Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 23.08.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.08.2018)
Protokoll (erschienen am 10.01.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 24.10.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 23. August 2018,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstr. 59, 30453 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.15 Uhr

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Anwesend: (verhindert)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
(Bezirksratsherr Ates) (SPD)
(Bezirksratsherr Breitkreuz) (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP) 18.30 - 19.40 Uhr
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD) 18.30 - 21.00 Uhr
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD) 18.30 - 21.00 Uhr
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD) 18.30 - 21.00 Uhr
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:
Frau Klinschpahn-Beil FB Jugend und Familie
Frau Sufin FB Personal und Organisation
Herr Löpp FB Personal und Organisation
Herr Öktem FB Personal und Organisation
Herr Graen FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Behrens (Stadtanzeiger)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner.

Bezirksbürgermeister Göbel weist vor Beginn des offiziellen Teils der Sitzung darauf hin, dass der bisherige Bezirksratsbetreuer, Herr Öktem, eine neue Tätigkeit übernommen hat und deswegen am heutigen Tag zum letzten Mal als Vertreter der Verwaltung an der Bezirksratssitzung teilnimmt. Bezirkbürgermeister Göbel würdigt die Tätigkeit von Herrn Öktem ausdrücklich und verabschiedet ihn im Namen des Bezirksrats Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit den besten Wünschen in seine neue Aufgabe.

Zugleich wird Herr Löpp als Nachfolger in der Funktion als Bezirksratsbetreuer begrüßt.

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet den offiziellen Teil der Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkung:

Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag sowie zwei Dringlichkeitsanträge der SPD-Fraktion vorliegen.

Der Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 15-1795/2018 wird im weiteren Verlauf der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 6.2.4.1. behandelt.

Bezirksratsherr Alfermann führt den Gegenstand und die Begründung des ersten Dringlichkeitsantrages aus. Die Dringlichkeit zur Einrichtung einer Baustellenzufahrt über die angrenzende Gartenbauschule im Bereich des Berta-Markowski-Angers sei deshalb gegeben, weil der momentan zur Verfügung stehende Rangierbereich für die ein- und ausfahrenden Baufahrzeuge nicht ausreichend sei. Es handelt sich bei der Straße um einen verkehrsberuhigten Bereich, sodass das Leib und Wohl von sich dort aufhaltenden Kindern nicht gewährleistet werden könne. Es sei darüber hinaus bereits zu Beschädigungen an Bordsteinen und angrenzenden Zäunen gekommen. Nach seinem Kenntnisstand habe die Verwaltung einer über die angrenzende Gartenbauschule führende Zufahrt widersprochen, da auf diese Weise die Anlieferung von Waren nicht mehr uneingeschränkt sichergestellt werden könne. Der Schutz von körperlicher Unversehrtheit spielender Kinder und von Hab und Gut der dort befindlichen Einrichtungen sei jedoch wesentlich höher zu bewerten.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze begründet anschließend den zweiten Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion.

Die Grundschule In der Steinbreite sei demnach in das ins Leben gerufene Modellprojekt gegen Elterntaxis aufzunehmen. Aufgrund enger und unübersichtlicher Straßenführung stelle man insbesondere in den Morgenstunden vor dem Eingangsbereich der Grundschule einen regen Betrieb von an- und abfahrenden Autos fest, der auf eine Vielzahl von Eltern zurückzuführen sei, die dort ihre Kinder zur Schule bringen. Es seien durch die Verkehrssituation bereits einige gefährliche Situationen für die Schulkinder entstanden, woraufhin man auch durch die Hinweise einiger Eltern aufmerksam gemacht worden sei.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt nacheinander über die Dringlichkeit der vorgetragenen Dringlichkeitsanträge abstimmen.

Bezirksbürgermeister Göbel fragt die Bezirksratsmitglieder, ob weitere Änderungswünsche bezüglich der Tagesordnung vorliegen.

Bezirksratsfrau Dudda führt daraufhin für die CDU-Fraktion aus, dass Tagesordnungspunkt 6.3.1. „Schließung der Containerunterkunft in der Petit-Couronne.Straße“ vor Tagesordnungspunkt 6.1.1. „Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße“ eingefügt werden soll. Der CDU-Antrag zu Tagesordnungspunkt 6.3.1. sei nach Auffassung der CDU.-Fraktion weiterführend und daher vorrangig zu behandeln.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

Die CDU-Fraktion stellt einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Der TOP 6.3.1. wird somit nach Abstimmung mit 10 Stimmen dafür und 6 Stimmen dagegen vor TOP 6.1.1. behandelt.

Die SPD-Fraktion reicht einen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1795/2018 ein. Dieser wird unter TOP 6.2.4.1. behandelt.

Der von der SPD-Fraktion vorgebrachte Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache Nr. 15-1962/2018 wegen Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen und erreicht damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder. Dieser TOP wird unter 6.2.5. behandelt.

Der von der SPD-Fraktion vorgebrachte Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache Nr. 15-1964/2018 wegen Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen und erreicht damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder. Dieser TOP wird unter 6.2.6. behandelt.

Die Tagesordnung wird festgestellt.

TOP 2.

Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung am 06.04.2018

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 3.

EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner/innenfragestunde um 18:41 Uhr.


a. Stellungnahme zur Situation an den Unterkünften im Ahlemer Holz

Der erste Sprecher führt aus, dass er, als Bewohner eines Bungalows in der Nachbarschaft zu den Containerunterkünften am Ahlemer Holz, nach wie vor unhaltbare Zustände beobachte. An der Gesamtsituation habe sich seit der letzten Bezirksratssitzung nichts verändert. Die Containerunterkünfte müssten geschlossen werden.

Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass die Einwohner/innenfragestunde in erster Linie Raum geben soll, um Fragen an den Bezirksrat zu formulieren. Das bloße Formulieren von Statements sei daher möglichst zu unterlassen.


b. Frage zur Verkehrssituation im Bereich der Wunstorfer Straße

Der zweite Sprecher führt aus, dass Bestrebungen des Bezirksrates Linden-Limmer zur Unterbindung und Umleitung des Verkehrs der Wunstorfer Straße zu erkennen seien. Diese Umwidmung käme faktisch einer Sperrung gleich.

Es stellten sich daher die Fragen, was der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gegen diese Bestrebungen zu unternehmen gedenke und ob überhaupt ein Handeln zu erwarten sei. Andernfalls bestünde nach Ansicht des Sprechers die erneute Notwendigkeit zum Einleiten einer Bürgerinitiative.

Bezirksbürgermeister Göbel antwortet, dass die angesprochene Situation eine Thematik für alle politischen Fraktionen sei. In der Tat nehme man hierzu, nicht zuletzt auch über die Medien, viele Informationen auf. Der Bezirksrat müsse zu diesem Thema sprachfähig bleiben und eine entsprechende Position vertreten.

Durch Bezirksratsherrn Alfermann wird ergänzt, dass die handelnden Bezirksräte, sowohl in Linden-Limmer, als auch in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt grundsätzlich unabhängig agieren und somit eigene Beschlüsse fassen können. Die SPD-Fraktion werde sich jedoch deutlich gegen eine Umwidmung des Verkehrs an der Wunstorfer Straße einsetzen und möglichen Bestrebungen entgegenschreiten. Ferner rechne man seitens der SPD-Fraktion mit einer ähnlichen Ansicht der weiteren Fraktionen.

Bezirksratsherr Höhne bejaht die Annahme des Vorredners und weist darauf hin, dass es sich bei der Wunstorfer Straße um eine Bundesstraße handle, sodass Fragen der Verkehrsleitung ohnehin nicht in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich eines Bezirksrates fallen würden. Man werde die geschilderte Situation aber weiterhin aufmerksam beobachten.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erklärt, dass nach ihrer Einschätzung keine Bestrebungen des Bezirksrates Linden-Limmer erkennbar seien, die auf die Sperrung der Wunstorfer Straße hindeuten. In der Vergangenheit seien darüber hinaus Vorhaben gescheitert, die auf eine Entwidmung als Bundesstraße ausgerichtet waren. Der Unmut der Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Wunstorfer Straße sei jedoch durchaus nachvollziehbar.

Unabhängig davon, ob es sich um den Bezirksbereich Linden-Limmer oder Ahlem-Badenstedt-Davenstedt handele. Man müsse an dieser Stelle vielmehr gemeinsam agieren und Maßnahmen unterstützen, die zu einer generellen Minderung des Durchgangsverkehrs führen. Insbesondere sollte eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Fahrradnutzung herbeigeführt werden.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf einen anstehenden Austausch mit Bezirksbürgermeister Grube (Stadtbezirk Linden-Limmer). Es müsse in der Tat eine Basis des gemeinsamen Austauschs geschaffen werden, sodass beide Seiten mehr miteinander sprechen.

Ergänzend führt Bezirksratsherr Höhne aus, dass eine sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsentlastung geschaffen werden könne, wenn eine Verlängerung der Carlo-Schmid-Allee umgesetzt würde. Dieser Verkehrsweg würde dann entlang des angrenzenden Bahndamms auf Höhe der Ahlemer Mühle wieder auf die Bundesstraße führen. Man sei sich aber bewusst, dass diese Baumaßnahme offenkundig keine hohe Priorität aufweise, da man häufig mit dem Argument konfrontiert werde, dass die Landeshauptstadt Hannover im Vorfeld der Expo 2000 bereits zahlreiche Verkehrsprojekte zugesprochen bekommen habe.

Bezirksbürgermeister Göbel bekräftigt abschließend, dass letztlich der gesamte Bezirksrat gefragt sei, um der vorgetragenen Problematik zu begegnen.


c. Frage zur eingerichteten Flüchtlingsunterkunft im Albrecht-Schaeffer-Weg

Die dritte Sprecherin führt aus, dass sie zusammen mit ihrer Familie vor ca. vier Jahren in ein Eigenheim gezogen ist, welches sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur neu eingerichteten Flüchtlingsunterkunft im Albrecht-Schaeffer-Weg befindet. Zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie sei für diesen Bereich die Errichtung von Reihenhäusern geplant gewesen. Über die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft sei man lediglich durch das Aufstellen eines bloßen Hinweisschildes unterrichtet worden. Nunmehr sind vor ca. vier Wochen fünf Familien in die Unterkunft eingezogen, was in der Folge zu einer erheblichen Lärmbelästigung geführt habe. Eine Terrassennutzung sei nicht mehr möglich, auch könne man nachts nicht mehr bei geöffneten Fenstern schlafen. Eine eingerichtete Kinderschaukel werde bis ca. 23:00 Uhr in den Abendstunden lautstark genutzt. Man sei mittlerweile derart verzweifelt, dass man dort nicht mehr wohnen könne. Sie möchte deshalb wissen, welche Maßnahmen geplant sind, um die Situation vor Ort einzudämmen.

Herr Graen führt aus, dass am beschriebenen Standort ursprünglich in der Tat die Errichtung von Reihenhäusern vorgesehen war. Allerdings habe der bestehende Bebauungsplan der jetzigen Nutzung nicht widersprochen, sodass aus bau- und planungsrechtlicher Sicht eine Zulässigkeit der errichteten Unterkunft vorliegt.

Frau Sufin sichert zu, das Sachgebiet Unterbringung entsprechend der Hinweise der Anlieger/innen zu informieren, um ggf. von dort mit dem Betreiber der Unterkunft in Kontakt zu treten.

Bezirksratsfrau Dudda begrüßt die Initiative der Sprecherin und bekräftigt, dass die Anwohner/innen der Unterkunft zweifellos ein Anrecht auf Ruhezeiten haben. Es bestünden Regeln und Verordnungen, an welche sich alle Einwohner/innen zu halten haben. Umso mehr verwundere es, dass der zuständige Betreiber nicht auf das Bestehen und Einhalten dieser Vorschriften hinweise. Ein Zusammenleben aller vor Ort lebenden Menschen sei nur dann denkbar, wenn gegenseitige Rücksicht geübt werde.

Selbstverständlich bestehe Verständnis für die Notwendigkeit entsprechender Unterkünfte, allerdings dürften die hieraus resultierenden Umstände keinesfalls in einer Einschränkung der persönlichen Lebensführung münden.

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek verweist auf eine ähnlich gelagerte Konstellation, von welcher sie kürzlich erfahren habe. Sie empfiehlt das persönliche Gespräch mit den eingezogenen Familien, um im Dialog die bestehende Lärmproblematik zu erörtern und gemeinsam eine Lösung zu finden. Ggf. würde sich hierfür beispielsweise das anstehende Stadtfest gut eignen.

Nach Auffassung von Bezirksratsherrn Hirche bestehe das Hauptproblem darin, dass die betroffenen Anwohner/innen nicht ausreichend in Unterkunftsvorhaben eingebunden werden. Die Schilderung der Sprecherin sei hierfür das beste Beispiel. Der Betreiber der Unterkunft erhalte als Gegenleistung hohe Zahlungen, sodass dieser im Umkehrschluss auch für vertretbare Verhältnisse vor Ort zu sorgen habe. Da die Einrichtung zum jetzigen Zeitpunkt erst zu 25% belegt sei, müsse mit einer weiteren Verschlimmerung der Situation gerechnet werden.

Bezirksbürgermeister Göbel weist noch einmal darauf hin, dass die dargestellte Problematik aufgenommen wurde und man sich der Angelegenheit annehmen werde.

Ein vierter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner/innen bestätigt die Schilderungen der Vorrednerin und wirft die Frage auf, ob man damals aufgerufene Immobilienpreise auch erzielt hätte, wenn zu diesem Zeitpunkt die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft bekannt gewesen sei.

Abschließend berichtet Bezirksratsfrau Grammel, dass ihr die Verhältnisse im betroffenen Stadtgebiet bekannt seien. Sie habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass Ruhestörungen und Lärmbelästigungen im angesprochenen Wohnbereich häufig auch von Deutschen und nicht nur von Flüchtlingen ausgehe. Insgesamt dürfe man nicht vergessen, dass es sich um ein lebendiges und lauteres Stadtgebiet handle. Sie empfehle ebenfalls das Gespräch mit dem Betreiber der Unterkunft, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.


d. Frage zur bestehenden Notunterkunft in der Petit-Couronne-Straße

Der fünfte Sprecher bemängelt zunächst, dass die vorhandenen Namensschilder der anwesenden Bezirksratsmitglieder keine Partei-Bezeichnungen aufführen. Dies mache es für die Einwohner/innen schwer eine politische Zuordnung vorzunehmen.

Anschließend bezieht sich der Sprecher auf die Verhältnisse bei der Notunterkunft in der Petit-Couronne-Straße. Erst durch eigene Recherchen habe er erfahren, dass dort mittlerweile keine Flüchtlinge mehr wohnhaft sind, sondern Obdachlose. Er habe dort als Anwohner eine akute Vermüllung, teils gefährdende Verschmutzung durch Scherben, Lärmbelästigungen und auch verbale Bedrohungen gegen Passanten und Anwohner/innen wahrgenommen. Er fragt deshalb, wie den beschriebenen Verhältnissen begegnet werden soll.

Herr Öktem nimmt Bezug auf den ersten Teil der Ausführungen. Grundsätzlich stelle es kein Problem, den aufgestellten Namensschildern auch eine Parteibezeichnung zuzufügen. Bislang sei ein solches Anliegen jedoch nicht geäußert worden. Sofern der politische Wille zu einer solchen Änderung besteht, könne eine zeitnahe Anpassung erfolgen.

Hierfür müsste vorab jedoch ein entsprechender Austausch der gewählten Fraktionen erfolgen. Darüber hinaus stehen jeder interessierten Person jedoch auch über die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet die gewünschten Informationen zur Verfügung.

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, hierzu eine entsprechende Diskussion im Rahmen des nächsten interfraktionellen Austauschs zu führen.

Zu den weiteren Ausführungen des Sprechers verweist Bezirksbürgermeister Göbel auf die bestehende Tagesordnung, welche im Rahmen der Anfragen und Anträge die angesprochene Problematik beinhaltet.


e. Frage zur Verkehrssituation an der in der Errichtung befindlichen Kindertagesstätte an der Wunstorfer Straße

Der sechste Sprecher stellt fest, dass eine Verkehrsanbindung zur neuen Kindertagesstätte an der Wunstorfer Straße zunächst über das Grundstück der Landwirtschaftskammer abgewickelt werden sollte. Nach seinem Kenntnisstand stehe die entsprechende Zusage der Landwirtschaftskammer nun aber in Frage. Er erkundigt sich daher nach dem künftigen Verfahren und ob eine Abwicklung alternativ über den Berta-Markowski-Anger erfolgen soll.

Herr Graen teilt mit, dass zunächst tatsächlich eine gänzliche Verkehrsabwicklung über das Gelände der Landwirtschaftskammer vorgesehen war. Diese Zusage wurde jedoch zurückgezogen, da man nach Aussage der dortigen Behörde in diesem Fall den anfallenden Warenverkehr nicht mehr gewährleisten könne. Eine vertragliche Bindung wäre nicht zustande gekommen, wenn man diese Einschränkung seitens der Landeshauptstadt Hannover nicht akzeptiert hätte. Das für die neue Kindertagesstätte benötigte Grundstück wäre dann nicht freigegeben worden. Nach Eröffnung der Kindertagesstätte könne aber zumindest der erforderliche Dienstleistungsverkehr (Essenslieferungen, Müllabfuhren, etc.) über die Zufahrt der Landwirtschaftskammer bewerkstelligt werden. Der zu erwartende Elternverkehr können über diese Zuwegung jedoch nicht erfolgen. Dieser Umstand habe jedoch bereits zu Planungsbeginn festgestanden. Sobald der künftige Betreiber der Einrichtung feststeht, werde man umgehend in einen Austausch treten, an welchem auch die Betreuungsstellen des Fachbereichs Jugend und Familie und die Straßenverkehrsbehörde teilhaben werden. Ziel ist es einen direkten Kontakt mit den Eltern zu finden, um den Elternverkehr möglichst gering zu halten und gemeinsam Lösungsvorschläge zu entwickeln. Unvermeidliche An- und Abfahrten könnten über die Tegtmeyerallee abgewickelt werden, da dort ein besseres Angebot an Park- und Haltmöglichkeiten befindet.

Der sechste Sprecher merkt abschließend an, dass im Rahmen dieses Konzepts auch vorherrschende Ampelschaltungen überprüft werden sollten, da diese derzeit nur sehr kurze Grün-Zeiten für Autofahrer/innen vorhalten, sodass hieraus, unter Anbetracht des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in den Morgenstunden, zu Schwierigkeiten führen könne.

Der siebte Sprecher bezieht sich ebenfalls auf die momentane Situation im Bereich des Berta-Markowski-Angers. Aufgrund der eingerichteten Baustelle, von welcher die angrenzende Spielstraße massiv betroffen sei, würden sich immer wieder Gefährdungssituationen für die wohnhaften Kinder darstellen.

Nach seinem Kenntnisstand werde der Bereich von etwa 30 Kindern bewohnt, von welchen rund die Hälfte jünger als 5 Jahre sei. Aufgrund des erheblichen Schwerlastverkehrs befürchte man aufgrund der Beobachtungen eine steigende Unfallgefahr. Der eingebrachte Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion werde daher ausdrücklich begrüßt.

Bezirksbürgermeister Göbel nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, verweist auf den weiteren Verlauf der Tagesordnung und den eingebrachten Dringlichkeitsantrag.


f. Hinweis zur aktuellen Situation im Bereich des Mehrparteien-Hochhauses Wunstorfer Landstraße 3 A

Der achte Sprecher bezieht sich auf die derzeitige Situation im Bereich des Mehrparteien-Wohnhauses Wunstorfer Landstraße 3 A. Dort herrsche aktuelle eine schwierige Situation, die sich in dem dort wohnhaften Klientel begründe. Es seien erhöhter Alkoholkonsum, Verunreinigungen, unangeleinte Hunde und Drogengeschäfte zu beobachten, die sich auch auf angrenzende Wohngebiete ausweiten würden, um dem Zugriff der Polizei zu entgehen. Diese fahre den Bereich nach entsprechenden Hinweisen zwar immer wieder an, habe aber keine Handhabe die dortigen Verhältnisse und reagiere daher zunehmend untätig auf die Anrufe der Anwohner. Auch seitens der Eigentümer des problematisierten Wohnhauses gäbe es keine Resonanz. Dieses führt der Sprecher darauf zurück, dass man dort offenbar ausschließlich an einer zeitgerechten Überweisung der Mietzahlungen interessiert sei. Dies sei sichergestellt, da die Vielzahl der dortigen Bewohner Leistungen vom Staat erhalte, welcher die fälligen Zahlungen direkt an die Vermieter auszahle.

Herr Graen teilt mit, dass man die Schilderungen zur Kenntnis nimmt. Die dargestellten Verhältnisse stellen jedoch in erster Linie eine Zuständigkeit für die Polizei dar.

Bezirksratsherr Hirche äußert Verständnis für den Bericht des Sprechers und verweist auf den nach seiner Meinung dringend benötigten Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Hannover. Dieser sei in anderen Stadtteilen erkennbar aktiv, jedoch nicht in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Darauf Bezug nehmend stellt Bezirksratsherr Alfermann dar, dass der Ordnungsdienst nicht in allen Stadtteilen mit gleicher Präsenz vor Ort sein könne. Ohnehin sei hier zudem die Polizei als erster Ansprechpartner einzuschalten. Wenn man von dieser Seite tatsächlich keine zufriedenstellende Reaktion erhalte, sei die Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Dienststellenleitungen zu empfehlen.

Bezirksratsherr Bretthauer meint, dass der Ordnungsdienst hier sehr wohl von wichtiger Bedeutung sei, da die Polizei auf dessen Hinweise viel schneller und zielgerichteter reagiere.


g. Fragen zur derzeitigen Situation am früheren Bunker in der Woermannstraße und zum Umgang mit Mitteilungen, die zur Weitergabe an den Bezirksrat gerichtet sind

Ein neunter Sprecher teilt mit, dass er bezüglich des früheren Bunkers in der Woermannstraße auf schriftlichem Weg einige Fragen an die Verwaltung gerichtet habe, deren Antwort er im Rahmen der heutigen Sitzung erwartet habe.

Frau Sufin nimmt hierzu Stellung und antwortet, dass sich die Fragen des Sprechers auf die Nutzung des Bunkers und derzeitige Baumaßnahmen an dem Gebäude bezogen haben. Frau Sufin informiert, dass sich der Bunker in der Woermannstraße im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover befindet und seit vielen Jahren kulturell genutzt wird. Die Verwaltung hat diesbezüglich einen Mietvertrag mit dem Rockbüro e.V. geschlossen. Im Bunker befinden sich Musikübungsräume, die vom Verein Rockbüro verwaltet werden. Eine von der Stadt Hannover vorgegebene Nutzungsordnung gibt es nicht. Beim letzten starken Sturm sind Ziegel vom Dach gefallen, sodass zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ein Unternehmen mit der Beseitigung des akuten Schadens und der Überprüfung des übrigen Daches beauftragt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass das Schadensbild größer als erwartet gewesen ist. Zwischenzeitlich ist ein hierzu errichtetes Gerüst demontiert worden.

Derselbe Sprecher stellt darüber hinaus fest, dass er mit einer Information in einer anderen Angelegenheit an die Verwaltung herangetreten sei, um auf diesem Weg eine Weiterleitung an alle übrigen Bezirksratsmitglieder zu erreichen. Diesem Wunsch sei jedoch nicht entsprochen worden. Er führte ferner aus, dass der Bezirksbürgermeister verlangt habe die Weiterleitung nicht zu veranlassen. Diesbezüglich erkundigt sich der Sprecher nach der rechtlichen Grundlage.

Frau Sufin antwortet, dass im Hinblick auf die Weitergabe von externem Schriftverkehr verwaltungsseitig Vorgaben beachtet werden, insbesondere der Grundsatz der Neutralität gewahrt wird.

Bezirksbürgermeister Göbel ergänzt, dass die beschriebene Mitteilung des Sprechers während einer laufenden Rechtsangelegenheit erfolgt sei, die die Interessen des hierin involvierten Kulturtreffs Plantage betroffen hätten. Um dieses Verfahren in der jetzigen Phase nicht zu gefährden, habe er einer Weiterleitung der Nachricht nicht zugestimmt.

Der Sprecher erwidert, dass diese Anweisung nach seiner Auffassung ohne Rechtsgrundlage und vermutlich aufgrund eines Hinweises anderer Beteiligter erfolgt sei.

Bezirksbürgermeister Göbel nimmt die Ausführungen des Sprechers zur Kenntnis.

Hierauf stellt Bezirksratsfrau Dudda fest, dass sie aus den Schilderungen des Sprechers ableitet, dass offenbar Informationen für die Mitglieder des Bezirksrates nicht weitergeleitet werden, wenn dies der Wunsch des Bezirksbürgermeisters sei. Es erfolge demnach offenkundig eine Aussiebung von Beiträgen und Mitteilungen. Eine solche Zensur könne sie keinesfalls gutheißen. Zudem stelle sich für sie die Frage, ob dies in der Vergangenheit bereits vorgekommen sei. Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hätten zu jeder Zeit das Recht Informationen an den Bezirksrat weiterleiten zu lassen.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass die thematisierten Informationen des Sprechers die Bezirksratsmitglieder erreicht hätten.

Bezirksratsfrau Dudda entgegnet, dass dies aufgrund der Intervention des Bezirksbürgermeisters aber erst verspätet erfolgt und nur darauf zurückzuführen sei, dass der Sprecher einen gangbaren Weg gefunden habe, um die Bezirksratsmitglieder erreichen zu können.

Bezirksratsherr Egyptien schließt sich den Ausführungen von Bezirksratsfrau Dudda an und stellt fest, dass die Verwaltung nicht daran gehindert werden dürfe Informationen weiterzureichen. Als Bezirksratsmitglied verfüge er selbst über ausreichende Kompetenz um entsprechende Beiträge zu bewerten.

Bezirksbürgermeister Göbel nimmt hierzu Stellung und teilt mit, dass es keine Zensur gäbe und dass zu keinem Zeitpunkt Informationen oder Mitteilungen vom Bezirksrat ferngehalten worden sind. Er verwehrt sich gegen entsprechende Mutmaßungen. Vielmehr trage er die Verantwortung für das Wohl des Stadtbezirks einzutreten. Einlassungen, die dafür geeignet sind, um ein laufendes Verfahren zu beeinträchtigen, von welchem rechtliche und wirtschaftliche Werte des Stadtbezirks abhängen, seien daher mit entsprechender Sensibilität zu handhaben. Der Bezirksbürgermeister verweist hierzu auf ein anwesendes Vorstandsmitglied des Kulturtreffs Plantage, welches hierzu eine ergänzende Stellungnahme abgeben könne.

Diesbezüglich stellt Bezirksratsfrau Dudda dar, dass sie die Situation hanebüchen finde und es bewiesen sei, dass der Bezirksbürgermeister die gezielte Zurückhaltung von Informationen verlangt habe. Sie stelle daher in Frage, wie weit das Vertrauen in den Bezirksbürgermeister noch reichen könne.

Bezirksratsfrau Loß führt aus, dass Informationen als vertraulich gekennzeichnet werden können, wenn sie entsprechend sensibel zu behandeln sind. Insofern wäre ein sorgsamer Umgang mit solchen Mitteilungen gewährleistet. Das Unterdrücken solcher Informationen sei aus ihrer Sicht allerdings bedenklich.

Bezirksbürgermeister Göbel übergibt das Wort an ein anwesendes Vorstandsmitglied des Kulturtreffs Plantage. Es wird ausgeführt, dass derzeit ein laufendes Verfahren in einer Grundstücksangelegenheit vorliegt, welches aufgrund seiner Wertigkeit keinesfalls für die Öffentlichkeit geeignet sei. Der vorherige Sprecher sei bis vor kurzem als weiteres Mitglied des Vorstands des Kulturtreffs tätig gewesen und habe – nach Darstellung des Sprechers – nun eigene Vorstellungen zu diesem Verfahren weitertragen wollen, die allerdings geeignet gewesen seien, um diesen laufenden Grundstücksprozess zu beeinträchtigen. Alle Informationen, die die Mitglieder des Bezirksrates in dieser Angelegenheit erreicht hätten und noch erreichen würde, sollen daher möglichst mit größter Sensibilität zu behandeln, um einen Nachteil für den Verein und somit auch für den Stadtbezirk zu vermeiden.

Hierzu meldet sich Bezirksratsfrau Dudda zu Wort und stellt fest, dass inhaltliche Dinge nicht Gegenstand der Diskussion seien. Problematisch sei lediglich das Verhalten das Bezirksbürgermeisters, welcher die Weiterleitung von Nachrichten an die Mitglieder des Bezirksrates unterbinde.

Für die Verwaltung stellt Herr Öktem dar, dass Informationen, die von Bürgerseite an die Verwaltung zur Weitergabe an den Bezirksrat gerichtet werden, weitergeleitet werden. Das Verfahren habe seine Grenzen im Rahmen der Neutralitätsverpflichtung der Verwaltung. In diesem Fall habe der Sprecher jedoch einen geeigneten Weg gefunden, um die Bezirksratsmitglieder von seinem Anliegen zu informieren.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner/innenfragestunde um 19:41 Uhr.

Wurde durchgeführt von 18:42 Uhr bis 19:41 Uhr.

TOP 4.

I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.

Umbesetzung Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-1831/2018)

Antrag,

folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:



bisher: neu:
1.) Frau Asiba Kahrimanovic Herr Heinrich Eve

2.) Herr Witali Lukanowski Herr Sadun Kheder


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 5.
A N F R A G E N

Die SPD-Fraktion beantragt die schriftliche Beantwortung der eingebrachten Anfragen.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über den eingebrachten Antrag abstimmen.

Der Antrag wird mit

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung

angenommen.


TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Tiefgaragenausfahrt An der Laubhütte 25 in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1790/2018)

Die Straße An der Laubhütte in Ahlem ist eine Spielstraße ohne Fußweg. Laut Mitteilung der Anwohner können Autofahrer, die aus der Tiefgarage An der Laubhütte 25 kommend nach rechts in die Straße einbiegen wollen nicht richtig sehen, ob Kinder mit Fahrrad auf der Fahrbahn unterwegs sind.





Wir fragen die Verwaltung:
1. Besteht die Möglichkeit an der Straße An der Laubhütte gegenüber der genannten Tiefgarage zur Erhöhung der Sicherheit einen Spiegel zu installieren?
2. Wenn nein, welchen anderen Lösungsvorschlag sieht die Verwaltung um die gefährliche Situation zu entschärfen?
3. Wann kann mit der Umsetzung einer Maßnahme gerechnet werden?
Antwort der Verwaltung:
zu 1.:

Die Möglichkeit einen Spiegel zu installieren besteht nicht.
Die Aufstellung von Verkehrsspiegeln in städtischen Flächen lehnt die Verwaltung grundsätzlich ab. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die verzerrte Darstellung der Verkehrssituationen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge und Personen falsch eingeschätzt werden und dieses zu fehlerhaftem Verhalten der Verkehrsteilnehmer führt. Bei Dunkelheit besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Scheinwerferlicht von herannahenden Fahrzeugen zum Blenden führt; Entfernungen können dann noch schwerer eingeschätzt werden. Auch aufliegende Nässe kann die Wirksamkeit des Spiegels erheblich beeinträchtigen.

zu 2. und 3.:

Die Einsehbarkeit der öffentlichen Verkehrsflächen wird nicht durch die Gestaltung der Verkehrsführung, sondern durch die Gestaltung der Außenanlagen des Grundstücks beeinträchtigt (Müllplatzeinhausung). Es könnte auf der Privatfläche über eine Umgestaltung nachgedacht werden. Bis dahin gilt für die aus der Tiefgarage fahrenden Fahrzeuge, dass sie sich bei schlechten Sichtverhältnissen nur in die Verkehrsfläche hineintasten dürfen.

TOP 5.1.2.
Vergabekriterien für Kitas und Krippen
(Drucks. Nr. 15-1791/2018)

Immer wieder ist die Betreuungssituation der Krippen- und Kita-Kinder ein Thema im Stadtbezirk. Die neuen Kindertagesstätten Wunstorfer Landstraße und In der Steinbreite sollen und werden vermutlich Entlastung bringen. Das Vergabeverfahren wirft allerdings noch Fragen auf, weil es sich offensichtlich nur an „wirtschaftlichen Gründen“ orientiert, wie man dem anliegenden Schreiben entnehmen kann.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche inhaltlichen Kriterien werden bei der Vergabe der Trägerschaft
berücksichtigt?


2. Welchen Stellenwert hat die Zahlung von Tariflöhnen, bzw. wird das überhaupt geprüft?

3. Kann ein Anbieter dessen pädagogisches Konzept am besten aber nicht am wirtschaftlichsten ist, trotzdem den Zuschlag bekommen?


Antwort der Verwaltung:

zu 1.: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) werden die folgenden Kriterien zur Vergabe der Trägerschaft zu Grunde gelegt:


Ø Kurzbeschreibung des Trägers und Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Ø Konzept des Trägers

Ø Kostenblätter zur Finanzierung auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE)

Ø Ganzjahresöffnung


Die Bewertung und Begutachtung der eingereichten Unterlagen bezieht sich auf die Konzeption des jeweiligen Trägers sowie die Darstellung der Finanzierung anhand der übersandten Kostenblätter. So werden bei der Konzeption die Aspekte der frühkindlichen Bildung, die Sprachförderung, der Nds. Bildungsplan und der Kinderschutz betrachtet.

In den beigefügten Kostenblättern wird die Eingruppierung des Personals, der jeweilige Tarif- bzw. Haustarifvertrag, Leitungsstunden sowie der Anteil von Erst- u. Zweitkräften gegenübergestellt.

zu 2.: Ein Tarif- bzw. Haustarifvertrag ist Bestandteil des eingereichten Kostenblattes. Alle Angebote wurden unter Berücksichtigung der Fördergrundsätze der Landeshauptstadt Hannover über den Ersatz der Betriebskosten geprüft. Als Rahmen für eine Vergleichbarkeit der Angaben wurde die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes und der gültige TVöD zu Grunde gelegt. Dies bedeutet z.B. bei den Personalkosten eine Anerkennung der Erstkraft nach S 8 und der Zweitkraft nach S 4 im Sinne des TVöD..

zu 3.: Neben der Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung fließen die unter Ziffer 1 genannten Kriterien mit ein. Außerdem fließt in die Gesamtbetrachtung die Trägervielfalt in dem jeweiligen Stadtbezirk mit ein, sodass nicht zwangsläufig das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten muss.

TOP 5.1.3.
Sanierung der Wohnungen am Geveker Kamp
(Drucks. Nr. 15-1781/2018)

Die Situation im „Schlichtwohngebiet“ am Geveker Kamp beschäftigt den Bezirksrat regelmäßig. Sei es die Belegungspraxis, die Frage der sozialen Angebote im Nachbarschaftstreff, oder aber die Sanierung der Wohnungen im Bestand der Stadt Hannover.

Mittlerweile wurden von der Landeshauptstadt 14 Wohnungen „entmietet“, um eine Sanierung vorzunehmen, gleichwohl erfolgt eine Sanierung nicht. Die seit langem beschlossene Sanierung des Bolzplatzes erfolgt vor dem Hintergrund der nicht erfolgten Sanierung der 14 Wohnungen nicht. Gerade für die Kinder und Jugendlichen wäre aber die Nutzung dieses Sportplatzes in den zu Ende gegangenen Sommerferien wichtig gewesen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welchen finalen Zeitplan gibt es für die Sanierung der „entmieteten Wohnungen“?

2. Wann erfolgt konkret die seit langem beschlossene Sanierung des Bolzplatzes?

3. Nimmt die Stadt Hannover die Einstellung der Arbeit im Nachbarschaftstreff billigend in Kauf, weil keine Mieter für ein Angebot mehr da sind?

Antwort der Verwaltung:

zu 1.

Der Landeshauptstadt Hannover liegt bezüglich der Sanierung der Liegenschaft Geveker Kamp 9 bis 13 ein Architektenangebot, Eingang hier am 30.07.2018, vor. Das Angebot beinhaltet die Planung und die Umsetzung umfangreicher notwendiger Sanierungsmaßnahmen, einschließlich notwendiger Dach- und Strangsanierung. Da die vorbenannten Architektenleistungen noch nicht vergeben sind, insofern auch kein Terminplan zur Sanierung vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt kein finaler Zeitplan benannt werden. Die betroffenen Wohnungen wurden leergezogen, da aufgrund der festgestellten Feuchte- und Schimmelpilzschäden eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner und Bewohnerinnen gegeben ist.


zu 2.

Aufgrund der umfänglich durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich die Fläche des Bolzplatzes zur Baustelleneinrichtung zu nutzen. Eine vorgezogene Sanierung des Bolzplatzes wäre nicht sinnvoll, da dieser durch die Baumaßnahmen stark in Mitleidenschaft gezogen werden würde.

zu 3.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist - auch nach Rücksprache mit dem Träger - nicht bekannt, dass die Arbeit im Nachbarschaftstreff Geveker Kamp eingestellt wird.


Der Fachbereich Soziales fördert mit einer Zuwendung in Höhe von 31.500 Euro (BDS Nr. 1847/2010) die Arbeit in diesem Nachbarschaftstreff, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Bewohner und Bewohnerinnen des Stadtteils zu aktivieren, sich zu engagieren und zu beteiligen, Nachbarschaften zu unterstützen und durch unterschiedliche Angebote das soziale Miteinander im Stadtteil zu fördern.

Träger des Treffs ist das Diakonische Werk. Das Angebotsspektrum im Nachbarschaftstreff setzt sich zusammen aus individueller Sozialberatung, einem Nachhilfeangebot und Lernförderung für Kinder, Kinderspieltagen und einer Gartengruppe. Der Nachbarschaftstreff bringt sich aktiv in diverse Stadtteilaktivitäten und der stadtteilorientierten Gremienarbeit ein. Zunehmend nutzen auch Bewohner und Bewohnerinnen aus nahe gelegenen Häusern und Straßen die Angebote im Nachbarschaftstreff.

Falls notwendig, sind zu gegebener Zeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen und dem Träger Auslagerungsmöglichkeiten zu prüfen.

TOP 5.2.

der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.

Fahrradweg-Sperrung ‘Kieselgrund‘

(Drucks. Nr. 15-1819/2018)

Im Rahmen der längst überfälligen, gründlichen Radwegreinigung wurde beidseitig ein langjähriger Bewuchs von ca. 50-80cm entfernt. Die hellere Farbgebung im Außenbereich der Verbundsteine geben hierzu einen ausreichenden Hinweis! Bei der Entfernung wurde offensichtlich festgestellt, dass der Untergrund durch Wurzelbildung erhebliche Unebenheiten aufweißt und die Verkehrssicherheit, speziell bei schlechten Sichtverhältnissen durch Dunkelheit/ Regen, nicht mehr gewährleistet ist. Die LHHannover hat daraufhin den Fahrradweg und die Verbindungen hierzu im Grünstreifen des ‘Kieselgrund‘ durch rot/weiße Baustellen-Baken abgesperrt. Wichtige Hinweise, die auf den Grund der Nichtbefahrbarkeit und Verkehrsunsicherheit hinweisen, wurden hierbei unterlassen. Daher nutzen weiterhin viele Fahrradfahrer den abgesperrten Bereich und ignorieren die Baken. Aufgrund der Sperrung wird daher der ursprüngliche Fußweg gleichermaßen von Fahrradfahrern und Fußgängern, die teilweise mit dem Rollator unterwegs sind, gleichermaßen genutzt.


Hierbei kam es bereits vereinzelt zu Unfällen, speziell im Einmündungsbereich der Verbindungen zu den Höfen ‘Alpeshof‘, ‘Steinvorthhof‘ und ‘Stöltinghof‘.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Warum wurde eine ordnungsgemäße Reinigung der kompletten Breite des Fahrradweges, die erheblich zu einer besseren Verkehrssicherheit beigetragen hätte, unterlassen und wer hat diese langjährig unzureichend ausgeführten Arbeiten begutachtet?

2) Wann wird die Sanierung des Untergrunds abgeschlossen sein und der Fahrradweg wieder zur Benutzung freigegeben?

3) Warum wurden weiterführende wichtige Informationen und Hinweise für die BürgerInnen über den Hintergrund der Sperrung unterlassen?
Antwort der Verwaltung:

zu 1.: Grundsätzlich ist die Straßenreinigung durch den Straßenbaulastträger an aha übertragen, teilweise werden Reinigungsarbeiten durch die Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
So ist für den angesprochenen Radweg am Kieselgrund die Reinigung auf die Eigentümer des anliegenden Grundstücks übertragen.
Bei dem anliegenden Grundstück handelt es sich um Kleingärten. Im entsprechenden Pachtvertrag ist geregelt, dass die Reinigungspflicht auf die Anlieger, d.h. auf die Kleingärtner übertragen wurde.
Grundsätzlich werden bei der Straßenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht festgestellte Reinigungsdefizite an die entsprechend zuständige Stelle weitergeleitet. Von dort erfolgt die Reinigungsaufforderung an die entsprechend Zuständigen.


Bis zur Durchsetzung der Reinigung durch den Anlieger oder als Ersatzvornahme durch die Verwaltung vergeht aufgrund von vorgeschriebenen Fristsetzungen einige Zeit. Mittlerweile ist die Reinigung durch die Anlieger erfolgt, sodass die Schäden im Radweg sichtbar wurden.

zu 2.: Die Sanierungsarbeiten sind beauftragt und werden noch 2018 ausgeführt, sodass der Radweg Ende dieses Jahres wieder freigegeben werden kann.

zu 3.: Es ist nicht vorgesehen, dass der Straßenbaulastträger Informationen über Gründe einer Sperrung von Verkehrsflächen an die Bürger/-innen weitergibt.

TOP 5.2.2.
Einsatz des Ordnungsdienstes in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1821/2018)

Im Rahmen der Sondersitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zum Thema ‘Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum‘ am 5. April 2018, wurde vom Stadtkämmerer Dr. von der Ohe das Konzept vorgestellt. In einigen Stadtteilen nahm mittlerweile der Ordnungsdienst die neuen Tätigkeiten auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wann ist damit zu rechnen, dass der neue Sicherheitsdienst in Ahlem-BadenstedtDavenstedt eingesetzt wird?

2) Mit wie vielen Mitarbeitern und zu welchen Tageszeiten ist der Einsatz geplant?

3) Welche speziell geplanten Wohn- und Freizeitbereiche erfahren hier eine besondere Aufmerksamkeit?
Antwort der Verwaltung:

zu 1. Der Ordnungsdienst hat auch in Ahlem – Badenstedt – Davenstedt bereits seine Tätigkeit aufgenommen.

zu 2. Schon in der Sondersitzung des Stadtbezirksrates wurde darauf hingewiesen, dass es für die Stadtbezirke keine statische Streifenplanung geben wird. Stattdessen ist vorgesehen, Hinweisen bedarfsgerecht nachzugehen.

zu 3. Der Ordnungsdienst hat neben aktuellen Hinweisen vor allem die in der Sondersitzung des Stadtbezirksrats genannten Themen und Örtlichkeiten im Blick. Besondere Aufmerksamkeit wurde bisher der Kreuzung Badenstedter Str. / Bauweg (Kontrolle des ruhenden Verkehrs), dem Davenstedter Marktplatz (Langzeitnutzer) sowie der Petit-Couronne-Str. (abgemeldete Fahrzeuge, Vermüllung und Verschmutzung durch KFZ-Reparaturen) zuteil.

In den bevorstehenden Sondersitzungen des Stadtbezirksrats wird die Verwaltung noch detaillierter über die Tätigkeit des Ordnungsdienstes berichten.


TOP 5.3.

von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 5.3.1.

Bamf - Skandal

(Drucks. Nr. 15-1585/2018)

„Der aktuelle Bamf-Skandal in Bremen ist Höhepunkt einer langen Geschichte von Pannen und Problemen in der Behörde. Mitarbeiter warnten schon vor Jahren vor einer Überforderung des Amtes.“(*1)


Neuste Enthüllungen werfen ein sehr schlechtes Licht auf Herrn Weise, den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.(*2) Bekanntlich fängt der Fisch am Kopf an zu stinken.

(*1) http://www.sueddeutsche.de/politik/bamf-skandal-chronologie-1.4002426
(*2) https://www.merkur.de/politik/bamf-skandal-behoerde-zahlte-nicht-nur-47-millionen-euro-an-mckinsey-warum-floss-so-viel-geld-vom-bamf-fuer-ex-chef-weise-9933034.html

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wie viele „Flüchtlinge“, die vom „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ anerkannt wurden, habe seit 2014 in unserem Bezirk gewohnt und wieviel wohnen zurzeit in unserem Stadtbezirk?

(2) Wie viele „Flüchtlinge“, deren Asylantrag zurzeit vom „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ überprüft wird, wohnen zurzeit in unserem Stadtbezirk.

(3) Wann werden die bewilligten Anträge dieser „Flüchtlinge“ (Frage 1) überprüft, und mit welcher Fehlerquote, in Bremen waren es 10% (ca.1200) der überprüften Fälle (11.830)(*3), rechnen Sie für unseren Stadtbezirk?

(*3) https://www.fuldainfo.de/bamf-pruefte-nur-07-prozent-der-asyl-bescheide/


Antwort der Verwaltung:

zu 1.: Die erbetenen Zahlen zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Flüchtlingen, bezogen auf den Stadtbezirk, können nicht ermittelt werden.

Folgende Zahlen laut Ausländerzentralregister (AZR) können zu sämtlichen ausländischen Einwohnern und Einwohnerinnen in der Landeshauptstadt Hannover, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt worden sind und zu den jeweils folgenden Stichtagen in Hannover gemeldet waren, mitgeteilt werden.







1. Asylberechtigte
2. Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind
3. Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde
4. Personen mit Abschiebungsverboten
5. Personen der Nr. 1-4, die inzwischen eine Niederlassungserlaubnis besitzen, wodurch eine Differenzierung zwischen 1-4 nicht mehr möglich ist:
31.12.2014:
31.12.2015:
31.12.2016:
31.12.2017:
31.05.2018:
3638 Personen
4791 Personen
6561 Personen
8892 Personen
9831 Personen
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
1) 61
1) 96
1) 97
1) 97
1) 108
2) 832
2) 1776
2) 3332
2) 4940
2) 5478
3) 147
3) 185
3) 339
3) 1039
3) 1367
4) 351
4) 342
4) 326
4) 435
4) 510
5) 2247
5) 2392
5) 2467
5) 2381
5) 2368

zu 2.: Zurzeit leben in Hannover 2002 Inhaber von Aufenthaltsgestattungen, also Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die hiervon auf den Stadtbezirk entfallende Anzahl kann nicht ermittelt werden.

zu 3.: Wann, wie viele und mit welcher Quote Anerkennungsbescheide überprüft werden,kann nicht beantwortet werden. Für die Überprüfung ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

TOP 5.3.2.

Flüchtling greift Polizisten an

(Drucks. Nr. 15-1586/2018)

Da wieder einmal ein vermeintlich Schützbedürftiger sein Gastrecht missbraucht hat, indem der mit Fahrradkette und Messer bewaffnet auf Sicherheitsdienst und Polizei losging (*1), machen wir uns Sorgen um die Sicherheit unserer Mitbürger.



(*1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Badenstedt-Fluechtling-randaliert-in-Unterkunft





Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde der "Flüchtling" nicht in Gewahrsam (aus Schutz für die anderen Bewohner) genommen, sondern lediglich ein Platzverweis ausgesprochen?
2. Welches Aktenzeichen hat das eingeleitete Strafverfahren?
Antwort der Verwaltung:
zu 1.: Die Polizei trifft ihre Entscheidungen unter Beachtung und auf der Grundlage der besonderen und allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sowie nach den situativen Gegebenheiten. Aus diesem Grund ist im vorliegenden Fall ein Platzverweis ausgesprochen worden.

zu 2.: Das Aktenzeichen wird von der Staatsanwaltschaft nach Darlegung des berechtigten Interesses mitgeteilt. Das berechtigte Interesse ist bei der vorliegenden Anfrage nicht erkennbar. Eine Mitteilung des Aktenzeichens kann daher nicht erfolgen.

TOP 5.3.3.

Mülltrennung im Flüchtlingswohnheim

(Drucks. Nr. 15-1587/2018)


Die „aha" schreibt in Ihrer Broschüre zur Mülltrennung: „Abfall-Trennung ist wichtig für die Menschen, für die Natur und um Geld zu sparen. Abfall-Trennung hilft dabei, das Wasser, den Boden und die Luft sauber zu halten. Mit Abfalltrennung sparen wir außerdem Kosten für wertvolle Rohstoffe. " (*1)
Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wird eine umfassende Mülltrennung in den Flüchtlingswohnheimen flächendeckend angeboten?

(2) Wie wird die Mülltrennung in der Praxis vor Ort angenommen?

(3) Wie ist die Rückmeldung von "aha" bezüglich der Notwendigkeit der Nachsortierung bis zur Umdeklarierung als Restmüll wegen zu hohem Fremdstoffanteils?



Antwort der Verwaltung (nach Rücksprache mit dem sachlich zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb aha):

zu 1.: Die Frage kann nicht vollständig beantwortet werden, da die Landeshauptstadt Hannover die Müllentsorgung im Rahmen der Betreiberverträge auf die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte übertragen hat.
Über die Art und Weise wie der Müll in den Unterkünften gesammelt bzw. ggf. getrennt wird, gibt es keine konkreten Vorschriften seitens der Stadt. Es obliegt den Betreibern in eigener Verantwortung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, den Abfall zu sammeln, ggf. zu trennen und entsorgen zu lassen. In der Regel sind die Betreiber hier um eine wirtschaftliche Lösung bemüht.



zu 2.: Die Mülltrennung in der Praxis vor Ort wird unterschiedlich angenommen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Betrachtung erläutern die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Unterkünften allen Flüchtlingen die Mülltrennung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projekte zur Mülltrennung in den Unterkünften, die teilweise gemeinsam mit aha durchgeführt werden. All dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass eine konsequente Mülltrennung in der Regel die Kosten der Abfallentsorgung minimiert.
Es gibt allerdings auch die Erfahrungen, dass die Mülltrennung ein einigen Unterkünften trotzdem nicht funktioniert. In den Fällen, in denen der Betreiber den Müll selbst von Hand nachsortieren muss, entstehen hohe Kosten. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Stadt gemeinsam mit den Betreibern daran, die Mülltrennung weiter zu verbessern. Letztendlich ist die erfolgreiche Vermittlung der Mülltrennung an die Flüchtlinge ein wichtiger Schritt für die Integration in normalen Mietwohnraum.
Es gibt bereits einige Flüchtlingswohnheime mit Bio-Tonnen und gelben Tonnen, in denen die Mülltrennung gut funktioniert.


zu 3.: Eine Rückmeldung von "aha" erhält die Stadt nicht, da der Betreiber die Müllentsorgung beauftragt. Rückmeldungen solcher Art gehen also direkt an den Betreiber.

TOP 5.3.4.
Attacke in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1796/2018)

Der 23-jährige Fahrer, der mit einem Mercedes am Sonnabend, den 13.5.2018, in Ahlem Menschen gejagt hat, soll laut HAZ einen deutschen Pass besitzen und in Deutschland geboren worden sein.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-Ahlem-Mercedes-Fahrer-bestreitet-Toetungsabsicht

Wir fragen die Verwaltung:
1. Die HAZ impliziert expliziten Erwähnung des deutschen Passes und der Geburt in Deutschland, dass der Fahrer einen Migrationshintergrund hat. Welcher ist das?
2. Ist der Fahrer Doppel-Passler, oder hat er sich mit dem 21. Geburtstag nach §29 Abs.1 StAG für die deutsche als alleinige Staatsbürgerschaft entschieden?
3. Welche Konzepte verfolgt die Stadt Hannover, um dem immer stärker werdenden Aggressionspotential unserer Gesellschaft zu begegnen?
Antwort der Verwaltung:

zu 1.:
Die Stadt Hannover führt dieses Verfahren nicht und kann daher keine Auskünfte
darüber erteilen.

zu 2.:
Die Stadt Hannover führt dieses Verfahren nicht und kann daher keine Auskünfte
darüber erteilen.



zu 3.:
Ein grundsätzlich gesteigertes Aggressionspotenzial der Gesellschaft lässt sich
beispielsweise anhand der Kriminalitätsstatistik 2017 der Polizeidirektion
Hannover nicht ableiten. Unabhängig davon wurde mit dem Konzept für
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum ein erheblicher Beitrag geleistet
um ein weiterhin positives und sicheres Miteinander der Gesellschaft zu stärken.
Zudem gibt es mit dem Kommunalen Präventionsrat seit 1995 einen
Zusammenschluss unterschiedlicher Einrichtungen, deren Bestreben es ist,
Gewalt und Kriminalität bereits im Vorfeld zu verhindern.

TOP 5.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 5.4.1.
Überprüfung der Zahngesundheit bei Kindern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1802/2018)
Trotz in den letzten Jahren allgemein verbesserter Zahngesundheit hängt diese insbesondere bei Kindern noch immer stark vom Sozialstatus ab. Kinder aus einkommensschwachen Familien oder Kinder im Sozialgeldbezug haben signifikant schlechtere Zähne als Kinder, die in Familien mit entsprechend besserem Einkommen aufwachsen. Dies ist ein Ergebnis der „Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V)“ aus dem Jahr 2016 (1), welches sich beispielsweise auch im „Sozialbericht 2018“ der Stadt Kiel (2) bestätigt findet.

Die Informationsdrucksache 2417/2017 der LHH und die Antwort auf die Anfrage 15-0823/2018 belegen eine hohe Quote an Kinderarmut im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Ein möglicher Zusammenhang zwischen Zahngesundheit und Geldbeutel der Eltern dürfte auch vor Ort vorliegen.

(1) https://www.kzbv.de/dms-v.8.de.html
(2) https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/sozialplanung_berichte_konferenzen/sozialbericht/_dokumente_sozialbericht/Kieler_Sozialbericht_2018_web.pdf
Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Werden die Kinder in den Kindertagesstätten und in den Grundschulen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, zahnmedizinisch untersucht? Wenn nein, warum erfolgen solch sinnvolle Kontrolluntersuchungen nicht?

2. Finden in den Kindertagesstätten und in den Grundschulen im Stadtbezirk wiederkehrende Einweisungen unter fachlicher Anleitung statt, die die Kinder in die richtigen Zahnpflegetechniken einführen und Hinweise auch zu gesunden Essgewohnheiten geben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort der Verwaltung:
Die inhaltliche Beantwortung der Anfrage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover, sondern der Region Hannover.




Stellunqnahme der Reqion Hannover vom 06.09.2018:
Gemäß § 21 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen — Gruppenprophylaxe) führt das Team Zahnärztlicher Dienst und Jugendzahnpflege in allen 21 Kommunen der Region Hannover (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) in Kindertagesstätten und Schulen zahnärztliche Untersuchungen sowie weitere gruppenprophylaktische Maßnahmen durch. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Betreuung von Kitas und Grundschulen.
Zahnärztliche Untersuchungen

Die zahnärztlichen Untersuchungen der Kinder erfolgen im Hinblick auf die Feststellung von Zahnschäden, individuellem Prophylaxebedarf sowie kieferorthopädischer Auffälligkeiten.
Die Untersuchungen in Kindertagesstätten und Grundschulen erfolgen in der Regel in einem Rhythmus von eineinhalb bis zweieinhalb Jähren: Kleinere Kitas (mit nur einer Kindergartengruppe) oder reine Krippen werden besucht, soweit es die Personalressourcen zulassen.
In den „größeren" Kitas fanden in allen drei Stadtteilen im Schuljahr 2017/18 zahnärztliche Untersuchungen statt. An den vier im betreffenden Stadtbezirk liegenden Grundschulen wurden diese in den Schuljahren 2016/17 und/oder 2017/18 durchgeführt. Zukünftig werden auch die 6. Klassen der weiterführenden Schulen zahnärztlich betreut werden.
Umsetzung der Gruppenprophylaxe durch die Prophylaxefachkräfte

Ergänzend zu den zahnärztlichen Untersuchungen werden die Kitas und Grundschulen von Prophylaxefachkräften besucht und unterstützt. Die gruppenprophylaktischen Maßnahmen sind zweigeteilt. So erfolgen praktische Zahnputzübungen, die durch einen altersgemäßen theoretischen Teil ergänzt werden, der u.a. die Themenbereiche Ernährung, Mundhygiene und Fluoridanwendung umfasst.
Ferner werden die Mitarbeiter/innen der Kindertagesstätten zum täglichen Zähneputzen mit den Kindern motiviert. Die Umsetzung des täglichen Zähneputzens liegt in der Verantwortung der Kitas. Zudem werden bei Bedarf in Kitas auch ergänzende Elterninformationsveranstaltungen (z.T. in Kooperation mit den zuständigen Zahnärztinnen) angeboten.

Die gruppenprophylaktischen Maßnahmen in Kitas und Grundschulen finden im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt - wie auch in den übrigen Gebieten der Region Hannover - mehrheitlich im jährlichen Rhythmus statt. Soweit es die Personalressourcen zulassen, werden auch kleinere Kitas und reine Krippen betreut.

Prophylaxemaßnahmen an weiterführenden Schulen erfolgten bisher in der Regel in den 5. und 6. Jahrgängen, während zukünftig nur die fünften Klassen durch die Prophylaxefachkräfte betreut werden und in den sechsten Klassen zahnärztliche Untersuchungen stattfinden.

Weitere Informationen zum Team Zahnärztlicher Dienst und Jugendzahnpflege der Region Hannover sowie zur Zahngesundheit im Kleinkind- und Vorschulalter können dem „Themenfeldbericht Prävention 2018 - Gesundheit im Kleinkind- und Vorschulalter" der Region Hannover entnommen werden.






TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Anträge aus vorangegangener Sitzung

TOP 6.1.1.
Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße
(Drucks. Nr. 15-1294/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert in der Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße dafür Sorge zu tragen, dass

a.) eine ausreichende Ausstattung mit Sozialarbeitern vorgehalten wird,

b.) ein erfahrener Sicherheitsdienst zur Herstellung der Ordnung eingesetzt wird,

c.) Bewohner, die eine Straftat begehen oder fortgesetzt Ordnungswidrigkeiten begehen auf andere Unterkünfte separat verteilt werden.

Begründung:

Die für die Anwohner/innen unerträglichen Zustände haben den Bezirksrat in seiner letzten Sitzung ausführlich beschäftigt und nachhaltigen Widerhall in den Medien gefunden. Straftaten, Grenzübertritte, Schulabsentismus können und dürfen nicht akzeptiert werden. Die Lebensqualität der Menschen darf nicht über ein besonderes Maß hinaus leiden. Leider ist vor Ort festzustellen, dass insbesondere aufgrund der Belebung immer wieder ein hohes Konfliktpotenzial besteht und die Anwohner/innen sich zunehmend mehr gestört aber auch bedroht fühlen. Das ist nicht hinnehmbar und die Stadt muss Sorge dafür tragen, dass ein gutes Miteinander wieder möglich ist, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Straftaten und fortgesetzte Ordnungswidrigkeiten müssen allerdings sofort geahndet werden und zu Konsequenzen führen.

Hierzu nimmt Bezirksratsfrau Dudda Stellung. Sie empfinde die Ausführungen der SPD-Fraktion abenteuerlich. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Bewohner/innen der Unterkunft, die durch Straftaten und fortgesetzte Ordnungswidrigkeiten auffallen, auf andere Wohnheime verteilt und nicht umgehend der Gerichtsbarkeit zugeführt werden sollen. Hiermit setze man das Wohl dieser Personengruppen über das Wohl der dortigen Anwohner/innen. Für diesen Standpunkt könne kein Verständnis aufgebracht werden.

Daraufhin teilt Bezirksratsfrau Klebe-Politze mit, dass sie aus Begegnungen vor Ort durchaus erfahren hat, dass nicht alle Anwohner/innen der problematisierten Unterkunftsklientel ablehnend gegenüberstehen. Ihr seien auch andere Einstellungen bekannt, so würden zum Beispiel auf rein ehrenamtlicher Basis Deutschkurse angeboten, die auch Annahme fänden. Nichtsdestotrotz habe sie natürlich Verständnis für die Anwohner/innen, die sich massiv durch die Verhältnisse gestört fühlten. Dennoch würden alle Einwohner/innen in einer offenen Stadt leben, die vielfältige Meinungen zulasse.

Bezirksratsherr Hirche stellt fest, dass er und seine Fraktion nach seiner Auffassung häufig mit ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert würden, sodass er einen vernünftigeren Umgang innerhalb des Bezirksrates anmahne. Das Verhalten der SPD symbolisiere die Arroganz der Macht, zumal die Interessen der im problematisierten Bereich wohnenden Menschen einfach weggewischt würden. Erste Priorität müssten die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger haben und nicht die Geflüchteten, die sich dort in der beschriebenen Weise verhielten.

Bezirksratsfrau Dudda bezieht sich auf die vorangegangenen Ausführungen von Bezirksratsfrau Klebe-Politze und stellt heraus, dass sie ebenfalls mehrfach vor Ort gewesen und von Haustür zu Haustür gegangen ist, um sich die Sorgen und Schilderungen der dortigen Anwohner/innen anzuhören. Wie man auch dem hierzu eingebrachten Antrag der CDU hätte entnehmen können, haben diese Menschen zuvor alles versucht, um ein friedvolles Miteinander herzustellen. Dieses Entgegenkommen sei jedoch nicht angenommen worden. Zudem müsse man deutlich zwischen den Geflüchteten unterscheiden, die sich als integrationswillig erweisen und denen, die diesen Willen nicht zeigen und lieber untereinander blieben. Sie bedauere es zutiefst, dass es ihr und ihrer Fraktion offenbar nicht gelungen sei das Herz für die dortigen Anwohner/innen zu erweichen, die heute auch sehr zahlreich zur Bezirksratssitzung erschienen seien.

Als nächste Rednerin ergreift Bezirksratsfrau Nolte-Vogt das Wort und zeigt sich erstaunt über die bisherigen Ausführungen. Aus dem Antrag der SPD-Fraktion ginge doch eindeutig hervor, dass die geschilderten Verhältnisse in und um die Unterkunft nicht tragbar seien. Sie könne daher den gegen die SPD-Fraktion gerichteten Vorwurf nicht nachvollziehen, da der Inhalt des eingebrachten Antrags deutlich zeige, dass man sich der Probleme der Anwohner annehme.

Bezirksratsfrau Grammel stellt fest, dass das bestehende Problem ohnehin nicht politisch, sondern ausschließlich auf menschlichem Weg gelöst werden könne. Natürlich sei allen klar, dass hier eine erhebliche Schwierigkeit für die dort wohnhaften Menschen bestehe. Aber man müsse doch zumindest den Versuch unternehmen die untergebrachten Hilfebedürftigen an die Hand zu nehmen und anzuleiten. Andernfalls werde man womöglich eines Tages wieder eine Situation wie vor 80 Jahren vorfinden, als Menschen einfach von der Bildfläche verschwunden seien.

Durch Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek wird beschrieben, dass in dem betroffenen Bereich eine nachhaltige Sozial- und Integrationsarbeit notwendig ist. Sie selbst könne aus ihrer eigenen Migrationsgeschichte berichten, wie schwierig es ist in einer fremden Gesellschaft Fuß zu fassen und bestehende Vorbehalte aufzuweichen. Insofern sei sie durch manche Haltung, die sich gegen geflüchtete Menschen richtet, sehr erschrocken.

Aus dem Bereich der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner sind lautstarke Kommentare und Zwischenbemerkungen zu vernehmen. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Ruhe und Zurückhaltung.

Aus Sicht von Bezirksratsfrau Loß gebe es zwei Seiten, die man bewerten müsse. Zum einen seien Menschen zu betrachten, die schutzbedürftig sind, denen geholfen wird, die eine integrationswillige Haltung zeigen, dennoch nicht ihre eigene Identität verlieren und hier neue Freunde und Bekannte finden würden. Auf der anderen Seite seien jedoch Personen zu erkennen, die hier ein Eigenleben führten und keinen Integrationswillen an den Tag legten. Wie man aus den Schilderungen hätte entnehmen können, hätten diese Personen bereits mehrfach den Wohnort wechseln müssen, da es wieder und wieder zu großen Schwierigkeiten mit ihnen gekommen sei. Somit stelle sich die hier Frage nach dem hohen Maß der mit diesen Personen einhergehenden Kriminalitätsrate und wie man diese Menschen überhaupt noch erreichen solle.

Offenkundig hätten hier weder gute Worte, noch gute Nachbarn, Sozialarbeiter oder die Polizei eine Verhaltensänderung herbeiführen können. So müsse sie die Frage in den Raum stellen, wer diese Personengruppen überhaupt noch integrieren solle und wie viel Geld für diese Maßnahmen noch investiert werden solle. Obendrein müsse man bedenken, dass genau diese Mittel für die vielen Integrationswilligen benötigt würden, um zum Beispiel ausreichend viele Kindergartenplätze oder sozialen Wohnraum zu schaffen. An dieser Stelle müsse tatsächlich einmal ein Ende der Bemühungen gefunden würden. Abschließend verweist Bezirksratsfrau ausdrücklich darauf, dass auch sie über einen Migrationshintergrund verfüge.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um die Abstimmung.



9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.2.

der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.

Turnhalle im ehemaligen Schulzentrum Ahlem

(Drucks. Nr. 15-1794/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert die Turnhalle im ehemaligen Schulzentrum Ahlen in der Petit-Couronne-Straße unverzüglich zu sanieren bzw. notwendige Instandsetzungsarbeiten für einen reibungslosen Sportbetrieb vorzunehmen.

Begründung:

Die Turnhalle im ehemaligen Schulzentrum ist ein zentraler Punkt für die Sportlandschaft in Ahlem, aber auch darüber hinaus. Gerade bei der damaligen Frage der Aufgabe des Schulstandortes war dies ein wichtiger Diskussionspunkt. Von der Stadtverwaltung wurde immer versichert, dass die Halle bestehen bleibt und auch weiterhin saniert wird. Die Realität indes sieht anders aus: Sportunterricht kann häufig nicht stattfinden und fällt aus, wichtige Punktspiele müssen abgesagt werden. Die Sportvereine in Ahlem, und hierzu zählt insbesondere auch der Verein für Kunstradsport in Ahlem, sind mit den sportlichen Aktivitäten so eingeschränkt, dass Mitgliedschaftsverluste drohen.

Eine Sanierung bzw. sofortige Instandsetzung ist daher dringend geboten.

Bezirksratsherr Höhne nimmt Stellung zu dem Antrag und zeigt auf, dass man sich in der CDU-Fraktion erschrocken über das geschilderte Anliegen gezeigt habe. Es sei im Grunde unglaublich, dass die Landeshauptstadt Hannover durch den Antrag einer Partei, die selbst zur Regierung dieser Stadt gehöre, aufgefordert müsse um Selbstverständlichkeiten nachzukommen. Er verweist ferner auf einen Ratsbeschluss der rot-grünen Ratskoalition, welcher im Jahr 2008 gefasst worden sei. Demnach habe man beschlossen das Schulzentrum zu schließen, das Grundstück des Schulzentrums mit Wohnbebauung zu versehen und die Turnhalle stehen zu lassen.

Demnach sei es - wie es auch richtigerweise dargestellt worden sei – ein wichtiger Grund nun der dringend erforderlichen Turnhallensanierung nachzukommen, um diese jederzeit nutzen zu können. Nicht zuletzt sei diese Turnhalle ja auch vorübergehend zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt worden. Daher werde die CDU-Fraktion diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. Es bleibe jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb es zu diesen Versäumnissen durch die Landeshauptstadt überhaupt gekommen sei. Dies sei wohl nur durch die derzeitigen Geschehnisse um den Oberbürgermeister erklärbar.

Nun ergreift Bezirksratsfrau Grammel das Wort und bekundet ebenfalls, dass man diesem Antrag zustimmen könne. Jedoch sehe sie an dieser Stelle eher die Erfordernis diesen Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen an den zuständigen Sportausschuss der Landeshauptstadt Hannover weiterzuleiten.

Bezirksratsfrau Dudda stellt hierzu dar, dass der vorgetragene Antrag eher als eine Anfrage hätte eingebracht werden sollen, zumal die Regularien der Landeshauptstadt Hannover ja eigentlich bekannt sein müssten. Es sei daher nach ihrer Auffassung wohl sinnvoll, wenn man diesen Antrag zurückziehen würde.

Hierauf teilt Bezirksratsfrau Klebe-Politze mit, dass der eingebrachte Antrag in der Tat einen Vorgriff auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen darstelle. Allerdings habe man den Antrag aufgrund der nicht von der Hand zu weisenden Eilbedürftigkeit in dieser Angelegenheit bereits zum jetzigen Zeitpunkt gestellt.

Hierauf erwidert Bezirksratsfrau Dudda wiederum, dass man nicht nachvollziehen könne, weshalb man diesen Antrag dann nicht auch tatsächlich erst zu den Haushaltsplanberatungen einbringe. Sie empfehle nochmals diesen Antrag einfach in eine Anfrage umzuwandeln.

Bezirksratsfrau Grammel schließt sich dieser Auffassung an und teilt nochmals mit, dass sie es ebenfalls für zielführender erachtet, wenn dieser Antrag erst bei den Haushaltsplanberatungen eingebracht wird.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist erläuternd auf die vorherigen Darstellungen von Bezirksratsfrau Klebe-Politze und die in diesem Rahmen vorgebrachte Eilbedürftigkeit des Antrags.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze bestätigt dies und verweist in diesem Zusammenhang auf eine vorangegangene Besprechung, an welcher sie in ihrer Rolle als Vorsitzende des Sportausschusses teilgenommen habe.

Durch Bezirksratsfrau Dudda wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass sich zunehmend der Eindruck darstelle, dass durch den Bezirksbürgermeister offenkundig gezielt Informationen zurückgehalten würden, die jedoch alle Mitglieder des Bezirksrates etwas angehen würden. Dies betreffe auch Vereinsangelegenheiten, die im Stadtbezirk ansässig sind. Dieser Verpflichtung müsse der Bezirksbürgermeister nachkommen, da er schließlich auch vom Bezirksrat gewählt worden sei.

Bezirksbürgermeister Göbel weist die Ausführungen von Bezirksratsfrau Dudda von sich. da dieser nach seiner Betrachtung Märchen darstellen würden. Er habe das Recht in seiner Funktion als Bürgermeister Gespräche mit den bezirksansässigen Sportvereinen zu führen. Dieses Recht lasse er sich nicht absprechen. Lediglich in ihrer Rolle als Sportausschussvorsitzende habe er Frau Klebe-Politze zu einem Vereinstreffen hinzugebeten. So wäre er auch mit jedem anderen Bezirksratsmitglied verfahren, wenn es diese Rolle innegehabt hätte. In genau diesen Handlungsweisen unterscheide sich der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt auch von keinem anderen Stadtbezirksrat. Dieses Verfahren habe er in der Vergangenheit auch bereits nachhaltig dar- und vorgestellt. All diese Verfahrens- und Vorgehensweisen müssten Bezirksratsfrau Dudda nach Auffassung des Bezirksbürgermeisters daher bekannt sein.

Als Entgegnung führt Bezirksratsfrau Dudda aus, dass es der mindeste Anspruch sei, dass der Bezirksbürgermeister die anderen Fraktionen des Bezirksrates über entsprechende Gesprächsinhalte informiere. Derzeit entstehe jedoch der Eindruck, dass der Bezirksbürgermeister parteiisch sei und durch einen Wissensvorsprung der eigenen Partei Antragsinhalte zuschanze. Denn schließlich sei festzustellen, dass auch sie über ein Wählermandat verfüge.

Bezirksbürgermeister Göbel sagt, dass er es ausgesprochen schade finde, dass offenkundig von der Vorrednerin eine Front gegen den Bezirksbürgermeister errichtet und Unfrieden in den Bezirksrat gebracht werde. Noch einmal unterstreicht er zudem, dass er sich nicht von anderer Seite vorschreiben lasse, wie er Sitzungen zu führen habe und dass er in Bezug auf Hinzuziehungen anderer Personen stets nach dem gängigen Verfahren vorgehe. Er hätte selbstverständlich auch Bezirksratsfrau Dudda eingeladen, wenn diese die Rolle der Sportausschussvorsitzenden ausgeführt hätte. Er könne die zuvor geäußerten Darstellungen somit keineswegs nachvollziehen.

Für die Verwaltung ergreift Herr Öktem das Wort und bezieht sich auf den vorgestellten Antrag der SPD. Die Ausführungen von Bezirksratsfrau Grammel seien zwar korrekt, allerdings könne der Antrag der SPD-Fraktion auch außerhalb der Haushaltsplanberatungen als Initiativantrag eingebracht werden. Es bestehe die grundsätzliche Möglichkeit diesen Antrag in die Fraktionen zu ziehen und dann im Rahmen der nächsten Bezirksratssitzung zu beraten, die dann ohnehin unter anderem die Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 beinhalten werde. Zu dieser Gelegenheit können dann von allen politischen Fraktionen sogenannte Haushaltsbegleitanträge gestellt werden. In diesem Rahmen könne dann auch der zuvor problematisierte SPD-Antrag behandelt werden.

Bezirksratsfrau Grammel unterbreitet den Gegenvorschlag, dass man den SPD-Antrag in einen interfraktionellen Antrag umwandeln solle. Zumal sicherlich alle Bezirksratsmitglieder gemeinsam daran interessiert seien, dass es eine schöne und funktionstüchtige Turnhalle in Ahlem gebe.

Hierauf entgegnet Bezirksratsherr Alfermann, dass die SPD-Fraktion mit den vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden ist. Es handle sich um einen eigenen Antrag der SPD, welcher in dieser Form nun auch zur Abstimmung kommen solle.

Somit bittet Bezirksbürgermeister Göbel zur Abstimmung.



14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.2.2.
Austausch der Straßenschilder Siegfriedweg/ Ecke Siegfriedplatz und Zusatzschild in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1792/2018)

Bezirksratsherr Alfermann stellt den Antrag und die Begründung vor.

Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Straßenschilder Siegfriedweg/ Ecke Siegfriedplatz und das Zusatzschild auszutauschen.

Begründung:

Die Straßenschilder Siegfriedweg/Ecke Siegfriedplatz und das Zusatzschild in Badenstedt sind nur noch schlecht lesbar und erfüllen daher nicht mehr ihren Zweck.

Bezirkratsherr Höhne verweist darauf, dass dies ebenfalls eine laufende Aufgabe der Verwaltung sei. Natürlich werde seine Fraktion daher zustimmen.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt die Abstimmung durchführen.

Einstimmig zugestimmt

TOP 6.2.3.

Hinweisschilder zum Haus der Hoffnung/ Café Jerusalem in Ahlem

(Drucks. Nr. 15-1793/2018)


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, das Anbringen von Hinweisschildern in der Wunstorfer Str. in der Höhe zur Einfahrt zum Haus der Hoffnung/ Café Jerusalem aus beiden Fahrtrichtungen zu ermöglichen.

Ersetzt durch Neufassung: Drucks. Nr. 15-1793/2018 N1


TOP 6.2.3.1.
NEUFASSUNG: Hinweisschilder zum Haus der Hoffnung/ Café Jerusalem in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1793/2018 N1)

Bezirksratsherr Sorge stellt den Antrag und die Begründung vor.

Vorab weist Bezirksratsherr Sorge darauf hin, dass der Antrag versehentlich die Bezeichnung Wunstorfer Straße und nicht Wunstorfer Landstraße beinhaltet.

(Der Antrag wird dahingehend korrigiert und als Neufassung zur Drucks. Nr. 15-1793/2018 N1 auf der Tagesordnung geführt.)

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, das Anbringen von Hinweisschildern in der Wunstorfer Str. WUNSTORFER LANDSTRASSE in der Höhe zur Einfahrt zum Haus der Hoffnung/ Café Jerusalem aus beiden Fahrtrichtungen zu ermöglichen.

Begründung:

Im Jahr 2003 ersteigerte der Verein Neues Land e.V. das ehemalige Mädchenhaus der israelitischen Gartenbauschule in Ahlem und betreibt dort unter den Namen „Haus der Hoffnung“ unter anderem christliche Drogenarbeit, das Café Jerusalem und leistet gute Arbeit in unserem Stadtbezirk. Nach Informationen der Hausleitung wurde es dem Träger Neues Land e.V. vor einiger Zeit nicht genehmigt in der Wunstorfer Landstraße an der genannten Stelle Hinweisschilder anzubringen. Begründet wurde es damit, dass im genannten Bereich bereits viele Hinweisschilder angebracht sind. Die Situation hat sich laut unserer Prüfung geändert und wir bitten daher das Aufstellen von Hinweisschildern zu gestatten.

Dazu berichtet Bezirksratsherr Höhne, dass er im Verein Willy-Spahn-Park e.V. engagiert ist und von dieser Seite vor Jahren ein ähnlicher Wunsch an die Stadtverwaltung herangetragen wurde. Man habe damals durch das zuständige Dezernat die Antwort erhalten, dass die Landeshauptstadt Hannover den ohnehin schon bestehenden Schilderwald nicht vergrößern, sondern eher verkleinern möchte.

Aus diesem Grund sei dem Wunsch damals nicht entsprochen worden. Man unterstütze seitens der CDU-Fraktion daher den verlesenen SPD-Antrag, würde dann aber im Fall einer positiven Entscheidung einen gleichlautenden Antrag für den Willy-Spahn-Park e.V. einbringen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.



Einstimmig zugestimmt


TOP 6.2.4.
Nachmittagsangebot / Grundschule Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1795/2018)

Der ursprüngliche Antragstext wird nicht noch einmal verlesen, da dieser – abgesehen von den eingebrachten Änderungen – identisch mit den bereits dargestellten Inhalten ist.

Der Bezirksrat möge beschließen:



Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert in der Grundschule Ahlem dafür Sorge zu tragen, dass Räume ertüchtigt bzw. zur Verfügung gestellt werden, um ein angemessenes Nachmittagsangebot vorhalten zu können.

Begründung:

Die Grundschule Ahlem hat sich für den Ganztagsschulbetrieb beworben, wie aber erst in ca. 2 Jahren Ganztagsschule werden können. Für den Übergang hat der VCP (Verband Christlicher Pfadfinder) ein Nachmittagsangebot mit einem Bauwagen angeboten, welches sehr gut angenommen wurde.

Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss dieses Angebot dringend aufgestockt werden, was auch von der Schulverwaltung angestrebt und zugesagt wurde. Wie sich nun in den Sommerferien herausstellte, ist aus baulichen Gründen das Aufstellen eines zweiten Bauwagens nicht möglich.

Von daher ist es dringend erforderlich, dass für den Schulunterricht nicht benötigte Räume in Abstimmung mit der Schule für das Nachmittagsangebot zur Verfügung gestellt oder aber die Container aufgestockt werden.

Das Nachmittagsangebot ist gerade für berufstätige Eltern ein wichtiger Bestandteil im Rahmen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch in der pädagogischen Arbeit von Schule.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt nun über den Ursprungsantrag der SPD-Fraktion inklusive der beschlossenen Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1959/2018 abstimmen.


14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung








TOP 6.2.4.1.
Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1959/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze erläutert zunächst den Hintergrund des Änderungsantragen verliest anschließend den Antrags- und Begründungstext.

Zu dem ursprünglichen Antrag war es erforderlich einen Änderungsantrag einzubringen, da der VCP (Verband Christlicher Pfadfinder) zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass dieser vor Ort die Arbeit einstellen wird. Dies stelle eine völlig geänderte Situation dar, da somit für die Eltern und Kinder der Nachmittagsbereich völlig in Frage gestellt werde.



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert die Nachmittagsbetreuung auch ohne Beteiligung des VCP (Verband Christlicher Pfandfinder) im laufenden Schuljahr 2018/2019 und darüber hinaus durch ein „alternatives Betreuungsangebot“in der Grundschule Ahlem sicherzustellen. Das „alternative Betreuungsangebot" ist bis zur Aufnahme der Schule in das Ganztagsprogramm aufrecht zu erhalten.

Begründung:

Die Grundschule Ahlem hat sich für den Ganztagsschulbetrieb beworben. Diese wird allerdings erst in ca. 2 Jahren zur Ganztagsschule werden können. Für den Übergang hat bisher der VCP ein Nachmittagsangebot mit einem Bauwagen angeboten, welches sehr gut angenommen wurde. Mittlerweile hat der VCP der Landeshauptstadt Hannover mitgeteilt, dass er für die Betreuung nicht mehr zur Verfügung steht. Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen muss dieses Angebot dringend aufrechterhalten und aufgestockt werden, was eigentlich auch von der Schulverwaltung angestrebt und zugesagt wurde. Das Nachmittagsangebot ist gerade für berufstätige Eltern ein wichtiger Bestandteil im Rahmen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch in der pädagogischen Arbeit der Schule.

Bezirksbürgermeister Göbel ruft zur Abstimmung auf.



Einstimmig zugestimmt


TOP 6.2.5.
Aufnahme der Grundschule In der Steinbreite in das "Modellprojekt gegen Elterntaxis"
(Drucks. Nr. 15-1962/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:



Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert die Grundschule In der Steinbreite in die Liste der 60 Schulen des „Modelprojektes gegen Elterntaxis“ aufzunehmen.






Begründung:

Bereits im Juli 2016 hat der Bezirksrat auf Antrag der SPD hin einen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Vermeidung von sog. „Eltern-Taxis“ verabschiedet. In dem Antrag wurde die Verwaltung aufgefordert entsprechende Konzepte zur Verbesserung der Schülersicherheit und Verkehrswege zu erarbeiten und vorzulegen. Laut der Presseberichterstattung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung scheint die Verwaltung nun soweit zu sein.

Die Grundschule In der Steinbreite liegt in einer verkehrsmäßig ungünstigen Lage durch sehr schmale Straßen. Vor der Schule herrscht insbesondere in den Morgenstunden eine reger An- und Abfahrtverkehr durch Eltern und es kommt täglich immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Erschwert wird die Lage durch „Eltern-Taxis“ zur gegenüberliegenden Kindertagesstätte St. Christophorus.

Gerade an diesem Standort bieten sich zur besseren Verkehrssicherheit die sogenannten „Hol- und Bringzonen“ an, die sich an der Albert-Schweitzer-Schule bereits bewährt haben.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.



Einstimmig zugestimmt


TOP 6.2.6.
Einrichtung einer Baustellenzufahrt
(Drucks. Nr. 15-1964/2018)

Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit der Gartenbauschule Kontakt aufzunehmen, um eine mögliche Baustellenzufahrt über das Grundstück der Gartenbauschule zu vereinbaren.

Begründung:

Nach Informationen der Anwohner des Berta-Markowski-Anger wurde am Mittwoch, 08.08.2018 eine Baustellenzufahrt von der Straße Berta-Markowski-Anger zur geplanten Kita-Containeranlage auf dem Grundstück der Gartenbauschule eingerichtet. Es fahren bereits die ersten Baufahrzeuge zur geplanten Kita-Containeranlage. Im Vorfeld wurden die Anwohner nicht über die bevorstehende Baustellenzufahrt informiert. Der Berta-Markowski-Anger ist eine neue, schmale Spielstraße, in der sehr häufig kleine Kinder spielen. Nach Berichten der Anwohner halten sich die Baufahrzeuge nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und gefährden dadurch die spielenden Kinder. Ein Zaun wurde bereits durch die Baufahrzeuge beschädigt.

Bezirksratsherr Alfermann ergänzt, dass zwischenzeitlich bereits Bordsteinkanten beschädigt wurden und Hydrauliköl auf den Straßen ausgelassen wurde. Außerdem verweist er auf vorangegangenen E-Mail-Verkehr, der zwischen den Anwohnern und der Verwaltung geführt wurde. Demnach bewerte man nach seinem Bericht die Abwicklung eingehenden Warenverkehrs höher als das Wohl der spielenden Kinder. Auch seien die Antwortformulierungen der Verwaltung in der Tonlage nicht angemessen und unhöflich gewesen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.


Einstimmig zugestimmt


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Schließung der Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße
(Drucks. Nr. 15-1798/2018)

Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrag vor und begründet ihn.


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die Schließung der Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße zu veranlassen.

Begründung:

Die Containerunterkunft diente in der Vergangenheit der Unterbringung von Flüchtlingen, denen im gegenüberliegenden Schulzentrum aufgrund mangelnder Kapazitäten kein Platz zur Verfügung gestellt werden konnte. Zwischenzeitlich sind die Flüchtlinge sowohl aus dem Schulzentrum als auch aus der Containerunterkunft unter anderem in das ehemalige Maritim-Hotel am Friedrichswall umgezogen. Während des Aufenthalts in der Petit-Couronne-Straße erfuhren die Flüchtlinge eine stetige emotionale und sehr unterstützende Betreuung durch die unmittelbar in der Nachbarschaft wohnenden Bürger und Bürgerinnen. Nach dem Umzug belegte die Landeshauptstadt Hannover die Containerunterkunft anstelle mit Flüchtlingen unerwartet und ohne weitere Ankündigung mit Wohnungslosen. Auch hier wollten sich die Anwohner um eine gute Eingewöhnung mit der Nachbarschaft bemühen und standen gerne für Betreuung und sonstige Hilfeleistung zur Verfügung.

Allerdings erwies es sich nach kurzer Zeit als schwierig eine sozial gut verträgliche Verbindung im gemeinsamen Alltag miteinander zu gestalten. Stattdessen entwickelte sich ein ungewöhnliches Eigenleben im Containerdorf, das insbesondere durch zwei Familien stark geprägt wurde. Tagsüber andauernde und nächtliche Ruhestörungen gingen einher mit ausgeübten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Betreten fremder Grundstücke, Verwahrlosung und Vermüllung der Containerunterkunft und der unmittelbaren Umgebung. Die Anwohner fühlen sich in ihrer heimischen Umgebung mittlerweile sehr unwohl und teilweise bedroht. Bitten auf Unterlassung verhallten. Daher verzichteten die Anwohner aufgrund eventuell drohender Repressalien und Übergriffen, und um ihr dortiges Leben in Ruhe und Frieden leben zu können, auf weiteren direkten Kontakt.

Aufgrund der geschilderten Umstände ist es den vorwiegend älteren Anwohnern nicht länger zuzumuten diese starken Einschränkungen weiterhin zu akzeptieren und hinzunehmen. Die ursprüngliche Nutzung für Flüchtlinge wurde eigenmächtig und kurzerhand als neue Unterkunft für Wohnungslose genutzt. Dieses von der Landeshauptstadt Hannover nicht abgesprochene, gestartete Experiment ist gründlich gescheitert und darf auf gar keinen Fall auf dem Rücken der Anwohner fortgesetzt werden. Die Landeshauptstadt Hannover hätte aufgrund vielfacher vorheriger Erfahrungen wissen müssen, dass sich eine Integration, wie bereits in den Unterkünften am Burgweg als auch in der Celler Straße, als nicht durchführbar darstellt. Wir empfehlen der Landeshauptstadt Hannover das Grundstück für die Bebauung zu nutzen, um es unverzüglich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt die Ablehnung der SPD-Fraktion in Aussicht. Die SPD stehe weiterhin hinter dem eigenen Antrag, welcher die Situation vor Ort verbessere. Der CDU-Antrag suggeriere lediglich, dass eine Schließung die Probleme lösen würde. Statt einer Lösung würde man jedoch lediglich eine Verlagerung der Probleme erreichen. Diese mache aber – im Gegensatz zu einer gut ausgestatteten und strukturierten sozialen Arbeit – keinen Sinn.

Darauf entgegnet Bezirksratsherr Hirche, dass es, angesichts der vorgebrachten SPD-Standpunkte, nicht verwundere, dass die Partei im Wählertrend mehr und mehr an Substanz verliere. Man würde nichts für die eigenen Leute unternehmen, sondern lediglich den Standpunkt vertreten, dass Integration eine gute Sache sei. Dies seit aber mitnichten der Fall. Integration bedeute, dass sich andere den herrschenden Gepflogenheiten angleichen müssten. Man könne nicht einfach behaupten, dass die hiesigen Anwohner die Verhältnisse einfach hinnehmen müssten. Dies sei nicht hinnehmbar. Die AfD-Fraktion stehe hingegen stets für die Bürger/innen ein. Dies bittet Bezirksratsherr Hirche zu bedenken.

Bezirksratsfrau Dudda ergreift das Wort und stellt dar, dass die CDU-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion als undurchführbar betrachtet. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sich die Vertreter/innen der SPD-Fraktion mehr mit den dortigen Anwohnern/innen auseinandergesetzt hätten. Trotz der nachhaltigen Bemühungen der Anwohner stoße man in der Nachbarschaft vor Ort auf massive Ablehnung und Desinteresse durch die wohnhaften Parteien in der Unterkunft. Das initiierte Integrationskonzept durch die Landeshauptstadt sei an dieser Stelle gescheitert. Und sicherlich würde es der Vorsitzenden der SPD-Fraktion auch nicht gefallen, wenn in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft entsprechende Verhältnisse herrschen würden. Zwar entschuldige sich Bezirksratsfrau Dudda für eine gewisse Polemik in ihren Ausführungen, allerdings müsse man deutlich herausstellen, dass gerade Bürger/innen, die bereits eine Lebensleistung erbracht haben und über ein hohes Lebensalter verfügen, es verdient haben, dass man sich auf politischer Ebene für angemessene Alltagsumstände einsetze.

Durch Bezirksratsfrau Klebe-Politze wird erwidert, dass sie sich sehr wohl mit den dargestellten Lebensumständen den betroffenen Anwohner/innen auskenne. Durch eigene Erfahrungen aus einem sozialen Berufsumfeld, als regelmäßige Teilnehmerin des Vernetzungstreffens der Flüchtlinge und des Unterstützerkreises Geveker Kamp seien ihr die Verhältnisse durchaus bewusst.

Bezirksratsherr Rosenzweig zeigt sich verwundert über den Standpunkt der CDU-Fraktion. Auch er sehe in der Schließung der Unterkunft lediglich eine Verlagerung der problematischen Verhältnisse. Der Antrag der SPD-Fraktion beinhalte den Versuch nun Einfluss auf die Verwaltung ausüben, um die beschriebenen Verhältnisse zu verbessern. Diesen Versuch solle man nun erst einmal wahrnehmen, bevor man eine komplette Schließung der Unterkunft anstrebe. Maßnahmen in Bezug auf mehr Betreuung und ein stärkeres Sicherheitskonzept könnten hier zielführend sein.

Hierzu führt Bezirksratsfrau Loß aus, dass die geschilderte Problematik in der Vergangenheit bereits zweimal verlagert worden sei, bis die jetzige Unterkunft in der Petit-Couronne-Straße für die dort wohnhafte Klientel gefunden worden sei. Daraus schließe sie, dass die Verwaltung in der Vergangenheit bereits durch zwei andere Stadtbezirksräte aufgefordert sei, etwas gegen die sich ergebenden Schwierigkeiten zu unternehmen. Es stelle sich die Frage, mit welch hohem Personalaufwand man eine Betreuung der vorhandenen Problemklientel bewerkstelligen solle. Eine Finanzierung sei aus ihrer Sicht nicht vorstellbar.

Durch Bezirksratsherrn Egyptien wird berichtet, dass er im Rahmen eines Netzwerk-Treffens durch einen Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes erfahren habe, dass für den Bereich der problematisierten Unterkünfte verstärkte Sicherheits- und Sozialarbeitsprogramme vorgesehen sind, um eine Verbesserung der Umstände vor Ort herbeizuführen. Unter anderem sollen die Maßnahmen nach Kenntnisstand von Bezirksratsherrn Egyptien auch durch Mitarbeiter mit entsprechenden kulturellen Hintergründen unterstützt werden. Auch er habe jedoch aus den Schilderungen der Anwohner/innen mitgenommen, dass die zumutbaren Belastungsgrenzen deutlich überschritten seien.

Bezirksratsherr Hirche schildert Erkenntnisse, die er aus Gesprächen mit vor Ort eingesetztem Sicherheitspersonal gewonnen hat. Demnach hätten diese Kräfte selbst Angst vor dem einschlägigen Bewohnerkreis. Er vermutet, dass von der Verwaltung keine hilfreichen Maßnahmen zu erwarten seien.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.


6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 6.4.1.
Grünstreifenrückbau
(Drucks. Nr. 15-1588/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung zu beauftragen, den Grünstreifen im „Salzweg“ zwischen „Henzeweg“ und „Plantagenstraße“ wieder in seinen ursprünglichen Zustand als Parkmöglichkeit zu bringen und im Verbund mit den vorhandenen Parkstreifen mit Hochbordstein nach „DIN EN 1340“ als Parkbuchten gegen den Bürgersteig beidseitig zur Einfahrt zum Parkplatz der Sporthalle abzugrenzen.

Begründung:

In den Bürgersprechstunden wurde ich mehrmals auf dieses Thema angesprochen. Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, wird die Grünfläche zum Parkplatz umfunktioniert. Diese Bilder wurden nach einem Handballspiel aufgenommen und zur Verfügung gestellt.
Oftmals wird auch auf dem Gehweg in der „Plantagenstraße“ vor der Schule geparkt, wodurch der Gehweg nicht mehr in seiner vollen breite zur Verfügung steht.

Gerade für ältere Menschen mit Rollator oder aber für Familien mit Kinderwagen ist eine Benutzung des Gehwegs so nicht mehr möglich.

Bezirksratsherr Alfermann kündigt an, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen wird. Man sei grundsätzlich froh über bestehende Grünflächen. Wenn diese jedoch zu Parkzwecken zweckentfremdet werden, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend durch Hinweis an die zuständigen Ordnungskräfte zu ahnden seien. Die Entfernung von Grünflächen, um auf diesem Weg Parkflächen für Autos zu schaffen, halte man für ausgeschlossen.

Daraufhin entgegnet Bezirksratsherr Hirche, dass es sich um den beschriebenen Platz in der Vergangenheit bereits um eine Parkfläche gehandelt habe.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt über den Antrag abstimmen.



1 Stimme dafür, 8 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 6.4.2.
Fußgängerschutz
(Drucks. Nr. 15-1589/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Bürgersteige an den Hauptverkehrsstraßen Richard-Lattorf-Straße, Heisterbergallee, Geverker Kamp, Carlo-Schmid-Allee, Davenstedter Straße, Am Soltekampe, Lenther Chaussee, Badenstedter Straße, Empelder Straße Hermann-Ehlers-Allee und die nicht an diesen Straßen liegenden Bushaltestellen mit einbetonierten Schutzbügeln gegen als Waffen missbrauchte Autos zu bewehren.

Begründung:


Durch Nizza, Berlin und Stockholm fühlen sich offenbar nun auch in unserem Stadtbezirk Trittbrettfahrer animiert mit Autos Fußgänger zu jagen. Um auch in Zukunft sicher durch unseren Stadtbezirk gehen zu können, müssen die Bürgersteige vor Angriffen solcher Individuen geschützt werden.
Die klassischen Merkel-Poller eignen sich hier nicht, da sie als Betonquader zu viel Raum einnehmen und wie auch als Beton-Stehle, wie z.B. in Teilen am Geveker Kamp, keinen praktischen Zweitwert bieten. Schutzbügel hingegen können auch als Fahrradständer, Baumschutz etc. dienen, und minimieren bei unbeabsichtigtem Verlassen der Fahrbahn durch den stumpfen Aufprallwinkel die Schäden am Fahrzeug und den Insassen.

Bezirksratsfrau Dudda legt dar, dass nach ihrer Ansicht große Teile des Stadtbezirks mit den beschriebenen Bügeln versehen wären, wenn man dem vorgetragenen Antrag zustimmen würde. Abgesehen von den hiermit verbundenen Kosten müsse man leider zudem feststellen, dass man nicht jegliches Restrisiko ausschließen könne. Es sei schlichtweg nicht möglich sich gegen jedwede Gefahr hundertprozentig zu schützen. Die Konsequenz wäre außerdem, dass dieser Beschluss ggf. auch auf andere Stadtbezirke ausgeweitet würde, sodass sich das optische Erscheinungsbild auf das ganze Stadtgebiet auswirken könne. Man betrachte den Antrag nicht als sinnführend und sollte die hierfür notwendigen Mittel besser für andere Dinge nutzen.

Bezirksratsherr Alfermann stimmt den vorgebrachten Argumenten der Vorrednerin zu und fügt ergänzend an, dass die angeregten Schutzbügel gerade an den Haltestellen von spielenden Kindern zweckentfremdet werden könnten und somit entsprechende Verletzungen vorprogrammiert seien. Die SPD-Fraktion werde den Antrag ebenfalls ablehnen.

Durch Bezirksratsherrn Rosenzweig wird angeführt, dass man die vorgeschlagene Maßnahme als übertrieben erachte. Eine Gefährdungslage, die entsprechende Baumaßnahmen rechtfertigen würde, könne man nicht erkennen.

Von Bezirksratsherrn Hirche wird hinzugefügt, dass man die Situation nicht unterschätzen sollte. Es habe bereits einen einschlägigen Vorfall im Bereich der Tegtmeyerallee gegeben und auch andere Ereignisse in Deutschland hätten gezeigt, dass Schutzmaßnahmen notwendig sind. Er appelliere daher an die Vernunft der anwesenden Bezirksratsmitglieder, damit nun entsprechende Vorkehrungen getroffen werden könnten.

So habe man sich bis vor kurzer Zeit auch nicht vorstellen können, dass auf den Weihnachtsmärkten mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten patrouillieren würden. Auch ihm läge eine weitreichende Abpollerung der Stadtbezirke fern, sodass gerade die Errichtung von alternativ nutzbaren Fahrradbügeln sinnvoll sei.

Bezirksratsfrau Dudda bekräftigt noch einmal ihre vorangegangenen Ausführungen und verweist darauf, dass Restrisiken niemals gänzlich auszuschließen seien und dass ein Rundumschutz für alle Einwohner/innen nicht umsetzbar sei. Man spreche sich daher gegen den eingebrachten Antrag aus.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.



1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.4.3.
Müllcontainer vor dem Asylheim am "Ahlemer Holz"
(Drucks. Nr. 15-1613/2018)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Den großen Müllcontainer, der vor dem Asylantenheim am „Ahlemer Holz" steht umgehend zu entfernen und durch Mülleimer, die das Recyceln des Mülls voraussetzen (Gelbe, schwarz-, braune und blaue Tonne) zu ersetzen.

Begründung:


Wer in dieses Land kommt, hat sich den Sitten und Gegebenheiten auch anzupassen. In
Deutschland ist Recycling seit vielen Jahren Normalität. Die sogenannten Flüchtlinge
sollten sich an deutsche Sitten schnellstmöglich gewöhnen, damit eine erfolgreiche
Integration gelingen kann, daher ist es auch schon im Asylheim wichtig, dass sie lernen, dass hier zu Lande der Müll getrennt wird.






Hierzu führt Bezirksratsherr Alfermann aus, dass der verlesene Antrag keine Angaben zum Größenumfang der angedachten Abfallbehälter vorsieht, sodass das Volumen der Maßnahme nicht vorstellbar sei. Niemanden, weder im Bereich der Landeshauptstadt, der Region Hannover oder darüber hinaus, könne man zudem zur Mülltrennung zwingen, so wünschenswert dies auch letztlich sei. Papiertrennungen fänden außerdem in den Asylunterkünften in zufriedenstellendem Umfang statt, lediglich die Trennung von Rest- und Plastikmüll funktioniere noch nicht besonders gut. Man könne von Neubürgern nicht erwarten, dass diese die gewünschten Mülltrennungsvorgaben umsetzen können, zumal selbst viele Einheimische mit dieser Praktik überfordert seien. Die SPD-Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Es sei verwunderlich, dass nicht regelmäßig durch die vor Ort eingesetzten Betreuungskräfte die gewünschte Mülltrennung kontrolliert und überprüft werde, gibt Bezirksratsfrau Dudda zu bedenken. Sie gibt Bezirksratsherrn Alfermann jedoch Recht, dass auch in vielen deutschen Haushalten keine zufriedenstellende Mülltrennung erfolge. Es sei womöglich zielführend, wenn man in dieser Angelegenheit entsprechenden Kontakt zu den Betreibergesellschaften aufnehme, um auf diesem Weg ein notwendiges Umweltverständnis bei den Bewohnern zu schärfen. Darüber hinaus stellt Bezirksratsfrau Dudda fest, dass sie die genutzte Wortwahl in den Beiträgen des Bezirksratsherrn Hirche nicht gutheißen könne. Es wäre demnach schön, wenn eine neutralere Ausdrucksweise an den Tag gelegt werden könne, was durch die im Antrag gewählten Formulierungen „sogenannte Flüchtlinge“ und „Asylheim“ begründet wird.

Bezirksratsherr Höhne sagt, dass er seit Jahren als Beirat in einer Wohnungseigentümergemeinschaft tätig ist und berichtet davon, dass vor Jahren Müllplätze umgebaut werden mussten und man durch den Abfallwirtschaftsbetrieb aha Hinweise erhalten habe, wie viele und in welchen Volumengrößen man Abfallbehälter vorhalten müsse. Er sei verwundert, dass es hierfür offenbar gar keine rechtliche Grundlage gäbe, wie zuvor durch Bezirksratsherrn Alfermann erklärt wurde.

Durch eine kurze Ausführung stellt Bezirksratsherr Alfermann dar, dass tatsächlich in erster Linie beratende Hinweise durch Aha gegeben werden. Unter anderem bestünde zum Beispiel auch keine Verpflichtung zur Übernahme eines gelben und blauen Müllcontainers, obwohl diese Annahme weitläufig verbreitet sei.

Bezirksratsherr Hirche ergeift noch einmal das Wort und verweist einlassend auf die bestehende Geschäftsordnung, nach welcher die Reihenfolge der angezeigten Wortbeiträge zu beachten sei. Außerdem handle es sich bei den Bewohnern der problematisierten Unterkünfte nach seiner Auffassung nicht um Neubürger, wie die Personen zuvor von Bezirksratsherrn Alfermann bezeichnet wurden. Darüber hinaus sie festzustellen, dass die vor Ort tätigen Sozialarbeiter und Betreibergesellschaften einen Haufen Geld verdienen würden, sodass sich diese Kräfte auch entsprechend um die dort wohnhaften Menschen kümmern sollten. Andernfalls brauche man diese Personen auch nicht zu beschäftigen, denn letztlich wolle man keine Parallelgesellschaften in Deutschland entstehen lassen.

Mit Bezug auf den vorherigen Wortbeitrag von Bezirksratsfrau Dudda weist Bezirksratsherr Hirche abschließend darauf hin, dass er immer sagen werde, was er denke. Nach seiner Meinung handle es sich beim Kreis der Flüchtlinge zu einem großen Teil um Wirtschaftsflüchtlinge und zum Teil um Kriminelle.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt nun über den Antrag abstimmen.


5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Abgesetzt



Die Sitzung endet um 21:15 Uhr.



Für das Protokoll:



Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer