Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 23.08.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 15.08.2018)
Protokoll (erschienen am 14.11.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 26.09.2018

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 23. August 2018,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.03 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Busse (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
(Bezirksratsherr Johnson) (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Öztürk) (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
(Bezirksratsfrau Pilger) (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher 19.09 - 22.03 Uhr (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny
(Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman)
(SPD)
Verwaltung:
Herr Krüger (FB Büro Oberbürgermeister)
Herr Kuru (FB Personal und Organisation)




Herr Aßmann (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Kaminski (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schindler (FB Umwelt und Stadtgrün)
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)





Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 17. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle

2.1. über die 1. Sondersitzung am 03.05.2018

2.2. über die 15. Sitzung am 17.05.2018

2.3. über die 16. Sitzung am 14.06.2018 - Öffentlicher Teil -

3. Vorstellung der Informationsdrucksache „Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der LHH" (Drucks. Nr. 1004/2018)

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE 1. Teil

5. Tätigkeitsbericht des Präventionsrates

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld 09/2018
(Drucks. Nr. 15-1961/2018)

6.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Karate-Club Hannover e. V. 10/2018
(Drucks. Nr. 15-1963/2018)

7. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

7.1. IB-02-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates,
Hefte: "Willkommen in Deutschland"
(Drucks. Nr. 15-1921/2018)





7.2. IB-03-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates,
Projekt: "Little Paradise - Kleines Paradies"
(Drucks. Nr. 15-1923/2018)

7.3. IB-06-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates,
Freizeit Frauengruppe "Lernen im Nationalpark Wattenmeer" und "Frauen in Bewegung"
(Drucks. Nr. 15-1925/2018)

8. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Umstrukturierung in der Kindertagesstätte "Die Hirtenkinder"
(Drucks. Nr. 1623/2018)

8.1.2. Umstrukturierung in der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) Kinderladen Knirpse
(Drucks. Nr. 1687/2018)

8.1.3. Vorhabenbez. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842
– westl. Schweriner Straße -
Erweiterung des Aufstellungsbeschusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1706/2018 mit 3 Anlagen)

9.3. Antrag der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

9.3.1. Zustand von Radwegen im Stadtbezirk - Verkehrssicherheit erhöhen
(Drucks. Nr. 15-1823/2018)

8.1.4. Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE 2. Teil

8.2. E N T S C H E I D U N G E N

8.2.1. Erneuerung Spielpark Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1797/2018 mit 2 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

9.1.1. Pedelec-Verleihsystem "PedsBlitz"
(Drucks. Nr. 15-1808/2018)

9.1.2. Warnzeichen Stadtparkweg
(Drucks. Nr. 15-1809/2018)



9.1.3. Nachbesserung der Fußgängerüberwege Nußriede/Warburghof und Buchnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1810/2018)

9.1.4. Zebrastreifen Weidetorstraße/Schierholzstraße
(Drucks. Nr. 15-1811/2018)

9.1.5. Kinderbetreuung in Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee für Familien
(Drucks. Nr. 15-1812/2018)

9.1.6. Instandsetzung des Fahrradweges zwischen Hermannsburger Damm (Höhe Schwarmstedter Straße) und der Straße An der Breiten Wiese
(Drucks. Nr. 15-1813/2018)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Anpassung der Ampelschaltung an der Kreuzung Noltemeyerbrücke für Fußgänger
(Drucks. Nr. 15-1818/2018)

9.2.2. Spurkranzschmieranlage für Stadtbahn an der Noltemeyerbrücke
(Drucks. Nr. 15-1820/2018)

9.2.3. Dringlichkeitsantrag: Bezirkssportanlage Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1960/2018)

9.4. der Fraktion DIE LINKE.

9.4.1. Kleefelder Bad: Einführung eines Abendtarifs und Anerkennung von Eintrittskarten in anderen Schwimmbädern vereinbaren
(Drucks. Nr. 15-1824/2018)

9.4.2. Spiel- und Bolzplatz Lenbachstraße/Klingerstraße sicherer machen
(Drucks. Nr. 15-1830/2018)

10. A N F R A G E N

10.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

10.1.1. Genehmigung von Shisha Bars
(Drucks. Nr. 15-1806/2018)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Kosten für die Aussiedler-- und Flüchtlingsunterkunft Am Annateich 3
(Drucks. Nr. 15-1814/2018)

10.2.2. Baumaßnahme Podbielskistraße/Virchowweg
(Drucks. Nr. 15-1815/2018)




10.2.3. Baumsterben in der südlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1816/2018)

10.3. der Fraktion DIE LINKE.

10.3.1. Sportplatz der Grundschule im Kleefelde
(Drucks. Nr. 15-1822/2018)

10.4. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)

10.4.1. Bürgeramt Buchholz-Kleefeld/vermehrte Onlinedienste der Bürgerämter
der LHH
(Drucks. Nr. 15-1628/2018)

10.4.2. Mietkosten/Mietbelastung
(Drucks. Nr. 15-1646/2018)

11. M I T T E I L U N G E N

11.1. des Bezirksbürgermeisters

11.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements












I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 17. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die 17. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld nachdem er die Hinweise zur Medienöffentlichkeit verlesen hatte. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Die Dringlichkeit des Antrages der CDU-Fraktion wurde einstimmig festgestellt. Die Behandlung erfolgte unter TOP 9.2.3. Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, warum der Sachstandsbericht Flüchtlinge nicht mehr auf der TO stehe, erläuterte





Bezirksbürgermeister Hofmann dies ausführlich und verwies auf die Aussprache im interfraktionellen Gespräch.
Bezirksratsherr Plotzki bat darum, die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde nach TOP 8.1.4. erneut aufzurufen. Der Antrag unter TOP 9.3.1. solle vor TOP 8.1.4. behandelt werden.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion die Drucksache Nr. 1856/2018 zu TOP 8.1.4. nach Vorstellung in die Fraktion ziehe.
Bezirksratsherr Behrendt wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion die Drucksache Nr. 15-1830/2018 zu TOP 9.4.2. nach Vorstellung in die Fraktion ziehe.
Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle

TOP 2.1.
über die 1. Sondersitzung am 03.05.2018
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 2.2.
über die 15. Sitzung am 17.05.2018
Einstimmig


TOP 2.3.
über die 16. Sitzung am 14.06.2018 - Öffentlicher Teil -
Einstimmig


TOP 3.
Vorstellung der Informationsdrucksache „Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der LHH" (Drucks. Nr. 1004/2018)
Herr Krüger führte in das Thema ein und beschrieb u. a. die Ausgangslage.
Herr Kuru informierte darüber, dass die vorliegende Drucksache ein Gemeinschaftswerk der gesamten Stadtverwaltung sei. Im Vorfeld des Strategieerstellungsprozesses sei eine Bestandsaufnahme bestehender digitaler Lösungen, digitaler Projekte bzw. Prozesse, die bereits bei der Stadtverwaltung realisiert seien, durchgeführt worden. Er erläuterte die weiteren Schritte bis zur Erstellung der Drucksache. Anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation beschrieb er die Schwerpunkte der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover, u. a. Breitband & WLAN, digitale Services, Open Government. Er stellte die Projektwerkstatt und die nächsten Schritte vor wie z. B. die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens.

Bezirksratsherr Fulst ging darauf ein, dass laut Konzept folgende Funktionen vorgesehen seien: ein Digitalisierungsbeauftragter, ein Projektbüro, eine Koordinierungsstelle, ein Beauftragter für die digitale Infrastruktur, ein Informationssicherheitsbeauftragter und digitale Scouts. Er fragte nach, ob diese Stellen bereits besetzt seien bzw. wann mit einer Ausschreibung zu rechnen sei. Darüber hinaus interessierte ihn, wie das Personal




qualifiziert sei bzw. werde.
Im Hinblick auf den Breitbandausbau an den Schulen erkundigte er sich nach dem Sachstand und nach der Zeitschiene für die Umsetzung. Er fragte, wie die Verwaltung schnelles Internet interpretiere und nach den geplanten Kapazitäten für die unterschiedlichen Schulgrößen.
Des Weiteren interessierte ihn, wie viele „weiße Flecken“ es im Stadtbezirk geben würde. Er zeigte sich erstaunt, dass das Konzept u.a. auf der einen Seite auf Innovation setze, aber auf der anderen Seite Anträge des Bezirksrates auf eine Smartbench abgelehnt würden. Er wies darauf hin, dass vor dem Regionsgebäude in Kooperation mit der Sparkasse eine Smartbench aufgebaut worden sei. Bezirksratsherr Fulst fragte nach, inwieweit das Konzept in der Verwaltung kommuniziert werde, um bestimmte Dinge auszuprobieren.
Herr Krüger erklärte, dass hinsichtlich des Personals zwischen Funktion und Stelle, die zu besetzen sei, unterschieden werden müsse. So handele es sich z. B. bei dem Digitalisierungsbeauftragten um eine Funktion, die organisatorisch dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet sei. Für den Breitbandbeauftragten werde es eine Stellenausschreibung geben.
Herr Kuru ergänzte, dass der Beauftragte für digitale Infrastruktur organisatorisch im Fachbereich Personal und Organisation eingebunden sei. Bei den digitalen Scouts handele es sich um eine Rolle, die in den Fachbereichen vorhanden sein sollte.
Herr Krüger bemerkte, dass in diesem Bereich bisher keine zusätzlichen Personalkapazitäten vorgesehen seien.
Zum Thema „Schulen“ berichtete er, dass momentan eine Abfrage bei den Schulen durchgeführt werde, welche Kapazitäten vor Ort vorhanden seien und welche Probleme benannt werden können. Die Schulen hätten oberste Priorität. Unterstützung gebe es durch den Masterplan des Landes, der ebenfalls die Schulen in den Fokus gerückt habe. Weitere Informationen können erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden.
Um das Thema „Schnell und innovativ“ zu bearbeiten, sei mit der Startup-Szene zusammengearbeitet worden. Es werde viel mit den Überschriften der Haltungsfragen gearbeitet, um langfristig einen „Kulturwandel“ herbeizuführen. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in den Fachbereichen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebe, die über eine Digitalisierungskompetenz verfügen. Diese seien zu benennen und mit einzubinden, um das vorhandene Potenzial zu nutzen, digitale Scouts auszubilden und die Innovationen voranzubringen.
Herr Kuru teilte mit, dass der Bund vorgebe, die Schulen per Gigabit „zu erschließen“. Das Ziel sei eine Mindestgeschwindigkeit von 30 MBit/s pro Klassenraum zu erreichen. Die zeitliche Komponente ergebe sich aus dem Markterkundungsverfahren und dem Pilotprojekt „Medienentwicklungsplan“. Momentan finde die Evolution der Pilotprojekte statt. Sobald die Ergebnisse der Evolution und des Markterkundungsverfahrens vorliegen, könne geplant werden, welche Schule wann angeschlossen werde. Im Hinblick auf die „weißen Flecken“ im Stadtgebiet verwies Herr Kuru auf das Markterkundungsverfahren. Im gesamten Stadtgebiet solle es 3.000 unterversorgte „Adressen“ geben. Über das Markterkundungsverfahren solle geklärt werden, wo sich diese „Adressen“ befinden.
Herr Krüger ergänzte, dass das Wissen um die „Adressen“ der „weißen Flecken“ bisher nur den Telekommunikationsanbietern vorlag und es nunmehr die Möglichkeit gebe, dieses Wissen abzufragen.
Bezirksratsherr Plotzki bedankte sich für die Ausführungen. Er merkte an, dass die Umsetzung der digitalen Strategie in der Verwaltung mit der Einführung von flexiblen und agilen Organisationsansätzen verbunden sei. Gleichzeitig bestünde für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die fortschreitende Digitalisierung und damit verbundenen erhöhten Flexibilisierung und Verfügbarkeit auch eine hohe Belastung. Bezirksratsherr Plotzki




fragte nach den Ansätzen zur Umsetzung. Des Weiteren interessierte er sich dafür, welche Software in Zukunft verwendet werden solle und ob geplant sei, eine eigene Software zu entwickeln, um sich unabhängig zu machen und evt. Kosten zu sparen. Er führte als Beispiel den geplanten eigenen Messengerdienst der Landeshauptstadt Hannover an.
Herr Krüger führte aus, dass er mitnehme, dass die Sparkasse in der Region eine Smartbench aufgestellt habe. Im Hinblick auf den weiteren Ausbau sei zwischen den einzelnen Bereichen – öffentlich und privat - zu unterscheiden. Es werde weiterhin an der Herstellung der Kontakte zwischen den einzelnen Kooperationspartnern gearbeitet. Mit den personellen und finanziellen Ressourcen der Landeshauptstadt Hannover könne jedoch nicht der gesamte öffentliche Raum abgedeckt werden.
Hinsichtlich der von Bezirksratsherrn Plotzki angesprochenen Flexibilität und Umsetzbarkeit verwies Herr Krüger auf die Projektstruktur, die auf Seite 26 der Broschüre dargestellt sei. Von Anfang an seien der Gesamtpersonalrat und der Datenschutzbeauftragte mit eingebunden worden. Herr Krüger ging nochmals auf das Spannungsverhältnis ein. So können z. B. Smartphones im Außendienst eine Arbeitserleichterung darstellen. Um die Grenzen des mobilen Arbeiten festzulegen, gebe es Dienstvereinbarungen. Es seien alle Seiten gefordert, um dies auszutarieren. Die Stadt sei diesbezüglich gut mit anderen Städten, die digitale Vorreiter seien, vernetzt. Er könne keine Stadt benennen, die beziffern könne, wie hoch ihr Finanzetat für die Umsetzung der Digitalisierung sei. Im Hinblick auf einen Messengerdienst werde für die Einsetzung nach einem datenschutzkonformen Messengerdienst gesucht.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Plotzki, ob es eine Kennzahl gebe, wie hoch der Betrag sei, der momentan für die Digitalisierung ausgegeben werde und welcher Betrag für die Umsetzung eingeplant werden müsse, antwortete Herr Krüger, dass es aktuell das IUK-Mittel-Budget gebe. Dieses Budget umfasse z. B. auch die Ausstattung für mobiles Arbeiten. Soweit es sich um fachliche und dezentrale Programme handele, könne zurzeit keine Aussage getätigt werden. Gespräche hinsichtlich einer anderen Darstellung würden geführt.
Herr Kuru ergänzte, dass die Landeshauptstadt Hannover über 200 Fachverfahren im Einsatz habe und die Schnittstelle zwischen Betriebssystem und Fachverfahren so ausgestaltet seien, dass diese optimal laufen. Bei einer Änderung des Betriebssystems müssten auch die Fachverfahren entsprechend angepasst werden. Dieser Aufwand sei zurzeit personell und finanziell nicht machbar. Aus diesem Grund werde von Open-Source-Software Abstand genommen.
Bezirksratsherr Borstelmann bedankte sich für die Vorstellung des Digitalisierungsprojektes. Ihn erstaunte, dass nunmehr die Schulen in den Fokus gerückt werden, obwohl es bereits ein Pilotprojekt an Schulen gebe. Bereits bei den Pilotschulen sei die Breitbandversorgung nicht sicher gestellt gewesen. Er fragte nach, warum nicht zuerst an dem Ausbau gearbeitet werde, bevor es Pilotprojekte gebe und ob mit den entsprechenden Fachbereichen Gespräche geführt werden.
Herr Kuru erklärte, dass das Problem bekannt sei. Zunächst sei zu klären, wie die einzelnen Schulen erschlossen seien. Diese Informationen können nur über die Telekommunikationsunternehmen abgefragt werden und aufgrund des Ergebnisses könne dann der Ausbau in den Schulen mit dem entsprechenden 30 Mbit/s forciert werden.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Borstelmann, dass diese Angaben von den Pilotstandorten bekannt sein müssten, entgegnete Herr Krüger, dass die IUK diese Information habe. Er wies darauf hin, dass der Medienentwicklungsplan ein Vorreiterprojekt gewesen sei. Der Evolutionsprozess laufe momentan und es werde geklärt, wie eine Umsetzung an den anderen Schulen erfolge. Er verwies auf das von Herrn Kuru geschilderte Verfahren. Er widersprach Bezirksratsherrn Borstelmann, dass die




Digitalisierungsstrategie einen neuen Focus setze. Die Strategie integriere die bestehenden Projekte. Es gebe einen entsprechenden Austausch mit den zuständigen Fachbereichen.
Bezirksratsherr Jäger fragte nach, wie der Bezirksrat den Prozess begleiten könne und führte aus, wie wichtig die Digitalisierung für die Kommunen sei. Er fragte nach der weiteren Vorgehensweise.
Herr Krüger bedankte sich für die kooperative Frage. Für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie sei für die Verwaltung wichtig zu wissen, welche Prioritäten die Bezirksräte für sich setzen, um dies bei den weiteren Planungen mit im Fokus zu haben.
Herr Fulst bat nochmals um Klärung hinsichtlich der von ihm benannten Stellen, ob diese besetzt seien oder ausgeschrieben werden müssen. Darüber hinaus fragte er zum Thema „WLAN“ nach den weiteren Planungen/Zielen – auch mit evt. Kooperationspartnern. Im Hinblick auf die Onlinenutzung der unterschiedlichen Services der Bürgerämter interessierte er sich für die technischen Voraussetzungen, die der Kunde mitbringen müsse und wie die diesbezüglichen Planungen seien. Er fragte nach, wie z. B. Einzelhändler, Restaurants oder Cafés motiviert werden könnten, freies WLAN anzubieten und ob es ein Förderprogramm dafür gebe.
Herr Kuru antwortete, dass die Koordinierungsstelle zum Breitbandausbau dort sei, wo auch der Beauftrage für die digitale Infrastruktur angesiedelt sei. Das Projektbüro sei eine Geschäftsstelle. Diese bestehe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Büros des Oberbürgermeisters und aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Personal und Organisation. Der Informationssicherheitsbeauftragte sei als Stabsstelle beim Fachbereich Personal und Organisation angesiedelt – parallel zum Datenschutzbeauftragten. Die Stelle sei eingerichtet und besetzt. Zu den digitalen Services führte er aus, dass der Bund und die Länder über den IT-Planungsrat ein Projekt starten, welches zum Ziel habe, ein deutschlandweites Verwaltungsportal aufzubauen. Es handele sich um ein einheitliches Zugangsportal für alle Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes. Das Zugangsportal beinhalte die Einrichtung eines Nutzungskontos, in welchem die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Dokumente hinterlegen können. Die Kommunen seien in diesen Prozess mit eingebunden. Die Lösung werde aber vom Bund und den Ländern vorgegeben. Die Kommunen seien in der Folge dafür verantwortlich, dass die kommunalen Verfahren, die Online zur Verfügung gestellt werden, in das neugeschaffene Portal integriert werden.
Herr Krüger informierte darüber, dass die Strategie vorsehe, die Digitalisierung auch mit anderen Kooperationspartnern voranzubringen. Die Stadt habe initiativ http und die ÜSTRA zusammengebracht, um zu klären, was für die Innenstadt diesbezüglich möglich sei. Die Landeshauptstadt Hannover sei fortlaufend im Gespräch mit weiteren Kooperationspartnern, um neue Ideen zu entwickeln. Eine flächendeckende Einführung ginge nur gemeinsam.
Herr Kuru ging noch auf die Freifunkinitiative ein, die vom Land gefördert werde, indem z. B. Mittel für die Beschaffung von Hardware zur Verfügung gestellt werden. Die Landeshauptstadt Hannover begrüße die Freifunkinitiative und sei im Gespräch mit dieser. Es bestünde die Hoffnung, dass die Freifunkinitiative ihre Aktivitäten in den Stadtbezirken stärker forcieren.


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE 1. Teil

Kein Beitrag







TOP 5.
Tätigkeitsbericht des Präventionsrates
Die Repräsentantin des Präventionsrates stellte den Tätigkeitsbericht des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld anhand der als Anlage 2 beigefügten Power-Point-Präsentation vor. U. a. berichtete sie über die Benennung des Uferpfades, welche auf eine Initiative des Präventionsrates erfolgte. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an den Wunsch des Präventionsrates an den Bezirksrat Buchholz-Kleefeld einen Antrag zu stellen, mit der Bitte, den Weg von der Nackenberger Straße bis zum Bahnhof Karl-Wiechert- Allee zu beleuchten.
Diesbezüglich lud Bezirksbürgermeister Hofmann die Repräsentantin zur 2. Sondersitzung am 22.11.2018 ein. Herr von der Ohe würde konkret zu diesem Weg eine Aussage treffen.

Bezirksratsherr Oppelt dankte dem Präventionsrat für die Arbeit und für den Bericht. Er informierte über einen im Mai 2018 stattgefundenen Raubüberfall in Kleefeld durch einen angeblichen Paketboten und regte an, das Fahndungsfoto auch über das Netzwerk des Präventionsrates zu verteilen.
Die Repräsentantin erklärte, dass sie diese Meldung in ihrer Eigenschaft als Sicherheitsberaterin für Senioren erhalten habe und entsprechend die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger informiert habe. Sie werde dies auf die nächsten Veranstaltungen mitnehmen.
Bezirksratsherr Teicher bedauerte den Mitgliederschwund des Präventionsbeirates. Er befürwortete die Veranstaltung im Oktober, um zu informieren und ggfs. auf diesem Wege neue Mitglieder zu erhalten. Er fände es sinnvoll, wenn auch aus den Institutionen Mitglieder kämen. Er dankte den Mitgliedern des Präventionsrates für ihre Arbeit.


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld 09/2018
(Drucks. Nr. 15-1961/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
Betrag: bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck : Öffentlichkeitsarbeit
(Zuwendung 09/2018)

Einstimmig









TOP 6.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an Karate-Club Hannover e. V. 10/2018
(Drucks. Nr. 15-1963/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Karate-Club Hannover e. V.
Betrag: bis zu 1.248,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines Stahlschrankes und zwei Metallsteckregale
(Zuwendung 10/2018)
Einstimmig


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 7.1.
IB-02-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Hefte: "Willkommen in Deutschland"
(Drucks. Nr. 15-1921/2018)

Der Bezirksrat beschloss
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Grundschule Lüneburger Damm
Projekt: Hefte "Willkommen in Deutschland"
Zuwendungssumme: 246,73 €
Zuwendungsnummer: IB-02-2018
Einstimmig


TOP 7.2.
IB-03-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Little Paradise - Kleines Paradies"
(Drucks. Nr. 15-1923/2018)

Der Bezirksrat beschloss
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Förderverein der Grundschule Lüneburger Damm
Projekt: "Little Paradise - Kleines Paradies"
Zuwendungssumme: 3.000,00 € für Sachkosten
Zuwendungsnummer: IB-03-2018
Einstimmig





TOP 7.3.
IB-06-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Freizeit Frauengruppe "Lernen im Nationalpark Wattenmeer" und "Frauen in Bewegung"
(Drucks. Nr. 15-1925/2018)

Der Bezirksrat beschloss
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Diakonisches Werk Hannover gGmbH
Hallo Nachbarn
Projekt: Freizeit Frauengruppe "Lernen im Nationalpark Wattenmeer" und "Frauen in Bewegung"
Zuwendungssumme: 1.600,00 €
Zuwendungsnummer: IB-06-2018

Einstimmig


TOP 8.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Umstrukturierung in der Kindertagesstätte "Die Hirtenkinder"
(Drucks. Nr. 1623/2018)

Der Bezirksrat empfahl zu beschließen,

folgende Umstrukturierungsmaßnahme in der Kindertagesstätte "Die Hirtenkinder", Stadtfelddamm 66, 30625 Hannover, in Trägerschaft des Vereins Hirtenkinder e.V. durchzuführen:
  • Zwei kleine altersübergreifende Gruppen mit je bis zu 3 Krippenkindern (1-3 Jahre) und 22 Kindergartenkindern (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt) in zwei reine Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen umzuwandeln und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Einstimmig












TOP 8.1.2.
Umstrukturierung in der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) Kinderladen Knirpse
(Drucks. Nr. 1687/2018)

Der Bezirksrat empfahl zu beschließen,
  • die KKT Kinderladen Knirpse, Kapellenstr. 10 a, 30625 Hannover, in Trägerschaft des Vereins Kinderladen Knirpse e.V. von einer altersübergreifenden Gruppe mit Einzelintegration (10 Plätze in Ganztagsbetreuung) in eine reine Krippengruppe (10 Plätze in Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.


Einstimmig

TOP 8.1.3.


Vorhabenbez. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842 – westl. Schweriner Straße -
Erweiterung des Aufstellungsbeschusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1706/2018 mit 3 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,
1. die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses für die neu einbezogenen Flächen zu beschließen,
2. auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die neu einbezogenen Flächen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten,
3. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1842 - westlich Schweriner Straße - mit Begründung zuzustimmen und
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig

TOP 9.3.
Antrag der Fraktion Die LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 9.3.1.
Zustand von Radwegen im Stadtbezirk - Verkehrssicherheit erhöhen
(Drucks. Nr. 15-1823/2018)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Bezirksratsfrau Starke erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag begrüße.





Bezirksratsherr Oppelt verwies auf die in den vergangenen Jahren von der CDU-Fraktion gestellten Haushaltsanträge zur Ertüchtigung der Radwege. Er befürworte den Antrag.

Der Stadtbezirksrat beschloss:

Die Verwaltung informiert mindestens einmal jährlich den Stadtbezirksrat in öffentlicher Sitzung detailliert über den baulichen Zustand und die Verkehrssicherheit der Radwege in unserem Stadtbezirk. Über geplante baulichen Maßnahmen wird ebenso berichtet wie über die dafür anfallenden Kosten.

Einstimmig


TOP 8.1.4.

Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg

(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)

Herr Kaminski erinnerte daran, dass in den Jahren 2010/2011 die Metropolregion zusammen mit der Region Hannover eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt habe, welche Strecken in der Stadt und der Region das Potential für Radschnellwege haben könnten. Für Hannover wurden die Strecken nach Laatzen, Garbsen und Lehrte identifiziert. Eine erste Machbarkeitsstudie wurde durchgeführt. Gescheitert sei das Projekt damals an der Bereitstellung der finanziellen Mitteln. Im Jahr 2016 habe der Rat der Verwaltung den Auftrag erteilt, den Radschnellweg in Richtung Lehrte zu planen und Fördermittel einzuwerben. Das Land habe ein entsprechendes Förderprogramm im Jahr 2017 aufgelegt und die Landeshauptstadt Hannover habe sich mit der erweiterten Machbarkeitsuntersuchung für dieses Projekt beworben. Im Januar 2018 habe die Landeshauptstadt Hannover die Nachricht erhalten, dass sie in die Projektliste mit aufgenommen sei und ein Planungsbüro, welches zu 75 % gefördert werde, mit den weiteren Planungen beauftragt werden könne. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellte Herr Kaminski die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt mit einer Länge von 6,7 km vor. Thema sei u. a. die Herstellung des Standards für einen Radschnellweg. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld werde bis auf ein 180 Meter langes Teilstück der Radschnellweg auf den alten Bestandsradwegen errichtet, welche optimiert werden. An den Knotenpunkten solle versucht werden, durch geeignete Maßnahmen eine Vorfahrtsregelung für Radfahrenden auf dem Radschnellweg zu erreichen.
Ziel sei es, den Antrag auf Förderung bis zum Jahresende abzugeben und in 2019 mit den baulichen Maßnahmen zu beginnen.

Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass er den Ausbau von Radwegen befürworte. Der neue Radschnellweg sei jedoch in einem Bereich geplant, der stellenweise sehr eingeengt sei. Er zitierte aus der Drucksache, dass nach allgemein angewandter Definition "Radschnellverbindungen wenigstens 5 km lang und mit möglichst wenigen Störungen und Verzögerungen, z. B. bei Querungen von anderen Straßen befahrbar sein sollen, um gute Reisegeschwindigkeiten erzielen zu können." Diese Maßgabe sei auf den 6,7 km nicht gegeben, da z. B. die Breite von 4 Metern nicht erfüllt sei. Es seien weitere Baumaßnahmen erforderlich, um eine Trennung von Rad- und Gehweg zu erreichen. Dies würde zu weiteren Versiegelungen von Flächen führen. Er ging auf den Standard des Radschnellweges in




Göttingen ein und verwies darauf, dass dort die Querschnitte wesentlich großzügiger bemessen seien. Er machte den Vorschlag von dem Begriff „Radschnellweg“ abzuweichen, da eine Verbesserung gewollt sei. Es gebe viele neuralgische Punkte, die zu Konflikten führen können. Als Beispiele nannte er die Ebellstraße mit der Überquerung zur Schillerschule, den Verlust der Lehrerparkplätze an der Schillerschule und die Verlängerung des Weges durch die Grünfläche, da dort die Parkplätze den Kleingärtnern verloren gingen. Seines Erachtens sei es für die Radfahrer schwierig zwischen dem Komfort des Radschnellweges und den Punkten, wo besondere Aufmerksamkeit erforderlich sei, zu wechseln. Die Fraktion DIE LINKE. sehe es als sinnvoll an, an den neuralgischen Punkten durch Einzelmaßnahmen Verbesserungen zu schaffen und gleichzeitig von dem Begriff „Radschnellweg“ wegzukommen. Es gehe um ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und durch das Konzept sollten keine neuen Probleme entstehen. Er verwies auf den aktuell vorliegenden Antrag zur Querung der Kleestraße. Er wünschte sich mehr Informationen zu den durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich der Radfahrer- Nutzerzahlen und gab zu Bedenken, dass bei einer Ausweitung der NutzerInnen an beengten Verhältnissen ein Ausweichen möglich sein müsse. Er fragte nach, ob es am Stadtparkweg Bestrebungen gebe, Ankäufe zu realisieren.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider interessierte sich dafür, was für ein Belag für den Radschnellweg vorgesehen sei und plädierte für einen Belag mit wenig Rollwiderstand. Im Hinblick auf die Sicherheit fragte er nach, ob für ausreichend Beleuchtung gesorgt werde. Außerdem regte er an, über einen Windschutz für den Radschnellweg nachzudenken. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider wies auf die Wichtigkeit einer optimal ausgebauten Strecke im urbanen Bereich hin und begründete dies mit der großen Dichte der Radfahrerinnen und Radfahrer in diesem Bereich. Der ökologische Effekt sei in diesem Bereich auch am größten.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott bemerkte, dass sie es für gefährlich halte, den Weg im Bereich Buchholz-Kleefeld als „Radschnellweg“ auszuweisen. Beispielhaft nannte sie den Stadtparkweg, der nicht verbreitert werden könne und wo es zu Problemen zwischen „schnellen“ Radfahrern und Fußgängern kommen könne. Sie machte den Vorschlag, den Begriff „Radschnellweg“ durch „gut ausgebauter Radweg“ zu ersetzen.
Bezirksratsherr Jäger vermisste in der Vorlage, wie die Öffentlichkeit über den neuen Weg informiert werden solle und welche Rechte und Pflichten mit diesem Weg verbunden seien. Er befürchtete, dass viele mit den entsprechenden Kennzeichnungen nichts anzufangen wüssten. In der Drucksache werde von einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren – wie bei Straßen - ausgegangen. Er fragte nach, ob beim Radschnellweg ein besseres Material verwendet werde oder ob es andere Unterhaltungsansätze gebe. Er wies darauf hin, dass die Abschreibungstabellen des Landes bereits etwas älter seien und fragte nach, ob die Stadt diese für sich selbst anpassen würde.
Herr Kaminski informierte darüber, dass im Winter ein Vermarktungskonzept erarbeitet werde. Es sei geplant, dieses breit zu kommunizieren und Aktionen durchzuführen. Eine professionelle Begleitung sei angedacht. Die gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern und die Erarbeitung von sog. „Spielregeln“ sei eine große Aufgabe. Es gebe jedoch keine anderen Möglichkeiten und daher werden nach Lösungen gesucht. Auch auf Radwegen gelte die Straßenverkehrsordnung. Dort wo die schnelle Radverbindung Knotenpunkte quere, werde mit Vorfahrtsregelungen gearbeitet. Diesen seien entweder baulich oder durch Markierungen gekennzeichnet oder mit entsprechender Beschilderung bestückt. Der Abschreibungswert für Straßen liege bei 40 Jahren. Es gebe Abschnitte, die weniger beansprucht seien und solche, wo je nach Belastung schneller etwas zu veranlassen sei. Dies hänge u. a. auch vom Untergrund ab. Die Verkehrssicherheit müsse gewährleistet sein und entsprechende Kontrollen würden durchgeführt. Bei „Engstellen“




werde durch entsprechende Kommunikation versucht, die Gefährdung zu verringern. Der „Radschnellweg“ dürfe nicht mit „Radautobahn“ verglichen werden. Es handele sich in diesem Fall um die Ertüchtigung des vorhandenen Radweges, der bereits gut angenommen werde. Die Begrifflichkeit „Radschnellweg“ orientiere sich an der Ausschreibung des Fördergebers – sprich des Landes. Der entsprechende Erlass enthalte diverse Vorgaben für einen „Radschnellweg“. Förderfähig sei dieser, wenn z. B. mindestens 50 % der Strecke den Standard eines Radschnellweges aufweise. Dieser werde auf der gesamten Strecke bis zur Stadtgrenze erreicht. Zunächst werde der erste Bauabschnitt beantragt. Zum Thema „Belag“ merkte Herr Kaminski an, dass in der Regel ein Asphaltbelag eingebaut werde. Beleuchtung solle grundsätzlich vorhanden sein. Ausnahmen könne es im Naturraum geben. Hier sei nach Alternativen zur Standardbeleuchtung zu suchen. Ein Windschutz sei nicht vorgesehen.
Seit 2016 werde direkt am Stadtparkweg, östlich der Clausewitzstraße, eine Zählstelle betrieben. Mit ca. 1.700 gezählten Radfahrern an einem Werktag liege eine hohe Auslastung des Radweges vor. Am Wochenende sei diese niedriger. Das Potential für einen Ausbau sei vorhanden. Zum Thema „Grundstücksankäufe“ verwies er u.a. auf Verhandlungen mit der DB, um einige Flächen dazu zu kaufen.
Bezirksratsherr Hunze fragte nach, ob zusätzliche Asphaltierungen Richtung Stadtgrenze vorgenommen werden müssten.
Bezirksratsfrau Starke zeigte sich besorgt im Hinblick auf den aktuellen Stand der Radwege u.a. mit tiefen Schlaglöchern. Sie bat darum, bei den Planungen des Radschnellweges die zukünftigen Instandhaltungen und die Verlässlichkeit dieser mit zu berücksichtigen.
Herr Kaminski entgegnete, dass in einigen Abschnitten eine neue Deckschicht aufgebracht werde. Teilweise werde auch neu gebaut bzw. es erfolge eine Grundsanierung. Soweit der Radweg verbreitert oder der Schotter ersetzt werde, gebe es eine zusätzliche Versiegelung durch Asphaltierung. Es erfolge eine Bilanzierung. Die Bitte von Bezirksratsfrau Starke nehme er mit. Die Verkehrssicherheit werde immer hergestellt.

Antrag,

1. dem Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg, wie in Anlage 1 bis 19 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.800.000 € sowie dem Baubeginn und der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Mittelzusage des Landes zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gemäß § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme 54101087
Bezeichnung Radschnellweg Hannover – Lehrte, 1. BA
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird durch Haushaltsreste aus dem Jahr 2018 und durch bereits veranschlagte Mittel in Höhe von 2,55 Mio. € in 2019-2021 im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Zusätzlich erfolgt eine nötige Nachveranschlagung im Rahmen des zwangsläufigen Änderungsdienstes in Höhe von 325.000 €.




Weiterhin wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Förderung in Anlehnung an das GVFG-Programm in Aussicht gestellt. Grundlage für diese Förderung ist der §2 Abs.2g des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG), wonach Radwege und andere investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehres Zuwendungen erhalten können. Für das Haushaltsjahr 2017/2018 wurde darin ein Sonderprogramm Radschnellwege neu aufgenommen. Dieses wird aus Finanzmitteln, die der Bund den Ländern auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes bis 2019 bereitstellt, gespeist.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE 2. Teil

Der 2. Teil der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 20.36 Uhr bis 20.44 Uhr durchgeführt.
Eine Einwohner sah die Ertüchtigung der Radfahrverbindung positiv. Er gab zu Bedenken, dass es bei der Querung der Clausewitzstraße durch Radfahrer in Zukunft zu Problemen kommen könne. Bei Fertigstellung des neuen Verwaltungsgebäudes gebe es ein erhöhtes PKW-Verkehrsaufkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort eine U-Wende machen würden.
Die Aufpflasterung der Querung über die Kleestraße bewertete er positiv – auch den abgetrennten Fußweg. Er fragte nach, ob für diese Fußgänger über die Kleestraße ein Zebrastreifen angelegt werden könne.
Auf der Senator-Bauer-Straße stadtauswärts sehe er aufgrund der Enge der Straße Konflikte mit den parkenden Autos. Er machte den Vorschlag, die Senator-Bauer-Straße in Richtung Osten zu einer Einbahnstraße umzuwandeln. Radfahrer, die am Kleefelder Bahnhof über die Straße geleitet werden müssen, hätten dann auch eine bessere Verkehrsübersicht.
Er warb für eine bessere Einsichtnahme des Spielplatzes z. B. durch Heckenrückschnitt bei der Einfahrt vom Sonnenweg zur Schillerschule, da so Konfliktsituationen mit Kindern, die auf den Sonnenweg „stürmen“, vermieden werden könnten.
Ein weiterer Einwohner berichtete über die Begehung des Stadtparkweges u.a. mit Mitgliedern des Präventionsrates. Er merkte an, dass zwischen Hölderlinstraße und Dohmeyersweg die Beleuchtung sehr schlecht sei. Es sollten zwei alte Laternen im nördlichen Bereich gegen hellere Objekte ausgetauscht werden.
Er ergänzte, dass er den neuen Abschnitt zwischen dem Wendehammer am Ende des Weges Am Annateich und der Unterführung An der Breiten Wiese befürworte, da die Wegführung für Radfahrer momentan nicht eindeutig sei.


TOP 8.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.2.1.
Erneuerung Spielpark Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1797/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, wann die letzte Aufwertungsmaßnahme im Spielpark durchgeführt worden sei und aus welchem Grund erneut Maßnahmen erforderlich seien. Er



sehe einen hohen Sanierungsbedarf am Gebäude, aber nicht am Außengelände.
Frau Schindler berichtete, dass es ein laufendes Programm für die Außenanlagen der neun Spielparks im Stadtgebiet gebe. Im Spielpark Roderbruch seien zuletzt im Jahre 2008 Maßnahmen auf dem Außengelände durchgeführt worden. Damals fehlten die finanziellen Mittel, um alles umzusetzen, was notwendig war. Aufgrund des Programms stünden dem Spielpark turnusmäßig Mittel zur Verfügung. Die Wünsche der Nutzer seien in der Drucksache beschrieben. Es werde ein Bereich, der als Bolzplatz genutzt werde, saniert. So werde z. B. der Ballfangzaun erneuert und versetzt. Ein Teil des Bolzplatzes solle befestigt werden. Um die Barrierefreiheit zu verbessern, sollen die Wege anders gestaltet werden. Es sei notwendig, die Außenanlagen regelmäßig zu erneuern. Frau Schindler ergänzte, dass nur Mittel für die Freiflächen zur Verfügung stehen würden, nicht für den Hochbau.
Bezirksratsherr Plotzki erkundigte sich, ob auf dem Gelände eine Skateboardanlage für ältere Jugendliche installiert werden könne. Er sehe dort keine Schwierigkeiten z. B. in Bezug auf eine evt. Lärmbelästigung.
Frau Schindler entgegnete, dass jeder Spielpark ein pädagogisches Konzept habe und die Außenanlage dabei eine wichtige Rolle spiele. Jedes Außengelände habe seine Schwerpunkte und eine Änderung würde sich auf die Nutzer auswirken. So würden die Nutzer von Skateboardanlagen immer älter werden, oftmals seien es Erwachsene und dies würde dem Konzept widersprechen. Darüber hinaus gelte in Spielparks die Spielplatzsatzung und diese sehe eine Altersbeschränkung vor. Frau Schindler wies darauf hin, dass die in der Drucksache aufgeführten Änderungen von den Kindern gewünscht seien.
Bezirksratsherr Oppelt begrüßte die Aufwertung der Anlage. Auch lobte er die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen. Eine Skateboardanlage würde der bisherigen Nutzung widersprechen. Die CDU-Fraktion unterstütze diese Drucksache.

Der Bezirksrat beschloss,

der neuen Ausstattung des Spielparks Roderbruch in Hannover Groß-Buchholz entsprechend der Anlage 2 mit Baukosten in Höhe von ca. 250.000,00 € brutto zuzustimmen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1 NKomVG

Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 9.1.1.
Pedelec-Verleihsystem "PedsBlitz"
(Drucks. Nr. 15-1808/2018)

Bezirksratsherr Jäger trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass die CDU-Fraktion den Antrag unterstütze. Es sei





jedoch nicht Aufgabe des Bezirksrates sich zu einem späteren Zeitpunkt an den Kosten für das Verleihsystem zu beteiligen. Er bat um Beachtung.
Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag ebenfalls befürworte. Sie regten an, dass die Auswahl des Kooperationspartners und der Nutzungszeiten so erfolge, dass ein breites Nutzerangebot möglich sei. Für den Standort Kleefeld könnte der Kulturtreff HÖLDERLINEINS angesprochen werden.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert an 4 Standorten (Kleefeld, Heideviertel, Roderbruch und Groß-Buchholz) das Pedelec-Verleihsystem „PedsBlitz“ zu erproben.

Einstimmig


TOP 9.1.2.
Warnzeichen Stadtparkweg
(Drucks. Nr. 15-1809/2018)

Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert an der Kreuzung Stadtparkweg/Scheidestr., Kennzeichnungen/Schilder anzubringen die jeweils Fussgänger als auch Radfahrer darauf hinweisen, das diese jeweils gleich den Weg kreuzen könnten. Hilfsweise wird beantragt, das die Verwaltung Vorschläge unterbreitet, wie Fahrradfahrer und Fussgänger an der genannten Stelle auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht werd en können.

Einstimmig


TOP 9.1.3.
Nachbesserung der Fußgängerüberwege Nußriede/Warburghof und Buchnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1810/2018)

Bezirksratsherr Behrendt trug den Antrag vor.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, an den Bordsteinkanten des Fußgängerüberweg – hier Zebrastreifen – in der Nußriede / Ecke Warburghof sowie Nußriede / Ecke Buchnerstraße eine Barrierefreie Absenkung auf beiden Fahrbahnseiten durchzuführen.

Einstimmig






TOP 9.1.4.
Zebrastreifen Weidetorstraße/Schierholzstraße
(Drucks. Nr. 15-1811/2018)

Bezirksratsfrau Starke stellte den Antrag vor und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die LH Hannover wird aufgefordert innerhalb der nächsten 4 Wochen,
1. zu überprüfen ob an dem oben genannten Fußgängerüberweg eine Bedarfslichtzeichenanlage aufgestellt werden kann.
2. Sollte dies nicht möglich sein sind Alternativen zur Sicherung vor der geschilderten Gefahrensituation aufzuzeigen.
3. Diese Alternativen und auch nicht mögliche Alternativen sind dem Bezirksrat ausführlich vorzulegen und zu begründen.

Einstimmig


TOP 9.1.5.
Kinderbetreuung in Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee für Familien
(Drucks. Nr. 15-1812/2018)

Bezirksratsfrau Kleinert-Pott trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Plotzki erklärte seine Verwunderung darüber, dass die Kinder nicht in den bestehenden pädagogischen Projekten oder Schulen integriert werden sollen, sondern eine Betreuung vor Ort erfolgen solle. Er sei der Meinung, dass hier ein falsches Signal gesetzt werde und bat darum, den Antrag zurückzunehmen. Die Fraktion DIE LINKE. könne sich dem Antrag in der vorliegenden Form nicht anschließen und würde sich enthalten.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott entgegnete, dass dieser Antrag nicht gestellt worden wäre, wenn sie es geschafft hätten, die Kinder in Kindergärten oder entsprechenden Einrichtungen unterzubringen. Seit April seien die Kinder in Kitas und Kindergärten angemeldet. Sie hätten keinen Platz bekommen. Entspannung habe es dadurch gegeben, dass die schulpflichtigen Kinder in die Schule gekommen seien.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Familienflüchtlingsunterkunft Baumschulenallee eine/n Erzieherin/Erzieher einzusetzen, der für eine geordnete Kinderbetreuung sorgt und somit die Integration der Kinder in die Gesellschaft unterstützt.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 9.1.6.
Instandsetzung des Fahrradweges zwischen Hermannsburger Damm (Höhe Schwarmstedter Straße) und der Straße An der Breiten Wiese
(Drucks. Nr. 15-1813/2018)

Bezirksratsfrau Wyborny brachte den Antrag ein und begründete ihn.



Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fahrradweg zwischen dem Hermannsburger Damm und der Straße An der Breiten Wiese zu sanieren und den ursprünglichen verkehrssicheren Zustand wieder herzustellen.

Einstimmig


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Anpassung der Ampelschaltung an der Kreuzung Noltemeyerbrücke für Fußgänger
(Drucks. Nr. 15-1818/2018)

Bezirksratsherr Borstelmann trug den Antrag vor und führte diesen näher aus.
Bezirksratsherr Jäger erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Als Anregung an die Verwaltung bat er darum, die Ampelschaltung für alle zu optimieren. Es wäre sehr zeitaufwändig die Podbielskistraße als Verkehrsteilnehmer zu queren.
Bezirksratsherr Borstelmann berichtete, dass die diagonale Fußgängerquerung genauso schwierig sei, da die rechtsabbiegenden Autos oftmals nicht beachten würden, dass die Fußgängerampel zur Bahnstation noch auf grün stehe.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Lichtsignalanlagenschaltung an der Kreuzung Noltemeyerbrücke für Fußgänger anzupassen – konkret die Fußgängerquerung Podbielskistraße stadtauswärts Ecke Groß-Buchholzer Kirchweg durch die Lichtsignalanlage zu verlängern, indem diese früher auf „grün“ geschaltet wird.

Einstimmig


TOP 9.2.2.
Spurkranzschmieranlage für Stadtbahn an der Noltemeyerbrücke
(Drucks. Nr. 15-1820/2018)

Bezirksratsherr Borstelmann stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Jäger regte an, dass eine derartige Maßnahme in den Ferien durchgeführt werde, damit der Verkehr während der Baumaßnahme nicht zu sehr belastet sei.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass an der der Noltemeyerbrücke für die abbiegenden Stadtbahnen stadteinwärts sowie stadtauswärts (Linie 9 Fasanenkrug/Empelde) eine ortsbefestigte Spurkranzschmieranlage installiert wird.

Einstimmig



TOP 9.2.3.
Dringlichkeitsantrag: Bezirkssportanlage Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1960/2018)

Bezirksratsherr Borstelmann stellte den Antrag vor und erläuterte diesen.
Bezirksratsherr Jäger beschrieb den schlechten Zustand des Platzes und appellierte an die Stadtverwaltung hier zügig tätig zu werden.
Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag unterstütze. Er fragte nach, wer für die Unterhaltung und Bewässerung der Sportanlage der IGS Roderbruch zuständig sei. Ihn interessierte, ob es die Möglichkeit gebe mit Brunnenwasser zu bewässern.
Antwort des Fachbereichs Gebäudemanagement zu Protokoll: Die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Bewässerungsanlage liegt beim Fachbereich Gebäudemanagement. Der Betrieb und die Durchführung der Flächenbewässerung obliegt grundsätzlich der nutzenden Einrichtung, in diesem Fall der Schule in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule.
Eine Möglichkeit zur Bewässerung mit Brunnenwasser wurde bisher nicht untersucht. Hierzu kann ohne entsprechende Untersuchungen vor Ort keine Aussage getroffen werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert den sogenannten B/C-Platz auf der Bezirkssportanlage im Roderbruch am Osterfelddamm umgehend so herzurichten, dass er als Sportplatz nach den städtischen Sicherheitsbedingungen wieder durch Schule und Vereine genutzt werden kann.

Einstimmig


TOP 9.4.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 9.4.1.
Kleefelder Bad: Einführung eines Abendtarifs und Anerkennung von Eintrittskarten in anderen Schwimmbädern vereinbaren
(Drucks. Nr. 15-1824/2018)

Bezirksratsherr Plotzki trug den Antrag vor und führte diesen näher aus.
Bezirksratsfrau Starke bemerkte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag so nicht zustimmen könne; insbesondere zu Punkt 1. Sie habe Kontakt zu dem ehrenamtlichen Betriebsleiter des Annabades aufgenommen und ihn hinsichtlich des Antrages befragt. Die Ermäßigung solle aus sozialen Gründen stattfinden und dies sei bereits umgesetzt. Morgens und abends würden meist berufstätige Kurzzeitschwimmer das Annabad nutzen und diese wären bereit, den vollen Preis zu zahlen bzw. hätten eine Saison-, Halbjahres- oder Zehnerkarte. Zu beachten sei, dass es sich um einen Verein handele, der das Bad betreibe und die Einnahmen wetterabhängig seien. Es sollten keine Kürzungen durch weitere Ermäßigungen erfolgen. Bezirksratsfrau Starke würdigte die wertvolle Arbeit des Vereins und der vielen ehrenamtlichen Helfer.
Bezirksratsherr Oppelt zollte dem Polizei-Sportverein für den Betrieb des Bades seinen Respekt. Die Eintrittspreise seien knapp kalkuliert. Es reiche für den Unterhalt des Bades




und eine Rücklage für Schlechtwetterperioden. Die CDU-Fraktion sei der Ansicht, dass dem privaten Betreiber nicht vorgeschrieben werden solle, wie sie ihre Eintrittspreise festlegen. Die CDU-Fraktion lehne auch den 2. Punkt des Antrages ab, da damit eine unnötige Bürokratie verbunden sein. Die notwendigen Absprachen würden in den Betriebsablauf des Vereins eingreifen. Das Bad solle weiterhin ohne politische Einmischung so gut geführt werden.
Bezirksratsherr Teicher könne als Saisonkarteninhaber das Argument von Bezirksratsfrau Starke nicht nachvollziehen. Durch die angehobenen Tagesticketpreise hätten weniger Gäste das Bad besucht. Es gebe auch in anderen Einrichtungen ein sog. „Feierabendticket“. Auch die Fraktion DIE LINKE. würde das Engagement der ehrenamtlichen Helfer anerkennen.

Mit 3 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 9.4.2.
Spiel- und Bolzplatz Lenbachstraße/Klingerstraße sicherer machen
(Drucks. Nr. 15-1830/2018)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Jäger wies darauf hin, dass auf eine Anfrage einer Bürgerin zu demselben Thema das Wirtschafts- und Umweltdezernat geantwortet habe, dass es Planungen für den Spiel- und Bolzplatz gebe. Bezirksratsherr Jäger bat daher die Verwaltung, den aktuellen Sachstand mitzuteilen bzw. ob bereits eine Umsetzung der Maßnahme erfolgt sei.
(Anmerkung: Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün per Mail am 10.09.2018 versandt. Diese lautete wie folgt:
„Um den Fahrradverkehr über die Grünfläche zu lenken, hat es im Frühjahr 2018 Abstimmungen mit dem hannoverschen Radverkehrsbeauftragten gegeben, um hier für die Radfahrer eine gute Lösung zu finden den Weg zu passieren ohne die Nutzer des Spielplatzes negativ zu beeinflussen. Die Verbindung von der Lenbachstraße ist als Radweg unbedingt zu halten, da es sich um eine Nebenstrecke der Hannoverschen Radwegeverbindungen handelt. Somit wurde abgestimmt mittels einer Barriere an der Lenbachstraße den Radverkehr zu verlangsamen und durch eine optische Trennung durch Bänke und vorhandene Laternen auf die unterschiedlichen Nutzungen aufmerksam zu machen. Zudem sollen Schilder auf den Spielplatz sowie auf die Regeln auf einem Spielplatz (u.a. Hundeverbot) hinweisen. Die geplanten Umbauarbeiten waren für den Sommer 2018 geplant, konnten jedoch bisher nicht begonnen werden, da aufgrund der guten Auftragslage noch keine Fachfirma für die Ausführung der Arbeiten gefunden werden konnte. Die Verwaltung plant, die Baumaßnahme am Lenbachplatz bis Ende 2018 umzusetzen und abzuschließen.“)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um am Spiel- und Bolzplatz Lenbachstraße / Klingerstraße (Nr. 050602)
1. Hundebesitzer*innen auf die Spielplatzordnung hinzuweisen und Hunde von den Spielflächen fernzuhalten und
2. Radfahrer*innen von der schnellen Durchfahrt über das Gelände abzuhalten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen




TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 10.1.1.
Genehmigung von Shisha Bars
(Drucks. Nr. 15-1806/2018)

Bezirksratsherr Jäger verlas die nachfolgende Anfrage.

Momentan ist zu beobachten, dass an vielen Stellen Shisha-Bars entstehen.

In der Vergangenheit kam es in Hannover aber auch in vielen andere großen Städten zu schweren Verletzungen durch den Aufenthalt in Shisha Bars.
Bekanntermaßen wird bei dem Vorgang des Tabakabrennen durch die Kohle der gefährliche Stoff Kohlenmonoxid freigesetzt. Dies kann durch den Sauerstoffmangel auch schnell zum Tode führen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Mit welchen Auflagen z.B. eine Rauchabzugsanlage werden Shisha-Bars genehmigt?
2. Wie und wie oft werden diese auch kontrolliert?


Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

zu 1.
Das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz macht seit einiger Zeit mit einem Merkblatt auf die Ausstattung von ShishaBars aufmerksam, so dass Bauanträge je nach Notwendigkeit - also einzelfallbezogen - entsprechende Lüftungsanlagen beinhalten.

zu 2.
Die ShishaBars werden von der Bauordnung der LHH nicht kontrolliert. Die Verantwortung für die Umsetzung der Baugenehmigung, auch der genehmigten technischen Einbauten, trägt der Antragsteller.

Bezirksratsherr Jäger stellte fest, dass die Verwaltung über die Baugenehmigung z. B. eine Vorgabe zu einer Lüftungsanlage mache. Er merkte an, dass die Umsetzung jedoch nicht nachgehalten werde, da der Betreiber die Verantwortung habe. Frau Schulz bejahte dies. Der Betreiber trage die Verantwortung für die Umsetzung.









TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Kosten für die Aussiedler-- und Flüchtlingsunterkunft Am Annateich 3
(Drucks. Nr. 15-1814/2018)

Bezirksratsherr Hunze trug die Anfrage vor.

Für die Unterkunft ist im Frühjahr 2017 ein neuer Betreibervertrag abgeschlossen worden. Kosten pro Jahr: 483.208,13 Euro.

Im Februar 2018 wurde lt. Drucksache 0492/2018 mitgeteilt, dass die Unterkunft für die Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sei. Am 14.05.2018
befanden sich aber immer noch 26 Flüchtlinge in der Unterkunft.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Da die Unterkunft für 45 Personen vorgesehen ist, dürfte der ausgehandelte Betrag zu hoch sein, da sich dieser sicherlich auf die
Betreuung von 45 Personen bezieht?
2.) Ist der Betreibervertrag inzwischen im Verhandlungsverfahren geändert worden, wie mit Drucksache 0492/2018 angekündigt?
3.) Leben inzwischen Obdachlose in der Unterkunft?


Frau Rembecki antwortete für die Verwaltung wie folgt:
zu 1.)
Wie in der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 24.08.2017 beschlossenen Drucksache-Nr.: 1255/2017 „Betreibervertrag für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Am Annateich“ ausgeführt, ist die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Belegung – einen Tagessatz in Höhe von 28,95 Euro pro Platz zu bezahlen – für 45 Plätze – (Garantietagessatz). Einen „ausgehandelten Betrag“ gibt es nicht.
zu 2.)
Nein, geplant ist aber die Änderung zum 01.09.18 vorzunehmen.
zu 3.)
Nein.

Bezirksratsherr Oppelt fragte nach, ob die Landeshauptstadt Hannover den Schaden zum Anlass nehme, ihre Verträge in Zukunft anders zu gestalten, z. B. dass sie die Möglichkeit habe entsprechend weniger zu zahlen.
Frau Rembecki zog einen Punkt aus ihrem Berichtspunkt Stadtbezirksmanagement vor und informierte darüber, dass die Fachverwaltung zum Gebäude Nicolaas-Tinbergen-Weg folgende Informationen gegeben habe: „Das Gebäude Nikolaas-Tinbergen-Weg 6 wurde am 15.08.2018 an die Landeshauptstadt Hannover übergeben. Derzeit werde die Belegung vorbereitet. Mit dem ersten Einzug von Bewohner/innen sei in etwa vier Wochen (Mitte bis Ende September) zu rechnen. Da das Gebäude zwischenzeitlich nicht zur Verfügung stand, wurde die Miete gekürzt und wird erst ab erneuter Übergabe wieder vollständig aufgenommen. Eine Reduzierung der Miete im laufenden Mietverhältnis könne nach




Mietrecht (BGB) erfolgen. Alle Wohneinheiten in Haus 8 seien bereits belegt, wobei noch nicht alle Einzüge erfolgt seien.“Aus den Ausführungen ergebe sich, wie mit dem Wasserschaden im Nikolaas-Tinbergen-Weg umgegangen werde. Darüber hinaus gehende Fragen müssten zu Protokoll beantwortet werden.
Bezirksratsherr Oppelt stellte fest, dass die Fälle Nikolaas-Tinbergen-Weg und Am Annateich unterschiedlich gelagert seien. Er fragte nach, ob in Zukunft die Verträge mit den Betreibern eine entsprechende Risikoklausel beinhalten.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zu Protokoll: Bei der Vergabe der Betreiberleistung gibt die Stadt bereits im Ausschreibungsverfahren vor, wie hoch die Zahl der sog. „Garantieplätze“ ist. Das bedeutet, für wie viele Plätze die Stadt – unabhängig von der tatsächlichen Belegung / Auslastung – der entsprechende Tagessatz gezahlt wird. Da die städtischen Unterkünfte grundsätzlich keine nennenswert freien bzw. belegbaren Plätze haben, wird der o. g. Garantietagessatz für die überwiegende Mehrzahl der vorhandenen Kapazitäten ausgeschrieben und letztlich vertraglich abgesichert. Dieser deckt alle Fixkosten des Betreibers, wie z.B. Personalkosten etc. für die gesamte Vertragslaufzeit.
Sofern eine Unterkunft z.B. durch einen Wasserschaden für eine vorrübergehende Zeit weniger Bettplätze zur Verfügung hat, so erbringt der Betreiber trotzdem seine Leistung im vollen Umfang und benötigt den Garantietagessatz auch in voller Höhe, um seine Fixkosten auch weiterhin decken zu können. Insofern ist eine Risikoklausel nicht zielführend; sie würde zu erheblich höheren Kosten führen.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, wie viele Bewohner Am Annateich leben würden, antwortete Frau Rembecki, dass ab der 33. Kalenderwoche mit dem Auszug der Flüchtlinge und damit mit der Umwandlung der Flüchtlingsunterkunft in eine Obdachlosenunterkunft begonnen wurde. Der jetzige Betreiber habe zugestimmt nach einer Umwandlung in eine Obdachlosenunterkunft auch diese zu betreiben. Momentan würden die Verhandlungen geführt. Von den derzeit 15 Bewohnenden ziehen acht Personen in eine andere Unterkunft und die anderen verbleiben dort bis sie eine Wohnung gefunden haben. Es handele sich um anerkannte Flüchtlinge, die als obdachlos gelten.
Die Frage und das Statement von Bezirksratsherrn Hunze, dass zurzeit noch 15 Personen dort wohnen würden und die Stadt dafür monatlich 40.000 € zahle und ob dies gerechtfertigt sei, blieb unkommentiert.


TOP 10.2.2.
Baumaßnahme Podbielskistraße/Virchowweg
(Drucks. Nr. 15-1815/2018)

Bezirksratsherr Borstelmann stellte die Anfrage vor.

An der Podbielskistraße stadtauswärts auf der rechten Seite in Höhe des Virchowweges sind sämtliche Sträucher und Bäume entfernt worden. Da es für den errichteten Rohbau kein Bauschild gibt, gehen wir davon aus, dass es sich um ein nach Landesbauordnung genehmigungsfreies Gebäude für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser oder für die öffentliche Beseitigung von Abwässern handelt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Um was für eine Baumaßnahme handelt es sich?
2. Wo werden welche Ersatzpflanzungen vorgenommen?
3. Warum ist die Stadtverwaltung ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bezirksrat über diese Baumaßnahme nicht nachgekommen?



Frau Baron antwortete für die Verwaltung wie folgt:

1. Bei dem Gebäude handelt es sich um den Neubau einer Gasdruckregelstation als Ersatz für die Station auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses.
2. Der Eigentümer des Grundstücks Virchowweg 5, die hanova WOHNEN GmbH, beabsichtigt, den Neubau durch Gehölzpflanzungen einzugrünen.
3. Die Verwaltung informiert den Bezirksrat über Baumaßnahmen, die für die städtebauliche
Entwicklung des Stadtteils von herausgehobener Bedeutung sind, nicht jedoch über die Errichtung von technischen Anlagen dieser Größenordnung.

Frau Baron ergänzte, dass die Stadtverwaltung mit der Drucksache Nr. 0432/2017 Anlage 2 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1761 (ehemaliges Oststadtkrankenhaus) darüber informiert habe, dass die Verlegung der Gasdruckregelstation erforderlich sei und ein neuer Standort östlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes für die Errichtung einer neuen Gasdruckregelstation gefunden wurde.
TOP 10.2.3.
Baumsterben in der südlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1816/2018)

Bezirksratsherr Hunze trug die Anfrage vor und erläuterte diese.

Am Bachverlauf von Heiligers Brunnen bis ca. 150 m vor den Kirchröder Turm sind in einer sich zum Kirchröder Turm verbreiternden Schneise Dutzende von Bäumen abgestorben oder stark geschädigt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Ist das Baumsterben bekannt?
2.) Welche Ursachen sind bekannt?
3.) Handelt es sich wieder um einen Eingriff der Verwaltung in die Natur?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt.

Zu 1.) Das Baumsterben ist der Verwaltung bekannt.
Zu 2.) Ursachen für das plötzliche Baumsterben sind nicht bekannt. Zur Aufklärung werden derzeit Bodenproben auf mögliche Schadstoffe untersucht.
Zu 3.) Nein, es handelt sich nicht um einen Eingriff der Verwaltung in die Natur.

Bezirksratsherr Hunze fragte nach, ob bereits Bodenproben in dem ca. 400 langen Bereich entnommen worden seien oder für wann dies geplant sei.
Frau Schulz verwies auf die Antwort, dass derzeit zur Aufklärung – sprich jetzt – Bodenproben entnommen werden.
Bezirksratsherr Hunze verwies auf das erhebliche Baumsterben. Er bat darum, über das Ergebnis der Bodenproben zu Protokoll informiert zu werden.
Bezirksratsherr Oppelt stellte eine Verbindung zwischen dem Vernässungsprogramm der Verwaltung und dem Baumsterben her. Er wies auf die Verkehrssicherheitspflicht der Landeshauptstadt Hannover hin. Er fragte nach, wann mit den Ergebnissen der Bodenproben zu rechnen sei und ob diese umgehend dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt



werden können. Ihn interessierte darüber hinaus, ob die Vermutung der CDU-Fraktion zutreffend sei, dass die künstliche Vernässungsmaßnahme der Stadt dazu geführt habe, dass das erhöhte Baumsterben aufgetreten sei.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zu Protokoll: Das Ergebnis der Bodenproben ist unauffällig. Die Ergebnisse können den Mitgliedern des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld auf Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden. Das Vernässungs-Programm wurde in den Jahren 2002 bis 2004 umgesetzt, eine Ursächlichkeit ist daher nicht herzuleiten; das Absterben der Bäume ist in diesem Jahr 2018 aufgetreten. Somit ist ein Zusammenhang mit den Wetterextremen der letzten Monate wahrscheinlich.


TOP 10.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 10.3.1.
Sportplatz der Grundschule im Kleefelde
(Drucks. Nr. 15-1822/2018)

Bezirksratsherr Teicher stellte die Anfrage vor.

Seit Wochen ist der Sportplatz der Grundschule im Kleefelde mit einem Bauzaun vom übrigen Schulhofgelände abgetrennt. Der Sportplatz und die Laufbahn sind seitdem weder während der Schulzeit noch darüber hinaus nutzbar. Baumaßnahmen sind nicht erkennbar. Insbesondere die Rasenfläche ist in einem ungepflegten Zustand und mit Unkraut überwuchert. Es ist zu befürchten, dass bei einer weiteren Sperrung auch auf der Laufbahn und im Sand der Sprunggrube demnächst Pflanzen und Bäume wachsen werden, die dann nur unter hohem Aufwand entfernt werden können.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Aus welchen Gründen wurde der Sportplatz für die Nutzung gesperrt?
2. Wird die Fläche weiterhin gepflegt?
3. Welche Maßnahmen sind in welcher zeitlichen Abfolge geplant, um den Sportplatz wieder nutzbar zu machen?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt.
Zu 1.) Der Sportplatz ist gesperrt, weil der am intensivsten bespielte Teil in eine Hybridrasenfläche umgewandelt wird; die Rasenmatten sind bereits verlegt und vernäht. In diesem Zuge wird darüber hinaus auf weiteren Teilbereichen eine Rasenregeneration durchgeführt.
Zu 2.) Die verkrautete Fläche ist am 06.08.2018 gemäht worden; das Mähgut ist abgefahren worden. Weitere Mähgänge sind vorgesehen.
Zu 3.) Die Arbeiten mussten sowohl im Spätherbst 2017 als auch im Frühjahr/Sommer 2018 aus Witterungsgründen unterbrochen werden. Die ausführende Firma hat
zugesagt, ab 16.08.2018 die Arbeiten an den insgesamt sechs betroffenen Schulen im Stadtgebiet wieder aufzunehmen und ohne erneute Unterbrechung zeitnah fertigzustellen. Dazu gehört im Wesentlichen das Aufbringen einer Rasentragschicht auf die Matten und die Ansaat der Flächen.





Die zu regenerierenden Flächen werden in diesem Zug mit eingesät. Sofern es keine weitere Hitze- bzw. Dürreperiode gibt, werden die Flächen ca. 6-8 Wochen nach der Ansaat so belastbar sein, dass sie wieder für die Nutzung freigegeben werden können.


TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)


TOP 10.4.1.
Bürgeramt Buchholz-Kleefeld/vermehrte Onlinedienste der Bürgerämter der LHH
(Drucks. Nr. 15-1628/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug die Anfrage vor.

Auf Grund eines Antrags der Linkspartei aus dem Jahre 2017 hat der Stadtbezirksrat beschlossen, die Stadt um die Einrichtung eines eigenen Bürgeramts für Buchholz-Kleefeld zu bitten.
Die Stadt ist dem Beschluss nicht gefolgt. Hier ein Auszug aus der Begründung (Entscheidungsdrucksache Nr. 15-1849/2017 S1):
"In Hannover werden zurzeit 8 Bürgerämter betrieben, das zentrale Bürgeramt Aegi und Einrichtungen, die jeweils einen Stadtteilbezug haben, aber nicht explizit Stadtbezirken zugeordnet sind. Jede Hannoveranerin / jeder Hannoveraner kann sich an ein Bürgeramt ihrer/seiner Wahl wenden unabhängig von der Wohnsituation, da überall die gleichen Leistungen angeboten werden. Lediglich die Ausgabe von BewohnerInnenparkausweisen erfolgt ausschließlich im Bürgeramt Aegi.
Die Anzahl der Bürgerämter reicht zur Bedarfsdeckung aus allen Stadtteilen aus. Es werden überall Termine angeboten."
Im Übrigen wurde auf die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs verwiesen, mit denen man gut in die Stadt käme.
In einem Zeitungsbericht der HAZ (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/ Stadt-Hannover-Lange-Wartezeit-auf-Termin-im-Buergeramt-Hannover) aus jüngster Zeit wurde dagegen vermeldet, dass es derzeit teilweise Wartezeiten von drei bis vier Wochen auf Bürgeramtstermine gibt. Zwar ist dies nicht absolut unvereinbar mit der v.g. Aussage, dass Termine angeboten werden, aber das normale Verständnis inkludiert sicherlich die implizite Annahme, dass diese Terminangebote einigermaßen zeitnah erfolgen.
Ordnungsdezernent Axel von der Ohe hat das Problem im Prinzip eingeräumt, um es dann gleich zu relativieren: „Grundsätzlich muss niemand Sorge haben, dass ihm in eiligen Fällen nicht direkt geholfen wird.“ Etwas deutlicher formulierte eine Bürgeramts-Mitarbeiterin: „Bringen sie etwas zu Essen und zu Trinken und ein gutes Buch mit.“
Ebenfalls im Jahre 2017 wurde vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld ein Antrag der Piratenpartei beschlossen (Drucksache 15-2467/2017) über den Ausbau von E-Government in der LHH. Dort wurde u.a. gefordert: „Die Stadt Hannover soll die Bewohner*innen-Dienste, die online angeboten werden, quantitativ und qualitativ erweitern und optimieren.“
Die Entscheidung (Für den vollen Wortlaut der Entscheidung siehe bitte: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2467-2017S1) der Stadt hierzu stellte (sinngemäß) fest, dass dies schon soweit wie möglich und erforderlich in Arbeit sei.




Ich frage daher die Verwaltung:
1. Hat die LHH angesichts der HAZ-Berichterstattung (wie obenstehend) vor, ihre Position in der Frage eines Bürgeramts für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zu revidieren?
2. Hat die LHH angesichts der HAZ-Berichterstattung (wie obenstehend) vor, den Ausbau von Onlinediensten zu beschleunigen, und zwar dergestalt, dass in der Regel ein persönliches Erscheinen auf dem Amt – insbesondere wenn es nur um die physische Übergabe von Dokumenten oder dem Leisten einer eigenhändigen Unterschrift geht – überflüssig wird? (z.B. nach dem Vorbild der Einkommensteuererklärung, die i.d.R. vollkommen über das ELSTER-System digital – bis hin zur Unterschriftenäquivalenz für authentifizierte Steuerpflichtige – möglich ist.)
Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt.

Zu 1.
Es ist das Ziel der Verwaltung, den Service an den bestehenden Standorten der Bürgerämter ständig zu optimieren.
Die telefonische Erreichbarkeit aller Bürgerämter ist inzwischen durch die Schaffung der zentralen Rufnummer 168-32000 wesentlich verbessert worden, und die Bedienung mit vorheriger Terminvereinbarung wird gut angenommen. Gerade aktuell gehen viele positive Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden ein.
Viele Anliegen werden zudem in allen Bürgerämtern ohne Termin (z.B. die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Abholung von Dokumenten) angeboten. Und in den Bürgerämtern PodbiPark und Aegi werden auch Aufrufnummern für Kundinnen und Kunden frei gehalten, die ohne Terminvereinbarung bedient werden möchten.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Bürgeramtes im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld ist derzeit nicht geplant.
Zu 2.
An einem ständig zu erweiternden Ausbau von Online-Angeboten wird bereits jetzt für die gesamte Stadtverwaltung als zentrales Ziel mit hoher Priorität gearbeitet.
Es ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass die Stadtverwaltung in vielen Sachgebieten im übertragenen Wirkungskreis tätig ist und durch Vorgaben von Bundes- und Landesrecht gebunden ist. Eine Übersicht der derzeit verfügbaren Angebote aus dem Aufgabenspektrum der Bürgerämter ist unter folgendem Link aufrufbar. https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bürger-Service/Bürger-Service-in-der-Landeshauptstadt-Hannover/Bürgerämter-der-Landeshauptstadt/Bürgeramt-Online.


TOP 10.4.2.
Mietkosten/Mietbelastung
(Drucks. Nr. 15-1646/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

ln der städtischen Broschüre "Hannover im deutschen Großstädtevergleich. Lagebericht zur Stadtentwicklung 2017" stehen mehrere Zahlenangaben, die, wenn sie kalkulatorisch zueinander in Beziehung gesetzt werden, eine mittlere Bruttokaltmiete in Höhe von 10,83 Euro pro Quadratmeter ergeben. (Die Bruttokaltmiete ist die Grundmiete plus Nebenkosten ohne warmes Wasser und Heizung.)





Damit man die von mir angestellten Berechnungen nachvollziehen kann, habe ich sie im Anhang dieser Anfrage aufgeführt.
Der Mietspiegel in Hannover (als arithmetisches Mittel kalkuliert) wird im selben Dokument mit 6,30 Euro je Quadratmeter (S. 25) angesetzt. Gemeint ist hier die sog. Nettokaltmiete, also nur die Grundmiete.
Bei Berücksichtigung von Nebenkosten i.H.v. 2,20 Euro je Quadratmeter, die man der Nettokaltmiete hinzuaddieren muss**, verbleibt immer noch eine rechnerische Diskrepanz von 27,4 % zwischen den beiden maßgeblichen Kennzahlen zur Mietbelastung bzw. zum Mietspiegel, die in der Broschüre genannt werden.

lch frage daher die Verwaltung:

1. Welche der im Anhang aufgeführten neun Angaben (gleichgültig ob dem Heft "Hannover im deutschen Großstädtevergleich" entnommen oder kalkuliert) ist/sind falsch und wie muss/müssen sie richtig lauten?
2. Welche Konsequenzen wird die LHH ziehen, falls Angaben im Bericht sich als erweislich unrichtig herausstellen?
3. Auf S. 9 der Broschüre ,,Landeshauptstadt Hannover Mietspiegel 2017" wird der Mietspiegel 2017 in der Tabelle 5.1 als Übersicht von 52 Wohnungstyp-Kategorien jeweils mit arithmetischem Mittelwert und Spannenunterwert sowie Spannenoberwert dargestellt. lst der Mittelwert der Wertangaben dieser Tabelle identisch mit dem
des F + B-Mietspiegelindexes für Hannover?***

* Die Angaben, auf die diese Anfrage Bezug nimmt, beziehen sich auf Hannover insgesamt. Sollte es aus formalen Gründen erforderlich sein, die Zahlen auf den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld herunterzubrechen, so kann dies gern erfolgen.
** Also 6,30 Euro plus 2,20 Euro = 8,50 Euro. Höhe der durchschnittl. Nebenkosten lt. DMB.
*** Also mit dem Wert auf S. 25 von ,,Hannover im Großstädtevergleich" (s.o.)

Anhang
Quelle der nachfolgenden Angaben a), b), c) und f) ist: "Hannover im deutschen Großstädtevergleich. Lagebericht zur Stadtentwicklung 2017" (NB: Wenngleich diese Angaben unterschiedlicher Provenienz sind, kann und muss man davon ausgehen, dass alle Zahlen vor der lnklusion im v.g. Bericht sorgsam verifiziert worden sind.)
a) Hannover hat im Mittel 20.100 Euro verfügbares Pro-Kopf-Einkommen jährlich (S. 44, 45)
b) Hannover hat im Mittel 41 ,7 m² pro Person Wohnfläche (S. 20)
c) Hannovers mittlere Wohnungsgröße ist 75,2 m2 (S. 20)
d) aus c / b folgt, dass der mittlere Haushalt 1,8 Personen groß ist
e) aus a * d folgt, dass das mittlere Haushaltseinkommen = 36.180 Euro ist
f) Die mittlere Mietbelastung in Hannover ist 27,7 % des Haushaltseinkommens (S. 21)
g) aus e * f folgt, dass die mittlere Miete einer Wohnung in Hannover 9768,60 Euro jährlich
bzw. 814,05 Euro monatlich beträgt
h) aus g / c folgt, dass der mittlere Mietpreis je Quadratmeter 10,83 Euro (aufgerundet auf zwei Nachkommastellen) monatlich beträgt****
Die Angaben zu d), e), g) und h) wurden mit Hilfe eines handelsüblichen Taschenrechners
kalkuliert.

**** = Bruttokaltmiete, da f) auf dieser fußt





Frau Baron antwortete für die Verwaltung wie folgt:

zu Frage 1)
Die vorhandenen Kennzahlen wie oben beschrieben, lassen sich nicht ohne Weiteres einfach miteinander verschneiden: Die Verwendung von Durchschnittswerten und gemittelten Werten aus verschiedenen Statistiken und Untersuchungen zur Berechnung von weiteren Kennwerten kann im Ergebnis zu verfälschten Aussagen führen. In der Anfrage vom 24.7.2018 sind einige Kalkulationen (Anhang S. 3 a-h) erfolgt, die methodisch nicht in Ordnung sind und somit zu falschen Ergebnissen und zu falschen Schlüssen führen. Da die Beantwortung der Frage 1. das Format einer Bezirksratsanfrage sprengt, wird die Fachabteilung den Anfragenden die notwendigen Erläuterungen gerne als Brief geben.
zu Frage 2)
Wenn sich in Berichten tatsächliche Fehler ergeben, werden diese z.B. in Internetdokumenten korrigiert.
zu Frage 3)
Beide Ergebnisse („ortsüblichen Vergleichsmiete“ und „Mietspiegelindex“) sind für sich betrachtet richtig. Die Gesamtheit der in die Erhebungen eingeflossenen Mieten ist identisch, d.h. die Berechnung des F+B-Mietspiegelindex für Hannover basiert auf den Daten des von der Region erhobenen Mietspiegels für die Stadt.
Um alle rund 350 Kommunen mit ihren verschiedenen Mietspiegeltabellen miteinander vergleichen zu können, benutzt das Institut F+B aber nur ein Teilsegment der Mietspiegeldaten, die auch anders sortiert werden (z.B. nach anderen Baualtersklassen). Dadurch ergeben sich unterschiedliche Angaben zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ (Regionsergebnis für die LH Hannover 2017: 6,51 €/m² über alle ermittelten Mieten, F+B: 6,30 €/m² für eine Referenzwohnung mit 65 m²).

Bezirksratsherr Dr. Carlson ging auf die Antwort zu Frage 1 ein, wonach die gemittelten Werte arithmetisch miteinander berechnet nicht automatisch zum richtigen Ergebnis führen würden. Auf die Frage von Bezirksratsherrn Dr. Carlson, welche mathematische Gesetzmäßigkeit im Hintergrund dieser Aussage stehe, antwortete Frau Baron, dass alle die rechtmäßiger Weise anzuwenden seien, verwendet worden seien.
Bezirksratsherr Dr. Carlson wies darauf hin, dass die Gesetze der Arithmetik eine Naturkonstante seien und wenn die Zahlen, die genannt worden seien, richtig seien, könne mit diesen kalkuliert werden.
Frau Baron entgegnete, dass es sich um kalkulatorische Missverständnisse handele und diese in dem Brief beantwortet werden können und die Zusatzfrage zu der Arithmetik werde zu Protokoll beantwortet.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung (FB) zu Protokoll: Bezirksratsherr Dr. Carlson führte aus, dass das Ergebnis aus zwei richtigen Werten immer ein richtiges Ergebnis sei. Nach rein mathematischen Gesetzmäßigkeiten ist dies so. Der FB nutze aber die statistischen Daten nicht allein als Zahlen, sondern als Kennzahlen, um den Wohnungsmarkt in Hannover möglichst gut zu beschreiben.
Die Aussage zu richtig oder falsch ist daher vor dem Hintergrund erfolgt, wie kann der kalkulierte Kennwert, inhaltlich die tatsächliche hannoversche Situation abbilden? Denn richtig kalkulierte Zahlen müssen nicht unbedingt die richtigen Kennwerte für die Beschreibung des lokalen Wohnungsmarktes sein.








TOP 11.
M I T T E I L U N G E N

TOP 11.1.
des Bezirksbürgermeisters
Vertagt


TOP 11.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki erinnerte an den Hinweis, den Bezirksratsherr Plotzki in der letzten Bezirksratssitzung gegeben hatte. Die Schilder Karl-Wiechert-Allee/Nackenberger Straße seien bei Dunkelheit schlecht sichtbar. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün habe den Hinweis geprüft und befürworte ebenfalls die zusätzliche Markierung der Verkehrsschilder mit Reflektorband in rot/weiß. Die Maßnahme solle bis Ende September abgeschlossen sein.
Bezirksratsherr Borstelmann wies auf die am Samstag stattfindende Reise durch den Roderbruch hin. Frau Rembecki ergänzte, dass der Treffpunkt ab 14.00 Uhr auf dem Roderbruchmarkt sei.




Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 22.03 Uhr.




Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)