Sitzung Sozialausschuss am 18.06.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.06.2018)
Protokoll (erschienen am 18.09.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 19.06.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 18. Juni 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.29 Uhr

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Anwesend:


Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 16.28 Uhr
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Iri (SPD) 15.00 - 16.22 Uhr
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 15.00 - 16.38 Uhr
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 17.00 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)


Beratende Mitglieder:
Herr Fahlbusch
Frau Lenssen 15.00 - 16.38 Uhr
Herr Schultz
Frau Stadtmüller


Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) 15.00 - 17.10 Uhr

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf, Sozial- und Sportdezernentin
Frau Ruhrort, Fachbereich Soziales
Frau Vogt-Janssen, Fachbereich Senioren
Frau Bäther, Fachbereich Soziales
Frau Bartoszak, Fachbereich Jugend und Familie
Herr Busse, Fachbereich Soziales
Herr Dix, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Dr. Doering, Fachbereich Soziales
Frau Ehlers, Fachbereich Soziales
Frau Feuerhahn, Fachbereich Soziales
Frau Gallinat, Fachbereich Soziales
Frau Gundat, Fachbereich Senioren
Herr Hagen, Fachbereich Soziales
Frau Hammann, Sozial- und Sportdezernat, Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Herr Körber, Sozial- und Sportdezernat
Herr Rieger, Fachbereich Soziales
Frau Rösch, Fachbereich Soziales
Frau Teschner, Fachbereich Soziales
Herr Waldburg, Fachbereich Soziales
Herr Woike, Sozial- und Sportdezernat, Beauftragter Sucht und Suchtprävention


Gesamtpersonalrat:
Frau Grewe


Presse:
Frau Rinas, HAZ
Herr Polreich, NP

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 16.04.2018 - Öffentlicher Teil -

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

5. Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2017
(Informationsdrucks. Nr. 1134/2018 mit 1 Anlage)

7. Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor im Haushaltsjahr 2017
(Informationsdrucks. Nr. 0777/2018 mit 1 Anlage)

6. Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 0910/2018 mit 1 Anlage)

8. Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
(Informationsdrucks. Nr. 0875/2018)

9. Standortbestimmung der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung, OE 50.07, der Landeshauptstadt Hannover - Ausblick und Perspektiven
(Informationsdrucks. Nr. 1319/2018)

10. Jahresbericht des Sozial- und Sportdezernates (Dez. III), Fachbereich Soziales (FB 50) für das Jahr 2017
(Informationsdrucks. Nr. 1422/2018 mit 1 Anlage)

11. Antwort der Verwaltung zum Änderungsantrag 2455/2017 der Drucksache 1866/2017 - Öffnungszeiten Stellwerk
(Informationsdrucks. Nr. 1398/2018)

12. Austausch zur Drucksache Nr. 0413/2018 - Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2018 auslaufenden Bewilligungszeiträume

13. Bericht der Dezernentin


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Zur Tagesordnung bat Ratsherr Klippert darum, den Tagesordnungspunkt 7 vor Tagesordnungspunkt 6 zu behandeln, damit die Informationsdrucksache für 2017 vor der Beschlussdrucksache für 2018 behandelt werde. Er halte diese neue Reihenfolge für sinnvoller.

Der Sozialausschuss war mit der so geänderten Tagesordnung einverstanden.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 16.04.2018 - Öffentlicher Teil -

Ohne Aussprache.

Einstimmig


TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Wie bereits in der vergangenen Sitzung wies eine Anwesende auf Missstände in Obdachlosenheimen hin und beklagte sich, dass die Verwaltung offenbar nur unzureichend bereit sei, Hilfe anzubieten. Die im umfangreichen Statement enthaltenen Fragen fasste Ratsfrau Klingenburg-Pülm wie folgt zusammen und bat die Verwaltung, diese zu beantworten:
Warum gibt es keine Reaktion auf das, was schon immer angemerkt wurde?
Wo ist eine Anlaufstelle für Obdachlose?
Warum gibt es keine Beschwerdestelle?
Wann findet die Evaluation zu Kompass statt?
Wer ist für die Regeln der Bahnhofsmission verantwortlich?

Stadträtin Beckedorf erinnerte an die vergangene Sitzung, in der es mit der Fragestellerin bereits einen längeren Austausch zu Obdachlosenunterkünften, deren Qualität, Unterbringung sowie das persönliche Anliegen der Fragestellerin gegeben habe. Dazu sei ein persönliches Gespräch angeboten worden. Die Fragestellerin stehe in engen Austausch sowohl mit dem Stadtbezirksmanagement als auch mit dem Baudezernat und dem dort zuständigen Fachbereich. Auf die von dort schriftlich übersandten Antworten wolle sie verweisen.

Das Projekt Kompass befinde sich in seiner Pilotphase und werde im Fachbereich Soziales betreut. In Kürze werde es zu einer Entscheidung über die Fortführung und deren Bedingungen kommen.

Für die Regelungen der Bahnhofsmission sei diese selbst zuständig. Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Hannover bestünden daher nicht.

Zur Nachfrage, ob beim Kompass auch die Betroffenen mit einbezogen würden, sagte Stadträtin Beckedorf, der Bericht über die bisherige Zeit des Kompass‘ sei in Rückkopplung mit den Nutzerinnen und Nutzern erstellt worden.

Abschließend forderte die Fragestellerin dazu auf, immer auch die Betroffenen einzubeziehen und diese dazu anzusprechen. Das Gespräch mit der Bauverwaltung sei derart ernüchternd und erniedrigend gewesen, dass sie sich frage, wie man dort mit Missständen umgehe. Ihrer Ansicht nach könnte strafrechtlich relevanten Dingen nicht einfach mit lapidaren Bemerkungen oder Erklärungen begegnet werden.


TOP 4.
Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

Ratsherr Hellmann begründete den Antrag seiner Fraktion. Zunächst sei an die Einrichtung eines klassischen Beirates gedacht worden. Hierzu seien auch die Erfahrungen anderer Städte herangezogen worden. dabei habe sich herausgestellt, dass die Organisation einer solchen Wahl sehr kompliziert sei. Anders als bei der Wahl des Seniorenbeirates, bei der die Wahlberechtigten einfach anhand ihres Geburtsdatums auszumachen seien, müssten behinderte Menschen einen Nachweis über den Grad ihrer Behinderung erbringen. Dies und möglicherweise weitere Hemmschwellen würden die Wahlbeteiligung sicher nur sehr gering werden lassen. Daher halte es die CDU-Fraktion für einen gut gangbaren Weg, die Rechte des Runden Tisches für Menschen mit Behinderung um ein Präsenz- und Rederecht für bestimmte, noch zu bestimmende Ausschüsse, zu erweitern.

Ratsfrau Langensiepen wies darauf hin, dass die Beteiligung des Runden Tisches immer wieder bei dessen Sitzungen ausführlich, aber letztlich ohne Ergebnis, diskutiert werde. Schließlich seien die Mitglieder des Runden Tisches mit dem Status Quo zufrieden. Die Anliegen könnten über die Vertreter der im Rat vertretenen politischen Parteien eingereicht werden. An der Arbeit des Runden Tisches könne jeder mitwirken, der selbst oder beruflich von Behinderung betroffen sei. Der Zugang sei also sehr niedrigschwellig möglich. Sie frage sich, warum der Antrag nicht im Vorfeld mit den Vertretern des Runden Tisches diskutiert worden sei.

Ratsherr Alter stimmte dem von Ratsfrau Langensiepen Gesagten zu und ergänzte, dass für die Sitzungen des Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen viel technisches Equipment eingesetzt werde, um ihn für Menschen mit den verschiedensten Behinderungen zugänglich zu machen. Dies müsse dann für alle betroffenen Ausschüsse organisiert werden. Darüber hinaus habe er, obwohl seit ca. 2 ½ Jahren Mitglied beim Runden Tisch, bisher nicht den Wunsch des Gremiums vernommen, verschiedenen Ratsausschüssen anzugehören. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Frau Hammann, nehme ihre Aufgabe ebenfalls gut wahr. Der Antrag habe seiner Ansicht nach eher symbolhaften Charakter; eine Nutzensteigerung sei für ihn nicht erkennbar.

Ratsherr Hellmann machte deutlich, dass der Runde Tisch aus seiner Mitte heraus jemanden für die Vertretung in den Ausschüssen benennen solle. Damit könnten die möglichen Schwierigkeiten der technischen Ausstattung der Sitzungsräume reduziert werden. Der CDU-Fraktion gegenüber sei eine Unzufriedenheit mit manchem Procedere artikuliert worden, auch wenn der Runde Tisch als solcher positiv angesehen werde.

Ratsherr Jacobs sagte, er werde dem Antrag zustimmen, da er eine Erweiterung der Rechte des Runden Tisches begrüße. Dies könne für die Ratsgremien nur von Vorteil sein.


5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2017
(Informationsdrucksache Nr. 1134/2018 mit 1 Anlage)

Frau Bartoszak erklärte, die Informationsdrucksache bilde die Auswertung des 3. Jahres ab. Insbesondere sei in Schulen, und hier vorrangig in Grundschulen, mit steigender Tendenz beraten worden. Die Kooperation des Fachbereiches Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover sowie des Fachbereiches Jugend der Region Hannover habe sich in der Weiterentwicklung der Beratung mach § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit sehr bewährt. Die Beratung nach § 4 KKG richtet sich im Kinderschutz insbesondere an sog. Berufsgeheimnisträger. Damit würden, obwohl nicht originär Berufsgeheimnisträger, auch Lehrer oder anderes Fachpersonal an Schulen gemeint. Die Beratung nach § 4 KKG beschreibe für die Berufsgruppen ein bestimmtes Verfahren, nach dem diese Gruppen vorgehen und tätig werden müssen. Weil das einen hoher Anspruch auch an die Fachlichkeit darstelle, habe dieser Personenkreis die Möglichkeit, sich vom Fachbereich Jugend und Familie in Kooperation mit dem Fachbereich Jugend (Region Hannover) durch eine insoweit erfahrene Fachkraft beraten zu lassen.

Insgesamt gebe es aufgrund der gewichtigen Anhaltspunkte steigende Beratungen, dies sei aber nicht gleichbedeutend mit einem Anstieg von Kindesmisshandlungen. Vielmehr gingen die Systeme, insbesondere Schulen, sensibler mit dem Thema um und nähmen die Beratungen in Anspruch. Dies lasse sich auch daran erkennen, dass weniger Vorgänge zur Klärung zurückgegeben werden müssten.

Darüber hinaus werde offenbar der Fachbereich Jugend und Familie stärker als unterstützende und beratende Institution wahrgenommen. Vermehrte Anrufe von Personen, die keinen Anspruch auf die rechtliche Beratung hätten, wie Nachbarn, Verwandte usw., ließen darauf schließen. Diese Personen würden an die entsprechenden Fachberatungsstellen oder den Kommunalen Sozialdienst weitervermittelt.

Zur Frage von Herrn Fahlbusch, ob die Arbeit trotz der Zunahme der Beratungen um 64 % innerhalb von 2 Jahren noch personell leistbar sei, sagte Frau Bartoszak, eine Antwort würde wohl „gefühlte“ Werte beinhalten. Die Fachberatung habe den Eindruck, die Arbeit noch gut leisten zu können, auch wenn die Steigerung wahrgenommen werde. Die Beratungen würden an 5 Tagen in der Woche angeboten, wobei die Beratungen ca. 30-60 Minuten in Anspruch nähmen.

Zur Bitte von Ratsherrn Alter weitere Ausführungen zu körperlichen Misshandlungen und hier insbesondere zum Thema der weiblichen Genitalverstümmelungen zu machen, erklärte Frau Bartoszak, aufgrund der steigenden Beratungszahlen gebe es natürlich auch mehr Beratungen nach körperlichen Misshandlungen. Prozentual gebe es aber keine Steigerung. Das eigentliche Problem bei diesem Thema sei, dass offenbar präventiv nicht genügend unternommen werde, um Kinder zu schützen und stark zu machen, sei es durch den Schutz der Familien oder die Einrichtung von Beratungsstellen für Kinder. Ein Merkmal der Steigerung sei auch, dass die Hilfesysteme bereit stehen um zu helfen. Die Beratung erfolge anonymisiert und pseudonymisiert in Bereichen, in denen es die Menschen oft nicht gewohnt seien einzuschreiten und Kindern aktiv zu helfen ohne darauf zu warten, dass diese von sich aus Hilfe suchten. Für die Fachberatung sei dies ein Indiz, dass die Systeme funktionierten und Kinder die angemessene Hilfe erhielten, die sie, egal ob körperliche oder andere Misshandlungen, benötigten.

Die Fachberatung habe eher weniger mit dem Thema der weiblichen Genitalverstümmelung zu tun. Vornehmlich würden die Fachkräfte des Fachbereiches Jugend und Familie beraten. Dabei trete das Thema der Genitalverstümmelung am ehesten dann auf, wenn Familien mit ihren Kindern in bestimmte, meist afrikanische, Länder reisten und eine Erzieherin den Eindruck gewinne, dass etwas nicht in Ordnung sei, aber nicht wisse, wie sie damit umgehen solle. Aus dem Netzwerk heraus sei es am ehesten ein Thema für Hebammen, Geburtskliniken, da genitalverstümmelte Frauen ihre Kinder oft nur unter großen Schwierigkeiten zur Welt bringen könnten und möglicherweise auch den Bereich der Kindermedizin.

Zur Frage der Inobhutnahme könne sie leider wenig sagen, da sich die Fachberatung an bestimmte Zielgruppen richte. Hier könne nur auf die Auswertungen, die dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt würden, verwiesen werden.

Das Angebot der Fachberatung an sich werde sehr gut angenommen. Es würden Kooperationen geschlossen mit der Schulsozialarbeit und den örtlichen Dienststellen des Kommunalen Sozialdienstes und dort zum Kinderschutz informiert. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen seien sehr zugänglich für diese Informationen. Wichtig sei, dass die Öffentlichkeitsarbeit weiter ausgeweitet werde, damit auch die anderen Berufsgruppen, z. B. aus dem medizinischen Bereich, davon Kenntnis hätten, dass sie sich jederzeit an den Fachbereich Jugend und Familie wenden könnten, um sich zum Kinderschutz beraten zu lassen.

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor im Haushaltsjahr 2017
(Informationsdrucksache Nr. 0777/2018 mit 1 Anlage)

Herr Waldburg sagte, mit der vorgelegten Informationsdrucksache würden die im vergangenen Jahr geförderten beruflichen Ausbildungen im Non-Profit-Bereich vorgestellt. Die Anzahl der Förderungen konnte mit 47 Ausbildungsplätzen in 2017 in etwa gehalten werden. Diese zusätzlichen Ausbildungsplätze würden als Bereicherung für die Situation der Ausbildungsplatzsuchenden wahrgenommen, die sich oftmals auch abweichend von den „Standardausbildungsplätzen“ für andere Berufsfelder interessierten. Es werde eine intensivere Betreuung als in vielen anderen Ausbildungsbetrieben geboten, so dass dieser besondere Personenkreis in die Lage versetzt werde, die Ausbildungsprüfung zu bestehen. Seit einigen Jahren werde von der Verwaltung darauf geachtet, dass die in Frage kommenden Auszubildenden einen zusätzlichen Förderbedarf hätten. Diese Leistung werde kombiniert mit anderen Leistungen der Jugendberufshilfe, z.B. dem Ausbildungsbüro, das derzeit Teil der Jugendberufsagentur sei. In der dortigen Betreuung gebe es immer wieder Jugendliche, die noch nicht über die Ausbildungseignung verfügten, die Betriebe voraussetzten. Durch diese Zusammenarbeit gelinge es, Ausbildungsplätze bei Trägern zu schaffen und den Jugendlichen über die erste Hürde der Bewerbung und Ausbildungsplatzbeschaffung zu helfen. Erstmals sei in der Informationsdrucksache ein Fallbeispiel aufgenommen worden, das den Verlauf der Förderung in den Non-Profit-Maßnahmen und den anderen Förderungen verdeutlichen solle.

Insgesamt wurden 47 Ausbildungsverhältnisse gefördert, 9 wurden beendet, davon 6 regulär zur Ausbildungsprüfung angemeldet. 3 Jugendliche hätten aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung ohne Prüfung beendet. Dies zeige, dass sich das Potenzial der Jugendlichen verändert habe und die Leistungsfähigkeit nicht immer gegeben sei. Das Risiko des Scheiterns sei bei der Förderung von Jugendlichen, die noch nicht die entsprechende Ausbildungsreife erreicht hätten, immer gegeben. Die Verwaltung halte dennoch die Förderung für enorm wichtig und wolle weiterhin an ihr festhalten.

Die Ausgaben beliefen sich auf rund 230.000 € für die Förderungen in 2017. Dies sei 20.000 € mehr, als im Haushalt veranschlagt worden war. Rückzahlungen von Trägern würden wieder der Förderung der Ausbildungen im Non-Profit-Bereich zugeführt.

Zu einer Nachfrage von Ratsherrn Klippert erläuterte Herr Waldburg, die Verwaltung übe ihr Vorschlagsrecht aus, indem sie die freien Ausbildungsplätze im Ausbildungsplatzbüro bekanntmache und entsprechend geeignete Jugendliche vorschlage. Manchmal gebe es keine für die Ausbildung geeigneten Jugendlichen; diese Ausbildungsplätze würden dann unabhängig vom Vorschlagsrecht vergeben. Letztlich müsse der Träger sich auch für den Jugendlichen aussprechen, denn eine „Zwangszuweisung“ sei natürlich nicht möglich und zumindest die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung müsse bestehen.

Herr Fahlbusch erkundigte sich danach, wieso es in 2017 47 geförderte Ausbildungsplätze gab, in 2018 nur noch 11 mit einer deutlichen Konzentration hin zu einem Träger.

Herr Waldburg erklärte, beide in der heutigen Sitzung vorgelegten Drucksachen seien nicht direkt vergleichbar. In der Beschlussdrucksache (für 2018) werde nur auf die neuen Ausbildungsplätze abgestellt; generell seien dies in den vergangenen Jahren zwischen 8 und 12 Plätze gewesen, je nachdem welche Träger ihr Interesse bekundet hätten. Die Informationsdrucksache (für 2017) stelle alle laufenden Ausbildungen aus den insgesamt 3½ Jahren dauernden Ausbildungen dar.

In diesem Jahr gebe tatsächlich ein gewisses Übergewicht bei einem Träger. Dies hänge damit zusammen, dass andere Ausbildungsträger keine entsprechenden Anträge gestellt hätten. Eine größere Vielfalt wäre sicher wünschenswert gewesen, aber einige Träger hätten ihre Anfragen zurückgezogen, nachdem sie erfahren hätten, dass die Verwaltung ihr Vorschlagsrecht auch ausübe. Bei den Trägern, mit denen in der Vergangenheit zusammengearbeitet worden sei, wolle die Verwaltung darum werben, wieder Plätze anzubieten, damit eine möglichst große Vielfalt an Ausbildungsplätze angeboten werden könne.

Zur Kenntnis genommen



TOP 6.
Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 0910/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Jacobs kündigte an, der Beschlussdrucksache wie bereits im vergangenen Jahr nicht zustimmen zu wollen. Seiner Meinung nach werde sehr viel Geld dafür ausgegeben, dass relativ wenig junge Menschen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Eine Förderung des ersten Ausbildungsmarktes zeige sicher die gleichen Erfolge. Nach Abschluss der Ausbildung müssten sich die jungen Leute genauso den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes stellen und es wäre hilfreich, wenn sie diese bereits in ihrer Ausbildung kennenlernten.

Auf die Frage von Ratsherrn Klippert, ob die Auszubildenden für die Plätze bereits feststünden, antwortete Herr Waldburg, so kurz vor Ausbildungsbeginn seien die Ausbildungsverträge in der Regel geschlossen.

Zu weiteren Nachfragen erkläre Herr Waldburg, die Vorlage beider Drucksachen habe sich leider verzögert. Gewöhnlich würden sie im Frühjahr vorgelegt.

Ratsherr Alter meinte, die eingesetzten Mittel seien sehr sinnvoll. Einen durchschnittlichen Betrag von 3.300 € pro Ausbildungsplatz halte er nicht für zu hoch. Dies müsse einer Gesellschaft die Ausbildung junger Menschen, die soziale Benachteiligungen erfahren hätten, Wert sein.

Herr Fahlbusch ergänzte, es sei einfach die Pflicht einer Gesellschaft, den Nachwuchs soweit zu ertüchtigen, dass er sich selber unterhalten und versorgen könne.

Ratsherr Hellmann führte aus, seine Fraktion habe verschiedenste Träger besucht und sich von deren Einsatz und Engagement für die nicht immer einfachen jungen Menschen überzeugen können.

9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)(Informationsdrucksache Nr. 0875/2018)

Frau Gallinat sagte, dass das EHAP in 2 Förderperioden umgesetzt werde. Die erste habe in 2016 begonnen und ende in diesem Jahr. Ziel von EHAP sei die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Berater nähmen eine Brückenfunktion wahr und ermöglichen einen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Zielgruppen waren besonders benachteiligte neu zugewanderte Unionsbürger, die Kinder dieser Bürger sowie Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Familien. Eine Bewerbung war für jedes einzelne Ziel möglich. Voraussetzung war, dass eine Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege erfolgen musste; dies sei in Hannover unproblematisch gewesen. Die Stadt Hannover habe sich zu den ersten beiden Zielen beworben. Sowohl im Interessenbekundungs- als auch im eigentlichen Antragsverfahren habe die Stadt Hannover den Zuschlag erhalten. In den vergangenen 2 ½ Jahren seien die Beratung der neu zugewanderten Unionsbürger sowie die Beratung zur Förderung der frühkindlichen Bildung wahrgenommen worden.

Generell sei das Projekt sehr erfolgreich gewesen, da insbesondere bei Teilziel 1 die anvisierten Zahlen mehr als erfüllt wurden. Dies zeige den hohen Bedarf an entsprechender Beratung. Bei Teilziel 2 war dies schwieriger, da es dort galt, die frühkindliche Bildung in den Vordergrund zu stellen. Die Berater der verschiedenen Kooperationspartner haben dabei (verteilt über das Stadtgebiet) versucht, an unterschiedlichen Stellen anzuknüpfen und teilweise sehr niedrigschwellige Angebote wie bspw. eine Kleiderkammer zu machen. Möglicherweise waren die Probleme der Kunden so drängend, dass die frühkindliche Bildung für sie nicht den wünschenswert hohen Stellenwert einnehmen konnte.

Die zweite Förderperiode werde 2019 beginnen. Hier seien die entsprechenden Leitlinien
abzuwarten, denn auch dieses Verfahren erfolge 2-stufig.

Ratsherr Alter lobte, dass die Zahlen recht beeindruckend seien, auch wenn sie sich sicher bei Teilziel 2 noch verbessern ließen. Das Projekt benötige sicher eine breitere Bekanntheit und der Aufbau von Akzeptanz und Vertrauen benötige auch Zeit.

Ratsfrau Langensiepen bat um Auskunft, inwiefern es eine Beteiligung der Bewohner der Paul-Dormann-Schule bzw. des Burgweges gebe und wie der Kontakt bei einem Auszug aus den genannten Unterkünften gehalten werden könne. Frau Gallinat erklärte, dass die Mitarbeiter, die bei der Landeshauptstadt Hannover selbst tätig seien, auch jetzt schon Kontakte in die Unterkünfte hätten; teilweise weil die Bewohner bereits in anderem Zusammenhang Kontakt mit der Verwaltung gehabt hätten. Einige der Träger, die in Kooperation mit der Stadt stünden, seien auch vor Ort tätig und versuchten Kontakt zu halten. Die Verwaltung versuche ebenfalls, mit allen Unterkünften, in denen Personen der Zielgruppe aus Bulgarien oder Rumänien untergebracht seien, Kontakt zu halten. Teilweise gebe es Hilfsanfragen, so dass sicher davon ausgegangen werden könne, dass die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa von Umzügen erfahren werde.

Ratsherr Nicholls sagte, er sei Mitglied im Stadtbezirk Nord und erhalte dadurch Einblick in die Vorkommnisse im Stadtbezirk, die nicht immer positiv zu sehen seien. Insbesondere der Schulbesuch erfolge nicht immer so, wie er notwendig sei. Dadurch entstehe mitunter der Eindruck, dass die von den Erziehungsberechtigten wahrzunehmenden Aufgaben teilweise nicht erfüllt würden. Hierauf bitte er deutlich mehr Augenmerk zu legen, da dies auf Dauer gesehen zu erheblichen Problemen führen werde.

Frau Gallinat bedauerte, Ratsherrn Nicholls hier zustimmen zu müssen, dass das Thema „Schulbesuch“ immer wieder ein großes Problem, nicht nur in dieser Unterkunft, darstelle. Sämtliche Mitarbeiter der Koordinierungsstelle und auch des Projektes wiesen die Erziehungsberechtigten immer wieder darauf hin. Neben Gesprächen und Hinweisen, wie wichtig Schulbildung sei, gäbe es praktisch keine Handhabe. Da sich die Erfolge von Schulbildung nicht unmittelbar einstellten, werde diese teilweise leider vernachlässigt.

Zur Kenntnis genommen


TOP 9.
Standortbestimmung der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung, OE 50.07, der Landeshauptstadt Hannover - Ausblick und Perspektiven
(Informationsdrucksache Nr. 1319/2018)

Frau Ehlers erinnerte daran, dass 2008 erstmals mit einer Informationsdrucksache über die seinerzeit neuen Präventivmaßnahmen im Bereich der unter 25-Jährigen berichtet worden sei. Nach nunmehr 10 Jahren und unter dem Eindruck der immer stärker auftretenden Altersarmut und der Überschrift „Alter – Armut – Schulden“, die auch Thema des Programmes „Mein Hannover 2030“ des Herrn Oberbürgermeisters sei, habe sich das Sachgebiet inzwischen breiter aufgestellt. In 2017 wurde im Sachgebiet eine Kundenbefragung durchgeführt, die mit 65,3 % sehr zufriedenen und 23,6 % zufriedenen Kunden außerordentlich positiv ausgefallen sei.

In den Jahren 2009 bis 2017 seien bei Veranstaltungen an Schulen sowie Berufsschulen 1.974 Schülerinnen und Schüler sowie 1.632 Maßnahmeteilnehmerinnen und –teilnehmer in U25-Maßnahmen des Jobcenters Region Hannover erreicht werden. Diese Maßnahmen werden von einem Mitarbeiter des Sachgebietes der Schuldner- und Insolvenzberatung mit Unterstützung anderer Träger von Schuldner- und Insolvenzberatungen in Hannover durchgeführt.

Für den Bereich der über 55-Jährigen sei die Tätigkeit ausgeweitet worden und mit Hilfe des Kommunalen Seniorenservice in den Quartieren Informationsveranstaltungen durchgeführt worden. Mit dem Bereich Wohngeld gebe es ebenfalls eine enge Zusammenarbeit; dieser informiere ebenfalls sehr ausführlich zu den entsprechenden Möglichkeiten des Wohngeldgesetzes.

Die Arbeit mit älteren Menschen habe gezeigt, dass die Beratungstätigkeiten angepasst werden mussten. Mehr und mehr werde zu aufsuchender Arbeit übergegangen, da insbesondere Seniorinnen und Senioren eine gewisse Scham davor hätten, sich zu offenbaren. Insbesondere die Veranstaltungen in den Quartieren eröffneten die Möglichkeit, Kontakte auf- und Befürchtungen abzubauen. Dies solle weiter ausgebaut werden. Seitens der Region Hannover erhalte die Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen für die Soziale Schuldnerberatung. Gleichzeitig zahle auch das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der Insolvenzordnung entsprechende Pauschalen.

Die freiwillige Aufgabe der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung, mittlerweile seit 33 Jahren wahrgenommen, sei eine wichtige Aufgabe für die Einwohnerinnen und Einwohner, die aus der Landschaft der Beratungsstellen nicht mehr wegzudenken sei.

Herr Fahlbusch wies darauf hin, dass gerade in seiner Generation die verschämte Armut verbreitet sei. Daher müsste alles unternommen werden, um die sozialen und gesundheitlichen Folgen zu minimieren.

Für eine gezielte Steuerung seien Erkenntnisse aus der Arbeit aller im Stadtgebiet vertretenen Schuldnerberatungsstellen, möglichst auch abgestellt auf die einzelnen Stadtteile, notwendig. Dazu seien die erfolgten Schuldnerberatungen ins Verhältnis zur wirtschaftlichen Situation der Betroffenen und der Bevölkerungszahl und dergleichen zu setzen.

Zur Nachfrage nach dem finanziellen Deckungsgrad erklärte Frau Ehlers, die Zuwendungen seitens der Region Hannover erfolgten nach einem bestimmten Schlüssel. Diese Zuwendungen deckten natürlich nicht die Kosten der 7 Stellen zzgl. 1 Anerkennungspraktikantin ab. Dennoch sehe der Fachbereich Soziales diese freiwillige Aufgabe als eine sehr wichtige an und sehe sich in dieser Einschätzung auch durch die Implementierung in das Programm „Mein Hannover 2030“ bestätigt. Dies habe dazu geführt, dass für das Thema „Alter – Armut – Schulden“ eine zusätzliche Sozialarbeiterstelle bewilligt wurde.

Auf die Frage von Ratsherrn Klippert, inwieweit die Politik nachsteuern müsse und was gegen die Altersarmut noch unternommen werden könne, antwortete Frau Ehlers, man sei auf die Zuwendungen der Region Hannover angewiesen. Es sei eine gute Konstruktion gewählt worden, bei der alle Verantwortlichen sich zusammensetzen und auch ein regelmäßiger Austausch mit der Region Hannover stattfinde. Sobald sich die Möglichkeit eröffne, würden, auch für kleinere Beträge, Zuwendungen beantragt. Dennoch sehe die Verwaltung die Verantwortung als Landeshauptstadt für die Menschen in dieser Stadt. Auf Basis der bewilligten und auch im Haushalt 2019/2020 vorhandenen Planstellen sei eine gute Arbeit und weitere Ausrichtung auf die Zukunft möglich.

Frau Bäther ergänzte, die Schuldner- und Insolvenzberatung versuche über Öffentlichkeitsarbeit sowie Vernetzung in den Fachbereich Senioren oder auch mit Fachpersonal, das mit älteren Menschen zuhause arbeite, eine Sensibilisierung auch für eingehende Post zu schaffen. Man versuche, älteren Menschen deutlich zu machen, dass es keine Schande sei, Schulden zu haben und dass dies viele Menschen treffen könne. Auch beim Fachpersonal werde Verständnis geweckt und die Aufmerksamkeit geschärft. Wenn Menschen zu verarmen drohen, müssten diese angesprochen werden.

Frau Stadtmüller ergänzte, der Seniorenbeirat habe immer wieder die genannten Erfahrungen auf Informationsveranstaltungen gemacht. Der Leiter des Bereiches Wohngeld des Fachbereiches Soziales sei ein gern gesehener Gast, der immer wieder an Veranstaltungen in den Stadtbezirken teilnehme. Man müsse immer wieder auf die Menschen zugehen und langsam scheine dies erste Erfolge zu zeigen.

Zur Kenntnis genommen


Ratsfrau Klingenburg-Pülm übergab den Vorsitz für die restliche Sitzung an Ratsherrn Nicholls, da ihr selbst aufgrund eines anderen Termins die weitere Teilnahme an der Sitzung nicht möglich sei.


TOP 10.
Jahresbericht des Sozial- und Sportdezernates (Dez. III), Fachbereich Soziales (FB 50) für das Jahr 2017
(Informationsdrucksache Nr. 1422/2018 mit 1 Anlage)

Stadträtin Beckedorf erinnerte an den Ratsbeschluss, nach dem dem Sozialausschuss einmal jährlich ein Bericht über die Arbeit des Fachbereiches Soziales vorzulegen sei. Der Bericht gliedere sich in die Pflichtaufgaben, im Wesentlichen nach SGB XII, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz, sowie die freiwilligen Aufgaben. In der heutigen Sitzung sei bereits über die Schuldnerberatung, EHAP und Förderungen von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor berichtet worden. Neben dem Geleisteten biete die Informationsdrucksache auch einen perspektivischen Ausblick auf die Zukunft.

Frau Ruhrort sagte, sie wolle im Folgenden vorrangig auf die freiwilligen Aufgaben eingehen.

Eine Ausnahme bilde das Bundesteilhabegesetz. Dieses sei in Teilen bereits in Kraft getreten, so dass sich die Verwaltung hier in einem Umsetzungsprozess befinde, ohne dass die Rahmenbedingungen hierzu vom Land Niedersachsen geklärt seien. Die letzte Stufe des Gesetzes werde am 01.01.2020 in Kraft treten, aber bereits jetzt müsse sich die Verwaltung auf diese Regelungen vorbereiten. Es seien massive Auswirkungen auf die Zuständigkeiten, die Kostenträgerschaft, aber auch auf die Heranziehung abzusehen (derzeit sei noch die Region Hannover örtlicher Träger der Sozialhilfe). Darüber hinaus müsse geklärt werden, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erledigung der Aufgabe benötigt würden. Sobald konkretere Informationen vorlägen, werde die Verwaltung hierzu berichten.

Das Thema der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe beschäftige die Verwaltung ebenfalls seit Jahren. In der Diskussion werde deutlich, dass dies nur dezernatsübergreifend bearbeitet werden könne. Einerseits gehe es um die Unterbringung (Baudezernat), die Sicherheit und Ordnung und auch das Projekt „Kompass“. Wie Stadträtin Beckedorf bereits erwähnt habe, müsse noch entschieden werden, wie das Konzept der Sicherheit und Ordnung mit seinem Baustein „Kompass“ fortgeführt werde. Zu niedrigschwelligen Wohnangeboten gebe es Ratsaufträge, die von der Verwaltung bearbeitet würden, um in Kürze ein Konzept vorlegen zu können.

Die Beschäftigungsförderung bewege die Verwaltung nicht nur vor dem finanziellen Hintergrund. Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet, hätten sich die Förderbedingungen massiv geändert und das Job Center habe daher weniger Geld und dadurch weniger AGH-Plätze zur Verfügung gestellt. Weniger Teilnehmer bedeuteten, dass bestimmte Erträge nicht erbracht werden könnten und dadurch sich der Fokus insbesondere aus fiskalischen Aspekten auf die Beschäftigungsförderung richte. Nichts desto trotz halte die Verwaltung neben der Ausbildungsförderung die stadtweite Beschäftigungsförderung für enorm wichtig, da die Zahl der Langzeitarbeitslosen trotz eines generell positiven Trends am Arbeitsmarkt nicht sinke. Daneben sei der Bereich der Beschäftigungsförderung auch als interner Dienstleister für die Stadt Hannover tätig und erbringe hier diverse Dienstleistungen. Mit den Überlegungen auf Bundesebene zum Sozialen Arbeitsmarkt sehe die Verwaltung gute Chancen, sich mit der kommunalen Beschäftigungsförderung zu positionieren.

Zum Quartiersmanagement / Soziale Stadt/ Bürgerschaftliches Engagement sei bereits berichtet worden zum Stauffenbergplatz am Mühlenberg, der Stadtteil sei in das Programm der Sozialen Stadt aufgenommen worden. Das Bürgerschaftliche Engagement spiele hier eine wesentliche Rolle. In dem Bereich sei die zentrale Koordinierung angesiedelt. Derzeit würden Kriterien dafür aufgestellt, wie das bürgerschaftliche Engagement in der gesamten Stadt vorangetrieben werden solle.

Im Bereich Migration und Integration konnte nach mehr als 1 ½ Jahren Vakanz die Stelle der Bereichsleitung mit Frau Dr. Doering neu besetzt werden. Durch die lange Vakanz konnten verschiedene Aufgaben nicht immer im geplanten Tempo angegangen werden. Zur Weiterentwicklung des LIP gebe es inzwischen einen konkreten Plan für den Prozess und die Projektarchitektur, so dass ein beteiligungsorientierter Prozess vorgeschlagen werden könne.

Darüber hinaus gebe es noch viele weiter Aufgaben; zur Sozialen Schuldnerberatung und EHAP wurde heute bereits berichtet. Letzteres sei auch dezernatsübergreifend zu betrachten, da u.a. auch die Unterbringung, die Schulpflicht sowie das aufenthaltsrechtliche Fragen (wegen Freizügigkeit sowie fehlender materieller Ansprüche) Berücksichtigung finden müssten.

Mit dem Bericht sei es sicher gelungen darzustellen, vor welchen immer neuen Herausforderungen, sei es aufgrund von gesetzlichen Änderungen, politischen Willensbekundungen oder veränderten Rahmenbedingungen der Fachbereich Soziales stehe, die entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen erforderten.

Ratsherrn Hellman erinnerte daran, dass das Projekt zur Herauslösung des Bereiches Migration und Integration (aus dem Fachbereich Soziales) und einer Zusammenführung mit dem Sachgebiet Unterbringung (des Fachbereiches Planen und Stadtentwicklung) durch Entscheidung des Herrn Oberbürgermeisters beendet worden sei. Er bitte um Mitteilung, ob es zu der Entscheidung eine Begründung gegeben habe.

Stadträtin Beckedorf erklärte, natürlich hänge dies auch mit dem Direktionsrecht des Herrn Oberbürgermeisters zusammen. Innerhalb des Dezernates habe es eine Projektvereinbarung zu der Aufgabenstellung gegeben, eine Projektgruppe sei eingesetzt worden, habe ihre Arbeit aufgenommen und die Aufgaben der unterschiedlichen Bereiche sowie die Schnittstellen beschrieben. Dies alles sei unter Einbeziehung sowohl der örtlichen Personalvertretung beider Fachbereiche als auch der Gesamtpersonalvertretung erfolgt. Schließlich hätten bestimmte Restriktionen dazu geführt, dass der Prozess beendet worden sei und die bestehende Organisation beibehalten werde.

Zur weiteren Nachfrage von Ratsherrn Hellmann zur letzten Seite der Informationsdrucksache, Teilhaushalt 59, ob die 20 Mio €, um die der geplante Ansatz unterschritten werde, verfügbar seien, antwortete Frau Ehlers, es handele sich leider nicht um einen Haushaltsrest. Die Ansätze seien für den Doppelhaushalt geplant und insbesondere bei Teilhaushalt 59 gestalte sich dies sehr schwierig. Dadurch, dass die Ist-Zahlen unter dem Plan lagen, werde der Haushalt zumindest nicht zusätzlich belastet.

Herr Fahlbusch bat um Information zu Ziffer 3.6 „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ (S. 20 der Informationsdrucksache), inwieweit mit der Region Hannover kooperiert werde, die diese Hilfeart zu finanzieren habe. Frau Feuerhahn sagte, die Landeshauptstadt Hannover kooperiere natürlich mit der Region Hannover, da ein Großteil der Aufgaben im Auftrag der Region durchgeführt werde. Bei der Region gebe es eine größere Arbeitsgemeinschaft, die sich aus Trägern, aber auch Vertretern der Kommunen zusammensetze, die die Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen begleite.

Herr Fahlbusch bat um nähere Ausführungen zum letzten Satz auf Seite 20 der Informationsdrucksache („Will man diese Konzentrations- und Verdrängungsprozesse nicht weiter forcieren, sind andere Maßnahmen und Strategien zu suchen.“). Frau Feuerhahn führte aus, derzeit befinde man sich in dem Prozess des Suchens. Da die Stadtverwaltung dabei nicht der einzige Akteur sei, könne sie teilweise nur auf Probleme aufmerksam machen und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Zur Kenntnis genommen


TOP 11.
Antwort der Verwaltung zum Änderungsantrag 2455/2017 der Drucksache 1866/2017 - Öffnungszeiten Stellwerk
(Informationsdrucksache Nr. 1398/2018)

Einführend wies Herr Woike darauf hin, dass das Stellwerk fast auf den Tag genau seit 8 Monaten in Betrieb sei. Dies sei sicher der richtige Zeitpunkt, um in einer ersten Bilanz über die Bedarfsgerechtigkeit der Öffnungszeiten nachzudenken. Der Träger selbst habe aufgrund der ihm vorliegenden Zahlen feststellen können, wo es sich um Spitzen- oder auch weniger ausgelastete Zeiten handelte. Dabei werde deutlich, dass die Einführung des Mittagessens eine gute Entscheidung gewesen sei, da dies sehr gut angenommen werde. Täglich seien 3 Spitzenzeiten zu verzeichnen, zur Ausgabe des Mittagessens, um 14:00 sowie um 16:00 Uhr. Die Essenversorgung sei innerhalb der Suchthilfe ein entscheidender Faktor; dies bestätigten auch bundesweite Vergleiche.

Die Verwaltung habe in ihrer Informationsdrucksache aufgeführt, was die einzelnen Bausteine kosten würden. Insgesamt halte die Verwaltung die derzeitigen Schließzeiten von Freitag 18:00 bis Montag 10:00 als zu lang. Eine Öffnung auch am Wochenende sei notwendig, aber auch eine Verschiebung der jetzigen Öffnungszeiten unter der Woche. Die Zeit zwischen 10:00 und 11:00 habe eine eher geringe Nachfrage, während diese zu deutlich späterer Zeit stark ansteige. Dies werde auch von den Besucherinnen und Besuchern so wahrgenommen. Der Bedarf scheine zwischen 11:00 und 21:00 am größten zu sein, so dass eine Veränderung und damit Erweiterung der Öffnungszeiten auf diesen Zeitraum erforderlich scheine.

Für die Übernachtungssituation sei es aus Sicht des Sozial- und Sportdezernates dringend erforderlich, das Gebäude in der Augustenstraße 11, das bis zur Öffnung des Stellwerkes für den Fixpunkt genutzt worden war, für suchtkranke Menschen zur Verfügung zu stellen. Auch außerhalb der Öffnungszeiten hielten sich einige Menschen rund um das Stellwerk auf. Darüber hinaus sei beabsichtigt, die Versorgung mit Spritzbesteck und hygienischen Artikeln zum Selbstkostenpreis auch außerhalb der Öffnungszeiten mittels zweier Spritzenautomaten sicherzustellen, die am Zaun des Stellwerkes bzw. am Ende der Stiftstraße angebracht werden sollen. Spritzenautomaten gebe es bereits in vielen deutschen Großstädten und die Verwaltung halte diese für dringend erforderlich. Allein 200.000 Spritzen würden jährlich getauscht, so dass ein Bedarf für die beiden Automaten auf jeden Fall gegeben sei. Mit den genannten Standorten könne zudem der gesamte Innenstadtbereich abgedeckt werden.

Zu Nachfragen aus dem Sozialausschuss erläuterte Herr Woike, die Kosten würden von Stadt und Region Hannover gemeinsam getragen. Dies erfordere eine politische und inhaltliche Abstimmung. Die in der Informationsdrucksache genannten Zahlen bezeichneten die Gesamtkosten, über deren Aufteilung eine Einigung erfolgen müsse. Bezüglich der Samstagsöffnung seien die Kosten mit bzw. ohne Mittagsangebot angegeben worden. Aus Sicht der Suchthilfe sei die Ausgabe eines Mittagessens sehr sinnvoll.

Herr Schultz wies darauf hin, dass die ausgegebenen Essen qualitativ sehr gut seien. Mit nur 2 € seien sie auch für den Kundenkreis erschwinglich. Die Mehrkosten von rd. 11.000 € im Jahr für eine Samstagsöffnung mit Mittagessenausgabe seien daher überaus vertretbar.

Zur Schaffung von Schlafmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Stellwerkes sagte Herr Woike, er könne sich vorstellen, dass diejenigen, die einen Schlafplatz suchten, am späten Nachmittag im Stellwerk eine Art „Schlafschein“ erhalten könnten. Dieses Vorgehen biete den Vorteil, mit den Kunden in Kontakt zu treten. Da noch nicht klar sei, welche Planungen es für das Gebäude in der Augustenstraße 11 gebe, seien die Öffnungszeiten des Stellwerkes zunächst nur für ein Jahr festgelegt worden. Das Sozial- und Sportdezernat halte es daher für denkbar, in dem genannten Gebäude Schlafmöglichkeiten für den Personenkreis anzubieten, der sich ohnehin rund um das Stellwerk aufhalte. Derzeit handele es sich um eine Absichtserklärung, die noch innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt werden müsse, sowie eines Beschlusses der Ratsgremien bedürfe. Gespräche mit Anliegern oder Anwohnern habe es noch nicht gegeben, da die Zukunft des Gebäudes noch ungewiss sei.

Viele suchtkranke Menschen übernachteten in prekären Wohnverhältnissen oder seien tatsächlich obdachlos. Zwar schwankten die Zahlen immer ein bisschen; von einem Anteil von 50 % ohne Obdach könne aber ausgegangen werden.

Wenn es die Schlafmöglichkeiten in der Augustenstraße 11 gäbe, reiche eine Öffnungszeit von 10 Stunden montags bis freitags aus. Wenn sich die Idee mit der Augustenstraße 11 nicht realisieren lasse, seien längere Öffnungszeiten des Stellwerkes oder räumliche Alternativen eine andere Option. Wenn sich die Region Hannover finanziell beteilige, gestalte sie regelmäßig auch inhaltlich mit. Aufgrund der Vorgespräche könne davon ausgegangen werden, dass die Vorstellungen von Stadt und Region nicht weit auseinanderlägen.

Für den gewünschten Spritzenautomaten gebe es ein Angebot eines Betreibers, der in Nordrhein-Westfalen bereits diverse Automaten installiert habe. Danach beliefen sich die Kosten auf ca. 1.300 € pro Automat. Diese Anschaffung könne aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Der laufende Betrieb decke sich über die Abgabe der Artikel zum Selbstkostenpreis.

Ratsherr Yildirim sagte, die Öffnungszeiten reichten nicht aus. An Wochenende müsste täglich mindestens 6-7 Stunden geöffnet sein; alltags rund um die Uhr.

Herr Woike entgegnete, in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses mit dem Sozialausschuss sowie weiteren Ausschüssen am 06.06.2018 sei darauf hingewiesen worden, dass es eine sozialarbeiterische Unterstützung in den Schlaf- und Unterkunftsmöglichkeiten gebe. Das bedeute, dass an Wochenenden eine Betreuung durch Sozialarbeiter über die Öffnung des Stellwerkes und ergänzend über die Schlafmöglichkeit in der Augustenstraße 11 abgesichert sei. Durch den Vorschlag der Verwaltung solle auch die bisherige Öffnungszeit des Stellwerkes von bisher 8 auf 10 Stunden alltags ausgeweitet werden.

Herr Fahlbusch forderte die Mitglieder des Sozialausschusses auf, sich für längere Öffnungszeiten sowie ein Mittagsangebot auch am Wochenende einzusetzen. Der genannte Personenkreis sei suchtkrank. Bei anderen Krankheiten werde auch versucht, den Kranken Linderung zu verschaffen. Wenn der politische Wille vorhanden sei, müsse sich auch für die Ziele eingesetzt werden.

Zur Kenntnis genommen


TOP 12.
Austausch zur Drucksache Nr. 0413/2018 - Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2018 auslaufenden Bewilligungszeiträume

Ratsherr Alter wies darauf hin, dass die Drucksache bereits im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss beraten und vom Rat beschlossen worden sei; der Sozialausschuss habe sie lediglich zur Kenntnis erhalten.

Dennoch habe ihn die Drucksache aufmerksam werden lassen, da es um auslaufende Belegrechte gehe. Auf entsprechende Nachfrage, wie sich in den nächsten 10 Jahren die Belegrechte in der Landeshauptstadt Hannover entwickelten, hätten die Fraktionen eine Antwort des Herrn Stadtbaurates erhalten. Anhand der mit übersandten Liste war erkennbar, dass bis zum Jahr 2027 Belegrechte für knapp 3.900 Wohneinheiten ausliefen und bis dahin wohl nicht so schnell Wohnungen für sozial schwächere Menschen gebaut werden könnten. Die Betrachtung nach Stadtbezirken zeige, dass 3 Stadtbezirke (Nord, Kirchrode-Bemerode-Wülferode sowie Misburg-Anderten) besonders stark betroffen seien.

Obwohl auch in der heutigen Sitzung augenscheinlich niemand vom Baudezernat anwesend sei um zu berichten, bitte er darum mitzuteilen, welche Strategie das Baudezernat verfolge, um der genannten Entwicklung auch in den nächsten Jahren angemessen zu begegnen. Der Bau von Wohnungen benötige einen gewissen Zeitvorlauf und die Zeit scheine knapp zu werden. Jedes Jahr gingen Belegrechte verloren, da sie sich nicht automatisch verlängerten. Dies habe auch mit den massiven finanziellen Aufwendungen zu tun.

Auch wenn „Bauen“ an sich ein technischer Vorgang sei, handele es sich bei „Wohnen“ um eine zutiefst soziale Sache, die Aufgabe des Sozialausschusses sei.

Stadträtin Beckedorf sagte, sicher wäre es schön, wenn ein Vertreter aus dem Baudezernat hätte begrüßt werden können. Das Sozial- und Sportdezernat sei gehalten, die gestellten Fragen weiterzuleiten, damit sie mit dem Protokoll beantwortet werden könnten. Eine solche Frage sei die von Ratsherr Alter zur strategischen Ausrichtung.

Herr Fahlbusch ergänzte, seiner Meinung nach seien die vorliegenden Unterlagen nicht zur Entscheidungsvorbereitung geeignet. Zwar gebe es rund 19.000 Belegrechte in der Stadt; zur Mobilität der Mieter sei jedoch nichts bekannt. Die ehemalige Fehlbelegungsabgabe werde nicht mehr erhoben, die ehemals mit Wohnberechtigungsschein in die Wohnungen gezogenen Menschen verblieben dort, auch wenn sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllten. Dieses Unwissen berge ein gewisses Gefahrenpotenzial bei der Sorge um die Belegrechte. Zwar seien, aufgeteilt nach Stadtbezirken, die auslaufenden Belegrechte bekannt. Für eine aussagekräftige Analyse müsse jedoch das Verhältnis der vorhandenen und entfallenden Belegrechte zur Bevölkerung und Fläche des Stadtbezirks dargestellt werden, da diese Werte miteinander korrelierten. Die bloße Anzahl der Belegrechte sei dafür nicht ausreichend. Da die Antwort über das Protokoll der heutigen Sitzung erfolgen solle, bitte er darum, dem Baudezernat einen Hinweis zu geben, das eben beschriebene Verhältnis zu berechnen und den Ratsgremien mitzuteilen, weil nur mit dieser Information eine Beratung und Entscheidung möglich sei.

(Hinweis der Protokollführung:
Eine Stellungnahme des Baudezernates findet sich in der Anlage zu diesem Protokoll)


TOP 13.
Bericht der Dezernentin

13.1
Stadträtin Beckedorf berichtete von einer Anfrage der CDU-Fraktion, die sie in der vergangenen Woche zu einem anonymen Brief, der in sehr großem Verteiler verteilt worden war, erhalten habe. Inhaltlich gehe es im Wesentlichen um die Personalsituation in den städtischen Alten- und Pflegezentren.

Die erste Frage der Anfrage habe sich darauf bezogen, ob die städtischen Alten- und Pflegezentren ihren Mitarbeiterbedarf durch den Einsatz von Kräften von Zeitarbeitsfirmen abfederten und wenn ja, in welchen Einrichtungen dies der Fall sei.

In der Tat werde derartiges Personal eingesetzt. Vor einiger Zeit sei in der Presse über einen Vorfall im Willy-Platz-Heim berichtet worden. Gegenüber dem Berichterstatter in der Presse habe sie sehr klar deutlich gemacht, sagte Stadträtin Beckedorf, dass personelle Engpässe durch qualifizierte Pflegefachkräfte von Zeitarbeitsfirmen abgefedert würden; dies aber in sehr geringem Umfang von 6-7 % flächendeckend bezogen auf alle Einrichtungen. Es gebe erhebliche Personalgewinnungsschwierigkeiten für den Pflegebereich, egal welcher Qualifikation. Ebenso sei es extrem schwierig, Auszubildende zu gewinnen und dies, obwohl sich die Situation mit tariflicher Bezahlung und guter Arbeitsbedingungen in den städtischen Alten- und Pflegezentren gegenüber der bei anderen Trägern sehr gut darstelle.

Die zweite Frage bezog sich darauf, ob es Klagen („Überlastungsanzeigen“) von fest angestellten Kolleginnen oder Kollegen gebe.

Dem sei tatsächlich so.

Die dritte Frage bezog sich darauf, ob es Beschwerden/Klagen der Personalvertretungen gegeben habe und wenn ja. über welchen Zeitraum und welchen Inhalts seien diese gewesen.

Seit 2014 gebe es standardisiert durch eine Dienstvereinbarung (zwischen Dienststelle und Personalvertretung) ein Verfahren, wie mit Überlastungsanzeigen umzugehen sei. In dem Bereich seien seit 2014 8 Überlastungsanzeigen von insgesamt knapp 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingegangen. Dabei sei es um unterschiedliche Themen wie Organisation, Personelles und andere gegangen. Im vergangenen Jahr habe es 5 Anzeigen gegeben, in diesem Jahr bisher 1. Die Anzeigen würden entsprechend des standardisierten Verfahrens abgearbeitet, um miteinander adäquate Lösungen zu finden.

Die letzte Frage bezog sich darauf, ob es seitens des Betreibers/des Betriebes Anweisungen an die Teams gegeben habe, mit Hygieneartikeln „sparsam“ umzugehen.

Dies sei komplett unzutreffend.

13.2
Stadträtin Beckedorf erinnerte daran, dass sich die Stadt Hannover am Förderprogramm BIWAQ (Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier) habe beteiligen können und Fördergelder rekrutieren konnte. Für die Fortsetzung von BIWAQ war die Stadt Hannover aufgefordert worden, eine Interessenbekundung abzugeben und habe sich beworben um die geschaffenen Strukturen fortsetzen zu können. Bundesweit hätten 100 Kommunen ihr Interesse bekundet. Leider sei die Fördersumme von ehemals 94 Mio. € auf 50 Mio. € abgesenkt worden. Dadurch habe sich auch die Zahl der Kommunen, die aufgefordert wurden, einen konkreten Förderantrag zu stellen, erheblich reduziert. Inzwischen liege die Quote nur noch bei 31% (davor 58 %), lediglich 3 niedersächsische Kommunen seien noch beteiligt, die Landeshauptstadt Hannover sei leider nicht darunter, was zu bedauern sei. Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung seien nicht möglich. Es müssten nun Überlegungen dazu angestellt werden, ob die geschaffenen Strukturen in einer reduzierten Form fortgeführt werden könnten.

13.3
Stadträtin Beckedorf sagte, aus dem Sozialausschuss sei der Wunsch an sie herangetragen worden, die in städtischer Regie befindlichen Alten- und Pflegezentren bei einer Rundreise zu besichtigen. Die Verwaltung bereite diese vor und schlage vor, eventuell vor Ort die Sitzung des Sozialausschusses durchzuführen.

13.4
Stadträtin Beckedorf machte auf die Termine der vorweihnachtlichen Feiern in den städtischen Alten- und Pflegezentren aufmerksam, zu denen den Mitgliedern des Sozialausschusses noch gesonderte Einladungen zugehen werden. Die genaue Uhrzeit für den Beginn der Feiern sei noch nicht festgelegt, die Feiern werden stattfinden am:

05.12. Heinemanhof
11.12. Anni-Gondro-Pflegezentrum im Eichenpark
12.12. Margot-Engelke-Zentrum
13.12. Willy-Platz-Heim
19.12. Herta-Meyer-Haus
24.12. Klaus-Bahlsen-Haus

13.5
Stadträtin Beckedorf sagte, aus einem Gespräch mit Herrn Blanke, dem Psychiatriekoordinator und Drogenbeauftragten der Region Hannover sei die Idee entstanden, dass dieser in einer Sitzung des Sozialausschusses den Sozialpsychiatrischen Plan des Sozialpsychiatrischen Verbundes der Region Hannover präsentiert. Der Sozialpsychiatrische Dienst der Region Hannover biete ambulante Hilfsangebote für psychisch Kranke sowie deren Angehörige in der gesamten Region einschließlich der Landeshauptstadt. Das Ziel sei, Krankheit und Behinderung möglichst frühzeitig zu erkennen, um eine ärztliche Behandlung oder sozialpsychiatrische Betreuung einzuleiten. Der regelmäßig aufgelegte Sozialpsychiatrische Plan biete jeweils ein Schwerpunktthema; in diesem Jahr seien dies Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie. Zwei städtische Mitarbeiterinnen hätten Beiträge zu dem Plan geschrieben.

Der Sozialausschuss zeigte sich sehr interessiert daran, Herrn Blanke anzuhören.


Ratsherr Nicholls schloss die Sitzung.


Beckedorf Hanebeck
Stadträtin für das Protokoll