Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 20.06.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.06.2018)
Protokoll (erschienen am 27.07.2018)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 26.06.2018

PROTOKOLL

18. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 20. Juni 2018,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 13.30 Uhr
Ende 15.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU) 13.55 - 15.10 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 13.30 - 14.55 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Gleichstellungsbüro
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lehmann Dezernat I
Herr Münch Fachbereich Personal und Organisation (TOP 11)
Stadträtin Rzyski Dezernat IV
Frau Schwiertzky Fachbereich Personal und Organisation (TOP 7)


Für die Niederschrift:
Herr Knauer Fachbereich Personal und Organisation




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.05.2018

2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum
uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt
Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 0525/2018 N1)

2.1. Antrag des Jugendhilfeausschusses aus der Drucks. 1035/2018 des Änderungsantrages der AGW (Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) zu Drucks. Nr. 0525/2018 N1: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 1196/2018 mit 2 Anlagen)

3. Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, FDP und DIE FRAKTION zu einem Queeren Onlinestadtplan
(Drucks. Nr. 1189/2018 N1)

4. Antrag der AfD-Fraktion zur Beendigung der Arbeitszeitanrechnung bei der Frauenvollversammlung
(Drucks. Nr. 0681/2018)

5. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einrichtung eines Live-Streamings von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 1517/2018)

6.
Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 1489/2018)

7. Personal- und Organisationsbericht 2016/2017
(Informationsdrucks. Nr. 1479/2018 mit 1 Anlage)

8.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 31.05.18)
(Informationsdrucks. Nr. 1508/2018)

9. Bericht der Dezernentin







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 18. Sitzung des ordnungsgemäß geladenen beschlussfähigen Organisationsausschusses.

Ratsfrau Langensiepen äußerte den Wunsch, den Tagesordnungspunkt 5 in die Fraktion zu ziehen.

TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.05.2018

Einstimmig


TOP 2.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum
uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt
Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

(Drucks. Nr. 0525/2018 N1)

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie sowohl den stimmberechtigten als auch beratenden Mitgliedern der Ausschüsse, die nicht Mitglieder des Rates sind, ein direkter Zugang zu allen, ihren Ausschuss betreffenden Drucksachen, die sie bislang nur per Post erhalten haben, ohne Zeitverzögerung ermöglicht werden kann, so dass sie zu jeder Zeit denselben Informationsstand haben wie die Ratsmitglieder. Die Umsetzung soll zeitnah mit der Inbetriebnahme des Portals für die Stadtbezirksräte erfolgen.

In der Übergangszeit soll die Verwaltung prüfen, wie sicherzustellen ist, dass die stimmberechtigten und beratenden Nicht-Ratsmitglieder betreffende Drucksachen, Protokolle und Nachreichen schnellstmöglich per Mail erhalten, um eine ordnungsmäße Arbeit im Ausschuss zu ermöglichen.

7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 2.1.
Antrag des Jugendhilfeausschusses aus der Drucks. 1035/2018 des Änderungsantrages der AGW (Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) zu Drucks. Nr. 0525/2018 N1: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 1196/2018 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Gill merkte an, dass dem ersten Antrag zugestimmt und der zweite Antrag abgelehnt werde, weil dem mit diesem Antrag verfolgten Ziel bereits in der Arbeitsgruppe Bezirksratsportal entsprochen wurde. Nachdem das Portal für die Bezirksräte eingeführt sei, werde dieses auch für die zuständigen Ausschüsse eingerichtet werden.

Ratsherr Pohl führte weiter aus, dass aus den genannten Gründen die CDU-Fraktion die Anträge ablehnen werde. Die technischen Möglichkeiten befinden sich zurzeit in der Erprobung und es werde nach der Sommerpause eine sukzessive Freischaltung erfolgen, wodurch diese Anträge überflüssig seien.

Beigeordneter Machentanz beantragte die Unterpunkte des Tagesordnungspunktes 2.1 getrennt abstimmen zu lassen.

Antrag,
der folgenden Empfehlung des Jugendhilfeausschusses dem als Anlage 1 beigefügten Änderungsantrag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Antrag (Anlage 2) der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu folgen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie sowohl den stimmberechtigten als auch beratenden Mitgliedern der Ausschüsse, die nicht Mitglieder des Rates sind, ein direkter Zugang zu allen, ihren Ausschuss betreffenden Drucksachen, die sie bislang nur per Post erhalten haben, ohne Zeitverzögerung ermöglicht werden kann, so dass sie zu jeder Zeit denselben Informationsstand haben wie die Ratsmitglieder. Die Umsetzung soll zeitnah mit der Inbetriebnahme des Portals für die Stadtbezirksräte erfolgen.
und

der folgenden Empfehlung des Jugendhilfeausschusses dem als Anlage 1 beigefügten Änderungsantrag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Antrag (Anlage 2) der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht zu folgen:
2. In der Übergangszeit soll die Verwaltung sicherstellen, dass die stimmberechtigten und beratenden Nicht-Ratsmitglieder betreffende Drucksachen, Protokolle und Nachreichen schnellstmöglich per Mail erhalten, um eine ordnungsgemäße Arbeit im Ausschuss zu ermöglichen.
zu Ziffer 1.: 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
zu Ziffer 2.: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 3.
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, FDP und DIE FRAKTION zu einem Queeren Onlinestadtplan
(Drucks. Nr. 1189/2018 N1)
Beigeordneter Hauptstein merkte an, dass dieser Antrag bereits im Gleichstellungsausschuss diskutiert wurde und er die Erstellung dieses Online-Stadtplanes nicht als Aufgabe der Stadtverwaltung sehe. Weiter bestehe seiner Ansicht nach nicht die Notwendigkeit zur Erstellung dieses besonderen Stadtplanes, da queere Menschen die bereits vorhandenen Stadtpläne nutzen könnten.

Ratsfrau Steinhoff begrüßte es ausdrücklich, dass sich derart viele Fraktionen für diesen Antrag zusammengefunden haben. Sie sehe die Notwendigkeit dieses Stadtplans auch aus touristischer Sicht, um zu zeigen, das Hannover eine bunte und weltoffene Stadt sei. Hannover habe für die queere Bevölkerung spezielle Angebote zu den Themen Party, Beratung und politische Veranstaltungen.
Man habe festgestellt, dass ein Bedarf bestehe, da auf den Seiten von verschiedenen Institutionen dieses Angebot nicht zu finden sei.

Ratsherr Markurth führte weiter aus, dass dieser Online-Stadtplan nur ein erstes Zeichen für eine weltoffene Stadt sei. Man könne sich auf der einen Seite nicht über die Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt unterhalten und auf der anderen Seite ein solches Angebot ablehnen.
Dieser erste Schritt bedeute weiter, dass Hannover viele unterschiedliche Menschen willkommen heiße.

Ratsherr Engelke bemerkte, dass die Aussage vom Beigeordneten Hauptstein, dass sich queere Menschen an „normalen“ Veranstaltungen beteiligen könnten, unangemessen sei, da diese Menschen ein Teil unserer Gesellschaft seien. Die Stadtverwaltung müsse solch einen Stadtplan sicherlich nicht erstellen, allerdings sei sie ein Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger. Es gebe z.B. auf Hannover.de auch einen anderen besonderen Plan zum Auffinden von Toiletten.

Beigeordneter Hauptstein stellte klar, dass er die queeren Menschen als Teil der Gesellschaft sehe und dass sie die bereits vorhandenen Stadtpläne nutzen könnten und auch bei allen Veranstaltungen herzlich willkommen seien. Er halte es für überflüssig, diesen besonderen queeren Stadtplan zur Verfügung zu stellen.

Ratsherr Wruck erläuterte, dass die Dienstleistung zu weit gehe, wenn die Stadtverwaltung für ganz bestimmte Gruppen besondere Stadtpläne herausgebe. Er fragte, ob es auch andere zielgruppenorientierte Pläne gebe.

Frau Rzyski antwortete, dass es z.B. einen Stadtplan für Eltern und Kinder gebe, aus dem hervorgehe, wo besonders sicher Straßen zu überqueren oder Spielplätze zu finden seien. Man habe des Weiteren für jeden Schuleinzugsbezirk einen Stadtplan entworfen, indem sichere Schulwege eingezeichnet sind. Es gebe noch weitere Stadtpläne für unterschiedliche Zielgruppen, die man erreichen möchte. Daher sei es ein übliches Angebot, diese Stadtpläne zu erstellen.

Ratsherr Förste führte weiter aus, dass nach seinen Informationen die queere Bevölkerungsgruppe große Zustimmung zu diesem Stadtplan gebe. Er findet es gut, durch diesen Plan ein Zeichen zu setzen, das queere Menschen in Hannover gern gesehen seien und nicht wie in anderen Ländern diskriminiert würden.

Beigeordneter Hauptstein antwortete, dass die genannten Pläne für alle Bevölkerungsschichten nutzbar seien. Daher verstehe er nicht, warum es einen Stadtplan geben müsse, der sich ausschließlich auf die sexuelle Orientierung beziehe. Er sehe die Erstellung solch eines Planes nicht als Kernaufgabe der Stadtverwaltung, sondern bei den Lobbygruppen und Vereinen, die ohnehin eine städtische Förderung erhielten.

Ratsfrau Steinhoff ergänzte, dass es für Hundehalter einen Stadtplan mit den Hundeauslaufflächen gebe. Sie stellte klar, dass dieser online-Stadtplan nicht ausschließlich ein Party-Stadtplan sei, da dieses natürlich nicht die Aufgabe der Stadtverwaltung sei. Es gehe in erster Linie darum, die Einrichtungen, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen bekannt zu machen. Dieses sei sehr wohl vergleichbar mit vielen anderen speziellen Angeboten für verschiedene Zielgruppen. Man müsse außerdem berücksichtigen, dass die queere Bevölkerung Menschen seien, die Steuern zahlen und somit ein Anrecht auf die Dienstleistung der Stadtverwaltung habe.





Ratsherr Markurth verdeutlichte, dass die meisten Fraktionen im Rat nicht Politik zum Selbstzweck, sondern für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover betrieben. Man habe auf Grund dieser Intention einen Bedarf gesehen und daher dieses Angebot erstellt.
Es sei der Auftrag von Politik, Wünsche und Bedarfe aufzugreifen und politisch umzusetzen.

Beigeordneter Hauptstein antwortete, dass auch er Politik im Sinne seiner Wähler betreibe. Er glaube, dass es sehr viele Menschen in der Stadt gebe, die es negativ sehen, dass Geld für diesen Online-Stadtplan ausgegeben werde.

Beigeordnete Kastning fasste zusammen, dass es nicht darum gehe, mit jedem politischen Antrag das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger zu bedienen. Es sei sicherlich nicht die Hauptaufgabe der Stadtverwaltung, einen queeren Stadtplan zu erstellen, allerdings arbeite man politisch gestaltend und deshalb setze man sich mit vielen verschiedenen Themen der Stadtgesellschaft auseinander. In der politischen Bewertung sei man daher dazu gekommen, dass es sinnvoll sei, diesen Stadtplan zu erstellen. Große Städte würden Vielfalt, Attraktivität ausstrahlen und hätten eine bunte Vielfalt, was auch etwas mit Stadtmarketing zu tun habe.
Wer auf die Internetseite von Hannover gehe und dort diese Vielfältigkeit oder eine bestimmte Szene wiederfinde, würde gerne nach Hannover kommen.
Es müsse nicht immer der große Wurf sein, sondern es können auch solche kleinen Projekte sein, die die Vielfalt einer Stadt darstellen.

Ratsherr Engelke verdeutlichte nochmals, dass er im Namen seiner Partei für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Politik mache und nicht nur für seine Wählerinnen und Wähler.

Ratsfrau Steinhoff erklärte, dass dieser Stadtplan ausschließlich online über die Internetseite Hannover.de zu erhalten sei.
Man habe in der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Internetseite Hannover.de beschlossen, dieses Thema explizit und prominent auf die Startseite zu nehmen.

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen virtuellen Stadtplan für Hannover bereit zu stellen, der Angebote für Lesben, Schwule, bi-, trans-, intersexuelle und queere Personen enthält.
Der Stadtplan soll auch einen Stadtrundgang mit für die queere Community besonders interessanten Orten enthalten. Hierfür sind die Beteiligten des Runden Tisches zur Förderung und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Landeshauptstadt Hannover einzubeziehen.
Der Stadtplan ist technisch so auszugestalten, dass er in eine Application (App) der Stadt Hannover integriert werden kann. Er soll deutlich sichtbar auf der Startseite von www.hannover.de verlinkt sein und so auch für die Community außerhalb Hannovers leicht zugänglich sein. Der Stadtplan soll mehrsprachig angelegt werden.

Die benötigen finanziellen Mittel sind aus vorhandenem Ansatz für die Neugestaltung von www.hannover.de bereitzustellen. Im 4. Quartal 2018 ist dem Ausschuss ein Zwischenbericht vorzulegen.


10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Antrag der AfD-Fraktion zur Beendigung der Arbeitszeitanrechnung bei der Frauenvollversammlung
(Drucks. Nr. 0681/2018)

Beigeordneter Hauptstein führte aus, dass er den Fokus auf die Themen Verwaltungsfachlichkeit und Ressourcen lenken möchte. Aus seiner Sicht werde in diesem Fall ein Arbeitstag der Frauen nicht sinnvoll genutzt, da sich kein verwaltungstechnischer Vorteil aufgrund des diesjährigen Themas „Alternative Familienmodelle“ ergebe. Daher könne aus Sicht seiner Partei die Teilnahme nicht als Arbeitszeit gewertet werden.

Ratsfrau Steinhoff sagte, dass es im Sinne der Geschlechtergleichbehandlung sehr wohl angemessen und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch rechtlich zulässig sei. Derartige Veranstaltungen seien außerdem wertvoll für die Personalfürsorge, die Vernetzung, das Betriebsklima und die Motivationsförderung. Es gebe parallel dazu den Gesundheitstag für Männer, der genauso wie die Frauenvollversammlung dazu beitrage, dass nach Abschluss dieser Veranstaltungen sowohl die Motivation als auch das Betriebsklima verbessert würden.

Ratsherr Gill betonte ebenfalls, dass es Veranstaltungen ausschließlich für Männer gebe und daher auch die Frauenvollversammlung schützenswert sei.

Herr Janßen ergänzte, dass Personalversammlungen, zu denen auch die Frauenvollversammlung gehöre, immer Dienstzeit seien. Es sei durchaus üblich personenspezifische Personalteilversammlungen durchzuführen, um dort besondere Problematiken zu diskutieren und zu erörtern.

Antrag

Die Ratsversammlung möge beschließen,
dass ab dem Jahr 2019 die Teilnahme an der „Frauenvollversammlung“ für die bei der LHH beschäftigten Frauen nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet wird.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur Einrichtung eines Live-Streamings von Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 1517/2018)
Antrag zu beschließen:
1. In Kooperation mit dem Sender H1 und im Rahmen der Erneuerung der Internetpräsenz Hannover.de ist Live-Streaming der öffentlichen Teile der Ratsversammlung, der Ausschüsse und den Sitzungen der Stadtbezirksräte zu ermöglichen. Der Stream soll so eingerichtet werden, dass die Aufnahmen auch nach Ende der Sitzung weiterhin auf Hannover.de abrufbar sind.
2. Gleichzeitig soll der Stream über die Facebook-Präsenz der Landeshauptstadt Hannover verfügbar gemacht werden. Via Twitter soll auf den Stream hingewiesen werden.
3. Um online Gespräche über die Sitzungen zu fördern, sollen einheitliche Schlüsselwörter/Hashtags für die jeweiligen Sitzungen eingerichtet werden.
4. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im kommenden Haushalt einzustellen, z. B. im Produkt 11104 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
5. Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt soll wie folgt geändert werden (Änderungen unterstrichen):
§ 3a Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates

(1) In öffentlichen Sitzungen des Rates dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen. Die Anfertigung ist der Ratsvorsitzenden oder dem Ratsvorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Zudem wird der öffentliche Teil der Ratssitzung und der Ausschüsse in der Regel per Stream öffentlich im Internet in Bild und Ton übertragen und für eine Dauer von 12 Monaten verfügbar gemacht. Nach 12 Monaten werden die Aufzeichnungen als zeitgeschichtliches Dokument dauerhaft archiviert. Sie oder er hat die Mitglieder des Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.

(2) Jedem Ratsmitglied steht das Recht zu, nachdem die oder der Ratsvorsitzende ihr/ihm das Wort erteilt hat ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Dies ist im Protokoll zu vermerken. Die oder der Vorsitzende hat im Rahmen ihrer bzw. seiner Ordnungsgewalt (§ 63 NKomVG) dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Aufnahmen unterbleiben.
In diesem Fall wird für die Zeit des Beitrags der Person die Meldung: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird das Live-Streaming vorübergehend unterbrochen. Wir bitten um Verständnis.“ angezeigt. Die Ablehnung kann auch im Vorfeld der Sitzung schriftlich sowie mit Wirkung für die gesamte Sitzungsdauer oder auf einzelne Redebeiträge beschränkt erklärt werden. Ebenso kann eine nachträgliche Löschung eingefordert werden. Die Ablehnung gilt jeweils nur für die erklärende Person und die personenbezogene Aufzeichnung bzw. Wiedergabe im Stream.

(3) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben. Andernfalls ist der Stream wie oben beschrieben zu unterbrechen.

(4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls bleibt hiervon unberührt.

(5) Eine Aufnahme des Zuschauerbereichs ist nicht zulässig. Es erfolgt keine Übertragung per Stream bei Sitzungsunterbrechungen und Wahlhandlungen mit verdecktem Stimmzettel. Erfolgt eine Unterbrechung der Sitzung, wird dies im Rahmen der Übertragung als "Unterbrechung" bzw. "Tagungspause" gekennzeichnet, ohne dass eine Weiterübertragung von Bild und Ton erfolgt.
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 6.
Ernennung eines Ehrenbeamten

(Drucks. Nr. 1489/2018)

Antrag,
zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren Uwe Gerber, Freiwillige Feuerwehr Wülferode, zum Ortsbrandmeister
zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einstimmig


TOP 7.
Personal- und Organisationsbericht 2016/2017
(Informationsdrucksache Nr. 1479/2018 mit 1 Anlage)

Frau Diers führte ein, dass bereits der 18. Bericht zu den Themen Personal und Organisation vorgelegt werde. Früher wurde der Bericht jährlich erstellt, bis man feststellte, dass die Veränderungen nicht so stark seien, sodass man sich auf einen Berichtszeitraum von zwei Jahren mit dem Organisations- und Personalausschuss verständigte. Dieser Bericht enthalte nahezu vollständig die Orientierungs- und Strukturdaten zum Thema Personal und Organisation. Der Bericht ist in fünf Teile gegliedert. Der erste Teil umfasse die Orientierungsdaten mit dem organisatorischen Aufbau der Stadtverwaltung mit den Stellenplänen und der Beschäftigtenstruktur. Der zweite große Block zeige den Personalbestand und –struktur mit z.B. der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen über die beiden Jahre. Der dritte Teil gehe auf die Besoldungs- und Vergütungsstrukturen ein. Insbesondere werde die geschlechtsspezifische Verteilung auf die Entgelt- und Besoldungsgruppen sowie die Entwicklungen dargestellt.
Im vierten Teil werden Entwicklungen insbesondere in der Aus-, Fort- und Weiterbildung dargestellt. Besonders hinweisen möchte Frau Diers auf die Vielfalt der Ausbildungsberufe auf Seite 22.

Ratsfrau Langensiepen stellte fest, dass bis zu den Jahren 2024/2025 rund 25% der Belegschaft aus Altersgründen aus dem Dienst ausscheiden werden. Sie fragte, welche Maßnahmen oder Pläne es in der Verwaltung gebe, diesem Trend entgegenzusteuern bzw. neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stadtverwaltung zu gewinnen.

Frau Diers erläuterte, dass 2010 mit einer qualitativen und quantitativen Personalplanung begonnen und die Zahl von 25% ausscheidender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgestellt wurde. Diese Zahl an sich bedeute, dass ein akuter Handlungsbedarf bestehe. Man habe festgestellt, dass bei der Vielfältigkeit der Berufe eine weitaus detailliertere Planung und Sichtweise angebracht sei.



Dabei ergeben sich in drei Berufsbildern besondere Herausforderungen: Dieses seien die sozialen Berufe wie beispielsweise Altenpflegerinnen/Altenpfleger oder Erzieherinnen und Erzieher. Die zweite große Berufsgruppe sind die technischen Berufe, wobei zu berücksichtigen sei, dass in der Hälfte aller Fachbereiche technische Berufsgruppen vertreten seien. Die dritte Gruppe sind die Verwaltungsberufe, bei denen sich zurzeit die wenigsten Schwierigkeiten ergeben, weil bereits seit langer Zeit umfassend ausgebildet werde und mit ausgeweiteten Marketingmaßnahmen eine hohe Anzahl an qualifizierten Auszubildenden eingestellt werden können.
In den ersten beiden Berufsgruppen habe man Schwierigkeiten, die Stellen zu besetzen. Insbesondere bei den technischen Berufen habe man in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit dem Investitionsmemorandum alles versucht, durch Marketingmaßnahmen in Tageszeitungen sowie Imagefilmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Die Problematik sei, dass sowohl ein erhöhter Bedarf vorhanden sei, aber auch zeitgleich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt sinke. Dazu komme, dass im öffentlichen Dienst geringere Gehälter gezahlt werden können als in der Privatwirtschaft.
Zurzeit führen die Fachbereiche ihre Personalplanung selbstständig durch, da die verschiedenen Berufe aufgrund der Vielfältigkeit detaillierter untersucht und geplant werden müssen.
Dementsprechend könnten sehr konkrete Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung erstellt werden.

Ratsherr Gill schlug vor, diese Problematik zu einem Hauptthema auf der Klausur des Ausschusses zu machen.

Ratsherr Engelke stellt fest, dass bei der Landeshauptstadt Hannover 56% Frauen und 44% Männer beschäftigt seien. Er frage sich, wo das Problem der Ungleichbehandlung sei.

Frau Diers antwortete, dass man bei dem alleinigen Betrachten dieser einzelnen Zahl zu dem Schluss kommen könne, dass keine Ungleichbehandlung vorliege; allerdings müsse u.a. auch der Gleichstellungsbericht in einer anderen Tiefe betrachtet werden. Dort werde deutlich, dass es viele Bereiche gebe, in denen hauptsächlich Männer tätig seien, wie z.B. Stadtentwässerung oder die Feuerwehr. Ebenso gebe es Bereiche, in denen überwiegend Frauen beschäftigt seien, wie z.B. in sozialen Berufen oder aber auch mittlerweile in der Verwaltung. Der erste Ansatz sei, diese von Frauen oder Männern dominierten Bereiche auszugleichen.
Bei feinerer Betrachtung werde man feststellen können, dass bei den Besoldungs-/Vergütungsstufen eine Ungleichbehandlung sehr wohl vorliege. Daher sei die Darstellung auch sehr detailliert, um entsprechende Handlungsbedarfe feststellen und darstellen zu können.
Es gebe des Weiteren eine strukturelle Ungleichheit wie z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2018 (Stand 31.05.18)

(Informationsdrucksache Nr. 1508/2018)

Frau Diers führte aus, dass, wie bereits im letzten Jahr, eine Unterschreitung des Personalaufwandes zum Jahresende um 1,48% (gleich 8,93 Mio. Euro) prognostiziert werde. Man vermute, dass sich die Prognose aufgrund von verspäteten Stellenbesetzungen erhöhen werde.
Aufgrund dieser verspäteten Stellenbesetzungen würden keine Personalkosten entstehen.
Ein zweiter Punkt ist, das für die Anschlussbeschäftigung der Auszubildenden im zentralen Topf Gelder zur Verfügung gestellt werden. Man schaffe aber auch zusätzliche Stellen im Stellenplan, so dass die Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung sofort auf Planstellen kommen, was den zentralen Topf entlaste.
Ein weiterer Punkt seien die "Streikeffekte" in Höhe von 200.000 Euro.

Ratsherr Pohl fragte, wie viele offene Stellen zum 1.6., aufgeschlüsselt nach Fachbereichen, vorhanden seien.
Sollte die Frage nicht heute beantwortet werden können, wäre es schön, die Antwort mit dem Protokoll nachgereicht zu bekommen.

Frau Rzyski antwortete, dass die Frage natürlich beantwortet werden könne, allerdings die Feststellung zu einem Stichtag wenig aussagekräftig sei, da die Stellen ja ggf. drei Wochen nach dem Stichtag besetzt sein könnten.

Beigeordnete Kastning schlug vor, im Rahmen der Klausur sich den Ablauf von Stellenbesetzungen darstellen zu lassen oder dieses vorbereitend in der nächsten Sitzung des Organisations- und Personalausschusses vorzustellen. Dabei könne z.B. ein Zeitraum von sechs Monaten bezüglich der Ausschreibung und des Besetzungsfortschrittes betrachtet werden, um einen Indikator für die Schwierigkeit einer Stellenbesetzung zu haben.

Frau Diers antwortete, dass die Personalkostenplanungen nochmals vorgestellt werden könnten. Es werden ca. 7-10% als berechnete Quote von unbesetzten Stellen in die Planungen einbezogen. Das sei eine personalwirtschaftliche Planungsgröße, die sich über die letzten 10 Jahre bewährt habe.
Interessant sei im Moment, ob in den Fachbereichen diese Vakanzquote das Ist widergebe. Diese Zahlen liegen immer zum Jahresende vor. Daher könnten die Zahlen zum 31.12.2017 schnell geliefert werden.

Ratsherr Pohl bat um einen zeitnahen Zeitpunkt wie z.B. den 1.4.. Er greife gerne den Vorschlag auf, die statistische Aussagekraft der Zahlen zu einem Stichpunkt in der Klausur näher zu betrachten.

Protokollvermerk: In der Anlage stellt die Verwaltung die unbesetzten Stellen der Fachbereiche zum 01.04.2018 dar. Dabei wird auch das Verhältnis der unbesetzten Stellen zu dem mit dem Stellenplan genehmigten Ansatz deutlich.

Ratsherr Wruck stellte fest, dass durch offene Stellen Personal fehle, was eine Mehrarbeit für das vorhandene Personal bedeute. Er fragte, inwieweit ein Ausgleich durch z.B. Freizeitausgleich geschaffen werde.

Frau Rzyski antwortete, dass die Folge von offenen Stellen sehr unterschiedlich sei. Bei gravierenden Engpässen könne ggf. eine Aufgabe nicht erfüllt werden, was aber zurzeit bei der Landeshauptstadt Hannover nicht der Fall sei. In anderen Bereichen könne es zu einer Arbeitsverdichtung, einer neuen Aufgabenverteilung oder einer verspäteten Aufgabenerfüllung kommen.

Natürlich würde bei einer Arbeitsverdichtung auch Freizeitausgleich gewährt werden. Ebenso könnte durch eine verspätete oder nicht mögliche Stellenbesetzung die Folge eine Qualitätsabsenkung bei der Bearbeitung oder auch Abstriche beim Service sein.
Als Beispiel sei die Bearbeitung von Anträgen zum Elterngeld plus genannt. Das ist seit 1. Januar 2015 in Kraft und biete die Möglichkeit, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter fehlten, sei diese Bearbeitung nicht zeitnah, sondern mit einer längeren Wartezeit möglich.

Herr Janßen führte als weiteres Beispiel die Engpässe bei der Stellenbesetzung bei den Bürgerämtern im letzten Jahr an, was zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe oder Bearbeitung führte.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9.
Bericht der Dezernentin

Frau Rzyski unterbreitete als Terminvorschlag für die OPA-Klausur Freitag, 28. September bis Samstag, 29. September 2018. Dieser Terminvorschlag werde auch noch schriftlich versendet.
Ein Klausurort sei noch nicht festgelegt.

Beigeordnete Kastning schlug vor, den Terminvorschlag entgegenzunehmen und wohlwollend zu prüfen, da eine spätere Terminfindung aufgrund der Haushaltsberatungen schwierig werden könne.

Frau Lehmann erläuterte zum organisatorischen Ablauf, dass sie die Abfrage über die Teilnahmemöglichkeit an dem Termin inklusive der Themenwünsche durchführen werde.

berichtet

Für die Niederschrift




Rzyski Knauer




Für die Niederschrift