Sitzung Sozialausschuss am 15.10.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.10.2018)
Protokoll (erschienen am 21.11.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 16.10.2018

PROTOKOLL

19. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 15. Oktober 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.07 Uhr

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Anwesend:


Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
(vertritt Ratsherrn Alter)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Frau Feldmann
Frau Merkel
Herr Schultz
Frau Stadtmüller

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf, Sozial- und Sportdezernentin
Frau Ruhrort, Fachbereich Soziales
Frau Vogt-Janssen, Fachbereich Senioren
Frau Feuerhahn, Fachbereich Soziales
Frau Gutschmidt, Örtlicher Personalrat Fachbereich Soziales
Frau Kalmus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Laue, Sozial- und Sportdezernat
Frau Lerch-Fricke, Fachbereich Soziales
Frau Rösch, Fachbereich Soziales
Frau Teschner, Fachbereich Soziales
Herr Waldburg, Fachbereich Soziales
Herr Woike, Sozial- und Sportdezernat
Frau Hanebeck, Fachbereich Soziales
für das Protokoll

Presse:
Frau Rinas, HAZ, bis 15.35 Uhr
Herr Voigt, NP, bis 15.35 Uhr

Gäste:
Herr Schulz, Pro Beruf

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

3. Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen)

3.1. Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION zur Drucks. Nr. 2051/2018:
Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover:
(Drucks. Nr. 2134/2018)

4. Perspektive Beschäftigungsförderung
(Drucks. Nr. /2018)

5. „AktionsraumNORD“ – Bericht zum Projekt im Rahmen der ESF-/Bundesförderung Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ III)

6. Bericht der Dezernentin


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Stadträtin Beckedorf sagte, zu Tagesordnungspunkt 4 könne heute leider keine Drucksache vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt, als die Tagesordnung habe aufgestellt und verschickt werden müssen, sei die Drucksache noch nicht abschließend abgestimmt gewesen. Inzwischen gebe es noch weiteren internen Abstimmungsbedarf. Daher werde der Tagesordnungspunkt 4 von der heutigen Sitzung abgesetzt.

Einstimmig sprach sich der Sozialausschuss für die geänderte Tagesordnung aus.


TOP 2.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin sagte, sie habe am Steintorplatz-Projekt teilnehmen können. Der von ihr installierte Gartenzaun stehe noch immer, erfreue sich großer Beliebtheit und rege zu Diskussionen an. Sie bitte darum den Zaun stehen zu lassen und, sollte er einmal zerstört werden, es den Obdachlosen zu überlassen für eine erneute Aufstellung zu sorgen. Dies könne ein Symbol für die Rechtlosen sein. Die Stadt tue gut daran, einen Gabenzaun, oder auch Sozialzaun zu haben.

Die Einwohnerin wies auf den im Künstlerhaus gezeigten Film „Draußen“ zweier Regisseurinnen über Obdachlose vornehmlich in Köln hin. Im Vorfeld habe es keinerlei Werbung für diesen Film gegeben. Sie frage daher, ob die Verwaltung keine Flyer hierfür erhalten habe oder ob diese extra nicht verbreitet wurden, um nicht auf den Film und die Situation Obdachloser aufmerksam zu machen. Vom Diakonischen Werk sei ihr bekannt, dass es dort Flyer gegeben habe, die nicht verbreitet wurden.

Stadträtin Beckedorf erklärte, die Bitte zu dem Zaun werde sie gerne weiterreichen.

Der genannte Film sei Bestandteil des Filmprogrammes im Künstlerhaus. Damit werde er wie auch die anderen dort gezeigten Filme im Rahmen des Programmes beworben. Zusätzliches Werbematerial habe das Sozial- und Sportdezernat nicht erhalten. Ein Zurückhalten von Informationen zu dem Film habe es daher nicht gegeben.

Die Einwohnerin sagte, da es keine zusätzliche Werbung gegeben habe, nehme sie dies als zusätzliche Diskriminierung wahr.


TOP 3.
Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Klippert stellte den Zusatzantrag seiner Fraktion vor.

Ratsherr Nicholls sagte, den von Ratsherrn Klippert gezogenen Schluss, die Besucher des Kompass‘ säßen dort teilweise ohne Perspektive herum, könne er nach Lektüre des Evaluationsberichtes nicht ziehen.

Ratsherr Klippert erwiderte, den Schluss könne man sehr wohl ziehen. Er zitierte dazu aus dem Evaluationsbericht, Seite 4, 3. Absatz („Die gesundheitliche Stabilisierung- und Auseinandersetzung mit Suchtmittelmissbrauch ist mangels Krankenversicherung unmöglich. … In den meisten Fällen dient osteuropäischen Frauen und Männern die Einrichtung daher lediglich als Aufenthaltsraum.“). Im Übrigen habe seine Fraktion den Zusatzantrag gestellt, weil das Vorhandene eben nicht schlecht sei, sondern einer Ausweitung und eines Konzeptes bedürfe.

Ratsherr Döring wies darauf hin, dass bereits die Verwaltung in der Begründung zu ihrem Antrag deutlich gemacht haben, dass die starke Nachfrage, die beengte Raumsituation sowie die nicht vorhandene Außenfläche perspektivisch durch die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten entzerrt werden sollten. In diesem Punkt sei der Zusatzantrag daher nicht notwendig. Nicht außer Acht gelassen dürften dabei die sich natürlicherweise in einer Stadt ergebenen Nutzungskonflikte mit anderen Gruppen. Daher sei der Wunsch zwar ambitioniert, werde aber von seiner Fraktion so geteilt.

Zur besonderen Situation der osteuropäischen Betroffenen müsse über die Schwierigkeiten, die die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit auch mit sich bringe, nachgedacht werden. In Niedersachsen seien besonders viele osteuropäische Arbeitskräfte im Saisoneinsatz. Bemerkenswert sei, dass sich offenbar viele Arbeitgeber keine Gedanken darüber machten, wie ihre Saisonkräfte mit dem erzielten Arbeitseinkommen in die Heimat zurückkehren oder ggf. hier heimisch werden könnten. Diese träfen dann oft in Hannover ein, weil eine Rückreise von hier aus einfacher zu organisieren wäre. Nach Rücksprache mit Kollegen in anderen Städten gebe es dieses massive Problem dort nicht. Er stimme Ratsherrn Klippert in seiner Forderung nach einem Konzept zu, das aber an anderer Stelle, nämlich mit denen, die die Arbeitskräfte anwerben, zu entwickeln sei. Von daher seien an diesem Punkt eher die Arbeitgeber sowie das Landessozialministerium in der Pflicht, als die Stadt Hannover. Möglicherweise könnten sich die Fraktionen hier auf eine gemeinsame Linie verständigen, damit weder die finanzielle Lange der Stadt überstrapaziert werde, noch gegen geltendes Recht zu Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen werde.

Ratsherr Hellmann erklärte, teilweise könne er den Ausführungen zustimmen. Ein Großteil der Klientel mache auf ihn aber den Eindruck so massiv dem Alkohol verfallen zu sein, dass er nicht davon ausgehe, es handele sich um gestrandete Erntehelfer. Der Zusatzantrag mit der Erweiterung sowie dem gewünschten Konzept betrachte seine Fraktion als positiv. Der Evaluationsbericht stelle die überaus gute Annahme der Einrichtung, selbst in der wärmeren Jahreszeit, heraus.

Ratsfrau Langensiepen sagte, auch sie bezweifele, dass sich die Arbeitgeber darüber Gedanken machten, was aus ihren Mitarbeitern nach dem Ernteeinsatz werde. Als Sozialpolitikerin halte sie es für ihre Aufgabe, Strukturen oder Konzepte zu entwickeln, wie grundsätzlich mit Menschen, die, egal aus welchen Gründen, in Hannover standeten, umgegangen werden solle. Nach ihrer Ansicht müsse über den Umgang mit europäische Sozialstandards in einer durchlässigen EU einmal grundsätzlich diskutiert werden. Dem Zusatzantrag selbst werde ihre Fraktion nicht zustimmen, da sie ihn zum einen für einen Haushaltsantrag mit zusätzlichem konzeptionellen Ansatz halte. Inhaltlich stimme sie aber mit den Vorrednern überein.

Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass sich die Landeshauptstadt sehr wohl Gedanken um diese Menschen machen müsse, die sich schon seit 5 Jahren unter unwürdigen Umständen hier aufhielten. Mittel seien vorhanden, ein Abwarten verbessere die Situation nicht. Er sei gerne bereit, an einem interfraktionellen Antrag zu Konzept und Mindeststandards in der Obdachlosigkeit mitzuwirken.

Ratsherr Jacobs sagte, seine Fraktion sei von Beginn an gegen die Finanzierung eines Trinkerraumes gewesen, weil sie die Situation anders als die anderen Sozialausschussmitglieder einschätze. Die Wohnungssituation in Hannover habe sich extrem verschärft. Es gäbe viel dringendere Mittel, um die Obdachlosigkeit in Hannover zu bekämpfen.

Ratsherr Döring wies darauf hin, dass die von der Verwaltung beschriebene Situation, dass die Betroffenen, sofern sie sich im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit hier aufhielten, keinen Zugang zum Sozialsystem in Deutschland hätten, sei europäischer Standard und damit geltendes Recht; unabhängig davon, ob man dies gutheiße oder nicht. Die Stadt sei aber gut beraten, gerade keinen Weg aufzuzeigen, wie dieses geltende Recht unterlaufen werden könne. Dies könnte auch eine nicht kalkulierbare und problematische Sogwirkung entfalten. Mit dem Angebot, das der Kompass biete, könne Nothilfe geleistet werden und dies werde gut angenommen. Das Thema des Wohnens müsse an anderer Stelle angegangen werden.

Ratsherr Jacobs erklärte noch einmal, dass seine Fraktion dem Trinkerraum nicht zustimmen werde. Er habe mit seinem Beitrag darauf aufmerksam machen wollen, dass es in Hannover genug eigene Bevölkerung gebe, die aus den verschiedensten Gründen ohne Not in die Obdachlosigkeit gedrängt werde, zumal nicht genügend angemessener Wohnraum zur Verfügung stehe.

Dies betreffe immer mehr Menschen, gerade im unteren Segment. Da gelte es, für die eigene Bevölkerung gegenzusteuern. Menschen, die länger in Hannover leben oder gelebt hätten, beobachteten genau, was und wer finanziert werde und seien mit der Entwicklung nicht sehr glücklich. Sie müssten auf der Straße leben und damit zurechtkommen, dass für Menschen vor allem aus Osteuropa Räume zur Verfügung gestellt würden, während diese für Obdachlosenlosenunterkünfte o.ä. fehlten.

Ratsherr Klippert erinnerte daran, dass, entgegen der eigenen Aussagen mehr für Obdachlose tun zu wollen, die von Ratsherrn Jacobs vertretene Fraktion noch keinen Antrag zum Thema Obdachlosigkeit gestellt habe. Auch im Parteiprogramm sei dies kein Thema.

Er stelle in Frage, ob Ratsherr Jacobs als Zugezogener bereits zu der von ihm zitierten „eigenen Bevölkerung“ gehöre.

Ratsherr Nicholls sagte, es werde von Zuwanderern aus Osteuropa gesprochen, die keinen Anspruch auf Hilfeleistungen in Deutschland hätten. Die vorliegende Drucksache solle dafür sorgen, dass die Einrichtung Kompass auf Dauer erhalten bleibe. Neben Kompass gebe es noch weitere Einrichtungen, die sich in vielfältiger Weise mit Obdachlosigkeit befassten. In den kommenden Haushaltsplanberatungen werde die SPD-Fraktion eigene Akzente setzen. Es sei wenig zielführend, alles an der Einrichtung Kompass festzumachen. Insbesondere bei Osteuropäern ohne Ansprüche zur Existenzsicherung an das Hilfesystem, biete, so werde dies in der Drucksache ausgeführt, die Einrichtung ein Mindestmaß an Aufenthaltsmöglichkeiten sowie trotz der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten eine Chance zur Weiterleitung an medizinische Migrationsdienste und/oder Unterstützung bei der Rückkehr in das Herkunftsland.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.1.
Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION zur Drucks. Nr. 2051/2018:
Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover:

(Drucks. Nr. 2134/2018)

(Diskussionsbeiträge s. Tagesordnungspunkt 3.)

4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Perspektive Beschäftigungsförderung
(Drucks. Nr. /2018)


Abgesetzt


TOP 5.
„AktionsraumNORD“ – Bericht zum Projekt im Rahmen der ESF-/Bundesförderung Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ III)

Frau Teschner berichtete von dem nun seit über 3 Jahren laufenden Projekt „AktionsraumNORD“, das über das Programm BIWAQ III aus ESF- und Bundesmitteln in den Soziale-Stadt-Gebieten Stöcken, Hainholz, Sahlkamp-Mitte und als Ergänzungsgebiet in Vahrenheide-Ost gefördert werde.

Gerne hätte die Verwaltung ein Projekt auch in der 2019 beginnenden Förderperiode im Rahmen von BIWAQ IV durchgeführt. Die seitens der LHH abgegebene Interessenbekundung habe aber leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

Da das BIWAQ III-Projekt Ende 2018 auslaufe, bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Zielzahlen aber erreicht seien, könne von einem erfolgreichen Projekt gesprochen werden, das einen Mehrwert für die Bewohner*innen der genannten Gebiete und die Gebiete selbst habe.

Frau Teschner verwies auf die Drucksache 0081/2016, in der die Entstehung des Projektes „AktionsraumNORD“ geschildert werde. Die Stadt Hannover übernahm als Antragstellerin die Gesamtverantwortung für das Projekt, die Koordination und Finanzabwicklung und bildete mit bereits bekannten Trägern zur Durchführung einen Projektverbund:
Für das Handlungsfeld 1 „Integration in Arbeit“ mit FLAIS e.V. in Vahrenheide, dem Spats e.V. und Pro Beruf für Sahlkamp-Mitte, dem Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. für Stöcken und dem Verein Miteinander für ein schönes Viertel für Hainholz. Pro Beruf wirkte im Projekt auch gebietsübergreifend ebenso wie die städtische Beschäftigungsförderung. Für das Handlungsfeld 2 „Stärkung der lokalen Ökonomie“ konnten als Träger STATTwerkeconsult und Stadtumbau gewonnen werden.

Entsprechend der Förderbedingungen wurden auch Kooperationen eingegangen. Wesentlichste, und bereits jetzt absehbar auch die erfolgreichste, sei die mit dem JobCenter Region Hannover und der Agentur für Arbeit. Weitere Kooperationspartner seien städtische Fachbereiche, um dem Handlungsansatz der integrierten Stadtentwicklung Rechnung zu tragen und aufgebaute Strukturen aus dem Programm Soziale Stadt zu nutzen.

Das JobCenter bestätige bereits jetzt, dass durch die dezentrale Ausrichtung des Projektes sowie die Anknüpfung an bestehende Strukturen eine Zielgruppe erreicht werden konnte, die schon verloren schien. Das JobCenter habe nicht nur Kontakt mit den dezentralen Teilprojekten gehabt, sondern diese hätten auch regelmäßig im Foyer des JobCenters ihre Angebote präsentiert und dadurch Teilnehmer akquiriert.

Die von der LHH gesteckte Zielvorgabe, 440 Personen als Teilnehmer in BIWAQ III zu akquirieren und von diesen 100 Menschen nachhaltig in Beschäftigung zu bringen, werde erreicht werden, da bis zum 15.09.2018 bereits 383 Teilnehmer akquiriert wurden. Besonders erfolgreich sei die Zahl der dauerhaft in Beschäftigung gebrachten Personen. Mit 193 zum Stichtag 15.09.2018 sei der Zielwert von 100 Personen bereits deutlich übertroffen. Zusätzlich wurden 1.420 Personen mit den Angeboten der BIWAQ III-Projekte erreicht, was von der LHH als besonderer Erfolg angesehen werde; allerdings vom Fördergeber nicht für die Zielzahlen angerechnet werden durfte. Kurzkontakte und –beratungen zählen hier ebenso dazu wie die sog. „schädlichen Unterbrechungen“ bei Langzeitarbeitslosigkeit, wie z.B. innerhalb der letzten 2 Jahre Teilnahme an einer AGH-Maßnahme oder auch Elternzeit.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für Langzeitarbeitslose sowie deren Familien (Handlungsfeld 1) waren der niedrigschwellige Zugang zu wohnortnahen, bereits bekannten (Beratungs-) Projekten und Institutionen, die individuelle Betreuung durch Kontinuität und denselben Personen, der Projektverbund, der eine einfachere Weiterleitung an geeignetere Projekte ermögliche, die dezentrale Ausrichtung, die es erleichtere, auch andere Menschen zu erreichen, der (sehr zeitintensive) Abbau von multiplen Vermittlungshemmnissen sowie die Aktivierung von interessierten Arbeitgebern durch gezielte Informationen über Fördermöglichkeiten des JobCenters.

Herausragende Erfolgsfaktoren für Handlungsfeld 2 (Mehrwert für die Stadtteile und das Gewerbe) waren u.a. das Erreichen von 150 Unternehmen in den Quartieren, wobei auch Standorte erhalten werden konnten. Häufig habe es sich um Familienbetriebe oder Inhabergeschäfte gehandelt. Es sei hier weniger um die Schaffung von Arbeitsplätzen als um den Erhalt der Infrastruktur gegangen. Darüber hinaus konnten 36 Leerstände abgebaut werden. Daneben wurden Gewerberunden in den Stadtteilen aktiviert.

Durch das Projekt BIWAQ III wurden die Zielgruppen durch die Angebote und Maßnahmen in beiden Handlungsfeldern erreicht. Die dezentralen Angebote sprachen auch neue Personengruppen an und wurden sehr gut angenommen. Die Verbesserung der Lebenssituationen Einzelner ziehe auch positive Effekte in den Gebieten nach sich. Durch das integrierte Arbeiten werde ein Mehrwert sowohl für die Bewohner als auch das Gebiet insgesamt erreicht. Die gelungenen Kooperationen seien ein wesentlicher Bestandteil des Erfolges. Das aktive Gewerbemanagement stärke die Unternehmen und trage damit zur Imageverbesserung der Quartiere bei. Dennoch sei der Förderzeitraum mit 42 Monaten zu kurz, um dauerhafte Erfolge zu generieren. Allein um die Angebote für die Bewohner weiterzuführen, seien pro Quartier jährlich ca. 85.000 Euro erforderlich. Diese Zahlen ließen dabei die Kosten der Stadt Hannover für Koordination und Finanzassistenz außen vor.

Da BIWAQ IV als Folgefinanzierung für die Stadt Hannover nicht gewonnen werden konnte, habe die Verwaltung Gespräche mit dem JobCenter über mögliche Förderungen aus deren Mitteln geführt. Das JobCenter habe die Träger aus dem Projektverbund „AktionsraumNORD“ zeitnah zu einem Austausch eingeladen.

Ratsherr Nicholls meinte, es sei deutlich geworden, dass mit BIWAQ III gute Ergebnisse für besonders betroffene Stadtteile erreicht werden konnten. Die nicht mögliche Teilnahme an BIWAQ IV werde deutliche Konsequenzen aufzeigen. Auch wenn sicher versucht werde, die bisher beteiligten Stadtteile weiterhin zu fördern sei eine vollständige Kompensation nicht möglich. Es interessiere ihn zu erfahren, inwieweit, abgesehen von den vom Jobcenter mit den Trägern zu führenden Gesprächen die Verwaltungen Überlegungen dazu angestellt habe, wie die Kooperationspartner ihre begonnene Arbeit fortführen könnten.

Frau Teschner sagte, die Interessenbekundung sei von einem unabhängigen Gremium abgelehnt worden; Gründe wurden nicht genannt. Mit den Trägern waren lediglich Verträge für den Förderzeitraum BIWAQ III abgeschlossen worden. Es sei der Verwaltung nicht mehr möglich gewesen, entsprechende Mittel in ihren Haushaltsplanentwurf einzustellen, da die Ablehnung einging, als die Frist zur Anmeldung von Mitteln bereits verstrichen war. Die Verwaltung könne über die kommunalen Mittel für Soziale Stadt Gebiete sicherlich ein wenig abfedern, eine Kompensation von BIWAQ sei jedoch aus vorhandenen Mitteln nicht möglich.


TOP 6.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Beckedorf machte darauf aufmerksam, dass die Termine der Sitzungen des Sozialausschusses für 2019 festgelegt wurden. Diese würden den Mitgliedern des Ausschusses sowie den Fraktionen in Kürze auch schriftlich zugehen.

Termine 2019:
21.01.2019
18.02.2019
18.03.2019
15.04.2019 (Vorbehaltstermin wegen Osterferien)
20.05.2019
17.06.2019
19.08.2019
16.09.2019
21.10.2019
18.11.2019
16.12.2019


Ratsfrau Klingenburg-Pülm schloss die Sitzung.


Beckedorf Hanebeck
Stadträtin für das Protokoll