Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 14.06.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.06.2018)
Protokoll (erschienen am 04.09.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 03.08.2018

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 14. Juni 2018,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Bunduls) (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Frau Ballmüller zu TOP 4 Fachbereich Tiefbau
Frau Holthaus-Voßgröne zu TOP 4 Fachbereich Tiefbau
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement

Gäste zu TOP 3.1.
Herr Jahn Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Herr Dr. Just Chemische Fabrik Wülfel
Herr Dr. Springer Chemische Fabrik Wülfel

Presse:
Herr Lippelt Maschseebote
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung,

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. A N H Ö R U N G gem. § 31 in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Herstellung von Molybdatophosphorsäure in der Chemischen Fabrik Wülfel

3.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte "Die kleinen Sternchen"
(Drucks. Nr. 1136/2018)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-


5. A N F R A G E N

5.2.2. Bauvorhaben Wilkening - Verkehrssituation Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-1350/2018)

5.3.2. Erweiterung Pflegeheim Wilkening: Interessen der Anwohner
(Drucks. Nr. 15-1367/2018)

5.4.1. Bauvorhaben "Wilkening" in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-1369/2018)

5.2.3. Neubauvorhaben Waldheim in einem Areal zwischen den Straßen: Am Schafbrinke, Senator Eggers-Weg, Roßkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1351/2018)

5.3.1. Ersatzbauten am Senator-Eggers-Weg: Wassermonitoring soll Voraussetzung sein
(Drucks. Nr. 15-1366/2018)

5.4.2. Bauvorhaben "Heimkehr" in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-1374/2018)

5.1. Interfraktionell

5.1.1. Raumnot an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-1354/2018)


5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Grundstück am Eisenwerk / Stichweg Gummi Hansen
(Drucks. Nr. 15-1158/2018)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.3. Nahversorger in der Seelhorst: Areal aufwerten mit breiterem Angebot
(Drucks. Nr. 15-1368/2018)

5.4. der CDU-Fraktion

5.4.3. Parksituation Schützenallee
(Drucks. Nr. 15-1375/2018)


6. A N T R Ä G E

6.1. aus der letzten Sitzung

6.1.1. der SPD-Fraktion

6.1.1.1. Künftige Gestaltung eines Pachtvertrages
für das gastronomische Angebot im Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0699/2018)

6.1.1.1.1. Künftige Gestaltung eines Pachtvertrages
für das gastronomische Angebot im Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0699/2018 N1)

6.1.2. Gemeinsam von FDP und Die PARTEI

6.1.2.1. Döhren-Wülfel konzentriert sich
(Änderung Stadtbezirksgrenze)
(Drucks. Nr. 15-0703/2018)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
(Drucks. Nr. 15-1161/2018)

6.2.2. Sitzbank im Bereich des Bücherschrankes (Nähe Hotel Wienecke)
westseitig der Ecke Wiehbergstraße/Hildesheimer Str in Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1352/2018)

6.2.3. Warnlichter am Zebrastreifen Am Schafbrinke Ecke Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1353/2018)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Überprüfung der Sicherheit von Bäumen und Ästen
(Drucks. Nr. 15-1376/2018)

6.3.1.1. Überprüfung der Sicherheit von Bäumen und Ästen
(Drucks. Nr. 15-1376/2018 N1)

6.3.2. Reinigung Geländestreifen
(Drucks. Nr. 15-1377/2018)

6.3.3. Hang Garkenburgstraße / Vor der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1378/2018)

7. INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

7.1. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 15.
Mai 2018

7.2. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
für Integrationsprojekte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1393/2018)

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1.1. Bewilligung zur Aufbewahrung von Schachfiguren
(Drucks. Nr. 15-1355/2018)

8.1.2. Bewilligung an den Gemischten Chor Hannover-Döhren e.V.
(Drucks. Nr. 15-1356/2018)

8.1.3. Bewilligung an den Verein GeMit für eine Pflanzaktion auf dem Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1357/2018)

8.1.4. Bewilligung für eine Veranstaltung zum Volkstrauertag
(Drucks. Nr. 15-1358/2018)

9. Genehmigung von Protokollen

9.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. März 2018
(öffentlicher Teil)


9.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. April 2018
(öffentlicher Teil)

9.3. Genehmigung des Protokolls über die 1. Sondersitzung zur "Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum" am 18. Mai 2018


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Genehmigung von Protokollen

11.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. März 2018 (nichtöffentl. Teil)


11.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. April 2018 (nichtöffentl. Teil)

12. Verschiedenes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung,
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest.

Frau Maschke-Scheffler berichtete, dass der Vorsitzende des Heimatbundes, Herr Bruno Hanne plötzlich und unerwartet verstorben sei.
Der Bezirksrat ehrte ihn mit einer Schweigeminute.

Es wurden folgende Änderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 10 entfällt
Die Anfragen zum Bauvorhaben Wilkening werden zusammengefasst und vorgezogen
(vgl. TOP 5.2.2.,TOP 5.3.2. und TOP 5.4.1.)
Anschließend werden die Anfragen zum Vorhaben der Wohnungsgenossenschaft "Heimkehr" behandelt
(vgl. TOP 5.2.3., TOP 5.3.1. und TOP 5.4.2.)
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es gab eine Frage zur schlechten Wegstrecke am Leinewehr zur Wülfeler Brücke, dieses sei bereits bei der Begehung im letzten Jahr beanstandet worden.

durchgeführt von 18:07 bis 18:09 Uhr


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
A N H Ö R U N G gem. § 31 in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Herstellung von Molybdatophosphorsäure in der Chemischen Fabrik Wülfel
Herr Dr. Just, Geschäftsführer der Chemischen Fabrik Wülfel erläuterte, dass die Fabrik wegen ihres Vorhabens nach §16 Bundesimmissionsschutzgesetz eine Antragskonferenz geführt habe und jetzt die Öffentlichkeit über mögliche Auswirkungen auf den Arbeits- und Umweltschutz informieren möchte, bevor der 180-seitige Antrag gestellt wird.

Herr Dr. Springer, Leiter des Labors der Chemischen Fabrik, erläuterte, dass das Produkt in kleinen Mengen auf Bestellung hergestellt werden soll und zeigte anhand einer Präsentation die einzelnen Bestandteile und Verfahrensschritte. Das Endprodukt sei ein gelbes kristallines Pulver.

Frau Dr. Matz fragte, wozu das Produkt verwendet wird.

Herr Dr Springer erläutere, dass es in der Analytik verwendet wird, um z.B. im Blut Eiweiß oder Toxine, sowie Vitamin C in Lebensmitteln nachzuweisen. Hier sei es ein Ausgangsprodukt für farbbeständige Lacke.

Herr Rühmeier fragte nach, warum jetzt eine Information der Öffentlichkeit erfolge.

Herr Dr. Springer sagte, dass bisher eine jährliche Menge von 25 Kg produziert wurde und die Menge jetzt auf ca. 300 Kg /Jahr erhöht werden soll und hierfür eine Genehmigung erforderlich sei.

Herr Schade begrüßte, dass dieses Produkt in Wülfel hergestellt werden kann und fragte nach möglichen Gefahren.

Herr Dr. Springer bestätigte, dass es sich um eine ätzende Säure und somit um einen Gefahrstoff handle.

Herr Jahn vom Gewerbeaufsichtsamt ergänzte, dass das Europarecht dieses Vorgehen vorschreibe. Der Antrag werde veröffentlicht und man könne während der Auslegungszeit Einwendungen vorbringen. Diese würden in einem evtl. Erörterungstermin verhandelt, bevor über den Antrag entschieden wird. Der Betreiber habe die Öffentlichkeit vorab zu informieren.

Herr Dr. Just bestätigte, dass das Produkt in den geringen Mengen nicht gefährlich sei.

Herr Dr. Springer führte aus, dass auch Cola (wo unter anderem Phosphorsäure wie im Produkt vorhanden ist) oder Magensäure ätzend seien und die Säure z.B. Schleimhäute angreifen kann.

Frau Miskovic fragte nach der Konzentration der Phosphorsäure.

Herr Dr. Springer sagte, dass der Phosphorsäure-Anteil bei 25 % liege.

Herr Rinker erkundigte sich, ob die Produktion in den großen Mengen erst erfolge, wenn das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und ob das Verfahren ausschließlich wegen der Menge erfolge.

Herr Dr. Jahn bestätigte dies und sagte, dass die Genehmigung die Produktion auf 300 Kg begrenze.

Herr Dr. Just ergänzte, dass das Genehmigungsverfahren nach Vorlage der Unterlagen etwa 6 Monate oder auch 1 Jahr dauern könne.

Herr Weinmann erkundigte sich nach der Zusammensetzung der zwei Ausgangsstoffe und ob bei der Herstellung z.B. Gase o.ä. entstehen.

Herr Dr. Springer bestätigte, dass lediglich Wasserdampf entstehe.

Frau Miskovic fragte nach, ob der Transport sicher sei.

Herr Dr. Springer bestätigte dies, es erfolge eine Kennzeichnung als Gefahrgut.

Frau Kellner dankte den Beteiligten für die Informationen.


TOP 3.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte "Die kleinen Sternchen"
(Drucks. Nr. 1136/2018)
Antrag,
zu beschließen,
  • die Betreuungszeit der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Die kleinen Sternchen", Loccumer Straße 7A, 30519 Hannover-Wülfel, in Trägerschaft des Elternvereins "Die kleinen Sternchen" e. V., von einer 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.


Einstimmig


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Frau Holthaus-Voßgröne berichtete über die unmittelbar bevorstehende Sperrung der Zeißstraße bis Mitte September und die erforderlichen Sanierungen an der Fahrbahn, den Geh- und Radwegen sowie der Trogwände. Für Fahrzeuge sei eine Vollsperrung und Umleitung erforderlich, der Fußgänger- und Radverkehr bleibe einseitig möglich. Im Rahmen der Sanierung entstehe ein barrierefreier Zugang mit Bordsteinabsenkung.

Frau Kellner bestätigte, dass die Sanierung erforderlich sei, sie kritisierte die fehlende Information der Anwohner und Firmen.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass eine Information vor Beginn der Baumaßnahmen erfolge. Die Anlieger seien nicht eingeschränkt, da eine Erreichbarkeit der Grundstücke möglich sei.

Frau Kellner wandte ein, dass es auch Anlieferungsverkehr für Gewerbetreibende mit LKW gebe.

Herr Sommerkamp dankte für die Ausführungen und fragte, ob bei der Sanierung der Trogwände auch eine Schalldämmung erfolge. Zum anderen sammle sich unten in der Trogstrecke Wasser, welches im Winter zu Glätte führe, weil das Grundwasser recht hoch sei. Er fragte auch, ob hier die Straßenausbaubeitragssatzung relevant sei.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass keine besondere Dämmung vorgesehen sei. Es werde offenporiger Asphalt verwendet. Die Straßenausbaubeitragssatzung finde hier keine Anwendung, da es keine Erneuerung sei.

Herr Milkereit regte eine Begrünung der Seitenwände an.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass dies nicht geprüft wurde. Sie verwies auf die Frage der Bewässerung der begrünten Wände.

Herr Schade fragte nach den Eigentumsverhältnissen und der Abgrenzung zwischen Stadt und Bahn.

Frau Holthaus-Voßgröne erwiderte, dass der Bahn der Überbau mit den Gleisen gehöre. der Trog liege in der Zuständigkeit der Stadt Hannover.

Der Vorsitzende der IG Döhrener Geschäftsleute war empört, dass die unmittelbaren Anlieger bisher nicht informiert wurden, da die Sperrung auch die Mitarbeiter und den Lieferverkehr betreffe. Er fragte, warum dies nicht geschehen sei. Da es eine langfristige Planung gab, hätte man bereits wesentlich früher informieren können und nicht unmittelbar vor der Absperrung.

Frau Kellner fragte, wie die Anlieger jetzt informiert werden, eine Information der Presse sei jetzt erfolgt.

Eine Anliegerin erkundigte sich nach den Beeinträchtigungen für Fußgänger und für den Radverkehr.

Frau Holthaus-Voßgröne bestätigte, dass für diese eine einseitige wechselseitige Nutzung vorgesehen sei.

Ein Anlieger wies auf gefährliche Dellen in der vorgesehenen Umleitungsstrecke durch die Salzburger Straße und Wolfstraße hin.

Frau Holthaus-Voßgröne bestätigte, dass die Wolfstraße bereits 2015 in das Programm Grunderneuerung im Bestand aufgenommen wurde und ein Mitarbeiter die Erneuerung plane.

Herr Sommerkamp erinnerte daran, dass für die Zeißstraße eine bessere Trennung von Fahrbahn und Seitenstreifen beschlossen wurde und fragte, ob dies in die Planungen aufgenommen wurde.

Frau Holthaus-Voßgröne führte aus, dass die Höhenlage deutlich angepasst werde.

Frau Kellner dankte für die Informationen.


Frau Ohlhorst wies auf den Pflanztermin am 22.6. auf dem Rübezahlplatz hin. Gleichzeitig werde das neue Lastenrad des Bezirksrates übergeben, das künftig im Nachbarschaftstreff ausgeliehen werden kann.


Frau Ballmüller informierte, dass es seit 2016 einen Beschluss zur Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle am Wülfeler Bruch gebe. Sie zeigte einen Plan mit möglichen Standorten und sagte, dass es Gespräche mit der Üstra und der Region gab und von allen Seiten positive Rückmeldungen. Der vorgesehene Förderantrag sei jetzt aber nicht gestellt worden, da die Anlieger gegenteiliger Meinung seien und keine Haltestelle wünschen. Es sollen jetzt Gespräche mit den Anliegern geführt werden. Ein möglicher Förderantrag könne deshalb erst im Mai 2019 und eine Umsetzung in 2020 erfolgen.

Frau Jakob dankte für die Ausführungen und verwies auf den einstimmigen Beschluss des Bezirksrates und die gut angenommen Buslinie im Neubaugebiet. Sie hätte sich den Förderantrag bereits jetzt gewünscht, da gerade älteren Menschen der Fußweg bis zur Peiner Straße nicht zuzumuten sei.

Frau Kellner ergänzte, dass dies auch für Familien mit Kindern gelte.

Herr Sommerkamp bezog sich auf die Haltestelle Mergenthaler Weg. Er fragte, ob ein Wartehäuschen geplant werde.

Frau Ballmüller sagte, dass dies geprüft werden müsse, ebenso Barrierefreiheit.

Herr Weinmann bezog sich auf das Schreiben der besorgten Anlieger.

Frau Meier bestätigte, dass einige mit der Buslinie zufrieden seien, andere nicht.

Herr Milkereit erinnerte daran, dass er bereits damals kritisch angemerkt habe, dass die Haltestellen 700 m auseinander liegen. Jetzt seien es 300-500 m und eine Nachverdichtung erforderlich.

Frau Ballmüller sagte, dass dies vermutlich aus Kostengründen erfolgt sei. Die geringeren Abstände seien auch durch die Neubauten begründet.

Herr Rühmeier sagte, dass auch die SPD eine zusätzliche Haltestelle begrüße. Er fragte nach den erforderlichen Bodenproben und Auswirkungen auf den Fahrplan.

Frau Ballmüller informierte, dass bei jeder Baumaßnahme Bodenproben genommen würden, um fachgerecht ausschreiben zu können, insbesondere bezüglich der Kosten und Entsorgung. Sie nehme die Frage wegen der geänderten Taktzeiten mit.

Ein Anlieger regte die kurzfristige Errichtung einer provisorischen Haltestelle an.

Frau Ballmüller sagte, dass es eine Anfrage dazu gab. Diese sei mit zusätzliche Kosten verbunden, habe Auswirkungen auf einen Förderantrag und entspreche nicht der Vorgabe zur Barrierefreiheit. Die Kosten würden bei ca. 10.000 € liegen und man wolle zunächst die Meinung der Bürgerinnen und Bürger erfahren.

Frau Jakob kritisierte, dass die Stadt neue Baugebiete ausweise, aber nicht für die Haltestellen sorge. Es sei ärgerlich, dass jetzt erneut Zeit verloren gehe.

Herr Schade wunderte sich über die hohen Kosten für ein Provisorium.

Frau Ballmüller erläutere ausführlich die Schwierigkeiten bei der Einrichtung einer provisorischen Haltestelle, ein Provisorium sei nicht gerechtfertigt.

Frau Jakob bat eindringlich darum, den Wunsch nach einem Provisorium mitzunehmen, da die Stadt die erforderliche Infrastruktur stellen müsse.

Frau Kellner fragte, wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolge.

Frau Ballmüller antwortete, dass es vermutlich Wurfsendungen und/oder einen Ortstermin geben werde.

Frau Kellner bedankte sich bei Frau Ballmüller.

TOP 5.
A N F R A G E N
Herr Dr. Schlesier zeigte zur Einleitung eine Präsentation zu beiden Bauvorhaben und informierte, dass am 16.8. jemand von der Wohnungsbaugenossenschaft Heimkehr in die Bezirksratssitzung kommen werde.
Zum Bauvorhaben Dr. Wilkening habe es am 17.4. eine Informationsveranstaltung im Pflegeheim gegeben.
Es gebe eine Grundwasser-Messstelle und es werden von der Stadt und von der Region Hannover Beweissicherungsmaßnahmen getroffen.

Die Vorhaben seien unterschiedlich zu beurteilen:
Beim Bauvorhaben Dr. Wilkening gebe es Bebauungspläne.
Für das andere Vorhaben gelte § 34 BauGB, das Vorhaben müsse sich nach Art und Umfang der Nutzung einfügen. Auf diesen Paragraphen werde auch in den Antworten hingewiesen. Abschließend wies er auf den Begriff der Vollgeschosse hin. Demnach sei die Tiefgarage kein Vollgeschoss, auch das obere 2/3 Geschoss sei kein Vollgeschoss, da die Außenwand so weit hinter die Fassade der darunterliegenden Geschosse zurückversetzt sei, dass die Geschossfläche nur zwei Drittel der darunter liegenden Geschosse erreicht.

TOP 5.2.2.
Bauvorhaben Wilkening - Verkehrssituation Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-1350/2018)

Herr Rühmeier stellte die Anfrage.

Der geplante Erweiterungsbau der Dr. Wilkening-Pflegeheime bedeutet für die Anwohnerinnen und Anwohner der Wolfstraße eine verstärkte verkehrliche Belastung. Die zusätzlichen 56 Bettenplätze werden einen erhöhten Bedarf an Pkw-Stellplätzen mit sich bringen. Schon heute ist die Situation in der Wolfstraße diesbezüglich laut Aussage der Anwohner aber angespannt. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Schaffung neuer Parkplätze im Zuge des Neubaus wird deren Zahl voraussichtlich nicht ausreichen, die Situation merklich zu verbessern. Hinzu kommt, dass durch Baufahrzeuge der zur Verfügung stehende Platz vermutlich weiter begrenzt wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Hat zwischen Verwaltung und Anwohnerinnen und Anwohnern ein direkter Dialog über Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten stattgefunden oder wird demnächst stattfinden? Wenn nein, warum nicht?
2) Wie kann nach Ansicht der Verwaltung das Problem der schon heute zu geringen Zahl von Parkplätzen gelöst und eine deutlich höhere Zahl von Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden?
3) Könnte möglicherweise das halbseitige Parken auf Teilen des Gehweges in der Wolfstraße die Zahl der Stellplätze erhöhen und gleichzeitig kritische Situationen bei sich auf der engen Straße begegnenden Bussen und Lastwagen entschärfen?
Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

Ein Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern im Umfeld des Bauvorhabens hat nicht stattgefunden und ist auch nicht vorgesehen. Am Straßenrand der Wolfstraße und in den angrenzenden Straßen stehen schon heute zahlreiche Stellplätze zur Verfügung. Weitere Stellplätze können hier nicht geschaffen werden. Das in der Anfrage vorgeschlagene halbhohe Parken führt nicht zu mehr Stellplätzen, sondern zu einer Beeinträchtigung der Fußgänger. Die Fahrbahnbreite in der Wolfstraße ist ausreichend für den Begegnungsverkehr.

Die Nutzung der Wolfstraße durch Baufahrzeuge, die ggf. auch dort abgestellt werden, ist nicht zu beanstanden und gehört sowohl zum Gemeingebrauch als auch zur Anliegernutzung. Diese Baumaßnahme ist hier nicht anders zu sehen als Baumaßnahmen auf anderen Grundstücken an der Straße.

Herr Schade hatte zwei direkte Nachfragen, ob die Straße durch die Baumaßnahmen zu eng für den Busverkehr werde und ob die zusätzlichen Parkplätze tatsächlich errichtet werden oder ob eine Ablösesumme gezahlt werde.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass die erste Frage vom Fachbereich Tiefbau beantwortete werden müsse, er frage nach.
Bezüglich der Parkplätze werde keine Ablösesumme gezahlt.


zur weiteren Diskussion vgl. TOP 5.4.1.

TOP 5.3.2.
Erweiterung Pflegeheim Wilkening: Interessen der Anwohner
(Drucks. Nr. 15-1367/2018)

Frau Röttger brachte die Anfrage ein.

Das Pflegeheim Wilkening an der Wolfstraße (Waldheim) plant einen neuen Anbau für Therapieräume und zusätzlichen 57 Betten. Der (noch nicht genehmigte) Bauantrag sieht ein dreigeschossiges Gebäude und zusätzlich sieben Parkplätze auf dem Gelände des Pflegeheims vor. Bei einer Informationsveranstaltung Mitte April wurde deutlich, dass es seitens der Anwohner viele offene Fragen und Unmut über Unklarheiten in Zusammenhang mit der Erweiterung gibt. Diese betreffen die künftige Belegung, die Parkplatzsituation und die Bauphase.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Bislang gibt es auf dem Gelände 18 Stellplätze für PKW. Inwieweit wurde eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen gegenüber der Verwaltung bislang nachgewiesen, da es doch aufgrund der Größe der Einrichtung 35 sein müssten?
2. Erwägt die Verwaltung, auf das Ansinnen der Anwohnenden im Bereich der Straßen Roßkamphof, Wehrhahnhof und Westpyhof auf Stellplätze mit Anwohnerparkberechtigung einzugehen, um zukünftigen Konflikten entgegenzuwirken?
3. An der engen und uneinsichtigen Kurve Wolfstraße / Am Schafbrinke kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Plant die Stadt, die Gelegenheit zu nutzen und im Zuge der Bauarbeiten am Pflegeheim die Verkehrssituation an dieser Stelle durch bauliche Maßnahmen zu entschärfen?
Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

zu 1. Der Erweiterungsbau sieht künftig 57 zusätzliche Betten vor, welche die Schaffung von weiteren 7 Stellplätze erfordern. Die Bauvorlagen weisen für Alt- und Neubau auf dem Grundstück künftig insgesamt 37 Stellplätze für dann insgesamt 296 Betten aus; davon 28 Stellplätze für Besucher, 7 Stellplätze für Angestellte und 2 Stellplätze für Behinderte.
Den Anforderungen von § 47 NBauO wird damit entsprechend den Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf Rechnung getragen.

zu 2. Nein. Die rechtlichen Anforderungen an die Einrichtung einer Bewohnerparkzone sind hier nicht erfüllt.

Zu 3. Nein. Die Verwaltung plant nicht die Straße in diesem Bereich umzubauen.

Zur weiteren Diskussion vgl. TOP 5.4.1.


TOP 5.4.1.
Bauvorhaben "Wilkening" in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-1369/2018)

Frau Dr. Matz brachte die Anfrage ein.

Das „Dr. med. E.-A. Wilkening Pflegeheim“ in Waldheim mit 239 Pflege- und Betreuungsplätzen beabsichtigt einen Erweiterungsbau mit zusätzlichen 60 Betten. Hierzu wurde bereits eine Bauvoranfrage positiv beschieden und ein entsprechender Bauantrag ist gestellt. Auf dem überplanten Grundstück wurde bereits ein Einfamilienhaus abgerissen und der Baumbestand gefällt. Am 17. April fand für die Bewohner des Stadtteils Waldheim eine erste Vorstellung des geplanten Projektes statt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wird nach den eingereichten Plänen der gültige Bebauungsplan umfänglich und ohne Ausnahmen eingehalten (Baugrenzen, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, offene Bauweise) und werden auch die für diesen Erweiterungsbau erforderlichen Parkplätze (37) geplant und deren Realisierung dann auch vor Ort überprüft?
2. Steht die Erweiterung der Tagespflegeeinrichtung und des Pflegeheims auf ca. 300 Betten im Einklang mit dem Charakter des sich unmittelbar anschließenden reinen Wohngebietes, da u.a. mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist (Beschäftigte, Besucher, tägliche Lieferverkehre)?
3. Wird nach § 68 „Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit“ der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) die betroffene Nachbarschaft über das Bauvorhaben planungsbegleitend informiert und wird ihr Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Widerspruch gewährt?


Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

zu 1. Ja! Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden weitgehend eingehalten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 537, 1.Änd. (BauNVO 1968). Im Rahmen des Bauantrages wurden vom Bauherrn in Bezug auf den vorgenannten B-Plan einzelne Anträge auf geringfügige Befreiung nach §31 BauGB gestellt (Überschreitung der Baugrenze, der Grundflächenzahl(GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Bauweise (>50m)). Der Bauantrag sieht die erforderlichen 7 zusätzlichen Stellplätze für die Erweiterung des Pflegeheims vor. Insgesamt sind dann 37 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Eine Überprüfung durch die Untere Bauaufsicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und findet demnach nicht statt. Die Umsetzung der Baugenehmigung und die Einhaltung des öffentlichen Baurechts obliegt der Eigenverantwortung des Bauherrn.

zu 2. Diese Frage kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.
Der Bauantrag befindet sich noch in der Bearbeitung. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Möglicherweise sind zur abschließenden Beurteilung weitere Bauvorlagen/ Nachweise erforderlich. Grundsätzlich sieht der Bebauungsplan für das Baugrundstück als Art der Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vor.
Demnach sind Pflegeheime als Einrichtungen für soziale und gesundheitliche Zwecke gemäß § 4 Abs.2 Nr.3 BauNVO im WA allgemein zulässig.
Es ist jedoch zu bewerten, ob im Einzelfall auch allgemein zulässige Nutzungen unzulässig sein können, wenn aufgrund der Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widersprächen.
Sie können unzulässig sein, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebietes im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (§15 BauNVO).
Ob und inwieweit dies gegeben ist, wird derzeit noch durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Im angrenzenden Reinen Wohngebiet (WR) wäre die Art der Nutzung in der Fassung der BauNVO 1968 unzulässig. In der aktuellen Fassung der BauNVO (1990) wäre die Art der Nutzung dort ausnahmsweise zulässig (§3 Abs.3 Nr.2 BauNVO).

Zu 3. Das Vorhaben entspricht voraussichtlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller hat daher ein einklagbares Recht auf dessen Genehmigung. Eine Beteiligung kommt regelhaft aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Bauvoranfragen und Bauanträge werden von der städtischen Bauordnung im sog. übertragenen Wirkungskreis strikt im rechtlich vorgesehenen Rahmen geprüft.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit gegen einen Verwaltungsakt seitens des Bauherrn oder der Nachbarn Widerspruch einzulegen und ggf. auch Klage zu erheben.

Die folgende Diskussion bezog sich auf alle Anfragen zum Bauvorhaben:

Frau Kellner fragte nach, ob die Parkplätze den Vorgaben entsprechen.

Frau Jakob war mit dieser Antwort nicht zufrieden, da viele unbestimmte Begriffe enthalten seien wie "weitgehend" und "voraussichtlich". Sie fragte, wo die Besucher parken werden. Auch zu Frage 2 erwarte sie eine Antwort vor Baubeginn. Die Wolfstraße sei sehr eng und die Verwaltung sollte es sich genau ansehen, sie habe große Bedenken.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass man Parkplätze nachweisen müsse und sich die Zahlen aus der Stellplatzverordnung ergeben. Es seien Richtzahlen, die vom tatsächlichen Besucherverkehr abweichen können. Die Antworten können nur nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand des Bauantrags erfolgen. Es gebe einen Antworttrend aber noch kein Ergebnis. Er ging auf mögliche Störungen für die Nachbarschaft ein und erläuterte den Unterschied zwischen allgemeinem Wohngebiet (WA) und reinem Wohngebiet (WR)

Frau Jakob fragte nach, ob aufgrund des Widerstandes der Anlieger deren Belästigung nachgewiesen werden müsse.

Herr Dr. Schlesier erläuterte das Verfahren und sagte, dass eine Baugenehmigung ein Verwaltungsakt sei, der ggfs. vom Verwaltungsgericht rechtlich überprüft werden könne.
Es werde keine leichtfertige Baugenehmigung erteilt.

Frau Dr. Matz wunderte sich, dass die Anlieger wegen einer Haltestelle befragt werden, aber nicht bei diesem Bauvorhaben.

Herr Dr. Schlesier informierte ausführlich, in welchen Fällen eine Beteiligung der Anlieger bei der Entscheidung über Bauanträge erfolge, z.B. bei einer Änderung der Nutzung, Verletzung der Grenzabstände (das sei hier nicht der Fall) oder bei grober Rücksichtslosigkeit, wenn z.B. die Höhe des Gebäudes erheblich abweiche. das Genehmigen von Bauanträgen gehöre zum übertragenen Wirkungskreis, sie sei vom Land auf die Stadt Hannover übertragen worden und folge strengen Verwaltungsregeln.

Frau Dr. Matz gab zu Bedenken, dass man auch prüfen müsse, was in dem Haus geplant sei und welchen Einfluss dies auf das Wohngebiet habe. So sei zu klären, wer die Zumutbarkeit durch den Betrieb beurteile. Vom Land würden Pflegebetten genehmigt und dies müsse man bei der Genehmigung auch betrachten.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass dies nicht zum Bauordnungsrecht gehöre, er nehme die Frage mit.

Herr Schade erkundigte sich nach der zeitlichen Perspektive, ob die Baumaßnahmen beginnen, während die Zeißstraße gesperrt werde. Er stellt infrage, ob der Bezirksrat hier der richtige Ansprechpartner sei, da der Antrag jetzt bearbeitet werde und gegen die Entscheidung ggfs. Rechtsmittel eingelegt werden können.

Herr Dr. Schlesier bestätigte dies, da der Rat den Bebauungsplan bereits 1971 beschlossen habe, sei der Bezirksrat hier nicht der richtige Ansprechpartner. Es könne hier keine Antwort zur Baugenehmigung gegeben werden.

Frau Jakob kritisierte, dass hier bei den Geschossen die Höhen so angepasst würden, damit es sich für den Investor lohne.

Herr Dr. Schlesier definierte den Begriff "Vollgeschoss" und sagte, dass vom Gesetzgeber auch Ausnahmen und Befreiungen ermöglicht werden.

Frau Kellner bestätigte, dass die Eingriffsmöglichkeiten des Bezirksrates in dieser Angelegenheit begrenzt seien und gab dem Publikum Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Ein Anlieger ging auf den Bebauungsplan ein und sagte, dass hier drei Flurstücke übergreifend bebaut würden. Er bezog sich auf die Niedersächsische Bauordnung zur Bauvoranfrage und fragte, ob die Punkte zur Beteiligung der Nachbarschaft eingehalten werden.

Herr Dr. Schlesier korrigierte, dass der Bebauungsplan keine Flurstücke festsetze. Er beschrieb die offene Bauweise und bestätigte, dass die Baugrenzen eingehalten werden. Das allgemeine Wohngebiet bleibe und es gebe offenkundig keine Rücksichtslosigkeit, auch Nachbarschaftsrechte würden nicht verletzt.

Der Anlieger fragte nach den vorzuhaltenden Parkplätzen für ein Pflegeheim bzw. Tagespflege. Demnach müssten 17 oder 15 Plätze errichtet werden. Er fragte, wie diese zugeordnet würden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum diese Vorgaben nicht eingehalten werden.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass er die Auskunft von den KollegInnen weitergegeben habe und auf die Richtigkeit vertraue.

Ein Anlieger bemerkte, dass er das Vertrauen in die Verwaltung verloren habe, da die Politik hier nicht zuständig sei, die Nachbarschaft nicht beteiligt würde und erheblicher Parkdruck entstehe.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass er zur Rechtslage realistische Auskünfte gebe. Beschönigende Aussagen würden falsche Erwartungen wecken.

Ein Anlieger fragte, warum keine Pläne zu den Parkplätzen beim Pflegeheim Wilkening vorgelegt würden oder Gespräche geführt würden.

Herr Dr. Schlesier antwortete aus seiner jahrelangen Erfahrung, dass es für Bauherren empfehlenswert sei, den Dialog mit den Nachbarn des Vorhabens zu suchen und über die verschiedenen Themen gesprochen werden sollte. Deshalb sei die Informationsveranstaltung am 17.4. angeboten worden, aber offensichtlich gebe es weitere Fragen. Er hoffe auf eine Fortsetzung des Baustellendialogs.

Frau Kellner sagte, dass nach der Geschäftsordnung üblicherweise für die Anfragen eine Stunde Zeit zur Verfügung stehe und diese jetzt abgelaufen sei.

Frau Jakob wies auf die großzügige Fragestunde für die Einwohnerinnen und Einwohner hin, die sich zu allen Punkten äußern könnten. Ggfs beantrage sie eine Unterbrechung der Sitzung für weitere Fragen.

Ein Anlieger verwies auf die hohe Zahl der Pflegeplätze im Stadtteil und dass es neben dem Haupthaus mehrere Trabantenhäuser um das Haus in der Wolfstraße gebe und die hohe Zahl von psychisch Kranken zu einer unzumutbaren Belastung werde. Bei 1.800 Einwohnern seien es mindestens 300 Plätze und jetzt kämen nochmals 60 hinzu. Er fragte, ob diese Belastung im Baugenehmigungsverfahren hinreichend einbezogen werde.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass die Bauordnung die Vorhaben nach Art und Umfang prüfe und für die Genehmigung zuständig sei. Im Rahmen dieser Überprüfung sei die gestellte Frage zu beantworten. Die getroffene Entscheidung unterliege der gerichtlichen Überprüfung.

Herr Seela stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner noch 30 Minuten Zeit bekommen sollten, ihre Frage zu stellen.
Dieser wurde angenommen.

TOP 5.2.3.
Neubauvorhaben Waldheim in einem Areal zwischen den Straßen: Am Schafbrinke, Senator Eggers-Weg, Roßkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1351/2018)

Herr Schade stellte die Anfrage.

Laut Angaben von besorgten Anwohnern plant eine Hannoversche Baugesellschaft zusammen mit einem Investor den Abriss zahlreicher zuvor von der Volkswagen Stiftung erworbener Häuser um an gleicher Stelle ein Neubauprojekt zu realisieren. Sämtlichen teils langjährigen Mietern der betroffenen Häuser wurde bereits gekündigt. Angeblich sollen an Stelle der abgerissenen Häuser mit 34 Wohneinheiten über 50 Wohneinheiten und eine Tiefgarage entstehen Es geht das Gerücht um, dass deutlich höher und verdichteter als bisher gebaut werden soll und dass sich die Mietpreise signifikant erhöhen werden. Dem Bezirksrat liegen bisher hierzu keine offiziellen Informationen vor.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Sind der Verwaltung diese Vorgänge bekannt?
2) Gibt es eine genehmigte Bauvoranfrage bzw. eine Baugenehmigung zu diesem Projekt und wenn ja, was genau wird hier geplant?
3) Wann und in welcher Form ist eine Beteiligung der Anlieger und des Bezirksrates bei diesem Bauprojekt geplant?


Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

zu 1. Ja, der Vorgang ist der Verwaltung bekannt.

zu 2. Ja, am 22.12.2016 wurde ein positiver Bauvorbescheid für ein Ensemble von sieben Wohngebäuden mit jeweils drei Vollgeschossen ohne Staffelgeschoss auf einer gemeinsamen Tiefgarage erteilt. Die Wohnhäuser sollen insgesamt ca. 50 Wohnungen enthalten. Dieser Bauvorbescheid ist gültig bis zum 22.12.2019.

Zu 3. Wenn sich ein Vorhaben einfügt, hat der Antragsteller ein einklagbares Recht auf dessen Genehmigung. Da im vorliegenden Fall keine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, wurde von einer Beteiligung abgesehen. Bauvoranfragen und Bauanträge werden von der städtischen Bauordnung im sog. übertragenen Wirkungskreis strickt im rechtlich vorgesehenen Rahmen geprüft.
Unabhängig davon hat die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr zugesagt, in der Bezirksratssitzung am 16.08.2018 über ihr Vorhaben am Senator-Eggers-Weg zu informieren.

Zur weiteren Diskussion vgl. TOP 5.4.2.

TOP 5.3.1.
Ersatzbauten am Senator-Eggers-Weg: Wassermonitoring soll Voraussetzung sein
(Drucks. Nr. 15-1366/2018)

Herr Rinker brachte die Anfrage ein.

Am Senator-Eggers-Weg (Waldheim) plant die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr neue Mehrfamilienhäuser zu errichten als Ersatz für die derzeitigen Gebäude. Das Vorhaben, langfristig modernen Wohnraum in attraktiver Lage zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Standort am Senator-Eggers-Weg gilt jedoch aufgrund seiner Grundwassersituation als problematisch, das Wassermanagement hat in den vergangenen Jahren nicht immer funktioniert, Überschwemmungen in Kellern und Gärten waren die Folge.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Plant die Stadt, im Vorfeld und während der Baumaßnahmen ein kontinuierliches Wassermonitoring mit dem Ziel sicherzustellen, dass sich durch die geplanten Baumaßnahmen keine negativen Einflüsse auf den Grundwasserspiegel ergeben, die Auswirkungen auf bestehende Gebäude und Bäume in den angrenzenden Grundstücken haben?
2. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums innerhalb der Stadt ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Planungen sehen eine Erhöhung der Gebäude um mehr als fünf Meter im Vergleich zur heutigen Bebauung vor. Welche Maßnahmen oder Auflagen plant die Verwaltung, um den berechtigten Sorgen der Anwohner vor einer zunehmenden Verschattung benachbarter Grundstücke und Wohngebäuden entgegenzutreten?


Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

zu 1.
Wenn für das Bauvorhaben Maßnahmen zur temporären Grundwasserhaltung erforderlich werden, muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein entsprechender wasserrechtlicher Antrag bei der Region Hannover als Untere Wasserbehörde gestellt werden. In die wasserrechtliche Genehmigung werden in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Stadt Hannover alle erforderlichen Vorgaben aufgenommen. Städtische Grundwassermessstellen im Umfeld helfen beim Controlling.

zu 2.
Die geplanten Wohngebäude werden etwa 10 m hoch und damit etwa 2 bzw. 3 m höher als der vorhandene Gebäudebestand (6,4 m bis 7,7 m) und etwa gleich hoch wie die Gebäude an der Köcherstraße. Erhebliche Veränderungen der Verschattungssituation wird es daher nicht geben. Die nachbarschützenden Grenzabstände sind durch die Neubauten einzuhalten.

Zur weiteren Diskussion vgl. TOP 5.4.2.

TOP 5.4.2.
Bauvorhaben "Heimkehr" in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-1374/2018)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.

Soweit uns bekannt ist, wurde von der Wohnungsgenossenschaft „Heimkehr“ für die Grundstücke Roßkampstraße / Am Schafbrinke / Senator-Eggers-Weg in Waldheim eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt eingereicht, die wohl auch positiv beschieden wurde. Inzwischen bekommen die Bewohner bereits die Aufforderung, bis zu einem bestimmten Termin auszuziehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Was plant die Wohnungsgenossenschaft „Heimkehr“ in diesem Bereich, wird das Bauvorhaben den bestehenden Bebauungsplan umfänglich einhalten und wird die Anzahl der geplanten Wohneinheiten auf den Grundstücken dem Maß der prägenden umliegenden Bebauung entsprechen?
2. Wird es mit der wohl geplanten Unterkellerung und der Großtiefgarage zu einer bedeutsamen Grundwasserabsenkung während der Baumaßnahme kommen und werden wasserrechtliche Vorbehalte gegen eine Absenkung geprüft, um eine Setzungsgefahr für die Nachbarbebauung auszuschließen?
3. Ist im Rahmen des § 68 „Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit“ der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geplant, die Nachbarschaft über die Bauvoranfrage und den wohl schon positiven Bauvorbescheid zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben?

Herr Dr. Schlesier antwortete wie folgt:

zu 1. Das in Rede stehende Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) – im Zusammenhang bebauter Ortsteil - zu beurteilen. Die Wohnungsgenossenschaft „Heimkehr“ beabsichtigt ihren Gebäudebestand südlich des Senator-Eggers-Wegs und nördlich der Roßkampstraße abzureißen und durch neue Wohngebäude mit drei Vollgeschossen ohne Staffelgeschoss zu ersetzen. Dass Ensemble soll über einer neu errichteten Tiefgarage gebaut werden. Das Vorhaben entspricht mit seiner Ausnutzung der auf den Grundstücken an der Köcherstraße.

zu 2. Temporäre Grundwasserabsenkungen müssen von der zuständigen Wasserbehörde, hier Region Hannover, geprüft und genehmigt werden. Bei dieser Prüfung werden auch die Absenktiefen der temporären Grundwasserabsenkung, die über die mittlere jährliche Grundwasserschwankung hinausgehen, ermittelt. In Bereichen, in denen die temporäre Grundwasserabsenkung über die mittlere jährliche Schwankungsbreite hinausgeht, werden in der Regel Beweissicherungsmaßnahmen empfohlen. Die Kosten hat der Bauherr zutragen. Ab einer geplanten Grundwasserentnahme von mehr als 100.000 m³ ist eine Voruntersuchung zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Je nach beantragter Absenktiefe und / oder Absenkmenge kann die regelmäßige Messung von Grundwasserständen als Auflage festgesetzt werden.

Zu 3. Wenn sich ein Vorhaben nach § 34 BauGB nach Art und Maß der Nutzung einfügt, hat der Antragsteller ein einklagbares Recht auf dessen Genehmigung. Eine Beteiligung kommt daher regelhaft aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Bauvoranfragen und Bauanträge werden von der städtischen Bauordnung im sog. übertragenen Wirkungskreis strikt im rechtlich vorgesehenen Rahmen geprüft.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit gegen einen Verwaltungsakt seitens des Bauherrn oder der Nachbarn Widerspruch einzulegen und ggf. auch Klage zu erheben.


Die weitere Diskussion bezog sich auf alle diesbezüglichen Anfragen:

Frau Kellner fragte, ob es regelmäßige Überprüfungen des Grundwasserstandes geben werde, da es häufig Überflutungen gebe und Wasser im Tiefgeschoss zu befürchten sei.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass noch kein Bauantrag vorliege, aber es dann geprüft werde.

Herr Schade fragte, ob sich das höhere Gebäude einfüge oder ggfs. eine gerichtliche Überprüfung stattfinden müsse.

Herr Dr. Schlesier bestätigte dies. Der Beurteilungsmaßstab seien die Häuser in der Nachbarschaft, nicht die Einfamilienhäuser nördlich des Senator-Eggers-Weges.

Ein Anlieger ging auf die Abweichungen gem. § 5 der NBauO ein und warum keine Beteiligung der Nachbarschaft erfolge bei dem Bauvorbescheid.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass die Grenzabstände eingehalten werden und keine Rücksichtslosigkeit vorliege.

Ein Anlieger bezog sich auf die Geschossflächenzahl von 0,7 und eine Höhe von 10 Metern. Lt. Bauvoranfrage sei ein 14 m hoher Bau mit Tiefgarage und 4 Geschossen geplant. Er fragte, wieso dies zulässig sei.

Herr Dr. Schlesier führte aus, dass die Bearbeitung von Bauvoranfragen in der Bauordnung klar geregelt sei und erst eine Anhörung der Gemeinde einschließlich eines Meinungsbildes der Feuerwehr und daraufhin werde der Bauvorbescheid erstellt. Darin sei im vorliegenden Fall bereits die Verteilung des Verkehrs als Bedingung enthalten, die Tiefgarage erhalte eine getrennte Ein- und Ausfahrt.

Frau Jakob wies darauf hin, dass die bestehenden Häuser lediglich 6-7 m hoch seien und bei einer Ortsbegehung in Mittelfeld habe sich gezeigt, dass die Nachbarschaft stark beeinträchtigt werde, wenn die neuen Häuser 3 m höher würden.

Herr Dr. Schlesier verwies auf die Köcherstraße, wo ebenfalls seit 30 Jahren 10 m hohe Häuser stünden. Das Vorhaben füge sich ein.

Eine Anliegerin sagte, dass die Beurteilung der beiden Projekte nicht nur vom grünem Tisch erfolgen dürfe oder wirtschaftliche Belange vorrangig seien. Insbesondere wegen des Grundwassers und der Parkplätze solle eine Ortsbegehung erfolgen. Eine weitere Sorge habe sie wegen der Feuerwehrzufahrt. Im Brandfall brauche die Feuerwehr länger. Sie beklagte, dass günstiger Wohnraum knapper werde und die Mieter herausgeklagt und gemobbt würden, um anschließend 2,- € mehr Miete pro m2 zu verlangen. Dies sei nicht die Schaffung günstigen Wohnraums.

Herr Dr. Schlesier ging nicht auf diese Beschimpfungen ein.

Frau Kellner betonte, dass es weder einen Bauantrag noch eine Baugenehmigung gebe, wasser- und brandschutzrechtliche Belange aber geprüft würden.

Eine Anwohnerin bedauerte die Fällung der hohen Bäume bei der Baustelle Wilkening. Sie fragte, ob die Bäume beim Bauprojekt der Heimkehr erhalten bleiben.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass es keine Garantie für den Erhalt der Bäume gebe.
Fällanträge würden vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün geprüft und ggfs. seien Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Ein Anwohner fragte nach der Zufahrt zur Tiefgarage. Er befürchtete, dass nur wenige von denen, die jetzt ausziehen müssten, sich später Mieten von 11,- € statt 8,- € leisten könnten.

Frau Kellner fragte, ob betroffene MieterInnen anwesend seien, die Fragen stellen möchten.

Eine Mieterin betonte, dass der Profit im Vordergrund stehe, eine Renovierung und Anstrich oder Energiesparmaßnahmen wären ausreichend gewesen.

Ein Mieter betonte, dass die Entmietung persönliche Einzelschicksale bedeute. Es gab Gespräche mit der Heimkehr und den Vorschlag, Auflösungsverträge abzuschließen. Es wurde eine Finanzierung des Umzugs (allerdings nur für den Transport der Kartons) und eine Rückkehroption angeboten. Es seien auch nicht hinnehmbare Ersatzquartiere im Stadtteil angeboten worden.
Wenn kein Aufhebungsvertrag geschlossen würde, gebe es eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Offensichtlich liege das Interesse an einer anderen Mietklientel. Man werde vor vollendete Tatsachen gestellt. Er dankte dem Bezirksrat für die Nachfragen und den Einsatz bei diesem Thema.

Frau Kellner sagte, dass sich die Mieter mit ihren Interessen auch an den Mieterbund wenden könnten.

Ein Mieter bat, gegen dieses Unrecht anzugehen. Die Wohnungen würden jetzt unter Wert vermietet, um danach höheren Profit zu haben. Die große Pflegeeinrichtung in Waldheim müsse gestoppt werden. Er bat um Entschärfung der Kurve in der Wolfstraße und hoffte, dass dort nichts passiere.

Herr Schade beantragte, die restlichen Fragen schriftlich zu beantworten.

Frau Kellner dankte allen Beteiligten und insbesondere Herrn Dr. Schlesier.
Sie verwies darauf, dass die Heimkehr angekündigt habe, das Projekt in der August-Sitzung im Bezirksrat vorzustellen.

TOP 5.1.
Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Raumnot an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-1354/2018)

In einem aktuellen Schreiben der Schulleitung vom April 2018 wird von massiven Raumproblemen an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule berichtet. Insbesondere in der Außenstelle Loccumer Straße fehlen ein Fachraum für die Naturwissenschaftlichen Fächer, ein Krankenzimmer sowie Differenzierungsräume für die Inklusions- und Sprachlernschüler.
Bislang antwortete die Schulverwaltung auf wiederholte Nachfragen, wie die schulplanerischen Maßnahmen aussehen werden, dass man mit der Schulleitung im Austausch sei, unter welchen Bedingungen eine Rückführung der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule möglich sei und wie die Raumsituation entlastet werden könne.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung dieses Schreiben bekannt und wie lautet die Antwort?
2. Wird geprüft, ob das an die D-B-Realschule angrenzende Grundstück für eine Schulerweiterung in Frage käme?
3. Werden Container für die Schule bereitgestellt, um wenigstens zeitnah eine einfache Lösung für die Raumproblematik zu finden?


Beantwortung erfolgt schriftlich

Das Schreiben der Schulleitung ist der Verwaltung bekannt. Der Schule wurde mitgeteilt, dass derzeit eine Gesamtüberplanung der beiden Schulstandorte, Loccumer Straße und Helmstedter Straße unter Betrachtung der erforderlichen Raumkapazitäten erfolgt.
Dazu fanden bereits Begehungen der beiden Schulstandorte statt.
Erste Ergebnisse haben gezeigt, dass eine Rückführung und Aufnahme der Außenstelle räumlich im Hauptgebäude nicht möglich ist, sondern eine Erweiterung notwendig macht.

Die Schulverwaltung und das Gebäudemanagement sind derzeit bemüht, sowohl kurzfristige Lösungen zur räumlichen Entlastung, zum Beispiel durch die Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten, als auch langfristige Lösungen, im Sinne von nachhaltigen baulichen Veränderungen, zu erarbeiten. Dazu sind auch Fragen zur Finanzierung der Maßnahmen zu klären.

Sobald konkretere Ergebnisse vorliegen, werden die Ratsgremien entsprechend informiert.


TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Grundstück am Eisenwerk / Stichweg Gummi Hansen
(Drucks. Nr. 15-1158/2018)

Zwischen der Westfalen- Tankstelle und dem Gebäude von Gummi Hansen befindet sich ein Grünstreifen mit Baum und Strauchbewuchs. Dieser Grünstreifen wird seit längerem im Bereich der Altkleidercontainer gegenüber dem Aldi Parkplatz als Müllabladeplatz genutzt. Das gesamte Gelände vermüllt und verwildert zusehends.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der Zustand des Geländes bekannt?
2. Wem gehört dieses Grundstück und wurde vom Besitzer Abhilfe verlangt?
3. Wenn die Antwort auf Frage 2 Nein lautet: Wie kann hier am schnellsten Abhilfe geschaffen werden?

Beantwortung erfolgt schriftlich
zu 1. Der Zustand ist der Verwaltung durch die Anfrage bekannt geworden.
zu 2. Es handelt sich um ein privates Grundstück. Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und auf Abhilfe drängen.
Zu 3. Siehe Antwort zu 2.

TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.3.
Nahversorger in der Seelhorst: Areal aufwerten mit breiterem Angebot
(Drucks. Nr. 15-1368/2018)

Nach langwieriger Ausschreibung und Verhandlungen hat sich vor wenigen Jahren schließlich ein Investor und Betreiber eines Nahversorgers in der Seelhorst (Am Schafbrinke / Ecke Eupener Straße) gefunden. Dieser findet noch nicht in dem Umfang Zuspruch wie erhofft, was auch an fehlenden praktischen Einrichtungen über den Schreibwarenladen hinaus rund um den Nahversorger liegen könnte.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Erwägt die Verwaltung, mit der Deutsche Post Gespräche über das Aufstellen eines Briefkastens auf dem Gelände des Nahversorgers (oder in unmittelbarer Nähe) zu führen? Da der Schreibwarenladen auch Postwertzeichen verkauft, wäre ein Briefkasten eine sinnvolle Ergänzung. Müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein? Wenn ja, welche?
2. Besucher vermissen ein Angebot für einen Mittagstisch. Sieht der Bebauungsplan die Möglichkeit vor, dort einen Imbiss (Döner oder ähnliches) zu betreiben? Wenn ja, unter welchen Bedingungen würde die Verwaltung eine Ausschreibung für den Betrieb eines Imbiss-Standes auf den Weg bringen?
3. Sieht die Verwaltung darüber hinaus weitere Möglichkeiten, den Standort attraktiver zu gestalten?

Beantwortung erfolgt schriftlich
Frage 1:
Nach Rücksprache mit der Deutschen Post sieht sie aktuell keine Möglichkeit, zusätzlich zu den Briefkastenstandorten Seelhorst Peiner Straße 83 und Am Schafbrinke 64, einen weiteren Briefkasten auf dem Gelände oder in unmittelbarer Nähe des Nahversorgers aufzustellen.

Die Deutsche Post ist aber durchaus bereit, nach entsprechender konkret formulierter Anfrage zu prüfen, ob eine Verlegung zu Lasten eines der beiden genannten Standorte erfolgen könnte. Erfahrungsgemäß wird von Teilen der Bevölkerung und auch möglicherweise der örtlichen Presse ein solches Vorgehen durchaus kritisch gesehen. Ein deutliches Votum des Bezirksrates würde dazu führen, dass die Verwaltung Gespräche mit der Deutschen Post aufnimmt um die Verlegung eines Briefkastenstandortes zu veranlassen.

Frage 2:
Laut vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 1779 ist zusätzlich zum Lebensmittelnahversorger mit angegliedertem Backshop eine ergänzende Shop- und Dienstleistungsfläche vorgesehen gewesen. Hier wurden zwei Geschäfte realisiert. Auf der einen Fläche befindet sich der Schreibwarenladen mit Toto-Lotto Annahmestelle und DHL-Service und die andere Fläche ist aktuell nicht belegt. Angedacht war hier eine Nutzung bespielweise als Friseur- oder Blumenladen. Eine Nutzung als Imbiss oder ähnlicher Gastronomie schließt der Bebauungsplan aus.

Um dem Wunsch der Besucher nachzukommen, wäre es aus Sicht der Verwaltung denkbar ein mobiles Mittagsangebot in Form eines Pizza- bzw. Hähnchenwagens anzubieten, welcher sein Angebot testweise auf dem Gelände des Nahversorgers anbietet. Soweit es sich um private Flächen handelt, wäre keine Genehmigung der Verwaltung erforderlich. Die Suche nach einem entsprechenden Anbieter wäre aber in Absprache mit den anderen Mietern Aufgabe des Eigentümers.

Frage 3:
Die unter Frage Nr. 1 und Frage Nr. 2 angesprochenen Maßnahmen führen aus Sicht der Verwaltung zu einer attraktiveren Gestaltung auf dem Gelände.
Zusätzlich wäre noch denkbar, den Nahversorger anzusprechen, ob er nicht gewillt ist für Kleinkinder ein zusätzliches Angebot in Form von Spielgeräten (Federwippe o.ä.) zu schaffen.

TOP 5.4.
der CDU-Fraktion

TOP 5.4.3.
Parksituation Schützenallee
(Drucks. Nr. 15-1375/2018)

Seit einiger Zeit ist die Pflegeakademie der Region in der Schützenallee angesiedelt. Auf Grund dessen ist ein erhöhtes Parkaufkommen in der Schützenallee festzustellen. Auf beiden Seiten werden die Autos abgestellt, so dass die Fahrbahn sehr verengt ist. Dabei kommt es zu Engpässen und gefährlichen Situationen der vorbeifahrenden Autos.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt? Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen werden ergriffen?

2. Hat die Akademie für ihre Studierenden ausreichend Parkplätze zur Verfügung gestellt, damit in der Schützenallee und in den Nebenstraßen nicht über die Maßen Parkraum beansprucht werden muss?

Beantwortung erfolgt schriftlich

Zu 1: Der Verwaltung war bekannt, dass in der Schützenallee zwischen der Auffahrt Willmerstraße und Brückstraße wiederholt beidseitig am Fahrbahnrand geparkt wurde. Dadurch war in der Schützenallee nicht durchgehend ein ungehinderter Zweirichtungsverkehr möglich. Dies ist dort aber zwingend erforderlich. Daher hat die Verwaltung im Frühjahr 2018 in dem genannten Streckenabschnitt einseitig Haltverbot in Fahrtrichtung Brückstraße installiert.
Die Einhaltung dieses Parkverbotes wird in der nächsten Zeit verstärkt durch den Verkehrsaußendienst der Landeshauptstadt Hannover überwacht.

Zu 2: Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze für die Einrichtung sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Darüber hinaus hat die Verwaltung keine Eingriffsmöglichkeiten.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.1.
Künftige Gestaltung eines Pachtvertrages
für das gastronomische Angebot im Freizeitheim Döhren

(Drucks. Nr. 15-0699/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1.) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des jetzigen Generalpachtvertrages für die gastronomische Versorgung der Freizeitheime für das Freizeitheim Döhren nach Möglichkeit einen individuellen Pachtvertrag abzuschließen. In diesem Vertrag sollten verbindliche Mindestanforderungen sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität der gastronomischen Versorgung des Freizeitheimes geregelt sein. Zudem sollte der Vertrag Sanktionsmöglichkeiten (etwa Vertragsstrafen und vereinfachte vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten) für den Fall eines Verstoßes gegen diese Mindestanforderungen enthalten.
2.) Ein Vertragsschluss sollte nur mit einem Gastronomen erfolgen, der hinreichend Gewähr dafür bietet, die festgelegten Mindestanforderungen auch einhalten zu können.
3.) Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel ist über den ausgehandelten Vertrag vor Vertragsschluss so rechtzeitig zu informieren, dass ggf. noch Anregungen und Bedenken geäußert werden können, die in den endgültigen Vertrag einfließen sollten.


wurde ersetzt durch Neufassung (vgl. TOP 6.1.1.1.1.)


TOP 6.1.1.1.1.
Künftige Gestaltung eines Pachtvertrages
für das gastronomische Angebot im Freizeitheim Döhren

(Drucks. Nr. 15-0699/2018 N1)
Herr Schade brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1.) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des jetzigen Generalpachtvertrages für die gastronomische Versorgung der Freizeitheime für das Freizeitheim Döhren nach Möglichkeit einen individuellen Pachtvertrag abzuschließen. In diesem Vertrag sollten verbindliche Mindestanforderungen sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität der gastronomischen Versorgung des Freizeitheimes geregelt sein. Zudem sollte der Vertrag Sanktionsmöglichkeiten (etwa Vertragsstrafen und vereinfachte vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten) für den Fall eines Verstoßes gegen diese Mindestanforderungen enthalten.
2.) Ein Vertragsschluss sollte nur mit einem Gastronomen erfolgen, der hinreichend Gewähr dafür bietet, die festgelegten Mindestanforderungen auch einhalten zu können.
3.) Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel ist über den ausgehandelten Vertrag vor Vertragsschluss so rechtzeitig zu informieren, dass ggf. noch Anregungen und Bedenken geäußert werden können, die in den endgültigen Vertrag einfließen sollten.


Einstimmig
Herr Milkereit regte die Änderung des Antrags an.

TOP 6.1.2.
Gemeinsam von FDP und Die PARTEI

TOP 6.1.2.1.
Döhren-Wülfel konzentriert sich
(Änderung Stadtbezirksgrenze)

(Drucks. Nr. 15-0703/2018)

Herr Weinmann brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird die Grenze zwischen den Stadtbezirken Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode so verlegen oder geeignete Regelungen zur Zuständigkeit der beiden genannten Stadtbezirke aufstellen, dass das Neubaugebiet Kronsberg Süd aus Döhren-Wülfel ausgegliedert und somit vollständig im Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode liegen wird.

Ein Verlauf der neuen Stadtbezirks- oder Zuständigkeitsgrenze entlang der Stadtbahntrasse
(Verlegung nach Westen an einer Stelle) ist anzustreben.


3 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Frau Jakob sagte, dass die CDU den Antrag ablehnen werde, da dieser während der Wahlperiode keinen Sinn mache.

Herr Milkereit hielt den Antrag für gut und richtig und er solle könne nur zur nächsten Kommunalwahl umgesetzt werden.

Frau Meier sagte, dass man nicht immer die Grenzen ändern könne.

Herr Schade sagte, dass auch die SPD dem Antrag nicht zustimmen werde.

Herr Seela fragte, welches der richtige Zeitpunkt für diesen Antrag sei, man dürfe nicht nur an die Belastung für die Bezirksräte denken, sondern auch an die BürgerInnen und WählerInnen, die dann zu zwei Stadtbezirken gehören. Sie würden sich nicht mit Döhren-Wülfel identifizieren.

Herr Schade sagte, dass er bei der letzten Grenzänderung dabei war und diesem Vorhaben sollte man sich nicht ohne Not aussetzen

Frau Jakob bestätigte, dass durchaus zwei Bezirksräte auf die Angelegenheit schauen sollten, aber es gebe für eine Grenzänderung keinen Handlungsbedarf.

Herr Weinmann verwies auf die ehrenamtliche Tätigkeit und dass man sich intensiv mit dem Neubau Kronsberg-Süd auseinandersetzen müsse. Dies bedeute einen hohen Aufwand.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
(Drucks. Nr. 15-1161/2018)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine Verlegung des Fußgängerüberwegs über die Westseite der Hildesheimer Straße am Südende des Hochbahnsteiges der Haltestelle Bothmerstraße etwas nach Norden bis zur Höhe des Bäckereifachgeschäftes zu prüfen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Herr Rinker bat um Erläuterung der Anlage.

Frau Miskovic wies darauf hin, dass der Fußweg und die Ampel nicht erkennbar seien. Die meisten gingen bereits vorn bei dem Stromkasten über die Straße.

TOP 6.2.2.
Sitzbank im Bereich des Bücherschrankes (Nähe Hotel Wienecke)
westseitig der Ecke Wiehbergstraße/Hildesheimer Str in Wülfel

(Drucks. Nr. 15-1352/2018)

Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass eine Sitzbank im Bereich des Bücherschrankes (Nähe Hotel Wienecke) westseitig der Ecke Wiehbergstr./ Hildesheimer Str. in Wülfel aufgestellt wird.


Einstimmig

Herr Milkereit erinnerte daran, dass er den Standort bereits bemängelt hatte, da es dort keine Sitzgelegenheit gebe.

TOP 6.2.3.
Warnlichter am Zebrastreifen Am Schafbrinke Ecke Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1353/2018)

Frau Dr. Schröder brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
die Verwaltung wird aufgefordert am Zebrastreifen Am Schafbrinke Ecke Peiner Straße gelbe blinkende Warnlichter zu installieren, die Autofahrer, die vom Schafbrinke und aus der Friedhofsallee kommen, aber auch abbiegende Fahrzeuge aus der Peiner Straße auf querende Fußgänger hinweisen.

Einstimmig


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Überprüfung der Sicherheit von Bäumen und Ästen
(Drucks. Nr. 15-1376/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Standsicherheit von Bäumen bzw. großer Äste im Nahbereich von Spielplätzen und anderen öffentlichen Plätzen mit hohem Publikumsverkehr regelmäßig zu überprüfen. Dies besonders dann, wenn es Starkwindwetterlagen gegeben hat.


wurde ersetzt durch Neufassung (vgl. TOP 6.3.1.1.)


TOP 6.3.1.1.
Überprüfung der Sicherheit von Bäumen und Ästen
(Drucks. Nr. 15-1376/2018 N1)

Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk Döhren-Wülfeldie Standsicherheit von Bäumen bzw. großer Äste im Nahbereich von Spielplätzen und anderen öffentlichen Plätzen mit hohem Publikumsverkehr regelmäßig zu überprüfen. Dies besonders dann, wenn es Starkwindwetterlagen gegeben hat.


10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

Herr Schade wies darauf hin, dass sich der Antrag auf den hiesigen Stadtbezirk beschränken müsse und regte eine entsprechende Änderung des Antrags an.

Herr Milkereit verwies auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt.

Herr Weinmann sagte, dass man eine Anfrage hätte stellen können.

Frau Jakob antwortete, dass aus aktuellem Anlass ein Antrag gestellt werde, sie werde den Antrag abändern.

Frau Meier sagte, dass Unglücke nicht ausgeschlossen werden können, da auch der Baum im Maschpark vorher überprüft wurde.

TOP 6.3.2.
Reinigung Geländestreifen
(Drucks. Nr. 15-1377/2018)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Eigentümer des Geländestreifens entlang des ÜSTRA-Geländes und der Holthusenstraße bzw. An der Wollebahn Gespräche zu führen, die zum Inhalt haben, dass dieser Bereich von Müll gesäubert und zukünftig sauber gehalten wird.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.3.3.
Hang Garkenburgstraße / Vor der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1378/2018)

Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Hang der Garkenburgstraße/Vor der Seelhorst (Nordseite) der Brückenzufahrt über den Messeschnellweg von Unrat gereinigt und auch weiterhin sauber gehalten wird.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

TOP 7.1.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 15. Mai 2018
Herr Milkereit berichtete, dass in der letzten Sitzung ein Projekt für den Integrationspreis ausgewählt wurde. Der Preis werde am 11.8. beim Integrationsfest verliehen.
Der Vorbehaltstermin des Integrationsbeirates am 9.8. finde statt.
Es wurde ein Zuwendungsantrag für ein Nachbarschaftsfest am Amerikaplatz am 7.9. gestellt. (vgl. TOP 7.2.)
Im Integrationsbeirat gebe es zwei vakante Plätze für Personen mit Migrationshintergrund. Bei Interesse solle man sich bei ihm, Frau Meier oder der Bezirksratsbetreuung melden.


TOP 7.2.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
für Integrationsprojekte im Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-1393/2018)

Herr Milkereit sagte, dass der Integrationsbeirat dieses Projekt befürwortet habe.

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel wird eine Zuwendung für folgendes Projekt zur Verfügung gestellt:
1) Förderung des Projektes
„Nachbarschaftsfest auf dem Amerika Platz" am 07. September 2018

nach erfolgter Vorstellung des Projektes im Integrationsbeirat mit 300,- €.
Einstimmig


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.1.
Bewilligung zur Aufbewahrung von Schachfiguren
(Drucks. Nr. 15-1355/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Ausgaben für einen Aufbewahrungsort für die großen Schachfiguren des Schachclubs Döhren am Rande des Schachfelds auf dem Fiedelerplatz in Höhe von bis zu 1.000,00 €

Einstimmig


TOP 8.1.2.
Bewilligung an den Gemischten Chor Hannover-Döhren e.V.
(Drucks. Nr. 15-1356/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Gemischte Chor Hannover-Döhren e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.850,00 Euro für die Durchführung seiner zwei Jubiläumskonzerte aus Anlass des 60ten Chorgeburtstages.

Einstimmig


TOP 8.1.3.
Bewilligung an den Verein GeMit für eine Pflanzaktion auf dem Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1357/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Ausgaben für eine Neubepflanzung der auf dem Rübezahlplatz stehenden Pflanzkübel durch Mitglieder des Vereins GeMIT in Höhe von 400,00 €

Einstimmig


TOP 8.1.4.
Bewilligung für eine Veranstaltung zum Volkstrauertag
(Drucks. Nr. 15-1358/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat finanziert aus eigenen Mitteln die Veranstaltung zum Volkstrauertag 2018 in Höhe bis zu 200,00 €.

Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung vorgelegt werden.

13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.
Genehmigung von Protokollen

TOP 9.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. März 2018 (öffentlicher Teil)
Mit einer Änderung zu TOP 7.1 (S.8) genehmigt

TOP 9.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. April 2018 (öffentlicher Teil)
Einstimmig

TOP 9.3.
Genehmigung des Protokolls über die 1. Sondersitzung zur "Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum" am 18. Mai 2018
Einstimmig


Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.50 Uhr.






Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 11.
Genehmigung von Protokollen

TOP 11.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. März 2018 (nichtöffentl. Teil)
Einstimmig

TOP 11.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12. April 2018 (nichtöffentl. Teil)
Einstimmig

TOP 12.
Verschiedenes
Zum einen gab es die Terminankündigungen (s. unten)

Der Bezirksrat verständigte sich einstimmig darauf, dass die Auswahl eines neuen Straßennamens im Vitalquartier den unmittelbar Betroffenen (Annastift/ diakovere und der Mira-Lobe-Schule) überlassen werden sollte.

Es wurde kontrovers diskutiert, ob der Künstler, Herr Behre in den Interfraktionellen Kreis eingeladen werden soll, um ihm Fragen zu dem Projekt stellen zu können.
Herr Milkereit stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte mit dem Tenor, den Künstler einzuladen.


Als Termin für die 2. Sondersitzung zur Sicherheit und Ordnung wurde der Termin 1.11. ausgewählt, die Bezirksratssitzung findet am 8.11. statt.

Es wurde u.a. auf den Termin am 22.6. um 11.00 Uhr hingewiesen (Pflanzaktion am Rübezahlplatz und Übergabe des Lastenrades) sowie auf den Termin der 2. Sondersitzung (Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum) am 1.11.2018 um 18.00 Uhr

Frau Kellner schloss den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 22.00 Uhr.




Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin