Sitzung Ratsversammlung am 27.09.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.09.2018)
Protokoll (erschienen am 07.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 15.02.2019

PROTOKOLL

23. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 27. September 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Unterbrechung 17.50 - 18.10 Uhr
Ende 20.37 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP) 15.00 - 19.37 Uhr
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) 15.00 - 19.30 Uhr
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 18.00 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 18.00 Uhr
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
(Stadtbaurat Bodemann)
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung
(Drucks. Nr. 2208/2018)

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Bau- und Planungsaufträgen
(Drucks. Nr. 1546/2018)

2.2. Anfrage der SPD-Fraktion zu Erfahrungen mit Rassismus im Alltag
(Drucks. Nr. 1914/2018)

2.3. der AfD-Fraktion

2.3.1. zu Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 1915/2018)

2.3.2. zur Reduzierung des Lebensmittelmülls
(Drucks. Nr. 1916/2018)

2.4. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur zahlenmäßigen Entwicklung der pflegebedürftigen Personen in Hannover
(Drucks. Nr. 1981/2018)

2.5. Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu der Rolle der Verwaltung im Beteiligungsprozess am Steintorplatz
(Drucks. Nr. 2135/2018)

2.6. von Ratsherrn Braune

2.6.1. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Wettlokalen
(Drucks. Nr. 2086/2018)

2.6.2. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Shisha-Bars
(Drucks. Nr. 2087/2018)

2.6.3. Anfrage von Ratsherrn Braune zur Leinewelle
(Drucks. Nr. 2088/2018)

2.6.4. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Mehrfachehen
(Drucks. Nr. 2089/2018)

2.6.5. zu einem Plastikbeutelverbot
(Drucks. Nr. 2149/2018)

3. Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2192/2018)

4. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“
(Drucks. Nr. 1240/2018 mit 2 Anlagen)

4.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1866/2018)

4.1.1. sowie Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1866/2018
(Drucks. Nr. 2105/2018)

4.2. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2067/2018)

5. Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
(Drucks. Nr. 1590/2018)

6. Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 1715/2018 N1 mit 2 Anlagen)

7. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 1953/2018)

8. 236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt"
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1979/2018 mit 4 Anlagen)

9. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2130/2018 mit 3 Anlagen)

10. Antrag der CDU-Fraktion zu "Zehn Hortplätze für die List erhalten"
(Drucks. Nr. 1395/2018)

11. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung der Kapitaldecke bei der hanova WOHNEN GmbH
(Drucks. Nr. 1527/2018)

12. Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Unterrichtscontainer für die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule"
(Drucks. Nr. 1709/2018)

13. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung der Streifengänge im Stadtteil Sahlkamp
(Drucks. Nr. 1988/2018)

14. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Übergabe der Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters an die Erste Stadträtin
(Drucks. Nr. 1998/2018)

15. Antrag des Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: Ergänzung von § 20 der Geschäftsordnung um Punkt 3: Geheime Abstimmung durch Antrag eines Einzelvertreters, einer Fraktion oder Gruppe in der Sitzung des Rates
(Drucks. Nr. 1317/2018)

16. A N T R Ä G E

16.1. Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen
(Drucks. Nr. 1986/2018)

16.2. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zu "Hannover deklariert sich als sicherer Hafen"
(Drucks. Nr. 2085/2018)

16.3. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Resolution: Für Grund- und Bürgerrechte - gegen das neue NPOG!
(Drucks. Nr. 2153/2018)

16.4. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zur Ablehnung des geplanten Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Drucks. Nr. 2154/2018)

16.5. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Absenkung der Gewerbesteuer
(Drucks. Nr. 2148/2018)

19. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche bei der Stadtverwaltung vorhandene Unterlagen, Protokolle, Schriftverkehr und Bewerbungsunterlagen zur Besetzung der Position der Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2186/2018)

20. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen über Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Sprengelmuseum, deren Grund und deren voraussichtliche Kosten ab dem Jahr 2020
(Drucks. Nr. 2216/2018)

21. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen, elektronische Dokumente, Verträge bzw. Vertragsbestandteile, Protokolle, Schriftverkehr sowie Gesprächs- und Telefonnotizen
zu der Bebauung Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg in der Südstadt
(Drucks. Nr. 2224/2018)

17. Berufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1939/2018)

18. Grundstücksangelegenheiten

18.1. Verkauf des Baugrundstücks Klagesmarkt (zweiter Teil)
(Drucks. Nr. 1477/2018 mit 2 Anlagen)

18.1.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1477/2018 E1)

18.2. Verkauf eines Grundstücks am Desbrocksheidering
(Drucks. Nr. 1952/2018 mit 2 Anlagen)

18.3. Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück "Am Lindener Hafen 32"
(Drucks. Nr. 2029/2018 mit 3 Anlagen)

18.4. Verkauf des Grundstücks Hansastraße 50 /Stelinger Straße 8
(Drucks. Nr. 2030/2018 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass er davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Im Weiteren verwies Ratsvorsitzender Hermann (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

TOP
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung
(Drucks. Nr. 2208/2018)

Ratsherr Braune erläuterte, dass die Sitzungen der Ratsversammlungen einen großen, stetig wachsenden Zeitrahmen ausfüllen würden und dass sich in der Regel immer dieselben Personen zu Wort melden würden. Zudem würde eine fehlende Flüssigkeitsaufnahme zu einem Konzentrationsverlust und einem Leistungsabfall führen.

Ratsherr Engelke (FDP) entgegnete, dass die Ratsversammlung für eine Getränkepause unterbrochen würde und dass zudem jederzeit Getränke im Ratsvorraum vorgehalten würden.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Dringlichkeit vor dem Hintergrund eines gerade zu Ende gehenden Sommers nicht schlüssig sei.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION der Dringlichkeit nicht zustimmen würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD keine Dringlichkeit sähe.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU keine Dringlichkeit erkennen könne.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ebenfalls keine Dringlichkeit feststellen könnte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Dringlichkeit für die Fraktion DIE HANNOVERANER nicht nachvollziehbar wäre.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung mit der Drucks. Nr. 2208/2018 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 25. Oktober 2018 behandelt.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass mit dem Nachtrag am 27. November 2018 den Fraktions- bzw. der Gruppengeschäftsstelle sowie dem Einzelvertreter Ratsherrn Braune drei Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde mit den Drucks. Nr. 2792/2018, 2802/2018 und 2803/2019 zusammen mit einem Anschreiben des Oberbürgermeisters übersandt worden wären.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte deutlich, dass nach dem Versand des Anschreibens bekannt geworden wäre, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag zu Fristwahrung per Mail am Sonntag an das Büro des Oberbürgermeisters gesandt habe und somit dieser Antrag entgegen der Reihenfolge im Anschreiben vor dem Antrag der Gruppe Die Linke & Piraten behandelt werden müsste.

Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes mit der laufenden Nr. 39 würde die Beratung der Tagesordnung gemäß § 15 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Rates gegen 17:00 Uhr unterbrochen.

Der Rat beschloss, die Punkte 17 und 18 der Tagesordnung sowie die Teilantwort der Anfrage der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Bau- und Planungsaufträgen mit der Drucks. Nr. 1546/2018 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Bau- und Planungsaufträgen
(Drucks. Nr. 1546/2018)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1546/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Zu dieser Anfrage vorab einige Verfahrensschritte und Erläuterungen zu den Bau- und Planungsaufträgen der Landeshauptstadt Hannover. Die Verwaltung vergibt diese Aufträge grundsätzlich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Klausel-Werk für die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen. Sie ist für Bauaufträge der öffentlichen Hand, also auch für die Stadtverwaltung Hannover, in ganz Deutschland verpflichtend.
Die Stadtverwaltung hat eine allgemeine Dienstanweisung erlassen (ADA 10/44), die das Vergabewesen für alle städtischen Organisationseinheiten regelt, damit ein rechtmäßiges und zweckmäßiges Verwaltungshandeln sichergestellt ist. Diese ADA 10/44 regelt u.a. im Besonderen:
• Alle Ausschreibungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) werden nach den Vorgaben der Dienstanweisung zur VOB der LHH (DA VOBLHH) durchgeführt (Anlage 3 zu 10/44).
• Im Sinne des Mitarbeiterschutzes und korruptionspräventiver Maßnahmen ist das Mehr-Augenprinzip für alle formalen Vergabeverfahren zwingend anzuwenden. Bereits vor der Angebotsöffnung muss das Verfahren mindestens nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft worden sein. Zusätzlich soll das Verfahren nach der Angebotsöffnung und vor dem Prüfschritt des Rechnungsprüfungsamtes mindestens nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft worden sein. Das nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eingerichtete Rechnungsprüfungsamt hat innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere Stellung. Obgleich organisatorisch dem Oberbürgermeister zugeordnet, ist es bei seiner Aufgabenerfüllung nicht dem Leiter der Verwaltung, sondern dem Rat der Stadt unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Das Amt ist bei der Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und weisungsungebunden. Nach dem NKomVG obliegen dem Rechnungsprüfungsamt als gesetzlich zugewiesene Aufgabe unter anderem auch die Prüfung von Vergaben.
Zur Veranschaulichung des Mehraugen-Prinzips erläutere ich Ihnen die Vorlage-, Mitzeichnungs- und Prüfpflichten für den Fachbereich Gebäudemanagement:
Unterschrift / Mitzeichnung bei der Auftragserteilung VOB (Bauvergaben):
  • bis 2.500 € Unterschrift grundsätzlich durch die jeweilige Bauleitung
  • ab 2.500 € bis 10.000 € Mitzeichnung durch Sachbearbeitung, Unterschrift durch Sachgebietsleitung
  • ab 10.000 € bis 120.000 € Mitzeichnung durch Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung, Unterschrift durch Bereichsleitung
  • ab 120.000 € bis 1.000.000 € Mitzeichnung durch Sachbearbeitung, Sachgebietsleitung, Bereichsleitung, Unterschrift durch Fachbereichsleitung
  • ab 355.000 € Zustimmung durch Vergabekommission nach Vorlage bei
  • Dezernat V
  • ab 1.000.000 € Mitzeichnung durch Sachbearbeitung, Sachgebietsleitung, Bereichsleitung, und Fachbereichsleitung, Auftragserteilung durch Dezernat V

Bei der Auftragserteilung VOB (Bauvergaben)gelten die folgenden Prüfpflichten:
  • ab 47.600 € bis 89.250 € Prüfung durch die Innenrevision; ab 89.250 € Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegt nach § 155 NKomVG unter anderem die Prüfung der
Jahresrechnung. Der Rat und der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung erhält im Rahmen des Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung einen Nachweis über die durchgeführten Prüfungen.
Im Hinblick auf die Antwort auf Ihre Anfrage muss ich darauf hinweisen, dass es leider aufgrund unterschiedlicher technischer Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung nicht möglich ist, die gewünschten Zahlen vollständig für die gesamte Stadtverwaltung für den Zeitraum von 10 Jahren (2008 bis 2017) zu ermitteln.
Zudem ist die gewünschte Trennung von Bauunternehmen und Handwerksunternehmen als auch die Trennung von Architekten- und Ingenieuraufträgen technisch nicht möglich, da diese Merkmale bei der elektronischen Rechnungserfassung nicht erfasst werden. Hierfür müsste deshalb jahrgangsweise von Hand nach jeder einzelnen Firma sortiert und berechnet werden.
Auch anhand geführter Baustatistiken außerhalb des SAP wären die gewünschten Inhalte nicht zu ermitteln, weil dort zwar die Anzahl der Objekte und das Bauvolumen erfasst werden, aber nur nach Objektarten und nicht aufgeschlüsselt und nach Firmen sortiert. Beide Wege sind leider aufgrund des enormen personellen Aufwands für die Verwaltung zeitlich nicht leistbar.
Der Fachbereich Gebäudemanagement arbeitet erst seit 5 Jahren (seit 2013) mit den entsprechenden SAP-Modulen, so dass die Auswertung für die Vergaben dieses Fachbereiches aus technischen Gründen nur für die letzten 5 Jahre durchgeführt werden kann.
Die Nennung der jeweiligen Unternehmen mit der Anzahl der erteilten Aufträge und die
Nennung der Unternehmen mit dem jeweiligen Auftragsvolumen kann aus
datenschutzrechtlichen Gründen nur im vertraulichen Teil der heutigen Ratssitzung erfolgen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob im öffentlichen Teil eine Antwort zu einer möglichen Korrelation von ÖPP-Projekten und Großunternehmen gegeben werden könnte.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette entgegnete, dass in der Anfrage nicht nach Öffentliche-Partner-Projekten gefragt worden sei. Die Verwaltung habe keine Auswertung nach ÖPP-Projekten vorgenommen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung die These teile, dass mit ÖPP-Projekten größere Unternehmen stärker berücksichtigt würden, da diese unter anderen eine Rechtsabteilung hätten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ihre Zusatzfragen in Hinblick auf die tatsächlich gestellte Anfrage formulieren möge.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover in Kontakt zu anderen Kommunen stünde, um flächendeckende Gebietsabsprachen von Großunternehmen verhindern zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass in diesem Zusammenhang Klausulierungsmaßnahmen getroffen würden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wiederholte, dass es sinnvoller wäre, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, sich auf Anfragen entsprechend vorbereiten zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette hob hervor, dass die Verwaltung wenigstens darauf hinweisen könnte, dass in der Vergangenheit die ganz überwiegende Zahl von Bauprojekten an Unternehmen aus der Region und dem Umland vergeben worden wären.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, ob Ratsmitglieder im Rahmen einer zweimal monatlich tagenden Vergabekommission über derartige Details informiert würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte die Frage.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob es richtig sei, dass Ratsmitglieder in der Vergabekommission mitarbeiten würden und in diesem Rahmen auch Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes vorgelegt bekämen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte beide Fragen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, bis in welches Jahr die Verwaltung vollständige, digitalisierte Unterlagen in den einzelnen Dezernaten vorliegen habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass die Unterlagen beim Gebäudemanagement seit 2013 und den anderen Dezernaten seit 10 Jahren digital vorlägen. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Gebäudemanagement eine besondere Sorgfalt, wie z.B. in Bezug zu den Abschreibungen, sowie eine gründliche Datenpflege vorgenommen werden müsste.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Mitglieder des Rates im Rahmen ihrer Mitarbeit verpflichtet wären, ihre Informationsmaterialien zurückzugeben, sodass überhaupt nicht die Möglichkeit bestünde Daten zu sammeln. Beigeordneter Machentanz fragte zudem, ob sich die Auftragsvolumina der Großunternehmen in der näheren Vergangenheit erhöht hätten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte die erste Frage und erklärte, dass man die Unternehmen nicht nach Größenordnungen spezifiziert habe, da es dafür verschiedene Ansätze gäbe. Die Verwaltung werde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung die Namen der Unternehmen nennen. Diese wären jedoch nicht nach Personalstand oder Umsatzzahlen sortiert worden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob man beabsichtige alle bei der Verwaltung vorhandenen Akten zu digitalisieren, um diese dann auch möglichst im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes allen Bürgern zugänglich machen zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass alle in der Verwaltung vorhandenen Vorgänge digitalisiert werden sollten und vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Personenkreisen zugänglich gemacht werden könnten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob das Volumen der nach der Auftragsvergabe 10 größten Firmen eine gewisse Konzentration der Aufträge erahnen lassen könnte.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung eine derartige Tendenz nicht bestätigen könnte.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob es seit mehreren Jahren möglich wäre, die von der Stadt zu vergebenen Aufträge digital einsehen zu können und dass entsprechende Angebote der Firmen digital an die Verwaltung übermittelt werden könnten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte die Fragen.


TOP 2.2.
Anfrage der SPD-Fraktion zu Erfahrungen mit Rassismus im Alltag
(Drucks. Nr. 1914/2018)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsfrau Iri (SPD) aus Drucks. Nr. 1914/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der Fälle, die bei der Antidiskriminierungsstelle angezeigt wurden, weil Menschen sich aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihres Nachnamens ausgegrenzt fühlen, in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Die Zahl der Fälle bzw. Beratungsanläufe in der Antidiskriminierungsstelle (ADS) wächst. Hinsichtlich der Gesamtzahl der Fälle beobachtet die ADS für die vergangenen zehn Jahre folgende Entwicklung:
2007 43 Fälle
2017 107 Fälle
Im Vergleich zum Jahr 2007 ist die Anzahl der Fälle im Jahre 2017 bei der Antidiskriminierungsstelle also um 148,8% gestiegen. Bis zum 31.07.2018 betrug die Zahl der bei der ADS gemeldeten Fälle 67.
Insgesamt stellt die ADS fest, dass die Zahl der Beratungsfälle zu allen Dimensionen von Diskriminierung steigt. Die Zahlen zu Beschwerden wegen rassistischer Diskriminierung für die letzten zehn Jahre stellen sich wie folgt dar:
2007 34 Fälle
2017 49 Fälle
Die Antidiskriminierungsstelle weist darauf hin, dass ihre Fallzahlen nicht in der Lage sind das Ausmaß von Diskriminierungen in Hannover abzubilden. Aus Informationsveranstaltungen, Workshops und aus Berichten von Kolleg*innen (Integrationsmanagement, Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa) oder Kooperationspartner*innen (migrantische Selbstorganisationen, Parteiliche Beratung Niedersachsen/RespAct) wissen die Berater*innen, dass Diskriminierungen sehr viel häufiger geschehen als sie im Einzelfall der ADS gemeldet werden.

Da die Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover keine eigenen Erhebungen durchführt, muss in diesem Kontext auf bestehende Studien verwiesen werden. Der 2017 veröffentlichte Bericht Diskriminierung in Deutschland - Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Diskriminierung in Deutschland - Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Berlin 2017, S. 14 gibt diesbezüglich ein repräsentatives Bild wieder. Der Bericht stellt zusammenfassend fest: „Im repräsentativen Teil der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ berichtet knapp ein Drittel der Befragten (31,4 %) davon, in den beiden Jahren vor der Erhebung Diskriminierung aufgrund eines oder mehrerer der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale erfahren zu haben. Werden auch Diskriminierungserfahrungen aufgrund anderer, vom AGG nicht geschützter Merkmale (z. B. „soziale Herkunft“, äußeres Erscheinungsbild) einbezogen, steigt der Anteil auf 35,6 Prozent. 14,8 Prozent berichten von Diskriminierung aufgrund des Lebensalters, jeweils knapp ein Zehntel aufgrund des Geschlechts, wegen der Religion bzw. Weltanschauung, aus rassistischen Gründen bzw. wegen der ethnischen Herkunft oder wegen einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung. Diskriminierungs-
erfahrungen aufgrund der sexuellen Orientierung machten 2,4 Prozent der Befragten.“
Um sich ein annähernd vollständiges Bild rassistischer Diskriminierung in Hannover zu machen, müssten migrantische Communities, Selbstorganisationen oder Verbände angefragt werden. Es ist davon auszugehen, dass Diskriminierungserfahrungen an diesen Stellen häufiger berichtet werden, als bei der ADS der Landeshauptstadt.

Frage 2:
Welche Ursachen hat die Veränderung der Fallzahlen aus Sicht der Verwaltung?

Die ADS wurde 2015 mit zwei Sozialarbeiterinnen verstärkt und betreibt intensive Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Ihre Arbeit wird dadurch bekannter, ebenso wie durch Multiplikator*innen wie Sozialarbeiter*innen, Ratsuchende, Ehrenamtliche, Studierende. Betroffene wurden auf diesem Wege stärker über ihre Rechte und Unterstützungsangebote in Kenntnis gesetzt. Von Diskriminierung Betroffene sind vor diesem Hintergrund stärker ermutigt Beschwerdewege zu gehen, um sich zur Wehr zu setzen. Ein Wissen darüber, dass Diskriminierung nicht hingenommen werden muss, ist stärker vorhanden als noch vor 10 Jahren.
Die Statistik der ADS zu Fallzahlen kann nicht das gesellschaftliche Geschehen zum Themenfeld abbilden. D.h. ob heute in der Stadtgesellschaft im Vergleich zu vor 10 Jahren mehr oder genauso viel diskriminiert wird, kann an Hand dieser Zahlen nicht belegt werden. Was sich jedoch aus den gesteigerten Fallzahlen ohne Frage ablesen lässt, ist die Tatsache, dass mit dem Inkrafttreten des AGG ein Rechs- bzw. Unrechtsbewusstsein geschaffen wurde und Betroffene das ihnen zustehende Recht in Anspruch nehmen.

Frage 3:
Mit welchen Anliegen wenden sich Menschen an die Antidiskriminierungsstelle bzw. an andere ähnlich geartete Stellen der Stadt Hannover und welche Art von Unterstützung erfahren sie von dort?

Ratsuchende wenden sich an die Antidiskriminierungsstelle, weil sie sich diskriminiert bzw. ungerecht behandelt fühlen. Die Anliegen der Ratsuchenden lassen sich nicht zusammenfassen, sie sind individuell/im Einzelfall zu betrachten und zu bearbeiten. Sie reichen von „es-mal-gesagt-haben“ über Konfrontation mit der „Gegenseite“ oder Veröffentlichung des Erlebten bis Wiedergutmachung/Entschädigung.
Ratsuchende Personen erhalten nach der Kontaktaufnahme immer eine persönliche, vertrauliche Beratung von der ADS, in deren Verlauf das weitere Vorgehen abgestimmt wird. Die Antidiskriminierungsstelle wird nur insoweit tätig, wie die Ratsuchenden sie mandatieren.
Wo es möglich ist, wirken die Beraterinnen auf eine Vermittlung zwischen den Ratsuchenden und der Gegenpartei hin bzw. beraten und begleiten die Ratsuchenden hinsichtlich weiterer Möglichkeiten der Unterstützung und Handlungsoptionen. In Einzelfällen holt die ADS Stellungnahmen ein, stellt Kontakt zur „Gegenseite“ her, begleitet Betroffene, organisiert ein Testing, vermittelt weitergehende Unterstützung/Vernetzung oder rät zu juristischer Beratung. Hier hat die Antidiskriminierungsstelle neben dem Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und Geltendmachung von Ansprüchen auch die Möglichkeit, rassistische Einlasskontrollen als Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Den Ratsuchenden werden die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und erläutert. Auch Risiken (z.B. Dauer von Verfahren, Kosten bei gescheiterter Klage) und bisherige Erfahrungen (hier z.B. Anwendbarkeit und Wirksamkeit der OWi-Anzeige) fließen in die Beratung der ADS ein. Eine klassische Rechtsberatung darf die ADS jedoch nicht vornehmen und sofern die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer sich für den Weg der Klage entscheidet, kann die ADS, wenn gewünscht, lediglich die Rolle der Beobachterin im Verfahren einnehmen. Die Ratsuchenden sind zu jeder Zeit „Herr*in“ des Verfahrens, die ADS unternimmt keine Schritte ohne deren Auftrag oder Zustimmung.
Innerhalb der LHH arbeitet die ADS mit der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus (SDR) zusammen. Die Fälle von SDR und ADS weisen zuweilen Schnittmengen auf bzw. kann in Einzelfällen aufeinander verwiesen werden. Die SDR berät in Fällen, in denen Informationen oder Handlungsmöglichkeiten zum Themengebiet Rechtsextremismus nachgefragt werden. Es besteht darüber hinaus eine Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten (hier gibt es auch eine gemeinsame fallbezogene Routine), der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Beauftragten für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Die verschiedenen Stellen bearbeiten in Absprache mit den Ratsuchenden gemeinsam Fälle oder verweisen/vermitteln zu der jeweils passenden Ansprechpartnerin.
LHH-intern ist die ADS Teil der AGG-Beschwerdekommission, die allen Beschäftigten für Beschwerden wegen Diskriminierung offen steht. Auch im Integrationsmanagement und der Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa wird diskriminierungssensibel beraten und Fälle werden gemeinsam besprochen.
Außerhalb der LHH ist die ADS beispielsweise Kooperationspartnerin der Parteilichen Beratung Niedersachsen und vernetzt sich darüber hinaus themenbezogen mit Selbstorganisationen und anderen Initiativen (beispielsweise zur Durchführung von Testings). Die Antidiskriminierungsstelle arbeitet fall- und themenbezogen etwa auch mit Gremien der Hochschule oder dem Flüchtlingsrat Niedersachsen, dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung in Berlin (strategische Prozessführung, Rechtsbeistandschaft) und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (juristische Beratung zum AGG) zusammen.

Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass auf dem Wohnungsmarkt eine Diskriminierung von Migranten vorherrsche und weiter, ob der Verwaltung Initiativen der Wohnungswirtschaft bekannt wären, die diese Ungleichbehandlungen eindämmen würden.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass der Verwaltung über die Kooperationspartner der Antidiskriminierungsstelle (ADS) bekannt wäre, dass Migranten auf dem Wohnungsmarkt Diskriminierungen ausgesetzt wären, da der enge Markt einen strengeren Wettbewerb forcieren würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, worauf die Verwaltung den Anstieg der Fälle zurückführen würde. Beigeordnete Dr. Markowis fragte ferner, ob die Testings an den Diskothekentüren fortgeführt würden und für wie sinnvoll die Verwaltung diese erachten würde.

Stadträtin Beckedorf erörterte, dass durch Studien gestützte Veränderungen der Gesellschaft ein Faktor dafür sein könnten. Einhergehend damit, dass Menschen, die anders aussähen oder anders sprächen, aufgrund der Zuwanderungszahlen, stärker identifiziert würden. Dies gelte im Besonderen für die Bereiche Bildung, Arbeitsmarkt und Wohnen. Stadträtin Beckedorf ergänzte, dass die Testings an den Diskothekentüren fortgeführt würden und dass diese Maßnahme als überaus sinnvoll zu betrachten wäre, da im Besonderen in diesem Bereich verstärkt Diskriminierungen gemeldet würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe berichtete, dass im Frühjahr ein erstes und in der Nacht vom 21. auf den 22. September 2018 ein zweites Testing durchgeführt worden sei. Dabei seien acht Discos in der Innenstadt getestet worden. In einem Fall sei eine Diskriminierung eines Gastes vor dem Hintergrund seiner Herkunft festgestellt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass die Verwaltung auch weiterhin von diesem Instrument Gebrauch machen werde.

Beigeordnete Zaman (SPD) fragte, ob die Verwaltung darüber Erkenntnisse habe, ob Menschen mit einem ausländisch klingenden Namen Schwierigkeiten hätten, zu Vorstellungsgesprächen bzw. Bewerbungsgesprächen eingeladen zu werden. Beigeordnete Zaman fragte zudem, was die Verwaltung Menschen mit derartigen Problematiken, abgesehen vom Klageweg, raten würde.

Stadträtin Beckedorf führte aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antidiskriminierungsstelle auch aus den Kontakten mit ihren Kooperationspartnern und den Migrantenselbstorganisationen über derartige Fälle informiert wären. Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass in diesem Zusammenhang Ratschläge oder Problemlösungen in Beratungsgesprächen erarbeitet und sensibel formuliert werden müssten, da besonders in den Bereichen Schule, Studium oder Beruf Abhängigkeiten zu beachten wären. Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass im Falle einer Klage die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle an dem Punkt beendet sei. Abschließend sei der willigen Klägerin / dem willigen Kläger nur noch die Unterstützung durch eine Anwältin / einen Anwalt zu empfehlen.

Ratsfrau Keller (SPD) fragte, mit welchen typischen Fällen sich die Antidiskriminierungsstelle beschäftigen würde.

Stadträtin Beckedorf machte deutlich, dass abgesehen von Vorfällen an Diskothekentüren kaum typische Fälle behandelt würden. Das Spektrum umfasse Alters-, Geschlechter-, Migranten- oder religiös motivierte Diskriminierung. Häufiger angezeigte Fälle wären das Verwehren von Zutritten zu Diskotheken, Fitnesscentern und anderen Freizeiteinrichtungen. Die Beschwerden würden sich auf Abweisungen, Beleidigungen bis hin zu geringschätzenden Blicken stützen.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte vor dem Hintergrund der Migrantenvielfalt in Hannover, ob es eine Häufung bestimmter Nationalitäten gäbe, die sich bei der Antidiskriminierungsstelle melden würden und weiter, ob dafür Gründe bekannt wären.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass bei der Antidiskriminierungsstelle keine Daten in Hinblick auf die Nationalität erhoben würden. Stadträtin Beckedorf sagte, dass die Betroffenen von rassistischen Anfeindungen als nicht Deutsch und als fremd markiert würden. Die reale Herkunft und die Staatsangehörigkeit der Menschen seien nicht relevant. Es sei demnach festzustellen, dass Diskriminierung und äußere Merkmale miteinander korrespondieren würden.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob mehr Frauen oder Männer betroffen wären und ob dazu Zahlen und Arten der Diskriminierung festgehalten würden.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass aus der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle heraus festgestellt werden könnte, dass Frauen häufiger Diskriminierungen ausgesetzt wären als Männer. Sexuelle Diskriminierungen würden am häufigsten homosexuelle Menschen treffen. In Bezug auf die Religionen würden muslimische Merkmale oder Anzeichen sehr viel häufiger diskriminiert als christliche. Stadträtin Beckedorf fügte hinzu, dass statistische Werte dazu nicht festgehalten würden.

Ratsherr Markurth (SPD) fragte, ob der Verwaltung die Arten von Diskriminierungen in Schulen bekannt wären, ob Unterschiede in Hinblick auf die Häufigkeit und auf die Schulform bezogen festgestellt werden könnten und wie die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, der Landesschulbehörde und der Polizei zu bewerten wäre.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass der Verwaltung dazu keine Zahlen vorlägen, da die Schulen derartige Fälle nicht an den Schulträger melden würden. Die Verwaltung würde zwar Projekte gegen Rassismus oder zur Erweiterung der Toleranz gegenüber Menschen die anders denken oder aussehen würden unterstützen, aber erhobene Zahlen erhalte man nicht.

Stadträtin Beckedorf ergänzte, dass die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle und dem Fachbereich Schule an der Stelle sehr gut sei. Es gäbe entsprechende Projekte, wie z.B. Dialog macht Schule, an denen gemeinsam gearbeitet würde. Zudem seien den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Antidiskriminierungsstelle nach Auskunft von jüdischen Vertreterinnen und Vertretern bekannt, dass es häufig auch den Lehrerinnen und Lehrern schwerfalle, im Umgang mit Diskriminierung an ihren Schulen, richtig und sachgerecht umgehen zu können. Aus der Antidiskriminierungsstelle sei ferner bekannt, dass die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Bereich Unterstützungs- und Fortbildungsbedarf hätten.

Ratsherr Braune fragte, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Antidiskriminierungsstelle beschäftigt wären und weiter, ob die vorab verlesenen Daten zu Protokoll gegeben würden. Ratsherr Braune fragte zudem, ob der Verwaltung bekannt sei, dass ein Mitglied des Rates von Experten der Antidiskriminierungsstelle, unter Androhung von Gewalt, aus einer öffentlich geförderten Einrichtung verwiesen worden wäre.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Verwaltung die genaue Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Protokoll nachreichen werde und dass die genannten Zahlen zu Protokoll gegeben würden. Stadträtin Beckedorf erklärte, dass sie sich zur dritten Frage nicht äußern werde, da es sich dabei, wie Ratsherr Braune sehr wohl wisse, um ein laufendes Verfahren, welches nicht in die Öffentlichkeit gehöre, handeln würde.

Ratsherr Alter (SPD) fragte, ob der Verwaltung Fälle bekannt wären, in denen Menschen aufgrund ihres Nachnamens oder ihrer Hautfarbe die Aufnahme in einen Sportverein verwehrt oder sogar eine bestehende angezweifelt worden sei. Ratsherr Alter fragte zudem, ob die Verwaltung bestätigen könnte, dass die Sportvereine besondere, soziale Orte wären, an denen Integration besonders gut gelänge und dass dort dem alltäglichen Rassismus entschieden entgegengetreten würde.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass der Verwaltung keine Fälle bekannt wären, in denen Sportvereine Zugänge aufgrund von Namen oder Hautfarbe verweigert hätten. Die Sportvereine in Hannover wären wichtige Partner in Hinblick auf Integration und Inklusion.

Ratsfrau Gamoori (SPD) fragte, wie viele Schulen in Hannover an der Initiative „Schule ohne Rassismus“ teilnehmen würden.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass die Verwaltung, nach Rücksprache mit der Schul- und Bildungsdezernentin, die Antwort zu Protokoll nachreichen müsse.

Antwort der Verwaltung:
Insgesamt beteiligen sich 23 Schulen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Antidiskriminierungsstelle ihren Einfluss in der Verwaltung geltend machen würde, um Unternehmen, die ihre Baumaschinen mit (mindestens) zweifelhaften Beschriftungen der Öffentlichkeit präsentiere, dazu anhalten möge diese zu entfernen.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Antidiskriminierungsstelle nur dann reagieren könnte, wenn dort Fälle von Diskriminierung angezeigt würden. Die Antidiskriminierungsstelle habe nicht die personellen Ressourcen, um nach Diskriminierungen fahnden zu können. Stadträtin Beckedorf führte weiter aus, dass die Antidiskriminierungsstelle eine Verwaltungseinheit sei, in der sehr vernetzt gearbeitet und sehr viel in Projekten politischer Bildung, Diskriminierung, Gleichbehandlung sowie Teilhabe initiiert und unterstützt würde. Ferner gehe die Verwaltung davon aus, dass sich die Firmen, die von der Stadtverwaltung unter Auftrag genommen würden, an Recht und Gesetz halten würden. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gelte auch für Firmen, die von der Verwaltung unter Vertrag genommen würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob sich bei der Antidiskriminierungsstelle auch Menschen deutscher Herkunft melden würden, die von Personen anderem Aussehen, anderer Sprache oder augenscheinlich anderer Religion diskriminiert worden wären.

Stadträtin Beckedorf machte deutlich, dass für alle in Deutschland lebenden Menschen das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelten würden und dass Diskriminierung natürlich in alle Richtungen denkbar wäre. Dennoch seien der Verwaltung derartige Fälle nicht bekannt. Stadträtin Beckedorf hob hervor, dass Diskriminierung mit den Strukturen und nicht mit einer bestimmten Anzahl von Personen verschiedener Gruppen zusammenhängen würde.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es richtig sei, dass die Stadtverwaltung einen Preis vor dem Hintergrund eines gelungenen Diversity Managements habe entgegennehmen dürfen.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover am 11. September 2018 vom Völklinger Kreis e.V. den Max Spohr Preis für ein herausragendes Diversity Management erhalten habe. Der Preis würde an Kommunen und Firmen vor dem Hintergrund besonders gelungener Aktivitäten im Sinne der gesellschaftlichen Vielfalt vergeben. Die Landeshauptstadt Hannover sei in diesem Jahr zusammen mit der Firma SIEMENS – Sonderpreis der Jury für Marlies Krämer, ausgezeichnet worden. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass die Verwaltung im Besonderen für ihre nachhaltig geschaffenen Strukturen sowie ihre Kreativität ausgezeichnet worden sei. Dabei sei explizit lobend hervorgehoben worden, dass nicht nur die entsprechende Fachstelle, sondern die gesamte Verwaltung einbezogen würde und dass alle leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung dazu verpflichtet würden, an einem Fort- und Weiterbildungsseminar Diversity Management teilzunehmen. Stadträtin Rzyski informierte darüber, dass zuvor unter anderen die Städte Dortmund und München, die Berliner Verkehrsbetriebe sowie die Firmen SAP und Ernst & Young (EY) ausgezeichnet worden seien. Der Max Spohr Preis werde im Jahr 2020 in Hannover verliehen.

Ratsherr Kelich (SPD) fragte, ob die Stadtverwaltung Erfahrungen mit Alltagsrassismus in den sozialen Netzwerken im Internet gemacht habe und fragte weiter, wie darauf reagiert würde.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass dazu in der entsprechenden Organisationseinheit nachgefragt würde und die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden müsste.
Antwort der Verwaltung:
Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) beobachtet Alltagsrassismus in sozialen Medien, etwa Kommentare zu HAZ-Artikeln auf Facebook, in großem Ausmaß. Konkrete Beschwerdefälle wegen Diskriminierungen in sozialen Medien erreichten die ADS bisher nicht. Die ADS hat nicht die Kapazitäten, ein sortiertes Monitoring sozialer Medien zu leisten. Sind einzelne Berichte in sozialen Medien über Diskriminierungen bekannt, bietet die ADS über die Kontaktdaten der Nutzer*innen oder Initiativen ihre Beratung und Unterstützung an. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfasst Diskriminierungen im öffentlichen Raum bzw. in sozialen Medien nicht, jedoch soll selbstverständlich das Grundgesetz den Schutz der Würde garantieren. Betroffene können durch die ADS auf das Mittel der Strafanzeige hingewiesen werden oder werden zu möglichen anderen Reaktionen und Bewältigungsstrategien beraten.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, welche Qualifikation die drei MitarbeiterInnen und Mitarbeiter der Antidiskriminierungsstelle vorweisen müssten und ob die drei Personalstellen in Vollzeit abgeleistet würden. Ratsherr Karger fragte vor dem Hintergrund von 107 Fällen im Jahr 2017, ob in der Antidiskriminierungsstelle eventuell Personalstellen eingespart werden könnten.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass in der Antidiskriminierungsstelle derzeit drei Personen mit einer effektiven Wochenarbeitszeit von 53 Stunden beschäftigt wären. Stadträtin Beckedorf machte deutlich, dass die im Jahr 2017 aufgenommenen 107 Fälle nicht einfach nur mit den drei Personalstellen in einen Kontext gebracht werden dürften. Denn die Behandlung der aufzunehmenden Fälle sei nur ein Tätigkeitsfeld der dort Arbeitenden. Darüber hinaus würden Projekte in Schulen und der Verwaltung initiiert und begleitet sowie intern mit anderen Organisationseinheiten Kontakte gepflegt. Stadträtin Beckedorf betonte, dass es im Sinne des Lokalen Integrationsplans (LIP) und dem Projekt „Mein Hannover 2030“ ganz besonders wichtig sei, dass die Antidiskriminierungsstelle in ganz vielen gesellschaftlichen Bereichen tätig sei, um Hannover in Richtung einer diskriminierungsfreien Stadt hin bewegen zu können.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung Kenntnisse darüber habe, ob Firmen im Rahmen von Stellenbesetzungen oder Hauseigentümer im Rahmen von Wohnungsvermietungen vor dem Hintergrund von Diskriminierungen zu Bußgeldern herangezogen worden wären.

Stadträtin Beckedorf verneinte die Frage.

Ratsherr Finck (SPD) fragte, ob die Verwaltung Kenntnis darüber habe, ob der neu formulierte § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch – Strafverschärfung bei rassistischen bzw. menschenverachtenden Beweggründen, vor Hannovers Gerichten zur Anwendung käme oder ob beabsichtigt sei, dass die Landeshauptstadt Hannover diesen anonym in das Lagebild aufnähme.

Stadträtin Beckedorf verneinte die erste Frage und ergänzte, dass sie die Anregung gern an die entsprechende Stelle weitergäbe.

Ratsherr Braune fragte vor dem Hintergrund von selbst erlebten und berichteten Diskriminierungen deutscher Kinder durch Kinder mit Migrationshintergrund, wie eng die Antidiskriminierungsstelle zu diesem Thema mit den Schulen in Kontakt stehen würde.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass sie den Wortbeitrag als Hinweis bewerte und diesen weiterleiten würde.

Ratsherr Borstelmann (CDU) fragte, ob man den hannoverschen Sportvereinen, vor dem Hintergrund deren guter Inklusions- und Integrationsarbeit, finanziell noch mehr den Rücken stärken sollte.

Stadträtin Beckedorf entgegnete, dass sie nicht beabsichtige den Haushaltsplanberatungen vorgreifen zu wollen.

Beigeordnete Zaman (SPD) fragte, ob sich strukturelle Diskriminierungen in Schulen nicht auf Konflikte zwischen Einzelpersonen, sondern in Diskriminierungen von Menschengruppen mit Migrationshintergrund ausdrücken würden.

Stadträtin Beckedorf erwiderte, dass zur Beantwortung dieser Frage ein intensiver Austausch mit der Antidiskriminierungsstelle notwendig wäre. Die Verwaltung werde diesen suchen und die Antwort zu Protokoll nachreichen.

Antwort der Verwaltung:
Das Thema „Diskriminierung“ spielt auch im Schulalltag eine Rolle, z.B. im Kontext von Mobbingangriffen. Hier ist die wechselseitige Diskriminierung zwischen verschiedenen ethnischen Gruppierungen zu beobachten. Diskriminierendes Verhalten drückt sich häufig sprachlich aus, indem Merkmale oder Besonderheiten von Bevölkerungsgruppen in Form von herabsetzenden Bemerkungen ausgesprochen werden.
Lehrkräfte sind aufgefordert, aufmerksam auf dieses Verhalten zu reagieren und es im Unterricht, der Ganztagsangebote oder im Rahmen von Projekten zu thematisieren. Schulen, die sich erfolgreich um die Auszeichnung als „Schule ohne Rassismus“ beworben haben, können deutliche positive Effekte der Schülerinnen und Schüler im Umgang miteinander beobachten.
Die Antidiskriminierungsstelle Hannover kann eine intensive Auseinandersetzung zu struktureller Diskriminierung mit allen Schulen Hannovers nicht leisten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und viele andere Initiativen stellen Studien und Bildungsmaterialien zur Verfügung. Auch Beispiele für gute Praxis sind vorhanden und könnten vom Schulsystem bzw. Schulen aufgegriffen werden. Verwiesen sei an dieser Stelle auch auf ein Berliner Modellprojekt, die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS), die für Niedersachsen beispielhaft sein könnte. Bildung ist Ländersache. Für einen effektiven Diskriminierungsschutz bedarf es daher auch des weiteren Ausbaus von flächendeckenden Antidiskriminierungsstrukturen auf Landesebene.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, an was für Projekten die drei Personen aus der Antidiskriminierungsstelle beteiligt wären.

Stadträtin Beckedorf führte aus, dass die Mitarbeiterinnen der Antidiskriminierungsstelle viele intensive Beratungsgespräche, die allerdings nicht als Fälle im klassischen Sinne aufgenommen würden, führen würden und andere Fälle aufnähmen. Darüber hinaus wären die Mitarbeiterinnen sehr aktiv darin, mit internen wie auch externen Partnern Kontakte zu pflegen und tätig zu sein, um das Ziel einer diskriminierungsfreien Stadt erreichen zu können. Die Projekte in den Schulen und der Verwaltung selbst würden sich beispielsweise mit politischer Bildung, Gleichbehandlung und Teilhabe befassen.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob die Verwaltung ihm beipflichten würde, dass es durch Religion, patriarchalem Machoverhalten, Verachtung Andersgläubiger, Ablehnung christlicher Werte und des Lebensstils zu Verletzungen und Diskriminierungen käme.

Stadträtin Beckedorf entgegnete, dass sie dem nicht zustimmen würde.

TOP 2.3.
der AfD-Fraktion

TOP 2.3.1.
zu Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 1915/2018)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 2.3.2.
zur Reduzierung des Lebensmittelmülls
(Drucks. Nr. 1916/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.4.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur zahlenmäßigen Entwicklung der pflegebedürftigen Personen in Hannover
(Drucks. Nr. 1981/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.5.
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu der Rolle der Verwaltung im Beteiligungsprozess am Steintorplatz
(Drucks. Nr. 2135/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.6.
von Ratsherrn Braune

TOP 2.6.1.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Wettlokalen
(Drucks. Nr. 2086/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.6.2.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Shisha-Bars
(Drucks. Nr. 2087/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.6.3.
Anfrage von Ratsherrn Braune zur Leinewelle
(Drucks. Nr. 2088/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.6.4.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Mehrfachehen
(Drucks. Nr. 2089/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.6.5.
zu einem Plastikbeutelverbot
(Drucks. Nr. 2149/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2192/2018)


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 3 des Antrages – Neubenennung für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen, nach § 67
Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates schriftlich gewählt würde. Wenn, wie in der heutigen Sitzung, nur ein Vorschlag gemacht worden wäre, könne auf Zuruf bzw. Handzeichen gewählt werden. Auf Verlangen von mindestens einem Ratsmitglied sei schriftlich zu wählen.
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2192/2018.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 4.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“
(Drucks. Nr. 1240/2018 mit 2 Anlagen)

TOP 4.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1866/2018)

TOP 4.1.1.
sowie Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1866/2018
(Drucks. Nr. 2105/2018)

TOP 4.2.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2067/2018)

Ratsherr Kreisz (SPD) gab den Antragsinhalt einschließlich Begründung wieder, verwies auf den Änderungsantrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD, begrüßte Initiativen wie Plogging und Putzmunter und erklärte, dass die Fraktion der SPD der Verwaltungsvorlage zustimmen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP der Ursprungsdrucksache sowie dem eigenen Antrag zustimmen und die Anträge der Fraktionen der CDU und Die FRAKTION ablehnen würde. Ratsherr Engelke konstatierte, dass die Fraktion Die FRAKTION mit ihrem Antrag wieder einmal unter Beweis stellen würde, dass der Fraktion Die FRAKTION ernstzunehmende Politik unwichtig sei und dass ihnen die Bedürfnisse der Menschen völlig egal wären.

Ratsherr Oppelt (CDU) bat um eine getrennte Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, wie dies auch schon in den Fachausschusssitzungen praktiziert worden wäre. Im Weiteren widersprach Ratsherr Oppelt seinem Vorredner, wonach nicht in allen Stadtbezirken Abfallfahnder eingesetzt werden müssten. Darüber hinaus betonte Ratsherr Oppelt, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter auf den Straßen eingesetzt werden sollten, dass diese robuster auftreten mögen und bereits bei Erstvergehen entsprechende Bußgelder verhängen sollten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe verwies darauf, dass die Durchführung des Bürger-Panel vor der Umsetzung des Ordnungskonzeptes stattgefunden habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass es keine städtische Doktrin gäbe, wonach ein Erstverstoß einer illegalen Abfallentsorgung ungeahndet bleiben sollte.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) merkte an, dass es bereits mehrere Versuchsprojekte vor dem Hintergrund von Entmüllung mit Krähen gäbe und beschrieb die aus Skandinavien stammende Trendsportart Plogging, welche aus den beiden Komponenten Joggen und Müllaufsammeln bestünde.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) gab zu bedenken, dass die Aussagen der Fraktion der CDU dazu führen könnten, dass sich Menschen animiert fühlten, ihren Müll illegal entsorgen zu wollen. Ratsherr Dr. Menge bemerkte zu den Versuchen mit Krähen, dass auch einmal sinnvoll wäre Projekte bis zum Ende von außen zu betrachten. Darüber hinaus sollte man der Verwaltungsvorlage und dem Änderungsantrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD zustimmen, damit sich diese, ebenso wie das Sicherheitskonzept, in den einzelnen Stadtbezirken konkretisieren ließen sowie weiterentwickelt werden könnten.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen das Projekt Hannover Sauber ganz besonders am Herzen läge, da es sich dabei unter anderen um ein Umweltthema handeln würde. Ratsfrau Steinhoff betonte, dass explizit die Sauberkeit auf den Spielplätzen und die Entsorgung von alten Fahrrädern Priorität haben sollte. Darüber hinaus sei man der Auffassung, dass die Einweggrills verboten werden müssten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Verwaltungsvorlage sowie den jeweiligen Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD und der CDU zustimmen würde. Denn Sauberkeit würde in hohem Maße mit Sicherheit, Gesundheit, Umweltpflege und Lebensgefühl korrespondieren.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) sagte, dass ihn das Thema Müll eher sekundär bewegen würde und dass er sich viel lieber mit wichtigen Themen, wie z.B. Obdachlosen, Frauenhäusern oder zugereisten Osteuropäern, befassen würde. Ratsherr Klippert machte deutlich, dass es tatsächlich Bürgerinnen und Bürger gäbe, die es gern ein wenig schmuddelig in ihrem direkten Wohnumfeld hätten, da ein erhöhtes Maß an Sauberkeit auch die Mieten steigen lassen könnte.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den Antrag zur Geschäftsordnung stelle, die Verwaltungsvorlage, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und den Zusatzantrag der Fraktion Die Fraktion zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu ziehen. Darüber hinaus erläuterte Ratsherr Karger, dass ein Mix aus den jeweiligen Anträgen der Fraktion der CDU und der SPD den optimalen Änderungsantrag ergeben hätte.

Beigeordnete Kastning (SPD) entgegnete, dass alle Anträge vorlägen, dass jeder dazu seine Meinung sagen könnte, dass der Rat somit am heutigen Tage beschlussfähig sei und dass die Fraktion der SPD dies auch tun wolle.

Ratsherr Oppelt (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Änderungsantrag der Partner sowie der Verwaltungsvorlage zustimmen würden, wenn zuvor dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU zugestimmt worden wäre. Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP seien herzlich dazu eingeladen, ihren Schlingerkurs zu beenden und mit der Fraktion der CDU von Beginn an entsprechende Konsequenzen bei Umweltvergehen zu fordern.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass er in demselben Interview ausgeführt habe, dass die Stadt gemeinsam mit aha ein Konzept zur Sauberkeit, basierend auf den drei Säulen Prävention, mehr Service und konsequente Sanktionen, vorstellen würde. Das sei in der Verwaltungsvorlage auch so niedergelegt.

Beigeordnete Kastning (SPD) erörterte, dass die Partner aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD, entgegen der Vorwürfe der Fraktion der CDU, keinen Schlingerkurs führen, sondern vielmehr überaus gradlinig handeln würden. Denn es sei überaus gradlinig, wenn Maßnahmen, wie beim Konzept für Sicherheit und Ordnung, in einer Erprobungsphase angepasst werden könnten. Beigeordnete Kastning hob hervor, dass der Rat der Stadt sehr viele Anträge zur Unterbringung von Flüchtlingen, Wohnen, Kindertagesstätten, Krippen, Kultur, Sport, Bäder, Stadtentwicklung und Bauen nachweislich behandelt habe. Der Vorwurf der Fraktion Die FRAKTION könne leicht anhand der Vielzahl der behandelten Drucksachen widerlegt werden.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte fest, dass Menschen, die in günstigem Wohnraum leben würden, ebenso ein Recht auf Sauberkeit und Ordnung hätten. Die These, dass es die Menschen dort gern ein wenig schmuddelig hätten, sei beleidigend und auf das Schärfste zurückzuweisen. Ratsherr Engelke sagte zudem, dass er in seinem Wortbeitrag nichts von Abwarten, sondern von Begleiten und Anpassen gesprochen habe. Denn es sei überaus sinnvoll, wenn man eine Maßnahme dem Umfeld anpassen könnte.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates, Schluss der Debatte.
Der Rat beschloss, gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Rednerliste.

Ratsherr Hirche (AfD) wandte ein, dass Hannover lange nicht so schön wäre wie dies von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am Beispiel der Konzepte für Sicherheit und Ordnung sowie Hannover sauber darstellen würden.

Ratsherr Borstelmann (CDU) erklärte, dass law and order lediglich Recht und Ordnung bedeuten würde und dass es dafür sogar einen Dezernenten bei der Stadtverwaltung geben würde. Zudem sei mit dem Schlingerkurs der Fraktion der SPD, deren Handeln in den vergangenen 70 Jahren gemeint.
Gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion der AfD auf Vertagung, § 13 Abs. c Geschäftsordnung des Rates, ab.

Getrennte Abstimmung
Mit 40 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 6 auf Seite 4, Ziffer b) - sonstiger Maßnahmenbereich, des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 53 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 7 auf Seite 4, Ziffer b) - sonstiger Maßnahmenbereich, des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 40 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 8 auf Seite 4, Ziffer b) - sonstiger Maßnahmenbereich, des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 49 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 9 auf Seite 4, Ziffer b) - sonstiger Maßnahmenbereich, des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 51 Stimmen und bei 8 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 1 auf der Seite 11 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 51 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 2 auf der Seite 12 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 51 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt: „Verstärkte Meldungen“, des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 50 Stimmen und bei 9 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt: „Information der Gremien“, des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2018.

Mit 50 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2105/2018 ab.

Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1866/2018 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 20 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit der Drucks. Nr. 2067/2018, die Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“ - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1240/2018 mit 2 Anlagen.

TOP 5.
Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
(Drucks. Nr. 1590/2018)

Beigeordnete Zaman (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache zustimmen würde. Beigeordnete Zaman führte weiter aus, dass die Landeshauptstadt Hannover, entgegen der Meldungen aus der Tagespresse, weder gelähmt noch handlungsunfähig sei. Ein Beispiel dafür sei die überaus gelungene Veranstaltung am 20. September 2018 zur Präsentation des Kulturhauptstadtbewerbungs-Teams. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Stadtverwaltung keineswegs in einer Starre verweilen würde, seien die auch in diesem Jahr wieder überaus zahlreich zu behandelnden Drucksachen aus den Bereichen Umwelt, Bauen und Wohnen, Soziales und Familie, Kultur, Sport, Schule und Bildung, Recht und Ordnung, Finanzen und Personal. Beigeordnete Zaman betonte zur Kulturhauptstadtbewerbung, dass auch in diesem Zusammenhang ein engagiertes Team erfolgreich und konstruktiv agieren würde, obwohl der etatmäßige Kulturdezernent – aus welchen Gründen auch immer – vorrübergehend nicht im Dienst sei. Beigeordnete Zaman bedankte sich beim Oberbürgermeister für die gelungene Regelung der Vertretungen und bei Stadträtin Beckedorf für die schnelle sowie kompetente Einarbeitung in ein für sie völlig neues Thema und unterstrich, dass die Landeshauptstadt Hannover, entgegen der Pressemeldungen, dezernatsübergreifend, engagiert und kompetent aufgestellt sei und demnach effektiv und nachhaltig arbeiten würde.
Mit 51 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat das Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1590/2018.


TOP 6.
Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 1715/2018 N1 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Nicholls (SPD) erläuterte, dass auch eine junge, wachsende Stadt wie Hannover den demographischen Wandel aufgreifen und der daraus resultierenden Verantwortung nachkommen müsste. Im Besonderen für die alternsgerechte Quartiersentwicklung sei das vorliegende Projekt einer von vielen sehr guten Wegen. Denn selbst bestimmtes Leben im Alter sei kein Selbstläufer, sondern bedürfe einer aktiven Herangehensweise. Ratsherr Nicholls unterstrich, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da man die Fortführung des Projektes ausdrücklich begrüße.
Einstimmig beschloss der Rat die Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1715/2018 N1 mit 2 Anlagen.

TOP 7.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 1953/2018)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Fraktion der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN alle Bestrebungen unterstütze, die es Menschen ermögliche einen Zirkus zu besuchen, die sich das ansonsten nicht leisten könnten. Allerdings sei man ebenso generell gegen das Vorführen von Tiernummern – auch im größten Zirkus Europas. Ratsherr Wolf erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu dem Antrag, der sich auf bereits vergebene Karten beziehe, enthalten werde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und erklärte, dass sich die Fraktion Die FRAKTION zum Antrag enthalten werde, da man es grundsätzlich für sinnvoll halte, dass Menschen, vor einem sozialen Hintergrund, an einem Zirkusbesuch teilhaben könnten.
Mit 36 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 8 Enthaltungen beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1953/2018.

TOP 8.
236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt"
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1979/2018 mit 4 Anlagen)
Mit 54 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat das 236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1979/2018 mit 4 Anlagen.

TOP 9.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2130/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384,
1. Änderung - Königsworther Platz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2130/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 10.
Antrag der CDU-Fraktion zu "Zehn Hortplätze für die List erhalten"
(Drucks. Nr. 1395/2018)

Ratsherr Pohl (CDU) erörterte, dass die Fraktion der CDU mit dem vorliegenden Antrag den Erhalt bzw. die Einrichtung von zehn Hortplätzen in der List fordere. Ratsherr Pohl betonte, dass es der Fraktion der CDU ausdrücklich um die zehn Betreuungsplätze im Stadtteil List gehen würde. Deshalb wäre man auch dazu bereit einem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Einrichtung minderwertiger Betreuungsmaßnahmen, wie z.B. Schulergänzende Betreuungsmaßnahmen oder anderer innovativer Modellprojekte, zuzustimmen.

Ratsherr Finck (SPD) wies darauf hin, dass der freie Träger die Betreuungsplätze aufgrund fehelender Nachfrage und somit aus wirtschaftlichen Gründen für ein Jahr abgebaut habe. Zudem habe der Fachbereich Schule mitgeteilt, dass auf Nachfrage über den Feuerwehrtopf an der Comeniusschule, bei Nachweis eines pädagogischen Konzeptes zehn Betreuungsplätze finanziert werden könnten. Ratsherr Finck erklärte, dass die Fraktion der SPD den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen werde, da ausreichend Abhilfe geleistet würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem CDU-Antrag zustimmen werde, da dieser dem Elternwille entspräche.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem vorliegenden Antrag zustimme, da zurzeit die Tendenz vorherrsche, die Horte möglichst schnell abbauen zu wollen.
Mit 33 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zum Erhalt von 10 Hortplätzen im Stadtteil List nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1395/2018 ab.

TOP 11.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung der Kapitaldecke bei der hanova WOHNEN GmbH
(Drucks. Nr. 1527/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um die Zustimmung für den vorliegenden Antrag, damit der derzeit historische Niedrigstand der Kreditzinsen dazu genutzt werden könnte, das Eigenkapital der Wohnungsgenossenschaft für ein Mehr an öffentlichen Wohnungsbau zu erhöhen. Hannover stünde laut aktuellen Lagebericht der Stadtentwicklung von 2017 im Großstädtevergleich bei der Schaffung neuen Wohnraums, bundesweit auf dem drittletzten Platz. Im Jahr 2016 seien lediglich 867 neue Wohnungen fertiggestellt worden. Benötigt würden jedoch zwischen 1.000 und 3.000 neue Wohnungen pro Jahr. Beigeordneter Machentanz ging im Weiteren auf die steigenden Obdachlosenzahlen und die prekären Zustände in den Unterkünften in der Landeshauptstadt Hannover ein.

Ratsherr Kelich (SPD) hob hervor, dass die Partnerschaft in den vergangenen Jahren das Wohnkonzept 2025, die Wohnbauoffensive, das Bündnis für Wohnen 2016, und das Wohnraumförderprogramm mit seinen unterschiedlichen Förderstufen auf den Weg gebracht habe. Darüber hinaus seien diverse Beschlüsse gefasst worden, um neues Bauland schaffen zu können. Ratsherr Kelich fragte zum Abschluss, warum ausgerechnet die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN immer wieder Projekte zur Schaffung von Wohnraum ablehne und woher man den jährlichen Bedarf von 3.000 neuen Wohnungen genommen habe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass man Zahlen der Bundesebene auf die Einwohnerzahl heruntergerechnet und Kommunen, die überhaupt keinen Bedarf hätten, herausgerechnet habe und somit auf einen Wert von ca. 2.700 neue Wohnungen gekommen sei. Beigeordneter Machentanz stellte klar, dass er Geschosswohnungsbau in vertretbarer Höhe mit einem Anteil von 25 % an geförderten Wohnraum grundsätzlich zugestimmt habe.

Ratsherr Bingemer (FDP) wies darauf hin, dass die hanova Wohnen GmbH mit 183 Mio. € (23,4 % Kapitalquote) ausreichend kapitalisiert sei. Der Bundesdurchschnitt an Kapitalquote läge im Baugewerbe bei 14 %. Ratsherr Bingemer verwies nachfolgend auf das GmbH-Gesetz und den Prognosebericht des Unternehmens. In dem einen würden Kapitalerhöhungen geregelt und im anderen würde darauf abgehoben, dass das Unternehmen beabsichtige, eine Kapitalerhöhung im Rahmen eines Cash Flow zu unternehmen. Ratsherr Bingemer erklärte, dass die Drucksache in sich inkonsistent sei und deshalb abzulehnen wäre.

Ratsherr Hellmann (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da ein derartiges Vorhaben außerhalb der Haushaltsplanberatungen nicht möglich wäre. Zudem seien Kapitalerhöhungen im Aufsichtsrat des Unternehmens zu behandeln und ein Konzept dazu zu erarbeiten.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte deutlich, dass ein Bundesdurchschnittswert sicherlich zur Betrachtung der Gesamtlage in Deutschland aussagekräftig sei. Allerdings könne man diesen Wert nicht einfach auf jede beliebige Kommune herunterbrechen. Dazu müssten regionale bzw. kommunale Gegebenheiten betrachtet werden. Darüber hinaus müsste ermittelt werden, welche Wohnungsgröße und welche qualitativen Wohnsegmente benötigt würden. Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass in Hannover Zwei- und Drei-Zimmer Wohnungen in ausreichende Anzahl vorhanden wären. Defizite gäbe es bei den kleinen Single- bzw. Studentenwohnungen und bei den großen Familienwohnungen mit vier und mehr Zimmern.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass der vorliegende Antrag nicht zustimmungsfähig sei, da in diesem Zusammenhang beispielsweise auch personelle Entwicklungen zu betrachten wären.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass die genannten Zahlen aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung stammten. Ratsfrau Falke mahnte an, dass in der Vergangenheit zu viele in öffentlicher Hand befindliche Wohnhäuser verkauft worden wären. Ratsfrau Falke prognostizierte zudem, dass sich die Zahl der Obdachlosen in Hannover verdoppeln könnte, wenn der Wohnungsmarkt mehr und mehr den privaten Investoren überlassen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen würde. Ratsherr Hirche stellte fest, dass in Hannover zu wenige Wohnungen vorhanden wären und dass die Fraktion der SPD aufgrund ihrer siebzigjährigen Regentschaft schuld daran sei. Zumal die Stadt überhaupt nicht in der Lage wäre so viele Wohnungen zu bauen, wie Zuwanderer (Studenten, Wirtschaftsflüchtlinge, etc.) nach Hannover kämen.

Beigeordnete Kastning (SPD) betonte, dass die Fraktion der SPD selbstbewusst zu ihren Themen stünde und dass sich diese nicht nur in der Vergangenheit abgespielt hätten, sondern auch in der Zukunft zu begleiten und zu fördern wären. Dazu gehöre unter anderen auch die kommunale Wohnraumförderung, die deutschlandweit nur von einer Handvoll Städte initiiert würde. Denn Wohnraumförderung sei generell Länder- und Bundessache und dort seien verschiedene Regierungen in der Verantwortung gewesen. Es habe nach 1989 deutliche Bewegungen in der Wohnraumförderung gegeben, welche dann jedoch kontinuierlich wieder heruntergefahren worden wären. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass die Fraktion der SPD im Rat der Stadt viel auf anderen Ebenen fordern, aber zeitgleich auch selbst handeln würde. Die dritte Betreuungskraft in Krippen oder die Ganztagsbetreuung wären dafür gute Beispiele aus anderen Themenfeldern.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) kritisierte, dass in der Politik, und damit sei nicht nur der Rat der Stadt Hannover gemeint, immer und immer wieder dieselben Fehler gemacht würden. Es wäre vielmehr wünschenswert, wenn sich auch einmal die sogenannten etablierten Parteien auf neue Wege einlassen würden. Ratsfrau Falke monierte ferner, dass beispielsweise das Baukindergeld völlig am Kern vorbeigehen würde. Denn Familien mit geringem Einkommen würden sowieso keine Baukredite erhalten.

Ratsherr Nicholls (SPD) erinnerte daran, dass der soziale Wohnungsbau von einer Regierung unter dem Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) abgeschafft worden sei.

Ratsherr Kelich (SPD) merkte zum Vorwurf von wirkungslosen Projekten an, dass allein der Mittelabfluss und die Inanspruchnahme des Wohnraumförderprogramms eine völlig andere Aussagekraft hätten.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete zum Vorwurf der Untätigkeit, dass man nicht nur die Aktivitäten der hanova Wohnen GmbH betrachten, sondern auch die private Wohnungsbauwirtschaft, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der Kommune, betrachten müsste. Ein jedes Ratsmitglied müsste an den Einladungen zu Grundsteinsetzungen und Eröffnungen erkennen können, wie viel Neues in Hannover entstünde. Zudem sollte die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN einmal darüber nachdenken, wie viele Bauprojekte man, unter Kaprizieren der immer gleichen Argumente, bereits abgelehnt habe.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung der Kapitaldecke bei der hanova WOHNEN GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1527/2018 ab.

TOP 12.
Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Unterrichtscontainer für die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule"
(Drucks. Nr. 1709/2018)

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erläuterte, dass allein in der Außenstelle, Grundschule Loccumer Straße, zwei Klassenräume, ein Krankenzimmer und ausreichend Differenzierungsräume fehlten und zudem kein naturwissenschaftlicher Fachraum sowie kein Werkraum vorhanden wären. Ferner würden bei einer Rückführung der Außenstelle sechs Klassenräume, ein Differenzierungsraum und ein Lehrerzimmer benötigt. Ratsfrau Dr. Matz führte weiter aus, dass bereits im Jahr 2014 ein Prüfauftrag vom Stadtbezirksrat vor dem Hintergrund einer Rückführung an die Verwaltung ergangen sei. Dieser habe ergeben, dass das Gebäude der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule lediglich für eine Zweizügigkeit geeignet wäre.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass die von der Fraktion der CDU beantragte Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen unter anderen aufgezeigt habe, dass sich die Verwaltung längst mit dem Thema befassen würde.

Ratsfrau Gamoori (SPD) erläuterte, dass bereits in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 20. August 2018 darauf hingewiesen worden wäre, dass aus schulplanerischer Sicht vier mobile Raumeinheiten als allgemeine Unterrichtsräume beantragt worden wären und dass das Gebäudemanagement einen Planungsauftrag zur Verlegung der noch verbliebenen drei Klassen vorliegen habe. Ratsfrau Gamoori sagte, dass die Aufstellung der mobilen Raumeinheiten für den Beginn des Schuljahres 2019/2020 vorgesehen sei. Zudem habe die Verwaltung bestätigt, dass der Antrag direkt im Anschluss an die Bedarfsanzeige der Schule gestellt worden wäre.

Ratsherr Bingemer (FDP) brachte sein Unverständnis über den Antrag zum Ausdruck und merkte an, dass sich die Dietrich-Bonhoeffer-Schule in der Überplanungsphase befände, wobei zwei Varianten mit mobilen Raumeinheiten und zwei Varianten mit Erweiterungsbauten zur Debatte stünden. Zudem habe man in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses erfahren können, dass die Implementierung der Container 12 Monate in Anspruch nehmen würde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass der Antrag der Fraktion der CDU auf ein dringliches Handeln der Verwaltung zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler hinweisen wolle. Ratsfrau Falke regte an, dass man vielmehr über Lösungen, wie z.B. dass Verschieben von verfügbaren Raumkapazitäten, nachdenken sollte, anstatt sich über den Antrag der Fraktion der CDU wundern zu wollen.

Ratsherr Braune bemerkte, dass in Hildesheim eine komplette Schule ausgebrannt sei und dass dort die Raumversorgung von mehr als 600 Schülerinnen und Schülern keine 12 Monate in Anspruch genommen habe.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) stellte klar, dass eine Bedarfsanzeige der Schule völlig überflüssig gewesen sei, da der Verwaltung aufgrund des Prüfauftrages aus dem Jahr 2014 die Situation an der Schule bekannt sein müsste. Zudem seien für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule weder im Investitionsmemorandum 500+ noch im langfristigen Investitionsplan 2016 bis 2019 Mittel eingestellt worden. Ratsfrau Dr. Matz konstatierte, dass die Verwaltung entweder total überlastet sei oder kein Interesse mehr an den Realschulen in der Stadt habe.

Mit 32 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Unterrichtscontainer für die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1709/2018 ab.


TOP 13.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung der Streifengänge im Stadtteil Sahlkamp
(Drucks. Nr. 1988/2018)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) verlas den Antragstext einschließlich Begründung und hob hervor, dass es im vorliegenden Antrag um nichts Geringeres gehen würde, als die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Sahlkamp. Ratsherr Böning erläuterte, dass die Tatsache, dass die Strafanzeigen nach dem Engagement eines privaten Sicherheitsdienstes durch ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft zurückgegangen wären, sehr wohl aufzeigen würde, dass es ein echtes Problem im Sahlkamp gäbe.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte vor dem Hintergrund des Stadtanzeigers Ost, dass die Sicherheit im Stadtbezirk Vahrenheide-Bothfeld, aufgrund einer Anhebung der unregelmäßigen, gemischten Streifengänge, auf einem guten Weg sei. Ratsherr Dr. Menge erklärte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Ratsherr Pohl konstatierte, dass es sicherlich am resoluten Durchgreifen der Polizei und nicht am städtischen Ordnungsdienst gelegen habe, dass das Sicherheitsgefühl im Sahlkamp langsam wieder ansteigen würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass das Sicherheitsempfinden der Menschen im Sahlkamp sehr gering sei, dass sich Frauen dort zumeist nur mit Pfefferspray aus dem Haus wagen würden und dass lediglich die Polizei mit ihrer Anwesenheit im Sahlkamp für leichte Entspannung sorgen würde. Ratsherr Jacobs betonte, dass für den Sahlkamp dringend weitere Präventivmaßnahmen im Sinne der Sicherheit benötigt würden, da nicht genügend Polizisten zur Verfügung stünden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte vor dem Hintergrund seiner Ausführungen in der Sitzung des Stadtbezirksrates richtig, dass man den städtischen Ordnungsdienst in Situationen, die man für latent gefährlich halten würde, nur gemeinsam mit der Polizei, wie das zurzeit im Sahlkamp der Fall sei, auf Streife schicken würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte zur Ablehnung der Dringlichkeit in der vergangenen Ratsversammlung, dass zu dem Zeitpunkt bereits Maßnahmen, wie z.B. die gemeinsamen Streifengänge, beschlossen worden wären. Beigeordnete Kastning betonte, dass man ferner nie suggeriert habe, dass man mit dem städtischen Ordnungsdienst alle im Raum stehenden Fragen beantworten könnte, da es schon rein rechtlich verschiedene Aufgabensphären von Polizei und Ordnungsdienst gäbe.

Ratsherr Karger (AfD) konstatierte, dass alle Zustände, die sicherheitsrelevant wären, insbesondere von der Fraktion der SPD nicht wahrgenommen oder relativiert würden. Die Frage sei dann nur, warum die Polizeibehörden der Länder und des Bundes so massiv aufrüsten würden. Zudem sei es nicht vermittelbar, dass für ein bisschen Sperrmüll in den Stadtteilen extra ein städtischer Ordnungsdienst eingerichtet würde. Ratsherr Karger unterstrich, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger es dem Rat Wert sein sollte, zusätzliche, gemeinsame Streifengänge einzurichten. Ferner appellierte Ratsherr Karger dafür, dass der Ordnungsdienst mit einer Sicherheitsweste zum Schutz vor der gefährlichen Waffe Messer ausgestattet werden möge.

Ratsfrau Gamoori (SPD) entgegnete, dass sie als Bürgerin aus dem Stadtteil Sahlkamp feststellen könne, dass die Verwaltung die Sorgen und Nöte der Einwohnerinnen und Einwohner ernst nähme. Man habe beispielsweise im Rahmen der Sanierungskommission die Arbeitsgemeinschaft „Sicherheit im Quartier“ eingerichtet, um in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, Mitgliedern der Sanierungskommission, Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtteil, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und der Polizei Strategien zur Stärkung des Sicherheitsgefühls für die Menschen erarbeiten zu können. Ratsfrau Gamoori informierte darüber, dass in der vergangenen Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenheide-Bothfeld darauf hingewiesen worden sei, dass die gemeinsamen Streifengänge von Polizei und Ordnungsdienst von 22:00 auf 24:00 Uhr ausgeweitet würden.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob er die Ausführungen der Verwaltung dahin gehend interpretieren könnte, dass der Ordnungsdienst so lange es die Sicherheit erfordere, spät abends bzw. in der Nacht, ausschließlich mit der Polizei im Sahlkamp auf Streife gehen würde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da man sich nicht des Eindrucks erwehren könne, dass unter anderen gezielt versucht würde Angst herbeizureden. Ratsfrau Falke berichtete, dass sie an einer Begehung des Sahlkamps teilgenommen habe und dass sie kein unsicheres Gefühl dabei gehabt habe. Ratsfrau Falke bemerkte abschließend, dass in ihrem Stadtteil viele enge und unübersichtliche Gassen vorhanden und häufig Gruppen von jungen, auswärtig anmutenden Menschen anzutreffen wären. Allerdings würde das nicht zu einem gesteigerten Unsicherheitsgefühl führen.

Ratsherr Finck (SPD) erklärte, dass es in Niedersachsen noch nie so viele Polizeibeamte gegeben habe, wie das aktuell der Fall sei. Ferner sei es allgemein bekannt, dass die Straftaten rückläufig wären. Ratsherr Finck konstatierte, dass einige Fraktionen im Rat der Stadt den Faktor Angst bemühen würden, um Wählerstimmen generieren zu können. Im Weiteren verlas Ratsherr Finck Auszüge aus der aktuellen Polizei Kriminalstatistik (PDS).

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte ihren Vorredner, auf welcher Basis die statistischen Erhebungen vorgenommen würden und fragte weiter, wie es zusammenpassen würde, dass überall Dienststellen geschlossen würden, aber angeblich in Niedersachsen so viele Polizisten beschäftigt wären wie nie zuvor.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) brachte zum Ausdruck, dass Menschen unterschiedlichen Empfindungen ausgesetzt wären und dass dies auch für das Sicherheitsgefühl eines jeden Einzelnen gelte. Ratsherr Böning wies vehement zurück, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER beabsichtigen würde, Ängste zu schüren.

Ratsherr Hirche (AfD) verlas ein kritisches Schriftstück zur polizeilichen Kriminalstatistik mit anschließender Strafdeliktdokumentation unter Stichwaffeneinsatz in Hannover. Ratsherr Hirche fragte zudem, warum immer mehr private Unternehmen, wie z.B. die Üstra mit protec, Sicherheitsdienste aufstellen und engagieren würden, wenn es laut Statistik angeblich immer sicherer werden würde.

Ratsherr Gill (SPD) erklärte, dass er den Antrag zur Geschäftsordnung „Ende der Debatte“ stelle, da alle Argumente ausgetauscht worden wären.

Der Rat beschloss gemäß § 13 Abs. b der Geschäftsordnung des Rates das Ende der Rednerliste.

Ratsherr Finck (SPD) berichtete anhand der polizeilichen Kriminalstatistik, dass aus dem Summenschlüssel Gewalt die Straftaten von 4.145 auf 3.622 Taten zurückgegangen wären. Ratsherr Finck betonte, dass hinter jeder Zahl ein Schicksal stehen würde und dass es diese Menschen nicht verdient hätten von der Fraktion der AfD instrumentalisiert zu werden.

Ratsherr Karger (AfD) kritisierte, dass sich sein Vorredner nicht einmal die Mühe machen würde, die Straftaten zu differenzieren. Denn die Bürgerinnen und Bürger hätten keine Angst vor Diebstählen oder Beschädigungen von Sachgegenständen, sondern vor Hoheitsdelikten, die ein Trauma auslösen könnten. Ratsherr Karger unterstellte, dass die polizeiliche Kriminalstatistik keine Messlatte zur inneren Sicherheit darstellen könnte. Ratsherr Karger informierte darüber, dass Polizeidienststellen in Braunschweig und Hildesheim geschlossen würden, damit auf dem Hauptbahnhof in Hannover ein wenig Sicherheit herrschen könnte. Ansonsten wäre es aufgrund der Personalstärke nicht mehr möglich Initiativstreifen durchführen zu können.
Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die HANNOVERANER zur Ausweitung der Streifengänge im Stadtteil Sahlkamp nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1988/2018 ab.

TOP 14.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Übergabe der Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters an die Erste Stadträtin
(Drucks. Nr. 1998/2018)

Ratsherr Pohl (CDU) erläuterte, dass der Oberbürgermeister nicht, wie angekündigt, in der Lage gewesen wäre, alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe innerhalb kürzester Zeit widerlegen zu können. Ratsherr Pohl konstatierte, dass ein Rundgang durch das Neue Rathaus sowie Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung erkennen lassen würden, dass diese massiv verunsichert wären und zudem an der Vorbildfunktion ihres obersten Dienstherrn ernste Zweifel hätten. Ratsherr Pohl forderte den Oberbürgermeister auf, dass dieser seine Amtsgeschäfte ruhen lassen und eine Auszeit einlegen möge, damit man zur Behandlung von Sachthemen zurückkehren könne. Ratsherr Pohl erklärte, dass die Fraktion der CDU eine namentliche Abstimmung beantrage.

Beigeordnete Kastning (SPD) entgegnete, dass durch die Verwaltung vorbereitete Drucksachen, wie z.B. zum Sicherheitskonzept oder Hannover sauber, die Schulentwicklungsplanung, Diskussionen zur Dietrich-Bonhoeffer-Schule, ein engagiertes Stadtbezirksmanagement sowie lebhafte Haushaltsplanberatungen in den Stadtbezirken ein eindeutiges Indiz dafür wären, dass die Stadtverwaltung eben nicht gelähmt wäre. Beigeordnete Kastning machte deutlich, dass Argumentationen in diese Richtung eine Diskreditierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung darstellen würde, die jeden Tag in das Neue Rathaus und andere Standorte kämen und engagiert sowie qualifiziert ihrer Arbeit nachgehen würden. Beigeordnete Kastning führte aus, dass beispielsweise eine ambitionierte Kulturhauptstadtbewerbung vorangetrieben werde, dass gerade erst 10 Jahre Klimaallianz gefeiert worden wäre, dass bei der Flüchtlingsunterbringung strategisch nachhaltig vorgegangen würde und dass unter anderen am Leineufer die Stadtentwicklung forciert werde. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass ein Wahrnehmen dieser Aspekte sehr deutlich machen würden, dass eben keine hilflos agierende bzw. gelähmte Verwaltung ein Thema sei. Darüber hinaus würden derartige Behauptungen ebenfalls die ehrenamtlich Engagierten aus der Kommunalpolitik diskreditieren, die zum Teil mit hohem Aufwand an den Entwicklungen in der Landeshauptstadt beteiligt wären. Beigeordnete Kastning forderte, dass besonders in schwierigen Zeiten ein engagiertes Handeln, ein vertrauensvolles Miteinander sowie nachhaltig, qualitativ gute Arbeit von Ehrenamtlichen und der Verwaltung anerkannt werden müsste, anstatt versuchen zu wollen, die Verwaltung, die Ehrenamtlichen und die Landeshauptstadt Hannover insgesamt in Misskredit zu bringen. Beigeordnete Kastning bekräftigte, dass die Fraktion der SPD der Auffassung sei, dass Oberbürgermeister Stefan Schostok sein Amt sehr gut ausübe, dass er dies auch weiterhin tun sollte und dass es keinen Anlass gäbeden Oberbürgermeister aus dem Neuen Rathaus verweisen zu wollen.

Stadträtin Rzyski stellte klar, dass eine mögliche Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung daher rühren könnte, dass diese Berichte lesen müssten, wonach diese nicht mehr leistungsfähig wären oder dass diese wahrscheinlich reihenweise, unrechtmäßig Zulagen kassiert hätten – obwohl das nur auf zwei Personen zuträfe. Es stünde im Bereich des Möglichen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nervosität und Verunsicherung ausgesetzt wären, wenn offensichtlich nicht mehr wahrgenommen werden wolle, was tatsächlich geleistet würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass es die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ähnlich wie die Fraktion der CDU sähe, wonach die Stadtverwaltung und die Stadt gelähmt und die Ehrenamtlichen verunsichert wären. Beigeordneter Machentanz erörterte, dass für die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, wie auch im Fall von Stadtrat Härke, die Unschuldsvermutung gelten würde. Allerdings wäre man aufgrund der Unruhe damit einverstanden, wenn sich der Oberbürgermeister freiwillig zurückziehen würde. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da die Unschuldsvermutung vorrangig Beachtung finden sollte.

Ratsherr Döring (FDP) erörterte, dass der niedersächsische Landesgesetzgeber mit der Einführung der Eingleisigkeit dem direkt gewählten Hauptverwaltungsbeamten eine starke Stellung verschafft und diesem eine andere Legitimation gegeben habe. Früher sei der Oberbürgermeister in Ehrenamt von der Mehrheit der Ratsversammlung gewählt und, falls erforderlich, auch abgewählt worden. Heute würde der Oberbürgermeister direkt vom Volk gewählt und könne nur mittels eines sehr aufwendigen Verfahrens
von diesem Wählerauftrag entbunden werden. Im Wissen dieser Situation bliebe einem dann fasst nur die Möglichkeit zur Einbringung eines Dringlichkeitsantrages mit der Aufforderung eines freiwilligen Rückzuges übrig. Ratsherr Döring bat abschließend darum, dass eine politische Bewertung der juristischen folgen möge.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag, aufgrund der Unschuldsvermutung, nicht folgen würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen würde. Beigeordnete Dr. Markowis erläuterte, dass die Aufforderung der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen an den Oberbürgermeister, wonach dieser eine Pause einlegen möge, den Willen der Bürgerinnen und Bürger, Stefan Schostok zum Oberbürgermeister zu wählen, respektiere. Dem Antrag der Fraktion der CDU zur Abwahl des Oberbürgermeisters auf Zeit könne man hingegen nicht folgen. Beigeordnete Dr. Markowis wies darauf hin, dass eine Abwahl des Oberbürgermeisters auf Zeit inmitten der Haushaltsplanberatungen die Gesamtsituation sicher nicht erleichtern würde. Es gehe um die Arbeitsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover, um viele wichtige Projekte, welche aus Grünen-Sicht auch zusätzlich zum Verwaltungsvorschlag, in den Doppelhaushalt der Landeshauptstadt gehörten. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen werde sich nach der Verabschiedung des Haushalts wieder anderen Fragen zuwenden und auch die Situation an der Spitze des Rathauses neu bewerten.

Beigeordneter Seidel (CDU) kritisierte, dass es immer häufiger an der Tagesordnung wäre, dass sich Dezernentinnen und Dezernenten, unter dem Deckmantel der Sachaufklärung, zu politischen Anträgen der Fraktionen politisch äußern würden. Beigeordneter Seidel erklärte, dass die Fraktion der CDU zukünftig eine politische Stellungnahme der Dezernentinnen und Dezernenten einfordern würde, falls sich diese Praxis weiter fortsetzen würde. Beigeordneter Seidel monierte ferner, dass er sich seit einem Jahr mit einem Thema auseinandersetzen müsste, mit dem er sich eigentlich überhaupt nicht befassen wolle. Zudem bemängelte Beigeordneter Seidel wiederholt die Ungleichbehandlung der drei Personen, gegen die staatsanwaltschaftlich ermittelt würde. Beigeordneter Seidel betonte, dass diese Gesamtsituation die Menschen in der Landeshauptstadt belaste und der Zusammenarbeit unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung schade.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte deutlich, dass es nach seinen Empfindungen aus den Fachausschusssitzungen in der Verwaltung nicht rund laufen würde. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Förste, dass dem Rat noch keine Neuverteilung der Dezernate vorgelegt worden sei und dass man die Verantwortung für das Personaldezernat und das Kulturdezernat an eine Person vergeben habe.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eine Bewertung vornehmen werde, bis dahin an der Unschuldsvermutung festhalten würde und so lange keinen Grund dafür sähe, warum der Oberbürgermeister sein Amt ruhen lassen sollte.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass er es für unklug halten würde, wenn der Ersten Stadträtin, inmitten der Haushaltsplanberatungen, nun auch noch die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters übertragen würden. Abschließen formulierte Ratsherr Wolf ein Statement zur Integrität des Oberbürgermeisters und konstatierte, dass der Fraktion der CDU offensichtlich die Themen ausgehen würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass von einer Ungleichbehandlung nicht die Rede sein könnte, da es sich bei den drei Personen um einen Laufbahnbeanten, um einen Wahlbeamten auf Zeit und um einen vom Volk gewählten Oberbürgermeister handeln würde. Ferner erörterte Beigeordnete Kastning, dass einer Neuordnung der Dezernate bzw. die Ausschreibung der Position eines Dezernenten die Entscheidung des Stadtrates Härke und damit verbunden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Weg stehen würde.

Ratsherr Döring (FDP) bemerkte, dass es keine Gleichheit in der Ungleichheit geben könnte und dass man sich deshalb die Mühe machen sollte, die unterschiedliche Rechtsstellung der drei Personen zu beachten. Ratsherr Döring sagte, dass er die Forderung nach einer Neuordnung der Dezernate als Ankündigung zur Einbringung eines Abwahlverfahrens gegen Stadtrat Härke interpretiere. Ansonsten sollte man der Ausführung des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Niedersächsischen Landtag Dirk Toepffer folgen, wonach die politische Bewertung der juristischen Bewertung zu folgen habe.

Ratsherr Braune entgegnete, dass nicht der Beamtenstatus, sondern die Unschuldsvermutung gelten müsste. Denn auch die Öffentlichkeit würde sich wenig für die verschiedenen Rechtsstellungen der drei Personen interessieren.

Ratsherr Pohl (CDU) erwiderte zu den Wortbeiträgen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der Fraktionen der FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass der Fraktion der CDU so schnell die Themen nicht ausgehen würden, dass der Hinweis auf die verschiedenen Rechtsstellung zwar richtig wäre, dass die Fraktion der CDU den Fall in seiner Gesamtheit aber anders interpretieren würde, dass die Fraktionsvorsitzende der SPD mit ihren Vorwürfen gegenüber Stadtrat Härke vorsichtig sein sollte und dass die Begründung der Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zur Ablehnung des CDU-Antrages nur als schizophren zu bezeichnen wäre.

Ratsherr Hoffmann (SPD) gab ein Plädoyer zur Integrität des Oberbürgermeisters ab.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass sie Stadtrat Härke keineswegs einer Lüge bezichtigt habe. Vielmehr hätten sich ihre Ausführungen auf den zunächst angekündigten und anschließend revidierten Vorruhestand bezogen.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass sie ziemlich deutlich gemacht habe, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, nicht in den Urlaub zu gehen, akzeptiere. Beigeordnete Dr. Markowis erklärte, dass Schizophrenie eine ernst zu nehmende, psychische Krankheit sei und dass sie eine derartige Umgangsweise mit dem Thema als überaus schwierig bewerten würde.

Namentliche Abstimmung:
Ratsherr Albrecht (CDU) Ja,
Ratsherr Alter (SPD) Nein,
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Bingemer (FDP) Nein,
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) Nein,
Ratsherr Borstelmann (CDU) Ja,
Ratsherr Braune Nein,
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Nein,
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Döring (FDP) Nein,
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) Nein,
Ratsherr Finck (SPD) Nein,
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) Ja,
Ratsfrau Gamoori (SPD) Nein,
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Gill (SPD) Nein,
Ratsherr Hellmann (CDU) Ja,
Bürgermeister Hermann (SPD) Nein,
Ratsherr Hirche (AfD) Nein,
Ratsherr Hofmann (SPD) Nein,
Ratsfrau Iri (SPD) Nein,
Ratsherr Jacobs (AfD) Nein,
Ratsfrau Jeschke (CDU) Ja,
Ratsherr Karger (AfD) Nein,
Beigeordnete Kastning (SPD) Nein,
Ratsherr Kelich (SPD) Nein,
Ratsfrau Keller (SPD) Nein,
Ratsherr Klapproth (CDU) Ja,
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Nein,
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Kreisz (SPD) Nein,
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) Nein,
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Markurth (SPD) Nein,
Ratsherr Marski (CDU) Ja,
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) Ja,
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Nein,
Ratsherr Nicholls (SPD) Nein,
Ratsherr Oppelt (CDU) Ja,
Ratsfrau Pluskota (SPD) Nein,
Ratsherr Pohl (CDU) Ja,
Ratsherr Prieß (AfD) Nein,
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Nein,
Bürgermeister Scholz (CDU) Ja,
Oberbürgermeister Schostok (SPD) Nein,
Beigeordneter Seidel (CDU) Ja,
Beigeordnete Seitz (CDU) Ja,
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Enthaltung,
Ratsherr Wiechert (CDU) Ja,
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) Nein,
Beigeordnete Zaman (SPD) Nein,
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Nein,
Mit 41 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Übergabe der Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters ab die Erste Stadträtin nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1998/2018 ab.

TOP 15.
Antrag des Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: Ergänzung von § 20 der Geschäftsordnung um Punkt 3: Geheime Abstimmung durch Antrag eines Einzelvertreters, einer Fraktion oder Gruppe in der Sitzung des Rates
(Drucks. Nr. 1317/2018)

Ratsherr Braune trug den Antragstext vor.
Mit 50 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag des Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: Ergänzung von § 20 der Geschäftsordnung um Punkt 3: Geheime Abstimmung durch Antrag eines Einzelvertreters, einer Fraktion oder Gruppe in der Sitzung des Rates, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1317/2018 ab.

TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen
(Drucks. Nr. 1986/2018)

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den Antragstext einschließlich Begründung.
Eingebracht und überwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 16.2.
Antrag der Gruppe Linke & Piraten zu "Hannover deklariert sich als sicherer Hafen"
(Drucks. Nr. 2085/2018)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass sich die Städte Köln, Düsseldorf, Rostock, Oldenburg, und Hamburg als “sicherer Hafen Europa“ erklärt hätten.

Eingebracht und überwiesen:
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 16.3.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Resolution: Für Grund- und Bürgerrechte - gegen das neue NPOG!
(Drucks. Nr. 2153/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 16.4.
Antrag der Gruppe Linke & Piraten zur Ablehnung des geplanten Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Drucks. Nr. 2154/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz abzulehnen sei, da ansonsten Falschaussagen Dritter zu 74 Tagen Haft führen könnten.
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 16.5.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Absenkung der Gewerbesteuer
(Drucks. Nr. 2148/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 19
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche bei der Stadtverwaltung vorhandene Unterlagen, Protokolle, Schriftverkehr und Bewerbungsunterlagen zur Besetzung der Position der Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2186/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Ratsherr Döring (FDP) bat darum, dass die Fraktionsvorsitzenden, aufgrund der vorgerückten Stunde, ihre Benennungen im Nachgang der Ratsversammlung bekanntgeben mögen.
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Pohl (CDU),

Die Akteneinsicht wurde dem Rat bekanntgemacht. Ratsmitglieder sind noch nicht von allen Fraktionen benannt.

TOP 20.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen über Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Sprengelmuseum, deren Grund und deren voraussichtliche Kosten ab dem Jahr 2020
(Drucks. Nr. 2216/2018)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Emmelmann (CDU),

Die Akteneinsicht wurde dem Rat bekanntgemacht. Ratsmitglieder sind noch nicht von allen Fraktionen benannt.


TOP 21.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen, elektronische Dokumente, Verträge bzw. Vertragsbestandteile, Protokolle, Schriftverkehr sowie Gesprächs- und Telefonnotizen
zu der Bebauung Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg in der Südstadt

(Drucks. Nr. 2224/2018)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),

Die Akteneinsicht wurde dem Rat bekanntgemacht. Ratsmitglieder sind noch nicht von allen Fraktionen benannt.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für die Niederschrift:



H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e




Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter