Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 20.06.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.06.2018)
Protokoll (erschienen am 21.09.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07 - Datum 10.09.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 20. Juni 2018,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.55 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Behmann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)
(Bezirksratsherr Küßner) (CDU)
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
(Bezirksratsherr Siekermann) (FDP)
Bezirksratsherr Weinem (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Berger (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Dr. Leidinger (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung) bis 19:20 Uhr
Herr Siegert (Fachbereich Tiefbau)
Frau Rang (Fachbereich Schule)
Frau Dine (Fachbereich Schule)

Gäste:
Herr Kammlage (Elternvertretung der GS Kestnerstraße)
Frau Vanin (Schulleitung Otfried-Preußler-Schule)
Frau Fricke (Elternvertretung Otfried-Preußler-Schule)
Herr Reichenstorfer (Schulleitung Südstadtschule)
Herr Botkus (Elternvertretung Bildungshaus Montessori)
Herr Drefs (Schulvertretung Freie Waldorfschule Maschsee)
Herr Schwarzenberg (Elternvertretung Freie Waldorfschule Maschsee)
Herr Schütte (Polizeiinspektion Süd)
Herr Schiele (Polizeikommissariat Südstadt)




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 21.02.2018

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

4. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Schulwegsicherheit
Eingeladen sind:
- Grundschulen und Primarstufen aus Südstadt-Bult inklusive Elternvertretungen,
- Polizeikommissariat Südstadt

4.1. Information der Verwaltung zum Thema "Schulwegsicherheit"

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-1310/2018)

5.1.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1441/2018)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße
(Drucks. Nr. 1091/2018 mit 1 Anlage)

5.2.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucksache 1091/2018 „Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832–Wiesenstraße“, - Erweiterung auf Seite 4
(Drucks. Nr. 15-1594/2018)
5.2.1.2. Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucksache 1091/2018 „Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832–Wiesenstraße“, - Änderung Seite 3
(Drucks. Nr. 15-1593/2018)

5.2.2. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 1215/2018)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Verkehrssicherheit an der Einmündung Hildesheimer Straße / Siemensstraße
(Drucks. Nr. 15-1426/2018)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Mehr Grün für den Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-1427/2018 mit 1 Anlage)

6.2.2. Befahren der Wilhelmstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung
(Drucks. Nr. 15-1428/2018)

6.2.3. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Geländestreifen
(Drucks. Nr. 15-1429/2018)

6.2.4. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - 34 Wohneinheiten
(Drucks. Nr. 15-1430/2018)

6.2.5. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Fällung der Bäume und Ersatzbepflanzungen
(Drucks. Nr. 15-1431/2018)

6.2.6. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Antrag auf Förderung
(Drucks. Nr. 15-1432/2018)

6.2.7. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Förderung nach dem Programmteil B
(Drucks. Nr. 15-1433/2018)

6.2.8. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück realisieren
(Drucks. Nr. 15-1434/2018)

6.2.9. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Ersatzwohnungen
(Drucks. Nr. 15-1435/2018)

6.2.10. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-1436/2018)

6.2.11. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Zufahrt Tiefgarage
(Drucks. Nr. 15-1437/2018)

6.2.12. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Verkehrszählung
(Drucks. Nr. 15-1438/2018)

6.2.13. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Abrechnung
(Drucks. Nr. 15-1439/2018)

6.2.14. Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - öffentliche Parkplätze
(Drucks. Nr. 15-1440/2018)

6.2.15. Geförderter Wohnraum im Bauvorhaben Wiesenstr / Durchführungsvertrag (DS Nr. 1091/2018) zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832
(Drucks. Nr. 15-1484/2018)

6.2.16. Fahrverbote in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1491/2018)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Stickstoffdioxidmessungen in der Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-1470/2018)

6.3.2. Zweirichtungsradverkehr in der Lindemannallee
(Drucks. Nr. 15-1471/2018 mit 1 Anlage)

7. Eigene Mittel des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

7.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1507/2018)

8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsame Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

8.1.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1473/2018)

8.1.2. Sonderprogramm zur ökologischen Sanierung und Aufwertung von Spielplätzne und Schulhöfen
(Drucks. Nr. 15-1474/2018)


8.2. Gemeinsam Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Vorfahrtberechtigung für Fahrradfahrer*innen von Anna-Zammert-Str. in An der Weide
(Drucks. Nr. 15-1475/2018 mit 1 Anlage)

8.2.2. Bordsteinabsenkung Zufahrt Modersohnweg aus Richtung Altenbekener
Damm
(Drucks. Nr. 15-1476/2018)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Benennung von zwei Standorten im Stadtbezirk seitens der Verwaltung, auf denen es möglich und sinnig wäre, überdachte Aufenthaltsorte für Jugendliche zu schaffen
(Drucks. Nr. 15-1107/2018)

8.3.2. Mehr Sauberkeit durch intelligente Müllbehälter
(Drucks. Nr. 15-1424/2018)

8.3.3. Mehr Parkbänke am Maschsee
(Drucks. Nr. 15-1425/2018)

8.4. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

8.4.1. Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1339/2018)

8.4.2. Beschleunigte Aufstellung zusätzlicher Unterrichtscontainer für die Tellkampfschule
(Drucks. Nr. 15-1420/2018)

9. Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt-Bult

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. Informationen über Bauvorhaben














I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung wurde folgende Änderung
festgelegt:

Es werden zwei gemeinsame Änderungsanträge zu TOP 5.2.1. eingebracht.

Bezirksratsherr Scholz stellte zur Geschäftsordnung den Antrag, die Beantwortung der Anfragen zum Thema Wiesenstraße vorzuziehen und vor TOP 5.2.1. von der Verwaltung beantworten zu lassen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Dieser Antrag wurde 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Bezirksratsherr Scholz kündigte an, den TOP 5.2.1. in die Fraktionen zu ziehen.

Bezirksbürgermeister Pöllähne wies darauf hin, dass die Drucksache schon einmal zur Beratung in die Fraktionen gezogen worden sei. Würde dies in der heutigen Sitzung noch einmal geschehen, so gelte der Bezirksrat zu dieser Drucksache als angehört.

Nach einigen Wortmeldungen bat Bezirksbürgermeister Pollähne um Abstimmung über diesen Antrag.
Der Antrag wurde mit 3 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Die Tagesordnung wurde einvernehmlich bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 21.02.2018

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18:05 bis 18:20 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Wiesenstraße
- Gefahrenquelle Kreuzungen für Radfahrerinnen und Radfahrer
- Parken auf dem Rad- und Fußweg Altenbekener Damm
- Unter Spannung geratener Telefonmast auf dem Radweg in Richtung Dreiecksteich
- Gymnasiale Oberstufe für IGS Südstadt
- Anwohnerparkscheine für die Dauer der Bauphase Wiesenstraße

Die 1. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Wiesenstraße vor und wollte wissen, warum der Gehweg an der Wiesenstraße 40 um einen Meter erweitert werde und wie sich diese Maßnahme auf die Straßenausbaubeitragssatzung auswirke.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass der Gehweg verbreitet werde, damit zukünftig das Parken auch an der Stelle legal möglich sei. Dafür werde es auch entsprechende Beschilderungen auf der Straße geben. Diesbezügliche Kosten hätte die Anliegerschaft nicht zu erwarten.

Der 2. Sprecher nahm Bezug auf die vermehrten tödlichen Verkehrsunfälle zwischen Radfahrerinnen/Radfahrern und PKW-Fahrerinnen/-Fahrern. Diese Unfälle entstünden immer häufiger dadurch, dass bei gleichzeitig geschalteter Grünphase RadfahrerInnen geradeaus fahren und PKWs sowie LKWs rechts abbiegen wollen. Er fragte die Verwaltung, wie viele Kreuzungen es in der Stadt und vorzugsweise in der Südstadt gebe, an denen die geschilderte Gefahrensituation gegeben sei und welche Gegenmaßnahmen die Verwaltung hierfür einleiten wolle.

Herr Berger sicherte zu, diese Frage zu klären und dem Sprecher eine Antwort zukommen zu lassen.

Die 3. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Pfalzstraße/ Ecke Altenbekener Damm vor und beklagte den Zustand des Radweges auf dem Altenbekener Damm. Besonders störend sei das Parkverhalten vieler Fahrzeugfahrer, die auf dem Radweg wie bspw. vor der Bäckerei Gaues parken würden. Die Sprecherin wies daraufhin, dass sie sich diesbezüglich auch an den Fachbereich Tiefbau gewandt habe, allerdings ohne Erfolg. Aufgrund ihrer Beschwerde seien kleinere Maßnahmen durchgeführt worden. Zwischen dem Fuß- und Radweg gebe es eigentlich einen Grünstreifen, der als solcher so nicht mehr zu erkennen sei. Zur Pfalzstraße hin sei etwas Erde aufgeschüttet und mittlerweile auch etwas Rasen eingepflanzt worden. Auf der Höhe der Bäckerei sei aber nichts getan worden. Es stelle sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen an der Stelle Poller aufgestellt werden könnten, damit das Parken auf dem Rad-bzw. Fußweg unterbunden werden könne.

Herr Berger antwortete, dass diese Angelegenheit zur Klärung an die Fachverwaltung weitergeleitet werde.

Der 4. Sprecher nahm Bezug auf den Radweg am Strandbad und wies darauf hin, dass zur Unterführung in Richtung Dreiecksteich ein Mast stünde, deren Oberleitung durch einen Baum stark unter Spannung geraten sei. Diese gefährliche Situation sei dem Grünflächenamt bereits gemeldet worden, aber die Zuständigkeit für diese Gefahrensituation sei anscheinend noch nicht richtig geklärt. Es müsse dringend etwas unternommen werden. Nach den eingeholten Informationen handele es sich um eine Leitung der Telekom. Die Telekom sei darüber informiert, unternehme allerdings nichts dagegen.

Die 5. Sprecherin wies auf die geplante Einrichtung der Oberstufe an der IGS Südstadt hin, welche nach Beendigung der Baumaßnahmen im Herbst 2020 erfolgen solle. Die Sprecherin wollte wissen, ob die Oberstufe nicht auch schon zu 2019/2020 erfolgen könne.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erklärte, dass es hierzu einen Änderungsantrag im Schulausschuss gegeben habe, mit dem Ziel, die Oberstufe schon früher einzurichten. Die Verwaltung sei damit beauftragt worden, zu prüfen, ob eine frühere Einrichtung der Oberstufe möglich sei. Die Landesschulbehörde werde darüber entscheiden.

Die 6. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Straße Am Graswege vor und wollte wissen, welche Maßnahmen die Verwaltung für die Dauer der Bauphase Wiesenstraße für die Anwohnerschaft wie bspw. Passier- bzw. Parkscheine etc. in Erwägung ziehe. Es sei ein Verkehrschaos, besonders bedingt durch Baufahrzeuge, in den schon sehr engen Straßen um die Wiesenstraße herum zu erwarten.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass noch kein Planungsrecht bezüglich der Bauabwicklung vorläge. Grundsätzlich seien Baustellen in einer Stadt in gewissem Maße zu tolerieren. Zudem sei es nicht üblich, für die Dauer der Bauphase Anwohnerparkscheine zu verteilen.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 18:20 Uhr.


TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Schulwegsicherheit
Eingeladen sind:
- Grundschulen und Primarstufen aus Südstadt-Bult inklusive Elternvertretungen,
- Polizeikommissariat Südstadt


TOP 4.1.
Information der Verwaltung zum Thema "Schulwegsicherheit"

Bezirksbürgermeister Pollähne begrüßte alle Anzuhörenden und bat zunächst Herrn Dr. Leidinger um Vorstellung der Maßnahmen für die Schulwegsicherheit seitens der Verwaltung und danach die einzelnen Vertreterinnen und Vertreter der Schulen mit der Darstellung der Schulwegprobleme.

Dr. Leidinger stellte anhand der als Anlage 1 zum Protokoll beigefügten Präsentation eine Kampagne und bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor.

Bezirksratsherr Jeng wollte wissen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Ursache für die negativ empfundene Verkehrssicherheit bei den Eltern herauszuarbeiten, damit eben das sog. Elterntaxi auch weniger in Anspruch genommen werde. Es stelle sich die Frage, ob die Schulwege in der Stadt sicherer gestaltet werden könnten.

Herr Dr. Leidinger antwortete, dass es schon seit längerem Ziel sei, die Kinder und die Eltern zur selbständigen Mobilität zu bewegen. Es gäbe auch viele Eltern, die ihre Kinder statt mit dem PKW zu Fuß zur Schule bringen würden. Viele Eltern würden aber gerade aus Verkehrssicherheitsgründen ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen.

Bezirksratsfrau Adolph erinnerte an die Beweggründe für diese Anhörung und schilderte die Erkenntnisse der Bezirksratsmitglieder von dem morgendlichen Ortstermin an der Freien Waldorfschule. Der Umstand, dass sich diese Schule in einem großen Einzugsgebiet und geographisch in eine Sackgasse befände, habe viele verkehrsbedingte Probleme aufgezeigt, die sich an jedem Schultag ereignen würden. Durch das hochfrequentierte Absetzen der Kinder durch die Eltern entstünde ein Verkehrschaos, durch das die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt werde. Daher fragte Bezirksratsfrau Adolph, ob die Lösung dieses Problems durch Erkenntnisse der Eltern bzw. durch Intensivierung der Lernerfahrung der Eltern erarbeitet werden könne. Bspw. könne eine solche Lernerfahrung durch Strafen bei Eltern erzielt werden.

Herr Siegert verneinte derartige Erkenntnisse. Generell stimme es, dass eine sog. Verkehrserziehung mit finanzieller Belastung auch Wirkung zeige. Eine dauerhafte bzw. lückenlose Beobachtung der morgendlichen Verkehrsvorgänge sei nicht zu leisten. Herr Siegert deutete allerdings darauf hin, dass erfahrungsgemäß die Änderung der Denkweise von Kindern auch eine Erziehungswirkung auf die Eltern habe. Dieser Effekt sei am sinnvollsten und sollte gefördert werden.

Bezirksratsherr Kluck nahm ebenfalls Bezug auf den Ortstermin bei der Waldorfschule und fragte, ob sich die Verkehrssituation vor Ort durch die geschaffenen Haltemöglichkeiten verbesserte habe und ob da noch Potential zur Erweiterung der Park- bzw. Haltemöglichkeiten zu sehen sei. Des Weiteren nahm Bezirksratsherr Kluck Bezug auf die angekündigte Möglichkeit, die Litfaßsäulen zu Werbezwecken für mehr Verkehrssicherheit zu nutzen. Es würden immer mehr Litfaßsäulen ins Visier geraten, weil sie zu nahe am Straßenrand installiert seien und sehr oft die Sichtbeziehung beeinträchtigen würden. Auch wenn die Idee noch so gut sei, so sei es wichtiger, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Schülerinnen und Schüler sehen würden.

Herr Drefs erklärte, dass sich die morgendliche Verkehrssituation an der Freien Waldorfschule nicht entspannt habe und jedes Mal eine Herausforderung für die Verkehrsteilnehmer sei. Besonders die verengte Stelle An der Engesohde zeige auf, dass der Verkehr dort nicht ordnungsgemäß geregelt sei. An der Stelle träfen PKW-Verkehr, Radverkehr und Fußgängerverkehr aufeinander. Herr Drefs betonte, dass die sog. Albert-Schweitzer-Regelung auch bei der Freien Waldorfschule angewendet werden sollte.

Herr Kammlage stellte sich als Elternvertretung der Grundschule Kestnerstraße vor und nannte für diese Schule insbesondere das Problem der Überquerungsmöglichkeiten der Marienstraße an der ARAL-Tankstelle Richtung Kestnerstraße und Stadtstraße. Die Ampelphasen an diesen beiden Überquerungsstellen seien zu kurz. Oft müssten Schülerinnen und Schüler gerade im morgendlichen Verkehr auf der Verkehrsinsel verweilen, bis die Ampel wieder auf grün schalte. Bei der Verkehrsampel an der ARAL-Tankstelle habe sich ein Problem mit dem Radweg auf der Marienstraße aufgezeigt. Es seien Haltelinien für den Radweg vorhanden, die dringend erneuert werden müssten. Zudem stelle sich die Frage, welche Verbindlichkeit diese Haltelinien hätten und ob es nicht sinnvoller sei, eine Verkehrsampel für den kreuzenden Fahrradverkehr aufzustellen.

Herr Siegert antwortete, dass die Haltelinie verbindlich sei und dass sich der Radverkehr wie der PKW-Verkehr an die Haltelinie in der Rotphase zu halten habe. Eine zusätzliche Rotampel sei daher überflüssig. Als Option könne eine Erhöhung der Kontrollintervalle an der Kreuzung in Betracht gezogen werden. Der Wunsch nach Verlängerung der Grünphase werde, so Herr Siegert, mitnehmen. Er wies aber darauf hin, dass diesbezüglich schon ein Antrag des Bezirksrates vorgelegen habe.

Bezirksbürgermeister Pollähne betonte ebenfalls, dass die Grünphase an der Ampel zu kurz sei und bat darum, diese zu überprüfen.

Frau Vanin erklärte als Schulleiterin der Otfried-Preußler-Schule, dass sich die vormals desaströse Verkehrssituation (zugeparkte Gehwege oder nicht überquerbare Straßenabschnitte) an der Birkenstraße aufgrund diverser Nachbesserung nunmehr entspannt habe. Allerdings gebe es auch Stellen, die trotz der Verbesserungsmaßnahmen nicht sonderlich sicherer geworden seien. Als Beispiel nannte Frau Vanin die Schlägerstraße, die auf der Höhe des Kindergartens eine Einbuchtung erhalten habe, welche die Verkehrsgeschwindigkeit zwar etwas eingedämmt habe, aber dennoch für eine sichere Überquerung für die Kinder nicht ausreiche. Für die Stelle sei es wünschenswert entweder eine Fußgängerampel oder einen Zebrastreifen einzurichten. Des Weiteren sei zu beobachten, dass die Lutherstraße, die eigentlich eine Tempo 30-Zone sei, immer wieder zu schnell befahren werde. Dies führe unweigerlich dazu, dass viele Eltern ihre Kinder zu Schule fahren würden.

Bezirksratsherr Kluck erinnerte daran, dass ein Antrag beschlossen worden sei, wonach die Schlägerstraße in eine Fahrradstraße umgewandelt werden solle. Dieser Umstand würde zur Verkehrsberuhigung der Schlägerstraße beitragen. Es stelle sich die Frage, ob die Verwaltung schon eine Prüfung der Umsetzungsmöglichkeit durchgeführt habe, und wann damit zu rechnen sei.

Herr Siegert antwortete, dazu keine Angaben machen zu können.

Frau Fricke ergänzte, dass Schülerinnen und Schüler häufig wegen der Belieferungen des REWE-Marktes Schlägerstraße auf der Straße gehen müssten, wenn der Lieferwagen auf dem Gehweg parke.

Bezirksratsherr Scholz fragte, ob an der Gefahrenstelle am REWE-Markt auch Schülerlotsen oder sog. Ersthelfer eingesetzt werden könnten.

Frau Fricke antwortete, dass dies nicht zu bewerkstelligen sei, dass es sich um eine Grundschule handele und bspw. ein Drittklässler dafür nicht eingesetzt werden könne.

Herr Reichenstorfer berichtete für die Südstadtschule, dass die Schule in der Zeit von 08:00 bis 08:15 Uhr Schülerlotsen einsetze, die den Durchgangsverkehr auf der Böhmerstraße aufhalten würden. Daher sei das Phänomen Elterntaxi nicht in dem Maße zu merken. Für die Südstadtschule sei anzumerken, dass gerade auch in den Sommerzeiten die Fahrradständer für Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend seien. Es sei wünschenswert, vor der Schule in Richtung Hildesheimer Straße noch weitere Fahrradständer oder –anlehnbügel zu installieren.
Die größte Problematik für die Südstadtschule seien die zugeparkten Straßenecken, wodurch das Überqueren der Straßen erschwert werde. Außerdem sei der etwas abseits vorhandene Zebrastreifen zur Mendelssohnstraße hin für die Schülerinnen und Schüler, die von der Geibelstraße über die Bodenstedtstraße zur Schule kämen, nur über einen Umweg zu erreichen. Daher sei es sinnvoll, auch am Ende der Bodenstedtstraße eine Überquerungshilfe zu installieren. Zudem sei zu beobachten, dass nach 08:15 Uhr die Regelung Tempo 30-Zone nicht eingehalten werde.

Herr Botkus zählte für die Montessori-Schule ebenfalls die Problematik der zugeparkten Straßenecken auf und erklärte, dass der Schulweg von der Bismarckstraße kommend verkehrstechnisch auch nicht einwandfrei sei.

Herr Schiele vom Polizeikommissariat Südstadt erläuterte, dass vor jeder Schule zu beobachten sei, dass sich viele Eltern nicht an die Verkehrsregeln halten würden. Dabei würde die Polizei auch an Elternabenden Präsenz zeigen und auf derartige Verkehrsprobleme hinweisen. Außerdem sei die Polizei ebenfalls darum bemüht, die Eltern dazu zu bewegen, die Kinder zu Fuß zu Schule zu bringen.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen nahm Bezug auf die Situation an der Montessori-Schule und erklärte, dass sich diese seit über 15 Jahren nicht geändert habe. Dies sei auch nicht zu erwarten, wenn die Eltern der Schülerinnen und Schüler diesbezüglich nichts ändern.

Bezirksratsherr Scholz erinnerte daran, dass im Bezirksrat interfraktionelle Anträge zur Verbesserung der Schulwegsicherheit beschlossen worden seien, die von der Verwaltung mit nicht nachvollziehbaren Begründungen abgelehnt worden seien. Zum einen sei damals beschlossen worden, den Radweg auf der Nordseite des Altenbekener Damms für beide Fahrtrichtungen freizugeben, um Gefahrensituationen auf der anderen Straßenseite vermeiden zu können. Zum anderen sei beschlossen worden, die Verkehrssituation der Kreuzung an der Orli-Wald-Allee zu verbessern. Bezirksratsherr Scholz fragt an, ob dies nochmal überprüft werde könne.

Frau Rang erklärte, dass für den Einsatz von Ersthelfern an Grundschulen bestimmte Voraussetzungen geknüpft seien. Die Stadt Hannover setzte keine Ersthelfer ein. Die Grundschulen müssten sich darum kümmern. Voraussetzung sei, dass eine weiterführende Schule in der Nähe vorhanden sein, bei der Schülerinnen und Schüler sich freiwillig bereiterklären, Ersthelferin oder Ersthelfer an der Grundschule zu werden. Die entsprechende Ausbildung erfolge bei der Verkehrswacht.

Herr Siegert zeigte anhand von Folien (siehe Anlage 1) bauliche Maßnahmen an einigen Straßen, die zur Verbesserung der Schulwegsicherheit beitragen sollen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bedankte sich für die Wortbeiträge.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-1310/2018)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
dem Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2018/2019 Mittel in Höhe von bis zu 20.100 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019/2020.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.1.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1441/2018)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein Freunde der Grundschule Kestnerstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2018/2019 Mittel in Höhe von 30.350 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019/2020.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße
(Drucks. Nr. 1091/2018 mit 1 Anlage)


Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - mit der WGH-Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen e.G., Königsworther Platz 2, 30162 Hannover zu den in der nachfolgenden Begründung genannten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Einbringung der Änderungsanträge.


TOP 5.2.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucksache 1091/2018 „Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832–Wiesenstraße“, - Erweiterung auf Seite 4
(Drucks. Nr. 15-1594/2018)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Änderungsantrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
In der Drucksache Nr. 1091/2018 wird auf Seite 4 der zweite Abschnitt unter dem zweiten Spiegelstrich wie folgt erweitert:
Die WGH ist verpflichtet, bis drei Monate nach Baufertigstellungstermin die zugesagten Belegrechtswohnungen in der Südstadt nachzuweisen und der Verwaltung zur Vermietung zu melden.


TOP 5.2.1.2.
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucksache 1091/2018 „Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832–Wiesenstraße“, - Änderung Seite 3
(Drucks. Nr. 15-1593/2018)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Änderungsantrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
In der Drucksache 1091/2018 wird auf Seite 3 der erste Abschnitt wie folgt geändert:
Für die darüber hinaus erforderlichen „externen“ Ausgleichsmaßnahmen wird dem Bauvorhaben als Teil B des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1832 eine Fläche in der Südstadt benannt und durch Neupflanzungen/Anlegen einer Streuobstwiese im Randbereich der Hoppenstedtwiese –direkt angrenzend an die Kleingartenkolonie Tiefenriede e. V. bis maximal zum Fahrradweg –realisiert. Weitere daraus hinüber erforderlich werdende Anpflanzungen werden durch Baumpflanzungen im Stadtteil Südstadt vorgenommen. Die WGH verpflichtet sich, die Kosten für diese Maßnahme/n(einschließlich Grunderwerbsanteil) in Höhe von ca. 7.500,--€ durch Zahlung eines Ablösebetrages in dieser Höhe zu tragen.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, wie viele Bäume im Zuge der Baumaßnahme auch am Mooksgang gefällt werden müssten.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass an der Stelle keine gefällt würden.

Bezirksratsherr Hauptstein kündigte an, den Änderungsanträgen zuzustimmen, aber den Durchführungsvertrag abzulehnen. Er begründete dies damit, dass der Durchführungsvertrag in seiner jetzigen Form so nicht festgesetzt werden könne, da dieser nicht den Wünschen der Bürgerschaft entspräche, die zur Zeit des Auslegungsbeschlusses geäußert worden seien. Außerdem machte Bezirksratsherr Hauptstein darauf aufmerksam, dass dieses Thema derart überdimensioniert sei und die Ratsfraktionen den Änderungsanträgen nicht folgen würden.

Bezirksratsherr Kluck entgegnete, dass der vorhabenbezogener Bebauungsplan vom Bezirksrat schon beschlossen worden sei, nach dem eine Beratung mit den Beteiligten stattgefunden habe. Es habe Gespräche mit den Architekten und der Anwohnerschaft gegeben, eine Bürgerbeteiligung habe auch stattgefunden. Der heute zu beschließende Durchführungsvertrag sei etwas anderes als der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Bezirksratsherr Scholz beantragte eine Sitzungsunterbrechung, um die eingebrachten Änderungsanträge kurz zu beraten.

Die Sitzung wurde in der Zeit von 19:55 bis 20:05 Uhr unterbrochen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat zunächst um Abstimmung über den TOP 5.2.1.2. (Drucks. Nr. 1515-1593/2018)

Mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen beschlossen.


Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Pollähne TOP 5.2.1.1. (Drucks. Nr. 15-1594/2018) zur Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen beschlossen.


Bezirksbürgermeister Pollähne bat nunmehr darum, mit den beschlossenen Änderungen über den Hauptantrag zu TOP 5.2.1. (Drucks. Nr. 1091/2018 mit 1 Anlage) abzustimmen.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-1593/2018 und 15-1594/2018 mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen.


TOP 5.2.2.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 1215/2018)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen, in den folgenden Einrichtungen in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover zum 01.08.2018 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte Gartenkirche St. Marien, Baumstr. 14, eine Kindergartengruppe (23 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung,

2. Kindertagesstätte Rimpaustraße, Rimpaustr. 4, zwei integrative Kindergartengruppen (mit jeweils 18 Plätzen) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung

sowie

ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Beihilfen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.
A N F R A G E N

Bezirksratsherr Schmitz-Justen beantragte die schriftliche Beantwortung der Anfragen.

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsherr Scholz lehnte diesen Antrag ab, erklärte sich aber bereit, die von der CDU-Fraktion eingebrachten Anfragen zur Wiesenstraße schriftlich beantworten zu lassen.

Frau Yildiz erklärte, dass bei solch einem Antrag dann alle Anfragen schriftlich beantwortet werden müssten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen, somit abgelehnt. Die Anfragen werden mündlich beantwortet.





TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Verkehrssicherheit an der Einmündung Hildesheimer Straße / Siemensstraße
(Drucks. Nr. 15-1426/2018)

Bezirksratsherr Gertz verlas die Anfrage.

Am Einmündungsbereich der Hildesheimer Straße / Siemensstraße kommt es regelmäßig
zu gefährlichen Verkehrssituationen. Dies begründet sich einerseits durch die natürlich
vorhandene Breite der Hildesheimer Straße mit insgesamt vier Fahrbahnen, andererseits
aber auch durch einen abgesenkten Bordsteinbereich auf der Ostseite, der
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer regelmäßig
zum Überqueren der Straße an dieser Stelle animiert. Zusätzlich parken auch noch
regelmäßig Fahrzeuge neben dem Einmündungsbereich, wodurch die Sicht für die
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zusätzlich erschwert wird. Da der
Einmündungsbereich hoch frequentiert genutzt wird, kommt es regelmäßig zu
unübersichtlichen und gefährlichen Situationen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Sieht die Verwaltung an dieser Stelle einen Gefahrenschwerpunkt und wurden
Unfälle in diesem Bereich in den zurückliegenden drei Jahren registriert?

2) Wie beurteilt die Verwaltung aus dem Gesichtspunkt einer Erhöhung der
Verkehrssicherheit, das Linksabbiegen auf der Hildesheimer Straße stadteinwärts
sowie aus der Siemensstraße kommend durch eine entsprechende Beschilderung
zu unterbinden?

3) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um an dieser Stelle eine
Entschärfung des Gefahrenpunktes zu erreichen?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeidienststelle gab es in den zurückliegenden 3 Jahren lediglich einen Verkehrsunfall zwischen 2 PKW, der durch Missachtung der Vorfahrt verursacht wurde. Unfälle beim Abbiegen oder mit Radfahrern/Fußgängern sind nicht bekannt.

Zu 2. und 3.:
Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Verwaltung und Polizei sehen hier keinen Gefahrenpunkt. Insofern liegen die Voraussetzungen für die Anordnung einer entsprechenden Beschilderung nicht vor.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Mehr Grün für den Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-1427/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Schloz verlas die Anfrage.

Im Bereich westlich der Stresemannallee sind auf dem Bertha-von-Suttner-Platz die Rasenflächen hinter dem Spielplatz und im Bereich der „Essbaren Südstadt“ in einem sehr schlechten Zustand und bestehen praktisch nur noch aus festgetretener Erde (s. beiliegende Fotos). Auch die eingefassten Beete, sowie das Hochbeet, welche nicht durch die „Essbare Südstadt“ gepflegt werden machen einen verwahrlosten Eindruck.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gedenkt die Verwaltung auf den kahlen Flächen demnächst den Rasen neu auszusäen?
2. Können die verwahrlosten in Beton eingefassten Beete neu bepflanzt werden bzw. die Bepflanzung neu gestaltet werden?
3. Ist es denkbar die freie Gartengemeinschaft „Essbare Südstadt“, sofern sie einverstanden ist, in die Maßnahmen einzubinden, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen?
Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu 1.:
Die Flächen haben unterschiedliche Standortbedingungen: Die Flächen im Schatten lassen sich kaum wieder mit Rasen ansäen. Die Standorte unter den Bäumen weisen zusätzlich einen hohen Wurzeldruck auf, welches ein Anwachsen zusätzlich erschwert. Daher wird der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün auf den Teilen des Platzes, wo eine Ansaat erfolgversprechend ist, eine Rasenaussaat vornehmen.
Der beim Sturm umgekippte Kirschbaum in der Nähe der Tischtennisplatte wird im Herbst ersetzt werden.

Zu 2.:
Der obere Ring der Betonumrandung wird zeitnah entfernt und mit Rasen eingesät werden.

Zu 3.:
Der Fachbereich kann sich eine Zusammenarbeit in abgestimmten Flächen mit der Gartengemeinschaft „Essbare Südstadt“ sehr gut vorstellen.

Bezirksratsherr Kluck fragte nach, ob bestätigt werden könne, dass auf der Rasenfläche hinter dem Spielplatz bevorzugt Eltern mit ihren Kindern oder auch andere Gruppen Fußball spielen würden. Möglicherweise könne dies der Grund dafür sein, dass die Neubepflanzung der Fläche quasi kontraproduktiv sei.

Herr Berger antwortete, darüber keine Kenntnisse zu haben.


TOP 6.2.2.
Befahren der Wilhelmstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung
(Drucks. Nr. 15-1428/2018)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die Anfrage.

Die Wilhelmsstraße ist eine Einbahnstraße in der häufig beobachtet wurde, dass PKWs entgegen der Fahrtrichtung die Straße entlangfahren und es kam bereits zu zahlreichen gefährlichen Situationen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist dies der Verwaltung bekannt?

2. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit solche verkehrswidrigen und verkehrsgefährdenden Situationen künftig vermieden werden?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Bei der Wilhelmstraße handelt es sich um eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“. Es ist zwar die Einfahrt aus der Hildesheimer Straße verboten, aus den Grundstückeinfahrten kann jedoch auch in Richtung Papenstieg ausgefahren werden.


TOP 6.2.3.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Geländestreifen
(Drucks. Nr. 15-1429/2018)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die nachfolgenden Anfragen.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1832 entstehen der Stadt Kosten bei Ankauf des Geländestreifens….“

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie hoch sind diese Kosten?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Die Kosten werden gegenwärtig noch ermittelt.


TOP 6.2.4.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - 34 Wohneinheiten
(Drucks. Nr. 15-1430/2018)

Es sind 34 Wohneinheiten geplant.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist die Aufteilung der Wohneinheiten geplant (in Anzahl der Räume und qm der jeweiligen Wohneinheiten)?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

In der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 – Wiesenstraße (DS Nr. 0336/2018), der bis zum 11. Juni 2018 öffentlich ausgelegen hat, ist zu der Aufteilung der Wohneinheiten auf Seite 8 angegeben: „Die Vorhabenträgerin sieht als Wohnungsangebot Zwei-, Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen sowie eine Fünf-Zimmer-Wohnung vor. Die Wohnungen sind stufenlos erreichbar geplant und über Aufzüge auch mit der Tiefgarage und den Abstellräumen im Tiefgeschoss verbunden. Dabei soll neben einem energetisch und ökologisch optimierten sowie altersgerechten und barrierearmen Standard für die Wohnungen der Fokus für die Zielgruppen an diesem Standort auch auf Familien mit Kindern gesetzt werden.“

Darüber hinaus gehende Details zu den Wohnungen werden Gegenstand des Bauantrages und damit des Planvollzuges.
Voraussichtlich soll der Wohnungsmix 18 2-Zimmerwohnungen, 5 3- Zimmerwohnungen, 10 4-Zimmerwohnungen und 1 5-Zimmerwohnung umfassen. Die Wohnungsgrößen werden zwischen ca. 42 und ca.155 m² liegen.


TOP 6.2.5.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Fällung der Bäume und Ersatzbepflanzungen
(Drucks. Nr. 15-1431/2018)

Zur Fällung der Bäume und der Ersatzbepflanzungen

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Bäume sind nicht zur Fällung vorgesehen?

2. Aus welchen Gründen erfolgt die Ersatzbepflanzung nicht in der unmittelbaren Nähe der Wiesenstraße?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

20 Bäume sind nach heutigem Stand der Planung, die öffentlich ausgelegen hat, nicht zur Fällung vorgesehen. Ein Teil der zu leistenden Ersatzpflanzungen im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen erfolgen auf dem Grundstück Wiesenstraße 40 (z.B. Neupflanzung von 3 Bäumen). In der Südstadt stehen keine öffentlichen Flächen für die Ersatzpflanzungen zur Verfügung.
In der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in der Bezirksratssitzung am 16.5.2018 erfolgte der Hinweis, dass bereits zwei Bäume auf dem Grundstück abgestorben seien. Um dies zu prüfen, erfolgte am 12.06.18 eine erneute Begehung des Grundstückes Wiesenstraße 40 mit dem Baumgutachter Herr Strotkötter. Festgestellt wurde, dass ein Kirschbaum in dem westlichen Teil des Grundstückes abgestorben ist. Externe Ursachen wie mechanische Beschädigung, Schädigungen im Wurzelbereich etc. konnten nicht festgestellt werden. Der Gutachter vermutet einen Befall des Baumes durch eine Pilzerkrankung, wie z.B. Verticillium. Der abgestorbene Kirschbaum war nicht zur Fällung vorgesehen. Er steht an der zukünftigen nördlichen Grundstücksgrenze. Ein weiterer abgestorbener Baum wurde nicht bestätigt. Allerdings gibt es an einem Birnbaum einen abgestorbenen Ast. Geprüft wird, ob auf dem Grundstück ein Ersatzbaum für den Kirschbaum gepflanzt wird.


TOP 6.2.6.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Antrag auf Förderung
(Drucks. Nr. 15-1432/2018)

Seite 4:
3. Absatz: Die WGH ist verpflichtet für mindestens 25 % der Wohneinheiten im Vertragsgebiet einen Antrag auf Förderung nach dem Programmteil B (gegenwärtige Eingangsmiete 5,60 €/qm) zu stellen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Aus welchen Gründen orientiert sich dies an den Wohneinheiten und nicht an der qm- Wohnfläche?

2. Ist berücksichtigt, dass auch Wohnraum für kinderreiche Familien geschaffen wird?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Der geförderte Wohnungsbau orientiert sich an Wohneinheiten, weil es einen beschlossenen Antrag des Bezirksrates Südstadt – Bult gibt, der zum Inhalt hat, dass für mindestens 25% der Wohneinheiten einen Antrag auf Förderung nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm gestellt wird (DS 15-1390-2016). Für Ersatzwohnungen muss mindestens die Gesamtwohnfläche der geförderten Wohnungen erreicht werden, mindestens aber je geförderter Neubauwohnung 1,5 Bestandswohnungen (Ziffer 4 der städt. Förderrichtlinien). Gemäß Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover in der Fassung vom 01.02.2017, Teil A, Ziffer 3 können Wohnungen für unterschiedliche Haushaltsgrößen gefördert werden.


TOP 6.2.7.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Förderung nach dem Programmteil B
(Drucks. Nr. 15-1433/2018)

Zur Förderung nach dem Programmteil B (gegenwärtige Eingangsmiete 5,60 €/qm)

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welcher Förderweg ist geplant und für welchen Zeitraum besteht die Bindung?

2. Ist es möglich die Bindung durch Ausgleichszahlungen zu umgehen?

3. Ist es möglich Freistellungsanträge durch den Investor zu stellen?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Der vom Stadtbezirksrates Südstadt – Bult beschlossene Antrag (DS 15-1390-2016) hat zum Inhalt, dass für mindestens 25% der Wohneinheiten ein Antrag auf Förderung nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm gestellt wird. Diesem Antrag wird – wie in der Drucksache zum Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1832 – Wiesenstraße (DS 0336/2018) und in der Drucksache zum Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 – Wiesenstraße (DS 1091/2018) ausgeführt -Folge geleistet und vertraglich verbindlich festgelegt.
Aus dem vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover in der Fassung vom 01.02.2017 geht hervor, dass die Bindung für eine geförderte Wohnung aus dem Programmteil B (Förderung für Mieter mit niedrigem Einkommen und mit städtischen Belegrechten) 15 Jahre besteht.
Vereinbarte Belegrechte werden von der Stadt ausgeübt und die Einhaltung der Mietbindungen überwacht. Erfahrungsgemäß halten sich die Eigentümer in der Regel an einmal abgeschlossene Verträge. Ein eventueller nachträglicher Verzicht auf die Förderung kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Die Förderbestimmungen sehen dazu eine zweijährige Nachwirkungsfrist (Bindungen bleiben erhalten ohne dass eine Förderung erfolgt), die Rückzahlungspflicht für noch nicht „verbrauchte“ Baukostenzuschussbeträge und eine zusätzliche Geldleistung in Höhe von 10% des noch nicht verbrauchten Aufwendungszuschusses vor.
Kann die Stadt während der Bindungslaufzeiten keinen mietbereiten berechtigten Wohnungssuchenden benennen und findet der Vermieter selbst auch keinen Interessenten mit Wohnberechtigungsschein, darf er einen Freistellungsantrag für einen mietbereiten Nichtberechtigten stellen. Um einen Wohnungsleerstand zu vermeiden, kann die Stadt dann für die Dauer dieses Mietverhältnisses gegen Zahlung eines Geldausgleichs eine Freistellungsgenehmigung erteilen.


TOP 6.2.8.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück realisieren
(Drucks. Nr. 15-1434/2018)

4. Absatz: Die WGH verpflichtet sich, die Hälfte der geförderten Wohnungen auf dem Vorhabengrundstück selbst zu realisieren. Da 34 Wohneinheiten geplant sind, 25 % gefördert werden sollen, ergibt dies 8,5 Wohneinheiten, 4 Wohneinheiten sind im Vorhaben auszuweisen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Kann es sich hierbei um die kleinsten Wohneinheiten handeln?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Die Wohnungsgrößen müssen innerhalb der Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegen (Teil A, Ziffer 3 des Förderprogrammes):

Anzahl Personen
Anzahl Zimmer
Wohnfläche von – bis m²
eine
1,5 / 2
bis 50 m²
zwei
2
bis 60 m²
drei
3
bis 75 m²
vier
3 / 4
bis 85 m²
fünf
4
bis 95 m²
sechs
4 / 5
bis 105 m²
jede weitere Person

plus 10 m²

Da der Bedarf an – bezahlbaren - kleinen Wohnungen in Hannover besonders groß ist, bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken, wenn vier, den Förderrichtlinien entsprechende Wohneinheiten für 1 bis 2 Personen für die Direktförderung ausgewählt werden. Die Wohnungen sollen auf die drei Gebäude verteilt werden.


TOP 6.2.9.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Ersatzwohnungen
(Drucks. Nr. 15-1435/2018)

Des Weiteren soll die WGH 6 bindungsfreie und nicht vermiete Ersatzwohnungen im Stadtteil Südstadt vorsehen.

Wir fragen die Verwaltung:

Gibt es im Wohnungsbestand der WGH nicht vermietete Wohnungen in der Südstadt?

Wie gedenkt die WGH dies zu realisieren?

Wie wird sichergestellt, dass sich die Wohnungen tatsächlich zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens im Leerstand befinden und die Wohnungsgrößen und der Wohnungsstandard vergleichbar ist?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Durch normalen Mieterwechsel im Wohnungsbestand werden immer wieder Wohnungen zur Neuvermietung frei, die der Stadt als Wohnung mit Belegungsbindung angeboten werden können. Aufgrund der Förderung wird niemanden gekündigt. Das wäre mietrechtlich auch nicht zulässig.
Die Ersatzwohnungen können in der Zeit ab Stellung des Förderantrages bis spätestens drei Monate nach Fertigstellung des Neubaus benannt und belegt werden. Dies sind bei den heutigen Bauzeiten gut 2 Jahre. Selbst bei einer sehr geringen jährlichen Fluktuationsrate sollten in dieser Zeit die notwendigen Ersatzwohnungen gestellt werden können. Die gebundenen Wohnungen im Bestand werden der Stadt somit vermutlich weit früher für eine Belegung zur Verfügung stehen, als es bei den Neubauwohnungen der Fall ist. Falls keine ausreichende Anzahl erreicht wird, bleiben die Belegungs- und Mietbindungen für die restliche Anzahl von Neubauwohnungen bestehen.
Als Ausgleich für einen im Bestand kaum erreichbaren Neubaustandard dienen die erhöhten zu bindenden Wohnungs- und Quadratmeterzahlen sowie eine niedrigere Eingangsmiete der Ersatzwohnungen (höchstens 5,40 € statt 5,60 €). Dabei ist anzumerken, dass die Durchschnittsmieten der WGH in der Südstadt zurzeit in der Regel bei ca. 7,50 € liegen.
Die WGH hat der Landeshauptstadt Hannover im Vorgriff auf die beabsichtigte Regelung bereits eine Wohnung zur Verfügung gestellt, die von der Landeshauptstadt Hannover auch zum 01.06.2018 vermittelt wurde.

TOP 6.2.10.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-1436/2018)

6. Absatz: Es soll eine Aufwertung des Spielplatzes Torstraße/Ecke Döhrener Straße erfolgen

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen sind hier vorgesehen?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Die Stadt verpflichtet sich, den Ablösebetrag von 15.000 € zur Aufwertung des Spielplatzes Torstraße zu verwenden. Die konkreten Maßnahmen stehen noch nicht fest.


TOP 6.2.11.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Zufahrt Tiefgarage
(Drucks. Nr. 15-1437/2018)

Die Bürgermeister-Fink-Straße ist erst vor kurzem zur Fahrradstraße erklärt worden

Wir fragen die Verwaltung:

Wie rechtfertigt sich die Verwaltung, dass über diese Straße nach Beendigung des Bauvorhabens die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage erfolgen soll?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Auf die Erschließung privater Grundstücke – auch einer Tiefgarage – haben Grundstückseigentümer einen Anspruch. Die Erschließung widerspricht nicht den Eigenschaften einer Fahrradstraße.


TOP 6.2.12.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Verkehrszählung
(Drucks. Nr. 15-1438/2018)

Zum Verkehrsgutachten: Nach wie vor steht die Antwort auf die Frage der Anwohner aus, dass das Verkehrsgutachten nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Es wurde an zwei Tagen eine Verkehrszählung durchgeführt. Ein „normaler“ Tag und ein Tag mit „Veranstaltungen“, bei der Veranstaltung handelte es sich um ein Konzert im NDR. Dies ist nicht vergleichbar mit einem Spieltag von Hannover 96, wo mehrere tausend Zuschauer anwesend und auf Parkplatzsuche sind.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Weshalb hat man nicht an einem solchen Veranstaltungstag - wiederkehrend alle zwei Wochen - eine Verkehrszählung durchgeführt?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Die im Verkehrsgutachten gewählten Tage für die Verkehrszählungen entsprechen den verkehrlichen Alltagsgegebenheiten in dem direkten Umfeld des Plangebietes. Spiele im Stadion sind außergewöhnliche Ereignisse, die – trotz der für die Anwohner empfundenen Regelmäßigkeit - nicht repräsentativ für das Verkehrsgeschehen sind.
Zudem finden die Spiele im Stadion größtenteils an Samstagen statt, an denen das übrige Verkehrsgeschehen von einem normalen Werktag abweicht. So ist an Samstagen mit deutlich geringerem Verkehrsaufkommens als an Werktagen zu rechnen und der Tagesgang des Verkehrsaufkommens ist weniger ausgeprägt, da die morgendliche und nachmittägliche Spitze im Berufsverkehr fehlt.


TOP 6.2.13.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Abrechnung
(Drucks. Nr. 15-1439/2018)

Für die Aus- und Umbaumaßnahmen der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Betrag in Höhe von 25.900,00 € veranschlagt, den die WGH als Ablösebetrag zahlen soll.

Wir fragen die Verwaltung:

Warum erfolgt hier keine Abrechnung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Wie im Falle von Ablösungen üblich, wurde der Betrag von 25.900,- € sach- und fachgerecht auf der Grundlage städtischer Erfahrungswerte kalkuliert. Der Betrag selbst ist von der Vorhabenträgerin mit Vertragsabschluss an die Stadt zu entrichten. Dies ist vorteilhaft für beide Vertragsparteien: Die Stadt muss die vom Ablösebetrag erfassten Maßnahmen nicht vorfinanzieren und es ist kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für eine „Spitzabrechnung“ gegenüber der Vorhabenträgerin erforderlich. Die Vorhabenträgerin wiederum kann im Rahmen ihrer Gesamtbetrachtung mit einem fixen Wert kalkulieren und muss durch die Ablösung, im Gegensatz zu einer späteren Zahlung nach Rechnungslegung, keine zusätzlichen Kosten für bürgschaftliche Absicherungen ihrer Zahlungsverpflichtungen aufwenden.


TOP 6.2.14.
Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - öffentliche Parkplätze
(Drucks. Nr. 15-1440/2018)

Durch die Schaffung von Car-Sharing-Plätzen fallen weitere öffentliche Parkplätze weg.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum ist die Verwaltung der Meinung, dass Car-Sharing-Plätze auf dem Vorhabengrundstück keine so große Akzeptanz finden wie im öffentlichen Verkehrsraum?

2. Wie viele Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen aufgrund des Bauvorhabens?

3. Wie gedenkt man, hierfür einen Ausgleich für die Anwohner zu schaffen?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

Aus Sicht der Car-Sharing Anbieter ist die Akzeptanz im öffentlichen Raum höher als in Situationen, wo die Trennung zwischen öffentlich und privatem Gartenbereich als nicht klar wahrgenommen wird.
Es werden wegen dem Bauvorhaben ca. 2-3 Stellplätze weniger Stellplätze zur Verfügung stehen. Zwei weitere werden für die für alle nutzbaren Car-Sharing Plätze belegt sein. Ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug kann zwischen 8 und 20 private PKW ersetzen. Somit könnten langfristig sogar mehr Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen.
Ein Ausgleich für Anwohner ist nicht erforderlich, da auch für Zufahrten auf andere Grundstücke Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum besteht nicht.


TOP 6.2.15.
Geförderter Wohnraum im Bauvorhaben Wiesenstr / Durchführungsvertrag (DS Nr. 1091/2018) zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832
(Drucks. Nr. 15-1484/2018)

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1832 in der durch Antrag (Nr. 15-1390/2016) ergänzten Neufassung Drucks. Nr. 1007/2016 N1 sieht vor, dass die Vorhabenträgerin (WGH) sich verpflichtet für mindestens 25 % der Wohneinheiten einen Antrag auf Förderung nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm der LHH für Mietwohnungen (Abschnitt B – niedrige Einkommen, Eingangsmiete 5,60 €) zu stellen und im Falle einer Förderung die geförderten Wohnungen der Fördervereinbarung entsprechend zu errichten und zu vermieten.

Die Begründung des Antrags gibt wieder, dass aufgrund der DS 00840/2013 festgestellt wurde, dass die Verfügbarkeit preiswerter Wohnungen für die Bewertung des Wohnungsmarktes von besonderer Bedeutung ist und es in Hannover an preiswertem Wohnraum für geringverdienende fehlt.
Wörtlich endet die Begründung des Antrags mit dem Satz:
Daher sollen auch an dieser Stelle 25 % der neu zu errichtenden Wohnungen öffentlich geförderte Wohnungen sei.“

Mit der Prämisse dieser Änderungen aus DS Nr. 15-1390/ 2016 hat sich eine Mehrheit für den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefunden und zusammen mit diesem Antrag hat der Stadtbezirksrat damit der von der WGH beantragten Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1832 zugestimmt (vgl. Begründung DS 1007/2016 N1).
Die Verwaltung hat in ihrem Antrag auf Zustimmung zu dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 (DS 1091/2018) auf Seite vier in Absatz vier angegeben, dass die Vereinbarung mit der WGH vorsieht das ein Teil der geförderten Wohnungen im Wege der mittelbaren Belegung im Wohnungsbestand der WGH im Stadtteil Südstadt geschaffen werden soll, also nicht auf dem Vorhabengrundstück selber.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was sind in diesem Fall die Beweggründe für einen Teil der geförderten Wohnungen die mittelbare Belegung zu wählen und diese nicht an der Stelle des Bauvorhabens zu schaffen?
2. Wäre es noch möglich die geforderte Menge von 25 % der neu zu errichtenden Wohnungen als geförderte Wohnungen im fertigen Bauvorhaben zu realisieren?
3. Wie hoch ist der jetzige Mietpreis der Wohnungen, die für eine mittelbare Belegung in Frage kommen?

Frau Lahde-Fiedler antwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Zu 1.:
Die Verwaltung folgt mit der Quote von 25% gefördertem Wohnungsbau, vollständig nach Maßgabe des kommunalen Wohnraumförderprogramms im Programmteil B (Eingangsmiete 5,60 €/m², mit städtischen Belegrechten) umzusetzen, vollumfänglich dem Antrag des Stadtbezirksrates zu DS-Nr. 15-1390/2016. Auf die entsprechende Beschlussdrucksache der Verwaltung zu DS-Nr. 1017/2016 N1 wird verwiesen.
Nach dem städtischen Förderprogramm wäre bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen die Umsetzung durch die WGH-Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen eG (WGH) vollständig im Wege der mittelbaren Belegung denkbar. Die WGH hat aber mit Schreiben vom 07.07.2016 angeboten, jeweils die Hälfte im Vorhaben selbst und den verbleibenden Anteil im Wege der mittelbaren Belegung (Ersatzwohnungen dann Faktor 1,5) umzusetzen. Dies hat die Verwaltung aufgegriffen und vertraglich verbindlich festgeschrieben.
Aus Sicht der Stadt hat die mittelbare Belegung eines Teiles der neu zu fördernden Wohnungen durchaus Vorteile:
· Durch den im städtischen Förderprogramm festgeschriebenen erhöhten Faktor (für 1 neu geförderte Wohnung müssen 1,5 Bestandswohnungen gebunden werden) werden neue Wohnungen geschaffen, zusätzlich jedoch eine höhere Anzahl (6 statt 4) an bisher frei vermietbaren Wohnungen mit Belegungs- und Mietbindungen belegt.
· Frei werdende Ersatzwohnungen können schon ab Antragstellung benannt und belegt werden, stehen daher der Stadt und den Wohnungssuchenden weit eher zur Verfügung als die Neubauwohnungen, für die – nach Abschluss des Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahrens – mit einer Bauzeit von zurzeit ca. 2 Jahren gerechnet werden muss.
· Durch die unterschiedlichen Standorte der frei werdenden Bestandswohnungen ergibt sich eine breite Verteilung der geförderten Wohnungen im Stadtteil/-bezirk, dadurch ist eine bessere Integration auch von Wohnungssuchenden mit sozialen Problemen möglich.
· Die Miete für die Ersatzwohnungen muss bei städtischer Förderung mindestens 0,20 € unter der Eingangsmiete für die Neubauten liegen, im Programmteil B also bei höchstens 5,40 €.
· Die älteren Bestandswohnungen haben meist kleinere, kompaktere Grundrisse und damit günstigere Gesamtmieten (Grundmiete und kalte Betriebskosten). Dadurch sind sie für Transfereinkommensbezieher, aber auch für andere Mieter mit niedrigem Einkommen, besser bezahlbar.
· Die Vergleichsmieten, bis zu denen die Mieten während der Bindungsdauer nach und nach höchstens erhöht werden dürfen, sind bei älteren Beständen niedriger als bei neueren Baujahren.
· Darüber hinaus gilt für sie bei Neuvermietung in der Regel auch die Mietpreisbremse, was für Neubauten nach dem 01.10.2014 nicht der Fall ist.
Die beiden letzten Vorteile greifen zwar nicht sofort, weil die Eingangsmieten durch die Förderbindungen weit unter den Vergleichsmieten liegen. Je nach Entwicklung der Mieten am hannoverschen Wohnungsmarkt können sie aber im Laufe des Förder- und Bindungszeitraumes (15 Jahre Stadt) durchaus zu einer weiteren Mietbegrenzung führen.


Zu 2.:
Wenn die notwendigen Ersatzwohnungen für die mittelbare Belegung nicht (vollständig) erbracht werden, sind die restlichen Wohnungen im Neubau zu realisieren und entsprechend zu binden.

Zu 3.:
Die Mieten der für eine mittelbare Belegung in Frage kommenden Bestandswohnungen der WGH in der Südstadt liegen bei durchschnittlich ca. 7,50 € je Quadratmeter Wohnfläche monatlich.
Bei einer Förderung mit städtischen Mitteln darf im Rahmen der mittelbaren Belegung für die konkrete Tauschwohnung in den ersten drei Jahren jedoch nur eine Nettokaltmiete (Grundmiete ohne Betriebskosten) in Höhe von maximal 5,40 € erhoben werden. Nach Ablauf dieser Zeit sind aufgrund des Fördervertrages Mieterhöhungen in Höhe von höchstens 7,5% innerhalb von jeweils drei Jahren zulässig. Das ist eine Halbierung der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich möglichen Anpassung.


TOP 6.2.16.
Fahrverbote in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1491/2018)

Bezirksratsherr Jeng verlas die Anfrage.

Wie der Presse zu entnehmen war prüft die Landeshauptstadt Hannover Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen, unter anderem für die Marienstraße.
Die möglichst hohe Sauberkeit der Luft im Stadtbezirk ist uns wichtig, da sie Auswirkungen auf die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Südstadt-Bult hat.

Gleichzeitig ist in den vergangenen Wochen eine Diskussion darüber entstanden, ob Verwaltungen in deutschen Großstädten sich exakt an die EU-Vorgaben zur Aufstellung der Schadstoff-Messstationen halten, mit denen die Schadstoffbelastung von neuralgischen Punkten des Straßenverkehrs in unseren Städten gemessen werden sollen. Mutmaßlich wurden Schadstoff-Messstationen in einigen Städten in Deutschland näher an den auf Schadstoffe zu überprüfenden Straßen oder Kreuzungen platziert, als vonseiten der EU vorgesehen ist.
Da ein teilweises Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Handwerksunternehmen und Gewerbetreibende haben könnte und weiterhin nicht geklärt ist, wie mit möglichem von Fahrverboten ausgelöstem Ausweichverkehr umzugehen ist, fragen wir die Verwaltung:
1. In welchem Abstand zur Marienstraße steht die der Marienstraße zugeordnete Schadstoff-Messstation?
2. Wie exakt lautet der von EU-Recht vorgesehene Abstand von einer derartigen Messstation zu einer Straße oder Kreuzung wie der Marienstraße?

3. Falls die Messstation näher an der Marienstraße platziert ist als der exakt von der EU vorgesehene Abstand: Warum hat sich die Verwaltung dafür entschieden die Messstation näher an der Marienstraße als unbedingt von der EU für entsprechende Schadstoffmessungen vorgesehen zu platzieren?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:


Zu 1.:
In der Marienstraße ist an einem Lichtmast gegenüber Haus-Nr. 77 ein NO2-Passivsammler installiert, mit dem die mittlere Stickstoffdioxidbelastung eines Jahres (Jahresmittelwert) in der Marienstraße ermittelt wird. Die Messeinrichtung befindet sich 1,85 Meter von der Fahrbahn entfernt, sie ist in 2,60 Meter Höhe angebracht (die Höhenangabe bezieht sich auf die Unterkante des Messzylinders).

Zu 2.:
Die Standortwahl der Messeinrichtung entspricht den gesetzlichen Vorgaben, die in Anhang III der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie in Anlage 3 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung genannt sind. Neben dem Grundprinzip, am Ort der höchsten Belastung zu messen, macht die Richtlinie konkrete Vorgaben zum Abstand verkehrsnaher Messstationen zur nächsten Kreuzung, zum Fahrbahnrand, zu Gebäuden, zu den Anströmbedingungen und auch zur Höhe der Messeinlassöffnung. Demnach muss eine Probenahmestelle in verkehrsnahen Zonen mindestens 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein. Zum nächsten Gebäude muss ein Abstand von mindestens 0,5 Meter eingehalten werden. Der Messeinlass muss sich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden.

Zu 3.:
Eine Antwort erübrigt sich (siehe Antwort zu Frage 2). Ergänzend dazu der Hinweis, dass nicht die Landeshauptstadt Hannover für die Luftgütemessungen in der Stadt zuständig ist, sondern die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfälle des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim. Diese betreibt im Auftrag des Landes Niedersachsen das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen.


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Stickstoffdioxidmessungen in der Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-1470/2018)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt verlas die Anfrage.

Immer wieder wird in den regionalen Zeitungen darüber berichtet, dass die jährliche
Stickstoffdioxidbelastung in der Marienstraße den zulässigen Grenzwert überschreitet.
Jahresmittelwert in der Marienstraße waren 2017 48 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro
Kubikmeter Luft. Der Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm. Die Werte werden vom
Lufthygienischen Überwachungssystem mit Passivsammlern gemessen.

Für bestimmte Messstationen, wie z.B. Göttinger Straße, sind tägliche Messergebnisse über
eine App jederzeit einsehbar. Informationen über die täglichen Stickstoffdioxidwerte, die
Spitzenbelastungen zu bestimmten Tageszeiten, wären auch für die Anwohner*innen der
Marienstraße und angrenzender Straßen von Interesse. Der Sommer kommt, und
bekanntermaßen erhöht sich die Stickstoffdioxidbelastung bei höheren Temperaturen.

Gleichzeitig nimmt der Autoverkehr in der Landeshauptstadt zu. In der Zeit von 2008 bis
2016 ist der Anteil der zugelassenen Autos um 11% (= 22.000 Autos) gestiegen, der Anteil
der Dieselfahrzeuge an der Gesamtzahl der zugelassenen Autos in der Region Hannover ist
von 26,4 % (2006) auf 35,3% (2016) gestiegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird an der Marienstraße wie z.B. in der Göttinger Straße eine Messstation
eingerichtet, die Stundenmittelwerte erfasst?
2. Wenn die Einrichtung einer Messstation nicht in diesem Jahr bzw. spätestens 2019
erfolgt, was sind die Gründe?
3. Welche anderen Maßnahmen sind beabsichtigt, um die Bürger*innen, über die
täglichen Stickstoffdioxidbelastungen zu informieren?

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Nach Auskunft der Zentralen Unterstützungsstelle für Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfälle des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim, die in Niedersachsen für die Luftgütemessungen und das Aufstellen von Messstationen zuständig ist, wird in der Marienstraße keine Messstation des Lufthygienischen Überwachungssystems aufgestellt werden.

Zu 2.:
Das Problem der Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitung betrifft in der Marienstraße den Jahresmittelwert. Der Kurzzeitgrenzwert (200 µg/m³ NO2 dürfen an maximal 18 Stunden im Jahr überschritten werden) wird in Hannover eingehalten. An der Messstation Göttinger Straße wurde letztmalig 2007 mit 203 µg/m³ eine Überschreitung eines Stundenmittelwertes festgestellt. Da es sich aber nur um eine einzige Stunde des Jahres handelte, wurde der Kurzzeitgrenzwert eingehalten. Daher sieht das Gewerbeaufsichtsamt keinen Handlungsbedarf, in der Marienstraße kontinuierliche Messungen mittels Messcontainer durchzuführen.

Der Schwerpunkt der Untersuchungen in der Marienstraße wie auch an den anderen Messorten liegt auf der Langzeitexposition. Sogenannte Passivsammler (mit einer Chemikalie gefüllte Röhrchen, die in einem Zylinder angebracht sind) werden jeweils 14 Tage lang der Stickstoffdioxidbelastung in der Marienstraße ausgesetzt. Im Labor wird der Mittelwert der 14-tägigen Belastung ermittelt. Aus den 14-Tage-Mittelwerten eines Jahres wird schließlich der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert errechnet. Die mit Passivsammlern ermittelten Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte zeigen eine hohe Übereinstimmung mit den an den Messcontainern erhobenen Daten.

Zu 3.:
Informationen über tägliche Stickstoffdioxidbelastungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger über Internet und Smartphone-App www.luen-ni.de sowie Videotext NDR, Seite 675. Die Daten zur Marienstraße sind weiterhin nur über die Jahresberichte erhältlich. Diese sind ebenfalls auf der Webseite www.luen-ni.de hinterlegt.

TOP 6.3.2.
Zweirichtungsradverkehr in der Lindemannallee
(Drucks. Nr. 15-1471/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

In der Lindemannallee ist der südöstliche Radweg ab der Jordandstraße benutzungspflichtig und als Zweirichtungsradweg ausgewiesen. An der Querung der Max-Eyth-Straße sind die weißen Zweirichtungsmarkierungen auf dem rot eingefärbten Querungsstreifen seit Kurzem schwarz eingefärbt (siehe Anlage). Ein Hinweisschild, dass der Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg nicht mehr gilt, findet sich auf der gesamten Länge der Lindenmannallee nicht.
Viele Radfahrer*innen nutzen diesen Radweg als Zweirichtungsradweg bis zum
Bischofsholer Damm. Er stellt eine optimale Wegeverbindung zwischen dem Stadtteil
Südstadt und der Bult dar und wird auch von vielen Schüler*innen benutzt. Die
unübersichtlichen Einfahrten zum Aldi und zur Tankstelle auf dem südwestlichen Radweg
sind ein weiterer Grund, warum Fahrradfahrer*innen auf dem südöstlichen Radweg ein
höheres Sicherheitsgefühl haben..

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum sind die Zweirichtungsmarkierungen auf der Querung der Max-Eyth-Straße
unkenntlich gemacht worden?
2. Wo endet der Zweirichtungsradweg und die Radwegebenutzungspflicht auf dem
südöstlichen Radweg in der Lindemannallee und welche Hinweismöglichkeit kann die
Verwaltung installieren, um möglichem Fehlverhalten der Radfahrer*innen
vorzubeugen?
3. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit auch zukünftig der südöstliche
Fahrradweg als Zweirichtungsradweg durchgängig benutzt werden kann?

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
In der Lindemannallee galt bisher auf beiden Radwegen eine Benutzungspflicht in beiden Richtungen. Dies ist nach aktueller Rechtslage (VG Hannover 7. Kammer, Urteil vom 17.11.2016, 7 A 2528/16; § 2 Abs 4 S 2 StVO, § 41 Abs 1 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 StVO, Zeichen 240 StVO, § 43 VwGO, § 44 VwVfG) jedoch nicht mehr zulässig.

Ein Gutachten zur Radwegbenutzungspflicht in der Landeshauptstadt Hannover hat daraufhin ergeben, dass in der Lindemannallee zwischen der DB-Brücke und dem Bischofsholer Damm eine Radwegbenutzungspflicht aufgrund der Gefahrenlage geboten ist. Insofern war es nicht möglich, die beidseitige Benutzungspflicht in ein beidseitiges Benutzungsrecht mit Zweirichtungsfreigabe umzuwandeln. Beide Radwege sind jetzt jeweils nur in eine Fahrtrichtung zu benutzen und mit dem Verkehrszeichen 237 StVO “Radweg“ beschildert.

Um eine komfortable Radverkehrsführung sowie gute Erreichbarkeit der Findorffstraße zu gewährleisten, wurden im Abschnitt Altenbekener Damm zwischen Jordanstraße bzw. Mainzer Straße und Findorffstraße ein beidseitiges Benutzungsrecht mit Zweirichtungsfreigabe beschildert.

Zu 2.:
Zur Verdeutlichung, dass die Zweirichtungsfreigabe hinter der Findorffstraße endet, wurde in Fahrtrichtung Max-Eyth-Straße ein Zeichen 254 StVO „Verbot für Radverkehr“ angeordnet. Radfahrer müssen die Lindemannallee hier an der Fußgängerschutzinsel queren und auf der rechten Seite weiterfahren.

Zu 3.:
Eine Möglichkeit, den südöstlichen Radweg als Zweirichtungsradweg auszuweisen besteht in dieser Konstellation nicht.







TOP 7.
Eigene Mittel des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

TOP 7.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1507/2018)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. Empfänger: Janusz Korczak Humanitäre Flüchtlingshilfe e.V. (JKV)
Zuwendungsbetrag: bis zu 1.500,00 €
Verwendungszweck: Erstellung einer Website für das JKV

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Gemeinsame Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1473/2018)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten
Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 8.1.2.
Sonderprogramm zur ökologischen Sanierung und Aufwertung von Spielplätzne und Schulhöfen
(Drucks. Nr. 15-1474/2018)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult bewilligt aus dem Sonderprogramm zur
ökologischen Sanierung und Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen, einen
Betrag von 21.000,- € zur Sanierung des öffentlichen Spielplatzes in der
Mendelssohnstraße.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.


Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 67)


TOP 8.2.
Gemeinsam Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Vorfahrtberechtigung für Fahrradfahrer*innen von Anna-Zammert-Str. in An der Weide
(Drucks. Nr. 15-1475/2018 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass der Fuß- und Radweg in der Anna-Zammert-Str. bereits vor der Einmündung in die Straße An der Weide abgesenkt und in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird, damit Fahrradfahrer*innen die gemeinsame Vorfahrt mit dem motorisierten Individualverkehr nutzen können und bestehende Verkehrsgefährdungen vermieden werden können.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.2.2.
Bordsteinabsenkung Zufahrt Modersohnweg aus Richtung Altenbekener
Damm

(Drucks. Nr. 15-1476/2018)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Bordsteine entlang des Fußwegs in der
Zufahrt zum Modersohnweg, aus Richtung Altenbekener Damm,
abzusenken.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Benennung von zwei Standorten im Stadtbezirk seitens der Verwaltung, auf denen es möglich und sinnig wäre, überdachte Aufenthaltsorte für Jugendliche zu schaffen
(Drucks. Nr. 15-1107/2018)

Bezirksratsherr Niculescu stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen welche Standorte im Stadtbezirk Südstadt-Bult sich eignen würden um überdachte Aufenthaltsorte für jugendliche zu schaffen und gegebenenfalls mindestens zwei Standorte zu benennen an denen ein solcher Aufenthaltsort geeignet wäre.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt


TOP 8.3.2.
Mehr Sauberkeit durch intelligente Müllbehälter
(Drucks. Nr. 15-1424/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) aufzufordern (zumindest) die öffentlichen Papierkörbe im Stadtbezirk Südstadt-Bult, die besonders häufig mit Müll überquellen mit Füllstandssensoren und Übertragungstechnik nachzurüsten oder entsprechende neue Papierkörbe anzuschaffen, um eine effizientere Leerung zu ermöglichen.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen betonte, dass der Antrag haushaltsrelevant sei und daher von der SPD-Fraktion abgelehnt werde.

Bezirksratsherr Kluck erklärte ergänzend, dass ein ähnlicher Antrag vom Bezirksrat Mitte gestellt worden sei. Die Verwaltung habe daraufhin die Anschaffung solcher Müllbehälter durchgerechnet. Ein Müllbehälter würde etwas um die 8.000 Euro kosten. Für den Stadtbezirk Mitte würden die Anschaffungskosten etwa bei 200.000 Euro liegen. Selbst für krähensichere Müllbehälter gebe es keine finanziellen Mittel.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt





TOP 8.3.3.
Mehr Parkbänke am Maschsee
(Drucks. Nr. 15-1425/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ein oder mehrere zusätzliche Parkbänke (mit Lehne) am Ostanleger/Altenbekener Damm der Maschseeflotte aufzustellen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 67)


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 8.4.1.
Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1339/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dem Stadtbezirksrat zeitnah die Informationsdrucksache 1004/2018 („Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover“) vorzustellen und über den aktuellen Sachstand sowie die Planungen unter besonderer Berücksichtigung der Vorhaben bzw. Ideen mit Auswirkungen auf die Südstadt und die Bult zu berichten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 18)


TOP 8.4.2.
Beschleunigte Aufstellung zusätzlicher Unterrichtscontainer für die Tellkampfschule
(Drucks. Nr. 15-1420/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, auf dem Gelände der Tellkampfschule weitere Container zur Schaffung eines weiteren Klassenraums beschleunigt, möglichst bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 aufzustellen, bei der Neubau zur Bewältigung der Umstellung von G8 auf G9 für die Schule nutzbar ist.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 40)


TOP 9.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt-Bult

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese berichtete u.a.:
- Beschluss eines Zuwendungsantrages
- Schwerpunktthema: Bericht über die Gespräche mit den Wohnungsgenossenschaften Spar- und Bauverein sowie Gundlach. Auswertungen dieser Gespräche stünden noch aus.
- Kurzbericht über die Unterbringung von Menschen im Stadtbezirk
- Sachstand über Ausarbeitung des neuen Flyers

TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger wies auf die 2. Sondersitzung zum Thema Sicherheit und Ordnung hin, welche am 05.12.2018 stattfinden werde.


TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Lahde-Fiedler informierte u.a. über folgende Punkte:
- Bebauung Grundstück an der Anna-Zimmert-Straße
Frau Lahde-Fiedler zeigte anhand einer Folie den Grundriss zum geplanten Bau des Fitness-Studios „Sports & Spa“. Der Baubeginn sei in Kürze zu erwarten. Es werde mit einer Bauzeit von einem Jahr gerechnet.
- Neue Gastronomie Hildesheimer Straße
Die ehemalige Schlecker-Filiale im Constructa-Block werde in eine Gastronomie umgebaut. Die Baugenehmigung hierfür sei in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erteilt worden.

- Modernisierung An der Tiefenriede
Die Wohnungsgesellschaft Gartenheim habe den Wohnungsbestand An der Tiefenriede modernisiert und beabsichtige, sich auch im öffentlichen Raum zu engagieren. Seitens der Wohnungsgesellschaft seien Pflanzenkübel in 3er Gruppen aufgestellt worden. Des Weiteren sei beabsichtigt, um diese Kübel herum Sitzbänke aufzustellen.


Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Bezirksratssitzung um 21:55 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung