Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 19.11.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 09.11.2018)
Protokoll (erschienen am 20.12.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 03.12.2018

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 19. November 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 23.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)


Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD) 18.30 - 22.10 Uhr
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU) 18.30 - 22.55 Uhr
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU) 18.30 - 22.55 Uhr
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP) 18.30 - 22.50 Uhr
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 22.50 Uhr
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Puskepeleitis
Herr Dr. Schinkel



Verwaltung:
Herr Berg Fachbereich Wirtschaft
Frau Deppe-Lorenz Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Gronemann Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Thoms Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Sachstandsbericht Erneuerung der Stützmauer Herschelstraße

4. Ergebnisbericht Belebung der hannoverschen Altstadt

5. Informationen über den Neubau der Sophienschule und den Erweiterungsbau für das Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo
(Drucks. Nr. 15-1900/2018 mit 3 Anlagen)

7.1.1. Änderungsantrag zur Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo (DS Nr. 15-1900/2018)
(Drucks. Nr. 15-2430/2018)

7.1.1.1. Änderungsantrag zur Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo (DS Nr. 15-1900/2018)
(Drucks. Nr. 15-2430/2018 N1)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. Pachtvertrag für die Gilde Parkbühne
(Drucks. Nr. 2131/2018)

8.2. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 2359/2018 mit 4 Anlagen)

8.3. Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Gebäudekomplex am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 2705/2018)

8.4. Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2606/2018 mit 3 Anlagen)

9. E I G E N E M I T T E L

9.1. des Stadtbezirksrates

9.1.1. Zuwendung für die Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth
(Drucks. Nr. 15-2593/2018)

9.2. des Integrationsbeirates

9.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Lernbegleitung für benachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund im Allgemeinen und Roma-Kinder im Besonderen“
(Drucks. Nr. 15-2590/2018)

9.2.2. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "7. Tibetische Kulturtage"
(Drucks. Nr. 15-2591/2018)

9.2.3. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Fremde Blicke hören“
(Drucks. Nr. 15-2592/2018)

10. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

12.1.1. Einfädelungsbereich Bödekerstraße/Hohenzollernstraße
(Drucks. Nr. 15-2581/2018)

11. A N T R Ä G E

11.1. aus der letzten Sitzung

11.1.1. Einfädelungsbereich Bödekerstraße/Hohenzollernstraße-Rechtskurve
(Drucks. Nr. 15-2309/2018)

11.2. der CDU-Fraktion

11.2.1. Mülleimer zur Mülltrennung
(Drucks. Nr. 15-2576/2018)

11.2.2. Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2577/2018)

11.2.3. Öffentliche Vorstellung der Pläne zur Sophienschule und zum KWRG
(Drucks. Nr. 15-2578/2018)

11.2.4. Winternotprogramm für Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2579/2018)

11.2.5. Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-2580/2018)

11.2.5.1. Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-2580/2018 N1)

11.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.3.1. Tempo 30 in der Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2594/2018)

11.3.2. Fahrradstraße Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2595/2018)

11.3.3. Vorfahrtregelung für den Fahrradverkehr in der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2596/2018)

11.4. von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi

11.4.1. Erneuerung des Roten Fadens
(Drucks. Nr. 15-2602/2018)

11.4.2. Wohnungsvermietung über airbnb und Booking.com
(Drucks. Nr. 15-2603/2018)

11.4.2.1. Änderungsantrag Wohnungsvermietung über airbnb und booking.com
(Drucks. Nr. 15-2707/2018)

12. A N F R A G E N

12.1. der CDU-Fraktion

12.1.2. Haushalt/Erinnerungsarbeit
(Drucks. Nr. 15-2582/2018)

12.1.3. Hindenburg
(Drucks. Nr. 15-2583/2018)

12.1.4. Bushaltestelle Lärchenstraße
(Drucks. Nr. 15-2584/2018)

12.1.5. Sportplatz Lüerstraße
(Drucks. Nr. 15-2585/2018)

13. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 17.09.2018

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

14. A N H Ö R U N G E N

14.1. Neubau für das 5-zügige Gymnasium Sophienschule am Standort Lüerstraße und Erweiterungsbau für das 4-zügige Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium (KWR) am Standort Seelhorststraße 52
(Drucks. Nr. 2407/2018 mit 2 Anlagen)

14.1.1. Änderungsantrag
(Drucks. Nr. 15-2574/2018)

14.1.2. Änderungsantrag Neubau Sophienschule/KWR Nr. 2407/2018
(Drucks. Nr. 15-2706/2018)

15. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 17.09.2018

16. Bericht des Stadtbezirksmanagements

17. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 21. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Hoffmann bat um Verlesung des TOP 12.1.1. vor TOP 11.

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass TOP 3. und TOP 8.3. abgesetzt werden und TOP 14.1.2. eingefügt werde. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass der TOP 2. Einwohnerfragestunde geteilt werde. Der erste Teil soll entsprechend der Tagesordnung und der zweite Teil soll nach TOP 5. durchgeführt werden. Der Änderung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3. und TOP 8.3. werden abgesetzt. TOP 14.1.2. wird eingefügt. TOP 12.1.1. wird vor TOP 11.1.1. verlesen. TOP 2. wird geteilt. Der zweite Teil wird nach TOP 5. eingefügt. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugstimmt.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Eine Einwohnerin teilte mit, dass sie Rechtsanwältin und Notarin sei und Sitz ihrer Kanzlei am Emmichplatz sei. Sie hatte auch im Namen der Umweltstiftung, die ebenfalls am Emmichplatz sitze, eine Frage. Sie wollte wissen, warum der mehrheitliche Wunsch der Anwohner in Bezug auf die Umbenennung des Emmichplatzes in Neues Haus wieder in Frage gestellt werde. Für die Hindenburgstraße werde gerade eine Anwohnerbefragung als Entscheidungskriterium initiiert. Sie wollte außerdem wissen, warum in der Begründung Bezug auf nicht namentlich benannte Personen genommen werde. Sie fragte außerdem, warum die Möglichkeit, Frauennamen zu vergeben, nicht für Plätze genutzt werde, die keinen derartigen geschichtlichen Bezug zu Hannover haben. Sie setze sich dafür ein, dass der geschichtliche Bezug zu Hannover mal wieder in den Vordergrund rücke und wünschte sich, dass dem Ergebnis einer solch verbindlichen Befragung Rechnung getragen werde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass diesbezüglich beim Tagesordnungspunkt 7.1.1.1. geantwortet werde.

Ein Einwohner sagte, dass er Gewerbetreibender in der Altstadt sei. Er habe eine Frage zum anstehenden Weihnachtsmarkt und dem Müllproblem, das in den letzten Jahren im Großmannweg ausgeufert sei. Es habe bis Februar/März gedauert, bis die Situation wieder in Ordnung gewesen sei. Er wollte wissen, wie die Verwaltung damit umgehe, wie die Situation für die nächsten Jahre entschärft werde und ob es konkrete Ansprechpartner gäbe.

Frau Göttler antwortete, dass die Kolleginnen und Kollegen von aha sensibilisiert seien. Der Fachbereich Wirtschaft – Bereich Marktwesen werde noch in Kenntnis gesetzt. Sobald eine erneute Vermüllung zu beobachten sei, bat sie um Anruf.

Eine Einwohnerin fragte, wie die Beschilderungssituation am Marstall gelöst werde. Die Anwohnerparkschilder seien noch nicht aufgestellt. Die Burgstraße müsse als Einbahnstraße deklariert werden, weil der Weihnachtswald am Holzmarkt bereits aufgebaut sei und Am Marstall fehlen auch Einbahnstraßenschilder. Sie bat darum, die Aufsteller für die Baustellenschilder zu entfernen. Des Weiteren sei der Marstallplatz fast fertig, aber die Lampen seien sehr dunkel. Die Lampen, die auf dem Platz stehen beleuchten den Platz und die Lampen, die an der Straße entlangführen beleuchten die Parkplätze. Der Fußweg sei nicht ausgeleuchtet. Sie ging davon aus, dass die Lampen nur gedreht werden müssen.

Frau Göttler antwortete, dass sie die Problemlagen weitergeben werde. Sollte zeitnah nichts passieren, bat sie um Mitteilung.

Ein Einwohner sagte, dass er Anwohner des goldenen Winkels sei. In der Sitzung in der Volkshochschule habe er gefragt, wie viele Bußgelder für das „Wildpinkeln“ verhängt worden seien. Er habe noch keine Antwort erhalten. Er merkte an, dass die Augustenstraße eine Einbahnstraße geworden sei, weil die Unterführung gesperrt sei. In der Einbahnstraße dürfe man mit dem Fahrrad fahren. Es sei jedoch manchmal äußerst gefährlich. Für die Hinüberstraße gelte das gleiche. Obwohl sie freigegeben sei für den Fahrradverkehr, scheinen Autofahrer es nicht zu realisieren, dass gegenläufiger Fahrradverkehr erlaubt sei. Er habe es schon häufiger erlebt, dass Autofahrer ihn auf die Einbahnstraße hingewiesen hätten. Die Hinweisschilder seien vorhanden, werden aber offenbar übersehen. Er war der Meinung, dass es einer besseren Beschilderung bedürfe.

Frau Roth sagte eine Klärung zu.

Bezirksratsfrau Muschter berichtete, dass sie zurzeit ebenfalls die Hinüberstraße befahre und mehrfach gefährliche Situationen erlebt habe. Die Ecken seien ständig zugeparkt. An der Einmündung Schiffgraben stehe ein Werbeanhänger von einem ansässigen Restaurant. Die Straße sei nicht einsehbar. Es müsse dringend etwas getan werden.

Eine Einwohnerin sagte, dass sie die Idee gehabt haben, Pinkeln-Verboten-Schilder anzubringen. Ein Hausbesitzer am Marstall wolle sein Haus aber nicht mit solchen Schildern verunzieren. Eine weitere Idee sei, ein Plakat mit Augen drauf oder dem Hinweis „Achtung Kamera“ zwischen die Bäume zu spannen. Vor ein paar Tagen habe sie jemanden gesehen, der nachmittags sein Geschäft verrichtet habe. Sie fragte, was dagegen unternommen werden könne. Sie berichtete, dass sie die ganzen Läden am Rotlichtviertel aufgesucht habe. Die Geschäftsleute dort haben die gleichen Probleme mit verunreinigten Eingängen wie die Anwohner. Die Geschäftsleute aus der Steintorstraße haben vor ungefähr einem Jahr ein gemeinsames Schreiben an den Oberbürgermeister verfasst und sich über die Situation beklagt. Eine Antwort haben sie nicht bekommen. Die Geschäfte haben wegen der Verunreinigungen bereits Kunden verloren. Sie meinte, dass der Bereich nicht den Leuten überlassen werden darf, die sich nicht benehmen können. Sie erzählte, dass sie mit den Geschäftsleuten aus der Reuter- und Scholvinstraße gesprochen habe. Die Bikers Bar regele seitdem nachts die Musik runter. Sie fragte, warum sie sich als Privatperson darum kümmern müsse. Sie sah die Verantwortung dafür bei der Verwaltung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch fand das Engagement hervorragend und bat darum, auch weiterhin aktiv zu sein. Alle seien gehalten, sich für ein lebenswertes Hannover einzusetzen.

Ein Einwohner berichtete, dass im Anhang seiner Konzession von 2004 über zwei Seiten seine Auflagen geregelt seien. Er fragte, ob er ebenfalls Außenlautsprecher an seinem Laden anbringen dürfe und ob Privatpersonen das dürfen. Er wollte außerdem wissen, warum die Region zuständig sei.

Frau Göttler sagte, dass die Zuständigkeit für Lärm 2012 oder 2013 an die Region Hannover übergegangen sei. Verantwortlich sei das Team Anlagenüberwachung. Sie bat darum, sich mit der Region in Verbindung zu setzen. Sie riet davon ab, Plakate aufzuhängen. Es handele sich dabei auch um eine Ordnungswidrigkeit. Die Straßensozialarbeiter und der Ordnungsdienst seien unterrichtet und sollen auf ordnungswidriges Verhalten achten. Sie sagte, dass „Wildpinkeln“ mit einem Bußgeld geahndet werden könne. Voraussetzung sei, dass die Person auch erwischt werde. Der Tatbestand des Kotens sei im Bußgeldkatalog gar nicht enthalten.

Ein Einwohner sagte, dass es sich hauptsächlich um Obdachlose handele und Sozialarbeiter in dem Bereich dringend notwendig seien. Abends seien es auch Anzugträger, die „Wildpinkeln“. Darüber hinaus finde man dort Kondome und anderes. Er konnte sich nicht vorstellen, dass die Polizei oder der Ordnungsdienst nicht einmal ein ordnungswidriges Verhalten miterlebt haben. Er habe es bereits häufig beobachten können. Die gesamte Innenstadt sei ein einziges Urinal. Auf seinem Weg zur Arbeit durch die Stadt gäbe es nur wenige Stellen, an denen es nicht rieche.

Protokollantworten:
Die Beschilderung am Marstall ist verkehrsbehördlich angeordnet und wird nach Auskunft des Bauhofs kurzfristig umgesetzt.



Die Beschilderung Burgstraße erfolgt wie jedes Jahr zum Weihnachtsmarkt. Bei der Einrichtung kann es gelegentlich zu Übergangszuständen kommen.

Die Situation wurde vor Ort überprüft und eine Entscheidung getroffen. Die betreffenden LED-Leuchten vom Typ Olivio wurden hinsichtlich der Ausleuchtung des Gehwegs noch einmal nachjustiert in der Ausrichtung der Leuchtkörper. Die Ausleuchtung wurde hierdurch verbessert.

Die von den Gewerbetreibenden vorgebrachten Probleme der Müllentsorgung sind dem Fachbereich Wirtschaft bereits in 2017 gemeldet worden. Der Bereich Marktwesen und auch die Kollegen von aha sind den Hinweisen nachgegangen. Sowohl die Verwaltungsmitarbeiter als auch die Mitarbeiter von aha haben unabhängig voneinander die Müllberge untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass ein Großteil des Mülls nicht durch die Beschicker des Weihnachtsmarktes eingebracht worden ist. Vielmehr sind die Müllberge in erheblichem Umfang durch die Gewerbetreibenden der Altstadt selbst verursacht worden. Oftmals wird zum Beispiel bereits am Samstag das Altpapier an den Sammelstellen abgelegt, obwohl die Abholung erst am Montag erfolgt. Für den Weihnachtsmarkt sind daher mit aha zusätzliche Abfuhrtermine vereinbart. Die Verwaltung werde aber auch, zusammen mit den Kollegen von aha, in 2018 die nicht legal abgelegten Müllmengen kontrollieren, um die Verursacher zu ermitteln.

Gemäß §118 OWiG handelt ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen, hierzu zählt auch die Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit. Der Gesetzgeber hat einen Bußgeldrahmen von fünf bis 1000 Euro festgesetzt. Im laufenden Jahr wurden bisher 182 Verstöße dieser Art. 2017 wurde 176 Anzeigen bearbeitet.

Das Koten im öffentlichen Raum wird nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) geahndet. Zuständig ist hierfür aha.

TOP 3.
Sachstandsbericht Erneuerung der Stützmauer Herschelstraße

Abgesetzt

TOP 4.
Ergebnisbericht Belebung der hannoverschen Altstadt

Herr Berg berichtete anhand einer Präsentation von dem Strategie- und Maßnahmenworkshop zur Erarbeitung von Ideen und Möglichkeiten zur Belebung der hannoverschen Altstadt. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass es sich um gute Arbeit handele. Erste Maßnahmen seien bereits durchgeführt worden. Er meinte, dass der Bezirksrat bereits zweimal die Erneuerung des Roten Fadens beschlossen habe. Er hoffte, dass es diesmal auch fruchte. Die Idee der temporären Kunst fand er spannend. Es sei gesagt worden, dass bei den Fahrradparkplätzen auch Privatleute gefragt seien. Er verwies darauf, dass die Verwaltung vor längerer Zeit eine Drucksache erstellt habe, die auch beschlossen worden sei. Inhalt sei gewesen, dass private Fahrradständer vor Geschäften abgebaut werden müssen. Er sah hier einen Widerspruch.

Herr Berg antwortete, dass es sich um einen Vorschlag handele, der aus dem Kreis der Teilnehmenden gekommen sei. Die Verwaltung habe sich bewusst zurückgehalten und nicht jede Maßnahme gleich kommentiert. Es müsse jetzt geguckt werden, wer den Vorschlag umsetzen könne. Es handele sich um Impulse an die Verwaltung und Politik darüber nachzudenken, wie Dinge besser gemacht werden können.

Frau Göttler bezog sich auf den Beschluss des Bezirksrates in der letzten Sitzung, in der Altstadt abklappbare Fahrradbügel aufzustellen. Aufgrund des Weihnachtsmarktes müssen jetzt wieder alle Bänke und der Bücherschrank an der Marktkirche abgebaut werden. Sie war sehr gespannt, wie die Fachverwaltungen auf die abklappbaren Fahrradständer reagieren werden.

Bezirksratsherr Hogh wünschte sich, dass die Präsentation Anlage des Protokolls werde. Es sei mehrfach die Beleuchtung angesprochen worden. Er habe gestern einen Vater mit Kind beobachtet, der auf dem Bürgersteig mit Taschenlampe gegangen sei. Er meinte, dass die Stadt insgesamt ein Beleuchtungsproblem habe. Der Bezirksrat müsse sich des Themas annehmen. Er habe sich aufgrund seiner Sehbehinderung bisher zurückgehalten, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass er in eigener Sache aktiv werde. Er werde das Thema in den Interkreis einbringen und andiskutieren.

TOP 5.
Informationen über den Neubau der Sophienschule und den Erweiterungsbau für das Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium

Herr Gronemann teilte mit, dass Frau Thoms als Projektleiterin die Maßnahme vorstellen werde.

Frau Thoms erläuterte anhand einer Präsentation den Neubau der Sophienschule und den Erweiterungsbau der KWRG. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Herr Kindermann sagte, dass er der Schulleiter der Sophienschule sei. Die Schule sei seit zwei Jahren seitens der Stadt Hannover in die Planungen für den Neubau eingebunden worden. In verschiedenen Treffen seien die Anforderungen der Schulgemeinschaft an das neue Gebäude erörtert worden. Er selbst sei erst im Februar dazugekommen. Letzten Donnerstag sei einem Teil der Schulöffentlichkeit das Projekt vorgestellt worden. Alle seien beeindruckt davon gewesen, wie schön das Gebäude sei und das sich alle Wünsche, die seitens der Schule geäußert worden seien, in dem Gebäude wiederfinden. Derzeit sei die Schulgemeinschaft durch die beiden Standorte stark zerrissen. Zukünftig könne die Schule sich an nur einem Standort stärker pädagogisch ausrichten. Ein Patensystem und ein Sanitätsdienst, in dem sich ältere Schülerinnen und Schüler um jüngere kümmern, könne dann umgesetzt werden. Der Ganztagsbereich sei deutlich größer. Schüler fordern Schüler sei dort möglich. Es gäbe einer Schülerbibliothek, die von den älteren Schülern betreut werde. Zukünftig könne auch Inklusion umgesetzt werden. In dem Gebäude in der Seelhorststraße sei das so nicht möglich. Die geplanten Hochbeete geben dem Ganztagsbereich ganz andere Möglichkeiten. Als Schulleiter könne er sagen, dass dort etwas entstehe, was er sich für die Schülerinnen und Schüler wünsche. Die Zusammenarbeit mit dem KWRG sah er sehr positiv. Es gäbe bereits regelmäßige Gespräche. Er berichtete, dass die Schulgemeinschaft sehr von dem Vorhaben überzeugt sei. In der Gesamtkonferenz am heutigen Nachmittag sei einmütig eine Projektwoche mit kulturellem Rahmen zum Thema „Neue Räume – Neue Wege“ beschlossen worden. Die Schule richte sich auf den bevorstehenden Umzug ein und freue sich sehr darauf.

Herr Hothan erläuterte, dass er eine Anwohnerin der Lüerstraße anwaltlich vertrete. Er betonte, dass es nicht um eine Verhinderung des Vorhabens gehe. Er wollte ein Bild von dem Vorhaben erhalten. Das Grundstück werde insbesondere im unteren Teil südlich des Grünstreifens deutlich verdichtet. Er fragte, in welchem Umfang sich die Verdichtung erhöhe. Der Sportplatz sei ein Stück verschoben. Er wollte wissen, ob er in der Größe gleichbleibe.

Herr Gronemann antwortete, dass es eine Flächenauswertung gegeben habe. In der Außenstelle gäbe es eine Bruttogrundfläche des Gebäudes von 6.400 qm. Da auf der Fläche zukünftig die gesamte Schule untergebracht werde, erhöhe sich die Bruttogrundfläche inklusive der Sporthalle auf 16.648 qm. Die Schulhoffläche betrage an der Lüerstraße 3.800 qm und am Hauptgebäude 1.640 qm. Der neue Schulhof werde eine Fläche von 5.800 qm haben. Die Sportflächen werden etwas kleiner. Derzeit gäbe es eine unstrukturierte Wiesenfläche ohne konkrete Sportfunktion und die Sportfläche betrage 12.000 qm. Sie verkleinere sich auf 6.000 qm. Das Standardraumprogramm sehe bei Schulen eine Sportfläche von 1.500 qm vor. Die zukünftige Sportfläche sei konkret auf den Sport zugeschnitten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wollte wissen, warum in der Sporthalle der Sophienschule eine Tribüne geplant sei. Es werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einen Antrag geben, der der gegenteiligen Meinung sei, da in der anderen Halle bereits eine Tribüne vorhanden sei.

Herr Gronemann antwortete, dass die Tribüne in Abstimmung mit der Sportverwaltung umgesetzt werden soll. Die Sportverwaltung habe für die Tribüne plädiert, da es gerade bei den Dreifach-Hallen einen massiven Bedarf gäbe. Diese Hallen werden für übergeordnete Sportveranstaltungen genutzt. Dreifach-Hallen werden wegen des Bedarfs grundsätzlich mit Tribünen ausgestattet.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass es einen weiteren Antrag gäbe, der die Anzahl der Parkplätze auf die Behindertenparkplätze reduzieren wolle. Dafür sollen mehr Fahrradstellplätze entstehen. Begründet werde der Antrag damit, dass ein Schulhof zu schade für Parkplätze sei. Er fragte, ob die Parkplätze auf dem Schulhofgelände seien oder nicht.

Frau Thoms antwortete, dass laut Stellplatznachweis 71 Stellplätze benötigt werden. Acht Stellplätze seien abgelöst worden. Im oberen Bereich befinden sich zehn Stellplätze inklusive eines barrierefreien Stellplatzes. Im nordöstlichen Bereich seien 53 Stellplätze ebenfalls inklusive eines barrierefreien Stellplatzes geplant. Insgesamt gäbe es 680 Fahrradstellplätze, davon seien 280 überdacht. Die Landeshauptstadt Hannover habe die Empfehlung von einem Stellplätz pro fünf Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Dem zur Folge wäre man auf 274 Stellplätze gekommen. Die Schule habe den Wunsch geäußert, die Anzahl zu erhöhen, da viele Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad kommen würden. Der jetzt verwandte Schlüssel betrage einen Stellplatz je zwei Schülerinnen und Schüler.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass in dem Änderungsantrag vorgeschlagen werde, im HCC-Parkhaus zu parken. Er fragte, ob die Parkplätze alle abgelöst werden können.

Frau Thoms antwortete, dass geprüft worden sei, ob eine Baulast in den Parkhäusern des HCC eingetragen werden könne. Da die Parkplätze alle für das HCC benötigt werden, sei das nicht möglich. Die Ablösung der acht Plätze sei genehmigt worden. 63 Stellplätze müssen hergestellt werden. Die Anzahl der herzustellenden Stellplätze errechne sich aus der Schülerschaft und nicht aus der Nutzung der Sporthalle. Je 25 Schüler werde ein Stellplatz benötigt. Bei Schülern über 18 seien es jeder fünfte bis zehnte. Daraus haben sich die 71 Stellplätze ergeben.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass sich der Eingang der Schule in Richtung Schackstraße befinde. Er fragte, ob die Schüler, die die nordöstlichen Stellplätze nutzen, außen rumlaufen müssen oder ob es einen Nebeneingang gäbe, der genutzt werden könne, um in die Schule zu kommen. Sollte dort kein Eingang vorgesehen sein, wollte er die Gründe wissen. Die Parkplätze an der Turnhalle werden außerhalb der Schulzeiten von Hallenbesuchern genutzt. Er fragte, ob für die Turnhalle Parkplätze nachgewiesen werden müssen. Vom Schulleiter wollte er gerne wissen, inwieweit die Schule eine Tribünenanlage benötige.

Frau Thoms antwortete, dass geschaut werde, wer den größten Bedarf an Stellplätzen habe. In diesem Fall sei es die Schule mit 71 Stellplätzen. Für die Halleneinheit mit den Sitzplätzen wären 46 Stellplätze nötig gewesen. Aufgrund der sich nicht überlagernden Nutzungen seien diese Zahlen nicht addiert worden. Sie sagte, dass im nordöstlichen Bereich ein Eingang vorhanden sei. Es handele sich um den Eingang mit dem kürzesten Weg zum Verwaltungsbereich und zu den Räumen der Klassen 11 bis 13. Die Haupterschließung erfolge über die Schackstraße.

Herr Kindermann erläuterte, dass die Sophienschule bisher nicht über eine Tribüne verfüge. Für die Schulgemeinschaft entstehen durch die Tribüne neue Möglichkeiten. Sportveranstaltungen können zukünftig mit der Schulöffentlichkeit ausgetragen werden. Die Durchführung von Turnieren werde möglich. Aus seiner Sicht sei die Tribüne notwendig. Die Schulgemeinschaft könne dadurch in einen Raum gebracht werden.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wollte wissen, aus welchem Jahr die Vorgaben für die Fahrräder seien.

Herr Gronemann antwortete, dass Grundlage die aktuelle niedersächsische Bauordnung sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch ergänzte, dass die Bauordnung aus dem Jahr 2013 sei.

Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass die Abstellanlagen für PKW und Fahrräder sehr viel Platz beanspruchen. Der Platz sei zu wertvoll, um mit Fahrzeugen vollgestellt zu werden, die während des Schulbetriebs nicht gebraucht werden. Sie fragte, ob über einen Fahrradkeller nachgedacht worden sei.

Frau Thoms antwortete, dass sich die Frage nicht gestellt habe, weil die Kosten für einen Keller sehr hoch seien. Ihr Fachbereich verzichte auf die Planung von Kellern, die nicht unbedingt notwendig seien. Darüber hinaus habe die Schule aus pädagogischen Gründen gesagt, dass ein Keller nicht wünschenswert sei.

Bezirksratsherr Sandow wollte wissen, wie hoch die Mehrkosten für eine Unterkellerung seien. Für die Schülerinnen und Schüler sollen 680 Stellplätze vorgehalten werden. Er fragte, ob es nicht sinnvoll sei, alle Stellplätze witterungsgeschützt auszustatten. Die Errichtung der Tribüne begrüßte er gerade wegen der Verzahnung mit den Vereinen außerordentlich. Große, übergreifende Veranstaltungen können dadurch durchgeführt werden. Er hielt die Planungen für richtig.

Herr Gronemann antwortete, dass es keine konkreten Kostenermittlungen bezüglich der Kosten eines Fahrradkellers gäbe. Die Erfahrungen zeigen aber, dass die Kosten im Verhältnis zur gewonnenen Fläche sehr hoch seien. Erfahrungen an anderen Schulen zeigen, dass Fahrradkeller nicht so gut angenommen werden. Die Räume seien schlecht einsehbar. Tendenziell werden an Schulen zusätzliche Stellplätze außen zugebaut. Für die Überdachung der Stellplätze würden erhebliche Kosten entstehen. Die Überdachung müsse alle Sicherheitsvorrichtungen wie zum Beispiel Beleuchtung und Blitzschutz ausweisen. Diese Anlagen müssen die Standards für öffentliche Einrichtungen erfüllen und seien deshalb sehr teuer. In Bezug auf die Überdachung gäbe es einen Ratsbeschluss. Mit der geplanten Überdachung halte man sich an die Vorgaben des Ratsbeschlusses.

Herr Kindermann berichtete, dass er die Anzahl der Schülerinnen und Schüler die von ihren Eltern mit dem PKW gebracht werden und die Anzahl der mit dem Fahrrad kommenden Schülerinnen und Schüler gezählt habe. Erfreulicherweise seien es in der Seelhorststraße durchschnittlich nur 15 Schülerinnen und Schüler, die von den Eltern gebracht werden. Der dadurch entstehende Verkehr sei dementsprechend auch geringer als die meisten vermuten. Zur Außenstelle fahren ca. 50 Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad. In der Seelhorststraße seien es bei gutem Wetter ca. 300 Schülerinnen und Schüler gewesen.

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass es sich bei den Stellplätzen um einen Antrag ihrer Fraktion handele. Der Antrag sei wichtig, weil damit Einfluss auf die Steuerung des zukünftigen Verkehrsflusses im Zooviertel genommen werde. Je mehr Schüler Rad fahren, umso besser sei dies für alle. Sie meinte, dass auf die eigenständige Anreise der Schüler gebaut werde. Sie wies darauf hin, dass es auch doppelstöckige Abstellanlagen für Fahrräder gäbe. Bei den doppelstöckigen Anlagen werden keine Schlösser benötigt. Jedes Fahrrad könne so versperrt werden. Sie fragte, ob als Alternative zum Fahrradkeller daran gedacht worden sei.

Protokollantwort: Eine solche Alternative für den Standort wurde nicht geprüft, da diese nicht erforderlich ist. Laut Standard muss für 5 Schüler ein Fahrradstellplatz zur Verfügung stehen. Die aktuelle Planung sieht für je 2 Schüler einen Fahrradstellplatz vor. In Abstimmung mit der Schule liegen damit die Anforderungen deutlich über dem Standard.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

- Obdachlosigkeit
Frau Göttler berichtete, dass es im vergangenen Winter Kälteopfer gegeben habe. Die Verwaltung habe deshalb überlegt ein Kriseninterventionsteam zusammenzustellen. Daran beteiligt seien Streetworker und Streetworkerinnen der verschiedenen Vereine und Verbände, der sozialpsychiatrische Dienst, die Feuerwehr und zwei Richterinnen des Betreuungsgerichts. Ende des Monats werde die erste Sitzung anberaumt. Ziel sei es in Notfällen auf dem kurzen Dienstweg Personen zu retten. Am 06.11.2018 sei der Kältebus der Johanniter gestartet. Aktuell werde Dienstags und Donnerstags der Raschplatz und der Kröpcke angefahren. Es werden Getränke, heiße Suppen, Schlafsäcke und Winterbekleidung verteilt. Sie berichtete des Weiteren, dass es in Hannover jetzt knapp 200 Notschlafplätze gäbe. 30 Plätze gäbe es in der Wörthstraße für Männer, die ab Dezember um 20 Plätze erhöht werden sollen. Im Vinnhorster Weg gäbe es 12 Notschlafplätze für Frauen. 150 Notschlafplätze stehen Am alten Flughafen zur Verfügung. Mehrsprachige Flyer mit den aktuellen Daten werden durch die Straßensozialarbeit und in den Beratungsstellen verteilt.

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo
(Drucks. Nr. 15-1900/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
die folgende Platzumbenennung zu beschließen:
Der Emmichplatz, welcher zwischen der Hohenzollernstraße und der Fritz-Behrens-Allee liegt, wird umbenannt in Neues Haus.
Übersichtskarte siehe Anlage 1.

15 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.1.
Änderungsantrag zur Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo (DS Nr. 15-1900/2018)
(Drucks. Nr. 15-2430/2018)

Neufassung

TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag zur Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo (DS Nr. 15-1900/2018)
(Drucks. Nr. 15-2430/2018 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Änderungsantrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass eine Straße nicht einfach nach eigenem Gefallen benannt werden könne. Der Antrag sei von der Verwaltung antragsgemäß umgesetzt worden. Die Anwohner des Emmichplatzes seien befragt worden. In der Begründung heiße es, dass 21 Personen und Institutionen angeschrieben worden seien. Es habe elf Rückmeldungen gegeben. Fünf davon haben sich für Neues Haus ausgesprochen. Drei seien für die Beibehaltung des Platznamens, seien im Falle einer Umbenennung aber mit Neues Haus einverstanden. Ein Anwohner habe den Namen Alma-Rosé befürwortet. Er wies darauf hin, dass der Name Neues Haus bei Taxi-Fahrern immer noch gebräuchlich sei. Für Menschen wie ihn, der schon immer in Hannover gelebt habe, sei Neues Haus im Sprachgebrauch. Die Umbenennung in Neues Haus sei einerseits eine Rückbesinnung auf den ehemaligen Namen und andererseits spiegele es den mehrheitlichen Wunsch der Betroffenen wieder. Für ihn komme es auf das Votum der Betroffenen an. Es handele sich um den Bürgerwillen. Seine Fraktion werde daher für die Verwaltungsdrucksache stimmen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass der Antrag zur Umbenennung am 04.09.2017 gestellt worden sei. Es habe eine lange Diskussion gegeben. Für sie zähle auch der Bürgerwille. Sie wies darauf hin, dass der Taxi-Stand immer noch Neues Haus heiße. Sie werde sich an den Beschluss der Bürger halten und der Verwaltungsdrucksache zustimmen. Sie betonte, dass es nichts mit einer Bewertung der Person Alma-Rosé zu tun habe.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass neben den Taten Emmichs im ersten Weltkrieg ein wesentliches Argument für die Umbenennung gewesen sei, dass der Platz 1933 nach Emmich benannt wurde. Die Nazis haben Emmich für sich eingenommen. Er habe den Vorschlag gemacht, den alten Namen Neues Haus zu nehmen. Ihm sei der Name noch als Schüler bekannt, da es dort eine Straßenbahnhaltestelle gegeben habe. Er war froh, dass der Name Zuspruch gefunden habe. Er werde für Neues Haus stimmen.
Bezirksratsherr Hogh sagte, dass es formaljuristisch kein richtig oder falsch zu dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen gäbe. Die Fraktion habe eine Recht darauf einen Namensvorschlag zu machen. Es müsse aber eine politische Bewertung von richtig oder falsch vorgenommen werden. In Hannover habe man sich dazu entschieden, Bürgerbeteiligung und Bürgerwillen ernst zu nehmen. Er verwies auf die Expo. Seinerzeit habe es eine Bürgerbefragung gegeben und mit dem Ziel mehr direkte Demokratie zu wagen, sei dem Bürgervotum gefolgt worden. Er war der festen Überzeugung, dass jeder bei hochwichtigen Themen zur eigenen Meinung stehen müsse. Er meinte, dass es nicht gut ankomme, wenn der Bürger vorgeführt werde. Er fand es merkwürdig, dass hier auf einem Frauennamen beharrt werde. Als es um einen Weg an der Ihme gegangen sei, sei ohne Probleme ein Männername genommen worden und der Weg nach Wolfgang Besemer benannt worden, den kaum jemand kenne. Er konnte keine Linie erkennen. Hätte es keine Bürgerbeteiligung gegeben, hätte er den Namen Alma-Rosé für den Platz gut und ehrenwert gefunden. Aus diesem Grund werde er sich bezüglich des Änderungsantrages enthalten. Sein Verhalten sollte aber nicht als Lob oder so interpretiert werden, dass ihm der Antrag egal sei.

Bezirksratsherr Hoffmann stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass Taxifahrer auch zukünftig mit dem Begriff Neues Haus etwas anfangen können, auch wenn der Platz einen anderen Namen bekomme. Sie hielt es für gut, wenn die Geschichte des Platzes auf einem Legendenschild dargestellt werde. Neues Haus und Emmich werden darauf stehen. Komme ein Name hinzu, sei es eine Bereicherung. Es werde nichts negiert, sondern mehr Anerkennung geschaffen. Sie wies darauf hin, dass die Bezirksratsmitglieder Mandatsträger aus dem Stadtbezirk Mitte und offen für die Bürger seien. Es sei kein Volksentscheid ausgelöst worden. Vielmehr seien die Anlieger befragt worden, welche Namen vorstellbar seien. Bei der entstandenen und von der Verwaltung geprüften Namensliste müsse jeder für sich herausfinden, was der eigene Wille, der Bürgerwille und am Ende das Ergebnis sei. Ihre Fraktion habe mit dem Antrag ihre Meinung dargelegt. Bei der Bürgerbeteiligung sei nicht nach einem Votum gefragt worden, sondern nach Vorschlägen. Die Frage, wie das Votum ausgefallen wäre, wenn andere Namen vorgeschlagen worden wären, könne nicht beantwortet werden. Sie erläuterte, dass viele Menschen aus dem Stadtbezirk den Namen Alma Rosé sehr gut finden. Sie betonte, dass ihre Fraktion Bürgerbeteiligung sehr ernst nehme.

Bezirksratsherr Baathe verstand die Gereiztheit nicht. Die Mehrheit werde über den neuen Namen entscheiden. Seiner Fraktion müsse ihre eigene Meinung dennoch zugestanden werden. Nach seinem Verständnis bestehe Bürgerbeteiligung nicht nur aus der Anwohnerbefragung. Laut Verwaltungsdrucksache wurden die Betroffenen um die Nennung Ihres Favoriten, um eigene Namensvorschläge und um die Mitteilung von Anregungen oder Bedenken gebeten. Bedenken gegen Alma Rosé seien keine eingegangen. Es gäbe keine Argumente, die gegen diesen Namen sprechen. Seine Fraktion habe die Freiheit diesen Namen zu unterstützen und habe dafür unter anderem von der Deutschen Friedensgesellschaft, dem Referat für Friedensarbeit, der Landeskirche und dem Stadtjugendring viel Zuspruch erhalten. Es sei für ihn auch Bürgerbeteiligung diese Meinungen aufzugreifen. Zahlen können unterschiedlich interpretiert werden. Er wies darauf hin, dass vier Anwohner nicht erreicht wurden und sechs keine Rückmeldung gegeben haben. Es könne daher nicht gesagt werden, dass die meisten für Neues Haus gewesen seien. Er fand es schade, dass nicht mehr Mut vorhanden sei, sich für einen Namen mit Strahlkraft zu entscheiden. Er war froh darüber, dass die Diskussion zumindest zu mehr Wissen über Alma Rosé geführt haben.

Bezirksratsherr Dr. Feil merkte an, dass nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz eine Anhörung durchgeführt worden sei. Die Anwohner müssen im Rahmen eines belastenden Verwaltungsaktes zur Sache angehört werden. Der Aufwand der Anwohner bei einer Namensänderung sei unbestritten. Das Ergebnis einer Anhörung müsse durchaus Berücksichtigung finden. Die vorgebrachten Argumente müssen in die eigene Entscheidungsfindung einfließen. Es handele sich aber nicht um einen Bürgerentscheid. Bürgerentscheid und Anwohnerbefragung dürfen nicht verwechselt werden. Die Meinung der Anwohner könne dem Bezirksrat nicht das Entscheidungsrecht nehmen und der Bezirksrat dürfe die Verantwortung nicht auf den Anwohner übertragen. Er nehme seine Aufgabe als Bezirksrat ernst. Er verwies auf das Treffen gemeinsam mit dem Bürgerbüro Stadtentwicklung letzte Woche bezüglich des Themas Bürgerbeteiligung zur Umbenennung der Hindenburgstraße hin. Die Verwaltung sei durch die Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle für Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern vertreten gewesen. Er war der Auffassung, dass neue Wege begangen werden müssen und nicht Sachen vermischt werden dürfen. Eine Anhörung sei keine Bürgerbeteiligung. Der Name Alma Rosé strahle über den Platz heraus. Erinnerungskultur sei sehr wertvoll. Frau Lasker-Wallfisch sei in Hannover gewesen und habe sich ins goldene Buch eingetragen.
Die Veranstaltung mit Frau Lasker-Wallfisch sei sehr ergreifend gewesen und habe ihn in seiner Meinung bestärkt, dass die Wahl des Namens Alma-Rosé die richtige sei. Erinnerungskultur sei ein Teil des Fundaments der Grundordnung. Alma Rosé stehe für eine positive Erinnerungskultur, weil sie es geschafft habe, Menschen vor dem Tod zu retten. Bereits vor dem Krieg habe sie ein Frauenorchester gegründet. Sie sei eine sehr beeindruckende Persönlichkeit gewesen. Er konnte sich vorstellen, dass Frau Lasker-Wallfisch das Namensschild enthülle. Er bat darum, dass Votum zu überdenken.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass der Platz viele Jahrzehnte nach einem Kriegsverbrecher benannt worden sei, der den ersten Weltkrieg maßgeblich mitinitiiert und zu dem völkerrechtswidrigen Überfall auf Belgien beigetragen habe. Emmich dürfe nicht damit entschuldigt werden, dass er nur auf Befahl gehandelt habe und es seine Aufgabe gewesen sei, an einem Krieg teilzunehmen und Zivilisten zu erschießen. Es sei begrüßenswert, dass der Bezirksrat sehr einvernehmlich beschlossen habe, die Ehrung eines Kriegsverbrechers zurückzunehmen und sich Gedanken um einen anderen Namen zu machen. Seine Fraktion finde den Namen Neues Haus durchaus passend und begrüßenswert. Vor dem Hintergrund, dass Alma Rosé zusätzlich das Argument der Erinnerungskultur mit sich bringe, halte seine Fraktion diesen Vorschlag für noch begrüßenswerter. Er plädierte dafür, den Platz mit Mut nach Alma Rosé zu benennen. Seine Fraktion könne durchaus auch mit Neuem Haus leben. Sie würden sich jedoch sehr freuen, wenn es Alma Rosé werden würde.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass die Umbenennung sehr einmütig beschlossen worden sei. Darüber brauche heute nicht mehr philosophiert werden. Die Namensbenennung sei wie bereits gesagt eine Angelegenheit des Bezirksrates. Durchgeführt worden sei die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der betroffenen Anlieger. Die Anlieger hatten nicht nur einen Namen zur Auswahl. Zusätzlich seien die Anwohner aufgefordert worden, weitere Namensvorschläge zu machen. Für Alma Rosé habe sich nur eine einzige Partei entschieden. Alle anderen, die geantwortet haben, haben sich für einen anderen Namen ausgesprochen. Seine Fraktion betrachte das als eindeutige Äußerung der Anlieger. Die Musikhochschule sei explizit nach ihrer Haltung gefragt worden und habe sich für den Namen Neues Haus ausgesprochen. Seine Fraktion schließe sich der Mehrheit an. Es sei seiner Meinung nach seine Pflicht, bei diesem eindeutigen Ergebnis auf die Wünsche der Anlieger einzugehen. Er würde sich sonst unglaubwürdig machen. Im Hinblick auf die Erinnerungskultur sei Neues Haus ebenfalls positiv besetzt. Es habe sich um ein sehr beliebtes Ausflugslokal gehandelt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Emmichplatz, welcher zwischen der Hohenzollernstraße und der Fritz-Behrens-Allee liegt, wird umbenannt in Alma-Rosé-Platz.

9 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
Pachtvertrag für die Gilde Parkbühne
(Drucks. Nr. 2131/2018)

Antrag,
1. der Verlängerung des Mietvertrages mit der music & sports hall GmbH & Co. KG für die Gilde Parkbühne im Sportpark Hannover bis zum 31.12.2038 und
2. der Erhöhung der Miete um 6.000 € auf 24.000 € jährlich zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 8.2.
Widmung der Straßen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 2359/2018 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow fragte, welche Folgen die 48 Jahre rückwirkende Widmung der Straßen in der Praxis habe.

Frau Roth ging davon aus, dass es keine Folgen habe. Eine genauere Antwort sagte sie zum Protokoll zu.

Antrag,
1. der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen und
2. der Widmung der in der Anlage 3 genannten Straßen rückwirkend zum 01.03.1970
als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Einstimmig

Protokollantwort: Eine Widmung muss öffentlich bekannt gemacht werden damit sie rechtskräftig ist. Die Widmungen im Jahre 1970 sind nicht öffentlich bekannt gemacht worden und somit nicht rechtskräftig. Die „Nachwidmungen“ können als eine Art Korrektur angesehen werden, um die Widmungen aus dem Jahr 1970 wirksam zu machen. Für die Anlieger ändert sich dadurch nichts. Es wird lediglich ein Formfehler aufgehoben

TOP 8.3.

Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Gebäudekomplex am Schützenplatz
(Drucks. Nr. /2018)


Abgesetzt

TOP 8.4.
Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2606/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Sandow begrüßte den barrierefreien Ausbau der WC-Anlagen. Er wies darauf hin, dass schon seit Jahren auf einen Ausbau der Toilettenanlage im Lister Turm gewartet werde. Er stellte die Frage, ob es ausreichend Mittel gäbe, um auch den Ausbau im Lister Turm zu bewerkstelligen.

Frau Göttler sagte eine Antwort zum Protokoll zu.

Bezirksratsherr Schmidt meinte, dass das Projekt sinnvoll und förderungswürdig sei. Nach derzeitigem Stand sei es so, dass es das Projekt „Toiletten für alle“ gäbe. Dabei handele es sich um Toiletten für Menschen mit komplexen Behinderungen, für die eine Barrierefreiheit nicht ausreiche. Er fragte, ob dieses Thema in dem Zusammenhang erörtert worden sei und wenn ja, warum es keine Berücksichtigung gefunden habe.

Herr Gronemann antwortete, dass die Planungen in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover entstanden seien. Er wies darauf hin, dass es gewisse räumliche Zwänge gäbe. Bei der barrierefreien Toilette, die im Gartensaal eingebaut werde, reiche der Platz nur für eine normale Behindertentoilette aus. Für einen Pflegeraum reiche der Platz nicht aus. Für den ersten Abschnitt der Sanierung bat er um Zustimmung zum Umbau. Innerhalb der Mitarbeiterschaft bestehe derzeit kein Bedarf an einem Pflegeraum. Er wies nochmal darauf hin, dass es eine intensive Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung gegeben habe.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Schaffung von Barrierefreien WC-Anlagen im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt 625.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig

Protokollantwort: Derzeit liegt ein Planungsauftrag für die Leistungsphase (LP) 1 und 2 vor. Nachfolgend ist die Beauftragung und Erstellung der erforderlichen Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme ist auf Basis der Kostenschätzung von bis zu 1,5 Mio. € ab 2019 ff. im Teilhaushalt 19 eingeplant.

TOP 9.
E I G E N E M I T T E L

TOP 9.1.
des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.1.
Zuwendung für die Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth
(Drucks. Nr. 15-2593/2018)

Bezirksratsfrau Muschter berichtete, dass im Zusammenhang mit dem Antrag in ihrer Fraktion darüber gesprochen worden sei, das Thema Zuwendungsrichtlinien noch mal anzugehen. Der vorliegende Antrag werde nicht in Frage gestellt. Sie sagte, dass es sich bei dem ganz normalen Mobiliar einer Kindertagesstätte um eine Grundausstattung handele, die vom Träger bereitzustellen sei. Die begrenzten Mittel des Bezirksrates sollten lieber in besondere Projekte fließen, die nicht zum laufenden Betrieb gehören und für die keine Mittel vorhanden seien. Sie regte an, die Richtlinien zu überarbeiten.

Bezirksratsherr Schmidt schloss sich dem Gesagten im Wesentlichen an. Nach seiner Auffassung können die Mittel des Bezirksrates nicht dazu dienen, Mobiliar zu beschaffen. Es gehe vor allem auch darum, eine Mittelbeschaffung für Mobiliar im Hinblick auf ohnehin regelmäßig fließende Zuschüsse zu prüfen. Es müsse geprüft werden, inwieweit Mobiliar zuschussfähig sei. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass es in erster Linie Aufgabe des Trägers sei, für Mobiliar zu sorgen und nicht nur Teile davon zu zahlen. Seine Fraktion lehne den Antrag aus den genannten Gründen ab.

Bezirksratsherr Sandow fragte in diesem Zusammenhang, wessen öffentlich rechtliche Pflicht es sei, die gesamte Kindergarten- oder Krippenausstattung zu finanzieren, wer die Aufsicht darüber habe und wo die Grenze zu zusätzlichen freiwilligen Leistungen sei. Diese Dinge seien für den Bezirksrat von Interesse und nicht Pflichtaufgaben anderer.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass er das Gesagte auf alle Träger von Kindergärten und -tagesstätten beziehen wolle.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth erhält für das Projekt „Neuanschaffung von Kinderstühlen/Kindermöbeln“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000,00 €.

16 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Protokollantwort: Es gibt unterschiedliche Finanzierungsformen. Alle Kindertagesstätten, die nach dem sogenannten Betriebskostenersatz (Fördergrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege) finanziert werden, werden vollständig ausgestattet dem Betreiber übergeben. Die Beschaffung erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover unter Einbeziehung des zukünftigen Trägers. In dem Überlassungsvertrag wird u. a. geregelt, das die Stadt dem Verband die für die Betriebsführung erforderlichen Inventargrundausstattung zum Gebrauch überlässt. Die Vorschriften über die Leihe (§§ 598 – 606 BGB) finden Anwendung. Beschädigtes Mobiliar ist vom Verband während der Laufzeit des Vertrages in Abstimmung mit der Stadt gemäß den gültigen Einrichtungsstandards für Kindertagestätten in Hannover zu ersetzen. Bei den anderen beiden Finanzierungsformen für die verbandseigenen Kindertagesstätten und die Kinderläden bzw. den Kleinen Kindertagesstätten (Richtlinie über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträgen für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten zu Trägerschaft von gemeinnützigen, anerkannten, eingetragenen Vereinen) ist in der Regel auch der Betreiber Eigentümer des Mobiliars. Sowohl die investive Förderung des Landes als auch die der Region Hannover bezüglich von neuen Krippen- bzw. Kindergartenplätzen (die Region Hannover fördert auch neue Kindergartenplätzen) umfasst auch die Förderung von Einrichtungsgegenständen.
Im Rahmen der lfd. Förderung erhalten die Träger u. a. eine Pauschale für die Beschaffung von Ersatzmobiliar (sowohl im Rahmen des Betriebskostenersatzes als auch nach der Kinderladen-Initiative-Förderung). Für die Betriebsgenehmigung ist das Kultusministerium zuständig. Das Kultusministerium muss z. B. auf die Bauaufsicht bzw. auf das zuständige Gesundheitsamt verweisen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist vom Träger bei einschlägigen Sicherheitsfragen zu beteiligen. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband kann im Rahmen seines Auftrags zur Unfallverhütung konkrete Sicherheitsvorkehrungen verlangen. Z. B. müssen die fest mit der Wand oder dem Boden verankerten Spielgeräte (wie z. B. Schaukelbalkenanlage, Kletterwände, Rutschen) vom Gemeinde-Unfallversicherungsverband abgenommen.

TOP 9.2.
des Integrationsbeirates

TOP 9.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Lernbegleitung für benachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund im Allgemeinen und Roma-Kinder im Besonderen“
(Drucks. Nr. 15-2590/2018)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Elterntreff Calenberger Neustadt 2.720,00 € für das Projekt "Lernbegleitung für benachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund im Allgemeinen und Roma-Kinder im Besonderen“ zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 15.08.2018.

Einstimmig

TOP 9.2.2.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "7. Tibetische Kulturtage"
(Drucks. Nr. 15-2591/2018)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Tibet-Zentrum Hannover 2.000,- € für die Durchführung der 7. Tibetischen Kulturtage zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 31.08.2018.

Einstimmig

TOP 9.2.3.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Fremde Blicke hören“
(Drucks. Nr. 15-2592/2018)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Institut für Sprachen und Kommunikation (ISK) 1.000,00 € für das Projekt " Fremde Blicke hören“ zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 04.10.2018.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 10.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Es gab keine Berichtspunkte


TOP 12.1.1.
Einfädelungsbereich Bödekerstraße/Hohenzollernstraße
(Drucks. Nr. 15-2581/2018)

In der Drucksache 15-2309/2018 wird von der Vermeidung von Kollisionen mit längeren Fahrzeugen gesprochen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie viele Unfälle unter Beteiligung von längeren Fahrzeugen gab es in den letzten drei Jahren im Einfädelungsbereich von der Bödekerstraße in die Hohenzollernstraße in Richtung Emmichplatz (Rechtskurve)? (Bitte Auflistung: Jahr - Anzahl Unfälle - Anzahl Verletzte (leicht, schwer, tödlich) - davon mit PKW, LKW >3,5t, Gespanne, Busse, Radfahrende, Fußgänger - Owi (mündlich, bar, unbar) - Verursacher (LKW >3,5t, Gespann)
2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung bzw. Polizei, die in o.a. Drucksache geschilderten (Beinahe-)Kollisionen zu verhindern?

Frau Göttler verlas die Antwort der Verwaltung.

1) Laut polizeilicher Statistik ereigneten sich in diesem Abschnitt der Hohenzollernstraße in den vergangenen 3 Jahren 2 Verkehrsunfälle (2015 und 2017) zwischen einem PKW und einem Bus, einer davon im direkten Kurvenbereich. Dabei gab es 1 Leichtverletzten.
Weitere Details oder Unfälle sind nicht bekannt.
2) Die Verwaltung sieht in Absprache mit der Polizei keine Erforderlichkeit, eine Änderung der Beschilderung und/oder Markierung zu veranlassen. Die Unfallstatistik zeigt, dass hier kein Unfallschwerpunkt vorliegt. Unter Beachtung des § 1 StVO lässt sich diese Verkehrssituation problemlos von allen Verkehrsteilnehmern bewältigen.

TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 11.1.1.
Einfädelungsbereich Bödekerstraße/Hohenzollernstraße-Rechtskurve
(Drucks. Nr. 15-2309/2018)

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass immer damit argumentiert werde, es würde sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handeln und keine Gefährdungssituation bestehen. Bei der Celler Straße und der Herschelstraße hieß es auch, dass es keine Veranlassung gäbe, bis in dem Kreuzungsbereich eine Person ums Leben gekommen sei. Danach sei der gesamte Bereich neu geordnet worden. In der Vahrenwalder Straße verhalte es sich genauso. Seine Fraktion möchte nicht warten bis ein Unfall passiere. Er würde es begrüßen, wenn mit kleinen Maßnahmen mehr Sicherheit geschaffen werde und bat um Zustimmung.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass die Kurve schwierig sei. Er wies auf die Antwort zur Anfrage hin. In den letzten vier Jahren habe es nur zwei Unfälle gegeben. Es müsse akzeptiert werden, dass die Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst fahren. Er erinnerte an die Verkehrsführung am Lister Turm, die diverse Male geändert worden sei. Am Ende sei die ursprüngliche Fahrbahnführung wieder übernommen worden. In dem Antrag sei von einem Verkehrsschild die Rede. Ihm sei kein Verkehrsschild bekannt, dass die gewünschte Aussage habe. Die Fahrbahn habe auch eine ganz normale Breite. Ein Hinweis auf die enge Fahrbahn sei daher nicht möglich. Er war der Meinung, dass es nicht funktionieren könne, wenn die Fahrspur von zwei auf eine Spur in der Kurve verengt und danach wieder zweispurig werde. Er ging davon aus, dass dort auch weiterhin vorsichtig gefahren werde. Passieren könne immer etwas. Dieses Risiko gehe er ein.

Frau Göttler berichtete, dass sie ein langes Gespräch mit der Polizei gehabt habe. Die Polizei sei nicht ganz sicher gewesen, welcher Bereich gemeint sei. Es habe eine Klärung zwischen Anfragesteller und Polizei gegeben und die Polizei habe dann eine Antwort geliefert, die sie allen per Mail zugesandt habe. Im letzten Absatz stehe der Hinweis, dass der letzte Abschnitt in südliche Richtung für Linienbusse schwer zu befahren sei. Lege man die beiden Fahrbahnen zusammen, bekommen Gelenkbusse Probleme. Diese müssen jetzt schon auf die Gegenfahrbahn schwenken.

Bezirksratsherr Kriwall meinte, dass es schon Maßnahmen gäbe, die die Lage verbessern. Die Bödekerstraße werde erst kurz vor der Heinrichstraße zweispurig aufgefädelt. Es wäre möglich nur eine Spur Richtung Emmichplatz laufen zu lassen und die andere Spur zur Linksabbiegerspur werden zu lassen. In der Kurve wäre dann genügend Platz und die Straße könne im weiteren Verlauf zweispurig werden. Des Weiteren könne auch ein Überholverbot eingeführt werden, was dazu führen würde das die Autos versetzt fahren und nicht nebeneinanderher.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass er über die Antwort der Polizei überrascht gewesen sei. Er ging davon aus, dass Unfälle mit der üstra grundsätzlich der Polizei angezeigt werden. Er hatte mit mehr Unfällen gerechnet. Beim Übergang Emmichplatz in den Schiffgraben gäbe es auch zwei Rechtsabbieger. An der Stelle würden viel häufiger Unfälle gerade mit Bussen und LKW passieren. Diese haben die Möglichkeit sich vor der Ampel links einzufädeln. Für die Busse sei das einfacher geworden, weil die Bushaltestelle zurückverlegt worden sei. Nach seiner Meinung solle der Bereich Bödekerstraße/Hohenzollernstraße erstmal so belassen bleiben. Der Bedarf für zwei Spuren sei vorhanden. Zu bestimmten Zeiten staue sich der Verkehr bereits jetzt auf. Auch im Kurvenbereich sollten daher beide Spuren belassen bleiben.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit einem Verkehrsschild oder anderen geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass es in dem auch gerade von Bussen genutzten Einfädelungsbereich von der Bödekerstraße in die Hohenzollernstraße in Richtung Emmichplatz in der Rechtskurve Kollisionen vermieden werden.

10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 11.2.
der CDU-Fraktion

TOP 11.2.1.
Mülleimer zur Mülltrennung
(Drucks. Nr. 15-2576/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Stock berichtete, das sie schon erlebt habe, dass getrennter Müll anschließend in einem Sack lande. Sie war aber der Auffassung, dass etwas, was nicht angeboten werde, auch nicht genutzt werden könne. Sie werde dem Antrag daher zustimmen.



Bezirksratsherr Baathe merkte an, dass er sich für die einzelnen Bereiche wünschen würde, keine Plastiktüten zu verwenden, um Plastikmüll zu vermeiden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dass neu im Stadtbezirk Mitte aufgestellte Mülleimer geteilte Einwurföffnungen zur Trennung von Restmüll, Papier und Verpackungsmaterial (analog der Mülltrennung in den Haushalten) aufweisen.

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

TOP 11.2.2.
Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2577/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass seitens der Verwaltung in Planung sei, die Fraktionen aller Bezirksräte über die Art der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger, Anhörungsmöglichkeiten und daraus resultierende rechtliche Konsequenzen zu informieren. Er zog den Antrag seiner Fraktion daher zurück. Der Antrag werde gegebenenfalls wieder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.

Zurückgezogen

TOP 11.2.3.
Öffentliche Vorstellung der Pläne zur Sophienschule und zum KWRG
(Drucks. Nr. 15-2578/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag seiner Fraktion zurück.

TOP 11.2.4.
Winternotprogramm für Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2579/2018)

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt berichtete, dass sie am Wochenende unter anderem bei der Caritas gewesen sei und sich über das Programm Carryhome informiert habe. Das Programm sei ein guter Ansatz, werde aber nicht ausreichen. Die Problemlösung könne nicht nur auf private Organisationen abgewälzt werden. Es müsse mehr getan werden. In Hamburg gäbe es zum Beispiel ein öffentliches Winternotprogramm, an dem man sich orientieren könne. Die Verwaltung sollte aktiver mitarbeiten, indem sie zum Beispiel bei den Transporten unterstütze und sich finanziell mehr beteilige.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass es grundsätzlich richtig sei und verwies auf die steigenden Obdachlosenzahlen. Er verstand die Begründung nicht. Eine anonyme und kostenlose Nutzung der Angebote sei bereits jetzt möglich. Er berichtete, dass die Ratsmehrheit einen Antrag eingebracht habe, den Kältebus finanziell zu unterstützen, um die Angebotszeiten ausdehnen zu können. Die Stadt Hannover sei in dem Bereich vorbildlich. Nach seiner Meinung könne Hamburg noch von Hannover lernen. Er merkte an, dass der ehemalige Möbel-Boss-Markt schnell und unbürokratisch geöffnet worden sei. Am Anfang sei dieser wenig genutzt worden. Am Ende der kalten Jahreszeit haben über 50 Obdachlose das Angebot angenommen. Er sagte, dass er den Antrag ablehnen werde.

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass es ihr schwerfallen würde, den Antrag abzulehnen. Es sei gerade in der kalten Jahreszeit sinnvoll, etwas für Obdachlose zu tun. Sie wüsste allerdings nicht, über was sie jetzt abstimmen solle. Das Programm der Stadt Hamburg sei ihr nicht bekannt. Sie bat darum, den Antrag zu konkretisieren.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt erläuterte, dass es in Hamburg zum Beispiel einen Sammelbus gäbe, über den Hannover nicht verfüge. Der Bedarf an Essensversorgung sei nicht gedeckt. Es bedürfe einer städtischen Unterstützung, zumal die Zahlen im Vergleich zum letzten Jahr noch mal gestiegen seien. Die Obdachlosen müssen morgens wieder raus aus den Unterkünften. Sie meinte, dass es nicht genügend Plätze gäbe, wo sich die Obdachlosen aufwärmen können. In Hamburg gäbe es Wärmestuben. Bei Bedarf werden Container aufgestellt. Es könne auch eine Traglufthalle aufgebaut werden. Sie sei davon ausgegangen, dass es gut sei, gemeinsam darüber zu sprechen. Sie forderte dazu auf, Ideen zu entwickeln. Ihrer Fraktion gehe es darum, dass ein spezielles Winternotprogramm erarbeitet werde.

Bezirksratsfrau Altunok legte dar, dass ihre Fraktion jede Maßnahme für Obdachlose begrüße. Sie bezog sich auf die Mitteilungen bezüglich des Kriseninterventionsteams und des Kältebusses von Frau Göttler. Bei dem vorliegenden Antrag fehlen ihr die Konkretisierungen. Der Ansatz sei richtig, sei aber zu pauschal. Sie fragte, ob aus städtischer Sicht noch Bedarf an weiteren Maßnahmen bestehe oder ob der Bedarf durch die vorhandenen Projekte abgedeckt sei.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es wichtig sei, langfristig und strukturiert für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen und die Investoren in die Pflicht zu nehmen. Obdachlosigkeit dürfe gar nicht erst entstehen und die Menschen müssen in die Gesellschaft integriert werden. Gehe man mit diesem Vorsatz ins neue Jahr, sei schon viel gewonnen und vielleicht sind dann zum nächsten Winter die Obdachlosenzahlen wieder gesunken. Er interessierte sich dafür, welche konkreten Maßnahmen gemeint seien, die über das hinausgehen, was die Stadt bereits leiste.

Bezirksratsherr Hogh stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung. Er war der Meinung, dass der Antragsteller den Antrag nicht ernst meinen könne. Es könne kein Konzept nur für den Stadtbezirk Mitte erstellt werden. Die Vorstellung, dass in Döhren Obdachlose erfrieren, weil das Konzept dort nicht gelte, sei unerträglich. In dieser Form sei der Antrag im Bezirksrat Mitte nicht richtig. Es sei aber unstrittig, dass konkrete Maßnahmen beantragt werden können.

Der Geschäftsordnungsantrag wurde mit 3 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

Frau Göttler erläuterte, dass es momentan 180 bis 200 Notschlafplätze gäbe. Notschlafplatz bedeute, dass die Unterkunft ab 17 Uhr aufgesucht werden könne. In der Regel handele es sich um Mehrbettzimmer. Um 7 Uhr morgens müsse die Unterkunft wieder verlassen werden. Ein Notschlafplatz sei der Tatsache geschuldet, dass Obdachlosigkeit nach dem Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) eine Gefahr darstelle und die Gefahr abzuwenden sei. Notschlafplätze würden immer wieder in der Kritik stehen. Es komme häufiger zu Streitereien, da oftmals auch Alkohol im Spiel sei. Viele Obdachlose haben auch ein psychisches Problem. Die Mehrbettzimmer seien nicht immer förderlich. Der Betreuungsschlüssel könnte ebenfalls besser sein. Sie sagte, dass es heute im Sozialausschuss einen Antrag bezüglich der Beförderung der Obdachlosen gegeben habe. Vinnhorster Weg und Alter Flughafen seien weit weg. Es werde überlegt, wie die Menschen an Fahrkarten kommen. Die Sozialarbeiter seien mit Einzelfahrscheinen ausgestattet. Andere Möglichkeiten seien in der Prüfung. Gespräche mit der üstra laufen. Sie wies darauf hin, dass es Wärmestuben gäbe. Die Obdachlosen können ab 8 Uhr den Mecki-Laden, Xenia, den Kompass, den Saftladen usw. aufsuchen und werden dort mit Essen und Getränken versorgt. Medizinische Versorgung und Beratungsangebote sei ebenfalls gewährleistet. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen seien so getaktet, dass immer eine geöffnet habe. Das Zahnmobil und das Krankenmobil seien im Einsatz. Die üstra halte die untere U-Bahn-Station für Obdachlose zum Übernachten geöffnet. Union Boden stelle in den Tiefgaragen Schlafplätze zur Verfügung. Sie war der Auffassung, dass es weiterer Notschlafplätze bedürfe. Insbesondere würden Notschlafplätze für Menschen mit Hunden fehlen. Aus rechtlichen und hygienischen Gründen dürfen in den Einrichtungen keine Menschen mit Hunden untergebracht werden. Sie wünschte sich Notschlafplätze mit Hundeboxen, die von der Amtsveterinärin und dem Tierschutzbund abzunehmen seien. Sie wies darauf hin, dass die Stadt Hannover sehr viel unternehme. Verbesserungen seien aber immer möglich. Sie wies erneut auf das Kriseninterventionsteam hin. Sie hoffte, dass sich mit dem Kriseninterventionsteam solche Fälle wie letztes Jahr, als zwei Damen nicht mehr rechtzeitig geholfen werden konnte und Ihnen aufgrund von Erfrierungen die Beine amputiert werden mussten, nicht mehr wiederholen. In der Generalität sei der Antrag nicht notwendig, weil das alles bereits vorhanden sei.

Bezirksratsfrau Muschter wünschte sich in erster Linie, dass mehr Wohnungslose in Wohnungen vermittelt werden können. Ihr sei der Antrag viel zu unkonkret. Konkreten und notwendigen Maßnahmen würde sie gerne zustimmen. Sie erinnerte daran, dass solche Maßnahmen auch haushaltsrelevant sein können. Der Aufbau einer Halle zum Beispiel müsse finanziert werden. Sie sprach sich für jede Verbesserung der Situation der Wohnungslosen aus. Ziel müsse es sein, dass niemand in Hannover mehr auf der Straße leben müsse.

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag zurück. Seine Fraktion werde Konkretisierungen vornehmen.

Zurückgezogen

TOP 11.2.5.
Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-2580/2018)

Neufassung

TOP 11.2.5.1.
Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-2580/2018 N1)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass es in der Sache richtig sei, dass Mülleimer sichtbar und auffindbar sein müssen. Sie erinnerte aber an die unschönen orangen Plastikmülleimer, die es gegeben habe. Sie merkte an, dass ihr vieles an der Stadtmöblierung missfalle. Viele Dinge würden das Stadtbild stören. Sie war der Auffassung, dass die Stadtgestaltung bei der Aufstellung farbiger Mülleimer eingebunden werden müsse. Sie meinte, dass Auffindbarkeit gegebenenfalls auch anders hergestellt werden könne.

Bezirksratsherr Kriwall erinnerte daran, dass die derzeitigen Mülleimer vor nicht allzu vielen Jahren in einem aufwändigen Verfahren ausgewählt worden seien. Er ging davon aus, dass das Wegwerfen von Müll auf die Straße nichts mit der Auffindbarkeit der Mülleimer zu tun habe. Dafür gäbe es andere Beweggründe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke berichtet von Mülleimern, die er in Wien gesehen habe. Er habe davon Bilder, die er rumschicken werde. Auf den Mülleimern kleben orangefarbene Schilder mit lustigen Sprüchen. Seine Fraktion werde dem Antrag als Initialzündung zustimmen.

Frau Göttler berichtete aus dem Workshop bezüglich der Altstadt, dass sich die Anlieger der Altstadt auch freuen würden, wenn farbig gestaltete Mülleimer aufgestellt werden. Sie schlug vor, aha den Auftrag zu geben, in der Altstadt einen Modellversuch zu starten.

Bezirksratsherr Baathe konnte sich vorstellen einen Mülltrennungseimer einzuführen, der über eine Farbsymbolik die richtige Einsortierung der Müllarten leite. In seiner Schule werde zum Beispiel Blau für Papiermüll und Gelb für Plastikmüll verwendet. Nutze man verschiedene Farben für einen Mülleimer sei eine gute Sichtbarkeit gegeben.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch ergänzte, dass aha die jetzt bereits vorhandenen Mülleimerstandorte gerne optisch sichtbarer machen würde. Sie habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Leute schon einen Mülleimer suchen. Es werde aber immer Leute geben, die ihren Müll einfach fallen lassen. Aha meine, dass das gut zu dem neuen Sauberkeitskonzept der Stadt passen würde.

Frau Roth wies auf das Möblierungsproblem in der Innenstadt hin. Es gäbe sehr viele und sehr unterschiedliche Möbel. Sollten die Mülleimer kenntlicher gemacht werden, müsse es sich um ein einheitliches System handeln. Es müsse auch eine enge Abstimmung mit der Stadtgestaltung vorgenommen werden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel teilte mit, dass er sich die Wiener Mülleimer angesehen habe und für gut befinde. Er werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsfrau Muschter erinnerte daran, dass es zur Weltmeisterschaft 2006 schon mal so etwas gegeben habe. Die Idee sei vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gekommen. Sowohl auf den Mülltonnen als auch auf dem Pflaster habe es Markeirungen gegeben, auf denen Fußballsprüche gestanden haben. Ein Spruch sei zum Beispiel gewesen „Das eckige muss ins runde“. Die Aufkleber seien dezent gewesen und haben das Stadtbild nicht gestört.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass es zwei ähnliche Anträge gäbe, die zusammengefasst werden sollten. Farbgebung und Mülltrennung könne sich gegenseitig bedingen. Sie rief ins Gedächtnis, dass das Projekt mit den Pfandringen eingestellt worden sei. Sie bedauerte das, Es handele sich um eine gute Sache, weil Pfand nicht weggeworfen, sondern anderen zur Verfügung gestellt werde. Sie schlug vor, die Pfandringe wieder zu beleben und diesbezüglich einen Antrag zu stellen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass die Pfandringe 10.000 € gekostet und sich nicht bewährt haben. Die beiden Anträge können nicht mehr zusammengeführt werden, weil ein Antrag bereits beschlossen sei. Er fand die Argumentation von Bezirksratsfrau Muschter richtig. Im Rahmen von Pimp Your Town habe es vor ca. drei Jahren einen Antrag gegeben, die Mülleimer farblich zu gestalten. Der Antrag wurde zusammen mit aha umgesetzt. Die Mülleimer seien vor Schulen aufgestellt worden.

Bezirksratsherr Kriwall fragte, ob vor das Wort „Mülleimer“ das Wort „vorhandene“ geschrieben werden könne.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass er das Wort einfügen werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorhandenen Mülleimer im Stadtbezirk Mitte in einer markanten Farbe zu gestalten.

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.3.1.
Tempo 30 in der Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2594/2018)

Bezirksratsfrau Muschter begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Sedanstraße wird ab Volgersweg als Tempo-30-Zone markiert.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 11.3.2.
Fahrradstraße Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2595/2018)

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass laut Antrag der Fahrradverkehr den Autoverkehr zahlenmäßig übersteige. Er fragte die Verwaltung, ob Zahlen vorliegen und zur Verfügung gestellt werden können. In Hannover sei auf Fahrradstraßen der Autoverkehr frei. Eine entsprechende Beschilderung werde vorgenommen. In einer Fahrradstraße können Fahrräder nebeneinander fahren. Er wies darauf hin, dass in der Calenberger Straße auch Busse verkehren. Die Fahrräder würden dann die Geschwindigkeit des Busverkehrs diktieren. Gehe man von einer Breite eines Fahrrades von 60 bis 70 Zentimetern, einem Sicherheitsabstand von 1,50 Meter und einer Busbreite von 2,52 Meter ohne Spiegel aus, reiche die Fahrbahnbreite nicht für Begegnungsverkehr aus. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob die Calenberger Straße eine Hauptverkehrsstraße im Sinne des Verkehrswegplans sei.

Frau Göttler sagte Protokollantworten zu. Sie wies auf den Vorfall mit der Fahrradfahrerin und dem Lkw-Fahrer hin, über den heute in der Zeitung berichtet wurde. In dem Artikel habe auch gestanden, dass Autos in einer Fahrradstraße nur geduldet werden. Sie merkte an, dass sich das Friederikenstift und ein großes Radiologie-Zentrum in der Calenberger Straße befinden. In der Calenberger Straße sei daher nicht nur Anliegerverkehr vorhanden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel war der Meinung, dass der Verkehr dort gut funktioniere. Die Autos würden langsam fahren und sich gut mit den Fahrradfahrern arrangieren. Er hielt die Einrichtung einer Fahrradstraße für unnötig. Der Durchfahrtsverkehr zu dem Krankenhaus und den Arztpraxen müsse weiter möglich sein. Dafür gäbe es keine andere Alternative. Er werde den Antrag ablehnen.
Bezirksratsherr Dr. Feil war der Auffassung, dass die Praxen und das Krankenhaus auch Anlieger seien und es sich somit um Anliegerverkehr handele. Der Haupteingang des Krankenhauses liege auch in der Humboldtstraße. Er meinte, dass die Calenberger Straße als Abkürzung diene und das müsse vermieden werden. Die Mängel der Fahrradstraßen seien bekannt. Der gestrige Vorfall sei bezeichnend dafür, dass Autofahrer den Sinn einer Fahrradstraße häufig nicht verstehen. Er merkte an, dass der Fahrradverkehr in den letzten Jahren nicht zugenommen habe. Es müssen Überlegungen zur Verbesserung angestellt werden. Fahrradstraßen seien ein Konzept zur Verbesserung. Die Straße sei auch breit genug.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass der Busverkehr auch nicht behindert werde, wenn Fahrräder nebeneinander fahren. Zwei Fahrräder seien nicht breiter als ein Auto. Begegnungsverkehr sei möglich. Sie wies darauf hin, dass es in der Südstadt sehr viel Fahrradstraßen gäbe, die auch sehr gerne genutzt werden. Es bestehe die Möglichkeit Stadtteile zu verbinden. Durch die Calenberger Straße laufe eine beliebte Strecke nach Linden. Das Fahren würde sicherer werden. Das nebeneinander Fahren sei für Fahrradfahrer ein großer Vorteil, gerade wenn man Kinder begleite. Auf der Calenberger Straße sei das aufgrund der Breite gut möglich.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Calenberger Straße ist als Fahrradstraße auszuweisen.
6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

Protokollantwort: Aktuelle Verkehrszahlen liegen der Verwaltung für die Calenberger Straße nicht vor.
Die Calenberger Straße ist nicht als Hauptverkehrsstraße, sondern als Straße des ergänzenden Vorbehaltsnetzes (mit Busverkehr) eingestuft.

TOP 11.3.3.
Vorfahrtregelung für den Fahrradverkehr in der Calenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-2596/2018)

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, ihm sei bewusst, dass es sich um einen gewagten Antrag handele. Er verwies auf die ähnliche Situation in der Ständehausstraße. Er begründete den Antrag seiner Fraktion und bat um Zustimmung.

Bezirksratsfrau Seckin fragte die Verwaltung, ob es in der Kurve viele Unfälle gegeben habe. Sie habe den Eindruck, dass die Autos vor der Kurve abbremsen, unabhängig davon ob ein Fahrradfahrer komme. Es könne immer ein Bus kommen und die Autos würden bereits deshalb vorsichtig fahren.

Frau Göttler sagte eine Protokollantwort zu. Sie habe die Erfahrung gemacht, dass ihr ständig Fahrradfahrer vors Auto fahren.

Frau Roth war der Auffassung, dass die Situation in der Kurve schwierig sei. Sie wies darauf hin, dass Busse zukünftig auf die geänderte Vorfahrt Rücksicht nehmen müssten. Bei dem Vorschlag sei die Situation aber eine ganz andere als bei einer Fahrradstraße.

Bezirksratsherr Dr. Feil ging davon aus, dass die Busfahrer in der Lage seien, Rücksicht zu nehmen. Er wies darauf hin, dass der Fahrradverkehr der vorherrschende Verkehr sei. Es bestehe der Wunsch CO2 zu reduzieren und Autos rauszuholen aus den Wohngebieten. Werden Vorschläge gemacht, werde immer nur die mutmaßlich entstehende Belastung für die Autofahrer gesehen. Durch die geänderte Vorfahrtsregel werde die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs reduziert.

Bezirksratsfrau Stock fand die Argumentation interessant. Bei der Diskussion um die Bödekerstraße sei gesagt worden, dass nicht erst was passieren müsse, um eine Änderung zu rechtfertigen. Hier werde die Frage gestellt, ob schon viel passiert sei. Es sei immer gut, wenn Sachen sicherer gemacht werden.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass seine Fraktion den Antrag nicht unterstützen werde. Die Situation sei dadurch zu entschärfen, dass der Fahrradfahrer schaue, bremse, zur Not absteige, gegebenenfalls Vorfahrt gewähre und dann die Fahrt fortsetze. Eine andere Regelung sei nicht notwendig.

Bezirksratsherr Dr. Feil merkte an, dass Autofahrer immer Vorrang bekämen. Die Autofahrer erstreiten sich sogar den Vorrang in einer Fahrradstraße. Es sei in der Zeitung immer wieder zu lesen, dass es zu wenig Fahrradfahrer, eine zu hohe Belastung mit Stickoxiden und zu viele Autos gäbe. Es sei nicht verständlich, warum Fahrradfahrer immer benachteiligt werden. Es gehe darum, Verkehrskonzepte fahrradfreundlicher zu gestalten. Das müsse, auch um Fahrverbote zu vermeiden, im Interesse aller sein.

Bezirksratsherr Sandow begrüßte Maßnahmen, die ein umweltfreundliches Vorankommen attraktivieren und keine Verbote beinhalten. Hier liege ein solcher Vorschlag vor. In der Calenberger Straße gäbe es keinen Durchgangsverkehr für PKW nach Linden. Einen Durchgangsverkehr gäbe es aber für Fahrräder, die aus der Innenstadt über die Schlosstraße durch die Calenberger Straße Richtung Linden fahren. Die derzeitige Verkehrsführung könnte abschreckend auf Fahrradfahrer wirken. Schaffe man eine sichere durchgängige Linie für Fahrradfahrer, könnte das den Umstieg aufs Fahrrad erleichtern. Durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen in der Kurve der Calenberger Straße müsste der Vorrang des Geradeaus-Verkehrs deutlich gekennzeichnet werden. Er war der Auffassung, dass Ideologien zurückgestellt werden sollten und der Bevorrechtigung des Fahrradverkehrs zugestimmt werden sollte.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel war der Meinung, dass die Situation eine andere wäre, wenn auch der Autoverkehr zum Leibnizufer fahren dürfe. Er ging davon aus, dass dann auch Autofahrer die Calenberger Straße als Durchgangsstraße nutzen würden. Er befürwortete, dass den Fahrradfahrern Vorrang eingeräumt werde.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass es derzeit durch vorhandene Poller und eine Absenkung des Gehwegs an einer engen Stelle schwierig wäre, sicher auf die Straße geleitet zu werden. Fußgänger und Fahrradfahrende treffen dort aufeinander. Die Möglichkeit des Geradeausfahrens stelle kein Problem dar und es bedürfe auch keiner großen baulichen Maßnahmen. Sie bat um Zustimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Vorfahrtregelung in der Calenberger Straße ist so zu regeln, dass der geradeausfahrende Fahrradverkehr im Bereich des abknickenden Straßenverlaufs Archivstraße/Calenberger Straße Vorrang hat. Dies ist neben Verkehrszeichen durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich zu machen.

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Protokollantwort: Die zuständige Polizeidirektion Hannover hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sich in dem Kurvenbereich Calenberger Straße seit 2015 lediglich drei polizeilich erfasste Unfälle ereignet haben. Zwei Kraftfahrzeuge haben einen Poller touchiert und ein Motorradfahrer ist bei nasser Fahrbahn gestürzt. Insofern ist das Verkehrsunfallaufkommen als völlig unauffällig zu bewerten

TOP 11.4.
von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi

TOP 11.4.1.
Erneuerung des Roten Fadens
(Drucks. Nr. 15-2602/2018)

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi begründete ihren Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Rote Faden in Hannovers Innenstadt wird erneuert.

Einstimmig

TOP 11.4.2.
Wohnungsvermietung über airbnb und Booking.com
(Drucks. Nr. 15-2603/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sichert Wohnraum für die hannoverschen Bürger um der Zweckentfremdung durch Vermietung ganzer Wohnungen mittels Online-Portalen wie Airbnb und booking.com vorzubeugen und sie zukünftig zu unterbinden. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept und/oder nutzt die Möglichkeiten, wie sie in anderen Städten bereits umgesetzt werden.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.4.2.1.
Änderungsantrag Wohnungsvermietung über airbnb und booking.com
(Drucks. Nr. 15-2707/2018)

Bezirksratsherr Schmidt hielt das Anliegen grundsätzlich für sinnvoll. Die Formulierung müsse aber anders lauten. Sie müsse heißen, dass die Verwaltung prüfe, wie die Vermietung durch Online-Portale wie z. B. Airbnb und booking.com reguliert werden könne und dass das Ergebnis dem STBR Mitte mitgeteilt werde. Er sei der Auffassung, dass es rechtlich nicht möglich sei, die Tätigkeit zu unterbinden. In der Wirtschaftswoche habe gestanden, wie es in Hamburg und Berlin gehandhabt werde. Daran habe er sich orientiert. Dort sei die Vermietung nicht unterbunden worden, sondern reguliert. Der Verwaltung solle daher ein Prüfauftrag erteilt werden.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi wies darauf hin, dass es in einigen Städten schon Konzepte zu dem Thema gäbe. Eine Möglichkeit die Vermietung zu verbieten gäbe es derzeit noch nicht. Es ufere aber immer weiter aus, dass dem Wohnungsmarkt Wohnraum durch eine solche Vermietung entzogen werde. Es fallen auch immer mehr Wohnungen aus den Belegrechten raus. Es müsse unbedingt etwas passieren. Sie meinte, dass grundsätzlich der Rat die Erstellung eines Konzeptes beschließen müsse, da das gesamte Stadtgebiet betroffen sei.


Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass ein Verbot rechtlich nicht möglich sei. Es müsse aber geprüft werden, welche Möglichkeiten der Regulierung bestehen. Es sei richtig, dass der Wohnungsmarkt durch diese Art Vermietung belastet werde. Man müsse sich aber im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass im Vorfeld keine eigenen rechtlichen Prüfungen vorgenommen werden sollten, um die eigenen Ideen und Vorhaben nicht zu beschneiden. Es liege hier ein Missstand mit fatalen Folgen für den hiesigen Wohnungsmarkt vor. Es sei richtig, dass der Missstand mit dem Antrag angesprochen werde. Wenn Wohnraum, der nach der niedersächsischen Bauordnung als Wohnraum genehmigt worden sei, für gewerbliche Nutzung zweckentfremdet werde, handele es sich um eine illegale Nutzung. Es gehe darum, dieses rechtswidrige Verhalten zukünftig zu unterbinden. Die Zielrichtung sei richtig. Die stärkere Formulierung sollte beschlossen werden. Je nach Ausfall der Antwort der Verwaltung könne immer noch ein Prüfauftrag erteilt werden.

Bezirksratsfrau Stock war ebenfalls der Auffassung, dass der Bezirksrat seine Wünsche uneingeschränkt äußern solle. Sie hatte keine Vorstellung welches das entsprechende Werkzeug für eine Regulierung sei. Der Bezirksrat wolle seinen Willen kundtun und um geeignete Maßnahmen bitten. Sie bevorzugte daher den Ursprungstext.

Frau Roth erläuterte, dass es verschiedene Ebenen der Vermietung gäbe. Es gäbe die private Vermietung, die man darüber regulieren könne, indem dafür ein Gewerbe angemeldet werden müsse. Es gäbe aber auch, so wie es gerade in der Calenberger Neustadt gewesen sei, gewerblich angemeldete Hotels, die dort aber auch zulässig gewesen seien. Es handele sich um unterschiedliche Problemlagen. Bei beiden gäbe es keine klaren Instrumente, es zu verbieten.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass es möglicherweise nicht unterbunden werden könne. Der Bezirksrat sollte aber deutlich machen, dass es nicht in Ordnung sei. Die Grundidee sei gewesen, ein Zimmer in der eigenen Wohnung zu vermieten, um Menschen international kennenzulernen. Mit der Grundidee habe die heutige Verfahrensweise nichts mehr zu tun. Es gehe nur noch um Business. Die Vermieter verdienen viel Geld und zahlen keine Steuern. Sie wollte ihren Antrag in der Ursprungsfassung belassen.

Bezirksratsherr Schmidt ergänzte, dass es laut Wirtschaftswoche eine Anfrage einer Bundestagsabgeordneten der Linken gegeben habe. Der Bundesfinanzminister habe sich für unzuständig erklärt. Er fand es bedenklich, dass einerseits Verantwortung eingefordert werde und diese andererseits nicht ausgeübt werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft, wie die Vermietung durch Online-Portale wie z. B. Airbnb und booking.com reguliert werden kann. Das Ergebnis wird dem STBR Mitte mitgeteilt.

2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 12.
A N F R A G E N

TOP 12.1.
der CDU-Fraktion


TOP 12.1.2.
Haushalt/Erinnerungsarbeit
(Drucks. Nr. 15-2582/2018)

Thema: Haushalt/ Erinnerungsarbeit
In der DS 1921/2013 sind für den Teilergebnishaushalt 43, Produkt 28103 „Erinnerungsarbeit“, für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, jeweils 50.000€ als sonstige ordentliche Aufwendungen für das Projekt „Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten“ vorgesehen und beschlossen worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie hoch waren die tatsächlichen Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015?
2) Wie hoch waren die angesetzten und tatsächlichen Aufwendungen in den folgenden Haushaltsjahren (2016, 2017 und 2018)?

Schriftlich beantwortet

1) Die tatsächlichen Aufwendungen beliefen sich 2014 auf 26.147 €, im Jahr 2015 auf 79.166 €.
2)Die aufgrund der Projektverlängerung entstehenden Kosten sind im Haushaltsplan eingeplant worden. Die tatsächlichen Aufwendungen beliefen sich 2016 auf 66.680 €, 2017 auf 70.933 € und 2018 vorausschichlich auf 75.000 €. Der wesentliche Aufwand ergab sich für den Einsatz von 2 HistorikerInnen in einem Beschäftigtenverhältnis in tarifgerechter Bezahlung.

TOP 12.1.3.
Hindenburg
(Drucks. Nr. 15-2583/2018)

Thema: Hindenburg
In der Tischvorlage zur GOK vom 01.10.2015 („Internes Prozedere bis zur Empfehlung“) wird das in diesem Kontext gültige Prozedere zur Erstellung von Gutachten zu namensgebenden Personen beschrieben. Demnach ist unter der gleichlautenden Überschrift („Internes Prozedere bis zur Empfehlung“) von Langgutachten die Rede, die vorliegen müssen bzw. von Kurzgutachten, die als Zusammenfassung der Langgutachten definiert werden.
Für Langgutachten werden bestimmte Anforderungen gestellt. So hat jedes Langgutachten ein sog. Bewertungsraster zu enthalten. Das Bewertungsraster legt fest, welche Schlüsselfragen zu prüfen sind. Daraus folgt die Aufgabe, alle Biografien systematisch gleichmäßig auf verlässlichem Niveau zu prüfen, um auf der Grundlage einen Großteil als „geprüft und nicht auffällig“ beiseite legen zu können.
In dieser Ermittlungsphase sind systematisch gleichmäßig die (a) Benennungsakten in der Registratur der Stelle für Straßennamen, die (b) Meldedaten und Personalakten im Stadtarchiv, die (c) Unterlagen des Berlin Document-Center (BDC) im Bundesarchiv und die (d) Entnazifizierungsakten im Niedersächsischen Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv zu erfassen, zu dokumentieren und nach den Schlüsselfragen auszuwerten.
Bis zum heutigen Tag wurde das Langgutachten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt. Erst auf Nachfrage erhielten die Mitglieder des Bezirksrates Mitte sehr kurzfristig die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Am Montag, den 22.10.18, hat Bezirksratsfrau Diana Rieck-Vogt das Langgutachten in der Sache Hindenburg eingesehen. Das Bewertungsraster war nicht ausgefüllt. Ein fertiggestelltes Langgutachten lag zum Zeitpunkt der Beiratsentscheidung somit nicht vor. Ohne Langgutachten kann keine Zusammenfassung des Langgutachten in Form des definierten Kurzgutachtens vorgelegen haben.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Nach welchen Kriterien sind die Gutachten erstellt worden?
2) Warum ist das Bewertungsraster beim sogenannten Langgutachten zu Hindenburg nicht ausgefüllt?
3) Wie bzw. mit welchen Antworten wurden welche Schlüsselfragen zu Hindenburg beantwortet?

Schriftlich beantwortet

1) Die Gutachten sind geschichtswissenschaftliche Ausarbeitungen mit den Schwerpunkten „Eckdaten zum Lebenslauf“, „Position und Wirken im Nationalsozialismus“ sowie „Positionierung nach 1945“. Im Fall Hindenburg entfällt der letztgenannte Schwerpunkt. Stattdessen werden dort Informationen zu Hindenburg-Benennungen und –Umbenennungen gegeben.
2) Das Bewertungsraster war ein Hilfsmittel für die Mitglieder des Beirates zunächst individuell zu einer Empfehlung zu kommen. Der Beirat hat seine Empfehlung stets im Konsens ausgesprochen. Die Empfehlung zur Hindenburgstraße liegt im Zwischenbericht (S. 11) vor. Zwischenstadien auf dem Weg zur Empfehlung (etwa in Form von Diskussionsprotokollen) wurden nicht dokumentiert.
3) Im Gutachten werden auf der Basis der Literatur Ausführungen zu Hindenburgs „Position und Wirken im Nationalsozialismus“ gemacht. Insbesondere für Hindenburg wird die besonders wichtige Frage beantwortet, ob er für sein Handeln (Wirken) voll verantwortlich gemacht werden kann.

TOP 12.1.4.
Bushaltestelle Lärchenstraße
(Drucks. Nr. 15-2584/2018)

Die Bushaltestelle „Lärchenstraße“, an der westlichen Seite der Bödekerstraße, ist dauerhaft verlegt worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum wurde der Bezirksrat nicht informiert bzw. beteiligt?

Schriftlich beantwortet

1) Die Bushaltestelle „Lärchenstraße“ wird derzeit barrierefrei ausgebaut. Sie gehört zum ÖPNV-Förderprogramm 2018 der Landeshauptstadt Hannover und wird mit Zuwendungen vom Land und von der Region zu ca. 85 % refinanziert.
Der Standort an der Westseite der Bödekerstraße wird kleinräumig optimiert. Ziele sind eine bessere Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderung, ein optimierter Busbetrieb und der Erhalt der Straßenbäume. Die Kfz-Zufahrten bleiben unverändert bestehen. Grunderwerb erfolgt nicht.
Der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz und dem Behindertengleichstellungsgesetz ableitet. Die Verwaltung betreibt seit 2010 ein systematisches Programm zur Umsetzung.
Im Juli 2018 wurden wichtige Dienststellen und die Stadtbezirksratsbetreuung Mitte über den geplanten Ausbau in den Stadtteilen Mitte und Oststadt informiert, bzw. wurde um Mitteilung an den Stadtbezirksrat gebeten.
Die Information erfolgte per E-Mail vom 09.07.2018 an alle Mitglieder des Stadtbezirksrates Mitte.



TOP 12.1.5.
Sportplatz Lüerstraße
(Drucks. Nr. 15-2585/2018)

Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum wurde das Versprechen des Herrn Oberbürgermeister Schostok und des damaligen Herrn Bezirksbürgermeister Sandow, dass die Aufstellung der Container auf dem Sportplatz Lüerstraße nur temporär sei und der Sportplatz nie bebaut werde, mit den vorliegenden Planungen zur DS 2407/18 gebrochen?

Schriftlich beantwortet

1) Zugesagt war, die Kita nicht dauerhaft auf dem Sportplatz zu installieren. Die Kita ist nach Ablauf der Nutzungszeit zurückgebaut und an den Waterlooplatz transferiert worden.
Mit Beschluss vom 16.06.2016 (1090/2016) hat der Rat die Verwaltung beauftragt, einen Neubau für das 5-zügige Gymnasium Sophienschule mit einer Dreifeld- und einer Einfeld-Sporthalle auf dem Grundstück Lüerstraße 17 unter Zugrundelegung des aktuellen Standardraumprogramms zu erstellen.

TOP 13.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 17.09.2018

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 23:00 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin