Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 20.09.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.09.2018)
Protokoll (erschienen am 10.01.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 30.10.2018

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 20. September 2018,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstr. 59, 30453 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.12 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD) 18.30 - 21.35 Uhr
Bezirksratsherr Ates (SPD) 18.30 - 21.35 Uhr
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD) 18.30 - 21.35 Uhr
Bezirksratsherr Egyptien (Piraten)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guaqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
(Bezirksratsherr Höhne) (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD) 18.30 - 21.42 Uhr
(Bezirksratsfrau Loß) (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)









Verwaltung:
Frau Sufin (FB Personal und Organisation)
Herr Selig (FB Personal und Organisation)
Herr Löpp (FB Personal und Organisation)
Herr Graen (FB Personal und Organisation)
Herr Kuru (FB Personal und Organisation)
Herr Westhoff-Hofediener (FB Stadterneuerung und Wohnen)
Frau Stärk (FB Jugend und Familie)
Frau Wahrenberg (FB Jugend und Familie)
Herr Scholz (FB Jugend und Familie)

Gäste:
Herr Dr. Behring (Architekturbüro Plan 2)
Frau Nieße (Architekturbüro Plan 2)

Presse:
Herr Meise (Stadtanzeiger)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner.

Er eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksratsfrau Grammel weist darauf hin, dass die ausgewiesenen Drucksachennummern der Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.2 versehentlich vertauscht worden sind.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für den Hinweis, die Bezirksratsbetreuung nimmt den Fehler zur Kenntnis und stellt eine entsprechende Korrektur in Aussicht. Der vorliegende Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. 1670/2018 läuft unter Drucks. Nr. 15-2060/2018), der vorliegende Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zur gleichen Drucksache ist der Drucks. Nr. 15-2065/2018 zuzuordnen.

Bezirksratsherr Hirche zieht den eingebrachten Antrag zu Tagesordnungspunkt 8.3.1. (Drucks. Nr. 15-1933/2018) zurück.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass ein Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Tagesordnungspunkt 9.1.1. (Drucks. Nr. 15-2044/2018) vorliegt. Dieser wird im weiteren Sitzungsverlauf als Tagesordnungspunkt 9.1.1.1. eingeführt und behandelt (Drucks. Nr. 15-2184/2018).



Zudem stellt Bezirksbürgermeister Göbel fest, dass ein Dringlichkeitsantrag von Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten) vorliegt. Er bittet um Vorstellung des Antrags sowie um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsherr Egyptien stellt einen Dringlichkeitsantrag zur Verurteilung von Gewaltanwendung als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Er bezieht sich hierbei auf einen gewalttätigen Angriff, der einige Zeit zuvor auf Bezirksratsherrn Hirche verübt wurde. Zu selbiger Thematik liege bereits ein ähnlicher Antrag von Bezirksratsherrn Hirche vor, welcher als Tagesordnungspunkt 9.3.4. vorgesehen ist. Bezirksratsherr Egyptien gehe jedoch davon aus, dass dieser bereits vorliegende Antrag keine Zustimmung durch den Bezirksrat finden werde. Aus diesem Grund wolle er durch einen eigenen Antrag eine entsprechende Beschlussfassung zu dieser Thematik ermöglichen.

Bezirksratsherr Alfermann führt aus, dass hier aus Sicht der SPD-Fraktion keine Dringlichkeit erkennbar sei. Er spreche aber sicherlich im Namen aller Mitglieder des Bezirksrates, wenn er behaupte, dass grundsätzlich jegliche Form der Gewaltanwendung abgelehnt und verurteilt werde.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über die vorgetragene Dringlichkeit des Antrags von Bezirksratsherrn Egyptien (Piraten) abstimmen.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen ist somit nicht gegeben. Der Dringlichkeitsantrag findet daher keinen Eingang zur bestehenden Tagesordnung der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass außerdem ein Antrag der SPD-Fraktion auf Nichtbefassung der Tagesordnungspunkte 9.3.2. (Drucks. Nr. 15-1984/2018 „Betäubungsloses Schlachten“) und 9.3.4. (Drucks. Nr. 15-2047/2018 „Missbilligung von körperlichen Übergriffen am Davenstedter Marktfest“) vorliegen. Es handelt sich jeweils um Anträge von Bezirksratsherrn Hirche (AfD).

Bezugnehmend auf die vorherigen Ausführungen von Bezirksratsherrn Egyptien und Bezirksratsherrn Alfermann stellt Bezirksbürgermeister Göbel ebenfalls noch einmal fest, dass jedwede Form von Gewaltanwendung aufs Schärfste zurückgewiesen werde und niemals als Form der politischen Auseinandersetzung ausgeübt werden dürfe. Hierbei sei es völlig unerheblich, welche politischen Ansichten vertreten werden.

Zunächst nimmt Bezirksratsherr Hirche Stellung und teilt mit, dass er traurig über die Standpunkte der beiden größten Fraktionen des Bezirksrats sei. Sowohl die SPD als auch die CDU würden einerseits Gewaltanwendungen verurteilen, sich aber dennoch gegen einen Antrag aussprechen, der sich mit exakt dieser Thematik auseinandersetze. Es sei speziell für die großen Altparteien an der Zeit Flagge zu zeigen. Auf diese Weise würde man nach seiner Auffassung die Bürgerinnen und Bürger hinter das Licht führen.

Bezirksratsherr Alfermann weist diese Ausführung von sich. Aus Sicht der SPD-Fraktion könne der vorliegende Antrag zur Verurteilung körperliche Angriffe am heutigen Tag gar nicht behandelt werden, da es sich hierbei um ein schwebendes Verfahren handle, welches derzeit noch polizeilicher Ermittlungen unterliege. Der eingebrachte Antrag zum Thema "Betäubungsloses Schlachten" sei nach Einschätzung der SPD-Fraktion sachfremd und beziehe sich deutlich auf den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Man empfehle daher eine gründlichere Vorbereitung der eingebrachten Themen und Anträge.

Bezirksratsfrau Dudda empfindet es als Frechheit, dass die Fraktionen der SPD und CDU in ein negatives Licht gestellt würden. Selbstverständlich zeige man durch das politische Handeln Flagge und setze sich massiv für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über den Antrag auf Nichtbefassung der Tagesordnungspunkte 9.3.2. und 9.3.4. abstimmen.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung.

Dem Antrag wird somit zugestimmt. Der Bezirksrat befasst sich daher in der heutigen Sitzung nicht mit den genannten Tagesordnungspunkten.

Die geänderte Tagesordnung wird festgestellt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.08.2018

Das Protokoll liegt zur Sitzung nicht vor.
Der Tagesordnungspunkt wird daher abgesetzt.


TOP 3.
Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt nun die anwesenden Gastprecher/innen, die heute im Rahmen der Tagesordnungspunkte 3. und 4. Informationen zu unterschiedlichen Themen geben werden. Es handelt sich hierbei um Herrn Kuru (Fachbereich Personal und Organisation), Herrn Westhoff-Hofediener (Fachbereich Stadterneuerung und Wohnen), Herrn Dr. Behring sowie Frau Nieße (beide vom Architekturbüro Plan 2).

TOP 3.

Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover


[Präsentation der Digitalisierungsstrategie als Anlage 1 beigefügt.]

Herr Kuru (FB Personal und Organisation, Bereich Organisationsentwicklung und E-Government) stellt sich kurz vor und präsentiert anschließend die Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover.

Einleitend stellt Herr Kuru dar, dass die unterschiedlichen Ausprägungen der Digitalisierung nicht nur im Alltag jedes Einzelnen Einzug gehalten haben, sondern dass auch die verschiedenen Unternehmensbranchen als auch der öffentliche Sektor den Weg und die Transformation der Digitalisierung ebnen und begleiten müssten. Andernfalls wäre ein bürgernahes, zeitgemäßes und konkurrenzfähiges Handeln nicht mehr denk- und durchführbar.

Herr Kuru weist abschließend darauf hin, dass für Anfang 2019 das Treffen einer Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Oberbürgermeisters vorgesehen ist, in welcher dann erste Konkretisierungen in Bezug auf primäre Modellprojekte getroffen werden sollen.


Bezirksratsfrau Dudda empfindet die Vorhaben und Ansätze der Landeshauptstadt Hannover als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie wünsche sich zu dieser Thematik einen weiteren Termin, um inhaltlich in den näheren Dialog mit der Verwaltung eintreten zu können, zumal ohne Zweifel noch viele Fragen und Anmerkungen durch den Bezirksrat bestehen würden. Allerdings sei dies am heutigen Tag und in Anbetracht der anstehenden Haushaltsplanberatungen kaum zu bewerkstelligen.

Bezirksratsherr Bretthauer wünscht sich in künftigen Präsentationen eine vereinfachte Darstellung von Fachterminologien, die auch von Laien besser nachvollzogen werden könnten. Dies beziehe sich auch auf eine Vielzahl von Anglizismen, die Bestandteil der Präsentation gewesen seien. Man könne nicht voraussetzen, dass dies von jedem/r Zuhörer/in verstanden werde.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich bei Herrn Kuru für den Vortrag.


TOP 4.
Informationen zum Prozess Mein Quartier 2030 in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Informationen zum Prozess Mein Quartier 2030 in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt



[Präsentation des Prozessberichtes als Anlage 2 beigefügt]

Herr Dr. Behring (Architekturbüro Plan 2) stellt anhand einer Präsentation dar, wie sich der Prozess Mein Quartier 2030 seit Beginn des Verfahrens entwickelt und gestaltet hat.
Hierbei verweist er auf das Auftaktforum am 14.02.2017 sowie das Konzeptforum am 17.11.2017, durch welche ein dialogorientiertes Programm eröffnet und durchgeführt wurde.
Es wurden zahlreiche Bürger/innen und Akteure des Stadtbezirks eingebunden, um ein möglichst breit gefächertes Feld an Themen und Ideen gewinnen und ergründen zu können. Als besonders gewinnbringend hätten sich hierbei Stadtspaziergänge in Ahlem, Badenstedt und Davenstedt erwiesen. Zudem seien Interviews mit Vertretern und Vertreterinnen aus verschiedensten Bereichen der Gesellschaft geführt worden, zum Beispiel mit Personen aus den Sektoren Soziales, Wirtschaft und Jugend.

Bezirksratsherr Rosenzweig stellt die Bedeutung des Projektes hervor und fügt an, dass er sich für die Präsentation des Prozesses einen anderen Rahmen gewünscht hätte, um eine angemessene Würdigung gewährleisten zu können. Hierbei stellt Bezirksratsherr Rosenzweig die Arbeit der Prozessbegleiter/innen, der Vertreter/innen aus der Politik, aber auch insbesondere das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger hervor. Er würde einen zusätzlichen bzw. ergänzenden Termin für dieses Thema begrüßen.

Bezirksratsfrau Dudda erkennt ebenfalls die besondere Bedeutung dieses Themas. Zudem hätte sie sich gewünscht, dass ihr bereits im Vorfeld zu dieser Präsentation entsprechende Unterlagen vorgelegen hätten, um sich intensiver auf die Inhalte vorbereiten und Fragen zu dem Prozess erarbeiten zu können.

Bezirksratsherr Hirche schließt sich den Ausführungen von Bezirksratsfrau Dudda an und stellt fest, dass er sich ebenfalls einen anderen Rahmen für die Präsentation gewünscht hätte. Auf der jetzigen Ebene sei kein ausreichender Raum für Fragestellungen der Bezirksratsmitglieder und eine notwendige Bürgerbeteiligung gegeben. Er hätte insbesondere zur Thematik Wohnungsbau und Naturschutz weitere Anmerkungen und Nachfragen erkannt.


Auch Bezirksbürgermeister Göbel stellt weiteren Thematisierungsbedarf fest und regt einen zusätzlichen Austauschtermin an.

Seitens der anwesenden Prozessbegleiter/innen wird hierzu aufgeschlossene Bereitschaft signalisiert.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt schließt sich diesem Vorschlag an. Sie erkundigt sich außerdem nach einem in Aussicht gestellten Endbericht des Prozessvorgangs und bezieht sich auf die gewonnene Erkenntnis, dass offenbar keine weiteren Maßnahmen der Verwaltung vorgesehen seien, um auf Basis der dargestellten Prozessergebnisse weitere Schritte oder Projekte zu eröffnen. Hieraus schließe sie, dass nun insbesondere die Politik gefordert sei, um auf Basis dieser Resultate entsprechende Anträge einzubringen.

Herr Westhoff-Hofediener teilt mit, dass in absehbarer Zeit noch eine Informations-Drucksache und auch ein Endbericht erstellt würden, die dann an den Bezirksrat gerichtet würden. Auf dieser Basis könne dann eine weitere Diskussion stattfinden. Gern werde man dann seitens der Prozessbegleiter/innen auch noch einmal an einer Sitzung des Bezirksrates teilnehmen, um Inhalte und Ergebnisse gemeinsam erörtern zu können.
Die vorgestellten Ergebnisse würden vordergründig Leitlinien darstellen, die man anhand der vielfältigen Prozessschritte gewonnen habe. In der Tat komme nun auch der Politik eine wichtige Rolle zu, um erkannte Prioritäten und Resultate zum Beispiel in Form von Anträgen weiterführend zu verfolgen und zu tragen.

Bezirksratsfrau Dudda kritisiert, dass die Prozesspräsentation erst am heutigen Tag stattgefunden habe. Die vorgestellten Erkenntnisse hätte man von politischer Seite auch im Rahmen von Haushaltsbegleitanträgen bereits umsetzen und aufgreifen können. Dieser Gelegenheit sei man nach ihrer Auffassung somit beraubt worden. Glücklicherweise habe man aber zumindest manche Inhalte, die sich auch aus dem Prozess Mein Quartier 2030 ableiten ließen, jedoch bereits vorausschauend in die heute zu diskutierenden Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2019/2020 einbringen können.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erkundigt sich bei den Prozessbegleitern konkret nach dem aktuellen Sachstand zur Thematik Davenstedter Markt/Geveker Kamp, und ob für diesen Bereich – auch auf Basis der gewonnenen und präsentierten Fakten –
eine nachhaltige Förderung im Rahmen des Konzeptes „Soziale Stadt“ erwartet werden könne.

Herr Westhoff-Hofediener antwortet und stellt fest, dass die Landeshauptstadt Hannover den in der Voruntersuchung betrachteten Bereich vorerst nicht als prioritären Sanierungsbereich beim Land anmelden werde. Dies sei in erster Linie durch eine Vielzahl anderer Sanierungsbereiche begründet. Aus organisatorischer und personeller Sicht sei daher die Eröffnung eines weiteren Sanierungsgebietes in der aktuellen Situation erst nach Abschluss laufender Programme möglich.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die Ausführungen der Prozessbegleiter/innen und verweist abschließend noch einmal auf den Wunsch des Bezirksrates auf Durchführung eines Folgetermines, um sich den Inhalten intensiver widmen zu können.





TOP 5.

EINWOHNER- UND EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner/innenfragestunde um 19:41 Uhr.
a. Stellungnahme der derzeitigen Schulleitung der Friedrich-Ebert-Schule

Die erste Sprecherin stellt sich und andere anwesende Begleiterinnen als Mitarbeiterinnen der Friedrich-Ebert-Schule vor und weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine neue Schulleiterin ihre Arbeit im Rahmen einer kollegialen Schulleitung aufgenommen habe. Sie selbst habe derweil die Funktion als kommissarische Schulleiterin inne. Sie gibt das Wort an eine zweite Sprecherin weiter, welche sich ebenfalls als Mitglied der kollegialen Schulleitung vorstellt. Die zweite Sprecherin stellt nun die Präambel der Schulgrundsätze vor, welche auf gegenseitige Achtung und Wertschätzung in einem lebendigen Stadtteil ausgerichtet seien. Das bestehende Schulmotto laute „Vielfältig, kreativ und lebendig“. Hierzu gehörten Schülerinnen und Schüler aus 16 verschiedenen Nationen mit unterschiedlichsten Herkünften. Natürlich sei man mit vielfältigsten Herausforderungen konfrontiert, zu deren Bewältigung man sich grundsätzlich eine bessere räumliche und personelle Ausstattung wünsche. Insofern sei der heute auf der Tagesordnung befindliche Antrag zum Thema „Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule“ grundsätzlich zu begrüßen. Man zeige sich jedoch verwundert darüber, dass dieser Antrag ausgerechnet durch eine Partei eingebracht worden sei, die – nach Darstellung der Sprecherin – ein gebrochenes Verhältnis zu den Werten habe, die die Friedrich-Ebert-Schule vertrete. Man wolle sich auf keinen Fall für dieses Parteikonzept instrumentalisieren lassen.
Parallel zu den Ausführungen der zweiten Sprecherin wird ein politisches Transparent von den weiteren Vertreterinnen der Friedrich-Ebert-Schule entrollt.

Bezirksbürgermeister Göbel weist ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende politische Statements durch die Geschäftsordnung ausgeschlossen werden. Er weist daher die Entfernung des Transparents an und erklärt, dass politische Einlassungen dieser Art im Sitzungssaal nicht gestattet sind.
b. Kioskbetrieb an der Wunstorfer Landstraße 50 F

Ein dritter Sprecher weist als Bewohner Ahlems auf den Betrieb eines Kiosks an der Wunstorfer Landstraße 50 F hin. Dort seien von ihm und anderen Anwohnern/innen über weite Phasen des Tagesverlaufs immer wieder Alkohol konsumierende Personen zu beobachten, die hierfür den Bürgersteig in Beschlag nehmen würden. Er habe zu dieser Problematik bereits die zuständige Polizeidienststelle sowie den Betreiber des Kiosks kontaktiert.
Offenkundig verfüge dieser über eine erteilte Ausschankgenehmigung. Aufgrund einer in der Nähe gelegenen Grundschule sowie des zu beobachtenden Kundenklientels bitte er den Bezirksrat um Annahme und Weiterverfolgung dieses Problems.

Bezirksratsherr Hirche ergreift das Wort und bezieht sich auf die vorherige Stellungnahme der Vertreterinnen der Friedrich-Ebert-Schule. Zunächst weist auch er noch einmal darauf hin, dass die Präsentation von Plakaten politischer Inhalte nicht gestattet sei. Darüber hinaus erkenne er bei den anwesenden Vertreterinnen ein gebrochenes Demokratieverständnis, zumal es das Ansinnen von ihm und seiner Partei gewesen sei, im Sinne der Friedrich-Ebert-Schule einzutreten.



c. Stellungnahme zum AfD-Antrag zu Tagesordnungspunkt 9.3.3. „Ordnungskräfte für die Flüchtlingsunterkunft Albrecht-Schaeffer-Weg“

Der vierte Sprecher bittet den Bezirksrat um Missbilligung der vom Einzelvertreter der AfD-Fraktion gewählten Tonlage im Rahmen des eingebrachten Antrags zum Thema "Flüchtlingsunterkunft Albrecht-Schaeffer-Weg". Er empfinde die gewählten Worte als unverschämt, insbesondere bezüglich der Nutzung von Anführungszeichen bei der Bezeichnung von Flüchtlingen. Dies diene offenkundig dazu, um diesem Personenkreis den Flüchtlingsstatus abzuerkennen. Es handle sich bekanntermaßen um hilfebedürftige Flüchtlinge aus dem syrischen Krisengebiet. Zudem habe er festgestellt, dass das Handeln der AfD zu Unfrieden und Unruhe im Anwohnerumfeld führe.
d. Stellungnahme zur Situation an der Flüchtlingsunterkunft Albrecht-Schaeffer-Weg

Eine fünfte Sprecherin bezieht sich ebenfalls auf die zuvor thematisierte Flüchtlingsunterkunft. Sie stellt voran, dass sich ihre Schilderungen jedoch in keiner Weise an die dort konkret lebenden Menschen richte. Sie störe sich erheblich an den von der Einrichtung ausgehenden Lärmbelästigungen, von welchen sie und andere Anwohner/innen erheblich betroffen seien. Sie habe hierzu bereits in der vergangenen Bezirksratssituation vorgesprochen und im Nachhinein keine weitere Resonanz erhalten. Lediglich Bezirkratsherr Hirche habe sich ihrem Anliegen angenommen. Aus diesem Grund bitte sie nochmals ausdrücklich darum sich der beschriebenen Problematik anzunehmen und für eine Verbesserung der Verhältnisse einzutreten.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze nimmt hierzu Stellung und zeigt sich verwundert, dass sich nach Auffassung der Sprecherin lediglich Bezirksratsherr Hirche um das Problem gekümmert habe. Sie sei mehrfach vor Ort gewesen und habe im Rahmen von Vernetzungstreffen und durch Gespräche mit der zuständigen Kontaktbeamtin der Polizei die Problematik geschildert. Sie habe von dieser Seite die Aussage erhalten, dass keine Anzeigen oder andere Verfahren anhängig seien. Sie selbst habe durch Ortsbesuche keinen Eindruck von erheblicher Lärmbelästigung gewinnen können.

Von Bezirksratsfrau Dudda wird die Ausführung von Bezirksratsfrau Klebe-Politze nicht geteilt. Vereinzelte Ortsbesuche würden nicht ausreichen, um einen nachhaltigen Eindruck von der Situation der Anwohner/innen gewinnen zu können. Entscheidend seien hier die geschilderten Erfahrungen der direkten Anwohner und Anwohnerinnen. Offenkundig sei seit der letzten Bezirksratssitzung nichts geschehen, um eine Veränderung der Situation herbeizuführen.

Frau Sufin berichtet mit Bezug auf die Wortbeiträge in der Einwohnerfragestunde am 23.08.2018, dass beteiligte Stellen wie beispielsweise das Integrationsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte, das Sachgebiet Unterbringung der Landeshauptstadt Hannover und von dort die Heimleitung des Betreibers des Wohnprojektes im Albrecht-Schaeffer-Weg sowie die Kontaktbeamtin der Polizei zu den Hinweisen der Anlieger/-innen informiert worden seien. Der Unterkunft käme in diesem Zusammenhang derzeit eine besondere Aufmerksamkeit von diesen Stellen zu. Die Heimleitung habe berichtet, dass nach Eröffnung des Wohnprojektes Aushänge in den Gebäuden erstellt worden seien, mit Hilfe derer die Bewohner/innen auf die Einhaltung der Nachtruhe hingewiesen werden. Aufgrund der Beschwerdelage habe die Heimleitung angekündigt, die dort lebenden Familien in Gesprächen zur Einhaltung der Nachtruhe aufzufordern. Frau Sufin informiert zudem, dass die Heimleitung vor Ort für Anliegen der Nachbarschaft als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehe. Sie bot in dem Zusammenhang bei Bedarf an, Kontakte zu vermitteln.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner/innenfragestunde um 19:55 Uhr.


TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 6.1.
Umbesetzung Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1831/2018)

Antrag,

folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

bisher: neu:
1.) Frau Asiba Kahrimanovic Herr Heinrich Eve

2.) Herr Witali Lukanowski Herr Sadun Kheder

- in der 16. Sitzung des Bezirksrats von der SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen.

Der Umbesetzung des Integrationsbeirats wird im Sinne der Drucksache zugestimmt.

TOP 7.
A N H Ö R U N G zum Haushaltsplanentwurf

TOP 7.1.
Haushaltsplan 2019/2020 - Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 1299/2018 mit 1 Anlage)

TOP 7.2.
Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 1297/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt das weitere Ablaufverfahren dar und weist darauf hin, dass eine Abstimmung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung nach Behandlung der vorliegenden Haushaltsbegleitanträge erfolgen wird. Demgemäß würden diese dann Bestandteil des vom Bezirksrat verabschiedeten Haushaltsplanentwurfs werden.






TOP 7.2.1.
Zusammenfassung der Änderungsanträge - Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1297/2018 - Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2187/2018)

Antrag

Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beschließt die in der Anlage beigefügten Änderungsanträge (siehe jeweilige Darstellung der Einzelergebnisse) zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020.

[Die Einzelabstimmungen zu den Änderungsanträgen sind der Beratungsliste in der Anlage 3 zu entnehmen.]

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt dar, dass ein Schwerpunkt des Haushaltsplanentwurfs erkennbar das Thema Jugend sei. Insbesondere in Bezug auf den Schulsanierungs- und Ganztagsausbau sowie der Qualitäts- und Platzerweiterung der Kitas. Im Sportbereich sei das große Programm der Um- und Neubauten der Schwimmbäder sowie der Kunstrasenplätze zu nennen. Die SPD-Bezirksratsfraktion habe zu diesem Haushalt keine eigenen Änderungsanträge eingebracht, da man sich bereits im Vorfeld mit den bestehenden Arbeitsgruppen im Rathaus abgestimmt und in diesem Rahmen eigene Punkte eingebracht habe. Dies betreffe vor allem den Ganztagsausbau der Grundschule Ahlem, den Ausbau von Kita-Plätzen und die Weiterführung des Programms ökologischer Sanierung. Da sie zudem Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Hannover sei, müsse sie an dieser Stelle mit Bedauern feststellen, dass die Haushaltsbegleitanträge der Bezirksräte in aller Regel nur zur Kenntnis genommen würden. Dies entspreche nicht dem Vorhaben einer Aufwertung und Wertschätzung der bestehenden Bezirksräte.


Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 1. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, um in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt eine flächendeckende und kostenlose WLAN-Versorgung herzustellen.


Begründung:

Mit fortschreitender Digitalisierung wird das Vorhandensein von WLAN zu einer Art Grundbedürfnis. Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sollte dies daher erkannt werden und flächendeckend kostenlos WLAN angeboten werden können.

Bezirksratsherr Rosenzweig bittet herauszustellen, dass sich das beantragte WLAN-Angebot in erster Linie auf zentrale öffentliche Knotenpunkte bezieht und keinen freien Zugang an allen Orten für jedermann und zu jeder Zeit beinhalte.

Durch Bezirksratsfrau Eggers wird Zustimmung der SPD-Fraktion signalisiert. Durch den vorangegangenen Vortrag zur Digitalisierungsstrategie habe man nicht zuletzt von dem besonderen Erfordernis eines flächendeckenden WLAN-Zuganges erfahren, was für eine Industrienation auch eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrags- und Begründungstext des 2. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor


Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten die erforderlichen Finanzmittel für die Versorgung der Fraktionsvorsitzenden mit Tablet-Computern oder vergleichbaren Geräten in den Haushalt 2019/2020 einzustellen.



Begründung:

Die politische Arbeit in den Bezirksräten ist – ebenso wie die Arbeit im Rat der Landeshauptstadt Hannover – durch ein großes Aufkommen an Schriftstücken gekennzeichnet. Für das Lesen, Bearbeiten und Entwerfen von Dokumenten im Rahmen der Bezirksratsarbeit ist oft eine bestimmte, nicht von Haus aus gegebene, technische Ausstattung erforderlich. Die private Hard- und Software der Fraktionsvorsitzenden weist vermehrt nicht die für die Bezirksratsarbeit benötigte Kompatibilität auf. Daher ist es dringend notwendig, die Fraktionsvorsitzenden entsprechend technisch auszurüsten.

Bezirksratsherr Egyptien begrüßt den eingebrachten Änderungsantrag, wenngleich dieser nach seiner Ansicht auch auf die Einzelvertreter/innen der im Bezirksrat vertretenen Parteien ausgeweitet werden sollte.

Von Seite der SPD-Fraktion wird durch Bezirksratsfrau Eggers Ablehnung in Aussicht gestellt, da durch diesen Antrag mehr politische Vertreter von der beantragten Ausstattung aus- als eingeschlossen würden. Letztlich würden von dieser Regelung lediglich die Vertreter der CDU, SPD und der Grünen profitieren.

Bezirksratsfrau Dudda bedauert die signalisierte Ablehnung der SPD-Fraktion. Es gehe nicht um eine Bevorteilung Einzelner. Selbstverständlich könne man auch darüber nachdenken andere Vertreter teilhaben zu lassen. Letztlich bleibe aber festzuhalten, dass eine entsprechende technische Ausstattung für die Vertreter/innen unabdingbar für eine zielgerichtete politische Arbeit sei.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

3 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Bezirksratsherr Stamer trägt den Antrags- und Begründungstext des 3. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, die es ermöglicht, in allen öffentlichen Gebäuden in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, z.B. Bürgergemeinschaftshaus, Schulen und Sporthallen Defibrillatoren zu installieren.



Begründung:
Ein Defibrillator verbessert die Chancen einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelebung und sollte in allen öffentlichen Gebäuden vorgehalten werden.

Bezirksratsherr Alfermann kündigt eine Ablehnung der SPD-Fraktion an, da die Handhabung von Defibrillatoren entsprechende Fachkenntnis voraussetze. Besonders in Schulen seien diese Geräte zudem meist bereits vorhanden. Ohnehin falle, nach Auffassung seiner Fraktion, die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen ohnehin ohnehin in die Fürsorgepflicht der Landeshauptstadt Hannover.

Durch Bezirksratsherrn Bretthauer wird die Notwendigkeit einer entsprechenden Installation in öffentlichen Einrichtungen bejaht. Eine gesetzliche Verpflichtung bestehe hierfür nicht, sodass man hierfür eintreten sollte.
Bezirksratsfrau Dudda bekräftigt noch einmal die Wichtigkeit der
Installationen und weist zudem darauf hin, dass in öffentlichen Einrichtungen in der
Regel Personal vorhanden ist, welches mit der notwendigen Fachkenntnis zur
Handhabung vertraut sei.
Von Bezirksratsherrn Egyptien wird ergänzt, dass nicht zuletzt auch durch die Nahverkehrsbetriebe Defibrillatoren in den Zügen vorgehalten werden. Es sei unbestritten, dass diese bei der Notversorgung von immensem Wert seien.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrags- und Begründungstext des 4. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:
Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, die die Erneuerung des Eingangsbereiches im Bürgergemeinschaftshaus ermöglicht.
Begründung:
Das Bürgergemeinschaftshaus erfreut sich großen Zuspruchs und soll als Treffpunkt des kulturellen und gesellschaftlichen und politischen Lebens im Stadtbezirk dienen. Das äußere Erscheinungsbild gibt allerdings sehr zu wünschen übrig! Es ist sehr dunkel, wirkt daher teilweise abstoßend und unordentlich und dient somit nicht als ein akzeptables und repräsentatives Entrée für Besucher. Zur langfristigen Sicherung der Nutzung des Bürgergemeinschaftshauses sollte daher der Eingangsbereich einer umfangreichen Renovierung unterzogen werden.
Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt hierzu fest, dass sich das Bürgergemeinschaftshaus insgesamt in keinem guten Zustand befinde. Jedoch seien weitere Anschlusssanierungen zu befürchten, die dann zusätzliche und unkalkulierbare Kosten hervorrufen könnten. Ohnehin müsse festgestellt werden, dass andere Bezirksräte über kein Bürgergemeinschaftshaus verfügen würden. Es gebe ohne Zweifel wichtigere Projekte, als eines, das mit ungewissem Kostenverlauf aufgegriffen werden müsste.




Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrags- und Begründungstext des 5. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:
Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt fordert die Verwaltung auf, das Gebäude der Sparkasse Hannover am Davenstedter Markt zu erwerben und es dem 'Cafe Kiezbook' zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Die Sparkasse Hannover hat beschlossen, die Filiale am Davenstedter Markt in absehbarer Zeit zu schließen und wird mit dieser Entscheidung erheblich zu einer Verödung des Platzes beitragen. Wir benötigen gerade am Davenstedter Markt innovative Ideen, die zu einer Belebung des Platzes beitragen und die Attraktivität erhöhen. Bei einem evtl. geplanten Einzug des Kulturvereins Plantage' in das ehemalige NKD-Gebäude, würde das 'Cafe Kiezbook' in diesem Gebäude auf der gegenüberliegenden Seite des Platzes, erheblich zur Belebung des Platzes beitragen und mit unterschiedlichsten Angeboten einen starken Anreiz für die Bewohnerinnen bieten und somit zu einem heuen Gesamtkonzept gestatten. Der jetzige Standort des 'Cafe Kiezbook' liegt sehr abseits und wird von vielen Besuchern als eher ungeeignet angesehen. Wir hätten uns gewünscht, dass die LH Hannover beim Verkauf des NKD-Gebäudes bereits Interesse gezeigt hätte; diese Chance sollte jetzt auf gar keinen Fall verpasst werden.

Nach Darstellung von Bezirksratsfrau Klebe-Politze erwecke der Antrag der SPD-Fraktion einen falschen Eindruck. Das Gebäude des Cafés Kiezbook befinde sich im Eigentum einer Wohnungsbaugenossenschaft, welche sich sehr engagiert im Stadtbezirk zeige und ohnehin über einen erheblichen Gebäudebestand rund um den Davenstedter Markt verfüge. Ein Ankauf des Gebäude durch die Landeshauptstadt Hannover sei demnach nicht notwendig. Es würde hingegen vollkommen ausreichen, wenn die Wohnungsbaugenossenschaft den Standort des Cafés Kiezbook verlegen würde.

Bezirksratsherr Hirche werde dem Antrag nicht zustimmen, da man die erforderlichen Mittel anderweitig verwenden sollte, zum Beispiel zur Vorhaltung einer adäquaten Mittagsverpflegung für die Schüler/innen der Friedrich-Ebert-Schule.

Durch Bezirksratsherrn Bretthauer wird angemerkt, dass es wünschenswert sei, wenn die Sparkasse – als Institution der Stadt – der Landeshauptstadt Hannover das entsprechende Sparkassengebäude am Davenstedter Markt für einen symbolischen Verkaufspreis zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen würde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrags- und Begründungstext des 6. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor


Antrag:
Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, die es ermöglicht, den Ratssaal des Ahlemer Rathauses (Bürgergemeinschaftshaus) mit einem außen oder innen installierten Sonnenschutz (Jalousie), sowie einem lichtundurchlässigen Vorhang auszustatten.

Begründung:
Die Sonneneinstrahlungen, speziell in den Mittags- bis späten Nachmittagsstunden heizen den Ratssaal unerträglich auf und der vorhandene Sonnenschutz in Form eines lichtdurchlässigen blauen Vorhangs, bietet keinen Schutz gegen die Sonneneinstrahlung. Darüber hinaus lassen sich Wandprojektionen wesentlich besser und auch klarer im Detail erkennen.

Ein zusätzlicher Effekt wäre das verbesserte äußere Erscheinungsbild, welches dem Ratssaal des Ahlemer Rathauses ein angenehmeres und frischeres Ansehen verleihen würde.

Bezirksratsherr Alfermann kündigt Zustimmung der SPD-Fraktion an, zumal der vorhandene Sonnenschutz in den Sommermonaten ein konzentriertes Arbeiten nicht zulasse.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt


Bezirksratsherr Stamer trägt den Antrags- und Begründungstext des 7. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für den Neubau eines Kunstrasenplatzes für den TuS Davenstedt in den Haushalt 2019/2020 einzustellen.

Begründung:
Der TuS Davenstedt verfügt z.Zt. nur über einen Rasenplatz. Der in den letzten Jahren sanierte Aschenplatz reicht bei weitem nicht aus, den Sportbetrieb ohne weitere Komplikationen aufrecht zu erhalten. Stattdessen wird dringend ein Kunstrasenplatz benötigt, der wetterunabhängig werden kann.
Der TuS Davenstedt mit seinen ca. 1.500 Mitgliedern hat sich zu einem der innovativsten und in der Jugendarbeit vorbildlichsten Verein in Hannovers Westen entwickelt. Um eine weiterhin zukunftsorientierte Jugendarbeit zu gewährleisten, ist ein zeitgemäßes Platzangebot unabdingbar. 2011 wurde der TuS Davenstedt mit dem „Sepp Herberger Preis" für die beste Fußball-Jugendarbeit im Kreis Hannover ausgezeichnet. Zu einer Finanzierung werden selbstverständlich auch Vereinsmittel und Sponsorengelder herangezogen.

Durch Bezirksratsfrau Klebe-Politze wird eine Ablehnung des Antrags durch die SPD-Fraktion angekündigt, da es bereits ein umfassendes Kunstrasenplatz-Programm der Landeshauptstadt Hannover gebe, welches die jährliche Umgestaltung von zwei bis drei Sportplätzen beinhalte. Nach ihrer Darstellung läuft die hierfür vorgesehene Bewerbungsfrist für Sportvereine noch bis zum 30.09. diesen Jahres, sodass der TuS Davenstedt noch eine entsprechende Bewerbung für dieses Programm einbringen könne.


Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 8. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für den Neubau eines Multifunktionsfelds für den SV Ahlem in den Haushalt 2019/2020 einzustellen.

Begründung:
Der SV Ahlem verfügt z.Zt. nur über einen Rasenplatz. Der Aschenplatz, der saniert werden müsste, reicht bei weitem nicht aus, den Sportbetrieb ohne weitere Komplikationen aufrecht zu erhalten. Zur Erweiterung des Spielbetriebes wird ein Multifunktionsfeld benötigt, das auch wetterunabhängig genutzt werden kann.
Der SV Ahlem mit seinen ca. 650 Mitgliedern spielt gerade für den Schulsport eine sehr große Rolle. Der Verein verfügt über eine Bezirkssportanlage, die speziell bei Bundesjungendspielen und anderen Sportveranstaltungen unverzichtbar geworden ist. Um eine weiterhin zukunftsorientierte Jugendarbeit zu gewährleisten, ist ein zeitgemäßes Platzangebot unabdingbar.
Der SV Ahlem zeigte sich in der Vergangenheit sehr innovativ, führte die Vereinsanlagen energetisch und wurde mit einem Umweltpreis ausgezeichnet. Zu einer Finanzierung werden selbstverständlich auch Vereinsmittel und Sponsorengelder herangezogen.

Bezirksratsherr Alfermann führt für die SPD-Fraktion aus, dass man das Vereinsgebaren des SV Ahlem ebenfalls sehr positiv registriere. Man könne dem Antrag jedoch keinen vorgesehenen Betrag entnehmen, welcher zur Schaffung eines Multifunktionsfeldes benötigt werde. Man werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

Bezirksratsherr Hirche schließt sich dieser Darstellung an. Er vermisse ebenfalls eine Kostenkalkulation.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 10 Enthaltungen


Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 9. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die Erneuerung von ausgeblichenen und beschädigten Verkehrsschildern sowie der Fahrbahnmarkierungen und Straßennamenschilder im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in den Haushalt 2019/2020 einzustellen. Hierzu soll die Stadtverwaltung im Vorfeld visuelle Prüfungen im gesamten Stadtbezirk durchführen.





Begründung:

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind viele Verkehrsschilder ausgeblichen und dadurch nicht mehr uneingeschränkt erkennbar. Diese Verkehrsschilder sowie schlechte Fahrbahnmarkierungen und Straßennamenschilder stellen eine potentielle Gefahrenquelle für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer sowie Rettungsfahrzeuge dar und müssen dringend erneuert werden.


Durch Bezirksratsherrn Bretthauer wird der Standpunkt vertreten, dass der Antrag eine Farce darstelle, da es sich hierbei um eine ohnehin wahrzunehmende Pflichtaufgabe der Stadtverwaltung handle, der diese nachzukommen habe.

Von Bezirksratsherrn Alfermann wird Zustimmung durch die SPD-Fraktion in Aussicht gestellt, da man ebenfalls die dringende Notwendigkeit entsprechender Erneuerungsmaßnahmen von Straßenschildern erkenne. Allerdings müsse man bedenken, dass aus rein personeller Sicht kein ausreichender Personalbestand durch die Landeshauptstadt Hannover bereitgestellt werden könne, um eine umfassende Überprüfung aller vorhandenen Beschilderungen sicherzustellen. Insofern sei es auch Aufgabe des Bezirksrates um entsprechende Hinweise und Anstöße zu geben.

Bezirksratsherr Rosenzweig stellt fest, dass der Antrag aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu pauschal formuliert sei. Eine konkrete Benennung beeinträchtigter Straßenschilder wäre demnach sinnvoller gewesen. Denkbar wäre ggf. auch ein Aufruf an die Bürger/innen, sodass diese die Verwaltung nach Feststellung auf schwer lesbare oder verwitterte Beschilderungen hinweisen können.

Von Bezirksratsfrau Dudda wird entgegnet, dass man eine derartige Vielzahl von unlesbaren bzw. beeinträchtigten Straßenschildern und anderen Hinweisschildern gar nicht im Antrag hätte aufnehmen können. Sie teile zudem die Auffassung von Bezirksratsherrn Bretthauer, der auf eine diesbezügliche Sorgfaltspflicht der Landeshauptstadt Hannover hinwies. Es sei enttäuschend, dass dieser Missstand überhaupt aufgezeigt werden müsse.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt


Bezirksratsherr Stamer trägt den Antrags- und Begründungstext des 10. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die Einrichtung einer Fußwegverbindung im Bereich Brachvogelweg-Trappenkehre-Droehnenstraße in den Haushalt 2019/2020 einzustellen.









Begründung:

Die Anwohner im o.g. Bereich wünschen bereits seit Jahren einen befestigten Fußweg zwischen Davenstedt-West und dem nördlich gelegenen Wohngebiet. Eine Verbindung besteht bereits über "Trampelpfade", die jedoch bei feuchter Witterung schlecht begehbar sind. Die Verwaltung hatte bereits mit Schreiben vom 06.06.2000 den Ausbau der Wegeverbindung durch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Aussicht gestellt.

Bezirksratsherr Alfermann stellt dar, dass der beschriebene Pfad mit einer wassergebundenen Decke dargestellt sei, sodass man sich bei Begehung auf die gegebenen Umstände schlichtweg einstellen müsse. Es sei auch im Sinn des Naturschutzes nicht zielführend, wenn man den natürlichen Gegebenheiten stets mit äußeren Einflüssen begegnen würde.

Erläuternd teilt Bezirksratsfrau Dudda mit, dass auch seitens der Verwaltung die Sinnhaftigkeit des Antrags erkannt worden sei, da bereits im Jahr 2000 ein entsprechender Ausbau als notwendig erachtet worden sei. Sie wünsche sich daher auch seitens der SPD-Fraktion eine Anerkennung der gebotenen Maßnahme.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen




Bezirksratsherr Stamer trägt den Antrags- und Begründungstext des 11. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, damit eine Erneuerung der Pflasterung der Kolpingstraße im Jahr 2019 möglich wird. Die Straßenausbaubeitragssatzung findet dabei keine Anwendung. Es ist darauf zu achten, dass der Ursprungszustand mit Pflastersteinen erhalten bleibt.

Begründung:

Die Fahrbahndecke, die im Rahmen der Wiederherstellung durch fortwährend fehlerhaft ausgeführte Reparaturarbeiten aufgetreten sind, ist in einem schlechten Zustand und verschlechtert sich zusehends. Daher ist eine Erneuerung dringend erforderlich.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze erklärt für die SPD-Fraktion, dass sich die Anwohner/innen der Kolpingstraße stets gegen eine Kompletterneuerung der Fahrbahndecke und lediglich für vereinzelte Ausbesserungsmaßnahmen ausgesprochen hätten. Diesem Wunsch sei auch der Bezirksrat in seinem weiteren Verhalten gefolgt. Offenbar versuche die CDU-Fraktion nun durch die Hintertür diesem Bürgerwunsch zu widersprechen und eigene Standpunkte durchzusetzen.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird Zustimmung zum vorliegenden Antrag bekundet, da man sich seitens der AfD ohnehin für die Abschaffung der bestehenden Straßenbaubeitragssatzung einsetze und den Bürger/innen etwas Gutes zukommen lassen wolle.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen





Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 12. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, damit eine Erneuerung der Fahrbahndecke 'Wachtelstieg' im Jahr 2019 möglich wird. Die Straßenausbaubeitragssatzung findet dabei keine Anwendung.

Begründung:


Die Fahrbahndecke, die im Rahmen der Wiederherstellung durch fortwährend fehlerhaft ausgeführte Reparaturarbeiten aufgetreten sind, ist in einem sehr schlechten Zustand und verschlechtert sich zusehends. Daher ist eine Erneuerung dringend erforderlich.

Bezirksratsherr Alfermann erinnert an die vorangegangene Stellungnahme der SPD-Fraktion zum 11. Änderungsantrag. Es sei hier zu einer klaren Ablehnung der Anwohner/innen in Bezug auf eine Erneuerung der Fahrbahndecke gekommen. Dieses Interesse müsse demnach der Bezirksrat vertreten.

Von Bezirksratsherrn Egyptien wird aufgezeigt, dass im vorliegenden Antrag nicht von einer Grundsanierung, sondern lediglich von einer Oberflächensanierung die Rede sei.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen




Bezirksratsherr Stamer trägt den Antrags- und Begründungstext des 13. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Im Haushalt 2019 / 2020 ist die erforderliche Summe einzustellen, um im Stadtgebiet AhlemBadenstedt-Davenstedt dezentral Flächen zum Abstellen von LkW und Kleintransportern einzurichten.

Begründung:

Immer wieder kommt es seitens der Bevölkerung zu Beschwerden über in Wohngebieten abgestellte LKW und Kleintransporter. Da immer mehr Menschen über den Versandhandel einkaufen, ist auch zukünftig mit einer Zunahme dieser Fahrzeuge und steigendem Bedarf an Parkflächen zu rechnen. Einfach Parkverbote für größere Fahrzeuge zu verhängen ist, einmal abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit solcher Maßnahmen, keine Lösung, da die Fahrer die Fahrzeuge irgendwo abstellen müssen.

Bezirksratsherr Alfermann kündigt an, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen werde. Zum einen sei die Befahrung von Straßen in Wohngebieten durch LKW´s ohnehin nur bis zu einer bestimmten Größenordnung zulässig. Zum anderen sei es nach Ansicht der SPD-Fraktion unrealistisch, dass entsprechend ausgewiesene Parkflächen von Fahrern problematisierter Transporter auch genutzt würden, da man letztlich erfahrungsgemäß bestrebt sei stets einen möglichst umliegenden Parkplatz zu benutzen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen







Bezirksratsfrau Nolte-Vogt trägt den Antrags- und Begründungstext des 14. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird die Verwaltung beauftragt, den Fuß- und Radweg an der Heisterbergallee im Bereich der Kreuzungen mit der Ehrhartstraße und der Adolfinenstraße höhengleich zu führen.

Begründung:

Der Radweg südlich der Heisterbergallee ist eine wichtige Route für den Radverkehr nach Davenstedt und Ahlem sowie darüber hinaus ins angrenzende Umland. Er darf in beide Richtungen benutzt werden. Die beiden einmündenden Straßen werden als Verbindung zu den angrenzenden Wohngebieten viel befahren und auch als Schleichweg genutzt. Ende August kam es an der Einmündung der Ehrhartstraße zu einem Unfall, bei dem eine stadteinwärts fahrende Radfahrerin durch einen PKW, der aus der Ehrhartstraße in die Heisterbergallee einbiegen wollte, schwer verletzt wurde. Eine höhengleiche Führung des Fuß- und Radweges erhöht die Aufmerksamkeit, vermindert die Geschwindigkeit der PKWs an den Einmündungen und kann dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen.

Bezirksratsherr Alfermann stellt seitens der SPD-Fraktion Zustimmung in Aussicht, da man die erkannte Notwendigkeit teile und ebenfalls eine Erhöhung der Verkehrssicherheit anstrebe.

Auch von Bezirksratsfrau Dudda wird Zustimmung durch die CDU-Fraktion signalisiert. Man müsse an dieser Stelle zudem Überlegungen anstellen, wie man ähnliche Antragsinhalte der CDU ggf. einfließen lasse, die sich ebenfalls an den geschilderten Zielsetzungen ausrichten würden. Sie stelle zudem zu bedenken, dass auch Gefahren durch, aber auch für Radfahrer entstehen könnten, die nach Vollzug der beantragten Baumaßnahmen noch schneller und ungehinderter den Straßenbereich passieren könnten.

Bezirksratsherr Alfermann nimmt hierauf Bezug und verweist auf die bestehenden Vorfahrtsregelungen. Auf Radfahrer sei zudem durch den herrschenden Autoverkehr besonderes Augenmerk zu legen. Außerdem könnten weitere Anträge der CDU-Fraktion zu dieser Thematik keinen Eingang mehr finden, wenn über diesen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt worden sei. Letztlich bestehe dann keine Notwendigkeit mehr für weitere Anträge zu dieser Thematik.

Von Bezirksratsherrn Bretthauer wird auf die steigende Gefährdungslage hingewiesen, die von schnell fahrenden E-Bike-Fahrern ausgehe.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt




Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrags- und Begründungstext des 15. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt fordert die Verwaltung auf, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992, geändert durch Satzung vom 21.03.2002 aufzuheben.


Begründung:


Der Ausbau sowie die Erneuerung von Straßen, die der Gemeinschaft dienen, sind Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitierten. Die Straßenausbaubeitragssatzung sorgt seit Jahren für einen immensen Verwaltungsaufwand, führt zu relativ geringen Einnahmen (bezogen auf das Gesamtvolumen des städtischen Haushalts) und belastet im Gegenzug einzelne Bürger unverhältnismäßig hoch. Die Bürgerinnen sotten durch das jetzt geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung/Grunderneuerung im Bestand für jahrzehntelange Versäumnisse der Stadt in einem noch nie da gewesenen Umfang mit zum Teil über 50% an den Kosten beteiligt werden. Die immer wieder vorgeschobene Behauptung, die Landeshauptstadt sei zum Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet gewesen, ist rechtlich nicht haltbar. Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits vor Jahren in einem Urteil (OVG Lüneburg, 9. Senat, Beschluss vom 06.06.2001, 9 LA 907/01) deutlich gemacht, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht und dass es den Kommunen vielmehr freisteht, zu entscheiden, die Straßensanierung mittels Steuern oder einer Straßenausbaubeitragssatzung zu finanzieren. Aus diesem Grund wird die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben.

Nach Ausführung von Bezirksratsfrau Klebe-Politze werde sich die SPD-Fraktion bei diesem Antrag enthalten, da die Entscheidung über die Erhebung der Straßenausbaubeitragssatzung dem Rat der Landeshauptstadt Hannover obliege.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt schließt sich diesem Standpunkt an und weist auf die Zuständigkeit des Rates hin, welcher sich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen diesem Thema ohnehin widmen werde. Sie gibt allerdings zu bedenken, dass es sich hier um ein erhebliches Finanzvolumen handle, welches bei einem Verzicht auf die Erhebung dieser Abgabe im städtischen Haushalt fehlen würde. Insofern müssten auch Überlegungen zu einer entsprechenden Gegenfinanzierung angestellt werden. Hier würde ggf. eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer drohen, was dann auch zu einer Mehrbelastung von Mieterhaushalten führen könnte. Hiergegen habe man sich in der Vergangenheit insbesondere seitens der CDU-Fraktion bereits deutlich positioniert. Abschließend weist Bezirksratsfrau Nolte-Vogt darauf hin, dass man sich auf CDU-Landesebene zunächst gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ausgesprochen und vorerst eine Klärung auf Kommissionsebene eingeleitet habe.

Bezirksratsherr Bretthauer würde es als positives Signal empfinden, wenn sich alle Stadtbezirksräte gemeinschaftlich für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung aussprechen würden. Hieraus würde ein starkes Signal für die anstehenden Haushaltsplanberatungen des Rates erwachsen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 10 Enthaltungen



Bezirksratsherr Rosenzweig trägt den Antrags- und Begründungstext des 16. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Für die Beleuchtung der Wege durch den Park hinter dem Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem sind Mittel einzustellen.

Begründung:


Im Bürgergemeinschaftshaus befindet sich zur Parkseite gelegen das Jugendzentrum Salem. Die Jugendlichen wünschen sich eine Beleuchtung im angrenzenden Park, um auch bei Dunkelheit die deutlichen kürzeren Wege durch die waldartig gestaltete Grünfläche zu nutzen. Auch für den Schulweg zur Grundschule Ahlem, die an den Park angrenzt, und für den Weg zur Kindertagesstätte im Bürgergemeinschaftshaus wären beleuchtete Wege in den Wintermonaten von Vorteil und würden das Sicherheitsgefühl deutlich erhöhen. Eventuell könnten die Lampen mit Bewegungsmeldern ausgestattet werden.

Von Seite der SPD-Fraktion wird die Notwendigkeit entsprechender Beleuchtungsinstallationen zur Erhöhung des allgemeinen Sicherheitsempfindens ebenfalls erkannt, wie Bezirksratsherr Alfermann mitteilt. Man werde dem Antrag daher zustimmen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt




Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 17. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:


Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt fordert die Verwaltung auf, das Sonderprogramm auch in den Jahren 2019 und 2020 unverändert beizubehalten.

Begründung:

Das ökologische Sonderprogramm zur Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen gibt den Stadtbezirksräten die Möglichkeit, vor Ort sehr wichtige und adäquate Zustände an Schulen und Spielplätzen zu schaffen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze kündigt an, dass die SPD-Fraktion sowohl diesem, als auch dem folgenden, inhaltsgleichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN uneingeschränkt zustimmen werde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt




Bezirksratsfrau Nolte-Vogt trägt den Antrags- und Begründungstext des 18. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor
Antrag:

Für das Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen sind wie in den vorhergehenden Jahren jeweils 260.000 Euro bereit zu stellen.

Begründung:


Das Sonderprogramm hat sich über die Jahre bewährt, um die Spielmöglichkeiten für Kinder in den Stadtteilen zu verbessern. Es besteht weiterhin nachhaltiger Bedarf zur Ertüchtigung, zeitgemäßen Gestaltung und Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen im Stadtbezirk.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt




Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrags- und Begründungstext des 19. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:


Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, die es ermöglicht, in der Kapelle des Stadtfriedhofes Ahlem eine barrierefreie und gleichermaßen behindertengerechte WC-Anlage einzubauen.

Begründung:
Gerade vor dem Hintergrund, dass viele ältere Menschen den Stadtfriedhof besuchen, ist eine barrierefreie und behindertengerechte WC-Anlage unabdingbar.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze teilt mit, dass die SPD-Fraktion diesem und auch dem folgenden, inhaltsähnlichen Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde. Barrierefreie und behindertengerechte Einrichtungen seien zweifelsfrei unabdingbar für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger.

Bezirksratsherr Bretthauer fügt an, dass die teilweise bereits vorhandenen sanitären Einrichtungen meist verschlossen seien und somit den Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Verfügung stehen würden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt




Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrags- und Begründungstext des 20. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:


Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, die es ermöglicht, in der Kapelle des Stadtfriedhofes Badenstedt 'Im Born' eine barrierefreie und gleichermaßen behindertengerechte WC-Anlage einzubauen.

Begründung:


Gerade vor dem Hintergrund, dass viele ältere Menschen den Stadtfriedhof besuchen, ist eine barrierefreie und behindertengerechte WC-Anlage unabdingbar.

Ergänzend fügt Bezirksratsfrau Dudda an, dass nach ihrem Kenntnisstand die bereits vorhandenen WC-Anlagen nur zu angemeldeten Trauerfeiern auf den Friedhöfen geöffnet würden. Dies sei natürlich nicht akzeptabel, da sich auch zu anderen Zeiten Personen auf den Friedhofsbereichen aufhalten, die auf sanitäre Einrichtungen angewiesen seien. Ggf. werde man diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt noch einen gesonderten Antrag einbringen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt







Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 21. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:


Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, um in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, sowohl in Neubau- als auch in Bestandsgebieten, flächendeckende Ladestationen für Elektroautos vorzusehen.
Begründung:

Soll die E-Mobilität gefördert werden, muss auch entsprechende Infrastruktur verbrauchernah etabliert werden.

Durch Bezirksratsherrn Alfermann wird für die SPD-Fraktion die Ablehnung des Antrags in Aussicht gestellt. Aus der Formulierung der „flächendeckenden“ Bereitstellung könne nicht entnommen werden, wie viele Ladestationen tatsächlich errichtet werden sollten. Eine Konkretisierung der gewünschten Installationsorte wäre wünschenswert gewesen.

Bezirksratsherr Hirche schließt sich dieser Stellungnahme an. Zudem könne es nicht Aufgabe der Landeshauptstadt Hannover sein vielerorts entsprechende Ladevorrichtungen errichten zu lassen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen




Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 22. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:

Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, die es ermöglicht, an geeigneten Stellen und in Absprache mit dem Bezirksrat, Mülleimer aufzustellen, um die Sauberkeit zu erhöhen.

Begründung:

Das Aufstellen weiterer Mülleimer kann eine Maßnahme sein, um mehr Sauberkeit zu generieren.

Hierzu teilt Bezirksratsherr Alfermann mit, dass dieser Antrag keine Zustimmung der SPD-Fraktion finden werde. Die Landeshauptstadt Hannover sei für die Installation von Abfallbehältern nicht zuständig. Nach konkreten Hinweisen werde sich der Abfallwirtschaftsbetrieb aha nach Darstellung von Bezirksratsherrn Alfermann kostenfrei um die Anbringung solcher Vorrichtungen kümmern.

Bezirksratsherr Bretthauer verweist auf das Verfahren anderer Großstädte, welches ihm bekannt sei. Demnach würden kaum noch einzelne Kleinbehälter installiert, da man stattdessen am Eingangs- oder Ausgangsbereich von Parkanlagen oder ähnlichen Einrichtungen große Abfallcontainer bereitstelle, in welchen die Besucher/innen bei Betreten oder Verlassen ihren Abfall entsorgen könnten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen







Bezirksratsherr Breitkreuz trägt den Antrags- und Begründungstext des 23. Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vor

Antrag:


Im Haushalt 2019/2020 ist eine entsprechende Summe einzustellen, um in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mindestens eine Solarbank pro Stadtteil mit Docking-Station zu installieren.

Begründung:
Die Schaffung von Sitzgelegenheiten gepaart mit ökologischer Energiegewinnung, inklusive Lademöglichkeit, ist innovativ und trägt dem ansteigenden Nutzen von mobilen elektrischen Geräten Rechnung.

Bezirksratsherr Alfermann bekundet Zustimmung der SPD-Fraktion.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.2.

Interfraktioneller Änderungsantrag (Haushaltsplanentwurf 2019/2020 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2019/2020 - Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-2097/2018)



Bezirksbürgermeister Göbel verliest den Antrags- und Begründungstext des interfraktionellen Änderungsantrags zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020.

Antrag:

Aus den in der Haushaltssatzung 2019/2020 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel jeweils für die Jahre 2019 und 2020 ausgewiesen:

Konto 42711000, Repräsentationsmittel Bezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, 3.000,00 €.

Begründung:

Der im Haushaltsentwurf 2019/2020 beim Teilergebnishaushalt 18, Kostenstelle 18620011, Produkt 11111, im Konto 43180000 für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ausgewiesene Ansatz umfasst sowohl die eigenen Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates. als auch die Repräsentationsmittel. Die Aufteilung der Mittel ist vom Stadtbezirksrat zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt

Vor Durchführung der Abstimmung über den Haushaltsplanentwurf und die Haushaltssatzung 2019/2020 bittet Bezirksbürgermeister Göbel die Bezirksratsbetreuung um Feststellung der nunmehr insgesamt angenommenen Änderungsanträge, die vom Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beschlossen worden sind.

Herr Löpp teilt mit, dass 14 der insgesamt 23 Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf durch den Bezirksrat angenommen worden sind. Diese Zahl beinhaltet auch die beschlossene Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt nun dar, dass dem Stadtbezirksrat die Möglichkeiten obliegen, über den Haushalt abzustimmen oder diesen lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Eine Ablehnung des Haushaltsplanentwurfs hätte zur Folge, dass auch die zuvor beschlossenen Änderungsanträge nicht in die Haushaltsplanberatungen einfließen würden.

Bezirksbürgermeister Göbel empfiehlt die Kenntnisnahme. Der Bezirksrat stimmt diesem Verfahren uneingeschränkt zu.

Der Haushaltsplanentwurf sowie die Haushaltssatzung 2019/2020 werden demnach durch den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt unter Einbringung von 14 Änderungsanträgen zur Kenntnis genommen.

TOP 8.

A N F R A G E N



Bezirksratsfrau Eggers beantragt in Anbetracht der fortgeschrittenen Sitzungsdauer die schriftliche Beantwortung der bestehenden Anfragen.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über diesen Antrag abstimmen.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Die eingebrachten Anfragen werden somit schriftlich durch die Verwaltung beantwortet.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass sie es bedauerlich findet, dass die anwesenden Bürger/innen durch dieses Verfahren keine Kenntnis über die Inhalte der durch die Fraktionen eingebrachten Anfragen erlangen.

Herr Löpp führt für die Verwaltung aus, dass grundsätzlich am Tag nach der Bezirksratssitzung die Anfrageantworten im Internet über das Sitzungsmanagement Online (unter www.hannover.de) eingesehen werden können.


TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Landesmittel für Sprachbildung und Sprachförderung
(Drucks. Nr. 15-2064/2018)

Nach der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 28. Februar 2018 liegt die
vorschulische Sprachförderung" seit- dem 1. August 2018 in der Verantwortung der
Kindertagesstätten. Für die alltagsintegrierte Sprachförderung stellt die Landesregierung über das novellierte Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) rund 32,5 Millionen Euro bereit. Auf die Landeshauptstadt Hannover entfallen davon 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln. Diese Mittel kann die Stadt (als Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe) u.a. für die Einstellung von zusätzlichem pädagogischen Fachpersonal, für die Erhöhung der

Leistungszeiten von vorhandenen Fachkräften oder für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen der vorhandenen Fachkräfte verwenden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Hat die Landeshauptstadt Hannover die Fördermittel des Landes erhalten? Wenn nein,
wieso nicht?

2. Wie, wann und in welchem Umfang wurden/werden die Landesmittel den Kitas in
Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und wofür werden sie eingesetzt? Bitte hierzu eine
detaillierte Auflistung.

3. Wie und wann erreichen die finanziellen Landesfördermittel auch die freien Träger für
die Realisierung der vorschulischen Sprachförderung und werden auch kleine Kitas und
Elterninitiativen in den Stadtbezirken davon profitieren?


Antwort der Verwaltung:
(schriftlich beantwortet)

zu 1.

Die seit 2006 zur Verfügung stehenden Landesmittel im Umfang von 6 Mio. Euro jährlich und die neuen Landesmittel Sprachförderung wurden zusammengefasst und als „Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung“ in Höhe von insgesamt 32,545 Mio. Euro jährlich gemäß § 18 a KiTaG festgeschrieben.


Die Beantragung der finanziellen Mittel des Landes erfolgte am 13.03.2018 noch nach der damals gültigen Förderrichtlinie und ist aufgrund der Zusammenlegung der Fördermittel weiter gültig. Es wurde am 16.07.2018 eine Erklärung zur Abschlagszahlung von monatlich 140.000 Euro an das Land verschickt.
Die erste Abschlagszahlung in der beantragten Höhe ist am 16.08.2018 eingegangen.

zu 2.

Als Grundlage zur Mittelverteilung dient der Bewilligungs-/Förderbescheid. Offen ist noch, ob alternativ zu einem Förderbescheid eine zum KitaG gehörige Durchführungsverordnung mit einer entsprechenden Regelung veröffentlicht wird. Dazu gab es seitens des Landes keine konkreten Auskünfte.
Der Förderbescheid liegt bisher noch nicht vor. Die Durchführungsverordnung ist bisher nicht veröffentlich worden.
Als Grundlage für den Förderbescheid ist beim Kultusministerium das regionale Sprachförderkonzept einzureichen, welches aktuell erarbeitet wird.
Bezüglich der Einsatzmöglichkeiten für die finanziellen Mittel ist dies geregelt gemäß des vom Nds. Kultusministerium zur Verfügung gestellten Antwortenkatalogs auf die häufigsten Fragen zur Neuausrichtung der Sprachförderung. Dort werden neben Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte vor allem zeitliche Ressourcen angegeben, um in den Kindergartengruppen Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung, differenziert fördern zu können (Differenzierungszeit). Die Verteilung dieser Ressourcen (z. B. zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockung vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- oder auch der Leitungszeit etc.) erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung als Teil des regionalen Sprachförderkonzepts, das der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Empfänger der Landesmittel mit den freien Trägern von Einrichtungen in seinem Wirkungskreis erarbeitet. Zusätzlich können Mittel für die einrichtungsspezifische Konzeptentwicklung/-beratung, Praxisbegleitung und Coaching verausgabt werden.
Die Erarbeitung des trägerübergreifenden regionalen Sprachförderkonzepts, welches auch abgestimmte Aussagen über die Verteilung der finanziellen Mittel enthält, ist im Rahmen eines groß angelegten Beteiligungsprozesses vorgesehen.

zu 3.
Der Beginn des Beteiligungsprozesses mit den freien Trägern der Jugendhilfe und Elterninitiativen hat am 12.09.2018 stattgefunden; ein weiterer Termin ist für den 26.09.2018 avisiert. Alle freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und Elterninitiativen haben eine Einladung erhalten.
Ob ein Träger einen Antrag auf finanzielle Förderung stellt, liegt in der dortigen Entscheidungshoheit. Hier ist keine Prognose über die Anzahl der Anträge möglich.



TOP 8.2.
von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

TOP 8.2.1.
Rückschnitt von Grünbewuchs auf Radwegen und Fußwegen
(Drucks. Nr. 15-1926/2018)

Wann werden unsere Radwege und Fußwege endlich von überragendem Grün befreit, sodass man ohne Behinderung passieren kann?

Antwort der Verwaltung:
(schriftlich beantwortet)

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün kontrolliert Überhänge von Bäumen und Gehölzen der in eigener Zuständigkeit liegenden Fuß- und Radwege regelmäßig und schneidet entsprechend. Darüber hinaus werden öffentliche Straßen und Wege (Hauptstraßen monatlich, Nebenstraßen vierteljährlich) durch den Fachbereich Tiefbau kontrolliert und städtische wie private Flächeneigentümer werden über Mängel informiert.

Aufgrund der Priorisierung von verkehrssicherungspflichtigen Arbeiten (Baumarbeiten, Unterhaltung Spiel- und Bolzplatzflächen auch in Kitas und Schulen) besteht zurzeit bei der Entfernung von Grasüberwuchs aus den Grün- und Verkehrsgrünflächen ein personalbedingtes Defizit.

Das in der politischen Beschlussfassung befindliche Konzept „Hannover sauber“ (Drs. 1240/2018) sieht aber zukünftig eine verstärkte Beseitigung von Wildkraut auf Rad- und Gehwegen im öffentlichen Verkehrsraum durch den zusätzlichen Einsatz von Personal und Technik seitens des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (Aha) vor. Nach Beschlussfassung durch den Rat, wird somit mit einer verstärkten Beseitigung von Wildkräutern auf diesen Verkehrsflächen begonnen werden.







TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 8.3.1.
Verstoß gegen Auflagen zu Mähzeiten
(Drucks. Nr. 15-1933/2018)

Zurückgezogen zu Sitzungsbeginn.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Einrichtung eines niedrigschwelligen Sprachangebotes
(Drucks. Nr. 15-2044/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

In der Wohnanlage für Geflüchtete im Albrecht-Schaeffer-Weg für die Kinder ein niedrigschwelliges Bildungsangebot wie beispielsweise in der Munzeler Straße in Oberricklingen oder der Unterkunft Empelder Rahe anzubieten.

Begründung:

Das ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass Sprachangebote nur in Unterkünften, nicht aber in Wohnprojekten angeboten werden. Für die Integration ist aber Sprache einer der wichtigsten Faktoren und daher ist es wichtig, dass wir solche Maßnahmen zur Integration unterstützen. In der Wohnanlage leben zahlreiche Kinder, so dass es auch ausdrücklich einen Bedarf für eine solche Maßnahme gibt, denn Sprache ist der Schlüssel für Bildung. Auf die Erfahrungen der Arbeiterwohlfahrt kann hier gut zurückgegriffen werden, die die Betreuung in der Munzeler Straße übernommen haben. Über diesen Weg kann ein wichtiger Schritt zur Integration gestaltet werden, wie die Erfahrungen aus Oberricklingen zeigen.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird dargestellt, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde. Entsprechende Förderungen müssten allen Kindern zukommen, und nicht nur ausgewählten Gruppen in bestimmten Unterkünften oder Wohnprojekten. Man müsse zudem bedenken, dass es auch einheimische Kinder gebe, die von solchen oder ähnlichen Angeboten profitieren würden.

TOP 9.1.1.1.

ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks. Nr. 15-2044/2018 - Einrichtung eines niedrigschwelligen Sprachangebotes

(Drucks. Nr. 15-2184/2018)

Bezirksratsfrau Grammel verweist auf den zu Sitzungsbeginn eingebrachten Änderungsantrag zum zuvor verlesenen Antrag der SPD-Fraktion.

Bezirksbürgermeister Göbel übergibt daher das Wort an Bezirksratsfrau Grammel und bittet um Darstellung des Antrags und der Begründung.


Einlassend führt Bezirksratsfrau Grammel aus, dass sie im Rahmen eines kürzlich erfolgten Unterstützertreffens erfahren hat, dass insbesondere die Mütter der in der Wohnanlage Albrecht-Schaeffer-Weg untergebrachten Kinder sprachliche Hilfeleistungen benötigen würden. Die Kinder selbst seien sprachlich bereits gut durch die Schule und die Kindertagesstätten betreut und hätten im Rahmen des Kontaktes ein gutes Sprachniveau gezeigt. Ferner verweist Bezirksratsfrau Grammel darauf, dass das bestehende Programm „GUGS – Griffbereit unterwegs“ als Projekt für geflüchtete Familien und Kindern von 0 bis 6 Jahren erneut aufgelegt und gefördert werden solle. Aus einer hierzu vorliegenden Beschluss-Drucksache könne man entnehmen, dass hiervon auch die beschriebene Wohnanlage im Albrecht-Schaeffer-Weg umfasst sein wird. Unter diesen Umständen sei der Antrag der SPD-Fraktion im Grunde überflüssig.

Bezirksratsfrau Grammel trägt nun den Änderungsantrag und die Begründung vor.



Der Bezirksrat möge Drs. 77-2044/2018 in folgender, ergänzter Fassung beschließen:

In der Wohnanlage für Geflüchtete im Albrecht-Schaeffer-Weg ist für die Kinder
ein niedrigschwelliges (Sprach-)Bildungsangebot für die erwachsenen
Bewohnerinnen und Bewohner samt der dort untergebrachten.Kinder (wie es für
Kinder beispielsweise in der Munzeler Straße in Oberricklingen oder der
Unterkunft Empelder Rahe bereits angeboten wird) anzubieten.

Begründung:

Das ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass Sprachangebote nur in Unterkünften, nicht aber in Wohnprojekten angeboten werden. Für die Integration ist aber Sprache einer der wichtigsten Faktoren und daher ist es wichtig, dass wir solche Maßnahmen zur Integration unterstützen. In der Wohnanlage leben zahlreiche Kinder, so dass es auch ausdrücklich einen Bedarf für eine solche Maßnahme gibt, denn Sprache ist der Schlüssel für Bildung. Auf die Erfahrungen der Arbeiterwohlfahrt kann hier gut zurückgegriffen werden, die die Betreuung in der Munzeler Straße übernommen haben. Über diesen Weg kann ein wichtiger Schritt zur Integration gestaltet werden, wie die Erfahrungen aus Oberricklingen zeigen. Neben dem Angebot für Kinder ist es auch sinnvoll, dieses auch für die erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner anzubieten bzw. zu öffnen so Bedarf besteht. Viele Kinder lernen in den Kindergärten und Schulen bereits durch die tägliche Praxis sehr gut die deutsche Sprache und könnten - ggf. in gemeinsam zu besuchenden Angeboten - sogar den Spracherwerb ihrer Eltern fördern so diese noch Nachholbedarf haben.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung über den vorgetragenen Änderungsantrag.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Im Anschluss lässt Bezirksbürgermeister Göbel über den zuvor vorgetragenen Antrag der SPD-Fraktion (Drucks. Nr. 15-2044/2018) – mit den nun beschlossenen Änderungen durch den Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel – abstimmen.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.

der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.

Elektrische Schaltanlage in der Ehrhartstraße auf der Ecke Heisterbergallee

(Drucks. Nr. 15-2061/2018)


Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die LH Hannover wird gebeten, Enercity aufzufordern, im unteren Kreuzungsbereich der 'Ehrhartstraße' und der 'Heisterbergallee' die elektrischen Schaltanlagen unverzüglich abzubauen, bzw. so zu verändern, dass es zu keinen weiteren gefährlichen Sichtbehinderungen im Straßenverkehr kommt.

Begründung:
Am 24. August 2018 kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei der eine Fahrradfahrerin, die aus Richtung Harenberg kommend, mit einem PkW, der aus der Ehrhartstraße in die 'Heisterbergallee' einfahren wollte, kollidierte, zu Fall kam und schwer verletzt stationär behandelt werden musste. Die 'Ehrhartstraße' ist eine sehr viel befahrene Anliegerstraße, die in der Verbindung zur 'Heisterbergallee' sowohl ein- als auch ausfahrend, eine Art Nadelöhr zum dahinter liegenden und bevölkerungsdichtem Wohngebiet 'Am Kalkbruche', 'Schieferkamp', 'Muschelweg' etc. darstellt. Erschwerend kommt für die Auto- als auch Fahrradfahrer hinzu, dass es gerade im Kreuzungsbereich zu erheblichen Sichtbeschränkungen kommt. Ursache hierfür sind u.a. die von Enercity beidseitig aufgestellten Elektrokästen, die aus der 'Ehrhartstraße' kommend, erheblich zur Unübersichtlichkeit des Kreuzungsbereiches beigetragen haben. Selbst vor dem Hintergrund, dass alle Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebenen und einzuhaltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung zu achten haben, müssen auch wir dafür Sorge tragen, dass Sichtbehinderungen, die sowohl durch parkende Fahrzeuge, als auch durch verbotswidrige Aufbauten im Kreuzungsbereich herbeigeführt werden, verhindert werden, um weitere Unfallrisiken mit Verletzungsfolgen in diesem Bereich zukünftig zu vermeiden.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt stellt dar, dass man die geschilderte Situation aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigen könne. Insbesondere müsse man bedenken, dass man als Autofahrer/in über ein anderes, niedriger gelagertes Sichtfeld verfüge, sodass dieses durch die beschriebenen Elektrokästen deutlich beeinträchtigt werde.

Bezirksratsherr Alfermann zeigt auf, dass die SPD-Fraktion den Antrag hingegen ablehnen werde, da man kurz zuvor im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen habe, der eine Änderung der dargestellten Verkehrsverhältnisse im problematisierten Straßenbereich beinhalte.

Durch Bezirksratsherrn Egyptien wird entgegnet, dass man die beiden von Bezirksratsherrn Alfermann aufgezeigten Antragsinhalte durchaus voneinander unterscheiden müsse. Der Haushaltsbegleitantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe sich vor allem auf eine Verlagerung der Fahrbahnfläche bezogen. Durch die zusätzlich beantragten Maßnahmen der CDU-Fraktion könne eine weitere sinnvolle Verbesserung der dortigen Verkehrslage erreicht werden.

Bezirksratsfrau Dudda weist ausdrücklich darauf hin, dass der vorherige Haushaltsbegleitantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht die Umsetzung bzw. den Abbau des problematisierten Elektroschaltkastens beinhaltet habe. Insofern kann eine Überflüssigkeit des eigenen Antrags keineswegs festgestellt werden.

Von Bezirksratsherrn Bretthauer wird gemutmaßt, dass die durch die Verlegung des Elektroschaltkastens entstehenden Kosten durch den Betreiberkonzern Enercity AG getragen werden müssten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.2.

Aufbau eines Stoppschilds in der Ehrhartstraße in Richtung Heisterbergallee

(Drucks. Nr. 15-2062/2018)


Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die LH Hannover wird gebeten, im Kreuzungsbereich der 'Ehrhartstraße' zur 'Heisterberpallee' unverzüglich ein Stoppschild aufzustellen, so dass es zu keinen weiteren gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt.

Begründung:

Am 24. August 2018 kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei der eine Fahrradfahrerin, die aus Richtung Harenberg kommend, mit einem PkW, der aus der Ehrhartstraße' in die 'Heisterbergallee' einfahren wollte, kollidierte, zu Fall kam und schwer verletzt stationär behandelt werden musste. Die 'Erhhartstraße' ist eine sehr viel befahrene Anliegerstraße, die in der Verbindung zur Heisterbergalleev sowohl ein- als auch ausfahrend, eine Art Nadelöhr zum dahinter liegenden und bevölkerungsdichtem Wohngebiet 'Am Kalkbruche', 'Schieferkamp', 'Muschelweg' etc. darstellt. Erschwerend kommt für die Auto- als auch Fahrradfahrer hinzu, dass es gerade im Kreuzungsbereich zu erheblichen Sichtbeschränkungen kommt. Ursache hierfür sind u.a. die von Enercity beidseitig aufgestellten Elektrokästen, die aus der 'Ehrhartstraße' kommend, erheblich zur Unübersichtlichkeit des Kreuzungsbereiches beigetragen haben. Es wird immer wieder beobachtet, dass die Verkehrsteilnehmer zur besseren beidseitigen Einsichtnahme in den Verkehr der Heisterbergallee, in und über die für die Fahrradfahrer rot markierten Wege einfahren. Ein vor dem Fahrradweg gesetzter Stoppstreifen mit Hinweisschild würde erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Selbst vor dem Hintergrund, dass alle Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebenen und einzuhaltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung zu achten haben, müssen auch wir dafür Sorge tragen, durch besondere Gebotsschilder im Kreuzungsbereich weitere Unfallrisiken mit Verletzungsfolgen zukünftig zu vermeiden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.3.

Erweiterung des Parkverbots in der Erhardstraße

(Drucks. Nr. 15-2063/2018)


Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Im unteren Kreuzungsbereich der 'Ehrhartstraße' in Richtung 'Heisterbergallee' eine
Erweiterung des Parkverbots einzurichten.

Begründung:

Am 24. August 2018 kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei der eine Fahrradfahrerin, die aus Richtung Harenberg kommend, mit einem PkW, der aus der 'Ehrhartstraße' in die 'Heisterbergallee' einfahren wollte, kollidierte, zu Fall kam und schwer verletzt stationär behandelt werden musste. Die 'Ehrhartstraße' ist eine sehr viel befahrene Anliegerstraße, die in der Verbindung zur Heisterbergailee sowohl ein- als auch ausfahrend, eine Art Nadelöhr zum dahinter liegenden und bevölkerungsdichtem Wohngebiet 'Am Kalkbruche', 'Schieferkamp', 'Muschelweg' etc. darstellt. Erschwerend kommt für die Auto- als auch Fahrradfahrer hinzu, dass es gerade im Kreuzungsbereich zu erheblichen Sichtbeschränkungen kommt. Ursache hierfür sind u.a. die von Enercity beidseitig aufgestellten Elektrokästen, die aus der 'Ehrhartstraße' kommend, erheblich zur Unübersichtlichkeit beitragen. Darüber hinaus parken Anwohner und Zulieferer teilweise auch größere Fahrzeuge, wie z.B. Sprinter, zeitweilig diese auch über die Parkverbotsmarkierung hinaus. Durch das Genehmigen des Parkens in zweiter Reihe, verengt sich zusätzlich die Fahrbahn auf nur eine Spur und nimmt dabei sowohl den PkWs, als auch Fahrradfahrern die Einsicht in den ohnehin schon unübersichtlichen und hoch frequentierten Kreuzungsbereich! Selbst vor dem Hintergrund, dass alle Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebenen und einzuhaltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung zu achten haben, müssen auch wir dafür Sorge tragen, dass Sichtbehinderungen, die sowohl durch parkende Fahrzeuge, als auch verbotswidrige Aufbauten im Kreuzungsbereich herbeigeführt werden, verhindert werden, um weitere Unfallrisiken mit Verletzungsfolgen in diesem Bereich zukünftig zu vermeiden.


Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt

TOP 9.3.

von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 9.3.1.

Erweiterung Friedrich-Ebert-Schule

(Drucks. Nr. 15-1976/2018)


Bezirksratsherr Hirche führt zunächst aus, dass es im Vorfeld zu einem Gespräch mit der ehemaligen Schulleiterin der Friedrich-Ebert-Schule gekommen sei, in dessen Verlauf die derzeitigen Verhältnisse in der Schule ausführlich dargestellt worden seien. Somit habe man dann den Entschluss gefasst, einen entsprechenden Antrag in den Bezirksrat einzubringen.

Bezirksratsherr Hirche verliest nun den Antrags- und Begründungstext.


Der Bezirksrat möge beschließen,

die Friedrich-Ebert-Schule den nordöstlichen Gebäudetrakt durch einen Neubau zu ersetzen.

Begründung:

Die Schule platzt aus allen Nähten und die adäquate Betreuung der ihr zugewiesenen Schüler leidet in zunehmendem Maße. Das Kollegium gibt schon regelmäßig mehr als 100%. Das kann eine Zwischenlösung- aber keine Dauerlösung sein.
Das beigefügte Exposé soll als Idee von uns verstanden werden. In wieweit die Realisierung ihr folgt obliegt den Fachleuten im Baudezernat und den zu beauftragenden Architekten.
Um dem wachsenden Bedarf an „Unterricht für Kinder im Grundschulalter“ gerecht zu werden, muss die Friedrich-Ebert-Schule erweitert werden.
Es gab bereits einen Architektur-Wettbewerb von Studenten, der die gestalterischen, aber nicht praktischen Aspekte wie Grundwasserspiegel und/oder Baumbestand berücksichtigt hat. Dennoch war er in Summe eine gute Inspiration.
Die Idee sieht einen L-förmigen Gebäuderiegel vor, der das Hauptgebäude mit der Turnhalle verbindet. Um dem Hauptgebäude mit dem angebrachten architektonischen Respekt zu begegnen, wird mit einem Korridor aus Glas an das Treppenhaus des Hauptgebäudes angeschlossen. Die Etagenhöhe wird vom Hauptgebäude weitestgehend übernommen. Der nördliche Teil des Gebäudetraktes beherbergt im 1./2. OG die notwendigen Klassenräume und im EG Handwerksräume jeglicher Art. In der Nordöstlichen Ecke befindet sich ein weiteres Treppenhaus. Der östliche Teil beherbergt nördlich der Sporthalle die Schulmensa mit Küche und Speisesaal (mit Glasdach). Der Speisesaal ist über einen verglasten Gang mit dem Pausenhof verbunden. Darüber hinaus soll hier im 1.OG über der Küche der Schulmensa eine Schulküche einziehen, um den Schülern die Freude an gesundem Essen vermitteln zu können.
Vor der Sporthalle werden, wie jetzt auch schon die Umkleidekabinen mit Dusche und WC angesiedelt. Diese Spange wird nach Süden bis zur Grundstücksgrenze verlängert, um der Übersichtlichkeit des Pausenhofes Rechnung zu tragen. In der Verlängerung sind Räume für den Schulgarten vorgesehen, der in dem entstehenden Freiraum südlich und östlich der Sporthalle angelegt wird. Die Dächer werden extensiv begrünt und das des nördlichen Teils und der Sporthalle werden für Photovoltaik und Solarthermie vorgerüstet. Die Baukosten für das Gebäude werden auf Basis der Kubikmeter umbautem Raum auf 12 bis 15 Millionen veranschlagt.



Ergänzend führt Bezirksratsherr Hirche aus, dass man zur Darstellung der Ist-Situation und zur Erarbeitung eines Änderungsvorschlags unter anderem durch die Beauftragung eines Architekturbüros viel Zeit und Mühe im Sinne der Schule investiert habe. Auch durch die frühere Schulleiterin sei viel Engagement eingebracht worden. Er wundere sich daher umso mehr, dass nun offenkundige Ablehnung durch die heute anwesenden Schulvertreterinnen bekundet worden sei. Die dargestellten politischen Statements wären demzufolge unangebracht gewesen. Sehr viel wünschenswerter sei ein offener Dialog gewesen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze bekundet, dass es bemerkenswert sei, dass ausgerechnet durch die AfD ein Antrag zur Schulerweiterung eingebracht werde, obwohl dieser offenkundig nicht mit der nunmehr bestehenden Schulleitung abgestimmt worden sei. Erstaunlich sei es zudem, dass die AfD offenbar Unterlagen der Friedrich-Ebert-Schule verwendet habe, die einem hausinternen Diskussionsprozess zugrunde gelegen hätten. Als nahezu frech müsse man obendrein bewerten, dass sich die AfD im Rahmen des geschilderten Antrags als Retter in der Not darstelle, obwohl man durch das Verhalten im Bezirksrat fortwährend negative Stimmung gegen Migrantengruppen entfache, die nachweislich mit einem hohen Schüler/innen-Anteil an der Friedrich-Ebert-Schule vertreten seien. Dieses Gesamtverhalten sei ein Beispiel für Populismus. Die SPD-Fraktion werde diesen Antrag daher ablehnen. Stattdessen werde man fortan mit der neuen Schulleitung in Kontakt bleiben, um gemeinsam den Prozess guter Schularbeit voranzutreiben. Entsprechende Inhalte würden sich auch im Rahmen von Haushaltsbegleitanträgen wiederfinden, die im Rat der Landeshauptstadt Hannover diskutiert würden.

Ausdrücklich schließt sich Bezirksratsfrau Dudda den Ausführungen der Vorrednerin an. Es sei unwidersprochen, dass im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule Raumnot herrsche, welcher man jedoch mit den dargestellten Vorschlägen durch den Antrag von Bezirksratsherrn Hirche nicht begegnen könne. Die vorgestellten Entwürfe seien hierzu schlichtweg nicht ausreichend. Um ein auf die Zukunft gerichtetes, nachhaltiges Umgestaltungsprojekt entwerfen zu können, bedürfe es einer weit umfassenderen und gründlicheren Planung, derer man sich gemeinsam im Bezirksrat annehmen sollte.

An Bezirksratsfrau Klebe-Politze gerichtet, stellt Bezirksratsherr Hirche dar, dass die SPD-Fraktion auf ganzer Linie versagt habe, zumal man es in all den Jahren nicht geschafft habe dringend benötigte Veränderungen für die Friedrich-Ebert-Schule zu initiieren. Dies sei nach seiner Darstellung ein gutes Beispiel, weshalb die SPD in der allgemeinen Wählergunst so deutliche habe verzeichnen müssen. Es sei nach Darstellung von Bezirksratsherrn Hirche empfehlenswert, wenn sich die Vertreter/innen der SPD Gedanken darüber machen würden, weshalb es überhaupt einen politischen Vertreter wie ihn geben müsse, der sich nun für die dringend erforderlichen Begehren der Bürger/innen einsetze. Dies sei den erheblichen Versäumnissen in den vergangenen Jahren geschuldet.
An Bezirksratsfrau Dudda richtet sich Bezirksratsherr Hirche mit der Meinung, dass der vorliegende Antrag selbstverständlich nur einen Entwurf und Hinweise beinhalte. Die originäre Zuständigkeit werde ohnehin beim Baudezernat der Landeshauptstadt Hannover liegen. Allerdings sei es dringend erforderlich, dass überhaupt ein entsprechender Anstoß als Signal des Aufbruchs eingebracht und formuliert werde. Ein solcher Anschub sei auch von der CDU nicht erkennbar gewesen.

Bezirksbürgermeister Göbel bekräftigt die Ausführungen der Bezirksratsfrauen Klebe-Politze und Dudda und vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass dieses komplexe Thema nur gestaltet und bearbeitet werden könne, wenn eine Kooperation der bestehenden Schulleitung mit dem gesamten Bezirksrat erfolge. Diese müsse als Zukunftsziel weiterverfolgt werden.

Bezirksbürgermeister Göbel bietet nun um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 9.3.2.
Betäubungsloses Schlachten
(Drucks. Nr. 15-1984/2018)

Wegen Beschluss auf Nichtbefassung von der Tagesordnung gestrichen.


TOP 9.3.3.
Ordnungskräfte für die Flüchtlingsunterkunft Albrecht-Schaeffer-Weg
(Drucks. Nr. 15-1985/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen,

mit sofortiger Wirkung min. 3 Ordnungsdienstkräfte gleichzeitig rund um die Uhr an der „Flüchtling“sunterkunft „Wohnprojekt Albrecht-Schaeffer-Weg“ vor Ort einzusetzen, um in der Lage zu sein, geltendes deutsches Recht durchzusetzen.

Begründung:

In der Bezirksratssitzung am 23.08.2018 beklagten die Anwohner eindringlich, dass Ihre Lebensqualität durch den steten hohen Lärmpegel derart beeinträchtigt ist, dass ein Leben in dieser Situation nicht mehr zu ertragen ist. Beschwerden gegen die Lärmbelästigung wird offenbar seitens des Betreibers der „Fair Facility Management GmbH“ nicht mit dem nötigen Nachdruck nachgegangen, da diese nicht abgestellt wird.
Das Gesetz regelt den Sachverhalt im §117 OWiG und gibt das Strafmaß mit bis zu 5.000 €uro vor. Hier muss das geltende Recht und Gesetz durchgesetzt werden. Wenn die „Flüchtlinge“ die 5.000 Euro nicht bezahlen können oder wollen, müssen sie diese nach §43 StGB absitzen (2). Für eine Integration ist ein erfolgreiches Vermitteln des Wertsystems unabdingbar. Wir können es nicht zulassen, dass die denen auf der Nase herumtanzen, die durch ihre Steuerzahlungen deren Unterkunft und Unterhalt indirekt finanzieren.

(1) https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__43.html

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt dar, dass sich die AfD durch diesen Antrag als Wolf im Schafspelz präsentiere. Einerseits würde ein Schulerweiterungsprojekt beantragt, andererseits wolle man nun Kinder in einer Unterkunft mit Ordnungskräften umzingeln. Immer wieder – entweder aus Unkenntnis oder aus politischer Provokation – spreche man von sogenannten Flüchtlingsunterkünften, obwohl es sich gar nicht um solche handle. Hier bestehe ein Wohnprojekt, das insgesamt fünf Familien umfasse, die dort überwiegend friedlich leben würden. Natürlich würden auch diese Menschen in den Sommermonaten Zeit im Freien verbringen. Und natürlich würden auch die dort wohnhaften Kinder gern draußen spielen und toben. Zeitweise Lärmbeeinträchtigungen seien daher natürlich nicht gänzlich auszuschließen. Es sei aber davon auszugehen, dass sich diese Beeinträchtigungen in der kälteren Jahreszeit nun deutlich reduzieren würden. Ziel der AfD sei es offenkundig an dieser Stelle zu stigmatisieren, ohne einen überhaupt bestehenden Bedarf ergründet zu haben. Interessant seien diesbezüglich sicherlich die Einsatzstatistiken der Polizei gewesen – besonders im Vergleich zu den angrenzenden Belegrechtswohnungen. Das Wohngebiet Badenstedt-West sei ein bunter und lebendiger Wohnbereich, in welchem alle sozialen Schichten vertreten seien. Man sei daher gut beraten, wenn ein gutes Zusammenleben organisiert und ermöglicht werde, ohne hierbei immer wieder neue Unsicherheiten zu säen und zu fördern. Der Antrag von Bezirksratsherrn Hirche werde daher von der SPD-Fraktion entschieden abgelehnt.

Bezirksratsfrau Dudda ergänzt, dass sie sich von Bezirksratsherrn Hirche einen sachlicheren Umgangs- und Inhaltston wünschen würde, der sich den herrschenden Gepflogenheiten anpasse. Das wiederkehrend zu Tage tretende Vokabular würde immer wieder aufs Neue Unwohlsein hervorrufen. Man müsse sich die Frage stellen, ob überhaupt Interesse an einem konstruktiven Miteinander bestehe, um gemeinsam einen besseren Stadtbezirk entstehen zu lassen, oder ob letzten Endes nur Hetze und Stimmungsmache im Vordergrund des Handelns stünden. Auf jeden Fall empfinde man Entsetzen über viele Einlassungen. Man wünsche sich daher für die Zukunft einen anderen Umgang und ein konstruktiveres Miteinander.

Nach Darstellung von Bezirksratsherrn Egyptien sei ihm nicht eine einzige Beschwerde bekannt, die bei der Leitung des Wohnprojekts in Bezug auf Lärmbelästigungen eingegangen sei. Wenn es in diesem Umfeld eine entsprechende Problematik geben sollte, sei es empfehlenswert, wenn man den direkten Kontakt mit dem Betreiber suchen würde, um gemeinsam das Problem einzugrenzen. Obendrein sei es nun mal naturgemäß so, dass von Kindern ein gewisser Lautstärkepegel ausgehe.

Bezirksratsherr Rosenzweig könne sich ebenfalls nicht erklären, weshalb gerade an diesem Ort Ordnungskräfte zum Einsatz kommen sollten. Es würden dort ca. 25 Personen leben, von welchen etwa die Hälfte Kinder seien. Ein entsprechender Bedarf könne wahrlich nicht erkannt werden.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird entgegnet, dass man nicht lächelnd über die offenkundigen und vorgebrachten Sorgen und Anliegen der Anwohner/innen hinweggehen dürfe. An Bezirksratsfrau Dudda richtet er darüber hinaus den Hinweis, dass er nicht belehrt werden möchte. Er sei ein gewähltes Mitglied des Bezirksrates, welches seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und auf seine eigene Weise ausführe.
Wenn man keinen Zugang zueinander finden könne, sei dies nun mal entsprechend zu konstatieren.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.3.4.
Missbilligung von körperlichen Übergriffen am Davenstedter Marktfest
(Drucks. Nr. 15-2047/2018)

Wegen des Beschlusses auf Nichtbefassung von der Tagesordnung gestrichen.







TOP 9.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 9.4.1.
Taktverkürzung auf der Buslinie 120 in den Abendstunden
(Drucks. Nr. 15-2066/2018)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Region Hannover (als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr) Gespräche mit dem Ziel zu führen, zum nächsten Fahrplanwechsel eine Taktverkürzung auf der Buslinie 120 in den Abendstunden zwischen 20 und 22 Uhr von derzeit 30 auf zukünftig 15 Minuten zu erreichen.

Begründung:

Es erscheint sinnvoll, den Minutentakt der Buslinie 120 in den Abendstunden zu verkürzen. Das Fahrgastaufkommen sinkt in den Abendstunden in der Regel. Einen Abstand von 30 Minuten schon in der frühen Abendzeit anzubieten, ist kundenunfreundlich. Die Buslinie 120 ermöglicht den Umstieg in die Straßenbahnlinie 9 und umgekehrt. Gerade Davenstedter Fahrgäste profitieren von der Verbindung, die eine Fahrt direkt in die Innenstadt zügig ermöglicht. Den Takt schon ab 20 Uhr auf 30 Minuten auszudehnen berücksichtigt nicht die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer der Linie 120. Längeren Ladenöffnungszeiten, dem Besuch von Kunst- und Kulturveranstaltungen, sowie generell dem Wunsch auch ohne Auto mobil in die Innenstadt zu kommen, sollte durch einen kürzeren Takt Rechnung getragen werden. Ebenso nutzen viele Fahrgäste aus Davenstedt die Einkaufsmöglichkeiten im Bereich der Haltestellen Lindener Hafen und Bernhard-Caspar-Straße in den Abendstunden und fahren ihre Einkäufe umweltfreundlich mit dem Bus nach Hause. Daher ist der Fahrplantakt der Linie 120 zwischen 20 und 22 Uhr auf 15 Minuten zu verkürzen.

Bezirksratsfrau Dudda kann die Beweggründe des vorgetragenen Antrags nachvollziehen und stellt eine Zustimmung der CDU-Fraktion in Aussicht. Sicherlich würde eine geforderte Taktverkürzung auch zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl beitragen. Allerdings bestünden zumindest Zweifel an der Möglichkeit einer tatsächlichen Umsetzbarkeit des gewünschten Anliegens.

Von Bezirksratsherrn Alfermann wird ebenfalls Zustimmung durch die SPD-Fraktion geäußert.


Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung










TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2095/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt den interfraktionellen Antrag zu Drucks. Nr. 15-2095/2018 dar.



Der Stadtbezirksrat möge beschließen,
aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

Antrag Nr. 2018-24-STBR11

Empfänger/in: Badenstedter Sport-Club e.V.
Verwendungszweck: Anschaffung und Montage einer Markisenbeschattung des Mehrzweckraums
Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2018 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.



Einstimmig zugestimmt


TOP 10.2.
Interfraktioneller Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadstbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2096/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die interfraktionellen Anträge zu Drucks. Nr. 15-2096/2018 dar.



Der Stadtbezirksrat möge beschließen,
aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2018-25-STBR11
Empfänger/in: Arbeitsgemeinschaft Ahlemer Vereine und Verbände
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches
im Stadtteil Ahlem 2018
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 500,00 €






2. Antrag Nr. 2018-26-STBR11
Empfänger/in: Arbeitsgemeinschaft Davenstedter Vereine
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches
im Stadtteil Davenstedt 2018
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 500,00 €

3. Antrag Nr. 2018-27-STBR11
Empfänger/in: Bürgerverein Badenstedt und Umgebung e.V.
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches
im Stadtteil Badenstedt 2018
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 500,00 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2018 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.



Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die vorgestellten Anträge.

Einstimmig zugestimmt



Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 22:18 Uhr.




Für das Protokoll:



Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer