Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 01.11.2018

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 02.11.2018

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 1. November 2018,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Fauteck (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU) 19.00 - 22.20 Uhr
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD)
Bezirksratsherr Schrader
(Bezirksratsherr Steuer) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (Bündnis 90/Die Grünen) 19.00 - 21.45 Uhr
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Frau Höppner Stadtplanung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Herr Kuru Fachbereich Personal und Organisation
Herr Albrecht Büro des Oberbürgermeisters
Frau Engelhardt Fachbereich Kultur, Kinder- und Jugendarbeit
Frau Semaan Fachbereich Kultur, Kinder- und Jugendarbeit
Herr Seeberg Fachbereich Kultur, Kinder- und Jugendarbeit
Frau Schindler Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Kniep Fachbereich Tiefbau
Frau Senger Fachbereich Sport und Bäder
Presse:
Herr Nöthel "Fidele Dörp"
Herr Schwarzenberger HAZ

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23.08.2018 und 20.09.2018

3. B E R I C H T E

3.1. Bericht aus der Sanierungskommission

3.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.3. Informationen über Bauvorhaben

3.4. Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover

3.5. Vorstellung des Programms "SPIEL:ZEIT"

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Umbesetzung im Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2356/2018 mit 1 Anlage)

5.2. Veränderungssperre Nr. 107
(Drucks. Nr. 2167/2018 mit 3 Anlagen)

5.3. Sanierungsgebiet Mühlenberg

Erneuerung Spielplatz Canarisweg
Umsetzung des ersten Bauabschnitts der Grünverbindung Canarisweg
(Drucks. Nr. 2357/2018 mit 2 Anlagen)

5.4. Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 2432/2018 mit 1 Anlage)





6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Bordellbetrieb in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2225/2018)

6.1.2. Expo-Kreuz
(Drucks. Nr. 15-2226/2018)

6.2. des Bündnis 90/ Die Grünen

6.2.1. Sporthallenkapazitäten im Stadtbezirk Ricklingen?
(Drucks. Nr. 15-2367/2018)

6.3. Gemeinsam von Die Linke & Piraten und SPD-Fraktion

6.3.1. Nutzung Seitenanlage Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-2364/2018)

6.4. der SPD-Fraktion

6.4.1. Reinigung der Baumscheiben im Haltestellenbereich Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-2363/2018)

6.4.2. Taubenplage Mühlenberg/Wettbergen-West
(Drucks. Nr. 15-2365/2018)

6.4.3. Spielpark Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2366/2018)

6.5. CDU-Fraktion

6.5.1. Brücke Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-2387/2018)

6.5.2. Freilauffläche für Hunde in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2388/2018)

6.5.3. Sperrmüllablagerungen im Künzerweg
(Drucks. Nr. 15-2389/2018)

6.5.4. Sanierung Humboldtschule – Stand der Umsetzung
(Drucks. Nr. 15-2390/2018)

6.5.5. Grünpflege im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2391/2018)

6.5.6. Baumaßnahme In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-2392/2018)

6.5.7. Baumaßnahmen in der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2393/2018)

6.5.8. Wiederherstellung des Straßenbelags nach Beendigung der Arbeiten im Kurvenbereich Hauptstraße in Wettbergen vor NP und An der Kirche 10.
(Drucks. Nr. 15-2394/2018)

6.5.9. Gaststätte Sportpark Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2395/2018)

6.5.10. Immobilie Kreipeweg 1
(Drucks. Nr. 15-2396/2018)

6.5.11. Verkehrssituation Beekestr. Ecke Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-2397/2018)

6.5.12. Städtebauliches Konzept für die Schaffung von Wohnraum auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Auf dem Kampe
(Drucks. Nr. 15-2412/2018)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendungen aus eigenene Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2354/2018)

7.1.2. Gestaltungsmöglichkeit Wallensteinstraße im Sanierungsgebiet Oberricklingen Nordost
(Drucks. Nr. 15-2374/2018)

7.2. der AfD-Fraktion

7.2.1. Uhr Ricklinger Bad
(Drucks. Nr. 15-2227/2018)

7.3. Bündnis 90/Die Grünen

7.3.1. Radwegeverbindung von Ricklingen nach Hannover Zentrum – Konzept für die
Errichtung einer Veloroute (innerstädtischen Radroute) nach dem Vorbild der Verbindung
Lehrte mit dem Zentrum von Hannover
(Drucks. Nr. 15-2368/2018)

7.4. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.4.1. Durchführung einer Begehung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rönnehof
(Drucks. Nr. 15-2369/2018)

7.4.2.
Öffentliche Luftpumpen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2370/2018)

7.4.3. Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrräder im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2371/2018)

7.4.4. Grüne Welle auf der Bornumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2372/2018)

7.5. der CDU-Fraktion

7.5.1. Wiederherstellung Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-2382/2018)

7.5.2. Außenstelle des Standesamtes im Paradies Provence
(Drucks. Nr. 15-2383/2018)

7.5.3. Hannover sauber
(Drucks. Nr. 15-2548/2018)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Protokolle der 15. Sitzung am 23.08.18 und der 16. Sitzung am 20.09.2018

9. Ricklinger Bad
(Drucks. Nr. 2400/2018 mit 1 Anlage)

10. Informationen über Bauvorhaben





























I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Kumm stellte für die CDU-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag zum Thema "Hannover sauber" - Besuch des Mühlenberger Marktes. Die Dringlichkeit ergebe sich aus dem Grund, dass die Besuche der Märkte im Stadtgebiet schon begonnen hätten und der Mühlenberger Markt im Rahmen dieser Aktion eingebunden werden solle.

Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen.

Der Dringlichkeitsantrag Nr. 15-2548/2018 wurde unter TOP 7.5.3. behandelt.

Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch zog den Antrag 15-2368/2018 unter TOP 7.3.1. zurück. Somit entfiel der TOP 7.3. komplett.

Die Tagesordnung wurde einschließlich der Änderungen und Ergänzungen einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23.08.2018 und 20.09.2018

Bezirksratsherr Winnicki äußerte seinen Wunsch nach ausführlicheren Protokollen.
Die CDU-Fraktion enthielt sich aus diesem Grund bei der Abstimmung zum Protokoll der 16. Sitzung.

Bezirksratsfrau Bergmann schloss sich dem Wunsch an und bat insbesondere um Nennung der Themen beim Tagesordnungspunkt "Bericht des Stadtbezirksmanagements".

Das Protokoll der 15. Sitzung am 23.08.2018 wurde einstimmig angenommen.
Das Protokoll der 16. Sitzung am 20.09.2018 wurde mit
12 Stimmen dafür, 0 dagegen, 6 Enthaltungen angenommen


TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksratsherr Dr. Menge berichtete.

Die nächste Sitzung finde am 07.11.2018 statt. Auf der Tagesordnung ständen u.a. die Drucksache Nr. 2357/2018, die in dieser Sitzung unter TOP 5.3. ebenfalls behandelt würde. Weiterhin befasse sich die AG Image u.a. mit den Themen Beleuchtung, Querungskonzept Bornumer Straße und dem Sachstand des Investitionsplans.

TOP 3.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers kündigte an, dass voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 06.12.2018 der Fachbereich Jugend und Familie den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk vorstellen werde.
Darüber hinaus wies Herr Sievers auf die bevorstehende 2. Sondersitzung zum Thema Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum am 28.11.2018 um 18.00 Uhr hin.

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Dette, Bezirksratsherr Kumm und Bezirksratsherr Winnicki monierten, dass sie in der letzten Zeit mehrfach keine Bauanzeigen erhalten hätten.

Herr Sievers versicherte, dass alle mitgeteilten Bauanzeigen weitergeleitet würden. Leider habe die Verwaltung keinen Einfluss auf die Informationspolitik anderer Bauträger. Gern wolle er aber nochmal intern den Informationsfluss überprüfen.


TOP 3.3.
Informationen über Bauvorhaben

Es gab keine Berichte.


TOP 3.4.
Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover

Herr Kuru und Herr Albrecht stellten die Strategie anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Auf Anfrage von Bezirksratsherr Fauteck erläuterten Herr Kuru und Herr Albrecht ergänzend, dass das Ziel öffentliches WLAN für alle sei. Es bestünde ständiger Kontakt und Austausch mit verschiedenen Anbietern und Interessengemeinschaften, wie u.a. die Freifunk Initiative Hannover und "Digitales Hannover".

Bezirksratsherr Winnicki fragte, ob entsprechende Leerrohre in Neubaugebieten vorgesehen seien, die Stadt Hannover dieses im Blick habe und weshalb nicht gleich 300 MBit-Leitungen verlegt würden.

Herr Kuru erklärte, dass die Übertragungsrate der Leitungen nicht in der Hand und damit auch nicht unter Kontrolle der Stadt Hannover stünden. Es bestehe nur ein Eingriffsrecht, wenn die Leitungen unter 30 MBit böten. Für die Verlegung der Leerrohre sei der Fachbereich Tiefbau zuständig. Jede Maßnahme werde öffentlich angekündigt, so dass z.B. Unternehmen wie die Telekom den Synergieeffekt nutzen könnten. Einfluss habe die Verwaltung darauf aber nicht.

Bezirksratsherr Dette fragte nach den Auswirkungen auf das kulturelle Angebot und die Bürgerbüros.

Herr Kuru verwies auf die eigene Zuständigkeit und Fachkenntnis der jeweiligen Fachbereiche, die dann mit der bereitgestellten Technik ihr Angebot erweitern und anpassen könnten.

Herr Albrecht ergänzte Beispiele wie RoboterAG's im Jugendangebot und in der Seniorenarbeit das Angebot "nebenan.de".

Auf die Anfrage von Herrn Karger entgegnete Herr Kuru, dass eine ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft) nicht forciert werde.


TOP 3.5.
Vorstellung des Programms "SPIEL:ZEIT"

Frau Engelhardt stellte das Angebot anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Diese ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Bergmann berichtete Frau Engelhardt, dass die meisten Kontakte persönlich hergestellt werden konnten, z.B. über die Kitas, Schulen und Familienzentren.

Frau Engelhardt erläuterte auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch, dass die Auswertung anhand von Fragebogen erfolgt sei, die bei jeder Veranstaltung verteilt würden.


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -


Eine Bürgerin zeigte sich verwundert, dass die in Wettbergen in der Kurve verlegten Steine das gleiche Format wie die alten, unzulänglichen hätten. Sie befürchte, dass es dadurch kurzfristig zu denselben Straßenschänden kommen könne.

Frau Kniep erläuterte, dass die Steine, die aufgrund eines Regressanspruches an die Firma neu verlegt worden seien, zwar dieselbe Oberfläche hätten, aber eine entsprechend größere Stärke aufwiesen.

Die Einwohnerfragestunde wurde von 20:25 Uhr bis 20:40 Uhr durchgeführt.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2356/2018 mit 1 Anlage)

Antrag

folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglied aus dem Bezirksrat:

bisher: neu:

Herr Roland Herrmann Markus Karger

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für die Gesamtbesetzung des Integrationsbeirates haben nach dem Verfahren zur Besetzung der lokalen Integrationsbeiräte die im Stadtbezirk Ricklingen vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter*innen.

Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 5.2.
Veränderungssperre Nr. 107
(Drucks. Nr. 2167/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

nach den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 107 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1751 - Göttinger Chaussee / Friedländer Weg -, Anlagen 2 und 3, als Satzung zu beschließen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 5.3.
Sanierungsgebiet Mühlenberg

Erneuerung Spielplatz Canarisweg
Umsetzung des ersten Bauabschnitts der Grünverbindung Canarisweg

(Drucks. Nr. 2357/2018 mit 2 Anlagen)

Frau Schindler stellte die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Diese ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Darüber hinaus versicherte Frau Schindler auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Walther, dass die zu fällenden Bäume eine ehemalige stark verwachsene Hecke seien, für die als Ersatzmaßnahme an anderer Stelle auf dem Gelände Neuanpflanzungen vorgenommen würden.

Antrag,

1. der Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Canarisweg sowie des ersten Bauabschnitts der Grünverbindung Canarisweg in Hannover-Mühlenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 754.000,- € zuzustimmen,
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 NKomVG
2. der Ausstattung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
TOP 5.4.
Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 2432/2018 mit 1 Anlage)

Frau Kniep stellte die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Diese ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Sie erläuterte darüber hinaus, dass es nach der ersten Ausschreibung kein adäquates Angebot für die Gesamtmaßnahme gegeben habe. Alternativ habe sich die Verwaltung daher entschieden, die Maßnahme in zwei Abschnitte aufzuteilen.
Der Antrag beziehe sich daher nur auf den ersten Abschnitt.

Bezirksratsfrau Bergmann fragte, ob es schon ein Umleitungskonzept gäbe, da es jetzt schon schlechte Erfahrungen bei der Verkehrsführung und den Ausweichstrecken derzeitiger Baustellen gebe.

Frau Kniep entgegnete, dass die Schwierigkeiten der Verkehrsumleitung bekannt seien. Das Konzept müsse noch erstellt werden. Es sei aber schon klar, dass es nicht zu einer Vollsperrung der Straße In der Rehre kommen werde.

Auf die kritische Anfrage des Bezirksratsherrn Karger stellte Frau Kniep in Aussicht, dass der 1. Abschnitt in 2019 und der 2. Abschnitt in 2020 erfolgen werde. Verzögerungen erwarte sie aufgrund der detaillierten Planung nicht.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werde vom Fachbereich Tiefbau die bauliche Umsetzung im Bezirksrat vorgestellt.

Bezirksbürgermeister Markurth bat in dem Zusammenhang nochmal eindringlich um frühzeitige Ankündigung der einzelnen Maßnahmen.

Antrag,

1. zuzustimmen, dass abweichend von der bisherigen Beschlusslage der Ausbau der Straße In der Rehre in 2 Bauabschnitten durchgeführt wird und in einem ersten Bauabschnitt die Straße In der Rehre zwischen Margot-Büttner-Weg und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich der Göttinger Chaussee wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.000.000 € auszubauen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe für den ersten Bauabschnitt und der Planung des 2. Bauabschnittes zwischen Margot-Büttner-Weg und Bergfeldstraße wie in Anlage 1 dargestellt zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Bordellbetrieb in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2225/2018)

Bezirksratsherr Karger stellte die Anfrage.


Der Bordellbetrieb „Partytreff König“ mit der Hausnummer 22 liegt im Gewerbegebiet und befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes. Er wirbt im Internet offen mit Sexdienstleistungen. Laut Prostituiertenschutzgesetz (in Kraft seit 01.07.2017) müssen Bordellbetriebe eine Konzession besitzen. Prostituierte müssen bei der LHH als solche angemeldet sein und eine Gesundheitsberatung bei der Region Hannover absolviert haben.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Ist der Verwaltung bekannt, dass sich in der Deveser Straße 22 ein Bordellbetrieb befindet?
(2) Hat der Partytreff König eine Konzession oder diese beantragt?
(3) Wieviel Sexarbeiterinnen befinden sich in diesem Bordellbetrieb und wie viele sind gemäß Prostituiertenschutzgesetz dort angemeldet?

Antwort der Verwaltung:
  1. Ja, der Betrieb ist bekannt.
  2. Die Konzession wurde im letzten Jahr beantragt. Das Erlaubnisverfahren läuft. Der Betrieb ist gemäß § 37 Abs. 4 ProstSchG aufgrund der rechtzeitigen Antragstellung erlaubt.
  3. Eine Anmeldeverpflichtung in einem Bordellbetrieb gibt es nicht. Prostitution ist eine überaus mobile Tätigkeit und wird an häufig wechselnden Orten ausgeübt. Bei der letzten Überprüfung in der 38. Kalenderwoche wurden sieben Prostituierte angetroffen, die alle über gültige Anmeldebescheinigungen nach § 5 ProstSchG verfügten.

TOP 6.1.2.
Expo-Kreuz
(Drucks. Nr. 15-2226/2018)

Bezirksratsherr Karger stellte die Anfrage.

Das Expo-Kreuz ist nach der Expo 2000 für 100.000 € vor dem Ökumenischen Zentrum am Mühlenberger Markt aufgebaut worden. Das Kirchenzentrum will für das Expo-Kreuz - Wahrzeichen des christlichen Glaubens - die Verantwortung an die Stadt abgeben.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Seit wann ist dieser Sachverhalt der Verwaltung bekannt?
(2) Wer genau wird die Verantwortung (Erhalt/Instandsetzung) übernehmen?
(3) Mit welchen jährlichen Kosten wird für den Erhalt/ die Instandhaltung gerechnet?



schriftliche Antwort der Verwaltung:
(Protokollergänzung)

Der Verwaltung ist ein entsprechender Wunsch oder Antrag, wie er in der Anfrage 15-2226/2018 beschrieben wird, nicht bekannt. Damit kann zu den Fragen Nr. 2 und 3 keine Antwort gegeben werden.

Nach hier vorliegenden Informationen hatten die evangelische und die katholische Kirche nach der EXPO 2000 gemeinsam das Projekt übernommen, das Bauwerk „Expo-Kreuz“ vor dem ökumenischen Kirchencentrum am Mühlenberger Markt wiederaufzubauen und für die Unterhaltung und Instandhaltung zu sorgen.

Die evangelische Bonhoeffer-Kirchengemeinde hat der Verwaltung (OE 61.41) eine gutachterliche Stellungnahme über aktuelle Schäden am Bauwerk und entsprechend hohen Sanierungsbedarf vorgelegt mit der Bitte um Prüfung, ob eine Unterstützung bei der Sanierung durch Städtebauförderung im Rahmen der Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg in Frage komme, da bei den Eigentümer/innen keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stünden.

Die Verwaltung hat zum einen mögliche weitere passende Fördermittelgeber (Stiftungen) recherchiert, diese an die Gemeinde übermittelt und seine Unterstützung bei entsprechender Antragstellung angeboten.

Zum anderen wird rechtlich geprüft, ob für eine Teil-Finanzierung der erforderlichen Sanierung Städtebaufördermittel eingesetzt werden können. Weil hier ein Sonderfall vorliegt und das Bauwerk nicht im Privateigentum, sondern im Eigentum einer öffentlichen Einrichtung steht, ist das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten, bevor weitere Schritte unternommen werden können.

Die Verwaltung hat in der Sitzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg am 29.08.2018 über die oben geschilderte Problemlage und den aktuellen Sachstand mit einer Präsentation berichtet. In derselben Sitzung hat die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg eine Resolution der kommissionseigenen AG Image zum Erhalt des Expo-Kreuzes beraten, einstimmig empfohlen und verabschiedet. Die Resolution wurde den beiden Kirchengemeinden und den beiden Kirchenverwaltungen jeweils zur Kenntnis übersandt.

Anlage:
Resolution zum Erhalt des Expo-Kreuzes der Kommission Sanierung Soziale Stadt vom 29.08.2018












TOP 6.2.
des Bündnis 90/ Die Grünen

TOP 6.2.1.
Sporthallenkapazitäten im Stadtbezirk Ricklingen?
(Drucks. Nr. 15-2367/2018)

Bezirksratsherr Dette stellte die Anfrage.

In der Bürgerfragestunde der Bezirksratssitzung am 20. September dieses Jahres wurde
u. a. die Benachteiligung von Sportvereinen im Stadtbezirk Ricklingen bei der Vergabe von
Nutzungszeiten der Sporthallen im Stadtbezirk Ricklingen kritisiert.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wieviele Stunden in städtischen Sporthallen der Landeshauptstadt stehen wieviel Mitgliedern hannoverscher Sportvereine, die Hallensportarten betreiben, zur Verfügung?
  2. Wieviele Stunden in städtischen Sporthallen der Landeshauptstadt stehen wieviel Mitgliedern von Sportvereinen im Stadtbezirk Ricklingen, die Hallensportarten betreiben, zur Verfügung?
  3. Wieviele Stunden in städtischen Sporthallen der Landeshauptstadt im Stadtbezirk Ricklingen stehen wieviel Mitgliedern von Sportvereinen im Stadtbezirk Ricklingen, die Hallensportarten betreiben, zur Verfügung?
Antwort der Verwaltung:
zu 1.) Im Jahr 2017 wurden die städtischen Schulsporthallen* stadtweit in einem Zeitraum von 158.845 Stunden durch alle städtischen Sportvereine (114.402 Mitglieder) genutzt.
zu 2.) Im Jahr 2017 wurden die städtischen Schulsporthallen* stadtweit in einem Zeitraum von 12.049 Stunden von Sportvereinen aus dem Stadtbezirk Ricklingen (5.023 Mitglieder) genutzt.

zu 3.) Im Jahr 2017 wurden die städtischen Schulsporthallen* im Stadtbezirk Ricklingen für eine Zeitraum von 10.945 Stunden von Sportvereinen aus dem Stadtbezirk Ricklingen (5.023 Mitglieder) genutzt.

*In der Auswertung sind ausschließlich die Schulsporthallen berücksichtigt. Die Einbeziehung weiterer Sporthallen wie z.B. im Sportpark Wettbergen war nicht möglich.


TOP 6.3.
Gemeinsam von Die Linke & Piraten und SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Nutzung Seitenanlage Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-2364/2018)

Bezirksratsherr Fauteck stellte die Anfrage.

In der Pfarrstraße vom Ricklinger Stadtweg in Richtung Ricklinger Kreisel befindet sich auf der rechten Fahrbahnseite ein Gehweg mit zwei unterschiedlichen Pflasterungen. Diese unterschiedlichen Pflasterungen legen den Nutzern nahe, dass es sich um einen Rad- und einen Gehweg, analog der Pflasterung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, handelt. Es gibt jedoch keine Beschilderung für einen Radweg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Seitenanlage als Rad- und Gehweg gewidmet?
2. Wenn es sich um einen Rad- und Gehweg handelt: Warum ist dieser nicht beschildert, bzw. wann wurden diese Schilder entfernt und wann wird die Beschilderung wieder hergestellt?
3. Wenn es sich nicht um einen Rad- und Gehweg handelt: Warum wurde diese Art der Pflasterung gewählt, die einen Rad- und Gehweg andeutet und dadurch permanent falsche Nutzungen provoziert?

Antwort der Verwaltung:
Auf der Pfarrstraße in Fahrtrichtung Ricklinger Kreisel verläuft zwischen Ricklinger Stadtweg und Ricklinger Kreisel ein baulicher Radweg. Dieser Radweg ist nicht beschildert und somit nicht benutzungspflichtig. Eine künftige Ausweisung der Radwegbenutzungspflicht wäre bei der vorhandenen Kraftverkehrsmenge nicht verhältnismäßig. Daher ist auch künftig keine Beschilderung des Radweges vorgesehen.

Der Pflasterbelagwechsel zwischen Radweg und angrenzendem Gehweg ist für einen durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer ausreichend kontrastreich ausgestaltet.


TOP 6.4.
der SPD-Fraktion

TOP 6.4.1.
Reinigung der Baumscheiben im Haltestellenbereich Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-2363/2018)

Bezirksratsherr Dr. Menge stellte die Anfrage.

Die Baumscheiben im Bereich der Busumsteigeanlage Mühlenberger Markt – vor allem im Wartebereich Höhe Tresckowstraße - fallen nahezu ständig durch einen hohen Verschmutzungsgrad unangenehm auf, wodurch ankommende, wartende und umsteigende Menschen ein negatives Bild vom Stadtteil erhalten. Zudem sind die Abgrenzungen der Baumscheiben teilweise abgängig. Zwar werden die Abfallbehälter durch von der üstra beauftragte Dienste täglich geleert, doch lassen diese den achtlos weggeworfenen Müll auf den Baumscheiben liegen.

Wir fragen die Verwaltung:
1.) Ist die üstra auch für die Reinigung der Baumscheiben im oben beschriebenen Bereich zuständig?
2.) In welchem Intervall erfolgt eine Reinigung der Baumscheiben?
3.) Kann das Reinigungsintervall erhöht werden?

zu Frage 1: Die Zuständigkeit bei diesem Objekt ist komplex. Bei dem Parkplatz handelt es sich um einen so genannten Park + Ride Parkplatz der, wie auch die anderen P+R Parkplätze in Hannover, von der Infra betreut wird. Allerdings wurde die Reinigung am Parkplatz an der Tresckowstraße von der generellen Regelung ausgenommen. Aha wird deshalb zukünftig die Reinigung der Baumscheiben sicherstellen und ggfs. zusammen mit der Üstra und dem FB Umwelt und Stadtgrün den gesamten Bereich sauber halten.
zu Frage 2: In der Regel wird die Baumscheibe einmal wöchentlich von Aha gereinigt.
zu Frage 3: Reicht die wöchentliche Reinigung nicht aus, kann der Reinigungsintervall angepasst und ggfs. erhöht werden. Höhere Reinigungsintervalle verursachen aber zusätzliche Kosten für die entsprechenden Anlieger.
TOP 6.4.2.
Taubenplage Mühlenberg/Wettbergen-West
(Drucks. Nr. 15-2365/2018)

Bezirksratsherr Dr. Menge stellte die Anfrage.

In diesem Jahr hat die Population der Tauben im Bereich Mühlenberg-Zentrum und im nördlichen Wettbergen-West enorm zugenommen. Es ist von ca. 50 bis 100 Tauben auszugehen. Die Tauben bevölkern insbesondere die umliegenden Dächer und Bäume, beschmutzen diese und die Gehwege mit ihrem Kot, insbesondere im Bereich Bäckerei Schäfer bis Rewe, aber auch zum Beispiel den Gehweg Wehrleweg 10 bis 16 zur IGS hin. Auf den Vordächern über den Schaufenstern am Mühlenberg-Zentrum lagert ebenfalls Taubenkot und zeitweise ist der Bereich mit Federn übersät. Auch die Flachdächer der IGS und der Kirche werden betroffen sein.
Es ist dringend erforderlich, hier Abhilfe zu schaffen. Der Bezirksrat Ricklingen erwartet nicht erneut eine zögerliche Antwort der Verwaltung, dass es sich hier lediglich um temporäre „Fressschwärme“ handele. Die Taubenplage existiert ganzjährig und stellt somit auch eine ständige Gesundheitsgefährdung dar. Der Bereich wird auch von vielen Kindern und Jugendlichen frequentiert.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1.) Welche kurzfristigen Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen?
2.) Wird hierbei auch das kurzfristig das Gesundheitsamt eingeschaltet?
3.) Werden hierbei mittelfristig auch Maßnahmen zur Reduzierung der Population wie entsprechende Pillen oder öffentliche Taubenschläge, wie im Änderungsantrag der Ratsmehrheit zur Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“ (DS-Nr. 2067/2018) angeregt, berücksichtigt?

Antwort der Verwaltung:
Zu 1.) Der städtische Ordnungsdienst wird den Bereich verstärkt bestreifen, um festzustellen, ob die Tauben entgegen dem Verbot aus § 8 Nds. SOG-VO gefüttert werden. Sollten Verstöße festgestellt werden, so werden Anzeigen aufgenommen.

Besondere Verschmutzungen der Straße konnten während eines Ortstermins am 24.10.18 nicht festgestellt werden. Sollte sich der Zustand der Straße in dieser Hinsicht verschlechtern, käme ggf. eine Sonderreinigung durch aha in Betracht.

Zu 2.) Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass hier eine Gesundheitsgefährdung vorliegen könnte. Insofern ist eine Beteiligung des Gesundheitsamtes nicht erforderlich.

Zu 3.) Zurzeit ist kein „Taubenpillenpräparat“ zugelassen, sodass diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen werden kann.

Der Prüfauftrag aus der DS 2067/2018 befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Alle übrigen möglichen Maßnahmen zur Taubenreduzierung werden hier berücksichtigt.






TOP 6.4.3.
Spielpark Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2366/2018)

Bezirksratsfrau Masanke stellte die Anfrage.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Bergmann ergänzte Herr Sievers, dass bei nächtlichen Störungen nicht der Ordnungsdienst der Stadt sondern die Polizei zu rufen sei.

Der Spielpark Mühlenberg wird nicht nur in der regulären Zeit bis 20.00 Uhr von Kindern genutzt, sondern häufig auch – insbesondere an Wochenenden – von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis in die frühen Morgenstunden. Die Nachbarn klagen u.a. über Lärm, Eltern über Flaschen, Spritzen, Scherben und dergleichen im Spielbereich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen Zustand abzustellen?
2. Insbesondere, wie kann sichergestellt werden, dass der Spielpark von Kindern bis 20.00 Uhr genutzt werden kann und danach abgeschlossen ist.


Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1: Der städt. Ordnungsdienst hat diese Anfrage zum Anlass genommen, den Spielpark Mühlenberg mehrfach in den Abendstunden und am Sonnabend (z.T. gemeinsam mit der Polizei) zu kontrollieren. Während der Kontrollgänge konnten keine Störungen festgestellt werden.

Die Reinigung des Spielparks ist durch FB Umwelt und Stadtgrün an ein externes Unternehmen vergeben. Die Intervalle sind in den Sommermonaten von April bis September 3 x wöchentlich, in den Wintermonaten von Oktober bis März 2 x wöchentlich. Die reinigende Firma hat noch nie über derartige Verunreinigungen, wie sie in der Frage benannt sind, berichtet. Außerdem besteht ein enger Austausch zwischen unserem zuständigen Pflegebetriebsleiter und dem vor Ort tätigen Leiter des Spielparks. Auch hier gab es noch nie die Erwähnung der genannten Verunreinigung.
Wenn erneut Störungen auftreten, sollte zeitnah ein Hinweis an den Ordnungsdienst gegeben werden, damit dann unmittelbar darauf reagiert werden kann. Er ist über Ordnungsdienst@Hannover-Stadt.de per e-mail und demnächst auch über eine eigene zentrale Rufnummer telefonisch zu erreichen.

zu Frage 2: Eine Schließung ist auf Grund eines Ratsbeschlusses aus den 90er-Jahren nicht möglich. Sie würde voraussichtlich aber auch nur zu einer Verlagerung der Situation auf andere Flächen führen. Wenn eine Gruppe dieser Größe sich gemeinsam draußen treffen will, wird sie immer einen Ort finden, an dem dies möglich ist.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Bergmann ergänzte Herr Sievers, dass bei nächtlichen Störungen nicht der Ordnungsdienst der Stadt sondern die Polizei zu rufen sei.




TOP 6.5.
CDU-Fraktion

TOP 6.5.1.
Brücke Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-2387/2018)

Bezirksratsherr Winnicki stellte die Anfrage.

Bei den Planungen zum Neubaugebiet war vorgesehen, im Bereich der Grünspange durch den Zero-E-Park eine Brücke über den Hirtenbach anzulegen, um eine fußläufige Verbindung nach Devese/ Hemmingen herzustellen.

Unsere Drucksache vor drei Jahren (DS 15-2205/2015) ergab, dass dazu der Erwerb bisher landwirtschaftlicher Flächen erforderlich sei. Es würden in regelmäßigen Abständen Verhandlungen geführt werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie weit ist der Ankauf gediehen bzw. wann wurden zuletzt Gespräche über einen Ankauf geführt?
2. Sofern die Gespräche fruchtlos geblieben sind: Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Verwaltung?
3. Zu wann kann mit der Errichtung der Brücke gerechnet werden?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1.) Bereits seit 1996 versucht die Verwaltung von den Eigentümern diverse Flächen für die Gewässerrenaturierung am Hirtenbach zu erwerben, darunter auch das für die Querung des Hirtenbachs benötigte Flurstück 31. Diese zeigten sich durchgehend nicht verkaufsbereit. Die letzten Kontakte mit dem Anwalt der Eigentümerin fanden im August 2018 statt. Eine Entscheidung wurde aufgrund einer Erkrankung der Eigentümerin auf den Herbst 2018 verschoben. Unsere letzten Kontaktversuche vom 04.09.18 und 01.10.2018 an den Anwalt blieben ohne Antwort. Die Verwaltung wird weiterhin versuchen, Kontakt mit der Eigentümerin aufzunehmen.
Zu 2.) Die Fachverwaltung kann keine Alternative bieten. Sie ist zwingend auf das Grundstück angewiesen.
Zu 3.) Da bisher alle Bemühungen dieses Grundstück von der Eigentümerin zu erwerben, fruchtlos verlaufen sind, kann zu dieser Frage keine Aussage getroffen werden.


TOP 6.5.2.
Freilauffläche für Hunde in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2388/2018)

Bezirksratsfrau Langrehr stellte die Anfrage.

Die Verwaltung ist dem Antrag auf Einrichtung von Freilaufflächen für Hunde im Stadtbezirk Ricklingen (DS 15-2512/2017) probeweise gefolgt und hat neben einer weiteren Fläche eine Freilauffläche in Ricklingen eingerichtet. Nun beschweren sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Die Freilauffläche befände sich an einem Landschaftsschutzgebiet. Enten zögen sich dort zum Brüten zurück und seien gefährdet. Hortkinder auf dem Weg zur benachbarten KiTa würden gefährdet, Hunde verirrten sich überdies des Öfteren am Zaun der Einrichtung. Darüber würden Jogger, Senioren und Jugendliche des Jugendzentrums Atlantis beeinträchtigt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Situation bekannt?
2. Wie will die Verwaltung den Sorgen und Bedenken begegnen?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1.) Die Situation ist insofern bekannt, als dass die Suche nach einer geeigneten Fläche in einem eng bebauten städtischen Umfeld immer die Berücksichtigung aller beeinträchtigenden Faktoren erfordert. Dies begrenzt schon die Menge der in Frage kommenden Flächen. Deshalb wird bei der Einrichtung von Hundefreilaufflächen immer von der gegenseitigen Rücksichtnahme der unterschiedlichen Nutzergruppen ausgegangen. Es handelt sich nie um die exklusive Zurverfügungstellung für eine einzige Nutzung. Durch die Ausschilderung ist die besondere Nutzung aber allen kenntlich gemacht. Andere Nutzer*innen können sich also auf die Besonderheit des Hundefreilaufs an dieser Stelle einstellen und gegebenenfalls auch ausweichen.
Enten ziehen sich zum Brüten an den hierfür zweckmäßigsten Ort zurück. Sie orientieren sich dabei nicht gezielt an Landschaftsschutzgebiete oder Freilaufflächen für Hunde. Außerdem werden die direkt angrenzenden Flächen des Landschaftsschutzgebietes Hirtenbach/Wettberger Holz landwirtschaftlich intensiv genutzt.
Zu 2.) Der östliche Beginn des Freilaufweges wird durch Versetzen des Schildes um ca. 80 m Richtung Westen bis auf Höhe des Therese-Wittrock-Weges verschoben. Durch diese Verkürzung werden die freilaufenden Hunde von der Kindertagesstätte ferngehalten. Außerdem können die Hortkinder unbehelligt von freilaufenden Hunden die Kita erreichen. Neu eingerichtete Freilaufflächen werden immer probeweise für ein Jahr eingerichtet. Sollten sich innerhalb dieses Zeitraumes Probleme zeigen oder Konflikte zwischen Nutzergruppen entstehen, kann die Verwaltung oder der Stadtbezirksrat von einer weiteren Nutzung als Hundefreilauffläche absehen. Derzeit sind noch keine konkreten Hinweise auf Nutzungskonflikte im Umfeld des Hundeauslaufweges beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eingegangen.


TOP 6.5.3.
Sperrmüllablagerungen im Künzerweg
(Drucks. Nr. 15-2389/2018)

Bezirksratsherr Kumm stellte die Anfrage.

Im Künzerweg wird wöchentlich immer wiederkehrend Sperrmüll im dem Fußgängerbereich abgelagert. Es vergeht kaum eine Woche wo das nicht der Fall ist. Besonders betroffen bzw. beliebt ist die Fußwegnische an der Ecke Plettenbergstraße. Hier liegen oftmals ganze Zimmereinrichtungen incl. Fernsehgeräten von denen eine besondere Gefahr ausgeht.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt?

2. Welche Überlegungen bzw. Maßnahmen kann die Verwaltung durchführen bzw. hat sie durchgeführt um den Zustand zu beenden?

3. Wie kann ein dauerhafter, sauberer Zustand hergestellt werden?

zu Frage 1:

Für illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuständig. Aha setzt derzeit 5 Abfallfahnder im Stadtgebiet ein, deren Aufgabe es u.a. ist, illegale Abfallentsorgungen von öffentlichen Flächen schnell zu entfernen, potentielle Verursacher*innen zu ermitteln und Einwohner*innen, falls erforderlich, über eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu informieren.

Aha ist die genannte Stelle bekannt.

zu Frage 2:
Die Umsetzung des neuen Sicherheit und Ordnungskonzeptes der Stadt Hannover sieht auch eine Kooperation mit der aha vor. Das Konzept „Hannover sauber“, das gerade beschlossen wurde, beinhaltet zwei Säulen. Zum einen wird die Anzahl der Abfallfahnder und die Mitarbeiter für die Entsorgung der wilden Ablagerungen erhöht werden; zum anderen wird die Präsenz der Straßenreinigung (zusätzliche Kehrzeiten) erhöht. Das Konzept sieht eine Zentralisierung der Abfallfahndung vor, denn dadurch können Einsätze flexibler organisiert und zeitnah durchgeführt werden.

zu Frage 3:
Die Bündelung der Ressourcen ermöglicht, auf akute Probleme zeitnah zu reagieren. Die Abfallfahndung kann in einem Stadtbezirk gezielte Schwerpunktaktionen durchführen, die effizienter sind als das reine Abarbeiten von Hinweisen.

TOP 6.5.4.

Sanierung Humboldtschule – Stand der Umsetzung

(Drucks. Nr. 15-2390/2018)



Bezirksratsherr Winnicki
stellte die Anfrage.

Die Humboldtschule ist für den Stadtbezirk Ricklingen das am besten erreichbare Gymnasium. Dementsprechend wird sie von zahlreichen Schulkindern aus dem Bezirk frequentiert. Die Schule ist baulich in einem maroden Zustand.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.06.2015 wurde
wie folgt beantragt:

„Die Verwaltung stellt einen Sanierungsplan für die Aula, den Trakt für die naturwissenschaftlichen Fachräume sowie die beiden Sporthallen auf und stellt die entsprechenden Kosten in ihre mittelfristige Finanzplanung ein.“

Diesem Antrag ist die Verwaltung mit DS 15-1158/2015 S1 gefolgt.
Sie hat angekündigt, im Herbst 2015 das neue Bauprogramm für die nächsten Jahre vorzulegen. Daraus werde sich auch die entsprechende Investitionsplanung ergeben.

Wir fragten mit DS 15-2308/2017 nach dem aktuellen Stand. Daraufhin antwortete die Verwaltung (DS 15-2308/2017 F1) mit dem Status der Planungen von Brandschutzmaßnahmen und des G9-Umbaus. Wir stellen fest, dass die Antwort keinen erkennbaren konkreten Bezug zum Inhalt der Anfrage aufweist.



Wir Fragen die Verwaltung daher (erneut):
1. Wie ist der aktuelle Status der Planungen bzw. der Umsetzung
2. Welche Investitionssumme hat sich ergeben und sind die Aufwendungen im Doppelhaushalt 2019/2020 berücksichtigt worden?
3. Zu wann kann mit dem Ende der Sanierungsmaßnahme gerechnet werden?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1) Im europaweiten Vergabeverfahren wurden die Planungsbüros für die Architektenleistungen, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung ausgewählt. Zurzeit wird ein Vorentwurf inklusive einer Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme (Sanierung und Erweiterung zur Umsetzung G9) erstellt. Diese Leistungsphase soll bis Ende 2018 abgeschlossen werden.
Zu 2) Die Gesamtkosten der Sanierungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen liegen zurzeit noch nicht vor. Diese werden sich erst zum Ende der Vorentwurfsphase ergeben. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 sind die erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt worden, um das Projekt zu starten.
Zu 3) Die Gesamtmaßnahme aus der Sanierung vorhandener Gebäudeteile und der Erstellung von Erweiterungsbauten für fehlende Flächen wird in mehreren (direkt aufeinanderfolgenden) Bauabschnitten durchzuführen sein, da der Schulbetrieb parallel sichergestellt werden muss. Der Abschluss sämtlicher Bauabschnitte wird – auf Basis des aktuellen und nicht abschließenden Planungsstandes – voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen.


TOP 6.5.5.
Grünpflege im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2391/2018)

Bezirksratsfrau Nolte stellte die Anfrage.

Der Presse war zu entnehmen das Pflegearbeiten an Grünflächen, besonders Baumscheiben nicht mehr durchgeführt werden könnten. Die Baumkontrollen würden das Personal übermäßig beanspruchen, so dass für Pflegearbeiten nur sehr wenig Zeit zur Verfügung stünde.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. Wie ist die verbleibende Zeit für Baumscheibenpflege und Grünflächen auf die Stadtteile verteilt. (Stadtbezirk Mitte und Ricklingen)
2. Welche Überlegungen bzw. Maßnahmen sind für die Pflege in den äußeren Stadtbezirken angedacht?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1.) Das gesamte Stadtgebiet ist beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün in sieben Pflegereviere aufgeteilt. Jedes Pflegerevier umfasst ein bis drei Stadtbezirke. Die personelle und maschinelle Ausstattung der Pflegereviere orientiert sich an den Aufgaben und am Bedarf im jeweiligen Revier und ist nicht vom Stadtbezirk abhängig. Die Priorisierung der Aufgaben wird im jeweiligen Pflegebetrieb entsprechend der Bedarfe vorgenommen.
Zu 2.) siehe zu 1.). Es gibt seitens der Verwaltung keine Differenzierung nach „inneren“ und „äußeren“ Stadtbezirken. Die Pflege orientiert sich am Bedarf und nicht nach räumlicher Lage der Stadtbezirke.


Die Pflegearbeiten an Grünflächen und Baumscheiben werden auf Grund des hohen Aufwandes zur Erhaltung der Verkehrssicherheit an Bäumen derzeit nicht so häufig durchgeführt, wie es wünschenswert und gärtnerisch geboten wäre. Im Zuge der Personalaufstockung zur Bearbeitung des Themas „Baum“ werden die Pflegereviere aber sukzessive entlastet und die Kolonnen, die derzeit bei Baumarbeiten unterstützen, können sich wieder vermehrt den Pflegearbeiten widmen.


TOP 6.5.6.
Baumaßnahme In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-2392/2018)

Bezirksratsherr Winnicki stellte die Anfrage.

Die Hauptverkehrsstraße In der Rehre ist eine wichtige Verkehrsader mit hoher lokaler Bedeutung. Inzwischen haben offenkundig die ursprünglich für das Frühjahr avisierten Bauarbeiten für den Neubau begonnen. In der Folge wurde die Straße ab Höhe „Auf dem Grethel“ gesperrt.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. In welchen Zeiträumen ist mit welchen Behinderungen zu rechnen und wann werden die Bauarbeiten abgeschlossen sein?
2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser und mit angemessener Vorlaufzeit zu informieren?
3. Wurde der Bezirksrat in der jüngeren Vergangenheit nach Kenntnis der Verwaltung stets rechtzeitig und umfassend informiert? Wenn nein: in welchen Fällen war das aus welchen Gründen nicht der Fall und wie kann die Informationspolitik künftig verstetigt werden?

Antwort der Verwaltung:
zu 1.: Derzeit werden Arbeiten ausgeführt, die im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Hemmingen stehen und durch das NLSTBV beauftragt sind. Diese Arbeiten werden am 02.11.2018 abgeschlossen und die damit verbundene Sperrung der Straße „In der Rehre“ wird wieder aufgehoben.
zu 2.: Es ist vorgesehen die Bürgerinnen und Bürger mit ausreichendem Vorlauf über die geplanten Bauabläufe der Straßenbaumaßnahme „In der Rehre“ zu informieren. Dies hat auch das NLSTBV für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Hemmingen zugesagt.
zu 3.: Bisher wurde über die Arbeiten im Zuge der B3 Ortsumgehung Hemmingen immer per Presseinformation/Infoverteiler vorangekündigt. Dies ist in diesem Fall seitens der NLSTBV unterblieben, weil irrtümlicherweise angenommen wurde, dass mit den Arbeiten an der Straße „In der Rehre“ bereits begonnen wurde.











TOP 6.5.7.
Baumaßnahmen in der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2393/2018)

Bezirksratsherr Kumm stellte die Anfrage.

Am 27.09. und 28.09.2018 sind in der Hauptstraße und in umliegenden Nebenstraßen Umleitungszeichen aufgestellt worden. Am 01.10.2018 wurde die Hauptstraße im Kurvenbereich ganzspurig abgesperrt und aufgerissen. Das Wettberger Zentrum ist seit dem nur noch schwer zu erreichen. Erst auf Nachfragen der CDU Bezirksratsfraktion am 04.10.2018 wurde durch die Verwaltung telefonisch mitgeteilt, das es sich hier um eine Regressreparatur handelt und ca. drei Wochen dauert. Auf Nachfrage bei Geschäftsinhabern konnte in Erfahrung gebracht werden das nur zwei Geschäfte über die Baumaßnahmen informiert wurden. Das geschah am Freitag den 28.09.2018 Nachmittags.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. Warum sind der Bezirksrat, die weiteren betroffenen Geschäftsinhaber und die Anlieger nicht zeitgerecht informiert worden?
2. Was sollte die Presseinformation am 04.10.2018, vier Tage nach Baubeginn, in der Stadtteilzeitung? Ist das die neue Methode zur Information der Mandatsträger die von den Menschen im Stadtteil nach den Gründen für solche Maßnahmen gefragt werden?
3. Warum ist keine Beschriftung bzw. Hinweisschilder für die Kunden der Ladengeschäfte erfolgt?

Antwort der Verwaltung:
Zu 1.) Die Bauarbeiten sollten unter Nutzung der Herbstferienzeit erfolgen, um den Verkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. Es stand erst recht kurzfristig verbindlich fest, dass die Arbeiten in diesem Zeitraum ausgeführt werden konnten. Insofern konnten die Informationen leider auch nur recht kurzfristig erfolgen.
Zu 2.) Seitens der Verwaltung wurde die Presseinformation am 25.09.2018 an die Presse herausgegeben. Auf den Veröffentlichungstermin, in diesem Fall der 04.10.2018, hat die Verwaltung nur bedingt Einfluss. Die Verwaltung hatte um Veröffentlichung in der 39. KW gebeten.
Zu 3.) Zusätzliche Hinweisschilder werden üblicherweise nicht aufgestellt. Zumal die Geschäfte aus dem Südwesten weiterhin auch mit dem Auto erreichbar waren und der gesperrte Bereich so kurz war, dass die Geschäfte aus dem Norden fußläufig gut zu erreichen waren.


TOP 6.5.8.
Wiederherstellung des Straßenbelags nach Beendigung der Arbeiten im Kurvenbereich Hauptstraße in Wettbergen vor NP und An der Kirche 10.
(Drucks. Nr. 15-2394/2018)

Bezirksratsherr Kumm stellte die Anfrage.

Nach den Leitungsarbeiten sind durch die Telecom zwei Baustellen an den oben genannten Stellen eingerichtet worden. Die Wiederherstellung hat an der Straßenecke Discounter NP über vier Wochen gedauert. In dieser Zeit mussten Passanten den Fahrbahnbereich der Kraftfahrzeuge benutzen um die Straße An der Kirche zu erreichen. Es gab keine Absicherungsmaßnahmen zum Schutz der Passanten. Dies war besonders für Menschen mit Kinderwagen und Rollatoren eine gefährliche Situation.


Die Baustelle vor Hausnummer 10 ist bis heute noch nicht wiederhergestellt. Der Aufbruch ist nur provisorisch mit Bitumen Masse verschlossen worden. Die Bodenplatten liegen immer noch auf dem Fußweg.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum ist keine sichere Absperrung für die Menschen aufgebaut worden?
2. Wann ist mit der Wiederherstellung zu rechnen?
3. Warum dauert es so lange und warum kontrolliert die Bauverwaltung nicht die Wiederherstellung?

Antwort der Verwaltung:
zu 1.) Das Aufbauen einer Absperrung liegt in der Zuständigkeit des Leitungsträgers
(hier: Telekom).
zu 2.) Die Wiederherstellung des Aufbruchs vor Hausnummer 10 ist abgeschlossen.
zu 3.) Grundsätzlich wird vor Aufbruch einer Straße der zuständige Straßenerhaltungsbezirk der LHH von dem jeweiligen Leitungsträger über den Beginn der Arbeiten mit einer sogenannten Bauanzeige informiert. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt ebenfalls an den Straßenerhaltungsbezirk die Fertigstellungsanzeige, sodass die Wiederherstellungsarbeiten durch die LHH erfolgen können.
Dies hat die Telekom für den Aufbruch An der Kirche 10 unterlassen. Inzwischen sind die erforderlichen Anzeigen (Bauanzeige/ Fertigstellungsanzeige) von der Telekom nachgeholt und die Wiederherstellungsarbeiten von der LHH beauftragt worden.


TOP 6.5.9.
Gaststätte Sportpark Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2395/2018)

Bezirksratsherr Winnicki stellte die Anfrage.

Dem Vernehmen nach hat der bisherige Pächter der Gaststätte im Sportpark Wettbergen – die Gilde Brauerei – den Pachtvertrag mit der LH Hannover gekündigt. Der Betreiber steht vor einer unsicheren Zukunft. Der Geschäftsbetrieb müsse in Kürze eingestellt werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Situation bekannt?
2. Wurden mit dem Betreiber Gespräche über eine Übernahme des Pachtvertrages geführt?
3. Welche Pläne oder welches Konzept verfolgt die Stadt?

Antwort der Verwaltung:
zu 1. Die Situation ist der Verwaltung als Vertragspartnerin bekannt.

zu 2. Die Verwaltung führt mit dem Betreiber seit geraumer Zeit Gespräche über den Abschluss eines Pachtvertrages ab dem 01.01.2019.
zu 3. Es ist geplant, mit dem Betreiber einen Pachtvertrag für die nächsten zwei Jahre abzuschließen. Im Anschluss soll die Gaststätte im Sportpark neu vergeben werden, weil der derzeitige Betreiber dann aus Altersgründen ausscheidet.





TOP 6.5.10.
Immobilie Kreipeweg 1
(Drucks. Nr. 15-2396/2018)

Bezirksratsherr Wilhelms stellte die Anfrage.

Nach unseren Informationen wurde die Immobilie Kreipeweg 1, 30459 Hannover, an einen Bauträger veräußert. Dem Vernehmen nach ist die Errichtung von 3 Reihenhäusern geplant. Nach der Anlage 1 zur Erhaltungssatzung gehört diese Immobilie zu den Gebäuden, die der Erhaltungssatzung unterliegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verkauf bekannt?
2. Gibt es zu geplanten baulichen Maßnahmen bereits eine Bauvoranfrage?
3. Stände die Erhaltungssatzung einem Abriss und Neubaumaßnahmen entgegen?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1: Ja, der Verkauf der Immobilie ist bekannt.
Zu 2: Für das Grundstück Kreipeweg 1 liegt bisher keine Bauvoranfrage vor.
Zu 3: Durch die Erhaltungssatzung Ricklinger Stadtweg besteht ein besonderer Genehmigungsvorbehalt unter anderem für den Abbruch von baulichen Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs, somit auch für das Gebäude Kreipeweg 1. Wenn ein Neubauvorhaben den Zielen der Erhaltungssatzung entspräche, stünde sie dem Abriss und einem entsprechenden Neubau nicht grundsätzlich entgegen.

TOP 6.5.11.
Verkehrssituation Beekestr. Ecke Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-2397/2018)

Bezirksratsherr Deppe stellte die Anfrage.

An der Kreuzung Beekestr./Hahnensteg gilt die Regel „rechts vor links“. Diese Regel wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet, die die Beekestr. aus Rtg. Stammestr. in Rtg. Ricklinger Stadtweg befahren. Dieses mag auch an der Tatsache geschuldet sein, dass das Haus Beekestr. 71 in den Einmündungsbereich hineinragt und Ortsfremde dort keine Kreuzung vermuten. Hier kommt es immer wieder zu haarsträubenden Situationen und es grenzt an ein Wunder, dass noch kein schwerer Unfall passiert ist. Gerade zum Feierabend bzw. wenn die Stammestr. und im weiteren Verlauf die Beekestr. aufgrund von Arbeiten auf dem Ricklinger Stadtweg als Umleitungsstrecke genutzt wird, häufen sich die Beinaheunfälle mit Verkehrsteilnehmern, die den Hahnensteg aus Rtg. befahren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bzw. die Gefahrenquelle bekannt?
2. Kann diese Gefahrenstelle kurzfristig mit einer entsprechenden Beschilderung, Fahrbahnmarkierung entschärft werden?

Antwort der Verwaltung:
Laut der polizeilichen Unfallstatistik sind in der Örtlichkeit keine Unfälle zwischen Verkehrsteilnehmern erfasst.



Nach Einschätzung der Verwaltung ist die bituminöse Fahrbahneinmündung Hahnensteg bei Zufahrt auf die Einmündung mit Tempo 30 auch für Ortsfremde gut erkennbar. Die Einfriedung des Grundstücks Beekestraße 71 verkleinert zwar die Sichtbeziehung auf Fahrzeuge im Hahnensteg, die Sichtbeziehung auf den Beginn der bituminösen Fahrbahneinmündung wird durch die Einfriedung jedoch nicht verdeckt. Der Verkehrsteilnehmer hat sich den Sichtverhältnissen entsprechend angepasst der Einmündung zu nähern.
Die Verwaltung kann keine Gefahrenstelle in der Örtlichkeit erkennen.


TOP 6.5.12.
Städtebauliches Konzept für die Schaffung von Wohnraum auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik Auf dem Kampe
(Drucks. Nr. 15-2412/2018)

Bezirksratsfrau Nolte stellte die Anfrage.

Seit Jahrzehnten liegt das Grundstück Auf dem Kampe / Leipziger Straße in Wettbergen brach. Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum und steigender Mietpreise in Hannover erscheint es notwendig, sinnvolle Möglichkeiten der Nachverdichtung neu zu prüfen und Potentiale auszuschöpfen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Veraltung?
2. Welche Pläne werden für die Liegenschaft verfolgt?
Antwort der Verwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 1153 setzt für den Bereich Deveser Straße / Auf dem Kampe / Leipziger Straße (ehemalig Gelände der Brotfabrik Brot Henze) Gewerbegebiet fest. Entsprechend der gewerblich geprägten Umgebung und der genannten Festsetzung im Bebauungsplan ist die Nutzung durch kleinteiliges ortsbezogenes Gewerbe naheliegend.
Aufgrund der Vorprägung durch anliegendes Gewerbe besteht hier keine Möglichkeit Wohnungsbau anzusiedeln.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Zuwendungen aus eigenene Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2354/2018)

Bezirksbürgermeister Markurth trug den Antrag vor.

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.1.2.
Gestaltungsmöglichkeit Wallensteinstraße im Sanierungsgebiet Oberricklingen Nordost
(Drucks. Nr. 15-2374/2018)

Bezirksratsherr Dette trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert:
  1. Mit der Region Hannover abzustimmen, ab welchem Zeitpunkt die Wendeanlage der Stadtbahn in der Wallensteinstraße zurückgebaut wird.
  2. Welche Trassierungsänderung zwischen den Haltestellen Wallensteinstraße und Bartold-Knaust-Straße bei Wegfall der Wendeanlage möglich bzw. zu berücksichtigen ist.
  3. Über den Sachstand der Gespräche im Bezirksrat und der zukünftigen Sanierungskommission möglichst mit einem kompetenten Vertreter der Region zu berichten.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.
der AfD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Uhr Ricklinger Bad
(Drucks. Nr. 15-2227/2018)

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.

Antrag

die Stand-Uhr im Ricklinger Bad zu sanieren und die uneingeschränkte Funktion wiederherzustellen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.















TOP 7.3.
Bündnis 90/Die Grünen

TOP 7.3.1.
Radwegeverbindung von Ricklingen nach Hannover Zentrum – Konzept für die
Errichtung einer Veloroute (innerstädtischen Radroute) nach dem Vorbild der Verbindung
Lehrte mit dem Zentrum von Hannover

(Drucks. Nr. 15-2368/2018)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Radwegeverbindung/Veloroute von Ricklingen nach
Hannover Zentrum mit Schwerpunktsetzung auf den Streckenabschnitt zwischen Mühlenberg-Wettbergen-Ricklingen zu konzipieren und diese nach den Empfehlungen des ADFC für Velorouten auszuarbeiten.

In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung prüfen, ob die für die Radschnellwege
vorgesehenen Fördermittel des Bundes und des Landes hier in Anspruch genommen werden können.

Der Antrag wurde zurückgezogen.
Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 7.3. komplett.


TOP 7.4.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.4.1.
Durchführung einer Begehung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rönnehof
(Drucks. Nr. 15-2369/2018)

Bezirksratsherr Dr. Menge trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, in der Straße Rönnehof eine Ortsbegehung durchzuführen, um Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (z.B. durch Einengungen, Aufpflasterungen, regelmäßige Kontrollen etc.) zu erörtern. An diesem Ortstermin sollen neben Vertreter*innen der Stadtverwaltung auch die Polizei und die benachbarte Kindertagesstätte teilnehmen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.











TOP 7.4.2.

Öffentliche Luftpumpen im Stadtbezirk Ricklingen

(Drucks. Nr. 15-2370/2018)

Bezirksratsfrau Kratzke trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es im Stadtbezirk Ricklingen möglich ist, modellhaft für Hannover fünf öffentliche Luftpumpen zu installieren. Dabei sollte, wenn möglich, jeweils eine Luftpumpe pro Stadtteil vorgesehen werden. Bei der Prüfung sollten elektrische Pumpen den herkömmlichen vorgezogen werden. Dabei ist entscheidend, dass die Pumpen mit allen herkömmlichen Ventilen genutzt werden können.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.4.3.
Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrräder im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2371/2018)

Bezirksratsfrau Kratzke trug den Antrag vor.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es im Stadtbezirk möglich ist, öffentliche Ladestationen für Elektrofahrräder einrichten zu lassen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.4.4.
Grüne Welle auf der Bornumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2372/2018)

Bezirksratsfrau Masanke trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Kumm wand ein, dass auch die CDU schon einen solchen Antrag gestellt hätte, dieser aber u.a. abgelehnt wurde, weil es eine Vorrangschaltung für den ÖPNV gäbe.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Bornumer Straße durchgängig eine „Grüne Welle“ bei der Schaltung der Lichtsignalanlagen bis zum 31.03.19 einzurichten.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.







TOP 7.5.
der CDU-Fraktion

TOP 7.5.1.
Wiederherstellung Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-2382/2018)

Bezirksratsherr Deppe trug den Antrag vor.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den ursprünglichen Zustand, Neuanpflanzung von Bäumen und Pflege auf dem Parkplatz Kneippweg wiederherzustellen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.5.2.
Außenstelle des Standesamtes im Paradies Provence
(Drucks. Nr. 15-2383/2018)

Bezirksratsherr Winnicki trug den Antrag vor.

Bezirksbürgermeister Markurth informierte darüber, dass es schon Gespräche mit dem Standesamt zu dem Thema gäbe und die Möglichkeiten derzeit geprüft würden. Eine direkte Verbindung mit dem Gastronomiebetrieb sei aber aus Wettbewerbsgründen nicht möglich.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wir gebeten, auf dem Gelände des Paradies Provence eine Außenstelle des Standesamtes Hannover einzurichten.

Der Antrag wurde zurückgezogen.


TOP 7.5.3.
Hannover sauber
(Drucks. Nr. 15-2548/2018)

Bezirksratsherr Kumm trug den Dringlichkeitsantrag vor.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 22:20 Uhr.

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 22.25 Uhr.






Herr Markurth Frau Spreen
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung