Sitzung Ratsversammlung am 30.08.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.08.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 28.08.2018)
Protokoll (erschienen am 07.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 09.01.2019

PROTOKOLL

22. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 30. August 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Unterbrechung 17.15 - 17:30 Uhr
Ende 19.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen
(Drucks. Nr. 1986/2018)

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung der Streifengänge im Stadtteil Sahlkamp
(Drucks. Nr. 1988/2018)

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Übergabe der Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters an die Erste Stadträtin
(Drucks. Nr. 1998/2018)

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 26.04.2018 und 31.05.2018

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der AfD-Fraktion zum Entzug des Rederechts im Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 1543/2018)

3.2. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zuwendungen als Projekt- oder institutionelle Förderung
(Drucks. Nr. 1544/2018)

3.3. Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema "SEK stürmt Flüchtlingsheim in Herrenhausen"
(Drucks. Nr. 1552/2018)

3.4. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Mikroplastik in unseren Flüssen
(Drucks. Nr. 1637/2018)

3.5. Anfrage der CDU-Fraktion zu Landesmittel für Sprachbildung und Sprachförderung
(Drucks. Nr. 1865/2018)

Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Bau- und Planungsaufträgen
(Drucks. Nr. 1546/2018)

4. Umbesetzung im Vorstand des St. Nikolai-Stifts
(Drucks. Nr. 1971/2018)

5. Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 1761/2018)

6. Vertreter und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1497/2018)

7. Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) – Anteilsverkauf 2018
(Drucks. Nr. 1906/2018)

7.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Drucks. Nr. 1906/2018: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) - Anteilsverkauf 2018
(Drucks. Nr. 1982/2018)

18. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner auf Durchführung einer aktuellen Stunde zum Thema
" Die Problematik von Straßenumbenennungen, verdeutlicht am Beispiel der Hindenburgstraße"
(Drucks. Nr. 1950/2018)

19. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema " "Extremsommer 2018 - Klimawandel und Schutz vor Klimafolgen in Hannover"
(Drucks. Nr. 1958/2018)

8. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG

8.1. (Drucks. Nr. 1592/2018)

8.2. (Drucks. Nr. 1644/2018)

9. 10. Internationaler Gospelkirchentag 2020 in Hannover
(Drucks. Nr. 1614/2018)

10. 11. Deutscher Chorwettbewerb 2022 - Hannover bewirbt sich.
(Drucks. Nr. 1615/2018)

11. Erhaltungssatzung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 1271/2018 mit 3 Anlagen)

12. Bebauungsplanangelegenheiten

12.1. Veränderungssperren Nrn. 102, 103, 104, 105
(Drucks. Nr. 1309/2018 mit 9 Anlagen)

12.2. Bebauungsplan Nr. 711 mit seiner 1. Änderung, Aufhebung – Anderter Straße / Liebrechtstraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1627/2018 mit 4 Anlagen)

12.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1640/2018 mit 3 Anlagen)

12.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1641/2018 mit 3 Anlagen)

12.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1657/2018 mit 3 Anlagen)

12.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1707/2018 mit 3 Anlagen)

13. Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

14. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover
(Drucks. Nr. 1242/2018)

14.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1612/2018)

15. A N T R Ä G E

15.1. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur finanziellen Deckelung der Kosten für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas
(Drucks. Nr. 1636/2018)

15.2. Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Platz für Mobilisten"
(Drucks. Nr. 1867/2018)

15.3. Antrag der AfD-Fraktion zur Rückzahlungsaufforderung an
Herrn Frank Herbert
(Drucks. Nr. 1899/2018)

15.4. von Ratsherrn Tobias Braune

15.4.1. zur Auflösung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1647/2018)

15.4.2. zur Auflösung des Gleichstellungsausschusses in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1691/2018)

15.4.3. zur Errichtung ausgewählter Messstellen zur Stickoxid-Feinstaubüberwachung in unmittelbarer Nähe von zentralen Shisha-Bars und zur CO-Melder-Pflicht in Shisha-Bars
(Drucks. Nr. 1692/2018)

20. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen über die Vorgänge zur geplanten Aufstellung der Unterrichtscontainer auf dem Gelände der Dietrich-Bonhoeffer-Realschulef
(Drucks. Nr. 1999/2018)

16. Betreibervertrag für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Heimatweg 25
(Drucks. Nr. 1031/2018 mit 1 Anlage)

17. Grundstücksangelegenheiten

17.1. Verkauf in Bemerode
(Drucks. Nr. 1442/2018 mit 2 Anlagen)

17.2. Verkauf des Baugrundstücks Klagesmarkt (zweiter Teil)
(Drucks. Nr. 1477/2018 mit 2 Anlagen)

17.2.1. dazu 1. Ergänzung




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 18 auf Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER eine Aktuelle Stunde zum Thema "Die Problematik von Straßenumbenennungen, verdeutlicht am Beispiel der Hindenburgstraße" mit der Drucks. Nr. 1950/2018 und unter Tagesordnungspunkt 19 eine weitere Aktuelle Stunde von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Extremsommer 2018 - Klimawandel und Schutz vor Klimafolgen in Hannover" mit der Drucks. Nr. 1958/2018 durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen, der Gruppe und Ratsherrn Braune mit Schreiben vom 27. August 2018 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17:00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Punkt 17.2. zum Verkauf des Baugrundstücks Klagesmarkt (zweiter Teil) mit der Drucks. Nr. 1477/2018 mit 2 Anlagen sowie die 1. Ergänzung von der Tagesordnung abzusetzen wären, da diese erneut in den Fachausschüssen behandelt werden müssten.


TOP
Dringlichkeitsantrag der AfD- Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen
(Drucks. Nr. 1986/2018)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) schilderte die Vorkommnisse auf dem Fest der Kulturen, wonach es aufgrund von Provokationen, ausgehend von den Informationsständen der Fraktion Die FRAKTION und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sowie einer Besucherin des Festes, zu heftigen verbalen und zum Teil körperlichen Auseinandersetzungen vor dem Informationsstand der Fraktion der AfD gekommen sei.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) forderte Ratsherrn Wolf auf, dass dieser einen herabwürdigenden Anti-AfD-Aufkleber entfernen möge und bat darum, dass ausschließlich zur Dringlichkeit gesprochen werde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte zur Dringlichkeit, dass es im vorliegenden Fall darum ginge, die Vorfälle beim Fest der Kulturen möglichst zeitnah und öffentlich zu missbilligen. Denn es könne nicht sein, dass sich verbale und körperliche Angriffe auf die Fraktion der AfD als demokratische Umgangsform im Rat der Stadt etablieren würde. Es sei wichtig, dass möglichst schnell ein Zeichen in Hinblick auf Demokratie und Weltoffenheit gesetzt würde.

Ratsherr Engelke (FDP) merkte an, dass er das Fest der Kulturen als sehr friedliche und gelungene Veranstaltung wahrgenommen habe. Ratsherr Engelke erklärte, dass die Fraktion der FDP der Dringlichkeit nicht zustimmen könne, weil man die benannten Vorkommnisse nicht mitbekommen habe. Er sei von Beginn an bis zum Ende des Festes vor Ort gewesen. Allerdings habe er mehrfach den Trammplatz verlassen, um an einer Veranstaltung im Ratssaal teilnehmen zu können.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) trug ein Zitat von Annette von Droste-Hülshoff zum Nationalsozialismus und seinen Akteuren im Dritten Reich vor und äußerte seine Gleichgültigkeit gegenüber dem Tun und Handeln der Fraktion der AfD im Rat der Stadt.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies unmissverständlich darauf hin, dass ein gewisser Ton im Rat nicht anzuschlagen sei und unterstrich, dass an dieser Stelle keine inhaltliche Debatte geführt werden dürfe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte vor dem Hintergrund einer drohenden emotionalen Eskalation deutlich, dass die Zwischenrufe zu unterlassen wären.

Ratsherr Hirche (AfD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung zur Erstellung eines Wortprotokolls und begründete diesen damit, dass die Fraktion der AfD genau prüfen könnte, was gesprochen worden sei. Ratsherr Hirche sagte, dass auch er in der näheren Vergangenheit Opfer eines tätlichen Angriffs gewesen sei und betonte, dass ein derartiges Tun nicht in der Akzeptanz des Rates liegen sollte. Ratsherr Hirche verbat sich ausdrücklich, dass die Mitglieder der Fraktion der AfD im Rat der Stadt Hannover ständig als Nazis beschimpft und für Vorkommnisse in anderen Regionen Deutschlands verantwortlich gemacht würden.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat wiederholt um angemessene Umgangsformen und mehr Zurückhaltung.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass auf keinen Fall eine Dringlichkeit bestünde, da die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN für die kommende Sitzung der Geschäftsordnungskommission den Tagesordnungspunkt zum körperlichen Angriff, ausgehend von der Fraktion der AfD am 18. August 2018, vor dem Neuen Rathaus, auf eine Besucherin des Festes der Kulturen zur Behandlung angemeldet habe. Beigeordneter Machentanz betonte, dass dies der geeignete Rahmen wäre diesen Sachverhalt angemessen diskutieren zu können. Im Weiteren schilderte Beigeordneter Machentanz die Ereignisse beim Fest der Kulturen aus seiner Wahrnehmung.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD keine Dringlichkeit sähe, da, unabhängig von der rechtlichen Relevanz für den Rat, niemand einen Vorgang beurteilen könnte, wenn dieser selbst nicht dabei gewesen sei. Die Anregung den Sachverhalt in der Geschäftsordnungskommission diskutieren zu wollen sei vernünftig, da diese eine regelmäßige Zusammenkunft der Fraktionen und Gruppen im Rat zur Behandlung der Zusammenarbeit und übrigen Gepflogenheiten darstellen würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Dringlichkeit zustimmen werde, da über die zweifelsohne schwerwiegenden Vorwürfe zeitnah diskutiert werden müsste. Ratsherr Böning stellte fest, dass es „rote Linien“ im Umgang mit dem politischen Gegner gäbe, die von niemanden überschritten werden sollten.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Dringlichkeit nicht zustimmen werde. Beigeordnete Dr. Markowis bemerkte, dass es zum politischen Wertverständnis der Fraktion der AfD gehöre, immer nur dann Ereignisse zu skandalisieren, wenn man selbst betroffen sei. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sähe sich nicht dazu angetan bei derartigen Vorfällen ständig Anträge zu schreiben.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) stellte klar, dass er Herrn König nicht geschlagen habe, sondern bei der Aktion lediglich dessen Mütze berührt habe.
Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU keine Dringlichkeit sähe. Es sei gleichwohl, bei der Betrachtung einiger Wortbeiträge der vergangenen 15 Minuten, zwingend erforderlich zu diskutieren, ob das der Umgangston der gewählten Vertreter der Landeshauptstadt Hannover sein sollte. Die Fraktion der CDU habe ein anderes Verständnis zum politischen Umgang miteinander. Beigeordneter Seidel unterstrich, dass gewisse Worte der Fäkalsprache nichts im Rat der Landeshauptstadt Hannover verloren hätten. Zudem habe man es dahingehend verstanden, dass man sich um Sachthemen zu kümmern habe und nicht um Auseinandersetzungen, die zunächst polizeilich, staatsanwaltschaftlich und richterlich zu klären wären. Beigeordneter Seidel bat darum, dass alle Mitglieder des Rates auch für die Zukunft einmal darüber nachdenken sollten, welches Bild der Rat der Stadt als Menschen, bzw. gewählte Vertreter einer Landeshauptstadt abgeben wollten.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der AfD-Fraktion zur Missbilligung von Übergriffen beim Fest der Kulturen mit der Drucks. Nr. 1986/2018 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 27. September 2018 behandelt.


TOP
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung der Streifengänge im Stadtteil Sahlkamp
(Drucks. Nr. 1988/2018)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erörterte zur Dringlichkeit, dass eine in den vergangenen Wochen verstärkte Präsenz der Sicherheitskräfte am Sahlkamp für mehr Sicherheit, zu einem Rückgang der Anzeigen und damit auch zu faktisch mehr Sicherheit in dem gesamten Bereich geführt habe. Wichtig sei nach Ansicht der Fraktion DIE HANNOVERANER eine regelmäßige, möglichst tägliche Präsenz von Ordnungsdienst und Polizei. Ratsherr Böning betonte, dass es im vorliegenden Antrag um nichts anderes als um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gehen würde. Er bitte deshalb nicht nur um die Zustimmung für die Dringlichkeit, sondern um die Zustimmung für den Antrag insgesamt.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Dringlichkeit nicht zustimmen werde, da man vor Ort einen guten, verlässlichen Sicherheitsdienst, welcher auf die Entwicklungen im Sahlkamp sehr flexibel reagieren würde, etabliert habe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) wies darauf hin, dass man zurzeit im Sahlkamp beobachten könnte, wie Private das staatliche Handeln übernehmen würden. Dort würden Sicherheitsdienste engagiert, um Objekte rund um die Uhr beschützen zu lassen. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass er nur dafür werben könne der Dringlichkeit zuzustimmen, um das Heft des staatlichen Handelns zurückerlangen zu können.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Dringlichkeit zustimmen werde, da es in der Tat einen dringenden Handlungsbedarf im Stadtteil Sahlkamp gäbe. Dieser Stadtteil würde seit längerem unter Themen leiden, die man mit verstärkten Streifengängen sicherlich lösen und zudem das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessern könnte.
Gegen 24 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind.
44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktion Die Hannoveraner
zur Ausweitung der Streifengänge im Stadtteil Sahlkamp mit der Drucks.
Nr. 1988/2018 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 27. September behandelt.
TOP
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Übergabe der Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters an die Erste Stadträtin
(Drucks. Nr. 1998/2018)

Ratsherr Pohl (CDU) erläuterte zur Dringlichkeit, dass in der letzten Sitzung des Rates vor der Ratspause darauf verwiesen worden wäre, dass der Oberbürgermeister sämtliche Vorwürfe gegen ihn innerhalb einer Woche werde entkräften können. Das sei nicht der Fall gewesen. Im Gegensatz dazu habe das Niedersächsische Innenministerium ein Disziplinarverfahren eröffnet und die Staatsanwaltschaft angefangen, Zeugen zu befragen. Ratsherr Pohl machte deutlich, dass es aus Sicht der Fraktion der CDU nicht möglich wäre, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich von Befragungen zurück ins Büro kämen, weiterhin mit den Beschuldigten Tür an Tür zusammenarbeiten müssten.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den Antrag nicht als dringlich ansähe, da schon länger bekannt sei, dass staatsanwaltlich ermittelt werde und ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden wäre. Ferner hätten sich keinerlei neue Sachverhalte ergeben. Beigeordnete Kastning betonte, dass der Oberbürgermeister seine Amtsgeschäfte sehr gut ausübe und zudem von vielen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt worden wäre.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass sich die Fraktion der AfD zu dem vorliegenden Antrag enthalten werde, da man den Oberbürgermeister in seiner Arbeit für so integer halte, dass dieser keinen größeren Schaden für die Stadt anrichte und man auch in einem Monat über den Antrag werde entscheiden können. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass die Entscheidung zur Dringlichkeit nach Ansicht der Fraktion der AfD nichts damit zu tun habe, dass beim Oberbürgermeister der gleiche Maßstab anzusetzen sei, wie beim Stadtrat Härke.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde, da man prinzipiell der Auffassung sei, dass jeder so lange unschuldig wäre, bis das Gegenteil richterlich beurteilt oder auf anderem Wege bewiesen worden sei. Es bestünde keine Veranlassung einen integer arbeitenden Oberbürgermeister aus dem Dienst zu entfernen. Ratsherr Wruck sagte, dass die Fraktion der CDU handeln wolle, indem sie dadurch das Handeln der Landeshauptstadt Hannover nicht zwangsläufig vereinfachen würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass auch für die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen keine Dringlichkeit gegeben sei, da das Thema seit längerer Zeit bekannt wäre. Zudem sei es nicht die feine Art, einen solchen Antrag eine Stunde vor Sitzungsbeginn auf die Tische zu legen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Dringlichkeit auf keinen Fall zustimmen werde. Ratsherr Wolf unterstrich, dass man eine Vorverurteilung des Oberbürgermeisters ebenso wenig zulassen wolle, wie man das bei Stadtrat Härke eben auch nicht zugelassen habe.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind.
44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Übergabe der Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters an die Erste Stadträtin mit der Drucks. Nr. 1998/2018 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 27. September 2018 behandelt.
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Punkte 16 und 17 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 26.04.2018 und 31.05.2018
Bei einer Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 26. April 2018 in der vorliegenden Fassung.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass es sich in seinem Wortbeitrag zum Tagesordnungspunkt 11 um die Firma „MOIA“, einer Tochtergesellschaft des Volkswagen Konzerns handeln würde. Die Stadt Hamburg habe er nur deshalb erwähnt, da die Firma „MOIA“, im Gegensatz zu ihrem Standort Hannover, dort Elektromobile einsetzen würde. Ratsherr Wolf hob hervor, dass sein Plädoyer die Intention enthalten habe, dass in Verhandlungen mit „MOIA“ darauf hinzuwirken sei, dass auch in Hannover mit Elektromobilen gearbeitet werden sollte.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 31. Mai 2018 mit einer Anmerkung zum Tagesordnungspunkt 11.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der AfD-Fraktion zum Entzug des Rederechts im Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 1543/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Hauptstein (AfD) aus Drucks. Nr. 1543/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie erklärt die Verwaltung, dass Herr Bezirksbürgermeister Göbel am 05.04.2018 Bezirksratsmitglieder anderer Parteien sehr wohl Statements abgeben ließ, ohne ihnen das Wort zu entziehen oder ihnen einen Ordnungsruf zu erteilen?

Herr Bezirksbürgermeister Göbel hat keiner der Damen und keinem der Herren des Stadtbezirksrates das Wort entzogen. Er hat in der Sitzung jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass möglichst keine Statements abzugeben sind, und gebeten, stattdessen Fragen zu stellen.

Frage 2:
Wie kann Bezirksratsherr Reinhard Hirche in einer ähnlichen Situation in Zukunft vor Ort direkt reagieren, wenn Bezirksbürgermeister Göbel nicht mehr nach objektivem Recht, sondern nach subjektivem Belieben agiert?

Der Vorwurf, der Bezirksbürgermeister habe „nicht mehr nach objektivem Recht, sondern nach subjektivem Belieben agiert“, wird von in der Sitzung anwesenden Verwaltungsvertreter*innen nicht bestätigt. Dies vorausgeschickt, hat Bezirksratsherr Hirche in gleicher Weise wie alle anderen Mitglieder des Stadtbezirksrates die Möglichkeit, Kritik am Verfahrensablauf zu üben und bei von ihm angenommenen Verstößen gegen die Regelungen der Geschäftsordnung des Rates Einwände gegenüber der Sitzungsleitung zu erheben.

Frage 3:
Wie werden die Bezirksbürgermeister in ihr Amt eingeführt, bzw. wie werden sie für ihr Amt geschult?

Unmittelbar nach Beginn der achten Wahlperiode hat die Verwaltung alle Mitglieder der 13 Stadtbezirksräte zu - freiwilligen - Informationsveranstaltungen für die Ausübung ihrer Mandate eingeladen. Während dieser Informationsveranstaltungen wurden verwaltungsseitig die rechtlichen Grundlagen der Mandatsausübung als auch der Ablauf von Rats- und Stadtbezirksratssitzungen eingehend erläutert und aufkommende Fragen beantwortet. Die Präsentation wurde allen Stadtbezirksratsmitgliedern per Mail zur Verfügung gestellt.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, welche konkreten Möglichkeiten er habe, um eine für ihn gleichberechtigte Teilnahme an den Sitzungen des Stadtbezirksrates einfordern zu können.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass in ihren vorangegangenen Ausführungen alle Möglichkeiten aufgezeigt worden wären.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob der Bezirksbürgermeister Göbel an der freiwilligen Informationsveranstaltung teilgenommen habe. Beigeordneter Hauptstein fragte zudem, für wie sinnvoll es die Verwaltung halten würde, wenn man sich genau bei derjenigen Sitzungsleitung beschweren solle, die einen zuvor in seinen objektiven Rechten beschnitten habe. Beigeordneter Hauptstein fragte ferner, welche Möglichkeiten man darüber hinaus nutzen könnte.

Stadträtin Rzyski empfahl, dass man den Bezirksbürgermeister vielleicht selber fragen sollte, ob dieser an der freiwilligen Informationsveranstaltung teilgenommen habe. Denn die Verwaltung müsste dazu zunächst einmal die datenschutzrechtlichen Hintergründe prüfen. Stadträtin Rzyski riet ferner, dass versucht werden sollte vor Ort, mit der Sitzungsleitung, eine Klärung zu der objektiven Beschneidung des Redebeitrages zu erreichen. Zumal die Situation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung anders dargestellt würde, wie diese vom benannten Stadtbezirksratsherrn empfunden worden sei.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung, unabhängig vom vorliegenden Sachverhalt, keinen anderen Weg vorschlagen könne, als dass man sich im Nachhinein bei der betroffenen Sitzungsleitung beschweren sollte.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass ein derartiger Fall im Nachgang einer Sitzung thematisiert werden könnte. Es sei ferner möglich einen solchen Vorfall als Tagesordnungspunkt zu formulieren, um diesen im Rahmen einer Stadtbezirksratssitzung diskutieren zu können. Dies würde allerdings voraussetzen, dass es zumindest eine ähnliche Einschätzung der Situation gäbe. Stadträtin Rzyski sagte, dass der benannte Stadtbezirksratsherr ganz offensichtlich eine andere Wahrnehmung zu der Situation habe, als der Bezirksbürgermeister und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Stadträtin Rzyski betonte, dass sie an der Sitzung nicht teilgenommen habe und deshalb auch keine weiteren Ausführungen dazu machen könne.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob er sich recht erinnere, dass es zum vorliegenden Fall Richtlinien in der Geschäftsordnung des Rates gäbe und fragte weiter, ob die Verwaltung der Fraktion der AfD ein Exemplar davon zukommen lassen könnte.

Stadträtin Rzyski bejahte beide Fragen.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, ob es sinnvoll wäre derartige Sachverhalte im Rahmen einer Ratsversammlung, mit mehr als 65 Teilnehmern zu diskutieren. Beigeordnete Kastning fragte ferner, ob in Anlehnung an die Datenschutzrichtlinien vielleicht überhaupt keine Auskünfte dazu erteilt werden dürfte, ob jemand an einer Informationsveranstaltung teilgenommen habe oder nicht.

Stadträtin Rzyski bejahte die erste Frage und ergänzte, dass die Verwaltung bereits darauf hingewiesen habe, dass vorab die datenschutzrechtlichen Bestimmungen geprüft würden.


TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zuwendungen als Projekt- oder institutionelle Förderung
(Drucks. Nr. 1544/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Gast (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1544/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Warum sollen die Zuwendungsanträge jetzt als Projektförderungen gestellt werden und welche Chancen und Risiken bestehen für die Zuwendungsempfänger*innen und die Stadtverwaltung?

Die Verwaltung aktualisiert und vervollständigt zurzeit eine interne Anweisung zur Vergabe von Zuwendungen an Dritte. Durch diese Überarbeitung werden aktuelle Rechtsvorschriften der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) berücksichtigt und die Beschreibung der Verfahren ergänzt. Wesentliche Zielsetzung dieser Überarbeitung ist auch, die Vergabe von Zuwendungen sowohl für die Zuwendungsempfänger als auch für die Verwaltung insgesamt zu vereinfachen.
In dieser neuen Verfahrensbeschreibung werden die Voraussetzungen zur Vergabe von Zuwendungen für institutionelle - und Projektförderungen dargestellt. Für die Vergabe institutioneller Förderungen sind erheblich umfangreichere Unterlagen unter anderen Haushalts- oder Wirtschaftspläne grundsätzlich für die gesamte Institution einzureichen und zu prüfen, als dies bei Projektförderungen notwendig ist. Rücklagen einer Institution sind jeweils vor Gewährung einer Zuwendung einzusetzen. Bei Projektförderungen sind hingegen Angaben zu dem jeweiligen Zuwendungszweck und deren Finanzierung ausreichend.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben handelte es sich bereits in der Vergangenheit bei den meisten Zuwendungen um Projektförderungen, auch wenn sie formal als eine (teil-) institutionelle Förderung beantragt und auch so beschieden wurde.
Um der geltenden Rechtslage auch formal nachzukommen, wurden bereits zum Haushalt 2019/2020 die Zuwendungsempfänger gebeten, Projektförderungen zu beantragen – sofern es sich tatsächlich um die Förderung eines Projekts und nicht um eine der gesamten Institution handelt. Im Ergebnis ändert sich damit in den allermeisten Fällen nichts an der bisherigen Arbeit und Förderung.
In den meisten Fällen werden die einfacheren Verfahren zur Vergabe von Projektfördermitteln weiterhin beibehalten. Bei der Vergabe von institutionellen Zuwendungen sind – sofern nicht bereits bisher schon so gehandhabt - zukünftig die vollständigen Wirtschaftspläne gegebenenfalls mit Überleitungsrechnungen vorzulegen und zu prüfen.

Frage 2:
Welche anderen Möglichkeiten (z.B. vertragliche Regelungen, Leistungsvereinbarungen etc.) gäbe es im Hinblick auf die Zuwendungen anstelle ihrer Beantragung als Projektmittel?

Die Landeshaushaltsordnung unterscheidet in § 23 nur die zwei Zuwendungsarten: Projektförderung und institutionelle Förderung.
In Zuwendungsverträgen kann jeweils auch nur eine dieser genannten Zuwendungsarten gewährt werden.
Bei Leistungsvereinbarungen handelt es sich nicht mehr um Zuwendungen, vielmehr wird ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vereinbart.

Frage 3:
Wie wurde diese Umstellung mit den Zuwendungsempfänger*innen durch die Stadtverwaltung kommuniziert und welche Reaktionen hat es darauf gegeben?

Die Zuwendungsempfänger*innen wurden von den zuständigen Fachbereichen im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2019/2020 gebeten, Projektförderungen zu beantragen. Im Anschluss gab es einzelne Gespräche mit einigen Zuwendungsempfänger*innen, in denen Missverständnisse ausgeräumt werden konnten.
Richtig ist, dass einige Zuwendungsempfänger*innen einer institutionellen Förderung eine höhere Wertschätzung einräumen. Materiell ist dies allerdings nicht begründet. Grundsätzlich werden alle Zuwendungen nur befristet gewährt, institutionelle Förderungen in der Regel für ein Haushaltsjahr, Projektförderung für die Dauer des Projektes.


TOP 3.3.
Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema "SEK stürmt Flüchtlingsheim in Herrenhausen"
(Drucks. Nr. 1552/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 1552/2018) im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welcher Ermittlungsstand liegt vor?

Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover kann die Stadtverwaltung folgendes mitteilen:
Der am 24.05.2018 in Hannover in Gewahrsam genommene 19-jährige Mann mit jordanischem Migrationshintergrund wurde dem Polizeipräsidium in Bielefeld überstellt; dies ist die für Anfragen zur Person oder dem Verfahrensstand zuständige Stelle.

Frage 2:
Besitzt der Festgenommene eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Auf Grund der Ausführungen zu Frage 1 kann die Stadtverwaltung Hannover hierzu keine Aussagen treffen.

Frage 3:
Seit wann ist der Festgenommene deutscher Staatsbürger, und welchen Betrag an Sozialleistungen hat er seitdem bezogen?

siehe Frage 2

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, welcher besondere Informationsgewinn sich aus der Erkenntnis gewinnen lasse und ob der Festgenommene eine doppelte Staatsbürgerschaft sein eigen nenne. Beigeordneter Machentanz fragte weiter, wie viele Einsätze es durch das Sondereinsatzkommando der Polizei Hannover im Jahr 2018 gegeben habe und warum es Sinn mache dazu im Rat der Stadt Anfragen stellen zu müssen.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass es nicht an ihm sei, Anfragen von Fraktionen aus dem Rat der Stadt zu interpretieren oder die dahinter versteckten Motive zu hinterfragen. Deshalb würde er sich die Antwort zu den Fragen 1 und 3 sparen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass die Verwaltung die Antwort zu Frage 2 zu Protokoll nachreiche.

Antwort der Verwaltung:
Die Nachfrage vom Dezernat II, Fachbereich Öffentliche Ordnung hat ergeben, dass bei der Polizeidirektion Hannover keine Statistik zu Einsatzlagen, bei denen das Sondereinsatz-
kommando (SEK) eingesetzt wurde geführt wird. Dazu sind die Einsatzanlässe zu vielschichtig und unterliegen in Teilen auch der Geheimhaltungspflicht.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob die Verwaltung Ausführungen dazu machen könnte, welche Gefahrenlage in Zusammenhang mit dem Einsatz des Sondereinsatzkommandos der Polizei entstanden sei, oder ob auch dies bei der Behörde in Bielefeld nachgefragt werden müsste.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass genau das der Fall wäre.


TOP 3.4.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Mikroplastik in unseren Flüssen
(Drucks. Nr. 1637/2018)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1637/2018 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie sind die Werte in Bezug auf die Belastung durch Mikroplastik in den hannoverschen Flüssen (vor allem in der Leine, aber auch in der Ihme oder z.B. der Wietze) und wie stellt sich die Situation im Mittellandkanal, der ja kein Fließgewässer ist, dar?

Die Nachfrage bei den zuständigen Behörden (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw. Region Hannover) ergab, dass in den Flüssen Hannovers und im Mittellandkanal keine Messungen bezüglich Mikroplastik durchgeführt werden.
Das Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau, Ästuar- und Küsteningenieurwesen der Leibniz Universität Hannover unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. habil. Torsten Schlurmann forscht jedoch zu diesem Thema und plant noch in diesem Jahr Substratuntersuchungen in der Leine und Ihme und hat dazu bereits Kontakt zur Stadt aufgenommen.

Frage 2:
Hat die Verwaltung gesicherte Informationen darüber, wieviel von dem Mikroplastik womöglich in unserem Trinkwasser enthalten ist, das wir täglich zu uns nehmen? Da die Teilchen, wie eingangs beschrieben, zum Teil extrem klein sind. Kann aufgrund von Untersuchungen etc. ausgeschlossen werden, dass dieses der Fall ist?


Die Nachfrage bei enercity ergab, dass der Parameter Mikroplastik bei der Trinkwasseranalyse nicht untersucht wird, da es derzeit weder festgelegte Messmethoden noch Grenzwerte gibt.

Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dieser Entwicklung auf kommunaler Ebene entgegen zu wirken?

Die Quellen für Mikroplastik sind vielfältig und erst anfänglich erforscht: Bekannt ist, dass Mikroplastik unter anderen aus dem Abrieb von Reifen von Kraftfahrzeugen während der Fahrt, aus dem Waschen von synthetischen Textilien und aus Kosmetikprodukten stammen. Die Hauptwege dieser Kunststoffe in die Flüssen führen über Straßenabflüsse und Abwasserbehandlungssysteme.
Darüber hinaus entsteht Mikroplastik durch die Versprödung und darauf folgende Zersetzung größerer Kunststoffteile (u.a. Verpackungen) durch die im Sonnenlicht enthaltene UV-Strahlung sowie die mechanische Zerkleinerung durch Wellenbewegungen. Im Zuge des Zerfallprozesses entstehen immer mehr und immer kleinere Plastikpartikel.
Der stärkste Hebel zur Vermeidung von Mikroplastik kann über die Gesetzgebung auf Bundes- und EU-Ebene in Bewegung gesetzt werden mit dem Ziel, die Verwendung von Mikroplastik und Kunststoffverpackungen zu reduzieren.
Auf kommunaler Ebene arbeitet die Stadt zusammen mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) an dem Thema Abfallvermeidung und setzt dort Zeichen, unter anderen durch die Einführung des Hannocchino-Bechers.
Verschiedene Unterrichtsangebote und Projektwochen sensibilisieren darüber hinaus die Schülerinnen und Schüler nicht nur für die Themen Abfalltrennung und -recycling, sondern auch für Abfallvermeidung und Ressourcenschonung. Dabei spielt das Thema Mikroplastik eine große Rolle, z.B. bei der Projektwoche „Abfall - Nein danke!“ für 300 Schülerinnen und Schülern mit dem Schwerpunkt „Die Plastikflut: Wie können wir den Meeren helfen?“, der Multivisionsshow „RedUse“ an der 21 Schulen im Stadtgebiet Hannover mit insgesamt über 8.400 Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben, und der Unterrichtseinheit „Kunststoffe - Fluch oder Segen?“.
Es geht vor allem darum, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass unsere Konsum- und Verhaltensweisen weltweite Auswirkungen haben - ökologisch, wirtschaftlich, sozial, politisch und kulturell. Nur die Vermittlung von Wissen und Kompetenz bewirkt Veränderungen von Verhaltensweisen, daher ist die Bildungsarbeit besonders wichtig.
Hinsichtlich der Bildungsarbeit für Schulen und Kindertagesstätten zum Thema Abfall arbeiten aha und das Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro der Landeshauptstadt Hannover eng zusammen.


TOP 3.5.
Anfrage der CDU-Fraktion zu Landesmittel für Sprachbildung und Sprachförderung
(Drucks. Nr. 1865/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 1865/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Hat die Landeshauptstadt Hannover die Fördermittel des Landes erhalten? Wenn nein, wieso nicht?

Die seit 2006 zur Verfügung stehenden Landesmittel, im Umfang von 6 Mio. € Jährlich, und die Landesmittel für die Sprachförderung vor der Einschulung wurden zusammengefasst und als besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung in Höhe von insgesamt 32,54 Mio. € jährlich gemäß § 18 a des Kindertagesstättengesetz (KitaG) festgeschrieben. Die Beantragung der finanziellen Mittel des Landes erfolgte Seitens der Landeshauptstadt Hannover am 13. März 2018 zu den noch damals gültigen Förderrichtlinien und ist aufgrund der Zusammenlegung der Fördermittel weiterhin gültig. Es wurde am 16. Juli 2018 eine Erklärung Seitens der Landeshauptstadt zu Abschlags-
zahlungen von monatlich 140.000 € an das Land verschickt. Bisher sind noch keine Abschlagszahlungen eingegangen. Aber auf Anfrage hin, sind diese Abschlagszahlungen anvisiert. Das Geld ist zwar noch nicht da, man hat die Mittel aber bereits angekündigt.

Frage 2:
Wie und wann wurden/werden die Landesmittel den Kitas zur Verfügung gestellt und wofür werden sie eingesetzt? Bitte eine detaillierte Auflistung.

Gemäß dem vom Niedersächsischen Kultusministerium zur Verfügung gestellten Antwortkataloges auf die häufigsten Fragen zur Neuausrichtung der Sprachförderung werden neben der Fachkompetenz der pädagogischen Kräfte vor allem zeitliche Ressourcen benötigt.

Einsatz der Mittel in 2017:
- Landeshauptstadt Hannover: 5 Stellen, 362,5 Personalstunden,
- Stadtkirchenverband: 12 Stellen, 264,25 Personalstunden,
- CARITAS: 5 Stellen, 109 Personalstunden,
- Kinderladeninitiative: 2 Stellen, 30 Personalstellen,
- Johanniter: 1 Stelle, 40 Personalstunden,
- AWO: 12 Stellen, 116 Personalstellen,
- Kinderladeninitiative Benno: 2 Stellen, 40 Personalstellen,
- GGPS: 3 Stellen, 97 Personalstellen,
- Corona: 1 Stelle, 19,5 Personalstellen,
- DRK: 1 Stelle, 19,5 Personalstunden,
- Verein zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit im Sahlkamp: 3 Stellen, 195 Personalstunden.
Darüber hinaus haben die Einrichtungen jährlich jeweils 500 Euro an Sachkosten erhalten.
Die Verteilung dieser Ressourcen für zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockungen vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- und Leistungszeit, erfolgt im Rahmen eines regionalen Sprachförderkonzeptes, das der örtliche Träger der Kinder-. und Jugendpflege – das Jugendamt, als Empfänger der Landesmittel mit den Trägern von Einrichtungen in seinem Wirkungskreis, in einem Beteiligungsprozess erarbeitet und vereinbart. Zusätzlich könnten Mittel für einrichtungsspezifische Konzeptentwicklungs-
beratungen, Praxisbegleitung und Coaching verausgabt werden.

Frage 3:
Wie und wann erreichen die finanziellen Landesfördermittel auch die freien Träger für die Realisierung der vorschulischen Sprachförderung und werden auch kleine Kitas und Elterninitiativen davon profitieren?

Als Grundlage zur Mittelverteilung dient der Bewilligungs- bzw. Förderbescheid des Landes. Offen ist noch, ob alternativ zu einem Förderbescheid eine zur Kindertagesstätte gehörende Durchführungsverordnung mit einer entsprechenden Regelung veröffentlicht wird. Dazu gibt es Seitens des Landes noch keine Auskünfte. Ein Förderbescheid liegt derzeit noch nicht vor. Die Durchführungsverordnung ist bisher noch nicht veröffentlicht worden. Der Beginn des Beteiligungsprozesses mit den freien Trägern der Jugendhilfe und Elterninitiativen ist für Mitte September 2018 terminiert und die freien Träger von Kinderbetreuungs-
einrichtungen und die Elterninitiativen haben bereits eine Einladung erhalten.
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, wie man zukünftig die Verteilung der Fördermittel, anhand der Zahlen aus den vorliegenden Sprachstandfeststellungen sicherstellen wolle, da nun die Kindertagesstätten selber verantwortlich wären.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Kindertagesstätten nicht für die Sprachstand-
feststellungen zuständig wären. Die festgeschriebene Sprachstandfeststellung, welche im Rahmen der Grundschulanmeldung durchgeführt worden sei, wäre nicht mehr Bestandteil des Sprachförderprozesses. Die Sprachförderung sei, auf Basis der vorgenommenen Beobachtungen der Erzieherinnen und Erzieher, auf die Kindertagesstätten verlagert worden. Stadträtin Rzyski führte vor dem Hintergrund einer zukünftigen Darstellung der Situation für die Landeshauptstadt Hannover aus, dass mit einem Beschluss zur Änderung der Kindertagesstätten folgende Verpflichtungen zusätzlich auf die Träger der freiwilligen Jugendhilfe zukommen würden. Das pädagogische Konzept, welches gemeinsam mit den freiwilligen Trägern erarbeitet worden sei, müsse auch Ausführungen zur individuellen, differenzierten und altersintegrierten Sprachförderung für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf enthalten. Spätestens zu Beginn des letzten Kindergartenjahres sei die Sprachkompetenz der Kinder zu erfassen und individuell und differenziert zu fördern. Es sei keine Verpflichtung mehr mit einem festgelegten Test zu arbeiten, da die Einrichtungen und Träger nach eigener fachlicher Kompetenz entscheiden würden, wie man die Sprachstand-
feststellung durchführe. Dadurch entstünde eine Vielzahl an Möglichkeiten eine Sprachstandfeststellung zu ermitteln. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass das Konzept in einem umfassenden Beteiligungskonzept mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen, sowie den Einrichtungen selbst, abzustimmen sei. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass sich für die Landeshauptstadt Hannover einige Hürden zur Umsetzung der neuen, gesetzlichen Regelung ergeben hätten. Es würde als Herausforderung der allumfänglichen, gesetzlichen Verpflichtung aller Träger von Kindertageseinrichtungen aus Sicht der Verwaltung angesehen, das vom Land vorgegebene Verfahren zu übernehmen. Im Besonderen kleinen Trägern von Einrichtungen, beispielsweise kleinen Elterninitiativen, würde dabei personell und zeitlich eine Aufgabe übertragen, die nur teilweise mit Stunden bzw. finanziellen Mitteln hinterlegt wären. In diesem Zusammenhang würde es besonders schwierig werden, Personal für eine relativ kleine Stundenanzahl gewinnen zu können. Die zur Verfügung stehenden Landesmittel würden nach Ansicht der Landeshauptstadt Hannover nicht ausreichen, um flächendeckend in allen Einrichtungen in Hannover die vom Land geforderte Sprachförderung, Sprachbildung und damit verbundene Sprachempfehlung sowie die sich daraus ergebene, eventuell notwendige Einzelförderung für alle Kinder im letzten Kindergartenjahr umsetzen zu können. Dazu befände sich die Verwaltung mit den Trägern in Beratungen. Das geforderte Beteiligungsverfahren der Träger der Kindertageseinrichtungen an die Sprachförderkonzeption würde die Landeshauptstadt Hannover vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Zur Trägervielfalt gehörten nicht nur die großen, freien, kirchlichen Träger der Jugendhilfe, sondern es würden auch 170 Kindertagesstätten durch Elternvereine sowie 26 Kindertageseinrichtungen als Vereine betrieben. Dies erschwere einen auf Konsens angelegten Beteiligungs- und Abstimmungsprozess. Der Gesetzesentwurf nenne darüber hinaus keine qualitativen Standards, weder für die Sprachstandfeststellungen, noch für die Anforderungen an die altersintegrierte Sprachbildungsfördermaßnahmen. Kritisch zu bewerten sei aus Sicht der Landeshauptstadt Hannover, dass die Finanzierung von Sprachfördermaßnahmen der Träger von Kindertageseinrichtungen nicht kostendeckend sei, da nicht die real anfallenden Personalkosten erstattet werden könnten. Das Land mache jedoch im Voraus keine Angaben über die geförderten Personalkosten. Das mache die Verpflichtung für die freien Träger schwierig, da man jetzt bereits mit der Sprachförderung beginnen müsste, man aber die vom Land vorzuhaltenden Abschlagszahlungen nicht bereitstellen könne, die man an die freien Träger weitergeben müsste, damit diese Personal einstellen könnten. Kleinere Träger müssten auf die Zusage vom Land warten, um mit der entsprechenden Sprachförderung starten zu können. Es gäbe bereits Signale von Trägern, aus der Sprachförderung in der Form aussteigen zu wollen, sofern die Finanzierung nicht gesichert sei. Stadträtin Rzyski sagte, dass die derzeit vom Land zur Verfügung gestellten Sprachfördermittel für die Kindertagesstätten in Hannover von den Trägern nicht im vollen Umfang ausgeschöpft würden. Aufgrund des Fachkräftemangels könnten schon jetzt nicht alle vakanten Stellen mit geschulten Fachpersonal besetzt werden. Es sei schwierig, für drei Wochenstunden eine geeignete Fachkraft zu finden, die die Fördermaßnahmen auch wirklich durchführen könnte. Darüber hinaus, dass die Verwaltung über die Spitzenverbände Kritik geübt habe, werde man keine Verwaltungsmittel für die Organisation der Maßnahmen, für die Abstimmung eines Konzeptes sowie die Beratung der Träger einsetzen. Es würden nur Kosten der reinen Sprachförderung, die sich über die Personalkosten abbildeten, übernommen.

Ratsherr Finck (SPD) fragte, inwieweit die Planungen zur Durchführung eines Fachtages fortgeschritten seien und weiter, ob bereits ein Termin genannt werden könnte.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass man einen Termin im Jahr 2018 nicht mehr finden werde. Man sei mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Verordnungen, wie beispielsweise zum Sprachförderbereich und die Beitragsfreiheit, personell mehr als ausgelastet.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte vor dem Hintergrund von der Verwaltung nicht abgerufener Fördermittel, ob die Verwaltung beabsichtige, aus einem Pool finanzierte, eigene Personalstellen freien Trägern zur Verfügung zu stellen.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass die nicht abgeschöpften Fördermittel nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Land verbleiben würden. Zudem müsste das Verleihen einer vollen Personalstelle an nicht kommunale Träger eingehend rechtlich geprüft werden. Ferner könnte es schwierig für die freien Träger sein, dass eine Externe kein für sie jeweils abgeschlossenes Sprachförderprogramm anbieten könnte. Das wären dann die vom Land sehr stark favorisierten, begleitenden Förderansätze. Es sei problematisch eine Fachkraft, die nur für drei Stunden in eine Einrichtung käme, nachhaltig vernetzen zu können.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob schon einmal darüber nachgedacht worden wäre, eine Vertretungsregelung wie bei der Kinderladen Initiative zu organisieren.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass es nicht möglich wäre die Sprachfördermittel für alle Kindertagesstätten an die Kinderladen Initiative zu verfügen. Denn jede Kindertagesstätte müsste in Anlehnung an ihr eigenes Konzept arbeiten dürfen. In diesem Zusammenhang wäre es einfacher, wenn die Kindertagesstätten in einem Verband zusammengefasst würden. Stadträtin Rzyski machte wiederholt deutlich, dass es in der praktischen Umsetzung, im Besonderen für altersintegrierte Konzepte und altersbegleitende Sprachkonzepte immer schwierig wäre, wenn eine fremde Kraft für kurze Zeit in die Einrichtung käme, weil dann die Vernetzung mit den anderen Kolleginnen und Kollegen sowie mit dem Gesamtkonzept der Einrichtung problematisch sei. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Verwaltung alle Träger eingeladen habe und dass man all diese Gedanken gemeinsam ventilieren und abwägen werde.

TOP 4.
Umbesetzung im Vorstand des St. Nikolai-Stifts
(Drucks. Nr. 1971/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Vorstand des St. Nikolai-Stifts nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1971/2018.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 5.
Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 1761/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung eines Ehrenbeamten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1761/2018.


TOP 6.
Vertreter und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1497/2018)
Gegen 5 Stimmen beschloss der Rat die Vertreter und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1497/2018.

TOP 7.
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) – Anteilsverkauf 2018
(Drucks. Nr. 1906/2018)

TOP 7.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Drucks. Nr. 1906/2018: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) - Anteilsverkauf 2018
(Drucks. Nr. 1982/2018)

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass er sich gemäß § 41 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht an der Behandlung des Tagesordnungspunktes beteilige und den Ratssaal verlassen werde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um die Zustimmung für den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und erläuterte, dass Verkehrsinfrastruktur und somit auch der Flughafen Hannover mit seinen ca. 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die öffentliche Hand gehören würde. Die Landeshauptstadt Hannover sollte ihr Vorkaufsrecht nutzen und wenigstens 15 % der Anteile erwerben. Im Weiteren monierte Beigeordneter Machentanz die Beteiligung von privaten Investoren am Flughafen Hannover.

Ratsherr Pohl (CDU) wies darauf hin, dass das Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand nur im vollen Umfang der Anteile möglich wäre und dass das Land Niedersachsen bereits entschieden habe keine Anteile zu erwerben. Ratsherr Pohl machte deutlich, dass die Flughafengesellschaft des Hannover Airport in den vergangenen Jahren eine gute Arbeit abgeliefert habe und dass allein eine unternehmerische Entscheidung der Frankfurter Flughafengesellschaft den vorliegenden Antrag befördert habe. Die Investition von mehr als 100 Mio. Euro, unter Berücksichtigung von dringend notwendigen, infrastrukturellen Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, sei von der Fraktion der CDU mit dem Ergebnis derart kontrovers diskutiert worden, dass die Abstimmung für die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion freigegeben worden wäre.

Ratsherr Braune konstatierte, dass es eine Lösung dafür geben könnte, dass lediglich 15 % der Anteile in private Hände gegeben würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Verwaltungsvorlage, unter Beachtung der infrastrukturellen, beschäftigungstechnischen sowie investitioneller Gesichtspunkte, zustimmen werde, da sich durch den Verkauf keine Veränderung der Anteilsverhältnisse ergäben. Das Land Niedersachsen und die Landeshauptstadt Hannover würden weiterhin 70 % der Anteile am Hannover Airport halten.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Verwaltungsvorlage folgen werde, da die mehr als 100 Mio. Euro für Infrastruktur, Schulen oder Kindertagesstätten besser eingesetzt werden könnten.

Ratsherr Döring (FDP) hob die wichtige verkehrspolitische Bedeutung des Flughafens Hannover für die Landeshauptstadt hervor und erinnerte daran, dass Land und Stadt in der Vergangenheit gemeinsam im Sinne der Flughafengesellschaft gehandelt hätten. Ratsherr Döring stellte fest, dass die Reverstaatlichung eines Minderheitsanteils mit einem Volumen von fast 110 Mio. Euro eine schlechte Investition wäre. Ratsherr Döring bemerkte, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Hannoveranerinnen und Hannoveraner in privatwirtschaftlichen Unternehmen beschäftigt wären und dass die meisten von denen ordentlich bezahlt würden, sehr zufrieden wären und gern zur Arbeit gingen. Der Wortbeitrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sei ein Schlag ins Gesicht der privaten Arbeitsplatzschaffenden.

Ratsherr Karger (AfD) ging auf die Entwicklung des Flughafens Hannover in der näheren Vergangenheit ein und sagte, dass die Fraktion der AfD keinen Nachteil für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Beteiligung eines privaten Investors erkennen könnte, da auch weiterhin das Land und die Stadt 70 % der Anteile halten würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ansicht sei, dass ein Flughafen in öffentliche Hände gehören würde. Ferner werde man dem vorliegenden Antrag der Verwaltung zustimmen, da eine Investition von mehr als 100 Mio. Euro, verbunden mit einem gegen Null gehenden Vorteil für die Landeshauptstadt Hannover, nicht vertretbar wäre. Im Weiteren ging Ratsherr Wruck auf den Investor ein.

Ratsherr Jacobs (AfD) unterstrich, dass es zurzeit nicht vertretbar wäre, wenn die Landeshauptstadt einen Anteil von 30 % am Hannover Airport erwerben würde. Ratsherr Jacobs hob hervor, dass sich der Rat der Stadt auch weiterhin für die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens einsetzen werde.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass es sich in der Tat so darstellen würde, dass der Investor bereit wäre dreimal so viel für die Anteile zu bezahlen, wie diese von der Landeshauptstadt Hannover bewertet worden wären. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN würde der Verwaltungsvorlage auch deshalb nicht zustimmen, da man befürchte, dass der Ankauf der Anteile zu einem späteren Zeitpunkt deutlich teurer würde. Zudem wäre es sinnvoll, wenn Unternehmen zu Zeiten von Niedrigzinsen investieren würden. Zum Abschluss stellte Ratsfrau Falke die von der Fraktion der FDP hervorgehobene soziale Marktwirtschaft und die Vollbeschäftigung in Deutschland in Frage.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass die Erfolge der näheren Vergangenheit darauf zurückzuführen wären, dass die FraPort über exzellente Branchenkenntnisse verfüge. Das sei bei dem Pensionsfonds mit Sitz in Guernsey nicht der Fall. Ratsherr Wolf kritisierte, dass der Rat der Stadt erst derart kurz vor Ablauf der Fristen informiert worden wäre und somit keinerlei Möglichkeiten habe, andere Regelungen prüfen zu können.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe merkte an, dass die Verwaltung bemüht gewesen wäre, vor dem Hintergrund von Verhandlungen mit der FraPort und möglichen Investoren sowie besonderen Vertraulichkeitserfordernissen, sämtliche Fraktionen des Rates sehr frühzeitig über jegliche relevanten Zwischenschritte zu informieren. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe konstatierte, dass die Verwaltung ebenfalls von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN über den gesamten Zeitraum des Verfahrens hinweg positive Resonanzen erhalten habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass es die Verwaltung ablehne, dass Ausschüttungserwartungen optimiert würden, Gewinne nicht im Unternehmen belassen würden, um damit die Investitionsfähigkeit des Unternehmens in Frage zu stellen.

Beigeordnete Kastning (SPD) unterstrich, dass die Fraktionen des Rates frühzeitig eingebunden und von der Fachverwaltung sehr ausführlich zu dem Thema beraten worden wären. In der Folge katalogisierte Beigeordnete Kastning Fonds-Modelle nach Zielen und Risiken.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erinnerte daran, dass vor 20 Jahren ein Pensions-Fonds in Zusammenhang mit Flughäfen, vielen Spaniern zum Teil die komplette Rente gekostet habe, da das Modell überraschend kollabiert sei.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1982/2018 ab.
In Abwesenheit des Beigeordneten Seidel (CDU) behandelt.

Mit 46 Stimmen gegen 10 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Anteilsverkauf 2018 - Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1906/2018.
In Abwesenheit des Beigeordneten Seidel (CDU) behandelt.

TOP 18.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner auf Durchführung einer aktuellen Stunde zum Thema "Die Problematik von Straßenumbenennungen, verdeutlicht am Beispiel der Hindenburgstraße"
(Drucks. Nr. 1950/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 18 auf Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER eine Aktuelle Stunde zum Thema "Die Problematik von Straßenumbenennungen, verdeutlicht am Beispiel der Hindenburgstraße" mit der Drucks. Nr. 1950/2018 und unter dem Tagesordnungspunkt 19 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Extremsommer 2018 - Klimawandel und Schutz vor Klimafolgen in Hannover" mit der Drucks. Nr. 1958/2018 durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen und den Einzelvertretern mit Schreiben vom 27. August 2018 den Verfahrensablauf mitgeteilt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Fraktion der SPD und linke Politiker mit einer Stimme Mehrheit im Bezirksrat Mitte beschlossen hätten, die Hindenburgstraße umzubenennen, da der ehemalige Reichspräsident Paul von Hindenburg angeblich nicht würdig sei, einer hannoverschen Straße weiterhin seinen Namen zu leihen, den diese fast einhundert Jahre lang getragen habe. Obwohl § 9 der Hauptsatzung einem Bezirksrat das Recht zur Umbenennung einer Straße einräume, sei dieser politische Coup ein Schlag ins Gesicht der gesamten Bevölkerung. Denn das Zooviertel mit der Hindenburgstraße sei kein beliebiges Quartier. Es beherberge die Stadthalle, den Stadtpark, den Zoo, das Kaiser Wilhelm und Ratsgymnasium und das Eilenriede-Stadion. Dieses Viertel ginge die gesamte Bürgerschaft etwas an. Die Umbenennung strafe das linke Eigenlob von Toleranz und Teilhabe eindeutig Lügen. SPD und Co. wollten ihr fragwürdiges Ziel mal wieder gegen den Willen der Bevölkerung und der Anlieger erreichen. Erst würden die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt und dann sollten diese auch noch mit der Suche nach einem neuen Namen den Bilderstürmern ein Teilhabealibi liefern. Eine Meinungsumfrage aus der Tagespresse vom 23. August 2018, wonach gerade einmal 14 % der Leserinnen und Leser die Umbenennung begrüßen würden und dass 78 % dagegen wären, zeige sehr klar die Stimmungslage in Hannover. Die SPD begründe ihr Vorgehen so, dass der damalige Reichspräsident Hindenburg, Hitler und der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei zur Macht verholfen haben soll. Die Begründung der Bezirks-SPD werde der damaligen politischen Lage in Deutschland und vor allem der Person Hindenburg nicht gerecht. Ratsherr Wruck erörterte, dass Hindenburg gegenüber allen bisherigen deutschen Staatspräsidenten – von Ebert bis Steinmeier, die höchste demokratische Legitimation erhalten habe, da dieser als Einziger direkt, und das zweimal, vom Volk gewählt worden wäre. Der populäre Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg sei zeitlebens kein Nationalsozialist gewesen. Dieser sei parteilos und habe Hitler und seine nationalsozialistischen Parteigenossen abgelehnt. Im Reichspräsidenten-
wahlkampf 1932 habe die SPD Hindenburg ausdrücklich unterstützt. Dieser habe die Wahl gegen Hitler mit 53 % zu 37 % für sich entschieden. Wenn Hindenburg nicht gegen Hitler siegreich gewesen wäre, hätte Hitler bereits 1932 die Macht übernommen. Hindenburg sei seit 1915 bis zum heutigen Tage Ehrenbürger der Stadt und habe sechs Jahre in Hannover gewohnt. Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und die frühzeitige Auflösung des Reichstages durch Hindenburg seien prinzipiell normale staatliche Vorgänge gewesen. Noch im Jahr 1932 habe es Hindenburg abgelehnt, Hitler zum Kanzler machen zu wollen. 1933 habe er diesen als Vorsitzenden der deutlich stärksten Reichsfraktion, gegen innere Bedenken, zum Regierungschef ernannt. Das sei eine in vielen demokratischen Staaten übliche, präsidiale Handlungsweise gewesen. Vor der Ernennung Hitlers, lautete für Hindenburg die Frage: „Reichskanzler Hitler oder Bürgerkrieg?“. Reichsminister Schleicher habe diesem signalisiert, dass die Reichswehr einen Bürgerkrieg gegen die SA nicht werde gewinnen können. Hindenburg habe das Ermächtigungsgesetz, welches Hitler diktatorische Macht verlieh, lediglich unterzeichnet. Er habe damit nur nachvollzogen, was der Reichstag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen habe. Auch ohne die Unterschrift des greisen Hindenburg sei Hitler im März 1933 bereits in der Lage gewesen, die alleinige Macht an sich zu reißen. Hindenburg habe die spätere Katastrophe der Kanzlerschaft Hitlers nicht gewollt und nicht vorhergesehen. Damit sei er in bester Gesellschaft mit Männern wie Jakob Kaiser, Reinhold Meier, Ernst Lämmer und Theodor Heuss gewesen, die im Reichstag der Ermächtigung zugestimmt hätten und später in der Bundesrepublik Deutschland höchste Staatsämter, vom Minister bis zum Bundespräsidenten, inne gehabt hätten. Ratsherr Wruck fragte, ob der Theodor-Heuss-Platz jetzt auch umbenannt werden müsste. Ratsherr Wruck erklärte abschließend, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Tilgung des Namens Hindenburg für eine menschliche und politische Niedertracht halte.

Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass Hindenburg in seinem politischen Testament im Mai 1934 ausgeführt habe, dass sein Kanzler Adolf Hitler und seine Bewegung ihrem Ziel, das deutsche Volk zu einer inneren Einheit zusammenzuführen, einen entscheidenden Schritt mit historischer Tragweite getan habe. Ratsherr Kelich führte aus, dass Hindenburg zu dieser Zeit bereits die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung erlassen, das Ermächtigungsgesetz und das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, welches letztendlich den Weg zu den Nürnberger Rassengesetzen geebnet habe, unterzeichnet gehabt habe. Ratsherr Kelich stellte fest, dass Paul von Hindenburg sehr wohl eine Wahl hatte, da er der mächtigste Mann im Staat gewesen sei. Dies habe Hindenburg nicht getan, weil dieser nicht mehr zurechnungsfähig gewesen wäre. Hindenburg sei zwar körperlich angeschlagen, aber bis zu seinem Tod geistig vollkommen klar gewesen. Dieser habe die Taten begangen, weil diese in sein Weltbild passten und der Verwirklichung seines persönlichen Ziels näher brachte, welches man als „Projekt Holzgemeinschaft“ umschreiben könne. Hindenburg habe sich als der politische Treuhänder dieser Volksgemeinschaft, die mit der Ausschaltung aller internationalistischer Kräfte verbunden gewesen wäre, gefühlt. Den Demokraten der Weimarer Republik habe Hindenburg bereits wenige Tage nach dem Ende des 1. Weltkrieges eine untragbare Hypothek aufgebürdet als er sagte, dass die deutsche Armee von hinten erdolcht worden wäre und dass klar erwiesen sei, wo die Schuld läge. Ratsherr Kelich unterstrich, dass Hindenburg ein Feind der Demokratie gewesen sei. Dieser sei ein Militarist mit völkischem Denken und wie Hitler mit einer angeblich weltgeschichtlichen Wendung der Deutschen beseelt. Ratsherr Kelich stellte klar, dass die Landeshauptstadt Hannover einen solchen Menschen nicht mit der Benennung einer Straße ehren dürfte. Ratsherr Kelich sagte, dass es bequemer wäre, wenn man auf die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates zu dem Sachverhalt verweisen würde um damit unliebsamen Fragen ausweichen zu können. Der Stadtbezirksrat habe entschieden und der Rat der Stadt habe tatsächlich noch andere Dinge zu erledigen. Das sei an der Vielzahl der behandelten Drucksachen unschwer zu erkennen, welche der Rat zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt beschlossen habe. Ratsherr Kelich betonte, dass Erinnerungskultur nicht unwichtig sei und dass sich der Rat der Stadt deshalb auch mit der Benennung von Straßen beschäftigen müsste. Denn Straßennamen wären eine besondere Ehrung für die betroffenen Personen. Ratsherr Kelich bekräftigte, dass Hindenburg eine derartige Ehrung nicht verdient habe. Ratsherr Kelich merkte an, dass Städte wie Solingen, Münster und Euskirchen ihre Hindenburgstraße in der näheren Vergangenheit umbenannt hätten. Andere Städte wie Aachen, München, Frankfurt am Main und Heilbronn hätten dies unmittelbar nach Ende der Nazizeit getan.

Ratsherr Semper (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion der CDU, wie auch ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger, überhaupt kein Verständnis für derartige politische Initiativen habe. Man habe vor allem kein Verständnis für den symbolischen „Geschichtsexorzismus“ den die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen seit vielen Jahren in Hannover vorantreiben wollten. Ratsherr Semper wies darauf hin, dass die Fragen der Bürgerinnen und Bürger durchaus berechtigt wären. Denn man habe eine Rathausaffäre, bei der die Fraktion der SPD nun endlich einmal ihr Schweigen brechen könnte. Zudem wäre es an der Zeit, nicht immer nur vom bezahlbaren Wohnraum zu sprechen, sondern die Dinge auch einmal anzupacken. Ratsherr Semper bemerkte, dass Hindenburg tatsächlich von den Historikern sehr differenziert betrachtet würde. Er werde als Person dargestellt, die sehr pflichtbewusst gewesen wäre. Allerdings sei auch Fakt, dass Hindenburg eine Diktatur immer abgelehnt und Verdienste um sein Land erworben habe sowie ein Garant für eine Stabilität in der Weimarer Republik gewesen wäre. Ratsherr Semper gestand ein, dass Hindenburgs Entscheidung, Hitler zum Kanzler zu machen, seine Verdienste eindeutig geschmälert hätten. Aber Fakt sei ebenso, dass Hindenburg überhaupt kein geistiger Wegbereiter der Nationalsozialisten gewesen sei und deren Gedankengut nicht geteilt habe. Ratsherr Semper stellte klar, dass es durchaus Persönlichkeiten gäbe, nach denen man keine Straßen benennen sollte. Es sei für die Fraktion der CDU allerdings auch klar, dass man vermeiden sollte geschichtliche Zusammenhänge zu vermengen. Man sollte gut überlegen, ob man Geschichte und Personen, die vielleicht nach heutigen Maßstäben nicht zu 100 % in unser Weltbild passen würden, mit einem Radiergummi aus Hannovers Straßenbild ausradieren wolle. Ratsherr Semper unterstrich, dass die Fraktion der CDU eindeutig gegen diese Handhabe wäre. Denn Erinnerungskultur würde auch heißen, dass historische Tafeln aufgestellt würden, um zum Nachdenken anregen zu können. Ratsherr Semper wies darauf hin, dass man am Beispiel der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sehr gut erkennen könnte was passiere, wenn Geschichte selektiert würde. Die Schande von Chemnitz habe maßgeblich damit zu tun, dass in den Geschichtsbüchern der Deutschen Demokratischen Republik die Geschichte selektiert und viele Bereiche der deutschen Geschichte überhaupt nicht behandelt worden seien. Deshalb sei es wichtig auch weiterhin Geschichte im Stadtbild haben zu wollen. Ratsherr Semper fragte, was man z.B. mit Männern aus den fünfziger und sechziger Jahren des vorigen Jahrhundert machen wolle, die nicht das Frauenbild vertreten hätten, was man heutzutage in großer Einigkeit vor sich hertragen würde. Ratsherr Semper stellte zudem in den Raum, ob alle Fleischfresserinnen und Fleischfresser aus dem Stadtbild entfernt würden, wenn in fünfzig Jahren das Essen von Tieren von der Gesellschaft abgelehnt würde. Ratsherr Semper wies darauf hin, dass viele Menschen die Hindenburgstraße und dass gesamte Hindenburgviertel als Heimat betrachten würden und gegen eine Umbenennung wären. Ratsherr Semper rief dazu auf, dass man damit aufhören sollte, die Bürgerinnen und Bürger bei diesem Thema bevormunden zu wollen. Ratsherr Semper erklärte, dass die Fraktion der CDU eine Umbenennung der Hindenburgstraße energisch ablehne und sich lieber mit den drängenden Problemen in der Stadt auseinandersetzen wolle.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, dass die Umbenennung gebraucht würde, da der Generalfeldmarschall Hindenburg den Hitler-Faschismus möglich gemacht habe. Hindenburg habe am 30. Januar 1933 Hitler zum Reichskanzler ernannt. Hindenburg sei der Steigbügelhalter Hitlers gewesen. Dieser habe die Diktatur ermöglicht und die Demokratie zerstört. Ratsherr Dr. Gardemin stellte fest, dass die neuen Rechten immer davon sprächen, dass auch einmal ein Schlussstrich gezogen werden müsste. Ratsherr Dr. Gardemin wies darauf hin, dass es gruselig sei, durch eine Stadt gehen zu müssen, auf deren Straßenschildern die alten Nationalsozialisten geehrt würden. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sei froh, dass die Debatte, zwar spät, aber doch wenigstens geführt würde. Hannover sei eine weltoffene und demokratische Stadt geworden. Deshalb würden hier die unterschiedlichsten Menschen friedlich miteinander leben. Dazu würde auch der angemessene Umgang mit der eigenen Vergangenheit gehören. Hannover sei die Wahlheimat Hindenburgs geworden, weil Hannover die Stadt der Unterstützer gewesen wäre. Man habe Hindenburg in Hannover auf Lebenszeit ein Haus in bester Lage zur Verfügung gestellt. Man habe ihn zum Ehrenbürger gemacht. Man habe ein Hindenburgzimmer im Leineschloss eingerichtet. Man habe einen Stadtteil nach ihm benannt und ihm seine Ölbilder bezahlt. Man habe eine Straße und eine Schleuse ihm zu Ehren mit seinem Namen versehen. Ratsherr Dr. Gardemin machte deutlich, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER nichts dazu gelernt habe. Diese würden sich Hannoveraner nennen und verträten nur das längst untergegangene Hannover. Die Fraktion DIE HANNOVERANER wären Geschichtsklitterer, wenn man die Wahl Hitlers als demokratischen Akt darstellen würde. Die Fraktion DIE HANNOVERANER und die Fraktion der AfD wären wie Hindenburg Antidemokraten. Das sei wieder einmal deutlich geworden als Gauland die Vorkommnisse in Chemnitz als Selbstverteidigung bezeichnet habe. Ratsherr Dr. Gardemin sagte, dass die Aktuelle Stunde zeigen würde, dass die Rolle der Stadt Hannover im Nationalsozialismus einer weiteren Aufarbeitung bedürfe. Die Leibniz Akademie habe damit begonnen, die Firmen würden sich mit ihrer Geschichte im Nationalsozialismus beschäftigen und die Landeshauptstadt Hannover konzipiere den Lernort Erinnerung. Ratsherr Dr. Gardemin erörterte, dass Hindenburg nicht in Vergessenheit geraten würde. Allerdings würde die Bewertung seiner Person anders ausfallen, als ihm dies recht wäre. Ein Leserbrief aus der Hannoverschen Tagespresse habe mit den Worten geendet: „Wer den Straßennamen verteidigt, zeige auf welche Seite sich dieser stelle.“

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass die linken Geschichtsklitterer und totalitären Geschichtsreiniger keine Ruhe gäben, bis auch die letzte Erinnerung an die deutsche Geschichte und deutsche Tradition getilgt sei und die Straßen nur noch Namen von Personen hätten, die den hundertprozentigen Segen der links-grünen Ideologen hätten. Von der Rosa-Luxemburg-Allee bis zum Halim-Dener-Platz und Ähnlichem. Ratsherr Karger konstatierte, dass als nächstes das Kaiser Wilhelm und Ratsgymnasium drankäme, da der Kaiser die Sozialdemokraten als vaterlose Gesellen bezeichnet habe. Umbenannt werden müssten dann auch der Moltke-Platz, die Bismarck Schule und der Bismarck Bahnhof, denn das seien beide Kriegstreiber gewesen. Ratsherr Karger führte weiter aus, dass das Vorhaben die Hindenburgstraße umbenennen zu wollen von Ignoranz und Geschichtslosigkeit zeugten und verkennen würde, dass Geschichte immer aus ihrer Zeit heraus verstanden werden müsste. Ratsherr Karger stellte klar, dass dem Generalfeldmarschall aus einem Adelsgeschlecht nichts unangenehmer gewesen sei, als der rabaukenhafte Emporkömmling und böhmische Gefreite Adolf Hitler. Dieser habe sich bis zum Schluss dagegen gewehrt, diesen mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Ratsherr Karger fragte, ob Hindenburg am Ende einer total zerfahrenen Situation in der Weimarer Republik überhaupt eine andere Wahl gehabt habe, da der böhmische Gefreite Vorsitzender der mit Abstand mengenmäßig stärksten Reichstagsfraktion gewesen sei. Sozusagen durch den Reichstag legitimiert gewesen sei. Hindenburg sei da schon 85 Jahre alt, nicht mehr in Vollbesitz seiner Kräfte und mehr oder minder seinem Umfeld hilflos ausgeliefert gewesen. Ratsherr Karger stellte fest, dass es damals, wie so oft in der deutschen Geschichte, einfach unglücklich gelaufen sei. Heute würde man erneut, mit dem verantwortungslosen, ideologisch verblendeten, politisch medialen Komplex des Landes direkt vor die Wand fahren. Ratsherr Karger bemerkte, dass es als ausgeschlossen gelten würde, dass es einmal eine Angela-Merkel-Straße geben würde. Ratsherr Karger fragte, ob man beabsichtige die Tannenbergallee, Hindenburg sei der Held von Tannenberg gewesen, ebenfalls umzubenennen. Ratsherr Karger fragte weiter, ob man gedenke, anschließend mit den Personen aus dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 und dann mit denen aus den Kriegen gegen Napoleon weitermachen zu wollen. Ratsherr Karger bekräftigte, dass diejenigen aus der Geschichte nichts gelernt oder diese nicht verstanden hätten, die versuchten die Geschichte anhand von Straßenumbenennungen zu säubern. Zudem würde dadurch eine Erinnerungskultur ausgelöscht.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass er sich in aller Form für eine Umbenennung der Hindenburgstraße ausspräche, um seinem Widerstand gegen die Argumentation der Fraktionen DIE HANNOVERANER und der AfD zum Ausdruck zu bringen. Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass der Stadtbezirksrat Mitte dem Umbenennungsbegehren mit einer Mehrheit gefolgt sei und forderte, dass der Rat der Stadt dieser Dringlichkeit aus historischen Gründen folgen sollte. Beigeordneter Machentanz führte aus, dass Paul von Hindenburg bereits als Generalfeldmarschall zum Ende des 1. Weltkrieges die Mär von der Dolchstoßlegende erfunden habe, wonach die im Feld unbesiegbare deutsche Armee hinterrücks von innerdeutschen, demokratischen und sozialistischen Kräften und Bevölkerungsteilen, im übertragenden Sinne, erst zu Fall gebracht worden sei. Mit dieser Lüge begann der Übergang Hindenburgs vom militärischen in sein nicht minder unsägliches ziviles Leben als zweimalig gewählter Reichspräsident. Dieses Amt habe dieser von 1925 bis zu seinem Tod 1934 bekleidet. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten sei durch die größte Wirtschaftskrise des kapitalistischen Wirtschaftssystems erleichtert worden, die mit ihrer Massenarbeitslosigkeit den Boden für die Nationalsozialisten ebnete. Eine Folge dieser Krise seien allein sieben Millionen Arbeitslose in Deutschland gewesen. Die bürgerlichen Parteien hätten in Deutschland ihre Glaubwürdigkeit verloren, weshalb Teile der Industrie den Schulterschluss mit Hitler und der politischen Rechten gesucht hätten. Am 30. Januar 1933 habe Paul von Hindenburg, ohne Not, Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt, obwohl die NSDAP bei den Reichstagswahlen im November 1932 mehr als vier Prozentpunkte verloren habe. Es habe sich das sogenannte Kabinett der nationalen Erhebung konstituiert. Hindenburg glaubte damit nach der Zeit der politischen Notverordnung und der wirtschaftlichen Deflation, unter dem damaligen Reichskanzler Heinrich Brüning, wieder Stabilität in den Reichstag bringen zu können und habe sich damit entscheidend zum Totengräber der Weimarer Republik sowie jeglicher demokratischer Verhältnisse gemacht. Hindenburg vollendete dies mit der am 28. Februar 1933 erfolgten Unterzeichnung der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, auch Reichstagsbrandverordnung genannt, womit die demokratischen Grundrechte in Deutschland vollends außer Kraft gesetzt worden wären. Hindenburg habe sein unheilvollen, politischen Gang mit Hitler, durch die aktive Unterstützung des Nationalsozialismus bei der Reichstagswahl im März 1933, sowie durch die Billigung des aus der März-Wahl resultierten Ermächtigungsgesetzes, vervollkommnet. Daraus sei die totale Gleichschaltung und Überwachung des Landes erwachsen. Paul von Hindenburg sei am 2. August 1934 im geistig robusten Zustand verstorben. Weshalb davon ausgegangen werden kann, dass dem damaligen Reichspräsident Hindenburg sehr wohl bewusst gewesen sei, was er geduldet und getan habe, um die junge Demokratie aus den Angeln zu heben und dem nationalsozialistischen Unrechtsregime als Steigbügelhalter dienlich sein zu können. Beigeordneter Machentanz resümierte, dass das alles Gründe für eine Umbenennung der Hindenburgstraße und der Forderung nach einer Namenspatronin / eines Namenspatronen, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger Hannovers, im Sinne der demokratischen Grundordnung, mit gutem Gewissen berufen könnten, wären. Angesichts der jüngsten Ausschreitungen in Chemnitz sollte eine Straßenumbenennung dieser Art nicht nur marginalisiert, sondern als klares Bekenntnis zur Demokratie bewertet werden.

Ratsherr Engelke (FDP) erörterte, dass Straßenumbenennungen in der Regel Sache der Stadtbezirksräte wäre. Die Stadtbezirksratsfraktionen würden autonom, losgelöst von den Ratsfraktionen, entscheiden. Umbenennungen wären ein sensibles Thema und würden den Bürgerinnen und Bürgern Probleme bereiten. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass es deswegen für die Fraktion der FDP im Rat als auch im Bezirksrat sehr wichtig sei, dass mindestens die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehört würden. Fast alle Parteien hätten sich in ihrem Kommunalwahlkampfprogramm zur letzten Kommunalwahl ganz stark dazu bekannt, dass mehr Bürgerbeteiligung umgesetzt würde. Die Fraktion der FDP sei fest davon überzeugt, dass eine Umbenennung immer offen mit den Anliegern diskutiert werden müsste. Darüber hinaus seien die Anlieger umfassend zu informieren. Es sei völlig falsch, einen von den Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und einer Ex-Linken unterstützten Antrag vorzulegen, wonach die Landeshauptstadt Hannover die Umbenennung der Hindenburgstraße einleiten möge. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die Menschen damit vor vollendete Tatsachen gestellt würden. Die Anwohner könnten nun lediglich mitteilen, welchen anderen Namen man sich wünsche. Ratsherr Engelke betonte, dass die Fraktion der FDP Bürgerbeteiligung völlig anders verstehen würde. Eine echte Bürgerbeteiligung wäre gegeben, wenn man, wie von der Fraktion der FDP im Stadtbezirksrat Mitte beantragt, eine Bürgerbefragung durchführe aus der hervorgehe, ob die Anwohner überhaupt eine Umbenennung wünschten und gleichzeitig, falls gewollt, Alternativen abgefragt würden. Ratsherr Engelke unterstrich, dass das echte Bürgerbeteiligung sei und dass die Fraktion der FDP auch weiterhin in der Form verfahren würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) machte deutlich, dass die Stadtbezirksräte tatsächlich nichts Besseres zu tun hätten, als Straßen und Plätze umzubenennen. Denn das sei das einzige Entscheidungsrecht was ein Stadtbezirksrat habe. Und auch dieses werde gern einmal vom Rat der Stadt „kassiert“. Ratsherr Klippert bedankte sich in diesem Zusammenhang dafür, dass eine Benennung nach Halim Dener nicht umgesetzt werden konnte. Ratsherr Klippert sagte, dass die Ereignisse in Chemnitz wieder einmal gezeigt hätten, wohin die Betrachtung deutscher Traditionen einen führen könnte. Statt allerdings über Chemnitz oder einem generellen Rechtsruck in der Gesellschaft zu sprechen, würde man im Rat der Stadt, wie von der Fraktion DIE HANNOVERANER beantragt, über Straßenbenennungen und deren Sinnhaftigkeit debattieren. Ratsherr Klippert bemerkte, dass die Fraktion Die FRAKTION demnächst in einer graumelierten Jamaika-Koalition regieren würde, da sich die Ratsfraktion der AfD schon vor den Ratsferien in eine nationale Ökopartei habe umtopfen lassen und ihr die Fraktion DIE HANNOVERANER in ihrer Mikroplastik folge. Zum Abschluss verwies Ratsherr Klippert auf eine von der Fraktion Die FRAKTION durchgeführte Abstimmung im Internet zu möglichen Alternativnamen für die Hindenburgstraße.

Ratsherr Braune erläuterte, dass er nicht erkennen könne, dass sich der Rat der Stadt mit der Benennung von Straßen der Bevölkerung in irgendeiner Form zukunftsorientiert zuwenden würde. Zudem sei nicht zu erkennen, dass der Bürgerwille eine Berücksichtigung fände. Denn in einer Umfrage einer Hannoverschen Tageszeitung sei das Votum ganz eindeutig gegen die Umbenennung der Hindenburgstraße ausgefallen. Ratsherr Braune konstatierte, dass eine Fortführung der eingeleiteten Verfahrensweise zur Umbenennung von Straßen immense Kosten aufwerfen und eine schwarze Null im Haushalt für die kommenden Jahre verhindern würde. Ratsherr Braune erklärte, dass Hinweisschilder, falls notwendig sogar dreisprachig, in Bezug auf die Kosten hilfreich sein könnten. Ratsherr Braune regte an, dass man eine Verantwortung der SPD in Zusammenhang mit den Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes diskutieren könnte, da die SPD im Jahr 1922 die Abschiebung von Adolf Hitler, gegen den Willen der Konservativen in Bayern, nach Österreich abgelehnt habe. Zum Abschluss berichtete Ratsherr Braune vor dem Hintergrund weiterer möglicher Umbenennungen, dass Karl Marx und Friedrich Engels in ihren Schriftwechseln den in ihnen glühenden Antisemiten freien Lauf gewährt hätten.


TOP 19.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema " "Extremsommer 2018 - Klimawandel und Schutz vor Klimafolgen in Hannover"
(Drucks. Nr. 1958/2018)

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Bilder von rissigen Böden, vertrockneten Pflanzen, von verschwitzten Menschen in Cafés und der Einstellung der Maschseeschifffahrt aufgrund von Niedrigwasser den Sommer 2018 in Hannover abbilden würden. Der Klimawandel trage Probleme nach Hannover, die nicht mit Sonnenschirmen und einem Becher Spaghettieis zu lösen wären. Mückenarten, die noch vor wenigen Jahren in unseren Breiten nicht überleben konnten, würden sich ausbreiten und brächten Krankheiten mit. Fälle von Dengue-Fieber hätten sich beispielsweise seit 2001 verzehnfacht. Borreliose träte auf und auch die weltweiten Ernteausfälle kämen in Hannover an. Beispielsweise würden 100 g Vanille aktuell etwa 60 € kosten. Ratsherr Drenske gab zu bedenken, dass die steigenden Lebensmittelpreise für die Menschen in Hannover gerade einmal als Ärgernis zu bezeichnen wären, aber in anderen Teilen der Welt Menschen aufgrund dieser Knappheit hungern müssten. Dieser Hunger führe zu Konflikten und Konflikte würden zur Flucht führen. In Syrien beispielsweise sei eine jahrelange Dürre mitverantwortlich für den Bürgerkrieg. Dasselbe würde nun auch in vielen Ländern des afrikanischen Kontinents passieren. Das Bundesamt für Statistik habe die Jahre 2015, 2016 und 2017 als die drei heißesten Jahre seit Führen der Statistik deklariert und zudem bekundet, dass 2018 ein neues Rekordjahr werden könnte. Die Häufung von Extremen und die Geschwindigkeit der Veränderung würden den von Menschen gemachten Klimawandel identifizieren. In der Erdgeschichte habe es viele Klimaveränderungen gegeben, die sich stets in Abhängigkeit von der CO²-Konzentration in der Luft vollzogen hätten. Allein in den vergangenen 20 Jahren sei die Konzentration von CO² in der Atmosphäre um insgesamt 31 Teile pro Millionen angestiegen. Eine gleich große Zunahme, wie in den letzten 20 Jahren, habe sich in der vorindustriellen Zeit innerhalb von 1.600 Jahren entwickelt. Demnach würde der Anstieg der CO²-Konzentration und die damit einhergehende Temperaturerhöhung achtzigmal schneller voranschreiten, als in einer natürlichen Klimaveränderung. Ratsherr Drenske stellte fest, dass Klimaschutz machbar wäre. Das Fraunhofer Institut habe in einer Studie bestätigt, dass selbst die Klimaziele, die sich die Bundesrepublik einmal bis 2020 gesteckt habe, heute noch erreichbar wären. Dieses Klimaziel sei jedoch gerade voreilig von der Bundesregierung aufgegeben worden, weil die Energie- und Autoindustrie selbst zu lange gezögert habe. Ratsherr Drenske hob hervor, dass eine Regierungsbeteiligung der Bündnis 90/Die Grünen erforderlich wäre, um den „Würgegriff“ der Industrie lösen zu können. Ratsherr Drenske führte weiter aus, dass in einer pluralistischen Welt nun alle Ebenen gefragt wären und dass Hannover allein den Klimawandel nicht werde stoppen können. Andererseits sei die Weltgemeinschaft nicht in der Lage den Klimawandel ohne die Kommunen bewältigen zu können. Die hannoversche Beschlusslage, der Masterplan „100 Prozent für den Klimaschutz“ würde gewisse Ziele festlegen, die sich mit den Zielen des Pariser Klimaabkommen decken würden. Bei der Umsetzung würden in Hannover viele an einem Strang ziehen. Die 30 größten Unternehmen würden sich im Effizienznetzwerk engagieren. Sportvereine würden im Rahmen von Eco Sport Energien sparen. Wohnhäuser und Gewerbeflächen würden mit begrünten Dächern versehen und ganz vorne mit dabei sei die Stadtverwaltung, die im Jahr 2050 klimaneutral sein wolle. Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass auch die Ampelkoalition Klimaschutz forcieren würde. Die seit der Kommunalwahl vorangetriebene Umstellung städtischer Flächen auf ökologische Landwirtschaft sei beschlossen worden. Es seien zusätzliche Maßnahmen für mehr Radverkehr herbeigeführt und die Anforderungen für den Wohnungsbau bestätigt worden. Denn die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen wisse, dass Klimaschutz gut für die Gesellschaft – auch unabhängig vom Klima, sei. Ratsherr Drenske konstatierte, dass man zukünftig in einer Stadt mit modernen Häusern, mit sauberer Luft, mit lebendigen Wäldern und günstiger Energie werde leben können, wenn man es schaffe den Klimawandel zu bremsen. Deshalb müsse mehr für den Radverkehr, für E-Mobilität, für Photovoltaik und ökologische Landwirtschaft getan werden. Ratsherr Drenske unterstrich, dass man in Hannover auf einem guten Weg sei, aber dass die Entwicklungen, die sich weltweit zeigten sehr eindeutig suggerierten, dass mehr getan – mit allen gemeinsam am Klimaschutz gearbeitet werden müsste.

Ratsherr Kreisz (SPD) führte aus, dass das Thema Klimawandel für die Landeshauptstadt kein neues Thema sei. Dafür hätte es nicht diesen Sommer, der auch kein Einzelfall wäre, gebraucht. Zuletzt habe es 2003 einen Sommer mit mehr Sonnentagen und höheren Temperaturen, als in diesem Sommer gegeben. Diese heißen Tage hätten einen genauso großen Einfluss auf das städtische Leben, wie die Starkregenereignisse und Regenmassen aus dem vergangenen Jahr. Für die Sozialdemokatinnen und Sozialdemokraten sei klar, dass sich eine gerechte, solidarische und freie Gesellschaft nur in einer intakten und lebenswerten Umwelt entfalten könne. Reiche könnten sich den Folgen des Klimawandels entziehen – Ärmere nicht. Die von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen beantragte Aktuelle Stunde biete auch die Chance auf die zahlreichen Handlungsfelder der lokalen Klimaschutzpolitik zu verweisen und ihre Erfolge Revue passieren zu lassen. Denn die Landeshauptstadt Hannover sei in den letzten Jahrzehnten sehr rührig gewesen und habe sicherlich auch einige Erfolge zu verbuchen gehabt. Ratsherr Kreisz machte deutlich, dass bereits 1994 die Klimaleitstelle mit dem Ziel gegründet worden sei, die Treibhausgas-
emissionen bis 2050 um 95 % zu reduzieren. Noch heute würden Planer und Architekten zum Kronsberg pilgern, um sich die Siedlung dort erklären zu lassen. Der Kronsberg-
standard für besondere energetische Konzepte sei dort aus der Taufe gehoben worden. Auch die besonderen Drainagen und Abflüsse für Starkregenereignisse hätten sich bewährt. Auf eine politische Initiative hin, sei kurz vor dem Jahrtausendwechsel der sehr innovative und erfolgreiche Proklimafonds mit einigen Umlandkommunen sowie der heutigen Enercity zusammen gegründet worden. Unzählige kleinere Initiativen und Förderprogramme wären aufgelegt worden. 2010 sei das Themenpapier „Anpassungsstrategien zum Klimawandel“ und 2012 das Programm zur Minimierung der Folgen der Klimaerwärmung entstanden. Zur Abarbeitung zwischen 2012 bis 2016 sei über 1 Mio. € zur Verfügung gestellt worden. Viel Geld habe die Stadt auch in den Hochwasserschutz investiert. Im Rahmen von 36 Mio. € sei viel saniert, gebaggert und gebaut worden. Für eine neue Brücke, die sogenannten Vorlandabgrabungen, den heutigen Ihmepark, die Ertüchtigung des alten Deiches und der Verlängerung des Deiches in Ricklingen. Gleichzeitig seien viele kleinere Maßnahmen, wie Fassaden- und Dachbegrünungen, auf den Weg gebracht worden. Darüber hinaus seien seit 1998 mit viel Aufwand mehr als 1.000 zusätzliche Bäume im dichtbesiedelten Stadtgebiet angepflanzt worden. Ziel einer nachhaltigen Stadtplanung sei die Sicherung der guten Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner in allen Teilen Hannovers. Das räumliche Ineinandergreifen von Freiflächen und bebauten Bereichen, könne die Auswirkungen des Klimawandels abfedern. Ein Beispiel dafür sei das gut belüftete Passivhaus. Ein aktuell gutes Beispiel für die Klimafolgenpolitik der Fraktion der SPD sei auch die neue Wohnsiedlung Hilligenwöhren. Dort entstünde auf einer viereinhalb Hektar großen, ehemaligen landwirtschaftlichen Freifläche ein klimaangepasstes Quartier mit 250 Wohneinheiten. Dort lasse sich das gesamte Portfolio der von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, wie Frischluftschneisen, Fassaden- und Dachbegrünungen, klimagerechte Gehölzpflanzungen, Regenwassermanagement, hoher Dämmstandard, viel natürliches Baumaterial und nicht zu vergessen Carsharing. Die Siedlung werde als Pilotprojekt zum Thema Klimaanpassungsmaßnahmen beim Bundesumweltministerium in Berlin noch bis ins Jahr 2019 geführt. Ratsherr Kreisz betonte, dass es der Fraktion der SPD gemeinsam mit ihren Partnern geglückt sei, den Fokus auf eine klimagerechte Stadtpolitik zu richten. Eine zukünftige Unterstützung durch Land und Bund könnte zu noch besseren Ergebnissen führen. Ratsherr Kreisz bemerkte abschließend, dass das Thema Verkehr nur deshalb keinen Platz in seinem Wortbeitrag gefunden habe, weil der Verkehr im Rahmen der Klimaanpassungsschriften nicht als Aktionsfeld ausgezeichnet sei.

Ratsherr Oppelt (CDU) führte aus, dass sich die Menschen in Hannover in diesem Sommer über viele sonnige Tage hätten freuen können. Allerdings habe die langanhaltende Dürre Ernteeinbußen für Landwirte auch aus der Region Hannover, eine stetige Erhöhung der Waldbrandgefahr sowie ein fortschreitendes Absinken der Wasserqualität in Seen und Flüssen befördert. Und auch wenn man die Aussagen mancher Klimaforscher mit einer gewissen Skepsis betrachten sollte, man sicherlich sagen könne, dass in der Zukunft weitere Hitzesommer bevorstünden. Ratsherr Oppelt sagte, dass die Fraktion der CDU die Einschätzung der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen teilen würde, dass ein entsprechendes Handeln erforderlich sei und dass die Stadtspitze eben noch nicht gebührend aktiv geworden sei. Denn genau dahingehend würde die Fraktion der CDU den Antrag auf Durchführung dieser Aktuellen Stunde der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen interpretieren. Ratsherr Oppelt erörterte, dass man sich ebenfalls in Hannover zukünftigen Gegebenheiten anpassen und Maßnahmen zum Aufhalten des Klimawandels ergreifen müsste. Die Fraktion der CDU setze sich deshalb seit Jahren dafür ein, die Hannoversche Innenstadt deutlich grüner zu gestalten. Denn mehr Straßenbäume und begrünte Flächen würden zu einem angenehmeren Klima führen und seien auch für die Aufenthaltsqualität der Menschen in der Stadt wichtig. Aus diesem Grund sei die CDU-Fraktion strikt dagegen, dass weitere, diverse Stadtplätze in Hannover bebaut würden. In diesem Zusammenhang sei eine mögliche Bebauung des Steintorplatzes durchaus als realistisch zu betrachten, auch wenn zunächst einmal ein Beteiligungsprozess durchgeführt würde. Die Fraktion der CDU könne sich hingegen gut vorstellen, dass der Steintorplatz eine grüne Oase werden könnte. Ein Ort zum Verweilen und Entspannen. Denn Steinwüsten, wie die Stadt diese auf dem Goseriedeplatz geplant habe, seien nicht mehr zeitgemäß und nicht jede freie Fläche müsste zugebaut werden. Man benötige eine gesunde Durchmischung und eine neue gute Wohnbebauung. Aber man bräuchte auch Frischluftschneisen. Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU bereits im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen mehr Grün im Stadtbild Hannovers gefordert habe. Man habe das „500 neue Bäume“ Projekt als Antrag eingebracht. Denn Straßenbäume würden durch ihr Laub Lärm und Schadstoffe absorbieren, Schatten spenden und an heißen Tagen die Temperatur der Straßenluft durch Verdunstung senken. Ratsherr Oppelt hielt fest, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Rat diesen Antrag vor zwei Jahren noch abgelehnt hätten. Allerdings habe man auch zur Kenntnis genommen, dass inzwischen ein Umdenken bei der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen stattgefunden habe. Ratsherr Oppelt bot der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen an, einen gemeinsamen Antrag zur Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen in Hannover zu formulieren. Ratsherr Oppelt hob hervor, dass vor dem Hintergrund von drohenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge, ein Umdenken der Stadt, in Hinblick auf innovative Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Klimas, wichtig sei. Die CDU-Ratsfraktion habe dazu vor Monaten einen Sechzehn-Punkte-Plan für saubere Luft und gutes Klima, mit Maßnahmen wie z.B. zur Verflüssigung des Verkehrs, für moderne Park & Ride Systeme, zur Aufstellung von Mooswänden, für ein stadtweites Fahrradverleihsystem, zur Förderung alternativer Antriebstechniken, zur Begrünung von Dächern und Fassaden uvm., in das Verfahren gegeben. Ratsherr Oppelt betonte, dass viele Vorschläge der CDU-Fraktion bedauerlicher Weise und speziell von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen allesamt abgelehnt worden wären. Ratsherr Oppelt mahnte davor, dass keine Panikmache betrieben werden sollte, auch wenn man einen Sommer erlebt habe, der allen noch lange in Erinnerung bleiben werde. Man müsse eine Umwelt- und Klimapolitik mit Augenmaß betreiben. Denn es gehe immer auch um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Ein gutes Beispiel dafür sei die Passivhausbauweise. Man bediene in Hannover die höchsten Baustandards und setze mit der Passivhausbauweise noch eins oben drauf. Damit würde nichts für das Klima erreicht, sondern nur das Wohnen für Durchschnittsverdiener und Familien in Hannover verteuert. Ratsherr Oppelt unterstrich, dass das nicht der Kurs der Fraktion der CDU sei. Man wolle die Menschen nicht bevormunden, sondern mit Anreizen überzeugen. Das geht jedoch nur mit den Menschen und nicht gegen die Menschen. Man lade den Rat der Stadt dazu ein, am Kurs der CDU-Fraktion teilzuhaben.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Daten zur Erwärmung der Erde eine klare Sprache sprächen, auch wenn es noch vereinzelt Menschen gäbe, die den Klimawandel leugnen würden. Allerdings würde man es sich zu einfach machen, wenn man nur den Extremsommer 2018 als Anlass für eine Aktuelle Stunde nähme. Zum einen habe es schon früher immer wieder Jahre mit extremen Temperaturen, wie z.B. 1983 mit Temperaturen jenseits der 40° C. oder 2003 einem sogenannten Jahrhundertsommer, gegeben. Genauso habe es in den vergangenen Jahren jedoch auch Jahrhundert-
hochwasser, wie im Jahr 2017, gegeben. Ratsherr Wolf merkte an, dass Hannover als kleines Städtchen in der großen Welt natürlich nicht die globale Entwicklung beeinflussen könnte. Aber man könnte und müsste reagieren, um die Menschen in der Stadt zu schützen und um ihnen bei großen Temperaturschwankungen oder Extremregenfällen das Leben möglichst erträglich machen zu können. Ratsherr Wolf stellte fest, dass man in Hannover etwas für den Hochwasserschutz tue. Denn während es in den vergangenen Jahren in Hildesheim Rekordhochwasserstände und überflutungen gegeben habe, sei es in Hannover verhältnismäßig trocken geblieben. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass ein bisschen Hochwasserschutz, ein kleines Gründachprogramm oder ein wenig Solarförderung ganz nett wären, aber nicht wirklich weiterhelfen würden. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass er im aktuellen Haushaltsplanentwurf nachgeforscht habe, inwieweit die grüne Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin auf den von ihrer Partei, richtiger Weise prognostizierten Klimawandel reagiert habe. Eine besondere Steigerung des Haushaltsansatzes im Bereich zum Schutz vor Klimafolgen habe er jedoch nirgendwo entdecken können. Ratsherr Wolf räumte ein, dass er die entsprechenden Maßnahmen eventuell auch übersehen haben könnte. Ratsherr Wolf hob hervor, dass er von der Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin eher weniger erwarte, da diese bei einer kürzlich von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN veranstalteten Diskussionsrunde zur Luftbelastung in Hannover recht empört kundgetan habe, dass sie Verwaltung sei und mit Politik bzw. mit der Grünen-Fraktion nichts zu tun habe. Ferner habe ein prominent grüner Baupolitiker bis zum Ablauf der vorigen Ratsperiode nicht verhindert, sondern eher im Gegenteil dafür gesorgt, dass öffentliche Plätze in Hannover zugebaut würden. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass der Schutz für Menschen vor den Klimafolgen bedeuten würde, dass öffentliche Plätze in Hannover nicht zugepflastert, sondern vielmehr entsiegelt würden. Schutz vor Klimafolgen würde bedeuten, dass man keine Bauten aus Glas mehr zulasse, da diese aufgrund der Bauweise nicht ohne Klimaanlage auskommen würden. Ferner müsste der Bau von kleineren Wohnhäusern und die damit einhergehende Versiegelung verhindert werden. Ratsherr Wolf fragte, ob geplant sei wenn möglich in der Innenstadt kleinere Gebäude ihrem Umfeld anzupassen, wo in der Innenstadt die Plätze mit viel Grün zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wären und wo die zusätzlichen Luftschneisen geplant würden. Dazu sollten sich die Planer in Hannover an Belüftungstechniken aus maurischen oder andalusischen Straßenplanungs- und Bautechniken erinnern. Ratsherr Wolf stellte abschließend fest, dass man in Hannover eine lebendige Innenstadt, ohne Verkehr mit Verbrennungsmotoren, mehr wilde Wiesen, mehr Mooswände und in jedem Fall eine unterirdische Müllbeseitigung zur Verhinderung von zu erwartenden, klimabedingten Hygieneproblemen benötigt würden. Ratsherr Wolf unterstrich, dass er gespannt beobachten werde, welche wegweisenden Vorschläge die Bündnis 90/Die Grünen in die Haushaltsdebatte einbringen würden. Denn nur mit Aktuellen Stunden würde man weder zu mehr Fahrradfreundlichkeit noch zu mehr Klimaschutz kommen können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte richtig, dass sie auf der benannten Veranstaltung darauf hingewiesen habe, dass sie als Vertreterin der Verwaltung eingeladen worden sei und somit auch für die Verwaltung sprechen würde. In diesem Zusammenhang habe sie ferner erklärt, dass sie kein Mandat der Bündnis 90/Die Grünen habe, da sie nicht Mitglied der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt sei.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass Hysterie und Panikmache bekanntermaßen das Geschäftsmodell der Grünen wäre. Der Sommer 2017 sei verregnet und der Sommer 2018 zu heiß gewesen. Wie der Sommer 2019 würde, könnte niemand erahnen. Ratsherr Hirche betonte, dass es nichts anderes als billiger Populismus sei, wenn man vor diesem Hintergrund über den Schutz vor Klimafolgen in Hannover diskutieren wolle. Ratsherr Hirche führte weiter aus, dass es ein schönes Bild von der Elbe aus dem Jahr 1904 gäbe. Darauf würde die Elbe genauso trocken dargestellt wie in diesem Jahr. Das Jahr 1959 sei noch trockener gewesen als das Jahr 2018. Die Wassernot sei damals sehr viel dramatischer gewesen und trotzdem sei ein Jahrhundertwein aus diesem Jahr hervorgegangen. Das von den Grünen an die Wand gemalte Horrorszenario sei im Übrigen keineswegs Konsens. Der Wetterexperte Jörg Kachelmann habe ausgeführt, dass die globale Hitzewelle eine weltweit propagierte Lüge sei. Denn wenn man die Temperaturen der gesamten nördlichen Hemisphäre betrachte und diese mit der Reverenzperiode von 2002 bis 2017 vergleiche, sei die durchschnittliche Abweichung Null. Ratsherr Hirche machte deutlich, dass die Hunderte von Milliarden Euro für die Energiewende und dem Kampf gegen den Klimawandel, lanciert von Personen wie beispielsweise dem Klimaalarmisten Hans-Joachim Schellnhuber, rausgeworfenes Geld wären. Denn sämtliche Maßnahmen seien ohne Effekt geblieben. Ratsherr Hirche machte deutlich, dass gegen vereinzelte Baumpflanzungen Protest einzulegen sei, da allein die großartige Eilenriede tausendmal mehr brächte, als alle hysterischen Maßnahmen der Grünen jemals bewirken könnten. Ratsherr Hirche betonte, dass das Bebauen des Steintorplatzes zwingend zu unterlassen sei, da ein Durchlüften der Innenstadt möglich sein müsste und mit einer Teilbepflanzung zu unterstützen sei. Die Fraktion der AfD sei gegen eine weitere Zubetonierung Hannovers.

Ratsherr Bingemer (FDP) stellte fest, dass sich das Klima auf der Welt verändere. Hannover habe einen Jahrhundertsommer mit guten und schlechten Seiten erlebt. Auf der einen Seite hätten die deutschen Urlaubsregionen erfreuliche Gewinne und Zuwächse zu verzeichnen gehabt. Auf der anderen Seite hätten die Bauern erhebliche Verluste und Ernteausfälle zu verkraften, die Waldbrandgefahr sei gestiegen und vor allem ältere Menschen hätten unter der anhaltenden, ungewöhnlichen Hitze gelitten. Ratsherr Bingemer konstatierte, dass es beinahe unerheblich sei, ob man davon ausgehen könne, dass Veränderungen im globalen Klima durch den Menschen verursacht oder zumindest beschleunigt würden. Fest stünde, dass man alles dafür tun sollte, um den Trend nicht zu verschlimmern und es ferner ein Weckruf dafür sein sollte, dass man den Umgang mit den Ressourcen hinterfrage. Ratsherr Bingemer führte weiter aus, dass für globale Probleme auch globale Lösungen gefunden werden müssten. Natürlich könnte jeder einzelne durch sein individuelles Handeln, einem sparsamen Umgang sowie einem respektvollen Tun gegenüber der Natur und dem verantwortungsvollen Ressourceneinsatz, etwas beitragen. Allerdings werde sich dadurch das globale Problem kaum lösen lassen. Verordnungen und Verbote auf kommunaler Ebene würden daher noch weniger bringen, als die Überregulierungen der Energiepolitik auf Bundesebene. Es müssten bessere internationale Abkommen verhandelt werden, die alle Akteure einbinden würden und die es vor allem Entwicklungs- und Schwellenländern ermöglichten, ihre Entwicklung ebenfalls voranzutreiben. Das Pariser Klimaabkommen, das die Verursacher zu mäßigen versuche, sei ein guter Ansatz, der jedoch am politischen Willen zur Umsetzung zu scheitern drohe. Durch eine innovationsfreundlichere Energiepolitik könne auf nationaler Ebene ebenfalls dafür gesorgt werden, dass die globale Klimapolitik neue Impulse erfahre und Deutschland trotz seines klimapolitischen Alleinganges von seiner Vorreiterrolle profitieren könne. In Hannover sei relevant, was auf kommunaler Ebene an Handlungsfeldern zur Verfügung stünde. Das sei beispielsweise eine innovative Verkehrspolitik, eine Infrastruktur für E-Mobilität, ein attraktives Wegenetz, sichere Fußwege, ein guter, sauberer Öffentlicher Personennahverkehr sowie auch ein leistungsfähiges Straßennetz mit intelligenten Ampelschaltungen, die eine optimale Lenkung der Verkehrsströme gewährleisten. Der Weg hin zu einer ausgewogenen, pragmatischen Verkehrspolitik für alle Verkehrsteilnehmer sei eingeschlagen. Alle Formen der urbanen Mobilität hätten ihre Berechtigung, wobei es gilt, diese nicht gegeneinander auszuspielen, sondern diese sinnvoll miteinander zu vernetzen. Denn die Mobilität der Zukunft müsste vor allem ideologiefrei sein. Ein weiteres kommunales Handlungsfeld im Zeichen des Klimawandels sei die Stadtentwicklung. Frischluftschneisen müssten geschaffen und erhalten werden. Mit städtischen Grünflächen im Zentrum müsste sorgsam umgegangen werden und Flächenversiegelungen vermieden werden. Auch Fassadenbegrünungen und Mooswände könnten einen Beitrag für das Stadtklima leisten. Gerade im Bereich der Stadtentwicklung und –planung sei man auf innovative, nachhaltig technische und architektonische Entwicklungen angewiesen. Ratsherr Bingemer betonte, dass Hannover mehr als nur eine große Stadt sei. Hannover sei, gemeinsam mit der Metropolregion, ein weltweit bedeutender Wissenschafts- und Technologiestandort. Die Innovationsfreudigkeit der Wirtschaft müsse gefördert und unterstützt werden. Durch die Teilnahme der Förder- und Modellprogramme, wie z.B. Schaufenster Elektromobilität, könne die Kommune wichtige Beiträge zur Unterstützung des wissenschaftlichen und technologischen Standortes in Hannover gewährleisten. Das sei die Chance einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz für Hannover zu ermöglichen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass Sonne, Blitz und Donner falschen Propheten schon immer ihr einträgliches Gewerbe erleichtert hätten. Die Priester des alten Ägypten hätten die Sonne zum Übergott ernannt. Schließlich gäbe es ohne diese keine Jahreszeiten, kein Licht und keine Blumen. Ratsherr Wruck erörterte, dass die sogenannte moderne Klimawissenschaft herausgefunden habe, dass es auf der Erde mal wärmer und mal kälter sei. Das habe jedoch nichts mit der Sonne zu tun, sondern mit den Menschen, Automobilen, Kraftwerken und Rindviechern. Ein Glaube, der Dank Wahrheitspresse und medialer Seilschaften weit verbreitet sei. Der Grünen-Chef Robert Habeck behaupte, dass die Hitze der vergangenen Monate und die Warnung vor einer Heißzeit allen deutlich gemacht habe, dass die ökologische Frage keine Abstrakte sei und das Land massiv treffen würde. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass Robert Habeck angeblich Anpassungs-
strategien kennen würde, die das Schlimmste verhinderten. Dieser würde vornehmlich an Kohleausstieg und das Verbot von Verbrennungsmotoren denken. Ratsherr Wruck fragte, wie viel besser es beispielsweise älteren Menschen gehen würde, wenn diese bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad zum Bürgeramt fahren müssten. Wenn diese auf zugigen Bahnhöfen auf verspätete Züge warten und dann die Ausdünstungen in den überfüllten Zügen einatmen oder in teuren E-Mobilen fahren und ständig Zwangspausen zum Auftanken in Kauf nehmen dürften. Zudem würde die Wirtschaft aufatmen, das sie endlich Güter und Waren auf Lastenfahrrädern zum Ökoverbraucher oder zum Industriekunden bringen dürfte, der natürlich auch gern auf die böse Carbonwirtschaft verzichte. Ratsherr Wruck stellte fest, dass diese grünen Wohltaten mittelfristig garantiert für einen weiteren Aufschwung - allerdings in Übersee - sorgten. Ratsherr Wruck erörterte, dass es bald wieder kühler werden würde und immer noch viele Menschen mit dem Auto zur Arbeit führen, mit dem Flieger in den Urlaub jetteten und auch auf ein funktionierendes Stromnetz ganz und gar nicht verzichten wollten. Deshalb müsste sich der smarte Parteichef noch weitere Werbeargumente einfallen lassen. Dazu gehörten unter anderen ein weiteres Verhunzen der gebeutelten Landschaft mit Windkraftwerken und Sonnenkollektoren. Eine Erhöhung der Schikanen für die Landwirtschaft, noch mehr Maismonokulturen für fragwürdige Biomassekraftwerke und noch mehr Geld in die sinnlose Dämmung von Altbauten zu stecken. Zudem noch mehr Häme für die konventionellen Kraftwerke, die derzeit noch als einzige die notwendige Redundanz gewährleisten würden und noch mehr dirigistische Gängelung der Bürger durch grüne Verbieterische in vielen Lebensbereichen. Ratsherr Wruck betonte, dass Klima in Wahrheit nur ein statistischer Begriff sei und obwohl es offensichtlich wäre, dass die Grünen diesen nicht mit Grasdächern, kalter Rotte, Fahrrädern, CO² Senkungen oder Dieselfahrverboten retten könnten, würden sie jene Allheilmittel immer wieder wie sauer Bier anbieten. Die grüne Werbung würde begleitet durch Schellnhuber und andere, deren Computer in der Art programmiert wären, dass ein Horrorszenario für die nächste Jahrtausendwende im Ergebnis herauskäme. Um den Alarmismus noch zu verstärken, subsumiere man inzwischen jede Wetteranomalie, wie z.B. Gewitter, Sturm, Hagel, Starkregen, Sommerhitze und sogar Winterkälte, ohne jeden Beweis unter dem Zauberwort „menschengemachter Klimawandel“. In ihrer Apokalyptik wollten die Grünen bei denen punkten, die in Unkenntnis der physikalischen Größenordnungen einfach nur naiv glauben würden. Dabei sollte den grünen Klimaschützern der vergangene Sommer eigentlich zu denken geben. Denn da wären schon Abermilliarden für Klimaschutz und Energiewende verpulvert worden und das Ergebnis sei: „ein besonders heißer Sommer“. Das Wetter mache was es wolle!

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) führte aus, dass nicht nur geistig verwirrte Grüne, sondern auch renommierte Wissenschaftler inzwischen vor dem Ende der Welt warnen würden. Im Weiteren zitierte und verlas Ratsherr Förste Passagen aus den Werken von z.B. Karl Marx oder Walter Benjamin, in denen der Zusammenhang vom Fortschritt in Handel und Industrie in Einklang mit der Ausbeutung der Natur thematisiert würden. Ratsherr Förste erläuterte, dass auch der diesjährige Sommer den Kapitalismus nicht werde eindämmen können. Die Autos würden immer mehr und immer größer. Die Politik würde immer wieder vor der industriellen Lobby einknicken und dem Argument Arbeitsplätze nachgeben. Ratsherr Förste machte deutlich, dass sich überhaupt nichts ändern würde, wenn die SPD weiter auf Automobile und den Braunkohlebergbau setze. Ratsherr Förste konstatierte, dass die Welt weiter den Bach runtergehe, die Umweltkatastrophe ihren Lauf nähme und dass die Politik bisher nicht in der Lage sei, die zerstörerische Eigendynamik des Systems zu bremsen. Man habe vielmehr zu erwarten, dass Massenmigrationen, Kriege und Seuchen unvorstellbaren Ausmaßes anstünden und dass halbe Kontinente geräumt werden müssten.
Ratsherr Braune erörterte, dass man aus allen Medien entnehmen könne, dass der Klimawandel stattfinde. Sicher sei, dass man einen extremen Sommer 2018 gehabt habe, wie auch in 1976, 2003 und 2006. Ratsherr Braune bezweifelte, dass dies auf einen menschengemachten Klimawandel zurückzuführen wäre. Sicher sei hingegen, dass das Klima permanent im Wandel sei, ebenso wie sich die Erdplatten verschöben. Ratsherr Braune machte deutlich, dass man vom Klima keine Konstante erwarten könne. Dass man bei der CO² Belastung im my Bereich läge. Ratsherr Braune wies darauf hin, dass er es als geradezu grotesk erachte, dass sich die Grünen in Hannover überall da, wo sie etwas für die Umwelt und das Klima in der Stadt tun könnten, sich als Kapitalisten ausweisen würden und jede erdenkliche Fläche zubetonieren würden. Am Raschplatz beispielsweise würde ein riesiger, eckiger Hotelkomplex entstehen und bei der Bebauung des Steintorplatzes wären die Grünen erst in letzter Minute von den Bürgern gestoppt worden. Dort würde sich nun eine grüne Oase mitten in der City abzeichnen. Auch bei der D-Linie hätte man vorausschauend und radfahrerfreundlich planen können. Eine Radchaussee, ohne Straßenkonkurrenz durch die Bahn, vom Bahnhof über den Steintorplatz bis hin zum Goetheplatz. Stattdessen würden neue Stauzonen entstehen. Dabei würde über die minimale Abweichung der CO² Belastung gestritten. Ratsherr Braune forderte, dass man die Dieselfahrer zufriedenlassen möge und ergänzte, dass sich viele von denen überhaupt kein neues Auto leisten könnten. Man würde mit einem Verbot Existenzen gefährden. Grüne und deren Wählerinnen und Wähler könnten vielmehr das Rauchen einstellen. Denn es sei hinlänglich bekannt, dass Zigaretten wesentlich mehr CO² freisetzen würden, als Dieselfahrzeuge. Sechs Billionen Zigaretten – Selbstgedrehte und Schwarzmarktware ausgenommen! 200.000 Hektar Wald würden dem Tabakanbau jedes Jahr zum Opfer fallen. Die Tabakpflanze sei eine hochsensible Pflanze und würde, wenn nicht aus biologischem Anbau stammend, extrem mit Pestiziden bearbeitet. Für das Trocknen von einem Kilogramm Virginia Tabak würden neun Kilogramm Holz benötigt. Auf diese Weise würde jede Zigarette ihre größte Rauchwolke schon vor dem Anzünden emissären. Ratsherr Braune bemerkte abschließend, dass er sich in Hannover einen Klimawandel in Bezug auf die Steuerlast wünschen würde. Die Absenkung des Hebesatzes um ein Viertel für Bürger und Kleingewerbetreibende. Man müsste Politik für die Bürger und nicht gegen die Bürger machen.


TOP 8.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG

TOP 8.1.
(Drucks. Nr. 1592/2018)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen, gemäß § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1592/2018.


TOP 8.2.
(Drucks. Nr. 1644/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen, gemäß § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1644/2018.


TOP 9.
10. Internationaler Gospelkirchentag 2020 in Hannover
(Drucks. Nr. 1614/2018)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den 10. internationalen Gospelkirchentag 2020 in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1614/2018.


TOP 10.
11. Deutscher Chorwettbewerb 2022 - Hannover bewirbt sich.
(Drucks. Nr. 1615/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Bewerbung Hannovers um die Austragung des 11. deutschen Chorwettbewerb 2022 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1615/2018.


TOP 11.
Erhaltungssatzung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 1271/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Erhaltungssatzung „Ricklinger Stadtweg“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1271/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 12.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 12.1.
Veränderungssperren Nrn. 102, 103, 104, 105
(Drucks. Nr. 1309/2018 mit 9 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperren Nrn. 102, 103, 104, 105 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1309/2018 mit 9 Anlagen.


TOP 12.2.
Bebauungsplan Nr. 711 mit seiner 1. Änderung, Aufhebung – Anderter Straße / Liebrechtstraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1627/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 711 mit seiner 1. Änderung, Aufhebung – Anderter Straße / Liebrechtstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1627/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 12.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1640/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1640/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 12.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1641/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1641/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 12.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1657/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1657/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 12.6.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1707/2018 mit 3 Anlagen)
Gegen 13 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 - "Köbelinger Markt", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1707/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 13.
Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

Ratsherr Hellmann (CDU) verlas den Antragstext und erläuterte, dass sich der Antrag aus der Optimierung des Gremiums heraus entwickelt habe. Ratsherr Hellmann brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Fraktion der SPD den Antrag, mit Verweis auf die Kosten in Hinblick auf den Assistenzbedarf, ablehnen würde.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da nicht mit allen Mitgliedern des Runden Tisches darüber gesprochen worden wäre, ob eine neue Ausgestaltung des Runden Tisches überhaupt erneut diskutiert werden solle.

Ratsherr Nicholls (SPD) erläuterte, dass der Rat der Satzung im Jahr 2008 einstimmig zugestimmt habe und dass diese den Austausch zu relevanten Themen mit der Ratspolitik ermöglichen würde. Die Fraktion der SPD werde den vorliegenden Antrag ablehnen, da in Frage stünde, dass der mit dem Beschluss einhergehende Anstieg des bürokratischen Aufwands einen Mehrwert für die Arbeit des Runden Tisches erbringe.

Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag zustimmen werde, da eine Beteiligung von Menschen mit Behinderung eine weitere Sichtweise in die Arbeit der Gremien einbringen könnten.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu dem Antrag enthalten werde, da in erster Linie zu akzeptieren sei, dass sich der Runde Tisch dazu entschieden habe, im Rahmen seiner bisherigen Möglichkeiten weiterarbeiten zu wollen.

Ratsherr Hellmann (CDU) erwiderte, dass es der Fraktion der CDU fernläge irgendetwas ungefragt ändern zu wollen. Man beabsichtige mit dem vorliegenden Antrag dem Runden Tisch mehr Rechte einräumen zu können.
Mit 30 Stimmen gegen 22 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0342/2018 ab.

TOP 14.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover
(Drucks. Nr. 1242/2018)

TOP 14.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1612/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) gab den Inhalt des Antrages wieder und begründete diesen dahingehend, dass sich auch zwei Jahre nach Beginn der Wohnungsbauoffensive im Jahr 2016 keine Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt eingestellt hätten.

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den Änderungsantrag der Fraktion der AfD.

Ratsherr Engelke (FDP) gab zu bedenken, dass bei einer Erhöhung des geförderten Wohnraums auf 30 % die Mieten der übrigen Wohnungen ansteigen würden.

Ratsherr Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Das Bündnis für Wohnen sei eine Verabredung zwischen dem Oberbürgermeister, der Stadtverwaltung und der Wohnungsbauwirtschaft, in der ein Anteil von 25 bis 30 % an geförderten Wohnraum zugesagt worden wären.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen eher zu einem Anteil von 30 % an geförderten Wohnraum tendiere und dass diese Marke auch innerhalb des Bündnisses für Wohnen hinterlegt sei. Man werde im Rahmen des Bündnisses sicherlich gute Lösungen für Hannover finden können.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte deutlich, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag zustimmen werde, da der Anteil an geförderten Wohnraum aktuell bei 16,4 % läge und deshalb mehr Druck ausgeübt werden müsste. Zum Bedenken der Fraktion der FDP sagte Ratsherr Förste, dass auch Wohnraum im mittleren Preissegment gefördert werden könnte.

Ratsherr Semper (CDU) erörterte, dass inzwischen über Maßnahmen nachgedacht werden müsste, die einer gewissen Schieflage auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt entgegenwirkten. Die Fraktion der CDU habe in den vergangenen Jahren einem Anteil von 25 % an geförderten Wohnraum immer zugestimmt. Allerdings sollte vor dem Hintergrund einer Wohnungsknappheit im mittleren Preissegment sogar über ein Absenken der Quote an geförderten Wohnraum nachgedacht werden. Ratsherr Semper erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag vor diesem Hintergrund ablehnen werde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) unterstrich, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN immer für die Einhaltung der 25 % Quote eingesetzt habe. Allerdings habe auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt bislang keine Entspannung stattgefunden, sodass Gegenmaßnahmen eingeleitet werden müssten. Beigeordneter Machentanz bemerkte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Ansicht sei, dass in Hannover zu teuer gebaut würde und dass ruhig einmal über den hannoverschen Baustandard diskutiert werden sollte. Denn die Errichtung von höheren Gebäuden könne durchaus energetisch sein.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass die Wohnungsbauprojekte mit sozial geförderten Wohnraum auf die ganze Stadt verteilt werden müssten, damit weitere Ghettoisierungen, wie am Sahlkamp oder auf dem Mühlenberg, vermieden würden. Eine gute Durchmischung in allen Stadtteilen Hannovers sei wichtig.

Ratsherr Hirche (AfD) stellte fest, dass es die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen in den vergangenen 70 Jahren versäumt hätten ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Man hätte besser auf die Entwicklungen, wie Flüchtlinge, Zuwanderung – auch aus der Region Hannover – und den demographischen Wandel, reagieren müssen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass zurzeit mehr als
25 % der Einwohner Hannovers einen Bedarf an sozial geförderten Wohnraum hätten. Deshalb sei es sinnvoll die Quote temporär auf 30 % anzuheben. Ratsfrau Falke stellte in Frage, dass der sozial geförderte Wohnraum daran schuld sein könnte, dass die Preise im mittleren Segment steigen würden. Ratsfrau Falke machte deutlich, dass am Sahlkamp und auf dem Mühlenberg überwiegend Großkonzerne ihren Wohnraum nur deshalb günstig zur Verfügung stellen könnten, weil dort gänzlich auf eine entsprechende Betreuung der Wohneinheiten verzichtet würde. Ratsfrau Falke erklärte, dass mehr Wohnraum in Hannover durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden müsste.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass das Wohnkonzept 2025 im Jahr 2013 in der Landeshauptstadt unter einem SPD-Oberbürgermeister, einem gut qualifizierten Stadtbaurat und einer Ratsmehrheit von Bündnis 90/Die Grünen und SPD beschlossen worden wäre. Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass die Wohnraumförderung klassischer Weise eine Aufgabe der Landesregierung sei und dass die Landeshauptstadt Hannover ein nie dagewesenes, kommunales Wohnraumförderprogramm aufgelegt habe. Dieses müsste mit privaten Partnern umgesetzt werden, denn allein mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH sei das nicht zu bewältigen. Ferner sei Bestandteil des Wohnungsbaukonzeptes, dass der geförderte Wohnraum auf die gesamte Stadt zu verteilen sei. Beigeordnete Kastning informierte darüber, dass man vor zwei Wochen erfahren habe, dass die Mittel für die Wohnraumförderung und die Belegrechte im Haushalt 2019/2020 nochmals erhöht worden wären.

Beigeordnete Zaman (SPD) sagte, dass ausreichend Argumente vorgebracht worden wären und stellte den Antrag gemäß § 13 b Geschäftsordnung des Rates, Schluss der Rednerliste.

Ratsherr Engelke (FDP) wandte ein, dass man die Fehler aus den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit der Errichtung von Hochhäusern und Plattenbausiedlungen nicht wiederholen wolle. Das Ziel müsste vielmehr sein, den Menschen in Hannover qualitativ hochwertigen, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Ratsherr Engelke merkte an, dass es mehr als bedenklich sei, wenn Mitglieder des Rates die Rettung von Waldameisen vorschöben, um Bauprojekte wie das am Kronsberg ablehnen zu können.
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1612/2018 ab.

Gegen 8 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zur Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1242/2018 ab.

TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur finanziellen Deckelung der Kosten für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas
(Drucks. Nr. 1636/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 15.2.
Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Platz für Mobilisten"
(Drucks. Nr. 1867/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschaft- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 15.3.
Antrag der AfD-Fraktion zur Rückzahlungsaufforderung an Herrn Frank Herbert
(Drucks. Nr. 1899/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 15.4.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 15.4.1.
zur Auflösung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1647/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 15.4.2.
zur Auflösung des Gleichstellungsausschusses in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1691/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 15.4.3.
zur Errichtung ausgewählter Messstellen zur Stickoxid-Feinstaubüberwachung in unmittelbarer Nähe von zentralen Shisha-Bars und zur CO-Melder-Pflicht in Shisha-Bars
(Drucks. Nr. 1692/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 20.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen über die Vorgänge zur geplanten Aufstellung der Unterrichtscontainer auf dem Gelände der Dietrich-Bonhoeffer-Realschulef
(Drucks. Nr. 1999/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Dr. Matz, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsfrau Gamoori, Ratsherr Alter (SPD),
Ratsfrau Klingenburg-Pülm,
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Karger (AfD),
Ratsfrau Falke, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.






Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter

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Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.




Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter