Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.09.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.09.2018)
Protokoll (erschienen am 20.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 14.09.2019
-18.63.06.BRB -

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
12. September 2018, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 23:11 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Herhaus (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
(Bezirksratsherr Dr. Kuscher) (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Frau Seeliger FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
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Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Schröder-Hohensee
(Drucks. Nr. 15-2028/2018)

4. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Drängelgitter
(Drucks. Nr. 15-2007/2018)

5.1.2. Leinenzwang am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2008/2018)

5.1.3. Schüler*innenanzahl in den Grundschulen des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-2009/2018)

5.1.4. Fischteich im Park Kattenbrook
(Drucks. Nr. 15-2010/2018)

5.1.5. Kattenbrookspark
(Drucks. Nr. 15-2011/2018)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Hundeauslauf am Kronsberg Nord
(Drucks. Nr. 15-2012/2018)

5.2.2. Fehlendes Klettergerüst Spielplatz Börgerstraße Nord
(Drucks. Nr. 15-2013/2018)

5.2.3. Stand der angekündigten weiteren Bürgerbeteiligung Kronsberg Süd

(Drucks. Nr. 15-2014/2018)

5.3. der FDP-Fraktion

5.3.1. Radweg unter der Eisenbahnbrücke Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-2015/2018)

5.3.2. Rehbuschfeld / Ohefeldweg
(Drucks. Nr. 15-2016/2018)

5.4. der SPD-Fraktion

5.4.1. Wasserhochbehälter auf dem südlichen Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2017/2018)

5.4.2. Geschwisterregelung in Krippe, Kita und Hort
(Drucks. Nr. 15-2018/2018)

5.4.3. Ehrenmal Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2019/2018)

5.5. von Bezirksratsherrn Wahl (Die Linke)

5.5.1. Versorgungssicherheit mit Löschwasser
(Drucks. Nr. 15-2020/2018)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

7. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 6.6.2018

8. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

10.1. ANHÖRUNG ZUM HAUSHALT 2019/2020

10.1.1. Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 1297/2018 mit 3 Anlagen)

10.1.2. Haushaltsplan 2019/2020 - Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 1299/2018 mit 1 Anlage)

10.1.3. Änderungsantrag zu Drucksache 1299/2018
Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2019/ 2020
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2147/2018)

10.1.4. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2155/2018)

10.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 Heisterholzwinkel
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1989/2018 mit 3 Anlagen)

10.3. Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1399/2018 mit 4 Anlagen)

10.3.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1399/2018: Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 15-2146/2018)

10.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1401/2018 mit 4 Anlagen)

11. A N T R Ä G E

11.1. Verkehrsgutachten zur Situation Wülferoder Straße/ Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 15-1405/2018)

11.1. Verkehrsgutachten zur Situation Wülferoder Straße/ Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 15-1405/2018 N1)

11.2. Anschaffung eines Lastenrades aus dem Projekt "Hannah"
(Drucks. Nr. 15-1406/2018)

11.3. Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

11.3.1. Eingliederung von Kronsberg-Süd in den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2021/2018)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Interfraktioneller Antrag Verwendung eigener Mittel: Zuwendung Heilige Engel
(Drucks. Nr. 15-2150/2018)

12.2. Interfraktioneller Antrag Verwendung eigener Mittel: Zuwendung TSV Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2151/2018)

12.3. Interfraktioneller Antrag Verwendung eigener Mittel: Zuwendung -Butze 22 / Mini Mäuse
(Drucks. Nr. 15-2152/2018)

13. Beschlussvorlagen aus dem Integrationsbeirat

13.1.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
- Treffpunkt International: Zoobesuch
- Krokus: HELD * IN LOS: Familienausflug
(Drucks. Nr. 15-2117/2018)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnet die 15. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Entschuldigte Mitglieder:
Bezirksratsherr Dr. Kuscher

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:
Antworten zu folgenden Anfragen werden nachgereicht:
-TOP 5.1.2. Leinenzwang
-TOP 5.4.3. Ehrenmal Wülferode
-TOP 5.5.1. Versorgungsicherheit mit Löschwasser

-TOP 9 wird abgesetzt
-TOP 10.1.3. Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates
-zu TOP 10.3. liegt Interfraktioneller Änderungsantrag vor und wird unter 10.3.1. behandelt
-TOP 13. Beschlussdrucksachen I-Beirat auf Zuwendungen

Tischvorlagen:
• Haushaltsanträge
• Beschlussdrucksachen I-Beirat
• 2x Zuwendungsanträge zu TOP 12.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Antworten zu folgenden Anfragen werden nachgereicht:
-TOP 5.1.2. Leinenzwang
-TOP 5.4.3. Ehrenmal Wülferode
-TOP 5.5.1. Versorgungsicherheit mit Löschwasser


-TOP 9 wird abgesetzt
-TOP 10.1.3. Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates
-zu TOP 10.3. liegt Interfraktioneller Änderungsantrag vor und wird unter 10.3.1. behandelt
-TOP 13. Beschlussdrucksachen I-Beirat auf Zuwendungen

-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel teilt folgendes mit:
Am 21.9.2018 findet im Ratssaal von Bemerode die diesjährige Integrationspreisverleihung statt.

Bezirksbürgermeister Rödel teilt mit


TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Schröder-Hohensee
(Drucks. Nr. 15-2028/2018)

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Schröder-Hohensee die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode gemäß § 52 Abs. 1 Zif. 2 NKomVG vorliegen.

Einstimmig


TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Verpflichtung von Frau Herhaus


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Drängelgitter
(Drucks. Nr. 15-2007/2018)

Bezirksratsfrau Petermann trägt folgende Anfrage vor:

Die Anwohner des Engen Durchgangs in der Borchersstraße beklagen immer wieder,
dass Fahrradfahrer und teilweise sogar Motorradfahrer hier Rücksichtslos durch den engen Durchgang mit hoher Geschwindigkeit fahren.
Eltern mit Kindern, die hier Ihren direkten Ausgang von Ihrem Grundstück haben,
möchten das hier dringend für Abhilfe gesorgt wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung hier schnellstmöglich ergreifen um die Situation zu entschärfen?
2. Wäre ein Drängelgitter eine geeignete Maßnahme, wenn nein, warum nicht?
3. Wie schnell sind von der Verwaltung geplante Maßnahmen umzusetzen?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung wird auf beiden Seiten des Durchgangs jeweils 2 Drängelgitter 1,5 m breit und in Abstand 1,5 m einbauen (siehe Plan), um den Konfliktpunkt zu entschärfen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Siehe Antwort 1.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Drängelgitter müssen erst gefertigt werden. Die bauliche Umsetzung ist voraussichtlich im Oktober 2018 möglich.

TOP 5.1.2.
Leinenzwang am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2008/2018)

Auf dem Hugo-Knappworst-Weg und Paul-Theile-Weg herrscht überwiegend ganzjährig Leinenzwang. Leider wird dies (gefühlt) von jedem zweiten Hundebesitzer missachtet. Der Verstoß von Hundebesitzern gegen den sinnvollen Leinenzwang wird insbesondere von Eltern mit Kleinkindern gerügt. Vor allem entlang des Hugo-Knappworst-Weges auf Höhe der Straße Hellenkamp. Hier wohnen im Bereich Haverkamp, Hellenkamp und Treppenkamp sehr viele Familien mit kleinen Kindern.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie häufig kontrolliert bisher die Verwaltung entlang der oben genannten Wege den Leinenzwang?
2. Kann zukünftig besonders in den späten Nachmittagsstunden/frühen Abendstunden der Leinenzwang entlang des Hugo-Knappworst-Weges auf Höhe der Straße Hellenkamp und im unmittelbar dort angrenzenden Park Kattenbrook verstärkt kontrolliert werden? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche alternativen Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen um den
Leinenzwang hier durchzusetzen?

-Antwort wurde nachgereicht
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der städtische Ordnungsdienst hat im Juni aufgrund von Hinweisen auf Verstöße gegen den Leinenzwang einige Male morgens und vormittags am Hugo-Knapphorst-Weg und Paul-Theile-Weg kontrolliert. Während der Bestreifung konnten keinerlei Verstöße festgestellt werden. Da sich der Ordnungsdienst noch im Aufbau befindet, noch nicht über die endgültige Personalstärke verfügt und auch noch keine Dienstfahrzeuge besitzt, wurde dann von weiteren Kontrollen abgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2. und 3.:
Die Verwaltung wird diese Bezirksratsanfrage zum Anlass nehmen, den betreffenden Bereich, insbesondere in der Zeit von 17:00 h bis 20:00 h erneut verstärkt zu bestreifen.

TOP 5.1.3.
Schüler*innenanzahl in den Grundschulen des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-2009/2018)

Bezirksratsfrau Petermann trägt folgende Anfrage vor:


Seit Jahren berichten die Schulleiter*innen der umliegenden Grundschulen in unserem Stadtbezirk über steigende
Schülerzahlen. Grundsätzlich sind Grundschulen vierzügig zu führen. In den letzten Jahren
gab es jedoch fünf und sogar sechs Züge. Von einem vorübergehenden Status Quo kann daher
nicht mehr gesprochen werden. Darüber hinaus ist dem Stadtbezirk nur ein einziges Gymnasium
zugeordnet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Schüler*innen wurden an den Grundschulen in unserem Stadtbezirk in diesem Schuljahr
eingeschult und wie viele Züge sind im 1. Jahrgang mit welchen Klassenstärken an den Schulen.
(Bitte nach einzelnen Schulen auflisten)
2. Wie sind die Grundschulen mit Lehrkräften versorgt? Hier bitten um Angabe von
konkreten Zahlen je Schule ohne die Hinzuziehung von Gymnasiallehrern und -lehrerinnen,
ohne zurückgeholte Pensionäre und ohne pädagogische Hilfskräfte.
3. Was ist geplant, um den Schüler*innen einen Platz an einem Gymnasium zu sichern
zu können? In diesem Jahr gab es erneut nicht ausreichend Plätze für alle Kinder die ein Gymnasium besuchen wollten.
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Daten zur amtlichen Schülerstatistik der Landeshauptstadt Hannover für das Schuljahr 2018/19 werden zurzeit in den Schulen erhoben. Mit der Fertigstellung und Veröffentlichung
der amtlichen Schülerstatistik rechnet die Verwaltung mit Ende September und wird dann den Stadtbezirksrat Bemerode-Kirchrode-Wülfelrode über die gewünschten Schülerzahlen, die Anzahl der gebildeten Klassen sowie die Klassenstärken in den Grundschulen unterrichten können.

Die Frage 2 der Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesschulbehörde weitergeleitet.
Die Antwort der Niedersächsische Landesschulbehörde zu Frage 2 lautet:
• Die Grundschulen im erfragten Stadtgebiet sind voll versorgt.
• Abordnungen aus Gymnasien oder wieder eingestellte pensionierte Lehrkräfte gibt es nicht.
• Konkrete Zahlen zur Unterrichtsversorgung können zu diesem Zeitpunkt nicht genannt werden, da sich die Statistik in der Prüfung befindet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Zum Schuljahr 2018/19 konnte allen Schülerinnen und Schülern, die die Schulform Gymnasium angewählt hatten, ein Platz in einem Gymnasium zugewiesen werden. Da weiter steigende Schülerzahlen – auch im Gymnasialbereich - prognostiziert werden, beabsichtigt die Verwaltung ein 18. Gymnasium zu errichten. Eine entsprechende Drucksache befindet sich zurzeit im Beschlussverfahren (siehe dazu DS-Nr. 1312/2018 „Schulentwicklungsplanung; Planung eines 18. Gymnasiums“).

TOP 5.1.4.
Fischteich im Park Kattenbrook
(Drucks. Nr. 15-2010/2018)

Bezirksratsherr Zimmermann trägt folgende Anfrage vor:


Am 23.05.2018 diesen Jahres konnten Passanten beobachten, wie Wasser aus diesem
Teich ,von einem städtischen Mitarbeiter in einen Tanklaster gepumpt wurde.
Aufgrund der Tatsache, dass der Teich eher zu wenig Wasser enthält, war die Vermutung,
das dort Wasser eingelassen wird.
Auf die besorgte Nachfrage der Bürger erhielten diese jedoch die Antwort, dass das Wasser für die Baustellen im Stadtbezirk benötigt wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde das Wasser abgepumpt? Stimmt die Aussage des städtischen Mitarbeiters?
2. Gibt es für die Stadt keine andere Möglichkeit Wasser an Baustellen zu liefern
ohne Teiche leer zu pumpen?
3. Wie soll in diesem Punkt in Zukunft verfahren werden z.B. bei der anstehenden Bebauung Kronsberg Süd?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Sofern Wasser aus dem Teich entnommen wurde, erfolgten damit Gießarbeiten im Erweiterungsteil des Kattenbrookparks und nicht für den gesamten Stadtbezirk.
Aufgrund der Ende Mai bereits fortgeschrittenen Trockenheit sollten Wegezeiten minimiert werden, um den erhöhten Gießaufwand auszugleichen.

Antwort zu Frage 2:
Ein Leerpumpen des Teiches erfolgte nicht. Der Teich verfügt über eine Pumpe zur Einspeisung von Grundwasser.
Weitere Wasserentnahmen zu Gießzwecken erfolgen aus dem Mittellandkanal bzw. über Hydranten.

Antwort zu Frage 3:
Es ist nicht angedacht, Wasser aus dem Teich für das Baugebiet Kronsberg Süd zu entnehmen.

TOP 5.1.5.
Kattenbrookspark
(Drucks. Nr. 15-2011/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen trägt folgende Anfrage vor:


Mit der Drucksache15-1202/2016 hatte die CDU-Fraktion schon Ende Mai 2016 auf Missstände im Kattenbrookpark hingewiesen. Hier wird bei schönem Wetter vermehrt gegrillt, denn das Grillen ist laut § 11 (2) der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) in allen öffentlichen Park- und Grünanlagen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Zu diesen Auflagen gehört auch, den Abfall nach dem Grillen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Viele Mitbürger/innen nehmen es hier jedoch mit der Abfallentsorgung nicht so genau. So gibt es gibt immer noch Klagen von Anwohnern und Spaziergängern. Wir hatten die Zustände ja schon mit Fotos dokumentiert und haben nun noch einmal aktuelle Aufnahmen beigefügt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche neuen Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um diesem Zustand Einhalt zu gebieten da die bisherigen nicht sehr erfolgreich waren?
2. Welche prophylaktischen Maßnahmen sollen ergriffen werden, um hier auch in Zukunft für
saubere Grünanlagen für alle zu sorgen?
3. Wäre das Aufstellen weiterer Abfallbehälter eine denkbare Maßnahme?

-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Die Flächen des Kattenbrookpark Ost und West sowie die Erweiterung des Parks werden durch eigenes Personal in den Sommermonaten bereits zweimal wöchentlich (montags und donnerstags bzw. freitags) gereinigt.
Für den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bedeutet das veränderte Nutzungsverhalten zunehmende Kosten für Reinigung und erheblichen Personalmehraufwand.
Im Fachbereich ist die Einführung eines digitalen Grünflächenmanagementsystems vorgesehen, mit dem u.a. Pflege- und Reinigungsmaßnahmen elektronisch erfasst und bewertet werden können, um zukünftig die Mehraufwände im Pflegebereich durch zielgenaueren Einsatz von Personal und Geräten zu verbessern.

Antwort zu Frage 2:
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün reagiert auf die zunehmende Vermüllung, die im gesamten Stadtgebiet zu beobachten ist, mit ständig erhöhten Reinigungsintervallen. Ein höheres Verantwortungsgefühl bei der Nutzung von öffentlichen Flächen wäre das sinnvollste Mittel zum Erhalt sauberer Grünflächen und Parks.

Antwort zu Frage 3:
Wie auch auf vielen vergleichbaren Flächen, auf denen gegrillt wird, erkennbar ist, ändert das zusätzliche Aufstellen von Abfallbehälter leider kaum etwas an der Verunreinigung der Fläche.
Wir werden die Anfrage aber zum Anlass nehmen, für die Saison 2019 zusätzliche sinnvolle Standorte zu prüfen.

TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Hundeauslauf am Kronsberg Nord
(Drucks. Nr. 15-2012/2018)

Bezirksratsherr Rücker trägt folgende Anfrage vor:


Der Drucksache Nr. 15-3006/2017 F1 ist zu entnehmen, dass der B-Plan 1551 am Nordrand des geplanten Wohngebiets nahe der Von-Escherte-Straße eine öffentliche Spiel- und Erholungsfläche vorsieht, die breiter als die bislang dort verlaufende Grünverbindung ist. Bei der Gestaltungs-planung der Fläche könne geprüft werden, ob hier eine Hundeauslauffläche sinnvoll integriert werden kann. Ob bei Überbauung der bis dahin vorhandenen Auslauffläche erst einmal eine temporäre Ausweichmöglichkeit angeboten werden kann, werde bis dahin geprüft.

Der Zugang zu den Hundeauslaufwegen ist derzeit vom Wohngebiet Kronsberg-Nord nur eingeschränkt möglich. In Höhe Rehbuschfeld steht ein Verbotsschild, dass Fußgänger*innen (und damit auch Hundebesitzer*innen) und Radfahrer*innen die Durchquerung des provisorisch asphaltierten Straßenabschnittes verbietet.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
· Wie weit ist die Prüfung fortgeschritten, ob für die bisherige Auslauffläche eine temporäre Ausweichmöglichkeit angeboten werden kann?
· Kann in die im B-Plan 1551 am Nordrand des geplanten Wohngebiets vorgesehene öffentliche Spiel- und Erholungsfläche eine Hundeauslauffläche sinnvoll integriert werden?
· Kann das Verbotsschild für Radverkehr und Fußgänger*innen an der Straße Rehbuschfeld vorläufig entfernt werden, bis weitere Baumaßnahmen ein solches Verbot wieder notwendig erscheinen lassen?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Flächenauswahl ist noch nicht abgeschlossen, da auf allen in Frage kommenden Flächen Konflikte mit derzeitigen Nutzungen oder hinsichtlich der Entwicklungsziele von Pflege und Unterhaltung vorhanden sind. Wir gehen davon aus, dass bis Jahresende die Abstimmungen mit allen Betroffenen abgeschlossen sind und eine Kennzeichnung der Fläche erfolgen kann, sofern es ein positives Ergebnis gibt. Auf der vorhandenen Grünverbindung am Rande des geplanten Baugebietes und nördlich angrenzend sind aber auch schon jetzt insgesamt über drei Kilometer Hundeauslaufwege vorhanden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Planung und Herstellung der Grünfläche, die nördlich an die Von-Escherte-Straße angrenzen wird, erfolgt nach Abschluss der baulichen Tätigkeiten auf den angrenzenden Baufeldern. Ob es möglich ist, die im B-Plan 1551 festgesetzte Spiel- und Erholungsfläche mit einer Hundeauslauffläche zu kombinieren, ist erst im Zuge der abschließenden Planung zu klären, dann auch unter Beteiligung der Anwohner*innen. Ein Zeitpunkt hierfür steht noch nicht fest.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
An der Kreuzung Rehbuschfeld / Wittbusch steht ein Verbotszeichen für Radfahrer und Fußgänger sowie ein Verbotszeichen für Fahrzeuge aller Art.
Diese Verbotszeichen können nicht entfernt werden, da sich dahinter Baustraßen für die späteren Straßen Rehbuschfeld, Wittbusch, Kreuzbusch und Dribusch befinden. Diese Straßen sind noch nicht fertiggestellt und noch nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.
Es gibt keinen Grund für Radfahrer und Fußgänger diese Baustraßen zu befahren oder zu begehen, da über die Baustraßen auch keine möglichen Ziele erreicht werden können. Zur Naherholung steht der nahe gelegene Kronsberg zur Verfügung. Hinzu kommt, dass das Befahren und Begehen von unbeleuchteten Baugebietsstraßen nicht verkehrssicher ist.

TOP 5.2.2.
Fehlendes Klettergerüst Spielplatz Börgerstraße Nord
(Drucks. Nr. 15-2013/2018)

Bezirksratsfrau Volland trägt folgende Anfrage vor:




Der Spiel- und Bolzplatz Börgerstraße Nord in Bemerode wurde 2005 errichtet. 2017 wurde der Bolzplatz saniert und im November 2017 wurden Bodenproben auf dem Spielplatz entnommen. Irgendwann etwa in dieser Zeit ist auch ein bei den Kindern sehr beliebtes hölzerne Klettergerüst von dem Platz verschwunden. Der Altlastenverdacht in den Bodenproben hat sich später nicht bestätigt und die Fläche kann lt. Verwaltung inzwischen wieder uneingeschränkt genutzt werden. Allerdings ist das Klettergerüst nicht wieder aufgetaucht, wie Eltern und Kinder beklagen.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
· Wann und warum wurde das hölzerne Klettergerüst entfernt?
· Wieviel hat diese beliebte Klettergerüst in der Anschaffung gekostet und wer hat die Kosten getragen?
· Wird das Gerüst am selben Platz wiederaufgebaut und wenn ja, wann?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage im Zusammenhang wie folgt:
Das Klettergerüst wurde im Frühsommer 2018 aus wirtschaftlichen Gründen abgebaut. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit wären Reparaturen notwendig gewesen, die den Restwert des Gerätes nicht gerechtfertigt hätten. Nach 10 Jahren Standzeit sind Spielgeräte in der Regel abgeschrieben und bei größeren notwendigen Reparaturen, die die Verkehrssicherheit gewährleisten sollen, stellen wir die Anschaffungskosten für ein neues Gerät gegenüber und entscheiden über Verbleib oder Abriss.

Die rund 15.000€ für die Beschaffung des Spielgerätes wurden aus Fachbereichsmitteln übernommen. Die Umsetzung übernahm der Bereich Planen und Bauen.

Um die Attraktivität des Spielplatzes wiederherzustellen wird ein neues Klettergerät angeschafft und aufgebaut. Terminiert ist dieses Vorhaben für Anfang 2019. (witterungsbedingt).

Bezirksratsfrau Volland äußert den Vorschlag einen Hinweis für die Bürger*innen am Spielplatz anzubringen.

Bezirksratsherr Quast weist auf unvollständigen Eintrag im Geoinformationssystem der Landeshauptstadt Hannover hin.

TOP 5.2.3.
Stand der angekündigten weiteren Bürgerbeteiligung Kronsberg Süd

(Drucks. Nr. 15-2014/2018)

Bezirksratsfrau Kramarek trägt folgende Anfrage vor:


In der Drucksache Nr. 15-3032/2017 N1 S1 zur Bürgerbeteiligung beim Bauvorhaben Kronsberg Süd heißt es unter der Überschrift „Entscheidung des Oberbürgermeisters: „Nach Abschluss der Planungsphase wird die Verwaltung gemeinsam mit den Grundstückseigentümern auch in der Umsetzungsphase regelmäßig öffentlich über die detailliertere Planung von Teilräumen und den Fortschritt im Hoch- und Tiefbau berichten.“

Und in der Drucksache Nr. 15-3136/2017 S1 heißt es in der „Entscheidung des Oberbürger-meisters“: „Dem Antrag wird insofern grundsätzlich gefolgt, als die Öffentlichkeit auch weiterhin in das Planungs- und Baugeschehen einbezogen wird. Welche Instrumente und Mittel dabei zum Einsatz kommen, bleibt zeitnah zu klären. Die Interessengemeinschaften aus der Wohnungs-wirtschaft (…) und die Landeshauptstadt (…) planen ein gemeinsames Informations- und Kommunikations-Konzept. (…) Angedacht ist ein Mix aus punktuellen und dauerhaften Präsentationen im Internet und vor Ort. Dazu werden auch Informationsveranstaltungen gehören.“

Am 31. August ist der 1. Spatenstich im Neubaugebiet Kronsberg Süd erfolgt, es gibt aber bisher keine der oben erwähnten Informationen.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
· Wann wird die Verwaltung gemeinsam mit den Grundstückseigentümern das nächste Mal öffentlich über die detailliertere Planung von Teilräumen und den Fortschritt im Hoch- und Tiefbau berichten?
· Ist inzwischen geklärt, welche Instrumente und Mittel zum Einsatz kommen, um die Öffentlichkeit auch weiterhin in das Planungs- und Baugeschehen einzubeziehen?

· Existiert das angekündigte gemeinsame Informations- und Kommunikations-Konzept der Wohnungswirtschaft und Landeshauptstadt inzwischen und wann kann es im Stadtbezirk vorgestellt werden?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Am 26.09.2018 findet im Stadtteilzentrum Krokus eine öffentliche Veranstaltung statt, um über den aktuellen Sachstand der Planungen sowie die beginnende Bau- und Realisierungsphase zu berichten. In diesem Rahmen werden sich auch die Wohnungsbauunternehmen der Öffentlichkeit vorstellen.

Antwort zu Frage 2:
Die Politik und die Öffentlichkeit werden auch weiterhin kontinuierlich am Planungs- und Realisierungsprozess beteiligt oder informiert. Es werden z.B. im Rahmen der Planungen zu den Spielplätzen im Stadtteilpark Kinder und Jugendliche beteiligt.

Die Wohnungsbauunternehmen werden die Öffentlichkeit im Rahmen des Kommunikations- und Informationskonzeptes einbinden.

Antwort zu Frage 3:
Das gemeinsame Konzept wird in der öffentlichen Informationsveranstaltung im Krokus am 26.9. von den Beteiligten und der beauftragten Agentur präsentiert. Es wird derzeit mit dem Ziel durchgearbeitet, zum genannten Zeit z.B. auch einen Web-Auftritt mit Dialog-Funktion aktiv setzen zu können.

TOP 5.3.
der FDP-Fraktion

TOP 5.3.1.
Radweg unter der Eisenbahnbrücke Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-2015/2018)

Bezirksratsherr Ranke trägt folgende Anfrage vor:


Die Straße unter der Eisenbahnbrücke an der Lange-Feld-Straße ist mittlerweile fertiggestellt, bis zum heutigen Tag ist der Radweg unmittelbar unter der Eisenbahnbrücke allerdings nicht asphaltiert und somit nicht nutzbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird der Radweg auch unter der Brücke komplett fertiggestellt?
2. Wurden gegenüber der Deutschen Bahn Konsequenzen für die verspätete Fertigstellung der Baumaßnahme gezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bau des Radweges unter der Brücke ist in Bearbeitung. Die asphaltierten Flächen der Nebenanlage wurden im gleichen Arbeitsschritt wie die Asphaltierung der Fahrbahn hergestellt, um Kapazitäten zu bündeln.

Die Flächen unter der Brücke werden jedoch gepflastert und voraussichtlich Ende September 2018 fertiggestellt sein.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Aufgrund diverser Abstimmungen zwischen den Verwaltungen (LHH, Region Hannover) und der Deutschen Bahn sowie verkehrstechnischer Abstimmungen der Landeshauptstadt Hannover mit der Niedersächsischen Landesbehörde (Bau Seelhorster Kreuz), haben die Fertigstellung der Baumaßnahme terminlich in die Länge gezogen. Dadurch können keine Konsequenzen gegenüber der Deutschen Bahn geltend gemacht werden.

Bezirksratsfrau Stittgen macht auf die unterschiedliche Farbigkeit des Radweges unter der Brücke aufmerksam.

TOP 5.3.2.
Rehbuschfeld / Ohefeldweg
(Drucks. Nr. 15-2016/2018)

der Weg vom Rehbuschfeld zum Ohefeldweg stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer und Fussgänger zwischen dem Kronsberg und Anderten dar. Leider ist der Weg an vielen Stellen so schadhaft, dass für Radfahrer ein Unfallrisiko besteht. (unter anderem haben Baumwurzeln dem Weg deutlich zugesetzt)

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

- In wessen Eigentum ist der Weg?
- Ist eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Stellen möglich?
- Gibt es weitere Ausbauplanungen rund um den Weg?

-Beantwortet


TOP 5.4.
der SPD-Fraktion

TOP 5.4.1.
Wasserhochbehälter auf dem südlichen Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2017/2018)

Bezirksratsherr Quast trägt folgende Anfrage vor:


Während der diesjährigen Brut- und Setzzeit konnten auf dem Kronsberg, auf der Fläche zwischen dem Wasserhochbehälter und dem Paul-Theile-Weg, Aktivitäten zum Abholzen von Bäumen und Sträuchern beobachtet werden. Für Außenstehende nicht direkt einsehbar wurden auf der östlich vom Wasserhochbehälter befindlichen Fläche großräumig die Vegetation entfernt und Kiesboden aufgebracht. Danach konnten dort keine weiteren Aktivitäten festgestellt werden und mittlerweile sprießt an einigen Stellen auch wieder Grün durch den aufgebrachten Bodenbelag.

Fragen an die Verwaltung:
1. Wieso wurden während der Brut- und Setzzeit diese Arbeiten mit welchem Zweck durchgeführt?
2. Wer war Auftraggeber für diese Arbeiten?
3. Was soll zukünftig auf dieser planierten Fläche passieren?

-Beantwortet

Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die enercity AG weitergeleitet.

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Antwort von der enercity AG zu Frage 1:
Die Rodung wurde im Februar 2017, außerhalb der Brut- und Setzzeit, durchgeführt.
Die Schotterschicht für die Herstellung eines Schotterrasens, um diese Fläche am Wasserhochbehälter betrieblich zu nutzen, konnte 2017 nicht aufgebracht werden.
Die in einem Jahr gewachsene Vegetation wurde im Februar 2018, außerhalb der Brut- und Setzzeit, wieder entfernt.
Im April 2018 wurde die Kalkschotterschicht für den Schotterrasen aufgebracht.

Die Antwort von der enercity AG zu Frage 2:
Der Eigentümer enercity AG (vormals Stadtwerke Hannover AG)

Die Antwort von der enercity AG zu Frage 3:
Es soll ein Schotterrasen entstehen, der ökologisch durch seine Wiese, in Verbindung mit dem umlaufenden Gehölzstreifen, eine wertvolle Alternative zum reinen Gehölz darstellt und gleichzeitig eine betriebliche Nutzung als Stand- und Lagerfläche, z.B. bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen ermöglicht.

TOP 5.4.2.
Geschwisterregelung in Krippe, Kita und Hort
(Drucks. Nr. 15-2018/2018)

Bezirksratsfrau Iri trägt folgende Anfrage vor:


Durch die Abschaffung der KiTa-Gebühren zum 01.08.2018 wurde auf Initiative der Landesregierung ein großer Beitrag zur Entlastung der Eltern erreicht. Damit ist die Betreuung ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung und die Schulausbildung selbst gebührenfrei. Auf Initiative der Vorgängerlandesregierung sind nun auch die Studiengebühren abgeschafft worden.
Weitergehende Angebote wie Betreuungsplätze für unter dreijährige und Hortplätze unterliegen jedoch weiterhin der Entgeltregelung der Landeshauptstadt. In dieser ist auch eine sogenannte „Geschwisterregelung“ festgeschrieben. Nach dieser ist für das zweite Kind, sofern „Kinder des Entgeltpflichtigen gleichzeitig in von der Landeshauptstadt Hannover […] geförderten Kindertageseinrichtung[…] und Kindertagespflege betreut“ werden, „das halbe Betreuungsentgelt und alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen.“ (§4, Nr.4 der Entgeltregelung)
Das Fortbestehen dieser Regelung ist wünschenswert, damit Eltern mit mehreren Kindern auch über diese Regelung entlastet werden.

Fragen an die Verwaltung:
1. Welche Auswirkungen hat die Novellierung des Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG) auf die Geschwisterregelung“?
2. Welche prozentualen Entgelte werden seit dem 01.08.2018 erhoben, wenn das älteste Kind einen Hortplatz, das mittlere Kind einen Betreuungsplatz 3-6 Jahre und das jüngste Kind einen Betreuungsplatz für unter dreijährige in von der LHH geförderten Einrichtungen nutzt?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Verwaltung wird eine entsprechende Drucksache zum 27.9.2018 in die Beratung einbringen.

TOP 5.4.3.
Ehrenmal Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2019/2018)
Im Rahmen der Gedenkstunde zum Volkstrauertag steht jedes Jahr eine Ehrenabordnung neben dem Ehrenmal in Wülferode vor dem Friedhofsgelände. Diese steht bisher allerdings auf einem Erdhügel und damit nicht wirklich standsicher. Bereits in der Anfrage 15-0671/2016 fragte die SPD Fraktion nach der Möglichkeit der horizontalen Verlegung zweier Platten neben dem Ehrenmal. Dieser Bitte konnte aufgrund einer damals fehlenden denkmalrechtlichen Genehmigung nicht entsprochen werden. Dazu waren noch weitere aussagekräftige Unterlagen notwendig. Ebenso sollte eine vorgeschlagene Veränderung der Grünanlage geklärt werden.
Die vorzufindende Situation für die Ehrenabordnung ist weiterhin unbefriedigend und bedarf einer Verbesserung. Am besten durch das Verlegen von vier Platten an den jeweiligen Ecken des Ehrenmales, da die Abordnung in der Regel aus vier Personen besteht.

Fragen an die Verwaltung:
1. Hat es seitdem eine entsprechende weitergehende denkmalrechtliche Prüfung zur Verlegung der Platten gegeben?
2. Wer müsste hier aktiv werden, um das Verlegen von vier Platten an den jeweiligen Ecken des Ehrenmales in Wülferode zu veranlassen?

Antwort wird nachgereicht

TOP 5.5.
von Bezirksratsherrn Wahl (Die Linke)

TOP 5.5.1.
Versorgungssicherheit mit Löschwasser
(Drucks. Nr. 15-2020/2018)

Aufgrund der langen Trockenheitsperiode in diesem Sommer wird allgemein von erhöhter Brandgefahr ausgegangen. So hat die Stadt Hannover aus diesem Grund beispielsweise das Grillen auf öffentlichen Flächen bereits untersagt. Sollte es bei dieser Trockenheit zu einem Brand kommen, steht jedoch auch die Frage nach der Versorgungssicherheit mit Löschwasser im Raum. Sofern es aus Löschteichen kommt, müssen diese noch ausreichend gefüllt sein, Hydranten benötigen ausreichend Wasserdruck, etc.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Wie und in welchen Abständen wird die Versorgungssicherheit mit Löschwasser für den Bedarfsfall im Stadtbezirk kontrolliert?
2. War, bzw. ist sie auch in dieser langen Trockenheitsperiode in vollem Umfang gewährleistet?
3. Falls nicht: Welche Maßnahmen (Erweiterung von Wasserlagerkapazitäten o.ä.) werden bis wann ergriffen, um eine volle Versorgungssicherheit mit Löschwasser wieder zu garantieren?


-Antwort wurde nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die notwendige Versorgung mit Löschwasser ist im Stadtbezirk wie auch für den Rest des Stadtgebietes über die leitungsgebundene Sammelwasserversorgung sichergestellt. Auf Basis von technischen Richtlinien ist das Leitungsnetz entsprechend dimensioniert, die Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr erfolgt dabei nahezu ausschließlich über Hydranten. Die beiden auch für Löschwasser wichtigen Parameter des Leitungsnetzes, Wassermenge und Wasserdruck, werden im laufenden Betrieb an zentralen Netzpunkten gemessen und an die Leitstelle der enercity Netz übertragen. Die gesamte Netzstruktur ist digitalisiert und wird mit EDV-Unterstützung überwacht und geregelt. Darüber hinaus geben lokale betriebliche Messungen im Rahmen jährlicher Netzspülungen weitere Hinweise zur Versorgungssicherheit mit Löschwasser. Speziell für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode betreibt enercity Netz eine Druckerhöhungsanlagen für Bemerode sowie am Kronsberg für die Bereiche Kronsberg Nord/Mitte und den Stadtteil Wülferode. Auch in diesen Anlagen werden die Wassermengen und -drücke dauerhaft überwacht, sodass mit diesen Informationen die aktuelle Versorgungssituation vor Ort kontrolliert werden kann.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie unter Frage 1 ausgeführt, stellt enercity Netz das Löschwasser aus dem Wassernetz in Hannover zur Verfügung. Diese leitungsgebundene Löschwasserversorgung war auch in der tatsächlich ungewöhnlich langen Trockenheitsperiode dieses Sommers in vollem Umfang gewährleistet. Eventuelle netzseitige Einschränkungen ergeben sich wie in jedem Jahr nur lokal begrenzt im Rahmen von planmäßigen Leitungsbaumaßnahmen oder eventuellen Netzstörungen. Hier sind für den Sommer 2018 keine Besonderheiten im Zusammenhang mit der langen Trockenheit hervorzuheben. Etwa 90% des Trinkwassers wird nördlich von Hannover im Fuhrberger Feld gewonnen. Da diese Wassergewinnung Grundwasser aus tieferen Schichten fördert, führte die diesjährige Trockenperiode zu keiner Einschränkung bei der gewonnenen Wassermenge. Die restliche Trinkwassermenge wird von den Harzwasserwerken bezogen. Auch hier standen in diesem heißen Sommer die Wassermengen im vertraglich vereinbarten Rahmen zur Verfügung.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Da die Versorgungssicherheit mit Löschwasser nicht eingeschränkt war, besteht keine Veranlassung für besondere Maßnahmen.

TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Kinderspielplatz Lange-Feld-Straße
Ein Einwohner erkundigte sich, ob der vom Bezirksrat angeforderte Prüfungsauftrag an die Verwaltung im Zusammenhang mit der Schulplanung schon vorliegt.
Bezirksbürgermeister Rödel erläutert, das dieser noch nicht vorliegt und abgewartet werden solle

Kommunaler Schulentwicklungsplan
Ein Einwohner führt an, das im Rahmen der bereits vorliegenden Kommunalschulentwicklungsplanung die vorhandene Wasserkampschule auch unter Einbeziehung der weiteren Bebauung nach Einschätzung der Fachleute für die Schulversorgung ausreicht. Er äußert seine Irritation hierüber, dass hier über einen erneuten Prüfauftrag die bereits vorgenommene Arbeit der Fachleute erneut erfolgen solle, ohne das es hierfür eine Notwendigkeit gibt.

Wasserkampstraße - Beeinträchtigung der Anwohner durch PKW
Von einem Anwohner der Wasserkampstrasse wird die "Raserei" vor der Schule bemängelt. Er erkundigt sich, inwieweit kurzfristige Möglichkeiten denkbar sind, um diese Situation einzudämmen?
Bezirksbürgermeister Rödel führt an, der Bezirksrat habe sich dieser Situation mehrfach angenommen und im Rahmen von vor Ort Terminen mit der Verwaltung sich ein Bild hierüber gemacht. Er könne das Problem aus eigener Beobachtung bestätigen. Er müsse aber anführen, das vielfach die Eltern, die Ihre Kinder zur Schule brächten, mit erhöhter Geschwindigkeit fahren würden.
Auch werde diese Situation verstärkt durch die Umbaumaßnahmen. Der Bezirksrat wird Überlegungen machen, welche Maßnahmen möglich sind, um diesen "Schleichweg" möglichst für erhöhte Geschwindigkeit unattraktiv zu gestalten.

Kaiserwilhelmstraße / Aufpflasterung
Die geplante Auspflasterung der Kaiserwilhelm-Straße sei zu der einen Seite bereist erfolgt, aber zum Großen Hillen noch nicht erfolgt, führte ein Anwohner aus. Ob in diesem Zusammenhang nicht noch möglich sei auch in der Straße selber ca. 1/3 der Strecke noch aufzupflastern, um die Geschwindigkeiten zu reduzieren, wollte er wissen.
Bezirksbürgermeister Rödel äußert, dem Bezirksrat sei diese Problematik bekannt. Derzeit werde überlegt, ob nicht andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden können, um die Verkehrsgeschwindigkeiten zu reduzieren.
Bezirksratsfrau Stittgen bittet darum zu bedenken, dass mögliche Lösungen und deren Umsetzung in der Kaiserwilhelmstraße nicht so einfach sind. Als Zufahrtstraße zu der dort angesiedelten Feuerwehr käme beispielsweise eine Einbahnstraßenregelung in keinerlei Weise in Betracht. Auch ist diese Straße eine der Zufahrtstraßen zum Schwerpunktkrankenhaus des Vinzenzkrankenhauses, so dass diese mit schweren und breiten Rettungsfahrzeugen befahrbar sein muss. Daher bittet Sie, dass diese wichtigen Themen bei der Gesamtüberlegung zu bedenken sind.

-Durchgeführt von 19:28 - 20:40 Uhr


TOP 7.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 6.6.2018

Einstimmig


TOP 8.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
Stadtplaner Herr Fabich informierte


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt


TOP 10.
VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

TOP 10.1.
ANHÖRUNG ZUM HAUSHALT 2019/2020

TOP 10.1.1.
Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 1297/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 zu beschließen.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Drucks. Nr. 1297/2018) einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungsanträge (Drucks. Nr. 15-2155/2018) mit dem Abstimmungsergebnis 11:0:7 zuzustimmen.


TOP 10.1.2.
Haushaltsplan 2019/2020 - Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 1299/2018 mit 1 Anlage)

-Zur Kenntnis genommen


TOP 10.1.3.
Änderungsantrag zu Drucksache 1299/2018
Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2019/ 2020
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-2147/2018)

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2019-2020 für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen:

- Repräsentationsmittel Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) - 2000,-€


-17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.1.4.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2155/2018)

Antrag

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode nimmt den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mit 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 7 Enthaltungen, den vom Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode beschlossenen Änderungsanträgen zuzustimmen.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Drucks. Nr. 1297/2018) einschließlich der beschlossenen Änderungsanträge zuzustimmen.



TOP 10.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1869 Heisterholzwinkel
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1989/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. die Aufstellung hinsichtlich der Flurstücke 121/77 und 152/10, Flur 2, Gemarkung Kirchrode erneut zu beschließen sowie die Art dieses Verfahrens als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu beschließen.
2. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1869 mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 10.3.
Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 1399/2018 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1861 gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen (Anlage 4),
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1861 – Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit den besonderen Zweckbestimmungen „Schule“, „Kindertagesstätte“ und „Sportfläche“, von öffentlichen Spiel- und Erholungs- sowie von Verkehrsflächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
-Einstimmig i. V. m. Änderungsantrag

TOP 10.3.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1399/2018: Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 15-2146/2018)

Antrag

Interfraktioneller Änderungsantrag gemäß § 12 der GO des Rates der LHH in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 12. September 2018 zur Drucksache Nr. 1399/2018: Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus dem Antrag der Drucksache Nr. 1399/2018 Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße ist unter Punkt 2, den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1861 – Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, die besondere Zweckbestimmung „Schule“ zu streichen.

-Einstimmig


TOP 10.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 1401/2018 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1860 gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen
(Anlage 4),
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1860 – Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Schule und Sporthalle“ sowie von Verkehrsflächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
-14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
Verkehrsgutachten zur Situation Wülferoder Straße/ Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 15-1405/2018)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Herbst 2018 ein Verkehrsgutachten zum Bereich Wülferoder Str. / Wilhelm-Göhrs-Str. unter Berücksichtigung aller Durchgangs- und Messeverkehre, wie z.B. der Cebit 2018, zu erstellen.

-Erledigt durch Neufassung

TOP 11.1.

Verkehrsgutachten zur Situation Wülferoder Straße/ Wilhelm-Göhrs-Straße

(Drucks. Nr. 15-1405/2018 N1)


Bezirksratsfrau Kramarek verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Herbst 2018 Frühjahr 2019 ein Verkehrsgutachten zum Bereich Wülferoder Str. / Wilhelm-Göhrs-Str. unter Berücksichtigung aller Durchgangs- und Messeverkehre,wie z.B. der Cebit 2018 , zu erstellen.

-12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.2.

Anschaffung eines Lastenrades aus dem Projekt "Hannah"

(Drucks. Nr. 15-1406/2018)


Bezirksratsfrau Volland verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Für den kostenlosen Verleih an Bürgerinnen und Bürger über das bekannte und bewährte „Hannah“-System von ADFC und Velogold schafft der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode ein nichtmotorisiertes Lastenfahrrad ORIGINAL BAKFIETS.nl für den Stadtbezirk an (mit SHIMANO Nexus 8 Premium Gangschaltung, Schwerlastfelgen Andra40 mit extrastarken V2A-Speichen, Beleuchtung mit Standlichtfunktion über Shimano Nabendynamo mit angeschlossenem Rücklicht, Sattelstützensicherung). Zusammen mit der Implementierung in das Online-Buchungs-system und der professionellen Hannah-Ausstattung ergeben sich einmalig Gesamtkosten von insgesamt 2.720 Euro, die der Bezirksrat aus einen Mitteln übernimmt (siehe dazu Kostenaufstellung in der Anlage).

Mit einem Aufdruck am Lastenrad wird auf die Finanzierung durch den Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hingewiesen. Das Lastenfahrrad wird beim Rückenfitnesszentrum Jäger in Bemerode untergestellt und verliehen, wo das System 2017 bereits zehn Wochen lang erfolgreich erprobt wurde und wo mit Ausnahme von besonderen Feiertagen täglich geöffnet ist. Die im Projekt jährlich anfallenden Wartungs- und Managementkosten (derzeit 360,00 Euro) übernimmt das Rückenfitnesszentrum Jäger, das sein Logo in geeigneter Form und an geeigneter Stelle ebenfalls auf dem Rad platzieren kann.

-9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 11.3.
Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.)

TOP 11.3.1.
Eingliederung von Kronsberg-Süd in den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2021/2018)

Bezirksratsherr Wahl verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine Drucksache zu erstellen und den zuständigen Gremien vorzulegen, mit der die Grenze zwischen den Stadtbezirken Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Döhren-Wülfel so verlegt wird, dass das Neubaugebiet Kronsberg-Süd vollständig in den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode eingegliedert wird. Hierbei ist ein Verlauf der neuen Stadtbezirksgrenze zwischen Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Döhren-Wülfel entlang der Stadtbahntrasse (Verlegung nach Westen an einer Stelle) anzustreben.

-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Interfraktioneller Antrag Verwendung eigener Mittel: Zuwendung Heilige Engel
(Drucks. Nr. 15-2150/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der KulturBühne Heilige Engel in Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 750,00 € zu gewähren um einen neuen Kulissenvorhang für die Bühne anzuschaffen


-Einstimmig


TOP 12.2.
Interfraktioneller Antrag Verwendung eigener Mittel: Zuwendung TSV Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2151/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem TSV in Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1500,00 € zu gewähren um die Heizungsanlage der Tennishalle
Instand zusetzten.

-17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 12.3.
Interfraktioneller Antrag Verwendung eigener Mittel: Zuwendung -Butze 22 / Mini Mäuse
(Drucks. Nr. 15-2152/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Dem Kindertreffpunkt Butze 22 in Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 4000,00 € zu gewähren, um die nach 10 Jahren notwendigen Renovierungsmaßnahmen in den Räumlichkeiten zu unterstützen.

2. Den „Mini-Mäusen“ in Kirchrode, der Tagesmutter Ulrike Kwiatkowski, aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 1500,00 € zur Ausstattung der Doppelgarage für die Kinderbetreuung zu gewähren.


-Einstimmig


TOP 13.
Beschlussvorlagen aus dem Integrationsbeirat

TOP 13.1.

Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
- Treffpunkt International: Zoobesuch
- Krokus: HELD * IN LOS: Familienausflug

(Drucks. Nr. 15-2117/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag,

aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode sollen die Projekte:
1. - Treffpunkt International: Zoobesuch mit 600,- €
2. - Krokus: HELD * IN LOS: Familienausflug mit 1000,- €
unterstützt werden.

-Einstimmig

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 23:10 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yılmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin