Sitzung Jugendhilfeausschuss am 22.10.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.10.2018)
Protokoll (erschienen am 27.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 09.01.2019

PROTOKOLL

19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 22. Oktober 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.30 Uhr
Ende 18.06 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Stimmberechtigte Mitglieder:
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Ratsherr Döring (FDP)
Herr Duckstein (parteilos) 15.30 - 17.33 Uhr
Ratsherr Finck (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Herr Gohrbandt)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Frau Karch
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Herr Klingeberg-Behr)
(Herr Müller-Brandes)
(Frau Pietsch)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Riechel-Rabe)
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wermke
Frau Wilke
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr M.A. Bergen (ohne) 15.30 - 17.46 Uhr
(Frau Dipl.-päd. Bloch)
(Frau Broßat-Warschun)
Herr Brünink
Frau David (parteilos) 15.30 - 16.23 Uhr
(Frau Israel)
Herr Jantz (parteilos) 15.30 - 15.55 Uhr
(Frau Merkel)
(Frau Panafidina)
Frau Schnieder
Frau Venzke
Frau Wittenberg

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 15.30 - 18.00 Uhr

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Herr Voigt (Neue Presse)

Gast:
Ratsherr Braune (parteilos)

Verwaltung:
Herr Belitz (51.3)
Frau Brodrück (ÖPR 51)
Herr Cordes (51.0)
Frau Cünedioglu (Dez. IV)
Frau Frischen (51.5)
Frau Fritz (51.02-R)
Frau Hesse (40.12)
Her Gillmeister (18.42)
Herr Gronemann (19)
Frau Klinschpahn-Beil (51.4)
Frau Krüger (51.41)
Herr Lattacz (51.06)
Herr Maschke (51.6)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Herr Dr. Schönnagel (51.53)
Frau Stärk (51.4)

Herr Tietz für das Protokoll (51.02-R)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 1714/2018 mit 4 Anlagen)

3.1. Änderungsantrag von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (AGW) zu Drucks. Nr. 1714/2018: "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung - Stufenplan"
(Drucks. Nr. 2217/2018)

3.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1714/2018: Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 2183/2018)

3.3. Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache. Nr. 1714/2018: Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 2188/2018)

4. Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2181/2018 mit 2 Anlagen)

4.1. Änderungsantrag des Kita-Stadtelternrats Hannover zu Drucks. Nr. 2181/2018: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2218/2018)

4.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2181/2018: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2402/2018)

4.3. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2181/2018: Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2425/2018)

13. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern
(Drucks. Nr. 2424/2018)

5. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zur Planungsbeschleunigung zur Verbesserung der Kinderbetreuungsquoten (für Krippen- und Kindergartenplätze) in unterversorgten Stadtteilen/Stadtbezirken
(Informationsdrucks. Nr. 2223/2018)

6. Sachstandsbericht des Programms Familienzentren (FZ) in Hannover mit den integrierten Programmen Stadtteilmütter/ -väter und Gemeinsam Wachsen-Gruppen (GWG)
(Informationsdrucks. Nr. 2331/2018 mit 1 Anlage)

7. Fortsetzung der Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161 der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R Am Döhrener Turm
(Drucks. Nr. 2317/2018 mit 1 Anlage)

8. Fortführung des Projekts "Mehr Männer in Kitas"
(Drucks. Nr. 2314/2018)

9. Einsatz von Zuwendungsmitteln in 2018 zur Finanzierung eines Projektes des Mädchenhauses KOMM Hannover
(Drucks. Nr. 2273/2018 mit 2 Anlagen)

10. Einsatz der Zuwendungsmittel des Ev. Kids Clubs Spierenweg in 2018
(Drucks. Nr. 1886/2018 mit 1 Anlage)

11. Bericht der Dezernentin



Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem wies Beigeordneter Hauptstein auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen hin [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i. V. m. § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Ratsherr Döring begründete die Dringlichkeit des als Tischvorlage eingereichten Antrags der Mehrheitsfraktion.

Ratsherr Pohl bat im Hinblick auf die Dringlichkeit um Konkretisierung, welche Haushaltsjahre durch den Antrag betroffen seien.

Die Debatte über die Entgeltregelung sowie über die Beitragsfreiheit sei bisher intensiv gewesen, so Ratsherr Döring. Der Dringlichkeitsantrag sei eine unterstützende Klarstellung zum Änderungsantrag der Mehrheitsfraktion. Zudem müssten zum Einsetzen einer neuen Gebührenordnung zum 01.08.2020 diverse Arbeiten zeitnah begonnen werden.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen für die Dringlichkeit des Antrags.

Herr Teuber, Frau Wilke und Herr Steimann zeigten ein jeweiliges Mitwirkungsverbot bei den Tagesordnungspunkten 12. und 12.1. an.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte einstimmig über die Erweiterung der Tagesordnung um Tagesordnungspunkt 13. ab.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Ein Schüler der Bismarckschule fragte, wie der Sachstand der Digitalisierung in Schulen sei.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass zurzeit in Modellprojekten die Digitalisierung an bestimmten Schulen erprobt werde. Hierzu gehöre allerdings nicht die Bismarckschule. Auf Basis der Erkenntnisse bestehe das generelle Ziel, perspektivisch möglichst alle Schulen digital auszustatten.

Eine weitere Schülerin erkundigte sich über die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses, die durch Beigeordneten Hauptstein erläutert wurde.

Zu Tagesordnungspunkt 3. "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan" fragte ein Einwohner, ob es eine Einbindung der Elterninitiativen in die beabsichtigten Maßnahmen geben werde.

Stadträtin Rzyski bestätigte, dass eine Einbindung der Elterninitiativen vorgesehen sei. Momentan befinde man sich in der ersten Stufe des Stufenplans, bei der bestehende Horte an Schulen hinsichtlich der Möglichkeit zur Zusammenführung mit dem Ganztagsangebot betrachtet würden. Derzeit gebe es keine Elterninitiative als Hortträgerin an Grundschulen, die bereits Ganztagsschule seien. In der Grundschule Mengendamm gebe es einen durch eine Elterninitiative geführten, dreigruppigen Hort. Mit dieser Elterninitiative seien bereits intensive Gespräche mit der Perspektive geführt worden, dass die Elterninitiative Trägerin des Ganztagsangebotes an der Grundschule Mengendamm werde. Die Wandlung in eine Ganztagsgrundschule sei bereits geplant und könne nach Abschluss der Umbauarbeiten erfolgen.



TOP 3.3.
Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache.Nr. 1714/2018: Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 2188/2018)

Frau Schnieder fragte, was mit "Kooperationsmodellen" und mit "partizipativer nichtvertraglicher Einbindung" gemeint sei.

Am Beispiel der Comeniusschule Hannover könne man exemplarisch festmachen, dass die dort agierenden unterschiedlichen Initiativen und Träger nicht jeder einzeln für sich, jedoch als Zusammenschluss eine unterstützende Kooperation darstellen könnten, so Ratsherr Finck.

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

- allen bisher im Hort (bzw. in Innovativen Modellprojekten und SBM) betreuten Kindern zukünftig einen Platz an der jeweiligen Ganztagsgrundschule zu garantieren.

- bei den mittelfristig geplanten Ganztagsgrundschulen gem. Anlage 2 darauf hinzuarbeiten, eine einvernehmliche Lösung bei der Zusammenführung der geplanten Betreuungsangebote am Schulstandort zu finden und die Schulleitungen bei der Überlegung zu unterstützen, ob und auf welche Weise die bestehenden Hortanbieter künftig das Ganztagsangebot betreiben können.

- Kooperationsmodelle sollen in den Planungen zu Ganztagsgrundschulen Berücksichtigung finden. Hier kann auch die partizipative, nicht-vertragliche Einbindung von Eltern(-vereinen) eine Option sein.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 3.2.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1714/2018: Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 2183/2018)

Aufgrund des Drucksachentextes und der Finanztabelle könne man annehmen, so Ratsherr Pohl, dass es beabsichtigt sei, sämtliche Hortplätze abzubauen. Diese Annahme werde durch den Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege gestützt. Daher würden durch die CDU-Fraktion zwei Ergänzungen vorgeschlagen.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass man für die Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen Raum und Fläche benötige. Es sei nicht beabsichtigt, den Hortträgern und Initiativen kurzfristig zu kündigen. Es sei allerdings erforderlich, mit den Initiativen Gespräche über Möglichkeiten der Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten zu führen.

Ratsherr Finck bat um getrennte Abstimmung der im Antrag enthaltenen Punkte.

Der Begriff der Nachfrage unter Punkt 4. des Antrags sei zu unbestimmt, so Frau Dr. Carl. Dadurch könne eine Horterhaltung möglicherweise auch bei sehr geringer Nachfrage - ein bis zwei nachfragende Personen - entstehen sowie ein Synergieeffekt fehlen, da die Betreuungsformen separat betrachtet würden.

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Antrag
zur Umsetzung der Beschlüsse zum Haushaltskonsolidierungskonzept HSK IX+ (DS 1810/2015) und des Änderungsantrags der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS 2569/2015) folgende Punkte zu beschließen:

(...)

3. Bei den Planungsgesprächen wird berücksichtigt, dass das Hortpersonal nach Möglichkeit in den Ganztagsbetrieb übernommen wird, sofern die Betreuungsangebote zusammengeführt werden.

4. Die Verwaltung stellt sicher, dass das Angebot an Horten im Einzugsgebiet einer Grundschule auch unabhängig einer schulischen Ganztagsbetreuung bestehen bleibt, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht.

Zu Punkt 3.: 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Zu Punkt 4.: 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 3.1.
Änderungsantrag von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (AGW) zu Drucks. Nr. 1714/2018: "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung - Stufenplan"
(Drucks. Nr. 2217/2018)

Herr Teuber begründete den Antrag der Arbeitsgemeinschaft und hob den Aspekt hervor, dass die in Horten bestehende hohe Qualität der Angebote bisher in Ganztagsschulen nicht erreicht werde. Eltern hätten das Recht auf eine Vielfältigkeit der Betreuung. Die Änderungsanträge der Mehrheitsfraktion sowie der CDU-Fraktion beinhalten genau die durch die Arbeitsgemeinschaft in der Kritik stehenden Punkte. Eine Zusammenführung von Hort- und Ganztagsangeboten sei höchstwahrscheinlich nicht realisierbar.

Ratsherr Zingler berichtete, dass seine Fraktion die Bedenken der Arbeitsgemeinschaft teile. Kinder dürften durch die Einsparung an falscher Stelle nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Antrag

Die im Jugendhilfeausschuss der Stadt Hannover vertretenen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AWO, Caritas, Diakonie, DRK und Paritäten) beantragen, die Beschlussdrucksache 1714/2018 abzulehnen.

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 3.
Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 1714/2018 mit 4 Anlagen)

Laut Ratsherrn Finck behandle die Drucksache nicht die Frage, ob andere Horte verdrängt würden oder ob eine Vielfalt von Betreuungsangeboten ermöglicht werden solle. Es gehe vielmehr um die Frage des kooperativen Umgangs mit den alternativen Betreuungsangeboten in Grundschulen. Zudem gehe aus der Drucksache hervor, dass der Jugendhilfeausschuss über jede beabsichtigte Maßnahme informiert werde und dementsprechend agieren könne.

Ein wichtiger Schritt, so Ratsherr Bindert, sei die Überprüfung von Parallelstrukturen in Schulen, um diese aufzubrechen. Ein Verbleib des Personals aus Abbaubereichen müsse zwingend sein.

Zusätzliche Betreuungswünsche müssten abgebildet werden, so Ratsherr Pohl. Die Nachfrage an Hortplätzen müsse das Angebot bestimmen. Eine künstlich geschaffene Erhaltung der Horte werde nicht fokussiert. Die Nachfrage müsse in Bezug auf die Ganztagsschulbetreuung gesehen werden. Ggf. müsse die Ganztagsschulbetreuung dementsprechend nachgebessert werden, um Eltern von dem Konzept zu überzeugen.

Ganztagsschulbetreuung sei kein Hort, stellte Stadträtin Rzyski fest. Allerdings müssten Qualitätsbestandteile aus den Horten in die Ganztagsschulbetreuung integriert werden. Eine Zusammenarbeit werde forciert. Es bestehe bereits eine intensive Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern.

Ratsherr Förste berichtete, dass man die Wünsche der Eltern und Kinder nicht unberücksichtigt lassen dürfe, die in den Anträgen der Mehrheitsfraktion und der CDU-Fraktion aufgegriffen würden. Alternativen zur Schule seien weiterhin auch für die Zukunft wichtig.

Es handle sich nur scheinbar bei der Drucksache um eine Spardrucksache, so Ratsherr Döring. Angebot und Nachfrage unterlägen einem Strukturwandel. Die vorliegende Drucksache schaffe hierbei allerseits Klarheit und es führe zu einer Verbesserung des Angebotes. Die Mittel und Möglichkeiten reichten nicht aus, um einerseits die Qualität in der Ganztagsschulbetreuung zu erreichen und andererseits die Qualität der Horte zu halten. Eine Zufriedenheit aller werde grundsätzlich nicht erreicht werden können. Man könne jedoch eine zielgerichtete Orientierung ermöglichen.

Frau Schnieder gab zu Bedenken, dass es bei den Elterninitiativen als Träger von Horten - auch bei den Einrichtungen an Grundschulen - Wartelisten gebe. Man müsse das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern berücksichtigen, das eine Förderung und Unterstützung des Trägers unerlässlich mache, sofern die jeweilige Schule die Räumlichkeiten für sich beanspruche. Zudem bestehe die Frage, wie bei Überleitung des Personals in den Ganztagsschulbetrieb die bisherige qualitativ gute Arbeit des Personals ohne Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sichergestellt werden könne.

Aus bisherigen Erfahrungen könne berichtet werden, so Herr Duckstein, dass eine gute Zusammenarbeit der Kooperationspartner - ob durch Jugendverbände oder durch Elterninitiativen - im Rahmen des Ganztagsbereichs vorliege. Das Ziel der Qualitätsoffensive sei allerdings bisher nicht erreicht und müsse weiterverfolgt werden. Man müsse eine vergleichbare Qualität zwischen Horten und Ganztagsschulbetreuung erreichen. Durch die vorliegende Drucksache könne möglicherweise der Anschein einer Zielerreichung erweckt werden, die sich allerdings noch im nicht abgeschlossenen Prozess befinde.

Nach Ansicht von Beigeordneten Hauptstein visiere die Drucksache die Richtung der Hortabschaffung an. Vielfältigkeit könne nicht dadurch erreicht werden, dass es Kooperationen sowie qualitativ gleichwertige Angebote gebe. Um Vielfalt zu erhalten, müssten Parallelstrukturen bestehen bleiben.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass es kein gesetzlich festgeschriebenes Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gebe. Die Landeshauptstadt Hannover sei jedoch im Rahmen der Umsetzung der Qualitätsoffensive darum bemüht, die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen, sofern die jeweiligen Standorte eine Auswahl böten..

Ein bisher unberücksichtigter Aspekt sei, so Herr Brünink, dass sich die Vorgaben für die Horte aus dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder ergäben. Bei der Ganztagsschulbetreuung fehlten diese gesetzlichen Vorgaben. Eine schleichende Schlechterstellung könne bei der Qualitätsoffensive vermutet werden.

Ratsherr Bindert stellte klar, dass die Drucksache verbindliche Rahmenbedingungen für Eltern und Kinder schaffe.

Antrag,

zur Umsetzung der Beschlüsse zum Haushaltskonsolidierungskonzept HSK IX+ (DS 1810/2015) und des Änderungsantrags der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS 2569/2015) folgende Punkte zu beschließen:

1. In bestehenden Ganztagsgrundschulen, mit am Standort integrierten außerschulischen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder (Horte, Innovative Modellprojekte, Schulergänzende Betreuungsangebote) - gemäß Anlage 1 - Planungsgespräche, mit den vor Ort Beteiligten zu führen, mit dem Ziel der Zusammenführung der Betreuungsangebote am Schulstandort.

2. In geplanten Ganztagsgrundschulen, mit am Standort integrierten außerschulischen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder - gemäß Anlage 2 - frühzeitig und vorbereitend Planungsgespräche mit den vor Ort Beteiligten zu führen, mit dem Ziel der Zusammen-
führung - ab Beginn des Ganztagsbetriebs an der Grundschule.

Mit 8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen in Verbindung mit den Zusatzanträgen Drucks. Nr. 2183/2018 und Drucks. Nr. 2188/2018 angenommen



TOP 13.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung der Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern
(Drucks. Nr. 2424/2018)

Durch den Dringlichkeitsantrag werde Raum geschaffen, so Herr Duckstein, um anschließend das bestehende Konzept zu überdenken und ggf. umzugestalten.

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den nächsten Haushaltsberatungen Vorschläge zur Neuordnung der Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern zu erarbeiten und den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ziel ist die Gebührenentlastung möglichst vieler Eltern.

Hierzu soll eine Auswertung der eingetretenen und auch der möglicherweise nicht eingetretenen Effekte der letzten Veränderung der Beitragsstaffel erfolgen.

Einstimmig



TOP 4.3.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2181/2018: Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2425/2018)

Antrag

zu beschließen,
dass die in Anlage 1 §2 Abs. 4 ausgeführte Bestimmung zur Entgeltregelung „Hingegen ist für das zweitälteste dieser Kinder das volle Betreuungsgeld zu zahlen, wenn das ältere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gemäß §1 Abs. 4 befreit ist" ab dem 1. August 2020 in Kraft tritt.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 4.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2181/2018: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2402/2018)

Herr Teuber erkundigte sich, was aufgrund dieser beantragten Änderung der Entgeltregelung passiere, wenn das jeweils ältere, weitere Kind ein Hortkind sei.

Ratsherr Pohl berichtete, dass für dieses Hortkind nur der hälftige Beitrag zu zahlen sei.

Ob das auch für ein Krippenkind gelte, fragte Herr Teuber, was durch Ratsherrn Pohl bestätigt wurde.

Weiterhin betonte Ratsherr Pohl, dass kinderreiche Familien auch über den Zeitraum 2020 hinaus durch den CDU-Antrag entlastet würden.

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,

§2, Absatz 4, Satz 2 der Entgeltregelung (Anlage 1) wird folgendermaßen neu formuliert:
„Sofern eines oder mehrere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gem. §1 Abs. 4 der Entgeltregelung befreit ist/sind, ist für das älteste weitere Kind das halbe Betreuungsentgelt und für alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen."

4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 4.1.
Änderungsantrag des Kita-Stadtelternrats Hannover zu Drucks. Nr. 2181/2018: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2218/2018)

Antrag

zu beschließen:
Anlage 1, §2, Absatz 4, Satz 2, wird folgendermaßen neu formuliert:
„Dies gilt auch, wenn das ältere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gern. §1 Abs. 4 befreit ist."

1 Stimme dafür, 11 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen



TOP 4.
Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 2181/2018 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Bindert betonte, dass die durch die Änderung entstehende Belastung von Mehrkindfamilien nicht zielführend sei.

Stadträtin Rzyski konkretisierte die Begründung der Drucksache und berichtete, dass man von einem Beitrag, der für Drei- bis Sechsjährige nicht erhoben werde, auch keine Entlastung über eine Geschwisterermäßigung gewähren könne. Man könne nur eine Entlastung ermöglichen, wenn es zuvor eine finanzielle Belastung gebe. Die Entlastung von Mehrkindfamilien bleibe erhalten. Eine Überprüfung der Entgelttabelle bezogen auf Staffelung und Spreizung könne zusätzlich durchgeführt werden. Hierzu müssten Erfahrungswerte gesammelt und überprüft werden.

Die Erfahrungswerte dürften nicht zur Mehrbelastung der Familien führen. Im Rahmen der Konnexität müsse, so Ratsherr Pohl, mit dem Land erneut verhandelt werden.

(Anm.: Herr Duckstein verließ nach Abstimmung über den Tagesordnungspunkt die Sitzung des Jugendhilfeausschusses.)

Antrag,

zu beschließen, dass ab dem 01.08.2018 für Verträge über die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen die als Anlage 1 beigefügte Entgeltregelung Anwendung findet.

Mit 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen in Verbindung mit dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 2425/2018 angenommen



TOP 5.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zur Planungsbeschleunigung zur Verbesserung der Kinderbetreuungsquoten (für Krippen- und Kindergartenplätze) in unterversorgten Stadtteilen/Stadtbezirken
(Informationsdrucksache Nr. 2223/2018)

Zur Kenntnis genommen



TOP 6.
Sachstandsbericht des Programms Familienzentren (FZ) in Hannover mit den integrierten Programmen Stadtteilmütter/ -väter und Gemeinsam Wachsen-Gruppen (GWG)
(Informationsdrucksache Nr. 2331/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Bindert erkundigte sich, ob es für die geplanten Familienzentren bereits Interessenten gebe.

Interessenbekundungen lägen vor und ein Auswahlverfahren finde bereits statt, so Frau Stärk.

Ratsherr Finck fragte, inwiefern das seit 2006 bestehende Programm "Familienzentren" qualitativ evaluiert und weiterentwickelt werde.

Die qualitative Weiterentwicklung stehe auf zwei Säulen, so Frau Stärk. Die Fachberatung führe regelmäßige, vor Ort stattfindende Reflexionsgespräche durch. Zusätzlich gebe es in zweijährigen Abständen das Forum Familienzentren für ein übergreifendes Zusammenkommen. Wiederkehrendes Kernthema sei die Weiterentwicklung.

Herr Teuber bestätigte, dass das Modell ein bundesweites Erfolgskonzept sei, das sich stetig weiterentwickle. Es gebe zudem - zumindest bei den Trägern der freien Wohlfahrtspflege - zusätzlich ein internes Qualitätsprogramm.

Ratsherr Finck fragte, ob neben den vier bereits geplanten Familienzentren weitere Perspektiven vorhanden seien.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass ein Ausbau von Familienzentren insbesondere in Stadtteilen mit besonderem Handlungsbedarf vorangetrieben werde.

Zur Kenntnis genommen



TOP 7.
Fortsetzung der Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161 der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R Am Döhrener Turm
(Drucks. Nr. 2317/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

die Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Straße 161 der Evangelischen-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R. Am Döhrener Turm vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 zu verlängern und dem Betreiber eine Zuwendung in Höhe von 49.950,00 € zu bewilligen.

Einstimmig



TOP 8.
Fortführung des Projekts "Mehr Männer in Kitas"
(Drucks. Nr. 2314/2018)

Beigeordneter Hauptstein berichtete, dass die zur Begründung genannte Studie nicht zielführend sei, da sie teambildende und -stärkende Ergebnisse wiedergebe, die nicht aus dem Kindertagesstättenbereich kämen. Zudem zeige die Studie, dass es auf die Bereiche ankomme und dass in einigen Bereichen die Gleichstellung sich nachteilig ausgewirkt habe. Eine Sinnhaftigkeit der Förderung fehle weiterhin. Er begrüße daher einen empirischen, wissenschaftlichen und aus dem Kindertagesstättenbereich kommenden Erfahrungsbericht und keinen allgemeinen Verweis auf eine Projektgruppe in Unternehmen.

Die Schaffung von Vielfältigkeit der Vorbildfunktionen sei bei diesem Projekt entscheidend, so Herr Brünink.

Ratsfrau Dr. Carl regte an, das Thema unter wissenschaftlicher Begleitung in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung besprechen zu lassen. Ergebnisführend sei eine solche Präsentation, wenn auch alle Kommissionsmitglieder bei der Sitzung anwesend seien.

Antrag,

zu beschließen, dass das Projekt „Mehr Männer in Kitas“ im Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2020 weitergeführt wird und dem Verein "mannigfaltig e.V." für die Durchführung des Projekts eine Zuwendung in Höhe von 20.000,- Euro jährlich gewährt wird.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 9.
Einsatz von Zuwendungsmitteln in 2018 zur Finanzierung eines Projektes des Mädchenhauses KOMM Hannover
(Drucks. Nr. 2273/2018 mit 2 Anlagen)

Herr Teuber kritisierte, dass die finanziellen Mittel nicht wie geplant im Stadtteil Hainholz verblieben. Die Öffnungsklausel der zur Verfügung stehenden Mittel habe präsenter sein müssen, sodass auch andere Träger eine finanzielle Unterstützung hätten beantragen können.

Ratsherr Klapproth berichtete, dass die Mittel für den Stadtbezirk und nicht nur für den Stadtteil angedacht gewesen seien. Hierzu gehörten die Stadtteile Vinnhorst, Hainholz und Nordstadt.

Ein Teil der finanziellen Mittel sei auch in den Stadtteil Stöcken gegangen, so Frau Karch. Sie bat um Beantwortung, weswegen ein weiterer Antrag eines Trägers aus Stöcken abgelehnt worden sei.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass der Stadtbezirksrat sich eindeutig positioniert habe, wohin diese Mittel gehen sollten.

Antrag,

vorbehaltlich der Entscheidung im Stadtbezirksrat Nord zu beschließen:
Dem Träger Mädchenhaus KOMM Hannover, Engelbosteler Damm 67, 30167 Hannover für das Projekt „Teilhabe und Bildung exclusiv für Mädchen" in 2018 eine einmalige Zuwendung in Höhe von 9.500 € zu gewähren.
Die Finanzierung erfolgt aus verbleibenden Mitteln des geschlossenen Ev. Kids Club Spierenweg, gemäß der Drucksache 1886/2018 (Anlage 1) unter Beschlussfassungspunkt 4.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrates Nord: Einstimmig



TOP 10.
Einsatz der Zuwendungsmittel des Ev. Kids Clubs Spierenweg in 2018
(Drucks. Nr. 1886/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

zu beschließen, vorbehaltlich der Entscheidung in den Stadtbezirksräten Herrenhausen-Stöcken und Nord die Zuwendungsmittel in Höhe von 41.587 €, die für den Ev. Kids Club im Spierenweg für 2018 beschlossen worden sind, im Stadtteil wie folgt einzusetzen:

1. 8.850 € für den Verein Werft 64 e. V.
2. 10.529 € für den vom Jugendrotkreuz betriebenen kleinen Jugendtreff Hainholz
3. 12.000 € für den Kauf und die Ausstattung einer Küche im Stadtteilzentrum Stöcken
4. 10.208 € können im Stadtteil noch eingesetzt werden, wenn weitere Träger entsprechende Anträge stellen

Einstimmig



TOP 11.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski informierte die Ausschussmitglieder, dass der Landeshauptstadt Hannover eine gegen den Jugendhilfeausschuss gerichtete Klage zugestellt worden sei. Da es sich um eine Organklage handle, müsse diese jedoch dem Jugendhilfeausschuss zugestellt werden. Das Gericht werde über die fehlerhafte Zustellung informiert. Durch den Fachbereich Recht werde zurzeit die gerichtliche Vertretung geprüft, sofern Beigeordneter Hauptstein als Ausschussvorsitzender eine Vertretung durch den Fachbereich wünsche.

Ratsherr Pohl ergänzte, dass durch den Jugendhilfeausschuss die gerichtliche Vertretung beschlossen werden müsse.

Eine Rücksprache mit dem Leiter des Fachbereichs Recht habe ergeben, dass die Vertretung eventuell nicht explizit beschlossen werden müsse, so Stadträtin Rzyski. Ggf. werde eine Beschlussfassung eingereicht.

Herr Teuber erkundigte sich, ob der Jugendhilfeausschuss überhaupt beklagt werden könne, da dieser Bestandteil des Fachbereichs Jugend und Familie sei.

Es handle sich um eine Organklage, so Stadträtin Rzyski, bei der der Jugendhilfeausschuss als Organ verklagt werde. Zur nächsten Sitzung werde der Leiter des Fachbereichs Recht für aufklärende Worte eingeladen.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 18:06 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll