Sitzung Gleichstellungsausschuss am 03.09.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 28.08.2018)
Protokoll (erschienen am 07.11.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 22.10.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 3. September 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 18.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Küßner (CDU) 16.00 - 17.15 Uhr
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
Beigeordnete Seitz (CDU) 16.00 - 17.15 Uhr
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Frau Feldmann)
(Frau Dr. Köster)
(Herr Moormann)
(Frau Nölting)
Frau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
(Frau Wegmann)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Stefan Schostok Oberbürgermeister
Frau Rzyski Stadträtin
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Herr Kallenberg FB Personal und Organisation
Frau Proch FB Personal und Organisation LS
Frau Schwiertzky FB Personal und Organisation
Herr Körber FB Büro Oberbürgermeister
Frau Lüdtke FB Büro Oberbürgermeister
Herr Hoffmann FB Büro Oberbürgermeister

Gäste:
Frau Stein Landespräventionsrat Niedersachsen - Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt
Frau Damm 24/7 Zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser
Frau Vesper Arbeiterwohlfahrt Hannover
Frau Dietrich Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e. V.
Frau Schimpf Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e. V.


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 07. Mai und
04. Juni 2018

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Umsetzung der Istanbuler Konvention mit dem Fokus auf den Zugang in Frauenhäuser

Eingeladen sind:

Angelika Damm, 24/7 Zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser
Katja Grieger, Bundesverband Beratungsstellen und Frauennotrufe
Nora Stein, Landespräventionsrat Niedersachsen - Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt
Ute Schimpf, Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e.V.
Silke Dietrich, Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e. V.
Ute Vesper, Arbeiterwohlfahrt Hannover

5. Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 1714/2018 mit 4 Anlagen)

6. Personal- und Organisationsbericht 2016/2017
(Informationsdrucks. Nr. 1479/2018 mit 1 Anlage)

7. Auszug aus dem 1. Ergebnisbericht 2018 Teilhaushalt 15 über das wesentliche Produkt Gleichstellungsangelegenheiten
(Informationsdrucks. Nr. 1913/2018 mit 1 Anlage)

8. Anfragen und Anträge

8.1. Antrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 1197/2018)

8.1.1. Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1197/2018: Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung; "Straftaten verurteilen"
(Drucks. Nr. 1973/2018)


8.2. Antrag der Fraktion die FRAKTION zu einer Anhörung zum Thema. "Braucht Hannover ein queeres Jugendzentrum?"
(Drucks. Nr. 1859/2018 N1)

9. Bericht des Oberbürgermeisters

10. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

11. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Frau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Herr Küßner stellte für die CDU den Antrag, die Drucksache 1714/2018 zu Top 5 sowie die Drucksache 1197/2018 zu TOP 8.1 und TOP 8.1.1 in die Fraktion zu ziehen.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig angenommen.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 07. Mai und 04. Juni 2018

Die Protokolle vom 07. Mai und 04. Juni 2018 wurden einstimmig angenommen.


TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohnerinnen und Einwohner mit Fragen anwesend.


TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Umsetzung der Istanbuler Konvention mit dem Fokus auf den Zugang in Frauenhäuser

Frau Stein vom Landespräventionsrat Niedersachsen bedankte sich zunächst für die Einladung und die Gelegenheit, zu diesem wichtigen Thema vortragen zu dürfen. Seit den 1990er Jahren habe sich im internationalen Diskurs das Bewusstsein durchgesetzt, dass es sich bei geschlechtsspezifischer Gewalt um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung handele, durch die insbesondere Frauen und Mädchen daran gehindert würden, ihre Rechte gleichberechtigt zu genießen oder aktiv wahrzunehmen. Wesentlich vorangetrieben wurde dieses Bewusstsein durch den Ausschuss der UN-Frauenrechtskonvention, die vierte Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking und den Europäischen Gerichtshof. Es seien zunehmend Anforderungen laut geworden, die einen effektiven staatlichen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt formuliert hätten.
Als ein wesentliches Resultat dieser Entwicklung habe der Europarat 2011 die Istanbul Konvention – das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – vorgelegt.
Frau Stein stellte Teile der Konvention vor, berichtete über deren Auswirkungen auf Bund und Land und informierte darüber, welche Aktivitäten es auf Bundes- und Landesebene dazu bisher gegeben habe. In dieser Konvention werde Gewalt umfassend und geschlechtsspezifisch definiert. Die Konvention verstehe Gewalt somit als spezifische Form, von der Frauen überproportional betroffen seien, was aber nicht bedeuten soll, dass männliche Opfer häuslicher Gewalt nicht berücksichtigt würden. Gewalt werde definiert als „Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder Haushaltes oder zwischen früheren und derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen bzw. Partnern vorkommt“. Mit der Ratifizierung der Konvention habe Deutschland sich dazu verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen das bestehende Unterstützungssystem entsprechend bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszugestalten. Bereits vor dieser Ratifizierung habe es Entwicklungen diesbezüglich auf Bundesebene gegeben. Die Interventionskette bei häuslicher Gewalt habe sich dadurch bereits deutlich verbessert, zudem sei 2002 das Gewaltschutzgesetz eingeführt worden, welches Teil des Aktionsplanes der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt von 1999 gewesen sei. Hier gelte der Grundsatz: „Wer schlägt, muss gehen“. Mit diesem Gesetz hätten Betroffene erstmalig den Anspruch auf staatlichen Schutz erhalten und im Diskurs habe sich der Gedanke durchgesetzt, dass häusliche Gewalt keine Privatsache und kein Kavaliersdelikt sei, sondern eine Straftat. Die derzeitige Bundesregierung bekenne sich zur Konvention im Koalitionsvertrag und plane zu deren Umsetzung einen Aktionsplan zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Zusätzlich soll es einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus sowie der adäquaten finanziellen Absicherung von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen geben. Niedersachsen werde sich an diesem Runden Tisch aktiv beteiligen, die konstituierende Sitzung finde am 18. September statt. Ergänzend dazu werde ein umfangreiches Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm aufgelegt und weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne zum Thema Gewalt gegen Frauen, durchgeführt.
Aus einer Bestandsaufnahme der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und Minister aus dem Jahr 2015 gehe hervor, dass es in mehr als 125 Landkreisen und kreisfreien Städten bisher keine Frauenhäuser gebe. Nur 10% der bestehenden Frauenhäuser seien barrierefrei zugänglich. Die Konvention verpflichte zu einer angemessenen Finanzierung. In der Bundesrepublik seien die Finanzierungsmöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland jedoch sehr unterschiedlich. Momentan werde diskutiert, ob eine bundeseinheitliche Regelung in Einklang mit den Vorgaben der Konvention sinnvoll wäre. Zusätzlich sehe die Konvention eine bundesweite Koordinierungsstelle vor sowie Koordinierungsstellen auf Landesebene. Diese sollen mit einem eigenen Budget und einer politischen Anbindung ausgestattet sein und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft arbeiten. Zusätzlich empfehle die Konvention die Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung auf Bundesebene. Auf internationaler Ebene soll dies durch das GREVIO-Komitee übernommen werden. Im November 2019 soll dazu eine Abfrage bei den Frauenhäusern und Beratungsstellen erfolgen. Frau Stein berichtete weiter, dass die Konvention für alle von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen unabhängig von Nationalität, Herkunft oder Aufenthaltsstatus gelte und diskriminierungsfrei umgesetzt werden soll. Daraus ergebe sich vor allem Nachholbedarf im Bereich Barrierefreiheit oder bei der Unterbringung von Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Die Konvention beziehe sich ganz zentral auf den Schutz von Gewalt betroffener Kinder und sehe deren eigenständigen Schutz- und Unterstützungsbedarf, hier soll es spezielle Angebote geben.
Die Umsetzung der Istanbul Konvention sei zum großen Teil Ländersache. Die niedersächsische Landesregierung habe bereits 2001 den ersten Aktionsplan zur Bekämpfung Häuslicher Gewalt verabschiedet. Zur Umsetzung dieses Planes sei die Koordinierungsstelle für Häusliche Gewalt beim Landespräventionsrat geschaffen worden. Diese werde begleitet und gesteuert durch einen interministeriellen Arbeitskreis – bestehend aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dem Justizministerium, dem Innenministerium und seit 2006 auch dem Kultusministerium. Ergänzend werde die Umsetzung des Landesaktionsplanes fachlich durch einen Beirat, unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, begleitet. Diese Zusammenarbeit bilde die Grundlage dafür, dass die Prävention und die Bekämpfung Häuslicher Gewalt als eine ressortübergreifende Aufgabe verstanden werde. Eine wirkungsvolle und erfolgreiche Arbeit könne nur dann erfolgen, wenn alle verantwortlichen Einrichtungen und Behörden ihr Handeln koordinieren. Damit werde einer ganz zentralen Forderung aus der Konvention nach einer Implementierung eines institutionsübergreifenden Ansatzes unter besonderer Einbeziehung der Zivilgesellschaft Rechnung getragen. Der Landesaktionsplan sei in Niedersachsen bereits zweimal fortgeschrieben worden und eine weitere Fortschreibung unter Berücksichtigung der Istanbul Konvention sei vorgesehen. Für den Bereich der Frauenunterstützungseinrichtungen verfüge Niedersachsen bereits über ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen. Derzeit gebe es in Niedersachsen 41 Frauenhäuser, 43 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen. Ergänzt werde dieses Angebot durch Maßnahmen, wie zum Beispiel das Netzwerk Pro Beweis, welches eine anonyme Beweissicherung anbiete, und 11 Beratungsstellen für die Täterarbeit. Die Istanbul Konvention verpflichte generell dazu, gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen zu treffen, um entsprechende Plätze in Frauenunterstützungseinrichtungen bereitzustellen. In einem erläuternden Bericht zur Konvention werde empfohlen, einen Familienplatz im Frauenhaus pro 10.000 Einwohner*innen und eine Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt pro 200.000 Einwohner*innen zur Verfügung zu stellen. Allerdings seien diese Zahlen als Richtwerte zu verstehen und müssten je nach Bedarf individuell ermittelt werden. Aktuell erfolge dies durch das Bundesmodellprojekt „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor Häuslicher Gewalt“, an dem sich Niedersachsen beteilige und bundesweit noch in vier weiteren Bundesländern durchgeführt werde. Zum Thema Finanzierung habe die Landesregierung im Haushalt 2017/2018 bereits zusätzliche 2,75 Mio. Euro für den Gewaltschutz von Frauen zur Verfügung gestellt. Bis Ende 2021 stünden somit jährlich 8,65 Mio. Euro bereit. Zusätzlich sei 1 Mio. Euro für den barrierefreien Aus- und Umbau von Frauenhäusern über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.
Auf Landesebene sei die Einführung einer Koordinierungsstelle vorgesehen. Hierbei müsse insbesondere die Möglichkeit eines unabhängigen und systematischen Monitorings mitberücksichtigt werden.

Frau Klingenburg-Pülm dankte für den Vortrag und übergab das Wort an Frau Damm von der Zentralen Notaufnahme 24/7 der Hamburger Frauenhäuser.

Frau Damm bedankte sich für die Einladung und stellte sich zunächst kurz vor. Sie sei Sozialarbeiterin, arbeite seit 25 Jahren im zweiten Hamburger Frauenhaus und übernehme in diesem Rahmen Geschäftsführungstätigkeiten in der neuen Notaufnahmestelle 24/7, die es jetzt seit zwei Jahren gebe. Sie hätten in den Jahren 2013 und 2014 einen sehr langen Qualitätssicherungsprozess vollzogen, daraus seien drei Projekte entstanden - 24/7, Vivienda und Aufbruch. Vivienda unterstütze die Bewohnerinnen in Hamburg bei der Wohnungssuche. Dies sei besonders wichtig, da die Frauenhäuser in Hamburg bekanntermaßen sehr voll seien – unter anderem auch wegen der langen Aufenthaltsdauer aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum. Aufbruch sei ein europäisch gefördertes Projekt und unterstütze Frauenhausbewohnerinnen und ehemalige Bewohnerinnen bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche.

Frau Damm berichtete, dass es seit 1977 in Hamburg Frauenhäuser gebe. Jede Frau in einer Notsituation werde aufgenommen. Man habe somit gewährleistet, dass sieben Tage in der Woche 24 Stunden am Tag Frauen in die Frauenhäuser kommen können. Erreicht worden sei dies durch die Einbeziehung der Bewohnerinnen, da Mitarbeiterinnen nur montags bis freitags tagsüber anwesend waren. Am Wochenende und in der Nacht hätten die Bewohnerinnen die Aufnahmen in den Einrichtungen selbst geregelt. Seit 2010 habe es Veränderungswünsche dazu gegeben, da es immer schwieriger geworden sei, Frauen zu finden, die diese Aufgabe übernehmen wollten. Zudem seien in drei der vier Häuser die Bedingungen sehr schlecht gewesen. Die Frauen hätten beispielsweise in den vollen Häusern teilweise auf Matratzen im Kinderbereich übernachten müssen. Am 15.08.2016 sei die Notaufnahme 24/7 unter neuer Trägerschaft und mit neuem Konzept eröffnet worden. 24/7 habe das Ziel, Frauen und Kinder kurzfristig aus der Gefährdungssituation zu bringen. Die Aufnahme werde nun durch qualifiziertes Fachpersonal rund um die Uhr gewährleistet. Gemeinsam mit einer Fachkraft werden die jeweils sinnvollen Unterstützungsmöglichkeiten für die hilfesuchenden Frauen ermittelt, um eine frühzeitige Vermittlung an geeignete Stellen sicherzustellen, Fehlbelegungen zu vermeiden und die Weitervermittlung in ein Frauenhaus zu gewährleisten. Die Notaufnahmestelle in Hamburg biete Platz für 15 Frauen und Kinder. Das Gesamtbudget betrage 330.000 Euro pro Jahr. Momentan seien zehn Mitarbeiterinnen und sechs geringfügig Beschäftigte in Wechselschicht in der Aufnahme tätig. Neu sei die Tätigkeit einer Mitarbeiterin speziell für die Betreuung der mitaufgenommenen Kinder. Man sei zunächst davon ausgegangen, dass dieser Bedarf aufgrund des kurzen Aufenthaltes in einer 24/7-Notaufnahme nicht gegeben sei. Dies habe sich jedoch als falsch erwiesen. Gerade am Anfang sei es wichtig, dass die Mädchen und Jungen Betreuung erhielten, damit die Mütter sich auf die Beratungsgespräche einlassen können. Darüber hinaus gebe es noch weitere sieben „Backup-Plätze“, die an ein Frauenhaus angegliedert seien. Diese Plätze seien für Frauen vorgesehen, die aufgrund der Nähe zur verlassenen Wohnung nicht sicher seien oder wenn in 24/7 keine freien Plätze vorhanden seien. Hier sei eine Erreichbarkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 - 18:30 Uhr sichergestellt. Der Aufenthalt in 24/7 diene einer ersten Orientierung und Klärung. Die sog. Clearingphase soll drei Tage nicht überschreiten. Die Erfahrungen der ersten beiden Jahre haben gezeigt, dass auch bereits durch das telefonische Clearing eine Fehlbelegung verringert werden konnte. Zudem sei zu erkennen, dass auch mehr Frauen erreicht würden, was ein sehr großer Erfolg sei. Auch die Beratungsbedingungen konnten deutlich verbessert werden.
Frau Damm berichtete über die Problematik der bundesweit immer noch nicht ausreichenden Frauenhausplätze, daran scheitere oft das Clearing und eine schnelle Weitervermittlung. 24/7 könne natürlich nur dann effektiv arbeiten, wenn ausreichend Plätze zur Verfügung stünden. Grundsätzlich könne man jedoch sagen, dass die Einführung von 24/7 für die Hamburger Frauenhäuser eine enorme Entlastung sei. 2017 seien 488 Frauen mit 457 Kindern betreut worden. Im „Backup“ seien weitere 44 Frauen und 49 Kinder untergekommen. Es gebe aber auch noch Direktaufnahmen in Frauenhäusern. Wenn eine Frau zum Beispiel in Hannover im Frauenhaus untergebracht sei aber lieber nach Hamburg wolle, werde der Kontakt direkt zwischen den Frauenhäusern ohne Beteiligung von 24/7 hergestellt. Auf diesem Weg seien in 2017 41 Frauen und 35 Kinder nach Hamburg gekommen. Insgesamt habe man 573 Frauen und 551 Kinder aufgenommen, im Gegensatz dazu lag die Zahl der Direktaufnahmen in den Frauenhäusern vorher bei über 900 Frauen und Kindern. An diesen Zahlen kann man erkennen, wie wichtig eine 24/7 Einrichtung für die Koordinierung der Unterbringung von hilfesuchenden Frauen und Kinder sei.

Frau Klingenburg-Pülm dankte für die Ausführungen und übergab das Wort an Frau Dietrich vom Frauenhaus Hannover – Frauen helfen Frauen e.V.

Frau Dietrich bedankte sich für die Einladung. Das letzte Mal sei sie selbst vor einem Jahr hier gewesen, seitdem sei viel passiert. Es gebe die Istanbul Konvention nun schon seit einigen Jahren und stelle alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Konvention vermittle eine eindeutige Haltung gegenüber häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, sie sei davon positiv überrascht gewesen. Auch wenn es aus unterschiedlichen Perspektiven Schwächen geben möge, sei die Konvention dennoch das deutlich umfassendste Instrument, um Gewaltschutz weiter zu implementieren, auszuweiten und an die Bedarfe der Opfer anzupassen, sowie geschlechtsspezifische Gewalttaten zu untersuchen, zu verhüten und zu bestrafen. In der konkreten Ausgestaltung der Umsetzung aller Forderungen der Konvention hier vor Ort könne eine neue Schutzeinrichtung mit einem niedrigschwelligen, belastungsfreien und sicheren Zugang für alle Frauen geschaffen werden. Drei Dinge lägen den Vertreterinnen der Frauenhäuser besonders am Herzen. Dies sei erstens die Beendigung der Gewaltsituation. Ein zweiter Punkt sei die Stärkung der Opferrechte, hier müsse die Strafbarkeit und die Durchsetzung der Bestrafung stärker in den Fokus rücken. Dazu müsse eine veränderte Denkweise auf gesellschaftlicher Ebene sowie bei den zuständigen Behörden, Gerichten und Fachstellen einsetzen. Aus der Praxis könne berichtet werden, dass beinahe alle Richterinnen und Richter darauf bestünden, dass Opfer und Täter gemeinsam im Gerichtssaal anwesend sein sollen. Auch das Recht auf fachlich fundierte Dolmetschung werde vernachlässigt. Dadurch werde dem Anspruch der Opfer auf Schutz vor Einschüchterung oder Bedrohung kaum Rechnung getragen. Als dritten Punkt führte sie die psychische sowie emotionale und seelische Gewalt, wie z.B. Stalking an, die in Strafverfahren regelmäßig kaum bis wenig beachtet würde. Dies sei besonders in Sorgerechts- und Umgangsverfahren wichtig, da es eine hohe Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Mutter habe, die Opfer von Gewalt geworden sei. Auf kommunaler Ebene sei vorrangig das Ziel des Zugangs zu den Frauenhäusern in Stadt und Region Hannover im Fokus. Eine 24/7 Aufnahme könne in Hannover zurzeit mit den aktuellen Gegebenheiten nicht geleistet werden, dies sei jedoch der vielleicht wichtigste Aspekt zur Unterbrechung der Gewaltspirale und zur Verhütung weiterer Straftaten. Die Empfehlungen aus der Istanbul Konvention bezüglich der Anzahl vorzuhaltender Schutzplätze für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt könne aus eigenen Erfahrungen bestätigt werden. Für die Stadt Hannover und die Region würde dies bedeuten, dass 117 Familienplätze benötigt würden. Derzeit gebe es 51 Familienplätze, 66 Plätze fehlen. Bereits die Schaffung weiterer 20 Plätze würde die Situation entspannen. Alle drei Frauenhäuser in Hannover seien bereits barrierearm ausgestattet. Es werde aber stetig an einer Verbesserung gearbeitet.

Frau Klingenburg-Pülm bedankte sich für den Vortrag und erteilte Frau Vesper von der Arbeiterwohlfahrt Hannover (AWO) das Wort.

Frau Vesper gab an, dass sie den Verbund der Frauenhäuser der AWO in der Region vertrete. Sie selbst sei Fachbereichsleitung für den Fachbereich Frauen bei der AWO. Im Verbund der Frauenhäuser habe man sich im vergangenen Jahr sehr stark mit der hohen Abweisungsquote aufgrund fehlender Plätze beschäftigt, sie sehe hier großen Handlungsbedarf. Erschwerend komme noch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt hinzu, da kaum bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehe. Eine kleine Verbesserung der Situation konnte beim Autonomen Frauenhaus erreicht werden, indem eine Wohnung angemietet werden konnte, in der eine Frau mit bis zu zwei Kindern untergebracht werden kann, die keiner intensiven Betreuung bedarf. Das Frauen- und Kinderschutzhaus (FuKSch) werde voraussichtlich zum Januar 2019 die zweite Wohnstufe einführen. Dort soll es zwei Plätze für Frauen und Kinder geben, die sich bereits im Verselbständigungsprozess befänden. Die AWO werde zukünftig auch Übergangswohnen anbieten und Plätze für sieben Frauen mit Kindern vorhalten, welche von den Frauen maximal ein Jahr genutzt werden können. Dies seien noch keine großen Veränderungen aber zumindest Schritte, um die Situation etwas zu entzerren.

Frau Schimpf vom Frauenhaus Hannover – Frauen helfen Frauen e. V. – führte ergänzend aus, dass die Auslastung der Frauenhäuser in der Stadt und der Region Hannover in den letzten zwei Jahren bei den auf Frauen umgelegten Plätzen zwischen 86 und 87 % gelegen habe. Die Zahl der Kinder sei nicht mit eingerechnet, die konkrete Auslastung sei somit wesentlich höher. 2016 hätten im Frauenhaus Hannover 90 Frauen mit 61 Kindern gelebt und 2017 81 Frauen mit 47 Kindern. Im ersten Halbjahr 2018 ergebe sich eine ähnlich hohe Belegung. In der gleichen Zeit habe jedes der Häuser ein bis zwei Frauen mit Kindern täglich ablehnen müssen. Daraus ergebe sich nach einer vorsichtigen Schätzung, ausgehend von der These, dass Frauen in allen der drei Häuser anriefen, eine Zahl von ca. 400 Frauen jährlich mit entsprechend vielen Kindern, die keine Aufnahme in den Frauenhäusern der Stadt und Region Hannover fanden. Als Grund nannte sie die Nichtverfügbarkeit der benötigten Betten entsprechend der Personenanzahl, die Nichtverfügbarkeit von barrierefreien Plätzen oder auch die Nichtverfügbarkeit von freien Plätzen. Frauen, die aus anderen Gründen nicht aufgenommen werden konnten, wie z. B. minderjährige Frauen, Frauen mit älteren Söhnen, Frauen mit akuten Suchtproblematiken oder wohnungslose Frauen, seien in der Statistik nicht berücksichtigt worden. Ein Grund für die hohe Auslastung sei die unzureichende Wohnversorgung in Hannover und der Region und die damit einhergehende längere Verweildauer. Kleine kostengünstige Wohnungen und Wohnungen für Frauen mit mehr als einem Kind seien auf dem freien Wohnungsmarkt kaum zu bekommen und die Wartezeiten für Sozialwohnungen seien lang. Auch komplexere Sorgerechtsverfahren und andere durch die erlebte Gewalt resultierenden Probleme – gesundheitliche Folgeschäden, Schulden, schlechte finanzielle Versorgung oder Klärung der Kostenübernahme - verlängern die Aufenthaltsdauer in den Frauenhäusern. Die Frauenhäuser in Region und Stadt seien baulich und ausstattungsmäßig nicht auf langes Wohnen ausgelegt. Die Bedarfe der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder haben sich verändert. Ein längerer Aufenthalt im Frauenhaus benötige mehr Raum. Es sei beispielsweise in Ordnung, wenn eine Frau in einer Krise mit ihren Kindern kurzzeitig in einem Zimmer wohne. Aber ein Jahr mit schulpflichtigen Kindern und mit einem Baby in einem Zimmer seien nicht zumutbar. Aber auch z. B. sehbehinderte oder blinde Frauen benötigen ein Einzelzimmer. Nicht in allen Frauenhäusern sei dies eine Selbstverständlichkeit. Frauen, die auf einen Rollstuhl angewiesen seien, besonders E-Rollies, benötigen mehr Grundfläche, hier seien zusätzliche externe Hilfsdienste notwendig. Die Erfahrungen durch das Angebot des rollstuhlgerechten Anbaus hätten gezeigt, dass wesentlich mehr ältere Frauen aufgenommen werden konnten. Ein verändertes gesellschaftliches Bewusstsein, das Gewaltschutzgesetz und die geleistete Öffentlichkeitsarbeit bestärken Frauen in ihren Rechten für ein gewaltfreies Leben. Sie seien stolz, beim Thema Gewalt gegen Frauen Barrieren im Kopf und auch bauliche Barrieren abgebaut zu haben, und somit mehr gewaltbetroffenen Frauen und Kindern den Zugang zu den Frauenhäusern zu ermöglichen. In der täglichen Arbeit sei aber die Schieflage und der bestehende Handlungsbedarf ersichtlich. Bei der Suche nach einem Frauenhausplatz auf Hürden zu stoßen und keinen oder keinen barrierefreien Schutzplatz zu finden, bestärke bei den Frauen das Gefühl von Hilflosigkeit, Ohnmacht oder Ausgeliefertsein und verlängere die erlebte Gewalt. Aufgrund der aktuellen Situation arbeiten die drei Häuser an einem Konzept zur Verbesserung der Situation der von Gewalt betroffenen Frauen – angelehnt an 24/7. Eine Sofortaufnahmeeinrichtung sei eine sinnvolle und wertvolle Ergänzung des bestehenden Angebots. Im Oktober dieses Jahres werde der Region Hannover ein Rahmenkonzept dazu vorgelegt. Sie bitte daher schon jetzt um ein geschärftes Interesse und wohlwollende Unterstützung.

Frau Klingenburg-Pülm bedankte sich für die Beiträge.

Frau Steinhoff bedankte sich bei den Referentinnen für die Informationen. Es sei bekannt, dass die Region und Stadt Hannover auf Basis der Istanbul Konvention zu wenig Frauenhausplätze hätten und wahrscheinlich auch zu wenig Beratungsangebote. An Frau Stein richtete sich ihre Frage, wie sie die Arbeit der eingerichteten verschiedenen Runden Tische in Bezug auf den Erfolg bewerte. Wieviel Geld werde tatsächlich in den
nächsten Jahren zur Verfügung gestellt? An Frau Damm richtete sich die Frage, ob es korrekt sei, dass ein Wechsel alle drei Tage angestrebt werde? Wie gelinge das? Sie wisse, dass es eine Vermittlungsagentur für Wohnungen gebe, aber sie stelle es sich schwierig vor, wenn Frauen in Frauenhäusern ein Jahr verweilten. Darüber hinaus bat sie um nähere Angaben zur Unterstützung der Frauen bei der Wohnungssuche. Frau Steinhoff fragte auch, welche Qualifikation die Mitarbeiterinnen hätten und wie gut 24/7 und die Frauenhäuser ausgestattet seien.

Frau Stein antwortete, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Runden Tische eine sehr erfolgreiche Strategie sei, um ein lückenloses Unterstützungssystem für Betroffene zu ermöglichen, dies sei in der Istanbul Konvention auch so vorgesehen. Sie selbst sei erst seit dem 01.08.2018 beim Landespräventionsrat in dieser Position tätig. Daher könne sie vertieft dazu noch nicht so viel dazu sagen. Sie sei jedoch davon überzeugt, dass es sich um den richtigen Ansatz handele. Gerade beim Thema Häusliche Gewalt sei durch die Vielzahl der involvierten gesellschaftlichen Akteure eine Absprache notwendig und beim Runden Tisch sei es wichtig, die zivilgesellschaftlichen Akteure einzubinden. Dies sei ihrer Meinung nach ein sehr erfolgreiches Instrument. Zur Frage der Finanzierung könne sie leider keine Angaben machen.

Frau Damm gab an, dass die meisten Mitarbeiterinnen von ihrer Qualifikation her Sozialarbeiterinnen, Pädagoginnen oder Erziehungswissenschaftlerinnen seien. Bei den geringfügig beschäftigten Frauen handele es sich größtenteils um ehemalige Frauenhausmitarbeiterinnen, die bereits in Rente seien. Die Einrichtung 24/7 sei in einem nicht mehr genutzten Bereich eines Pflegeheims untergebracht. Die Einrichtung sei sehr schön und zum größten Teil besser ausgestattet als die meisten Frauenhäuser. Es handele sich um neue, kleine Räume. Die Frauen hätten in der Regel ein eigenes Zimmer. Von dort wechseln die Frauen nicht in eine eigene Wohnung, sondern zunächst in ein Frauenhaus. Je nach Platzangebot könne dies auch in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen sein. Dieser Wechsel soll innerhalb von drei Tagen erfolgen, da die weitergehende Arbeit erst im Frauenhaus selbst erfolge. Durch das Projekt Vivienda werden Frauen bei ihrer Wohnungssuche unterstützt, es gebe gute Kontakte zu Hamburger Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften.

Frau Carl gab an, dass es auch für die Politik das oberste Ziel sei, Frauen in solchen Situationen nicht im Regen stehen zu lassen. Ihre Fragen richteten sich einerseits an Frau Stein und andererseits an Frau Damm. Bund und Land hätten bereits Gelder zur Verfügung gestellt, wie könne die Kommune an zusätzliche Mittel kommen? Gebe es Programme oder Fonds, an die man andocken könne, denn trotz des ausgeglichenen Haushalts seien zusätzliche Gelder in nicht unerheblichem Umfang notwendig. Sie fragte, ob bei der Zahl der Aufnahmen und der hohen Auslastung schon an einen Ausbau gedacht werde und wie, gerade in Hamburg, noch bezahlbarer Wohnraum zu finden sei. Weiterhin interessierte sie sich für die Backup-Plätze und fragte, ob diese gleichzeitig mit dem 24/7 Angebot eingerichtet worden seien oder erst durch eine nachträgliche Initiative geschaffen wurden und ob es sich bei der Einrichtung von 24/7, der Backup-Plätze und der Frauenhäuser um ein gemeinsames Konzept gehandelt habe.

Frau Stein führte aus, sie könne zur Frage der Bereitstellung zusätzlicher Gelder konkret keine Angaben machen. Wie bereits von ihr ausgeführt, sei die Auflage eines umfangreichen Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm durch den Bund geplant. In diesem Rahmen werden vermutlich dann auch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Frau Damm ergänzte, dass das Backup zeitgleich mit 24/7 entstanden sei, da dies konzeptionell ineinandergreife. Die Räumlichkeiten für 24/7 seien durch die Zusammenarbeit mit einer Firma entstanden, die soziale Einrichtungen unterstütze. An einen Ausbau sei bisher nicht gedacht worden, dies sei momentan auch nicht nötig. Wichtiger sei die Schaffung von zusätzlichen Frauenhausplätzen. In Hamburg liege der Verwaltung bereits ein Antrag auf Einrichtung eines weiteren Frauenhauses vor.

Herr Hauptstein gab an, dass man seit den Jahren 2014/2015 eine immense Zuwanderung von Menschen aus Kulturkreisen erlebe, in denen Gewalt gegen Frauen teilweise viel stärker im Weltbild verankert sei als in unserer Kultur. Er fragte, wie sich dies in der täglichen Arbeit bemerkbar mache und inwieweit vor diesem Hintergrund neue Handlungsmöglichkeiten, neue Maßnahmen und neue Denkansätze notwendig seien, um der Istanbul Konvention gerecht zu werden.

Frau Dietrich antwortete, die Istanbul Konvention dulde keine Art von Diskriminierung und erlaube keine Ausgrenzung aufgrund der Herkunft oder des Aufenthaltsstatus, sodass diese Frage im Kontext der Istanbul Konvention nicht beantwortet werden könne. Alle Opfer von Gewalt seien gleich zu behandeln, unabhängig von Behinderungen, Deutschkenntnissen oder Aufenthaltsstatus.

Herr Hauptstein fragte nach, ob die Fallzahlen sich insgesamt gesteigert hätten und ob es neue erforderliche Maßnahmen gebe, die man 2011 noch nicht bedacht hatte.

Frau Schimpf erwiderte, dass dazu keine weitergehende Aussage getroffen werden könne.

Frau Damm führte ergänzend aus, dass es schon länger Flüchtlingsfrauen in den Unterkünften in Hamburg gegeben habe, die Zahl habe sich nicht deutlich erhöht. Das Problem sei der Flüchtlingsstatus der Frauen, dieser verhindere den Umzug in eine eigene Wohnung und verlängere dadurch den Aufenthalt im Frauenhaus. Ein weiteres Problem sei die Wohnsitzauflage. Bei Gewalterfahrung sei es sinnvoll, die Wohnsitzauflage schneller aufheben zu können, dies erfordere eine bessere Zusammenarbeit der Bundesländer. Im Gegensatz zu Hamburg gebe es ihrer Meinung nach in Niedersachsen diese Auflage nicht.

Herr Klippert bedankte sich für die geleistete Arbeit. Er fragte Frau Vesper, warum in der Region ein neues, gleichgroßes Haus gebaut werde wie die bereits vorhandenen. Wäre dies nicht eine Möglichkeit gewesen, ein größeres Haus zu bauen mit mehr Unterbringungsplätzen? Er fragte konkret, welcher Bedarf vorhanden sei. Brauche man mehr Übergangswohnungen oder wie Frau Damm für Hamburg vorgeschlagen habe, ein weiteres Frauenhaus oder gebe es auf kommunaler Ebene kleinere Stellschrauben, durch die Verbesserungen erreicht werden können? Er bat auch um Informationen, welche Maßnahmen für Hannover am sinnvollsten seien und wie die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten aussehen könne. An Frau Dietrich gerichtet bat er um Erläuterung zur Aussage, dass die Istanbul Konvention noch einige Schwächen aufweise.

Frau Vesper erwiderte auf die Frage, warum nicht mehr Plätze geschaffen worden seien, dass keine größere Immobilie zur Verfügung gestanden hätte. Zur Frage nach mehr Übergangswohnungen führte sie aus, dass es vorrangiges Ziel war, den Aufenthalt der Frauen in den Frauenhäusern zu verkürzen. Dies soll nun im nächsten Jahr durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Einführung einer zweiten Wohnstufe, erprobt werden, um zu prüfen, ob man Frauen dadurch besser versorgen könne oder ob es doch Sinn mache, ein zusätzliches Frauenhaus zu installieren. Sowohl das Übergangswohnen als auch die zweite Wohnstufe bieten den Frauen Schutz ohne die Selbstständigkeit zu verlieren.

Frau Schimpf sagte, die drei Frauenhäuser hätten sich im Verbund geeinigt, dass eine Einrichtung einer Sofortaufnahme die oberste Priorität habe. Sie hätten auch individuell nach Möglichkeiten gesucht, den Raum und Platz zu erweitern, um Frauen nicht ablehnen zu müssen. Momentan würden Frauen bei fehlenden Kapazitäten in Hannover an Frauenhäuser in andere Kommunen weitervermittelt.

Frau Dietrich ergänzte zur Frage nach den Schwächen der Istanbul Konvention, dass der Bereich der Kinderrechte zu oberflächlich abgehandelt worden sei. Dies hätte durchaus ausführlicher in Form einer Verstärkung von Kinderrechten in Sorgerechtsverhandlungen und Besuchskontakten ausgestaltet werden können. Diese Themen seien vielleicht nicht unbedingt Aufgabe der Konvention, aber es gebe dennoch viele Lücken, die geschlossen hätten werden können.

Frau Kämpfe gab an, es sei wichtig, auch über ein Netz aus Fachberatungsstellen auf ambulanter Ebene zu verfügen, dies sehe die Istanbul Konvention zusätzlich zu den Frauenhäusern vor. Des Weiteren gehe auch darum, dass sich nicht nur Fachleute, sondern auch alle anderen Menschen, die mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun hätten, mit der Istanbul Konvention beschäftigen. Des Weiteren habe sie auch noch zwei Fragen, die sich an Frau Damm richten würden.

Herr Küßner warf ein, dass Frau Kämpfe nicht berechtigt sei, hier im Ausschuss Fragen zu stellen, dieses Recht hätte nur die Politik.

Frau Klingenburg-Pülm erwiderte, sie sehe keinen Grund, weshalb Frau Kämpfe jetzt keine Frage stellen könne.

Nach einer weiteren Diskussion verließen Herr Küßner und Frau Seitz die Sitzung.

Frau Klingenburg-Pülm berief sich zur Klärung des Sachverhaltes auf § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover. Die Sitzung wurde danach fortgesetzt.

Frau Steinhoff führte aus, dass nach ihrer Berechnung bei ca. 1,2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner in Hannover und Region im Moment 24 Frauenhausplätze fehlen würden, wenn auf je 10.000 Einwohner*innen ein Platz entfalle. Sei dies richtig? Eine weitere Frage bezog sich auf die ambulanten Beratungsstellen und wie hier künftig vorgegangen werden soll. Sie bat auch um eine Einschätzung der Expertinnen, ob die Einrichtung eines Frauenhauses bzw. einer Notaufnahme für sehr junge Frauen, die beispielsweise zwangsverheiratet wurden oder werden sollen, sinnvoll sei.

Frau Dietrich äußerte sich zunächst zur Platzfrage. Dies sei ein immer wiederkehrendes Problem, es gebe unterschiedliche Zählweisen. In der Istanbul Konvention werde von Familienplätzen ausgegangen, dies könne zum Beispiel eine alleinstehende Frau oder eine Frau mit acht Kindern sein. Nach dieser Rechnung habe das Frauen- und Kinderschutzhaus 15 Plätze, das Autonome Frauenhaus 24 Plätze und das Frauenhaus der AWO 12 Plätze, also insgesamt 51 Familienplätze und nicht Betten. In der Regel habe man die doppelte Anzahl an Betten in den Frauenhäusern. So komme man auf einen Bedarf von 117 Plätzen und auf einen Ist-Stand von 51 Familienplätzen. Es werde allerdings in den Häusern unterschiedlich gerechnet. In der Stadt Hannover sei mit 36 Frauenhausplätzen gerechnet worden, wobei jedes Kind als vollwertiges Mitglied der Frauenhausgesellschaft gezählt worden sei.

Frau Vesper ergänzte zur Frage des speziellen Bedarfs für junge Frauen, dass circa ein Viertel der schutzsuchenden Frauen unter 21 sei. Das Thema sei aktuell ihrer Meinung nach noch ein Randthema.

Frau Schimpf ergänzte, dass eine Sofortaufnahme weitervermitteln müsse. Je differenzierter das Hilfenetz sei, desto besser arbeite die Sofortaufnahme.

Herr Wolf gab an, es sei eine gewaltige Arbeit, die dort geleistet werde. Er fragte, wie eine Aufnahme am Wochenende erfolge, wenn die Erreichbarkeit relativ schwierig sei und alle Plätze belegt seien. Was passiere, wenn Minderjährige Hilfe benötigen oder Seniorinnen, die Häusliche Gewalt erleiden, sich aber selbst nicht helfen können. Welche Ausweichmöglichkeiten gebe es?

Frau Damm antwortete, dass minderjährige Frauen tatsächlich in den Frauenhäusern in Hamburg nicht aufgenommen werden können. Es gebe in Hamburg aber eine spezielle Einrichtung für diese Zielgruppe mit dem Namen Zuflucht. Das große Problem bei der Jugendhilfe sei, dass man zunächst vor der Unterbringung einen Antrag stellen müsse, eine Sofortaufnahme und spätere Antragstellung sei nicht möglich. Bei der Zuflucht sei dies anders. Zu den Seniorinnen sei zu sagen, dass Frauenhäuser zunächst alle Altersgruppen aufnehmen. Das bedeute, dass sowohl Frauen mit Beeinträchtigungen als auch Frauen, die nicht mehr ganz so fit seien, aufgenommen werden können. Es gebe aber Grenzen. Bei einem hohen Pflegebedarf sei eine Vollzeitpflege sicherlich geeigneter. Zur Sonntagsfrage sei zu sagen, dass die Frauenhäuser nur von montags bis freitags über die Mitarbeiterinnen erreichbar seien. Daher hätten die Mitarbeiterinnen sich darauf eingestellt, am Wochenende nicht zu vermitteln. Durch die Möglichkeit des Backups sei dies auch machbar.

Herr Engelke fragte gezielt nach, wie viele Plätze in der Stadt Hannover fehlen würden. Durch die vorangegangenen Ausführungen, dass es unterschiedliche Zählweisen gebe, sei es für ihn wichtig zu verstehen, ob und ggf. wie viele Plätze in Hannover fehlen.

Frau Dietrich sagte, wenn man von einem Schlüssel von 1:10.000 Einwohner*innen ausgehe, würden auf die Stadt Hannover 24 Plätze entfallen. Ihrer Meinung nach lasse sich dies von der Region aber nicht abtrennen, da die Frauen zwischen Stadt und Region hin- und herwechselten. Es mache daher wenig Sinn den Bedarf für die Stadt Hannover allein zu betrachten. Der Bedarf in Hannover liege bei 55 Familienplätzen. Demnach fehlen in der Stadt Hannover über 30 Familienplätze.

Herr Wolf fragte, wie die sprachliche Kommunikation aufgrund der vielen unterschiedlichen Nationalitäten in den Einrichtungen gehandhabt werde.

Frau Vesper führte aus, dass es Übersetzungsmöglichkeiten in unterschiedlicher Form gebe. Die AWO habe Übersetzungshilfen. Es gebe zudem niedergelassene Übersetzende sowie mehrsprachige Mitarbeitende, trotzdem sei es tatsächlich nicht immer einfach.

Frau Klingenburg-Pülm beendete die Anhörung und bedankte sich bei allen Beteiligten. In Bezug auf das Verlassen der Sitzung von Herrn Küßner und Frau Seitz ergänzte sie, dass Frau Kämpfe die gewählte Gleichstellungsbeauftragte sei und somit durchaus das Recht habe, in Sitzungen Fragen zu stellen. Sie hätte sich eine gemeinsame Klärung und eine andere, angemessenere Reaktion der CDU gewünscht.


TOP 5.
Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung-Stufenplan
(Drucks. Nr. 1714/2018 mit 4 Anlagen)

Auf Antrag der CDU wurde die Drucksache in die Fraktion gezogen.


TOP 6.
Personal- und Organisationsbericht 2016/2017
(Informationsdrucksache Nr. 1479/2018 mit 1 Anlage)

Herr Kallenberg informierte darüber, dass die Drucksache im Juni in den Organisations- und Personalausschuss eingebracht worden sei. Der Bericht werde alle zwei Jahre vorgelegt. Er enthalte Angaben zu den Strukturdaten, dem Personalbestand und der Personalentwicklung sowie einen Überblick über die Schwerpunkte und Maßnahmen für den Bereich Personal und Organisation.

Frau Steinhoff bat um weitere Erläuterungen zum Einsatz von Beamtinnen und Beamten bei der Stadtverwaltung - ihrem Verständnis nach werde ein Großteil der 1137 Beamtinnen und Beamten bei der Feuerwehr eingesetzt. Wo und in welchen anderen Berufsgruppen seien die 565 Beamtinnen und alle anderen Beamten eingesetzt?

Frau Rzyski antwortete, dass überall in der Verwaltung Beamtinnen und Beamte tätig seien, die zum Teil die gleichen Aufgaben wahrnehmen wie die Tarifbeschäftigten. Die Feuerwehr sei der größte Bereich, in dem Beamtinnen und Beamte arbeiten. Im Bereich der Kindertagesstätten seien hingegen keine Beamten eingesetzt. Die Verwaltung habe eine gute Mischung bei den verschiedenen Berufsgruppen.

Frau Steinhoff fragte nach, ob die Beamtinnen und Beamtinnen außerhalb des Bereichs Feuerwehr auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen würden.

Frau Rzyski antwortete, dies sei nicht unbedingt der Fall. Interne Stellenausschreibungen seien sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte geöffnet. Bei externen Ausschreibungen sei dies einzelfallbezogen und komme seltener vor, in der Regel erfolge eine Einstellung im Beschäftigungsverhältnis.

Herr Wolf ergänzte, es falle bei den Personalstrukturdaten unter Punkt 1.4 auf, dass es nach wie vor überwiegend Frauen seien, die in Teilzeit arbeiten. Der Frauenanteil liege bei 84,5 %, bei Beurlaubungen bei 85,7 % und bei Frauen in Elternzeit betrage der Anteil 91,5 %. Die Zahlen legten nahe, dass man noch nicht ganz auf dem richtigen Weg sei. Welche Handlungsoptionen habe man hier?

Frau Rzyski gab an, dass die Angebote, familienfreundliche Arbeitszeiten in Anspruch zu nehmen, sowohl Frauen als auch Männern offenstehen. Wie die Familien ihre Aufgaben letztendlich teilen, darauf habe und nehme man keinen Einfluss. Für die männlichen Beschäftigten sind beispielsweise die gleichen Bedingungen in den Bereichen Elternzeit oder Teilzeit vorhanden wie für weibliche Beschäftigte. Die Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt Hannover als Arbeitgeberin würden durchaus im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eingesetzt.

Frau Dr. Carl fragte, welche Maßnahmen es noch geben könne, um Elternzeit für Männer attraktiver zu machen.

Frau Rzyski sagte, die LHH habe ein großes Interesse daran, dass gerade in den Bereichen mit einer hohen Beschäftigungszahl auch häufiger Männer die Elternzeit nehmen. Die Rahmenbedingungen hierfür seien gegeben. Von Männern in Führungspositionen werde das Thema Elternzeit verhaltener angenommen, hier müsse noch mehr Transparenz und Unterstützung erfolgen, um auch in diesem Bereich die Entscheidung für eine Elternzeit attraktiver zu machen. In die Entscheidungen der Familie könne und wolle man als Arbeitgeberin jedoch nicht einwirken.

Frau Dr. Carl erwiderte, sie erwarte nicht, dass in die Familienstruktur eingegriffen werde. Es gehe ihr insbesondere darum, Vorgesetzte noch mehr für dieses Thema zu sensibilisieren.

Herr Wolf hatte eine Nachfrage zu den Personalstrukturdaten, insbesondere zur Angabe, dass von den 1600 Beschäftigten mit Migrationshintergrund über 70 % weiblich seien. Es werde das Ziel beschrieben, Beschäftigte mit Migrationshintergrund auch in qualifizierteren Positionen und entsprechend höheren Entgeltgruppen zu platzieren. Bei einer Quote unter 5 und zwischen knapp 6 % bei den Entgeltgruppen E10 und höher sei man von diesem Ziel weit entfernt. Vor allem habe er keine Aussagen dazu gefunden, wie die anderen Frauen mit Migrationshintergrund beschäftigt seien und wie viele davon in Teilzeit arbeiten. Er bat um Ergänzung dieser Angaben zum Protokoll.

Frau Rzyski sagte dies zu. Die unterschiedlichen Quoten hingen aber unter anderem auch vom Einsatzbereich, der Qualifikation oder auch der unterschiedlichen Priorisierung von Frauen und Männern bei den Kriterien für eine Bewerbung ab.

Die ergänzten Angaben der Verwaltung sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.


TOP 7.
Auszug aus dem 1. Ergebnisbericht 2018 Teilhaushalt 15 über das wesentliche Produkt Gleichstellungsangelegenheiten
(Informationsdrucksache Nr. 1913/2018 mit 1 Anlage)

Frau Kämpfe gab eine kurze Einführung in die Drucksache. Bei zwei Punkten habe man das Ziel schon übererfüllt. Zu drei anderen Punkten jedoch habe man die Ziele noch nicht erreicht, wie z. B. bei der Zahl der Männer in Elternzeit bei der LHH, hier fehlen zur Zielerreichung noch 22 weitere Männer. Dies spiegele jedoch die Entwicklung im Laufe eines Jahres wieder, so sei die Zahl der Männer in Elternzeit im 1. Ergebnisbericht 2017 ebenfalls niedrig gewesen und Ende des Jahres sei das Ziel erreicht worden. Die Aktivierung der Väter sei nach wie vor Thema in der LHH, unter anderem sei es Teil des Verwaltungsentwicklungsprogramms 2020. Der Einfluss auf die Aktivierung der Väter in den Beteiligungen sei hingegen eher gering.
Zum Thema Häusliche Gewalt und ihre Auswirkung auf die Arbeitswelt musste eine Vertiefungsschulung leider aufgrund mangelnder Anmeldungen abgesagt werden. Ob diese Schulung nachgeholt werden könne, werde die Steuerungsgruppe klären. In jedem Fall gebe es in diesem Jahr jedoch noch eine Basisschulung sowie einen Erfahrungsaustausch für Ansprechpersonen zum Thema Häusliche Gewalt, so dass auch hier das gesetzte Ziel erreicht werden könne.

Herr Wolf erkundigte sich, ob es auch Schulungen zum Thema Häusliche Gewalt und auf ihre Auswirkung auf den Arbeitsalltag geben werde.

Frau Kämpfe führte aus, dass die angebotenen Schulungen sich an die Ansprechpersonen für Häusliche Gewalt aller Fachbereiche richten. Ein Teil der Schulung thematisiere auch, wie sich Häusliche Gewalt am Arbeitsplatz bemerkbar mache. Wenn eine Frau Opfer von Häuslicher Gewalt sei, könne es sein, dass sie häufig krankgeschrieben sei, häufig zu spät komme, sie häufig vom Partner gebracht und abgeholt werde. Hierfür und für weitere Aspekte Häuslicher Gewalt sollen die Ansprechpersonen sensibilisiert werden.

Frau Steinhoff sagte, es sei ihr ein Anliegen deutlich zu machen, welche Zahlen sich schon jetzt im positiven Bereich befänden. Dies sei sehr erfreulich. Wenn die Kolleginnen aus dem
Referat für Frauen und Gleichstellung und die Kolleginnen aus der Verwaltung hierzu aktiv beigetragen hätten, wolle sie ein großes Lob aussprechen.


TOP 8.
Anfragen und Anträge

TOP 8.1.
Antrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 1197/2018)

Die Drucksache wurde auf Antrag der CDU in die Fraktion gezogen.


TOP 8.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1197/2018: Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung; "Straftaten verurteilen"
(Drucks. Nr. 1973/2018)

Die Drucksache wurde auf Antrag der CDU in die Fraktion gezogen.


TOP 8.2.
Antrag der Fraktion die FRAKTION zu einer Anhörung zum Thema. "Braucht Hannover ein queeres Jugendzentrum?"
(Drucks. Nr. 1859/2018 N1)

Herr Klippert stellte den Antrag vor und regte an, eine Anhörung in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss durchzuführen. Auch wenn dies etwas kurzfristig sei, hoffe er auf die Gelegenheit, sich spätestens im November mit diesem Thema ausführlicher beschäftigen zu können.

Herr Wolf sagte, dass seine Ratsgruppe den Antrag ausdrücklich unterstütze. In diesem Kontext würde er einen früheren Termin möglichst noch im Oktober favorisieren.

Herr Hauptstein führte aus, dass er sich bereits im Jugendhilfeausschuss zu diesem Antrag enthalten habe, weil er im Gegensatz zu anderen die parlamentarischen Regeln achte und daher niemandem eine Anhörung aufgrund der „falschen“ Parteizugehörigkeit verwehre. Nichtsdestotrotz wolle er hier nochmal zu Protokoll geben, dass gerade dieser Antrag einmal wieder ein Beispiel dafür sei, mit welchen Dingen zeitliche Ressourcen verschwendet würden anstatt wirklich sinnvolle Dinge für diese Stadt zu leisten. Ziel müsse es sein, die Menschen als solche zu sehen, wobei die sexuelle Orientierung keine Rolle spielen sollte. Daher frage er sich, welchen Sinn es mache, für Jugendliche mit einer anderen sexuellen Orientierung ein eigenes Jugendzentrum einzurichten. Man grenze diese so von der normalen Gesellschaft ab, sodass genau das entstehe, was man zusammen bekämpfen wolle, nämlich diese Ausgrenzung. Man suggeriere den Jugendlichen, dass diese nicht in ein normales Jugendzentrum gehen können. Ein weiterer Grund, warum er dies nicht für sinnvoll halte, sei, dass keine unabhängigen Experten eingeladen würden. Die eingeladenen Personen haben aus seiner Sicht eine spezielle Genderideologie. Sie seien davon abhängig, dass sich ihre Lobby immer weiter ausbreite, um die eigenen Interessen vertreten und durchsetzen zu können. In der Regel solle es aber um das Wohl der Jugendlichen gehen.


Frau Rzyski gab an, sie sehe eine gemeinsame Sitzung einschließlich der Vorbereitung noch im Oktober vor dem Hintergrund der bis zum 15. Oktober dauernden Herbstferien als kritisch an, man versuche aber, kurzfristig Referenten einzuladen und auch einen passenden Termin zu finden.

Frau Steinhoff befürwortete für ihre Partei den Antrag.

Herr Engelke schlug vor im Antrag zu ergänzen, dass die Anhörung möglichst bis zum 20. Oktober stattfinden solle, so dass die Verwaltung entsprechend reagieren könne, sofern ein Termin im Oktober nicht realisierbar sei.

Frau Rzyski bedankte sich für den Hinweis. Sie wies darauf hin, dass alle Fraktionen auch noch die Möglichkeit hätten, Expertinnen und Experten zu benennen, die angehört werden sollen. Die Verwaltung werde versuchen, eine gemeinsame Sitzung so kurzfristig wie möglich zu organisieren.

Herr Klippert ergänzte, dass es wünschenswert wäre, wenn die Fraktionen schnellstmöglich weitere Expertinnen und Experten benennen würden. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung einen Sitzungstermin noch im Oktober, beziehungsweise so schnell wie möglich, organisieren könne.

Herr Engelke sprach sich dafür aus, die Äußerung von Herrn Klippert ins Protokoll aufzunehmen. Anderenfalls würde er einen Änderungsantrag stellen.

Frau Klingenburg-Pülm hielt fest, dass die Angaben von Herrn Klippert im Protokoll vermerkt werden, was bedeute, dass seine Fraktion nicht auf einen Sitzungstermin bis zum 20. Oktober bestehe sondern auch ein späterer, zeitnaher Termin möglich sei.

Der Antrag wurde mit 7 Ja Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
TOP 9.
Bericht des Oberbürgermeisters
TOP 10.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Frau Kämpfe wies darauf hin, dass ab der heutigen Sitzung eine Vertreterin vom Fachbereich Personal und Organisation / 18.LS für die Verwaltung am Gleichstellungsausschuss teilnehmen wird. Zudem machte sie auf die Tischvorlage aufmerksam. Es handele sich um eine Übersicht über die für die Jahre 2019 und 2020 gestellten Zuwendungsanträge.


TOP 11.
Verschiedenes

Frau Kämpfe wies auf eine Veranstaltung am 22.09.2018 im Stadtteilzentrum KroKus mit dem Titel „Held*in los“, hin. Zum anderen gebe es einen Flyer aus dem HAIP-Bündnis mit dem Titel „Papa hat Mama wieder gehauen“, der neu aufgelegt worden sei. Dieser könne bei Interesse mitgenommen werden.





Frau Rzyski ging abschließend auf eine Anfrage der Fraktion Die Fraktion zur Veröffentlichung einer Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüchen durchführen, ein. Es habe keine Bedenken gegeben, eine solche Liste zu veröffentlichen. Die Stadt sei aber grundsätzlich nicht dafür zuständig. Sie würde sich freuen, wenn dies nochmal auf Landesebene diskutiert würde.


Die Sitzung wurde um 18:00 Uhr geschlossen.






Rita Maria Rzyski Melanie Isabel Kröger
Stadträtin Für das Protokoll