Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 24.10.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.10.2018)
Protokoll (erschienen am 15.11.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 26.10.2018

PROTOKOLL

21. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 24. Oktober 2018,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Ratsherr Braune (parteilos)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski Dezernat IV
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Frau Kämpfe Gleichstellungsbüro
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schrade Gesamtpersonalrat

Frau Böker Fachbereich Personal und Organisation (TOP 5)
Herr Klose Fachbereich Personal und Organisation (TOP 5)
Frau Scholz Fachbereich Personal und Organisation (TOP 5)
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr (TOP 3, 4, 6)

Für die Niederschrift:
Herr Kohlmeyer Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.09.2018

2. Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Neuauflage des Lokalen Integrationsplans (LIP) - Herausforderungen an das Zusammenleben in einer multiethnischen Integrationsgesellschaft in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2136/2018)

2.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2136/2018: Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Linke & Piraten, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Neuauflage des Lokalen Integrationsplans (LIP)
(Drucks. Nr. 2373/2018)

3. Novelle der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 2193/2018 mit 2 Anlagen)

4. Interschutz 2020 und 29. Deutscher Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 2315/2018 mit 2 Anlagen)

5. Die Kommunale Gebäudereinigung der Landeshauptstadt Hannover
(OE 18.7)
(Informationsdrucks. Nr. 2252/2018 mit 2 Anlagen)

6. Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 2280/2018)

7. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 30.09.18)
(Informationsdrucks. Nr. 2288/2018 mit 1 Anlage)

8. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls des Organisations- und Personalausschusses am 26.09.2018

10. Ernennungen von Beamtinnen und Beamten

10.1. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 2289/2018)

10.2. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 2282/2018)

11. Einstellungen und Höhergruppierungen

11.1. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2284/2018 mit 1 Anlage)

11.2. Einstellung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2285/2018 mit 1 Anlage)

11.3. Einstellung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2286/2018 mit 1 Anlage)

11.4. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2287/2018 mit 1 Anlage)

11.5. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2281/2018 mit 1 Anlage)

11.6. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 2318/2018 mit 1 Anlage)

12. Versetzung eines Beamten
(Informationsdrucks. Nr. 2344/2018 mit 1 Anlage)

13. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning eröffnete die 21. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Als Tagesordnungspunkt 2.1 sei ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion nachgereicht worden.

TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.09.2018
Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es keine Anmerkungen zu dem Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung am 26. September 2018 gebe und stellte es zur Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 2.
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Neuauflage des Lokalen Integrationsplans (LIP) - Herausforderungen an das Zusammenleben in einer multiethnischen Integrationsgesellschaft in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2136/2018)

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Lokalen Integrationsplan (LIP) der Landeshauptstadt Hannover neu aufzulegen.
Zur Neuauflage des LIP (LIP 4.0), seiner Inhalte und Schwerpunkte ist ein tragfähiges Verfahren zur Durchführung eines Beteiligungsprozesses zu initiieren, bei dem die relevanten Akteurinnen in der Landeshauptstadt Hannover einbezogen werden, darunter die MigrantInnenselbstorganisationen, Gewerkschaften, Politik, Wohlfahrtsverbände, Unterstützerinnenkreise, Vertreterinnen der Religionsgemeinschaften und des Hauses der Religionen u.v.a.m. Die Ergebnissicherung und Methodik folgt den gängigen Standards des Urban Governance. Digitale und analoge Beteiligungsformen sollen gleichberechtigt anwendbar sein.
Der Beteiligungsprozess soll von einem Ideenwettbewerb aus vorhandenen Mitteln des Gesellschaftsfonds Zusammenleben begleitet werden. Auch den Integrationsbeiräten in den Stadtbezirken ist in geeignetem Rahmen Raum für ihre Beteiligung zu eröffnen.
Mit dem Start des Beteiligungsprozesses ist ein Monitoring- und Evaluationsprogramm zu beginnen, das den gesamten Prozess begleitet und den Gremien des Rates in regelmäßigen Abständen vorgelegt wird.
Für den gesamten Überarbeitungsprozess des Lokalen Integrationsplanes — mithin Anpassung des bestehenden Konzepts an aktuelle gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen — sind die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Überarbeitung des LIP als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung verankert wird.


Ratsfrau Langensiepen wies darauf hin, dass die als TOP 2 und TOP 2.1 vorliegenden Anträge bereits ausführlich im Internationalen Ausschuss diskutiert worden seien. Aus Sicht ihrer Fraktion sei besonders die Beteiligung der Migrantinnen und Migranten, vertreten durch die MigrantInnenselbstorganisationen erforderlich. Diese solle in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit Ideenwettbewerb stattfinden, in dem beispielsweise auch die Integrationsbeiräte einbezogen würden.

Ratsherr Pohl verwies ebenfalls auf die im Internationalen Ausschuss eingebrachten Argumente. Der Beteiligungsprozess sei aus Sicht seiner Fraktion nicht erforderlich, da das Thema bereits in der Klausurtagung des Internationalen Ausschusses umfangreich besprochen und Ideen gesammelt worden seien. Die Verwaltung solle auf Grundlage dieser Ergebnisse einen Neuentwurf des Integrationsplans ausarbeiten. Vorteilhaft sei dabei auch, dass der Neuentwurf des mittlerweile zehn Jahre alten Integrationsplans somit ein halbes Jahr früher vorliegen könne.

Beigeordneter Hauptstein wies darauf hin, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde. Aus ihrer Sicht handele es sich bei Integrationsplänen um Steuergeldverschwendung. Das Konzept des Integrationsplanes könne nicht greifen, da der erforderliche Wille, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, in breiten Bevölkerungsgruppen nicht vorhanden sei. Es gebe hingegen Gruppen von Zugewanderten, die sich auch ohne Integrationspläne wunderbar in die Stadtgesellschaft integriert hätten, etwa aus dem asiatischen Raum.

Ratsherr Markurth wies darauf hin, dass die Einbeziehung der Integrationsbeiräte vor Ort in den Stadtbezirken bei der Neuauflage des Integrationsplans sehr wichtig sei.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, ließ Beigeordnete Kastning zunächst über den in TOP 2.1 aufgeführten Antrag und anschließend über den Antrag unter TOP 2 abstimmen.

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 2.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2136/2018: Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Linke & Piraten, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Neuauflage des Lokalen Integrationsplans (LIP)
(Drucks. Nr. 2373/2018)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Lokalen Integrationsplan (LIP) der Landeshauptstadt Hannover neu aufzulegen.
STREICHE: Zur Neuauflage des LIP (LIP 4.0), seiner Inhalte und Schwerpunkte ist ein tragfähiges Verfahren zur Durchführung eines Beteiligungsprozesses zu initiieren, bei dem die relevanten Akteurinnen in der Landeshauptstadt Hannover einbezogen werden, darunter die MigrantInnenselbstorganisationen, Gewerkschaften, Politik, Wohlfahrtsverbände, Unterstützerinnenkreise, Vertreterinnen der Religionsgemeinschaften und des Hauses der Religionen u.v.a.m. Die Ergebnissicherung und Methodik folgt den gängigen Standards des Urban Governance. Digitale und analoge Beteiligungsformen sollen gleichberechtigt anwendbar sein.

Der Beteiligungsprozess soll von einem Ideenwettbewerb aus vorhandenen Mitteln des Gesellschaftsfonds Zusammenleben begleitet werden. Auch den Integrationsbeiräten in den Stadtbezirken ist in geeignetem Rahmen Raum für ihre Beteiligung zu eröffnen.

Mit dem Start des Beteiligungsprozesses ist ein Monitoring- und Evaluationsprogramm zu beginnen, das den gesamten Prozess begleitet und den Gremien des Rates in regelmäßigen Abständen vorgelegt wird.


Für den gesamten Überarbeitungsprozess des Lokalen Integrationsplanes - mithin Anpassung des bestehenden Konzepts an aktuelle gesamtgesellschaftlichen
Entwicklungen - sind die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Überarbeitung des LIP als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung verankert wird.

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.
Novelle der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 2193/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,

die Novelle der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover (Anlage 1) und die Weitergeltung des Gebührentarifes (Anlage 2) zu beschließen.

Ratsherr Engelke fragte, warum die Kosten einiger Leistungen im Vergleich zu den Marktpreisen bzw. Kostensätzen anderer Leistungen so günstig ausfielen. Als Beispiele benannte er den Einsatz des Gerätewagens Tier, eines Radladers und Preise für Verbrauchsmaterialien. Ihn interessiere ferner, unter welchen Bedingungen die Feuerwehr Sandsäcke bereitstelle.

Herr Rohrberg wies einleitend darauf hin, dass in der vorgelegten Satzung keine neuen Gebührentatbestände aufgenommen worden seien. Die Gebührensätze seien nach der Inanspruchnahme der Leistungen kalkuliert worden. Für die Gerätewagen Tier gebe es circa 650 Einsätze jährlich, während beispielsweise Kranwagen deutlich seltener eingesetzt würden. Die Beschaffungswerte der Fahrzeuge würden unter Berücksichtigung der Abschreibungszeiträume der Kalkulation zu Grunde gelegt.
Bezüglich der Bereitstellung von Sandsäcken antwortete Herr Rohrberg, dass diese im Katastrophenfall kostenlos durch die Feuerwehr bereitgestellt würden. Im Falle des Gefährdungsschutzes, etwa bei ansteigendem Pegel der Leine, seien zunächst die Grundstückseigentümer als sogenannte "Zustandsstörer" dazu verpflichtet, ihre Grundstücke durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Die Feuerwehr unterstütze diese jedoch sehr niederschwellig und stelle unter Umständen Sandsäcke zur Verfügung oder berate die Bürgerinnen und Bürger, wo sie geeignetes Material erwerben könnten.

Ratsherr Gill bat um Erläuterung, warum die Satzungsnovelle ein Jahr rückwirkend in Kraft treten solle.

Herr Rohrberg führte aus, dass grundsätzlich das Prinzip des Rückwirkungsverbotes gelte. Im vorliegenden Fall handele es sich aber nicht um einen Rückgriff auf Bürgerinnen und Bürger. Einschlägig sei der Paragraph 29 Abs. 2 Niedersächsisches Brandschutzgesetz, der im Rahmen einer Novellierung neu formuliert worden sei. Bereits mit der Erstfassung habe der Gesetzgeber beabsichtigt, den Feuerwehren eine Kostenerstattung für die Brandlöschung von Pkws gegenüber Sachversicherern im Rahmen der Gefährdungshaftung zu ermöglichen. Wie sich in gerichtlichen Prozessen gezeigt habe, sei dies jedoch nicht klar genug formuliert gewesen. Auf Basis der zwischenzeitlich gesprochenen Urteile sei dann die Klarstellung durch den Gesetzgeber erfolgt, so dass nun das Herantreten der Feuerwehr an die Sachversicherer gesetzeskonform möglich sei und in der Gebührensatzung verankert werden solle. Es handele sich dabei um eine sogenannte "echte Rückwirkung" gegenüber den Sachversicherungen, die für etwa 45 Einsätze jährlich in Anspruch genommen werden sollten.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, ließ Beigeordnete Kastning über die vorgelegte Drucksache abstimmen.

Einstimmig


TOP 4.
Interschutz 2020 und 29. Deutscher Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 2315/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,

zu beschließen:
1. einer Zuwendung i. H. v. 250.000 EUR an den Deutschen Feuerwehrverband e.V. zur Durchführung des 29. Deutschen Feuerwehrtages 2020 in Hannover zuzustimmen und
2. zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Interschutz 2020 und des 29. Deutschen Feuerwehrtages in Hannover im Fachbereich Feuerwehr der Bereitstellung personeller und sächlicher Ressourcen zuzustimmen.

Ratsherr Pohl merkte an, dass ihn bereits der Besuch auf der letzten Interschutz begeistert habe und seine Fraktion es begrüße, dass diese wichtige und alle fünf Jahre stattfindende Leitmesse erneut in Hannover ausgerichtet würde. Es sei sinnvoll, dass sich der Fachbereich Feuerwehr dort gut präsentieren könne.

Ratsherr Gill ergänzte, dass auch ihn der Besuch der Interschutz beeindruckt habe und dass die kommende Veranstaltung aufgrund des gleichzeitig stattfindenden Deutschen Feuerwehrtages sicher noch stärker besucht werde. Die vorgelegte Drucksache sei gut und es sei bemerkenswert, dass sich auch das Land Niedersachsen mit 750.000 € an den Kosten beteiligen wolle.

Ratsfrau Langensiepen fügte hinzu, dass auch sie sich freue, viele Gäste zur Interschutz 2020 in Hannover begrüßen zu können und wies auf den Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen hin (Drucksache Nr. 2921/2017), demgemäß die Feuerwehr bis zur Interschutz 2020 erste E-Rettungs- und Einsatz-Fahrzeuge in Betrieb nehmen solle. Sie begrüße es, wenn sich die Landeshauptstadt Hannover entsprechend als Vorreiterin und Vorbild präsentieren könne.

Ratsherr Engelke erinnerte daran, dass auf der vergangenen Interschutz die Idee mit dem Einsatz von Drohnen entstanden sei und er sich freue, wenn die Feuerwehr Hannover im Rahmen der Messe auch ihre neue Drohne vorführen könne. Auch begrüße er es, wenn der "Rettungshund Timmy" wieder dabei sei. Es sei für die Ratspolitik und die Feuerwehr nicht nur ein Erlebnis, sondern auch eine große Ehre, dass der Deutsche Feuerwehrtag und die Interschutz in Hannover stattfänden. Ihn interessiere aber, durch welche Organisationen die Veranstaltungen ausgerichtet würden.

Herr Rohrberg antwortete, dass die Interschutz alle fünf Jahre und der Deutsche Feuerwehrtag alle zehn Jahre stattfänden. Zuletzt sei der Deutsche Feuerwehrtag im Jahre 1980 in Hannover ausgerichtet worden, vergangener Ausrichter sei die Stadt Leipzig gewesen. Durch die integrierte Ausrichtung beider Veranstaltungen erwarte auch die Feuerwehr ein spürbar gesteigertes Besucheraufkommen. Gleichzeitig rücke die Veranstaltung auch stärker in den Fokus der nationalen und internationalen Politik. Die Anwesenheit des Bundespräsidenten sei für verschiedene Veranstaltungen eingeplant. Erstmalig finde auch eine europäische Sicherheitskonferenz statt, die man sich ähnlich wie die Münchner Sicherheitskonferenz vorstellen könne, jedoch auf dem Sektor der zivilen Gefahrenabwehr. Diese Veranstaltung solle zukünftig regelmäßig parallel mit der Interschutz durchgeführt werden. Veranstalter des Deutschen Feuerwehrtages sei der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), der die Freiwilligen, Berufs- und Werkfeuerwehren mit insgesamt ca. 1,2 Millionen aktiven Mitgliedern repräsentiere. Veranstalter der Interschutz sei hingegen die Deutsche Messe AG zusammen mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) als ideeller Trägerin. Die vfdb sei ähnlich einer Standesorganisation von Ärzten oder Architekten zu verstehen. Die Feuerwehr Hannover unterstütze die vfdb auf der Grundlage eines Servicevertrages in Organisation und Durchführung. Die Veranstaltung werde durch zahlreiche Aktivitäten im Stadtbereich präsent sein. In Planung befände sich beispielsweise ein Großkonzert.

Beigeordneter Machentanz kritisierte, dass die Drucksache seines Erachtens ein wenig unübersichtlich sei. Ihm sei nicht hinreichend klar, welche Refinanzierung durch den DFV und die vfdb erfolge und welche Anteile die Stadt zu finanzieren beabsichtige. Auch sei die voraussichtliche Höhe der Wertschöpfung in der Landeshauptstadt Hannover durch die Veranstaltung nicht hinreichend erkennbar, etwa der Zuwachs an Gewerbesteuer oder eine Gewinnabführung der Deutschen Messe AG. Hier sei eine qualifizierte Prognose wünschenswert. Die Ausrichtung des Deutschen Feuerwehrtages und der Interschutz sei jedoch Teil der Wertschätzungskultur gegenüber den Helferinnen und Helfern, so dass seine Fraktion der Drucksache grundsätzlich zustimme.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass die veranstaltungsbedingte Wertschöpfung nicht dargestellt worden sei, da sie auch mit großem Aufwand nicht hinreichend solide abzuschätzen gewesen sei. Bezüglich der Kostendarstellung wies sie auf die, ihres Erachtens, sehr klare Aufstellung in der Anlage 2 der Drucksache hin. Sie sei dankbar für Hinweise darauf, an welchen Punkten bzw. wie die Aufstellung deutlicher erfolgen solle.

Beigeordneter Machentanz antwortete, dass er sich mit der genannten Aufstellung zufrieden gebe.

Ratsherr Gill fragte nach, ob auch die "Olympischen Spiele der Feuerwehr" gleichzeitig in Hannover stattfänden.

Herr Rohrberg erläuterte, dass mit diesen sportlichen Wettbewerben nur wenig einsatztaktischer Nutzen verbunden sei und sie nicht während der Veranstaltung stattfänden. Es seien jedoch viele attraktive und auch sportliche Inhalte als Showelemente und Publikumsmagneten vorgesehen, beispielsweise ein Wettbewerb der Höhenretter der Feuerwehren. Bezüglich der erwarteten Wertschöpfung merkte Herr Rohrberg an, dass er in der vergangenen Woche von Kollegen aus München um Tipps für die Hotelbuchung für die Interschutz gefragt worden sei, da sich nur noch in Goslar oder Göttingen freie Zimmer fänden.

Ratsfrau Steinhoff fragte nach, an welchem Termin die Interschutz 2020 stattfände.

Herr Rohrberg antwortete: 15. bis 20. Juni 2020.

Beigeordnete Kastning riet dazu, den Termin schon einmal im Kalender zu vermerken und stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig


TOP 5.
Die Kommunale Gebäudereinigung der Landeshauptstadt Hannover (OE 18.7)
(Informationsdrucksache Nr. 2252/2018 mit 2 Anlagen)


Frau Böker erläuterte die vorgelegte Drucksache in einer kurzen Zusammenfassung, in der sie wesentlichen Inhalte hervorhob. Dargestellt würden neben der Historie und Praxisbeispielen auch Strukturdaten des Bereiches Kommunale Gebäudereinigung, Sachstände zu aktuellen Themen und Handlungsfeldern. Zukünftig sei angestrebt, die Gebäudereinigung besser in die Bauplanung einzubeziehen, einen Zuwachs der Krankheitsquoten mittel- bis langfristig zu verhindern und die Vertretungsreinigung verstärkt mit eigenem Personal durchzuführen.

Beigeordnete Kastning dankte Frau Böker für die einleitende Darstellung. Der Organisations- und Personalausschuss begrüße es, die themenbezogenen Akteurinnen und Akteure der Verwaltung auch in der Sitzung kennenzulernen. Die Einladung zur Teilnahme solle daneben auch Anerkennung für das Geleistete ausdrücken.

Ratsfrau Langensiepen begrüßte die geplante Rekommunalisierung in der Vertretungsreinigung, die auch zur Erhöhung der Identifikation der Beschäftigten mit ihrer Arbeit beitrage. Sie würde aber gerne wissen, wie die Ablösung der bestehenden Fremdvergaben durch eigenes Personal geplant sei und wie den Problemen in der Personalgewinnung begegnet werden solle. Speziell flexiblere Arbeitszeiten, Sprachförderungsangebote und Erweiterungen der Tätigkeitsgebiete für Reinigungskräfte könnten zur Steigerung der Attraktivität beitragen.

Frau Böker erläuterte, dass der Anteil der Eigenreinigung von 40 Prozent, so wie er bei Gründung des Bereichs Kommunale Gebäudereinigung vereinbart worden sei, beibehalten werden solle. Damals habe es die Entwicklung gegeben, Eigenreinigung aus Kostengründen zu reduzieren. Die prozentuale Bemessung orientiere sich an den Reinigungsstunden und sei daher nicht starr auf die zu reinigenden Objekten bezogen. Um den Anteil der Eigenreinigung zu erhöhen, müsse eine entsprechende Finanzierung ermöglicht werden. Beabsichtigt sei, einen größeren Teil der Vertretungsreinigung durch den Ausbau eigener Springerkräfte abzudecken. Bei jedem Personalausfall werde eine Vertretungsreinigung erforderlich und der bisherige Pool an Springerkräften reiche bei der gegebenen Abwesenheitsquote nicht aus, um die Vertretung sicherzustellen. Daher würden heute, so wie es in der Drucksache ausführlicher beschrieben sei, Fremdfirmen für die Vertretungsreinigung beauftragt.
Bezüglich der Personalgewinnung merkte Frau Böker an, dass es mittlerweile bereits regelmäßige Termine für Vorstellungsgespräche gebe und sehr viele Gespräche geführt würden. Flexiblere Arbeitszeiten seien schwierig zu realisieren, da momentan in vielen Objekten die Zeitfenster für Reinigungsarbeiten durch die Ausweitung der Nutzungszeiten reduziert worden seien, beispielsweise im Ganztagsschulbetrieb oder beim Ausbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren. Es sei daher für jeden Fall eine Interessenabwägung und Verhandlung mit den jeweiligen Fachbereichen erforderlich. Angebote zur Sprachförderung bestünden bereits, wie in einer vergangenen Sitzung von Frau Schulte-Vieting aus dem Fachbereich Personal und Organisation dargestellt wurde. Über die Ausweitung der Tätigkeitsgebiete werde mit verschiedenen Fachbereichen bereits verhandelt, beispielsweise mit den städtischen Alten- und Pflegeheimen. Eine Lösung sei aber auch hierbei immer nur im Einzelfall möglich. Ein Einsatz von Reinigungskräften bei der Essensausgabe in Schulmensen müsse noch erörtert und betrachtet werden.

Beigeordneter Machentanz dankte für die ausführliche und informative Darstellung und fragte, in welchem Zeithorizont die Rekommunalisierung der Vertretungsreinigung angestrebt sei, wie viele Stellen dafür geplant seien und ob darüber hinaus auch eine weitere Rekommunalisierung angedacht sei. Ihn interessiere diesbezüglich auch die Sicht der Personalvertretung.

Frau Böker antwortete, dass im ersten Schritt acht zusätzliche Stellen für Springerkräfte eingerichtet werden sollten. Da diese Stellen grundsätzlich in Teilzeit besetzt würden, umfasse diese Maßnahme circa 16 zusätzliche Personen. Die Personalkosten sollten durch Einsparungen bei den Sachkosten kompensiert werden. Die Aufstockung des Springerpools solle Anfang 2019 beginnen und voraussichtlich nach drei Jahren abgeschlossen sein. Es zeige sich, dass auch Fremdfirmen aktuell Probleme bei der Personalgewinnung hätten. Weiterhin gäbe es bei Fremdfirmen Schwierigkeiten bei den Fach- und Ortskenntnissen des eingesetzten Personals. Auch zunehmende Unzuverlässigkeit könne wahrgenommen werden.

Beigeordnete Kastning schlussfolgerte, dass die Rekommunalisierung in der Vertretungsreinigung auch dazu diene, die Qualität sicherzustellen.

Ratsherr Borstelmann warnte vor einer zu umfangreichen Rekommunalisierung. Dies sei bereits einmal der Fall gewesen und hätte eigene Probleme erzeugt. Seines Erachtens sei es sinnvoll, auch in der Zukunft einen zweigleisigen Mix aus kommunalen Reinigungskräften und Fremdfirmen einzusetzen. Der Fall, dass Objekte mangels Personalkapazitäten nicht mehr gereinigt würden, dürfe nicht eintreten. Noch kritischer wäre ein Personalausfall, wenn auch die Essensausgabe durch das Reinigungspersonal erfolge. Abschließend bat Ratsherr Borstelmann darum, Zugang zu den Leistungsverzeichnissen für die Reinigung an Schulen der verschiedenen Schulformen zu erhalten.

Stadträtin Rzyski sagte zu, diese Unterlagen mit dem Protokoll bereitzustellen.
[Protokollvermerk: Die Unterlagen als Anlage 1 beigefügt]

Ratsherr Gill machte aufmerksam auf die Regelungen des Leistungsverzeichnisses, das der vorgelegten Drucksache beigefügt sei. Ihn irritiere, dass die Reinigung der Glasflächen an den Fenstern nur einmal jährlich und die Reinigung der Fensterrahmen nur alle fünf Jahre vorgesehen sei. Dies läge weit hinter den in Privathaushalten üblichen Standards zurück. Für die Rekommunalisierung von Reinigungsleistungen spreche das Beispiel der Stadt Nienburg (Weser), die die Gebäudereinigung ohne Mehrkosten wieder mit eigenem Personal durchführe. Ihn interessiere daher, ob und wie sich die Stadtverwaltung mit anderen Kommunen austausche. Auch interessiere ihn, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung gegen den Zuwachs der Krankheitsquoten ergreifen wolle.

Frau Böker antwortete, dass eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdreinigung (40/60) nicht geplant sei. Lediglich die Vertretungsreinigung solle, wie in der Drucksache beschrieben, verstärkt durch eigenes Personal erfolgen. Die Reinigung der Fenster sei aus Kostengründen im Zuge einer Maßnahme zur Haushaltssicherung so entschieden worden. Ein Austausch mit anderen Kommunen finde sowohl auf Fachtagungen statt als auch im Vergleichsring der KGSt. Es gebe einen vielfältigen Austausch, aber die Kommunen seien bei der Gebäudereinigung sehr heterogen aufgestellt. Mit dem Verhältnis von Eigen- zu Fremdreinigung befände sich Hannover im kommunalen Mittelfeld.

Ratsherr Engelke bat um weitere Information darüber, wie die Einsparung bei den Sachkosten erfolgen solle. Ferner interessiere ihn, welche Wirkung die vor der Sommerpause vorgestellte Imagekampagne an den Schulen gehabt habe und wie die Kampagne fortgesetzt werden solle. Seines Erachtens sei die Kampagne extrem wichtig, da gerade eine mangelnde Wertschätzung maßgeblich zur hohen Krankheitsquote beitrage.

Frau Böker erläuterte, dass die Stadtverwaltung rund 900.000 € pro Jahr für die Vertretungsreinigung durch Fremdfirmen ausgebe. Diese Position solle durch den Ausbau des eigenen Springerpools reduziert werden. Die Imagekampagne habe bei den Schülerinnen und Schülern zwar nur wenige Rückmeldungen erzeugt, sei aber gerade bei den Reinigungskräften sehr gut angekommen und als Form der Wertschätzung wahrgenommen worden. Auf der Kampagne aufbauend sollten nun Workshops in kleinen Gruppen folgen, in denen die Reinigungskräfte auch eigene Ideen und Belastungen ins Gespräch bringen könnten. Diese Maßnahmen der Wertschätzung sollten zukünftig auch zur Reduzierung des Krankenstandes beitragen. Die Schulleitung des Gymnasiums Tellkampfschule plane außerdem, die Kampagne weiterzuführen und habe dazu bereits beide Fußballerinnen und Beschäftigte der Stadtverwaltung eingeladen.

Ratsfrau Steinhoff wies darauf hin, dass der Frauenanteil bei den Beschäftigten der kommunalen Gebäudereinigung von 84,4 % nicht verwunderlich sei, aber auch nicht natürlich erscheinen solle. Es interessiere sie, ob es Bestrebungen gebe, den Männeranteil zu erhöhen. Außerdem bitte sie um eine Einschätzung darüber, ob bei den heutigen Beschäftigten im Reinigungsbereich ein Interesse daran vorhanden sei, andere Tätigkeiten zusätzlich auszuführen oder Arbeitszeiten auszuweiten, um mehr Geld zu verdienen.

Frau Böker merkte an, dass sie von der Höhe des Männeranteils persönlich eigentlich positiv überrascht gewesen sei. Dieser Anteil sei dennoch in der Gesamtsicht recht niedrig, aber historisch gewachsen. Die Stellen in der operativen Gebäudereinigung würden in der Regel nicht ausgeschrieben, die Bewerber/innen kämen ohne Ausschreibung auf die Stadtverwaltung zu. Bei der Personalauswahl würden die Bewerber/innen geschlechtsneutral behandelt. Es könne jedoch erwogen werden, mit Ausschreibungen speziell männliche Reinigungskräfte anzusprechen. Die Stadtverwaltung könne aber bei der Gebäudereinigung nur Teilzeitarbeitsplätze anbieten. Der Wunsch zum Aufstocken der Arbeitszeit sei beim Reinigungspersonal durchaus vorhanden und ihm werde, soweit möglich, immer entsprochen. Er beziehe sich aber auf Reinigungstätigkeiten selbst. Bezüglich anderer Tätigkeiten lägen keine Informationen vor, dazu bedürfe es auch eines konkreten Angebotes an die Reinigungskräfte. Bezüglich der Idee, Reinigungskräfte bei der Essensausgabe einzusetzen, werde die Kommunale Gebäudereinigung, entsprechend dem politischen Wunsch, erste Gespräche mit dem Fachbereich Schule aufnehmen.

Ratsherr Braune fragte bezüglich der genannten 360 Teilzeitkräfte, unter welchen Bedingungen hier befristete Arbeitsverträge abgeschlossen würden und über welchen Zeitraum die Befristungen grundsätzlich liefen.

Frau Böker antwortete, dass Befristungen nur bei vorliegendem Sachgrund vorgenommen würden und es sich ansonsten um unbefristete Verträge handele. Sachgründe seien beispielsweise Krankheits- oder Elternzeitvertretung. Befristete Verträge würden mindestens für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.

Frau Gödecke stellte auf Wunsch des Beigeordneten Machentanz die Sicht der Personalvertretung dar: Der Gesamtpersonalrat begrüße die Rekommunalisierung der Vertretungsreinigung sehr, da sie dazu beitrage, die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren. Bei der Vertretung durch Fremdfirmen komme es in Teilen vor, dass eine sprachliche Verständigung mit dem Vertretungspersonal nicht möglich sei und dass die Vertretungskräfte nicht wüssten, welche Tätigkeiten auf dem zu vertretenden Arbeitsplatz erforderlich seien. Die verbleibenden Beschäftigten müssten die wechselnden Vertretungskräfte dann immer wieder neu und aufwändig einarbeiten.
Bezüglich der generellen Rekommunalisierung merkte Frau Gödecke an, dass das Verhältnis 40/60 politisch beschlossen worden sei und weiterhin so getragen getragen werde. Der Gesamtpersonalrat würde einen höheren Anteil der Eigenreinigung begrüßen, da Rückmeldungen aus den Dienststellen eine höhere Zufriedenheit bei der Reinigung durch eigenes Personal belegten. Eine Pauschalisierung sei dabei gerade hinsichtlich der verschiedenen Fremdfirmen nicht möglich, diese Botschaft überwiege aber deutlich. Für eine Veränderung des Verhältnisses der Eigen- zur Fremdreinigung sei jedoch ein entsprechender politischer Beschluss erforderlich.
Abschließend wies Frau Gödecke darauf hin, dass auch der Gesamtpersonalrat unzufrieden sei mit der Lage der Teilzeitbeschäftigten, die als Hauptverdienende noch einer Zweitbeschäftigung nachgehen müssten, um das finanzielle Auskommen sicherzustellen. Sie begrüße daher Bestrebungen, geeignete Kräfte auch für erweiterte Tätigkeiten, etwa die Essensausgabe an Schulen, einzusetzen. In diesem Falle könne die Stadtverwaltung auch wirksamer Einfluss nehmen auf die Gestaltung und Qualität der Essensausgabe, etwa durch Schulungen oder Anpassung von Rahmenbedingungen.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gab.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 2280/2018)

Antrag,

zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren

Dirk Timmermann, Freiwillige Feuerwehr Buchholz,
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister

zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen gab und ließ über die Drucksache abstimmen.

Einstimmig

TOP 7.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 30.09.18)
(Informationsdrucksache Nr. 2288/2018 mit 1 Anlage)

Frau Diers merkte an, dass es zu diesem regelmäßigen Bericht keinen grundsätzlich neuen Anmerkungen gebe. Die Unterschreitung der Personalkosten sinke geringfügig, da immer mehr tatsächliche Personalkosten eingerechnet würden.

Ratsherr Gill begrüßte, dass die Prognose erstmalig seit Jahren gesunken sei.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen gab.

Zur Kenntnis genommen

TOP 8.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski machte auf die als Tischvorlage verteilte Terminplanung des Organisations- und Personalausschusses im Jahr 2019 aufmerksam. Es sei geplant, unverändert am Sitzungstermin festzuhalten mit Ausnahme der Dezembersitzung, die aufgrund der Feiertage schon am dritten Mittwoch des Monats stattfinden müsse. Sie bitte darum, Änderungswünsche am Terminplan bis zum 9. November Frau Hägermann im Fachbereich Personal und Organisation mitzuteilen. Aufgrund der häufigen Terminkollisionen werde erwogen, dass der Schul- und Bildungsausschuss zukünftig grundsätzlich am dritten Mittwoch des Monats tage.

Beigeordnete Kastning merkte an, dass bei dem unveränderten Terminrhythmus eigentlich keine Änderungsbedarfe vorhanden sein sollten.

Berichtet


Für die Niederschrift






Rzyski Kohlmeyer