig sei, dass der Anteil an städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtteil Mitte nicht besonders hoch sei, verwies Frau Klinschpahn-Beil auf die beiden städtischen Kindertagesstätten am Waterloo und am Neuen Rathaus sowie auf die Betriebskrippe in der Karolinenstraße, die ausschließlich für städt. Mitarbeiter gedacht sei.

Herr Teuber äußerte, dass ihm die Personalaufwendungen in der Kalkulation für eine zweigruppige Einrichtung sehr hoch vorkämen und bat die Verwaltung um Erläuterung. Er bat um Auskunft nach der Höhe der Miete, die an hanova gezahlt werde, um Auskunft zum Quadratmeterpreis sowie ob in der Kalkulation alles komplett enthalten sei, da die Mietkosten in der Kalkulation nicht herauszulesen seien.

Frau Klinschpahn-Beil berichtete, dass es sich bei den Angaben zu den Personalkosten um eine Mischkalkulation handele, die von OE 18 vorgeben werde und nicht das tatsächliche Ergebnis widerspiegele. Man sei im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dazu gehalten, Durchschnittswerte zu verwenden. Der Fachbereich Jugend und Familie zahle an den Fachbereich Gebäudemanagement ein Nutzungsentgelt, welches zurzeit noch nicht bekannt sei.

Herr Teuber erkundigte sich, ob diese Zahlen im vertraulichen Teil des Protokolls nachgereicht werden könnten. Er berichtete, dass Vertreter der Verwaltung im Vorfeld auf verschiedene Träger zugegangen seien und nachgefragt hätten, ob die Kita dort betrieben werden könne. Es seien dabei den Trägern gegenüber Mietpreise genannt worden. Diese Mietpreise passten jedoch nicht in die Förderrichtlinien. Wenn die Verwaltung für die Kalkulation für das Personal einen Durchschnittssatz einsetze, so stelle er sich die Frage, ob für zukünftige Ausschreibungen auch die Träger Durchschnittssätze angeben könnten. Weiterhin stehe die Frage im Raum, ob man als Träger keine Chance habe, die Trägerschaft zu bekommen, da man die Mietkosten nicht erstattet bekommen könne und gleichzeitig aber auch seitens der Stadt der volle Mietpreis an hanova gezahlt werde.

Frau Klinschpahn-Beil sagte zu, sich in Bezug auf die Miethöhe zu erkundigen und wenn möglich, diese Antwort dem vertraulichen Teil des Protokolls beizufügen.² Hinsichtlich der Ausweisung der Personalkosten sei man, so Frau Klinschpahn-Beil, an gesamtstädtische Vorgaben gebunden, die zum Aufstellen des Haushaltsplanes erforderlich seien und diese spiegelten nicht das Ist-Ergebnis.

² (Anm.: Die Beantwortung ist dem vertraulichen Teil des Protokolls beigefügt.)

Antrag,

zu beschließen,

der Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte mit einer Krippengruppe (0-3 Jahre, vorrangig Kinder ab 1 Jahr, ganztags) und einer Kindergartengruppe (3 Jahre bis zur Einschulung, ganztags) am Schützenplatz 1, 30161 Hannover und
ab dem 01.05.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, der Finanzierung der Einrichtung in städtischer Trägerschaft zuzustimmen.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirks Mitte mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen



TOP 16.
Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion
(Drucks. Nr. 2700/2018 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Gast berichtete von einer erhaltenen Rückmeldung, dass es beim Auftreten eines Förderbedarfes während eines laufenden Jahres für kleine Einrichtungen und Eltern relativ kompliziert sein solle, Unterstützung zu bekommen und fragte nach, ob Maßnahmen zur Erleichterung in diesem Zusammenhang geplant seien.

Stadträtin Rzyski betonte, dass sich das Programm „Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion“ grundsätzlich mit dem Thema Inklusion befasse. Wenn sich unterjährig in Einrichtungen ein gesonderter Förderbedarf für Kinder herausstelle, müsse man ergründen, in welchem Umfang und worin der Förderbedarf dieser bestehe. Man gehe erst einmal davon aus, dass der über die Personalschlüssel zugewiesene Bedarf auskömmlich sei. Das Auftreten eines unterjährigen Förderbedarfes müsse im Rahmen der jeweiligen Fachberatung angesprochen und innerhalb der Trägerschaft über die Verwaltung geklärt werden, wie im Einzelfall Unterstützung gewährleistet werden könne. Es gebe kein Konzept oder Programm, wie man temporär und kurzfristig Träger finanziell anders oder besser ausstatten könne, um auf besondere Situationen eingehen zu können. Dies sehe das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) besonders in einer Regeleinrichtung nicht vor.

Ratsherr Gast regte an, dass man sich als Stadt, wenn man durchgehend inklusiv sein wolle, über derartige Angebote Gedanken machen müsse, wie man die Situation verbessern könne.

Stadträtin Rzyski merkte an, dass alle Kindertagesstätten auf der Basis des KiTaG ausgestattet würden. Das KiTaG habe gewisse Förderungs- und Anforderungsstrukturen, die zu erfüllen seien. Sie sehe zurzeit keinen Ansatz bei temporären Einzelsituationen einiger Kinder, die Bedarfe finanziell kurzfristig aufzufangen. Jede Kita und jedes Konzept einer Kita sowie die pädagogischen Fachkräfte sollten in der Lage sein, diese temporäre Situation bewältigen zu können.

Antrag,

· die Kostenerhöhung für das Programm „Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion“ für Personal- und Sachaufwendungen gemäß des beigefügten Kostenrahmens (siehe Anlage 1),
· den perspektivischen Ausbau der Stelle der Programmkoordination (siehe Anlage 2)
· und die Eingruppierung der heilpädagogischen Fachkräfte analog S 12 TVöD (BXXIV Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)) zu beschließen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 17.
Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit
(Informationsdrucks. Nr. 2669/2018)

Herr Duckstein bat, seine Aussage zu Protokoll zu nehmen und ebenfalls als Punkt für den Themenspeicher vorzumerken: Die damals beschlossene Mietkostenbeihilfe sei ein großer Fortschritt gewesen, da eine sehr ungleiche Situation von Einrichtungen und Zentralen der Kinder- und Jugendarbeit vorgelegen habe. Man sei nun in der Situation, dass die 3,50 Euro pro Quadratmeter nicht mehr auskömmlich seien. Seit den letzten drei oder vier Jahren habe sich dieser Betrag nicht verändert. Habe der Zuschuss in Höhe von 3,50 Euro zu Beginn in etwa der Hälfte der entstehenden Mietkosten entsprochen, so seien es heutzutage nur noch circa ein Drittel der Mietkosten. Man müsse diese Situation auf der Agenda halten, da ansonsten die Miet- und Infrastrukturkosten der Einrichtungen und Zentralen weglaufen würden.

Ratsherr Finck bat die Verwaltung um Auskunft, wie viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hiervon finanziert würden, nach der Entwicklung der Zahlen in den letzten Jahren und danach, ob in den kommenden Jahren weitere Träger hinzukämen.

Frau Frerking berichtete, dass 29 Träger im Jahr 2018 Anträge gestellt hätten. Die Zahlen seien seit 2014 stetig angestiegen. In diesem Jahr seien fünf neue Träger hinzugekommen und die Verwaltung erwarte, dass die Zahl der Träger weiter steigen werde.


Herr Teuber bestätigte die Aussage von Herrn Duckstein, dass der Mietkostenzuschuss in Höhe von 3,50 Euro nicht mehr ausreichend sei. Es sei ihm bewusst, dass man bei der derzeitigen Haushaltssituation auch bei Beantragung keinen höheren Zuschuss durchbekäme und schloss sich der Bedarfsanzeige von Herrn Duckstein an. Er regte an, dies als Aussage für die nächsten Haushaltsplanberatungen in die Fraktionen mitzunehmen.

Zur Kenntnis genommen



TOP 18.
Organisationsentwicklungsprozess des Stadtjugendring Hannover. e. V. und Förderung der Jugendverbandsarbeit
(Informationsdrucks. Nr. 2753/2018 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Finck merkte an, dass man in den vorausgegangenen Haushaltsberatungen mit dem eingebrachten Antrag mehr Klarheit für die Zukunft geschaffen habe und man damit erreichen wolle, dass der Stadtjugendring Hannover e.V. gestärkt werde und die Jugendverbände perspektiv verlässlich ihre Bildungsreferenten einstellen und weiterbeschäftigen könnten. Man blicke, so Ratsherr Finck, frohen Mutes ins Jahr 2019, wenn man eine neue Förderrichtlinie auf Grundlage des eingebrachten Haushaltsantrages erwarten dürfe, die dann hoffentlich zur Zufriedenheit des Stadtjugendringes und der Jugendverbände gute Ergebnisse erzielen werde.

Herr Duckstein erklärte, dass man feststellen müsse, dass der OE-Prozess des Stadtjugendring Hannover e.V. und seiner Verbände an einem Punkt angekommen sei, den man als sein Ende bezeichnen könne. Dies müsste von den Politikern festgestellt werden, die die damaligen Ratsaufträge ausgesprochen hätten. Sinn mache das Ganze in einer Kombination zwischen dieser Informationsdrucksache und den beschlossenen Ergebnissen der Haushaltsplanberatungen, weil als nächstes dies alles in eine Richtlinie miteinfließen müsse. Er gehe davon aus, dass dies dialogisch unter Beteiligung der Jugendverbände geschehen werde, da eine Richtlinie existiere. Teile dieser Richtlinie könnten beibehalten werden, andere müssten neu geschrieben und dritte verändert werden. Durch die Beschlüsse der Haushaltsplanberatungen und dieser Informationsdrucksache sei der OE-Prozess überholt worden. Abschließend merkte Herr Duckstein an, dass man sich immer freue, wenn aus den eigenen Papieren wie hier in der Drucksache auf Seite 2 der Anlage 1 unter Positionierung des Stadtjugendringes zitiert werde, wobei es seiner Meinung nach schönere Zitate gebe. Dieses Zitat aus dem Papier finde er kryptisch und empfehle es der kritischen Lektüre.

Ratsherr Döring wies folgend auf einen Arbeitsauftrag in der Anlage 1 und auf die offene Frage hin, in welcher Weise die Mitgliedschaft als Förderkriterium definiert werde. Er finde es gut, dass man nichts vorgeschaltet und die Drucksache mit dem offenen Dissens ins Verfahren gegeben habe. Es lasse sich nicht vermeiden, hierzu eine Regelung zu finden. Wenn es bei diesem offenen Dissens bliebe, müsste eine Regelung durch die Politik gefunden werden, was der schlechtere Weg sei - abhängig aus welcher Perspektive man darauf schaue. Aus seiner Sicht lohne es sich, in weiteren Gesprächen an dieser Frage zu arbeiten, auch hinsichtlich der perspektivischen Frage, wie der Zugang dann für diejenigen zum Stadtjugendring beeinflusst würde, die diesem bisher nicht angehörten. Ratsherr Döring betonte, dass es auch seiner Fraktion am Herzen liege, eine Entscheidung zu finden, mit der Klarheit bestehe und mit der alle zufrieden seien.

Zur Kenntnis genommen

TOP 19.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzsyki erklärte, dass man in der Sitzung Verfahrensfragen durch den Fachbereich Recht, vertreten durch Herrn Finger, in Bezug auf die erhobene Klage eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses gegen einen Beschluss dieses Ausschusses erläutern lassen wolle. Es gehe dabei jedoch nicht um Inhalte und nicht um Abwägungen möglicher Ergebnisse eines Verfahrens oder seiner Auswirkungen. Es sollen hier der Rahmen und die Situation geklärt und erörtert werden. Ebenso erörtert werden solle die Frage, welche Rolle der Jugendhilfeausschuss und sein Vorsitzender dabei innehätten.

Herr Finger berichtete über die Klage, die ein Ausschussmitglied zu einem vom Jugendhilfeausschuss getroffenen Beschluss erhoben habe. Es handele sich dabei um ein Mitglied, von dem die Mehrheit des Ausschusses und die betroffenen Verwaltungsstellen meinten, dass dieses Mitglied einem konkreten Mitwirkungsverbot unterlegen habe. Das Verwaltungsgericht habe fälschlicherweise die Klage der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht zugestellt. Man habe das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass es sich um ein besonderes Verfahren, einen Intraorganstreit handele, da ein Mitglied eines Organes mit dem Ausschuss darüber streite, was es tun dürfe bzw. zu lassen habe. Das Verwaltungsgericht habe angekündigt, die Klage an den Jugendhilfeausschuss neu zustellen zu wollen. Eine Klagezustellung an den Jugendhilfeausschuss sei nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden Beigeordneten Hauptstein noch nicht erfolgt. Alle Mitglieder des Ausschusses, mit Ausnahme des Vorsitzenden, seien in diesem Prozess nicht aktiv beteiligt. Es sei Angelegenheit des Vorsitzenden, den Ausschuss im Rechtsstreit zu vertreten und zu bestimmen, ob und wenn ja, wie und mit wem sich der Jugendhilfeausschuss gegen diese Klage rechtlich vertreten lassen wolle. Der Vorsitzende habe die Möglichkeit, alles selbst in die Hand zu nehmen, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen oder auch sich mit der Bitte der Übernahme der Vertretung im Verfahren an den Oberbürgermeister zu wenden. Im letzteren Fall könne im Rahmen einer Delegierung der Aufgabe der Fachbereich Recht im Namen und im Auftrag des Oberbürgermeisters diese Aufgabe übernehmen.

Beigeordneter Hauptstein kündigte an, sich an den Oberbürgermeister wenden zu wollen und sich durch den Fachbereich Recht vertreten zu lassen.

Ratsherr Döring berichtete, dass ihm und seiner Fraktion aus anderen größeren niedersächsischen Gemeinden eine derartige Konfliktlage selten bis gar nicht bekannt sei. Er erkundigte sich, ob Herr Finger Kenntnis zu bereits verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen dieser Art habe, der Fachbereich Recht die Sache orthodox auslege oder dieser Fall besonders kompliziert sei.

Herr Duckstein verwies auf die einleitend getätigten Aussagen von Stadträtin Rzyski, dass es bei den Fragen lediglich um das Verfahren und die Form gehe und unter Umständen die Frage von Ratsherr Döring auf den Inhalt abziele.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass man sich in einem Verfahren befinde und es unabhängig davon sei, wie das Mitwirkungsverbot in anderen Kommunen gehandhabt werde. Dies habe keinen besonderen Einfluss auf die Haltung der Verwaltung, da die Strukturen von Jugendhilfeausschüssen und die Art der Befassung mit Themen variieren könne.

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Döring, ob es Rechtsprechungen zu Mitwirkungsverboten in Jugendhilfeausschüssen gebe und ob diese den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden könnten, antwortete Herr Finger, dass es Rechtsprechungen zu Mitwirkungsverboten und zu Mitwirkungsverboten in Niedersachsen gebe, dezidiert zu Jugendhilfeausschüssen könne er spontan keine abschließende Aussage treffen. Man sei sich der Auffassung zu Mitwirkungsverboten generell sehr sicher, da ansonsten nie die eindeutigen Empfehlungen erstellt worden wären.

Herr Duckstein stellte heraus, dass es bei seiner Klage gegen den Jugendhilfeausschuss um die rechtliche Klärung gehe.

Ratsherr Finck erkundigte sich nach der möglichen Dauer eines derartigen Intraorganstreites.

Herr Finger äußerte, dass er hierzu keine Aussage treffen könne. Ein Verwaltungsrechtsstreit könne sich über ein oder zwei Jahre hinziehen. Ähnlich wie dem Kläger gehe es der Verwaltung darum, die Dinge professionell und sachlich klären und den bestehenden rechtlichen Dissens von der zuständigen Stelle auflösen zu lassen. Man hoffe, dass mit der ersten Instanz ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werde. Wenn dies nicht der Fall sei, würde man in die zweite Instanz gehen. Dies solle die Arbeit in diesem Ausschuss jedoch nicht beeinträchtigen. Es sei, wenn man damit professionell umgehe, ein üblicher Vorgang, dass man einen Dissens klären lasse.

Herr Teuber bat um Erläuterung, wer gegen wen klage und gegen welchen Beschluss geklagt werde. Er fragte, ob es der inhaltliche Beschluss oder die Mehrheitsentscheidung über das Mitwirkungsverbot sei. Er gab zu bedenken, dass bei einer Entscheidung auch der Beschluss angezweifelt werden könnte.

Herr Finger berichtete, dass es inhaltlich nicht um den Beschluss an sich ginge, sondern um die Frage gehe, ob ein Mitwirkungsverbot, exemplarisch an einem Beschluss, vorgelegen habe oder nicht. Es gehe nicht darum, den getroffenen Beschluss anzugreifen. Dies zeige auch das professionelle Interesse beider Seiten an einer rechtlichen Klärung.

Herr Teuber merkte an, dass wenn es in der Klage um das ausgesprochene Mitwirkungsverbot für ein bestimmtes Ausschussmitglied gehe, dann treffe diese Situation den Ausschuss immer wieder, wobei einige Sachlagen an dieser Stelle eindeutig seien und andere wiederum nicht.

Stadträtin Rzyski bestätigte die Aussage von Herrn Teuber. Bis zur Klärung müsse man sich wie bisher weiter durch die einzelnen Mitwirkungsverbote arbeiten, und man werde den Ausschuss informieren und die Rechtsauffassung der Verwaltung darlegen. Es obliege dann dem Ausschuss, darüber abzustimmen, ob ein Mitwirkungsverbot vorliege oder nicht. Dies habe sich in der Praxis in der letzten Zeit etabliert. Solange keine Klärung vorliege, werde sich am Vorgehen nichts ändern.

Herr Teuber verwies auf die Klageverfahren, die zu diesen Themen gelaufen seien und stellte fest, dass es sich dabei um Einzelfallentscheidungen gehandelt habe. Man müsse sich die Frage stellen, ob die Entscheidung für das nächste Mitwirkungsverbot einen Ausschlag haben könne und übertragbar sein werde. Herr Teuber schlug daher vor, darüber nachzudenken, die Grundregeln zum Mitwirkungsverbot auf den Tisch zu bringen und Regeln zu schaffen. So könne im Vorfeld geklärt werden, ob abgestimmt werden müsse, wann ein Mitwirkungsverbot bzw. wann Mittelbarkeit oder Nichtmittelbarkeit vorliege, damit es praktikabler werde.


Stadträtin Rzyski merkte an, dass die Verwaltung bis zur Klärung aus Ihrer Sicht ein praktikables Verfahren entwickelt habe, bei denen die möglicherweise vom Mitwirkungsverbot betroffenen Ausschussmitglieder frühzeitig über die Sichtweise der Verwaltung informiert würden. Die Ausschussmitglieder hätten dann die Möglichkeit, sich im Vorfeld damit auseinanderzusetzen, ob sie die Meinung der Verwaltung teilten oder nicht. Die Grundregeln auf Basis einer fundierten und abgewogenen rechtlichen Beratung, worüber man eine unterschiedliche Auffassung haben könne, würden dem Ausschuss dargelegt. Dem Ausschuss sei es unbenommen, eine andere Sichtweise zu vertreten und darüber abzustimmen. Bis zur Klärung müsse, so Stadträtin Rzyski, aus Ihrer Sicht so verfahren werden, wie es zurzeit gehandhabt werde und es auch vom Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgegeben sei.

Auf die Frage von Ratsherrn Gast, ob die Verwaltung Kenntnis vom Vorgehen in anderen Ausschüssen in Bezug auf eine vergleichbare Prüfung und Information an die Träger habe, verwies Stadträtin Rzyski auf die besondere Zusammensetzung des Schul- und Bildungsausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses und deren spezifische Beratungsinhalte. So werde im Schul- und Bildungsausschuss nicht über Zuwendungen an einzelne Organisationen beraten, so dass ein Mitwirkungsverbot nicht in Frage komme.

Herr Teuber betonte, dass es das Recht jedes Ausschussmitgliedes zu Beginn einer Sitzung und auf freiwilliger Basis sei, ein Mitwirkungsverbot anzuzeigen. Er empfinde es als hilfreich, wenn er persönlich und nicht mit einem Rundschreiben angeschrieben werde. Andererseits werde mit diesem Anschreiben grundsätzlich unterstellt, dass man einem Mitwirkungsverbot unterliege und dies sei keine Entscheidung der Verwaltung. Es sei eine Entscheidung des Ausschusses. Ihm würde ein Hinweis ausreichen, dass er nach Ansicht der Verwaltung von einem Mitwirkungsverbot mit bekannten Gründen betroffen sei, anstatt mehrseitige Rechtsbelehrungen zu erhalten. Es sei eine Belastung, wenn die Verwaltung im Vorfeld eine Reihe von Ausschussmitgliedern mit einem Mitwirkungsverbot belege und gleichzeitig diese Personen eine andere Auffassung hierzu hätten.

Stadträtin Rzyski stellte heraus, dass man die Informationen an die Ausschussmitglieder zu Mitwirkungsverboten als Service und Angebot der Verwaltung verstehe. Die Sichtweise der Verwaltung zu Mitwirkungsverboten einzelner Ausschussmitglieder werde für jeden Einzelfall konkret und transparent dargelegt und das Mitglied könne selbst entscheiden, ob es die Rechtsauffassung der Verwaltung teile oder nicht. Mit diesen Informationen nehme die Verwaltung die Entscheidung des Ausschusses über ein Mitwirkungsverbot nicht vorweg. Zudem sei im Rahmen der Diskussion zum Mitwirkungsverbot eine Information an die aus Sicht der Verwaltung von einem Mitwirkungsverbot betroffene Ausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung explizit gewünscht worden.

Beigeordneter Hauptstein entsprach der Bitte von Ratsherrn Pohl, dem Ausschuss die Klage nach dessen Zustellung zur Kenntnis zu geben.

Herr Belitz gab den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Umbesetzung in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 21.11.2018 teilte die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Stadt Hannover (AGW) mit, dass für Frau Thea Heusler als Nachfolgerin Frau Nicole Wilke (Caritasverband Hannover e.V.) von der AGW in die Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung entsandt werde.

Weiterhin berichtete Herr Belitz, dass die Verwaltung in der Sitzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 02.11.2018 von Ratsfrau Dr. Carl gebeten wurde zu eruieren, ob die Aktiv Kita tatsächlich ein offenes Betreuungsangebot vorhalte oder ob Kinder von Mitgliedern des Aspria Sportclubs bevorzugt würden. Der Träger sei seitens der Verwaltung erneut angesprochen worden und habe versichert, dass eine Aspria-Mitgliedschaft kein Aufnahmekriterium sei. Nach der aktuellen Anmeldeliste beständen bei 50 Prozent keine Clubmitgliedschaft, bei den weiteren 50 Prozent dahingegen eine Clubmitgliedschaft. Die restlichen freien Plätze werde der Kita-Träger dem FamilienServiceBüro melden, so dass auch von hier eine Vermittlung erfolgen könne. Die Plätze ständen allen Eltern im Stadtgebiet offen, insbesondere - wie es geplant gewesen sei - in den Stadtteilen Südstadt und Döhren.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 16:17 Uhr.

(Rzyski) (Fritz)
Stadträtin für das Protokoll