Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 08.11.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.10.2018)
Protokoll (erschienen am 07.12.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 28.11.2018

PROTOKOLL

18. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 8. November 2018,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.50 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Kellner) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
(Bezirksratsfrau Jakob) (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
(Bezirksratsfrau Miskovic) (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Schröder) (SPD)
(Bezirksratsherr Seela) (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
(Bezirksratsherr Weinmann) (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Herr Bister Stadtbezirksmanagement
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Lippelt (ab 19:30, TOP 6.3.3.) Maschseebote
Herr Zgoll Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 2122/2018 mit 1 Anlage)

3.2. Widmung der Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2349/2018 mit 2 Anlagen)

3.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2488/2018 mit 3 Anlagen)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Baubeginn Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2274/2018)

5.1.2. Dauerhafte Öffnung des Schulhofs und -sportplatzes der GS Loccumerstraße außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende
(Drucks. Nr. 15-2427/2018)

5.1.3. Vorverlegung des Fußgängerüberwegs an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
(Drucks. Nr. 15-2429/2018)

5.1.4. Stand der Bauprojekte in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2446/2018)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Verkehrssituation Neckarstraße/ Allerstraße / Donaustraße
(Drucks. Nr. 15-2492/2018)

5.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

5.3.1. Überweg Gänseanger
(Drucks. Nr. 15-2501/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Favorisierte Tunnellösung für den Südschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2491/2018)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Nutzung des Deutschen Pavillons als Mensa
(Drucks. Nr. 15-2275/2018)

6.2.1.1. Nutzung des Deutschen Pavillons als Mensa
(Drucks. Nr. 15-2275/2018 N1)

6.2.2. Outdoorfeeling bei Wind und Regen - Wetterschutz an Bushaltestellen
(Drucks. Nr. 15-2316/2018)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Wiederherstellung des Sankt-Eugenius-Wegs
(Drucks. Nr. 15-2465/2018)

6.3.2. Keine unnötigen Umwege für Fußgänger und Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-2466/2018)

6.3.3. Verkehrswende vorantreiben: gezielter Ausbau der Ladeinfrastruktur
(Drucks. Nr. 15-2467/2018)

6.4. der CDU-Fraktion

6.4.1. Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 15-2493/2018)

6.4.2. Vorstellung des Programmes "Jugendgerechte Kommune" und der Marke "Jugend lebt Stadt"
(Drucks. Nr. 15-2494/2018)

6.4.2.1. Vorstellung des Programmes "Jugendgerechte Kommune" und der Marke "Jugend lebt Stadt"
(Drucks. Nr. 15-2494/2018 N1)

6.4.3. Verkehrssituation Peiner Straße / Vennweg
(Drucks. Nr. 15-2495/2018)

6.4.3.1. Verkehrssituation Peiner Straße / Vennweg
(Drucks. Nr. 15-2495/2018 N1)

6.4.4. Absolutes Halteverbot in der Holthusenstraße
(Drucks. Nr. 15-2496/2018)

6.4.5. Erläuterungen zu Straßenschildern
(Drucks. Nr. 15-2497/2018 mit 1 Anlage)

6.4.5.1. Erläuterungen zu Straßenschildern
(Drucks. Nr. 15-2497/2018 N1 mit 1 Anlage)

6.4.6. Poller an Peiner Straße nach Nr. 28
(Drucks. Nr. 15-2498/2018)

6.4.7. Poller an Peiner Straße zwischen Nr. 27 und 33
(Drucks. Nr. 15-2499/2018)

6.4.7.1. Poller an Peiner Straße zwischen Nr. 27 und 33
(Drucks. Nr. 15-2499/2018 N1)

6.4.8. Bank am Drehtür-Eingang zum Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2500/2018)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13. September 2018 (öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Meier eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 7 wurde abgesetzt, TOP 6.4.1. wurde in die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grüne gezogen.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es gab keine Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde, die Fragen bezogen sich auf TOP 5.1.2. und wurden später behandelt.


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
(Drucks. Nr. 2122/2018 mit 1 Anlage)


Herr Dr. Schlesier erläuterte die geplante Gebietsänderung, da eine Firma sonst sowohl mit der Stadt Laatzen als auch der Landeshauptstadt verhandeln müsse und es in vielen Belangen (u.a. Feuerwehr) immer zwei Ansprechpartner gebe. Deshalb soll die Stadtgrenze angepasst werden, die Flächen seien etwa gleich groß. Er bat um Zustimmung, damit die öffentliche Auslegung erfolgen könne.

Antrag,
die Verwaltung zu ermächtigen,
1.) einen Gebietstausch zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover gem. §§ 24 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorzubereiten

sowie
2.) die nach § 25 Abs. 4 NKomVG vorgeschriebene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Herr Milkereit dankte für die Erläuterungen und fragte, ob man jetzt Gewerbefläche abgebe und was auf der neuen Fläche an der Bahn machbar sei und welche Auswirkungen dies auf die Gewerbesteuer habe.

Herr Dr. Schlesier räumte ein, dass er dies nicht beantworten könne, die Fläche sei eine Verkehrsfläche und für bauliche Nutzung denkbar.

Herr Schade sagte dass die Grenzänderung vernünftig scheine, er fragte ebenfalls, wie es sich mit der Gewebesteuer verhalte.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass dies ein Thema für die Kämmerei oder den Ausschuss für Wirtschaft und Liegenschaften sei. Er werde dies klären lassen inwieweit es relevante Auswirkungen für die weitere Beratung habe.

Herr Rühmeier fragte, ob eine sinnvolle Bebauung der langen und schmalen Ausgleichsfläche möglich sei.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass die Fläche im Rahmen der Gewerbeentwicklung z.B. als Umfahrung, für Parkplätze oder Errichtung einer Schallschutzwand durchaus eine Funktion haben werde.

Herr Milkereit kündigte an, sich zu enthalten und fragte wegen der 1.100 m2 Flächendifferenz nach.

Frau Dr. Matz wies darauf hin, dass der größte Teil der Firma auf dem Gebiet der Stadt Laatzen liege.

Herr Rühmeier sagte, dass Gewerbesteuer auch an verschiedene Stellen gezahlt werde und fragte, ob die Stadt Hannover künftig weniger erhalte.

Herr Rinker machte den Vorschlag, im Dezember über die Drucksache zu entscheiden.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass er die Fragen zur Gewerbesteuer mitnehmen werde und weiterreiche. Er betonte, dass die Flächen annähernd gleich groß seien.

Herr Sommerkamp sagte, dass es bereits ähnliche Fälle gebe und die Firmen an beide Städte Gewerbesteuer zahlen. Man solle der Drucksache jetzt zustimmen, um das Verfahren nicht unnötig zu verzögern.

Frau Meier hielt den Flächentausch für gut nachvollziehbar.

Herr Rühmeier bat um Informationen zum Protokoll.

TOP 3.2.
Widmung der Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2349/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen rückwirkend zum 01.03.1970 als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Auf Wunsch von Herrn Milkereit vertagt

Frau Dr. Matz hatte einige Fragen zu dieser Drucksache, z.B. ob die Anlieger etwas dazu sagen konnten und welche Auswirkungen die nachträgliche Widmung für die Praxis habe und wünschte, dass jetzt eine Auslegung erfolge.

Auch Herr Milkereit fragte nach den zukünftigen Kosten für die Anwohner und kritisierte das jahrelange Versäumnis der Stadt, das jetzt geheilt werden soll.

Herr Schade fragte, ob die Straßen somit bisher im Privateigentum der Stadt waren und nach der Widmung Erschließungsbeiträge erhoben werden.

Herr Bister erläuterte, dass die Pläne hätten ausgelegt werden müssen. Diese Auslegung sei 1970 vermutlich nicht erfolgt. Die Stadt hebe dieses Defizit jetzt stadtweit auf, es gebe keine Kostensteigerung und keine Änderungen für die Anlieger. Es soll gemäß dem Gerichtsurteil eine rückwirkende Widmung erfolgen.

[Protokollnotiz: zwischenzeitlich wurde folgende Erläuterung der Fachverwaltung eingeholt:
"Eine Widmung muss öffentlich bekannt gemacht werden damit sie Rechtskräftig ist. Da die Widmungen im Jahre 1970 nicht öffentlich bekannt gemacht wurden, sind diese nicht Rechtskräftig. Somit können diese „Nachwidmungen“ als eine Art Korrektur angesehen werden, um die Widmungen aus dem Jahr 1970 wirksam zu machen. Für die Anlieger ändert sich dadurch nichts. Es wird lediglich nur der Formfehler aufgehoben. Dies ist auch in allen Drucksachen unter „Begründung des Antrags“ aufgeführt.
Bei den jetzt rückwirkend gewidmeten Straßen handelt es sich um tatsächlich öffentliche Straßen, da die Landeshauptstadt Hannover als Eigentümer und Straßenbaulastträger diese der Allgemeinheit zum Gemeingebrauch zur Verfügung gestellt hat. Die erneute rückwirkende Widmung ist erforderlich, um einen gerichtsverwertbaren Nachweis der Widmung der Straßen zu haben. Dieser erfordert, dass alle Formvorschriften belegbar sind. Dieses ist bei der am 01.03.1970 in Kraft getretenen Widmung nicht der Fall.
Derzeit wird von der Verwaltung eine Widmungsdatenbank erstellt, in der alle Straßen mit den dazugehörigen Widmungen und ihren Bekanntmachungen hinterlegt werden. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung werden aktuell alle gewidmeten Straßen geprüft. Die systematische Eingabe von Widmungsdaten sichert somit eine lückenlose und transparente Rechtssicherheit für die Verwaltung."]

TOP 3.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2488/2018 mit 3 Anlagen)

Herr Dr. Schlesier erläuterte die Planung: Die bisherige Bebauung (vorne Tankstelle, hinten Finanzgericht) sei abgerissen, aber es fehlte die Zustimmung der Nachbarschaft zur geplanten Bebauung. Die neue Planung sei mit einem anderen Architekten erfolgt und es werden 80 Wohnungen mit einem Anteil geförderten Wohnungsbaus mit zwei Tiefgaragen entstehen sowie eine kleine Kindertagesstätte.

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1855 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Einstimmig

Herr Sommerkamp bedauerte und kritisierte die frühzeitige Entfernung der alten Bäume ohne zu wissen, was letztlich dort gebaut werde. In der Baugrube habe sich im Sommer ein Biotop mit Lurchen und Fröschen entwickelt.
Er erinnerte an ein Vorhaben an der Auferstehungskirche, wo das Grundstück nicht verwertet werden konnte, da die Auflage war, die Bäume zu erhalten. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen.

Herr Schade fragte, ob der Bauherr identisch sei mit dem Investor, der am Senator-Eggers-Weg baue und ob den dortigen Mietern diese Wohnungen als Alternative angeboten werden können.

Frau Röttger sagte, dass dies wünschenswert und geplant gewesen, aber nicht möglich sei

Herr Dr. Schlesier sagte bezüglich des Biotops, dass nach dem Abriss trotz der zweijährigen Pause die Baulandeigenschaft geblieben sei. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhalte städtische Einflussmöglichkeiten wie geförderten Wohnungsbau oder eine Infrastrukturabgabe. Dadurch seien die Belange der Stadt und des Investors vernünftig befriedigt.
Die Fällgenehmigung sei aufgearbeitet worden. Es werde Ersatz gefordert.
Im Senator-Eggers-Weg sei es der gleiche Investor. In den Durchführungsvertrag werden man Fristen zur Realisierung aufnehmen. Dieser soll Anfang 2019 vorliegen.

Herr Rinker bedauerte ebenfalls das Fällen der Bäume, dennoch sei urbane Verdichtung erforderlich statt der Bebauung neuer Flächen. Die Ausführungen seien nachvollziehbar, deshalb werde man der Drucksache zustimmen.

Frau Maschke-Scheffler fragte, ob jetzt mehr oder weniger Wohnungen gebaut würden.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass im bisherigen Plan etwas kompakter gebaut werden sollte
[Anmerkung zum Protokoll: Gemäß Drucksache 0736/2018 waren 90 Wohnungen geplant].

TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Herr Bister informierte über das Netzwerk Quartiersentwicklung und die Veranstaltung zum "Wohnen im Alter" , z.B. mit nachbarschaftlicher Unterstützung und wies auf die Veranstaltung/ Roadshow zur Müllaktion mit Herrn Dr. von der Ohe und dem Abfallwirtschaftsbetrieb (aha) am 16.11. um 11.30 Uhr am Fiedeler Platz hin.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Baubeginn Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2274/2018)

Herr Schade stellte die Anfrage.

Dem Bezirksrat wurde die Straßendeckenreparatur der Helmstedter Straße (Stadtteil Döhren) für 2018 zugesagt. Bis heute ist jedoch noch nichts geschehen. Da sich das Jahr nun mit schnellen Schritten seinem Ende nähert

Fragen wir daher die Verwaltung:
1) Wie ist der Sachstand zur Instandsetzung der Helmstedter Straße?
2) Wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden?


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Die Sanierung der Deckschicht der Fahrbahn in der Helmstedter Straße ist für den 16. bis 20.11.2018 vorgesehen.

Herr Schade fragte nach, ob dies auch für den oberen Teil Wolfenbütteler Straße gelte.

TOP 5.1.2.
Dauerhafte Öffnung des Schulhofs und -sportplatzes der GS Loccumerstraße außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende
(Drucks. Nr. 15-2427/2018)

Frau Bunduls stellt die Anfrage:

Laut Drucksache 15-0526/2018 S1 folgte die Stadtverwaltung dem Wunsch vieler Bürger des Stadtteils Wülfel und des Stadtbezirksrates, den Schulhof und -sportplatz der GS Loccumerstraße außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende probeweise für vier Monate zu öffnen. Diese Pilotphase sollte der Ermittlung von Erfahrungswerten dienen und nach Ablauf der genannten Zeit durch den Schulträger evaluiert werden. Im Hinblick auf die grundsätzlich bestehende Verkehrssicherung der Stadt wurde während der Pilotphase die Nutzung auf eigene Gefahr gestattet, ein entsprechendes Hinweisschild wurde aufgestellt.
Regelmäßige Beobachtungen haben eine positive Annahme des Angebots und sehr viele positive Rückmeldungen der Eltern sowie der naheliegenden Nachbarschaften ergeben. Mit großer Verwunderung haben viele Personen entdeckt, dass der Schulhof mind. seit Anfang Oktober 2018 schon nicht mehr geöffnet wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Weshalb wird der Schulhof schon länger nicht mehr zum Bespielen außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet?
2. Wann wird das Pilotprojekt wieder fortgesetzt und der Schulhof wieder freigegeben?
3. Falls die Verwaltung nicht bereit ist, den Schulhof nach der Probezeit dauerhaft zu öffnen: Welche andere Lösung bietet die Verwaltung für das oben genannte Problem den Familien an?
Herr Bister antworte wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Schulhof ist während des Pilotprojektes im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2018 durchgehend sowohl am Wochenende und in den Ferien, als auch unter der Woche nach dem Schulbetrieb geöffnet worden.

Zu Fragen 2 und 3:
Zu diesen beiden Fragen kann die Verwaltung derzeit noch keine Stellungnahme abgeben, da die Evaluation des Pilotprojektes noch nicht abgeschlossen ist.

Eine Anliegerin fragte, weshalb der Schulhof wieder geschlossen sei und was die Bevölkerung tun könne, um die Öffnung zu fördern und an wen man sich wenden könne.

Frau Meier fragte, woher die Information kam, dass der Schulhof geschlossen sei.
Frau Bunduls sagte, dass diese Information von Frau Miskovic kam.

Frau Meier sagte, dass sich der Bezirksrat bereits seit langem mit dem Thema befasse.

Herr Rinker sagte, dass die Betroffenen direkt an die Verwaltung herantreten sollten und an die Verwaltung schreiben sollten mit Hinweis auf den Beschluss des Bezirksrates.

Frau Dr. Matz fragte, wie lange die Evaluation geplant sei. Sie wünschte, dass das Ergebnis vorgestellt werde und dann sollte der Schulhof wieder geöffnet werden.

Herr Bister sagte, dass die Öffnung bis zum 31.10 zugesagt wurde. Es seien konkrete Daten erforderlich zu den unterschiedlichen Angaben von Fachverwaltung und Personal vor Ort. In der Evaluation werde u.a. die Verkehrssicherheit und die Frequentierung bis Ende November ausgewertet. Er hoffe, dass er am 6.12. den ersten Sachstand weitergeben könne. Im November sei keine Öffnung vorgesehen.

TOP 5.1.3.
Vorverlegung des Fußgängerüberwegs an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
(Drucks. Nr. 15-2429/2018)

Herr Rühmeier stellte die Anfrage.

Laut Drucksache 15-1161/2018 S1 erklärt die Stadtverwaltung, dass eine zusätzliche Lichtsignalanlage für die westliche Fußwegquerung auf Höhe Fontainestraße abzulehnen ist. Das war in dem Antrag 15-1161/2018 jedoch gar nicht gefordert gewesen.
Die Landeshauptstadt Hannover wurde vielmehr aufgefordert, eine Vorverlegung des Fußgängerüberwegs über die Westseite der Hildesheimer Straße am Südende des Hochbahnsteiges der Haltestelle Bothmerstraße etwas nach Norden bis zur Höhe des Bäckereifachgeschäftes zu prüfen.
Die Fahrgäste der örtlichen Verkehrsbetriebe sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer, die die Hildesheimer Str. am Südende der Haltestelle (stadtauswärts) nach Westen hin überqueren wollen, können beim Verlassen des Hochbahnsteiges den weit entfernten Überweg nicht klar erkennen und überqueren die Fahrbahn früher. Der Weg von der Haltestelle zur Ampel ist sehr lang, nicht klar erkennbar und auch nicht markiert. Es entstehen sehr oft gefährliche Situationen, die niemandem zuzumuten sind.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Kann die Ampel vorverlegt werden und wenn „nein“, weshalb nicht?

2. Könnte der eigentliche Fußweg bis zur Ampel besser markiert und durch eine Absperrung zur Straßenseite durch ein Geländer oder eine Glaswand gesichert bzw. vorgegeben werden? Wenn Nein, wieso?

3. Welche Maßnahmen wären sonst möglich?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Zu Frage 1: Ein Verschieben der Haltlinie und der Signalgeber auf der westlichen Hildesheimer Straße vom Knotenpunkt Garkenburgstraße bis zur Höhe des Bäckereifachgeschäfts führt dazu, dass die Fontainestraße innerhalb des signalisierten Bereichs liegt.

Die von dort einfahrenden Fahrzeuge wären dann nicht mehr gegenüber der Garkenburgstraße gesichert. Eine Erweiterung der Lichtsignalisierung die zusätzlich auch die Zu- und Ausfahrt aus der Fontainestraße mit regelt, wird aus verschiedenen Gründen abgelehnt:

Zum einen führt dies zu einer zusätzlich notwendigen Phase in der Steuerung des Knotenpunkts, die sich deutlich negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirkt. Zum anderen muss in dieser Phase auch der parallel zur Hildesheimer Straße geführte Verkehr auf der Nebenanlage wie Radfahrer und Fußgänger signaltechnisch angehalten werden. Damit ergibt sich insbesondere für den Radverkehr entlang der Hildesheimer Straße eine Verschlechterung in der Qualität des Verkehrsablaufs.

Zu Frage 2: Der parallel zu den Stadtbahngleisen verlaufende Gehweg bis zur signalisierten Querung Garkenburgstraße ist als solcher ausreichend zu erkennen. Fahrbahnmarkierungen werden im Gehwegbereich typischerweise nicht aufgebracht. Einbauten wie beispielsweise Masten sind typische Hindernisse, die keine besonderen Einschränkungen darstellen.

Das Queren der Fahrbahn direkt am Ende des Hochbahnsteiges ist rechtlich zulässig und sollte nicht unnötigerweise durch Geländer verhindert werden. Wer unbedingt eine sichere Querung benötigt kann dies an den dafür vorgesehenen signalisierten Querungen auf beiden Seiten des Hochbahnsteiges tun.

Zu Frage 3: Es sind keine Maßnahmen notwendig.

TOP 5.1.4.
Stand der Bauprojekte in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2446/2018)

Herr Schade stellte die Anfrage.

In Waldheim sind zurzeit mehrere Bauvorhaben in Vorbereitung. Namentlich handelt es sich den Erweiterungsbau der Dr.-Wilkening-Pflegeheime, den Wohnungsneubau im Senator-Eggers-Weg/Rosskampstraße und den Neubau von Geschäftsflächen und Wohnungen am „Waldheimer Tor“. Da im Zuge der Bauarbeiten mit Verkehrsbehinderungen und Baulärm und damit Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu rechnen ist, sollte der Bezirksrat über den Planungsstand informiert werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Wie ist bei diesen drei Projekten jeweils der Planungsstand?
2) Wann beginnen nach aktuellen Planungen jeweils die Bauarbeiten?
3) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Auswirkungen auf den Verkehr unter Kontrolle zu halten, falls mehrere dieser Baustellen gleichzeitig bestehen?
Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:
Zu Frage 1)
- Erweiterung Dr. Wilkening: der Bauantrag wird geprüft
- Senator-Eggers-Weg: wie bekannt gibt es einen positiven Bauvorbescheid, ein Bauantrag zu diesem Vorhaben wurde bisher nicht eingereicht
- Waldheimer Tor: zu diesem Vorhaben gibt es keinen neuen Planungsstand, es liegt kein Bauantrag oder Bauvoranfrage vor.

zu Frage 2)
Da keine Baugenehmigungen zu diesen Vorhaben vorliegen, können Termine
zu den Vorhaben nicht genannt werden

zu Frage 3)
Bei Vorliegen der Baugenehmigungen wird die Baustellenlogistik einzelner Vorhaben und der Verkehrsablauf vor Ort durch den Fachbereich Tiefbau aufeinander abgestimmt.

Herr Schade fragte nach, wann über den Bauantrag Dr. Wilkening entschieden werde und wann mit einem Bauantrag zu den beiden anderen Projekten gerechnet werde.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass es aktuell ein angespanntes Baugeschehen sei. Viele möchten bauen, aber wer einen Bau starten wolle, müsse viele Baufirmen parat haben. Sein Eindruck sei, dass es auch zeitliche Verzögerungen gebe, da eine gründliche Planungen und vertragliche Planungen erforderlich seien. Somit gebe es oft Antwort, dass noch etwas fehle und deshalb gebe es noch keine konkreten Daten.

Herr Rühmeier fragte, ob ein Bauantrag immer erst nach einer positiven Bauvoranfrage gestellt werde.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass nach dem Antrag die Baugenehmigung erfolge.
Eine Bauvoranfrage sei eine Vorstufe zum Bauantrag. Diese werde planungsrechtlich geprüft. Brandschutz, Abstände etc. erst bei Bauantrag. Diese Details seien nicht Gegenstand der Bauvoranfrage.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Verkehrssituation Neckarstraße/ Allerstraße / Donaustraße
(Drucks. Nr. 15-2492/2018)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.

Bürger/innen beklagen sich zunehmend über einen belastenden PKW LKW-Verkehr in ihrem Wohnquartier, einerseits über zu hohe Geschwindigkeiten innerhalb der hier geltenden 30 km/h Regelung, andererseits über einen übermäßigen LKW-Verkehr. Es komme zu gefährlichen Verkehrssituationen und zu einer zunehmenden Lärmbelastung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Polizei, bzw. der Verwaltung diese Zustände bekannt? Gibt es möglicherweise Zahlen über ein steigendes Unfallaufkommen?
2. Gibt es die Möglichkeit in diesem Wohnquartier vermehrt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?
3. Welche Möglichkeiten bieten sich der Stadt an, den LKW-Verkehr in diesem Wohnquartier zu minimieren?


Herr Bister antwortete wie folgt:
Zu 1:
Der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und der Verwaltung sind keine ungewöhnlich hohen Verkehrsbelastungen durch LKW bekannt. Möglicherweise wird die Donaustraße aufgrund der bestehenden Baustelle in der Abelmannstraße (04.06.2018 – 30.11.2018) als Ausweichstrecke zur Hildesheimer Straße genutzt wird. Allerdings liegen auch hierfür keine Erkenntnisse vor.

Aufgrund der Auswertung der Unfallstatistik der Polizei liegen in der Neckarstraße, Donaustraße und Allerstraße keine signifikanten Unfallhäufungen bzw. ein gesteigertes Unfallaufkommen vor.


Zu 2:
Bevor die Verwaltung in einer Straße Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf, ist ein strenges förmliches Verfahren zu durchlaufen.

Aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 muss vor der Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.

Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind vorrangig dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Schwerpunkte sind u. a. auch die Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen.

Da in den meisten Straßen innerhalb von Tempo 30-Zonen die vorgenannten Kriterien hinsichtlich Unfall- / Gefahrenlage nicht erfüllt sind und die Polizei der Landeshauptstadt Hannover nicht das entsprechende Einvernehmen für Geschwindigkeitskontrollen erteilen würde, kann die Landeshauptstadt Hannover in den meisten Straßen innerhalb von Tempo 30-Zonen keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Dieses gilt auch für die Neckarstraße, Donaustraße und Allerstraße.


Zu 3:
Die Neckarstraße, Donaustraße und Allerstraße sind uneingeschränkt für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet und stehen somit diesem uneingeschränkt zur Verfügung. Daher ist das Nutzen und Durchfahren einer Straße durch Verkehrsteilnehmer nicht zu kritisieren, sondern ist vom Allgemeingebrauch einer öffentlichen Straße gedeckt.

Soll eine Benutzerart (z.B. Motorräder, LKW) oder ein Benutzerkreis (z.B. Nicht-Anlieger) von der Nutzung einer Straße durch Beschilderung gänzlich ausgeschlossen werden, ist dafür eine besondere Gefahrenlage oder eine Widmungsänderung, d.h. Teileinziehung, erforderlich. Für die Neckarstraße, Donaustraße und Allerstraße liegt keine besondere Gefahrenlage vor und Gründe für eine Widmungsänderung sind nicht erkennbar.

TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 5.3.1.
Überweg Gänseanger
(Drucks. Nr. 15-2501/2018)

Herr Milkereit stellte die Anfrage.

In der Schützenallee befindet sich in Verlängerung des Weges 'Gänseanger' eine Druckknopffußgängerampel. Diese wird rege, sowohl von Fußgängern Radfahrern, Hundebesitzern, Kindern mit Rollern, Müttern mit Kinderwägen, älteren Leuten mit Rollator, usw. benutzt. Hier beginnt ein Freizeitgelände, die Döhrener Masch, mit Sportanlagen und Spazierwegen. Auf beiden Seiten der Schützenallee befindet sich ein Radweg, der Vorrang hat, weil es eine Aufstellfläche für Querende der Schützenallee zwischen der Fahrbahn für PKW und dem Radverkehr gibt.

Besonders auf der Seite am Schützenplatz staut sich besonders nach Feierabend die Querung durch Passanten zum Teil bis auf die Fahrbahn. Denn viele Radfahrer*innen fahren dort in beide Richtungen (oft sehr schnell), bestehen auf ihrem Vorrang, ohne auf Passanten Rücksicht zu nehmen. Während ihrer Grünphase bleibt deshalb oft nicht genug Zeit für die Querenden, die andere Seite zu erreichen. Ein Baum in direkter Nähe der Ampel, schränkt die Sicht ein; eine zu kurze (in der Breite) Absenkung des Bordsteins an dieser Stelle wirkt ebenfalls hemmend. Auch das Warten auf die nächste Grünphase ändert nichts daran, dass die Radfahrer sehr schnell und schlecht sichtbar aus beiden Richtungen kommen, ihr Tempo nicht drosseln.

Deshalb frage ich die Verwaltung:


1. Ist diese Situation bekannt und gibt es Überlegungen die Situation zu entspannen?

2. Ist eine Verbreiterung/Verlängerung der Aufstellfläche oder Verlegung der Ampel (nur um 1-2 Meter) möglich?

3. Könnte, zumindest schützenplatzseitig, ein Vorrang der querenden Personen die vielfach auf der Fahrbahn warten müssen, bis der Radweg frei ist, durch eine weiße Haltelinie erreicht werden?


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Zu 1.) Die Situation ist der Verwaltung bekannt.
Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, in welchem Lösungsmöglichkeiten für die Situation an der Lichtsignalanlage in Höhe Gänseanger / Bernwardstraße entwickelt werden sollen. Das Ergebnis steht noch aus.

Zu 2.) Die Lösung einer Erweiterung bzw. Trennung der Aufstellfläche unter Berücksichtigung der beiden Baumstandorte wird derzeit im Rahmen des in Auftrag gegebenen Gutachtens untersucht und geprüft.

Zu 3.) Die Herstellung einer Haltlinie auf der Radverkehrsanlage wird ebenfalls im Rahmen des Gutachtens untersucht und geprüft.

Herr Milkereit fragte nach, wie lange es dauern werde, bis das Gutachten erstellt sei.

Herr Schade fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass das Problem auch an anderen Stellen im Stadtgebiet bestehe, z.B. an der Hildesheimer Straße.

Frau Ohlhorst antwortete, dass es dieses Problem auch in anderen Bezirken gebe, z.B. vor dem Neuen Rathaus.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Favorisierte Tunnellösung für den Südschnellweg
(Drucks. Nr. 15-2491/2018)

Frau Meier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die zuständige Stelle der Stadtbauverwaltung wird gebeten, sich zeitnah mit der zuständigen Stelle im Bundesministerium zu Gesprächen zu treffen, um darauf hinzuwirken, dass die von der zuständigen niedersächsischen Straßenbauverwaltung favorisierte Lösung eines Tunnels beim Neubau der B3 („Südschnellweg“) genehmigt wird und gebaut werden kann.

Die Ergebnisse der Gespräche werden dem Bezirksrat in der nächsten Sitzung am 06.12.18 vorgestellt.

Einstimmig

Herr Milkereit begründete den Antrag mit dem aktuellen Planungsdialog. Es sei angedacht, dass die Landesbehörde in der Sitzung am 6.12. die Planungen vorstelle werde.

[Hinweis zum Protokoll: Das Projekt wird nicht im Dezember vorgestellt, ebenso gab es noch keine Gespräche, über deren Ergebnisse berichtet werden könnte.]

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Nutzung des Deutschen Pavillons als Mensa
(Drucks. Nr. 15-2275/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend zu prüfen, ob der Deutsche Pavillon im Bereich des ehemaligen Restaurants im Bürotrakt als vorläufige Mensa für die Hochschule Hannover genutzt werden kann. Falls dies grundsätzlich möglich sein sollte, sind unverzüglich alle erforderlichen Schritte dafür in die Wege zu leiten, insbesondere wäre das bauordnungsrechtliche Verfahren zur Beurteilung einer potentiellen Nutzung des Deutschen Pavillons als Mensa seitens der Verwaltung nach Kräften zu beschleunigen und u.U. auch parallel die Hochschule Hannover zur Beibringung der dazu notwenigen Unterlagen zu veranlassen.

ersetzt durch Neufassung


TOP 6.2.1.1.
Nutzung des Deutschen Pavillons als Mensa
(Drucks. Nr. 15-2275/2018 N1)

Herr Schade brachte den geänderten Antrag ein und erläuterte, dass das bisherige Angebot durch Foodtrucks und das neue Angebot bei IKEA nicht ausreichend seien.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend zu prüfen, ob der Deutsche Pavillon im Bereich des ehemaligen Restaurants im Bürotrakt als vorläufige zusätzliche Mensa für die Hochschule Hannover genutzt werden kann. Falls dies grundsätzlich möglich sein sollte, sind unverzüglich alle erforderlichen Schritte dafür in die Wege zu leiten, insbesondere wäre das bauordnungsrechtliche Verfahren zur Beurteilung einer potentiellen Nutzung des Deutschen Pavillons als Mensa seitens der Verwaltung nach Kräften zu beschleunigen und u.U. auch parallel die Hochschule Hannover zur Beibringung der dazu notwenigen Unterlagen zu veranlassen.

Einstimmig

Frau Meier sagte, dass der Antrag als Prüfauftrag in Ordnung sei, fraglich sei, ob es einen Betreiber gebe, der Interesse daran habe.

TOP 6.2.2.
Outdoorfeeling bei Wind und Regen - Wetterschutz an Bushaltestellen
(Drucks. Nr. 15-2316/2018)

Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Bushaltestellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu benennen, die bislang kein Wartehäuschen bzw. Wetterschutzdach besitzen und mitzuteilen, wann die Errichtung eines derartiges Wetterschutzes dort geplant ist bzw. weshalb ggf. kein Wartehäuschen aufgestellt werden soll.

Einstimmig


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Wiederherstellung des Sankt-Eugenius-Wegs
(Drucks. Nr. 15-2465/2018)

Frau Röttger stellte den Antrag.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert erneut zu prüfen, ob eine Sanierung des Sankt-Eugenius-Wegs zeitnah erfolgen kann bzw. muss oder zumindest dafür zu sorgen, dass die Üstra den Sankt-Eugenius-Weg wieder in den Zustand versetzt, den er vor dem im September 2018 durchgeführten Austausch des Gleisbetts neben dem Sankt-Eugenius-Weg hatte.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.3.2.
Keine unnötigen Umwege für Fußgänger und Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-2466/2018)

Frau Röttger brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das Straßenschild „Sackgasse“ an der Reichhelmstraße abzubauen und dafür das Schild „Durchlässige Sackgasse“ (StVO Zeichen 357-50) aufzustellen, das die Sackgasse für Autos, jedoch den Durchgang für Fußgänger und Radfahrer symbolisiert. Die Verwaltung wird gebeten, die Beschilderung der übrigen Sackgassen im Stadtbezirk zu überprüfen und die Straßenschilder wenn nötig auszutauschen.

Einstimmig


TOP 6.3.3.
Verkehrswende vorantreiben: gezielter Ausbau der Ladeinfrastruktur
(Drucks. Nr. 15-2467/2018)

Herr Rinker brachte den Antrag ein und wies auf den Ratsbeschluss hin, somit müsse die Elektromobilität im Bezirk ausgebaut werden.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel die Voraussetzung zu schaffen, damit es für die angestrebte stark wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in ausreichendem Umfang diskriminierungsfreien Zugang zu Ladesäulen/-stationen gibt. Dazu zählt unter anderem die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Flächen im Bezirk sowie eine entsprechende Kennzeichnung der Flächen.

Einstimmig

Herr Sommerkamp fragte nach, was in diesem Zusammenhang mit "diskriminierungsfrei" gemeint sei.

Die Stationen sollen rund um die Uhr erreichbar sein und z.B. nicht auf Firmengelände stehen, die abgeschlossen werden oder zeitlich begrenzt seien (ADAC, TÜV, Tankstellen)

TOP 6.4.
der CDU-Fraktion

TOP 6.4.1.
Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 15-2493/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Geschwisterregelung hinsichtlich der Betreuung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen dauerhaft, auch über das Jahr 2020 hinaus, aufrechtzuerhalten. D.h. sofern eines oder mehrere dieser Kinder von der Entgeltpflicht der Entgeltregelung befreit ist/sind, ist für das älteste weitere Kind das halbe Betreuungsentgelt und für alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 6.4.2.
Vorstellung des Programmes "Jugendgerechte Kommune" und der Marke "Jugend lebt Stadt"
(Drucks. Nr. 15-2494/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung stellt dem Bezirksrat Döhren-Wülfel in der nächsten Sitzung am 6. Dezember 2018 die Drucksache 1253/2017 (Bericht zum Programm „Jugendgerechte Kommune“ und zur Entwicklung der Marke „Jugend lebt Stadt“) vor.

ersetzt durch Neufassung


TOP 6.4.2.1.
Vorstellung des Programmes "Jugendgerechte Kommune" und der Marke "Jugend lebt Stadt"
(Drucks. Nr. 15-2494/2018 N1)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung stellt dem Bezirksrat Döhren-Wülfel in der nächsten Sitzung am 6. Dezember 2018 Sitzung am 14. Februar 2019 die Drucksache 1253/2017 (Bericht zum Programm „Jugendgerechte Kommune“ und zur Entwicklung der Marke „Jugend lebt Stadt“) vor.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.4.3.
Verkehrssituation Peiner Straße / Vennweg
(Drucks. Nr. 15-2495/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

An der Peiner Straße, von Westen kommend hinter der Trogstrecke, sind auf der südlichen Parallelfahrbahn geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden. Denkbar wäre beispielsweise eine sogenannte „Zick-Zack-Linie“ (Zeichen 299 der StVO, Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote) auf die Fahrbahn bis zur Grundstückseinfahrt Peinerstraße 81 aufzubringen. Durch an dieser Stelle abgestellte Fahrzeuge wird der Verkehr beim Einbiegen massiv behindert und es entstehen gefährliche Situationen.

ersetzt durch Neufassung


TOP 6.4.3.1.
Verkehrssituation Peiner Straße / Vennweg
(Drucks. Nr. 15-2495/2018 N1)

Frau Waase brachte den geänderten Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

An der Peiner Straße, von Westen kommend hinter der Trogstrecke, sind auf der südlichen nördlichenParallelfahrbahn geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden. Denkbar wäre beispielsweise eine sogenannte „Zick-Zack-Linie“ (Zeichen 299 der StVO, Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote) auf die Fahrbahn bis zur Grundstückseinfahrt Peinerstraße 81 aufzubringen. Durch an dieser Stelle abgestellte Fahrzeuge wird der Verkehr beim Einbiegen massiv behindert und es entstehen gefährliche Situationen.


Einstimmig

Herr Milkereit fragte nach, ob sich der Antrag nur auf den Kurvenbereich beziehe.

TOP 6.4.4.
Absolutes Halteverbot in der Holthusenstraße
(Drucks. Nr. 15-2496/2018)

Herr Sommerkamp stellte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf der Holthusenstraße, im Bogen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden. Denkbar wäre beispielsweise eine sogenannte „Zick-Zack-Linie“ (Zeichen 299 der StVO, Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote). Durch dort abgestellte Fahrzeuge kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrrad- und Autofahrern.

Einstimmig


TOP 6.4.5.
Erläuterungen zu Straßenschildern
(Drucks. Nr. 15-2497/2018 mit 1 Anlage)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die „Erklärschilder“ unter den Straßenschildern folgender Straßen: Wollkämmerei, Thurnithistraße, Am Uhrturm sowie Am Leinewehr zu erneuern.

ersetzt durch Neufassung


TOP 6.4.5.1.
Erläuterungen zu Straßenschildern
(Drucks. Nr. 15-2497/2018 N1 mit 1 Anlage)

Frau Maschke-Scheffler brachte den geänderten Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die „Erklärschilder“ "Legendenschilder" unter den Straßenschildern folgender Straßen: Wollkämmerei, Thurnithistraße, Am Uhrturm sowie Am Leinewehr zu erneuern.

Einstimmig


TOP 6.4.6.
Poller an Peiner Straße nach Nr. 28
(Drucks. Nr. 15-2498/2018)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf dem Fußweg Peiner Straße, südlicher Teil, nach der Einfahrt zum Grundstück Nr. 28 (Deutscher Alpenverein), ist der Fußweg mit sogenannten Feuerwehrpollern so abzupollern, dass verhindert wird, dass der Fuß- und Radweg unbefugt befahren wird. Damit werden Fußgänger und Radfahrer nicht mehr in Gefahr gebracht und die Fahrgäste des Busverkehrs können gefahrlos ein- und aussteigen.

Einstimmig

Herr Milkereit fragte nach, ob dort jemand mit dem Auto gefahren sei.
Frau Waase bestätigte dies.

TOP 6.4.7.
Poller an Peiner Straße zwischen Nr. 27 und 33
(Drucks. Nr. 15-2499/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf der nördlichen Straßenseite der Peiner Straße, auf Höhe der ehemaligen Aral-Tankstelle, bzw. LCF-Automobile, sind die beiden abgesenkten Bordsteine zu der ehemaligen Grundstückseinfahrt aufzupflastern und mit Pollern zu versehen, um die Auffahrt auf den Geh- und Radweg zu verhindern.

ersetzt durch Neufassung


TOP 6.4.7.1.
Poller an Peiner Straße zwischen Nr. 27 und 33
(Drucks. Nr. 15-2499/2018 N1)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf der nördlichen Straßenseite der Peiner Straße, auf Höhe der ehemaligen Aral-Tankstelle, bzw. LCF-Automobile, sind die beiden abgesenkten Bordsteine zu der ehemaligen Grundstückseinfahrt aufzupflastern. und mit Pollern zu versehen, um die Auffahrt auf den Geh- und Radweg zu verhindern.

Einstimmig

Nach einer Diskussion zwischen Herrn Milkereit, Herrn Schade und Frau Röttger verständigte sich das Gremium darauf, den letzten Halbsatz zu streichen.

TOP 6.4.8.
Bank am Drehtür-Eingang zum Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2500/2018)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, eine neue Bank am Drehtür-Eingang zum Seelhorster Friedhof aufzustellen.

Einstimmig


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N
Abgesetzt

TOP 7.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Abgesetzt

TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13. September 2018 (öffentlicher Teil)
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Frau Meier schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:43 Uhr.





Claudia Meier Gundula Ohlhorst
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin