Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 15.10.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.10.2018)
Protokoll (erschienen am 08.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 16.01.2019

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Montag, 15. Oktober 2018,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt18.20 - 21.50 Uhr(Bündnis 90/ Die Grünen) Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
(Bezirksratsherr Lückert) (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsfrau Schnelle (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Selberg (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsherr Wollenzien (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. ANHÖRUNG ZUM HAUSHALT 2019/2020

3.1.1. Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 1297/2018 mit 3 Anlagen)

3.1.2. Haushaltsplan 2019/2020 - Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 1299/2018 mit 1 Anlage)

3.1.3. Änderungsantrag gemäß §§ 12, 47 der Geschäftsordnung des Rates der LHH zum
Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Anlage 1 Teil ll zur Drucks. Nr. 1297/2018)
-Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2019/12020
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2350/2018)

3.1.4. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zu Drucks. Nr. 1297/2018 - Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2068/2018)

3.1.4.1. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zu Drucks. Nr. 1297/2018 - Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2068/2018 N1 mit 40 Anlagen)

3.2.
Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)

3.2.1. Ausbau Radschnellweg Hannover – Lehrte (Änderungsantrag zu DS 1856/2018)
(Drucks. Nr. 15-2255/2018)

3.2.2. Änderungsantrag Radschnellweg (DS 1856/2018)
(Drucks. Nr. 15-2279/2018)

3.3. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1841 - Huberstraße -
(Drucks. Nr. 2268/2018 mit 1 Anlage)

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion

4.1.1. Missstände auf dem Misburger Waldfriedhof
(Drucks. Nr. 15-2230/2018)

4.1.2. Arbeiten zur Errichtung der Stehtribüne auf dem Sportplatz Misburg, Seckbruchstr.
(Drucks. Nr. 15-2231/2018)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. Amtsführung des Bezirksbürgermeisters
(Drucks. Nr. 15-2232/2018)

4.2.2. Anschlussarbeiten an der B 65
(Drucks. Nr. 15-2233/2018)

4.2.3. Erdhaufen Lehrter Straße
(Drucks. Nr. 15-2234/2018)

4.2.4. Instandsetzung „Am Rohgraben“
(Drucks. Nr. 15-2235/2018)

4.2.5. Kapazitäten Stadtteilfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-2236/2018)

4.2.6. Nachnutzung GiB-Räume im Schulzentrum Anderten
(Drucks. Nr. 15-2237/2018)

4.2.7. Nutzung der Mensa im Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-2238/2018)

4.2.8. Öffnungszeiten Jugendtreff Anderten
(Drucks. Nr. 15-2239/2018)

4.2.9. Öffnungszeiten WC-Anlage Stadtteil-friedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-2240/2018)

4.2.10. Straßen-/Brückenarbeiten „An der Schleuse“
(Drucks. Nr. 15-2241/2018)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2120/2018)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Standorte für Elektroladesäulen im Stadtbezirk Misburg/Anderten
(Drucks. Nr. 15-2253/2018)

8.1.2. Ergänzung des Verkehrskonzeptes für das Steinbruchsfeld West
(Drucks. Nr. 15-2254/2018)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Ausschilderung SEV Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2256/2018)

8.2.2. Bordsteine Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2257/2018)

8.2.3. Friedhofsmauer Anderter Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2258/2018)

8.2.4. Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Menschen Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2259/2018)

8.2.5. Sanierung Fahrradweg Anderter Straße 106-110
(Drucks. Nr. 15-2260/2018)

8.2.6. Straßenbeleuchtung Bugstraße freischneiden
(Drucks. Nr. 15-2261/2018)

8.3. der Gruppe Die Linke/Piraten

8.3.1. Zusätzliche Fußgängerampel an der Anderter Straße aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2264/2018)

8.3.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-2264/2018, Zusätzliche Fußgängerampel an der Anderter Straße aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2351/2018)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendung 25/2018, Schachklub Anderten, Schachuhren
(Drucks. Nr. 15-2262/2018)

9.2. Zuwendung 21-2018, Naturfreunde Misburg, Mittelalterliches Markttreiben
(Drucks. Nr. 15-2263/2018)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Die TOPs 6, 7, 10 und 11 werden abgesetzt
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig genehmigt


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein ADFC-Mitglied aus dem Stadtbezirk bemängelte, dass der Entwurf des Radschnellweges nicht den Regularien, die für solche Wege gelten, entspricht.
Herr Bernhardt verwies auf die vorangegangene Sitzung, wo Herr Kaminski zu diesem Thema Ausführungen gemacht habe. Es seien vorwiegend finanzielle und rechtliche Probleme, die Abweichungen nötig gemacht hätten.
Ein Einwohner fragte, warum die CDU beim Radschnellweg in die +1-Ebene gehen will und nicht in die, aus seiner Sicht, preiswertere -1-Ebene. Außerdem wollte er wissen, warum die CDU den Ablauf verzögere, wo doch die Förderung ab 2019 nicht mehr vom Land bereitgestellt werde.
Protokollantwort:
Die Entscheidung zur Streckenführung für den 2. Bauabschnitt ist noch nicht gefallen.
Als Variante ist auch eine kürzere Streckenführung parallel zur Bahnstrecke aufgetragen.
Die Realisierbarkeit sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten werden noch zu prüfen sein.
Die Zeitschiene für eine mögliche Realisierung des 2. Bauabschnitts kann derzeit noch nicht benannt werden

Bezirksratsherr Hoare führte aus, dass die CDU sich Gedanken gemacht habe auf Grundlage der Äußerungen des Verwaltungsvertreters in der letzten Sitzungen, dass man aber nicht irgendetwas blockieren wolle. Man tue sich schwer damit, Plänen zuzustimmen, die eigentlich einen Radschnellweg bis Lehrte vorsahen, der aber von Lehrter Seite überhaupt nicht beplant werde. Und die Frage des temporären Endpunktes dieses Radschnellweges sei ebenfalls nicht geklärt.
Bezirksratsherr Becker ergänzte, dass man die Verwaltungsvorlage zum Radschnellweg für ungeeignet hielt und überlegt habe, wie man diese verbessern könne. Zur +1/-1-Ebene sagte er, dass nach seiner Erkenntnis ein Tunnelbauwerk immer teurer sei, als ein Brückenbauwerk. Außerdem wolle man, dass der Radverkehr von allem anderen Verkehr getrennt geführt werde. Nur so ließe sich der Charakter eine "Fahrradautobahn" verwirklichen.
Bezirksratsherr Weidemann bestätigte, dass der Rat der Stadt Lehrte keine Mittel für den Bau des Radschnellweges bereitstelle.

Ein Einwohner fragte, ob die Finanzierung des Bürgerhauses für die kommenden Jahre gesichert sei.
Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass die Entscheidung gerade auf Antrag des Bezirksrates in der Verwaltung erarbeitet werde. Die Schließung werde aufgeschoben und das Haus wird auch nach dem 31.12.2018 weiter betrieben. 2019 und 2020 seien damit gesichert.

Ein Bewohner der Klabundestraße fragte nach der Renaturierung des Entwässerungsgrabens parallel zur Klabundestraße.
Herr Selig gab an, dass die Entscheidung in diesen Tagen der Politik zugehe und dann auch im Internet verfügbar sei.


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
ANHÖRUNG ZUM HAUSHALT 2019/2020

TOP 3.1.1.
Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 1297/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Dickneite erläuterte das Verfahren der Haushaltsplanberatungen.
Bezirksratsherr Hoare zeigte sich zufrieden, dass man nun heute endlich den Haushalt beraten könne und wünschte sich, dass man diese Diskussion konstruktiv führen kann, in dem Sinne, wofür man auch gewählt worden sei. Bereits in den vergangenen Jahren habe man Anträge gemeinsam beschlossen und so wolle man auch heute einige Punkte gegenüber der Stadt selbstbewusst zum Ausdruck bringen. Leider würden aber noch immer beschlossene Anträge aus den Stadtbezirksräten auf Stadtebene keine Beachtung finden. Gespannt sei er auf die Begründung der SPD zu ihren neuen Anträgen, die doch sehr denen der CDU ähnelten. Hier interessiere ihn der Unterschied, das essentiell Neue an den Anträgen.
Bezirksratsfrau Selberg gab folgende Grundsatzerklärung zum Haushalt ab:
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen im Bezirksrat.
Eine Haushaltsrede der SPD. Ich will sie kurz halten. Wir haben noch viel zu tun heute Abend.

Wenn jemand mit Kanonen auf Spatzen schießt, dann verursacht er nicht nur erheblichen ökologischen Schaden, er wird, da geben Sie mir sicher Recht, auch sein Pulver schnell verschießen.
Auf der anderen Seite: Ein David - ich war gerade in Florenz, wo er nicht zu übersehen ist, so oft steht er als Statue hier und da - ist eine Lichtgestalt des Minimalismus. Mit einem flachen Kiesel und dem nötigen Selbstvertrauen besiegte er nicht nur Goliath, sondern die gesamte Armee der Philister.

Wenn wir hier heute Abend in unserer demokratischen Runde die diversen Haushaltsänderungsanträge beschließen, werden wir, die SPD, sowohl „kein Pulver verschießen“, wie auch mit bodenständigen und gezielten Ideen unseren Stadtbezirk weiter voran bringen und das Leben hier lebenswert gestalten.
Ein Rückblick auf die letzten zwei Jahre und unsere letzten Haushaltsanträge von vor zwei Jahren kann, mag dies verdeutlichen.

Mit dem Beschluss, das Hallenbad neu zu bauen und dabei den Sport im Fokus zu behalten, den Schwimmunterricht für Schüler, einen schönen und großzügigen Saunabereich und einen variablen Bereich für Nichtschwimmer, Wassergymnastik und Kinder bereit zu stellen, haben wir den einen oder anderen Traum von Wellness und Lifestyle nicht erfüllen können, aber wir bekommen ein Bad, das zweckmäßig ist und viele Bedarfe abdecken kann. Vielen Dank, dass wir das so hinbekommen haben.
  • Das Rathaus. Hier geht es Stück für Stück über den Brandschutz, die Erweiterung der Bibliothek, Sanierung des Sanitärbereichs hin zu einer Gesamtsanierung. Kein Prachtbau, aber es wird.
  • Neubau Feuerwehrhaus, der inzwischen beschlossen ist.
  • Tribünen im Sportpark, fast zufriedenstellend fertig
  • Sauberhaltung Quartier. Vielleicht haben Sie es schon selbst bemerkt? Es ist schon sauberer geworden in Misburg. Meyers Garten wird regelmäßig und auch in den Töpfen der Pflanzen und in den Bänken gereinigt. Das ist ein Quantensprung! Aber wir bleiben weiter dran. Nicht immer mit Trara. Aber mit guten Aktionen und hier und da legen wir sogar selbst Hand an.
Weitere Anträge befassten sich z. B. mit dem AMK-Haus, Erweiterung der Grundschule in Anderten und dem Bürgerhaus Misburg.

Was offen geblieben ist, werden wir in dieser Sitzung beantragen und/oder weiter verfolgen. Beharrlich eben.
  • Dabei vermeiden wir mit konzeptlosen „von-allem-etwas-Anträgen“ ziellos zu werden. Wir haben uns deshalb noch einmal die großen Themen vorgenommen:
  • die Planung der Gesamtsanierung Rathaus Misburg am Bedarf der Mieter
  • Abriss des AMK-Hauses, Planung und Neubau einer Sporthalle,
  • (nebenbei die provisorische Wiederherstellung des Sanitärbereiches Sporthalle Anderten für die nächsten 5 Jahre bis zur voraussichtlichen Fertigstellung des Neubaus, um Steuergelder nicht unnötig auszugeben),
  • Entlastung der Anderter Straße über die Erweiterung Lohweg,
  • und den dauerhaften Erhalt des Bürgerhaus Misburg.
Usw., usw. (Aber auch an Spielplätze, Radwege und kleinere Verbesserungen der Infrastruktur denken wir).

Bei allen diesen Themen sind wir dran. Wir haben bereits erfolgreiche Gespräche geführt, haben die Zusammenarbeit mit der Verwaltung verbessert und wollen diese „Baustellen“ erst zu Ende bringen.
Das ist vielleicht nicht aus allen Kanonen geschossen, aber wir, die SPD mit unseren Koalitionspartnern, gehen eben gezielt vor.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Antrag,

die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 zu beschließen.

Dem Haushalt wurde unter Einbeziehung der Änderungsanträge aus DS 15-2068/2018 N1, mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen zugestimmt.


TOP 3.1.2.
Haushaltsplan 2019/2020 - Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 1299/2018 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 3.1.3.
Änderungsantrag gemäß §§ 12, 47 der Geschäftsordnung des Rates der LHH zum
Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Anlage 1 Teil ll zur Drucks. Nr. 1297/2018)
-Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2019/12020
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten

(Drucks. Nr. 15-2350/2018)

Antrag

aus den in der Haushaltssatzung 2019/2020 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111,
für den Stadtbezirk Misburg-Anderten (05) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel jeweils für die Jahre 2019 und 2020 ausgewiesen:

Konto 42711000 Repräsentationsmittel Bezirk Misburg-Anderten (05)
1.800,00 €

Einstimmig


TOP 3.1.4.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zu Drucks. Nr. 1297/2018 - Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2068/2018)

Antrag

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten beschließt die in der Anlage beigefügten Änderungsanträge zur Haushaltssatzung 2019/20 mit den genannten Ergebnissen.

Erledigt durch Neufassung


TOP 3.1.4.1.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zu Drucks. Nr. 1297/2018 - Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2068/2018 N1 mit 40 Anlagen)

Zu den Anträgen der Fraktionen gab es folgende Diskussionen:
  1. Die Antragsteller begründeten den Antrag damit, dass die meisten Mitglieder keine Schreddermöglichkeit zu Hause hätten. Der Farbkopierer erleichtere die Arbeit der Ehrenamtler.
    Die SPD entgegnete, dass die Drucksachen in die Verwaltung gebracht werden können, bzw. abgeholt werden können zur Vernichtung. Ein Farbkopierer sei unverhältnismäßig teuer.
  2. Hierzu führte B90/Die Grünen und Die Linke/Piraten aus, dass WLAN nichts für die Fläche sei, sondern nur für Punkte mit hoher Frequentierung durch Nutzer. In der Fläche gebe es genügend schnelle Datenverbindungen in den Mobilfunknetzen, die man buchen könne.
    Die CDU begründete den Antrag mit der notwendigen Digitalisierung und dem lebenswerter machen der Stadt. Man wolle dem Abhängen des Stadtbezirkes von der Stadt entgegenzuwirken.
  3. Die CDU hoffte, dass dies nicht eine Konkurrenz zum im Hause befindlichen Dienst sein soll.
  4. -
  5. -
  6. Hier erläuterten die Antragsteller, dass trotz geplanten Neubau eine Zeit von 5 Jahren zu überbrücken sei.
  7. -
  8. -
  9. -
  10. -
  11. -
  12. -
  13. -
  14. -
  15. Die Antragsteller betonten, dass die Zusage der Verwaltung nicht Haushaltswirksam war.
  16. Die CDU fragte nach dem Sinn des Antrages, da doch Strom- und Wasserversorgung bereits da seien. Die Antragsteller entgegneten, dass die Wasserversorgung für einen Markt nicht ausreichen würde.
  17. + 54. -
  18. B90/Die Grünen wies darauf hin, dass bis jetzt keine Beschicker für einen solchen Markt gefunden werden konnten.
  19. Die SPD wies darauf hin, dass nicht klar sei, wie hier die Rahmenbedingungen sein sollen, beispielsweise welche Räumlichkeiten genutzt werden sollen.
  20. -
    +58 -
    +60 Die Diskussion über die Anträge 19, 20, 58 und 60 ergab, dass man unterschiedliche Vorstellungen hat zur Notwendigkeit von stationären bzw. mobilen Bürgerämtern und die entsprechende Anzahl in den Stadtteilen.
  21. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass sich dann aber auch noch ein Trägerverein gründen müsse.
  22. -
  23. -
  24. Aus der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass nach Aussage des Kommunalen Seniorenservice momentan ein guter konsolidierter Stand erreicht wurde und ein neue Stützpunkt nicht nötig sei. Die Antragsteller widersprachen hier und wollten der Zunahme an Menschen mit hohem Alter Rechnung tragen.
  25. Die CDU-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass dies durch die Firma Papenburg bisher immer verhindert wurde.
  26. -
  27. -
  28. Die Fraktion Bündnis90/die Grünen bemängelte den Antrag, da in der hier vorhandenen 30-er Zone eh keine Radwege angelegt werden und dass außerdem bei einer Umsetzung kein Sicherheitsabstand zu den Fahrzeugen vorhanden wäre, was die Gefahr eher erhöhe, als senke.
  29. -
  30. Aus der Fraktion der CDU kam die Befürchtung, dass doch die Anwohner an den Kosten beteiligt werden.
  31. -
  32. Auf den Hinweis der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, dass dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei und fortlaufend umgesetzt werde widersprach die CDU-Fraktion, dass es leider genügend Beispiele gebe, dass dies nicht in kurzer Zeit geschehe. Aus der SPD kam der Hinweis, dass dafür das Geld ja da sei und deshalb nicht neu beschlossen werden muss. Man wolle einen Initiativantrag im Bezirksrat beschließen.
  33. -
  34. Verständnisfrage zu evtl. Plätzen für diese Parkplätze wurde beantwortet.
  35. + 55. -
  36. Die SPD-Fraktion bemängelte den Antrag als unzureichend und nicht zielführend, da man ja in einem anderen Antrag gerade die Erwerbung des Deurag-Nerag-Geländes für Wohnbebauung gefordert habe. Dann könne und wolle man dort nicht eine Straße für vorwiegend Schwerlastverkehr durchziehen. Bündnis90/Die Grünen lehnten diesen Straßenbau komplett ab, da Straßenneubau noch mehr Verkehr produziere. Die CDU merkte an, dass diese 2% der Fläche der Stadt Hannover auch erschlossen werden müssen und das Problem der Umgehungsstraße, das seit 1996 bestehe, könne man so mit lösen. Mehr Wohnbebauung bedeutet mehr Verkehr, nicht neue Straßen. Hannover wächst nun einemal, dem habe man sich zu stellen.
  37. -
  38. + 61. Hierzu kam führte B90/Die Grünen aus, dass solche Flächen nur genutzt werden, wenn das Parken von LKW´s und Kleintransportern in Wohngebieten untersagt wird. Die CDU sah dies anders herum, erst müsse man Flächen anbieten. Verbote alleine nutzen nichts.
  39. Bündnis90/Die Grünen merkten an, dass dies alles schon geplant und auch die Gelder eingestellt seien. Die CDU-Fraktion entgegnete, das dieser Prozess zu langsam gehe.
  40. Aus der SPD-Fraktion kam der Hinweis, dass die Verwaltung die Straßenausbaubeitragssatzung überhaupt nicht abschaffen kann, da das Ratssache ist. Die CDU entgegnete, dass sie aber Gespräche dazu führen kann.
  41. -
  42. Die CDU-Fraktion sprach sich für einen Mix der Verkehrsmittel aus und nicht für eine Bevorzugung einzelner. Diese Absicht bestritt der Antragsteller. Es werde zu wenig für die Radfahrer getan.Dieses Ungleichgewicht wolle man aufheben.
  43. -
  44. -
  45. Hierzu führte die SPD-Fraktion aus, dass sich die Lage erheblich verbessert habe, deshalb sei der Antrag nicht nötig. Die Antragsteller entgegneten, dass es aber noch nicht der Optimalzustand sei. Piraten/Die Linke gaben zu bedenken, dass man die Bürger mit einbeziehen sollte, statt ihnen alles hinterher zu tragen.
  46. -
  47. -
  48. -
  49. -
  50. -
  51. -
  52. + 59. Die SPD-Fraktion gab zu bedenken, dass man erst einmal Betreiber finden müsse.
  53. B90/Die Grünen führte aus, dass Mooswände keinesfalls das Stadtklima verbesserten, wie Forschungsergebnisse zeigten.
56. -
57. Bündnis90/Die Grünen wies darauf hin, dass der Radschnellweg bereits
geplant und finanziert sei. Die CDU entgegnete, dass dieser Beschluss im
Bezirksrat noch nicht gefasst worden sei. Man wolle tatsächlich eine
Fahrradautobahn haben um dieses Verkehrsmittel attraktiv zu machen und
eben nicht die Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen. Dazu brauche es
eine neue Infrastruktur.

Antrag

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten beschließt die in der Anlage beigefügten Änderungsanträge zur Haushaltssatzung 2019/20 mit den genannten Ergebnissen.


TOP 3.2.

Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg

(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)

Antrag,

1. dem Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg, wie in Anlage 1 bis 19 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.800.000 € sowie dem Baubeginn und der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Mittelzusage des Landes zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gemäß § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme 54101087

Bezeichnung Radschnellweg Hannover – Lehrte, 1. BA

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird durch Haushaltsreste aus dem Jahr 2018 und durch bereits veranschlagte Mittel in Höhe von 2,55 Mio. € in 2019-2021 im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Zusätzlich erfolgt eine nötige Nachveranschlagung im Rahmen des zwangsläufigen Änderungsdienstes in Höhe von 325.000 €.
Weiterhin wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Förderung in Anlehnung an das GVFG-Programm in Aussicht gestellt. Grundlage für diese Förderung ist der §2 Abs.2g des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG), wonach Radwege und andere investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehres Zuwendungen erhalten können. Für das Haushaltsjahr 2017/2018 wurde darin ein Sonderprogramm Radschnellwege neu aufgenommen. Dieses wird aus Finanzmitteln, die der Bund den Ländern auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes bis 2019 bereitstellt, gespeist.

Die Drucksache wurde mit den Änderungen aus DS 15-2279/2018 mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 3.2.1.
Ausbau Radschnellweg Hannover – Lehrte (Änderungsantrag zu DS 1856/2018)
(Drucks. Nr. 15-2255/2018)

Bezirksratsherr Mansmann vermutete, dass durch den erheblichen kreuzungsfreien Neubau die Pläne bis in die ferne Zukunft verschoben und damit unumsetzbar werden. Deshalb könne man dem nicht zustimmen.
Bezirksratsherr Becker entgegnete, dass der Stadtbezirksrat Mitte das aber so beschlossen hätte. Man sei schon verwundert, dass ausgerechnet die Grünen gegen einen solchen Antrag seien.

Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Trassenführung ist so zu wählen, dass Behinderungen zwischen Radfahrern, Fußgängern, Autos und sonstigen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen werden. Im Idealfall ist das durch den Bau einer Fahrradautobahn zu erreichen, die an allen erforderlichen Stellen in die Plus-Eins-Ebene verlegt wird (Brückenbauwerk). Nur auf diese Weise kann eine schnelle und gefahrlose Querung verkehrsreicher Straßen (wie z. B. der Anderter Straße) sichergestellt werden. Derzeit bestehende und geplante Baugebiete dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.

7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.2.2.
Änderungsantrag Radschnellweg (DS 1856/2018)
(Drucks. Nr. 15-2279/2018)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Planung und Realisierung des Radschnellwegs Eisteichweg bis Zentrum Hannover die Bereiche, in denen sich die Radfahrer und Fußgänger den Weg teilen, also keine separaten Fußwege möglich sind, deutlich und gut sichtbar zu markieren - um einer Gefährdung der Fußgänger vorzubeugen.

Einstimmig


TOP 3.3.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1841 - Huberstraße -
(Drucks. Nr. 2268/2018 mit 1 Anlage)

Auf Grund der starken Verdichtung kündigte die CDU an sich zu enthalten.

Antrag,

dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1841 - Huberstraße - mit der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG (nachfolgend Vorhabenträgerin genannt), zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion

TOP 4.1.1.
Missstände auf dem Misburger Waldfriedhof
(Drucks. Nr. 15-2230/2018)

Per Beschluss des Bezirksrats Misburg-Anderten vom 7.3.2018 ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover aufgefordert worden, dafür Sorge zu tragen, dass unwürdige Zustände auf dem Misburger Waldfriedhof beseitigt werden, die in größerem Ausmaß vorhanden und dem Anschein nach auf unterbliebene bzw. mangelhaft ausgeführte Pflege des Friedhofsgeländes zurückzuführen waren.

Diese Zustände wurden von Bezirksratsseite detailliert benannt und mithilfe von umfangreichem Bildmaterial dokumentiert. Dabei zeigte im Vergleich der Stöckener Friedhof, für dessen Pflege ebenfalls die Stadt Hannover zuständig ist, ein ungleich besseres Bild. Die Friedhofsgebühren, die die Bürger entrichten müssen, haben aber bei beiden Friedhöfen dieselbe Höhe.

In der entsprechenden Entscheidung der Verwaltung vom 4.5.2018 wurde hauptsächlich das Sturmtief Friederike vom Januar 2018 für das Erscheinungsbild des Misburger Waldfriedhofs verantwortlich gemacht. Sowohl vor dem Sturmtief, als auch nun über mehr als ein halbes Jahr danach, war und ist allerdings das Erscheinungsbild des Misburger Waldfriedhofs ganz allgemein als schlecht zu bezeichnen, wobei der Haupteingangsbereich etwas besser aussieht als die anderen Bereiche, speziell der Nebeneingang Forstgrund.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann und wie wird die Verwaltung dafür sorgen, dass die Unterflächen der Büsche und Sträucher längs der Wegkanten angemessen gereinigt werden – unbeschadet von ihr angeführter, ökologischer Gründe, diversen Holz- und Pflanzenabfall liegen zu lassen -, die es auf dem Stöckener Friedhof aber nicht zu geben scheint?

2. Warum wurden die Wasserwannen zwar innen gereinigt und das um die Wanne herum
reichlich vorhandene Unkraut und der Dreck nicht beseitigt?

3. Bis wann ist die Verwaltung in der Lage, die im überlassenen Fotomaterial aufgezeigten
Missstände zu beseitigen?


Zu 1) Die am 7.3.2018 beschlossene DS 15-0503/2018 und die damit übersandte Fotodokumentation zeigt Flächen auf dem Stadtfriedhof Stöcken, die aus Baumalleen mit gemähter Rasenfläche bzw. aus ausschließlich gemähten Rasenflächen längs der Wegekanten bestehen.
Derartige Rasenflächen längs der Wegekanten befinden sich auch auf dem Waldfriedhof Misburg. Diese werden mit Aufsitzmähern je nach Jahreszeit gemäht und haben den gleichen Pflegestand, wie die vergleichbaren Flächen längs der Wegekanten auf dem Stadtfriedhof Stöcken.
Bei den Unterflächen der Büsche und Sträucher längs von Wegekanten auf dem Waldfriedhof Misburg handelt es sich um Pflanzriegel, die mit unterschiedlichsten Stauden, kleineren und größeren Sträuchern angelegt wurden. Diese Pflanzriegel wurden durch die Städtischen Friedhöfe so geplant, dass hier lediglich pflanzenarttypische Schnittmaßnahmen an den Gehölzen und Stauden erforderlich sind. Auch ist bei diesen Pflanzriegeln bewusst beabsichtigt, dass das Laub im Pflanzriegel verbleiben soll. Eine weitergehende Reinigung der Unterflächen der Büsche und Sträucher längs der Wegekanten ist nicht angedacht und vorgesehen.
Zu 2) Die Wasserschöpfbecken werden in gewissen Abständen (abhängig von der Witterung) vom Algenbewuchs befreit. Das beinhaltet auch die Reinigung der Umgebung dieser Wasserschöpfbecken.
Bei den Wasserschöpfbecken, wo der Wildkrautaufwuchs bisher nicht beseitigt wurde, wurde die Wildkrautbeseitigung veranlasst und durchgeführt.
Zu 3) Die mit der Drucksache 15-0503/2018 eingereichten Fotos befassen sich im Wesentlichen mit den Folgeerscheinungen, die im Rahmen der Aufräumarbeiten nach dem Sturmtief (Friederike) vom Januar entstanden sind.
Hierbei handelte es sich um Fahrspuren, die im Zuge der Durchführung der erforderlichen Baumarbeiten mit Großgeräten auf den durchfeuchteten Rasenflächen entstanden sind. Diese Fahrspuren sind beseitigt.
Die Baumschnittmaßnahmen sind seit längerem abgeschlossen und die Rückstände aus diesen Baumschnitt- und Baumfällarbeiten nach dem Sturmtief „Friederike“ (wie Stammholz, größere und kleinere Äste, Sägespäne und die Baumstubben) sind beseitigt.
Eines der Fotos zeigte eine Friedhofsbank. Die jährlichen Instandsetzungsarbeiten an den Friedhofsbänken auf dem Waldfriedhof Misburg sind für 2018 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Instandsetzungsarbeiten wurden mehrere Friedhofsbänke mit neuen Lärchenbanklatten ausgestattet.

TOP 4.1.2.
Arbeiten zur Errichtung der Stehtribüne auf dem Sportplatz Misburg, Seckbruchstr.
(Drucks. Nr. 15-2231/2018)

Die Arbeiten zur Errichtung einer neuen Stehplatztribüne wurden im Februar 2018 mit dem Abriss der alten Tribünenanlage begonnen. Bis April wurde reichlich Mutterboden aufgeschüttet und mit Bodendeckern bepflanzt. Die so entstandene Böschung soll später die Stehplätze einfassen. Bis heute sind keine Bauteile der Stehplatztribüne installiert worden, die Böschung ist bis auf eine Höhe von einem Meter von Unkraut überwachsen, das zwischenzeitlich nur sporadisch in einem Teilbereich entfernt worden, aber wieder nachgewachsen ist. Die Bodendecker haben einen harten Stand.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wurde zu welchem Termin Bau und Fertigstellung der Tribüne festgelegt?
2. Wer ist für die Pflege des Böschungsbereiches, der wahrscheinlich mit unkrautverseuchtem Mutterboden aufgeschüttet wurde, derzeit und künftig zuständig bzw. verantwortlich?
3. Wie erklärt sich das beschriebene stockende Vorgehen nach Abschluss der bestens durchgeführten Abrissarbeiten?

zu 1.) Die Termine für den Bau wurden 2016 für 2017 festgelegt, die Arbeiten konnten aber erst 2018 ausgeführt werden, da durch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den städtischen Bolzplätzen die personellen Kapazitäten begrenzt waren.
zu 2.) Für die Pflege der Tribüne sowie für größere Arbeiten wie das Abholzen wilder Büsche etc. ist die Verwaltung zuständig.
zu 3.) Die Stehtribüne soll im Winterhalbjahr 2018/19 von der Ausbildungsabteilung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün errichtet werden. Eine zeitlich frühere Umsetzung war aufgrund der fehlenden personellen Kapazitäten leider nicht möglich.

TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Amtsführung des Bezirksbürgermeisters
(Drucks. Nr. 15-2232/2018)

Bereits mehrfach war die Neutralitätspflicht des Bezirksbürgermeisters in den Bezirksratssitzungen in Misburg – Anderten nicht gegeben.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist der Bezirksbürgermeister verpflichtet, einzugreifen, wenn von einem Mitglied des Bezirksrates in öffentlicher Sitzung wissentlich Unwahrheiten über eine andere Fraktion verbreitet werden?

2. Welche Möglichkeiten hat ein einzelnes Bezirksratsmitglied, den von anderer Seite geäußerten Unwahrheiten zu widersprechen, wenn ihm seitens des Bezirksbürgermeisters hierzu trotz Meldung nicht das Wort erteilt wird, bzw. lässt sich die Erteilung des Wortes erzwingen, um so eine Gegenrede zu ermöglichen?

3. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten bestehen außer einem Abwahlantrag, wenn der Bezirksbürgermeister seiner Neutralitätspflicht nicht nachkommt?

1. Ein/e Bezirksbürgermeister/in ist nur dann verpflichtet, einzugreifen, wenn eine Störung des Sitzungsablaufs vorliegt. Als Vorsitzende/r des Stadtbezirksrats (§ 92 Abs. 1 NKomVG) hat sie/er während der Sitzungen die Ordnungsgewalt inne (§ 63 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 91 Abs. 5 S. 1 NKomVG).
Welche Maßnahmen sie/er zur Aufrechterhaltung der Ordnung ergreift, steht in ihrem/seinem weiten Ermessen, wobei sie/er sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu richten hat. Gegenüber Mitgliedern des Bezirksrates kommen folgende Ordnungsmaßnahmen in Betracht (in aufsteigender Reihenfolge geordnet nach Eingriffsintensität und damit auch nach Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit):
· ein Ordnungsruf (§ 17 Abs. 1 GO Rat),
· der Wortentzug
· oder der Ausschluss von der Sitzung (§ 63 Abs. 2 S.1 NKomVG, § 17 Abs. 2 GO Rat).
Bis zu welchem Punkt Einwirkungen auf den Sitzungsablauf hinzunehmen sind und ab wann eine zu unterbindende Störung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls, die nicht abstrakt-generell beantwortet werden kann. So stellen etwa kurzfristige Abschweifungen von der Sache oder für politische Diskussionen übliche, maßvolle Polemik keine Störungen der Ordnung dar. Wissentlich aufgestellte unwahre Behauptungen über Tatsachen, die geeignet sind, den oder die Betreffenden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, so dass gegebenenfalls sogar der Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt ist, bedeuten hingegen Störungen der Sitzung, die zu unterbinden sind. Voraussetzung ist, dass ein/e Bezirksbürgermeister/in Kenntnis von der Unwahrheit hat.

2. Die Möglichkeiten eines Bezirksratsmitglieds, Rederechte durchzusetzen, sind auf den gerichtlichen Rechtsschutz beschränkt. In der Hauptsache wäre ein Kommunalverfassungsstreit in Gestalt der allgemeinen Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu führen, in einem etwaigen Eilverfahren wäre ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen.

3. Neben dem gerichtlichen Rechtsschutz, in dessen Rahmen auch eine Feststellungsklage in Betracht kommen kann, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Eingabe bei der Kommunalaufsicht, wobei es nicht Aufgabe der Kommunalaufsicht ist, subjektiven Rechten Einzelner Geltung zu verschaffen.

TOP 4.2.2.
Anschlussarbeiten an der B 65
(Drucks. Nr. 15-2233/2018)

Die Arbeiten zwischen der B 65 und der dort geplanten Anschlussstelle und dem Lohweg in Anderten scheinen derzeit zu ruhen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Warum werden die Baumaßnahmen nicht fortgeführt?
2) Welche Schritte/Bauabschnitte sind wann geplant und zu erwarten?
3) Inwiefern wird dabei der „Letter Of Intent“ mit der Firma Papenburg berücksichtigt?

Zu 1.)Es besteht kein Baurecht für diese Baumaßnahmen. Im Übrigen wäre eine weitere Voraussetzung ein entsprechender Verkehrswert einer Umgehungsstraße, der erst mit einer Weiterführung in einem nördlichen Bauabschnitt entstehen würde.

Zu 2.) Erst wenn die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, können weitere Schritte geplant werden. Schwierigkeiten gibt es insbesondere mit der nördlichen Verbindung zwischen Lohweg und Anderter Straße über das „Papenburggelände“.

Zu 3.) Trotz des „Letter of Intent“ besteht ein Widerspruch bezüglich öffentlicher Straßennutzung und gleichzeitiger Nutzung des Verkehrsraumes mit Baufahrzeugen die keine Kennzeichnungspflicht besitzen.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherren Hoare, ob es denn Kontakt mit der Firma Papenburg gebe zu dieser Angelegenheit, antwortete Herr Bernhardt, dass es diese gebe, dass aber noch immer keine Einigung erzielt werden konnte.

TOP 4.2.3.
Erdhaufen Lehrter Straße
(Drucks. Nr. 15-2234/2018)

Bei der Vorstellung der Baumaßnahme an den Kanalbrücken im Verlauf der Lehrter Str./Bundesstraße 65 war in einem Plan eine Abfahrtmöglichkeit von der verlegten B65 auf die Lehrter Str. in Richtung Hannover eingezeichnet. Diese Abfahrt wurde nicht realisiert, dafür lagert seit Monaten ein größerer Erdhaufen auf der Fahrbahn.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Warum wurde diese Abfahrtmöglichkeit nicht realisiert?
2) Welche Schäden am Unterbau der Straße können entstehen, wenn über eine derart lange Zeit eine größere Menge Erde auf der Fahrbahn zwischengelagert wird?
3) Wer kommt für eventuelle, hieraus resultierende Sanierungsmaßnahmen an der Straße auf?

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde (NLSTBV) weitergeleitet. Die Landesbehörde teilt mit:

Zu 1:
Auf die Abfahrtsmöglichkeit innerhalb der Umfahrung wurde in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde aus folgenden Gründen verzichtet:
Es besteht einerseits die Gefahr, dass Fahrzeuge von der Lehrter Straße aus in den
Gegenverkehr fahren, andererseits würde der Verkehrsfluss der Umfahrung empfindlich gestört, wenn eine zusätzliche Abfahrt vorhanden wäre.
Ortsunkundige Autofahrer würden zur Orientierung in der Umfahrung bremsen, was eine erhebliche Gefährdung darstellt.

Zu 2:
Die Lagerung von Oberboden auf asphaltierten Straßen verursacht keine Schäden.

Zu 3:
Sollten wider Erwarten Schäden an der Fahrbahn auftreten, kommt selbstverständlich der
Verursacher, hier die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, für die
Beseitigung dieser Schäden auf.

TOP 4.2.4.
Instandsetzung „Am Rohgraben“
(Drucks. Nr. 15-2235/2018)

Mit der letzten Beschlussdrucksache zur „Grundsanierung im Bestand“ wurde die Straße „Am Rohgraben“ aus der Liste der zu sanierenden Straßen gestrichen. Auf die Nachfrage, was in diesem Fall mit den vorhandenen, nur provisorisch verschlossenen Aufbrüchen in der Straße passieren soll, antwortete die Verwaltung, dass bei einer Ablehnung der Grundsanierung die Straße wiederhergestellt werden würde.
Bis heute hat sich am Zustand der Straße „Am Rohgraben“ aber noch nichts verändert. Die Aufbrüche sind immer noch nur provisorisch verschlossen und es ist unklar, welche Schäden durch Wasser und Frost im kommenden Winter entstehen können.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Warum wurde die Fahrbahn bisher noch nicht wiederhergestellt?
2) Wann wird die Fahrbahn wiederhergestellt?
Zu Frage 1):
Die endgültige Oberflächenwiederherstellung wird durch den Erhaltungsbezirk erfolgen. Dafür gibt es grundsätzlich eine 3-jährige Frist.

Zu Frage 2):
Die endgültige Oberflächenwiederherstellung wird im Jahr 2019 erfolgen.


TOP 4.2.5.
Kapazitäten Stadtteilfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-2236/2018)

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie viele freie Grabstätten sind auf dem Stadtteilfriedhof derzeit noch verfügbar?
2) Wie stellt sich die Entwicklung der letzten fünf Jahre dar?
3) Welche Annahmen werden für die nächsten fünf Jahre getroffen?

Zu 1.) Etwa 30 % der Grabstätten sind unbelegt. (1.500 Grabstätten)

Zu 2.) Die Bestattungszahlen waren konstant etwa gleich hoch, mit ca. 140 Beisetzungen pro Jahr.

Zu 3.) Es wird angenommen, dass die Zahl der Sterbefälle in 2024 genauso hoch sein wird, wie in 2012 . Es kann somit auch in 5-6 Jahren mit ähnlichen Bestattungszahlen gerechnet werden.

TOP 4.2.6.
Nachnutzung GiB-Räume im Schulzentrum Anderten
(Drucks. Nr. 15-2237/2018)

Vor dem Hintergrund des absehbaren Auszuges der GiB aus den Räumlichkeiten im Schulzentrum Anderten fragen wir die Verwaltung:
1) Wann findet der Auszug statt?
2) Wie ist die Nachnutzung/Belegung der Räume geplant und welche Maßnahmen sind dazu erforderlich?
Zu 1.)
Derzeit ist ein Auszug für Sommer 2019 geplant, abhängig von der Fertigstellung des Kita-Neubaus.

Zu 2.)
Der Fachbereich Gebäudemanagement prüft aktuell, wie freiwerdende Räumlichkeiten für die schulische Nutzung wiederhergerichtet werden können.

TOP 4.2.7.
Nutzung der Mensa im Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-2238/2018)

Kürzlich wurde die Mensa im Schulzentrum Misburg eröffnet und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Angebote oder bekunden ihr Interesse.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Welche Auslastungszahlen sind der Verwaltung derzeit bekannt?
2) Dürfen auch solche Kinder die Mensa nutzen, die nicht im Ganztagsschulbetrieb sind?
3) Sofern 2) mit nein beantwortet wird: warum nicht?

Zu Frage 1:
Genaue Zahlen sind noch nicht bekannt, da die Mensa erst seit 01.08.2018 in Betrieb ist und noch keine genauen Abrechnungszahlen vorliegen. Momentan wird von einer ungefähren Teilnehmerzahl von ca. 280 Schüler*innen ausgegangen, die ein bestelltes Mittagessen in der Mensa zu sich nehmen.

Zu Frage 2:
Bis auf eine Schule bieten alle Schulen ihren Schüler*innen die Möglichkeit auch ohne Teilnahme am Ganztag ein Mittagessen in der Mensa zu bestellen und zu essen.

Zu Frage 3:
Eine Klärung der Gründe, warum das Angebot zur Teilnahme am Mittagessen auch ohne Ganztag nicht besteht, konnte noch nicht herbeigeführt werden, da momentan noch Herbstferien sind und die Schulleitung nicht zu erreichen war. Nach den Herbstferien wird die Schulverwaltung hierzu bei der Schulleitung um Klärung bitten und eine Rückmeldung geben.

Protokollantwort:
(hier die ergänzten Antworten zu 2. und 3.)
Zu Frage 2:
Die Schüler*innen der Realschule Misburg und des Gymnasiums Kurt – Schwitters – Gymnasium haben die Möglichkeit auch ohne Teilnahme am Ganztag in der Mensa Mittag zu essen. Beide Grundschulen, sowohl die GS Pestalozzischule als auch die GS Kardinal – Galen – Schule, bieten Ihren Kindern die Teilnahme am Mittagessen ohne eine Teilnahme am Ganztag nicht an.

Zu Frage 3:
Die Grundschulen können diese Möglichkeit an ihren Schulen nicht anbieten, da die Betreuung der Nichtganztagskinder aus Kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden kann. Für die Betreuung der Nichtganztagskinder beim Mittagessen sind die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung für die Ausgestaltung des Ganztagsschulkonzeptes selbst zuständig und müssen die Aufsicht sicherstellen. Bei Interesse der Schulen an einer Beratung diesbezüglich durch die Verwaltung, wird diese selbstverständlich angeboten.

TOP 4.2.8.
Öffnungszeiten Jugendtreff Anderten
(Drucks. Nr. 15-2239/2018)

Vor dem Hintergrund eines Aushangs, dem zu entnehmen ist, dass während der Herbstferien nur teilweise geöffnet, ist fragen wir die Verwaltung:
1) Warum ist während der Herbstferien nicht dauerhaft geöffnet und wie wurde es bei den vergangenen Sommer- und Osterferien gehandhabt?
2) Wie viele Jugendliche nutzten in den vergangenen Monaten die Angebote des Jugendtreffs?
3) Welcher Personaleinsatz wird im Jugendtreff gefahren?

Die Anfrage wurde an die Einrichtung, welche sich in Trägerschaft der "Falken" befindet, übersandt. Von dort erhielten wir folgende Antwort:
1) Der Jugendtreff war am Montag, 01.10. und Dienstag, 02.10. geöffnet. Am Mittwoch, 03.10., dem Tag der Deutschen Einheit, war Feiertag. Am Donnerstag, 04.10. war der Jugendtreff nicht geöffnet. Am Montag, 08.10. und Dienstag, 09.10. war geöffnet. Mittwoch, 10.10. von 11.45 Uhr bis Donnerstag, 11.10. um 12:04 Uhr fand ein Ausflug mit Übernachtung statt. Die dadurch entstandenen Stunden Mehrarbeit wurden mit dem Donnerstag, an dem nicht geöffnet war, ausgeglichen.
Der Jugendtreff ist während der Oster- und Herbstferien geöffnet und bietet ein vielfältiges Programm, das auch Aktionen und Ausflüge beinhaltet, die außerhalb des Jugendtreffs stattfinden. Während Veranstaltungen außerhalb des Jugendtreffs ist keine gleichzeitige Öffnung des Jugendtreffs möglich, weil kein weiteres hauptamtliches Personal zur Verfügung steht. In den Sommerferien ist in der Regel eine Schließzeit von drei Wochen vorgesehen.

2) In den Sommerferien kam es neben der Schließzeit in diesem Jahr allerdings vermehrt zu Einschränkungen im Betrieb durch die Bau- und Sanierungsarbeiten im angrenzenden Sport- und Schwimmhallengebäude. Während der vergangenen Monate war die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die den Jugendtreff besucht haben, deshalb geringer als zu den Hauptbetriebszeiten. Seit der Eröffnung des Jugendtreffs 2015 haben alle Kinder und Jugendliche, die den Jugendtreff zum ersten Mal besuchten, sich auf einer Gästeliste eingetragen. Es waren 77 Mädchen und 245 Jungen.

3) Kleine Jugendtreffs arbeiten grundsätzlich mit nur einer hauptamtlichen Stelle. Im Jugendtreff Anderten ist eine Sozialpädagogin mit insgesamt 28 Wochenstunden angestellt. Unterstützend helfen regelmäßig zwei Honorarkräfte. Die Höhe der Zuwendung durch die Landeshauptstadt Hannover lässt keine Finanzierung von weiteren Personalstunden zu.
Urlaub, Krankheit oder Ausgleich von Mehrarbeit der Hauptamtlichen haben somit Schließzeiten der Einrichtung als Folge.

TOP 4.2.9.
Öffnungszeiten WC-Anlage Stadtteil-friedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-2240/2018)

Die WC-Anlagen des Anderter Friedhofes scheinen durchgehend nutzbar zu sein; in Misburg ist die Situation etwas unübersichtlicher, wenngleich auch hier Besucherinnen und Besucher zu verschiedensten Zeiten den Friedhof aufsuchen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Wie sind die „Öffnungszeiten“ der WC-Anlagen auf dem Stadtteilfriedhof Misburg?
2) Können Sie ggf. so angepasst werden, dass mehr Besucherinnen und Besucher diese Anlage nutzen können?
3) Inwiefern ist eine Handhabung wie beim Anderter Friedhof denkbar?

Zu 1.)
Die Toilettenöffnungszeiten sind identisch mit den Öffnungs- und Schließzeiten vom Waldfriedhof Misburg:
- vom 15.03. – 01.11. geöffnet von 8:00 – 20:00 Uhr
- vom 02.11 – 14.03. geöffnet von 9:00 – 17:00 Uhr

Zu 2)
Außerhalb der genannten Öffnungszeiten ist das Betreten der Friedhöfe gemäß Satzung nicht gestattet. Die Toiletten stehen daher den Besucher*innen während der gesamten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Erhebliche Vandalismusschäden in den öffentlichen Toiletten haben dazu geführt, dass die Friedhofsverwaltung entschieden hat, auf dem Waldfriedhof Misburg die Toilettenöffnungszeiten denen der Öffnungszeiten des Friedhofs anzupassen. Das Öffnen und Schließen der Toiletten ist über eine Firma beauftragt. Nach erfolgter Umsetzung dieser Regelung auf dem Waldfriedhof Misburg hat es keine erneuten Vandalismusschäden mehr gegeben.

Zu 3)
Auf dem Stadtteilfriedhof Anderten hat es bis dato keine Vandalismusschäden gegeben, so dass die Toiletten nicht abgeschlossen werden. Aus den bei Frage 2 genannten Gründen lässt sich dies jedoch nicht auf den Waldfriedhof Misburg übertragen.

TOP 4.2.10.
Straßen-/Brückenarbeiten „An der Schleuse“
(Drucks. Nr. 15-2241/2018)

Seit mehreren Monaten wird in der Straße „An der Schleuse“ gearbeitet. Derzeit scheinen hier die Arbeiten zu ruhen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Warum wird nicht weitergearbeitet und wie lange dauern die Verzögerungen an?
2) Welche Gründe gibt es für die Verzögerung/Unterbrechung?
3) Welche Mehrkosten entstehen und wie stellt sich der weitere Bauzeitenplan bis Fertigstellung dar?

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die WSV-Bund weitergeleitet.
Die WSV teilt mit:

Bei der Brücke wird eine Grundinstandsetzung durchgeführt. Bei der Planung der Instandsetzung wurden die alten Zeichnungen der Brücke herangezogen und ein Instandsetzungskonzept erarbeitet. Auf Grund der alten Bestandszeichnungen sowie des Sanierungskonzeptes wurden die Bauzeit ermittelt. Daraus hat sich vor Beginn der Bauarbeiten eine Bauzeit von ca. 100 Wochen ergeben, dies entsprach einer Fertigstellung im Januar 2018.

Die Grundinstandsetzung der Brücke 307 hat das Ziel, die Brücke möglichst auf die ursprüngliche Brückenklasse wieder herzustellen.

Bei den Abbrucharbeiten hat sich leider gezeigt, dass die Brücke nicht so gebaut wurde, wie es in den Bestandszeichnungen dargestellt war. Dies hat dazu geführt, dass sich die Abbrucharbeiten verlängert haben und die Bauarbeiten mehrmals unterbrochen werden mussten, um die Ausführungspläne an den tatsächlichen Bestand anzupassen.
Teilweise muss die Planung komplett neu erstellt werden, was ebenfalls viel Zeit in Anspruch nimmt. Aus diesem Grund ruhen die Bauarbeiten auf der Baustelle, aber die Planungsarbeiten werden z.Z. durchgeführt.

Da der Winter vor der Tür steht und die relevanten Arbeiten an der Abdichtung der Brücke in diesem Jahr vorrausichtlich nicht abgeschlossen werden können, werden die Arbeiten im Frühjahr 2019 wieder aufgenommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt geht die WSV davon aus, dass die Brücke im Herbst 2019 für den Verkehr wieder freigegeben werden kann.

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2120/2018)

Antrag,

zu beschließen,

dem Förderverein "Buntstift" Verein zur Förderung der Grundschule Mühlenweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2018/2019 Mittel in Höhe von bis zu 13.280 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019/2020.

Einstimmig


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Abgesetzt


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Standorte für Elektroladesäulen im Stadtbezirk Misburg/Anderten
(Drucks. Nr. 15-2253/2018)

Antrag

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, für den Stadtbezirk Misburg Anderten ein detailliertes und schlüssiges Konzept vorzulegen, aus dem hervorgehen soll, in welcher Anzahl und an welchen potentiellen Standorten künftig Ladesäulen für Elektrofahrzeuge vorgesehen sind.

Einstimmig


TOP 8.1.2.
Ergänzung des Verkehrskonzeptes für das Steinbruchsfeld West
(Drucks. Nr. 15-2254/2018)

Antrag

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, in Misburg-Anderten das Verkehrskonzept für das Baugebiet Steinbruchsfeld West wie folgt zu ergänzen:

1. durchgängig klare Ausweisung des Tempo 30 Gebietes auch auf der Fahrbahn.
2. Verbot des LKW Durchgangsverkehrs durch entsprechende Beschilderung.
3. Fahrbahnverengung und/oder Aufpflasterung im Bereich des Heinrich- Böll- Weges (im beiliegenden Plan rot markiert).
4. Fahrbahnverengung und/oder Aufpflasterung im Bereich des Else-Ury-Weges (im beiliegenden Plan grün markiert).
5. Ferner soll die Verwaltung beauftragt werden, den Breitbandausbau durch die Verlegung von Glasfaserkabeln bei den Versorgungsträgern anzuregen.

Die Antragspunkte wurden einzeln mit folgenden Ergebnissen abgestimmt:
1. Einstimmig
2. Einstimmig
3. 10 Ja-, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
4. 10 Ja-, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
5. Einstimmig



TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Ausschilderung SEV Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2256/2018)

Antrag

Die Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, Gespräche mit der Deutschen Bahn AG zu führen, mit dem Ziel, den Weg von der S-Bahn-Station Hannover Anderten-Misburg zum Abfahrtsort des Schienenersatzverkehrs auszuschildern.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Bordsteine Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2257/2018)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Fachverwaltung anzuweisen, die Bordsteine entlang der Hannoverschen Straße zu prüfen und solche Bordsteine abzusenken oder anzufräsen, die sich auf Höhe einer Zufahrt oder Garageneinfahrt befinden, beispielsweise auf Höhe der Hannoverschen Straße 116.

Einstimmig


TOP 8.2.3.
Friedhofsmauer Anderter Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2258/2018)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Anderter Friedhof die Friedhofsmauer so schnell wie nur irgendwie möglich erneuert wird. Der derzeitige Zustand, eine doppelte Absperrung mit einem Bauzaun und ein komplett ungepflegtes und zugewuchertes Areal, wird von den meisten Friedhofsbesuchern zu Recht als pietätlos empfunden.

Einstimmig


TOP 8.2.4.
Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Menschen Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2259/2018)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Fachverwaltung anzuweisen, auf dem öffentlichen Parkplatz an der Hannoverschen Straße (direkte Nähe Meyers Garten) einen Parkplatz in entsprechender Größe und Markierung zu errichten, der nur von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt werden soll.

Einstimmig


TOP 8.2.5.
Sanierung Fahrradweg Anderter Straße 106-110
(Drucks. Nr. 15-2260/2018)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Fachverwaltung anzuweisen, die schlaglochähnlichen Vertiefungen des Radwegs an der Anderter Str. 106 – 110 in Richtung Anderten auszubessern und den Radweg über den Standort des zwischenzeitlich gefällten Baumes fortzuführen.

Einstimmig


TOP 8.2.6.
Straßenbeleuchtung Bugstraße freischneiden
(Drucks. Nr. 15-2261/2018)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Fachverwaltung anzuweisen, die Straßenbeleuchtung in der Bugstr. im Bereich der noch nicht komplett hergestellten Fahrbahn von der Vegetation freizuschneiden.

Einstimmig


TOP 8.3.
der Gruppe Die Linke/Piraten

TOP 8.3.1.
Zusätzliche Fußgängerampel an der Anderter Straße aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2264/2018)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Anderter Straße, auf Höhe der Hausnummer 15 (derzeit Geschäft „Druck Zeit“) eine Fußgänger-Ampel mit Bedarfsschaltung (Anforderungsampel) zur sicheren Querung der Straße an dieser Stelle, aufzustellen.

Hierbei ist natürlich auch die notwendige Barrierefreiheit (Absenkung des Fußweges zur Querung für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren, etc.) herzustellen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen


TOP 8.3.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-2264/2018, Zusätzliche Fußgängerampel an der Anderter Straße aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2351/2018)

Bezirksratsherr Becker begründete den Änderungsantrag damit, dass der Antrag in der Form, wie die Antragsteller ihn eingereicht haben, auch die gleiche, ablehnende Antwort der Verwaltung zur Folge hätte, wie es sie vor einigen Jahren auf den gleichen Wortlaut gab.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die zuständige Fachverwaltung anzuweisen, im Bereich der Anderter Straße zwischen „EDEKA“ und „DruckZeit“ Maßnahmen zur Sicherung einer Querung der Straße zu ergreifen und mögliche Optionen zu prüfen. Eine notwendige Barrierefreiheit ist sicherzustellen.

7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendung 25/2018, Schachklub Anderten, Schachuhren
(Drucks. Nr. 15-2262/2018)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem Schachklub Anderten eine Summe von bis zu
550,00 €
einmalig aus dem Ergebnis-HH zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 9.2.
Zuwendung 21-2018, Naturfreunde Misburg, Mittelalterliches Markttreiben
(Drucks. Nr. 15-2263/2018)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird den Naturfreunden Misburg für die Organisation des Mittelalterlichen Markttreibens eine Summe von bis zu
900,77 €
einmalig aus dem Ergebnis-HH zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

Für das Protokoll:




K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer